uck 2015 ausgabe 03

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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 4. Sitzung 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung 5 - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 8 - Bekanntmachungsanordnung 9 Nichtamtlicher Teil - Energiepolitisches Leitbild und Energiekonzept 9 - Aus den Ortsteilen 11 - Stellenausschreibung 12 - Kinder- und Jugendarbeit 15 - Gottesdiensttermine 16 - Veranstaltungskalender 17 - Geburtstage 18

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InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 4. Sitzung 2- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung 5- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 8- Bekanntmachungsanordnung 9

Nichtamtlicher Teil- Energiepolitisches Leitbild und Energiekonzept 9- Aus den Ortsteilen 11- Stellenausschreibung 12- Kinder- und Jugendarbeit 15- Gottesdiensttermine 16- Veranstaltungskalender 17- Geburtstage 18

2 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 13.02.2015

Sitzungsdatum: 06.11.2014Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Milow 55, 17337 UckerlandBeginn: 19.00 Uhr Ende: 22.38 Uhr

Anwesenheitanwesend: Christine Wernicke, Evelin Freuck,

Heidi Hartig, Gerd Haupt, Herbert Heinemann, Matthias Horst Schilling, Jürgen Steinberg, Hartmut Trester, Henri Wernicke, Ingrid Wesener, Lothar Holzmeier, Andreas Krieser, Josef Menke, Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffent-lichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Stellvertreter der Vorsitzenden der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 09.10.2014

Es liegen keine Einwendungen vor.03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-

lung der TagesordnungEs liegen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung vor.04. Einwohnerfragestunde1) HerrGampebemängeltdenFußwegunddiePfle-

ge des Hünengrabes in Trebenow. Außerdem fehlen seiner Meinung nach Sitzgelegenheiten sowie Tafeln zur Erklärung des Bodendenkmales. Er fragt nach der Zuständigkeit.

Herr Heinemann erklärt, dass sich das Hünengrab und dieZuwegungaufeinemPrivatgrundstückbefinden.Im Ortsbeirat Trebenow hat man sich über das Boden-denkmal bereits Gedanken gemacht. Es wurden dazu auch Gespräche mit ansässigen Landwirten geführt.

2) Herr Brandau fragt nach dem Stand der Stellungnahme zum Windfeld in Milow.

Dazu erklärt Frau Wernicke, dass über 800 Stellung-nahmen bei der Regionalen Planungsgesellschaft eingegangen sind. Bisher liegt der Gemeinde keine Antwort zu den Stellungnahmen vor.

3) Herr Schilling möchte wissen, ob der Gemeinde Ucker-land Pläne oder Anträge der Firma Denker & Wulff zum Repowering des bestehenden Windfeldes Milow vorliegen.

Frau Wernicke erklärt, dass der Gemeinde Uckerland kein Antrag dazu vorliegt.

4) Martin Mandelkow, stellvertretender Gemeindebrand-meister, möchte als Vertreter der Feuerwehr Ucker-

land eine kurze Stellungnahme zum TOP 04 des nicht öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung ab-geben, in dem die Auftragsvergabe zum Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Gemeinde Uckerland beschlossen werden soll.

Er appelliert an die Gemeindevertreter, den Kauf des jüngsten Fahrzeuges zuzustimmen, da dieses im Ver-gleich zu den anderen Fahrzeugen bereits sehr gut ausgestattet ist und die Folgekosten für die Gemeinde sehr gering sind.

Herr Schilling fragt nach, ob es nicht sinnvoller ist, an Stelle des Fahrzeuges mit dem höchsten Preis bes-ser zwei kleinere und ältere Fahrzeuge mit geringerer Ausstattung zu kaufen.

Herr Mandelkow weist auf die Folgekosten für ältere Fahrzeuge sowie auf die hohen Kosten für die Aus-stattung der Fahrzeuge hin. Somit ist insgesamt keine Einsparung bei der vorgeschlagenen Alternative von Herrn Schilling zu erwarten.

Herr Menke fragt nach der weiteren Planung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.

Mit dieser Thematik beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Feuerwehr“, so Frau Wernicke.

05. Informationen der Bürgermeisterin1) Matthias Schilling wurde als Stellvertreter der Vorsit-

zenden des Hauptausschusses gewählt.2) Am 22.10.2014 fand eine Zusammenkunft der Arbeits-

gruppe Energiekonzeptes statt. Auf diesem Workshop wurde der Entwurf des Konzeptes und die Entwicklung eines Energieleitbildes diskutiert.

3) Der Gemeinde Uckerland liegt ein Antrag zur Ände-rung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wil-sickowIvor.DieserAntragbefindetsichmomentanzur rechtlichen Prüfung und zur Bearbeitung bei Herrn Mattukat.

4) Am 05.11.2014 fand eine Mitgliederversammlung der LAG Uckermark statt. Der „Goldene Plan“ lebt wieder auf. Das bedeutet, dass Projekte von Sport-vereinen und Feuerwehren gefördert werden. Die konkrete Richtlinie wurde jedoch noch nicht heraus-gegeben.

5) Es fand eine Versammlung der Regionalen Planungs-gesellschaft statt. Zu den Stellungnahmen sowie zum Stand der Regionalplanung gab es jedoch keine Aus-künfte.

6) Für die Ehrenurkunde und die Anstecknadel des Land-kreises Uckermark hat Frau Wernicke Herrn Herbert Heinemann vorgeschlagen. Der Landkreis hat diesen Vorschlag bestätigt.

Frau Wernicke verliest die Vorschlagsbegründung, in der besonders seine langjährige Tätigkeit und sein En-gagement in der Gemeindevertretung hervorgehoben wird. Für die Belange der Bürger, für die Feuerwehr sowie für die Grundschule Uckerland hat Herr Heine-mann sich immer sehr eingesetzt.

06. Information der Vorsitzenden der GemeindevertretungEs liegen keine Information vor.

3Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

07. Stand B-Planung WEG MilowFrau Niedersen von der ENERTRAG AG stellt die B-Pla-nung des WEG Milow vor und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.8. Stand B-Planung WEG BandelowHerr Meier-Schomburg als Landschaftsplaner sowie Frau Teske als Stadtplanerin von PLANUNG kompakt LAND-SCHAFT stellen den B-Plan für das WEG Bandelow vor und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter.Frau Wernicke bittet Herrn Meier-Schomburg um eine rechtssichere Form der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das WEG Bandelow, da in der Ver-gangenheitdieGrünflächenplänehäufigausgetauschtwurden und die geplanten Maßnahmen dann nicht mehr umgesetzt wurden. Herr Heinemann bemängelt die Bekanntmachung der öf-fentlichen Bürgerbeteiligung am 15.04.2014 in Bandelow. Diese Kritik hat Frau Wernicke bereits an den zuständigen Fachbereichsleiter weitergegeben. In Zukunft soll die Be-kanntmachung so erfolgen, dass die Bürger diese auch wahrnehmen können.Zum Windfeld Bandelow macht Frau Wernicke die Ge-meindevertreter darauf aufmerksam, dass die vorherige Gemeindevertretung die Investition der Gemeinde Ucker-land an einem Windrad abgelehnt hat. Zu einer Beteiligung hätten sich die Gemeindevertreter damals nicht geäußert. Herr Krieser schlägt vor, dass von der Verwaltung nähere Informationen und Unterlagen zur Beteiligung an einem Windrad vorgelegt werden. 09. (BV-Nr.: 0066/14) Neubau einer Güllelagune in Kut-

zerowDer Landwirtschaftsbetrieb Josef Menke aus Kutzerow hat einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Güllelagune in der Gemarkung Kutzerow bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Uckermark gestellt. Herr Menke meldet Befangenheit an.Herr Heinemann fragt, ob es für diese Baumaßnahme auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gibt.Dazu erklärt Herr Wernicke, dass diese Möglichkeit über das Bauamt des Landkreises besteht.Frau Freuck teilt mit, dass der Ortsbeirat Jagow dem Neu-bau einer Güllelagune zugestimmt hat. Die Gemeinde beschließt die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau einer Güllelagune in Kutzerow. Sollte eine Ausgleichs- und Er-satzmaßnahme im Zusammenhang mit der Baugenehmi-gung notwendig sein, so ist diese im Gebiet der Gemeinde Uckerland durchzuführen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 11 1 1 1

10. (BV-Nr.: 0067/14) Neubau eines Güllehochbehälters mit Entnahmeplatte in Fahrenholz

Der Landwirtschaftsbetrieb Helga Menke aus Kutzerow hat einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Güllehochbehälters mit Entnahmeplatte in der Gemarkung Fahrenholz bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Land-kreises Uckermark gestellt. Herr Menke meldet Befangenheit an.Frau Wesener teilt mit, dass der Ortsbeirat von Fahrenholz dem Neubau eines Güllehochbehälters zugestimmt hat.

Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung des Einver-nehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Güllehochbehälters mit Entnahmeplatte in Fahrenholz. Sollte eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Zusam-menhang mit der Baugenehmigung notwendig sein, so ist diese im Gebiet der Gemeinde Uckerland durchzuführen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 11 1 1 1

11. (BV-Nr.: 0068/14) Erweiterung Milchviehanlage in Gneisenau

Die Landbetriebsgesellschaft Wolfshagen hat einen Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Milchviehanlage in der Gemarkung Gneisenau bei der unteren Bauaufsichts-behörde des Landkreises Uckermark gestellt. Frau Woldegk teilt mit, dass der Ortsbeirat von Gneisenau der Erweiterung der Milchviehanlage zustimmt.Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung des Ein-vernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Er-weiterung der Milchviehanlage in Gneisenau. Sollte eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Zusammenhang mit der Baugenehmigung notwendig sein, so ist diese im Gebiet der Gemeinde Uckerland durchzuführen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 14 0 0 0

12. (Informationsvorlagen-Nr.: 0072/14) Vorstellung des Entwurfes zum räumlichen und sachlichen Teilflä-chennutzungsplan der Gemeinde Uckerland „Wind-kraftnutzung“ Windeignungsgebiet Wilsickow

Herr Wernicke meldet Befangenheit an.Herr Schmidt-Eichstaedt von der Plan und Recht GmbH stelltdenEntwurfzumräumlichenundsachlichenTeilflä-chennutzungsplan für das Windeignungsgebiet Wilsickow vor und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.13. (Informationsvorlagen-Nr.: 0073/14) Vorstellung

des Entwurfes zum Bebauungsplan „Wilsickow III“ der Gemeinde Uckerland

Herr Wernicke meldet Befangenheit an.Herr Schmidt-Eichstaedt von der Plan und Recht GmbH stellt den Entwurf zum Bebauungsplan Wilsickow III vor und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter.14. (BV-Nr.: 0065/14) Verleihung der Anstecknadel der

Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Für Verdienste um die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Uckerland und für die Unterstützung des Brandschutzes verleiht die Gemeindevertretung die Anstecknadel der Frei-willigen Feuerwehr der Gemeinde Uckerland in Bronze 2014 an folgende Personen:• Fulbrecht/Sproßmann/SteinbergGbR,17337Ucker-

land, Trebenow 19• OlafWruck,17309Rollwitz,OTDamerow,GrünerTor-

weg 9• CarmenGroth,17337Uckerland,Trebenow25

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 13 0 1 0

4 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

15. Anfragen der Gemeindevertreter1) Herr Menke schlägt vor, dass auf allen Friedhöfen Bän-

ke aufgestellt werden. Dazu bemerkt Herr Krieser, dass nicht alle Friedhöfe in der Gemeinde Uckerland auch im Besitz der Gemeinde Uckerland sind, sondern auch im Besitz der Kirche. Frau Wernicke wird diesen Vor-schlag prüfen.

2) Herr Heinemann lobt die Arbeit der Gemeindearbeiter, insbesonderedieMäh-,Pflege-undReparaturarbeiten.Dieser Meinung schließt sich Frau Wesener an.

3) Frau Woldegk bemängelt den Zustand des Spielplatzes in Gneisenau. Frau Wernicke erklärt, dass der Spiel-platz noch in 2014 eine neue Rutschenplattform erhält und im nächsten Jahr ist die Erneuerung des Sandka-sten und der Aufbau einer Kletterkombination geplant.

Herr Heinemann weist darauf hin, dass auch Mittel vom Ortsbeirat oder dem Dorfverein für die Anschaffung von Spielgeräten genutzt werden kann.

4) Frau Wesener fragt nach, ob die Gemeindeverwaltung EinflussaufdenörtlichenEinsatzder1-€-Jobberhat.Dies wird von Frau Wernicke verneint.

5) Herr Holzmeier erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Bauarbeiten an der B198.

Frau Wernicke wurde auf der Bauberatung informiert, dass die Baustelle über Winter nicht geöffnet wird. Ursache ist der Zeitverzug aufgrund der Asbestfunde sowie der Einbau der Stützpfeiler.

Sobald dieser Bauabschnitt fertig gestellt ist, wird die Brücke auf der B 104 bei Wilsickow gebaut. Erst wenn diese Baumaßnahme beendet ist, wird mit dem näch-sten Bauabschnitt auf der B 198 begonnen.

6) Herr Schilling fragt nach, ob seitens der Gemeinde eine InformationspflichtaufgrundderGeflügelpestbesteht.Frau Wernicke bestätigt, dass in Wismar und Hans-felde Hinweisschilder angebracht werden müssen, da sie im Sperrbezirk liegen.

Herr Krieser stellt den Antrag, dass nach 22 Uhr weiter-hin Beschlüsse durch die Gemeindevertretung gefasst werden können.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 11 3 0 0

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentli-chen Teil der Sitzung am 09.10.2014

Es liegen keine Einwendungen vor.02. (BV-Nr.: 0063/14) Personalentscheidung Erzieher/-inDer Personalrat nimmt die Personalentscheidung zur Kenntnis.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, eine Erzieherin befristet, längstens jedoch bis zum 31.05.2015 im Rahmen des Arbeitszeitmodells wei-terzubeschäftigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 14 0 0 0

03 (BV-Nr.: 0074/14) Grundstücksverkauf im Ortsteil Hetzdorf

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, ein Flur-stück in der Gemarkung Schlepkow zu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 0 13 1 0

04. (BV-Nr.: 0051/14) Auftragsvergabe für die Lieferung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt den Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Gemeindefeuerwehr Uckerland. Die Gemeindever-tretung erteilt der Firma MERKEL den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 14 0 0 0

05. Anfragen der Gemeindevertreter1) Herr Krieser fragt an, warum eine Bürgerbroschüre er-

stellt werden soll. Dazu erklärt Frau Wernicke, dass ein Verlag auf die Gemeindeverwaltung zugekommen ist und die Erstellung einer Bürgerbroschüre angeboten hat. Es kommen keine Kosten auf die Gemeinde zu, da sich die BroschüreüberAnzeigenfinanziert.EineAbstimmungmit dem Verlag ist erst im Februar 2015 vorgesehen.

2) Herr Wernicke fragt an, ob die anwesenden Einwohner einer Gemeindevertretersitzung namentlich genannt werden müssen bzw. dürfen.

Herr Holzmeier stellt den Antrag, dass in den Nieder-schriften keine Namen der anwesenden Gäste genannt werden, sondern nur die Anzahl der Gäste.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.14 12 1 1 0

3) Herr Krieser fragt nach, ob die Unterlagen für die Ge-meindevertreter auch digital zugestellt werden können. Nach der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung ist die Papierform vorgeschrieben, erklärt Frau Wernicke. Die Änderungen müssten von der Gemeindevertretung beschlossen werden.

06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

Keine07. Informationen der Bürgermeisterin08. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.38 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 13.02.2015

WernickeBürgermeisterin

5Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 13.02.2015

Sitzungsdatum: 11.12.2014 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Fahrenholz 17, 17337 UckerlandBeginn: 19.00 UhrEnde: 22.25 Uhr

Anwesenheitanwesend: Christine Wernicke, Evelin Freuck,

Herr Gerd Haupt, Herbert Heinemann, Ilsa-Marie von Holtzendorff, Lothar Holzmeier, Andreas Krieser, Josef Menke, Matthias Horst Schilling, Dirk Schmidt, Jürgen Steinberg, Hartmut Trester, Henri Wernicke, Ingrid Wesener, Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffent-lichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die Sit-zung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-

lung der TagesordnungFrau Wernicke stellt den Antrag, dass die Beschlussvorlage 89/14 „Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für Miet- und Räumungsklagen kommunaler Wohnungen“ für das Jahr 2013 in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen wird. Weiterhin beantragt Frau Wernicke, dass der TOP 06 und 08 vom nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung zu nehmen. Diese Auftragsvergaben sind laut Hauptsatzung durch den Hauptausschuss zu beschließen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 13 1 1 0

03. EinwohnerfragestundeEs wurden keine Fragen gestellt.04. Informationen der Bürgermeisterin1) Die Bauarbeiten an der B 198 werden nach Fertigstel-

lung des Abschnittes Schlepkow-Wolfshagen unterbro-chen und erst nach Fertigstellung der Brücke auf der B 104 bei Wilsickow weitergeführt.

2) Für die Ausschüsse liegen folgende Bewerbungen für sachkundige Einwohner vor:• Bau-, Wirtschaft- und Finanzausschuss: Lothar

Buddenbohm • Kultur- Bildungs- undSozialausschuss: FrauAm-

zoll, Herr Gampe und Frau Neuenfeldt.In der nächsten Sitzung müsste über die Besetzung ent-schieden werden.05. Information der Vorsitzenden der Gemeindevertre-

tung

1) Die Fortbildungsveranstaltung „Neu im Amt“ wurde vom 29.11.2014 auf den 15.11.2014 vorverlegt. Diese Information erhielt Frau von Holtzendorff nicht recht-zeitig und eine Teilnahme war zu diesem Termin nicht möglich.

2) Am 26.02.2015 kann Frau von Holtzendorff nicht an der Gemeindevertretersitzung teilnehmen

3) Am13.12.2014findetum13.00UhrdieEröffnungdesWeihnachtsmarktes in Güterberg statt.

06. (BV-Nr.: 0087/14) Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Uckerland

Frau von Holtzendorff hat den Haushaltsplan zusammen mit der Einladung vor 7 Tagen erhalten. Sie hat Schwierig-keiten, den Haushaltsplan zu begreifen und zu verstehen, obwohl sie sich sehr intensiv damit beschäftigt hat. Sie hat mehrere Verständnisfragen und bittet Frau Gerhardt um Beantwortung. Herr Menke lobt die Kämmerin, da der Haushaltsplan be-reits fertig gestellt wurde. Am heutigen Tag sollte darüber ordentlich diskutiert werden und über die weitere Vorge-hensweise entschieden werden. Anschließend stellt er Fragen zur Investitionsrücklage.Bevor diese Fragen beantwortet werden, erklärt Frau Werni-cke, ist es eigentlich üblich, dass die Kämmerin den Haushalt vorstellt und im Anschluss daran Fragen gestellt werden. Frau Gerhardt stellt den Haushaltsplan für das Jahr 2015 vor und gibt einen kompakten Überblick hierzu. Insbesonde-re die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und Umlagen werden erklärt und die geplanten Investitionen beschrieben. Herr Steinberg ist der Meinung, dass die geplanten Mittel für die Feuerwehr zu gering sind. Da die Arbeitsgruppe Feuer-wehr bisher noch keine Planzahlen eingereicht hat, konnten diese Werte auch nicht im Haushalt geplant werden, so Frau Wernicke. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Feuerwehr vorliegen, muss geprüft werden, wie die Umset-zung dieser Maßnahmen haushaltsrechtlich erfolgen kann. Für die Kitas sollte ebenfalls mehr Geld zur Verfügung ge-stellt werden, schlägt Herr Menke vor. Dazu erklärt Frau Wernicke, dass in den letzten Jahren besonders in die Kitas investiert wurde und diese auch sehr gut ausgestattet sind. Herr Krieser bestätigt die Aussage von Frau Wernicke. Herr Haupt bittet die Gemeindevertreter darum, nicht nur die Ausgabenseite sondern auch die Einnahmenseite zu betrachten. Da die Steuersätze der Gemeinde Uckerland für Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer unter dem Landesdurchschnitt liegen, entgehen der Gemeinde Ucker-land die Steuereinnahmen und eine höhere Umlage muss an den Landkreis abgeführt werden. Seiner Meinung nach sollten die Steuersätze erhöht werden.Gegen diesen Vorschlag spricht sich Herr Menke aus. Da die Grundsteuer A von den Landwirtschaftsbetrieben und die Gewerbesteuer von den Gewerbetreibenden ge-zahlt werden muss, werden die Bürger nicht stärker bela-stet, so Herr Wernicke. Herr Haupt ist der Meinung, dass man die Steuersätze nichterstdannerhöhenkann,wenndiefinanziellenMittelverbraucht sind.Herr Heinemann weist darauf hin, dass die Steuersätze in der Gemeinde Uckerland im Vergleich zu den Steuersätzen in der Uckermark mit am niedrigsten sind.

6 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Schilling bittet darum, dass Mittel für kulturelle Zwecke, wie bspw. den Uckerlandtag oder den Weihnachtsmarkt eingestellt werden. Diese Mittel sind bereits im Plan ein-gestellt, so Frau Wernicke. Weiterhin bittet Herr Schilling darum, Gelder für Wirt-schaftsförderung, insbesondere Ansiedlungspolitik bereit zu stellen. Diese Frage sollte im Rahmen der Diskussion derPrioritätenlistegeklärtwerden,empfiehltFrauWernicke.Herr Haupt stellt den Antrag, dass sich der Bau-, Wirt-schafts- und Finanzausschuss mit dem Thema Wirtschafts-ansiedlung beschäftigt und der Gemeindevertretung ent-sprechende Lösungsvorschläge unterbreitet werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 14 0 1 0

Herr Haupt stellt den Antrag, dass die Steuersätze der Grundsteuer A auf 260 % und die Grundsteuer B auf 360 % zu erhöht werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 5 9 1 0

Frau Wernicke bittet nochmals um klare Fragen zum Haus-halt. Diese sollten erst in den Fraktionen besprochen wer-den, meint Herr Schilling. Herr Schilling stellt den Antrag, den Beschluss des Haus-haltsplanes 2015 bis zur nächsten Gemeindevertretersit-zung zu vertagen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 10 5 0 0

07. (BV-Nr.: 0086/14) Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2015

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Höchst-betrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2015 auf 500.000 EUR festzusetzen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 15 0 0 0

08. (BV-Nr.: 0075/14) Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Heizölkosten Verwaltungsgebäude

Die Gemeindevertretung Uckerland nimmt für das Haus-haltsjahr 2014 überplanmäßige Aufwendungen/ Auszah-lungen für Heizölkosten für das Verwaltungsgebäude auf dem Konto 11105.52410000/ 11105.72410000 in Höhe von 4.100,00€zurKenntnis.09. 1. Benachrichtigung über- und außerplanmäßige

Aufwendungen und Auszahlungen Haushaltsjahr 2014

Die Gemeindevertretung nimmt die Benachrichtigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-lungen im Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.10. Anfragen der Gemeindevertreter1) Herr Krieser war beim Bundesministerium für Verkehr

in Berlin. Dort ist die Baumaßnahme und die Vollsper-rung der B 198 nicht bekannt und man wollte sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.

Frau von Holtzendorff hat dazu am 12.12.2014 auch ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten der SPD Stefan Zierke.

2) Herr Heinemann weist auf die Weihnachtsfeier der Grundschule Uckerland am 17.12.2014 hin, zu der alle Gemeindevertreter herzlich eingeladen sind.

3) Frau von Holtzendorff hat Beschwerden von Bürge-rinnen aufgrund von Fahrspuren am Park Wilsickow erhalten. Da diese Spuren nicht von der Gemeinde verursacht wurden und dieses Grundstück auch kein Gemeindeeigentum ist, bittet Frau Wernicke Frau von Holtzendorff, dass sie in der Gemeindeverwaltung diesbezüglich vorspricht.

4) Frau Wernicke fragt nach den Beschlüssen in der letz-ten Regionalversammlung. Zu den Windeignungsge-bieten wurden keine Beschlüsse gefasst, antwortet Herr Heinemann. Die Posten und Funktionen wurden neuverteilt.DienächsteVersammlungfindetam12.Januar 2015 statt.

5) Frau Freuck möchte gern wissen, warum die Nieder-schrift der letzten Sitzung nicht vorliegt. Frau Wernicke begründet dies mit ihrem Jahresurlaub.

Weiterhin bittet Frau Freuck um Aushändigung der Niederschriften an die Gemeindevertreter innerhalb von 8 Werktagen nach der jeweiligen Sitzung, da sie ansonsten den Inhalt nicht mehr nachvollziehen kann. Dieses ist arbeitstechnisch nicht umsetzbar, es sei denn, in den Protokollen stehen nur die Mindestinhalte einer Niederschrift, erklärt Frau Wernicke.

6) Da sich mehrere Bürger aus Milow bei Herrn Schil-ling erkundigt haben, welche Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen aufgrund der geplanten Windfelder in den einzelnen Orten angedacht sind, bittet er um eine entsprechendeAuflistung.DadieseMaßnahmenvonden Planungsbüros noch nicht feststehen, kann laut Aussage von Frau Wernicke dieser Bitte nicht statt gegeben werden. Es existiert zwar eine Wunschliste des Ortsbeirates, es sind jedoch private Daten zu be-rücksichtigen. Es kann nur ein Einblick in die Wünsche gegeben werden, die das Eigentum der Gemeinde betreffen.

11. (BV-Nr.: 0089/14) Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für Miet- und Räumungsklagen kom-munaler Wohnungen

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen bei den Geschäftsaufwendungen für die kommunalen Wohnungen auf dem Konto 52201.54310000 / 74310000 in Höhe von 7.930,00 EUR.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 14 0 1 0

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. (BV-Nr.: 0078/14) Personalentscheidung Krank-heitsvertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, ab 01.01.2015 eine Krankheitsvertretung, läng-stens jedoch bis zum 31.12.2016 einzustellen.

7Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 10 0 5 0

02. (BV-Nr.: 0083/14) Personalentscheidung KITADie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, einen Erzieher ab dem 01.03.2015 unbefristet weiter zu beschäftigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 14 0 1 0

03. (BV-Nr.: 0084/14) Personalentscheidung KITADie Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, eine Erzieherin ab dem 01.03.2015 unbefristet weiter zu beschäftigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 13 0 2 0

Um 22.00 Uhr stellt Herr Heinemann den Antrag, dass die Gemeindevertreter noch bis 22.20 Uhr Beschlüsse fassen dürfen.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.15 11 4 0 0

04. (BV-Nr.: 0079/14) Genehmigung der Eilentschei-dung gem.§ 58 BbgKVerf zur Auftragsvergabe für die Errichtung einer Blitzschutzanlage an der KITA und dem Seniorenhof in

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Eilentscheidung der ständigen Vertreterin der Bürgermeisterin, Frau Glasow, im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau von Holtzen-dorff, vom 25.11.2014 zur Auftragsvergabe für die Erneue-rung der Blitzschutzanlage an der KITA und dem Senioren-hof in Jagow an den Elektromeister Achmed Malischewski aus Hohengüstow zu genehmigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 14 0 1

05. (BV-Nr.: 0081/14) Genehmigung der Eilentscheidung gem.§ 58 BbgKVerf zur Auftragsvergabe für die süd-liche Erschließung des Seniorenhofes in Jagow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Eilentscheidung der ständigen Vertreterin der Bürgermeisterin, Frau Glasow, im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau von Holtzen-dorff, vom 25.11.2014 zur Auftragsvergabe für die südliche Erschließung des Seniorenhofes in Jagow an die Firma PERGA aus Prenzlau zu genehmigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 14 0 1 0

06. Von der Tagesordnung gestrichen07. (BV-Nr.: 0069/14) Auftragsvergabe zum Kauf eines

gebrauchten Pkw für die VerwaltungDie Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe zum Kauf eines gebrauchten Pkw für die Verwaltung. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma. Autohaus Barnim den Zuschlag für ein Auto vom Typ Dacia Duster.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.15 9 2 4 0

08. Von der Tagesordnung gestrichen09. Anfragen der Gemeindevertreter10. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-

tretungkeine11. Informationen der Bürgermeisterin12. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.25 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 13.02.2015

WernickeBürgermeisterin

8 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund des § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 29.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.650.150 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 5.640.531 EUR außerordentlichen Erträge auf 20.000 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 10.000 EUR2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.355.450 EUR Auszahlungen auf 5.879.081 EUR festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-tätigkeit 5.071.550 EURAuszahlungen aus laufender Verwaltungs-tätigkeit 5.135.781 EUREinzahlungen aus der Investitionstätigkeit 283.900 EURAuszahlungen aus der Investitionstätigkeit 403.000 EUREinzahlungen aus der Finanzierungs-tätigkeit 0 EURAuszahlungen aus der Finanzierungs-tätigkeit 340.300 EUREinzahlungenausderAuflösungvonLiquiditätsreserven 0 EURAuszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungenwerdennichtfestgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haus-haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher

Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Aus-zahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzu-stellen sind, wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außer-planmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung be-dürfen werden wie folgt festgesetzt:

Aufwandsarten50 – Personalaufwendungen 4.000 EUR51 – Versorgungsaufwendungen 4.000 EUR52 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR53 – Transferaufwendungen 4.000 EUR54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.000 EUR55 – Zinsen und sonstige Finanzaufwen-dungen 4.000 EUR57 – Bilanzielle Abschreibungen 8.000 EUR58 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.000 EUR59 – Außerordentliche Aufwendungen 5.000 EUR

Auszahlungsarten70 – Personalauszahlungen 4.000 EUR71 – Versorgungsauszahlungen 4.000 EUR72 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR73 – Transferauszahlungen 4.000 EUR74 – Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.000 EUR75 – Zinsen und sonstige Finanz-auszahlungen 4.000 EUR78 – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 8.000 EUR79 – Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit 5.000 EUR

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000

Euro undb) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen

Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 Euro

festgesetzt.

Uckerland, den 30.01.2015

WernickeBürgermeisterin

9Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nichtamtlicher Teil

Ende Amtlicher TeilImpressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Energiepolitisches Leitbild und Energiekonzept der Gemeinde UckerlandAuf der Gemeindevertretersitzung am 29.01.2015 wurde das folgende energiepolitische Leitbild und das Energie-konzept für die Gemeinde Uckerland beschlossen.

Energiepolitisches Leitbild

Uckerland ist eine Flächengemeinde mit sehr geringer Be-siedlungsdichte. Sie hat sehr gute Voraussetzungen, um Strom und Wärme auf Basis von Erneuerbaren Energien nicht nur für den Eigenbedarf zu erzeugen, sondern ein Vielfaches davon auch über die Gemeindegrenze hinaus zu exportieren und dadurch Arbeit und Wohlstand für die Ge-meinde zu sichern. Die energiepolitische Entwicklung der Gemeinde muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mensch, Natur und Kulturraum geschehen.Die Gemeinde Uckerland ist sich ihrer energiepolitischen Verantwortung bewusst und möchte ihren Beitrag zur En-ergiestrategie des Landes Brandenburg für das Jahr 2030 leisten.Dies bedeutet konkret:1. dieEnergieeffizienzsteigernunddenVerbrauchredu-

zieren,2. den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endener-

gieverbrauch weiter erhöhen,3. eine zuverlässige und preisgünstige Energieversor-

gung mit Erneuerbaren Energien gewährleisten,4. die energiebedingten CO2-Emissionen senken,5. eine regionale Beteiligung und möglichst weitgehende

Akzeptanz herstellen, durch die Bereitstellung preis-günstiger Energie für die Einwohner und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen im Energiebereich,

6. Beschäftigung und Wertschöpfung in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Bürger ausbauen,

7. Einsatz aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Energieprojekte in der Gemeinde in räumlichem Zu-sammenhang mit dem Eingriff.

Darüber hinaus orientiert sich die Energiepolitik der Ge-meinde Uckerland an den folgenden Grundsätzen:1. Uckerland strebt an, eine Modellgemeinde im länd-

lichen Raum für eine Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu werden.

2. Die Energiepolitik der Gemeinde Uckerland stärkt den Standort und schafft Arbeitsplätze. Regionale Wertschöpfung hat für die Gemeinde oberste Priori-tät. Die Umstrukturierung der Energieversorgung soll in ihrer gesamten Wertschöpfungskette (Ausbildung, Fortbildung, Forschung, Handwerk, Service, Planung, Produktion, Verwaltung) die Kapazitäten Vor-Ort be-rücksichtigen und ausbauen. Erneuerbare Energien stellen eine reelle Zukunftschance für die Region und die Uckerländer dar.

3. Die Bevölkerung in der Gemeinde soll direkt oder in-direkt an der Energiegewinnung beteiligt werden. Wer Nachteile ertragen muss, soll auch Ertrag haben!

4. Für die Bevölkerung soll durch regionale Anbieter ein preisgünstiger Uckerland-Tarif für Strom und Wärme angeboten werden.

5. Mensch und Natur haben oberste Priorität bei allen Planungen. Über eine gesicherte Zukunftsperspekti-ve sollen die Menschen in der Region gehalten bzw. angezogen werden.

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ucker-land vom 29.01.2015 wird hiermit öffentlich bekanntge-macht. Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ucker-land, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 15 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfas-sung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbe-achtlich sind, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der

Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung, verletzt worden sind.

Uckerland, den 30.01.2015

WernickeBürgermeisterin

10 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

6. Wichtig ist der Gemeinde Uckerland die Einbindung, Beteiligung und Mitbestimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Planungsprozesse sollen frühzeitig transparent gestaltet und öffentlich diskutiert werden.

7. Bei der Umstrukturierung der Energieversorgung soll ein transparenter Kriterienkatalog verwendet werden, der durch die Berücksichtigung von ökonomischen, ökolo-gischen, sozialen, lokalen und technischen Aspekten den optimalenEnergiemixfürUckerlandidentifizierenhilft.

8. Die Gemeinde Uckerland ist offen für innovative Tech-nologien, die das Potenzial einer marktfähigen Ent-wicklung in sich bergen und nach Räumen für eine Verwirklichung suchen. Dazu werden Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Forschungsein-richtungen gesucht.

9. Die Gemeinde Uckerland unterstützt Maßnahmen, ProjekteundAktionenzurReduzierungundzurEffi-zienzsteigerung des Energieeinsatzes sowie die Ver-wendung erneuerbarer Energien bei ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie dem lokalen Gewerbe und den landwirtschaftlichen Betrieben.

10. Die Mobilität hat mit rund 60 % den größten Anteil am lokalen Energieverbrauch. Bis 2030 soll ein wesent-licher Umstieg auf Erneuerbare Mobilität vollzogen sein.

Mit dem energiepolitischen Leitbild will die Gemeinde Ucker-land unter dem Motto „Global denken, lokal handeln!“ das Le-ben in unseren Dörfern attraktiver und lebenswerter gestalten.

Der folgende Maßnahmekatalog wurde im Rahmen des En-ergiekonzeptes durch die Gemeindevertreter beschlossen.

Ü 1: Schaffung einer Koordinierungsstelle Kommunales Klimaschutzmanagement

Ü 2: Allgemeine ÖffentlichkeitsarbeitÜ 3: Klimaschutzprojekte in Kindergärten und SchulenÜ 4: Organisation eines Aktionstages durch die Gemeinde

mit Beteiligung verschiedener AkteureÜ 5: Regelmäßige Erstellung von Energie- und CO²-

BilanzenÜ6: Festlegungeinesdefinierten,jährlichenBudgetsfür

Energie- und KlimaschutzprojekteÜ 7: Klimaschutz im BeschaffungswesenÜ 8: Beitritt zum Klima-Bündnis e.V.Ü 9: Runder Tisch mit EnergieerzeugerÜ 10: Kooperation mit den Stadtwerken in Prenzlau

S1: AusweisenvonFlächenfürFreiflächen-Photovoltai-kanlagen im Flächennutzungsplan

S 2: Aufstellung von B-Plänen für die neuen Windeig-nungsgebiete

K 1: Ausbau Energie-ControllingK 2: Sanierungsfahrplan für die kommunalen GebäudeK3: BeeinflussungdesNutzerverhaltensinkommunalen

EinrichtungenK 4: Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als Dienstwa-

gen für die BürgermeisterinK 5: Modernisierung der StraßenbeleuchtungK 6: Optimierung der Beleuchtung in kommunalen Ein-

richtungenK 7: Contracting als Finanzierungsinstrument für energe-

tische Sanierung

K8: DachflächenfürSolaranlagenK 9: Senkung Stromverbrauch in Verwaltungsgebäuden

E 1: Aufbau einer nachhaltigen WärmeversorgungE 2: Schaffung weiterer „Nahwärmeinseln“ (100 kW)E 3: Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)E 4: Errichtung von Solarthermieanlagen E 5: Nahwärmenetz LübbenowE 6: Repowering WindenergieanlagenE 7: Bürgerwindrad Bandelow – StiftungsfondsE 8: Photovoltaik zum Betrieb der Straßenbeleuchtung in

Bandelow E 9: Nutzung überschüssiger Windenergie zur Beheizung

von Gebäuden

H 1: Einrichtung einer EnergieberatungsstelleH 2: Vorortberatung Energievorträge in Dörfern, Dorfver-

ein, OrtsbeiratH3: FörderprogrammeffizienteHeizungspumpeninKom-

bination mit hydraulischem AbgleichH 4: Durchführung einer HeizspiegelkampagneH 5: Bereitstellung von Informationen im AmtsblattH 6: Wegweiser Förderlandschaft Energie / Klimaschutz

W1: BeratungzuEnergieeffizienzmaßnahmenW 2: Initiierung und Organisation eines Erfahrungsaus-

tauschs der BetriebeW 3: HandwerkzumThemaSolarthermie(weiter-)qualifizieren

M 1: Erhalt und Ausbau des Streckennetzangebots ÖPNVM 2 Flexible ÖPNV-Angebote in verkehrsschwachen

Zeiten und RäumenM 3: Kombibus als Lösung nutzen, zentrale Anlaufstation

im DGHM 4: Einrichtung von Elektroladestationen auf öffentli-

chen Parkplätzen, an zentralen Orten und entlang der Fahrradrouten

L 1: LED Beleuchtung für die StälleL 2: Forschungsprojekt E-Mobilität in der Landwirtschaft

Die vollständige Fassung des Energiekonzeptes für die Gemeinde Uckerland kann im Internet (www.uckerland.de) eingesehen werden.

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11Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Aus den Ortsteilen

Rodeln in WilsickowAm 31.01.2015 war es endlich soweit: UNSER NEUER RODELBERG WURDE EINGEWEIHT!

Schon länger war es insgeheim der Wunsch unseres Ortsvorstehers Herrn Wernicke, dass Wilsickow eine tol-le Rodelpiste bekommt. So wurde im letzten Jahr mit der Aufschüttung dieses Hügels auf dem Hof der Agrargenos-senschaft (Ecke Ausfahrt Richtung Milow) begonnen. Es war uns natürlich allen klar, dass wir unseren „Neuen Ro-delberg“ feierlich einweihen werden. Da wir nun schon den ganzen Winter vergebens auf den Schnee warten mussten, und am Samstag (den 31.01.15) das ersehnte Weiß dann doch endlich kam und tatsächlich auch liegen blieb, wurde die Einweihung ganz spontan organisiert und kurzerhand auch umgesetzt ... schließlich wusste niemand, wie lange uns die weiße Pracht erhalten bleiben würde.

Als es dann allmählich schummrig wurde, sorgten die links und rechts der Piste aufgestellten Fackeln für ein besonders schönes Ambiente.

Innerhalb von 6 Stunden wurden also Bratwürste, Glüh-wein und Helfer organisiert. Die Rodelpiste wurde vorher noch entsprechend aufgearbeitet, d.h. der Schnee wurde fest angedrückt und glatt gewalzt. Herr Wernicke fuhr von Haus zu Haus und lud Groß und Klein zu diesem spontanen Schneespaß-Event ein. Von Familie Barnekow wurden über Whatsapp und Facebook oder per SMS die Einladungen verschickt und weiter verteilt und siehe da: Pünktlich um 16.00 Uhr stand ein ganzer Schwung Rodelbegeisterter bewaffnet mit ihren Schlitten gutgelaunt am Platze. Darüber hinaus kamen auch die, die nicht unbedingt rodeln aber den-noch dabei sein wollten und staunten nicht schlecht, dass Wilsickow nun um eine neue kleine Attraktion reicher ist.

12 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Eine kleine Feuerschale brachte Wärme und Gemütlichkeit und gern gesellte man sich hier zu einem Schwätzchen zusammen, während die Kinder voller Begeisterung den Rodelberg unzählige Male hinunter sausten. Trotz nasser Kleidung und kalten Füßen hielten die Besucher es bis weit in die Dunkelheit auf und am Rodelberg aus. Der Dorfclub sorgte für Tee, Glühwein und frisch gegrillte Bratwürste, was es gratis für jedermann in ausreichender Menge gab.

Gesponsert und organisiert wurde dies alles durch die „Dörp-klopper“ und von Herrn Wernicke persönlich. Unterstützung lei-steten auch diesmal wieder die Kameraden unserer Feuerwehr Wilsickow. Sie sorgten in der Dunkelheit für Licht und Sicherheit.

Als dann gegen 20.00 Uhr der letzte Gast erschöpft vom Rodelberg mit seinem Schlitten nach Hause zog, wurde gemeinsam aufgeräumt und die Bilanz unseres Ortsvor-stehers lautete mit freudigem Gesicht: „Das war doch ein total gelungener Abend!“ - Genau! Und deshalb war diese “Rodelbergparty“ zwar die Erste, aber ganz sicher nicht die letzte ...

J. und S. Barnekow

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13Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ausbildung in der Gemeinde Uckerland

Die Gemeinde Uckerland sucht für das Ausbildungsjahr 2015einen Auszubildenden/eine Auszubildende für den Ausbildungsberuf

Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in der Fachrichtung Kommunalverwaltung.

Ausbildungsbeginn ist der 1. August 2015. Die Ausbil-dungsdauer beträgt 3 Jahre.

Folgende Voraussetzungen werden erwartet:• einguterAbschlussder10.KlasseRealschuleoder

entsprechende Abschlüsse• guteNoteninMathematikundDeutsch• EDV–Grundkenntnisse• InteresseanrechtlichenVorgängeninderVerwaltung• eingutesmündlichesundschriftlichesAusdrucks-

vermögen• Lernbereitschaft, Leistungswillen und Zuverlässigkeit• FreudeamUmgangmitBürgern• EignungfürdenDienstinderallgemeinennichttech-

nischen Verwaltung

Das Ausbildungsentgelt erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31.03.2015 an die:

Gemeinde UckerlandFrau Glasow

Kennwort: „Bewerbung Azubi“Lübbenow/Hauptstraße 35

17337 Uckerland

Fügen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse und den Nachweis über die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeits-schutzgesetz bei.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung ent-stehen, können nicht erstattet werden.Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist ein frankierter Rückumschlag beizulegen.

Modellbau-Wettbewerb „Grüne Berufe“Interessant – Vielseitig - Naturverbunden

Was machen eigentlich Landwirte?Welche Aufgaben haben Tierwirte und worum kümmern sich die Gärtner?Wusstet ihr eigentlich, dass es 14 Grüne Berufe gibt? Diese Berufe im Agrarbereich sind vielseitig und abwechs-lungsreich. Und ihr lernt sie mit unserem Wettbewerb näher kennen!Sucht euch dazu einen der 14 Grünen Berufe aus.Redet mit einem Berufsvertreter, besucht ihn auf seiner Arbeit oder macht ein Interview mit ihm und erfahrt so viel wie möglich über seinen Beruf!Dann zeigt ihr, was ihr über diesen Beruf wisst und baut ein Modell. Gern stellen wir für euer Modell als Grundausstattung eine Arbeitsplatte 40x60 cm sowie die passende Transportver-packung zur Verfügung.Wer kann teilnehmen?Schulklassen, Kinder und Jugendgruppen (Altersstufe 5. bis 12. Klasse)Ablauf des WettbewerbsDer Wettbewerb startet am 28. Januar 2015.Einsendeschluss für Modelle und Dokumentationen ist der 30.04.2015.

Preise• EinBesuchderBundesgartenschau2015• EineTagesexkursionzumThemaGrüneBerufe• EinKlassenfrühstückAnmeldeformularesowieweitereInformationenfindetihrunter www.land-aktiv.de

14 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Das Windfeld Milow und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Milow

Vorausschau soll eine politische und zudem sehr praktische Tugend sein, wenn man nicht am Ende mit leeren Händen dastehen will. In der Annahme, dass das „Windfeld Milow“ im derzeitig geplanten Umfang Realität wird, sind entspre-chende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „ in (unmittel-barem) räumlichen Zusammenhang zu tätigen. Und dies nach dem Prinzip: „Wer ertragen muss, muss auch Ertrag haben!“ So lautet die Forderung der Milower. Es ist nicht leicht, ein so juristisch-komplexes und plane-risch-vielschichtiges Thema wie die anstehenden Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen, werden doch erheblichefinanzielleMittelaufgeboten.DieserwecktBe-gehrlichkeiten, bei denen vor allem dafür gesorgt werden muss, dass die eigentlich Betroffenen nicht zu kurz kom-men. Insofern ist die geforderte Transparenz nicht nur bei der Planung von Windfeldern angesagt, sondern eben auch bei den Ausgleichs und ErsatzmassnahmenAus diesem Grunde hatten der Ortbeirat und der Dorfverein Milow zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Das Land-ratsamt war vertreten durch Frau Karina Dörk, Frank Bretsch vertrat als Vorsitzender die Regionalkonferenz UM-BAR, zwei Mitarbeiter der regionalen Planungsstelle in Vertretung von Frau Henze, die sich entschuldigt hatte, die Vorsitzende der Gemeindvertretung Frau Ilsa-Maria von Holtzendorff, die Bürgermeisterin von Uckerland Frau Christine Wernicke und Matthias Schilling als gewählter Vertreter in der GV ausMilowunddiePlanungsfirmafürdasWindfeldMilow,Enertrag – alle waren da und noch viel mehr – vor allem aber auch viele interessierte Bürger Milows.Hans Werner Brandau, der Ortsvorsteher von Milow eröff-nete die Podiumsdiskussion mit einem Rückblick auf die zahlreichen Milower Initiativen in Sachen „Energieleitbild und Energiekonzept Uckerland“. Er stellte noch einmal den grundlegenden Beschluss des Ortsbeirats Milow vor, dass nämlich der Teil des Windfelds nördlich der Straße Milow-Werbelow abgelehnt wird. Wenn dies gebaut würde, führe dies zu einer „gefühlte Umzingelung“ von Milow. Fritz Gam-pe stellte dann die einzelnen Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen vor, jene die in Milow die beste und nachhaltigste Wirkung erzeugen würden. Mit Priorität 1 wurde dabei die „Renaturierung des Dorfsees“ vorgeschlagen, dann der Ab-risses des alten BHG-Gebäudes und der „Ruine Grünha-gen“, einschliesslich der Sanierung des jeweiligen Geländes. In einer denkwürdigen Debatte wurde dann deutlich, dass die Untere Naturschutzbehörde (Prenzlau) dem Vorschlag „Dorfsee“ nicht würde zustimmen können – offensichtlich gibt es keinen geeigneten Naturschutz-Paragraphen, mit dem z. B. der künstlich angeheizten Schilfwuchs des Dorf-sees eingedämmt werden könnte. Dies, so die Vertreterin

des Landratsamts, beträfe allerdings nur die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Über anderes könne man reden. Dies ward mit Freude und Interesse vernommen.Natürlich wurde dann auch noch über brennende Fragen geredet: die Milower wollten über den Planungsstand des Windeignungsgebietes Milow Genaueres wissen, eben-so zur bisher ausgebliebenen Reaktion auf ihre Einwen-dungen und kündigten Entschädigungsforderungen an, z. B. für den Wertverlust ihrer Häuser. Frank Bretsch und die Vertreter der Regionalen Planungsstelle stellten dar, dass es „nichts Neues“ gäbe zum Planungsfortschritt und dass die Einsprüche noch bearbeitet würden, dann, wenn die ganze Planung feststünde. Erst dann, so logisch ge-folgert, könne man die einzelnen Einwände auch „punkt-genau“ beantworten. Matthias Schilling spannte dann den Bogen noch weiter in die Zukunft: was kommt denn nach dem Windfeld, wenn doch die Landschaft dann noch stärker vorgeprägt sei: etwa das Fracking, oder weitere (agrar-)industrielle Anlagen? Eine Antwort musste logischerweise ausbleiben, gab es für diese Frage doch keinen eigentlichen Ansprechpartner. Trotzdem wird man sich Milow dieses Themas annehmen wollen, müssen.Gegen Ende der Debatte wurde klar, dass die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen eingebettet sind in einen Dschun-gel von Gesetzen und Verordnungen, die der politische Laie nicht überblicken kann – obwohl es vorgeblich immer nur um sein Bestes geht – und das der „Natur“, natürlich. Aber, und da waren sich alle Milower einig, eines geht bestimmt nicht, dass die in Aussicht stehenden Mittel „fernab von Milow“ zum Tragen kommen sollten.NachdemEndederoffiziellenVeranstaltungergabensichnoch viele nützlichen Einzel- und Gruppengespräche.

Fazit: wir Milower sind ein Stück weitergekommen in un-serer ureigensten Sache!

Fritz Gampe

15Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Fasching im Kindergarten

Fasching bei den "Uckerlandspatzen"

Kinder- und Jugendarbeit

Omas alter Hut ist wegmit der grünen Schleife.

Opa sucht seit gestern schonseine lange Pfeife.

Muttis Kittelschürze fehlt,Tante sucht die Brille.

Lutz im Kinderzimmer istrecht verdächtig stille.

Was das zu bedeuten hat?Das Faschingsfest ist nah!Und wenn Lutz gefeiert hat,

ist alles wieder da!

Hanna Künzel

16 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Uckerservice Prenzlau – Beispielhaftes Projekt arbeitet seit Mitte 2014

Am 1. Juni des vergangenen Jahres hat die Uckerservice GmbH, eine gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) und der Stadtwerke Prenzlau GmbH, ihre Arbeit aufgenommen. Ein lange vorbereitetes Projekt wurde damit gestartet. Für eine langfristige und umfassende Kooperation zwischen NUWA und Stadtwerke musste eine geeignete Organisationsform gefunden werden.Seit 2004 wurden unterschiedliche Kooperationsformen untersucht, Vor- und Nachteile abgewogen. Mal scheiterte eine Organisationsform an der fehlenden Mitbestimmung des NUWA, eine andere an der Steuerbelastung der Stadt-werke in Millionenhöhe, eine weitere Organisationsform war kommunalrechtlich nicht zulässig. 2010 gelang dann der Durchbruch mit der Variante, eine gemeinsame Betriebs-führungsgesellschaft zu gründen. So eine Gesellschaft ist kommunalrechtlich zulässig und bringt keine Steuernach-teile mit sich, weil keine Vermögensübertragung erfolgt. Am 4. Dezember 2013 stimmte die Verbandsversammlung des NUWA einhellig dem Vertragspaket, das die Kooperation des Verbandes mit den Stadtwerke Prenzlau regelt, zu.Am 6.Dezember 2013 wurden durch die Verbandsvorstehe-rin, Christine Wernicke, dem Vorsitzenden der Verbandsver-sammlung, Joachim Lüthe und durch den Geschäftsführer der Stadtwerke, Harald Jahnke, der Gesellschaftervertrag und die Betriebsführungsverträge für die UCKERSERVICE Regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserver- und Abwasserentsorgung mbH unterzeichnet und notariell beurkundet. Die Stadtwerke übertrugen ihr Personal aus dem Wasser- und Abwasserbereich auf diese gemeinsame Gesellschaft. Die Gesellschaft erbringt die Betriebsführung für den NUWA und für die Stadtwerke in den beiden genannten Bereichen. Der NUWA und die Stadtwerke bleiben Eigentümer ihrer An-lagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die neue Gesellschaft nutzt die Betriebsgebäude der Stadtwerke mit.

Die Tarifgebiete der Stadt Prenzlau und des NUWA blieben unverändert. Der NUWA behielt seine Satzungshoheit und bestimmt so, nach wie vor, die Höhe der Gebühren und Ent-gelte im Verbandsgebiet. Es erfolgt eine getrennte Gebüh-ren- und Entgeltkalkulation. Für die Kunden der Stadtwerke und des NUWA ändert sich dadurch nichts.„Der NUWA kann seit der Arbeitsaufnahme der Uckerservice GmbHalsGesellschafternochumfassenderEinflussaufdie Betriebsführung nehmen“, so Hendrik Sommer, Ver-bandsvorsteher des NUWA. Harald Jahnke, Geschäftsführer der Uckerservice ergänzt: „Darüber hinaus werden mit der neuen Gesellschaft strukturelle Schwächen der Region teil-weise ausgeglichen, die Entgelte und Gebühren stabilisiert, Synergieeffekte aus der Anlagentechnik, der elektronischen Datenverarbeitung und anderen Bereichen genutzt. Wir hat-ten z. B. im Verbandsgebiet des NUWA 1993 ursprünglich 54 Wasserwerke. Heute sind es nur noch 16! Wartungs-, Personal-, Fahr- und Stromkosten konnten, als Gesamt-betrag betrachtet, gesenkt werden. Mit einem innovativen Versorgungskonzept konnte so der Trinkwasserpreis schon über einen langen Zeitraum stabil gehalten werden.“Hendrik Sommer kann auf eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit des NUWA und der Stadtwerke Prenzlau verweisen. Er ist froh, dass ein Fehler vieler anderer Zweck-verbände hier vermieden wurde: überdimensionierte Klär-anlagen. Per Betriebsführungsvertrag erfüllten die Stadt-werke bereits seit Langem zahlreiche administrative, kauf-männische und technische Aufgaben, die jetzt in der Verant-wortung der Uckerservice liegen. „Die Gesellschaft trägt zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des technischen und kaufmännischen Know-hows bei und sichert hier in der Region Arbeitsplätze“ erklärt er dazu. Erfreulich ist in die-sem Zusammenhang, dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung erzielen und der Mengenpreis für Trinkwasser im Verbandsgebiet des NUWA mit Wirkung vom 1. Januar 2015von1,54€/m³auf1,42€/m³gesenktwerdenkonnte.

Sitzungen der Gemeindevertretung

26.03.2015 in Bandelow, 23.04.2015 in Wolfshagen.

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Pfarrer Ulrich KasparickHetzdorf16•17337Uckerland•Telefon:039745/20256

E-Mail: [email protected] www.kirche-im-uckerland.de

Gottesdienste

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35,

17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10E-Mail: [email protected], www.uckerland.de

Nächste Ausgabe Nr. 04April 2015Anzeigenschluss: 19.03.2015Redaktionsschluss: 09.03.2015Erscheinungstermin: 02.04.2015

Datum Uhrzeit Ort14.03.2015 14.00 Uhr Nechlin15.03.2015 09.00 Uhr Milow15.03.2015 10.30 Uhr Trebenow29.03.2015 10.00 Uhr Wolfshagen03.04.2015 15.00 Uhr Lübbenow05.04.2015 10.00 Uhr Hetzdorf

17Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Veranstaltungskalender

Datum Ort Art der Veranstaltung06.03. Gneisenau Frauentagsfeier08.03. SV Jagow e.V. Anradeln nach

Fürstenwerder08.03. Milow Frauentag14.03. Wolfshagen Frauentagsfeier20.03. Wolfshagen Tischtennis21.03. Wolfshagen Skat & Rommé25.03. Milow Treffen der Senioren02.04. Trebenow Osterfeuer02.04. Milow Osterfeuer04.04. Bandelow Osterfeuer04.04. Wolfshagen Osterfeuer12.04. SV Jagow e.V. Radtour Tollensesee15.04. Wolfshagen Kaffeerunde19.04. Werbelow Flohmarkt25./26.04. Karlstein Frühlingserwachen auf

dem Rosenhof30.04. Gneisenau Einweihung DGH +

Heimatstube30.04. Gneisenau Tanz in den Mai30.04. Trebenow Maibaumaufstellen30.04./01.05. Milow Maibaumaufstellen und

Maifeier01.05. Bandelow Maifeier mit Blasmusik

und Frühschoppen03.05. Hetzdorf Tag der offenen

Gärtnerei Graunke06.05. Wolfshagen Kaffeerunde10.05. SV Jagow e.V. Radtour

Kutzerow–Bandelow17.05. Werbelow Flohmarkt30.05. Wolfshagen Tag der

Leistungsabnahme der Jugendfeuerwehr

31.05. Gneisenau Kinderfest01.06. Milow Kindertag06.06. Trebenow Kindertag06./07.06. Karlstein Rosenblütenfest10.06. Nechlin Frühlingsfest der

Senioren10.06. Milow Treffen der Senioren10.06. Wolfshagen Kaffeerunde13./14.06. Uckerland Brandenburger

Landpartie20.06. Milow Feuerwehrausscheid der

Gemeinde Uckerland20./21.06. Uckerland Offene Gärten in der

Uckermark20./21.06. SV Jagow e.V. Radtour Ziegenkäserei

Regow21.06. Werbelow Flohmarkt

26./27.06. Gneisenau Dorffest28.06. Uckerland Uckermärker

Bauerntour03. - 05.07. Lübbenow Reit- und Springturnier10./11.07. Wolfshagen Rosenfest11./12.07. Karlstein Rosentage12.07. SV Jagow e.V. Radtour Fergitz19.07. Werbelow Flohmarkt09.08. SV Jagow e.V. Radtour Barnim12.08. Wolfshagen Kaffeerunde15.08. Wolfshagen Volleyballturnier16.08. Werbelow Flohmarkt29.08. Bandelow Erntefest29.08. Milow Dorffest05.09. Nechlin Uckerlandtag05.09. Trebenow Erntefest05./06.09. Uckerland Offene Gärten in der

Uckermark06.09. Uckerland Tag des offenen

Denkmals09.09. Wolfshagen Kaffeerunde13.09. SV Jagow e.V. Radtour Oder20.09. Werbelow Flohmarkt23.09. Milow Treffen der Senioren03.10. Wolfshagen Oktoberfest03.10. Milow Herbstfest03./04.10 Karlstein Kürbisfest07.10. Nechlin Herbstfest der Senioren11.10. SV Jagow e.V. Radtour Burg Stargard14.10. Wolfshagen Kaffeerunde16.10. Wolfshagen Tischtennis17.10. Wolfshagen Skat & Rommé30.10. Trebenow Halloween11.11. Wolfshagen Kaffeerunde20.11. Wolfshagen Tischtennis21.11. Wolfshagen Skat & Rommé27.11. Jahreshauptversamm-

lung der Feuerwehren Uckerland

28.11. Bandelow Weihnachtsbaumauf-stellen

28.11. Trebenow Weihnachtsbaumauf-stellen

05.12. Gneisenau Nikolausfeier05.12. Wolfshagen Weihnachtsfeier12.12. Weihnachtsmarkt der

Gemeinde Uckerland16.12. Milow Weihnachtsfeier18.12. Wolfshagen Tischtennis20.12. Wolfshagen Weihnachtssingen

Kirche

18 Nr. 03/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wir gratulieren den Jubilaren herzlich zum Geburtstag und wünschen viel Gesundheit und alles Gute!

Christine WernickeBürgermeisterin der Gemeinde Uckerland

sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile

Geburtstage

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetz-dorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.:(039753)22757,Fax:22583,Internet:www.schibri.de•E-Mail:[email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag,InesBöving•Tel.:(039753)22757,Fax:22583,E-Mail:[email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.

ISSN 1612-1511

09.03. Peter Kloke zum 62. Gneisenau09.03. Heinz Nespethal zum 82. Wolfshagen11.03. Margitta Bauer zum 74. Milow11.03. Günther Röhmeyer zum 86. Hetzdorf11.03. Alfred Witte zum 89. Wolfshagen12.03. Bärbel Heck zum 60. Gneisenau12.03. Irmgard Henschel zum 76. Hansfelde12.03. Edith Ruske zum 84. Milow13.03. Erika Jürgens zum 75. Werbelow13.03. Erna Schmidt zum 76. Fahrenholz13.03. Lotte Schmohlmann zum 90. Trebenow14.03. Willi Dethloff zum 77. Gneisenau15.03. Rita Schwartz zum 65. Lübbenow16.03. Siegfried Heck zum 64. Lübbenow16.03. Johannes Schlaghecken zum 62. Carolinenthal17.03. Waltraud Reinke zum 93. Hetzdorf18.03. Roswita Glaser zum 64. Wilsickow18.03. Inge Köhlke zum 81. Jahnkeshof18.03. Horst Schilling zum 79. Milow18.03. Hildegard Wedemeyer zum 76. Fahrenholz19.03. Ingeborg Erdmann zum 91. Trebenow19.03. Gisela Marten zum 60. Nechlin19.03. Klaus Märtens zum 74. Güterberg19.03. Gisela Walter zum 79. Trebenow19.03. Werner Weßlowski zum 72. Trebenow20.03. Edith Bett zum 79. Taschenberg20.03. Hans-Werner Brandau zum 73. Milow20.03. Erwin Litte zum 60. Kutzerow20.03. Gisela Rohs zum 61. Jagow20.03. Christiane Rudolf zum 76. Nechlin-Ausbau20.03. Liesette Schendel zum 78. Bandelow21.03. Hannelore Barnewske zum 64. Werbelow21.03. Bärbel Feierabend zum 63. Nechlin21.03. Anita Schmidt zum 70. Taschenberg21.03. Irmgard Steinke zum 85. Neumannshof22.03. Andreas Baron zum 83. Milow22.03. Lore Glasow zum 75. Bandelow

23.03. Sieglinde Buddenbohm zum 64. Milow23.03. Bernd Noack zum 72. Wismar24.03. Herbert Ach zum 66. Trebenow24.03. Peter Roggow zum 73. Kutzerow24.03. Ilona Trellert zum 64. Trebenow25.03. Heine De Vries zum 60. Bandelow25.03. Angelika Möller zum 60. Lübbenow26.03. Ulrich Duske zum 76. Trebenow26.03. Dietmar Köhlke zum 60. Nechlin27.03. Elisabeth Auweiler zum 67. Lübbenow27.03. Helga Dilba zum 67. Amalienhof27.03. Hildegard Gaude zum 86. Lübbenow27.03. Ruth Kaminski zum 78. Fahrenholz27.03. Hans Otto zum 77. Gneisenau28.03. Monika Hofmann zum 75. Trebenow28.03. Renate Schmidt zum 69. Hetzdorf28.03. Elisabeth Wenzel zum 85. Nechlin29.03. Herta Post zum 83. Wolfshagen30.03. Klaus Matznick zum 63 Taschenberg30.03. Werner Matznick zum 63. Taschenberg30.03. Elli Oppermann zum 87. Wismar30.03. Lothar Suckel zum 60. Wolfshagen31.03. Christine Becker zum 76. Kutzerow31.03. Dietrich Hagenau zum 60. Dolgen31.03. Lucie Lerke zum 79. Güterberg01.04. Melitta Grünhagen zum 62. Güterberg01.04. Manfred Marquardt zum 63. Milow01.04. Klaus Piepenhagen zum 65. Gneisenau02.04. Rudolf Masemann zum 74. Milow02.04. Rainer Möckel zum 66. Wolfshagen03.04. Gertrud Gutsch zum 75. Güterberg03.04. Monika Majewski zum 60. Nechlin03.04. Dorothea Schröder zum 75. Schlepkow03.04. Rita Techow zum 61. Bandelow04.04. Sieglinde Masch zum 64. Lübbenow05.04. Renate Köhler zum 62. Gneisenau05.04. Vera Wichmann zum 77. Lübbenow

19Nr. 03/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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