uck 2014 ausgabe 04

24
Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 57. Sitzung 2 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 7 - Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder … 7 - 2. Änderungssatzung vom 06.05.2014 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebau- ungspläne für mögliche Windfelder, … 7 Nichtamtlicher Teil - Hinweise auf die Geräte- und Lärmschutzverordnung 12 - Kinder- und Jugendarbeit 14 - Aus den Ortsteilen 17 - Feuerwehr 19 - Wohnungen 20 - Veranstaltungen 21 - Gottesdienste 22 - Satzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland 8 - Satzung der Gemeinde Uckerland über Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen 10

Upload: schibri-verlag

Post on 23-Jul-2016

225 views

Category:

Documents


1 download

DESCRIPTION

https://www.schibri.de/pdf/uck/uck_2014_Ausgabe_04.pdf

TRANSCRIPT

Page 1: Uck 2014 ausgabe 04

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 57. Sitzung 2- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 7- Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder … 7- 2. Änderungssatzung vom 06.05.2014 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebau- ungspläne für mögliche Windfelder, … 7

Nichtamtlicher Teil- Hinweise auf die Geräte- und Lärmschutzverordnung 12- Kinder- und Jugendarbeit 14- Aus den Ortsteilen 17- Feuerwehr 19- Wohnungen 20- Veranstaltungen 21- Gottesdienste 22

- Satzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland 8- Satzung der Gemeinde Uckerland über Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen 10

Page 2: Uck 2014 ausgabe 04

2 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 57. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 28.04.2014

Sitzungsdatum: 27.02.2014Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Milow 55, 17337 UckerlandBeginn: 19.00 UhrEnde: 22.10 Uhr

Anwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Herbert

Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Bran-dau, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Win-fried Winter, Herr Olaf Ringk, Frau Evelin Freuck, Frau Silke Mandelkow, Herr Lo-thar Holzmeier, Herr Henri Wernicke

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffent-lichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-

lung der TagesordnungFrau Wernicke beantragt die Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung um die Beschlussvorlage 0457/14 (Benennung eines Mitgliedes im Vorstand des NUWA). Herr Heinemann schlägt vor, diese Beschlussvorlage im TOP 14 des öffentlichen Teils der Sitzung zu behandeln und lässt über den Änderungsantrag von Frau Wernicke abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.

04. Einwohnerfragestunde1) Herr A. Krieser bittet um Information zum aktuellen

Stand des Bauvorhabens am Nechliner Bahnhof. Die Deutschen Bahn hat der Gemeindeverwaltung ein

Angebot zur Übernahme der Fläche, die zur Errich-tung eines Parkplatzes am Bahnhof in Nechlin benötigt wird, unterbreitet, erklärt Frau Wernicke. Die Gemeinde Uckerland befürwortete den Vorschlag und teilte ihr Interesse an eine unentgeltliche Übernahme mit.

2) Herr Trester möchte wissen, ob die Gemeindevertre-tung bereits einen Termin zur Durchführung des dies-jährigen „Uckerland-Tages“ festgelegt hat.

Dieses Thema wird im TOP 05 (Informationen der Bür-germeisterin) im öffentlichen Teil der Gemeindevertre-tersitzung behandelt, erklärt Frau Wernicke.

05. Informationen der Bürgermeisterin1) In der Regionalversammlung Uckermark–Barnim am

02. Dezember 2013 wurde dem Abwägungsergeb-nis zum Beteiligungsverfahren 2011 zugestimmt. Die wesentlichen Kriterien in der Stellungnahme der Ge-meinde Uckerland sind zum größten Teil im Regional-planentwurf 2011 berücksichtigt worden.

Des Weiteren wurde in dieser Sitzung auch der über-arbeitete Regionsplanentwurf 2013 und die Durchfüh-rung eines weiteren öffentlichen Beteiligungsverfahren bestätigt. Die Auslegung erfolgt in den Landkreisen Uckermark und Barnim sowie in der Regionalen Pla-nungsstelle Uckermark-Barnim in einem Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 31.05.2014. Die dreimonatige Wi-derspruchsfrist beginnt am 01.04.2014 und endet am 30.06.2014.

2) Frau Wernicke weist auf die nachgereichte Karte zur Bauleitplanung für das Windeignungsgebiet „Wil-sickow“ hin und bittet die Gemeindevertreter, diese Anlage in ihren Unterlagen zu ergänzen.

3) Anhand von Kartenmaterial erläutert Frau Wernicke die geplante Vollsperrung zur Straßenbaumaßnahme B198 Schlepkow–Wolfshagen. Die Durchführungsdau-er der Baumaßnahme beträgt etwa 7 Monate und beginnt im Mai/Juni 2014.

Die Ortsbeiräte Wolfshagen und Hetzdorf wurden dies-bezüglich angehört und widersprechen der geplanten Vollsperrung zwischen Schlepkow und Wolfshagen. Die Gemeindeverwaltung wird eine entsprechende Stellungnahme an den Landesbetrieb Straßenwesen Eberswalde senden mit der Bitte um Überprüfung zur Möglichkeit einer halbseitigen Sperrung während die-ser Straßenbaumaßnahmen.

4) In Potsdam fand am 19.02.2014 die Eröffnung zum Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2014/2015 im Land Brandenburg statt. Dieser Aufruf wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aus-geschrieben. Frau Wernicke informiert, dass sie Gast der Podiumsdiskussion war und über das Strategiepa-pier der Gemeinde Uckerland referieren durfte.

5) Auf den Hinweis von Herrn Menke, dass der Parkplatz hinter dem Dorfgemeinschaftshaus in Kutzerow nicht vom Schnee geräumt wurde, antwortet Frau Wernicke, dass der Straßenwinterdienst zur Verbesserung des Verkehrs durchgeführt wird. Ein Parkplatz ist rechtlich gesehen als ruhender Verkehr zu betrachten. Dies wur-de bereits im Jahr 2010 mit der Gemeindevertretung diskutiert.

6) Frau Wernicke erinnert an die Anfrage von Herrn Ringk, ob die Gemeindeverwaltung die UDG in Kenntnis ge-

Page 3: Uck 2014 ausgabe 04

3Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

setzt hat, dass die Fahrzeuge des Landkreises Ucker-mark bei der Räumung der Kreisstraßen die Gehwege angrenzender Grundstücke immer wieder mit Schnee zuschieben.

Eine Kontaktaufnahme hat stattgefunden. Dabei wurde nicht ausgeschlossen, dass besonders junge Fahrer ihre Fahrweise nicht immer den Erfordernissen anpas-sen. Jedoch wurde auch die Uneinsichtigkeit einiger Bürger, die ihren Schnee wieder auf die Fahrbahn schieben, bemängelt. Der Gemeindeverwaltung wurde zugesichert, dass die Fahrer nochmals dahingehend unterwiesen werden, die Ortschaften langsamer zu durchfahren.

Herr Ringk merkt an, dass eine Veränderung des Räumverhaltens erforderlich ist.

7) Am Samstag, den 22.02.2014 wurde der Aktionstag der Jugendfeuerwehr in der Turnhalle in Werbelow durch-geführt. Alle Jugendwehren und das mobile Beratungs-team aus Angermünde haben an dieser Veranstaltung teilgenommen. Dank der guten Vorbereitung durch die Jugendwarte wurde dieses Ereignis ein gelungener Tag für die Kinder.

8) Die Verbandsversammlung der Feuerwehren des Land-kreises Uckermark e.V. fand am 24.02.2014 in Prenzlau statt. Dort wurde die Gemeinde Uckerland für die Orga-nisation und Durchführung des im vergangenem Jahr durchgeführten „Aktionstag der Jugendfeuerwehren des Landkreises Uckermark“ in Lübbenow gewürdigt.

9) Der Verein „Aussicht Uckermark“ ist an die Gemeinde herangetreten um ein Projekt für Maßnahmeteilnehmer vorzustellen. Dabei handelt es sich um eine Dorf- und Straßenbibliothek im Wirkungskreis des Lokalen Bünd-nis Nordost Uckermark. Die Initiative „Bücherwurm“, in der eine Teilnehmerin mit Büchern und einer Decke auf einer Wiese sitzt und auf interessierte Kinder war-tet, soll in einigen Ortsteilen der Gemeinde Uckerland durch Frau Ullrich aus Jagow bis zum Jahresende be-gleitet werden.

10) Frau Wernicke stellt Frau Glasow als neue Amtsleiterin der Gemeindeverwaltung vor.

11) Der Gemeindeverwaltung liegt bisher kein weiteres Angebot zur Ausrichtung des „Uckerland-Tages“ vor. Somit wird diese Veranstaltung auch in diesem Jahr in Nechlin stattfinden. Frau Wernicke erinnert an ihren Vorschlag in der letzten Gemeindevertretersitzung, den „Uckerland-Tag“ am 06.09.2014 und zukünftig immer am ersten Samstag im September durchzuführen. Sie bittet die Gemeindevertreter um ihre Positionierung.

Herr Trester befürwortet diesen Terminvorschlag. Er informiert, dass der Ortsteil Nechlin am selbigen Tag seinen 700sten Geburtstag feiert.

Im Anschluss an die Diskussion der Gemeindevertreter stellt Herr Heinemann den Vorschlag zur Durchführung des „Uckerland-Tages“ am 06.09.2014 in Nechlin zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 9 1 2 0

Frau Wernicke stellt den Antrag, alle zukünftigen „Uckerland-Tage“ immer am ersten Samstag im Sep-tember des Jahres zu veranstalten.

Herr Heinemann lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 7 1 4 0

06. Information des Vorsitzenden der Gemeindevertre-tung

1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 27.03.2014, um 17.00 Uhr, in Lübbenow statt. Dazu sind alle Jungwähler recht herzlich eingeladen.

2) Herr Heinemann erinnert an den Vorschlag von Frau Wernicke, in einer Gemeindevertretersitzung das The-ma „Welche Anregungen sollten der neuen Gemein-devertretung zur Entwicklung der Gemeinde mit auf den Weg geben werden?“ zu diskutieren und kündigt an, diesbezüglich einen Tagesordnungspunkt auf der kommenden Sitzung festzulegen.

Herr Brandau macht darauf aufmerksam, dass auf der Erstwählerversammlung am 14.09.2013 in Milow angefragt wurde, ob die Möglichkeit zu einem Besuch des Deutschen Bundestages in Berlin besteht. Da-zu erklärte sich Herr Jens Köppen, Abgeordneter des Deutschen Bundestages, bereit. Herr Brandau schlägt vor, 15 bis 20 Jugendliche diesbezüglich zu motivieren.

Herr Heinemann gibt diese Anregung an alle anwe-senden Personen weiter und bittet bei bestehendem Interesse um Rückmeldung bei Herrn Brandau.

07. (Informationsvorlage-Nr.: 0455/14) Information zur Initiative Erhalt und Wiederherstellung des Lem-mersdorfer Gutsparks

Herr Heinemann beantragt die Einräumung eines Rede-rechts für die Herren Schumacher und Ehlebracht und bittet um Abstimmung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Herr Marten Schumacher und Herr Karsten Ehlebracht stellen sich vor. Sie erklären, dass sie die Absicht haben, einen Verein zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Lemmersdorfer Gutsparks zu gründen. Sie erläutern ihren Vorhabensplan, wobei sie auf die kulturhistorische Einord-nung des Ortes und die vorhandenen Denkmäler eingehen sowie über die Eigentumsrechte am Park und dem ge-schützten Umfeld, den Zustand und der aktuellen Nutzung der Anlagenteile berichten. Da ein Teil des Parkgeländes sich im Eigentum der Gemein-de Uckerland befindet schlagen die Herren vor, diese Flä-che zu erwerben und unentgeltlich in den gemeinnützigen Verein zu übergeben. Der Verkauf würde die Nutzung des Parks für die Öffentlichkeit nicht beeinträchtigen. Die Herren Schumacher und Ehlebracht beantworten die Anfragen der Gemeindevertreter. Frau Wernicke fasst zusammen, dass der Gemeindever-waltung eine Information zum Kauf des Grundstückes an die Herren Schumacher und Ehlebracht vorliegt, welches anschließend in den Verein einfließen soll. Der Ortsbeirat hat sich diesbezüglich positioniert und zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung sollte nun eine Beschlussvorlage mit entsprechend ausgearbeiteten Konditionen zum Verkauf des Grundstücks vorbereiten.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, den

Page 4: Uck 2014 ausgabe 04

4 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gemeindevertretern einen Vorschlag zum Grundstücks-verkauf unter Beachtung folgender Kriterien zu erarbeiten: • Klärung über Einbeziehung des Köhntop,• Gewährleistung der Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit,• Sicherung des Rückkaufsrechts.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Information zur Initiative Erhalt und Wiederherstellung des Lemmersdorfer Gutsparks zur Kenntnis.08. (BV-Nr.: 0449/14) Vorentwurf zur 2. Änderung des

Amtsflächennutzungsplan Lübbenow 1 und zum Bebauungsplan Nr.2 „Sondergebiet Windenergie - Windfeld Milow“

Herr Heinemann stellt den Antrag Frau Hartwich ein Rede-recht einzuräumen und bittet um Abstimmung.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Frau Hartwich, Landschaftsplanerin der Firma Enertrag AG, erklärt den Vorentwurf über die Änderung des Flächennut-zungsplanes Lübbenow 1 und zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie-Windfeld Milow“ auf der Grund-lage des Regionalplanes vom 02. Dezember 2013. Sie erläutert, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow im Parallelverfahren der Amtsflächennutzungsplan Lübbe-now 1 geändert werden soll. Anhand einer Planzeichnung begründet Frau Hartwich diese Änderung und geht dabei auf den Untersuchungsrahmen ein. Des Weiteren macht sie Ausführungen:- zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, - zu den überbaubaren Grundstücksgrenzen, - zur Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft,- zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent-

wicklung von Boden, Natur und Landschaft,- zu Vorkehrungen zur Minderung von schädlichen Um-

welteinwirkungen und - zur gestalterischen Festsetzungen. Im Anschluss macht Frau Hartwich Vorschlägen zu mög-lichen Kompensationsmaßnahmen, die für den Eingriff in Natur und Landschaft noch geprüft werden müssen und für den Entwurf des B-Plans in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu bestimmen und zu konkretisieren sind.Herr Heinemann bemängelt, dass im Bereich des stark be-troffenen Ortsteiles Werbelow keine Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen vorgeschlagen wurden, wie beispielsweise im Bereich der Schule oder der Abriss von alten Gebäuden. Er bittet um deren Beachtung.Die Aufgabe des Planungsbüros ist es ein Konzept zur Umsetzung der Wünsche der Gemeindevertretung zu er-arbeiten, verdeutlicht Frau Wernicke. Weiterhin bittet sie um Nachreichung einer Karte, in der die Baubegrenzung genauer herausgearbeitet ist. Anschlie-ßend muss sich über eine optimale Ausnutzung verständigt werden. Zur Nachfrage von Frau Wernicke, warum der Abstand der Windkraftanlagenorte und Nebenanlagen zu den geschütz-ten Biotopen mindestens 50 m betragen muss, antwortet

Frau Hartwich, dass dieser Abstand von ihr vorgeschlagen wurde, um keine negativen Auswirkungen auf die durch das Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Gebiete zu verursachen. Frau Wernicke erinnert an die Aussage von Frau Hartwich, dass die Errichtung von maximal 15 Windkraftanlagen mög-lich wäre. Sie möchte wissen, ob das Ausgleichs- und Er-satzpotenzial bereits errechnet werden kann. Dies bestätigt Frau Hartwich. Frau Wernicke bittet um die Übermittlung von Zahlenmaterial , die das finanzielle Volumen der Aus-gleich- und Ersatzmaßnahmen darstellt. Nach der Erläuterung von Frau Hartwich über den Werde-gang einer rechtskräftigen Bauleitplanung stellt Herr Heine-mann die Beschlussvorlage zur Abstimmung.Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Vor-entwurf zur 2. Änderung des Amtsflächennutzungsplanes Lübbenow 1 und zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie-Windfeld Milow“ in der vorliegenden Form in die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zu geben.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 9 0 3 0

09. (BV-Nr.: 0453/14) Beschlussfassung der geprüften Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Uckerland ge-mäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf

Herr Brandau stellt fest, dass im Jahr 2011 ein sorgsames Wirtschaften zu verzeichnen ist und spricht ein Lob aus. Er vertritt den Standpunkt, dass, aufgrund der angespar-ten Rücklage, mehr Maßnahmen für das Gemeinwohl der Kinder und Jugendlichen sowie für die Kultur- und Denk-malpflege durchgeführt werden sollten. Eine vorläufige Haushaltsführung bedeutet für die Gemein-de ein eingeschränktes Recht um Aufgaben durchzuführen bis zum Beschluss des Haushaltsplanes, antwortet Frau Wernicke auf die Anfrage von Herrn Brandau. Die Gemeindevertretung beschließt die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Uckerland gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

10. (BV-Nr.: 0456/14) Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf für den Jahresab-schluss 2011

Die Gemeindevertretung hat die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Uckerland gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen. Die Gemeindevertretung entlastet die Bürgermeisterin gemäß § 82 Abs. 4BbgKVerf.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

11. (BV-Nr.: 0447/14) Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Gewerbesteuer-Erstattungszin-sen 2013

Page 5: Uck 2014 ausgabe 04

5Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Heinemann erläutert, dass die Gewerbesteuer-Erstat-tungszinsen im Haushaltsjahr 2013 den geplanten Ansatz überstiegen. Entsprechend der Haushaltssatzung ist ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen.Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Aufwendungen/Aus-zahlungen für Gewerbesteuer-Erstattungszinsen auf dem Konto 61201.55920000 und 61201.75920000 (Verzinsung von Steuernachzahlungen) in Höhe von 10.300 EUR.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

12. (BV-Nr.: 0452/14) Benennung eines allgemeinen Stellvertreters der hauptamtlichen Bürgermeisterin

Es liegt der Vorschlag vor, Frau Marleen Glasow für die allgemeine Stellvertretung der hauptamtlichen Bürgermei-sterin zu benennen, teilt Herr Heinemann mit. Er beantragt, dass Frau Glasow das Rederecht erteilt wird. Frau Wernicke hat diesbezüglich keine Einwände. Um Ab-stimmung der Gemeindevertreter wird gebeten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Frau Glasow, derzeitig als Sachbearbeiterin in der Gemein-deverwaltung in Lübbenow tätig, stellt sich vor und geht dabei auf ihre persönliche Situation sowie ihren bisherigen beruflichen Werdegang ein. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland benennt Frau Marleen Glasow zur allgemeinen Stellvertreterin der hauptamtlichen Bürgermeisterin.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Herr Heinemann beglückwünscht Frau Glasow zu ihrer neuen Funktion in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Uckerland.

13. (BV-Nr.: 0454/14) Benennung eines Stellvertreters in der Verbandsversammlung des NUWA

Frau Christine Wernicke ist als Hauptverwaltungsbeamtin der Gemeinde Uckerland Vertreterin in der Verbandsver-sammlung des NUWA. Gemäß der Verbandssatzung des NUWA ist für jeden Vertreter ein Stellvertreter zu benennen, erklärt Herr Heinemann.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, dass Frau Marleen Glasow als Stellvertreterin von Frau Christine Wernicke für die Gemeinde Uckerland in der Verbandsversammlung des NUWA benannt wird.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

14. (BV-Nr.: 0457/14) Benennung eines Mitgliedes im Vorstand des NUWA

Herr Heinemann erläutert, dass Frau Wernicke bisherige Verbandsvorsteherin des NUWA war. Diese Funktion hat sie

im vergangenen Jahr zurückgegeben. Damit erlosch auch der Sitz im Vorstand, fügt Frau Wernicke hinzu. Die Gemeinde Uckerland ist derzeit nur noch in der Ver-bandsversammlung vertreten. Es besteht jedoch die Mög-lichkeit, dass Frau Wernicke für die Mitgliedschaft im Vor-stand des NUWA kandidiert.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, dass Frau Christine Wernicke für die Gemeinde Uckerland als Vorstandsmitglied des NUWA kandidiert.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

15. Anfragen der Gemeindevertreter1) Herr Brandau ist der Auffassung, dass die Gemeinde

Uckerland, aufgrund ihrer entspannten Haushaltsla-ge, Investitionen für das Gemeinwohl der Kinder und Jugendlichen sowie für die Kultur- und Denkmalpflege vornehmen sollten. Er stellt folgende Anträge:

Die Aufnahme von Mitteln in Höhe von ca. 20.000,- € in den Haushaltsplan 2014 für die Verbesserung der Spiel- und Sportgeräte sowie der Spielplätze in der Gemeinde Uckerland.

Die Einstellung von Mitteln in Höhe von ca. 20.000,- € in den Haushaltsplan 2014 für die Unterstützung der Kultur- und Denkmalpflege.

Herr Winter erinnert an die noch abzuarbeitende Priori-tätenliste der Gemeinde Uckerland. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass die Gemeinde bei Maßnahmen einen Eigenmittelanteil zu leisten hat und auch Gelder für Reparaturarbeiten zur Verfügung stehen müssen.

Herr Menke unterstützt die Anträge von Herrn Brandau. Auch er ist der Meinung, dass Mittel für die Verschö-nerung der Ortsteile ausgegeben werden sollten. Dem stimmt Frau Freuck zu.

Maßnahmen für die Denkmalpflege in Kombination mit der Prioritätenliste hält Herr Ringk für sinnvoll.

Frau Wernicke befürwortet den Vorschlag, mehr für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde machen zu wollen. Dabei denkt sie an Investitionen in den Ein-richtungen, um attraktive Räumlichkeiten zu schaffen, sowie das Aufarbeiten der Spiel- und Sportplätze. In diesem Zusammenhang bedankt sich Frau Wernicke recht herzlich bei der Agrargenossenschaft Wilsickow/Milow für ihre Sachspende in Form einer Auslegware für die Kita in Werbelow.

Gern wird bei der Haushaltsplanung dieser Antrag be-rücksichtigt, wenn die Mittel dort eingesetzt werden wo sie gebraucht werden, macht Frau Wernicke deutlich. Sie schlägt vor, der Gemeindevertretung diesbezüglich einen Entwurf aus Sicht der Verwaltung zu erarbeiten.

Auf der Prioritätenliste steht die Fassadengestaltung des Schlosses Güterberg, erinnert Herr Schütt. Er in-formiert, dass das Dach des Gebäudes an vielen Stel-len undicht ist und dringend eine Sanierung notwendig ist. Er bittet um Überprüfung.

Frau Wernicke bietet an, diese Baumaßnahme in der Haushaltsplanung 2014 berücksichtigt.

Im Anschluss an die Diskussionen der Gemeindever-treter zu den Anträgen von Herrn Brandau, bittet Herr Heinemann diese zu wiederholen und anschließend abzustimmen.

Page 6: Uck 2014 ausgabe 04

6 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Brandau formuliert seinen ersten Antrag wie folgt um: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland

beauftragt die Bürgermeisterin, bei der Erstellung der Haushaltsplanung 2014 Mittel in Höhe von 20.000,- € für die Verbesserung der materiellen Situation in den Kindertagesstätten sowie der örtlichen Belange (Spiel- und Sportgeräte, Sportplätze) einzubringen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, Mittel in Höhe von 20.000,- € für die Unterstützung der Kultur- und Denkmalpflege im Haushaltsplan 2014 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 6 5 1 0

2) Herr Ringk macht auf den baufälligen Stall in Güterberg hinter der Buswartehalle aufmerksam. Der Giebel neigt sich in Richtung Straße und droht umzustürzen. Dort ist dringend Handlungsbedarf erforderlich.

Diesbezüglich hat die Gemeinde Uckerland bereits die zuständige Ordnungsbehörde des Landkreises Ucker-mark benachrichtigt, erklärt Frau Wernicke.

3) Frau Mandelkow informiert, dass die bei der Gaslei-tungsverlegung in Bandelow benötigten Grünflächen noch nicht wieder in einen ordentlichen Zustand ver-setzt wurden.

4) Des Weiteren merkt sie an, dass die alten Straßen-masten in Bandelow noch entfernt werden müssen.

Der Rückbau soll nach Kenntnissen von Frau Wernicke bis zum 31.03.2014 abgeschlossen sein.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014. 02. (BV-Nr. 0450/14) Personalentscheidung Erzieher/-inDer Personalrat wurde beteiligt und hat die Einstellungen zur Kenntnis genommen, informiert Frau Wernicke.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, befristet für ein Jahr, Erzieher im Rahmen des Arbeitszeitmodells einzustellen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

03. (BV-Nr.: 0451/14) Personalentscheidung Kämmerer/Kämmerin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die befristete Einstellung einer Kämmerin.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

04. (BV-Nr.: 0444/14) Beschluss der Gemeindevertre-tung Uckerland über den Grundstücksverkauf in der Gemarkung Schlepkow, Flur 4, Flurstück 33, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, das mit einem Mehrfamilienhaus und einem Stallgebäude bebaute Grundstück in der Gemarkung Schlepkow, zu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

05. (BV-Nr.: 0445/14) Die Gemeindevertretung der Ge-meinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung von Heizungs- und Sanitärar-beiten am Seniorenhof in Jagow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Durchführung von Hei-zungs- und Sanitärarbeiten am Seniorenhof in Jagow. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Ninnemann und Postier GmbH den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

06. (BV-Nr.: 0446/14) Auftragsvergabe zur Durchfüh-rung von Elektroarbeiten am Seniorenhof in Jagow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Durchführung von Elektro-arbeiten am Seniorenhof in Jagow. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Elektrotechnik Erdmann aus Uckerland den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

07. (BV-Nr.: 0448/14) Auftragsvergabe zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt die Auftrags-vergabe zur Erstellung eines kommunalen Energiekon-zeptes. Die Gemeindevertretung Uckerland erteilt dem Pla-nungsbüro seecon Ingenieure GmbH Leipzig den Zuschlag zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 7 2 3 0

08. Anfragen der GemeindevertreterDie Gemeindevertreter haben keine Anfragen.

09. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Infor-mationen.

Page 7: Uck 2014 ausgabe 04

7Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

10. Informationen der Bürgermeisterin

11 Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.10 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich

der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 28.04.2014

WernickeBürgermeisterin

Gemeinde Uckerland- Die Bürgermeisterin -

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerfFolgende Ortsbeiräte haben getagt:

Ortsbeirat Fahrenholz 11. Sitzung am 13.12.2013Ortsbeirat Jagow 19. Sitzung am 25.02.2014Ortsbeirat Lübbenow 5. Sitzung am 20.06.2013Ortsbeirat Milow 22. Sitzung am 09.12.2013 23. Sitzung am 24.02.2014Ortsbeirat Nechlin 11. Sitzung am 25.02.2014Ortsbeirat Trebenow 18. Sitzung am 10.03.2014Ortsbeirat Wilsickow 8. Sitzung am 24.02.2014Ortsbeirat Wolfshagen 18. Sitzung am 17.10.2013

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Fachbereich 2, ( Zimmer 23 ) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den

WernickeBürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche

Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 Bauge-setzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hatte die Gemein-devertretung der Gemeinde Uckerland am 30.06.2011 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungs-bereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, beschlossen.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schloss nunmehr auf ihrer Sitzung am 24.04.2014 die 2.

Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Wind-felder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und – gewin-nung für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, die hiermit bekannt gemacht wird.

Uckerland, den 06.05.2014

In Vertretung

GlasowStellv. Bürgermeisterin

2. Änderungssatzung vom 06.05.2014 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf

der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind vom 01.07.2011

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Lan-des Brandenburg in der derzeit jeweils geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland

in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Änderung von § 5 der Sat-zung über die Veränderungssperre, die am 30. Juni 2011 be-schlossen und in der Sonderausgabe 01/2011des Amtsblattes am 08.07.2011 öffentlich bekannt gemacht wurde, wie folgt:

Page 8: Uck 2014 ausgabe 04

8 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

„§ 5 Geltungsdauer der VeränderungssperreDie Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren seit ihrer Bekanntmachung, am 8. Juli 2015, außer Kraft.“

In-Kraft-TretenDie Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

Ausgefertigt am 06.05.2014

In Vertretung

GlasowStellv. Bürgermeisterin

Satzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland

(Sondernutzungssatzung)

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember 2007(GVBl.I, S. 286) und des § 18 i.V.m. § 21 Abs.1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 28.Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr.15, S. 358) so-wie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 28.Juni 2007 (BGBl. I S.1206) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ucker-land am 27.03.2014 folgende Sondernutzungssatzung be-schlossen:

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen im Sinne des BbgStrG (einschließlich Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet.

2. Zu den Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören die in § 2 Abs. 2 BbgStrG genannten Bestandteile des Stra-ßenkörpers, wie zum Beispiel a) Fahrbahnen einschließlich Haltestellen der öf-

fentlichen Verkehrsmittel; b) Rad- und Gehwege einschließlich der Rinn-

steine oder Mulden; c) Rand- und Sicherheitsstreifen; d) Einflussöffnungen der Entwässerungsanla-

gen; e) Böschungen und Stützmauern; f) Kommunale Entwässerungsgräben und Ent-

wässerungsmulden; g) Hydranten; h) Oberirdische Ver- und Entsorgungsvorrich-

tungen (Absperrschieber usw.); i) der Luftraum über dem Straßenkörper, bei

Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 3,0 m.

§ 2 Erlaubnisfreie Nutzung der öffentlichen Straße

1. Der Gebrauch der öffentlichen Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

2. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an ei-ner öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), dürfen innerhalb der geschlossenen Ortslage die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus auch für Zwecke der Grund-stücke benutzen, soweit diese Benutzung zur Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt und nicht in den Straßenkörper eingreift (Anliegerge-brauch). Das gilt nicht für die Fahrbahn.

§ 3 Erlaubnisbedürftige Nutzung der öffentlichen Straße

(Sondernutzung) 1. Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch

hinaus ist eine Sondernutzung. Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Stra-

ßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde. Ist die Gemeinde nicht Träger der Straßen-baulast, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen.

2. Eine Sondernutzung darf nur erteilt werden, wenn die Sondernutzung dem öffentlichen Interesse nicht ent-gegensteht. Das öffentliche Interesse wird z. B. einge-schränkt, wenn a) die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

beeinträchtigt wird; b) der Gemeingebrauch erheblich eingeschränkt

wird; c) von der Sondernutzung schädliche Umwelt-

einwirkungen ausgehen; d) städtebauliche und sonstige Belange beein-

trächtigt werden; e) Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigt oder

Bestandteile der Straße oder Versorgungsan-lagen gefährdet werden;

f) die Straße eingezogen werden soll.3. Eine Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt

werden. Die Erlaubnis kann Auflagen und Bedingungen enthalten, deren Nichteinhaltung durch den Erlaubnis-nehmer zum Widerruf der Erlaubnis führen kann.

4. Bei Widerruf der Erlaubnis oder Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße hat der Erlaubnisnehmer gegen die Gemeinde bzw. gegen den Träger der Stra-ßenbaulast keinen Ersatzanspruch.

5. Durch die Sondernutzungserlaubnis werden sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen nicht ersetzt.

§ 4 Unerlaubte Nutzung einer Straße

Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Erfolgt eine Nutzung der Straße ohne die erforderliche Erlaubnis oder kommt der Erlaubnisnehmer seinen Ver-pflichtungen nicht nach, so kann die Gemeinde die erfor-derlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen entsprechend § 20 BbgStrG anordnen.

§ 5 Sonstige Nutzung

Die Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigen-tums der Straßen richtet sich nach bürgerlichem Recht,

Page 9: Uck 2014 ausgabe 04

9Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch nicht beein-trächtigen, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der öffentlichen Versorgung oder Entsorgung außer Betracht bleibt (§ 23 Abs. 1 BbgStrG).

§ 6 Erlaubnisantrag – Erlaubnis

1. Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag er-teilt. Der Antrag ist schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Gemeinde Uckerland zu stellen. Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers ist seitens des Antragstel-lers vorzulegen. Auf Verlangen sind Pläne, Zeich-nungen oder andere Unterlagen beizufügen.

2. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt wer-den, insbesondere wenn dies für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutze der Straße erforderlich ist.

3. Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, bei Beendigung der Sondernutzung die Verkehrsfläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, einschließ-lich einer notwendigen Reinigung der Verkehrsfläche. Diese Verpflichtung schließt die Reinigung während der Nutzungsausübung ein.

4. Soweit der Erlaubnisnehmer den Verpflichtungen nicht nachkommt oder die Gemeinde auf Antrag für den Er-laubnisnehmer tätig wird, hat dieser der Gemeinde entstehende Kosten (ggf. im Wege der Ersatzvornah-me) zu ersetzen.

§ 7 Erlaubnisfreie Sondernutzung

Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen: a) bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, die bis zu einer

jeweiligen Tiefe von 0,40 m in Gehwege hineinragen, b) Werbeanlagen an der Stätte der Leistungen, die nicht

mehr als 0,30 m in den Gehweg hineinragen und nicht auf dem Straßenland stehen oder mit diesem verbun-den sind (bei Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ist eine Fläche von mehr als 2,5 m² unzulässig),

c) Sonnenschutzdächer über Rad- und Gehwegen ab 3,00 m Höhe und in einem Abstand von 0,50 m von der Bordsteinkante,

d) Briefkästen und Telefonzellen der Deutschen Post AG/Telekom, Notrufsäulen, Haltestelleneinrichtungen des öf-fentlichen Personennahverkehrs sowie Anlagen der öffent-lichen Versorgung, soweit diese durch Konzessionsvertrag oder sondergesetzliche Regelungen erfasst sind,

e) das Lagern von sperrigen Abfällen am Tage der Ab-fuhr, außerhalb der Fahrbahn ohne Behinderung des Fußgänger- und Radverkehrs.

f) die Pflanzung von Laubgehölzen und Stauden im Grün-streifen zwischen Einfriedung und ggf. vorhandenen Geh-, und Radweg mit einer maximalen Entfernung von 1 m gemessen ab Einfriedung bis zur Wurzelbal-lenmitte. Die Anpflanzung darf eine Höhe von 1 m nicht überschreiten.

§ 8 Einschränkungen

1. Nach § 7 können erlaubnisfreie Sondernutzungen ein-geschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus, des Verkehrs oder ortsbildpflegerische Belange dieses erfordern. In einem solchen Fall kann

der Straßenbaulastträger die Art der Ausführung der erlaubnisfreien Sondernutzung vorschreiben.

2. Die Kosten, die durch die Unterhaltung, die Änderung, die Instandsetzung und das Beseitigen der mit der erlaubnisfreien Sondernutzung verbundenen Anlage entstehen, trägt der Nutzer. Jeder Schadenersatzan-spruch gegen die Gemeinde bzw. den Straßenbaulas-tträger ist ausgeschlossen.

3. Im Regelfall soll für nicht mehr als 3 Veranstaltungen pro Ortsteil mit temporärer Werbung (Plakatierung) gleichzeitig geworben werden. Im Einzelfall kann im gemeindlichen Interesse davon abgewichen werden.

4. Vor öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Schulen, Kin-dertagesstätten, Altenpflegeeinrichtungen oder Verwal-tungsgebäuden) darf nicht mit temporärer Werbung für Veranstaltungen geworben werden.

5. Die maximale Dauer der temporären Werbung soll 3 Wochen nicht überschreiten.

§ 9 Haftung

1. Die Gemeinde haftet gegenüber dem Erlaubnisneh-mer nicht für Schäden, die Sich aus dem Zustand der Straßen und den darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Anlagen ergeben.

2. Der Erlaubnisinhaber haftet gegenüber der Gemeinde für alle von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Ver-richtung von ihm beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er haftet der Gemeinde dafür, dass die von ihm ausgeübte Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beauf-sichtigung seiner Bediensteten oder aus der Verrich-tung der von ihm beauftragten Personen ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Inanspruchnahme der Sondernutzung ergeben, freizustellen.

3. Die Gemeinde kann verlangen, dass der Erlaubnisneh-mer zur Deckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen sind Versicherungsschein und Prämienquittungen der Gemeinde vorzulegen.

§ 10Ordnungswidrigkeiten

1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs-sig a) entgegen § 6 Abs. 1 eine Straße über den Ge-

meingebrauch hinaus ohne Erlaubnis benutzt;b) entgegen § 6 Abs. 2 die Auflagen der Erlaub-

nis nicht einhält; c) entgegen § 6 Abs. 3 die genutzte Fläche wäh-

rend der Nutzung bzw. nach Beendigung der Sondernutzung nicht in einem ordnungsge-mäßen Zustand versetzt;

d) entgegen § 7 Buchst. f die Pflanzung von Laubgehölzen und Stauden nicht vorschrifts-mäßig errichtet und durch nicht ordnungsge-mäße Unterhaltung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt; entgegen § 8 Abs. 4 vor öffent-lichen Einrichtungen mit temporärer Werbung für Veranstaltungen wirbt;

Page 10: Uck 2014 ausgabe 04

10 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

f) entgegen § 8 Abs.5 die maximale Dauer der temporären Werbung von 3 Wochen über-schreitet.

2. Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1, Buchstaben a bis f, können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 2.500,00 € geahndet werden.

§ 11 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner

Verwaltungsverfahren nach dieser Satzung können über den einheitlichen Ansprechpartner für das Land Branden-burg abgewickelt werden. Es gelten Regelungen des Ge-setzes zum Verfahren einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg sowie §§ 71 a bis e Verwaltungsverfah-rensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrens-gesetz für das Land Brandenburg.

§ 12Genehmigungsfiktion

§ 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg findet für die Zustimmungen, Genehmigungen und Zulas-sungen nach dieser Satzung Anwendung.

§ 13Inkrafttreten

Die Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt am 20.04.2014

Christine Wernicke Bürgermeisterin

Satzung der Gemeinde Uckerland über Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK-Verf) vom 18.Dezember 2007(GVBl.I, S. 286) und des § 18 i.V.m. § 21 Abs.1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 28.Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr.15, S. 358) so-wie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 28.Juni 2007 (BGBl.I S.1206) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ucker-land am 27.03 2014 folgende Gebührensatzung für die Sondernutzung beschlossen:

§ 1 Gebühren

1. Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Ge-bühren nach Maßgabe der anliegenden Gebühren-tabelle (Anlage 1) erhoben. Die Gebührentabelle ist Bestandteil dieser Satzung. Die Gebühr wird auch erhoben bei unerlaubter, nicht genehmigungsfähiger Nutzung.

2. Das Recht der Gemeinde, nach § 18 Abs. 5 BbgStrG bzw. § 8 Abs. 2 FStrG Kostenersatz sowie Vorschüsse und Sicherheiten zu verlangen, wird durch die nach der Satzung bestehende Gebührenpflicht oder Gebühren-freiheit sowie die nach § 7 bestehende Erlaubnisfreiheit für Sondernutzungen nicht berührt.

3. Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird gemäß § 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Ver-waltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Uckerland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Die Verwal-tungsgebühr wird zusätzlich zur Sondernutzungsge-bühr erhoben.

4. Ist die Sondernutzungsgebühr niedriger als die im Tarif festgesetzte Mindestgebühr pro Monat, so wird die Mindestgebühr erhoben.

5. a) Die Gebühren berechnen sich, soweit nichts

anderes angegeben ist, aufgrund monatlicher Nutzung. Bruchteile von Monaten werden nach Tagen berechnet. Die Tagesgebühr be-

trägt in diesen Fällen 1/30 der Monatsgebühr. Angefangene Tage gelten als volle Tage.

b) Bei Jahresgebühren wird, wenn die Nutzung im Laufe eines Rechnungsjahres beginnt oder endet, die Gebühr für jeden vollen Monat auf 1/12 der Jahresgebühr festgesetzt. Für Teile eines Monats beträgt die Gebühr je Tag 1/30 der Monatsgebühr.

c) Die für die Rechnung der Sondernutzungs-gebühr zu berücksichtigenden Flächen- und Längengrößen werden auf volle Maßeinheiten aufgerundet.

6. Bei unerlaubten Nutzungen entsteht die Gebühren-pflicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Nutzungs-beginns.

§ 2 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner ist der Erlaubnisnehmer; bei un-erlaubter Sondernutzung der die Nutzung Ausübende.

2. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner.

§ 3Fälligkeit der Gebühr

1. Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid erho-ben. Die Fälligkeit der Gebühren wird im Gebührenbe-scheid festgelegt. Sie sind fällig bei a) auf Zeit genehmigten Nutzungen bei Bekannt-

gabe des Bescheides, b) auf Widerruf genehmigten Sondernutzungen

erstmals bei Bekanntgabe des Bescheides für das laufende Jahr, für nachfolgende Jahre je-weils zum 15.Februar.

§ 4Gebührenerstattung

1. Im Einzelfall können Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Unter der gleichen Voraussetzung können bereits entrichtete Benutzungs-gebühren erstattet oder angerechnet werden. Die Ent-scheidung hierüber trifft die Bürgermeisterin.

Page 11: Uck 2014 ausgabe 04

11Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

2. Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstattet, wenn die Gemeinde eine Sondernutzungser-laubnis aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebüh-renschuldner zu vertreten sind.

§ 5Gebührenfreiheit

1. Gebühren werden nicht erhoben für Sondernutzungen: a) durch Behörden zur Erfüllung ihrer öffentli-

chen Aufgaben, es sei denn, dass sie einem Dritten als Veranlasser zur Last zu legen sind. Das gilt nicht für wirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand,

b) die ideellen oder politischen Zwecken, die ausschließ-lich oder unmittelbar der Durchführung mildtätiger und kirchlicher Zwecke oder die als besonders förderungs-würdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Gebührenfreiheit gilt nicht, soweit die Nutzung durch oder im Rahmen eines steuerpflichtigen wirt-schaftlichen Geschäftsbetriebes erfolgt,

c) die von der Gemeindevertretung durch Beschluss von der Gebühr freigestellt werden,

d) die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, keine Einwirkungen auf die Straße haben, die den Gemein-gebrauch nicht beeinträchtigen und keinen wirtschaft-lichen Vorteil verschaffen (z.B. private Verkehrsspiegel an Beleuchtungsmasten),

e) die in Containern oder lose vorgenommene Lagerung von Baumaterialien und Bodenaushub bis zu 72 Stun-den betreffen,

f) die das Lagern von festen Brennstoffen bis zu 72 Stun-den beinhalten.

2. Gebührenfreiheit schließt das Erfordernis der Erlaubnis und die Erhebung einer Verwaltungsgebühr nach § 1 (3) dieser Satzung nicht aus.

§ 6 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner

Verwaltungsverfahren nach dieser Satzung können über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Branden-burg abgewickelt werden. Es gelten Regelungen des Ge-setzes zum Verfahren einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg sowie §§ 71 a bis e Verwaltungsverfah-rensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrens-gesetz für das Land Brandenburg.

§ 7Genehmigungsfiktion

§ 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg findet für die Zustimmungen, Genehmigungen und Zulas-sungen nach dieser Satzung Anwendung.

§ 8 Inkrafttreten

Die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

Ausgefertigt am 20.04.2014

Christine Wernicke Bürgermeisterin

Anlage 1

Gebührentabelle zu § 1 zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland

Nr. Art der Sondernutzung Gebühren1 Automaten, Auslagen, Schaukästen, Vitrinen die in den Straßenraum ragen

oder mit der Straße fest verbunden sind5,00 € pro m²/Monat

2 Mobile und ortsfeste Verkaufsstände (Kioske, Imbissstände, Verkaufswagen, einschließlich Weihnachtsbaumverkauf)

9,00 € pro m²/Monat

3 Private Wochenmärkte, Rummel, Jahr- und Spezialmärkte 6,00 € pro m²/Monat4 Sitzgelegenheiten, Tische und Sonnenschirme einschließlich Schankvor-

garten6,00 € pro m²/Monat

5 Plakatwerbung auf eigenem Träger; pro Ortsteil maximal 3 Stück 0,75 € pro Plakat/Tag6 Werbung an Lichtmasten; pro Ortsteil maximal 3 Stück 10,00 € pro Schild/Monat7 Gewerbliche Standorthinweisschilder (z.B. Fahrradständer mit Werbung) 2,50 € pro m²/Monat8 Lagerung von festen Brennstoffen, Baustofflagerung, Bodenaushub und

Paletten nach 72 Stunden5,00 € pro m²/Monat

9 Aufstellung von Containern, Kränen, Bausilos 3,00 € pro m²/Monat10 Baustelleneinrichtungen (einschließlich Miet- toiletten) und Baustellenzuf

ahrten,Bauunterkünfte, Bauwagen, -maschinen, -geräte, -zäune und Geh-wegüberfahrten

3,00 € pro m²/Monat

11 Einwurfvorrichtungen wie z.B. Sammelcontainer (Ohne DSD- Container) 3,00 € pro m²/Monat12 Schaustellereinrichtungen, Zirkus 1,00 € pro m²/Monat13 Sonstige Inanspruchnahme von Straßenland 3,00 € pro m²/Monat

• Die Mindestgebühr pro Sondernutzung mit einer maximalen Nutzungszeit bis zu einem Monat beträgt 15,00 €. • Der Tagessatz beträgt 1/30 des Monatssatzes. Die Gebührentabelle ist Bestandteil dieser Satzung.

Page 12: Uck 2014 ausgabe 04

12 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ende Amtlicher TeilImpressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Nichtamtlicher Teil

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35,

17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10E-Mail: [email protected], www.uckerland.de

Nächste Ausgabe Nr. 05/14März 2014Anzeigenschluss: 26.06.2014

Redaktionsschluss: 16.06.2014

Erscheinungstermin: 09.07.2014

Hinweise auf die Geräte- und MaschinenlärmschutzverordnungLiebe Einwohnerinnen und Einwohner, derzeit erhalten wir viele Hinweise, dass es immer wieder zu Lärmbelä-stigungen an den Sonn- und Feiertagen kommt. Bitte beachten Sie die nachfolgend, aufgeführten Hin-weise:Über die EG-rechtlichen Vorgaben hinaus enthält die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch von Maschinen und Ge-räte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschrän-ken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. Für beson-ders laute Geräte, wie Laubbläser und –sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen.- Rasenmäher,- Schredder/Zerkleiner: (sog. Häcksler) dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.- Heckenscheren, - tragbare Motorkettensägen,- Beton- und Mörtelmischer,- Rasentrimmer/Rasenkantenschneider,- Vertikutierer,dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. - Freischneider,- Grastrimmer/Graskantenschneider,- Laubbläser,- Laubsammler,- Geräte mit dem EG-Umweltzeichen „ “

dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden,- Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Bitte beachten Sie auch die Satzung über die Straßen-reinigung in der Gemeinde Uckerland. Der Reinigungsumfang der Straßenreinigung für die An-lieger ergibt sich aus dem § 2 „Gegenstand der Reini-gungspflicht“. Sie umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen und des Straßenbegleitgrüns, der Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gehwege sind alle Straßen-teile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung. Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen er-streckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßen-mittellinie hinaus über die ganze Straße.Mit der Pflege der Grünflächen zwischen den Grundstücks-grenzen und Straßenkörper verbessern Sie auch das Er-scheinungsbild ihres Wohnumfeldes und Ihres Ortes.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt

Page 13: Uck 2014 ausgabe 04

13Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Page 14: Uck 2014 ausgabe 04

14 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Grundschule UckerlandViele Bücherwürmer in Klasse 5

Die Schüler der Klasse 5 unserer Schule beteiligten sich am KIDZ – Projekt des Uckermark Kurier. Während der Pro-jektzeit wurde Ihnen die Zeitung druckfrisch in die Grund-schule geliefert. Besonders interessante Artikel diskutierten die Schüler im Rahmen des Deutschunterrichts. Aus dem bekannten Kästnerbuch „Emil und die Detektive“ las am 01. April 2014 Juliane Hesse, Mitarbeiterin des Nordkurier, einen Ausschnitt vor.Sie weckte weiteres Leseinteresse und übergab ein Exem-plar des Buches an die Schüler der 5.Klasse.Eine Umfrage ergab, dass am liebsten Tier- und Sach-bücher z.B. über das Angeln und den Fußball, aber auch Krimis und Alltagsgeschichten gelesen werden. Einige Schüler schätzten ein, dass sie bis zu 20 Bücher im Jahr lesen, andere hingegen nur die Pflichtlektüre der Schule. Auf die Frage, warum sie gern lesen, antwor-teten sie:

Interessiert hörten die Kinder beim Vorlesen zu.

Kinder- und Jugendarbeit

So ein Tag!Auch in diesem Jahr gab es wieder einen gemeinsamen Ausflug der drei Kindereinrichtungen der Gemeinde Ucker-land. Die Erzieherinnen entschieden sich mit den Kindern für einen Kinobesuch in Prenzlau.Vorab bereiteten wir die Kinder mit dem Material aus dem Kino auf diesen Film vor.

Im Kino war es für die Kinder sehr spannend.

Zusammen wurde die Geburtstagtorte von „Findus“ gebacken. Mit dem Ergebnis waren die Kinder sehr zufrieden.

Am 03.04.2014 ging es dann mit dem Bus ab Werbelow los. Eine aufregende Fahrt begann. Wie sieht die Kita „Re-genbogen“ und die Kita „Grashüpfer“ aus? Viele Fragen bewegten die Kinder – viele Geschehnisse wurden in der Natur beobachtet.Als alle Kinder und Erzieherinnen sowie unsere Begleit-personen im Bus saßen, ging es zum Kino nach Prenzlau.Ein neuer Kinderfilm von „Pettersson und Findus“ wurde gezeigt. Der Film hinterließ viele Eindrücke bei den Kindern. Es wurde über besonders lustige Szenen erzählt und Leo-nie Wolters malte ganz spontan ein Bild über die Gescheh-nisse und Personen aus diesem Film. Nach dem Osterfest haben die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“ noch die Geburtstagstorte von „Findus“ gebacken und verkostet. Wir hoffen noch viele Jahre etwas gemeinsam unternehmen zu können.Gleichzeitig bedanken wir uns bei der Organisatorin Frau Ballin und den Begleitpersonen, denn ohne sie würde so eine Fahrt mit den Kindern nicht möglich sein.

Die Erzieherinnen und Erzieher der Kitas der Gemeinde Uckerland

• zum Zeitvertreib • es bildet • man kann sich besser aus-drücken • es macht SpaßNa dann: Weiterhin viel Spaß und Freude beim Lesen!

A.Herrmann

Page 15: Uck 2014 ausgabe 04

15Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Poetische Stunden in der SchuleAm 19.03.2014 fand der 2. Rezitationswettbewerb der Grundschule Uckerland statt. Aus jeder Klassenstufe nah-men 3 Schülerinnen und Schüler teil, die ihr Können der Jury und den anderen Teilnehmern präsentierten. Während des Wettstreits hatten alle Spaß beim Zuhören, weil die Kinder gut vorbereitet waren. Sie rezitierten mit Freude und vollem Einsatz.Ein Dankeschön geht an die Mitglieder der Jury, die aus Eltern und Klassensprechern bestand.

Stolz präsentieren die Teilnehmer ihre Urkunden.

Sie hatten es wahrlich nicht leicht die Beiträge zu bewerten.Unsere Sieger waren:1. Platz: Maira Spietz mit dem Gedicht „Küken-Kindergarten“2. Platz: Dylan Ritzki mit dem Gedicht „Fink und Frosch“3. Platz: Lia Wolters mir dem Gedicht „Der Sperling Ro-

derich“Die jeweils 2 besten Rezitatoren einer Jahrgangsstufe werden am 8.April am Rezitatorenwettstreit in Lychen teil-nehmen.

K.Prust

Junge Rezitatoren im WettstreitAufgeregt und voller Vorfreude starteten am 08. April die 10 besten Rezitatoren der Klassen 1 – 6 zum Wettbewerb nach Lychen. Das Jugendfeuerwehrauto, chauffiert von Herrn Beiersdorf konnte wieder genutzt werden. Dafür ein dickes „Dankeschön“!Nach der feierlichen Eröffnung zogen die jungen Rezita-toren in die Lychener Pannwitz- Grundschule ein.Das Los entschied in welcher Reihenfolge die 168 Teilneh-mer aus 18 Schulen in der jeweiligen Klassenstufe ihr Ge-dicht vortrugen. Die Aufregung war den meisten Schülern anzusehen. Erfolgreich nahmen alle am Wettbewerb teil. Nun heißt es, mit Mut und Elan den nächsten Rezitatoren-wettbewerb gut vorzubereiten.

Herrmann

Page 16: Uck 2014 ausgabe 04

16 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Besuch im WAT-Unterricht„Stellt Euch vor, ihr seid Leiter eines Supermarktes. Wie würdet ihr ihn einrichten, damit die Kunden bei euch ein-kaufen?“ Mit dieser Aufgabenstellung begannen die Schüler der 5. Klasse am 9. April im Rahmen des WAT-Unterrichts ei-nen Fragebogen zu bearbeiten. Darin sollten 13 Sachver-halte von ihnen mit richtig oder falsch bewertet werden. Anschließend diskutierten sie in Arbeitsgruppen über ihre Ergebnisse. Die Schüler begründeten, warum sie sich so oder so entschieden hatten. Sie verteidigten ihre Meinung oder ließen sich umstimmen, waren die Argumente der Teammitglieder überzeugend. Doch damit war die Arbeit an der Aufgabe nicht erledigt. Denn am darauf folgenden Tag begrüßten die Schüler Herrn Lück aus dem 120 km ent-fernten Oranienburg zur Unterrichtsstunde. Herr Lück leitet dort recht erfolgreich in echt einen REWE-Markt. Ausdruck dessen ist die unlängst erhaltene Auszeichnung als „Bester Arbeitgeber des Landes Berlin/Brandenburg 2014.“ Er war also ein Gesprächspartner, der auf die Aussagen der Schü-ler aus seinen praktischen Erfahrungen reagieren konnte. Außerdem antwortete er bereitwillig auf die Fragen, die den Schülern in puncto Supermarkt unter den Nägeln brannten, auch wenn sie mehr aus Sicht eines Kunden gestellt wur-den. Schnell waren zwei Unterrichtsstunden vorbei. Und wer weiß ? – Vielleicht steht in ein paar Jahren einer der Schüler wirklich vor der Aufgabe als Leiter einen Betrieb einzurichten – in echt.

H. Heinemann Herr Lück steht Rede und Antwort.

Groß und Klein sind herzlich eingeladen zum1. Kindersportfest des

FSV BandelowAm 21.06.2014 ab 10.00 Uhr

spielen 9 Mannschaften in zwei Altersgruppen um den Uckerland-Pokal.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Wenn du zwischen 6 und 14 Jahre alt bist und auch gern Fußball spielen möchtest, bist du bei uns richtig.

Wir trainieren dienstags um 17.30 Uhr auf dem Sportplatz in Bandelow.

Schau doch einfach mal vorbei!Trainer Markus Berndt

Gewerbliche Anzeige

Page 17: Uck 2014 ausgabe 04

17Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Aus den Ortsteilen

Orte und Menschen in der gemeinsamen RegionAm Sonntag, dem 6. April 2014, fand in Wolfshagen eine Veranstaltung der Stiftung „ZukunftBerlin“ statt. Ziel dieser Initiative ist es, die Kenntnis voneinander, die Sympathie füreinander und die gegenseitige Achtung zwischen Berlin und Brandenburg zu erhöhen, indem das ins Spiel gebracht wird, auf das die jeweilige Region stolz und an dem die an-dere Region interessiert sein kann. Im Zentrum der Ideen stehen die Dorfkirchen. Um 15.00 Uhr startete eine Führung mit Prof. Detlef Karg durch den Park in Wolfshagen. Hier erfuhren die Teilnehmer Interessantes über die Entstehung der Parkanlage und Prof. Karg wies besonders auf die Sichtachsen, die beim Anlegen des Parks eine wesentliche Rolle spielten, hin. Natürlich wurden auch die Siegessäule sowie historisch bedeutende Häuser betrachtet. Nach der Führung konnten sich die Gäste, welche aus Berlin und Brandenburg angereist waren, bei Kaffee und Kuchen entspannen. Die Frauen des Wolfshagener Sin-gekreises hatten dafür Kuchen gebacken und gemeinsam mit Frau Borinski, Frau Dominik-Pfau und Frau Glasow die Gäste bewirtet.Nach dieser Stärkung begrüßte die Bürgermeisterin Frau Wernicke die Gäste in der Kirche. Die Gemeinde Ucker-land wurde kurz vorgestellt und die Geschichte vom Wolfs-hagener Tuchteppich dargelegt. Da weder die Kirche in Wolfshagen noch das Pfarrhaus in Hetzdorf die konserva-torischen Maßstäbe für die Aufbewahrung des Tuchteppichs erfüllen, wird dieser im Museum für europäische Künste in Berlin verbleiben. Damit die Bürger einen Eindruck von der Größe und Schönheit des Teppichs erhalten, wurde für die Herstellung einer Reproduktion um Spenden gebeten.

Prof. Karg führt durch den Park

Musikalische Umrahmung durch den Wolshagener Singekreis.

Die musikalische Umrahmung erfolgte durch die Frauen vom Wolfshagener Singekreis und Herr Denis Pöpping führte die angekündigte Lesung durch.Diese Veranstaltung am Sonntagnachmittag war mit einer großen Überraschung verbunden, denn Herr Heinz-Dieter Rosenkranz, Gründer der Stiftung „ZukunftBerlin“, spen-dete für die Kirche Wolfshagen und die Reproduktion des Tuchteppichs einen Betrag von 3.000 Euro. Vielen, vielen Dank dafür.Ein großes Dankeschön geht hiermit an die Frauen vom Wolfshagener Singekreis für den selbstgebackenen Ku-chen und den Gesang sowie an Herrn Holzmeier und die Helferinnen der Verwaltung der Gemeinde Uckerland für die Vorbereitung und Unterstützung.Die Gäste äußerten sich begeistert von dem schönen Nach-mittag, den Denkmalanlagen in Wolfshagen und über den besonders leckeren Apfelkuchen.

Marleen Glasow

Page 18: Uck 2014 ausgabe 04

18 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Frühlingsfest der Senioren

Die Gemeinde Uckerland veranstaltete am 23.04.2014 im Speicher Nechlin ein Frühlingsfest der Senioren.Nach der herzlichen Begrüßung der Bürgermeisterin Chri-stine Wernicke und des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung Herrn Heinemann wurden die Senioren mit Kaffee und selbst gebackenem Kuchen vom Café zum Speicher verwöhnt.

Mit einem Kulturprogramm des Seniorenchors der Volks-solidarität Prenzlau unter der Leitung von Frau Cornelia Domke wurde jeder zum Lachen gebracht. Frau Cornelia Domke hatte ein gutes Geschick alle Senioren zum Schun-keln und zum Mitsingen zu animieren. Der Alleinunterhalter Horst Vendt sorgte für die musika-lische Umrahmung. Nach seiner stimmungsvollen Tanzmu-sik konnten die Senioren das Tanzbein schwingen. Zum Abendbrot wurde durch das Café zum Speicher ein vielseitiges und reichhaltiges Buffet mit schmackhaften Suppen angeboten.Es hatten alle viel Spaß und Freude an diesem Frühlings-fest.Ein Dankeschön an Andreas und Marko Krieser für die schöne frühlingshafte Ausgestaltung der Räumlichkeit und der gastronomischen Betreuung. Weiterhin bedanken wir uns bei der Ländlichen Arbeitsför-derung Lübbenow für ihre Unterstützung.Rundum war es eine schöne Veranstaltung, die allen sehr gefallen hat.

Gabriele Dominik-Pfau

Page 19: Uck 2014 ausgabe 04

19Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herzlich Willkommen zum

21. Feuerwehrausscheid der Gemeindefeuerwehr Uckerlandam Sonnabend, den 14. Juni 2014, in Bandelow

11.00 Uhr Eintreffen der Wehren in Bandelow (FF-Gerätehaus/DGH), Aufbau und gemeinsames Mittagessen12.45 Uhr Eröffnung durch den Gemeindebrandmeister und die Bürgermeisterin13.00 Uhr Ummarsch14.00 Uhr Beginn der Wettkämpfe der aktiven Kameraden und der Jugendfeuerwehr

• Löschangriff• Knotenbinden• Stafette

ca. 18.00 Uhr Auswertung der Wettkämpfe und Siegerehrung der Jugendfeuerwehrca. 21.00 Uhr Auswertung der Wettkämpfe und Siegerehrung der aktiven Kameraden

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr freuen sich auf Ihren Besuch.Für das leibliche Wohl auf dem Platz ist gesorgt.

Dirk Schmidt Christine WernickeGemeindebrandmeister Bürgermeisterin

Feuerwehr

Gewerbliche Anzeige

Page 20: Uck 2014 ausgabe 04

20 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wohnungen

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.Täglich zu erfragen 0381/2035822 oder per E-Mail: [email protected]

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €2-Raum Fahrenholz 1 58,23 260,293-Raum Fahrenholz 2 67,64 302,353-Raum Fahrenholz 2 67,64 335,493-Raum Fahrenholz 3 67,61 302,351-Raum Fahrenholz 3 37,59 175,553-Raum Fahrenholz 27 75,94 183,02

Ortsteil Güterberg4-Raum Güterberg 22 73,74 351,742-Raum Güterberg 23 47,92 214,205-Raum Güterberg 23 106,03 473,952-Raum Güterberg 35 48,50 131,18

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 147,021-Raum Taschenberg 8 36,39 150,651-Raum Taschenberg 8 36,39 143,383-Raum Taschenberg 8 66,55 268,861-Raum Taschenberg 9 34,37 135,421-Raum Taschenberg 10 41,33 162,842-Raum Taschenberg 10 56,98 230,203-Raum Taschenberg 10 72,52 285,732-Raum Taschenberg 10 57,07 230,564-Raum Taschenberg 25 97,42 434,732-Raum Taschenberg 26 62,17 244,823-Raum Taschenberg 30 73,73 282,553-Raum Taschenberg 46 71,91 268,60

Ortsteil Hetzdorf4-Raum Gneisenau 24 77,20 360,524-Raum Gneisenau 24 77,20 352,802-Raum Gneisenau 27 57,47 262,644-Raum Gneisenau 28 77,20 368,244-Raum Gneisenau 28 77,20 360,522-Raum Gneisenau 29 (2 x) 57,47 262,64

Ortsteil Lübbenow2-Raum DS 14 49,10 229,303-Raum HS 29 66,28 272,331-Raum HS 29 29,47 132,141-Raum HS 29 29,47 132,142-Raum HS 29 52,36 215,123-Raum HS 31 67,06 275,543-Raum HS 31 67,06 300,714-Raum HS 31 80,44 330,524-Raum HS 31 80,44 330,523-Raum HS 33 66,97 275,171-Raum HS 33 29,47 121,08

Ortsteil Milow4-Raum Milow 56 a 146,15 473,535-Raum Milow 56 b 118,53 373,37

Ortsteil Trebenow1-Raum Trebenow 23 37,36 178,213-Raum Trebenow 23 63,58 284,201-Raum Trebenow 24 37,36 170,74

2-Raum Trebenow 25 53,31 238,802-Raum Bandelow 64 44,33 207,022-Raum Bandelow 64 44,33 198,852-Raum Bandelow 65 44,33 207,022-Raum Bandelow 66 44,33 207,02

Ortsteil Wilsickow3-Raum Wilsickow 81 81,41 335,601-Raum Wilsickow 85 35,90 169,453-Raum Wilsickow 86 66,90 309,081-Raum Wilsickow 86 35,90 158,68

Ortsteil Wismar3-Raum Wismar 55 54,90 261,87

Ortsteil Wolfshagen3-Raum Prenzlauer Str. 2 72,59 346,253-Raum Prenzlauer Str. 4 66,48 317,114-Raum Prenzlauer Str. 4 78,37 373,824-Raum Prenzlauer Str. 4 77,33 353,402-Raum Prenzlauer Str. 6 56,19 262,41

Page 21: Uck 2014 ausgabe 04

21Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Datum Ort Art der Veranstaltung

31.05. SV Jagow e.V. Radtour Prenzlau31.05. Trebenow Kindertagsfeier01.06. Bandelow Kindertagsfeier01.06. Milow Kindertagsfeier06.-08.06. Bandelow Fußballturnier 07./08.06. Karlstein Rosenblütenfest11.06. Wolfshagen Kaffeerunde14.06. Bandelow Feuerwehrausscheid der

Gemeinde und 80 Jahre FF Bandelow

14./15.06. Uckerland Offene Gärten in der Ucker-mark

14./15.06. Uckerland Brandenburger Landpartie14./15.06. SV Jagow e.V. Radtour Müritz15.06. Werbelow Flohmarkt21.06. Bandelow Kinder-Fußballturnier21.06. Jagow Sommerkonzert vom

Schlepkower Singkreis25.06. Milow Seniorennachmittag29.06. Uckerland Uckermärker Bauerntour04.07. Hetzdorf Lagerfeuer05.07. Hetzdorf Dorffest04.-06.07. Lübbenow Reit- und Springturnier11./12.07. Wolfshagen Rosenfest12./13.07. Karlstein Rosentage mit Entenrennen13.07. SV Jagow e.V. Radtour entlang der Oder20.07. Werbelow Flohmarkt10.08. SV Jagow e.V. Radtour Stettiner Haff13.08. Wolfshagen Kaffeerunde17.08. Werbelow Flohmarkt29./30.08. Milow Dorf- und Erntefest30.08. Bandelow Erntefest06.09. Nechlin Uckerlandtag06.09. Trebenow Erntefest06./07.09. Uckerland Offene Gärten in der Ucker-

mark10.09. Wolfshagen Kaffeerunde13.09. SV Jagow e.V. Radtour Uckermark14.09. SV Jagow e.V. Radtour Barnim14.09. Uckerland Tag des offenen Denkmals17.09. Milow Seniorennachmittag21.09. Werbelow Flohmarkt03.10. Milow Herbstfest und Tag der

deutschen Einheit04.10. SV Jagow e.V. Radtour Prenzlauer Hügel-

marathon08.10. Wolfshagen Kaffeerunde12.10. SV Jagow e.V. Radtour Brohmer Berge30.10. Trebenow Halloween05.11. Wolfshagen Kaffeerunde

Veranstaltungen

Mit dem Rad durch Wiesen und Felder von Uckerland

Durch die landwirtschaftlich geprägte Gemeinde Uckerland verläuft die ca. 53 km lange „Uckermärker Bauern-tour“. Zu unserer 3. Radtour mit Füh-rung zum Thema:

Leben auf dem Lande mit der Landwirtschaftwerden alle Interessenten am

29.06.2014 von 10.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhrherzlich eingeladen.

Die Radtour beginnt in Kutzerow am Dorfgemeinschafts-haus. Es werden die vorhandenen Feld-, Wiesen-, Wald-wege sowie Straßen genutzt. In jedem Ort ist ein Zustieg möglich. Gemeinsam werden wir die Stationen Taschen-berg-Hetzdorf-Wolfshagen-Güterberg-Milow-Werbelow-Bandelow durchqueren. Für das leibliche Wohl wird ge-sorgt. Wir freuen uns, Sie auf der Tour begrüßen zu können.Christine Wernicke Burkhard Freuck Friedhelm RogaschBürgermeisterin Sportverein Jagow e. V. Bauernverband

Die Kameraden und Kameradinnen der FF Bandelow freuen sich auf Ihren Besuch zum Jubiläum

„80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Bandelow“

Samstag, 14.06.201413.00 Uhr: Festumzug mit Schalmeien „Zum Fuchsgrund“ Petershagen14.00 Uhr: Ausscheid der Feuerwehren der Gemein-

de Uckerland19.00 Uhr: Live-Musik mit

Band www.test-band.de

Eintritt für Abendveranstaltung: 5,- Euro Vorverkauf (bei der Bauernkäserei Wolters in Bandelow)7,- Euro Abendkasse

Page 22: Uck 2014 ausgabe 04

22 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetz-dorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: [email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag, Ines Böving • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.

ISSN 1612-1511

Gewerbliche Anzeige

Gewerbliche Anzeige

Pfarrer Ulrich KasparickHetzdorf 16 • 17337 Uckerland • Telefon: 039745/20256

E-Mail: [email protected]. kirche-im-uckerland.de

Gottesdienste

Datum Uhrzeit Ort08.06.2014 11.00 Uhr Schlepkow08.06.2014 14.00 Uhr Hetzdorf09.06.2014 10.00 Uhr Hetzdorf15.06.2014 10.00 Uhr Hetzdorf28.06.2014 14.00 Uhr Nechlin29.06.2014 10.00 Uhr Lübbenow06.07.2014 9.00 Uhr Milow13.07.2014 9.00 Uhr Wolfshagen13.07.2014 10.30 Uhr Trebenow13.07.2014 15.00 Uhr Nechlin

Page 23: Uck 2014 ausgabe 04

23Nr. 04/2014 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Page 24: Uck 2014 ausgabe 04

24 Nr. 04/2014Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige