uck 2013 ausgabe 06

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Nichtamtlicher Teil - Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag 10 - Wahlbekanntmachung 11 - Blütenzauber in Werbelow 12 - Grundschule Uckerland 14 - Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow 15 - Ortsfeuerwehr Hetzdorf feiert 80-jähriges Jubiläum 18 - Trainingslager Jugendwehr Uckerland OT Güterberg 19 - Gottesdienste/Pressemitteilung Waldbauernschule e. V. 20 - Veranstaltungen/Fahrzeugverkauf 21 - Wohnungen 22 Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 50. Sitzung der Gemeinde Uckerland 02 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 06 - Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 12.07.2013 07

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Page 1: Uck 2013 ausgabe 06

Nichtamtlicher Teil- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag 10- Wahlbekanntmachung 11- Blütenzauber in Werbelow 12- Grundschule Uckerland 14- Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow 15- Ortsfeuerwehr Hetzdorf feiert 80-jähriges Jubiläum 18- Trainingslager Jugendwehr Uckerland OT Güterberg 19- Gottesdienste/Pressemitteilung Waldbauernschule e. V. 20- Veranstaltungen/Fahrzeugverkauf 21- Wohnungen 22

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 50. Sitzung der Gemeinde Uckerland 02- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 06- Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 12.07.2013 07

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2 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 50. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 31.07.2013

Sitzungsdatum: 30.05.2013Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Wismar 70,

17337 UckerlandBeginn: 19.00 UhrEnde: 22.24 UhrAnwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Herbert

Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Herr Karl Kliewer, Herr Lothar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow, Frau Evelin Freuck

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-

gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013

In Bezug auf die Aussage von Frau Wernicke im TOP 13 (Weihnachtsmarkt 2013) im öffentlichen Teil der Sitzung vom 25.04.2013, dass der Kulturausschuss die Anregung zu einer Ausschreibung zur Durchführung des Weihnachts-marktes 2013 gegeben hat, erhebt Frau Freuck Einspruch. Sie weist darauf hin, dass der Kulturausschuss auf Bitten der Gemeindevertretung über diese Ausschreibung beraten hat. Herr Heinemann lässt über den Zusatz dieser Anmerkung ins Protokoll vom 25.04.2013 abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 10 0 2 0

Die Gemeindevertretung hat unter Beachtung des oben ge-nannten Zusatzes keine Einwendungen gegen die Nieder-schrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-

lung der TagesordnungDie Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde1) Bezugnehmend auf den Beschluss der Gemeinde-

vertretung der Gemeinde Uckerland vom 25.04.2013, die Straßenbeleuchtung während der Nachtstunden über die Sommermonate abzuschalten, möchte Herr A. Krieser wissen, welche Kostenersparnis mit dieser Maßnahme erreicht wird.

Diese Vorgehensweise wird seit 2009 praktiziert, infor-miert Frau Wernicke. Dadurch konnte die Gemeinde

Uckerland Einsparungen in Höhe von 7.000,- € ver-zeichnen.

2) Des Weiteren bittet er darum, dass Herr Mattukat kon-trolliert, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen in Nechlin die dabei benötigten Flächen wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt werden.

3) Herr A. Krieser weist darauf hin, dass sich der von der Gemeinde hinter den Garagen am Neubau in Nechlin errichtete Containerplatz auf dem Privatgrundstück seiner Eltern befindet.

4) Auf Anfrage des Herrn A. Krieser, ob er eine Übersicht über die in Nechlin zu mähenden Gemeindeflächen erhalten könnte, weist Frau Wernicke auf die dem Orts-vorsteher vorliegenden Karten hin.

5) Herr Trester bittet um Einladung des Ortsbeirates zu den in Nechlin stattfindenden Bauberatungen.

Baubesichtigungen sind Geschäfte der laufenden Ver-waltung, erklärt Frau Wernicke. Eine Teilnahme des Ortsbeirates ist möglich.

5. Informationen der Bürgermeisterin1) Am 07.05.2013 fand ein Gespräch mit den Kommunen

und der Regionalen Planungsstelle in Angermünde statt. Die Gemeinde Uckerland hat dort folgende Stel-lungnahme abgegeben:• Für die Windeignungsgebiete und Weißflächen

des Entwurfes 2011 hat die Gemeinde eine Ver-änderungssperre erlassen und wird Bebauungs-pläne aufstellen.

• Neue Windkraftanlagen dürfen laut Beschluss der Gemeindevertretung nur mit einem 1.000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden.

• Die Gemeinde Uckerland bittet um Erläuterung der Kriterien „technogene Überprägung“ und „ortsübliche Belange“.

Diesbezüglich wies Herr Felgenhauer von der Regio-nalen Planungsgemeinschaft darauf hin, dass das Kri-terium „technogene Überprägung“ noch nicht formuliert und inhaltlich unterlegt ist. Zum Kriterium „ortsübliche Belange“ äußerte er sich nicht, informiert Frau Werni-cke.• Die Gemeinde Uckerland möchte das „Schrei­

adler-Gutachten“ einsehen. Frau Wernicke teilt mit, dass Herr Felgenhauer da-

raufhin erklärte, dass ihm kein derartiges Gutachten vorliegt. Die Gemeinde kann Einsicht in die von der Regionalen Planungsstelle angewandten Unterla-gen nehmen, um die flächenmäßige Auswirkung des Schreiadlerschutzes im vorhandenen Windeignungs-gebiet Milow festzustellen. • Die Gemeinde Uckerland bittet zu prüfen, ob

das Windeignungsgebiet Milow auf die west-liche Seite der Landesstraße begrenzt werden kann und ggf. zu den vorhandenen Windkraft-anlagen weitere auf dieser Seite hinzukommen könnten.

Den Hinweis auf eine Umzingelung von Milow hat Frau Wernicke gegeben.

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3Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

• Die Planungsstelle wurde darüber informiert, dass der Gemeinde Anträge zur Errichtung von Solaranlagen im Windeignungsgebiet Wilsickow vorliegen.

Damit der Regionalplan Bestand hat, ist eine regions-weite einheitliche Anwendung der Kriterien erforderlich, machte Herr Felgenhauer deutlich.

Es gilt der Grundsatz Erweiterung vor Neuausweisung und der Schutz des Landschaftsraumes vor einer groß-räumigen technogenen Überprägung. Darüber hat der Planungsausschuss noch nicht entschieden, teilt Frau Wernicke mit.

2) Die Wahl zum deutschen Bundestag findet am 22.09.2013 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt. In der Gemeinde Uckerland sind 13 Wahlbezirke, die sich wie folgt gliedern: • Bandelow• Fahrenholz mit Lindhorst• Güterberg mit Carolinenthal• Hetzdorf mit Gneisenau, Lemmersdorf, Schlep-

kow und Kleisthöhe• Jagow mit Kutzerow, Taschenberg, Uhlenhof,

Karlstein, Dolgen und Lauenhof• Lübbenow• Milow mit Jahnkeshof• Nechlin • Trebenow• Werbelow• Wilsickow• Wismar mit Hansfelde• Wolfshagen mit Amalienhof und Ottenhagen

In den 13 Wahlbezirken sind 13 Wahllokale mit je 6 Wahlhelfern am Wahlsonntag besetzt.

Zur Besetzung der Wahllokale mit Wahlhelfer aus den einzelnen Wahlbezirken wird die Unterstützung der Ortsbeiräte benötigt. Die Wahlhelfer sind nach Mög-lichkeit dem Wahlleiter der Gemeinde Uckerland, Herrn Mattukat, bis zum 19.08.2013 namentlich zu benen-nen.

Bei der Wahl zum Bundestag wird erstmalig mit einer landeseinheitlichen Software PC-Wahl gearbeitet. Mit dem Einsatz von PC-Wahl erfolgt über ein Landes-netz die Übermittlung der Ergebnismeldungen auf dop-peltem Weg. Und zwar zwischen den Ämtern bzw. Gemeinden und dem Kreis bzw. Kreiswahlleiter sowie gleichzeitig zwischen den Ämtern bzw. Gemeinden und dem Land bzw. Amt für Statistik. Die Vorberei-tungen zum Anschluss an das Landesnetz werden derzeit in der Gemeinde durchgeführt.

Voraussichtlich finden am 25.05.2014 die Wahlen zu den kommunalen Vertretungskörperschaften statt.

3) Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft im Land Brandenburg, Herr Jörg Vogelsänger, und Herr Dr. Hoppe vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Branden-burg, hben am 29.05.2013 die Gemeinde Uckerland besucht und die ILE-ELER Fördermaßnahmen besich-tigt, wie den Speicher in Wolfshagen, die Grundschule Uckerland und die Kita in Werbelow. Weitere Themen waren auch die Breitbandversorgung in Uckerland und das Fernwärmenetz Nechlin sowie der Zustand der Landesstraße L 256 zwischen Trebenow und Ban-delow, auf der sich der Radweg Berlin – Usedom befin-det. Bei einer Vor-Ort-Begehung wurde über den Bau

des Parkplatzes am Nechliner Bahnhof informiert. Frau Wernicke informiert, dass die Gemeinde Uckerland seit 2009 über 1.000.000,- € Fördermittel erhalten hat und eine deutliche Qualitätsverbesserung im ländlichen Raum erreicht wurde.

4) Anhand einer Präsentation stellt Frau Wernicke das Mittelbereichsprofil Prenzlau 2013 vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Branden-burg vor. Sie erläutert, dass, laut der Bevölkerungspro-gnose, die Gemeinde Uckerland weiterhin bestehen bleiben wird. Dabei geht sie auf die Bevölkerungsdichte (Stand 31.12.2011), die Bevölkerungsentwicklung und -vorausschätzung der verschiedenen Altersgruppen (von 2000 bis 2030) ein. Des Weiteren macht Frau Wernicke Ausführungen zu der Wirtschafts-, der Be-schäftigungs- und der Arbeitsmarktsprognose in der Gemeinde Uckerland sowie zu der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge. Der Grundschulstandort ist bis zum Jahr 2020 als gesichert anzusehen, sagt Frau Wernicke.

06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

1) Herr Heinemann bedankt sich, auch im Namen der Gemeindevertretung, bei allen Beteiligten, die die Vor-bereitung, die Organisation und die Durchführung des Aktionstages der Jugendfeuerwehren des Landkreises Uckermark unterstützt haben. Ganz besonderer Dank gilt den Jugendwarten für ihre Arbeit in der Jugendfeu-erwehr der Gemeinde Uckerland, die an diesem Tag hervorragende Erfolge erzielte.

2) Am 15.06.2013 ist der Feuerwehrausscheid der Ge-meinde Uckerland in Wismar geplant. Zur Vorberei-tung des Ablaufes findet mit den Feuerwehren am 31.05.2013 eine Beratung statt. Herr Heinemann bittet um Mithilfe der Gemeindevertreter am Grill.

3) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 27.06.2013, um 19.00 Uhr, in Wolfshagen statt.

07. Brandschutz von SolaranlagenAuf der 49. Sitzung der Gemeindevertretung am 25.04.2013 wollte Herr Gampe wissen, ob die Feuerwehr der Gemein-de Uckerland derzeit in der Lage ist, brennende Gebäude mit Solaranlagen zu löschen, erinnert Herr Heinemann. Daraufhin machte Frau Wernicke den Vorschlag, den Ge-meindebrandmeister zur nächsten Sitzung einzuladen mit der Bitte um Berichterstattung.Herr Dirk Schmidt, Gemeindebrandmeister der Gemeinde Uckerland, versichert, dass die Feuerwehr dieser Gemein-de auch bei Bränden von Photovoltaikanlagen ausrückt. Er macht deutlich, dass die Kameraden zu jeder Stunde in einem angemessenen Zeitraum vor Ort sein könnten. Ein Problem beim Brand einer Solaranlage stellt lediglich die Fläche und die Reichweite des Löschmittels dar, so dass ein größerer Schaden am Gebäude entstehen könnte. Sollte auf einer Photovoltaikanlage am Tag ein Feuer ent-stehen, müssen die Feuerwehrmänner beim Löschen des Brandes einen vorgegebenen Abstand einhalten, um nicht der Gefahr der Stromkreisschließung ausgesetzt zu sein, erläutert Herr Schmidt.08. Stand B-Plan Windeignungsgebiet MilowFrau Hartwich, Planerin der Firma Enertrag AG, erklärt, anhand von Kartenmaterial, die ermittelten Weißflächen nach den beschlossenen Kriterien der Gemeinde für die Aufstellung der B-Pläne des Windeignungsgebietes Milow. Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit den Investoren ge-

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4 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

führt. Aufgrund eines von der Enertrag AG eingereichten po-sitiv beschiedenen Vorbescheides, liegt eine Potentialstudie von Fledermäusen, eine Brutvogel- und Rastvogelkartie-rung vor. Zur Zeit wird eine Vollstudie von Fledermäusen und eine Raumnutzungsanalyse des Seeadlers im Auftrag der Enertrag AG erstellt.Frau Hartwich führt an, dass das weitere B-Plan Verfahren vom derzeitigen Regionalplanungsprozess abhängig ist.Frau Wernicke ist der Ansicht, dass das, was von Frau Hartwich als Verhinderung für die weitere Arbeit des B-Plans vorgetragen wurde, bereits bei der Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Windfeldbeplanung bekannt war. Aufgrund der unzureichenden Informationen macht sie den Vorschlag, dass die Enertrag AG ihre Angaben zur nächsten Sitzung konkretisiert.Die Gemeinde Uckerland erwartet von den Planungsbüros eine frühzeitige Vorbereitung der Beplanung der Windeig-nungsgebiete und die Einhaltung des vertraglich vorgege-benen Zeitrahmens, macht Frau Wernicke deutlich. 09. Stand B-Plan Windeignungsgebiet WilsickowHerr Heyn, Büro Plan und Recht GmbH Berlin, informiert über die Beauftragung zur Erarbeitung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes für das Windeig-nungsgebiet „Wilsickow“ sowie den anschließenden Bebau-ungsplan für die Gemeinde Uckerland. Er macht Angaben zur Ausgangssituation des bisherigen Bebauungsplanes des Windeignungsgebietes „Wilsickow“ (Flächennutzungs-plan Nr. 2 des ehemaligen Amtes Lübbenow und sach-licher Teilregionalplan vom 04.10.2000), zur Entwicklung der Windenergienutzung und der Anlagenhöhe sowie zur aktuellen Situation. Mit der Fortschreibung des sachlichen Teilregionalplanes vergrößert sich auch die Weißfläche, erläutert Herr Wey-rauch, Büro Plan und Recht GmbH Berlin. Die Gemeinde Uckerland hat die Aufgabe, die Bauleitplanung der Raum-ordnung anzupassen. Diesbezüglich teilt Herr Weyrauch ein Informationsblatt zur Aufstellung eines räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplanes für das Windeig-nungsgebiet „Wilsickow“ zur räumlichen Steuerung der Windnutzung aus. 10. (BV-Nr. 0394/13) Antrag der Firma ENERTRAG AG

auf Aufnahme zusätzlicher Flächen für die Winde-nergie im Windfeld Milow

Die ENERTRAG AG hat einen Antrag auf Aufnahme zu-sätzlicher Flächen für die Windenergie im Windfeld „Milow“ gestellt, informiert Frau Wernicke. Die Antragsflächen sind derzeit aus Gründen eines bekannten Schreiadlerbrut-platzes nicht in den aktuellen Arbeitsstand der Regional-planung mit aufgenommen worden. Die ENERTRAG AG beabsichtigt, diesbezüglich eine Schreiadler-untersuchung inkl. Raumnutzungsanalyse aus dem Jahr 2012 im Jahr 2013 fortzuführen. Weiterhin informiert Herr Brandau über die am 06.05.2013 durchgeführte Ortsbeiratssitzung in Milow, in der die Stand-punkte zum neuen Stand der Regionalplanung Windeig-nungsgebiet „Milow“ diskutiert wurden. Entsprechend der neuen Planungen für Windeignungsgebiete durch die Re-gionale Planungsstelle (Stand 2011) akzeptierten die Mehr-heit der Einwohner und der Ortsbeirat Milow eine ausgewo-gene, maßvolle Erweiterung mit einer Sichtachsenfreiheit nach Güterberg und Werbelow, nicht jedoch östlich des Dorfes über die Straße in Richtung Werbelow.Die Regionale Planungskommission hat festgelegt, dass die Flächen, die für die Windkraftnutzung geeignet sind, in

den Plan aufgenommen werden, macht Herr Heinemann deutlich. Herr Wernicke ist der Meinung, dass die Belange der Einwohner eine größere Beachtung finden sollten als ein Schreiadler. Er informiert über die Existenz eines Schreiad-lers in dieser Region bereits seit den 90iger Jahren. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland befür-wortet die Durchführung eines Monitoring zum Nahrungs- und Brutverhalten des Schreiadlers im Zusammenhang mit dem geplanten WEG Milow. Das Ergebnis des Monitoring soll der Regionalen Planungsstelle nach Vorstellung in der Gemeindevertretung zur Prüfung der Anwendung der Kri-terien zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

11. (BV-Nr. 0397/13) Städtebaulicher Vertrag für das Windeignungsgebiet Bandelow

Herr Heinemann erläutert, dass es sich hierbei um einen städtebaulichen Vertrag für das von der Regionalplanung neu aufgenommene Windgebiet „Lübbenow“ handelt, welches als Windeignungsgebiet „Bandelow“ von der Ge-meinde mit beplant wird. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Windeignungsgebiet Bandelow mit der Firma Wind-Bauer GmbH aus Breesen, OT Pinnow.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 10 0 2 0

12. (BV-Nr. 0396/13) StiftungDurch die Gründung einer Stiftung soll den Investoren die Möglichkeit gegeben werden, Gelder für gemeinnützige Zwecke zu spenden, erläutert Herr Heinemann. Um ent-scheiden zu können, wie die Spenden verwendet werden sollen, bedarf es eines Stiftungsrates und einer entspre-chenden Satzung. Die Gemeindeverwaltung hat alle Varianten einer Stiftung zugearbeitet mit der Bitte um Äußerung, welchen Stiftungs-zweck die Gemeindevertretung favorisiert, so Frau Wer-nicke. Sie schlägt eine private Stiftung vor, in der der Vorsitzende der Gemeindevertretung, die Bürgermeisterin und die dazu-gehörigen Investoren den Stiftungsrat bilden. Sie bittet die Gemeindevertreter um Positionierung, ob die Verwaltung weiter an diesem Projekt arbeiten soll. Im Anschluss an die Diskussion der Gemeindevertreter weist Frau Wernicke darauf hin, dass mit dieser Beschluss-vorlage nur entschieden wird, welche Ziele eine Stiftung, aus Sicht der Gemeindevertreter, bei der Erarbeitung der Satzung berücksichtigt werden sollte. Sie beantragt bei der Beschlussfassung den Förderpunkt „Brandschutz“ mit aufzunehmen.Herr Wernicke bittet um Einzelabstimmung der Fördervor-schläge der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, eine Stiftungssatzung zur Förderung

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5Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

• der Jugendhilfe, • der Altenhilfe, • der Kunst und Kultur, • der Landschaftspflege, • des Umweltschutzes, • des Sports, • der Daseinsvorsorge und • der Infrastruktur sowie• des Brandschutzeszu erstellen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 10 0 2 0

Herr Menke stellt den Antrag, dass noch andere Alterna-tiven mit Hilfe fachkundiger Beratung überprüft werden sollen. Es soll geprüft werden, ob über neue städtebauliche Verträge Zahlungen von Investoren erfolgen können.Die Stiftungssatzungen sollten von der Gemeindeverwal-tung vorbereitet und ein Zuwendungsmodell sowie die Gründung eines Gesamtdorfvereines überprüft werden, ist Herr Brandau der Meinung.Herr Heinemann fasst die Vorschläge von Herrn Menke und Herrn Brandau zusammen, dass die Gemeindeverwal-tung beauftragt werden soll, zusätzlich zu den Stiftungs-satzungen, die Möglichkeit von Zuwendungen über einen Gemeindeverein und Teilung einer Stiftung sowie Zuwen-dungsmodelle und Vertragssponsoring zu überprüfen. Frau Wernicke formuliert den Beschlusstext wie folgt mit dem Hinweis, dass bei Beschlussfassung finanzielle Mittel notwendig sind und der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen:Die Gemeindeverwaltung wird von der Gemeindevertretung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Gemein-deverein zu ermitteln und zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt über einen städtebaulichen Vertrag Zahlungen von Investoren an die Gemeinde zu erhalten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 5 5 2 0

Der Antrag ist abgelehnt.13. (BV-Nr. 0380/13) Beteiligung an einer Windkraftan-

lage in BandelowFrau Mandelkow meldet zu diesem Tagesordnungspunkt Befangenheit an.Herr Heinemann erklärt, dass ein Beschluss der Gemeinde-vertretung über die Ablehnung der Errichtung eines eigenen Bürgerwindrades der Gemeinde Uckerland vorliegen muss. Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, das Ange-bot der ARGE „Windland Bandelow“ ein eigenes Bürger-windrad auf den Flächen der ARGE „Windland Bandelow“ zu errichten, abzulehnen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 7 0 4 1

14. (BV-Nr.0378/13) Öffentliche Ausschreibung der Ver-waltung für die gemeindeeigenen Wohnungen

Herr Heinemann erinnert an den Antrag der Gemeindever-tretung, zur Einholung eines Angebotes für die Bewirtschaf-

tung der gemeindeeigenen Wohnungen. Er informiert, dass die Vergabe von Aufträgen, die über einen geschätzten Netto-Auftragswert von mindestens 200.000,- € liegen, europaweit auszuschreiben sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Vertagung der Ausschreibung der Verwaltung für die kommunalen Wohnungen und erteilt der Gemein-deverwaltung den Auftrag diese Beschlussvorlage zu über-arbeiten.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

Diese Beschlussvorlage ist vertragt.

15. Anfragen der Gemeindevertreter1) Frau Mandelkow erinnert an den Hinweis im Ortsbeirat

an den Bauamtsleiter der Gemeinde, dass sich in Ban-delow 72 die Straße absenkt. Sie möchte wissen, ob aktuelle Informationen diesbezüglich vorliegen. Bisher hat sie keine Antwort erhalten.

2) Auf Anfrage eines Bürgers bittet Herr Ringk um Verset-zung der Buswartehalle von Taschenberg nach Jagow.

Frau Wernicke sicherte Prüfung zu. 3) Bezugnehmend auf den Hinweis von Herrn Ringk über

die beschädigten Zaunstreben am Erbbegräbnis in Wolfshagen, informiert Frau Wernicke, dass der Auf-trag zur Reparatur ausgelöst ist.

4) Herr Brandau bedankt sich für die schnelle Reparatur der in der letzten Sitzung erwähnten Straßenschäden und bittet auch um die Behebung der Straßenschäden (Löcher) am Ende des Ortsteils Milow in Richtung Gü-terberg.

5) Bei der Besichtigung des Storchennestes in Wolfs-hagen (bei der Firma Trinks) stellte Herr Ringk eine Gefährdung des Nestes durch zu hohen Bewuchs fest. Er bittet um Entfernung des Gehölzes.

6) Frau Mandelkow sowie Herr Schütt bitten darum, auf den Spielplätzen in den Ortsteilen, je nach Bedarf, wöchentlich zu mähen.

7) Herr Schütt weist darauf hin, dass an der Kaiser-Ma-növer-Terrasse keine Rasenmahd erfolgt ist.

Diesbezüglich merkt Frau Wernicke an, dass sich diese Terrasse außerorts befindet und ein Projekt der Guts-herrentour ist. Schwerpunkte der Rasenmahd sind die Schule, die Kindertagesstätten und die inneren Ortsla-gen.

8) Herr Heinemann bittet um Ausbesserung des Land-weges von Trebenow in Richtung Milow.

9) Herr Menke weist auf die Löcher in der Straße Uhlenhof hin.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.04.2013. Frau Wernicke verlässt um 21.52 Uhr die Sitzung.

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6 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

02. (BV-Nr. 0392/13) Personalentscheidungen Erzieher

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

03. (BV-Nr. 0393/13) Auftragsvergabe Dachdämmung an der Grundschule Uckerland in Werbelow

Frau Wernicke nimmt ab 21.55 Uhr wieder an der Sitzung teil.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Dachdämmung an der Grundschule Uckerland in Werbelow. Die Gemeindevertre-tung erteilt der Firma ÖKIN GmbH Innenausbau Zellulose-Dämmung aus Jatznick den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

04. (BV-Nr. 0390/13) Grundstücksverkäufe im Ortsteil Güterberg

Der Ortsbeirat Güterberg wurde zu den Grundstücksver-käufen angehört und stimmte diesen auf ihrer Ortsbeirats-sitzung am 14.06.2012 zu, informiert Herr Heinemann. Er macht den Vorschlag, dass die Gemeindevertretung nur einen Beschluss zur Veräußerungen aller Grundstücke fasst und lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Verkauf der Grundstücke.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

05. (BV-Nr. 0391/13) Grundstücksverkäufe in den Orts-teilen Nechlin und Hetzdorf

Der Ortsbeirat Nechlin wurde zu dem Grundstücksverkauf angehört und hat dem zugestimmt, teilt Herr Trester mit.Herr Heinemann stellt den Antrag, die Grundstücksverkäufe in den Ortsteilen Nechlin und Hetzdorf einzeln abzustim-men.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt das Grund-stück in der Gemarkung Nechlin zu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 11 0 1 0

Herr Winter erklärt die Lage des zum Verkauf angebote-nen Grundstückes und informiert die Gemeindevertretung diesbezüglich über die Anhörung und die Befürwortung des Ortsbeirates Hetzdorf.Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, das Grund-stück in der Gemarkung Schlepkow zu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.12 12 0 0 0

06. Anfragen der GemeindevertreterDie Gemeindevertreter haben keine Anfragen.07. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-

tretungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Infor-mationen.08. Informationen der BürgermeisterinFrau Wernicke erinnert an den ihr erteilten Auftrag, den Vorgang zum Wärmelieferungsvertrag des Dorfgemein-schaftshauses Kutzerow zu prüfen. 09. Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.24 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 31.07.2013

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:Ortsbeirat Güterberg 13. Sitzung am 13.06.2013Ortsbeirat Wolfshagen 17. Sitzung am 13.06.2013Ortsbeirat Wilsickow 7. Sitzung am 17.06.2013Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 25.07.2013

WernickeBürgermeisterin

Page 7: Uck 2013 ausgabe 06

7Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ende Amtlicher TeilImpressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Satzung der Gemeinde Uckerland zur Umlage der Verbandsbeträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“

vom 12.07.2013

Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 S. 286), des § 80 Abs. 2 des Brandenbur-gischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 2004 (GVBl. I/05 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Ge-meinde Uckerland in ihrer Sitzung am 27.06.2013 folgende Satzung zur Umlage der Verbandbeträge des Gewässerun-terhaltsverbandes Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ beschlossen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Gemeinde Uckerland ist aufgrund des § 2 des Ge-setzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsver-bänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95 S. 14) in der zurzeit geltenden Fassung gesetzliches Pflicht-mitglied des Gewässerunterhaltungsverbandes Was-ser- und Bodenverband „Uckerseen“ für all diejenigen Flächen im Gemeindegebiet, die nicht im Eigentum des Bundes, des Landes oder einer sonstigen Gebietskör-perschaft stehen. Dem Verband obliegt innerhalb seines Verbandsgebietes gem. § 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i. V. m. § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung.

(2) Die Verbandsmitglieder haben gem. § 27 der Verbands-satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes Was-ser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 10.05.2011, bekannt gemacht als Neufassung im Amtsblatt für Bran-denburg Nr. 35 am 07.09.2011 dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbind-lichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung er-forderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen.

§ 2Gegenstand der Umlage

(1) Die Gemeinde Uckerland erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an den Gewässerunterhal-tungsverband Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ zu zahlenden Verbandsbeiträge sowie die bei der Umle-gung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungs-kosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten

derjenigen Grundstücke, die nicht im Eigentum der Ge-meinde, des Bundes, des Landes oder einer anderen Gebietskörperschaft stehen, umgelegt werden.

(2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das sie zu erheben ist, und wird nach Bekanntgabe des Beitragsbe-scheides des Gewässerunterhaltsverbandes gegenüber der Gemeinde für das Kalenderjahr festgesetzt.

§ 3Fälligkeit

Die Umlage wird einen Monat nach Bekanntgabe des Um-lagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden.

§ 4Umlageschuldner

(1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß § 2 Abs. 2 Eigen-tümer eines Grundstückes im Gemeindegebiet ist.

(2) Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückeigen-tümers.

(3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner.

§ 5Umlagemaßstab

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Qua-dratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeit-punkt der Entstehung der Umlagepflicht gemäß § 2 Abs. 2.

§ 6Umlagesatz

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt für das Kalenderjahr 2012 – 0,000821 € und für das Kalenderjahr 2013 – 0,000850 €.

§ 7In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

Uckerland, den 12.07.2013

WernickeBürgermeisterin

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8 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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9Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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Nichtamtlicher Teil

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen

Bundestag am 22. September 20131. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die

Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde Ucker-land wird in der Zeit vom 2. September 2013 bis 6. September 2013 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland im Einwohnermeldeamt Zim-mer 16 (der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlbe-rechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da-ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hin-sichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vor-schriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Ver-fahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Da-tensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein-getragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-ständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 6. September 2013 bis 11.30 Uhr, bei der Gemeinde Uckerland, (16. Tag vor der Wahl) Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland im Einwohnermeldeamt Zimmer 16 Ein-spruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge-tragen sind, erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl)

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler-verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl-kreis 57 Uckermark-Barnim I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener

Wahlberechtigter,5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-

gener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-schulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 1. Sep-tember 2013) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 6. September 2013) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfah-ren festgestell worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeich-nisses zur Kenntnis der Gemeindebehör-de gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein-getragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013,18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder (2. Tag vor der Wahl) elektronisch be-antragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr gestellt wer-den.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahl-berechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlbe-rechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der

Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

- ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen

für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti-gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vor-lage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebe-hörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu

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11Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahl-brief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr ein-geht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Uckerland, den 26.07.2013

Die Gemeindebehörde

WernickeBürgermeisterin

Wahlbekanntmachung1. Am 22.September 2013 findet die Wahl zum 18. Deut-

schen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in 13 allgemeine Wahlbezirke einge-

teilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberech-

tigten in der Zeit vom 26.08.2013 bis 01.09.2013 über-sandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Kultur-und Plenarsaal der Kreisverwal-tung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrich-tigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amt-lichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstim-me.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck

die Namen der Bewerber zugelassenen Kreis-wahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die-ser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außer-dem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeich-nung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn-zeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz-druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der

Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel-cher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlka-bine des Wahlraumes oder in einem besonderen Ne-benraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahl-handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder-mann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-

bezirk dieses Wahlkreises oderb) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, ei-nen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag ange-gebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bun-deswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Uckerland, den 08.08.2013

Die Gemeindebehörde

Wernicke Bürgermeisterin

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12 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Blütenzauber in WerbelowAm Dienstag, dem 25.06.2013 fand in der Wassermühle in Werbelow ein Projekt Deutsch-Polnische Schülerbegeg-nung mit dem Thema Blütenzauber statt.Die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland, Christine Wernicke, begrüßte herzlich die Gäste aus unserer Part-nergemeinde unter Leitung der Bürgermeisterin Monika Kuźmińska, sowie Schülerinnen und Einwohnern aus Wegorzyno. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Uckerland kamen zum Teil mit ihren Eltern und wurden trotz Ferien von der Lehrerin Frau Neu-enfeldt begleitet.Von der Gemeindevertretung war Herr Winter anwesend. Alle Teilnehmer erwartete ein spannender Tag.Frau Bettina Husemann von der Wassermühle Werbelow und Frau Jutta Amzoll, unica. Kunsthaus Karlstein, hatten dieses Projekt mit viel Liebe vorbereitet und begrüßten mit einem alkoholfreien bunten Mixgetränk alle Kinder und Erwachsenen.

Leider konnte aufgrund des starken Regens der geplante Spaziergang und das Sammeln von Blüten nicht statt fin-den. Das schlechte Wetter konnte der guten Laune jedoch nichts anhaben und alle Kinder hatten in der Scheune der Wassermühle viel Spaß.Frau Amzoll und Frau Husemann erläuterten das Projekt.

Gespannt folgten die Kinder der Anleitung durch Frau Amzoll.

Sie bauten mit den Kindern eine Blütenpresse, in der jedes Kind von ihm ausgewählte Blüten pressen konnte. Anschlie-ßend wurden die Blütenpressen von außen bunt bemalt und alle waren mit viel Eifer dabei. Ausgleich gab es bei Ballspielen, bei denen die Namen, Farben und Zahlen in der jeweils anderen Sprache geübt wurden.

Erste Ergebnisse wurden präsentiert.

Nach einem Mittagessen wurde gemeinsam ein Poster mit dem Wappen der Partnergemeinde Wegorzyno, dem Wappen der Gemeinde Uckerland und dem Symbol der EU (Sternenkranz) gestaltet. Wenn auch einige Gesichter und Jacken hinterher blau und gelb gefärbt waren, waren alle mit dem Ergebnis zufrieden.

Zusammen wurde an einem großen Plakat gemalt.

Am Nachmittag wurden die Schülerinnen und Schüler in die Technik des Filzens eingewiesen und sie hatten viel Spaß beim Filzen bunter Blüten und Bälle.Die große Gruppe des Kindergartens schaute mit Frau Andrey und Herrn Vendt am Vormittag vorbei und sie in-formierten sich, was die Hortkinder machen.Die Erzieherin des Kindergarten „Uckerlandspatzen“ in Werbelow, Frau Andrey, hatte für den Nachmittag für die Kinder Spiele vorbereitet: z. B. Büchsenwerfen, Ballspiele und die Gestaltung von Bildern.

Das Filzen machte allen viel Spaß.

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13Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Schnell hatten die polnischen und deutschen Kinder unter-einander Kontakt geknüpft und es entwickelten sich kleine Freundschaften.Die Blütenpressen und Filzobjekte konnten von den Kindern als Erinnerung an diesen Tag mit nach Hause genommen werden und von der Kita „Uckerlandspatzen“ gab es eine kleine Überraschung.Die Zeit, in der die Kinder beschäftigt waren, nutzte Chri-stine Wernicke für einen gemeinsamen Besuch mit der Bürgermeisterin Monika Kuźmińska auf dem Rosenhof der Familie Flemming in Karlstein.Die partnerschaftliche Beziehung zwischen der Gemeinde Uckerland und der Gemeinde Wegorzyno in Polen haben eine langjährige Tradition. So sprach die Bürgermeisterin,

Dieses Bild ist unser kleines Geschenk an unsere polnischen Freunde.

Monika Kuźmińska, an die Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland eine Einladung für einen Besuch zum Stadtfest am 20.06.2013 in Wegorzyno aus.Das Ziel des Tages die grenzüberschreitende Zusammenar-beit beider Gemeinden zu vertiefen, gleichzeitig aber auch das gegenseitige Kennenlernen, Achten und Miteinander der Schüler zu entwickeln, wurde erreicht. Alle hatten viel Spaß und werden den Tag bestimmt in guter Erinnerung behalten.Dieses Projekt wurde unterstützt durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (INTERREG IVA – Fonds für kleine Projekte in der Euroregion POMERANIA).

Christine Beye

Erinnerung an den „Blütenzauber“Die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow gestalten den Landschaftsrahmen an der Wassermühle aus unserem Ort und stellten ihn auf Papier dar.

Bei unserem Blütenprojekt fertigten die Kinder Murmelbilder an. Aus diesen entstandenen Bildern stanzten und schnit-

ten die Kinder Blüten aus. Nun wurden die verschiedenen Blüten in den angedeuteten Landschaftsrahmen geklebt. Entstanden ist ein Bildausschnitt zum Bestaunen.

Viele Grüße von den Kindernund Erziehern der KITA „Uckerlandspatzen“

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14 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Danke für diesen tollen Wandertag!Auch wenn das neue Schuljahr inzwischen schon begonnen hat, wollen wir von einem tollen Erlebnis im Juni erzählen.Da führte uns unser Wandertag erst einmal wirklich zu Fuß nach Trebenow zum Landwirtschaftlichen Lohnunter-nehmen Bertram GmbH. Herr Bertram begrüßte uns und zeigte uns, was es dort alles zu sehen gab. Vor allem die Jungenherzen schlugen höher, als sie den großen Fuhrpark sahen, der extra für uns aufgestellt worden war. Und das tollste war, dass wir in alle Maschinen hineinklettern und auf Schalter und Hebel drücken durften. Viele Helfer beantwor-teten unsere Fragen. Und dann ging’s los – in einer langen Reihe gab es eine Probefahrt über das Betriebsgelände. Nachdem wir noch mit kleinen Naschereien überrascht worden waren, ging es zum nächsten Höhepunkt.

Jürgen und Martin Steinberg zeigten uns ihre Strauße und wir erfuhren viel Interessantes über diese großen Laufvögel. Neben ihnen kamen wir uns wie Zwerge vor und waren deshalb auch nicht überrascht, wie riesig deren Eier sind. Das uns spendierte Eis schmeckte prima.Jetzt mussten wir uns aber beeilen, denn Herr Mehls und Familie Höppner warteten schon mit einer Grillwurst am Spielplatz auf uns. Oje, und nun sollten wir noch nach Werbelow zurück lau-fen? Nein – mit Herrn Schmidt und seiner Kutsche war es viel bequemer. Das war ein toller Tag – wir sagen allen ein großes Dankeschön.

Kinder und Klassenleiterin der FLEX A aus Werbelow

Grundschule UckerlandEin schöner Tag mit der Feuerwehr in Wilsickow

Am vorletzten Schultag wartete auf die Schüler der 3. Klas-se noch ein Wandertag voller Überraschungen und Spaß.Von der Schule ging es per Pedes nach Wilsickow. Dort erwarteten uns schon Mitglieder der Freiwilligen Feuer-wehr mit ihrem Fahrzeug. Nicht nur das, sondern kurze Zeit später fuhr der Kamerad Mehls von der FF Milow mit dem Feuerwehrauto Ello – TLF8 /TS 8 vor. Beide Fahrzeuge wurden den Kindern erklärt und die Schüler konnten sich an der Kübelspritze und der Schnelleinrichtung probieren und ihre Kraft und ihr Geschick testen. Nebenbei wurden

Bei vielen Kindern wurde das Interesse für die Jugendfeuerwehr geweckt.

die Kinder durch Gesichtsmalerei in kleine Feen, Tiger und Gruselmonster verwandelt. Wer wollte, konnte natürlich eine kleine Runde mit dem Feuerwehrauto fahren. Zum Ab-schluss gab es noch eine leckere Grillwurst und Melonen.Es war ein rundum gelungener Tag mit viel Spaß und Wis-senswertem. Dafür möchten wir uns ganz besonders bei Frau Schetzior, Frau und Herrn Höppner, Herrn Mehls, Herrn Neubau-er und Herrn Guske sowie Frau Böttcher und Frau Flachene-cker bedanken. Alle Kinder, die nach diesem Tag in die Jugend-feuerwehr eintreten möchten, heißen wir herzlich willkommen.

Mit großem Interesse hören die Kinder den Feuerwehrmännern zu.

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15Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kita „Uckerlandspatzen“ WerbelowDie „Schlauen Füchse“ verabschieden sich

Einen wunderschönen Tag hatten die „Schlauen Füchse“ der Kita „Uckerlandspatzen“ im Nettelgrund. Zum Abschied fuhren sie mit ihren Eltern und ihrer Gruppenerzieherin Frau Dolgner in den Märchenwald.Viele spannende Dinge gab es dort zu entdecken. Neben Märchenfiguren, geschnitzt aus Holz, liefen den Kindern immer wieder verschiedene Insekten über den Weg. Alle Kinder waren interessiert und neugierig. Unterschiedliche Spiele regten die Kinder zum Nachdenken an und auch die Eltern, die ihre Kinder dabei unterstützten. Welches Fell gehört zum Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hirsch? Hat die Eule eigentlich auch Fell oder doch Federn? Spannende Fragen, die den Kindern hier begegneten.

Ein großes Dankeschön an Frau Dolgner und die weiteren Erzieherinnen der Kita „Uckerlandspatzen“ für die zuverlässige Begleitung und Betreuung unserer Kinder.

Melissa Gil, 7 Jahre Lilli Majewski, 5 Jahre

Der Storch

Beim Weitsprung strengten sich alle Kinder besonders an, denn hier gab es einen Stempel als Belohnung. Je nach dem, bei welchem Tier die Kinder landeten. Nach der Entdeckungstour durch den Wald waren alle hungrig und suchten den Grillplatz auf. Während die Väter grillten, bekamen die zukünftigen Schulkinder ihre Zu-ckertüten. Frau Dolgner schickte den Kindern noch einige Wünsche mit auf den Weg und verabschiedete sich von ihnen.Nach dem sich alle gut gestärkt hatten, tobten sie sich noch einmal richtig aus, bevor die Heimreise angetreten wurde.

Doreen Olbrych

Gewerbliche Anzeige

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16 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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17Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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18 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Feuerwehr

Ortsfeuerwehr Hetzdorf feiert 80-jähriges JubiläumIn diesem Jahr begeht die Freiwillige Feuerwehr Hetzdorf den achtzigsten Jahrestag ihrer offiziellen Gründung. Die-ses Jubiläum zum Anlass nehmend, fand das Floriansfest hierzu am 28. und 29. Juni statt.Los ging es am Freitagabend mit einem Lagerfeuer auf dem Festplatz. Eingestimmt wurden alle Anwesenden von rhythmischen Trommeln der „Blumen group – wir beaten mehr“. Diese Musik passte sehr gut zur Atmosphäre und kam bei allen Anwesenden außerordentlich gut an.„Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“ Unter diesem Motto begann der eigentliche Festtag am Samstagmorgen mit einem Gottesdienst in der Hetzdorfer Kirche. Pastor Ulrich Kasparick stellte diesen ganz unter dem Motto des Ehren-amtes. Begleitet durch Gospelgesang und Gebete, würdigte er alle Feuerwehrangehörigen für ihren selbstlosen Einsatz. Ebenso ging er auf die Verbindung zwischen Feuerwehr und Kirche ein und erklärte die Bedeutung des heiligen Florians, dem Schutzpatron der Feuerwehr. Nachdem die Hetzdorfer Kameraden einen Segen erhielten, begann der Umzug durchs Dorf. Zum Festumzug hatten sich auch viele Kameraden an-derer Wehren eingefunden. Mit musikalischer Begleitung durch die Schalmeienkapelle Geesow marschierten die Kameraden durch das Dorf bis zum Festplatz. Die offizi-elle Eröffnung des Festes erfolgte durch die Reden des Gemeindebrandmeisters Dirk Schmidt, der Hetzdorfer Ortswehrführerin Manuela Schmidt und der Bürgermei-sterin Christine Wernicke. Von Dirk Schmidt wurde kurz die Chronik der Feuerwehr Hetzdorf dargestellt. Manuela Schmidt bedankte sich bei allen Sponsoren und Helfern für die Unterstützung in jeglicher Hinsicht. Frau Wernicke erläuterte zum Abschluss ihrer Rede, dass sie ohne Ge-schenk gekommen sei, weil die Gemeinde jeden Cent spare um die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges im nächsten Jahr zu realisieren, auf welches die Hetzdorfer Kameraden schon sehnlichst warten. Anschließend gratulierten die an-wesenden Wehren den Hetzdorfern.Mit drei donnernden Kanonenschüssen durch den Schüt-zenverein Strasburg, begann das Nachmittagsprogramm. Der Hundesportverein Schwedt zeigte sein Können und beeindruckte die Zuschauer durch die Vorführung von

Übungen aus den Bereichen Hindernis-Bahn, Gehorsam und Schutzdienst. Danach belustigte der Bauchredner Ber-ny und Co. das Publikum mit seinem tollen Humor und wit-zigen Überraschungen. Hierzu durften mehr oder weniger freiwillige Kameraden als Bauchrednerpuppe mitmachen. Besonders der Nana Mouskouri Auftritt des Kameraden Thomas Gerasch sorgte für großen Applaus und viel La-chen. Später unterhielt Clown Kleks die jungen Zuschauer und im Anschluss zeigte das Schlager-Duo Diana und Mar-ko ihre Gesangskünste. Mit einer Stunde voller Liedern des deutschen Schlagers und toller Stimmung, neigte sich der Nachmittag langsam dem Ende zu. Am Abend wurde dann zum Tanz im Festzelt eingeladen. Als Abschlusshighlight gab es dann noch den Auftritt der Gruppe „Kamper­Jungs“. Diese sorgte mit Choreografien zu bekannten Liedern und einer Geschichte über die Feuer-wehr Hetzdorf, in der jeder Kamerad mit seinen Eigenarten dargestellt wurde, für tolle Stimmung. Mit viel Tanz und guter Laune klang das diesjährige Floriansfest dann in den frühen Morgenstunden aus.Die Feuerwehr Hetzdorf möchte sich hiermit bei allen Spon-soren, Helfern und Beteiligten für die rundum gelungene Feier zum 80-jährigen Jubiläum recht herzlich bedanken.

Steffen Schmidtund die Kameraden der Feuerwehr Hetzdorf

Viele Kameraden nahmen am Festumzug teil.

Der Festumzug wurde von D. Schmidt, C. Wernicke, M Schmidt und S. Hagedorn angeführt.

Der Hundesportverein Schwedt bei der Vorführung.

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19Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Trainingslager Jugendwehr Uckerland OT GüterbergAktion, Spiel und Spaß und was mit Freunden erleben – das wird in der Güterberger Jugendwehr groß geschrieben und gelebt. Um unseren Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vertiefen, ihre Kenntnisse aufzufrischen und nicht nur für Wettkämpfe zu trainieren, machten wir uns am Freitag, dem 28.06.2013 auf ins Trainingslager nach Thomsdorf. Also packten wir unsere sieben Sachen (bei einigen waren es auch acht oder mehr) und los ging es. In Thomsdorf an-gekommen wurden die Zelte aufgebaut und wir verbrachten bis Sonntag gemeinsam eine schöne Zeit. Im Vordergrund stand natürlich der Spaß, aber es wur-den auch Trainingseinheiten absolviert. Wir führten einen Orientierungslauf durch, die Kenntnisse in Erste Hilfe und beim Anwenden der stabilen Seitenlage wurden vertieft, die Teamfähigkeiten unserer Kinder wurden auf die Probe gestellt, die Ausdauer und das Durchhaltevermögen in un-gewohnten Situationen getestet und die Hilfsbereitschaft untereinander immer wieder gezeigt. Dabei stand das WIR immer im Vordergrund. Wir haben ge-meinsam die Mahlzeiten eingenommen, die Zelte auf- und wieder abgebaut, das Geschirr gespült, gebadet, getanzt, gelacht und dem Regen getrotzt. Dieses Wochenende hat uns allen viel Spaß bereitet und wir möchten uns bei allen bedanken, die das ermöglicht haben.

Jugendwehr Güterberg in Thomsdorf

Vielleicht fragen sich einige: „Warum tun wir Erwachsenen uns diesen Stress eigentlich an?“ Denen können wir nur sagen: „Es lohnt sich. Die Kinder haben es verdient und mit unserer Truppe können wir das immer wieder machen!“ Vielen Dank.

Cornelia Kipka, Jugendwart FF Güterberg

Zusammenarbeit bei der „Entfesselung“

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20 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gottesdienste

Datum Uhrzeit Ort25.08.13 10.00 Uhr Wolfshagen01.09.13 09.00 Uhr

10.30 UhrMilowTrebenow

08.09.13 10.00 Uhr Hetzdorf14.09.13 14.00 Uhr Nechlin15.09.13 09.00 Uhr

10.30 UhrSchlepkowLübbenow

22.09.13 10.30 Uhr Wilsickow29.09.13 09.00 Uhr Milow13.10.13 10.00 Uhr Trebenow

Gewerbliche Anzeige

Pressemitteilung Waldbauernschule e.V.

In den Monaten September, Oktober und November jeweils freitags in der Zeit von 16.00–19.30 Uhr und samstags in der Zeit von 8.30–15.30 Uhr veranstaltet die Waldbauern-schule Brandenburg e. V. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer.Schulungsthemen sind Waldschutz, Leitungsrechte, Ver-bissmonitoring, Holzmarkt, Förder-RL, Waldbau Lärche, neue RVR Laubholz, Nadel-Werksortierung und Holzernte von A–Z. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen.Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30,- € erhoben. Schulungs-termine finden Sie im Internet auf der Seite www.waldbauernschule-brandenburg.de oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmel-dung gebeten, per Telefon unter 033 920-506 10, per E-Mail [email protected] oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei.

Schulungstermine:27. + 28.09.2013 Großraum Zehdenick („Elisabethmühle“ Stadtwerke Zehde-

nick, Schleusenstr. 22, 16792 Zehde-nick)

11. + 12.10.2013 Großraum Märkische Schweiz (Gaststätte „Däbersee“, Dahmsdorfer

Str. 59, 15377 Waldsieversdorf)25. + 26.10.2013 Großraum Beeskow (Gaststätte „Märkischer Dorfkrug“,

Dorfstr. 14, 15848 Ragow-Merz)15. + 16.11.2013 Großraum Schorfheide (Naturfreundehaus „Am Üdersee“, Üder-

see Süd 111, 16244 Finowfurt)

Nächste Ausgabe Nr. 07/13August/September 2013Anzeigenschluss: 02.10.2013Redaktionsschluss: 23.09.2013Erscheinungstermin: 15.10.2013

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: [email protected] www.uckerland.de

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21Nr. 06/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Datum Ort Art der Veranstaltung24.08. Wolfshagen Grillabend mit Singegruppe31.08. Nechlin 2.Uckerland-Tag31.08. Bandelow Erntefest31.8./1.9. Jagow Radtour04.09. Wolfshagen Rentnerkaffee07.09. Trebenow Erntefest07.09. Jagow Radtour7./8.9. Offene Gärten in der Uckermark08.09. ges. Bereich Tag des offenen Denkmals21.09. Werbelow Operettenkonzert mit dem Kon-

zertorchester Brandenburg21./22.09. Karlstein Kürbisfest22.09. Werbelow Flohmarkt25.09. Milow Seniorenklub02.10. Fahrenholz Lagerfeuer03.10. Milow Frühschoppen zum "Tag der

Einheit" und Dorffest05.10. Jagow 9. Prenzlauer Hügelmarathon

mit SV Jagow e.V.05.10. Jugendfeuerwehrausflug nach

Germendorf13.10. Jagow Radtour16.10. Wolfshagen Rentnerkaffee18.10. Wofshagen Dorfmeisterschaften Tischtennis19.10. Wolfshagen Skat- und Rommeeabend30.10. Trebenow Halloween14.12. Wismar Weihnachtsmarkt

Veranstaltungen

Fahrzeugverkauf

Die Gemeinde Uckerland verkauft folgendes FahrzeugKIA Besta

Tag der Erstzulssung: 24.06.1999 Km-Stand: 101252 Diesel, HU/AU bis 07/2013 Austattung: Hängerzug

Preis nach VereinbarungInteressenten können sich melden unter: 039745/86112

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22 Nr. 06/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wohnungen

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125

Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und anden Feiertagen: 01752937365 und 016096990408 (nur für Notfälle)

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €2-Raum Fahrenholz 1 58,23 260,293-Raum Fahrenholz 2 67,64 302,353-Raum Fahrenholz 3 67,61 302,22

Ortsteil Güterberg2-Raum Güterberg 23 47,92 214,205-Raum Güterberg 23 106,03 473,95

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 147,021-Raum Taschenberg 8 36,39 150,651-Raum Taschenberg 8 36,39 143,383-Raum Taschenberg 8 66,55 268,861-Raum Taschenberg 9 34,37 135,421-Raum Taschenberg 10 41,33 162,842-Raum Taschenberg 10 56,98 230,203-Raum Taschenberg 10 72,52 285,734-Raum Taschenberg 25 97,42 434,732-Raum Taschenberg 26 62,17 244,823-Raum Taschenberg 46 71,91 268,60

Ortsteil Hetzdorf3-Raum Gneisenau 24 66,17 302,404-Raum Gneisenau 24 77,20 352,802-Raum Gneisenau 27 57,47 262,644-Raum Gneisenau 28 77,20 368,244-Raum Gneisenau 28 77,20 360,522-Raum Gneisenau 29 (2 x) 57,47 262,643-Raum Lemmersdorf 25 77,90 169,04

Ortsteil Lübbenow3-Raum DS 13 69,70 325,502-Raum DS 14 49,10 229,302-Raum DS 14 46,88 223,622-Raum DS 16 51,85 242,143-Raum HS 29 66,28 272,33

1-Raum HS 29 29,47 132,141-Raum HS 29 29,47 132,402-Raum HS 29 52,36 215,123-Raum HS 31 67,06 275,543-Raum HS 31 67,06 300,714-Raum HS 31 80,44 330,523-Raum HS 33 66,97 275,171-Raum HS 33 29,47 121,08

Ortsteil Milow4-Raum Milow 56 a 146,15 473,535-Raum Milow 56 b 118,53 373,37

Ortsteil Trebenow1-Raum Trebenow 23 37,36 178,211-Raum Trebenow 23 (2 x) 37,36 174,473-Raum Trebenow 23 63,58 284,201-Raum Trebenow 24 37,36 174,471-Raum Trebenow 24 36,46 170,742-Raum Trebenow 25 53,77 245,732-Raum Bandelow 64 44,33 207,022-Raum Bandelow 64 44,33 198,853-Raum Bandelow 66 56,44 269,222-Raum Bandelow 66 44,33 207,02

Ortsteil Wilsickow3-Raum Wilsickow 81 81,41 335,601-Raum Wilsickow 85 35,90 169,453-Raum Wilsickow 86 66,90 309,08

Ortsteil Wismar3-Raum Wismar 55 54,90 256,38

Ortsteil Wolfshagen4-Raum Prenzlauer Str. 4 78,37 373,824-Raum Prenzlauer Str. 4 77,33 353,402-Raum Prenzlauer Str. 6 56,19 262,41

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebe-now, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E­Mail: [email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag, Ines Böving Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

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ISSN 1612-1511

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