uck 2011 ausgabe 03

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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 2 - Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haus- haltsjahr 2011 5 - Verwaltungsgebührensatzung 6 - 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Uckerland vom 05.04.2011 8 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 BbgKVerf 8 - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßen- bauliche Maßnahme Ortsverbindungsstraße „Güterberg– Carolinenthal (außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal)“ vom 06.04.2011 9 - Schlussfeststellung Bodenordnungsverfahren Brietzig 12 - Bekanntmachung Beschluss Aufstellung von Bebauungs- plänen für mögliche Windfelder 12 Nichtamtlicher Teil - Wohnungen/Immobilien 13 - 1. Jugendfeuerwehrtag 2011 16 - Exkursion der Klasse 3 nach Strasburg 19 - Fasching 2011 19 - So ein Zirkus in der Schule 19 - Ein großes Dankeschön 21 - Spielzeugkiste neu aufgefüllt 22 - Gesundes Frühstück 22 - Kita „Regenbogen“ – Impressionen „Frühling“ 23 - Der Ortsbeirat Wilsickow begrüßte im März zwei weitere Neu-Wilsickower 25 - Jagdgenossenschaft Jagow 25 - Milow wird 690 Jahre alt und lädt alle Generationen ein 26 - Kirchliche Informationen 27 - Veranstaltungskalnder 27

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Page 1: Uck 2011 ausgabe 03

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 2- Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haus- haltsjahr 2011 5- Verwaltungsgebührensatzung 6- 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Uckerland vom 05.04.2011 8- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 BbgKVerf 8- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßen- bauliche Maßnahme Ortsverbindungsstraße „Güterberg– Carolinenthal (außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal)“ vom 06.04.2011 9- Schlussfeststellung Bodenordnungsverfahren Brietzig 12- Bekanntmachung Beschluss Aufstellung von Bebauungs- plänen für mögliche Windfelder 12

Nichtamtlicher Teil- Wohnungen/Immobilien 13- 1. Jugendfeuerwehrtag 2011 16- Exkursion der Klasse 3 nach Strasburg 19- Fasching 2011 19- So ein Zirkus in der Schule 19- Ein großes Dankeschön 21- Spielzeugkiste neu aufgefüllt 22- Gesundes Frühstück 22- Kita „Regenbogen“ – Impressionen „Frühling“ 23 - Der Ortsbeirat Wilsickow begrüßte im März zwei weitere Neu-Wilsickower 25- Jagdgenossenschaft Jagow 25- Milow wird 690 Jahre alt und lädt alle Generationen ein 26- Kirchliche Informationen 27- Veranstaltungskalnder 27

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2 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 28. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 28.03.2011

Sitzungsdatum: 24.02.2011Tagungsort: Klubraum im Schloss, Güterberg 5,

17337 UckerlandBeginn: 19.06 UhrEnde: 22.44 Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heine-mann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.01.2011.

Herr Schütt beantragt die Streichung des Zusatzes: „eben-so Herr Schütt“ im letzten Satz des TOP 14 (VW Tiguan).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 8 0 3 0

Herr Schütt merkt an, dass in der Niederschrift vom 27.01.2011 im TOP 16 (Beanstandung des Beschlusses des Ortsbeirates Güterberg auf der Sitzung am 23.09.2010 – TOP 8) das Abstimmungsergebnis fehlt und bittet um dessen Ergänzung.

Herr Heinemann erklärt, dass der TOP 16 eine Informati-onsvorlage und keine Beschlussvorlage war. Eine Abstim-mung ist nicht erforderlich. Er schlägt vor, zu überprüfen, ob eine Abstimmung stattgefunden hat.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 9 0 2 0

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

Es liegt folgender Antrag vor:

(1) Herr Schütt beantragt den Wechsel des TOP 11 (Be-schlussvorlage 0148/11 – Baumschutzsatzung) mit dem TOP 12 (Beschlussvorlage 0126/10 – Verwal-tungsgebührensatzung).

Die Gemeindevertretung stimmt der geänderten Tages-ordnung zu.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 10 0 1 0

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.

04. Einwohnerfragestunde(1) Herr Horst Schilling, Einwohner aus Milow, weist auf

die Mustersatzungen über die Einzelheiten der förm-lichen Einwohnerbeteiligung des Städte- und Gemein-debundes sowie der Stadt Falkensee hin, in Bezug auf die Gestaltung der Einwohnerfragestunde in den Ge-meindevertretersitzungen.

Frau Wernicke informiert, dass die Gemeinde Ucker-land bereits eine Einwohnerbeteiligungssatzung, auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, erlassen hat.

(2) Frau Herrmann, Schulleiterin der Grundschule Ucker-land in Werbelow, setzt die Gemeindevertreter über die Heizungsausfälle und die kalten Temperaturen in den Räumen der Schule in Kenntnis. Unterrichtsausfälle waren die Folge. Frau Herrmann bittet die Gemeinde-vertreter um die Sanierung der Heizungsanlage in der Schule.

(3) Herr Matthias Schilling, Einwohner aus Milow, möchte wissen, warum die Befragung und Bewertung des Mei-nungsbildes der Bürger und dessen Einbeziehung in die Entscheidungen in der Gemeinde so schwierig ist.

(4)HerrH.SchillingerläutertdasBürgerempfindeninderGemeinde. Als Beispiel nennt er den Widerspruch, der sich aus der Erzeugung von Strom durch die Errich-tung von Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet und der Überlegung die Straßenbeleuchtungszeiten in der Gemeinde zu verkürzen, ergibt. Der erzeugte Strom wird abtransportiert und kommt der Gemeinde nicht zugute.

Mit der Arbeitsgruppe „Energiekonzept“ wird nach Möglichkeiten gesucht, den erzeugten Strom langfri-stig in der Gemeinde Uckerland einzusetzen, so Herr Brandau.

Frau Wernicke macht den Vorschlag zum gemein-samen Gedankenaustausch zwischen interessierten Gemeindevertretern und den Vertretern des Bürgerbe-gehrens (Ende März 2011).

(5) Herr Mandelkow, Jugendfeuerwehrwart, bittet die Ge-meindevertreter um ein Rederecht im TOP 7 (Haus-haltssatzung 2011 mit dem Haushaltsplan der Ge-meinde Uckerland).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 11 0 0 0

05. Informationen der Bürgermeisterin(1) Frau Wernicke bestätigt die Heizungsausfälle in den

Unterrichtsräumen der Grundschule Uckerland. Sie weist darauf hin, dass der Dachboden des Schulge-bäudes nicht gedämmt und die Heizungsanlage veral-tet ist. Eine dringende Lösung ist erforderlich.

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3Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(2) Auf Grund der Notwendigkeit Satzungen in der Ge-meinde Uckerland zu überarbeiten und neu zu erlas-sen, wurde die vertraglich vereinbarte Seitenanzahl im Amtsblatt überstiegen. Die Mehrkosten sind im Haus-halt 2011 zu berücksichtigen.

(3) Den Gemeindevertretern liegt die in 2008 erarbeitete Liste „Vorschläge der Ortsbeiräte zur weiteren Ent-wicklung der Gemeinde Uckerland“ vor. In der Liste ist der Erledigungsstand zum 31.12.2010 vermerkt.

(4) Laut eines Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam im Dezember 2010 zum Straßen- und Wegerecht, muss dort, wo kein Gehweg vorhanden ist, auch kein Winterdienst getätigt werden. Die Gemeinde muss den Winterdienst in ihrem finanziellen Rahmen und ent-sprechend ihrer Leistungsfähigkeit durchführen. Die Erhebung von Anliegerbeiträgen zur Absicherung des Winterdienstes ist möglich.

(5) Die Errichtung eines Wasser-Wander-Weges zwi-schen Prenzlau und Pasewalk, entlang der Ucker, ist geplant. In diesem Projekt soll ein Rastplatz bei Nie-den entstehen. Weiterhin werden die Leistungsträger vor Ort und der Bahnhof Nechlin wichtige Anlaufpunkte sein.

(6) Herr Ringk bittet um Informationen zur weiteren Ver-fahrensweise seines Widerspruches zum Beschluss 0138/11 (Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Keine weiteren Windeignungsge-biete in der Gemeinde Uckerland“).

Frau Wernicke erklärt, dass dieser Widerspruch un-zulässig ist. Gegen den öffentlich bekannt gegebenen Bescheid über die Unzulässigkeit des Bürgerbegeh-rens kann nur auf dem Weg der Klage beim Verwal-tungsgericht widersprochen werden.

06. Informationen Vorsitzender Gemeindevertretung (1)Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am

31.03.2011, um 19.00 Uhr, in Kutzerow statt.

07. (BV-Nr. 0144/11) Haushaltssatzung 2011 mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Uckerland

Frau Peters erläutert den Ergebnis- und Finanzhaushalt im Unterschied zu der bisherigen kameralen Haushalts-führung. Unter anderem benennt sie folgende geplante Investitionen in 2011:

• ErsatzbeschaffunginderVerwaltung • ErsatzbeschaffungfürdieGemeindearbeiter • SanierungdesFeuerlöschteichesWerbelow • Errichtung einer Feuerlöschwasserentnahmestelle

in Bandelow • AnschaffungvonFunkgerätenundHandscheinwer-

fern für die Feuerwehr • SanierungderSanitäranlageinderTurnhalleWer-

below • ErneuerungderHeizungsanlageinderGrundschu-

le Uckerland • Errichtung einer 60-Meter-Bahn und einer Weit-

sprunggrube • FernwärmenetzNechlin • StraßenerneuerungGüterberg–Carolinenthal

• Radweg„UckermärkerBauerntour“ • GehwegFahrenholz • Spielplatzerneuerung an derGrundschule inWer-

below • Breitbandversorgung (Jagow, Lübbenow, Fahren-

holz und Wilsickow) • BeginnderSanierungdesSpeichersinWolfshagen

(2011/2012)

Frau Wernicke erklärt, dass die Projekte nach der Prio-ritätenliste abgearbeitet werden, bei denen Fördermög-lichkeiten bestehen. Da derzeit keine Fördermöglichkeiten bestehen, ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Jagow nicht in den Investitionsplan 2011 mit aufgenommen worden.

Frau Wernicke informiert über die erzielten Einsparungen der Gemeinde Uckerland von den Jahren 2007 bis 2010, anhand einer zusammengestellten Übersicht der durch-geführten Sparmaßnahmen in der Gemeinde Uckerland.

Im Vergleich zum Jahr 2007 wurde im Jahr 2010 ein Ein-sparpotenzial von 43 % erreicht. Ohne die vorgenommenen Einsparungen seit 2008 hätte die Gemeinde allein für die -se Aufwendungen 220.044,67 € mehr ausgegeben.

Herr Brandau informiert über die Sitzung des Finanzaus-schusses am 10.02.2011, in der Herr Menke eine Analyse der Auswirkungen der Teilzeitverträge für notwendig hält.

Herr Brandau bemängelt, dass die Gemeinde keinen Wi-derspruch zur Erhöhung der Kreisumlage auf 47,9 % er-hoben hat. Frau Wernicke erklärt, dass sie und Frau Peters die Kom-munalverfassung in Bezug auf die Kreisumlage geprüft und keinen Ansatzpunkt zu einem Widerspruch gefunden haben. Rechtlich gesehen kann der Landkreis eine Erhö-hung beschließen und muss dabei auf die angemessene Ausstattung einer Kommune Rücksicht nehmen. Solange sich die Gemeinde noch freiwillige Aufgaben leisten kann, hat sie keinen Grund gegen die Kreisumlage vorzugehen.

Herr Brandau möchte wissen, warum die Wertgrenzen bezüglich der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Haushaltssatzung erhöht worden sind.Die Erhöhung der Wertgrenzen ist für die Verwaltung prak-tikabler und verringert den Aufwand, so Frau Peters. Eine Benachrichtigung erfolgt in jedem Fall. Frau Freuck macht den Vorschlag, dass die Wertgrenzen mit denen in anderen Gemeinden verglichen und genannt werden.

Herr Ringk bittet die Gemeindevertreter sich Gedanken zu machen, ob die Inanspruchnahme von Fremdleistungen (derzeitige Vollstreckungen durch das Amt Brüssow) sinn-voll und eine weitere Zusammenarbeit mit anderen Kom-munen von Vorteil wäre.

Frau Wernicke gibt zu bedenken, dass aus Sicht der Verwaltung die Erhöhung der Ausgaben für freiwillige Aufgaben finanziell nicht leistbar ist. Die Erfüllung vonPflichtaufgabensteht imVordergrund.Weiterhinerinnertsie, wie hoch der Zuschussbedarf der Gemeinde in die einzelnen Dorfgemeinschaftshäuser ist.

Herr Brandau stellt den Antrag, dass die Kulturmittel von 5,00 € auf 6,50 € pro Einwohner erhöht werden.

Page 4: Uck 2011 ausgabe 03

4 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 5 5 1 0

Frau Mandelkow möchte wissen, ob eine Vergütung der Jugendwarte in der Haushaltsplanung 2011 enthalten ist, welche Frau Peters mit „ja“ beantwortet.

Herr Mandelkow, Jugendwart, fragt nach, in welcher Höhe der Zuschuss für die Jugendfeuerwehr im Haushaltsplan 2011 eingestellt worden ist. Der Zuschuss beträgt 1.000,- €, so Frau Peters.

In Vertretung des Kulturausschusses macht Frau Freuck den Vorschlag, dass überprüft wird, ob eine Haushaltsstelle für die Jugendarbeit, einschließlich der Jugendfeuerwehr, aus den Kulturmitteln erstellt werden kann.Die Idee war die Schaffung eines Jugendpools mit einer Haushaltsstelle in Höhe von 3.000,- € zur Durchführung und Entwicklung von Jugendarbeit, fügt Herr Brandau hinzu.

Herr Heinemann erstellte einen Überblick über Entschä-digungen und Sitzungsgelder verschiedener Gemeinden und Städte. Diese Vergleichzahlen verteilte er an die Ge-meindevertreter. Herr Heinemann macht Vorschläge zu Änderungen von Entschädigungen und Sitzungsgeldern und erläutert mögliche Einsparungen. Er stellt diese zur Diskussion.

Herr Mandelkow weist nochmals auf die vielen ehrenamt-lichen Stunden hin, die ein Mitglied der Feuerwehr absol-viert und dabei sein Leben aufs Spiel setzt sowie auf die ho-hen Aufwendungen die nötig sind, um Feuerwehrinitiativen vorzubereiten. Er ist der Meinung, dass die Führungskräfte finanziellentschädigtwerdenmüssen.Weiterhinnehmendie Gefahrenschwerpunkte ständig zu und die Ausstattung der Feuerwehren ist unzureichend. Es sollte zur Absiche-rung der Kameraden zunehmend in Schutzbekleidung und in Feuerwehrtechnik investiert werden.

Herr Heinemann stellt den Antrag, dass folgende geänderte Aufwandsentschädigungsbeträge in die Haushaltsplanung und entsprechend in die Entschädigungssatzung eingear-beitet werden:

Gemeindevertreter von 50,00 € auf 45,00 €SitzungsgeldGemeindevertreter bleibt bei 13,00 €

VorsitzenderGemeindevertretung von 200,00 € auf 180,00 €

Ortsbeiräte von 25,00 € auf 22,00 €SitzungsgeldOrtsbeiräte bleibt bei 13,00 €

Ortsvorsteherbis 500 Einwohner von 175,00 € auf 150,00 €

Ortsvorstehervon 501 bis 750Einwohner

von 245,00 € auf 210,00 €

Anmerkung: - Bei Ortsbeiräten, die nicht Gemeindevertre-ter sind, bleibt die bisherige Aufwandsent-schädigung in Höhe von 25,00 € bestehen.

- Zusätzlich werden 30,00 € pro Monat Auf-wandsentschädigung für die Jugendwarte in die Haushaltsplanung 2011 eingestellt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 6 3 2 0

Herr Heinemann stellt den Antrag, dass von den eingespar-ten Mitteln 2.000,- € der Jugendfeuerwehr zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 3 7 1 0

Frau Freuck stellt den Antrag, dass die eingesparten Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 8 0 3 0

Herr Ringk stellt den Antrag, dass die Sitzungsgelder für die Abgeordneten in den Ausschüssen entfallen, die auch Gemeindevertreter sind.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 3 5 3 0

Herr Brandau stellt den Antrag, dass nach Prüfung die Stundenanzahl in der Verwaltung von 40 Stunden auf 38,5 Stunden herabgesetzt werden.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.11 6 4 1 0

Herr Menke möchte, dass geprüft wird, ob eine Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu Einsparungen verhelfen würde. Die Zweitwohnsteuer führt zu vielen Klagen und die Ein-nahmen rechtfertigen den dafür betriebenen Aufwand nicht, so Frau Peters.

Herr Heinemann vertagt um 22.44 Uhr die noch offenen Tagesordnungspunkte auf die nächste Gemeindevertreter-sitzung am 31.03.2011 in Kutzerow.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 28.03.2011

WernickeBürgermeisterin

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5Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Haushaltssatzungder Gemeinde Uckerland für das Haushaltsjahr 2011

Auf Grund des § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertre-tung vom 31.03.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 4.430.700 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 4.746.100 EUR

außerordentlichen Erträge auf 31.700 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 29.000 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 5.195.300 EUR Auszahlungen auf 5.772.400 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaus-haltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.062.600 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.195.600 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.132.700 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.259.900 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 316.900 EUR

EinzahlungenausderAuflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungenwerdennichtfestgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haus-haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Aus-zahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzu-stellen sind, wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außer-planmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vor-herigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen werden wie folgt festgesetzt:

Aufwandsarten 50 – Personalaufwendungen 4.000 EUR 51 – Versorgungsaufwendungen 4.000 EUR 52 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 53 – Transferaufwendungen 4.000 EUR 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.000 EUR 55 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 4.000 EUR 57 – Bilanzielle Abschreibungen 8.000 EUR 58 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.000 EUR 59 – Außerordentliche Aufwendungen 5.000 EUR

Auszahlungsarten 70 – Personalauszahlungen 4.000 EUR 71 – Versorgungsauszahlungen 4.000 EUR 72 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 73 – Transferauszahlungen 4.000 EUR 74 – Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.000 EUR 75 – Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 4.000 EUR 78 – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 8.000 EUR 79 – Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000 EUR

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu er-lassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 Euro und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 15.000 Euro

festgesetzt.

Uckerland, den 05.04.2011

WernickeBürgermeisterin

Page 6: Uck 2011 ausgabe 03

6 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ucker-land vom 05.04.2011 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht.Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ucker-land, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zim-mer 21 und 22 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfas-sung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbe-achtlich sind, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb

eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung, verletzt worden ist.

Lübbenow, den 06.04.2011

WernickeBürgermeisterin

VerwaltungsgebührensatzungSatzung über die Erhebung allgemeiner Verwaltungsgebühren der Gemeinde Uckerland

(Verwaltungsgebührensatzung) vom 06.04.2011

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf ) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 31.03.2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Gegenstand der Satzung

(1) Gegenstand der Satzung ist die Erhebung von Gebüh-ren für Verwaltungsleistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeit) in Selbstverwaltungsangelegen-heiten, die von einem Beteiligten beantragt worden sind oder die ihn unmittelbar begünstigen.

(2) Diese Satzung gilt nicht, wenn Gebühren aufgrund an-derer Rechtsvorschriften erhoben werden.

§ 2Gebührenhöhe

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebüh-rentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist.

(2) Eine Gebühr, für die der Tarif einen Rahmen zwischen Mindest- und Höchstgebühr vorsieht, ist auf volle Euro festzusetzen. Bei der Festsetzung dieser Gebühren sind der mit der Vorbereitung der Verwaltungsleistung verbundene Verwaltungsaufwand und die wirtschaft-liche oder sonstige Bedeutung der Verwaltungslei-stung für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen.

(3)Bei derVornahmemehrerer gebührenpflichtigerVer-waltungsleistungen nebeneinander ist für jede Verwal-tungsleistung eine Gebühr zu erheben.

(4) Zur Abgeltung mehrfacher, gleichartiger, denselben Gebührenschuldner betreffende Verwaltungsleistungen

können für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, der ein Jahr nicht überschreiten darf, Pauschgebühren vor-gesehen werden. Pauschgebühren sind nur auf Antrag und im Voraus festzusetzen. Ist zu erwarten, dass die

Pauschgebühr den Verwaltungsaufwand verringert, so ist dies bei der Bemessung des Gebührensatzes zu be-rücksichtigen.

(5)WirdeinAntragaufeinegebührenpflichtigeLeistungabgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenom-men, so sind 10 bis 75 von Hundert der Gebühr zu er-heben, die bei ihrer Vornahme zu erheben wäre. Wird der Antrag lediglich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine Gebühr zu erheben.

§ 3Gebühren für Widerspruchsbescheide

(1) Für Widerspruchsbescheide werden Gebühren und Auslagen erhoben, wenn der Verwaltungsakt, auf den sich der Widerspruchsbescheid bezieht, gebüh-renpflichtig istundwennderWiderspruchganzoderteilweise zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen Ver-waltungsakt festzusetzenden Gebühr.

(2) Wird der Widerspruchsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben, so sind die für den Widerspruchsbescheid bereits gezahlten Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise zu erstatten.

(3) Der Widerspruch kann sich gegen die Sach- oder Ko-stenentscheidung richten. Richtet er sich gegen die Sa-chentscheidung, ist die Kostenentscheidung inbegriffen. Dagegen wird ein Widerspruch gegen die Kostenent-scheidung als ein selbständiges Verfahren behandelt.

§ 4Gebührenbefreiung

(1) Gebühren werden nicht erhoben für: a) mündliche Auskünfte (ausgenommen Auskünfte nach

dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz – AIG);

b) Niederschriften über die Erhebung von Widersprü-chen;

c) Verwaltungsleistungen, die die Stundung, die Nie-derschlagung oder den Erlass von Verwaltungsge-bühren betreffen.

Page 7: Uck 2011 ausgabe 03

7Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(2) Von Gebühren sind gemäß § 5 Abs. 6 KAG befreit:

a) das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die Leistung der Verwaltung nicht ihre wirt-schaftlichen Unternehmen betrifft oder es sich nicht um eine beantragte sonstige Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 KAG auf dem Gebiet der Bauleitplanung, des Kultur-, Tief- und Straßenbaues handelt;

b) die Bundesrepublik und die anderen Länder, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist;

c) die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öf-fentlichen Rechts, soweit die Leistung der Verwal-tung unmittelbar der Durchführung kirchlicher Zwe-cke im Sinne der Abgabenordnung dient.

§ 5Ersatz von Auslagen

(1) Werden im Zusammenhang mit der Verwaltungslei-stung Auslagen notwendig, so hat sie der Gebühren-schuldner zu ersetzen. Sie sind auch zu ersetzen, wennderZahlungspflichtige vonderEntrichtungderGebühr befreit ist. Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete Einwän-de verursacht hat.

(2) Als Auslagen gelten insbesondere:

a) im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inan-spruchnahme von Kommunikationstechnik und Zu-stellungskosten;

b) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen; c) Zeugen- und Sachverständigenkosten; d) die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwal-

tungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergü-tungen;

e) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Sa-chen.

(3) Der Ersatz von Auslagen wird zusammen mit der Ge-bührfällig.IstderZahlungspflichtigevonderEntrich-tung einer Gebühr befreit, so wird der Ersatz der Aus-lagen sieben Tage nach Zugang des Bescheides über den Ersatz der Auslagen fällig.

§ 6Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer eine Verwaltungsleistung beantragt oder wen sie unmittelbar begünstigt.

(2) Gebührenschuldner nach § 3 ist derjenige, der den Wi-derspruch eingelegt hat.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 7Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühr ist sofort fällig bei Empfang der Verwal-tungsleistung.

(2) Genehmigungen und Bescheide können bis zur Ent-richtung der Gebühr zurückbehalten oder an den Ge-bührenschuldner auf dessen Kosten unter Nachnah-me der Gebühr übersandt werden.

(3) Die Vornahme einer Amtshandlung auf Antrag kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr

ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicher-heit geleistet wird. Von der Anforderung einer Voraus-zahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn durch eine für den Gebühren-schuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.

§ 8Akteneinsicht

Bei Akteneinsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten findet die Akteneinsichts- und Informationszugangsge-bührenordnung (AIGGebO) des Landes Brandenburg An-wendung.

§ 9In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-kanntmachung in Kraft.

Uckerland, den 06.04.2011

WernickeBürgermeisterin

AnlageGebührentarif zur „Satzung über die Erhebung

allgemeiner Verwaltungsgebühren der GemeindeUckerland (Verwaltungsgebührensatzung)“

1. Allgemeine Verwaltungsgebühren

1.1. Abschriftena) je angefangene Seite im Format A4 7,00 €

b) für Schriftstücke in tabellarischer Form, Ver-zeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnung en und dergleichen wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der zur Herstellung be-nötigt wird.

je angefangene halbe Stunde 11,00 €

1.2. Vervielfältigungen mit Kopiergeräten/Compu-terausdrucke

a) bis zum Format A4 je Seite 0,25 €b) A3 je Seite 0,50 €

1.3. Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder ei-ner Erklärung, die von Dritten zu deren Nutzen gewünscht wird (ausgenommen Niederschrif-ten über die Erhebung von Rechtsbehelfen):

je angefangene A4-Seite 11,00 €

Page 8: Uck 2011 ausgabe 03

8 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

1.4. Vorbereitung und Erteilung schriftlicher Aus-künfte, soweit nicht Gebühren aufgrund ande-rer Rechtsvorschriften oder Satzungen erho-ben werden:

je angefangene halbe Stunde 15,00 €

1.5. Beglaubigen von Abschriften, Auszügen, Ab-lichtungen, Vervielfältigungen, Negativen von Urkunden und Unterschriften:

je Beglaubigung 3,00 €

1.6. Erteilen von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bescheinigungen, Ausnahmebewilligungen, soweit nicht Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder Satzungen erhoben werden:

nach dem Aufwand und dem Wert der Verwalt- ungsleistung für den Gebührenschuldner 3,00 € bis 200,00 €

1.7. Zusendung/Abgabe von Ausschreibungsun-terlagen (bis 45 Blatt) (soweit die Ausschrei-bung nicht von einem Ingenieurbüro vorge-nommen wird)

23,00 € zzgl. je weiter angefangene Seite 0,70 €

1.8. Bereitstellung von Dateien per Email oder Da-tenträger

je angefangene ¼ h 5,00 €

1.9. Anbringen von Bekanntmachungen in den Schaukästen im Gemeindebereich

je angefangene ¼ h 5,00 €

1.10. Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Um-fang in der Gebührensatzung nicht näher be-stimmt werden können und die mit besonde-rer Mühewaltung verbunden sind,

für jede angefangene halbe Stunde 11,00 €

2. Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbe-stehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufs-rechts nach § 24 ff BauGB

9,00 €

3. Genehmigung zum Fällen eines Baumes (inkl. für Fahrkosten für Vor-Ort-Termin pauschal 7,00 €) Grundgebühr 30,00 € Für jeden weiteren gefällten Baum 3,00 €

4. Auslagen Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand be-

rechnet.

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Uckerland vom 05.04.2011

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 31.03.2011 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädi-gungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Ge-meinde Uckerland vom 12.03.2002 wird wie folgt geändert:

§ 1 Höhe der AufwandsentschädigungNr. 3 Aufwandsentschädigung für die Angehörigen mit Sonderfunktionen wird wie folgt geändert:

Ehrenamtlicher Brandschutzprüfer 15,00 €/mtl.Jugendwart 30,00 €/mtl.Gerätewart 15,00 €/mtl.

Artikel 2 InkrafttretenDiese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

Uckerland, den 05.04.2011

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeirätenach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:

Ortsbeirat Wolfshagen Sitzung am: 15.02.2011

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 28.03.2011

WernickeBürgermeisterin

Page 9: Uck 2011 ausgabe 03

9Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme Ortsverbindungsstraße „Güterberg-Carolinenthal

(außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal)“ vom 06.04.2011

Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007(GVBl.I, S. 286) und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03. 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I/05 S. 160), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 31.03.2011 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Erhebung des Beitrages

Zum Ersatz des Aufwandes für die Verbesserung der Orts-verbindungsstraße Güterberg-Carolinenthal (außerhalb der Ortslage Güterberg und Carolinenthal) und als Gegenlei-stung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme den Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzern der er-schlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Gemeinde Uckerland Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für - den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermö-

gen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt des Be-ginns der Maßnahme,

- die Verbesserung der Fahrbahn, Entwässerungs-einrichtungen und Randstreifen,

- erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.Darüber hinaus ist jeder Aufwand, der den in § 1 genannten Zwecken dient beitragsfähig, ohne, dass es einer gesonderten Satzung bedarf.

§ 3Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt.

§ 4Anteil der Gemeinde und der Beitragspflichtigen am

Aufwand(1) Die Gemeinde Uckerland trägt den Teil des Aufwandes,

der a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die All-

gemeinheit entfällt, b) bei der Verteilung des Aufwandes auf ihre eigenen

Grundstücke entfällt.DerübrigeTeildesAufwandesistvondenBeitragspflich-tigen zu tragen.

(2) Der Anteil der Gemeinde Uckerland am Aufwand nach Abs.1 Satz 2 wird auf 90 v.H. festgesetzt.

§ 5Verteilung des umlagefähigen Aufwandes

(1) Der nach den §§ 2 – 4 ermittelte Aufwand wird auf die durch die straßenbauliche Maßnahme berücksichti-

gungsfähigen Grundstücke verteilt. Die Verteilung des Aufwandes auf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis derNutzflächen, die sich für dieseGrundstücke ausderVervielfachungdermaßgeblichenGrundstücksflä-che mit den nach §§ 6 und 7 maßgeblichen Nutzungs-faktoren ergeben.

(2) Soweit Flächen berücksichtigungsfähiger Grund-stücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 6. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbe-reichliegendenTeilflächenjenseitseinerBebauungs-plangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – rich-tet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 7.

(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berück-sichtigungsfähigen Grundstücken,

1. die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich einesBebauungsplanesundderRestfläche inner-halb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grund-stückes.

2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes.

3. die insgesamt oder teilweise im Bereich einer Sat-zung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, die Fläche im Satzungsbereich.

4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht,a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusam-

menhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen,dieGesamtflächedesGrundstückes,

b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbe-reich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbe-reich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche zwischen der öffentlichen Anlage und einer Linie die in einem gleichmäßigen Abstand von 40 m zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die öf-fentliche Anlage Angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen der der öffentlichen Anlage zugewandten Grundstücks-seite und einer im gleichmäßigen Abstand von 40 m zu dieser verlaufenden Linie.

5. die über die sich nach Nr. 2 oder Nr. 4 b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der öffentlichen Anlage bzw. im Fall von Nr. 4 b) der der öffentlichen Anlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die hierzu in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht.

(4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die 1. nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in ver-

gleichbarer Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingärten),

Page 10: Uck 2011 ausgabe 03

10 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

oder 2. ganz bzw. teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB)

liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutz-bar sind (landwirtschaftliche Nutzung), ist die Ge-samtfläche des Grundstückes bzw. zusätzlich dieFläche des Grundstückes zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird.

§ 6Nutzungsfaktoren für Baulandgrundstücke

(1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichti-gungsfähigen Grundstücken, die baulich oder ge-werblich nutzbar sind, wird durch die Zahl der Vollge-schosse bestimmt. Dabei gelten als Vollgeschosse alle Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung Vollgeschosse sind. Kirchengebäude werden als eingeschossige Gebäude behandelt. Besteht im Einzelfall wegen der Besonder-heit des Bauwerkes kein Vollgeschoss i. S. der Bau-ordnung für das Land Brandenburg, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 3,0, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet werden.

(2) Der Nutzungsfaktor beträgt bei einem Vollgeschoss 1,0 und erhöht sich je weiteres Vollgeschoss um 0,25.

(3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt – jeweils bezogen auf die in § 5 Abs. 3 bestimmten Flächen – bei Grundstü-cken,

1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2),a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzu-

lässige Zahl der Vollgeschosse,b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der

Vollgeschosse die Höhe der baulichen Anla-gen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. von § 11 Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebie-ten die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Ge-bäudehöhe (Traufhöhe) auf ganze Zahlen ab-gerundet,

c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,0 geteilte höchstzu-lässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen ge-rundet,

d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errich-tet werden dürfen, die Zahl von einem Vollge-schoss je Nutzungsebene,

e) für die im Bebauungsplan gewerbliche oder in-dustrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss,

f) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach a) – c);

2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 a) bzw. d) – f) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach Nr. 1 b) bzw. c) über-schritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlichen Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 b) bzw. c).

3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise innerhalb des im Zusammenhang be-bauten Ortsteiles liegen (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4), wenn siea) bebaut sind, die höchste Zahl der auf dem

Grundstück vorhandenen Vollgeschosse. Für den Fall, dass die tatsächliche Vollge-

schosszahl hinter der zulässigen zurückbleibt, ist letztere der Beitragsberechnung zu Grunde zu legen.

b) unbebaut sind, die Zahl der auf dem Grund-stück zulässigen Vollgeschosse.

(4) Der sich aus Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 erge-bende Nutzungsfaktor wird erhöht um

1. 0,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsäch-lich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebau-ungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§ 3, § 4 und § 4a BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne aus-drückliche Gebietsfestsetzung innerhalb eines Be-bauungsplangebietes so gewerblich oder in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, und Bahnhofsgebäude, Praxen für freie Berufe) genutzt wird, dass erfah-rungsgemäß von einem im Vergleich zur Wohnnut-zung erheblich gesteigerten Ziel- und Quellverkehr auszugehen ist.

2. 0,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsäch-lich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Be-bauungsplan ausgewiesenen Kerngebietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Indus-triegebietes (§ 9 BauNVO) oder Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt.

§ 7Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger

Nutzung

(1) Für Flächen nach § 5 (4) gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die

1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang be-bauten Ortsteils so genutzt werden 0,50000im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen einer entsprechenden Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaft-liche Nutzung), wenn

a) sie ohne Bebauung sind, bei

2.

Page 11: Uck 2011 ausgabe 03

11Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(2) Die Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse richtet sich nach § 6 Abs. 1.

§ 8Eckgrundstücksvergünstigung

Bei Eckgrundstücken sowie bei zwischen zwei Straßen verlaufenden Grundstücken wird der sich nach §§ 2–7 er-

aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbarenWasserflächen

bb) Nutzung als Grünlandcc) Nutzung als Acker- oder Garten-

landdd) gewerblicher Nutzung (z. B. Bo-

denabbau)b) sie in einer der baulichen oder gewerb-

lichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingär-ten, Campingplätze ohne Bebauung)

c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirt-schaftliche Hofstellen oder landwirt-schaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnendeTeilfläche

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restflächegilta).

d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für die bebaute und dieser Bebauung zuzu-rechnendeTeilfläche

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restflächegiltb).

e) sie vergleichbar mit der in § 6 Abs. 4 Nr. 1 genannten Art genutzt und be-baut sind, für die bebaute und dieser BebauungzuzurechnendeTeilfläche

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restflächegilta).

f) sie ganz oder teilweise im Geltungs-bereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Sat-zungerfasstenTeilflächenaa) mit Baulichkeiten, die kleinen

Handwerks- und Gewerbebetrie-ben dienen,

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsäch-lich vorhandene Vollgeschoss.

bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsäch-lich vorhandene Vollgeschoss. FürdieRestflächegilta).

0,001670,00330

0,00500

1,00000

0,50000

1,00000

1,00000

1,50000

1,50000

1,00000

gebende Beitrag zu Lasten der Gemeinde Uckerland nur zuzwei Dritteln erhoben.

§ 9Beitragspflichtige

(1)Beitragspflichtigistderjenige,derimZeitpunktderBe-kanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberech-tigte.

(3) Besteht für das Grundstück ein grundbuchlich gesi-chertes Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die im § 9 des Sachen-rechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) genannten Personen des privaten unddesöffentlichenRechts.DieBeitragspflichtdiesesPersonenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstückes gemäß der §§ 15 und 16 des Sachen-rechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und ge-gen den Nutzer keine nach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die BeitragspflichtdesGrundstückseigentümersunberührt.

(4) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, und Nut-zersindverpflichtet,allefürdieVeranlagungerforder-lichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Gemeinde Uckerland zu machen und nachzuweisen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unter-stützung zu gewähren.

(5) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Gesamtschuldner.

§ 10Fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abga-benbescheides fällig. Die Gemeinde kann Vorausleistungen bis zur Höhe der voraussichtlich endgültigen Beitragsschuld verlangen, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist.

§ 11Unterrichtung der Anlieger

Die Verwaltung soll nach Möglichkeit die betroffenen Anlie-ger frühzeitig über die Planung der Straßenbaumaßnahme informieren. Neben einer Vorstellung und Diskussion der Ausführungsplanung sollen dabei auch Auskünfte über voraussichtliche Kosten und Beitragshöhen erteilt werden.

§ 12Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.

Uckerland, den 06.04.2011

WernickeBürgermeisterin

Page 12: Uck 2011 ausgabe 03

12 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

2. AusfertigungÖffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung

Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) wird das Bodenordnungsverfahren Brietzig mit folgender Fest-stellung abgeschlossen:

I. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist be-wirkt.

II. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im vorliegenden Bodenordnungsverfahren hätten be-rücksichtigt werden müssen.

III. Die Aufgaben der mit Anordnungsbeschluss vom 05.01.2000 begründeten Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststel-lung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenord-nungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Gründe:Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsäch-licher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Die Grundbücher sowie das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergeb-nissen der Bodenordnung berichtigt.

Die gemeinschaftlichen Anlagen wurden von den Unterhal-tungspflichtigenübernommen.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungs-gemäß abgeschlossen und aufgelöst.

Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.

Bekanntmachungdes Beschlusses über die Aufstellung von Bebauungsplänen für mögliche Windfelder,

die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans„Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ ausgewiesen sind,

Sitzung der Gemeindevertretung am 31.03.2011

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Aufstellung von Bebauungsplänen für mög-liche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplanes „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ ausgewiesen sind.

Begründung:

Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark–Barnim schreibt zurzeit den sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ fort. Im Entwurf des sachlichen Teilplanes, der am 10.03.2011 durch die Regio-nalversammlung beschlossen wurde, ist eine Erweiterung des Windeignungsgebietes Wilsickow, Milow und Nechlin, sowie eine Neuaufnahme eines Windeignungsgebietes um Bandelow/Jagow vorgesehen. Daneben sind „Weiß-flächen“,fürdieeineabschließenderaumordnerischeEnt-scheidung fehlt, ausgewiesen,

Die vorgesehene Erweiterung der Windeignungsgebiete unddie„Weißflächen“weckendasInteressevielerVorha-benträger. Um die städtebauliche Entwicklung der Gebiete ordnen zu können, sollte die Gemeinde Bebauungspläne aufstellen. Nach § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB sind Bebauungs-pläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Eine Entwicklung von Bebauungsplänen aus den Flächennut-zungsplänen ist nicht möglich, da die vorgesehenen Er-weiterungen der Windeignungsgebiete Wilsickow, Milow und Nechlin, sowie eine Neuaufnahme eines Windeig-nungsgebietes um Bandelow/Jagow nicht Bestandteil der gültigen Flächennutzungspläne sind. Eine Änderung der Flächennutzungspläne erfolgt erst, wenn die Planung zur Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ Rechtskraft erlangt hat. Dazu müsste der Teilplan beschlossen und genehmigt worden sein, dies ist bisher nicht der Fall.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Mo-nats nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung – ge-rechnet vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung an – Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Ferdinandshof schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Dieses Recht steht auch dem Vorstand der Teilnehmerge-meinschaft Brietzig zu.

Ferdinandshof, den 30. März 2011

Staatliches Amt für Landwirtschaft undUmwelt Vorpommern(Außenstelle Ferdinandshof)-Flurneuordnungsbehörde-Bergstraße 1317379 Ferdinandshof

Im Auftrag Ausgefertigt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Ferdinandshof, den 30. März 2011gez. Christensen i. A. gez. Dietrich

Az.: 5433.33/62-010

Page 13: Uck 2011 ausgabe 03

13Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nach § 8 Abs. 4 S.1 BauGB können Bebauungspläne aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan aufge-stellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn die Bebauungspläne der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen.

Dringende Gründe zur Aufstellung von Bebauungsplänen vor der Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen im Handlungsbedarf zur Herstellung einer städtebaulichen Ordnung, bevor der Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsiche-rung und -gewinnung“ durch die Regionale Planungsge-meinschaft Uckermark–Barnim beschlossen wird. Mit dem Beschluss und der Genehmigung erlangt der sachliche Teilplan Rechtskraft. Das kann auch dazu führen, dass die ausgewiesenenEignungsflächenfürWindenergieübereinBImSch-Verfahren bebaut werden, wenn die Gemeinde nicht vorher eingreift und die städtebauliche Ordnung durch

Bebauungspläne in die richtigen Bahnen lenkt. Um einen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu unterbinden, sollte die Gemeindevertretung bereits jetzt die Aufstellung von Bebauungsplänen beschließen.

Mit dem Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen sichert sich die Gemeinde ihr Selbstverwaltungsrecht zur Ausübung der Planungshoheit.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt ohne die Festlegung auf einen bestimmten Vorhabenträger.

Uckerland, den 07.04.2011

WernickeBürgermeisterin

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Ende Amtlicher Teil

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Nichtamtlicher Teil

Freie Wohnungen in der Gemeinde UckerlandFolgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.

Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende: 01752/937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle)

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete1-Raum Fahrenholz 1 42,97 m2 185,40 e3-Raum Fahrenholz 2 66,50 m2 291,85 e3-Raum Fahrenholz 3 67,61 m2 303,97 eOrtsteil Güterberg4-Raum Güterberg 22 73,74 m2 276,40 e3-Raum Güterberg 24 58,11 m2 219,61 e2-Raum Güterberg 24 (2x) 47,32 m2 180,40 e

Ortsteil Jagow2-Raum Taschenberg 10 (2x) 56,98 m2 179,13 e 2-Raum Taschenberg 46 73,91 m2 201,27 e3-Raum Taschenberg 8 66,55 m2 209,18 e2-Raum Taschenberg 26 62,17 m2 185,95 eOrtsteil Hetzdorf2-Raum Gneisenau 25, 27, 29, 31 (9x) 57,47 m2 229,59 e3-Raum Gneisenau 30 66,17 m2 282,63 e4-Raum Gneisenau 24/28 (4 x) 77,20 m2 308,42 e

Ortsteil Lübbenow m2 Kaltmiete1-Raum Hauptstr. 29, 33 29,47 m2 98,97 e2-Raum Hauptstr. 37 (2 x) 58,20 m2 226,67 e2-Raum Dorfstr. 14 (2x) 46,15 m2 212,01 e3-Raum Hauptstr. 39, 41 68,05 m2 265,04 e3-Raum Hauptstr. 29, 31, 33 66,28 m2 204,18 eOrtsteil Trebbenow1-Raum Trebenow 23, 24 37,36 m2 147,08 e3-Raum Trebenow 23 63,58 m2 250,31 e2-Raum Bandelow 65, 66 44,33 m2 198,85 e2-Raum Bandelow 64 (2 x) 44,33 m2 189,27 e3-Raum Bandelow 65, 66 56,44 m2 219,50 e

Ortsteil Wilsickow2-Raum Wilsickow 85 52,80 m2 224,07 e3-Raum Wilsickow 86 66,99 m2 283,19 e4-Raum Wilsickow 85 79,40 m2 336,95 e

Ortsteil Wolfshagen4-Raum Prenzl. Str. 4 (3 x) 77,33 m2 278,48 e2-Raum Kirchstr. 14 53,56 m2 143,19 e

Wohnungen und Immobilien

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14 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Page 15: Uck 2011 ausgabe 03

15Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Tulpen, Tulpen und nochmals TulpenHolland kann sooo weit weg sein und doch sooo nah. Na, wenn das kein Angebot sein soll, zur Tulpenblü-te nach Karlstein zu kommen – ist auch gar nicht so weit und die ganze Familie kann mit.

Tulpen wohin man schaut. Da kann man sich nur auf das neue Gartenjahr freuen. Wie im letzten Jahr wird es ein traumhaftes Blütenmeer von über 3000 Tulpen geben, die uns nach diesem langen Winter glücklich machen. Der Osterhase ist mit Sicherheit mit von der Partie und wir versprechen, dass er nicht nur den klei-nen Leuten Spaß machen wird.Wir laden Sie recht herzlich ein zu unseren

Hollandtagen am 22. und 23. April 2011, 10.00–18.00 Uhr.

Genießen Sie in ruhiger Umgebung den Frühling von seiner schönsten Seite. Wie gewohnt gibt es bei uns natürlich leckere holländische Speisen.Nicht nur die Holländer sind begeisterte Gärtner. Da-rum haben wir viel neues in unserem Sortiment, was sicher noch in Ihrem Garten fehlt oder neu entdeckt werden kann.Wir würden uns freuen, Sie auf unserem Fest begrü-ßen und Sie für die Schönheit des Gartens wieder be-geistern zu können.

Ihr Team vom Rosenhof FlemmingTIPP: RIESEN-KÖNTOP-FREILUFTFETE am 28. MAI 2011mit Carly Peran

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16 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

1. Jugendfeuerwehrtag 2011

Am 12.03.2011 fand der 1. Jugendfeuerwehrtag 2011 in der Turnhalle der Grundschule Uckerland statt. Dieser Tag stand unter dem Motto „Demokratie und Toleranz“.Die 6 Jugendwarte und ihre Stellvertreter aus den Ortsweh-ren Hetzdorf (Thomas Gerasch, Jens Abendroth),Güterberg (Cornelia Kipka), Wismar (Andy Ludwig), Milow ( Bernd Michaelis, Otto Schulze), Nechlin (Matthias Tost, Marion Bolle) und Bandelow (Karsten Rabe) sowie das Mobile Beratungsteam (MBT) aus Angermünde (Frau Dörre, Herr Lorenz) gestalteten gemeinsam diesen Nachmittag unter Leitung von Herrn Martin Mandelkow.Frau Wernicke bedankte sich bei den Jugendwarten für die geleistete Arbeit mit den Kindern in der Jugendwehr.

Als Überraschung und zur Freude aller wurde den Kindern und Jugendlichen durch Frau Nagel und Herrn Mutter von der Firma Enertrag aus Dauerthal eine Sachspende übergeben. Diese bestand aus einem Beamer und einem Medienkoffer. Damit kann die Ausbildung in der Jugend-feuerwehr noch besser und interessanter für die Kinder gestaltet werden. Herr Mandelkow bedankte sich dafür recht herzlich im Namen aller Kinder.

Nach dem Aufwärmspiel wurden die Kinder durch die Jugendwarte in die einzelnen Gruppen dem Alter ent-sprechend eingeteilt. Nun galt es sich an den einzelnen Stationen, wie Staffellauf, Knotenbinden und Geschicklich-keitslauf zu bewähren.Aber auch an den Stationen des MBT, die von Frau Dörre und Herrn Lorenz betreut wurde, wie „Obstsalat“, „Hand aufsHerz“,„Dreibeinspiel“unddem„Eierflugspiel“konn-ten sich die Kinder voll entfalten und hatten sichtlich ihren Spaß dabei.

Es ging am heutigen Tag aber nicht nur um Spiel und Spaß, sondern auch darum, das bereits erlernte Feuerwehrwis-sen in der Theorie unter Beweis zu stellen. So konnten unter Aufsicht des Jugendwartes Martin Man-delkow 34 Teilnehmer das Feuerwehrabzeichen „Jugend-flamme1“und9Kinderden„Brandschutzadler“ablegen.

Für das leibliche Wohl wurde natürlich auch wieder ge-sorgt. So konnten sich die Kinder und Erwachsenen mit schmackhaften selbstgebackenen Kuchen zwischen den einzelnen Spielen stärken. Das es allen geschmeckt hat, davon zeugten die leeren Bleche am Ende der Veranstal-tung. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön an die fleißigenBäckerinnen.

In diesem Jahr sind noch weitere Höhepunkte für die Ju-gendwehr geplant, so der Aktionstag des Feuerwehrver-bandes des Landkreises Uckermark e. V. am 16.04.2011 in Boitzenburg, der Ausscheid der Feuerwehr der Gemeinde Uckerland am 25.06.2011 in Güterberg und der Nachtaus-scheid am 08.10.2011 in Wilsickow.

Ilona Schmidt

Übergabe der Sachspende von Frau Nagel von der Firma Ener-trag an den Jugendwart Martin Mandelkow und die Bürgermei-sterin Frau Wernicke.

Die Kinder mit Ortswehrführern und Jugendwarten beim Auf-wärmspiel.

Station Stafette

Frau Dörre und Herr Lorenz vom MBT erklären den Kindern das Spiel „Hand auf’s Herz“.

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Die Teilnehmer beim „Dreibeinspiel“.

Der Ortswehrführer Otto Schulze nimmt die Zeiten beim „Eierlauf“.

Kontrolle der Knoten durch den Kameraden Andy Ludwig.

Einfach mit machen.

Die aktiven Kameraden Andreas Kipka, Herbert Schütt, Frank Borinski und Enrico Uhlig aus der Ortswehr Güterberg verfolgen die Wettkämpfe.

Herr Lorenz vom MBT erklärt das nächste Spiel.

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Exkursion der Klasse 3 nach Strasburg

Am 2. März 2011 ging die Klasse 3 auf Exkursion nach Strasburg. Erstes Ziel in der Stadt war die Bibliothek. Was würde dort anders sein als in der kleinen Bibliothek, die vor einem Jahr an unserer Schule eröffnet wurde?Ein Unterschied wurde sofort nach dem Betreten der Räume offensichtlich: In dieser Bibliothek kann man Bücher, aber auch Magazine, Zeitschriften, CDs und DVDs ausleihen. Dabei sind Bücher natürlich der Hauptgegenstand. Und auch unsere Schüler fanden nach einer kurzen Einleitung schnell Werke, die sie interessierten. Sie tauschten sich einander aus oder setzten sich einfach in eine Ecke und versanken in den Zeilen. Bei einem kleinen Quiz konnten sie zeigen, wie gut sie bei der Einführung in die Benutzung einer Bibliothek aufgepasst hatten.

EinweiteresZielunseresAusflugeswardasMuseumderStadt. Hier schauten wir uns die Ausstellung zum Leben des Boxweltmeisters Max Schmeling an. Interessant war auch die Darstellung alter Werkzeuge ehemaliger Hand-werksbetriebe und die weltweit einzige Uhr, die nur aus Stroh hergestellt wurde.

Doch besonderes Interesse rief der alte Klassenraum hervor, der sich unter dem Dach des ehemaligen Wai-senhausesbefindet.DieSchüler versuchten sich in derNutzung von Schiefertafel und Griffel und erkannten, dass die alte Schrift ganz schön schwer war.

H. Heinemann

Fasching 2011

Am 25.02.2011 feierten wir an unserer Schule Fasching. Um 8.30 Uhr haben wir einen Umzug durchs Dorf gemacht. Danach aßen wir Pfannkuchen und tranken Bowle. Und dann durften wir endlich in die Turnhalle. Dort wartete schon der DJ mit seinem Programm „Fit und Fun“. Wir fei-erten ganze vier Stunden. Es gab richtig gute Kostüme z. B. Punk, Rockgirl, Hexe und Hawai-Girl. An dem Tag habe ich sogar an einer Narrenhochzeit mit Willy teilgenommen.Aber Fasching mag ja nicht jeder. Deshalb gab es auch andere tolle Spiele. Mir hat der Fasching richtig Spaß gemacht.

Anni Kochinke

„So ein Zirkus inder Schule“

Kinder werden zu Artisten oder Clowns, auf dem Sportplatz steht ein Zirkuszelt und Unter-richtfindetinderManegestatt.In unserer Grundschule wird in der Woche vom 23.05. bis 27.05.2011fleißiganeinemZir-kusprogramm gearbeitet. Der Unterricht heißt dann Training und der Unterrichtsstoff sind die einzelnen Zirkusnummern.

Am Freitag, den 27.05.2011,gibt es dann eine große Zirkusaufführung.Darauf freuen wir uns schon alle.Es gibt leider ein kleines Problem. So ein Zirkus ver-braucht Strom (ca. 250 Euro) und den kann die Ge-meinde nicht bezahlen. Aus diesem Grunde suchen wir Sponsoren, die unsere Schule unterstützen und wir unser Zirkusprojekt unbeschwert durchführen können.

Schüler und Lehrer der Grundschule

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Ein großes Dankeschön

Wir Schüler der 5. Klasse haben einen Brief an unsere Bürgermeisterin geschrieben mit der Bitte, eine Möglichkeit zufinden,unszueinemneuenRadiorecorderzuverhelfen.Manchmal haben wir riesige Probleme die Kassetten im Englischunterricht zu verstehen. Die Kassetten sind zwar alt aber noch gut für den Unterricht zu verwenden. Deswe-gen war uns ein Gerät mit Kassettenteil wichtig.Schon nach 14 Tagen erhielten wir eine positive Nach-richt von unserer Bürgermeisterin. Sie hat einen Sponsor gefunden.Wir waren ganz aufgeregt und konnten es kaum fassen, was Herr Wernicke von der Agrargenossenschaft e. G.

Wilsickow–Milow, unser netter Sponsor, da auspackte als er uns gemeinsam mit seiner Frau in der Schule besuchte. Es war eine komplette HiFi-Anlage. Gemeinsam mit Herrn Wernicke brachten wir die Anlage gleich zum Laufen.Zum Fasching haben wir sie auch gleich nutzen können.Nun steht also einem guten Hören im Unterricht nichts mehr im Wege.Wir möchten uns auf diesem Wege dafür ganz herzlich bei Herrn Wernicke, der Agrargenossenschaft e. G. Wilsickow–Milow und natürlich auch bei unserer Bürgermeisterin bedanken.

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5

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22 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gesundes FrühstückFür die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule wurde zum wiederholten Mal ein gesundes Frühstück gereicht. Viele verschiedene Brotsorten standen zur Auswahl, zum Beispiel: Leinsamen-, Schwarz-, Vollkorn- und Knäckebrot.Diese wurden mit fettarmer Wurst, Käse, Schinken, selbst-gemachtem Kräuterquark und Eiern belegt. Das Auge isst ja bekanntlich mit. Deshalb machte die Gar-nitur bestehend aus Petersilie, Rettich, Gurke und Paprika noch mehr Lust zum Zugreifen. Auch am portionsgerechten Obst und Gemüse als Beilage konnten sich die Kinder ausreichend bedienen. Ist es da ein Wunder, dass nur noch einige Krümel übrig blieben?!

Rita Knop

Spielzeugkiste neu aufgefüllt

Am 16.04.2011 wurde den Kindern der Grundschule Ucker-land die Spielzeugkiste mit neu erworbenen Spielgeräten von Frau Herrmann übergeben. Das dazu benötigte Geld kam vom Sponsorenlauf. Sobald das Wetter es zulässt, können die Schüler verschiedene Bälle, Wurfscheiben oder Springseile nutzen, um sich in der Pause richtig auszuto-ben. Für die Aus- und Entgegennahme der Spielgeräte ist die 6. Klasse verantwortlich.Neben dem Wunsch auf Frühling haben die Kinder auch noch einen anderen. Sie wünschen sich eine bessere Ausstattung des Sportplatzes.

K. PrustKlassenlehrerin

Ende des analogen Satellitenempfangs!Am 30. April 2012 endet die analoge Ausstrahlung der Fernsehprogramme über Satellit. Ca. 4 Millionen Haushalte, die ihre Programme noch analog empfan-gen, müssen ihre Anlagen bis dahin auf Digitalempfang umrüsten, sonst bleibt der Bildschirm schwarz! Meist müssen nur 1–2 Teile der Anlage erneuert wer-den. Es wird zu Engpässen kommen, deshalb rate ich zur rechtzeitigen Umrüstung, möglichst vor dem Winter. Die Palette der Digitalreceiver ist groß, einige Geräte können Sendungen in Abwesenheit aufzeichnen. Mo-derne TV-Geräte haben den Sat-Receiver integriert, alles wird mit nur einer Fernbedienung gesteuert. Der Fernsehfachhandel vor Ort steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Fernsehmeister Jürgen Andrey

Buchlesungam 28.04.11, um 19.00 Uhr im Museum Strasburg,zum Buch „Wald und Wild – Eigentum der Bürger“,

mit Heinz Lenkat aus Rothemühl

www.schibri.de

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Kita „Regenbogen“ – Impressionen „Frühling“

Angelina Götz, 5 Jahre

Lea Postier, 4 Jahre

Laura Sommer, Klasse 2

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Altstoffannahmestelle in Strasburg

Im August 2010 eröffnete Harald Brandt als Franchise-Partner eine Filiale der Papierbank. Seit dieser Zeit ist die Aufkaufmenge stetig gestiegen. Von ca. drei Tonnen Papier im August erhöhte sich die Menge auf 15 Tonnen im Januar. Obwohl es insgesamt bergauf geht, wünscht sich Harald Brandt mehr Kunden. Mittlerweile sind vier Klassen bei ihm angemeldet, die einKundenkontohabenundfleißigfürdieKlassenkassesammeln.

Hier erhält man für 1 kg Papier 5 Cent, für 1 kg Bücher 2 Cent und sogar 10 Cent für 1 kg transparente Folien. „Auch Schrott kann auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.“, wirbt Harald Brandt. 20 Tonnen Papier im Monat sind sein Ziel, dann würde sich die Arbeit auch rechnen. Noch unterstützt das Jobcenter die Selbständigkeit mit einem Sachkostenzuschuss. Mittlerweile kommen sogar Kunden aus Wilsickow, Jatznick und dem Woldegker Raum.Geöffnet hat die Annahmenstelle außer Mittwoch jeden Tag von 8.00 bis 18.00 Uhr. Auch am Sonnabend kann von 8.00 bis 14.00 Uhr die Papierbank besucht werden.

Kerstin Gerhardt

„Offene Ateliers in Brandenburg“ Offenes Atelier am Samstag,

dem 7. Mai und Sonntag, dem 8. Mai 2011, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr im

unica.Kunsthaus in Karlstein Gezeigt werden: Arbeiten aus Kunstkursen und -pro-jekten des Kunsthauses, Malerei und Zeichnungen von JacobMager,DresdenGraffitiArtvonOmarHusemann,Berlin und Puppen von Jutta Amzoll, Karlstein.

Jutta Amzoll

Kunst-der-Fuge-Werkstatt in Karlstein 13 Ausstellung für Neugierige zum Schauen, Verweilen und zum Gedankenaustausch, bereichert durch spannende FotografienvonLutzSchrammausPotsdam.

Karen Myra Grumbach-Duks

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

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ISSN 1612-1511

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25Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Aus den Gemeinden

Der Ortsbeirat Wilsickow begrüßte im März zwei weitere Neu-Wilsickower.Mit einem vom Ortsbeirat Wilsickow gewidmeten Fotoal-bum und einem Begrüßungsgeld von 50 € ging es zuerst zu EnricoFrentzundSteffiPape.Marvinwurdeam02.12.2010geboren, war 49 cm groß und 3.250 g schwer. Vater Enrico Frentz ist sichtlich stolz auf „seinen“ Sohn. Bei Kaffee und Kuchen gab der Ortsbeirat den jungen Eltern so manchen Tipp, nicht nur für die Kindererziehung, und sicherten scher-zend zu, dass mit weiterem Geld vom Ortsbeirat nicht zu rechnen sei, sie aber gerne mit kostenlosen Ratschlägen den Eltern zur Seite stehen wollen.

Auch Maike Modrow freute sich über den Besuch und die Geschenke des Ortsbeirates. Artur Louis wurde am 11.09.2010 geboren, war 50 cm groß und 3.710 g schwer. Der 1. Zahn ist da und die er-sten Krabbelversuche unternimmt er schon, erzählt Maike Modrow stolz. Auch die Geburt war eine „Punktlandung“, denn Vater Mario Litte, der auswärts arbeitet, war gerade noch rechtzeitig zur Geburt anwesend.Frisch gebackene leckere Waffeln und ein duftender Kaffee erwarteten Norbert Reich und Lothar Glaser. Selbst schon „Opas“, wurden mit viel Humor lustige Erlebnisse von den eigenen Enkeln erzählt. Maike Modrow freut sich schon auf die „Müttertreffen“ und fühlt sich sehr wohl in Wilsickow.

Jagdgenossenschaft JagowEinladungDie Jagdgenossenschaft Jagow lädt alle Mitglieder am 12. Mai 2011 um 19.00 Uhr zur Jagdversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus nach Kutzerow ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Pächtergemeinschaft 4. Beschlussfassung zur Satzungsänderung 5. Sonstiges

Der Jagdvorstand

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26 Nr. 03/2011Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10

Nächste Ausgabe Nr. 04/11Mai 2011

Anzeigenschluss: 11.05.2011Redaktionsschluss: 02.05.2011Erscheinungstermin: 24.05.2011

Milow wird 690 Jahre alt und lädt alle Generationen ein– großes Dorffest vom 19. bis 21. August 2011 –

Ein kleines Dorf nimmt sich etwas Großes vor! Milow, am östlichen Rand der Uckermark gelegen, gerade noch so eben in Brandenburg, bereitet ein „Treffen der Generati-onen“ vor und feiert damit zu gleich seinen 690. Geburts-tag. Vom 19. bis 21. August 2011 sind alle heutigen und ehemaligen Milower und alle Freunde Milows eingeladen, zusammen zünftig zu feiern, sich zuzuhören oder Pläne zu schmieden!Schon lange bestand der Wunsch bei den Milowern und Jahnkeshofern nach solch einem Treffen – um Brücken zu schlagen zwischen den Generationen und den Zeitenläu-fen – auch, um sich über gemeinsame Zukunftsaussichten und Aufgaben zu unterhalten. Tiefe Einschnitte haben das Leben aller Milower geprägt. Die Alteingesessenen mussten sich neu einrichten als die Aufsiedlung 1934 viele landarme Bauernsöhne aus Hes-sen, Niedersachsen, Bremen, ja selbst aus der näheren brandenburgischen Umgebung, nach Milow brachte, diese sich dort ein neues zu Hause auf eigener Scholle einrichte-ten. Anpacken hieß es, um dem kargen Boden Nutzbares abzugewinnen.GegenEndedes2.WeltkriegsflutetenvieleFlüchtlingeinsDorf und versuchten zusammen mit den Einheimischen zu überleben – viele erwarteten vergebens Söhne und Väter zurück. Die Frauen trugen die Hauptlast dieser schweren Zeiten. Die Struktur des Dorfes und die Lebensweise seiner Bewohner veränderten sich erneut, mussten sich anpassen.Und noch einmal wurde alles gewendet im Dorfe Milow, unerwartet. Nach 1989 standen wieder gewaltige Umbrü-che auf der Tagesordnung – diesmal verlief alles friedlich. Das Neue versprach viel, hielt Wesentliches aber nicht alles, bedurfte begleitender Kritik. Nunmehr dürfen nicht nur Familienbande wieder zusammenwachsen.

Milow, unser Dorf hat Zukunft solange wir, seine Bewohner uns auf unsere Geschichte besinnen können aber auch mit stetiger Zuversicht die Entwicklung selbst in unsere Hände nehmen. An einer gedeihlichen Zukunftsaussicht muss eben gemeinsam und beständig gearbeitet werden! In diesem Sinne setzen sich Ortsbeirat, Ortsverein und die ganze Milower Bevölkerung seit Jahren dafür ein, dass unser Milow ein schönes, ein einladendes und ein zukunftsfähiges Dorf bleibt. Dieser Anspruch wird seit 2009 durch einen Gedenkstein symbolisiert der an die histo-rische Ersterwähnung Milows im Jahre 1321 erinnert – als Vermächtnis.

Wir laden ein, drei Tage lang Vergangenes, Heutiges und Zukünftiges zusammenzuführen, mit heiteren Sinnen und Bedächtigkeit. Wir bieten ein reichhaltiges Programm an, für alle Generati-onen, verbunden mit viel Spaß und noch mehr Anregungen. Wir, die Milower und Jahnkeshofer, freuen uns auf alle un-sere Gäste, die unsere Feier miterleben und mitgestalten wollen.

Hans-Werner BrandauOrtsvorsteher Milow

Nachsatz:Im „Milower Mosaik“ steht geschrieben, dass nach altpo-labischem Sprachgebrauch sich „mily“ mit der Bedeutung verbinden lässt, die so viel heißt wie „lieblich, angenehm, wohlig“.Schon möglich, dass sich die wendischen Dorfbewohner ihren Wohnplatz so empfanden, als sie ihn besiedelten. Wir heutigen Milower und Jahnkeshofer tun es ihnen gleich!

Bunte Eier, Frühlingslüfte,Sonnenschein und Bratendüfte;

heiterer Sinn und Festtagsfrieden ...alles das, sei Ihnen beschieden!

Die Adler-Apotheke lädt Sie und vor allem Ihre Kinder recht herzlich ein, unseren Osterhasen zu besuchen. Er kommt in diesem Jahr bereits am

Ostersamstag, dem 23. April 2011zwischen 9.30 und 11.30 Uhr

in die Adler-Apotheke der Ernst-Thälmann-Straße 15 nach Strasburg. Sicher hat er für Groß und Klein eine Überraschung in seinem Körbchen. In diesem Sinne wünschen wir all unseren Kunden: „Frohe Ostern!“

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27Nr. 03/2011 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

21.04. Milow Osterfeuer21.04. Trebenow Osterfeuer23.04. Fahrenholz Osterfeuer23.04. Güterberg Osterfeuer mit Lagerfeu-

er und Grillen23.04. Nechlin Osterfeuer22. u. 23.04. Karlstein Hollandtage30.04. Nechlin Tanz in den Mai30.04. u. 01.05. Milow Maifeuer mit Frühshop-

pen30.04. Trebenow Maibaum aufstellen01.05. Nechlin Maibaum aufstellen15.05. Hetzdorf Tag der offenen Tür

Gärtnerei Graunke28.05. Karlstein Riesen-Köhntop-

Freilichtfete28.05. Güterberg Kindertagsfeier28.05. Trebenow Kindertag04.06. Bandelow Fußballturnier04.06. Nechlin Kindertag04. u. 05.06. Karlstein Rosenblütenfest05. u. 06.06. Nechlin Sommerfest15.06. Milow Rentnernachmittag18.06. Trebenow 100 Jahre Feuerwehr-

kutsche Trebenow18 u. 19.06. Karlstein Landpartie Brandenburg19.06. Werbelow Flohmarkt25.06. Güterberg Feuerwehrausscheid der

Gemeinde Uckerland02. u. 03.07. Lübbenow 21. Springturnier08. u. 09.07. Wolfshagen Rosenfest16. u. 17.07. Karlstein Karlsteiner Rosentage15. u. 16.07. Jagow Dorffest Jagow24.07. Werbelow Flohmarkt06.08. Hetzdorf 725 Jahre Hetzdorf06.08. Güterberg Dorffest mit Jubiläum

„100 Jahre Kaiserma-növer“

19.–21.08. Milow Treffen der Generatio-nen, 650 Jahre Milow

21.08. Werbelow Flohmarkt03.09. Güterberg 3. Kleinfeldfußballturnier

11.09. UckerlandTag des offenen Denk-malsHerbstfest

14.09. Milow Rentnernachmittag

Änderungen vorbehalten!

Veranstaltungskalender UckerlandKirchliche Informationen

Gottesdienste April und Mai 2011

Gründonnerstag 21.04. 18.00 Uhr Gottesdienstmit Abendmahlin Hetzdorf

Karfreitag 22.04.

9.00 Uhr Gottesdienstmit Abendmahlin Güterberg

10.00 Uhr Gottesdienstin Brietzig

10.30 Uhr Gottesdienstmit Abendmahlin Trebenow

14.00 Uhr Gottesdienstmit Abendmahlin Lübbenow

Ostersonntag 24.04.

9.00 Uhr Familiengottes-dienst in Schlep-kow

10.30 Uhr Familiengottes-dienst in Trebe-now

11.00 Uhr Familiengottes-dienst mit Taufe in Wilsickow

14.00 Uhr Familiengottes-dienst mit Taufe in Milow

Ostermontag 25.04. 10.30 Uhr Gottesdienstin Lübbenow

Sonntag 08.05. 10.30 Uhr Gottesdienstin Lübbenow

Sonntag 15.05.

9.00 Uhr Gottesdienstin Güterberg

10.30 Uhr Gottesdienstin Trebenow

Sonntag 22.05. 9.00 Uhr Gottesdienstin Milow

Information:Die Pfarrstelle Hetzdorf ist seit dem 01.09.2010 vorüber-gehend vakant. Vakantsvertreter ist: Pfr. Jens Warnke, Baustr. 36, 17309 Pasewalk, Tel. 03973/441159 oder über Ev. Pfarrbüro, Birgit Rakow, Große Kirchenstr. 8, 17309 Pasewalk, Tel. 03973/213602.

Zuständig für Amtshandlungen (Beerdigungen) sind: für Lübbenow und Trebenow Pfr. i. R. Schneider, Nechlin 16, 17337 Uckerland, Tel. 039740/20650 für alle anderen OrtePfr. Hojczyk, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel. 039753/20258 oder über Ev. Pfarrbüro, Marlies Niemann, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel. 039753/21501.

Auskunft und Hilfe erhalten Sie auch jederzeit bei Ihren Kirchenältesten.

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