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24. Jahrgang Strasburg (Um.), den 12. März 2015 ISSN 0941-1674 Nummer 03/2015 Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark) Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine 13 Neues von den Strasburger Ruheständlern 13 Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. 14 Ehrenamt-Messe in Pasewalk 14 Schulfasching in der Grundschule Strasburg 15 Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“ 15 Information der Abfallberatung 15 Ausstellungseröffnung in der Kleinen Galerie des Museums 16 Veranstaltungskalender März/April 17 Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“ 18 Pasewalker Gespräche 2015 18 Zeitzeugengespräch „Der lange Arm der Stasi“ 19 Gemeinden aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“ 19 Inhaltsüberblick Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3 Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) 3 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 6 Beschlusskatalog der Stadt Strasburg (Um.) 7 Friedhofssatzung wird überarbeitet 9 Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015 9 Neues aus den Strasburger Unternehmen 10 6. Wellness- & Gesundheitsmesse in Strasburg (Um.) 10 Kirchliche Informationen 11 Wandern auf eiszeitlichen Spuren 12 Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg (Um.) 12

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 1

24. Jahrgang Strasburg (Um.), den 12. März 2015 ISSN 0941-1674 Nummer 03/2015

Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)

Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine 13Neues von den Strasburger Ruheständlern 13Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. 14Ehrenamt-Messe in Pasewalk 14Schulfasching in der Grundschule Strasburg 15Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“ 15Information der Abfallberatung 15Ausstellungseröffnung in der Kleinen Galerie des Museums 16Veranstaltungskalender März/April 17Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“ 18Pasewalker Gespräche 2015 18Zeitzeugengespräch „Der lange Arm der Stasi“ 19Gemeinden aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“ 19

InhaltsüberblickJubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) 3Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in dasWählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 6Beschlusskatalog der Stadt Strasburg (Um.) 7Friedhofssatzung wird überarbeitet 9Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015 9Neues aus den Strasburger Unternehmen 106. Wellness- & Gesundheitsmesse in Strasburg (Um.) 10Kirchliche Informationen 11Wandern auf eiszeitlichen Spuren 12Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg (Um.) 12

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2 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 3

Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ...... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute!

Geburtstage April93 JahreGerda Krone

89 JahreIrmgard Stoltenow

88 JahreChristel HofschusterWaltraud JonitzElisabeth KirschBasil Tenzer

87 JahreWerner Jonitz

86 JahreIrmgard HelingLothar KaminskyGerd Briesemeister

85 JahreHorst AscherEdith DollIda Pfau

84 JahreMaria RehfeldHeinz OesterlingDorothea KunertGerda ManskeTraute Steigemann

83 JahreLuise KrempIngetraut BürgelKonrad Thies

82 JahreGerda LassmannHeinz Hamann

81 JahreErika LabsHelga KaeslerWaltraud Maßlau

80 JahreHildegard KlemantowitzErika HornHelga NerenzElsbeth SchönbeckWilfried Böhm

79 JahreWalter HermannLothar HärleHelga SchulzMarianne SchmitzHans KrienitzHans Neubauer

78 JahreGisela Schröder

77 JahreWaltraud WolterIrmgard Doll

76 JahreRita PriemerRenate WinterIngrid PetersHans-Georg Buchholz

75 JahreElse AlbrechtHannes HaubenreißerHelga Pomreinke

74 JahreIngrid BrüskeKarin WuttkeManfred Lade

73 JahreKarl-Heinz Müller

72 JahreErika RöglinHans Klameth

71 JahreBärbel KlamethUrsula AlbrechtHeinz RichterBarbara Stern

Henning FörsterPeter ModerhackEdith FerchlandBärbel RuschGudrun OttoRosemarie Wienke

70 JahreWaltraut EnskatEwald HannemannChrista Keunecke

Ehejubilare April50. Hochzeitstag im AprilErika und Karl-Heinz Müller

60. Hochzeitstag im AprilElsbeth und Richard Schönbeck

GeburtenKira Annabelle Merten 07.02.

Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Geburts tag bzw. Ihr Jubiläum im Strasburger Anzeiger veröffent licht wird, können Sie in der Stadtverwaltung (Ein woh ner meldeamt) eine Übermitt lungs sperre beantragen, so dass Ihr Name nicht aufgeführt wird.

Amtliche BekanntmachungenAmtliche Bekanntmachungen – Anfang –

1. Änderung vom 2. November 19952. Änderung vom 18. Dezember 19973. Änderung vom 12. Februar 19984. Änderung vom 14. März 20025. Änderung vom 27. März 20036. Änderung vom 4. Dezember 2014

§ 1 Sitzungen der Stadtvertretung

(1) Die Stadtvertretung wird vom Präsidenten/Präsidentin einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr.

(2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt 10 Tage, für Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit ist der Einladung zu begründen.

(3) Die Ladung erfolgt schriftlich an alle Stadtvertreter und -vertreterin-nen sowie die Gleichstellungsbeauftragte unter Mitteilung der Tages-ordnung und Sitzungsunterlagen.

Anlage 2Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) vom 25.08.1994

§ 2 Teilnahme

(1) Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, voraussichtlich verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig verlassen muss, hat dies dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung mitzuteilen.

(2) Verwaltungsangehörige nehmen auf Weisung des Bürgermeisters an den Sitzungen teil. Ihnen kann der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort ertei-len.

(3) Sachverständige können mit Zustimmung der Stadtvertretung bera-tend teilnehmen.

(4) Mitglieder von Ausschüssen, Ortsvorsteher/innen und Mitglieder der Ortsteilvertretungen können als Zuhörer an den nicht öffentlichen Be-ratungen der Stadtvertretung in Angelegenheit teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mitgewirkt haben.

(5) Der Bürgermeister sitzt bei der Tagung am Tisch der Tagesleitung.

Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)

Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848

e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)

GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698

Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungs baugesellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895Elektro 0173/9586772am Wochenende 0172/5337572

Bereitschaftsdienste

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4 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

(6) Der verantwortliche Mitarbeiter der Protokollführung sitzt hinter der Tagesleitung und nimmt auch an den nichtöffentlichen Sitzungen teil.

(7) Die Leiter/innen der Ämter der Stadtverwaltung nehmen an den öf-fentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung teil. Ihnen sind besondere Plätze zuzuteilen.

§ 3 Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen

(1) Die Vertreter der Medien sind zu den öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung einzuladen. Die Einladung enthält Ort, Tag und Stun-de der Sitzung und die Tagesordnung. Vertreter der Medien können Beschlussvorlagen und Anträge für die Beratungspunkte erhalten, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

(2) Vertretern der Medien sind besondere Plätze zuzuweisen.(3) Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der Stadt-

vertretung durch Presse, Rundfunk und andere Medien sind zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung in geheimer Abstimmung widerspricht, Bild und Tonübertragungen von Sitzungen und Medien nach Satz 1, wenn kein Stadtvertreter wi-derspricht. Verwaltungsbeschäftigte und geladene Gäste können ihrer Aufnahme widersprechen. Anwesende Einwohner und sonstige Zu-schauer dürfen nur nach ihrer vorherigen Einwilligung aufgenommen werden.

(4) Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift sind Ton-aufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind nach der darauf folgenden Sitzung zu löschen.

§ 4 Beschlussvorlagen und Anträge

(1) Anträge nach § 29 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Stadt-vertretung Strasburg sollen sich mit einer bestimmten Angelegenheit befassen, sind der Präsidentin dem Präsidenten der Stadtvertretung spätestens 15 Tage vor der Sitzung der Stadtvertretung in schriftlicher Form vorzulegen.

(2) Werden Anträge nach Absatz 1 mit Beschlussanträgen nach § 23 Ab-satz 4 der Kommunalverfassung M-V verbunden, sind diese spätes-tens 25 Tage vor der Sitzung schriftlich an die Präsidentin/den Präsi-denten der Stadtvertretung zu übergeben.

(3) Anträge zur Änderung einzelner Beschlusspunkte sind schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten der Stadtvertretung oder in der Sit-zung schriftlich zur Niederschrift zu geben.

(4) Anträge nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in kurzer und verständ-licher Form abzufassen; Anträge nach den Absätzen 2 und 3 sind zu begründen.

(5) Anträge nach den Absätzen 2 und 3 durch die der Stadt Strasburg (Um.) Mehrausgaben oder Minderausgaben entstehen, sollen vor Übergabe an die Präsidentin/den Präsidenten mit einem Kostende-ckungsvermerk versehen werden. Dieser ist vom Bürgermeister oder Kämmerer zu bestätigen.

(6) Anträge, die in die Ausschüsse oder Verwaltung überwiesen wurden, sind durch die Ausschussvorsitzenden oder den Bürgermeister zum nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der Ausschüsse oder Verwaltungsberatung zu setzen. Sie werden nach Abschluss der dorti-gen Behandlung durch den Hauptausschuss bzw. seinen Vorsitzenden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung gesetzt.

§ 5 Tagesordnung

(1) Die Tagesordnung muss über die anstehenden Beratungspunkte hin-reichend Aufschluss geben, personenbezogene Daten dürfen grund-sätzlich nicht enthalten sein. Soweit diese Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunkte behandelt werden soll, sind sie in der Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunkte zu be-zeichnen. Die Beratungspunkte sind so zu umschreiben, dass dadurch die Nichtöffentlichkeit gewahrt bleibt.

(2) Die Stadtvertretung kann vor Abwicklung der Tagesordnung mit der Mehrheit der Gewählten beschließen, die Tagesordnung um eine wichtige dringende Angelegenheit zu erweitern, wenn diese keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet. Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen oder die Reihenfolge der Tagesordnungs-punkte zu ändern, kann mit einfacher Mehrheit entschieden werden. Tagesordnungspunkte, die von einem Stadtvertreter, einer Ortsteilver-tretung oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, dürfen nur dann durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt wer-

den, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen.

§ 6 Sitzungsablauf

(1) Die Sitzungen der Stadtvertretungen sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen:a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der

Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeitb) Änderungsanträge zur Tagesordnungc) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung

der Stadtvertretungd) Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschus-

ses und wichtigen Angelegenheiten der Stadt und wichtige Anord-nungen der Aufsichtsbehörde

e) Einwohnerfragestundef) Abwicklung der Tagesordnungspunkteg) Beratung und Bestätigung des voraussichtlichen Termins der

nächsten Sitzungh) Schließen der Sitzung

(2) Beschlussanträge/Beschlussvorlagen werden nach ausreichender Be-ratung zur Abstimmung gebracht. Auf Antrag eines Stadtvertreters können nachfolgende Verweisungsbeschlüsse gefasst werden:- Verweisung in die Verwaltung- Verweisung in den zuständigen Fachausschuss- Verweisung in mehrere Fachausschüsse- Verweisung in den Hauptausschuss

(3) Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden, sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheiten noch auf der Tagesordnung stehen.

§ 7 Worterteilung

(1) Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürgermeister, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung durch Handzeichen zu Wort zu melden. Den Leitern der Ämter ist auf Verlangen des Bürgermeisters zur Sache das Wort zu erteilen.

(2) Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Gehen mehrere Wort-meldungen gleichzeitig ein, so erteilt der Präsident/die Präsidentin das Wort nach seinem/ihrem Ermessen. Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen. Die Redezeit des ein-zelnen Wortbeitrages soll fünf Minuten nicht überschreiten. Zur Ein-bringung der Begründung von Anträgen beträgt die Redezeit bis zu sieben Minuten. Über eine Verlängerung der Redezeit entscheidet die Stadtvertretung mit einfacher Mehrheit. Bei Stadtvertretersitzungen zur Beratung nur eines Tagesordnungspunktes darf die Anzahl der Wortbeiträge nicht beschränkt werden. Der Präsident/die Präsidentin darf einen Sprecher zu der Frage unterbrechen, ob der Sprecher eine Zwischenfrage eines Stadtvertreters gestattet.

(3) Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt be-ziehen und nicht länger als 3 Minuten dauern. Diese Wortmeldung hat durch Anheben beider Hände zu erfolgen. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochen werden.

(4) Das Wort zu persönlichen Bemerkungen ist erst nach Schluss der Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu erteilen. Persönli-che Bemerkungen dürfen nur eigene Ausführungen richtig stellen und persönliche Angriffe abwehren, die während der Beratung gegen den Sprecher erfolgen. Die Redezeit beträgt höchstens 3 Minuten.

(5) Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschlussvorlagen ist auf Verlangen erst dem Einbringer das Wort zu erteilen.

§ 8 Ablauf und Abstimmung

(1) Über Anträge wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen ist vor der Abstimmung der Antrag zu verlesen. Der Präsident/die Präsi-dentin der Stadtvertretung stellt fest, ob die Mehrheit erreicht ist. Bei Satzungen und Wahlen stellt er/sie die Anzahl der Mitglieder fest, die a) dem Antrag zustimmenb) den Antrag ablehnen oderc) sich der Stimme enthalten

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und gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Wird das Abstim-mungsergebnis angezweifelt, so muss die Abstimmung vor Behand-lung des nächsten Tagesordnungspunktes wiederholt werden.

(2) Liegen zu den Tagesordnungspunkten Änderungs- und Ergänzungs-anträge vor, wird zuerst über den abgestimmt, der von dem Antrag am weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen mit finanziellen Auswirkungen haben diese den Vorrang. In Zweifelsfällen entscheidet über die Einordnung dieser Anträge der Präsident/die Prä-sidentin der Stadtvertretung.

(3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des Antrages ge-sondert abzustimmen. Ein solcher Antrag bedarf der einfachen Mehr-heit. Über die Vorlage bzw. den Antrag ist anschließend insgesamt zu beschließen.

§ 9 Wahlen

(1) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaf-ten dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktionen oder Zählgemeinschaften nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

(2) Für Wahlen innerhalb der Stadtvertretung wird über die Dauer der Wahlperiode ein Wahlvorstand gebildet; dieser setzt sich aus je einem Mitglied der Fraktionen zusammen.

(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.(4) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Stadtvertretung diese

in einem Wahlgang wählen, falls kein Stadtvertreter widerspricht.

§ 10 Ordnungsmaßnahmen

(1) Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zu Sache rufen.

(2) Stadtvertretungsmitglieder, die die Ordnung verletzen oder gegen ein Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vom Präsidenten/ der Präsidentin zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem Ordnungs-ruf kann der Präsident/die Präsidentin einen Sitzungsausschluss ver-hängen.

(3) Stadtvertretungsmitglieder, die zur Ordnung gerufen werden oder ge-gen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen einer Woche einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Ein-spruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

§ 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer

(1) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Beratung und Entscheidung der Stadtvertretung auf sonstige Weise zu beeinflussen, kann vom Präsidenten/von der Präsidentin nach vorheriger Ermahnung aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.

(2) Der Präsident/die Präsidentin kann nach vorheriger Ermahnung den Zuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.

§ 12 Fraktionen und Zählergemeinschaften

(1) Die Bildung von Fraktionen ist unverzüglich dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung anzuzeigen. Jegliche Veränderungen in der Fraktionsmitgliedschaft sind von den jeweiligen Stadtvertretern ebenfalls dem Präsidenten/der Präsidentin anzuzeigen.

(2) Die Bildung von Zählgemeinschaften zwischen Fraktionen und frakti-onslosen Stadtvertretern sind ebenfalls unverzüglich dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung anzuzeigen.

§ 13 Niederschrift

(1) Über jede Sitzung der Stadtvertretung ist eine Niederschrift anzuferti-gen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten:a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzungb) Name der anwesenden und fehlenden Mitglieder der Stadtvertre-

tungc) Name der anwesenden Verwaltungsvertreter, der geladenen Sach-

verständigen und Gästed) Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen

e) Feststellen der Beschlussfähigkeitf) Anfragen der Stadtvertretungsmitgliederg) die Tagesordnungh) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzun-

geni) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, die Be-

schlüsse und Ergebnisse der Abstimmungj) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzungk) Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeitl) vom Mitwirkungsverbot betroffene Stadtvertretungsmitglieder

Über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichen Tages-ordnungspunkten ist eine gesonderte Anlage zu fertigen, die der Nie-derschrift beizufügen ist. Personenbezogene Angaben sind nur aufzu-nehmen, wenn sie für die Durchführung des Beschlusses erforderlich sind.

(2) Sollen einzelne Wortbeiträge wörtlich in die Niederschrift aufgenom-men werden, ist dies vorher bei der Präsidentin/dem Präsidenten der Stadtvertretung anzuzeigen bzw. der Wortbeitrag ist schriftlich bei der Protokollführung abzugeben. In die Niederschrift aufzunehmende Wortbeiträge sind in ein Mikrofon zu sprechen.

(3) Die Sitzungsniederschrift ist vom Präsidenten/der Präsidentin und vom Schriftführer/Schriftführerin zu unterzeichnen und soll innerhalb von 14 Tagen den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen.

(4) Die Versendung der Niederschrift erfolgt schriftlich an alle Stadtver-treter und Stadtvertreterinnen sowie die Gleichstellungsbeauftragte.

(5) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretungen ist den Einwohnern zu gestat-ten. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung sind über die Homepage der Stadt unter www.stras-burg.de der Öffentlichkeit zugänglich.

(6) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung der Stadt-vertretung zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzu-stimmen.

§ 14 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf das Verfah-ren der Behandlung des Beratungsgegenstandes, nicht auf die Sache beziehen.

(2) Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbesondere:a) Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkteb) Antrag auf Absetzen eines Tagesordnungspunktesc) Antrag auf Vertagungd) Antrag auf Ausschussüberweisunge) Antrag auf Übergang zur Tagesordnungf) Antrag auf Redezeitbegrenzungg) Antrag auf Schluss der Ausspracheh) Antrag auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzungi) Antrag auf namentliche Abstimmungj) sonstige Anträge zum Abstimmungsablaufk) Antrag auf geheime Wahl

(3) Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträge vor. Sind mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wird zuerst über den An-trag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlung am weitesten wider-spricht. Bei einem Antrag auf Redezeitbegrenzung hat der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung vor der Abstimmung die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekanntzugeben.

(4) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen nur von Stadtvertretungsmit-gliedern gestellt werden, die sich nicht bereits zur Sache geäußert haben.

§ 15 Ausschusssitzungen

(1) Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung gilt sinngemäß für die Sit-zungen der Ausschüsse der Stadtvertretung.

(2) Abweichend von § 1 Absatz 3 werden Stadtvertretern, welche Mit-glied in mehreren Ausschüssen der Stadtvertretung Strasburg (Um.) sind, inhaltlich gleiche Beratungsunterlagen jeweils nur für die Sit-zung eines Ausschusses zugesandt.

(3) Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der Stadtver-tretung ist eine Abschrift der Einladung zu übersenden.

(4) Die Niederschriften der Sitzungen der Fachausschüsse werden ihren Mitgliedern, den Mitgliedern des Hauptausschusses und der Gleich-stellungsbeauftragten, die Niederschriften der Sitzungen des Haupt-

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ausschusses werden allen Mitgliedern der Stadtvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet.

(5) Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden Fachausschusses gehören, sollen im Hauptausschuss und in der Stadt-vertretung erst beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachausschusses vorliegt.

(6) Wenn ein Gegenstand mehreren Ausschüssen zur Beratung zugewie-sen ist, können diese eine gemeinsame Beratung durchführen. Über den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keiner Verständigung zwischen den Ausschussvorsitzenden kommt, der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung. Die Abstimmungen zu den einzelnen Tagesordnungs-punkten sind nach Ausschüssen getrennt vorzunehmen.

(7) Die Ausschüsse können auch gemeinsam mit den Ortsteilvertretungen tagen.

§ 16 Datenschutz

(1) Die Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse, die im Rah-men der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu vertrau-lichen Unterlagen, die personenbezogenen Dateien enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnissen erlangen, dürfen solche Daten nur zu dem jeweiligen der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienen den Zweck verarbeiten oder offenbaren. Personenbezogenen Daten sind Einzelan-gaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person. Hierzu zählen auch Daten, die alleine oder in Kombination mit anderen Daten eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen Person ermöglichen. Vertrauliche Unterlagen sind alle Schriftstücke, automatisierte Dateien und sonstige Datenträger, die als solche ge-kennzeichnet sind oder personenbezogene Daten enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in Zusammenhang stehende handschriftliche oder andere Notizen.

(2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilung über den Inhalt an Dritte, ausgenommen im erforderlichen Umfang bei Verhinderung an den Stellvertreter, ist nicht zulässig. Dieses gilt auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Partei bzw. Fraktion, die nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Stadtvertretung oder dem jewei-

ligen zuständigen Ausschuss Zugang zu den vertraulichen Unterlagen erhalten.

(3) Vertrauliche Unterlagen sind zu vernichten bzw. zu löschen, wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. Bei ver-traulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damit in Zusam-menhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßig anzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung, in der der jeweilige Ta-gesordnungspunkt abschließend behandelt wurde, genehmigt ist. Alle weiteren vertraulichen Unterlagen sind spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Beratungen, bei einem Ausscheiden aus der Stadtver-tretung oder einem Ausschuss sofort, dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.

§ 17 Auslegung/Abweichung und Änderung der Geschäftsordnung

(1) Zweifelhafte Fragen über die Geschäftsordnung im Einzelfass ent-scheidet der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung. Er kann sich mit seinen Stellvertretern beraten.

(2) Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abgewichen werden, wenn kein Stadtvertreter widerspricht und keine anderen rechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen.

(3) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacher Mehrheit möglich.

§ 18 Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25.08.1994, zuletzt geän-

dert am 27.03.2003, außer Kraft.

Strasburg, den 04.12.2014

Norbert RaulinBürgermeister

für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am

Datum

12. April 2015

in der Gemeinde Name der Gemeinde

Strasburg (Uckermark)

1. Das Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Ge-meinde

– wird in der Zeit vomDatum

23. März 2015bis Datum

27. März 2015

– während der allgemeinen Öffnungszeiten – in der

Ort der Einsichtnahme

Stadtverwaltung Strasburg (Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 1.03 (barrierefrei)

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahl-berechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü-fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses erge-ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrver-merk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entspre-chenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffen-de Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl,

spätestens amDatum

27. März 2015 bisUhrzeit

12.00 Uhr

bei der Gemeindewahlbehörde

Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr.

Stadt Strasburg (Um.), Rathaus, Raum 3.07, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.)

unter Angabe von Gründen einen Antrag auf Berichtigung des Wäh-lerverzeichnisses stellen.

Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum

Datum

21. März 2015 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe-rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ein-legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-tragen werden und die bereits Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürger-meisterin hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebi-gen Wahlbezirk der Stadt Strasburg (Um.) oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 7

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-tigter,a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-

tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen und Unionsbürgern nach § 15 Abs. 2 der Lan-

des- und Kommunalwahlordnung M-V

bis zum Datum

20. März 2015 oder

die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V

bis zum Datum

27. März 2015 versäumt hat.

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist - bei Deutschen und Unionsbürgern nach § 15 Abs. 2 der

Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach

- § 16 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V entstanden ist

c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerver-zeichnis eingetragen sind, bis zum

Datum

10. April 201518.00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde münd-

lich, schriftlich oder elektronisch (nicht telefonisch)

beantragt werden.

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkei-ten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön-nen aus den unter Nummer 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:- einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und- einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift

der Gemeindewahlbehörde

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah-me der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-gewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlan-gen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Strasburg (Um.), 25. Februar 2015

Roland Franz

Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Dezember 2013

Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand

1 05.12.2013 0099-Käm-2013 Hebesatzung der Stadt Strasburg ab 2014

2 05.12.2013 0098-Käm-2013 Hundesteuersatzung ab 2014

3 05.12.2013 0165-Bau-2013 Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)

4 05.12.2013 0166-Bau-2013 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)

5 05.12.2013 0102-Käm-2013 Festsetzung von Pachten und Mieten ab 2014

6 05.12.2013 0164-Bau-2013 Rahmen- und Strukturprogramm zur Entwicklung der Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienst-leistungsstruktur der Stadt Strasburg (Um.) (BBE-Gutachten)

7 05.12.2013 0002-INK-2013 Beschluss zur Grundinstandsetzung. Modernisierung der Verwaltungsbaracke an der Reuterkoppel in Strasburg (Um.)

8 05.12.2013 0075-Bgm-2013 Sitzungskalender für das Jahr 2014

9 05.12.2013 0103-Käm-2013 Aufhebung der B-Vorlage 0030-Käm-2001 über Grundstückspreise im 3. Siedlungsweg in Stras-burg (Um.)

10 05.12.2013 0100-Käm-2013 Grundstückspreise im Baugebiet 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)

11 05.12.2013 0101-Käm-2013 Grundstücksverkauf im 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)

Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Januar bis Juni 2014

Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand

1 20.03.2014 0173-Bau-2014 Zustimmung zur Wahl Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.) und Neuensund, zum Ortswehrführer und stellv.Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr

2 20.03.2014 0172-Bau-2014 Ernennung zu Ehrenbeamten der Stadt Strasburg (Um.)- Gemeindewehrführer Strasburg und Neuensund- Ortswehrführer Strasburg (Um.)

3 20.03.2014 0106-Käm-2014 Haushaltssatzung, Haushaltsplan für das Jahr 2014 Haushaltssicherungskonzept 2014

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8 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

4 20.03.2014 0109-Käm-2014 Haushaltssatzung, Haushaltsplan des Städtischen Sondervermögens der Stadt Strasburg (Um.) 2014

5 20.03.2014 0076-Hau-2014 2. Änderung der Hauptsatzung vom 29.03.2012

6 20.03.2014 0104-Käm-2014 Grundstücksverkauf Gemarkung Strasburg (Um.)

7 20.03.2014 0105-Käm-2014 Ergänzungsbeschluss, Grundstücksverkauf Gehren-Georgenthal

8 15.05.2014 0178-Bau-2014 Aufstellung eines B-Planes Nr. 11, „Erweiterung des Grüngürtels um den nördlichen Stadtkern der Stadt Strasburg (Um.)“

9 15.05.2014 0180-Bau-2014 Veränderungssperre über den Planbereich des B-Planes Nr. 11

10 15.05.2014 0179-Bau-2014 Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung für die Erneuerung der Gehwege und Straßenbeleuchtung in der Kreisstraße K 68 VG Lindenstr. Strasburg (Um.)

11 15.05.2014 0112-Käm-2014 Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft mbH

12 15.05.2014 0115-Käm-2014 Auftragsvergabe zur Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

13 15.05.2014 0078-Bgm-2014 Jahresabschluss zum 19.08.2008 des ZV Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flug-zeugbau Pasewalk-Franzfelde

14 15.05.2014 0110-Käm-2014 Grundstückskauf Gemarkung Strasburg, Gem. Wobau GmbH

15 15.05.2014 0111-Käm-2014 Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)

16 15.05.2014 0114-Käm-2014 Grundstücksverkauf Gemarkung Gehren (Gutshaus Gehren)

17 15.05.2014 0001-SPD-2014 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Strasburg (Um.) in der Förder- und Entwicklungsgesell-schaft Uecker Region mbH

18 15.05.2014 0116-Käm-2014 Änderung zum Beschluss Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)

19 15.05.2014 0181-Bau-2014 Nutzungsänderung Erdgeschoss Gemeindehaus zum Cafe, Anbau eines Liftes am Gemeindehaus, Kirchplatz 1, Strasburg (Um.)

20 15.05.2014 0182-Bau-2014 Kleinteilige Modernisierungsmaßnahme Bahnhofstr. 5, Strasburg

21 15.05.2014 0183-Bau-2014 Errichtung eines neuen Dachstuhls und Errichtung einer Photovoltaikanlage im 3. Siedlungsweg, 17335 Strasburg

Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) – Juli 2014 bis Dezember 2014Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand

1 03.07.2014 0015-Hau-2014 Beschluss zum Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl vom 25.05.2014

2 03.07.2014 0001-Hau-2014 Wahl der Stadtpräsidentin – Frau Andrea Reinckene Nyegran

3 03.07.2014 0002-Hau-2014 Wahl der Stellvertreterinnen der Stadtpräsidentin- Frau Gudrun Maria Riedel und Frau Marina Raulin

4 03.07.2014 0003-Hau-2014 Wahl der Ersten Stadträtin, Frau Anke Heinrichs

5 03.07.2014 0004-Hau-2014 Wahl der Zweiten Stadträtin, Frau Andrea Schilling

6 03.07.2014 0005-Hau-2014 Wahl der Hauptausschussmitglieder Stadtvertretung Strasburg (Um.)

7 03.07.2014 0006-Hau-2014 Wahl der Ersatzmitglieder des Hauptausschusses

8 03.07.2014 0007-Hau-2014 Wahl des Finanz- und Wirtschaftsausschusses

9 03.07.2014 0008-Hau-2014 Wahl des Bau- und Planungsausschusses

10 03.07.2014 0009-Hau-2014 Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales

11 03.07.2014 0010-Hau-2014 Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

12 03.07.2014 0011-Hau-2014 Wahl der Vertreter in den Aufsichtsrat der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)

13 03.07.2014 0012-Hau-2014 Wahl der Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)

14 03.07.2014 0013-Hau-2014 Wahl des Vertreters in den ZV Wasserver- und Abwasserentsorgung

15 03.07.2014 0014-Hau-2014 Wahl der Vertreter der Stadt Strasburg (Um.) in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V

16 03.07.2014 0016-Hau-2014 Wahl eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Förder- und Entwicklungsgesellschaft mbH Uecker-Region

17 03.07.2014 0018-Hau-2014 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Andrea Müller

18 18.09.2014 0020-Hau-2014 Besetzung einer Stelle im Aufsichtsrat der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)

19 18.09.2014 0023-Hau-2014 Übertragung der Gesellschafteranteile aus der Natur Erleben gGmbH Brohmer Berge/Galenbecker See

20 18.09.2014 0001-Bgm-2014 Austritt aus der Gesellschaft „Natur Erleben gGmbH“

21 18.09.2014 0026-Hau-2014 Festlegung des Termins zur Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin 2015

22 18.09.2014 0027-Hau-2014 Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl 2015

23 18.09.2014 0001-INK-2014 Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Änderung der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)

24 18.09.2014 0002-INK-2014 Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Bildung eines Stellvertreterpools für sachkundige Einwohner

25 18.09.2014 0003-Bgm-2014 Rücknahme des gemeinsamen Vorschlages der Fraktionen der CDU, SPD und Bürgerbündnis zum Verkauf und Neuausrichtung Schullandheim Gehren

26 18.09.2014 0004-Bgm-2014 Verkauf und Neuausrichtung der Immobilie Schullandheim Gehren

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 9

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Weitere Bekanntmachungen

Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015Ravensmühle 19.03.2015 Glantzhof 19.03.2015

Für die Abfuhr wurde die Firma SDL Mecklenburg GmbH Neu strelitz durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg ver-traglich gebunden. Der Zugang zu den Klärgruben/Sammelgruben ist zu den Terminen abzusichern. Eine zweite Anfuhr wird kostenplichtig.

Kerstin Heidemann, Betriebsstellenleiterin, Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg

Friedhofssatzung wird überarbeitet – Ideen sind gefragt, machen Sie mit

Die derzeit gültige Friedhofssatzung der Stadt Strasburg wird überarbeitet. In den letzten Jahren befindet sich die Friedhofskultur im Wandel. Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt ständig zu und die früher üblichen Sargbestattun-gen werden immer mehr verdrängt. Zunehmend ist auch die Nachfrage nach pflegefreien Gräbern. Daher will sich die Stadt Strasburg darauf einstellen und andere Bestattungsarten anbieten.Im Zuge der Herstellung neuer Grabarten auf den gemeindlichen Fried-höfen geht es auch darum, herauszufinden, wo die zusätzlichen Angebote wie Rasenurnengrabstätten und Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen geschaffen und wie sie gestaltet werden sollen.

Folgende Grabstättenarten schlägt die Stadtverwaltung künftig vor:- Erdgrabstätten Liegezeit 30 Jahre auf dem Alten und Neuen Friedhof möglich - Urnengrabstätten 2 Varianten (2 Urnen oder bis zu 4 Urnen pro Urnenstelle) – Liegezeit 20 Jahre auf dem Alten und Neuen Friedhof möglich- Anonyme Urnengrabstätten nur auf dem Neuen Friedhof- Rasenreihengrabstätten Liegezeit 30 Jahre – Grabstelle wird komplett mit Rasen eingesät

und durch die Friedhofsverwaltung über gesamte Liegezeit gepflegt; Grabstätte kann mit Grabplatte versehen werden – nur auf dem Neuen Friedhof

- Rasenurnengrabstätte Liegezeit 20 Jahre- Grabstelle wird komplett mit Rasen eingesät und

durch die Friedhofsverwaltung über gesamte Liegezeit gepflegt; Grab-stein kann aufgestellt werden- auf dem Alten und Neuen Friedhof möglich (Diese Grabstättenart gibt es bisher noch nicht in Strasburg)

Wir rufen Sie auf, uns Anregungen und Vorschläge bis zum 23. April 2015 mitzuteilen, z. Bsp. ob weitere Bestattungsformen gewünscht sind. Gerne nehmen wir auch Hinweise oder Ideen für die Gestaltung der Friedhöfe entgegen. Die vorgebrachten Anregungen werden dann in den Ausschüssen beraten und diskutiert.

Anke HeinrichsErste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin

Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand

27 18.09.2014 0002-Käm-2014 Grundstücksverkauf im Sanierungsgebiet der Stadt Strasburg (Um.)

28 18.09.2014 0003-Käm-2014 Änderungsbeschluss zum Grundstücksverkauf an die Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)

29 04.12.2014 0015-Bau-2014 Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Strasburg (Um.)

30 04.12.2014 0016-Bau-2014 Entwurf über die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes

31 04.12.2014 0022-Hau-2014 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 29.03.2012

32 04.12.2014 0037-Hau-2014 Ernennung der Ortsvorsteher/in in den Ortsteilen der Stadt Strasburg

33 04.12.2014 0033-Hau-2014 6. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.)

34 04.12.2014 0009-Käm-2014 Finanzierung der Havariebeseitigung Letzte Str. in 17335 Strasburg (Um.)

35 04.12.2014 0012-Käm-2014 Aufnahme eines Darlehens zum Zwecke der Umschuldung

36 04.12.2014 0035-Hau-2014 Festlegung eines Wahlbereiches und Einteilung der Wahlbezirke bei der Bürgermeisterwahl 2015

37 04.12.2014 0036-Hau-2014 Beschluss über die Anzahl der Mitglieder im Wahlausschuss zur Wahl des hauptamtlichen Bür-germeisters/Bürgermeisterin 2015

38 04.12.2014 0030-Hau-2014 Wahl des Gemeindewahlleiters für die Wahl des Bürgermeisters 2015

39 04.12.2014 0007-Käm-2014 Erweiterung des Aufsichtsratsmandates des Gem. Wohnungsbau GmbH auf die Strasburger Dienstleistungsgesellschaft mbH

40 04.12.2014 0007-Bgm-2014 Ergänzungsbeschluss „Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Strasburg in der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH

41 04.12.2014 0023-Bau-2014 Wahl der Schiedsperson für die Schiedsstelle Strasburg (Um.)

42 04.12.2014 0008-Bgm-2014 Sitzungskalender für das Jahr 2015 der Stadtvertretung Strasburg (Um.)

43 04.12.2014 0003-INK-2014 Beitritt zum Kaiserslauterer Appell an Bund und Länder zur Schaffung eines gerechten Gemein-definanzsystems

44 04.12.2014 0004-Käm-2014 Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg (Um.), Flur 13

45 04.12.2014 0005-Käm-2014 Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg (Um.), Flur 12

46 04.12.2014 0008-Käm-2014 Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg (Um.), Flur 19

47 04.12.2014 0011-Käm-2014 Eintragungen von Dienstbarkeiten in Grundbücher von Strasburg (Um.) für den Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg

48 04.12.2014 0013-Käm-2014 Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)

49 04.12.2014 0001-CDU-2014 Beseitigung von Schandflecken in Strasburg (Um.), Abriss ehem. Gerichtsgebäude an der Bahn-hofstr. in Strasburg (Um.)

50 04.12.2014 0025-Bau-2014 Teilmodernisierungsmaßnahme Bahnhofstr. 2 in 17335 Strasburg (Um.)

51 04.12.2014 0026-Bau-2014 Vergabe von Leistungen, Abbruchmaßnahme Pfarrstr. 3, Strasburg (Um.)

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10 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

Neues aus den Strasburger Unternehmen

Eröffnung von Danathi’s NähparadiesSeit dem 16. Februar 2015, gibt’s was Neues in Strasburg. Ein Näh-paradies in der Ernst-Thälmann-Straße 15! Nennt sich „Danathi’s Nähparadies“ und die stolze Geschäftsfrau Daniela Treichel hatte zum Sekt- und Häppchen-Eröffnungsempfang geladen. Und (fast) alle kamen, die mit Nähen und Entwerfen und Stoffen etwas anfan-gen oder können oder in Zukunft selbst etwas entwerfen und nähen wollen. Denn Nähkurse soll es auch geben, für Erwachsenen und Kinder. Na, ist das nicht ein Angebot?Die Daniela traut sich was! Kommt aus Milow, gleich von nebenan und hatte schon auf den Milower Dorffesten erstmalig ihre Arbeiten gezeigt, den Markt getestet. Das lief so gut auf dem Fest und nach-her auch, dass sie nun den großen Sprung in die „Selbständigkeit mit Ladengeschäft“ gewagt hat. Daneben ist sie auch noch Mutter zweier kleinen Kinder, aber sie hat ja den Heino, ihren Mann an ihrer Seite. Jetzt müssen alle vier also ran, damit die Geschäftsidee sich durchsetzen kann. Wenn man sie so reden, so schwärmen hört von den feinen Stoffen die sie aus Quellen rund um den Globus bezieht, von dem ganz besonderen Chic, den sie ihren Kinderkleidungs-Entwürfen ange-deihen lässt, ihren Ideen von Kissen und Accessoires, dann glaubt man ihr ganz einfach, dass ihr Motto: „Mit Liebe gemacht“ stimmt - und ihr hoffentlich auch den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg bringen wird. Über’s Internet hat es schon prima geklappt – und nun im eigenen Geschäft!

Inhaberin Daniela Treichel empfing ihre Gäste mit einem kleinen Büfett.

Wir drücken ihr und der ganzen Familie alle Daumen.

Wer’s ausprobieren will:E-Mail: [email protected] und WhatsApp: 0176/78928754

Angelika Gampe

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 11

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt StrasburgAnsprechpartner und Adressen

Ev. Pfarramt: Pfarrer Manfred Hojczyk, 17335 Strasburg, Pfarrstraße 22, Tel.: 039753/20258, E-Mail: [email protected] o. [email protected]üro Strasburg: Pfarrstraße 22, Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788Ev. Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“: Walkmühler Weg 43, Frau Hojczyk, Tel.: 520Ev. Beratungsdienste NordOst gGmbH: Psychologische Beratung, Erziehungsberatung, Supervision, Schulstr. 27, Frau Ulrike May/Frau Gudrun Riedel, Tel.: 24402Diakonie Pflegedienst gGmbH: Sozialstation Wallstr. 3a, Frau Gehrke, Tel.: 039753/21937Ev. Kindertagesstätte „Mutter Eva“: Pfarrstraße 21, Frau Jeanett Deuter, Tel.: 039753/20223Kinderarbeit/Christenlehre: Frau Gerlint Dworek, Tel.: 039745/20082Wohnbereich für Menschen mit geistiger Behinderung: „Haus am Wasserturm“, Frau Zimmermann, Lindenstraße 3, Tel. 039753/24800Altenbetreuung Blumenhagen: Frau Zärtling, Tel.: 0174/8098485

Evangelisches Pfarramt FerdinandshofGottesdienste

15.03. 14.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus Rothemühl22.03. 14.00 Uhr Gottesdienst, Kirche Wilhelmsburg26.03. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag, Kirche Wilhelmsburg30.03. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag, Pfarrhaus Rothemühl02.04. 18.00 Uhr „Tischabendmahl-Feier einmal anders“, Pfarrhaus Rothemühl03.04. 14.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Kirche Wilhelms-

burgPastor U. Wollenberg

Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof

Veranstaltungen 201513.03.2015 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum15.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus 14.00 Uhr Gottesdienst, Wismar22.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus 14.00 Uhr Gottesdienst, Spiegelberg25.03.2015 14.00 Uhr Gemeindenachmittag, Blumenhagen27.03.2015 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum29.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus31.03.2015 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus02.04.2015 18.00 Uhr GD mit Abendmahl, Kl. Luckow03.04.2015 09.30 Uhr GD mit Abendmahl, Kirche 04.04.2015 18.00 Uhr Andacht mit Osterfeuer, Blumenhagen05.04.2015 08.00 Uhr Osterfrühstück, Pfarrhaus 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche 11.00 Uhr Gottesdienst, Wismar 14.00 Uhr Gottesdienst, Blumenhagen06.04.2015 14.30 Uhr Zentraler Gottesdienst, Altenhilfezent-

rum 09.04.2015 17.00 Uhr Andacht mit Osterfeuer, Kita12.04.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche

Katholische Pfarrgemeinde St. OttoGottesdienste in Strasburg

März Wochentags-Gottesdienst15.03.2015 09.00 Uhr Dienstags 09.00 Uhr22.03.2015 09.00 Uhr29.03.2015 09.00 Uhr Kreuzwegandachten jeden Dienstag in der Fasten-Beichte vor Ostern zeit, vor der hl. Messe umSa. 22.03. ab 10.00 Uhr 09.00 Uhr(Pfr. Milz), ab 10.30 Uhr (Pfr. Mazur)

Pastor Grzegorz MazurKatholische Kirchgemeinde St. Otto

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12 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

Sport

Wandern auf eiszeitlichen SpurenDie Wanderfreunde Haffküste und viele Gäste begannen die Wande-rung am Sonnabend, dem 21. Februar 2015, an der Kirche in Gehren und über 80 Wanderer waren in die kleine Ortschaft inmitten den Brohmer Bergen angereist. Das vorfrühlingshafte Wetter und das Unbekannte dieser bewaldeten Hügellandschaft, die durch die letzte Eiszeit geprägt wurde, lockte viele in die Natur.Acht Naturfreunde des ökologischen Vereins „Larpia“ mit dem Vorsitzenden Wislaw Gawel waren sogar aus dem polnischen Police (Pölitz) angereist.Der Ortsvorsteher der Gemeinde Gehren, Herr Bormann, begrüßte die Wanderer und führte sie in die schöne Feldsteinkirche des Ortes. Informationen gab es zur barocken Ausstattung des Innenraumes der Kirche und den umfangreichen Restaurierungsarbeiten der letzten Jahre.Der Wanderweg führte uns dann hinein in die hüglige Eiszeitland-schaft. Von einer Bergkuppe hatte die Wandergruppe einen fantasti-schen Ausblick auf kleine Ortschaften, dazwischen die blauen Augen der Toteis- und Rinnenseen. Auch Galenbeck, das Zwischenziel der Wanderung hatten wir schon im Blick.Dann erwartete die Wanderer der fast undurchdringliche Abschnitt des Ratteyer Waldes. Auf den zerfahrenen Forstwegen war Wandern nicht möglich und die Gruppe musste sich durch das Dickicht einen Weg bahnen.Pünktlich zur Mittagszeit erreichten alle den geschichtsträchtigen Ort Galenbeck. Bei der Familie Kurenz im Fischerhaus gab es für die Ausfl ügler eine warme Mahlzeit. Ein Muss war dann der geschicht-liche Rundgang im Ort, der viele Jahrhunderte im Familienbesitz derer von Rieben war. Von der alten Burganlage ist nur noch der 9 m hohe und schiefe Bergfried zu sehen. Die Hauptburg wurde bereits im späten Mittelalter zerstört. Ein besonderer Besichtigungspunkt war die einzig erhaltene Tanzlinde Norddeutschlands und wie nicht anders zu erwarten wagte die Gruppe auch ein Tänzchen auf dem Podest. Ein schöner Abschluss und alle waren der Meinung, Galen-beck ist immer wieder einen Besuch wert.

„Völkerwanderung“ nach Galenbeck

Auf dem Naturparkweg zurück nach Gehren wurde bereits wieder über neue Unternehmungen gesprochen. 11 Kilometer hatten die Wandersleute zurückgelegt und wieder ein Stückchen Heimat besser kennengelernt.

Die nächste Wanderung fi ndet am 21. März 2015 statt. Dann wandern wir zwischen ausgedehnten Wäldern und Ueckerwiesen bei Liepgarten. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Parkplatz Liepgarten. Die Länge der Tour beträgt 11 km. Ein Mittagessen in der Gaststätte "Lindenhof"und ein DIA-Vortrag sind geplant.

Frisch auf!

Winfried Zimmermann

Die Volkshochschule bietet ab Donnerstag, dem 16.03.2015 in der Zeit von 17.45 bis 18.15 Uhr oder 19.30 bis 21.00 Uhr sowie ab Montag, dem 16.03.2015 in der Zeit von 19.15 bis 20.45 Uhr in Strasburg neue Yoga-Kurse an. Yogaübungen verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang bringen soll.Yoga bietet eine Fülle von Haltungen und Bewe-gungsabläufen, die bei regelmäßigem Üben kräf-tigend und stabilisierend auf den Körper wirken, ihn beweglicher und lebendiger machen. Nachweislich hat Yoga einige positiv bewerte Effek-te sowohl auf die physische als auch auf die psychische Gesundheit. Es kann zu einer Linderung bei verschiedenen

Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg (Um.)Krankheitsbildern führen, etwa bei Durchblutungsstörun-

gen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Rücken-schmerzen.

Anmeldung und Infos im Internet unter http://www.kvhs-vg.de/ oder Telefon 03834/87601856.

Jaroslaw Kracht Pädagogischer Mitarbeiter

KontaktKreisvolkshochschule Vorpommern-Greifswald

Standort Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk, Tel.: 03834/87601853,

Fax: 03834/ 8760 91853, E-Mail: [email protected], Internet: http://vhs.kreis-vg.de

Die Volkshochschule bietet ab Donnerstag, dem 16.03.2015 Krankheitsbildern führen, etwa bei Durchblutungsstörun-

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 13

Regelmäßige Veranstaltungendes Demokratischen Frauenbundes

Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei für Bedürftige zum Selbstkostenpreis

Mo.–Do. 09.00 Uhr Internetcafé

Di. u. Do. 14.00 Uhr Frauentreff17.03. Milch-Shake’s; 19.03. Brunchen; 24.03. Gebiurtstagskinder des Monats; 26.03. Handarbeiten

Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag18.03. Karten spielen; 25.03. Rommé

Ansprechpartner: Frau Fritzsche, Tel.: 039753/25348

Änderungen vorbehalten!

Veranstaltungen, Termine und InformationenAngebote des Arbeitslosenverbandes Strasburg e. V.- Kleiderbörse: Abgabe von Bekleidung und Büchern- Suppenküche: Mittagstisch von 11.30 bis 12.30 Uhr- Tafel: Montag, Mittwoch, Freitag von 12.30 bis 14.00 Uhr- Möbelbörse: Annahme und Abgabe von Möbeln und Geschirr,

Thomas-Müntzer-Str., 8.00 Uhr–16.00 Uhr, Tel.: 039753/21510

Weitere Angebote:- Schuldnerberatung, jeden letzten Donnerstag im Monat- Individuelle Beratungen und Bewerbungshilfe mit Terminverein-

barung, Telefon: 039753/20334

Wir fertigen für Sie Keramikartikel an. Schauen Sie bei uns vorbei in der Falkenberger Straße 30. Der Plan für die Veranstaltungen hängt bei uns aus.

Cornett PietschmannArbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.

Aus dem Vereinsleben

CariMobil – Beratung auf RädernJetzt auch in unserem Beratungsmobil

Wir kommen zu Ihnen, sprechen mit Ihnen und unterstützen Sie bei Fragen:- zu Anträgen, amtlichen Schreiben und Behördenangelegenheiten- zu Miete, Wohnen und Wohngeld- des Auskommens und des Lebensunterhalts- zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, ALG I und ALG II (Hartz IV)- zur Erziehung, Schule und den Berufswegen Ihrer Kinder- zu Krankheiten, Krankheitsfolgen, Rehabilitation und Pflege- zu Einschränkungen und Behinderungen- zu Renten, Beiträgen oder zur Sicherung im Alter- zu Schulden, Ratenzahlung und Entschuldung

Das Beratungsmobil ist am Montag, den 30. März 2015 von 11.30 bis 12.30 Uhr in Strasburg auf dem Marktplatz

Wir stellen Kontakte her, informieren und beraten Sie kostenlos sowie unbürokratisch. Sprechen Sie uns an!

CariMobil PasewalkCaritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.

Blutspendetermin1. April 2015

16.00–19.00 UhrFeuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1

Neues von den Strasburger RuheständlernDer Bürgermeister informierte

Strasburgs jetziger Bürgermeister Norbert Raulin, trat nun schon zum wiederholten Mal vor den Senioren des BRH auf. Herr Raulin tritt im April nicht wieder zur Wahl an und wird damit sein Amt nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit niederlegen. Er hat aber zu verstehen gegeben, dass er zur weiteren Mitarbeit bereit ist. In Strasburg wird es weiterhin einen hauptamtlichen Bürgermeister geben, gab er zu verstehen. Fünf Kan-

didaten haben sich inzwischen um diesen Posten beworben. Einige werden sich in der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen. Der Auftritt von Herrn Raulin war einerseits ein kurzes Resümee der Vergangenheit und ein Ausblick nach vorn. Herr Raulin hob die Leistungen der aktiven, ehrenamtlichen Verbände hervor, die schon

lange Zeit eine solide Arbeit leisten (Sportgruppen, Tanzgruppen, zwei einsatzbereite Feuerwehren in Strasburg und Neuensund). Bibliothek und Museum sind noch finanzierbar, wenn auch mit reduzierten Öffnungszeiten. Bei Baumaßnahmen wird manchmal die Frage gestellt: Warum gerade das und jetzt? Herr Raulin beton-te, dass finanzielle Mittel dann sofort verbraucht werden müssen (s. neuer geplanter Nettomarkt in der Feldstraße), ansonsten greift jemand anders zu. Penkun und Strasburg erhalten die gleiche För-derung. Ein Problem sind immer noch die Bauruinengebäude, die sich vielfach in Privatbesitz befinden. Einige Lichtblicke noch für die nahe Zukunft: der Radweg nach Schönhausen soll kommen, das Kulturhaus wird nicht geschlossen und soll renoviert werden, zwei Schulen sind wünschenswert, eine neue Eisdiele gegenüber dem Fahrradladen Telzerow winkt bereits, das Gewerbegebiet bietet noch Platz für neue Investitionen. Hoffen wir auf einen regen Kin-dernachwuchs in unserer Stadt (Appell an die jungen Leute), dann muss uns um Strasburgs Zukunft nicht bange sein.

H. Schmekel

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14 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.Baugeschehen im Kirchenkreis Strasburg

Da freute sich am 24. Januar auch Christhard Riedel im Gemeinde-haus der ev. Kirche. Waren doch viele Mitglieder des Uckermäkischen Heimatkreises und einige Gäste erschienen. Nachdem unser Vorsitzender, Herr Salitzky, alle begrüßt hatte, gab er noch eine kurze Einführung zum Thema des Nachmittags. Herr Riedel wollte mit den organisierten Vorträ-gen, allen Unterstützern im Baugeschehen um die Unterhaltung der Kirchen in der Umgebung von Strasburg mal Danke sagen. Das tat er mit wunderschönen Rosen. So begrüßte er Frau Finsterbusch und Sohn, stellvertretend für den verstorbenen Mann und Vater. Er bedankte sich bei Herrn Salitzky Senior, dachte an Glasermeister Struck, dankte Herrn Blanck und seinen Mitarbeitern (Zimmerer und Maurerbrigade) und vielen anderen. 120 kirchliche Gebäude konnten insgesamt, auch mit Hilfe von Westdeutschland, gerettet werden. Zum Beispiel die Lieferung von Dachziegeln über GENEX an das Pfarramt in Hetzdorf. Tief beeindruckt waren dann die Anwesenden von dem Film, gedreht von Gustav Baitinger, den uns der ehemalige Pastor Kurth, zum Aufbau der Kirche in Hetzdorf zeigte. Von 1989 bis 1992 wurde an der Kirche in Hetzdorf gebaut. Eigentlich sah am Anfang die Kirche wie eine Ruine aus. Unter welchen Bedingungen die Bauleute die Kirche wieder herrichteten war beeindruckend. Es war körperlich schwere Arbeit aus der Umgebung die Feldsteine heranzuschaffen. Diese mußten dann noch passgerecht behauen werden. Die Fenster mußten ausgewechselt werden usw. Im Oktober 1992 konnte endlich die schöne Kirche zum Erntedankfest eingeweiht werden. Der ganz besondere Altar und das Taufbecken hatten wieder ihren Platz, zur Freude der Kirchgänger. Bis dahin war es ein langer Weg, das war im Film voll ersichtlich. Der Standort der Kirche beeindruckt noch heute die Besucher. Wir vom Heimatkreis konnten das auch schon feststellen. Frau Wolf aus Pasewalk hielt dann einen Lichtbilder-vortrag über die baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen der Umgebung bis Ueckermünde. Schöne wertvolle Kirchen waren zu bewundern. Da blieb Herrn Riedel weiter nichts übrig, als sich in seinem Schlusswort kurz zu fassen und sein „Danke“ zu wiederholen.Bei Kaffee und Kuchen endete der lehrreiche Nachmittag.

Gundila Meyer

Fortsetzung der Chronik der Roten SchuleWiedereinmal war der ehemalige Lehrer Roland Brauchler beim Heimatkreis Strasburg zu Gast. Am 14. Februar führte er seine Vor-tragsreihe über die Chronik der „Roten Schule“ fort.Herrn Brauchler kennen viele Bürger in Strasburg aus seiner Lehrer-zeit, schließlich war er auch der Lieblingslehrer meiner Enkeltochter. Wenn er jetzt auf dem Land wohnt, ist er doch weiter in Strasburg präsent. Seine Aktivitäten wurden auch von unserem Vorsitzenden, Herrn Salitzky, gewürdigt. Setzt sich doch Herr Brauchler für die Flüchtlinge und Asylbewerber ein, hilft bei alltäglichen Herausfor-derungen, sammelt Spenden und sorgt mit Arbeitseinsätzen für eine saubere Stadt. Zum Neujahrsempfang bekam er ein Dankeschön durch die Stadtverwaltung. In seinem Vortrag hatte sich Herr Brauch-ler die Jahre 1945 bis 1952/53 vorgnommen. Viele Ältere wissen noch wie es kurz nach dem Krieg in Strasburg aussah. Nur 4.900 Bürger lebten damals in Strasburg, dann kamen die Flüchtlinge und es wurden 7.400 Einwohner. Die besetzte Schule musste erst für die Kinder nach dem Abzug der sowjetischen Soldaten aus dem Gebäude wieder hergerichtet werden. Hygienische Maßnahmen waren notwendig.Schulbücher mussten herangeschafft werden. Lehrer wurden entlas-sen, die nicht für würdig gehalten wurden, Kinder in der Nachkriegs-zeit zu unterrichten. Noch heute sind die Namen Johanna Christan und die Geschwister Schmidt ein Begriff für viele ältere Bürger. Hatte ich doch selbst bei der für meine Begriffe strengen Gertrud Schmidt Unterricht. Sie halfen, ein neues Schulsystem aufzubauen. Mit der Zeit entstanden neue Regeln, z. B. die ärztliche Untersuchung aller Schulkinder wurde angestrebt. Bei 70 Kindern fehlte winterfestes Schuhwerk. In den Familien sammelte man Saatkartoffeln. Die Schüler lieferten gesammelte Heilkräuter in der Apotheke ab und halfen bei der Unkrautvernichtung. 1951 plante man ein weiteres Klassenzimmer und einen Lehrmittelraum. Ein wahres Problem, deshalb in der Planung zur Verbesserung – die Toiletten. 1952/53 gab es schon Klassenfahrten. Beispielsweise nach Thüringen. Ab 1946 beging man feierlich den 1. Mai, natürlich mit Kundgebung. Ein Vorgeschmack auf die vielen Kundgebungen, die in den Jahren folgten. Die Zuhörer vom Heimatkreis konnten an diesem Nachmittag so manche Erinnerung an die „Rote Schule“ auffrischen. Sie erinnerten sich an bestimmte Lehrer, die das Bild der Schule nach 1945 mit-geprägt hatten, an für sie damals wichtige Ereignisse. Was freuten wir uns über die Schulspeisung, die Tasse Brühe und das trockene Roggenbrötchen.An Herrn Brauchler ein Dankeschön von uns. Natürlich auch Danke an die Frauen, die den Nachmittag mit selbtgebackenen Kuchen, Kaffee und Frühlingsblumen auf den Tischen organisiert hatten. Uns vom Vorstand ist die wiedermal gute Besucherzahl Ansporn für die weitere Arbeit.

Gundila Meyer

Ehrenamt-Messe in PasewalkSehr geehrte Damen und Herren,

von Januar bis März finden die Ehrenamt-Messen Norddeutschland statt. Ziel der Veranstaltung ist es, Vereinen und Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit vorzustellen, das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ins öffentliche Blickfeld zu rücken und neue Mitstreiter zu gewinnen.Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald findet die Ehrenamt-Messe am Sonnabend, dem 28.03.2015 von 11.00 bis 16.00 Uhr in Pasewalk im Saal des Bürohauses am Markt 8 statt.So werden soziale Arbeit und Engagement in Kultur und Sport, für Kinder oder Senioren, bei Sanitätsdiensten, in Selbsthilfegruppen, kirchlichen Gemeinden und in vielen anderen Bereichen gemein-

nützig von ehrenamtlichen engagierten Bürgern u. a. in Vereinen, Verbänden und Stiftungen geleistet.Das ist gut so und es ist auch notwendig, denn ohne bürgerschaftli-ches Engagement könnte unser Gemeinwesen nicht funktionieren.Der DRK-Kreisverband Uecker-Randow e. V. ist Ansprechpartner für die Vorbereitung und Durchführung der Ehrenamt-Messe 2015 in unserem Landkreis.

Marion Lass, Bereich AusbildungKAL Ehrenamtskoordinator

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Uecker-Randow e. V.Oskar-Picht-Straße 60, 17309 Pasewalk

Telefon: 03973/43840, Fax: 03973/438422

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 15

Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen

Schulfasching in der Grundschule StrasburgAm 29. Januar 2015 fand in der Max-Schmeling-Halle unser dies-jähriger Schulfasching statt. Für die musikalische Umrahmung und gute Stimmung sorgten Marko Jablonski, Ines Brand und Simone Ehlert vom Strasburger Karnevalsverein. Die Kinder hatten viel Spaß an verschiedenen Sportstationen, die von den Lehrern betreut wurden. Der Beste bekam jeweils eine von Kindern gebastelte Fa-schingsmedaille. Passend zu den wunderschönen Kostümen konnte sich jeder von Frau Degelow und Frau Ebert schminken lassen. Ein buntes Programm gestalteten die „Powerkids“ mit Hipp-Hopp, Emma Wald (Kl. 4 b) mit „Mini-Playback-Show“ und die 3. Klassen mit Tanzeinlagen.Die Brunnen- und Adler-Apotheke, das Kosmetikstudio „Blau-Weiß“, die Sparkasse Uecker-Randow und das Transportunter-nehmen Großmann stellten kleine Sach- und Geldspenden für den Fasching zur Verfügung. Die leckeren Quarkbällchen spendierte unser Schulverein.Für das Gelingen dieses schönen Kinderfestes danken wir alle, die dazu beigetragen haben! Schüler der Klasse 3 b

Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“Wie im Flug verging das erste Schulhalbjahr. Die Kinder des Hortes „Paul und Paula“ der Volkssolidarität Uecker Randow in Strasburg freuten sich schon riesig, denn für die Ferien hatten wir uns einige interessante Vorhaben ausgedacht.So feierten wir unseren Fasching. Alle erschienen in tollen Kostü-men. Bei Spiel und Spaß verging die Zeit viel zu schnell.Aufregend war auch unser Tag, als wir zu „Kuntibunt“ nach Neu-brandenburg fuhren. Es ist immer wieder schön, mal mit den Zug oder den Bus zu fahren. Da kann man vieles erfahren oder bestaunen, denn meistens setzen wir uns ins Auto und werden überall hinge-fahren. Besonders gefielen unseren Kindern das große Trampolin und das Kletterhaus. Zwischendurch konnten sie sich mit belegten Brötchen, selbstgebackenen Kuchen und Süßigkeiten stärken. Müde und abgekämpft, aber glücklich, kamen wir abends nach Hause.Während der ersten Ferienwoche nutzten wir das schöne Winterwet-ter zum Rodeln und Wandern.

Auf diesem Weg möchten wir uns recht herzlich für die Einladung zur Geflügelausstellung in der Max-Schmeling-Halle bedanken. Wir erfuhren viel Interessantes über das Gefieder und staunten, wie viel man bei der Haltung beachten muss. Besonders interessant war es zu sehen, wie die Küken aus den Eiern schlüpften.Am Donnerstag ging es sportlich zu. Wir hatten uns zum Kegeln angemeldet. Alle Kinder waren voller Elan und gaben ihr bestes, denn am Ende erhielten die drei besten Kegler eine Medaille und die anderen einen Trostpreis.So vergingen die Ferien viel zu schnell und wir haben Kraft für das 2. Schulhalbjahr getankt. Wir danken allen, die uns bei unseren Vorhaben unterstützten.

Die Erzieher des Hortes „Paul & Paula“Volkssolidarität UER e. V.

Die Abfallberatung informiert!Duldungsfrist für Gebührenmarke

läuft Ende März abWie in den Vorjahren, wurden auch für 2015 Abfallgebührenmarken mit den Jahresgebührenbescheiden Mitte Januar an die Haushalte verschickt.Die neuen Aufkleber sollten inzwischen am Abfallgefäß angebracht sein. Denn ohne Marke erfolgt keine Entleerung!Nach einer Duldungsfrist bis zum 29. März 2015, somit ab der 14. Kalenderwoche, werden Abfallbehälter ohne Gebührenmarke nicht mehr geleert.In diesem Fall weist ein Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbe-hälter auf das Fehlen der gültigen Abfallgebührenmarke hin.Bei einer solchen Beanstandung bitte kurzfristig Kontakt zum Ab-fallgebühreneinzug in Pasewalk aufnehmen.

Die Sachbearbeiter des Abfallgebühreneinzuges stehen Ihnen diens-tags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.

Gudrun Blücher Seebad Stadt UeckermündeTelefon: 03834/87603292 Amt Torgelow-FerdinandshofFax: 03834/876093292E-Mail: [email protected]

Evelyn Baumann Stadt StrasburgTelefon: 03834/87603291 Amt „Am Stettiner Haff“Fax: 03834/876093291 Amt Löcknitz-PenkunE-Mail: [email protected]

Jana Runge Stadt PasewalkTelefon: 03834/87603293 Amt Uecker-Randow-TalFax: 03834/876093293 Amt „Am Stettiner Haff“E-Mail: [email protected] (Ueckermünde Land)

Um den Fahrern die Arbeit zu erleichtern bitte die ungültigen Auf-kleber vollständig entfernen.

Ihre Abfallberatung

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16 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

Ausstellungen – Museum

Achtung!Neue Öffnungszeiten

Bibliothek

Montag 14.00–16.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 14.00–16.00 Uhr

Museum

Dienstag bis Freitag09.00–12.00 Uhr

(Montags geschlossen)

Ausstellungseröffnung in der Kleinen Galerie des Museums

Die Mitglieder des Fotoklubs „Drei Meere“ stellten in einer be-eindruckenden Fotoausstellung die Stadt Stettin als aufstrebende Metropole vor. Gezeigt werden unter anderen Kirchen, der Manzelbrunnen, Tauben auf einer Treppe und viele Straßen und Alleen der Stadt.

Einmal im Monat treffen sich die Mitglieder, die aus der ganzen Uecker-Randow-Region kommen, zum Stammtisch im Haus an der Schleuse in Torgelow. Dort werden Pläne geschmiedet und bestimm-te Themen besprochen. Dank der mittlerweile sehr guten Kontakte der Vorsitzenden, Sabine Hanusch, zur Canon academy konnten in den letzten Jahren zweimal jährlich Foto-Workshops stattfinden. In verschiedenen Ausstellungsorten kann der Klub seine fotografischen Werke der Öffentlichkeit präsentieren. Die Gaststätte „Oase – Haus an der Schleuse“ in Torgelow, die VR-Bank Uckermark-Randow eG in Pasewalk, das Finanzamt in Greifswald sowie auch die Außen-stelle in Pasewalk und nun auch das Museum in Strasburg stellen die Ausstellungsflächen zur Verfügung. Der Fotoklub ist aus der Jugendkunstschule Eggesin hervorgegan-gen und 2005 gegründet worden. Die Ausstellung „Impressionen aus Stettin“ ist noch bis zum 1. Mai 2015 im Strasburger Museum zu sehen.

Kerstin Gerhardt

Die musikalische Umrahmung des Abends haben Amy Goth (li.) und Clara Ruske (re.) von der Musikschule Uecker-Randow übernommen.

Herr Dietrich Krüseler aus Strasburg ist auch Mitglied im Fotoklub „Drei Meere“

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Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 17

Strasburger Veranstaltungskalender

Veranstaltungen in den Monaten März/April14.03. 10.00–17.00 Uhr Linchenshöh „Ostermarkt“, Nagels Grünmarkt14.03. 15.00–21.30 Uhr Historisches „U“ Pasewalk „Pasewalker Gespräche 2015“ (s. S. 18)21.03. 14.00 Uhr Max-Schmeling-Halle Hallenfußballturnier der Alten Herren, FC Einheit Strasburg

22.03. 17.00 Uhr Kulturhaus Otto Reutter-Abend, „Alles weg’n de’ Leut’“, mit Walter Plathe (s. S. 18)

04.04. 19.00 Uhr Kulturhaus Ostertanzparty, CUevent 18.04. 14.00 Uhr Max-Schmeling-Halle Wellnessmesse (s. S. 10)25.04. 10.00 Uhr 17. Radtour des Brohmer und Helpter Berge Tourismusvereins

e.V., der Stadt Strasburg (Um.) und der AOK Nordost Pasewalk

Ausstellungen/Vorträgebis 27.03. Rathaus Ausstellung der Grundschule mit Arbeiten der Vollen Halb-

tagsschulebis 01.05. Museum Ausstellung „Impressionen aus Stettin“, Fotoklub „Drei Mee-

re“ Eggesin (s. S. 16)

Dauerausstellungen Hugenottenkolonie Strasburg/Historische Schulstube/Stadtge-schichte/

Ständige Ausstellung zum Leben und Wirken Max Schmelings

Vereine und VerbändeChorgemeinschaft Strasburg e. V.jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V.14.03. 14.30 Uhr Pfarrhaus „Heimat und Natur im ehemaligen Kreis Strasburg, Dia-Vortrag, Herr Arnold Ritter

Freundeskreis „Kiek üm’t Eck“13.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung „Kinner un Lüüd“

IG Bauen-Agrar-Umwelt17.04. 16.00 Uhr Gaststätte „Bierstübchen“ Vorstandssitzung 17.00 Uhr Kegelbahn 2 Stunden Kegeln und Information

Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen)12.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung16.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Handarbeit & Chor26.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung – Vorstellung der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl

Sozialverband Strasburg 01.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung

Veranstaltungen und Feste in der Umgebung14.03. 19.00 Uhr Mühlenstadthotel Woldegk Frühjahrsimkerball, Imkerverein Windmühlenstadt Woldegk

e. V.14.03. 8.00–18.00 Uhr Woldegk 18. Damen-und 22. Herrenvolleyballturnier, Sporthalle Got-

teskamp, Woldegker Volleyballverein

Nächste Ausgabe 02.04.2015

Beiträge an:[email protected]

Redaktionsschluss19.03.2015

ImpressumHerausgeber: Stadt Strasburg (Uckermark), Der Bürgermeister 17335 Strasburg, Schulstr. 1V. i. S. d. P: Matthias Schilling, Redaktion: Martina GothAnzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Katharina Thiele Tel.: 039753/22757, Fax 22 583, [email protected] Pressestelle der Stadt Strasburg (Uckermark) Stadtverwaltung Strasburg, Tel.: 039753/272-0Herstellungsleitung: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag • Am Markt 22, 17335 StrasburgErscheinungsweise: 10 x jährlichDer Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 18,- e + Porto.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpfl ichtung der Veröffent-lichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages.Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790ISSN 0941-1674

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18 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015

Weitere Veranstaltungen

Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“Walter Plathe begeistert bestimmt auch Sie mit seinem Programm.Wenn der Schauspieler Walter Plathe seinem roten Faden folgt und immer wieder fragt: „Wie hat der Otto Reutter das nur gemacht?“ ..., dann schwindelt er natürlich sehr charmant, denn dass er das Rezept ... längst herausgefunden hat, beweist sein Programm. Im dunklen Anzug mit Weste und Fliege liefert er schweißtreibenden Körpereinsatz, singt mit kräftiger Stimme, spielt gestenreich, geht ins Publikum, pickt sich genau jene Typen heraus, die Otto Reutter in seinen Couplets anspricht. So beweist Walter Plathe in 50 Jahren ist doch nicht alles vorbei. Plathe und sein Pianist zeigen, wie aktuell die Couplets von 1900 bis 1930 sein können. Als Schauspiel-Entertainer mixt Plathe Klein-kunstgeschichte mit komödiantischen Miniszenen.Da steht ein Typ auf der Bühne und schickt sich an, die Couplets von Otto Reutter nicht nur zu präsentieren, sondern auch zu aktualisieren. Und das funktioniert auch. Es ist einfach köstlich, wie Walter Plathe diese 70 Jahre alten Attacken auf die menschlichen Schwächen - die offensichtlich zeitlos schön sind – präsentiert. Karten für diese Veranstaltung erhalten sie im Vorverkauf im Buch-haus Görl, Ernst-Thälmannstraße 12 und in der Geschäftsstelle der VR- Bank Uckermark-Randow e. G. Altstädter Straße 2.

Matthias Lindner

Pasewalker Gespräche 2015Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Pasewalk und ganz Vorpommern-Greifswald, liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

„Hier Leben – Bleiben – Ankommen“ ist das Motto, unter dem wir Sie zu einem Austausch über Liebens- und Lebenswertes in unse-rer Region einladen. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, Ideen sammeln und vielleicht auch Pläne schmieden zu den Fragen: Wie können wir das bewahren, was unsere Heimat ausmacht? Wie kann es uns gelingen, dass auch andere heimisch werden? Kurzum: Was können wir gemeinsam tun, damit unsere Region eine lebenswerte Zukunft hat? In einem vielfältigen Programm, das wir speziell für Sie gemacht haben, können Sie diskutieren, Ihre Fragen stellen, gemeinsam tanzen, mit Ihren Kindern basteln und einen spannenden Tag miteinander verbringen. Wir laden ein zu Kuchen und Tanz, bieten Bilder, Informationen und ein tolles Programm für Groß und Klein, Jung und Alt.Seien Sie uns herzlich willkommen!

Liebe Asylsuchende in Pasewalk, Torgelow, Strasburg, Anklam und Greifswald,

wir freuen uns, wenn wir Dich und Sie zu den „Pasewalker Gesprä-chen“ am 14. März in Pasewalk begrüßen dürfen!Wir sind Leute vom Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, de-mokratisch, bunt!“ und einige sind Dir und Ihnen bekannt.Die Veranstaltung „Pasewalker Gespräche“ ist ein Treffpunkt für friedliebende Menschen aus der Region. Sie wollen gemeinsam darüber nachdenken, diskutieren und Ideen entwickeln, was Heimat oder Fremde für sie bedeutet, was sie unternehmen können, damit auch Zugereiste sich hier heimisch fühlen können, wie Verändern und Bewahren in Einklang gebracht werden können und nicht zuletzt,

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wie die Zukunft der Region gemeinsam gestaltet werden kann. Es geht aber auch um die Begegnung und das miteinander Feiern bei Kaffee und Kuchen, Musik und Tanzen und vieles mehr.Es geht auch um Dich & Sie und mögliche Begegnungen mit Flücht-lingen und Asylsuchenden, die in Torgelow, Strasburg, Anklam oder Pasewalk ihre Unterkünfte haben und ebenfalls eingeladen sind.Oder die hier bereits ansässig gewordenen Migranten, sowie pol-nische Mitbürger.Sich zu treffen und miteinander reden ist sicherlich schön und tut gut!Es geht aber auch um Begegnungen mit deutschen Mitbürgern, eine Möglichkeit sich näher zu kommen, voneinander etwas zu erfahren. Sprachbarrieren lassen sich überwinden, z. B. beim gemeinsamen Tanzen oder in der Kinderstube beim Basteln, Spielen und Filme ansehen.Wir haben auch Dolmetscher vor Ort und Leute, die sich als Sprach-paten anbieten. Alles eine Frage des Mutes und der Lust auf ein paar Stunden unter Freunden in einem fremden Land.Wir freuen uns auf Deinen und Ihren Besuch! Der Eintritt ist kos-tenlos und für Essen und Trinken ist auch gesorgt.Deine und Ihre Freunde vom Aktionsbündnis „Vorpommern: welt-offen, demokratisch, bunt!“

Weitere Informationen sowie den Programmablauf finden Sie unter www.vg-weltoffen.eu oder

Der lange Arm der Stasi – Einweisung aus politischen Gründen

Zu einem Zeitzeugengespräch lädt Marita Pagels-Heineking, die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, am 18. März um 18.00 Uhr in die Neustrelitzer Straße 120 nach Neubrandenburg ein.Die beiden Zeitzeugen Christian Czollek und Roland Militz erzählen über die Gründe ihrer Einweisung, ihren Leidensweg durch die Spe-zialkinderheime, den Jugendwerkhof und letztendlich die politische Haft. Mit der Einweisung begann für sie eine einschneidende Etappe in ihrem Leben. Eine Zeit, über die sie lange nicht reden durften und erst nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, mit dem Erlebten an die Öffentlichkeit zu gehen.

Zeitzeugengespräch

Wir sind für Sie erreichbar:Aktionsbündnis Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt! c/o Verein „Demokratisches OVP“, Burgstr. 9, 17389 Anklam, Tel.: 0160/98081129, E-Mail: [email protected]

Aktionsbündnis Vorpommern:weltoffen, demokratisch, bunt!

Sonstiges

Gemeinden aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“Noch bis zum 30. April 2015 können sich Gemeinden und Ortsteile mit weniger als 5.000 Einwohnern am bundesweiten Wettbewerb „Kerniges Dorf!“ beteiligen. Auch ein Verbund von Dörfern wird anerkannt, wobei die Einwohnerhöchstgrenze in diesem Fall für jedes einzelne Dorf gilt.Ausgezeichnet werden Orte, die sich in ihrer baulichen Gestaltung an die Bevölkerungssituation anpassen und dabei nachhaltig mit ihren Flächen und Gebäuden umgehen. Dabei können verschiedene Ansatzpunkte das Rennen machen – Rückbau, Gestaltung von Frei-flächen oder auch die Stärkung von Innenentwicklung. Besonders gewichtet wird aber das Ziel, welches durch die Maßnahmen letzt-endlich erreicht werden soll. Insgesamt wird es fünf Gewinner geben, die während der Interna-tionalen Grünen Woche 2016 vom Bundesministerium für Ernäh-rung und Landwirtschaft ausgezeichnet werden. Dafür stiftet die Landwirtschaftliche Rentenbank Preisgelder für jeden Gewinner in Höhe von 2.000 Euro.

Teilnahmeformulare und weitere Informationen, z. B. über die Ge-winner aus dem Jahr 2013, gibt es auf der Homepage der Agrarso-zialen Gesellschaft unter www.asg-goe.de/wettbewerb Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH

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