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Land Tessiner Tessiner Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin Cammin • Gnewitz • Grammow • Nustrow •Selpin • Stubbendorf • Thelkow • Zarnewanz • Stadt Tessin Jahrgang 13 Nummer 02 Montag, den 10. April 2017 Endlich kehrt nach den grauen Winterta- gen der Frühling wieder in unsere Stadt ein und mit ihm auch das Blühen der Kro- kusse, Narzissen und Tulpen. Wenn bunte Blumen aus der Erde sprie- ßen, Sonnenstrahlen das Gesicht wärmen und die Tage wieder länger werden, wird es Zeit, den Winterschmutz zu beseitigen und das Stadtbild zu verschönern. Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn Sie, liebe Tessiner, uns beim Früh- jahrsputz am 08.04.2017 tatkräftig unter- stützen würden. So wie die Natur sich im Frühjahr regt, wollen auch wir zügig mit unseren Inve- stitionen, die wir für das Jahr 2017 gep- lant haben, beginnen. Der Außenbereich der Kindereinrich- tung in der Karl-Marx-Straße soll neu für unsere „Kleinen“ gestaltet werden und in besonderem Glanz erstrahlen. Unser Bauhof hat bereits mit den ersten Arbei- ten begonnen. Des Weiteren wird der Sand auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet mit neuem Fallschutzsand ausgetauscht. Sicherlich haben Sie auch schon bemerkt, dass sich am Bahnhofsgebäude so einiges regt. Dieses historische Gebäude wird saniert und restauriert. Freuen wir uns schon jetzt auf die Fertig- stellung und die zukünftige Nutzung als Pension und Gaststätte. An dieser Stelle möchte ich mich auch für Ihr Verständnis und die gute Beachtung in Bezug auf die neue Regelung zum Ver- brennen von Gartenabfällen bedanken. Der Landkreis Rostock hatte die Stadt kurzfristig in Kenntnis gesetzt, dass das Verbrennen von Gartenabfällen seit die- sem Jahr nicht mehr gestattet ist. Zum bevorstehenden Osterfest lädt der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr wieder zum traditionellen Osterfeuer am 15.04.2017 auf dem Gelände der Alter Zuckerfabrik ein. Vielleicht haben Sie Interesse und schauen einfach mal vorbei. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest sowie Freude und Zeit zum Genießen der erwachenden Natur mit all ihren Farben, Düften und Eindrücken. Susanne Dräger Ihre Bürgermeisterin Liebe Einwohnerinnen und Einwohner! Liebe Gäste! Er ist‘s Frühling lässt sein blaues Band Wieder flattern durch die Lüfte; Süße, wohlbekannte Düfte Streifen ahnungsvoll das Land. Veilchen träumen schon, Wollen balde kommen. - Horch, von fern ein leiser Harfenton! Frühling, ja du bist‘s! Dich hab‘ ich vernommen! Eduard Mörike (Erstdruck 1828)

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Page 1: 3465 Tessin 15 17 · Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin Cammin • Gnewitz • Grammow • Nustrow •Selpin • Stubbendorf • Thelkow • Zarnewanz • Stadt Tessin Jahrgang

LandTessiner Tessiner Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin

Cammin • Gnewitz • Grammow • Nustrow •Selpin • Stubbendorf • Thelkow • Zarnewanz • Stadt Tessin

Jahrgang 13Nummer 02Montag, den 10. April 2017

Endlich kehrt nach den grauen Winterta-gen der Frühling wieder in unsere Stadt ein und mit ihm auch das Blühen der Kro-kusse, Narzissen und Tulpen. Wenn bunte Blumen aus der Erde sprie-ßen, Sonnenstrahlen das Gesicht wärmen und die Tage wieder länger werden, wird es Zeit, den Winterschmutz zu beseitigen und das Stadtbild zu verschönern. Aus diesem Grund würde ich mich freuen, wenn Sie, liebe Tessiner, uns beim Früh-jahrsputz am 08.04.2017 tatkräftig unter-stützen würden.

So wie die Natur sich im Frühjahr regt, wollen auch wir zügig mit unseren Inve-stitionen, die wir für das Jahr 2017 gep-lant haben, beginnen.Der Außenbereich der Kindereinrich-tung in der Karl-Marx-Straße soll neu für

unsere „Kleinen“ gestaltet werden und in besonderem Glanz erstrahlen. Unser Bauhof hat bereits mit den ersten Arbei-ten begonnen. Des Weiteren wird der Sand auf allen Spielplätzen im Stadtgebiet mit neuem Fallschutzsand ausgetauscht.

Sicherlich haben Sie auch schon bemerkt, dass sich am Bahnhofsgebäude so einiges regt. Dieses historische Gebäude wird saniert und restauriert.Freuen wir uns schon jetzt auf die Fertig-stellung und die zukünftige Nutzung als Pension und Gaststätte.

An dieser Stelle möchte ich mich auch für Ihr Verständnis und die gute Beachtung in Bezug auf die neue Regelung zum Ver-brennen von Gartenabfällen bedanken.

Der Landkreis Rostock hatte die Stadt kurzfristig in Kenntnis gesetzt, dass das Verbrennen von Gartenabfällen seit die-sem Jahr nicht mehr gestattet ist.

Zum bevorstehenden Osterfest lädt der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr wieder zum traditionellen Osterfeuer am 15.04.2017 auf dem Gelände der Alter Zuckerfabrik ein. Vielleicht haben Sie Interesse und schauen einfach mal vorbei.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest sowie Freude

und Zeit zum Genießen der erwachenden Natur mit all ihren

Farben, Düften und Eindrücken.

Susanne Dräger Ihre Bürgermeisterin

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner! Liebe Gäste!

Er ist‘s

Frühling lässt sein blaues BandWieder flattern durch die Lüfte;

Süße, wohlbekannte DüfteStreifen ahnungsvoll das Land.

Veilchen träumen schon,Wollen balde kommen.

- Horch, von fern ein leiser Harfenton!Frühling, ja du bist‘s!

Dich hab‘ ich vernommen!

Eduard Mörike (Erstdruck 1828)

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Tessiner Land – 2 – Nr. 02/2017

Rufnummern der Stadt Tessin

Alter Markt 1, 18195 Tessin Stand: 22.03.2017

Bürgermeisterin Susanne Dräger 781-22 [email protected] Marion Ziolkowski 781-23 [email protected]

HauptamtAmtsleiterin Heidrun Kasten 781-38 [email protected] Personal/Gewerbe Silvia Grebe 781-13 [email protected] Gehalt Ilka Schmidts 781-12 [email protected] Sitzungsdienst 781-35 [email protected]

Kämmerei (Bürger- u. Verwaltungshaus, St.-Jürgen-Str. 1)Amtsleiterin Kerstin Krebes 781-30 [email protected] Steuern/Abgaben Birgit Züge 781-32 [email protected] Haushalt/Finanzen Heidrun Osten 781-41 [email protected] Iris Höfs 781-29 [email protected] Kasse Juliane Kull 781-44 [email protected] Liegenschaften Katrin Konietzke 781-45 [email protected]

BauamtAmtsleiter Bernd Zapel 781-21 [email protected] Angelika Ladwig 781-19 [email protected] Karin Winter 781-17 [email protected]

Schul-, Ordnungs- u. KulturamtAmtsleiterin Gerlind Löschke 781-26 [email protected]

SG-Leiter Christina Tillack 781-14 [email protected] Versicherung (Kita, Schulen) Monika Möller 781-27 [email protected] Wohngeld Christine Schingen 781-34 [email protected]

SG-Leiter Uwe Neumann 781-18 [email protected] Ordnungsamt Alexander Rosenow 781-15 [email protected] Meldeamt Daniela Buhse 781-24 [email protected] Jugend/Kultur Tom Heller 781-28 [email protected] Standesamt/Friedhöfe Marita Lunow 781-33 [email protected](Bürger- u. Verwaltungshaus, St.-Jürgen-Str. 1)

Bibliothek 781-40

Informationen zu Schließzeiten des Rathauses

Das Hauptamt möchte Sie über folgende veränderte Sprechzeiten des Rathauses informieren:• AmFreitag,dem26.Mai2017istdasRathausgeschlossen.• InderZeitvon02.Junibis16.Juni2017istdasEinwohnermeldeamtaustechnischenGründengeschlossen.

Heidrun KastenHauptamtsleiterin

Einwohnerversammlung

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner!Am Dienstag, dem 25.04.2017 findet um 18:30 Uhr im VolksparksaalTessineineEinwohnerversammlungstatt,zu der ich Sie recht herzlich einladen möchte.

EswerdenfolgendeThemenangesprochen:• AllgemeinekommunalpolitischeInformationen• ErschließungdesWohngebietes„AmSpälbarg“• AusbauVerbindungswegzurCamminerChaussee

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Ihre BürgermeisterinSusanne Dräger

Schiedsstelle des Amtes Tessin

LiebeEinwohnerinnenundEinwohnerdesAmtesTessin,lassen Sie uns ein gutes und respektables Zusammenleben in unserer Gesellschaft ermöglichen. Seit dem 24.01.2017 gibt es eine neu gewählte Schiedsstelle für das Amt Tessin. Diese arbeitet ehrenamtlich und ist durch das Amtsgericht Güstrow vereidigtworden.HerrJürgenKöplin,FrauEllenDierkesunddie Vorsitzende Frau Sandy Holtz nehmen Ihre Anliegen gerne entgegen und werden innerhalb eines Schlichtungsverfahrens auf schriftlichen Antrag Ihrerseits tätig. Zu erreichen ist die [email protected] oder telefonisch unter 038205 78126.

Sandy HoltzVorsitzende der Schiedsstelle des Amtes Tessin

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Nr. 02/2017 – 3 – Tessiner Land

Fischereischeinprüfung in Tessin

Das Amt Tessin zeigt an, dass die nächste Fischereischein-prüfung zur Erlangung des Fischereischeines entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FSchPrVO M-V) vom 11.08.2005, in der Änderung vom 18.05.2013 (GVOBI. MV Nr. 8 Seite 299)

am Samstag, dem 13.05.2017 um 15:00 Uhr im Volksparksaal Tessin

stattfindet.Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, mel-den sich bitte schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Tessin, Rathaus Hauptamt, Alter Markt 1 in 18195 Tessin an.Die Antragsformulare sind bei der o. g. Behörde erhältlich oder im Internet unter www.tessin.de (unter Formulare).

Für den Fall, dass der Antragsteller minderjährig ist, ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforder-lich.

In Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung wird ein kostenpflichtiger Ausbildungskurs angeboten. Dieser fin-det am 12.05.2017 in der Zeit von 15:00 - 20:00 Uhr und am 13.05.2017 in der Zeit vom 8:00 - 14:00 Uhr im Volksparksaal statt.

Haushaltssatzung der Stadt Tessin für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck-lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Tessin vom 23.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Ergebnis- und FinanzhaushaltDer Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 8.280.200 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 8.829.100 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 548.900 EUR b) der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außer- ordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 548.900 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahme aus Rücklagen auf 548.900 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR

2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 7.455.000 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 8.002.700 EUR der Saldo der ordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen auf - 547.700 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 1.815.000 EUR die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit auf 2.644.200 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 829.200 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 1.554.200 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf 177.300 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.376.900 EURfestgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßnahmenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4Kredite zur Sicherung der ZahlungsfähigkeitDer Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 600.000 EUR.

§ 5HebesätzeDie Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 390 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.

§ 6 Stellen gemäß StellenplanDie Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 95,72 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 17.378.403,41 EUR.Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 17.625.319,18 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 17.318.819,18 EUR.

Tessin, den 24.03.2017

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Tessiner Land – 4 – Nr. 02/2017

Der Haushaltsplan der Stadt Tessin für das Jahr 2017 und der Wirtschafts-, Finanz- und Erfolgsplan 2017 der Tessiner Woh-nungsbaugesellschaft mbH liegen während der Öffnungszeiten in den Räumen der Kämmerei des Rathauses zur Einsichtnahme aus.

6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Tessin für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen

Die Stadtvertretung der Stadt Tessin beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor-pommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklen-burg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung, des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz M-V) in der derzeit gültigen Fassung, in ihrer Sitzung am 23.03.2017 die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Tessin für die Inanspruchnahme der kommunalen Kinderta-geseinrichtungen.

§ 3 Gebühr für die Betreuung§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:a) in der Kinderkrippe für einen Ganztagsplatz 250,00 EUR für ein Teilzeitplatz 150,00 EUR für einen Halbtagsplatz 100,00 EURb) im Kindergarten für einen Ganztagsplatz 145,00 EUR für einen Teilzeitplatz 87,00 EUR für einen Halbtagsplatz 58,00 EURc) im Hort für einen Ganztagsplatz 76,50 EUR für einen Teilzeitplatz 45,90 EUR

§ 8 InkrafttretenDie 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Tessin für die Inanspruchnahme der kommunalen Kinderta-geseinrichtungen tritt rückwirkend zum 01.04.2017 in Kraft.

Tessin, den 24.03.2017

VerfahrensvermerkEin Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung enthalten sind oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 5 KV nicht mehr geltend gemacht werden.Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah-resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Tessin geltend gemacht werden.

Tessin, d. 24.03.2017

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Spälbarg“ der Stadt Tessin

Die Stadtvertretung der Stadt Tessin hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 13 „Am Spälbarg“ mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.Der Plangeltungsbereich befindet sich am südwestlichen Rand des Stadtgebietes Tessin, hat eine Größe von rund 36.440 m2 und umfasst in der Flur 6 der Gemarkung Tessin die Flurstücke 478/2 und 479/34. Der Geltungsbereich des B-Planes ist im Über-sichtsplan (siehe Anlage) mit einer gestrichelten Linie gekenn-zeichnet und wird wie folgt begrenzt:• imNordendurchdasalsAckerlandgenutzteFlurstück

475/11,• imWestendurchdasalsAckerlandgenutzteFlurstück473/5

und durch das als Grünland genutzte Flurstück 493,• imSüdendurchdieüberwiegendalsAckerlandgenutzten

Flurstücke 483 bis 492 und• imOstendurchdieVerbindungsstraße(zwischenderBun-

desstraße 110 im Norden und der Kreisstraße K 22 im Süden).

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:• Ausweisung von vier Allgemeinen Wohngebieten mit

voraussichtlich 42 Baugrundstücken für bis zu zweigeschos-sige Wohngebäude mit Grundstücksgrößen zwischen rund 500 m2 und rund 800 m2,

• HerstellungvonErschließungsstraßenund-wegenmitallenerforderlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen,

• HerstellungvonöffentlichenGrünflächen,u.a.miteinemrandlichen Vorflutgraben.

Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.Der Entwurf des B-Planes Nr. 13 und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen vom 18.04.2017 bis einschließlich 22.05.2017 im Rathaus der Stadt Tessin (Bauamt), Alter Markt 1, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:dienstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr,donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,freitags 10:00 - 11:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Beden-ken und Anregungen zu dem Vorentwurf des B-Planes Nr. 13 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadt Tessin, Bauamt, Alter Markt 1, 18195 Tessin vor-gebracht werden.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V, des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege M-V, des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittle-res Mecklenburg, des Landkreises Rostock, der EURAWASSER Nord GmbH, des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes und des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“. Diese Stellungnahmen beinhalten vor allem Ausführungen zu Altlasten, Kampfmittelbelastungen, Bodendenkmalen bzw. Bodendenkmalverdachtsflächen, zum Immissionsschutz, zu landwirtschaftlichen Flächen, zum Bodenschutz, zur natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung, zum Artenschutz, zu Was-serflächen, zur Niederschlagswasser- und Abwasserentsorgung, zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Trinkwasserschutz.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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Nr. 02/2017 – 5 – Tessiner Land

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzu-lässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wer-den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Tessin, den 24.03.2017

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg-Flurneuordnungsbehörde-

Az.: 30a/5433.2-72-31033

Freiwilliger Landtausch: „Samow III“Gemeinde: Behren-LübchinLandkreis: Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss über die Anordnung eines freiwilligen Landtauschverfahrens

Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschafts-anpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Ände-rungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereini-gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss: Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren „Samow III“ Gemeinde Behren-Lübchin, Landkreis Rostock, angeordnet.

1. Verfahrensgebiet:Dem freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flur-stücke:

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück/e: Behren-Lübchin Samow 2 27, 62, 63, 64, 73,

86, 90Das Tauschgebiet umfasst 70.218 m2 und ist auf der mit dieser Bekanntmachung verbundenen Gebietskarte durch Umran-dung und Schraffur gekennzeichnet.Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staat-lichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Meck-lenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten des Amtes oder zu ver-einbarten Terminen eingesehen werden.

2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte:Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfah-ren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntma-chung dieser Aufforderung - beim Staatlichen Amt für Land-wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen innerhalb einer zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegen-über die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

3. Gründe:Der freiwillige Landtausch dient der Wiederherstellung und Gewährleistung von Privateigentum an Grund und Boden und

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Tessiner Land – 6 – Nr. 02/2017

der auf ihm ruhenden Bewirtschaftung sowie der Arrondierung und Zusammenlegung von Waldflächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines freiwilligen Landtausches bean-tragt. Der freiwillige Landtausch war daher nach § 54 LwAnpG in Verbindung mit § 103a FlurbG anzuordnen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Anordnungsbeschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben.Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres

Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schrift-lich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow eingelegt werden.

Bützow, den 22. Februar 2017

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg-Flurneuordnungsbehörde-

Az.: 30a/5433.2-72-31025

Freiwilliger Landtausch: „Helmstorf - Repnitz“Gemeinde: Stadt Tessin, Selpin, LühburgLandkreis: Rostock

Beschluss über die Anordnung eines freiwilligen Landtauschverfahrens

Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschafts-anpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss:Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren „Helm-storf - Repnitz“ Gemeinden Stadt Tessin, Selpin und Lühburg, Landkreis Rostock, angeordnet.

1. Verfahrensgebiet:Dem freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flur-stücke:

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück/e Stadt Tessin Helmstorf 1 34, 75, 76/10, 77, 78, 79,

84, 85, 180, 188, 189 Selpin Drüsewitz 2 7, 8, 71/4, 73/4, 76/2Selpin Reddershof 1 47/4Lühburg Repnitz 1 84Lühburg Repnitz 2 13/2, 14, 16, 17, 18, 19,

20, 22, 24, 27, 28, 30, 42, 44, 45

Das Tauschgebiet umfasst 880.573 m2 und ist auf der mit dieser Bekanntmachung verbundenen Gebietskarte durch Umrandung und Schraffur gekennzeichnet.

Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staat-lichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Meck-lenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten des Amtes oder zu ver-einbarten Terminen eingesehen werden.

2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte:Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfah-ren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntma-chung dieser Aufforderung - beim Staatlichen Amt für Land-wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen innerhalb einer zu setzenden

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Nr. 02/2017 – 7 – Tessiner Land

weiteren Frist nachzuweisen.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegen-über die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

3. Gründe:Der freiwillige Landtausch dient der Wiederherstellung und Gewährleistung von Privateigentum an Grund und Boden und der auf ihm ruhenden Bewirtschaftung in der Landwirt-schaft sowie der Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft durch Arrondierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines freiwilligen Landtausches beantragt. Der freiwillige Landtausch war daher nach § 54 LwAnpG in Verbindung mit § 103a FlurbG anzuordnen.

Die Flurstücke in der Gemarkung Drüsewitz, Flur 2 und Red-dershof, Flur 1 unterliegen dem Flurneuordnungsverfahren „Drüsewitz“. Durch den Landtausch werden zusätzliche Mög-lichkeiten geschaffen, positive Arrondierungseffekte zu ermög-lichen, die somit auch den Zielen des Flurneuordnungsverfah-rens dienen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Anordnungsbeschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben.Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schrift-lich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow eingelegt werden.

Bützow, den 09.02.2017

im Auftrag

Romuald Bittl

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg-Flurneuordnungsbehörde-

Az.: 30a/5433.2-72-31034

Freiwilliger Landtausch: „Samow IV“Gemeinde: Behren-LübchinLandkreis: Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss über die Anordnung eines freiwilligen Landtauschverfahrens

Nach den Vorschriften des 8. Abschnittes des Landwirtschafts-anpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen

in Verbindung mit den Vorschriften des Flurbereinigungs-gesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss:Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren „Samow IV“ Gemeinde Behren-Lübchin, Landkreis Rostock, angeordnet.

1. Verfahrensgebiet:Dem freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flur-stücke:

Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück/e: Behren-Lübchin Samow 1 169, 170Behren-Lübchin Samow 2 101, 105, 116, 122, 237

Das Tauschgebiet umfasst 90.953 m2 und ist auf der mit dieser Bekanntmachung verbundenen Gebietskarte durch Umran-dung und Schraffur gekennzeichnet.

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Tessiner Land – 8 – Nr. 02/2017

Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staat-lichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Meck-lenburg, Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zu den Sprechzeiten des Amtes oder zu ver-einbarten Terminen eingesehen werden.

2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte:Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfah-ren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntma-chung dieser Aufforderung - beim Staatlichen Amt für Land-wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen innerhalb einer zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegen-über die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

3. Gründe:Der freiwillige Landtausch dient der Wiederherstellung und Gewährleistung von Privateigentum an Grund und Boden und der auf ihm ruhenden Bewirtschaftung sowie der Arrondierung und Zusammenlegung von Waldflächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines freiwilligen Landtausches bean-tragt. Der freiwillige Landtausch war daher nach § 54 LwAnpG in Verbindung mit § 103a FlurbG anzuordnen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Anordnungsbeschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekannt-machung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 18246 Bützow eingelegt werden.

Bützow, den 15. März 2017

LandTessiner Tessiner Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha-densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar-ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.

Verantwortlich:Amtlicher Teil: Der AmtsvorsteherAußeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)

Anzeigenteil: Jan GohlkeErscheinungsweise: 2-monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haus-halte im Amtsbereich verteiltAuflage: 3.500 Exemplare

Impressum

Verlag + Satz: LinuS WitticH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 SietowDruck: Druckhaus WitticH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster tel. 03535/489-0Telefon und Fax:Anzeigenannahme: tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30Redaktion: tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected]Öffentliche Bekanntmachungen des Amtes erfolgen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt „TESSinEr LAnD“ AmTLicHES miTTEiLunGSBLATT DES AmTES TESSin, Alter markt 1, 18195 Tessin. Das Bekanntmachungsblatt erscheint in den monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt.Bezugsmöglichkeiten:• kostenloseVerteilunganalleerreichbarenHaushaltedesAmtesTessin• einzelnbzw.imAbonnementinderVerwaltungdesAmtesTessin,Alter markt 1, 18195 Tessin, gegen Erstattung

der Portokosten kann es auch über die Amtsverwaltung bezogen werden.namentlich gekennzeichnete Artikel geben die meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.

Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Tessin

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Nr. 02/2017 – 9 – Tessiner Land

LUC GmbHNeptunallee 8c18057 Rostock- mit hoheitlichen Befugnissen für Flurneuordnung beliehene Stelle -

Az.: 5433.3-72-31234

Flurneuordnungsverfahren: „Drüsewitz“ gem. § 56 LwAnpG i. V. m. § 86 FlurbGGemeinden: Selpin, Cammin, Wardow, Stadt TessinLandkreis: Rostock

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Auslegung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse sowie zum Planwunschtermin

Im Flurneuordnungsverfahren Drüsewitz, Gemeinden Selpin, Cammin, Wardow und Stadt Tessin, Landkreis Rostock werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Ein-sichtnahme für die Beteiligten gemäß § 63 (2) Landwirtschafts-anpassungsgesetz (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-rungen, ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom

02.05.2017 bis 26.05.2017im Amt Tessin, Rathaus, 18195 Tessin, Alter Markt 1

und kann zu den Besucherzeiten eingesehen werden. Die Ein-sicht ist auch in der LUC GmbH, Neptunallee 8c, 18057 Rostock in der Auslagefrist nach vorheriger Terminabstimmung zu den Geschäftszeiten möglich.Weiterhin werden Angestellte der LUC GmbH in der Zeit vom 22.05.2017 bis zum 24.05.2017 jeweils von 09:00 - 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Cammin, Dammweg 5, 18195 Cammin für Erläuterungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung und zur Entgegennahme von Planwünschen für die Gestaltung der späteren Neuzuteilung der Flächen im Verfahrensgebiet zur Verfügung stehen.

Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung wird anberaumt auf

Dienstag, den 30.05.2017 um 18:30 UhrDorfgemeinschaftshaus Cammin, Dammweg 5

In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung dargestellt. Darüber hinaus können Sie, wie auch während der Auslegungsfrist, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorbringen.

Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergeb-nisse der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbindlich festgestellt. Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungs-anspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeträge bilden.

Hinweis: Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt er sich wäh-rend der Auslegungsfrist nicht zu den Ergebnissen der Werter-mittlung, so wird angenommen, dass er mit den Ergebnissen der Wertermittlung einverstanden ist. Hierauf wird gemäß § 134 Abs. 1 FlurbG in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen besonders hingewiesen.Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten las-sen. Vollmachtsvordrucke können bei der LUC GmbH, Neptu-nallee 8 c, 18057 Rostock angefordert werden.

Rostock, den 15.03.2017

F. NeumannGeschäftsführer

Wasser- und Bodenverband Teterower Peene

Schauplan 2017 für den Amtsbereich Tessin

Schauführer: Falk Bänsch

Datum Beginn Treffpunkt Schau- Schau-Tag Uhrzeit bereich beauftragter Gemeinde_________________________________________________________Di., 04.04. 09:00 Rathaus Selpin Sommer, Tessin Harald Thelkow Dierkes, Gerhard Nustrow Lembke, Dirk

Die Schau ist öffentlich. Alle interessierten Bürger, insb. Land-wirte, sind eingeladen.

Bauvorhaben der Stadt Tessin

Das Frühjahr hat begonnen und der Bauhof hat die Technik vom Winterdienst wieder umgestellt auf Frühjahr-/ Sommerbetrieb.

1. Sporthalle an der Anne-Frank- Schule Nach Fertigstellung und Abnahmen der Leistungen, der Über-gabe der erforderlichen Nachweise für die technischen Anla-genteile und den Brandschutz, wurde die Halle im Januar 2017 durch den Schulsport in Nutzung genommen. Die feierliche Einweihung fand am 25.02.2017 statt.Die Sporthalle befindet sich, wie auch das Vorhaben „Moder-nisierung Regionale Schule mit Heizungsumstellung“ in der Abrechnung!

2. Tessiner Bahnhof Die Bauarbeiten (Erschließung) zum Bahnhofsgebäude in Tessin wurden im Februar 2017 begonnen. Der nächste Schritt wird der Abbruch des Bereiches Güterabfertigung sein. Die Sanie-rung des Gebäudes mit Pension und kleinem Restaurant soll bis September 2018 fertiggestellt sein. Die Sanierung des Nebengebäudes (ehem. WC) wurde separat zur Förderung bei der Lokalen Aktionsgruppe LAG eingerei-cht. Das Vorhaben wurde in das Förderprogramm 2017 /18 aufgenommen.

3. Bebauungsplan Nr. 13 „Am Spälbarg“ - neues Wohngebiet „Am Spälbarg“

Die Erarbeitung des B-Planes geht zügig voran. Die erforder-lichen Verfahrensschritte bis zur Genehmigung werden voraus-sichtlich im Sommer 2017 abgeschlossen sein. Parallel dazu wird mit der Erschließung des Wohngebietes begonnen. Die Nachfrage nach Bauflächen ist im Vorfeld schon enorm. Eine Übersicht über reservierte bzw. noch freie Grundstücke finden Sie auf der Homepage der Stadt Tessin.

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Tessiner Land – 10 – Nr. 02/2017

4. Ausbau der Verbindungsstraße zwischen der Camminer Chaussee (K22) und der Rostocker Chaussee (B110)

Mit der weiteren Erschließung von Grundstücken an der Verbin-dungsstraße ist ein Ausbau dringend notwendig. Die Realisie-rung ist im Haushalt 2017 geplant. Ein entsprechender Antrag auf Fördermittel wurde beim Straßenbauamt Stralsund einge-reicht. Baudurchführung ist bei Förderung von Juni bis Oktober 2017 vorgesehen. Die Bauarbeiten müssen gut koordiniert zu den Erschließungsarbeiten zum neuen Wohngebiet erfolgen. Hierzu findet am 25.04.2017, um 19:00 Uhr im Volksparksaal, eine Einwohnerversammlung statt.

5. Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“Die Aufhebung des noch bestehenden Teils des Sanierungs-gebietes „Historische Altstadt“ Zone 1 ist in den Ausschüssen beraten worden. Nach den Zonen 2 und 3 wird nach Aufhebung der Zone 1 - betrifft den Bereich um den Alten Markt - das gesamte Sanierungsgebiet „Historische Altstadt Tessin“ aus dem Sanierungsprogramm gelöscht. Nach Eingang aktueller Gutachten vom Gutachterausschuss werden die noch ausstehenden Ausgleichsbeträge erhoben.

6. Sanierungsgebiet „Alte Zuckerfabrik“Arbeiten zur Dachreparatur der Haupthalle wurden noch im letzten Jahr abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten an der hin-teren Fassade laufen derzeit.

7. SchulcampusDie Stadtvertretung hat die Errichtung eines Schulcampus am Standort „Anne-Frank-Schule Tessin“ beschlossen. Ein ent-sprechender Antrag auf Fördermittel für das Vorhaben wurde gestellt.Die Planungsleistungen müssen über ein europaweites Verga-beverfahren ausgeschrieben werden, da der geschätzte Auf-tragswert oberhalb des Schwellenwertes liegt. Das Verfahren wird derzeit vorbereitet.Die Bauarbeiten können frühestens im kommenden Haushalts-jahr beginnen.

Baumaßnahmen in den Gemeinden

CamminDie Gemeinde hat Aufträge erteilt für die Auspflasterung einer Fläche am Brink neben der Bushaltestelle und zur Veränderung der Wendestelle vor der Schule. Probleme für das Ein- und Aussteigen am Schulbus sollen für die Schüler und das Busun-ternehmen beseitigt werden.Im Jahr 2016 wurden Fördermittel für die Sanierung des Schul-/Kitastandortes über die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILERL MV) beantragt. Die Genehmigung wurde erteilt und die Aufträge für die Vorhaben Fassadensanierung Kita und Erneuerung Fenster im Kellerbereich der Storchenschule wur-den vergeben.Für das schon einige Zeit geplante Vorhaben Errichtung eines Blockheizkraftwerkes an der Storchenschule kann nach Zusi-cherung der Förderung durch die Lokale Aktionsgruppe Ost-see DBR (LEADER) die Vorbereitung laufen. Derzeit wird die Planung erarbeitet und für September/Oktober kann mit der Fertigstellung gerechnet werden.

GrammowFür die bessere Erledigung gemeindlicher Arbeiten ist die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges geplant. Derzeit werden die eingegangenen Angebote gesichtet und die Ent-scheidung zum Kauf getroffen.

Beim Frühjahrsputztag soll die Brücke im Park repariert werden. Dafür wurde Holz angeschafft.

Selpin Nach Abwägen der Gesamtkosten für den Umbau und die Erweiterung der KITA wurde auf der letzten Gemeindever-tretersitzung die Entscheidung getroffen, das Gebäude mit Wärme-Dämm-Verbundsystem auszustatten. Schon im alten Jahr wurde auf Grund der Notwendigkeit das Bestandsdach neu gedeckt. Beides war aus Kostengründen zunächst ausge-klammert worden. Die Arbeiten gehen zügig voran, so dass es möglich ist, wie gep-lant, im Mai das Gebäude seiner Bestimmung an den Betreiber der KITA zu übergeben.

Bernd ZapelLeiter des Bauamtes

Frei laufende Hunde und Hundekot - ein ständiges Ärgernis

Liebe Hundehalter,leider entsorgen nicht alle Hundehalter beim Gassigehen mit ihrem Hund den Hundekot.Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Hundekot kann Krankheitserreger, ins-besondere Parasiten enthalten. Dadurch ist eine Gefährdung von Menschen, besonders von Kindern nicht ausgeschlossen.Die Beseitigung von Hundekot gehört zur Abfallentsorgung.Der Hundekot ist sofort von der begleitenden Person aufzuneh-men und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hundekot ist Abfall im Sinne des Abfallrechts und gehört in die Restmülltonne.Wie vielfach angenommen befreit die Zahlung von Hundesteu-er nicht von der Verpflichtung.Liegengelassener Kot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.Das Amt Tessin wird diesbezüglich verstärkte Kontrollen durch-führen.Des Weiteren gehen vermehrt Beschwerden gegen Hundehalter(innen) ein, welche ihr Tier frei laufen lassen obwohl sich Menschen, zum Teil in Begleitung von anderen Hunden, nähern. Dies kann zu gefährlichen Begegnungssitu-ationen mit Verletzungsgefahren für Mensch und Tier führen.

HundeanmeldungHäufig werden Hunde nach der Anschaffung nicht vom Hun-dehalter angemeldet. Lt. § 12 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Tessin und der Gemeinden des Amtes Tessin besteht eine Anzeigepflicht für die Hundehal-tung. Zuwiderhandlungen sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden.Auch hier wird es zu verstärkten Kontrollen kommen.Anmeldeformulare erhalten Sie im Internet unter www.tessin.de unter der Rubrik Formulare oder persönlich im Rathaus der Stadt Tessin, Abt. Steuern und Abgaben.

Gerlind LöschkeOrdnungsamtsleiterin

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Nr. 02/2017 – 11 – Tessiner Land

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Tessiner Land – 12 – Nr. 02/2017

Die Stadt Tessin erschließt und vermarktet das neue Wohngebiet „Am Spälbarg“!1. Kaufpreis: ca. 90,00 EUR/qm (vorläufig)2. Grundstücksgrößen: 509 qm bis 758 qm3. alles aus einer Hand4. keine Reservierungs- oder Maklergebühren5. vollerschlossen6. B-Plangebiet, daher keine Baugenehmigung notwendig (nur Bauanzeige)7. voraus. Baubeginn für die Bauherren ab Oktober 2017 möglich8. unverbindliche Vormerkungen ab sofort möglich

Kontakt: Tel. 038205 78145 Fax: 038205 78150 Mail: [email protected]

Auf der Hompage der Stadt Tessin ist der Parzellierungsplan eingestellt. Bereits reservierte und freie Grundstücke finden Sie hier.

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Nr. 02/2017 – 13 – Tessiner Land

Ausschreibungen der Gemeinden

Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim auf dem Lande.

Dazu bieten Ihnen die Gemeinden preiswerte Baugrundstücke

in idyllischer Dorflage.

Gemeinde Gnewitz

Barkvierener Weg/L18, 18195 Gnewitz

Lage: Gemarkung: Gnewitz, Flur 1

1. Baugrundstück (Flurstück 94) - 1400 qm

2. Baugrundstück (Flurstück 108) - 3654 qm

3. Baugrundstück (Flurstück 109) - 1358 qm

4. Baugrundstück (Flurstück 111) - 2747 qm

5. Baugrundstück (Flurstück 112) - 3071 qm

6. Baugrundstück (Flurstück 113) - 1692 qm

(nur Verkauf

einer Teilfläche möglich)

Ein Verkauf von Teilflächen ist möglich. Die Vermessungskosten

sind vom Erwerber zu tragen.

Preis: Mindestgebot 15,00 EUR/qm

Gemeinde Thelkow18195 ThelkowLage: Gemarkung: Thelkow, Flur 1

1. Baugrundstück (Flurstück 451) - 700 qm2. Baugrundstück (Flurstück 508) - 1.070 qm

Preis: Mindestgebot 15,00 EUR/qm

18195 Thelkow OT Liepen1. Grundstück (kein Baugrundstk.) - 1.092 qm („Alte Feuerwehr“ in Liepen 33 a)

Preis: verhandelbar

Gemeinde ZarnewanzGrafenweg, 18195 ZarnewanzLage: Gemarkung Zarnewanz, Flur 1

Baugrundstück (Flurstück 112) - 1.454 qm

Gnewitzer Straße, 18195 ZarnewanzLage: Gemarkung Zarnewanz, Flur 1

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Tessiner Land – 14 – Nr. 02/2017

1. Baugrundstück (Flurstück 199) - 700 qm2. Baugrundstück - 1.142 qm

Preis: Mindestgebot 20,00 EUR/qm

Bebaute Grundstücke

Gemeinde GrammowGutshaus, Dorfstraße 24, 18195 GrammowLage: Dorflage mit angrenzender ParkanlageGrundstücksgröße: ca. 13.000 qmPreis: verhandelbar

Ansprechpartner für alle Ausschreibungen der Stadt Tessin und der Gemeinden:Stadtverwaltung Tessin, Alter Markt 1, 18195 TessinTel.: 038205 78145, Fax: 038205 78150Internet: www.tessin.de, E-Mail: [email protected]

Stellenausschreibung

Wir suchen ab Juni bis voraussichtlich September 2017 Schü-ler und gerinfügig Beschäftigte für einen interessanten Som-merjob am Naturbadesee „Tessiner Südsee“ als

Rettungsschwimmer und Servicekräfte.

Voraussetzung für die Vergabe der Stellen für Rettungs-schwimmer ist die Vorlage eines gültigen Rettungsschwim-mernachweises.

Bewerbungen nehmen wir unter der [email protected] oder schriftlich unterStadt Tessin, Alter Markt 1, 18195 Tessin entgegen.Für nähere Informationen steht Frau Kasten, Tel. 035205 78138 zur Verfügung.

Susanne DrägerBürgermeisterin

Gemeinde Cammin

Altersjubilare

am 05.04.2017Herrn Siegfried Büttner zum 85. Geburtstagam 30.04.2017Frau Ilse Düwel zum 81. Geburtstagam 17.05.2017Frau Liesel Höhn zum 80. Geburtstag

Ihr BürgermeisterWilhelm Stahlhut

Gemeinde Gnewitz

Altersjubilare

am 10.04.2017Frau Gertrud Ahrens zum 84. Geburtstagam 17.04.2017Herrn Karl Freutel zum 83. Geburtstagam 29.04.2017Herrn Manfred Hartmann zum 81. Geburtstag

Ihr BürgermeisterBodo Kretschmer

Gemeinde Grammow

Altersjubilare

am 01.04.2017Herrn Bernhard Schwarz zum 85. Geburtstagam 15.04.2017Frau Edith Schwarz zum 89. Geburtstagam 19.04.2017Frau Ingeborg Bartsch zum 82. Geburtstagam 26.05.2017Frau Helga Ameling zum 81. Geburtstag

Ihre BürgermeisterinInge-Lore Ehrlich

Gemeinde Nustrow

Altersjubilare

am 06.04.2017Frau Hanni Wiesner zum 87. Geburtstagam 12.05.2017Frau Lydia Beck zum 99. Geburtstag

Ihr BürgermeisterDirk Lembke

Gemeinde Selpin

Ehejubilare

zur diamantenen Hochzeit

am 13.04.2017Herrn Bernfried und Frau Erika Bauer

aus Selpin

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Nr. 02/2017 – 15 – Tessiner Land

Altersjubilare

am 02.04.2017Herr Bernfried Bauer zum 81. Geburtstagam 19.04.2017Frau Erika Bauer zum 82. Geburtstagam 27.05.2017Frau Christa Goldbeck zum 86. Geburtstag

Ihr BürgermeisterMario Ruhm

Gemeinde Stubbendorf

Altersjubilare

am 11.04.2017Herrn Kurt Juhnke zum 80. Geburtstagam 20.04.2017Herrn Horst Albrecht zum 81. Geburtstagam 22.04.2017Frau Christel Wilhelm zum 81. Geburtstagam 06.05.2017Frau Anneliese Sadkowiak zum 81. Geburtstagam 27.05.2017Frau Renata Siegeris zum 80. Geburtstag

Ihr BürgermeisterErich Meyer

Stadt Tessin

Altersjubilare

am 01.04.2017Herrn Hans-Willi Tessenow zum 80. Geburtstagam 04.04.2017Herrn Hans Karbowski zum 87. GeburtstagHerrn Eva Spirat zum 80. Geburtstagam 07.04.2017Frau Josefine Hillmer zum 89. Geburtstagam 08.04.2017Herrn Horst Verworner zum 81. Geburtstagam 11.04.2017Frau Meta Schmidt zum 89. Geburtstagam 14.04.2017Frau Waltraut Dück zum 81. Geburtstagam 16.04.2017Frau Renate Zühlke zum 84. Geburtstagam 17.04.2017Frau Thea Zarse zum 93. Geburtstagam 19.04.2017Frau Ilse Hinzmann zum 84. Geburtstagam 23.04.2017Frau Hella Martha Kisiel zum 84. Geburtstagam 28.04.2017Frau Elli Aulerich zum 88. GeburtstagFrau Wanda Rothbart zum 86. Geburtstagam 30.04.2017Frau Hildegard Schultz zum 92. GeburtstagFrau Erika Krüger zum 86. GeburtstagFrau Hildegard Habo zum 83. Geburtstagam 02.05.2017Frau Maria Jarosch zum 92. Geburtstagam 03.05.2017Frau Irma Kramm zum 86. GeburtstagFrau Inge Jürgensen zum 86. GeburtstagFrau Hertha Roß zum 91. Geburtstagam 04.05.2017Frau Ursula Schröter zum 89. Geburtstagam 05.05.2017Frau Ruth Krusch zum 90. Geburtstag

am 06.05.2017Frau Lieselotte Nagel zum 93. Geburtstagam 09.05.2017Frau Charlotte Kursinski zum 85. Geburtstagam 10.05.2017Frau Irmgard Bühler zum 80. Geburtstagam 11.05.2017Herrn Hermann Schumacher zum 80. Geburtstagam 14.05.2017Herrn Bruno Laschkowski zum 87. GeburtstagFrau Grete Krause zum 94. GeburtstagFrau Johanna Treinis zum 89. GeburtstagHerrn Werner Bornemann zum 80. Geburtstagam 15.05.2017Frau Elfriede Warnick zum 88. Geburtstagam 24.05.2017Herrn Jürgen Finck zum 86. Geburtstagam 25.05.2017Frau Elli Karstaedt zum 85. Geburtstagam 28.05.2017Frau Ingeborg Meyer zum 87. GeburtstagFrau Anneliese Hoff zum 80. Geburtstagam 30.05.2017 Frau Elisabeth Lehner zum 82. GeburtstagFrau Margrit Junge zum 81. GeburtstagHerrn Walter Schildt zum 80. Geburtstagam 31.05.2017Frau Annette Adam zum 82. Geburtstag

Ihre BürgermeisterinSusanne Dräger

Gemeinde Thelkow

Ehejubilare

zur eisernen Hochzeit

am 27.05.2017Herrn Kurt und Frau Gerda Kuhlmey aus Liepen

Altersjubilare

am 20.04.2017Herrn Manfred Kunze zum 80. Geburtstagam 07.05.2017Frau Elfriede Preuß zum 86. Geburtstagam 23.05.2017Frau Ursula Morgenroth zum 87. Geburtstagam 28.05.2017Frau Irmgard Vaahs zum 85. Geburtstag

Ihr BürgermeisterErhard Skottki

Gemeinde Zarnewanz

Altersjubilare

am 23.04.2017Frau Irma Radt zum 97. Geburtstag

Ihr BürgermeisterBodo Waldbauer

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Tessiner Land – 16 – Nr. 02/2017

Grundschule an der Recknitz

„Mach mit … - Finale“ in Sanitz

Am 11.03.2017 fand in Sanitz das „Mach mit …“ - Finale der 1. und 2. Klassen der Grundschulen statt. Bei mehreren Hindernis-staffeln, Medizinballstaffeln, verschiedenen Einzeldisziplinen und beim Ballzielwurf gaben alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ihr Bestes und kämpften um möglichst viele Punkte. Am Schluss gab es für uns den 5. Platz. Alle Kinder waren mit großem Eifer und Freude dabei.Vielen Dank möchten wir auch den Eltern sagen, die uns an diesem Samstag unterstützten.

J. Krause und M. Nowak

Besuch im Ostseestadion

Am 1.2.2017 war es endlich so weit. Der mit Spannung erwartete Besuch der Hansa-Kicker im Ostseestadion fand für 15 Kinder endlich statt.Dank der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Tessin konnten unsere Sportler im Rahmen des Gesundheitsprojektes nach Rostock fahren.

Junge Künstler - Ausstellungseröffnung im Zoo Rostock

Zum Jahresende 2016 folgte unsere Grundschule an der Reck-nitz dem Aufruf des Rostocker Zoovereins zum großen Zei-chenwettbewerb. Insgesamt 250 junge Künstler nahmen mit 200 Werken an dem Wettbewerb aus Rostock und Umgebung teil. Umso größer war die Freude darüber, dass 3 Bilder unserer Schülerinnen Fenja Rosenfeld, Josephine Plontasch und Ina Schäpe von der Jury ausgewählt wurden und am 2.2.2017 wäh-rend der Ausstellungseröffnung geehrt wurden. Unser Dank gilt dem Rostocker Zooverein für die schöne Ver-anstaltung und der Stadt Tessin, die uns die Fahrt nach Rostock ermöglicht hat. Die Bilder sind noch bis zum 22.4.2017 im Zoo zu bestaunen.

Besuch vom „Vogel des Jahres“ an der Grundschule Tessin

In jedem Jahr begeistert Frau Ehrentraut vom NABU unsere Kinder mit anschaulichen Informationen vom Vogel des Jahres. In diesem Jahr besuchte uns Mitte März der Waldkauz. Es ist toll zu sehen, wieviel unsere kleinen Naturschützer schon über die Vögel der Heimat wissen und neu dazu lernen können. Viel zu schnell verfliegt immer die Zeit.

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Nr. 02/2017 – 17 – Tessiner Land

Regionale Schule „Anne Frank“

Unser Betriebsausflug der Klassen 7a & 7b der Regionalen Schule „Anne Frank“

Am 7.11.2016 machten wir, die Klassen 7a & 7b, im Rahmen unseres AWT-Unterrichts einen Betriebsausflug in zwei Betriebe in Tessin. Im Unterricht beschäftigen wir uns gerade mit Betrieben, ver-schiedenen Tätigkeiten und Berufen. Erst gingen wir zum Autohaus Gebr. Müller, hier werden Neu- und Gebrauchtwagen verkauft und auch repariert. Dort wurden wir von drei Mitarbeitern begrüßt, die uns in drei Gruppen einteilten. Die erste Gruppe beschäftigte sich mit dem Arbeits-schutz, die zweite Gruppe mit den Maschinen und verschie-denen Werkzeugen und die dritte Gruppe durfte sich die Autos von innen ansehen, dann wurde gewechselt.

Anschließend gingen wir in die Reha Klinik Tessin, dort werden ältere Menschen betreut und geheilt. Hier begrüßten uns die Chefin Fr. Trommer und Pflegedienstleiterin Andrea Döbel. Sie zeigten uns einige Räume, einen Bastel- und einen Sportraum. Dann stellten sie uns den Tagesablauf der Patienten vor und erklärten uns, welche Fachbegriffe sie im Umgang mit Patienten benutzen z. B. Rehabilitation, das heißt so viel wie Herstellung der Bewegung. Der Tag mit Frau Jantzen, unserer AWT-Lehrerin, hat uns auch außerhalb der Schule gut gefallen. Wir haben viele interessante Sachen kennengelernt. Darum danken wir den Mitarbeitern der beiden Betriebe für ihre Zeit und für den tollen Einblick in ihre Arbeit.

Annelie MüllerSchülerin der Klasse 7b

Kinoausflug der 5a nach Rostock

Wir sind grade am Bahnhof in Tessin angekommen und mussten uns in Gruppen zu 5 Kindern einteilen, da die Lehrer Gruppen-karten für den Zug kaufen wollten. Das war etwas schwierig, da alle mit den besten Freunden zusammen sein wollten. Als wir es endlich geschafft hatten, sind wir in den Zug eingestiegen und haben uns um ein paar Plätze „gestritten“. Nach einer halben Ewigkeit sind wir am Rostocker Hauptbahnhof angekommen. Wir sind zu Fuß zum Cine Star gelaufen, es heißt ja schließlich Wandertag. Nachdem wir dort eintrafen, wurde es gleich wär-mer und alle waren aufgeregt, wann der Film endlich losging. Die meisten standen noch an der meterlangen Schlange vor dem Imbissstand an. Wir haben uns Cola und Chips mitgenommen. Als wir dann nach längerem Getrödel den Filmsaal betreten konnten, waren komischerweise nur noch die vorderen Plätze frei. Nach ein bischen Werbung hat der Film endlich begonnen. Alle schauten gespannt bei „Burg Schreckenstein“ zu. Es ging um einen Jungen, der auf ein Internat musste. Die anderen Jungs dort kamen ihm erst nicht grade freundlich vor, aber

weil alle das gleiche Ziel hatten, lernten sie sich besser kennen und wurden Freunde. Nach dem Film mussten wir uns ganz schön beeilen, um unseren Zug nach Hause zu schaffen. Auf der Rückfahrt unterhielten wir uns über „Burg Schreckenstein“ und wie lustig es war.In der Schule angekommen, hat die 5a noch „gewichtelt“.Das war ein cooler Wandertag.

Julika Geschwindner und Fr. Jantzen

Informationsveranstaltung der Regionalschule „Anne Frank“

Jedes Jahr sehen sich die Eltern der Klassenstufe 4 der Grund-schule in der Pflicht, den Übergang ihrer Kinder in die Sekun-darstufe I zu organisieren.Die Regionale Schule „Anne Frank“ Tessin lud zu diesem Zweck zur Informationsveranstaltung am 15.12.2016 ein. Auf die-ser Veranstaltung stellte der Schulleiter die Ziele, Aufgaben, Unterrichtsprinzipien, Schulpartnerschaft, Schulhöhepunkte sowie das besondere Schulprofil der Bildungseinrichtung vor.Anschließend konnten die Eltern sich in einer Schulführung einen Überblick über vorhandene Räumlichkeiten und die gute Ausstattung verschaffen. Am Tag darauf, dem 16. Dezember, waren dann die Viertklässler der Grundschule „An der Recknitz“ zu Besuch an der Regionalen Schule. Unter Leitung der Schulsozialarbeiterin Frau Audersch hatten alle Schüler die Möglichkeit, sich in den Projekten „Neue Medien“ und „Physik/Astronomie“ auszuprobieren.So wurde unter Leitung von Frau Audersch und Herrn Hinkfoth-Pedd ein Hörspiel erstellt. Herr Ziolkowski brachte mit einigen Experimenten aus der Optik, Akustik oder Elektrizitätslehre die Schüler zum Staunen und Nachdenken.Betreut werden die Grundschüler den Vormittag von Schülern der Jahrgangsstufe 7.

ZiolkowskiSchulleiter

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Tessiner Land – 18 – Nr. 02/2017

Vorlesewettbewerb

Am Freitag, dem 02.12.2016 führten die 6. Klassen der Regi-onalen Schule „Anne Frank“ Tessin ihren Vorlesewettbewerb durch.Die drei Besten jeder Klasse traten gegeneinander an und kämpften um den Sieg.Es war ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen, denn alle 6 Teil-nehmer zeigten hervorragende Leistungen.Zuerst wurde ein ungeübter Text gelesen, anschließend stellten die Schüler die Bücher ihrer Wahl vor.Der Jury fiel die Entscheidung nicht leicht, aber Lynn-Merle Hellweg aus der Klasse 6a überzeugte schließlich und belegte den 1. Platz.Ebenfalls zu den Siegern zählen Lena Will aus der Klasse 6a und Elias Marquardt aus der Klasse 6b.Alle hoffen, dass unsere Schulsiegerin auch beim zentralen Ausscheid erfolgreich sein wird.

D. Bindernagel

1. Eishockeymeisterschaft an der RegS Tessin

Die Schulmeisterschaft in Form eines Eishockeyturnieres war der krönende Abschluss unserer Eislaufzeit im Rahmen des Sportunterrichtes. Jede Klasse trat mit einer Mannschaft mit solch‘ klangvollen Namen, wie „Ice Tiger“, „Eiswölfe“, „Teu-felsaffen“ oder „Bio-Gang“ bei diesem Wettkampf an. Wir haben spannende Spiele gesehen, Eishockey mit Begeisterung und auf sportlich hohem Niveau. Wir haben Teamgeist, Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme erlebt. Wir können als Fazit ziehen: Sport treiben macht Spaß!

Die Platzierungen:

Klassenstufe 8 - 10 Klassenstufe 5 - 7 1. Platz Teufels Affen Bio-Gang2. Platz Durchschnitt 5,0 Eisbrecher3. Platz Enteiser Ice Tiger

Böhnstedt/Wieck

Weihnachtsmarkt 2016

Erstmals stellte die Stadt Tessin der Regionalen Schule „Anne Frank“ im Rahmen des diesjährigen Weihnachtsmarktes vom 09. - 11. Dezember einen Verkaufsstand zur Verfügung.Unter Leitung des Fördervereins der Bildungseinrichtung hatten Schule, Eltern und Fördervereinsmitglieder die Möglichkeit, mit einem Kuchenbasar nicht nur die Klassenkassen und die Ver-einskasse aufzubessern, sondern trugen auch zur Bereicherung des Markttreibens bei.Das Fazit: es hat sich für alle gelohnt.

Der Vorstand des Fördervereins sagt auf diesem Wege den Schüler und Eltern der Klassen 5a, 6a, 7a und den Vereinsmit-gliedern Danke.

S. KirchenbergVorsitzende des FördervereinsDer Regionalen Schule Tessin

Veranstaltungsangebote, Freizeitsport

(nach Angaben des Veranstalters)

Wann Freizeitangebot Beginn Wo Montag Frauensport 19:30 Kulturhaus ZarnewanzMontag Aquafitness 08:30 Freizeitzentrum (Senioren) 09:30 TessinMontag SG Recknitz 19:30 Kita Thelkow Ost Thelkow FrauensportMontag ZUMBA 19:30 Kl. Sporthalle TessinDienstag Figurtraining 08:30 Freizeitzentrum (Senioren) TessinMittwoch Figurtraining 19:00, Freizeitzentrum 20:00 TessinDonnerstag Aquafitness 18:00, Freizeitzentrum 19:00 TessinFreitag Aquafitness 18:00 Freizeitzentrum 19:00

15.04.2017 Osterfeuer 18:00 FFW Tessin Vorplatz der Alten Zuckerfabrik 27.04.2017 Informationen zur 14:00 Klub der häuslichen Kranken- Volkssolidarität pflege mit Schw. Jutta28.04.2017 Maibaumsingen 10:00 auf dem Alten Markt29.04.2017 Tagesfahrt nach Volkssolidarität Werder/Havel30.04.2017 Tanz in den Mai 20:00 Voß Company auf dem Sportplatz04.05.2017 Fahrradcodierung 10:00 - Verkehrswacht Auf dem 16:00 Tessin Sanitz Alten Markt e. V.07.05.2017 Musikalisches ab 14:00 Forstamt Waldpicknik im Billenhagen Forstamt Billenhagen

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Nr. 02/2017 – 19 – Tessiner Land

11.05.2017 Plattdeutsch mit 14:00 Klub der Herrn Wedel Volkssolidarität17.05.2017 Tagesfahrt nach Volkssolidarität Schwerin07.06.2017 Orts- 14:00 Klub der geburtstagsfeier Volkssolidarität08.06.2017 Videonachmittag 14:00 Klub der mit Herrn Reichelt Volkssolidarität21.06.2017 Tagesfahrt nach Volkssolidarität Ludwigslust29.06.2017 Hoffest im Klub 14:00 Klub der Volkssolidarität

Eröffnung der neuen Sporthalle!

Die neue Sporthalle in Tessin wurde am 25.02.2017 feierlich eröffnet. Die Halle bietet auf einer Fläche von 34 mal 26 Metern - die auch in eine Zweifeldhalle geteilt werden kann - viele Mög-lichkeiten für den Schul- und Freizeitsport. Gäste können von mehreren Sitzreihen aus das Geschehen auf dem Spielfeld ver-folgen. Für die verschiedenen Ballsportarten lassen sich, zum Teil automatisch, jeweils nötige Ausstattungen schnell in der Halle einrichten. Zudem ist die Sporthalle komplett bis hin zu den sanitären Einrichtungen behindertengerecht ausgestattet.Im Anschluss der Eröffnung wurden mehrere sportliche Wett-kämpfe durchgeführt, an denen sich der TSV Einheit Tessin, Teams der Stadtverwaltung und der Erzieherinnen der Kinder-tagesstätten Tessin beteiligten. Außerdem wurde das Gewinn-spiel, das auf der neuen Homepage (www.tessin.de) geschaltet wurde, ausgewertet und den Gewinnern wurden ihre Preise übergeben.

Text und Bilder: Tom Heller

Stadtbibliothek Tessin

„Wenn das Glück kommt, muss man ihm einen Stuhl hinstellen”

(M. Pressier)

So einen Stuhl möchte ich jetzt auch dem Frühling hinstellen, denn wie Sie bestimmt auch, sehne ich mich nach Sonne und warte auf den Tag, an dem ich die dicke Winterjacke endlich ausziehen kann.Sonnenstrahlen und Glück gehören zusammen, aber auch ein gutes Buch oder eine Musik-CD können diesen Moment berei-chern.Das möchte ich Ihnen anbieten.Unsere Stadtbibliothek im Bürgerhaus Tessin hält etwa 6000 Medien kostenlos zur Ausleihe bereit. Jederzeit ist eine gebüh-renfreie Anmeldung möglich und die Ausleihfrist von vier Wochen kann kostenlos verlängert werden.Der erste Thementisch in diesem Jahr steht unter dem Motto: „Etwas Gutes für Körper & Seele“ und bietet Ihnen eine Auswahl an Sachliteratur von Vitaminkur bis Yoga.Ganz herzlich möchte ich mich bei meinen Lesern für die Buch-schenkungen bedanken. Vor allem Frau Bärbel Steingräber, Herr Dieter Schaffuss, Frau Annett Kathke und Frau Ellen Rosen-quist haben dazu beigetragen, unser Angebot an aktueller Literatur frühlingshaft aufzufrischen.Nach erfolgter Einarbeitung stehen diese Bücher in dem Regal „Neue Bücher“ zur Ausleihe zur Verfügung.Liebe Leser, stellen Sie die Stühle vor die Tür, genießen Sie die Frühlingssonne, Frühlingsblüher und Frühlingsluft und machen Sie einen Spaziergang. Vielleicht zur Bibliothek?!Bis bald,

Ihre Kirsten Busch!

Aus den Gemeinden

Cammin investiert kräftig in Kita und Schule

Gemeinde übernimmt auch freiwillig größeren Anteil an Kita- und HortplätzenDie Mitglieder der Gemeindevertretung Cammin beschlos-sen auf ihrer Sitzung am 22.02.2017 einstimmig, weiter-hin in die Gebäude des Kindergartens und der Schule zu investieren. Während die Schule im Kellerbereich 16 neue Fenster bekommt, wird bei der Kita am gesamten Haus die Fassade saniert. Beide Gebäude werden dadurch optisch aufgewertet und erhalten einen besseren Wärmeschutz. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 56.000 Euro.Auch bei den Gebühren für Krippe, Kita- und Hortplät-ze zeigten sich die Gemeindevertreter in Spendierlaune. Statt den vorgeschriebenen 50 % der durch Kreis- und Landesmittel nicht gedeckten Platzkosten übernimmt die Gemeinde 51 % dieser Kosten. Dadurch werden die Eltern bei den Platzkosten entlastet. Die Gemeinde erhofft sich dadurch weiteren Zuwachs der jungen Bevölkerung. Es wurde in diesem Zusammenhang auf viele vorhandene einzelne Bauplätze und das große Baugebiet „Am Kir-chenacker“ verwiesen, auf dem noch über 40 Eigenheime entstehen können. Auch Baumpflanzungen, Parkbänke, Pflasterarbeiten, Feuerwehrtechnik und Planungen für ein neues Gemeindezentrum standen auf der Tagesordnung. Die Gemeindevertreter laden zu ihrer nächsten Sitzung am 10. Mai alle Bürger zum Ideenaustausch ein.

RH

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Tessiner Land – 20 – Nr. 02/2017

Neue Fotoausstellung im Rathaus

Mandy Wenzel - Hobbymalerin aus Rostock

Schwerpunkte: Landschaften, Menschen, Tiere, Stillleben

Kontakt: Tel.: 0157 89737691, E-Mail: [email protected]

Tessiner Freizeit- und Wellness-Center

Im Angebot sind Baden, Kegeln, Klettern, Indoor-Spielplatz!!!

Infos für Baden und Kegeln unter Tel. 038205 66366

Infos für Klettern, Indoor-Spielplatz unter Tel. 038205 79017

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Nr. 02/2017 – 21 – Tessiner Land

Neue Angebote in der Bildungsstätte JAMBUS Bad Sülze

smovey® in Bad Sülze

Zeitraum: 29.03. (kostenfreie Schnupperstunde) bis 31.05.2017

Das einzigartige Bewegungsgerät mit österreichischer Identität mobilisiert, kräftigt und entspannt, erhöht die Koordinations-fähigkeit, die Ausdauer und aktiviert die beiden Gehirnhälf-ten. Zwei mittelgroße, ein halbes Kilo schwere Ringe, die vier Stahlkugeln im Inneren eine Vibration entstehen lassen, die bis in die Tiefenmuskulatur hinein wirkt und dadurch Reize auslöst. Diese wirken sich auf Muskeln, Gewebe, Organe und Nervensystem aus. Verspannungen, Nacken- und Kopfschmer-zen oder einseitige Belastungen des Körpers können durch die sanft schwingenden Bewegungen abgebaut werden. Durch die verschiedenen Übungen entsteht ein effektives Ganz-körpertraining. Trainingsintensität und Schwierigkeitsgrad der Übungen sind für alle Alters- und Leistungsklassen geeignet.

Ausklang mit Bleistift und Pinsel in Bad Sülze

Zeitraum: (mittwochs) 26.04. bis 28.06.2017; 19:00 bis 20:30Uhr

Malen tut gut. Diese Erfahrung möchten wir an Sie weiterge-ben. Sie finden Entspannung nach einem stressbeladenen Tag. Behutsam führt Sie die Kursleiterin in verschiedene Maltech-niken ein und begleite Sie mit fachlich kompetenter Anleitung. Techniken: Aquarell, Acryl, Ölmalerei und Zeichnen mit Kohle und Graphitstiften. Jeder Teilnehmende arbeitet mit eigenem Material.

„Geocaching“ - Ein Spaß für die ganze Familie in Bad Sülze

Samstag, 13.05.2017; 09:30 bis 11:30 UhrEntdeckt auf dem Weg durch Bad Sülze besondere Orte, löst kleine Aufgaben und findet am Ende des Spazierganges einen kleinen Schatz. Zeigt, was in Euch steckt und beweist Adlerauge, Geschick und Teamgeist

Vorschau!

Salsa und Zumba in Bad SülzeBeginn: 26.04.2017, mittwochs, 17:30 - 19:00 UhrYoga - Qigong - Pilates in Bad Sülze Beginn: 26.04.2017, mittwochs, 19:15 - 20:45 UhrKinder-Yoga in Ribnitz-DamgartenBeginn: 24.04.2017, montags, 15:00 - 16:30 Uhr Salsa und Zumba in Ribnitz-DamgartenBeginn: 24.04.2017, montags, 16:45 - 18:15 UhrYoga - Qigong - Pilates in Ribnitz-DamgartenBeginn: 24.04.2017, montags, 18:30 - 20:00 Uhr

Anmeldungen und nähere Informationen zum Kurs erhalten Sie unter: Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg-Vorpommern gGmbH Bildungsstätte JAMBUS Bad SülzeRecknitzallee 1 a, 18334 Bad Sülze

Telefon: 038229 70440E-Mail: [email protected]

Ein recht herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren!

Wieder neigt sich eine Karnevalssaison ihrem Ende zu, deshalb möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei unseren Sponsoren für die Unterstützung bedanken. Durch Ihr Sponsoring und Ihre Spenden dürfen wir sagen, dass es eine insgesamt tolle Saison gewesen ist. Natürlich vergleichen die Leute heute und in einigen Jahren die Veranstaltungen und erin-nern sich daran, wie es lief. Das ist toll und eine prima Bestätigung für all die Menschen im Verein, die ihre Freizeit „opfern“, um mit Kindern und Jugendlichen und in der Vereinsgemeinschaft eine schöne Zeit zu haben. Ein weiterer Aspekt des Vereinslebens ist der soziale Gesichtspunkt, der für die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung enorm wichtig ist. Um dies zu gewährleisten, und zwar über mehrere Jahre hinweg, braucht es Menschen und Unternehmen, die neben jeder Menge Herzblut auch andere Unter-stützung mit einbringen. Wir möchten nicht lang um den heißen Brei herum reden: Es braucht Menschen und Unternehmen, die Vereine, wie wir einer sind, sponsern. Ob mit finanziellen oder mit anderen Mitteln. Wir können Ihnen gar nicht genug dafür danken.

Ohne Ihre Unterstützung wären Veranstaltungen gar nicht möglich gewesen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie auch in der kommenden Saison zu unseren Freunden und För-derern zählen dürfen.

Einen herzlichen Dank an:· die Stadt Tessin· die Ostseesparkasse Filiale Tessin· Gebrauchtwagenhandel Tessin, B. Schwarzwälder· Taxiunternehmen Janki Bubasch· Taxiunternehmen Michael Dräger· zauberhafte Momente, Ramona Westphal· Kosmetik Beauty Case Tessin· Getränkemarkt Tessin, Maik Falke· St.-Jürgen-Apotheke, Frau Reichelt· Aphrodite, Diana Fischer· Edeka Neukauf, Frau Krause· Sport- und Angelshop Ahrens· S&T Fassaden GmbH Tessin· BK Sanitätshaus· Automobile Tessin Gerald Zapel

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Tessiner Land – 22 – Nr. 02/2017

1. Tessiner Rheuma-Tag

Die Deutsche Rheuma-Liga ist mit 300.000 Mitgliedern die größte Selbsthilfeorganisation Deutschlands und unterstützt frei von jedem kommerziellen Interesse rheumaerkrankte Men-schen mit Beratung und praktischen Hilfen. Sehr bewährt hat sich das gelenk- und muskelschonende Funktionstraining in warmem Wasser. Funktionstraining, das sind bewegungsthe-rapeutische Übungen, die medizinisch gezielt eingesetzt dazu dienen, Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten, Mus-keln zu stärken und so auch Schmerzen zu lindern.Seit 1999 gibt es in Tessin eine Selbsthilfegruppe der Deut-schen Rheuma-Liga. Frau Dinnebier, Gründerin und Leiterin der AG, zählt derzeit 230 unter Rheuma leidende Mitglieder. Seit 19 Jahren holt sie Betroffene aus der Isolation, gibt ihnen Gemeinschaft, Heimat und Hilfe. 19 Jahre Ehrenamt ohne jede Bezahlung, aber mit unglaublich viel der eigenen Kraft und Zeit bezahlt. 19 Jahre Erfahrung mit Funktionstraining und der Vermittlung neuer Freude am Leben. Nun endlich kann sie ihr Engagement mit Hilfe der Stadt Tessin und ihrer Bürgermeiste-rin Frau Dräger krönen. Nach fast zwei Jahrzehnten, in denen die AG an vier Tagen der Woche, an unterschiedlichen Orten in zuletzt 6 Gruppen nach einem Mittelpunkt für ihre Arbeit suchte, ist es Frau Dinnebier und Frau Bürgermeisterin Dräger gelungen, einen solchen zu schaffen. In Zukunft werden sich 9 Rheuma-Gruppen montags von 11 bis 18 Uhr im Tessiner Freizeit Zentrum (TFZ) begegnen und miteinander trainieren. Beide Frauen haben sich mit dem Tessiner Rheuma-Tag zum Ziel gesetzt, einen noch besseren Zusammenhalt und Austausch der Tessiner untereinander und somit auch größere Trainings-erfolge zu erreichen. Dafür ist es Frau Dinnebier gelungen, den Fitness-Lehrer Heiko Prinz zu gewinnen, der als Profi für Aqua-Fitness auf viele Jahre praktische Erfahrungen in diesem Thema zurückblickt. Mit seinen abwechslungsreichen Kraft-, Balance- und Fitnessübungen im 30 Grad warmen Wasser des TFZ - gewürzt mit Musik und Spaß - kann er eine deutliche Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit schaffen. Dem Team Dinnebier-Prinz-TFZ gelingt es so, die Fähigkeit zur Selbsthilfe dauerhaft zu stärken. Ein großes Kompliment für den ehrenamtlichen Einsatz von Frau Dinnebier und ein herzliches Dankeschön an die Bürger der Stadt Tessin für die Hilfe und enge Kooperation. Möge dieser Tag eine lange Tradition des Helfens begründen.

Die Verkehrswacht Tessin - Sanitz e. V. informiert

An alle Fahrradbesitzer möchten wir uns mit dem Hinweis wenden, dass wir wieder Fahrradcodierungen vornehmen werden. Dies erfolgt im Rahmen eines Verkehrssicherheitstages am 04.05.2017 in der Zeit von 12:30 - 18:30 Uhr auf dem Alten Markt in Tessin.

Warum ist die Fahrradcodierung sinnvoll?

Durch die eingravierte Codierung wird der Diebstahl des Fahr-rades erschwert. Insbesondere ist der Weiterverkauf ohne Eigentumsnachweis über Flohmärkte oder Internet nicht ein-fach. Anhand des Codes erkennen Polizei oder Fundbüro sofort den Eigentümer des gefundenen Fahrrades und können ihn im Falle eines Diebstahls informieren.

Also Termin vormerken!

Der Vorstand

Bürgerbüro Dirk Stamer

Sehr geehrte Damen und Herren,das Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten Hr. Dirk Stamer hat seine Arbeit aufgenommen und steht nun für die Bürger für Fragen, Anregungen und Probleme offen. Das Büro ist von Mon-tag bis Freitag von 10 - 14 Uhr besetzt und wie folgt erreichbar:

BürgerbüroGoorstorfer Straße 1018182 BentwischTel. 0381 68697840E-Mail: [email protected]

für unseren Freund

JörgWir sind uns begegnet.Du hast so viele Spuren hinterlassen in uns: Deine Handschrift, Dein Zeichen, unauslöschlich. In unseren Herzen hast Du Dir Raum geschaffen - für immer.Wir werden Dich nie vergessen!

Wir trauern um einen sehr guten Freund, lieben Familienmenschen und verlieren ein prägendes und wichtiges Vereinsmitglied.

Ein letztes „Tessin Helau“ Deine Freunde vom TCC

Tessin, im März 2017

Nachruf

Traueranzeige