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Unterweisungsmodul Brandschutz

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Unterweisungsmodul

Brandschutz

Unterweisungsinhalte - Beispiele

▪ Rechtliche Grundlagen

▪ Brandschutz - Ziele

▪ Brandschutz - Grundelemente

▪ Brandschutz - Voraussetzungen

▪ Brandschutz - Brandklassen

▪ Brandschutz - Feuerlöscher

▪ Brandschutz - Tipps

▪ Brandschutz - Alarmplan

▪ …

© LZK BW 01/2019

Aktuelle Online-Variante über die Homepage der LZK BW

unter https://lzk-bw.de/ → PRAXIS-Handbuch

PRAXIS-Handbuch der LZK BW

© LZK BW 01/2019

Online-PRAXIS-Handbuch der LZK BW

© LZK BW 01/2019

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DGUV V1 und ASR 2.2

▪ Zahnarztpraxen sind mit Feuerlösch-

einrichtungen auszustatten

▪ Überprüfung der Feuerlösch-

einrichtungen

▪ Flucht- und Rettungswege und

Notausgänge

▪ Standort der Feuerlöscheinrichtungen

dauerhaft kennzeichnen

▪ leicht erreichbare und handhabbare

Feuerlöscheinrichtungen

▪ …

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Brandschutz – Ziele?

Sachwertschutz

Umweltschutz

Personenschutz

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Brandschutz – Grundelemente?

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Brandschutz – Voraussetzungen?

Risikofaktor Zeit!

Geringere Gefahr durch die Hitzeentwicklung (Zeit!).

Größte Gefahr durch Brand- und Rauchgase (toxisch)!!!

Quelle: VBG

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Brandschutz – Brandklassen?

Brandklasse A: Brände fester Stoffe

(z. B. Holz, Papier, Textilien)

Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig

werdenden Stoffen

(z. B. Benzin, Alkohole, Kunststoffe)

Brandklasse C: Brände von Gasen

(z. B. Propan, Erdgas, Stadtgas)

Brandklasse D: Brände von Metallen

(z. B. Aluminium, Magnesium)

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Brandschutz – Anzahl an Feuerlöschern in

einer Zahnarztpraxis (Grundausstattung)?

▪ Einstufung der Zahnarztpraxis: Normale Brandgefährdung

▪ Grundfläche der Praxisräume in m²

Aus der Grundfläche und der normalen Brandgefährdung werden

die erforderlichen Löschmitteleinheiten berechnet!

Löschmitteleinheit ≠ Anzahl an Feuerlöschern

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Beispiel: Zahnarztpraxis mit einer Grundfläche von 180 m²

(alle Praxisräume auf einer Etage)

▪ Einstufung: Normale Brandgefährdung (vgl.bar mit Büronutzung)

Ergebnis:

12 Löschmitteleinheiten

Brandschutz – Anzahl an Feuerlöschern in

einer Zahnarztpraxis (Grundausstattung)?

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Brandschutz – Was sind Löschmittel-

einheiten?

Ergebnis:

Dieser Feuerlöscher

liefert 9 Löschmittel-

einheiten

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen

Brände“: Für die Grund-

ausstattung dürfen nur

Feuerlöscher angerechnet

werden, die jeweils über

mindestens 6 Löschmittel-

einheiten (LE) verfügen.

→ Abweichungen möglich!

Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern?

▪ Feuerlöscherarten: Aufladelöscher, Dauerdrucklöscher und

Gaslöscher.

▪ Pulverfeuerlöscher haben großes Löschvermögen, d. h. weniger

Feuerlöscher sind notwendig (Kosten!).

▪ Aber Vorsicht: Pulverfeuerlöscher verursachen immense

Löschschäden (Großer Reinigungsaufwand;

Elektrogeräte werden alle defekt).

▪ Wasserlöscher verursachen geringere Folgeschäden. Auch

Elektrobrände können mit Wasserlöschern gelöscht werden.

▪ Praxistipp:Mischung aus Schaum-/(Wasser)löschern und

Kohlendioxidlöschern!

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Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern?

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Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern?

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Brandschutz – Feuerlöscher und mehr?

▪ Wichtig bei der Berechnung: In jeder Etage ist mindestens 1 Feuerlöscher bereitzustellen!

▪ Prüfung der Feuerlöscher in der Praxis alle 2 Jahre durch eine

befähigte Person (TRBS 1203-2; Beauftragung durch den

Praxisinhaber; Wartungsvertrag). Neue Feuerlöscher sind

geprüft! Vergleich Prüfkosten versus Neu-

anschaffungskosten kann sich lohnen (Entsorgung!).Regelwerke: ASR A2.2; BetrSichV; DIN 14406-Teil 4.

▪ Eingesetzte Feuerlöscher → Brandschutz-Sachkundigenfirma!

▪ Standorte der Feuerlöscher gut sichtbar und stets leicht

zugänglich. Wenn nicht, dann deutlich erkennbare und dauerhafte(lang nachleuchtende) Kennzeichnung.

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Brandschutz – Einfache Tipps?

▪ Reduzierung der entzündlichen Stoffe in der Praxis!

▪ Reduzierung der Brandlast auf ein Minimum!

▪ Elektrogeräte (insbesondere Haushaltselektrogeräte) nur auf

einem schwer entflammbarem Untergrund betreiben!

▪ Vorsicht in der Vorweihnachtszeit!

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Brandschutz – Alarmplan und mehr?

▪ Alarmplan für den Brandfall an einem gut

sichtbaren Standort (z. B. Rezeption) aushängen!

Verhalten bei Unfällen

Verhalten im Brandfall

Ruhe bewahren !

1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen

2. Unfall melden ! • Notruf: 19 222

• WER meldet ?

• WO ist es passiert ?

• WAS ist passiert ?

• WIE viele Verletzte ?

• WELCHE Verletzungen ?

• WARTEN auf Rückfragen.

3. Erste Hilfe • Versorgung des/der Verletzten;

Ersthelfer informieren

• Verunglückte(n) aus Gefahrenbereich bringen

• Unfallstelle absperren/ Unfallgefahr beseitigen

4. Weitere Maßnahmen • Krankenwagen oder Feuerwehr

einweisen

• Schaulustige fernhalten

Ruhe bewahren !

1. Menschen retten

2. Brand melden ! • Notruf: 112

• WER meldet ?

• WO brennt es ?

• WAS brennt ?

• Sind Menschen in Gefahr ? Gibt es Verletzte ?

• WARTEN auf Rückfragen.

3. In Sicherheit bringen • Gefahrenbereich verlassen,

gefährdete Personen warnen

• Behinderten/Hilflosen helfen

• Keine Aufzüge benutzen

• Türen schließen 4. Weitere Maßnahmen

• Brand bekämpfen

• Feuerwehr einweisen und Anordnungen befolgen

▪ Vorhandene Flucht- und Rettungswege sind

stets frei zu halten!

▪ Fluchtwege und Notausgänge in Zahnarztpraxen

müssen in angemessener Form (z. B. mit lang

nachleuchtenden Piktogrammen) und

dauerhaft gekennzeichnet sein.

▪ Brandschutztüren dürfen nie verkeilt

oder aufgebunden werden!

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Brandschutzhelfer in der Zahnarztpraxis?

▪ Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“

(ASR A2.2).

▪ Def.: Brandschutzhelfer sind Praxismitarbeiter, die den Praxis-

inhaber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat. Der

Praxisinhaber kann sich auch selbst ausbilden lassen!

▪ Anzahl: Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung → Ein Anteil

von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend!

→ Empfehlung: Mindestens 2 Mitarbeiter pro Praxis.

▪ Ausbildung (fachkundige Unterweisung): Theorie (2 UE à 45 Min.),

Praxis (5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer) und Einweisung in den

betrieblichen Zuständigkeitsbereich: → gemäß DGUV Information

205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung“.

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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Brandschutz“ in der

Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der

Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).

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