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Ingenieure für Brandschutz
Schutzzielorientierter Brandschutz
für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
Dipl.-Ing. Devrim Yilmaz
hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH
Fassung September 2012
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Fassung September 2012
Autor
DIpl.-Ing. DevrIm YIlmaz
Devrim Yilmaz ist seit vielen Jahren bei hhpberlin und betreut erfolgreich den
Brandschutz insbesondere für Bauprojekte in norddeutschland. von unserem
Hamburger Standort aus entwickelt er den Brandschutz für Büro- und Wohn-
häuser ebenso, wie für versammlungsstätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen
sowie öffentliche Bauten. Devrim Yilmaz kümmert sich dabei um alle Brand-
schutzbelange unserer Kunden.
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
InHAlt
1 einleitung
2 Der Sonderbau „Fitness- und Wellnesseinrichtung“
3 verbindliche anwendung der muster-versammlungsstätten-
verordnung (mvStättv) für Fitness- und Wellnessanlagen?
4 mögliche Ursachen für Brandereignisse in Fitness- und Well-
nesseinrichtungen
5 mögliche lösungsansätze für die schutzzielorientierte Beur-
teilung von häufigen Brandursachen in Fitness- und Wellness-
einrichtungen
5.1. Bauliche maßnahmen
5.2. anlagentechnische maßnahmen
5.3. Organisatorische maßnahmen
6 Fazit
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
ScHutzzIelorIentIerter BrAnDScHutz
Für FItneSS- unD WellneSS-
eInrIcHtunGen
1. eInleItunG
Fitness, Wellness und allgemeines Wohlbefinden gewinnen in der heutigen zeit
immer stärker an Bedeutung. So nutzen heute deutlich mehr menschen die
angebote von Fitness- und Wellnesseinrichtungen als noch vor zehn Jahren.
Daraus erklärt sich die steigende anzahl dieser einrichtungen – insbesondere
in städtischen regionen. Der Bau von Fitness- und Wellnesseinrichtungen stellt
Bauherren, Behörden, architekten und Fachplaner teilweise vor besondere
Herausforderungen. So kommt es beispielsweise vielfach zu Irritationen und
Unsicherheiten, die die brandschutztechnische Beurteilung von Fitness- und
Wellnesseinrichtungen betreffen.
hhpberlin hat als Ingenieurbüro für Brandschutz bereits deutschlandweit den
Bau von zahlreichen Fitnesscentern, Wellnessoasen und Freizeitanlagen betreut.
Da die baurechtlichen grundlagen allerdings nicht eindeutig oder teilweise
nicht vorhanden sind, ist die brandschutztechnische planung, Beurteilung und
Optimierung von Fitness- und Wellnessanlagen häufig ein komplexes verfahren.
Diese lücke gilt es einem schutzzielorientierten Brandschutzkonzept zu schließen.
Beispielhaft zeigen wir im Folgenden mögliche lösungsansätze für einen effek-
tiven und ökonomisch sinnvollen Brandschutz.
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
2. Der SonDerBAu „FItneSS- unD WellneSSeInrIcHtunG“
als Fitnesseinrichtungen werden gebäude oder gebäudeteile bezeichnet, in denen
freizeitsportliche aktivitäten stattfinden, um die gesundheit und die körper-
liche leistungsfähigkeit der menschen zu erhalten oder zu verbessern. Häufig
wird dies an einem Ort mit Wellnessangeboten kombiniert oder mit methoden
und anwendungen, die das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden
steigern sollen.
aufgrund ihrer ausdehnung, Funktion, der anzahl der personen oder der
Integration in andere Sonderbauten (z. B. in verkaufsstätten) sind Fitness- und
Wellnesseinrichtungen – unabhängig von ihrer gebäudeklasse – als Sonder-
bauten einzustufen. Die Beurteilung von Sonderbauten erfolgt immer dann
anhand von Sonderbauvorschriften, wenn die zu beurteilenden Sonderbauten in
den konkreten und abschließenden anwendungsbereich einer entsprechenden
Sonderbauvorschrift fallen.
Für einige bauliche anlagen (z. B. Flughäfen, Bahnhofshallen etc.) sind keine
spezifischen Sonderbauvorschriften vorhanden bzw. erlassen worden. Davon
sind auch die hier angesprochenen Fitness- und Wellnesseinrichtungen betrof-
fen, da diese nicht speziell für „die gleichzeitige anwesenheit vieler menschen
bei veranstaltungen, insbesondere […] sportlicher oder unterhaltender art,
bestimmt sind“. Um die allgemeinen anforderungen nach § 3 abs. 1 mBO (Sicher-
stellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) zu verwirklichen, können
somit besondere anforderungen gestellt, aber auch erleichterungen gestattet
werden. Für diese besonderen gebäudetypen bzw. -nutzungen sind folglich sinn-
volle maßnahmen innerhalb eines schutzzielorientierten Brandschutzkonzeptes
zu planen und zu formulieren.
Dabei dienen Brandschutzkonzepte und die darin erhaltenen maßnahmen der
Sicherung von Schutzzielen und damit der einhaltung der bauordnungsrecht-
lichen vorschriften. Die mBO [1] formuliert in § 14 die grundsätzlichen anforde-
rungen an die Schutzziele zum Brandschutz:
„Bauliche anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu
halten, dass der entstehung eines Brandes und der ausbreitung von Feuer und
rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die rettung
von menschen und Tieren sowie wirksame löscharbeiten möglich sind.“
Demnach bildet ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept u. a. die individuell
für ein gebäude entwickelten anlagentechnischen, baulichen und organisato-
rischen Brandschutzmaßnahmen ab, die die eigenarten des gebäudes und die
Bedürfnisse seiner zukünftigen nutzer unter dem aspekt der Brandschutzvor-
schriften berücksichtigen. Die komplexe problematik des Brandschutzes bei
solchen gebäuden setzt eine differenzierte Betrachtung der Schutzziele im
einzelfall voraus. So gelingt es, alle notwendigen und geeigneten maßnahmen
für die erfüllung der Schutzziele individuell festzulegen.
Betrachtet man den Sonderbautyp „Fitness- und Wellnesseinrichtungen“, so
zeigt die erfahrung, dass Brandereignisse zu einem hohen wirtschaftlichen
Schaden führen können – auch zu personenschäden. Um diese künftig zu re-
duzieren oder idealerweise zu vermeiden, sollte eine auf den einzelfall abge-
stimmte brandschutztechnische Beurteilung dieser anlagen im Fokus aller am
Bau und Betrieb stehenden personen stehen.
Besonders bei Fitness- und Wellnesseinrichtungen gibt es häufig erhebliche
räumliche ausdehnungen, eine erhöhte Brandentstehungsgefahr und ein er-
höhtes personenaufkommen sowie die Wahrung von wirtschaftlichen Interessen
(bei der errichtung, dem Betrieb oder im Schadensfall).
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3. VerBInDlIcHe AnWenDunG Der MuSter-Ver-SAMMlunGSStättenVerorDnunG (MVStättV) Für FItneSS- unD WellneSSAnlAGen?
muss bei Fitness- und Wellnesseinrichtungen grundsätzlich die muster-ver-
sammlungsstättenverordnung [2] umgesetzt werden?
Diese Frage stellt sich häufig bei der planung und Konzeption. Dabei ist jedoch
die muster-versammlungsstättenverordnung (mvStättv) für Fitness- und Well-
nessanlagen nur verbindlich umzusetzen, wenn es sich bei der nutzung um eine
veranstaltung handeln würde.
eine versammlungsstätte definiert sich nach § 2 abs. 2 mvStättv als bauliche
anlage oder Teil einer baulichen anlage, die der gleichzeitigen anwesenheit
vieler menschen bei veranstaltungen dient. Insbesondere anlagen, die
• erzieherischer,
• wirtschaftlicher,
• geselliger,
• kultureller,
• künstlerischer,
• politischer,
• sportlicher
• oder unterhaltender art sind
• sowie Schank- und Speisewirtschaften.
ein wesentliches element einer veranstaltung ist hierbei der „Besucher“. Der
Begriff „Besucher“ entspricht in seiner Intension innerhalb der mvStättv im
Wesentlichen dem Begriff „zuschauer“ oder „zuhörer“, also den an der ver-
anstaltung passiv beteiligten personen [3, vgl. mvStättv – Fassung Juni 2005
Begründung und erläuterung; zu § 1 anwendungsbereich; abs. 4].
Die „Besucher“ einer Fitness- und Wellnesseinrichtung hingegen gehen einer
freizeitsportlichen und individuellen aktivität nach. Dadurch unterscheiden
sich die „Besucher“ einer veranstaltung grundlegend von den „Besuchern“
einer Fitness- und Wellnesseinrichtung. Daher ist der entscheidende punkt – die
nutzung des gebäudes durch eine veranstaltung – nicht gegeben. Trainingsge-
räte und Wellnesseinrichtungen werden meist individuell genutzt. auch wenn
sich in Fitnessbereichen regelmäßig mehrere personen gleichzeitig aufhalten,
liegt aufgrund der fehlenden Teilnahme dieser personen an einer veranstaltung
lediglich eine ansammlung von personen und keine versammlung vor.
viele personen in einem gebäude bedeuten somit nicht zwangsläufig, dass das
gebäude als versammlungsstätte zu deklarieren ist. So stellen beispielsweise
Bürobauten, Bahnhofsgebäude, Flughafenterminals, Fabrikhallen und einkaufs-
zentren ebenfalls nicht per se eine versammlungsstätten dar - auch wenn sich
dort gleichzeitig mehrere hundert oder gar tausend menschen aufhalten.
Dieser formale ausschluss als versammlungsstätte gilt natürlich nur, wenn
innerhalb der nutzung keine veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, partys,
Sommerfeste oder Kurse etc. für mehr als 200 personen geplant sind und statt-
finden. aber dennoch: es ist sinnvoll sich bei der erstellung des schutzzielorien-
tierten Brandschutzkonzeptes in Teilbereichen an der mvStättv zu orientieren
– z. B. beim nachweis der rettungswegbreite. Die hierbei relevante personenan-
zahl bzw. -dichte kann gemäß vfdb TB; Tabelle 9.8 [4] bei einem Fitnessraum mit
geräten zu 0,2 [personen/m2] bzw. ohne geräte zu 0,7 [personen/m2] angenom-
men werden.
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
4. MöGlIcHe urSAcHen Für BrAnDereIGnISSe In FItneSS- unD WellneSSeInrIcHtunGen
Um ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept erstellen zu können, sollten
im vorfeld mögliche gefahren wie Brandursachen und Brandquellen identifiziert
und analysiert werden. Dadurch ist es möglich, effektive, individuelle maßnahmen
für den Brandschutz zu ergreifen. Unsere recherchen ergaben, dass bei über
der Hälfte aller Brandfälle in Fitness- und Wellnesseinrichtungen die Sauna den
Brandherd darstellte.
In unsere Suche sind hierbei lediglich ereignisse aus dem deutschsprachigen
raum eingeflossen. Dabei wurden 32 Brandereignisse in Fitness- und Wellness-
einrichtungen ermittelt. auch wenn unsere analyse nur beispielhaft erfolgte
und keine empirisch nachweisbaren ergebnisse ausweist, so gibt sie doch
einen orientierenden einblick in bisherige Schadenereignisse bei Fitness- und
Wellnesseinrichtungen der jüngeren vergangenheit. Die ergebnisse zeigen eine
deutliche Tendenz zu Brandursachen innerhalb solcher anlagen, wie in Tabelle 1
zu sehen.
Die ermittelten Brandursachen in Fitness-und Wellnesseinrichtungen in jüngster
zeit zeigen eine klare Tendenz. mit 18 von 32 Fällen ist der Saunabrand
(ca. 56 prozent vgl. Diagramm 1) die häufigste Brandursache. noch einmal
jeweils 6 bzw. 10 prozent der Brandursachen entfallen auf Brände, die durch ein
defektes Solarium oder durch Brände in Technikräumen entstanden sind.
mit speziellen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen maßnah-
men im Bereich der Saunaanlagen, der Solarien sowie im Bereich der Technik-
räume kann also bis zu 72 prozent der Brandursachen entgegnet werden. Damit
kann das Brandentstehungsrisiko und die Brandausbreitung minimiert und
der personen- sowie der Sachschutz signifikant erhöht werden, was zugleich
den grundsätzlichsten anforderungen an die Schutzziele des Brandschutzes
entspricht.
Anzahl Brandereignisse Brandursache
18 Sauna
4 Brandstiftung
2 defektes Solarium
3 Technikraum
3 Brandursache unbekannt
2 sonstiges
Tabelle 1: zusammenfallung der Brandursachen
abbildung 1:
Übersicht Brände in Fitness-
einrichtungen. Darstellung
des prozentualen anteils der
Brandursache
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
5. MöGlIcHe löSunGSAnSätze Für DIe ScHutz-zIelorIentIerte BeurteIlunG Von HäuFIGen BrAnDurSAcHen In FItneSS- unD WellneSS-eInrIcHtunGen
anhand der wahrscheinlichsten Brandszenarien „Sauna“ und „Solarium“ werden
im Folgenden mögliche lösungsansätze beschrieben, die mittels schutzziel-
orientierter Brandschutzmaßnahmen das Sicherheitsniveau für Fitness- und
Wellnesseinrichtungen erhöhen können.
5.1 BaUlIcHe maSSnaHmen
ein geeignetes mittel, um einer weitläufigen Brandweiterleitung bzw. -ausbreitung
entgegenzuwirken, ist die ausbildung von Brandabschnitten. ausgehend von
den wahrscheinlichsten Brandursachen unserer recherche ist die konsequente
brandschutztechnische abtrennung der Saunabereiche, der Solarien und der
Technikräume, z. B. durch feuerbeständige Trennwände, eine wichtige voraus-
setzung zur Sicherung der Schutzziele. Berücksichtigt man zudem innerbetrieb-
liche abläufe der Betreiber sowie architektonische Belange, z. B. eine mögliche
zusammenlegung dieser Bereiche, so ist es wichtig, architekten, Bauherren und
Betreiber frühzeitig darauf hinzuweisen.
5.2 anlagenTecHnIScHe maSSnaHmen
auch anlagentechnische maßnahmen können eine Brandweiterleitung vermeiden
bzw. minimieren, rettungswege sichern und zur frühzeitigen alarmierung
von personen innerhalb der baulichen anlage dienen. Für die dargestellten
Brandursachen wären beispielhaft folgende anlagentechnischen maßnahmen
vorzusehen:
• vollflächige Sprinklerung des Brandabschnitts „Sauna“
• rauchableitung in analogie zur muster-verkaufsstättenverordnung [5]
über die lüftungsanlage
• Brandmeldeanlage mit nichtautomatischen Brandmeldern zur unmittel-
baren alarmierung der zuständigen Brandschutzdienststelle
5.3 OrganISaTOrIScHe maSSnaHmen
Die organisatorischen maßnahmen in verbindung mit innerbetrieblichen arbeits-
abläufen in Fitness- und Wellnesseinrichtungen spielen bei der Sicherung der
Schutzziele eine wesentliche rolle. Die Bedeutung dieser maßnahmen verdeutli-
chen die folgenden wahrscheinlichsten Brandursachen im Saunabereich:
• aufgussmittel auf dem Ofen
• brennbare gegenstände auf dem Ofen beim einschalten der Sauna
• technischer und elektrischer Defekt
Organisatorische maßnahmen sind ein effektives mittel, um Brandunfälle im
Saunabereich zu reduzieren. Solche innerbetrieblichen und organisatorischen
maßnahmen wären z. B.:
• aufgüsse innerhalb von Saunen sollten nur von geschultem personal vor-
genommen werden. aufgüsse durch Kunden oder automatische aufgüsse
sind zu vermeiden.
• viele Saunaanlagen verfügen über eine zentrale auslösestelle für die
Inbetriebnahme. Hierdurch kann es leicht zu einem Brand über brennbare
gegenstände auf dem Ofen kommen. eine manuelle vor-Ort-Inbetriebnahme
verbunden mit einer Sichtkontrolle stellt eine einfache, jedoch effektive
maßnahme zur vermeidung eines Saunabrandes dar.
• Schild über Saunaofen anbringen mit dem Hinweis keine gegenstände auf
den Ofen zu legen.
• regelmäßige Intervalle (mindestens alle zwei Jahre) zur Kontrolle der
technischen und elektrischen Bauteile der Sauna.
• Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (rcD)
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
nr. ort Datum Brandursache
1 göttingen 15.03.2012 Sauna
2 münchen 02.11.2011 Sauna
3 rellingen (Kreis pinneberg) 12.04.2012 unbekannt
4 Saarbrücken 05.03.2012 Brandstiftung
5 greiz 14.03.2012 Sauna
6 Oberpfaffenhof 31.12.2011 Defekt am Solarium
7 münchen 04.02.2011 Sauna
8 Bad Soden 27.08.2012 Wäschetrockner im Keller
9 Warendorf 08.09.2012 einbruch + Brandstiftung
10 meppen 07.06.2012 Sauna
11 Bielefeld 22.02.2012 Sauna
12 Hagenow 27.01.2012 Sauna
13 Saarbrücken 03.03.2012 Solarium
14 neutraubling 17.07.2010 Sauna
15 vlotho 27.07.2012 Heizungsanlage
16 ahrensburg 06.05.2010 Sauna
17 Berlin 31.01.2012 Sauna
18 Karlsruhe 24.11.2009 Sauna
19 Bonn 27.07.2010 Sauna
20 leer-nüttermoor 08.09.2012 Brandübergriff von angren-
zender Hütte
anhang 1: Darstellung der ergebnisse der recherche
6. FAzIt
Die brandschutztechnische Beurteilung von Fitness- und Wellnessanlagen ist
aufgrund von nicht eindeutigen und fehlenden speziellen baurechtlichen grund-
lagen ein komplexes verfahren. Für diese gebäudetypen oder nutzungen gilt es
folglich, sinnvolle maßnahmen innerhalb eines schutzzielorientierten Brand-
schutzkonzeptes zu formulieren und diese mit den Behörden und/oder dem
prüfingenieur für Brandschutz abzustimmen. So kann gewährleistet werden,
dass die in der mBO formulierten grundsätzlichen Schutzziele zum Brandschutz
auch sicher erfüllen werden.
Um anhaltspunkte für mögliche Brandursachen zu erhalten, erfolgte eine
beispielhafte recherche nach Brandursachen in Fitness- und Wellnesseinrich-
tungen. nach analyse und Identifikation der häufigsten Brandursachen wurden
mögliche lösungsansätze für die schutzzielorientierte Beurteilung von solchen
anlagen formuliert. legt man bei der erstellung von schutzzielorientierten
Brandschutzkonzepten für Fitness- und Wellnesseinrichtungen den Fokus auf
eben diese gefährdeten Bereiche, so können bis zu 72 prozent der wahrschein-
lichsten Brandursachen durch bauliche, organisatorische oder auch anlagen-
technische Brandschutzmaßnahmen entgegengewirkt werden. Dabei nehmen
insbesondere organisatorische maßnahmen in verbindung mit innerbetrieb-
lichen arbeitsabläufen eine wesentliche rolle in der Brandverhütung ein. Durch
eine Optimierung der arbeitsabläufe sowie die Schulung des personals können
vielfach Brände durch verhältnismäßig geringe mittel verhindert werden. Sollte
es dennoch zu einem Brandereignis aus anderen gründen kommen, sind bau-
liche und anlagentechnische maßnahmen vorhanden, um die Schutzziele auch
weiterhin zu gewährleisten.
Ähnliche Überlegungen und ähnliche vorgehensweisen können für alle gebäude
mit nicht eindeutigen bzw. fehlenden speziellen baurechtlichen grundlagen
vorgenommen werden.
AnHAnG
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Schutzzielorientierter Brandschutz für Fitness- und Wellnesseinrichtungen
lIterAtur
[1] musterbauordnung (mBO), Fassung: november 2002, Stand: zuletzt geän-
dert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom Oktober 2008
[2] musterverordnung über den Bau und Betrieb von versammlungsstätten
(mvStättv), Fassung: Juni 2005; Stand: zuletzt geändert durch Beschluss
der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2010
[3] Begründung und erläuterung zur musterverordnung über den Bau und
Betrieb von versammlungsstätten (mvStättv), Fassung: Juni 2005
[4] leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes, 2. auflage mai 2009]
[5] musterverordnung über den Bau und Betrieb von verkaufsstätten (mvKO),
Fassung: September 1995]
nr. ort Datum Brandursache
21 Bern 16.04.2012 Sauna
22 Kaldenkirchen 18.11.2008 Brandstiftung
23 münchen 02.11.2011 Sauna
24 Ditzingen 01.11.1996 unbekannt
25 gießen 10.08.2011 unbekannt
26 Bad Frankenhausen 15.02.2012 Sauna
27 emmingen 17.07.2011 Sauna
28 leverkusen 29.09.2008 Sauna
29 Ingolstadt 01.01.2011 Keller Feuerwerkskörper
30 münchen 29.01.2008 Brandstiftung
31 passau 04.07.2012 Technikraum
32 Wuntsdorf 02.09.2009 Sauna
anhang 1: Darstellung der ergebnisse der recherche (Fortsetzung)
WeItere InForMAtIonen www.hhpberlin.de
hhpberlin ist das führende deutsche Ingenieurbüro für Brandschutz mit Sitz
in Berlin, münchen, Hamburg, Frankfurt und Braunschweig. Die im Jahr 2000
aus dem Büro Hosser, Hass und partner hervorgegangene Firma entwickelt
weltweit Brandschutzkonzepte für nationale und internationale Bauprojekte.
zu den referenzen gehören u. a. die münchner allianz arena, das Bundes-
kanzleramt, die color line arena in Hamburg, die Dalian Twin Towers, das
pudong museum in china sowie der neue Hauptstadt-airport Berlin-Branden-
burg International. Die Kompetenz von hhpberlin reicht von der brandschutz-
gerechten Fachplanung über die ausführung bis hin zur Qualitätssicherung
– sowohl im neubau als auch bei der Bauerneuerung.
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