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Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH Astrid Epiney 1

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Page 1: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der

Rechtsprechung des EuGH

Astrid Epiney

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Page 2: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

Gliederung

I. Einleitung

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen

III. Synthese: Zur Auslegung des FZA

IV. Schluss

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Page 3: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

I. Einleitung

• Bilaterale I und Bilaterale II• Charakteristika:

– Klassische völkerrechtliche Abkommen (?): • Grosse Rolle der GA• Statische Verträge• Keine automatische Übernahme des EU-Rechts (Weiterentwicklung)• Keine supranationalen Institutionen (Gericht, Überwachung)

– i. Erg.: gleichwohl Übernahme von Teilen des EU-Besitzstands, Einbezug in Teile des Binnenmarkts– Unterscheidung: Übernahme des Besitzstands vs. „autonome Inhalte“

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Page 4: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung

a) Rechtsübernahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abkommen

 • Rechtsübernahme durch ähnliche Wortwahl im Text des Abkommens

Anhang I FZA• Rechtsübernahme durch Verweise auf EU-Sekundärrecht (i.d.R. in

Anhängen), Anhang II, III FZA

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Page 5: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung

b) Rechtsübernahme durch Weiterentwicklung der Abkommen

 • Rechtsübernahme im Rahmen einer Revision des Abkommens

ggf. komplex

Bsp.: RL 2004/38

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Page 6: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung

• Rechtsübernahme durch Beschlüsse des Gemischten Ausschusses

FZA: Anhang II, III

Möglichkeit der Ablehnung einer Übernahme

ggf. Problem eines Auseinanderklaffens der Rechtslage

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Page 7: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung

• grundsätzliche Pflicht zur Rechtsübernahme bei Aufrechterhaltung der nationalen Verfahren

Grundsatz einer parallelen Rechtsentwicklung

„Sanktion“ im Falle nicht erfolgender Übernahme

Schengen / Dublin

Zollsicherungsabkommen

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Page 8: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen

2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH

• Art. 16 Abs. 2 S. 1 FZA• „Berücksichtigung“? Rechtspflicht?• Heranziehung unionsrechtlicher Begriffe:

EU-Sekundärrecht

„Anlehnung“ an EU-RechtZielsetzung des FZA: Parallelitätdaher: im Zweifel Anlehnung (+), aber: Einzelfall

jedenfalls: vertraglich fixierte Auslegungsregel

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Page 9: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen

2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH

• Rechtsprechung des EuGH:

Rs. C-13/08 (Hauser)

Rs. C-351/08 (Grimme) und Rs. C-541/08 (Fokus Invest)

Rs. C-70/09 (Hengartner)

Rs. C-506/10 (Graf)

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Page 10: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen

2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH

• Bundesgericht:

Regelmässige „Berücksichtigung“ der Urteile des EuGH bzw. Bejahung des Rückgriffs auf unionsrechtliche Konzepte

Beispiele:Arbeitnehmerbegrifföff. Ordnung und SicherheitStiefkinder als nachzugsberechtigte Familienangehörigedeklaratorischer Charakter der Aufenthaltsbewilligung

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Page 11: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen

2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH

• Abgrenzung zwischen „neuer“ und „alter“ Rechtsprechung

Datum?

Rechtsprechung: differenziert

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Page 12: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen

2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH

• Zur Relevanz der „neuen“ Rechtsprechung

Zielsetzung der Parallelität

grundsätzliche Übernahme auch neuer Rechtsprechung

BGE 136 II 5

Schwierigkeiten bei Modifikationen der Rechtsetzung

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III. Synthese: Zur Auslegung des FZA

• Völkerrechtliche Auslegungsmethoden• Rechtswirkung in der CH (Monismus, unmittelbare Anwendbarkeit von

Abkommen und Anhängen

 • Grundsatz der parallelen Auslegung, wenn Anknüpfung an EU-Recht• Anknüpfung an EU-Recht?

EU-Sekundärrecht

„Parallelbestimmungen“

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III. Synthese: Zur Auslegung des FZA

• Kategorien von Auslegungsproblemen: – Unmittelbare Anwendbarkeit bei „Umsetzung“– unsichere Auslegung: Arbeitnehmerentsendung – Relevanz der Rspr. des EuGH: passive Dienstleistungsfreiheit (BGE

133 V 624)– Übernahme der Rechtsprechung des EuGH? (EuGH: Akrich-Metock,

BG: BGE 130 II 1, BGE 136 II 5; EuGH, Rs. C-480/08 u.a., Teixeira)

• Gefahr von Divergenzen in der EU und in der Schweiz, « autonome Auslegung »

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IV. Schluss

• Schwierigkeiten bei der Auslegung• Dogmatische Unterscheidungen• Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichts• Eigentliche Schwierigkeit: „parallele“ Bestimmungen• Beispiele:

Art. 2 FZA

Dienstleistungsfreiheit im FZA

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Page 16: 2012 - Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH

IV. Schluss

• Institutionelle Schwierigkeiten: Streitbeilegung

Gemeinsame Instanz?

EFTA-GH?

„Zwei-Säulen-System“?

EuGH?

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