2012 - zur auslegung des fza – unter besonderer berücksichtigung der bedeutung der rechtsprechung...
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Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der
Rechtsprechung des EuGH
Astrid Epiney
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Gliederung
I. Einleitung
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
III. Synthese: Zur Auslegung des FZA
IV. Schluss
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I. Einleitung
• Bilaterale I und Bilaterale II• Charakteristika:
– Klassische völkerrechtliche Abkommen (?): • Grosse Rolle der GA• Statische Verträge• Keine automatische Übernahme des EU-Rechts (Weiterentwicklung)• Keine supranationalen Institutionen (Gericht, Überwachung)
– i. Erg.: gleichwohl Übernahme von Teilen des EU-Besitzstands, Einbezug in Teile des Binnenmarkts– Unterscheidung: Übernahme des Besitzstands vs. „autonome Inhalte“
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
a) Rechtsübernahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abkommen
• Rechtsübernahme durch ähnliche Wortwahl im Text des Abkommens
Anhang I FZA• Rechtsübernahme durch Verweise auf EU-Sekundärrecht (i.d.R. in
Anhängen), Anhang II, III FZA
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
b) Rechtsübernahme durch Weiterentwicklung der Abkommen
• Rechtsübernahme im Rahmen einer Revision des Abkommens
ggf. komplex
Bsp.: RL 2004/38
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
• Rechtsübernahme durch Beschlüsse des Gemischten Ausschusses
FZA: Anhang II, III
Möglichkeit der Ablehnung einer Übernahme
ggf. Problem eines Auseinanderklaffens der Rechtslage
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung
• grundsätzliche Pflicht zur Rechtsübernahme bei Aufrechterhaltung der nationalen Verfahren
Grundsatz einer parallelen Rechtsentwicklung
„Sanktion“ im Falle nicht erfolgender Übernahme
Schengen / Dublin
Zollsicherungsabkommen
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Art. 16 Abs. 2 S. 1 FZA• „Berücksichtigung“? Rechtspflicht?• Heranziehung unionsrechtlicher Begriffe:
EU-Sekundärrecht
„Anlehnung“ an EU-RechtZielsetzung des FZA: Parallelitätdaher: im Zweifel Anlehnung (+), aber: Einzelfall
jedenfalls: vertraglich fixierte Auslegungsregel
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Rechtsprechung des EuGH:
Rs. C-13/08 (Hauser)
Rs. C-351/08 (Grimme) und Rs. C-541/08 (Fokus Invest)
Rs. C-70/09 (Hengartner)
Rs. C-506/10 (Graf)
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Bundesgericht:
Regelmässige „Berücksichtigung“ der Urteile des EuGH bzw. Bejahung des Rückgriffs auf unionsrechtliche Konzepte
Beispiele:Arbeitnehmerbegrifföff. Ordnung und SicherheitStiefkinder als nachzugsberechtigte Familienangehörigedeklaratorischer Charakter der Aufenthaltsbewilligung
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Abgrenzung zwischen „neuer“ und „alter“ Rechtsprechung
Datum?
Rechtsprechung: differenziert
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II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen
2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH
• Zur Relevanz der „neuen“ Rechtsprechung
Zielsetzung der Parallelität
grundsätzliche Übernahme auch neuer Rechtsprechung
BGE 136 II 5
Schwierigkeiten bei Modifikationen der Rechtsetzung
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III. Synthese: Zur Auslegung des FZA
• Völkerrechtliche Auslegungsmethoden• Rechtswirkung in der CH (Monismus, unmittelbare Anwendbarkeit von
Abkommen und Anhängen
• Grundsatz der parallelen Auslegung, wenn Anknüpfung an EU-Recht• Anknüpfung an EU-Recht?
EU-Sekundärrecht
„Parallelbestimmungen“
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III. Synthese: Zur Auslegung des FZA
• Kategorien von Auslegungsproblemen: – Unmittelbare Anwendbarkeit bei „Umsetzung“– unsichere Auslegung: Arbeitnehmerentsendung – Relevanz der Rspr. des EuGH: passive Dienstleistungsfreiheit (BGE
133 V 624)– Übernahme der Rechtsprechung des EuGH? (EuGH: Akrich-Metock,
BG: BGE 130 II 1, BGE 136 II 5; EuGH, Rs. C-480/08 u.a., Teixeira)
• Gefahr von Divergenzen in der EU und in der Schweiz, « autonome Auslegung »
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IV. Schluss
• Schwierigkeiten bei der Auslegung• Dogmatische Unterscheidungen• Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichts• Eigentliche Schwierigkeit: „parallele“ Bestimmungen• Beispiele:
Art. 2 FZA
Dienstleistungsfreiheit im FZA
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IV. Schluss
• Institutionelle Schwierigkeiten: Streitbeilegung
Gemeinsame Instanz?
EFTA-GH?
„Zwei-Säulen-System“?
EuGH?
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