schulverwaltung neu

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Schulverwaltung NEU | Das mc-Modell | 2009 | Seite 1 / 10 PRESSEUNTERLAGE Schulverwaltung NEU Das mc-Modell *) *) Ausgearbeitet in einer Kurzexpertise des ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, www.ibw.at) Schmid Kurt, Mayr Thomas, Ascher Christoph (Juli 2009): „Reformpunkte zum österreichischen Schulgovernance-System“ Mitarbeit und Feedback durch: Dr. Bernd Schilcher Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer Dr. Franz Fiedler

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Page 1: Schulverwaltung NEU

Schulverwaltung NEU | Das mc-Modell | 2009 | Seite 1 / 10

P R E S S E U NT E R L AG E

Schulverwaltung NEU Das mc-Modell *)

*) Ausgearbeitet in einer Kurzexpertise des ibw (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, www.ibw.at)Schmid Kurt, Mayr Thomas, Ascher Christoph (Juli 2009): „Reformpunkte zum österreichischen Schulgovernance-System“

Mitarbeit und Feedback durch:Dr. Bernd SchilcherUniv.-Prof. Dr. Heinz MayerDr. Franz Fiedler

Page 2: Schulverwaltung NEU

Schulverwaltung NEU | Das mc-Modell | 2009 | Seite 2 / 10

Erstellung eines regionalen Bildungsplansund eines regionalen Bildungsbudgets

„regionales Policy-Making“

Österreichische Schulverwaltung | Neu

Regionale Bildungsagentur

Regi

onal

eben

eBu

ndes

eben

eSc

hule

bene

Schule

Schulträgerverantwortlich für die

Qualität der schulischen Lehre und Rechen-

schaftslegung gegenüberden anderen Stakeholdern

Schulleiterbestellung

SchulforumMitwirkung bei

SchulleiterbestellungLehrerrekrutierung

Entwicklung eines SchulprofilsSelbstevaluierung

Globalbudget

Formelbasierte Mittelzuteilung

Bildungsministerium

„Nationaler Bildungsplan“Abstimmung der regionalenBildungspläne hinsichtlich

Bundes- und regionalerInteressen

Bildungsbudget und Verwaltungsmonitoring

Schulakkreditierung

Logisitik(Lehrpläne, etc.)

Aus- / Weiter-bildung der Lehrer

Entwicklung vonRahmencurricula

Bildungsstandardszentrale Prüfungen

Schul- und Qualitäts-entwicklung

Bundesagentur fürSystemmonitoring

(weisungsfrei)

Bildungsmonitoring

Schulverwaltung NEUDas mc-Modell – Zusammenfassung

Das neue Schulverwaltungs-Modell für Österreich im Überblick:• Massive Stärkung der Schulebene • Massive Stärkung der Regionalebene• Die Landesebene wird weitestgehend eingespart• Die Bundesebene übernimmt verstärkt strategische Aufgaben

Grundlegend ist eine neue Kompetenzverteilung und somit Steuerungslogik. Das mc-Modell arbeitet mit drei administrativen Ebenen:

• Schulebene – operative Ebene• Regionale Ebene: Regionale Bildungsagenturen für die regionale Koordination des

schulischen Angebots (im Zusammenspiel mit der Bundesebene)• Bundesebene: Bundesministerium und ausgelagerte weisungsunabhängige

Bundesagentur für Systemmonitoring – strategische Ebene und Koordination

Schaubild des mc-Modells Schulverwaltung NEU

Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Dr. Franz Fiedler haben (ohne Anspruch auf Vollständig-keit) eine Liste der Gesetzesmaterien erarbeitet, die zur Umsetzung des mc-Modells derSchulverwaltung Neu geändert werden müssten: Es handelt sich hierbei um mindes-tens (!) 52 verschiedene Gesetzesmaterien.

Page 3: Schulverwaltung NEU

Mögliche Einsparungspotenziale durch das mc-Modell Schulverwaltung NEU• Einsparungen erfolgen durch:i Personalabbau (Verwaltung)i Effizienzsteigerung

Schaubild zu den Einsparungspotenzialen der österreichischen Schulverwaltung(ibw-Schätzung auf Basis von Rechnungshof- und BMUKK-Daten)

Schätzung des Einsparungspotenzials in Österreich anhand des niederländischenModells: Die Niederlande geben pro Schüler rund 30 Prozent weniger aus als Österreich.Wenn man österreichische Spezifika, wie den hohen Bezug zur Berufsbildung in derSekundarstufe II (bspw. wegen HTL-, Berufsschulausstattung) und die damit verbundenenKosten berücksichtigt, ergibt sich für Österreich ein Einsparungspotenzial von rund zehnbis 15 Prozent. Bei Gesamtkosten für den Schulbereich von insgesamt 9,5 Milliarden Eurobedeutet das für Österreich ein Einsparungspotenzial von rund einer Milliarde Euro.

Schulverwaltung NEU | Das mc-Modell | 2009 | Seite 3 / 10

Österreichische Schulverwaltung | Alt

Quelle: ibw-Darstellung

BIGBundesimmobilien-

gesellschaft

Präsident undKollegium

Schulamt im Bezirk

Schulabteilung desAmtes der Landes-

regierung

Bundesministerium

Gemeinde

Bundesbeschaffungs-gesellschaft

Allgemeinbild.Pflichtschulen

(VS, HS)Landeslehrer

Schulneubau

Allokation der Mittelvia Finanzausgleich

Schuleminimale Schulautonomie

BerufsbildendePflichtschulen

Landeslehrer

Bezirksschulrat

„Bundesschulen“(AHS, BMHS)

Bundeslehrer

Landesschulrat

50% der Berufsschullehrer-gehälter müssen vom Landfinanziert werden (keine Re-fundierung seitens desBundes)

Zuteilung / Ver-setzung der Lehrerauf die konkrete Schuleund Schulleiterbestellung

Schulerhaltung

Beschaffung von Betriebsmitteln

Personalverwaltung Bundeslehrer

Personalverwaltung Landeslehrer

Schulaufsicht

Österreichische Schulverwaltung | Einsparungspotenziale

Schulverwaltung Aktuell (Gesamterhebung) Mitarbeiteranzahl Kosten in EuroBundesbedienstete • Bundesministerium 990 • Landesschulrat 1.244 • Landes- und Bezirksschulinspektoren 352 Landesbedienstete • Landesschulamt plus Diverse 1.500 Summe 4.086 404.514.000 Schulverwaltung NEU (Gesamterhebung) Bundesbedienstete • Bundesministerium 900 • Landesschulrat 0 • Landes- und Bezirksschulinspektoren 0 • NEU: Bundesagentur für Systemmonitoring (Zuständig für die Überwachung der Bildungstandards) 300 • NEU: Bildungsagenturen (30 Agenturen – nach 30 Bildungsregionen) 300 • NEU: Unterstützung für Verwaltungsarbeiten in den Schulen 2.000 Landesbedienstete • Landesschulamt plus Diverse 0 Summe 3.500 288.500.000Einsparungspotenzial Verwaltung 586 116.014.000Einsparungspotenzial Effizienzsteigerung 662.000.000(Reduktion Klassenwiederholungen und Drop-Outs; Reduktion Lehrerkosten Fortbildung während Dienstzeit, etc.)Einsparungspotenzial Summe 778.014.000

Schaubild zur aktuellen Schulverwaltung (vereinfachte Darstellung)

Page 4: Schulverwaltung NEU

Schulverwaltung NEU | Das mc-Modell | 2009 | Seite 4 / 10

I. Das mc-Modell einer effizienten Schulverwaltung für Österreich

Unsere Wirtschaft und Gesellschaft benötigen aus zwei Gründen das beste Schulverwal-tungssystem:

1. Wettbewerbsfähigkeit:Weil Bildung Dreh- und Angelpunkt der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs undsomit unseres Wohlstandes ist.

2. Einsparungen:Weil wir uns in Zeiten steigender Staatsschulden keine teuren und ineffizientenVerwaltungssysteme mehr leisten können.

i Deshalb fordert der mc ein zeitgemäßes und deutlich schlankeres Verwaltungs-system, ein neues, leistungsorientiertes Dienstrecht, echte Schulautonomie, Ausbauder Qualitätskontrolle, Verzicht auf parteipolitische Einflussnahme und Transparenzsowie Leistungs- und Kostenwahrheit. Denn eine effizientere Schulverwaltungmacht nicht nur Mittel frei, die besser direkt für den Unterricht eingesetzt werdenkönnen – effiziente Schulverwaltung bedeutet auch bessere Anreizstrukturen fürLehrpersonal und Schulleitung.

Das mc-Modell fußt auf den notwendigen Reformpunkten Schulautonomie, systemi-sche Outcomekontrolle und Abschlankung der Verwaltungsstrukturen, die sich aus derEffizienzfeindlichkeit des aktuellen Systems herleiten.

Schaubild zu den notwendigen Reformpunkten einer Schulverwaltung

Österreichische Schulverwaltung | Notwendige Reformpunkte

Schulautonomie SystemischeOutcomekontrolle

Abschlankung derVerwaltungsstrukturen

Das neue System fußt auf:

Das aktuelle System ist zu: Das aktuelle System hat zu:

• bürokratisch• stark im Detail reguliert• hierarchisch aufgebaut• wenig outcomegesteuert

• viele Akteure• viele Parallelstrukturen• geringes Maß an Auf- gaben und Verantwor- tungskongruenz

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Schulverwaltung NEU | Das mc-Modell | 2009 | Seite 5 / 10

Grundlegend ist eine neue Kompetenzverteilung und somit Steuerungslogik. Das mc-Modell arbeitet mit drei administrativen Ebenen:

• Schulebene – operative Ebene• Regionale Ebene: Regionale Bildungsagenturen für die regionale Koordination des

schulischen Angebots (im Zusammenspiel mit der Bundesebene)• Bundesebene: Bundesministerium und ausgelagerte weisungsunabhängige

Bundesagentur für Systemmonitoring – strategische Ebene und Koordination

Schaubild des mc-Modells Schulverwaltung NEU

Erstellung eines regionalen Bildungsplansund eines regionalen Bildungsbudgets

„regionales Policy-Making“

Österreichische Schulverwaltung | Neu

Regionale Bildungsagentur

Regi

onal

eben

eBu

ndes

eben

eSc

hule

bene

Schule

Schulträgerverantwortlich für die

Qualität der schulischen Lehre und Rechen-

schaftslegung gegenüberden anderen Stakeholdern

Schulleiterbestellung

SchulforumMitwirkung bei

SchulleiterbestellungLehrerrekrutierung

Entwicklung eines SchulprofilsSelbstevaluierung

Globalbudget

Formelbasierte Mittelzuteilung

Bildungsministerium

„Nationaler Bildungsplan“Abstimmung der regionalenBildungspläne hinsichtlich

Bundes- und regionalerInteressen

Bildungsbudget und Verwaltungsmonitoring

Schulakkreditierung

Logisitik(Lehrpläne, etc.)

Aus- / Weiter-bildung der Lehrer

Entwicklung vonRahmencurricula

Bildungsstandardszentrale Prüfungen

Schul- und Qualitäts-entwicklung

Bundesagentur fürSystemmonitoring

(weisungsfrei)

Bildungsmonitoring

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1. SchulebeneDie Schulen sind durch echte Autonomie gekennzeichnet: • Sie verfügen über Globalbudgets• Sie entwickeln ihr Schulprofil• Sie haben Personalhoheit bezüglich Lehrerrekrutierung und SelbstevaluierungPersonal- und Verwaltungsaufwand sowie die Schulerhaltung werden aus dem schuli-schen Globalbudget finanziert.

1.1. SchulträgerSchulen sind als gemeinnützige Vereine konstruiert. Ein Schulträger kann auch mehre-re Schulen betreiben. Jede Schule muss einem Schulträger zugeordnet sein.Grundsätzlich kann jede Gebietskörperschaft, Gemeindeverbund oder „freie“Organisation (Vereine, Stiftungen)1) bzw. eine Kombination aus diesen Akteuren einenSchulträgerschaftsverein gründen.

Der Schulträger ist verantwortlich für: • Bestellung des Schulleiters• Die Qualität des schulischen Unterrichts• Die Rechenschaftslegung gegenüber den anderen Stakeholdern (Bundesministe-

rium, Vertreter der regionalen Bildungsagentur, Schulinspektion/Bundesagenturfür Systemmonitoring)

• SchulneubauÖffentliche Mittel zur Co-Finanzierung des Schulneubaus werden seitens desBundes im Rahmen der budgetären Rahmenvorgaben sowie des nationalenBildungsplanes gewährt. Für alle weiteren notwendigen finanziellen Mittel mussder Schulträger selbst aufkommen.

1.2.SchulforumAuf Schulebene hat ein Schulforum beratende Funktion. Es hat ein Begutachtungs-und in Teilgebieten ein Vetorecht (beispielsweise Schulleiter bestellung). Zusätzlichwird das Schulforum bei der Schulleiterbestellung konsultiert.

Das Schulforum setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:• Schulleitung• Elternvertretung• Lehrervertretung• Schülervertretung (in der Sekundarstufe II)• Sozialpartner (in der Sekundarstufe II)

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1) Bspw. Montessori, Wiener Kaufmannschaft etc.

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1.3. SchulleitungDie Schulleitung übernimmt die Aufgabe des Schulmanagements. Das Mandat dazuerhält sie vom Schulträger.

Die Schulleitung ist verantwortlich für:• Leistungsvereinbarungen werden gesetzt, deren Fortschritt überwacht und eva-

luiert. • Personalmanagement

Stellenausschreibungen, Einstellung und Kündigung der Lehrkräfte, organisiertFortbildung sowie regelmäßige Arbeitskreise.

• Schulbudget Die Schulleitung ist im Sinne der Rechenschaftsablegung gegenüber demSchulträger verantwortlich. Der Schulträger muss diese Rechenschaftsablegung andie anderen Stakeholder (Bundesministerium, regionale Bildungsagentur,Schulinspektion/Bundesagentur für Systemmonitoring) weitergeben.

Schulleiter werden vom Schulträger bestellt. Der Schulträger führt auch das Hearingunter Einbeziehung des Schulforums durch.

2. Regionale EbeneDie regionale Bildungsagentur ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes undzuständig für:• Ein ausreichend adäquates schulisches Angebot

Sollte es einen Zusatzbedarf an Schulen geben, ist vorrangig die regionaleBildungsagentur zuständig, dies zu organisieren (d.h. einen geeigneten Schulträgerzu finden). Subsidiär hat der Bund diese Aufgabe wahrzunehmen.

• Die vor- und nachbereitenden Arbeiten bei der Erstellung der regionalenBildungspläne Die regionalen Bildungspläne werden gemeinsam von folgenden Akteuren erstellt:– Sozialpartner– Gemeinde-/Bezirksvertreter– Elternvertreter– Schulträger– Vertreter jener Bundesländer, die in den Wirkungsbereich der regionalen

Bildungsagentur fallen– Vertreter weiterführender Ausbildungsgänge (Universität, Fachhochschulen

etc.) • Regionalpolitische Prioritätensetzung • Unterstützung für Schulentwicklungsmaßnahmen

Die Finanzierung dieser Aktivitäten erfolgt durch das Budget der regionalenBildungsagentur. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt gemäß den im regionalenBildungsplan spezifizierten Prioritäten sowie den notwendigen unterstützendenSchulentwicklungsmaßnahmen. Das Regionalbudget setzt sich aus Bundesmittelnzusammen – optional auch aus Landesmitteln. Die Zuteilung der Bundesmittel erfolgtformelbasiert. Die geplanten Aktivitäten werden in Form von Leistungsvereinbarungenzwischen der regionalen Bildungsagentur und dem/n jeweiligen Schulträger/n festge-legt.

Die regionale Bildungsagentur ist eine übergeordnete regionale Einheit. Ihre Größewird nach bildungspolitischen Erfordernissen und Kriterien im Sinne der Entwicklungeines adäquaten flächendeckenden regionalen Schulstandortkonzepts festgelegt.

Die Leitung der regionalen Bildungsagentur wird vom Bundesministerium bestimmt.

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3. BundesebeneDas Bundesministerium übernimmt strategische Aufgaben: • Definiert die Rahmenstruktur• Setzt den legistischen und administrativen Rahmen fest• Akkreditiert neue Schulen• Übernimmt Systemmonitoring-Aufgaben

(Bundesagentur für Systemmonitoring, Bildungsbudget und Verwaltungs-controlling, Bildungsstandards, [teil]zentrale Prüfungen).

• Unterstützt in Form einer eigenen Abteilung für Schul- und Qualitäts-entwicklung die Schulen in diesem Bereich

• Koordiniert regionale Bildungspläne hinsichtlich einer länder- und bundesstaat-lichen Gesamtabstimmung

• Erstellt den nationalen Bildungsplan mittels eines Konsultationsprozesses mitden regionalen BildungsagenturenBei der Erstellung der Rahmenlehrpläne, der Bildungsstandards sowie der zentra-len Prüfungen übernimmt ein Gremium (zusammengesetzt aus denSozialpartnern und Schulleiter-, Lehrer-, Elternvertretern) beratende Funktion.Dieses Gremium hat ein Begutachtungsrecht

3.1. Freiheit der Bildung Verfassungsmäßig garantiertes Recht der Etablierung von Schulen: DieSchulgründung erfolgt durch Akkreditierung des Bundesministeriums unterErfüllung von Mindestqualitätsanforderungen und Mindestgröße. Für alle akkredi-tierten Schulen gilt die 100prozentige Finanzierung der Normkosten durch dieöffentliche Hand.

3.2. Bundesagentur für Systemmonitoring Sie ist eine weisungsfreie nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums, diealle relevanten Informationen bzgl. inhaltlicher Dimension auswertet. DieWeisungsfreiheit garantiert eine Qualitätssicherung unabhängig von politischenEinflüssen.

Die Bundesagentur ist gekennzeichnet durch:• Echte Personalautonomie bezüglich der Rekrutierung ihrer Beschäftigten• Spezifikationen der Schulinspektion und des systemischen Monitorings erfolgen

autonom im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben

Aufgaben der Bundesagentur für Systemmonitoring:• Externe Evaluierung der Schulen (Schulinspektion 2) )• Erstellung eines jährlichen nationalen Bildungsberichts (und Präsentation im

Nationalrat)• Ergebnisse der Schulinspektion sowie der (teil-)zentralen Prüfungen werden an

die jeweilige Schule weitergeleitet• Kontrolle der Durchführung der Schulgesetze (z.B. Unterrichtszeit)• Anregung zur Qualitätsverbesserung durch Schulinspektionen• Hilfe bei „Vertrauensangelegenheiten“

2) Die Schulinspektion ist keine Schulaufsicht und auch keine Beratung. Sie ist strukturiert wie das schottische/niederländische Modell. Die Aufgaben der Schulinspektion werden durch ein eigenes Gesetz geregelt. Die Qualitätsverbesserung liegt in der Verantwortung der Schule selbst.

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Die Leitung der Bundesagentur wird vom zuständigen Bundesminister bestimmt.Beschäftigte der Bundesagentur sind Privatangestellte, Arbeitgeber ist dieBundesagentur.

Die Bundesagentur für Systemmonitoring wird mit einem eigenen Budget ausgestat-tet, das vom Bundesministerium als Globalbudget zur Verfügung gestellt wird.Personal- und Verwaltungsaufwand, Sach- und Materialkosten sowie die Erhaltungwerden aus diesem Globalbudget finanziert.

3.3. QualitätskontrolleLehrplaninhalte werden als Rahmenrichtlinien vom Bundesministerium erstellt. Inihnen werden nur Kernziele und keine Bestimmungen im Detail festgeschrieben.

Inhaltliche/pädagogische Qualitätskontrolle erfolgt durch:• Bildungsstandards mit klaren Mindestlevels und zentralen (Teil)Prüfungen• Bundesagentur für Systemmonitoring• Schulträger (mittels Leistungsvereinbarungen mit der Schulleitung ihrer Schule/n)• Schulische Selbstevaluierung• Regionale Bildungsagenturen (bei jenen Schulen, die von der regionalen

Bildungsagentur gefördert/unterstützt werden)

Administrative Qualitätskontrolle erfolgt durch:• Abteilung für Bildungsbudget und Verwaltungsmonitoring im Bildungsminis-teri-

um• Regionale Bildungsagentur (Kontrolle der finanziellen Mittel, die von der regionalen

Bildungsagentur den Schulen/Schulträgern zur Verfügung gestellt werden)• Schulträger (im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der Schulleitung)

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II. Neuerungen und Vorteile des mc-Modells

• Gesetzgebung liegt in der Ausschließlichkeit des Bundes • Weisungsfreie Bundesagentur für Systemmonitoring • Etablierung von Bildungsstandards mit klaren Mindestlevels• (Teil-)Zentrale Prüfungen an wichtigen Übergangsstellen• Erstellung jährlicher nationaler Bildungsberichte • Informationsweitergabe (teil-)zentraler Prüfungsergebnisse an die Schulen• Akkreditierungsstelle für neue Schulen im Bundesministerium• Gremium zur Entwicklung der Curricula (Mitglieder: Sozialpartner, Schulleiter-,

Lehrer-, Elternvertreter)• Abteilung für Schul- und Qualitätsentwicklung im Bundesministerium• Regionale Bildungsagenturen• Abstimmung zwischen Ausbildungsbedarf und -angebot auf regionaler Ebene und

nationaler Ebene • Schulautonomie• Das schulische Globalbudget bestimmt sich durch eine formelbasierte Pro-Kopf-

Zuweisung nach Normkosten (plus allfällige Zusatzmittel aufgrund diverserSonderfaktoren)

• Schulträgerschaft auf gemeinnütziger vereinsrechtlicher Basis• Schulerhaltung erfolgt im Rahmen des schulischen Globalbudgets durch die Schule

selbst• Schulträger bestellt die Schulleitung (unter Einbeziehung des Schulforums)• Trennung der Qualitätskontrolle zwischen inhaltlicher/pädagogischer und admini-

strativer Dimension• Trennung von Qualitätskontrolle und Unterstützungsapparat • Einheitliches Lehrer-Dienstrecht: Lehrer und Schulleiter sind Privatangestellte auf

Basis eines eigenen Bundeslehrergesetzes, das an das Privatangestelltengesetzangelehnt ist

• Arbeitgeber aller Lehrer und Schulleiter ist der jeweilige Schulträger• Es besteht ein offener Lehrerarbeitsmarkt (Lehrpersonal bewirbt sich direkt an der

Schule ihrer Wahl, Schulleitung trifft Auswahl)• Für arbeitsrechtliche Konflikte ist das Arbeitsgericht zuständig• Eindeutige Trennung von bildungspolitischen und rein administrativen Agenden• Schulgründung durch Akkreditierung (Mindestqualitätsanforderungen und

Mindestgröße als Kriterien)

Folgende administrative Ebenen fallen weg:• Landesschulrat und Landesschulämter• Schulinspektion in der heutigen Form• Bildung als Kapitel der Finanzausgleichsverhandlungen (abgesehen von der

Bundesfinanzierung für die regionalen Bildungsagenturen)• Mehrfachkompetenzen und Parallelstrukturen des aktuellen Systems wurden abge-

schafft• Zentral/regional administrierte Zuweisung von Lehrpersonal an die konkrete Schule• Bundesimmobiliengesellschaft

management club_1010 Wien_Kärntner Straße 8 www.managementclub.at

Rückfragen bitte an:Alexandra HofereMail: [email protected]: +43 1 512 79 35–18