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Gemeinde Cremlingen
Residenz und Hotel am Gutspark
2. Bürgerversammlungam 20.02.2019
Gemeinde Cremlingen
1. Begrüßung und Einleitung
2. Überblick über das Verfahren
Was ist bisher geschehen? Wie geht es weiter?
3. Vergleich „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ / „normaler“ Bebauungsplan
4. Geplante Nutzungen und Bedarfe
5. Standortalternativen
6. Beantwortung der schriftlich eingereichten Fragen
7. Diskussion
Ablauf der Veranstaltung
Gemeinde Cremlingen
2. Überblick über das Verfahren
a) Was ist bisher geschehen
Gemeinde Cremlingen
Nächsten Schritte danach:
• Information des Ortsrates zur Klärung des grundsätzlichen Interesses (7. Sitzung OR Destedt am 28.11.2017, nichtöffentlich)
• Abstimmung mit übergeordneten Planungen (1. Hälfte 2018)
In 2017: Kontaktaufnahme des Investors und erste Gespräche
Projektvorstellung des Investors: Hotel mit 90 Doppelzimmern, Seniorenresidenz mit 110 Wohneinheiten, Einkaufsmarkt mit 500 m² Verkaufsfläche
Gemeinde Cremlingen
• Größe des Marktes raumordnerisch völlig unbedenklich
• Verschiebung des Vorhabens Richtung Norden mit Rücksicht auf Pferdekoppeln und Lindenallee (Konflikt zu Vorranggebiet für Freiraumfunktionen)
• Keine Zufahrt von der Lindenallee aus, stattdessen Zufahrt von der Kreisstraße
• Ersatz für Verlust der Fohlenwiese in der Nähe
Ergebnisse der Vorabstimmung:
Gemeinde Cremlingen
Es gibt keine unüberwindbaren Hindernisse, die die Realisierung des Vorhabens von vornherein ausschließen.
Fazit der Vorabstimmung:
Gemeinde Cremlingen
1. Bürgerversammlung am 17.12.2018
Gemeinde Cremlingen
Gemeinde Cremlingen
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2.b)Wie geht es weiter?
Gemeinde Cremlingen
Bekanntmachung der Planungsabsicht nach § 2 Abs. 1 BauGB
Prüfung Erfordernis Raumordnungsverfahren
Zielabweichungsverfahren
UVP-Vorprüfung des Einzelfalls, gegebenenfalls UVP
Abstimmung Untersuchungserfordernis
• Natur und Landschaft
• Schall
• Boden und Hydrologie
Dauer: inkl. Erstellung der Gutachten ca. 1 Jahr
Gemeinde Cremlingen
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Ablauf der Bauleitplanverfahren
Gemeinde Cremlingen
1. Beteiligungsverfahren
• Beratung in den politischen Gremien (Ortsrat, UPEA, VA)
• Bekanntmachung
• Frühzeitige Information der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
und
• 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
• Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen, Überarbeitung der Planunterlagen
Dauer: ca. 6 Monate
Gemeinde Cremlingen
Öffentliche Auslegung
• Beratung in den politischen Gremien (Ortsrat, UPEA, VA)
• Bekanntmachung
• Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
und
• 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
• Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen, Überarbeitung der Planunterlagen
Dauer: ca. 6 Monate
Gemeinde Cremlingen
Satzungsbeschluss
• Beratung in den politischen Gremien (Ortsrat, UPEA, VA, Rat)
• Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt des LK Wolfenbüttel
Dauer: ca. 6 Monate
Parallel dazu läuft das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans.
Gemeinde Cremlingen
3. Vergleich „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ / „normaler“ Bebauungsplan
Gemeinde Cremlingen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
• Initiativrecht liegt beim Vorhabenträger• Kein Anspruch des Vorhabenträgers auf positiven
Abschluss eines eingeleiteten Aufstellungsverfahrens
• Städtebaulicher Vertrag• Fortschritt des B-Planverfahrens abhängig von
Projektplanung• Festsetzungsmöglichkeiten größer als im
„normalen“ B-Plan• Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) als
Bestandteil des B-Plans• Durchführungsvertrag als Verpflichtung des
Vorhabenträgers zur Umsetzung des VEP• Fristsetzung für Umsetzung, bei Nichteinhaltung
Aufhebung des B-Plans im vereinfachten Verfahren
„normaler“ Bebauungsplan
• Angebotsplanung: B-Plan steckt Rahmen u. a. bzgl. Art und Maß der baul. Nutzung, Verkehrsflächen und Gestaltung
• Verfahren unabhängig von Projektplanung• Einflussnahme auf Gestaltung geringer• Städtebaulicher Vertrag• Sicherung der Erschließung und Durchführung über
Erschließungsvertrag• Aufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten
Verfahren nicht möglich.
Gemeinde Cremlingen
• Hotel (90 Doppelzimmer)
• Seniorenwohnanlage (110 Wohneinheiten)
• Schwimmbad
• Markt
• Arzt
4. Geplante Nutzungen und Bedarfe
Gemeinde Cremlingen
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5. Standortalternativen
Gemeinde Cremlingen4
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Gemeinde Cremlingen
1. Wie passt das Projekt zu den bisherigen Planungsgrundsätzen der Gemeinde und welche Gutachten geben Anlass, davon abzuweichen?
2. Welche Initiativen hat die Gemeindeverwaltung in den letzten 10 Jahren verfolgt, um die landwirtschaftlichen Altgebäude in Destedt aufzuwerten und zu entwickeln?
6. Beantwortung der schriftlich eingereichten Fragen
Gemeinde Cremlingen
3. Welche Einschränkungen an der Projektgröße plant die Verwaltung noch vorzunehmen und wie soll die Höhe auf das sonst übliche Maß eingeschränkt werden?
4. Ist der Verwaltung ein Wirtschaftlichkeitskonzept des Investors bekannt und wie soll es geprüft werden?
5. Wird es auch ein unabhängiges Gutachten seitens der Gemeinde geben?
6. Wird der Investor als Betreiber oder lediglich als Bauträger das Projektes auftreten?
7. Welcher Plan B besteht für die geplanten Nutzungen, wenn die erforderlichen Betreiber nicht gefunden werden oder ausfallen?
Gemeinde Cremlingen
8. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass in der Durchplanung keine Projektbestandteile entfallen und nur die lukrativen Bauabschnitte realisiert werden?
9. Welche vom Rat beschlossenen Planleitziele für sanften Tourismus in der Gemeinde gibt es und teilen die anderen Fraktionen die Einschätzung des Kollegen, dass das Projekt diesem Begriff entspricht?
10. Welches Seniorenwohnkonzept verfolgt die Verwaltung mit den 110 gestapelten 2-Zimmerwohnungen in den beiden Gebäuden hinter dem Hotel? (Seniorenheim oder schlicht Geschosswohnungsbau mit Fahrstuhl?)
11. Warum geht die Verwaltung davon aus, dass ein Einkaufsmarkt der geplanten Größe in einem Ort wie Destedt trotz viel zu geringer Einwohnerzahl und trotz eines überdurchschnittlichen Angebotes in Cremlingen wirtschaftlich betreibbar sein soll?
Gemeinde Cremlingen
12. Was veranlasst die Verwaltung davon auszugehen, dass die in der Öffentlichkeit herausgestellte Nutzung des Hotelschwimmbades für Schulen eine realistische Option ist?
13. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass der Baumbestand des denkmalgeschützten Gutsparks und der Lindenallee durch die Baumaßnahme keinen Schaden nimmt?
14. Von welchen speziellen Gutachten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen wird derzeit ausgegangen?
15. Beabsichtigt die Gemeinde dem Investor bei der Finanzierung der Erschließung entgegenzukommen?
Gemeinde Cremlingen
16. Wie denkt die Verwaltung, die Rettung aller Personen aus den 4-geschossigen Gebäuden sicherstellen zu können, ohne dass auf die Gemeinde deutliche Kosten für zusätzliche Einsatzfahrzeuge (Drehleitern) und dafür zu erweiternde Feuerwehrgerätehäuser entstehen?
17. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass für die geplanten Nutzungen (Hotel, Seniorenresidenz, Einkaufsmarkt, Restaurant) bei Betreibern, deren Hauptsitz ggf. in anderen Kommunen angesiedelt ist, überhaupt Steuern eingezogen werden können?
18. Liegt ein Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans vor und welche Verpflichtungen ist dieser mit dem Antrag eingegangen?
19. Ist die Gemeinde bereits Verpflichtungen eingegangen?
Gemeinde Cremlingen
20. Welches Konsortium, welche Gesellschaft, welche Firma steht - auch langfristig gesehen - hinter der Person von Herrn Schweimler als Vorhabenträger?
21. Warum wird die Entwicklung des Ortes Destedt nicht zentral innerhalb des Ortes vorgenommen?
22. Warum wird ein Neubau vor dem Ort geplant?
23. Wie sollte eine Integration des Vorhabens in den Ort stattfinden?
24. Meint die Verwaltung durch die planerische Einstufung „Sondergebiet“ die bisherigen Beschlüsse zur Ortsentwicklung nicht beachten zu müssen?
Gemeinde Cremlingen
25. Welche Argumentation beabsichtigt die Verwaltung vorzubringen, um die bisherige Sicherung der Fläche für Natur, Landschaft und Erholung auszuhebeln?
26. Wurde mit dem Investor bereits über Erweiterungsmöglichkeiten gesprochen?
27. Gibt es eine grobe Einschätzung, wieviel A. u. E.-Fläche für das Destedter Projekt zu veranschlagen wäre?
28. Sollen die A. u. E.-Maßnahmen möglicherweise auf gemeindeeigenem Gebiet stattfinden?
Gemeinde Cremlingen
29. Was veranlasst die Verwaltung davon auszugehen, dass die vom Investor vorgegebenen Größenordnungen (Hotel: 90 DZ, Residenz: 110 WE) für Destedt sinnvoll sein könnte?
30. Hat die Gemeinde auf die Größenordnung bereits Einfluss genommen?
31. Soll das noch geschehen?
32. Hat der Investor der Verwaltung vergleichbare Projekte benannt und wurden diese geprüft?
33. Sind der Verwaltung selbst Projekte bekannt, die als Orientierung dienen könnten?
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34. Was für Dorfveranstaltungen würden im „Reiterstübchen“ realistisch gesehen stattfinden können? Konzerte? Feiern? Abende der Jungen Gesellschaft Destedt?
35. Gibt es eine Abschätzung, wieviel Arbeitsplätze in dem Projekt entstehen würden? (laut Investor 50-55)
36. Wie teilt sich diese auf?
37. Wer hat diese aufgestellt?
38. Ist ein Sozialwohnungsanteil mit dem Investor vereinbart worden? Wenn nein, warum nicht?
Gemeinde Cremlingen
39. Teilt die Verwaltung die in der ersten Bürgerversammlung geäußerte Ansicht des Investors, dass durch die Ansiedlung von Hotel und Seniorenresidenz die ärztliche Versorgung in Destedt mit einer neuen Arztpraxis verbessert werden kann?
40. Wie würde die Verwaltung die erforderliche kommunale Infrastruktur (Wasser, Abwasser,…) sicherstellen, ohne dass der Gemeinde oder den Versorgern, an denen sie beteiligt ist, bisher nicht kalkulierte Folgekosten entstehen oder die Entwicklung anderer Baugebiete (z. B. Wohngebiete für junge Familien) durch das Projekt behindert wird?
Gemeinde Cremlingen
41. Welches Gestaltungskonzept für Ort und Landschaft würde befürworten, die letzte historische Ansicht Destedts mit Geschosswohnungsbau-Riegeln, Hotel und Einkaufsmarkt, sowie den dazugehörigen Parkplätzen und Leuchtreklamen zu verbauen?
42. Wie kann bei einer so wichtigen Angelegenheit und mit so unklaren Informationen auf Seiten der Destedter Bürger aber auch der Ratsmitglieder ausreichend Zeit für eine kompetente Richtungsentscheidung geschaffen werden?
43. Seit wann genau wird mit dem Eigentümer der Flächen bzw. mit dem Investor über das Vorhaben verhandelt?
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44. In welche Richtungen hat die Gemeinde versucht, das Vorhaben zu beeinflussen?
45. Von welchem Baubeginn gehen Investor und Verwaltung derzeit aus (frühestmöglicher bzw. realistischer Baubeginn)?
Gemeinde Cremlingen
7. Diskussion