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Montag, 15. Juli 2019 Ausgabe 132 ru.muenchen.de Als Newsletter oder per WhatsApp unter muenchen.de/ru-abo Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus Rathaus Umschau Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Bürgerangelegenheiten 3 Meldungen 4 Kunstpreis der Landeshauptstadt München für Barbara Gross 4 Geänderter Flächennutzungsplan Haidelweg liegt aus 5 Am Schnepfenweg: Flächennutzungsplan liegt aus 6 Kunstprojekt „Farewell Song“ in Bogenhausen 6 Stadt sucht Tagesbetreuungspersonen: Infoveranstaltungen 7 Antworten auf Stadtratsanfragen 8 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Montag, 15. Juli 2019 Ausgabe 132ru.muenchen.deAls Newsletter oder per WhatsApp

unter muenchen.de/ru-abo

Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt MünchenVerantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus

RathausUmschau

InhaltsverzeichnisTerminhinweise für Medien 2Bürgerangelegenheiten 3Meldungen 4 › Kunstpreis der Landeshauptstadt München für Barbara Gross 4 › Geänderter Flächennutzungsplan Haidelweg liegt aus 5 › Am Schnepfenweg: Flächennutzungsplan liegt aus 6 › Kunstprojekt „Farewell Song“ in Bogenhausen 6 › Stadt sucht Tagesbetreuungspersonen: Infoveranstaltungen 7Antworten auf Stadtratsanfragen 8

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Terminhinweise für Medien

WiederholungDienstag, 16. Juli, 9 Uhr, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Erdgeschoss, Georg-Brauchle-Ring 29Kristina Frank, Kommunalreferentin und Erste Werkleiterin des Abfallwirt-schaftsbetriebs München (AWM), schneidet anlässlich des 20-jährigen Ju-biläums des Münchner 3-Tonnen-Systems zur Feier des Tages eine große Geburtstagstorte an. Zuvor berichtet sie über die Erfolgsgeschichte der Münchner Mülltrennung und stellt das neue Fahrzeugplakat des AWM „Drei Tonnen vor dem Haus. Die erfolgreichste Trennungsgeschichte seit 20 Jahren!“ vor. Der Termin ist für Fotografen geeignet.

WiederholungDienstag, 16. Juli, 11.45 Uhr, Ohel-Jakob-Synagoge, St.-Jakobs-PlatzPersonal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich und städtische Nachwuchskräfte besuchen zusammen mit Dr. Ludwig Spaenle, Beauf-tragter der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, die Ohel-Jakob-Synagoge. Im Rahmen der Ausbildungs-Schulungsreihe „Viel-falt schlägt Einfalt“ sollen die interkulturelle Verständigung und der interreli-giöse Dialog gefördert werden.In den letzten zehn Jahren haben mittlerweile weit über 500 städtische Auszubildende und Studierende an den Führungen durch das Israelitische Gemeindezentrum teilgenommen.Achtung Redaktionen: Anmeldungen für Medienvertreter bitte bis heute, 15. Juli, per E-Mail an [email protected]. Der Termin ist für Foto- und Filmaufnahmen geeignet.

Donnerstag, 18. Juli, 8.45 Uhr, Pasinger Rathaus, Altbau, 1. Stock, vor dem großen Sitzungssaal, Landsberger Straße 486Kommunalreferentin Kristina Frank lädt zusammen mit Kulturreferent An-ton Biebl und Gerda Peter, Geschäftsführerin der GWG Städtische Woh-nungsgesellschaft München mbH, zur Präsentation und Ausstellungseröff-nung der Wettbewerbsentwürfe für den Neubau des Kulturbürgerhauses Pasing an der Offenbachstraße ein.

Donnerstag, 18. Juli, 18 Uhr, Werk 1, Atelierstraße 29Bürgermeister Manuel Pretzl überreicht zusammen mit Kommunalreferen-tin Kristina Frank, IT-Referent Thomas Bönig und dem Stadtdirektor des Kul-turreferats, Marek Wiechers, den Innovationspreis 2019 der Landeshaupt-

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stadt München. Ausgezeichnet werden die besten Lösungsvorschläge für städtische Fragestellungen im Themenbereich Smart City: „Digitaler Wochenmarkt – Erschließung neuer Zielgruppen“, „Selbstgenerierender Stadtteil-Kulturkalender“ sowie „Crowdsourcing nutzen – gemeinsam Daten sammeln für die Stadt“. Die Preisträger werden ihre Lösungsvor-schläge im Herbst gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der Unterneh-merTUM weiterentwickeln und in der Praxis erproben.Achtung Redaktionen: Zutritt zu der geschlossenen Veranstaltung nur mit Presseausweis.

Donnerstag, 18. Juli, 19 Uhr, Altes RathausVerleihung des Kunstpreises 2019 an die Galeristin Barbara Gross mit einem Grußwort von Stadträtin Katrin Habenschaden (Die Grünen− rosa liste) in Vertretung des Oberbürgermeisters und Urkundenüberreichung durch Kulturreferent Anton Biebl. Die Laudatio hält Patrizia Danker; persön-liche Gedanken von Amandus Samsøe Sattler und musikalische Begleitung durch Michaela Melián mit Ruth May und Elen Harutyunyan. Die Verleihung findet vor geladenen Gästen statt.Achtung Redaktionen: Presseanmeldung bitte an [email protected](Siehe auch unter Meldungen)

Donnerstag, 18. Juli, 19 Uhr, Valentin-Karlstadt-Musäum, IsartorEröffnung der Ausstellungen „Jodelmania – Von den Alpen nach Amerika“ und „Bayern, Sehnsucht & Verklärung“ mit einem Grußwort von Stadtrat Dr. Florian Roth (Die Grünen – rosa liste) in Vertretung des Oberbürger-meisters. Des Weiteren sprechen die Direktorin des Valentin-Karlstadt-Mu-säums Sabine Rinberger sowie die Kuratoren Christoph Wagner („Jodel-mania“) und Andreas Koll („Bayern, Sehnsucht & Verklärung“.) Die Ausstellungen werden im Rahmen des Sommerfestes des Valen-tin-Karlstadt-Musäums eröffnet.Achtung Redaktionen: Presseführungen am Donnerstag, 18. Juli, 11.01 Uhr.

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Meldungen

Kunstpreis der Landeshauptstadt München für Barbara Gross(15.7.2019) Die Galeristin Barbara Gross wird für ihr herausragendes En-gagement und ihre richtungsweisende Wirkung im Bereich der Kunst-vermittlung mit dem Kunstpreis der Landeshauptstadt München 2019 ausgezeichnet. Ihre kontinuierliche, über 30 Jahre andauernde Arbeit für die Sichtbarkeit von Künstlerinnen – in einem bis heute stark von Männern dominierten Kunstsystem – gehört zu den großen Leistungen, die in Mün-chen und aus München heraus für die Kunst erbracht worden sind. Die Verleihung mit Stadträtin Katrin Habenschaden (Fraktion Die Grünen – rosa liste) in Vertretung des Oberbürgermeisters und Kulturreferent Anton Biebl findet am Donnerstag, 18. Juli, vor geladenen Gästen statt.Der mit 10.000 Euro dotierte Kunstpreis der Landeshauptstadt München wird alle drei Jahre für das herausragende Gesamtwerk von Künstlerinnen und Künstlern verliehen, die in München oder der Region München leben beziehungsweise eine enge Verbindung zu München als Ort ihres Schaf-fens haben. Bisherige Preisträger sind: Rudolf Wacher, Rudi Tröger, Herbert Peters, Urs Lüthi, Bodo Buhl, Beate Passow, Olaf Metzel, Stephan Huber, Michaela Melián, Stephan Dillemuth und zuletzt Eva Leitolf.Die Jury begründete ihren Vorschlag wie folgt:„Barbara Gross, die zunächst eine Ausbildung als Kunsterzieherin machte, hat früh begonnen, ihre Aufmerksamkeit der Sichtbarkeit insbesondere von Künstlerinnen zu widmen. Sie gab Anfang der 1980er-Jahre Künstle-rinnen-Editionen heraus (beispielsweise mit Ulrike Rosenbach, Katharina Sieverding oder Niki de Saint-Phalle), gründete mit Annalies Klophaus und Barbara Hamann einen Verein, der sich erfolgreich dafür einsetzte, Künst-lerinnen bei städtischen Vergaben von Stipendien, Preisen oder Atelierplät-zen zu berücksichtigen, und organisierte als freie Kuratorin Ausstellungen mit Künstlerinnen wie Nancy Spero und Renate Bertlmann in Münchner Institutionen.Mit der Gründung ihrer Galerie im Jahr 1988 gab sie ihrem außergewöhn-lichen Engagement eine verbindliche Form. Von Anfang an war es ihr Ziel – und ihr Einsatz, denn kommerziell war dies lange Jahre ein wenig Erfolg versprechendes Unterfangen – , die Kunst von Künstlerinnen zu präsen-tieren, zu produzieren und an ihr lokales und internationales Publikum zu vermitteln. Sie organisierte Ausstellungen mit Künstlerinnen wie Louise Bourgeois, Miriam Cahn, Leiko Ikemura, Maria Lassnig, Kiki Smith oder Nancy Spero, die zwar international bereits bekannt waren, in Deutschland bis dahin jedoch kaum wahrgenommen wurden. Zugleich förderte sie die

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Entwicklung der internationalen Karriere von Münchner Künstlerinnen wie Michaela Melián oder Katharina Gaenssler. Im Rückblick auf 30 Jahre Galeriearbeit, die Barbara Gross derzeit in einer von Künstlerinnen ihrer Galerie co-kuratierten Ausstellungstrilogie offen-legt, wird deutlich, wie radikal, konsequent und notwendig ihre Arbeit war und ist. In Zeiten von #metoo und erneuter Aufmerksamkeit für die nach wie vor eklatante Diskrepanz in der Sichtbarkeit von Künstlerinnen in Kunstinstitutionen und auf dem Kunstmarkt, wird die Weitsicht ihres Le-bensprojekts umso deutlicher."Informationen auch unter www.muenchen.de/kunst unter „Auszeichnun-gen“.(Siehe auch unter Terminhinweise)

Geänderter Flächennutzungsplan Haidelweg liegt aus(15.7.2019) Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Stadt-bezirk 21 (Pasing-Obermenzing), Planegger Straße (östlich) und Haidelweg (westlich) die vorhandene Nutzungsmischung erhalten und in den noch unbebauten Bereichen fortgeführt werden. Der gesamte Planungsbereich soll daher zukünftig als Mischgebiet dargestellt werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung wird die planungsrechtliche Grundlage für die gewünschte Entwicklung des Pla-nungsgebietes geschaffen.Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lö-sungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 15. Juli mit 16. August an folgenden städtischen Dienst-stellen zur Einsicht bereitgehalten:- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b

(Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),

- bei der Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486 (Montag, Mitt-woch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),

- in der Stadtbibliothek Pasing, Bäckerstraße 9 (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr, am Samstag von 10 bis 15 Uhr, Montag geschlossen).

Die Planunterlagen mit Beschreibung können auch im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/auslegung eingesehen werden.

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Am Schnepfenweg: Flächennutzungsplan liegt aus(15.7.2019) Der Planungsbereich Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschen-straße (westlich), Am Blütenanger (nördlich) und Sonnentaustraße (östlich im Stadtbezirk 24 (Feldmoching-Hasenbergl) soll zukünftig im Flächennut-zungsplan mit integrierter Landschaftsplanung entsprechend der umgeben-den Nutzung als Allgemeines Wohngebiet WA dargestellt werden. Mit der vorgesehenen baulichen Entwicklung wird eine städtebauliche Ergänzung unter Berücksichtigung des vorhandenen Siedlungsgefüges er-möglicht. Der Entfall der Allgemeinen Grünfläche ist im Rahmen der nach-folgenden Verfahren entsprechend auszugleichen.Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lö-sungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 15. Juli mit 16. August an folgenden städtischen Dienst-stellen zur Einsicht bereitgehalten:- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b

(Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),

- bei der Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),

- in der Stadtbibliothek Hasenbergl, Blodigstraße 4 (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 15 Uhr, Mon-tag geschlossen).

Die Planunterlagen mit Beschreibung können auch im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/auslegung eingesehen werden.

Kunstprojekt „Farewell Song“ in Bogenhausen(15.7.2019) Emanuel Mooner ist am Schnittpunkt von Elektronischer Mu-sik und Bildender Kunst tätig. Für „Songs of the Siren/Part III – Farewell Song“ spürt er einen verlassenen Garten in Denning auf und lässt einen alten Apfelbaum und ein leerstehendes Haus erklingen. Die Rinde, Früchte und Blätter des Apfelbaumes werden mittels eines Frequenzwandlers in MIDI-Daten (und somit Klänge) umgewandelt, womit der Baum ein letz-tes Lied singen kann, bevor er gefällt wird. Die interaktive Skulptur und Deutschlands erste durch Solar-Akku betriebene Kunstausstellung sind von Samstag, 20. Juli, bis Freitag, 2. August, täglich von 15 bis 19 Uhr, in der Graudenzer Straße 11 im Stadtbezirk Bogenhausen zu erleben. „Farewell Song“ ist der Abschluss der Trilogie „Songs of the Siren“, in der sich Emanuel Mooner der Atmosphäre leer stehender Gebäude, von „lost places“ widmet. Der Künstler geht dem Grenzbereich der Hörbarkeit nach,

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gepaart mit Spürsinn für die Speicherung von Emotionalität an verwaisten Orten. Dabei wirft er auch Fragen auf, die sich mit dem raschen Struktur-wandel von Stadtvierteln befassen. Nach einem leerstehenden Wohnhaus in Freimann und der Wiederbelebung eines ehemaligen Lebensmittel-La-dens in Giesing wurde Emanuel Mooner nun in Denning fündig. „Songs of the Siren/Part III – Farewell Song“ wird am Freitag, 19. Juli, 19 Uhr, eröffnet. Am Samstag, 27. Juli, wird von 15 bis 19 Uhr zu einem „Open Garden“ mit Swimming Pool, Kunstworkshop und Apfelbaum-Kon-zert mit dem Musiker Kitt Bang eingeladen.Der Eintritt ist jeweils frei. Emanuel Mooner, geboren 1972, lebt und arbei-tet in München. „Songs of the Siren“ von Emanuel Mooner ist Teil der diesjährigen Reihe „Frequenzen – Akustische Dimensionen der Stadt“ der Kunst im öffentli-chen Raum. Acht prämierte Projekte Münchner Künstlerinnen und Künstler sind von Mai bis Oktober dem Sound der Stadt auf der Spur und zeigen in ihren temporären Arbeiten die große Bandbreite der klanglichen Dimensio-nen Münchens.Weietre Informationen online unter www.emanuelmooner.com und unter www.muenchen.de/frequenzen.

Stadt sucht Tagesbetreuungspersonen: Infoveranstaltungen(15.7.2019) Die Kindertagespflege in Familien der Stadt München steht für individuelle Betreuung, Bildung und Erziehung der Tageskinder in familiärer Atmosphäre und kindgerechtem Umfeld. Unter allen Kinderbetreuungsan-geboten ist die Kindertagespflege in Familien ein bedeutender Baustein und die Münchner Tagesbetreuungspersonen leisten einen wichtigen Bei-trag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Interessierte an der Tätigkeit „Tagesbetreuungsperson in der Kindertagespflege in Familien“ bietet das Sozialreferat am Donnerstag 18. Juli, im Sozialbürgerhaus Neu-hausen/Moosach, Ehrenbreitsteiner Straße 24, 9.30 bis 11.30 Uhr, eine Infoveranstaltung an.Das Sozialreferat der Stadt München ist kontinuierlich auf der Suche nach Personen, die Freude am Zusammensein mit Kindern haben und sich für die selbstständige Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson interessieren. Wer bei sich zu Hause professionell selbst eines bis maximal fünf Kinder be-treuen möchte, hat als Tagesbetreuungsperson die Möglichkeit dazu und kann dabei sogar seine Arbeitszeiten flexibel gestalten. Je nach individu-ellem Betreuungsangebot ergeben sich durch die Selbstständigkeit gute Verdienstmöglichkeiten.Wer sich für diese verantwortungsvolle pädagogische Aufgabe interessiert, muss einen Mittelschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbil-dung und gute Deutschkenntnisse vorweisen. Bewerberinnen und Bewer-

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ber können sich über ein Qualifizierungsprogramm des Stadtjugendamtes München schulen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kinderta-gespflege „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. Nach einer Eignungsüberprüfung der Person und der Räumlichkeiten erhält die Ta-gespflegeperson dann eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.Weitere Informationen unter Telefon 233-49800 oder per E-Mail an [email protected] sowie unter www.muenchen.de/kinderta-gespflege.Wichtiger Hinweis: Die Informationsveranstaltung ist nur für Interessen-tinnen und Interessenten, die in München gemeldet sind. Interessierte Personen, die außerhalb von München wohnen, wenden sich für die Qualifizierung zur Tagesbetreuungspersonen an das jeweils zuständige Ju-gendamt/Landratsamt.

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Antworten auf StadtratsanfragenMontag, 15. Juli 2019

Unser Wasser schützen – Einsatz gegen Mikroplastik intensivieren Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Verena Dietl, Dr. Ingo Mittermaier, Christian Müller, Cumali Naz, Heide Rieke, Jens Rö-ver, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 30.4.2019

Kann die Münchenzulage willkürlich erhöht werden?Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 7.5.2019

München Freiham – Wie viel Wohnraum entsteht im ersten Realisie-rungsabschnitt?Anfrage Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) vom 20.5.2019

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Unser Wasser schützen – Einsatz gegen Mikroplastik intensivieren Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Verena Dietl, Dr. Ingo Mittermaier, Christian Müller, Cumali Naz, Heide Rieke, Jens Rö-ver, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 30.4.2019

Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:

In Ihrer Anfrage haben Sie um die Beantwortung mehrerer Fragen rund um das Thema Mikroplastik in der Umwelt gebeten. Da die Fragen mehrere Bereiche der Münchner Stadtverwaltung betreffen, wurden die Fragen von den jeweils betroffenen Referaten beantwortet und sind nachfolgend zitiert.

Frage 1:Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse existieren zum Vorkommen von Mikroplastik und Reifenabrieb in Gewässern, im Grundwasser und in der Umwelt?

Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt:Die Auswirkungen von Mikroplastik auf Gewässer, Grundwasser sowie Umweltorganismen sind noch unzureichend erforscht. Gelangen Kunst-stoffe in die Umwelt, so verbleiben sie dort aufgrund ihrer Stabilität und Beständigkeit über lange Zeit. Kunststoffabfälle können dabei durch Ab-schwemmung (Wasser) und Abdrift (Wind) über weite Strecken verteilt werden. Durch den Abrieb und die Erosion entstehen im Laufe der Zeit aus größeren Kunststoffteilchen immer kleinere Bruchstücke und somit Mikroplastik. Mikroplastik findet sich jedoch auch in Duschgels, Shampoos, Peelings und Zahnpasta als Füll- oder Schleifstoff, um die Produkteigen-schaften zu verbessern. Über das Abwasser gelangen diese Partikel oft in die Umwelt und somit in die Oberflächengewässer, da Kläranlagen diese Mikropartikel nicht komplett filtern können.

Trinkwasserbrunnen in der Nähe von Oberflächengewässern sind durch die Bodenmatrix geschützt, da diese das infiltrierende Wasser filtern und da-bei Viren, Bakterien sowie kleinste Partikel, wie Mikroplastik zurückhalten können. Im Allgemeinen bilden Böden und Sedimente für die Ausbreitung von Partikeln und Schadstoffen ins Grundwasser eine wirkungsvolle natür-liche Barriere. Die Bodenmatrix schützt in der Regel als deckende Schicht das Grundwasser vor dem Eintrag von Mikroplastikteilchen. Das Risiko der Weiterverlagerung von Mikroplastikpartikeln ins Grundwasser hängt des-halb im Wesentlichen ab von den Partikeleigenschaften (z. B. Größe, Form,

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Oberfläche, Ladung, Dichte) und von Faktoren, die die Filterwirkung von Böden und Sedimenten beeinflussen (z. B. Korngrößenverteilung, organi-scher Anteil, Wassersättigung, Fließgeschwindigkeit u. a.).

Frage 2:Welche Ursachen existieren für die Verschmutzung der Isar durch Mikropla-stik?

Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt:Mikroplastik findet sich in Kosmetika als Füll- oder Schleifstoff sowie als Vektor in Arzneimittelstoffen vor. Nach der Anwendung gelangen diese Stoffe in den Abfluss und damit in die Kanalisation. In der Kläranlage kön-nen diese Mikropartikel nicht komplett gefiltert werden. Die größeren Kunststoffteilchen bleiben oft im Klärschlamm hängen, je-doch können kleinere Teilchen (Mikroplastik) in die Oberflächengewässer gelangen, da diese derzeit nicht vollständig gefiltert werden können. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich auch in der Isar als Vorfluter Mikroplastik anreichert.Chemische Untersuchungsergebnisse zur Anzahl der Mikroplastikteilchen in der Isar liegen dem RGU nicht vor. Die Untersuchungen erfolgten durch das Landesamt für Umwelt, da der Freistaat Bayern für Gewässer 1. Ord-nung zuständig ist. Danach wurden an ausgewählten Fließgewässern Mikroplastikpartikel nachgewiesen. Die Studie weist allerdings darauf hin, dass es sich jeweils um Einzelmessungen handelt und lediglich Moment-aufnahmen darstellen können.

Frage 3.1:Wie erfolgreich können Mikroplastikpartikel, die in die Kanalisation gelangt sind, durch die Münchner Klärwerke zurückgehalten werden?

Antwort Münchner Stadtentwässerung:Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass konventionelle Klär-anlagen einen Großteil des Mikroplastiks im Abwasser zurückhalten kön-nen. Aufgrund einer vergleichenden Analyse verschiedener Studien schätzt das Fraunhofer Institut für Umwelt, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT die massebezogene Abscheideeffizienz von Kläranlagen für Mi-kroplastik auf 95 % und für Makroplastik auf nahezu 100 %.Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) reinigt das Abwasser in beiden Klärwerken durch mechanische und biologische Reinigungsstufen. Ergänzt werden diese Verfahrensschritte durch eine weitergehende Abwasserrei-nigung in Sandfiltrationsanlagen. Im Sinne des Gewässerschutzes betreibt die MSE, bereits seit ca. 30 Jahren, im Klärwerk Gut Marienhof eine Sand-

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filtration zum Rückhalt von abfiltrierbaren Stoffen. In der Fachwelt wird ak-tuell davon ausgegangen, dass sich solche Sandfilter auch positiv auf den Rückhalt von Mikroplastikpartikel auswirken.Aufgrund der komplexen Stoffzusammensetzung des Abwassers ist es derzeit weltweit auf Kläranlagen nicht möglich, konkrete Bilanzierungen (Zu- und Ablauf) der abgeschiedenen Mikroplastikfracht darzustellen. Hinzu kommen fehlende Standards für Probenahmen und Analysen, die eine Ver-gleichbarkeit der verschiedenen veröffentlichten Studien erschweren. Auch fundierte Erkenntnisse, welche Verfahren sich für eine zusätzliche Verbes-serung der Abwasserreinigung im Hinblick auf den Mikroplastikrückhalt am besten eignen, liegen bisher nicht vor.Um sich geordnet den vielen offenen Fragestellungen zu nähern, ist die Münchner Stadtentwässerung zu diesem Thema im regen Austausch mit Behörden und Fachausschüssen und als assoziierter Partner an drei For-schungsprojekten (PLASTRAT, MiPAq und SubμTrack) beteiligt.

Frage 3.2:Wie bewertet die Stadtverwaltung die von dem Bayerischen Startup „ECOFARIO“ entwickelte Technologie, wonach Klärwasser innerhalb eines trichterförmigen Gefäßes stark zirkuliert und somit Kleinstpartikel separiert werden können?Sollte der Ansatz vielversprechend sein – inwieweit könnte die Technologie perspektivisch testweise in einer der Münchner Anlagen zum Einsatz kom-men?

Antwort Münchner Stadtentwässerung:Ein informatives Gespräch mit dem Unternehmen ECOFARIO hat am 30.4.2019 stattgefunden.Das Unternehmen hat der Münchner Stadtentwässerung (MSE) die paten-tierte Weiterentwicklung eines konventionellen Hydrozyklons, den „High-G-Separator“, vorgestellt. Bisher wurden in der Versuchsanlage des Un-ternehmens ECOFARIO mit einem Modell im Maßstab 1:4 Versuche zum Rückhalt von Kunststoffpartikeln durchgeführt und bewertet. In den Versuchsreihen wurden Trinkwasser (kein Abwasser) definierte Mengen Kunststoffpartikel in verschiedenen Größenfraktionen zudosiert und der Rückhalt durch Wägung der behandelten Wasserprobe bestimmt. Versuche mit realem Abwasser und etablierten Analyseverfahren (z. B. FTIR-/Raman-Spektroskopie) wurden mit dem Modell in der ECOFARIO-Versuchsanlage bisher noch nicht durchgeführt. Das Unternehmen bemüht sich aktuell um eine Finanzierung eines Prototypen im Maßstab 1:1.Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Münchner Stadtentwässerung die Technik des „High-G-Separators“ nicht abschließend bewerten. Um den

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Mikroplastikrückhalt auch für kommunal geprägtes Abwasser belegen zu können, hat die MSE dem Unternehmen ECOFARIO angeboten, reale Ab-wasserproben aus dem Klärwerk Gut Großlappen für weitere Versuche zur Verfügung zu stellen.

Frage 4:Welche baulichen und technischen Maßnahmen sind denkbar, um das Ein-tragen von unbehandeltem Straßenablaufwasser in die Isar zu reduzieren?

Antwort Baureferat:Dem Baureferat sind Filtersysteme zum Rückhalt von Reifenabrieb, die direkt in konventionelle Straßensinkkästen (Gullys) eingebaut werden kön-nen, bekannt.Zur Entwässerung von Straßen auf Bücken sind jedoch aufgrund der gerin-gen verfügbaren Einbautiefe regelmäßig spezielle Straßensinkkästen mit geringer Bauteilhöhe erforderlich.In diese können entsprechende Filtersysteme aufgrund des Platzbedarfes nicht eingebaut werden.

Frage 5:Welchen Mehraufwand würde vor größeren Niederschlagsereignissen die zusätzliche Reinigung von Brücken über Gewässer erzeugen?

Antwort Baureferat:Eine zusätzliche Reinigung von Brücken ausschließlich vor größeren Nie-derschlagsereignissen ist aufgrund der Nichtplanbarkeit betrieblich nicht umsetzbar. Es müssten somit turnusmäßige Zusatzreinigungen eingeführt werden. Art und Umfang dieser Zusatzreinigungen und somit der Mehrauf-wand können jedoch erst nach den Ergebnissen des in Frage sieben auf-geführten Forschungsprojektes „RAU – Reifenabrieb in der Umwelt“ näher bestimmt werden.

Frage 6:Wie rasch können Fahrbahnbrücken, deren Entwässerung bislang nicht über die städtische Kanalisation erfolgt, an das Münchner Kanalsystem an-geschlossen werden?

Antwort Baureferat:Da die Entwässerungsleitungen, speziell bei den steinernen Isarbrücken mit Bogentragwerk, aus Gründen des Denkmalschutzes nur innerhalb des Bauwerkes verlegt werden können, sind diese Maßnahmen, soweit es die örtlichen Verhältnisse (Gefälle) zulassen, nur im Rahmen von Instandset-

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zungsprojekten, wie jetzt bei den Ludwigsbrücken vorgesehen, durchführ-bar.

Frage 7:Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die TU Berlin arbei-ten an einem Projekt mit dem Titel „RAU – Reifenabrieb in der Umwelt“ (Laufzeit 1.8.2017 – 31.7.2020). Ziel dieses Projektes ist es, den Eintrag von Reifenmaterial in die Straßenabläufe und damit auch in Flüsse und Seen zu ermitteln, zu bilanzieren und zu bewerten. Im Rahmen dieses Projektes wurde im vergangenen Jahr eine Technik entwickelt, mit der Reifenabrieb gemessen werden kann.Würde sich diese Messtechnik eignen, auf Münchens Straßen sowie im Straßenablaufwasser Untersuchungen vorzunehmen?

Antwort Baureferat:Im Rahmen des Forschungsprojektes „RAU“ wurde an der TU Berlin ein spezieller Probenahmekorb entwickelt, der die im Straßenabfluss enthal-tenen Feststoffe nach Partikelgrößen fraktioniert zurückhält. Für die Bilan-zierung, d. h. für die Bestimmung des Reifenabriebs pro Kfz, werden an den Probenahmestellen kontinuierlich hydraulische Daten (Durchfluss- und Abflussmengen), meteorologische Daten (Niederschlagsmengen) sowie Verkehrsdaten (Verkehrsmengen) erhoben. Zusätzlich werden regelmäßig Straßenkehrichtproben gesammelt, um auch „trockene“ Depositionen zu erfassen. Sämtliche anorganischen (z. B. Sand) und organischen Fremd-stoffe (z. B. Pflanzenreste) werden dann durch aufwändige chemisch-physikalische und enzymatische Verfahren aus den Proben entfernt, bevor die eigentliche Detektion von definierten Parametern des stofflich komplex zusammengesetzten Gummi- und Straßenabriebs mit einer Kombination verschiedener Analysemethoden erfolgen kann.Mit diesen Daten kann dann der Reifenabrieb pro Kfz quantifiziert werden. Erste Ergebnisse der Untersuchungen aus Berlin sind bis 2020 zu erwar-ten.Mit diesem umfangreichen Untersuchungs- und Messprogramm werden alle wesentlichen Aspekte und Randbedingungen betrachtet, um die erziel-ten Ergebnisse auch auf andere Städte und Straßenverhältnisse, z. B. in München übertragbar zu machen. Ein vergleichbares Projekt in München würde nach Einschätzung der TU München aus wissenschaftlicher Sicht keinen wesentlichen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Stadt München erbringen. Vielmehr sollten die Ergebnisse aus Berlin abgewartet werden, um dann entsprechende Schlüsse für die Situation in München ziehen zu können.

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Das Baureferat wird die aktuellen Forschungsarbeiten der TU Berlin im Rahmen des Verbundprojektes „RAU“ weiter verfolgen, um die dort ge-wonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung von möglichen zukünftigen Projekten in München einfließen zu lassen.

Frage 8:Liegen Erkenntnisse vor, dass von den städtischen Kunstrasenplätzen Mi-kroplastik in die Umwelt und in den Wasserkreislauf gelangt?Falls von einem Einbringen in die Natur auszugehen ist, wie kann dies ver-hindert werden?

Antwort Referat für Gesundheit und Umwelt:Es gibt eine Studie des Fraunhofer Instituts zum Thema Kunststoffe in der Umwelt aus dem Jahr 2018. Nach der Studie stellen Sportplätze mit Kuns-trasen eine bedeutende Quelle für primäres Mikroplastik dar. Das Problem sei nicht der Rasen selbst, sondern seine Stabilisierung durch Granulate aus Gummi und anderen Kunststoffen. Diese Stoffe können durch Ver-wehungen auch in die Umwelt gelangen. Nicht beziffert und hinreichend untersucht sind bislang die im Wasserkreislauf befindlichen Mengen und Qualitäten an Kunststoffen und Mikroplastik. Noch weitgehend ungeklärt sind auch die langfristigen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt. Das Problem an der Studie ist, dass sie sich teilweise nur auf wissen-schaftliche Befragungen von zahlreichen Wissenschaftlern stützt und weni-ger auf das Auswerten von experimentellen Daten.

Frage 9:Wird auf städtischen Kunstrasenplätzen Gummigranulat eingesetzt?Falls ja, welche Alternativen existieren?

Antwort Referat für Bildung und Sport und Baureferat:Die LHM setzt auf ihren Freisportanlagen auch Kunstrasenplätze mit einer Gummigranulatfülllung ein und zwar immer dort, wo Plätze so intensiv genutzt werden, dass ein Naturrasenbelag dieser Belastung nicht Stand halten kann. Die Frage nach möglichen Alternativen zum Gummigranulat befindet sich in gemeinsamer Abstimmung und Prüfung zwischen dem Referat für Bildung und Sport für die sportfachlichen Belange und dem Baureferat bezüglich der bautechnischen Aspekte. Hierzu liegen auch Stel-lungnahmen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) vor, die eine vertiefte Auseinander-setzung mit der Thematik wünschen und hierfür einen mehrjährigen Unter-suchungszeitraum zu der Thematik Kunstrasen von bis zu sechs Jahren als notwendig erachten.

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Kann die Münchenzulage willkürlich erhöht werden?Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mat-tar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 06.05.2019

Antwort Dr. Alexander Dietrich, Personal- und Organisationsreferent:

Auf Ihre Anfrage vom 7.5.2019 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:

„Die Not der SPD führt derzeit dazu, möglichst an viele Menschen Geld aus Steuermitteln zu verteilen. Die Zulage, die rund 50 Prozent der Be-schäftigten der Stadt erhalten, ist sicher ein wichtiger und auch sinnvoller Beitrag, die höheren Kosten in München zu tragen. Unserer Kenntnis nach, war die Höhe der Zulage nicht willkürlich gewählt, sondern Ergebnis von Berechnungen der höheren Lebenshaltungskosten in München. Die nun vom Oberbürgermeister auf der 1. Mai-Gewerkschaftsveranstaltung ver-kündete Verdoppelung der Münchenzulage, erscheint uns doch sehr als verzweifelter Versuch, die Gewerkschaftsklientel zu bedienen.“

Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Frage 1:Wurde, als 1990 die Münchenzulage eingeführt und später erhöht wurde, die Höhe der Zulage durch statistische Angaben über Lebenshaltungskos-ten in München berechnet und damit begründet oder legte man die Höhe willkürlich fest?

Antwort:Einen ersten Vorstoß zur Einführung einer Münchenzulage unternahm die Landeshauptstadt München bereits Ende 1989 mit dem Ziel, eine Zulage zwischen 100,00 Deutsche Mark und 300,00 Deutsche Mark monatlich zahlen zu wollen, um notwendiges Personal überhaupt noch rekrutieren zu können. Beabsichtigt war, dies durch Abschluss eines Tarifvertrages recht-lich abzusichern. Die Bemühungen der Landeshauptstadt München haben überregionale Beachtung gefunden.

Das Bundesinnenministerium hatte seinerzeit angekündigt, in den Bal-lungsräumen München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A10 eine Zulage in Höhe von 140,00 Deutsche Mark monatlich zuzüglich 40,00 Deutsche Mark Kinderbetrag zahlen zu wollen. Diese Größenordnung war Grundlage

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für die dann folgenden Tarifverhandlungen der Landeshauptstadt München mit der Gewerkschaft (ÖTV). Dass das Bundesinnenministerium statisti-sche Daten aus den betroffenen Regionen zu Grunde gelegt hat, ist wegen der Diversität eher unwahrscheinlich.

Frage 2:Wenn eine willkürliche Festlegung nicht erfolgt oder möglich ist, wie kann nun eine Verdoppelung seit der letzten Erhöhung begründet werden?

Antwort:Veränderungen der städtischen Münchenzulage (derzeit örtliche Tarifver-einbarung A 35) sind nur im Wege von Tarifverhandlungen möglich. Mit welchen Forderungen bzw. Angeboten entsprechende Verhandlungen angestrebt werden, ist von den Tarifvertragsparteien zu bewerten und zu entscheiden. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist diesbezüglich allerdings nur ein Aspekt, ein weiterer ist die Konkurrenzfähigkeit auf dem regionalen Arbeitsmarkt.Den tariflichen Regelungen folgend hat auch der Freistaat Bayern 1990 für den Bereich der Beamtinnen und Beamten eine Rechtsgrundlage für eine ergänzende Fürsorgeleistung zum Ausgleich der außerordentlich hohen Le-benshaltungskosten (sog. München- bzw. Ballungsraumzulage) geschaffen. Für diese seither unverändert gewährte Zulage wurde vom Bayerischen Landtag im Juli 2015 die Dynamisierung sowie mit dem Nachtragshaus-haltsgesetz 2018 eine signifikante Erhöhung beschlossen.

Frage 3:Wie soll gewährleistet werden, dass im Übergang der Tarifentgelte (E9 bis E11/12) keine Nivellierung erfolgt?

Antwort:Durch den Vorstoß des Herrn Oberbürgermeisters und die darauf ein-gebrachten Stadtratsanträge „Wer viel für München leistet, muss sich München auch leisten können: Die Münchenzulage verdoppeln!“ und „Verdoppelung der Münchenzulage – Höhere Einkommensstufen gerecht anpassen!“ wurde die Verwaltung bereits beauftragt, die Vorschläge der München SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste hinsichtlich der Regelungen zur München- bzw. Ballungsraumzu-lage umzusetzen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde erarbeitet (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15056), darin wird ein Modell vorgeschlagen, welches die Schnittstellenproblematik berücksichtigt.

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Frage 4:Sollen andere Vergünstigungen, beispielsweise eine städtische Wohnung zu deutlich geringeren Konditionen, berücksichtigt werden bzw. bei Nicht-vorhandensein eine höhere Zulage gewährt werden?

Antwort:Zulässig ist die Gewährung von „Vergünstigungen“ an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nur im Rahmen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Regelungen. Für die Landeshauptstadt München ist dabei das sog. Besser-stellungsverbot (vgl. Art. 91 Abs. 2 i.V.m. Art. 101 Bayerisches Besoldungs-gesetz) zu beachten, wonach grundsätzlich keine Leistungen über den Rahmen dessen, was der Freistaat seinen Beschäftigten zukommen lässt, gewährt werden dürfen, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht.

Die städtische Münchenzulage ist tarifvertraglich geregelt (örtliche Tarifver-einbarung A35). Anrechnungsvorschriften zu anderen Leistungen sind bei der städtischen Münchenzulage nicht tarifiert. Auch die staatlichen Rege-lungen (TV-EL , Art. 94 Bayerisches Besoldungsgesetz) sehen dies nicht vor.Die Münchenzulage dient dem Ausgleich der hohen Lebenshaltungskosten in München und wirkt damit gleichzeitig auch als nicht mehr wegzudenken-des Instrument der Personalgewinnung und -sicherung. Zwar ist es unstrit-tig, dass die Lebenshaltungskosten in München in erheblicher Weise von den hohen Mieten mitverursacht sind, eine Reduzierung der Ausgleichs-funktion der Münchenzulage nur auf die Wohnkosten würde allerdings zu kurz greifen, da damit alle anderen im Durchschnitt höheren Lebenshal-tungskosten ausgeblendet würden.

Zusätzlich zur Münchenzulage, als ein wichtiger Baustein, spielt natürlich die Wohnungsvermittlung eine gewichtige Rolle, um den exorbitant hohen Wohnkosten in München Rechnung zu tragen. Neben den bestehenden Möglichkeiten, die sich aus der engen Zusammenarbeit der Landeshaupt-stadt mit ihren Wohnungsgesellschaften GWG und GEWOFAG ergeben, wird dabei die Förderung von Werkswohnungen ebenso geprüft wie eine Beteiligung an Genossenschaftsprojekten, die Gewinnung privater Vermie-ter oder die Kooperation mit dem Freistaat oder den Umlandgemeinden. Eine Definition, mit der sich ein eventueller Wohnvorteil für die bzw. den Einzelnen monetär, also auf die Münchenzulage anrechenbar, ausdrücken ließe, ist wegen der vielfältigen Formen der Wohnungsförderung kaum möglich. Die Berücksichtigung individueller Verhältnisse wirft die Frage auf, an welchen konkreten Parametern eine adäquate finanzielle Entlastung durch andere Leistungen als die Münchenzulage festgemacht werden

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sollte. Es ist schon fraglich, ob sich überhaupt eindeutige und abgrenzbare Kriterien finden lassen würden, bei denen für alle berechtigten Beschäftig-ten das gleiche Förder- bzw. Vergünstigungsvolumen gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist es zudem schwer vorstellbar, wie dies tarifvertrag-lich im Konsens geregelt werden könnte.

Der mit der Einführung von Anrechnungsvorschriften zusätzlich verbun-dene Verwaltungsaufwand (evtl. Veränderungen wären fortlaufend zu über-wachen und müssten ggf. nachvollzogen werden z.B. bei Mietanpassun-gen) stände in keinem Verhältnis zur gezahlten Leistung. Der Gesetzgeber und die Tarifpartner haben sich aus gutem Grund darauf beschränkt, allein den konkreten Wohnort, nicht aber die Art der Wohnung zum Maßstab der Anspruchsberechtigung zu machen.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Zudem nehme ich auf die Beschlussvorlagen im Verwaltungs- und Personalaus-schuss vom 6.6.2019 sowie in der Vollversammlung vom 26.6.2019 Bezug.

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München Freiham – Wie viel Wohnraum entsteht im ersten Realisie-rungsabschnitt?Anfrage Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) vom 20.5.2019

Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:

Mit Schreiben vom 20.5.2019 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung als koordinierende Stelle unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kommunalreferats wie folgt beantwortet wird.

In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:„Das neue Siedlungsgebiet in Freiham soll zu einer wesentlichen Entla-stung des Münchner Wohnungsmarktes führen. Dies hänge im Wesentli-chen von der Art der Bebauung sowie den Eigentums- und Mietkonzepten ab.“

Allgemein:Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2068 für den ersten Reali- sierungsabschnitt Freiham Nord ist seit dem 20.1.2016 rechtskräftig. Die darin festgesetzten maximalen Geschossflächen beinhalten pro Baugebiet sowohl die Flächen für Wohnnutzung als auch Gewerbe- und soziale Infra-strukturnutzung. Die genaue Aufteilung zwischen diesen verschiedenen Nutzungen erfolgt erst mit Bauantrag. Diese Bauanträge liegen noch nicht für alle Projekte vor, so dass zum Teil verbindliche Aussagen nicht möglich sind und die genannten Flächenangaben Näherungsgrößen darstellen.

Frage 1:„Wie viel Wohnfläche entsteht in Quadratmetern? Wie viel Geschossfläche in Quadratmetern wird in den Gebäuden dafür benötigt?“

Antwort:

Mit Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.2068 für den ersten Realisierungsabschnitt Freiham Nord vom 7.10.2015 (Sitzungsvorlagen Nr.14-20/V 04016) hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung u. a. folgendes beschlossen: „Der Stadtrat ermutigt die

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Verwaltung, im Wege von Befreiungen die Dichte der Wohnbebauung im Einzelfall zu erhöhen, um den dringenden Bedarf an Wohnraum in Mün-chen zu decken.“Für den ersten Realisierungsabschnitt Freiham Nord wurde deshalb ein Konzept zur angemessenen Erhöhung der Dichte der Wohnbebauung er-arbeitet, das am 6.7.2016 durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bau-ordnung und am 20.7.2016 (Sitzungsvorlagen Nr.14-20/V06617) durch die Vollversammlung des Stadtrats einstimmig beschlossen wurde.

Die Geschossfläche ist bei den Grundstücksvergaben der Maßstab für die Bauträger. Die Wohnflächen ergeben sich im Verlauf der Realisierungspla-nungen für die Einzelprojekte. Von einem durchschnittlichen Ausbaufaktor der Geschossfläche von 0,75 wird ausgegangen.

In den Bauquartieren der Allgemeinen Wohnnutzung (WA 1 bis WA 20) des ersten Realisierungsabschnitts wird in insgesamt ca. 40 Einzelprojekten eine Geschossfläche (GF) von ca. 339.000 Quadratmetern als Wohnungs-bau realisiert. Damit entsteht bei einem durchschnittlichen Ausbaufaktor der Geschossfläche von 0,75 eine Wohnfläche von ca. 254.250 Qadratme-tern

Bei der genannten Geschossfläche in den Allgemeinen Wohngebieten handelt es sich um die reine Wohnnutzung. Hierin nicht enthalten sind Pro-jektbestandteile wie Gemeinbedarfseinrichtungen (Kitas, Familienzentrum usw.) und gewerbliche Nichtwohnnutzungsanteile (Läden, Arztpraxen, Bü-ros usw.).

Hinzu kommen ca. 7.100 Quadratmeter Geschossfläche Wohnen im Quar-tierszentrum MK 1, das erst später, nach Bau der Vorhaltemaßnahme für die U-Bahn, bebaut wird. Nach dem beschriebenen Ausbaufaktor von 0,75 kann hier rund 5.350 Quadratmeter Wohnfläche realisiert werden.

Im Stadtteilzentrum wird aufgrund der Bodenseestraße unterschieden in einen Nordteil (MK 2 (1) bis MK 2 (4)) und einen Südteil (MK 2 (5) und MK 2 (6)).Im Stadtteilzentrum Nord sind in den o. g. Kerngebietsflächen rund 35.000 Quadratmeter Geschossfläche für Wohnnutzung vorgesehen. Nach dem beschriebenen Ausbaufaktor von 0,75 entstehen cirka 26.250 Quadratme-ter Wohnfläche.Im Stadtteilzentrum Süd ist in den oben genannten Kerngebietsflächen eine allgemeine Wohnnutzung im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 ausgeschlossen worden.

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Bei den o. g. Geschossflächen für Wohnnutzung in den Allgemeinen Wohn-gebieten (WA 1 bis WA 20) und im Quartierszentrum (MK 1) sind die an-gegebenen Quadratmeter im Vergleich zu den angegebenen Quadratme-tern-Geschossflächen im Bebauungsplan höher, aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes zur angemessenen Erhöhung der Dichte der Wohnbebauung (siehe obige Ausführungen).

Frage 2:Wie viele Gewerbe- und Bürofläche entsteht in Quadratmetern? Wie viel Geschossfläche in Quadratmetern wird in den Gebäuden dafür benötigt?

Antwort:

Im Quartierszentrum ist in der Kerngebietsfläche MK 1 eine Geschossflä-che von 22.800 Quadratmetern im Bebauungsplan festgesetzt. Davon sind ca. 15.950 Quadratmeter Geschossfläche für Gewerbe-, Handels- und Büroflächen vorgesehen. Der Ausbaufaktor bei Gewerbebauten differiert nach Art der Nutzung stark, bei einem durchschnittlichen Wert von 0,7 könnten rund 11.150 Quadratmeter Gewerbe-, Büro und Handelsflächen entstehen. Dieses Grundstück ist derzeit noch nicht veräußert, da es un-mittelbar von der U-Bahn-Trassierung betroffen ist. Daher ist noch keine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Nutzung möglich.

Im Stadtteilzentrum Nord sind in den Kerngebietsflächen MK 2 (1) bis MK 2 (4) ca. 50.000 Quadratmeter Geschossfläche für Gewerbe-, Handels- und Büroflächen vorgesehen. Dies könnte bei einem durchschnittlichen Wert von 0,7 ca. 35.000 Quadratmeter Gewerbe-, Büro und Handelsflächen be-deuten.

Im Stadtteilzentrum Süd ist in den Kerngebietsflächen MK 2 (5) und MK 2 (6) eine Geschossfläche von 50.900 Quadratmeter für Gewerbe-, Handels- und Büroflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Dies könnte bei einem durchschnittlichen Wert von 0,7 rund 35.650 Quadratmeter Gewerbe-, Büro und Handelsflächen bedeuten. Da, wie in Frage 1 bereits ausgeführt, beide Grundstücke derzeit noch nicht veräußert sind, kann hier noch keine ver-

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bindliche Aussage zur tatsächlichen Nutzung und der damit verbundenen Ausnutzung der Geschossfläche in Gewerbe- bzw. Bürofläche getroffen werden.

Im Gewerbegebiet an der Bodenseestraße ist eine Geschossfläche von 7.800 Quadratmeter im Bebauungsplan festgesetzt. Diese könnte bei ei-nem durchschnittlichen Wert von 0,7 nochmals ca. 5.450 Quadratmeter Gewerbefläche bedeuten.

Frage 3:Wie viele 1-, 2-, 3-, 4- usw. Zimmer-Wohnungen und Einfamilienhäuser ent-stehen?

Antwort:Bei der Grundstücksvergabe wird lediglich für den 30 prozentigen Anteil des geförderten Mietwohnungsbaus nach der Einkommensorientierten Förderung (EOF) ein Wohnungsaufteilungsschlüssel vorgegeben. Bei al-len sonstigen Wohnbauarten ist es den Bauträgern freigestellt, welcher Wohnungsmix nach Zimmerzahlen realisiert wird. Da erst für einen Teil der Projekte im ersten Realisierungsabschnitt die Realisierungsplanungen abgeschlossen sind, wäre auch eine Erfassung anhand der Planunterlagen nicht aussagekräftig. Für den Bau von Einfamilienhäusern ist nur ein sehr kleiner Teil der Bauräume in den Grundstücken geeignet. Nach den derzeit bekannten Planungsabsichten werden aber auch diese Bauräume in Ge-schossbauweise bebaut, so dass voraussichtlich keine Reihen- oder Einfa-milienhäuser entstehen werden.

Frage 4:Für wie viele Einwohner entsteht neuer Wohnraum?

Antwort:Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung geht derzeit davon aus, dass im ersten Realisierungsabschnitt insgesamt ca. 4.400 Wohnungen gebaut werden. Unter Zugrundelegung des Erfahrungswertes von durch-schnittlich 2,3 Bewohnern je Wohnung wird daher im 1. Realisierungsab-schnitt Freiham Wohnraum für ca. 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtteil Freiham geschaffen.

Frage 5:Wie hoch ist der Anteil der Wohnflächen und Geschossflächen für - a) geförderten Wohnungsbau, getrennt nach EOF, München Modell, KomPro-B, Bürgerwohnheim

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- b) freifinanzierten Wohnungsbau im Modell des Konzeptionellen Miet-wohnungsbaus (KMB),

- c) ungebundenen, freifinanzierten Wohnungsbau?

Antwort:Die Zuteilung der Wohnbaugrundstücke im ersten Realisierungsabschnitt an die unterschiedlichen Zielgruppen (städtische Wohnungsbaugesellschaf-ten, Baugenossenschaften, Baugemeinschaften und Bauträger KMB) zu den jeweiligen Wohnbauarten richtet sich nach den für die beiden Bauab-schnitte des ersten Realisierungsabschnitts erstellten Aufteilungsplänen, die wiederum auf der Grundlage der entsprechenden Vorgaben des Hand-lungsprogramms Wohnen in München VI (WiM V) erstellt wurden.

Diese Anteile kommen bei den Bauquartieren in den Allgemeinen Wohnge-bieten (WA 1 bis WA 20) zur Anwendung.

Der Wohnanteil im Stadtteilzentrum Nord (ca. 35.000 Quadratmetern GF) wird ausschließlich als freifinanzierter Mietwohnungsbau realisiert. Vor dem Hintergrund der vom Stadtrat vorgegebenen Zielzahlen für die Wohn-bauarten werden beide Bereiche getrennt behandelt.

Zudem werden in den Bauquartiere WA 1 bis WA 16 zwei Projekte Münch-ner Wohnungsbau (ehemals KomPro-B) mit einem Geschossflächenbedarf von jeweils 2.500 Quadratmetern integriert.Außerdem werden zwei Flexiheime mit einer Geschossfläche von ca. 3.300 Quadratmetern sowie ein Männerwohnheim mit 2.500 Quadratme-tern realisiert. Eines der beiden Flexiheime (GEWOFAG, Bauquartier WA 7) fand zum Zeitpunkt der ersten Grundstücksflächenvergabe im Jahr 2015 noch unter der Bezeichnung Bürgerwohnheim in die Projektbeschreibung Eingang. Die Projekte Münchner Wohnungsbau und Flexiheim sind in der Quote der EOF enthalten, das Männerwohnheim in der KMB-Quote.

Frage 6:Welcher Verkaufspreis pro qm Grundstücksfläche war in diesen Kategorien (Frage 5) jeweils durchschnittlich geplant und welcher wurde erzielt ?

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Antwort:Es existieren keine Verkaufspreise pro qm Grundstücksfläche. Das Be-wertungsamt legt die Verkaufspreise ausschließlich pro Quadratmeter Ge-schossfläche fest.Sie beziehen sich immer auf das in einem Grundstück vorhandene Bau-recht in Geschossfläche, so dass der Faktor unterschiedlicher baulicher Dichten in den Grundstücken bereits erfasst ist.

Frage 7:Welcher Verkaufspreis pro Quadratmeter Wohnfläche und Geschossfläche war in diesen Kategorien (Frage 5) jeweils durchschnittlich geplant und wel-cher wurde erzielt ?

Antwort:Wie in Frage 6 bereits ausgeführt, existieren keine Verkaufspreise pro Qua-dratmeter Wohnfläche, sondern lediglich pro Quadratmeter Geschossflä-che.Der Verkaufspreis in der EOF inkl. Münchner Wohnungsbau und Flexiheim beträgt 300 Euro/Quadratmeter Geschossfläche (GF) (Festpreis). Im Mün-chen Modell-Miete beträgt der Verkaufspreis 300 Euro/Quadratmeter GF bei einem Bindungszeitraum von 60 Jahren und 600 Euro/Quadratmeter GF bei einem Bindungszeitraum von 40 Jahren (Festpreise). Die Wahl der beiden Varianten obliegt den Käufern. Die Verkaufspreise im KMB wur-den durch Gutachten des städtischen Bewertungsamtes ermittelt. Sie bewegten sich zuletzt in einem Rahmen von 1.210 Euro/Quadratmeter bis 1.255 Euro/Quadratmeter GF. Eine Erbbaurechtsvergabe mit einer Laufzeit von 60 Jahren fand zu einem kapitalisierten Erbbauzins von 841,23 Euro/Quadratmeter GF für den Wohnanteil statt. Die Verkaufspreise von zwei weiteren derzeit im Vergabeverfahren befindlichen Grundstückflächen (Ausschreibung für Baugenossenschaften) liegen wiederum in dieser Band-breite.

Im ungebundenen freifinanzierten (Eigentums)wohnungsbau wurde in den WA Bauquartieren ein Verkauf zu einem Verkaufspreis von 3.200 Euro/Qua-dratmeter GF an eine Baugemeinschaft beurkundet. Wegen dieses hohen Verkehrswertes wurden weitere Angebotsflächen nicht nachgefragt.

Die Verkaufspreise für den Wohnanteil auf den Kerngebietsflächen im Stadtteilzentrums Nord sind als Bestandteil eines Verhandlungsergebnis-ses und Vertragsverhältnisses mit Dritten zu einem Grundstücksgeschäft in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt worden. (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 der Ge-schäftsordnung des Stadtrates).

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Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Montag, 15. Juli 2019

Was soll dieser Schildbürgerstreich? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoff-mann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) Das reicht jetzt – schwul-lesbische Ampelpärchen wieder abmontieren! Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA)

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MITGLIEDER IM STADTRAT DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN

Dr. Michael MattarGabriele Neff

Dr. Jörg HoffmannThomas Ranft

Wolfgang Zeilnhofer

Herrn OberbürgermeisterDieter ReiterRathaus

15.07.2019Schriftliche AnfrageWas soll dieser Schildbürgerstreich?

In der Birnauerstraße hat die Stadt München in einer Fahrradstraße Mittelteiler errichtet, deren Sinnhaftigkeit sich nicht erschließt.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wer hatte die Idee, in einer Fahrradstraße Mittelteiler zu errichten? 2. Wem sollen diese nützen?3. Besteht hierdurch nicht sogar eine zusätzliche Gefährdung für Verkehrsteilnehmer?4. Welche Kosten sind entstanden?

Gez.Dr. Michael MattarFraktionsvorsitzender

Gez.Gabriele NeffStellv. Fraktionsvorsitzende

Gez. Prof. Dr.Jörg HoffmannStadtrat

Gez. Wolfgang ZeilnhoferStadtrat

Gez. Thomas RanftStadtrat

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Fotos von privat Dr. Mattar

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Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Marienplatz 8 80331 München

Antrag 15.07.2019

Das reicht jetzt – schwul-lesbische Ampelpärchen wieder abmontieren! Ich beantrage: Der Stadtrat beschließt: entgegen der Ankündigung des Oberbürgermeisters werden die schwul-lesbischen Ampelpärchen, die in zeitlicher Nähe zum sogenannten „Christopher Street-Day“ an einigen Münchner Straßenkreuzungen angebracht wurden, wieder abmontiert. Begründung: Lokalmedien zitieren den Münchner Oberbürgermeister im Zusammenhang mit dem diesjährigen „Christopher Street“-Spektakel mit der Ankündigung: „Die schwulen und lesbischen Ampelmännchen werde ich dieses Jahr einfach dranlassen.“ (Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.155000-menschen-feiern-den-csd-so-schrill-und-bunt-war-der-christopher-street-day-in-muenchen.a0e6713a-6a8d-4fed-964f-d93cd132ea6a.html; zuletzt aufgerufen: 14.07.2019, 19.11 Uhr; KR). Hierfür gibt es keinerlei Veranlassung. Vielmehr kann die Verstetigung der als Aushängeschild der LGBTI-Bewegung verstandenen schwul-lesbischen „Toleranzpärchen“ (sic!) auch als pure Provokation an die Adresse der nicht-schwul-lesbischen Bevölkerungsmehrheit und als allzu aufdringliche Propagierung einschlägiger Lebensweisen empfunden werden. Schon die Verwendung der fraglichen gleichgeschlechtlichen Ampelmännchen seit wenigen Jahren läßt sich als demonstrative und dem Neutralitätsgebot, dem Behörden und öffentliche Einrichtungen unterliegen, krass widersprechende Propagierung der LGBTI-Ideologie durch die LHM interpretieren. Ihre nun durch den OB angekündigte Verstetigung unterstreicht und verstärkt diesen Anspruch nochmals. Daß sich auch der OB der damit verbundenen Grenzüberschreitung bewußt ist, macht seine in der Lokalpresse wiedergegebene Äußerung im Zusammenhang mit seiner Ankündigung deutlich: „Mal schauen, ob mich die bayerische Staatsregierung zwingen wird, sie [die schwul-lesbischen Ampelpärchen; KR] wieder abzuhängen. Da bin ich wirklich gespannt.“ (ebd.) b.w.

Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München, E-Mail: [email protected] l www.auslaenderstopp-muenchen.de

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Der Stadtrat sollte sich die vom OB betriebene Vereinnahmung des öffentlichen Raumes durch aufdringliche LGBTI-Propaganda nicht bieten lassen und sich ihr im wohlverstandenen Interesse einer lebens- und liebenswerten Stadt widersetzen.

Karl Richter Stadtrat

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Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.

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Pressemitteilungen städtischer

Beteiligungsgesellschaften Montag, 15. Juli 2019

SWM zu Sommerbäderpass:

Rückmeldungen durchweg positiv

Pressemitteilung SWM

Gasteig-Generalsanierung: Stadtbibliothek zieht mit

einem Bein ins Motorama

Pressemitteilung Gasteig München GmbH Spiel den Gasteig & Jazz Summer Nights: Sommer-

musik im Gasteig

Pressemitteilung Gasteig München GmbH

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Herausgeber: Stadtwerke München GmbH / Emmy-Noether-Straße 2 / 80992 München / www.swm.de Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Bettina Hess Telefon: +49 89 2361-5042 / Telefax: +49 89 2361-5149 / E-Mail: [email protected]

SWM zu Sommerbäderpass: Rückmeldungen durchweg positiv (15.7.2019) Nach dem Ende der ersten großen Hitzewelle in der Sommerbadsaison 2019 ziehen die Bäderbetriebe eine Zwi-schenbilanz: 160.000 Sommerbäderpässe wurden gedruckt, über 80.000 sind bereits ausgegeben worden. SWM Bäderchefin Christine Kugler: „Seit 28. Juni ist der Eintritt für Kinder und Ju-gendliche nur noch mit Sommerbäderpass kostenlos möglich. Dadurch hat sich die Situation vor allem an den Bäderkassen deutlich verbessert.“ Der Zugang ins Bad läuft geordneter ab. Är-gernisse wie Vordrängeln oder wiederholtes Rein- und Rausren-nen, was insbesondere zahlende Badegäste kritisiert hatten, sind damit eingedämmt. Die Ausstellung des Sommerbäderpasses hat sich schnell eingespielt. Und auch beim Zutritt läuft die Kon-trolle in der Regel schnell und ohne große Wartezeiten. Viele Ba-degäste, vor allem Familien, loben die Einführung des Sommer-bäderpasses gegenüber dem Badpersonal. Der Sommerbäderpass ist eine der von den SWM entwickelten Maßnahmen, um die große Nachfrage nach dem freien Eintritt für unter 18-Jährige mit Augenmaß und ohne zu großen Aufwand für die Badegäste in geordnete Bahnen zu lenken. Christine Kugler: „Dies ist aus unserer Sicht gut gelungen. Und sollte es einmal dazu kommen, dass sich jemand nicht an die Regeln hält, dann suchen wir das Gespräch – in der Regel mit Erfolg.“ Grundsätzlich gilt: Wer die Münchner Bäder nutzen möchte, muss sich an die Hausordnung halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Badegast Eintritt bezahlt oder den Sommerbäder-pass nutzt. Wer grob gegen die Haus- und Badeordnung ver-stößt, hat mit einem Hausverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen.

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Auch Minderjährige, die im Bad auffällig werden, Regeln nicht respektieren oder andere Badegäste belästigen, können sofort des Bades verwiesen oder mit einem Hausverbot belegt werden. Die Hausverbote werden bäderweit archiviert. Bei einem Verstoß gegen das Hausverbot muss mit einer Anzeige gerechnet wer-den. Bei unter 18-Jährigen werden die Eltern über das Hausverbot schriftlich informiert. Christine Kugler: „Wir gehen hier sehr kon-sequent vor und schrecken nicht davor zurück, Hausverbote aus-zusprechen. Der Sommerbäderpass hebt die Anonymität auf, im Konfliktfall ist eine schnelle Identitätskontrolle möglich.“

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Geschäftsführer: Max Wagner | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Manuel Pretzl | Sitz der Gesellschaft: München | Registergericht: Amtsgericht München HRB 68 399 | USt-IdNr.: 129353868 | Finanzamt München |

Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München | Gasteig München GmbH | Rosenheimer Straße 5 | 81667 München | Tel.: +49 (0)89.4 80 98-131 | Fax: +49 (0)89.4 80 98-1000 | E-Mail: [email protected]

Medieninformation

Gasteig München GmbH

11. Juli 2019

Gasteig-Generalsanierung

Stadtbibliothek zieht mit einem Bein ins Motorama

Für die Zeit der Sanierung des Gasteig plant die Münchner Stadtbibliothek im

Motorama eine Bibliothek mit Schwerpunkt Kinder, Jugend und Familie

Die Münchner Stadtbibliothek wird während des Umbaus des Kulturzentrums mit einem

Bein in Haidhausen bleiben. Im Motorama-Komplex auf der gegenüberliegenden Seite der

Rosenheimer Straße wird eine Bibliothek mit Fokus auf Kinder, Jugendliche und Familien

konzipiert.

Eine entsprechende Vereinbarung haben die Gasteig München GmbH und die Eigentümer

des Motorama, die Gazit Germany Beteiligungs GmbH & Co. KG, geschlossen. Ein

weiterer Standort für die Bibliothek wird das Gasteig-Interimsquartier in Sendling an der

Hans-Preißinger-Straße sein.

„Es ist ein schöner Erfolg, dass wir für den Gasteig Flächen im Motorama sichern konnten“,

sagt Gasteig-Geschäftsführer Max Wagner. „Damit bleibt auch während der

Sanierungsarbeiten ein Teil des Gasteig in Haidhausen erhalten.“

Dr. Arne Ackermann, Direktor der Münchner Stadtbibliothek, ergänzt: „Im Motorama

werden wir unsere Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien profilieren und weiter

ausbauen.“

Für Andreas Haufert, Geschäftsführer von Gazit Germany, passt der neue Mieter exakt in

das Entwicklungskonzept, das der Eigentümer für das Motorama verfolgt: „Eine kulturelle

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Geschäftsführer: Max Wagner | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Manuel Pretzl | Sitz der Gesellschaft: München | Registergericht: Amtsgericht München HRB 68 399 | USt-IdNr.: 129353868 | Finanzamt München |

Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München | Gasteig München GmbH | Rosenheimer Straße 5 | 81667 München | Tel.: +49 (0)89.4 80 98-131 | Fax: +49 (0)89.4 80 98-1000 | E-Mail: [email protected]

Einrichtung vom Stellenwert der Münchner Stadtbibliothek ergänzt auf perfekte Weise den

Mix aus Handel und Gastronomie, den das Motorama gegenwärtig aufweist“, erklärt der

Motorama-Chef.

Die notwendigen Flächen für den Umzug der Bibliothek ins Motorama werden nach und nach

freigezogen. In Kürze beginnen die Umgestaltungsarbeiten für das Übergangsquartier. Die

Vereinbarung zwischen der Gasteig München GmbH und dem Vermieter sichert den Verbleib

der Bibliothek im Motorama für den gesamten Zeitraum der Gasteig-Sanierung, die Ende des

Jahres 2021 beginnen soll.

Interviewanfragen richten Sie gerne an uns.

Kontakt

Michael Amtmann Leiter Kommunikation / Pressesprecher

Isabella Mair / Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit +49 (0)89.4 80 98-161 [email protected]

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Geschäftsführer: Max Wagner | Vorsitzender des Aufsichtsrats: Manuel Pretzl | Sitz der Gesellschaft: München | Registergericht: Amtsgericht München HRB 68 399 | USt-IdNr.: 129353868 | Finanzamt München |

Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München | Gasteig München GmbH | Rosenheimer Straße 5 | 81667 München | Tel.: +49 (0)89.4 80 98-131 | Fax: +49 (0)89.4 80 98-1000 | E-Mail: [email protected]

Medieninformation

Gasteig München GmbH

12. Juli 2019

Spiel den Gasteig & Jazz Summer Nights

Sommermusik im Gasteig

Zwei neue Events bringen das Celibidacheforum den Sommer über zum Klingen:

Spiel den Gasteig lädt große und kleine Pianisten zum kostenlosen Klavierspiel

ein. Die Jazz Summer Nights versprechen stimmungsvolle Sommerabende mit

Live-Musik unter freiem Himmel.

Für „Spiel den Gasteig steht ab sofort auf dem Celibidacheforum ein „Straßenklavier“, auf

dem jeder spielen darf. Der exklusive Yamaha-Flügel wurde vom Münchner Tape-Künstler

Felix Rodewaldt gestaltet. Gasteig und Initiatorin Isabel Melendez Alba, die bereits die

Münchner Ausgabe des stadtweiten Mitmachprojekts „Play me, I’m yours“ ins Leben rief,

wollen Profis und Laien, Klein und Groß zum aktiven und zwanglosen Musizieren motivieren.

„Spiel den Gasteig“ muss immer kurz am Mittwochabend pausieren, wenn die Musiker der

„Jazz Summer Nights“ ihren Auftritt haben. Dann gehört der Gasteig-Flügel drei jungen

Jazzmusikern, die die kostenlose Live-Veranstaltungsreihe unter freiem Himmel initiiert

haben. Zu jedem der acht Konzerte lädt das Julian Schmidt Trio Jazz-Größen aus dem In-

und Ausland ein. Den Auftakt macht Trompeter Peter Tuscher am 24. Juli. Dazu serviert das

Restauraunt Gast sommerlich-frische Speisen und Getränke.

Spiel den Gasteig

12.7. - 15.9.2019

Gasteig, Celibidacheforum

Eintritt frei

Eine Veranstaltung der Gasteig München GmbH in Zusammenarbeit mit Musik mit

Kindern München e. V. und der Musikhaus Hieber Lindberg GmbH

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Jazz Summer Nights

24.7. – 11.9.2019

Gasteig, Celibidacheforum

Programm unter www.jazz-summer-nights.de

Eintritt frei

Eine Veranstaltung des Restaurant Gast in Zusammenarbeit mit der GMG, Musik

mit Kindern München e. V. und der Musikhaus Hieber Lindberg GmbH

Kontakt

Michael Amtmann Leiter Kommunikation / Pressesprecher

Isabella Mair / Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit +49 (0)89.4 80 98-161

[email protected]