mtsblatt - doc.vg-ll.de gruenstadt-land/2012/kw 12 gruen… · märz 2012 beginn 17:00 uhr eintritt...

26
und der Ortsgemeinden www.gruenstadt-land.de [email protected] A A mtsblatt mtsblatt GRÜNSTADT-LAND der Verbandsgemeinde . GRÜNSTADT-LAND Jahreskonzert Neuleininger Blaskapelle e.V. Mitwirkende: Jugendblasorchester Leininger Land Musikalische Leitung : Leif-Henry Fell Neuleininger Blaskapelle e.V. Musikalische Leitung : Jouri Kitagawa In der Schulturnhalle Kleinkarlbach 25. März 2012 Beginn 17: 00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012

Upload: others

Post on 18-Oct-2020

0 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

und der Ortsgemeinden

[email protected]

AAmtsblattmtsblattGRÜNSTADT-LAND

der Verbandsgemeinde .

GRÜNSTADT-LAND

Jahreskonzert

Neuleininger Blaskapelle e.V.

Mitwirkende: Jugendblasorchester Leininger Land

Musikalische Leitung : Leif-Henry Fell

Neuleininger Blaskapelle e.V. Musikalische Leitung : Jouri Kitagawa

In der Schulturnhalle Kleinkarlbach

25. März 2012 Beginn 17:00

Uhr

Eintritt frei

39. Jahrgang (123)

Donnerstag,den 22. März 2012

Nr. 12/2012

Page 2: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Grünstadt - 2 - Ausgabe 12

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

8. Sitzung der Verbandsversammlungdes Abwasserzweckverbandes

„Mittleres Eckbachtal“Grünstadt-Land - Heßheim (AME)

Sitzungstag Dienstag, 27.03.2012, 18:00 UhrSitzungsort Verbandsgemeinde Grünstadt-Land,

Industriestr. 11, Grünstadt,(Sitzungssaal 5. OG)

TAGESORDNUNGöffentliche Sitzung1. Einwohnerfragestunde2. Verpflichtung eines neuen Verbandsversammlungsmitglieds3. Ergänzungswahl für den Werkausschuss4. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 20125. Anfragen und Mitteilungen

Feststellung des Ergebnissesund Entlastung Haushaltsjahr 2010

hier: Ortsgemeinde KirchheimDer Ortsgemeinderat Kirchheim hat in seiner Sitzung am 06.03.2012dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie auch dem Bür-germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grün-stadt-Land gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr2010 Entlastung erteilt.Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2010 gem § 114 Abs. 1 Satz1 GemO wie folgt festgestellt:Ergebnisrechnung: -714.955,72 €Finanzrechnung: -1.051.670,81 €Bilanz: In Aktiva und Passiva 19.081.938,08 €Sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2010 wurden zustimmendzur Kenntnis genommen.Der Jahresabschluss einschließlich aller Anlagen sind in der Zeit vom23.03. bis 04.04.2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grün-stadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 305, zuden üblichen Öffnungszeiten einzusehen.NiederhöferBürgermeister

DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Flurbereinigungs- und SiedlungsbehördeFlurbereinigung Freinsheim VIAktenzeichen: 41155-HA2.3.67433 Neustadt, den 15.03.2012Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Freinsheim VIVeränderungssperre

§#34 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Ar-tikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)Das Flurbereinigungsverfahren Freinsheim VI wurde mit Teilungsbe-schluss vom 21.06.2011 eingeleitet.Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusseswurde u.a. auf die während der Dauer des Verfahrens geltenden Ein-schränklungen der Grundstücksnutzung (Veränderungssperre) gem.§ 34 FlurbG hingewiesen.Aus gegebener Veranlassung geben wir nachfolgend den Wortlautdieser Regelungen, die unbedingt zu beachten sind, nochmals be-kannt.Zeitweilige Einschränkungen der GrundstücksnutzungUngeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Be-kanntgabe des Teilungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit desFlurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:

VerbandsgemeindeGrünstadt-Land

4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-mung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorge-nommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirt-schaftsbetrieb gehören. Auch die Rodung von Rebland undNeuanpflanzung von Rebstöcken bedürfen der Zustimmungder Flurbereinigungsbehörde.

4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassenund ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flur-bereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich ver-ändert oder beseitigt werden.

4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze,Hecken, Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucherdürfen nur in Ausnahmefällen, so weit landeskulturelle Be-lange, insbesondere des Naturschutzes und der Land-schaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustim-mung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.

4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßenBewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung derFlurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Ein-vernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.

Im AuftragGez.Gerd HausmannWeitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind im Inter-net unter www.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsver-fahren“ zu finden.Ansprechpartner für das Verfahren sind:Projektleiter Knut Bauer, Tel. 06321 671 1157Sachgebietsleiter Planung und Vermessung Bernd Hoffmann, Tel.06321 671 1160Sachgebietsleiterin Verwaltung Andrea Reis, Tel. 06321 671 1171

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Sprechstunde des Beigeordneten entfälltAm Montag, 26.03.2012, findet keine Sprechstunde des Beigeordne-ten Jürgen Schraut im Verbandsgemeinderathaus statt.

Gefunden wurde:In Dirmstein eine Brille und eine HandtascheBürgerserviceGrünstadt-LandTel. 06359/8001160

Die Verbandsgemeindewerke informieren:Austausch von Wasserzählern nach dem Eichgesetz im Jahre2012Im gesamten Einzugsbereich der Verbandsgemeinde Grünstadt-Landmüssen Wasserzähler nach dem Eichgesetz ausgetauscht werden.Die Austauschaktion ist für jeden Anschlussnehmer kostenlos.Wir bitten unsere Kunden, die Installateure der Verbandsgemeinde-werke zu unterstützen. Falls die Wassermesseranlagen nicht frei zu-gänglich sind, bitten wir unseren Installateuren freien Zugang zu denWasserzähleranlagen zu schaffen.Die Monteure können sich auf Verlangen ausweisen.VerbandsgemeindewerkeGrünstadt-Land

WICHTIGER HINWEIS!Vorgezogener Redaktionsschluss

Bitte beachten Sie wegen der Osterfeiertage folgenden Redakti-onsschluss für das Amtsblatt:Ausgabe 14. KW (Erscheinungsdatum 05.04.) Freitag, 30.03.,11 UhrAusgabe 15. KW (Erscheinungsdatum 12.04.) Donnerstag,05.04., 12 UhrSpäter eingehende Berichte können nicht mehr berücksich-tigt werden.

Page 3: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Grünstadt - 3 - Ausgabe 12

Von Mühlen und Früchtchen

Führung in

Dirmstein

Außergewöhnlich viel Adel traf sich hier und bescherte

dem Ort edle Schlösser und viel Geschichte. Wandern Sie

mit durch die Weinberge und Naturdenkmäler mit ihren

magischen Gewächsen und probieren Sie Weine der

Weingüter

Jesuitenhof, Ernst Bengel und Hubert Schmitt

Samstag, 24. März,15.00 Uhr

Kosten: 10 € pro Person

Treffpunkt: Sturmfeder´sches Schloss,

Dauer ca. 3 Stunden, feste Schuhe erforderlich

Bitte anmelden!

bei Kerstin Pontasch, 0162 - 282 18 46

[email protected]

Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim Tel.: 06359/8001-820

Fax: 06359/8001-812, E-mail: [email protected]

Tag der Kultur- und Weinbotschafter Pfalz Sonntag, 25. März 2012

Führung in Großkarlbach

„…des Müller’s Lust. Die Dorfmühle in Großkarlbach“

An diesem Tag bieten landesweit die Kultur-und

Weinbotschafter traditionell Führungen an für

5 Euro incl. einem Glas Wein

Kerstin Pontasch führt Sie durch die historische Dorfmühle in

Großkarlbach, die mit ihrem vollständigen Mahlgang einzigartig

ist.

Dazu wird passenderweise eine Müllerrebe gereicht.

Beginn: 11:00 Uhr Treffpunkt: vor der Mühle, Kändelgasse 15 Preis: 5, €/Person incl. einem Gläschen Pfalzwein Kinder kostenlos

Anmeldung: Frau Kerstin Pontasch Tel: 0162-2821846, [email protected]

Touristinformation Grünstadt-Land

Tel: 06359-8001-820 mail: [email protected]

Tag der Kultur- und Weinbotschafter Pfalz Sonntag, 25. März 2012

Führung in Battenberg

„Zum Wohl Hochwürden“ Die altehrwürdige Kirche zu Battenberg und der Wein

Mit diesem wein- und kulturbezogenen Angebot startet guck und schluck offiziell in das Frühjahr.

Für 14.00 Uhr sind alle Wein- und Kulturfreunde eingeladen, einen Streifzug durch die Jahrhunderte zu unternehmen. Treffpunkt vor dem Kirchenportal. Seit 1200 Jahren zeugt das alte Gotteshaus durch wechselnde Patronate von den jeweils aktuellen Machtverhältnissen der Vergangenheit. Das Bergkirchlein beeindruckt dabei nicht mit seiner Größe. Aber hinter kleinen Türen stecken große Überraschungen. Anschaulich erzählen die alten Steine die Geschichten unserer Vorfahren. So verdeutlicht beispielsweise eine sehr ungewöhnliche Grablege persönliche Schicksalsschläge innerhalb der Leininger Grafenfamilie. Aber auch die Freude unserer Vorfahren ist überall zu erkennen. Schon vor 700 Jahren gab es schriftliche Belege für die enge Verbindung zwischen Kirche und Wein auf dem Battenberg. Und dabei geht es nicht nur um Wein als liturgisches Getränk. Am kommenden Sonntag wird diese Verbindung lebendig, wenn der heutige Pfarrhausbewohner den roten Wein eines Heiligen präsentiert. Dabei wird auch- in praktischer Übung - die Frage geklärt, warum Messwein heute meist Weißwein ist. Sie dürfen gespannt sein. „Zum Wohl Hochwürden“.

Damit leistet guck & schluck einen kurzweiligen Beitrag zum Frühjahrsauftakt der Kultur- und Weinbotschafter. Alle Veranstaltungen in ganz Rheinland-Pfalz kosten einheitlich 5,- € pro Erwachsenen inkl. einem Gläschen Wein. Eine Liste sämtlicher Veranstaltungen finden Sie unter www.guckundschluck.de

Beginn: 14:00 Uhr Dauer: 1-2 Stunden Preis: 5, €/Person incl. einem Gläschen Pfalzwein Kinder kostenlos Anmeldung: Herr Schwalb Tel: 06359/919731, [email protected], www.guckundschluck.de

Touristinformation Grünstadt-Land, Tel: 06359-8001-820, [email protected]

Page 4: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Seniorenbeirat informiertFür die Theaterfahrten ins Pfalztheater nach Ludwigshafen sind fürdas zweite Quartal 2012 noch einige Plätze im Bus frei.Termine:Freitag, 20.04.2012 „Der Betze brennt“

Musikalische RevueFreitag,11.05.2012 „My Fair Lady“

MusicalSamstag, 16.06.2012 „Tannöd“

SchauspielAbfahrt: immer am VG-Gebäude: 13:00 UhrVorstellungsbeginn: jeweils 14:30 UhrAnmeldungen kurzfristig bei:Reinhard Fischer, Telefon: 06359-6550

EU-WeinbaukarteiRodungs-, Pflanz- und ÄnderungsmeldungDie zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldungzur EUWeinbaukartei 2012 ist spätestens bis zum 31. Mai 2012 ab-zugeben.

StellenausschreibungIn der Kindertagesstätte des Kindergartenzweckverbandes Lau-mersheim - Großkarlbach ist ab 01.05.2012 die Stelle

einer Wirtschaftskraftin Teilzeit mit 11 Wochenstunden neu zu besetzen.Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 1 des Tarifvertragesfür den öffentlich Dienst (TVöD). Die Stelle ist zunächst auf ein Jahrbefristet. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Ausgabe der Mit-tagsverpflegung und Reinigung des Geschirrs. Erwartet werdenErfahrung und Geschick im Umgang mit Kindern sowie ein hohesMaß an Sauberkeit und Hygiene im wahrzunehmenden Aufgaben-bereich. Die Ausschreibung richtet sich sowohl an weibliche alsauch männliche Bewerber.Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Dar-stellung des bisherigen Berufsweges, Zeugnisabschriften undLichtbild) bitten wir bis zum 05.04.2012 an die Verbandsgemein-deverwaltung Grünstadt-Land (Fachbereich 1), Industriestraße 11,67269 Grünstadt, zu richten. Eine Benachrichtigung über den Ein-gang Ihrer Bewerbung sowie eine Rücksendung Ihrer Bewer-bungsunterlagen erfolgt nicht.Weitere Auskünfte erteilt Frau Heiser, Tel. 06238 3557 oder per E-Mail: [email protected] und die Personalabteilung derVerbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel.06359 8001-440.

Meldepflichtig sind alle Winzer, die- mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften.- weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trau-

ben, Maische, Most oder Wein vermarkten.- Rodungen und Pflanzungen vornehmen.Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in derEUWeinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit denderzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sindalle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 01. Juni 2011 vorge-nommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel undÄnderungen.Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2012 bei der zuständi-gen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder di-rekt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben.Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt-hektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, aufrichtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie derenfristgerechte Abgabe zu achten.Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirt-schafts-kammer unter www.lwk-rlp.de.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle derLandwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.LandwirtschaftskammerRheinland-Pfalz55543 Bad Kreuznach

Bodennutzungshaupterhebung 2012Im Zeitraum März bis Mai 2012 führt das Statistische Landesamt diegenannte Erhebungen durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben underfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderemDaten über die Bodennutzung wie:- Anbau auf dem Ackerland- Dauerkulturen, Dauergrünland- Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche- Erzeugung von Speisepilzen.Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben miteiner landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünfHektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit wenigerals fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnun-gen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse,Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antrags-verfahren „Agrarförderung 2012“ bei der zuständigen Kreisverwal-tung vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteilsübernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbee-ren, Dauerkulturen unter hohen Schutz-abdeckungen (Gewächshäu-ser) und Speisepilze müssen noch zusätzlich im Erhebungsbogennachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer an-gegeben werden.Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, werdie Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nichtvollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zusteuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Wirtschaftsförderung 2012Mit bis zu 750.000 EUR je Projekt unterstützt das Land rheinland-pfälzische Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhabenmit dem Programm “InnoTop”. Die nicht rückzahlbaren Fördermittelkönnen für Investitionen in die Entwicklung neuer Produkte und Pro-duktionsverfahren beantragt werden.Wirtschaftsministerin Eveline Lemke: „Wir brauchen Innovationen fürdie Lösung der gesellschaftlichen und ökologischen Herausforde-rungen.Mehr dazu online : www.isb.rlp.deInvestitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)Holzhofstr.4, 55116 Mainz

AufbaugemeinschaftWeisenheim am Sand und Lambsheim

Die Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Sand und Lambsheim lädthiermit alle Mitglieder zu einerMitgliederversammlungam Dienstag, 17.April 2012 um 9:00 Uhr in die Versteigerungshalleder VOG Weisenheim am Sand ein.Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgtdie Stimmerfassung bereits ab 8:00 Uhr.Tagesordnung1. Bericht des Vorsitzenden2. Beratung und Beschlussfassung über die Beitragssatzung für denAufbauabschnitt 1a „Altenberg/Goldberg“3. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für denAufbauabschnitt 1a „Altenberg/Goldberg“4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltspläne 2012und 2013

Grünstadt - 4 - Ausgabe 12

„Woher soll dann ich des wisse?“ Edith Brünnler

liest aus ihren Büchern am Klavier:

Anna-Lena Woodbury

Freitag, 23.3.12, 20 Uhr Kulturtreff im Alten Rathaus

Kändelgasse 4 Großkarlbach

M u n d a r t

Page 5: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Grünstadt - 5 - Ausgabe 12

Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2(Industriepark Region Trier)

Telefon: 0 65 02 - 91 47-0 o. -240,Fax: 0 65 02 - 91 47-250Internet: www.wittich.de,

E-Mail: [email protected]

Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren

Ansprechpartnerinfür Anzeigen: Angelika HeintzmannTelefon und Fax Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04E-Mail: [email protected]: Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim

Verantwortlich:

amtlicher Teil: Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister

Nachrichten u. Hinweise: Dietmar Kaupp, Verlagsleitung

Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung

Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,67269 Grünstadt

Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und dieVereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.

Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungenvor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir perE-Mail an: [email protected]

Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

Wichtiges auf einen Blick

Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Landmit Außenstelle Kreisverwaltung - DüW KfZ-Zulassung -Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

Tel.: 06359 8001-0 Fax: 06359 8001-811E-Mail: [email protected]: www.gruenstadt-land.de

Öffnungszeiten der VG-Verwaltung:Montag-Freitag 8:30 - 12:00 UhrMontag, Dienstag, Mittwoch 13:30 - 16:00 UhrDonnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Das Bürgerbüro und das Standesamt sindmontags - donnerstags durchgehend geöffnet.

Kreisverwaltung DüW-ZulassungsstelleTel.: 06359 8001-173 Fax: 06359 8001-179ÖffnungszeitenMontag 7:30 - 13:30 und 14:00 -16:00 UhrDienstag, Mittwoch 7:30 - 13:00 UhrDonnerstag 7:30-13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 UhrFreitag 7:30 - 12:00 UhrAnnahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungs-zeiten

Sprechstunden Bürgermeister/BeigeordneteBürgermeister Reinhold NiederhöferErster Beigeordneter Jörg JokischTerminvereinbarung (Sekretariat Tel.: 06359 8001-541)E-Mail: [email protected]

Beigeordneter Jürgen SchrautMontag 9:00 - 12:00 Uhr Tel.: 06359 8001-306

SchiedsmannHorst Kern Tel.: 06359 8001-541Bockenheim a.d.Wstr. Tel.: 06359 4237 (privat)

Rufbereitschaftaußerhalb der üblichen Dienststunden

VerbandsgemeindewerkeWasserversorgung Tel.: 06359 919786Abwasserbeseitigung Tel.: 06359 919787

PfalzwerkeStromversorgung Tel.: 06237 935-211Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a.d.Wstr., Ebertsheim-Ro-denbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersül-zen, QuirnheimBei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroin-stallateur für die Schadensbehebung zuständig.

Erdgasversorgung Tel.: 0800 1003448Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a.d.Wstr., Dirmstein,Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim,Kirchheim a.d.Wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim,Obersülzen, Quirnheim

Elektrizitätsgenossenschaft DirmsteinStromversorgung (Störung)

Stadtwerke Frankenthal Tel. 06233 602444

Störungsdienst ObrigheimStromversorgung

Firma Mielisch Tel.: 06359 6058 oder 0171 62370815ErdgasversorgungStadtwerke Grünstadt Tel.: 06359 85563

Ruftaxifür die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim,Großkarlbach, Kirchheim a.d.Wstr., LaumersheimTel.: 06233 879930 oder 0173 6570999

Polizeiinspektion GrünstadtRuhestörung Tel.: 06359 93120

NotfallrufeNotruf 110Feuerwehr 112Notarzt / Krankenwagen 06359 19222Vergiftungsfälle 06131 232466 oder 19240Kreiskrankenhaus 06359 8090

Ärztliche NotfalldienstzentraleKreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55Tel.: 06359 19292Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 UhrMittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhrund an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag

Zahnärztlicher NotdienstTel. 06359 1231

Augenärztlicher NotdienstTel.: 06232 1330

Tierärztlicher NotdienstTel.: 0152 03740813

Apothekendienst am WochenendeSamstag, 24.03. ab 12:00 Uhr bis Sonntag, 25.03., 8:30 UhrBrunnen-Apotheke, Brunnenstr. 14, CarlsbergSonntag, 25.03., 8:30 Uhr bis Montag, 26.03., 8:30 UhrMarkt-Apotheke, Hauptstr. 27 a, Hettenleidelheim

Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit te-lefonisch erfragt werden:Festnetz: Tel.: 0137 88822833 / Handy 22833

Page 6: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

5. Beratung und Beschlussfassung über die Abräumung der Reban-lagen im Aufbauabschnitt 1a „Altenberg/Goldberg“6. VerschiedenesDas Aufbaugebiet umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Ge-markung Weisenheim am Sand sowie die Rebflächen der Gemar-kung Lambsheim.Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Ei-gentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber vondinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nut-zung dieser Weinberge berechtigen und deren Nutzung sie tatsäch-lich ausüben (Beteiligte gem. § 11 Abs. 2 WAG). Pächter sind ab-stimmungsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Vollmacht desEigentümers vorlegen.Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung ander Registrierung im Versammlungslokal ihren gesamten Weinbergs-besitz im Aufbaugebiet zu Protokoll zu geben, damit die Abstimmunggemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden kann.An den Abstimmungen teilnehmen kann nur, wer seine Fläche in ge-eigneter Form nachweist.Eigentümer, die nicht selbst bewirtschaften, können ihre Fläche z.B.mit dem letzten Abgabenbescheid, einem Pachtvertrag oder einemKataster- oder Grundbuchauszug nachweisen. Bewirtschafter legendie Änderungsmeldung zur aktuellen EU-Weinbaukartei (nicht dieMitteilung zum Gesamthektarertrag) sowie gegebenenfalls Vollmach-ten für ihre Pachtfläche/n vor.Vordrucke zu Vertretungsvollmachten sind bei der Verbandsge-meindeverwaltung in Freinsheim, Zimmer Nr. 208, bei der Orts-verwaltung Weisenheim am Sand zu den üblichen Büro- bzw.Sprechzeiten, sowie beim Vorsitzenden der AufbaugemeinschaftHerrn Christian Eimer, Ostring 31, 67273 Weisenheim am Sanderhältlich.Jedes Mitglied kann sich durch den Ehegatten, durch einen Ver-wandten gerader Linie oder durch eine im ständigen Dienst des Ver-tretenen beschäftigte Person vertreten lassen, soweit diese persön-lich bekannt sind. Andernfalls benötigen sie ebenfalls eine schriftlicheVollmacht. Anwesende Mitglieder können ihr Stimmrecht oder ihreStimmen nicht an andere Personen abtreten (§ 10 der Satzung).Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mit-glieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Auf-stellung nach Plan-Nrn. und Größe, sowie Addition ihrer im Auf-baugebiet gelegenen Eigentumsflächen vorzunehmen und auchauf die korrekte Ausfüllung und Addition der Flächen auf den Vertre-tungsvollmachten zu achten. Verschiedene Vertretungsvollmachtensind nicht zusammenzuzählen.Weisenheim am Sand, 15. März 2012Aufbaugemeinschaft Weisenheim am SandChristian Eimer; 1. Vorsitzender

Kindertreff im Jugendhaus GrünstadtIm nächsten Kindertreff am Freitag, den 23. März ab 15 Uhr drehensich alle Basteleien rund um das Thema „Ostern“. Eine Voranmel-dung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos.Während der Osterferien entfällt der Kindertreff und meldet sich erstam Freitag, den 20. April mit dem Kinder-Kino-Klub und einemÜberraschungsfilm zurück.Achtung!Osterferienprogramm mit Längerbetreuungsmöglichkeit vom 29.03. -05.04.2012. Anmeldung erforderlich; noch begrenzte Zahl an Plätzenfrei.Anmeldeschluss ist Dienstag, der 27. März 2012.Infos, Anmeldeformulare und aktuelle Veranstaltungshinweise findenSie auf unserer Webseite: www.jugendarbeit-leiningerland.de, Tele-fon: 06359/83640, E-mail: [email protected]

Prämierung für HofcafésDie Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz führt seit 2007 eine lan-desweite Prämierung von Bauern- und Winzerhofcafés durch, die mit„Goldenen Kaffeetassen“ ausgezeichnet werden. Ab Juni 2012 wirddie Bewertungskommission der Landwirtschaftskammer währendder Öffnungszeiten in die Hofcafés kommen, um die Bereiche „Bau-ern-/Winzerhofqualität, Ausstattungsqualität und Produkt- undDienstleistungsqualität“ zu beurteilen.Interessierte Betriebe können sich bis 06.05.2012 bei der Landwirt-schaftskammer melden (Tel. 0671 793-1153 Frau Lehné #oder -1162Frau Dr. Seemer, per Fax: 0671/793-17153 oder per e-mail: [email protected]; nähere Informationen auch unter www.landservice-rlp.de oderwww.lwk-rlp.de/Beratung.

Fortschreibung LEP im KreishausLandesentwicklungsprogramm öffentlich ausgelegtBis einschließlich 10. April 2012 ist der Entwurf der Teilfortschreibungdes Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) einschließlich der Stra-tegischen Umweltprüfung bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim öf-fentlich ausgelegt.Interessenten können das Werk im Kreishaus bei der Untere Landes-planungsbehörde (Zimmer B 304) während der üblichen Bürozeiten(8.30-16 Uhr, freitags bis 12 Uhr) einsehen.Anregungen zum LEP IV können bis zwei Wochen nach Ablauf derAuslegungsfrist schriftlich oder in elektronischer Form vorgebrachtwerden. Sie sind zu richten schriftlich an das Ministerium für Wirt-schaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz –Oberste Landesplanungsbehörde – (Postfach 32 69, 55022 Mainz,Fax 06131/165838) oder elektronisch per eMail [email protected] .Erhard Freunscht weist ausdrücklich darauf hin, dass verspätet ein-gegangene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

DÜW-InfoBad Dürkheim

Eine Übung haben die US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz auch für denBereich des Landkreises Bad Dürkheim an den Grenzen zu den Krei-sen Kaiserslautern und Donnersbergkreis angekündigt. Vom 19. bis23. März werden sich insgesamt 8 Männer mit zwei Fahrzeugen unterdem Übungsnamen „Shepherd 123“ in dieser Gegend bewegen. Siewerden unterstützt von einem Hubschrauber und zwei Flugzeugen.

Zwölf Orte aus demLandkreis DÜW beim Dorfwettbewerb

Zum Kreisentscheid des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ habensich in diesem Jahr 12 Gemeinden aus dem Landkreis Bad Dürkheimangemeldet. Davon starten 6 Teilnehmer in der Hauptklasse (Bocken-heim, Carlsberg, Dirmstein, Gerolsheim, Herxheim am Berg, Niederkir-chen), 6 nehmen in der Sonderklasse teil (Dackenheim, Ebertsheim, Er-polzheim, Kleinkarlbach, Weisenheim am Berg, Ruppertsberg).Die Bewertung erfolgt durch eine Kreisjury unter Vorsitz von Kreispla-ner Holger Eichner. Die Rundreise zur Besichtigung der Teilnehmerge-meinden wird an insgesamt vier Tagen in den ersten Mai-Wochen sein.Die Kommissionsmitglieder werden beim Schlussgespräch am letztenBesichtigungstag die Siegergemeinden auf Kreisebene ermitteln.Der Landeswettbewerb wird in einem dreijährigen Turnus durchge-führt. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgt der Wettbewerb dreistufigauf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Besten treten danach imLandesfinale gegeneinander an und ermitteln die Teilnehmer amBundesentscheid 2013.

Unstimmigkeiten sollen geklärt werdenDer Zensus 2011 geht im Landkreis Bad Dürkheim mit der Befragungzur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. „Diese Befra-gung dient der genauen Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen“,erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Erhard Freunscht.Befragt wird nur in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.Ziel sei es, Unstimmigkeiten zwischen Angaben in den Fragebögenzur Gebäude- und Wohnungszählung sowie den Einträgen im Ein-wohnermelderegister zu klären.Die Befragung zur Klärung der Unstimmigkeiten umfasst nur wenigeAngaben. Bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 werden be-sonders Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Alter, Familienstand,Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personenim Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit erfragt. Der Musterfrage-bogen ist im Internet unter www.statistik.rlp.de im Bereich Zensus2011 / Downloads abrufbar.Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch einpersönliches Interview. Befragte erhalten dazu in den kommendenWochen eine schriftliche Terminankündigung. Sie haben die Möglich-keit, die Angaben gegenüber der Interviewerin oder dem Interviewerzu machen oder den Fragebogen selbst auszufüllen und ihn im aus-reichend frankierten Rückumschlag an die Erhebungsstelle der Kreis-verwaltung zu senden. Als dritte Alternative steht eine sichere Online-Übermittlung zur Verfügung. Die erforderlichen Zugangsdaten stehenauf dem Fragebogen.Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zurKlärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im ab-geschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben. AndereBehörden oder Institutionen haben keinen Zugriff auf diese Informa-tionen - auch nicht die Meldebehörden.

Aus dem LandkreisGrünstadt - 6 - Ausgabe 12

Page 7: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Energietippder Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Der Wintergarten - das gläserne HausFragen zu Wintergärten und zu allen Bereichen der Energieeins-parung beantworten die Energieberater der VerbraucherzentraleRheinland-Pfalz#e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nachtelefonischer Voranmeldung.Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag, den26.04.12 von 14 bis 18#Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung,Philipp-Fauth-Str. 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Vor-anmeldung unter 0 63 22/961-5009.

Volkshochschule Kirchheim-Bissersheimin der KVHS Bad Dürkheim

Ingrid Minuth, Tel. 06359/ 81785 bis 19 UhrIm Internet unter: www.vhs-gruenstadt-land.deAlle EDV Seminare finden in Kirchheim, Gemeindezentrum Frie-derich-Diffiné statt.“Neu” Facebook - Wer kennt wen? und Co.Facebook, Wer-kennt-wen? und Xing sind drei Beispiele für soge-nannte “Social Communities”, bei denen man sich derzeit per Com-puter “trifft”. Themen: Wie sicher ist das? / Was muss ich tun, damitnur meine Freunde meine Daten sehen können? Sie erfahren, wasmöglich ist und auf was Sie achten müssen.C5017203KB 1 x, Di 27.3., 19 - 21.30 h, € 12Dozent: Klaus Lippert“Kinderkurs” Ferienkurs: Computer - Blockkurs 2 - von 10 bis 13Jahren -Themen: Einstieg in das MS Office Programm Excel / Informationssu-che im Internet / Speichern von Informationen / Einbau von Informa-tionen in eigene Texte mit Word / Versenden von Post per E-Mail /Entwickeln einer eigenen Briefvorlage / Briefgestaltung / Rechnen mitExcel.C5014102KB 4 x, mo ab 2.4., 14 - 17 h, € 58Heinz-Gustav WittmannFerienkurs: Computer Blockkurs 3 - von 10 bis 13 Jahren -Themen: Einscannen von Texten und Bildern / Bearbeiten einges-cannter Texte / Bilder von der Digitalkamera auf den Computer über-spielen / Bilder in Dokumente einfügen / einfache Korrekturen mit ei-nem kostenlosen Bildbearbeitungsprogramm / einfach und schnellBilder umbenennen / Bilder retuschieren und mit Effekten verändern /“stürzende Linien” korrigieren / Fotomontage / Diaschau.C5014103KB 4 x, mo ab 2.4., 9 - 12 h, € 58Dozent: Heinz-Gustav WittmannFitnessgymnastik an GerätenUnter physiotherapeutischer Anleitung mit Schwerpunkt Geräte-Trai-ning lernen Sie richtig zu trainieren. Durch ein Ganzkörpertrainingwird die Muskulatur gekräftigt, die Beweglichkeit und Fitness gestei-gert. Bei vorhandenen Beschwerden und Erkrankungen bitte das Ein-verständnis des behandelnden Arztes einholen.C3022901KB Termine nach Absprache,

vormittags 9.30 -10.30 hC3022902KB abends 18.30 - 19.30 h

Jeweils 10 Termine, € 54Dozent: Christian-Richard Sawetzki, Ort. Studio RISA, GrünstadtWirbelsäulengymnastik / Physiogymnastik / PowergymnastikC3021111KB 10 x, mo ab 26.3., 18.15 - 19.15 h, € 30Dozentin: Daniela Meng, Ort: Bissersheim, SängerhalleYoga: fit in den Frühling - Ferienkurs - für Anfänger und Fortge-schrittene -Frühling, die Jahreszeit des Neubeginns und des Aufbruchs. Mit aus-gesuchten Frühlingsasanas, Atem- und Meditationsübungen lassenwir die Winterstarre hinter uns. Sie sorgen für mehr Beweglichkeit un-serer Gelenke, wirken anregend auf unseren Stoffwechsel, über-schüssige Energien werden harmonisiert, Körper, Seele und Geist insGleichgewicht gebracht.*Bitte mitbringen: Gymnastikmatte, bequeme Kleidung, warmeDecke, Sitzkissen.C3013308KB 2 x, mi ab 11.4., 10 - 12.15 h, € 15Dozentin Miriam Haas-Schneider, Ort: Kirchheim,

Friedrich Diffiné-Zentrum,Bewegung und Meditation nach den 5 ElementenDie leicht erlernbare, noch recht junge Bewegungsform verbindetmodernen Gesundheitssport mit traditioneller Chinesischer Meridian-

lehre, die auf den Wandlungsphasen der 5 Elemente (Holz, Feuer, Er-de, Metall, Wasser) basiert. Diese Bewegung kann meditativ - lang-sam fließend, aber auch als dynamisches Fitnessprogramm durchge-führt werden. Eine meditative Reise durch die fünf Elemente mitüberraschenden Einblicken und Erkenntnisse wirkt entspannend.*Bitte mitbringen: Turnschuhe, Decke, kleines Kissen, bequeme Klei-dung, kleiner Snack, Getränk.C3013904KB 1 x, Di 10.4., 9 - 13 h, € 15Dozentin: Miriam Haas-Schneider, Kirchheim,

Friedrich Diffiné-Zentrum,

Nichtamtlicher Teil

Weinmesse in BockenheimAm 31. März und 1. April wird Bockenheim wieder zum Mekka derWeinfreunde. Zum vierten Mal bietet sich die Gelegenheit, eine Viel-zahl von Weinen, Sekten, Seccos, Bränden und Likören aus der Re-gion zu verkosten. 15 Weinbaubetriebe aus der Region stellen ausge-wählte Spitzenweine vor, die mit Entrichten des Eintrittspreiseskostenlos probiert werden können. Die Landfrauen bieten dazu kleinekulinarische Leckereien an.Auch wer Lust auf Kunst und Kultur hat, wird nicht enttäuscht. Mit ih-rer Ausstellung schaffen die Dienstagsmaler aus dem Leinigerlandgemütliches Ambiente und runden damit das Erlebnis der Sinne ab.Mit Mundart und Musik endet der Samstag um 19.30 Uhr. Dann ge-ben die Autoren der dritten Mundartwerkstatt Kostproben aus ihremRepertoire. Der Eintritt ist frei.Eröffnet wird die Weinmesse am Samstag, den 31.März um 14 Uhr.Die Weinmesse ist am Samstag von 14 bis 19 Uhr und am Sonntagvon 11 bis 18 Uhr geöffnet. Eintritt 10,00 EUR. Karten im Vorverkaufsind bei der Postfiliale Bockenheim, bei der Tourist-InformationBockenheim sowie der Garamond Buchhandlung in Grünstadt für9,00 EUR zu haben.Weitere Informationen gibt es unter www.bockenheim-online.de .

guk - gestalt und kunstVerein für Bildung u. Erziehung e.V. Grünstadt, Berggasse 6

„Kunst für Kinder“ Osterferienkurs Kunst in der KisteHast du Lust deine eigene Sammelkiste zu gestalten? Welche zufälliggesammelten Steine, Muscheln, Fotos, Landkarten, Federn, Zeich-nungen und Texte sollen in deiner Kiste Platz finden? Bringe sie mit!4mal: vom 02.04 bis 05.04.2012 jeweils von 11.00 bis 12.30 UhrInformation und Anmeldung: Isolde Hesse, Fon 06238 2472

Reit- und Fahrverein Leiningerland e. V.Der Reit- und Fahrverein „Leiningerland“ e. V., lädt am Sonntag,01.04.12 zu der Pferdesegnung auf dem Reitgelände in der Nähe derBurg Altleiningen (Jugendherberge) ein.Um 11:30 Uhr treffen sich die Reiter und Fahrer auf der Vereinsanlage.Nach der Prozession durchs Dorf erfolgt um 12:30 Uhr die Pferde-segnung.

BUND Kreisgruppe Bad DürkheimAm Samstag, 24. März 2012, findet eine Exkursion zum Natur-schutzgebiet Felsenberg-Berntal mit Besuch der HerxheimerKarsthöhle. Führung: Herr Eric Hass und Dr. Heinz Schlapkohl. Treff-punkt um 14 Uhr an der Winzergenossenschaft Herxheim.Die Exkursion wird zunächst zur Herxheimer Karsthöhle führen. Wei-ter geht es dann zum Felsberg, wo den Teilnehmern die botanischenRaritäten, die in diesem Gebiet vorkommen, vorgestellt werden. Derweitere Weg führt dann durch das Berntal zurück nach Herxheim.

1. Frühlingsfest desNABU Eisenberg/Leiningerland

Die NABU Gruppe Eisenberg/Leiningerland feiert am Sonntag, den25.03.2011 erstmals ein Frühlingsfest.Wo ? Asselheimer WeinwanderhütteWann ? 11.00 bis 17.00 UhrBegleitend sind Aktionen für Kinder geplant.Für alle Besucher bieten wir u.a. kürzere geführte Exkursionen an:13:30 Uhr zu den ersten Frühblühern und 15:00 zu den ersten Sän-gern der heimischen Vogelwelt.

Grünstadt - 7 - Ausgabe 12

Page 8: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNG

Aktion „Saubere Landschaft“ am 24.03.2012Dieses Jahr nimmt die Gemeinde Battenberg wieder an der Aktion„Saubere Landschaft“ teil. Hierbei wollen wir Unrat jeglicher Art ausden Wegerändern und Straßengräben beseitigen.Ich würde mich freuen, wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger ander Aktion beteiligen würden. Auch Jugendliche sind hierzu herzlicheingeladen.Wir treffen uns am Samstag, 24.03.2012, um 8:30 Uhr am Dorfge-meinschaftshaus.Im Vorfeld bin ich auch für Hinweise auf illegale Ablagerungen dankbar.Jürgen SchrautOrtsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde BattenbergSamstag, 24.03.201210 Uhr Probe der Konfirmand/innen in der Battenberger KircheSonntag, 25.03.20129.30 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation mit Feier des HeiligenAbendmahlsMontag, 26.03.201215.30 Uhr Rollenverteilung für das Kindermusical, siehe unter Klein-karlbach20 Uhr Chorporbe im DorfgemeinschaftshausDienstag, 27.03.201215 Uhr PräparandenunterrichtMittwoch, 28.03.201210.30 Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst in der kath. Kirche inNeuleiningenNäheres sh. Kleinkarlbach15.30 Uhr Kindergruppe im DorfgemeinschaftshausWeitere Mitteilungen siehe unter Kleinkarlbach

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Satzung zur Erhebungvon wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau

von Verkehrsanlagen(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

in der Ortsgemeinde Bissersheimvom 05.03.2012

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (Ge-mO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabenge-setzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt ge-macht wird:§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen(1) Die Gemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Her-

stellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach denBestimmungen des KAG und dieser Satzung.

Bissersheimwww.bissersheim.de

Battenberg (Pfalz)www.battenberg-weinstrasse.de

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrs-anlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbauoder der Verbesserung dienen, erhoben.

1. “Erneuerung” ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oderschadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrs-bedürfnis genügenden Zustand,

2. “Erweiterung” ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fer-tiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitereTeile,

3. “Umbau” ist jede nachhaltige technische Veränderung ander Verkehrsanlage,

4. “Verbesserung” sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhe-bung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit undLeistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Her-stellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Bauge-setzbuch (BauGB) beitragsfähig sind.

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Ko-stenerstattungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erhebensind.

(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben,wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zudem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.

§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen,

Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen undGrünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege.

(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke,Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Ram-pen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke undFußwegbelags.

§ 3Ermittlungsgebiete(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Ge-

meindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrich-tung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).

(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die die Abrechnungs-einheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen In-vestitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nachAbsatz 1 ermittelt.

§ 4Gegenstand der BeitragspflichtDer Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industrielloder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtlicheund tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu ei-ner in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.§ 5GemeindeanteilDer Gemeindeanteil beträgt 30 %.§ 6Beitragsmaßstab(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Voll-

geschosse.Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlageinheitlich 40 v.H. Für jedes weitere Vollgeschoss wird einZuschlag von 20 % festgesetzt.

(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche.Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbe-plante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGBzuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche desBuchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden.2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt ent-sprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusam-menhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zuberücksichtigen:

a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen,die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m.

b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angren-zen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durcheinen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), dieFläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grund-stücksseite bis zu einer Tiefe von 50 m.

c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Ver-bindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grund-stückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.

d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbe-grenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund derUmgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weiseselbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe),

Grünstadt - 8 - Ausgabe 12

Page 9: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 100 m zugrunde ge-legt.Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinneselbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, ge-werbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalbder Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über dietiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so ver-schiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenzeder tatsächlichen Nutzung.Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten er-höhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerb-lich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich dieTiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächli-chen Nutzung.

3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzungals Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Fried-hof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich desBebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grund-stücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die in-nerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche desGrundstücks -gegebenenfalls unter Berücksichtigung dernach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung- vervielfachtmit 0,5.

(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplanfestgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zu-grunde gelegt.2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht dieZahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl fest-gesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Bau-massenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt,dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form derTrauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,8 geteilte höchst-zulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festge-setzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Be-bauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöheder Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seit-lichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zumessen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder ab-gerundet.3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend.4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt

a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebungüberwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grund-stück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirk-lichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umge-bung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahlzugrunde zu legen.

b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahlvon zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nichtWohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zweckenoder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.

5. Ist nach den Nummern 1 - 4 eine Vollgeschosszahl nichtfeststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe ge-teilt durch 2,8 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganzeZahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt derSchnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichenAußenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen.

6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstigeNutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungs-plangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-,Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird beivorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollge-schosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch einVollgeschoss.

7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätzeerrichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Ge-schosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, dietatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse,mindestens jedoch ein Vollgeschoss.

8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungennach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung derBeitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt,wie sie bestehen für

a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Sat-zung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß ge-troffen sind,

b) unbeplante Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestim-mungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.

9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Um-rechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höherist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehendenRegelungen.

10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unter-schiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhan-den, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandeneZahl.

(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebietenwird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte undgewichtete Grundstücksfläche um 20% erhöht. Dies giltentsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oderin ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bau-gebieten.In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorste-henden Regelungen ermittelte und gewichtete Grund-stücksfläche bei teilweise gewerblich, industriell oder inähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutz-te Grundstücke) um 10 v.H. und bei überwiegend gewerb-lich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grund-stücken um 20 v.H.Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auchnicht gewerblichen (z.B. Wohnzwecken) Zwecken dient,„überwiegend“ im Sinne dieser Regelung genutzt wird, be-stimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichteNutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zu-einander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbareNutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor,so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grund-stücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen.Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbareals auch für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Kfz-Ab-stellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestalteteFreiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei demFlächenvergleich außer Ansatz.

(5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grün-anlagen.

§ 7Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke(1) Grundstücke, die zu einer Straße der Abrechnungseinheit

nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen könnenund zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinnedes § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder eine Verkehrsanlage er-schlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach demBauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG er-hoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Bau-last der Gemeinde steht, wird die Grundstücksfläche beider Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranla-gung mit 50 v.H. angesetzt innerhalb des Befreiungszeit-raums nach § 13 dieser Satzung.

(2) Grundstücke, die zu einer Straße der Abrechnungseinheitnach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen könnenund zusätzlich durch mehrere Erschließungsanlagen im Sin-ne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder Verkehrsanlage er-schlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach demBauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG er-hoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Bau-last der Gemeinde stehen, wird die Grundstücksfläche beider Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranla-gung durch die Zahl der Erschließungs- bzw. - Verkehrsan-lagen geteilt innerhalb des Befreiungszeitraums nach § 13dieser Satzung.

(3) Abs. 1 und 2 gelten nicht für die von § 6 Abs. 4 Sätze 1 und2 erfassten Grundstücke.

§ 8Entstehung des BeitragsanspruchesDer Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für dasabgelaufene Jahr.§ 9Vorausleistungen(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ge-

meinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge er-hoben werden.

(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichenBeitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.

§ 10Ablösung des AusbaubeitragesDie Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeit-raum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird un-ter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die ab-gezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.§ 11Beitragsschuldner(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe

des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nut-zungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreiben-der auf dem Grundstück ist.

(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

Grünstadt - 9 - Ausgabe 12

Page 10: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

12Veranlagung und Fälligkeit(1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen

darauf werden durch schrift-lichen Bescheid festgesetztund jährlich in vier Vierteljahresraten zum 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

(2) Der Beitragsbescheid enthält:1. die Bezeichnung des Beitrages,2. den Namen des Beitragsschuldners,3. die Bezeichnung des Grundstückes,4. den zu zahlenden Betrag,5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung

der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und derBerechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem

Grundstück ruht, und8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender

Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststel-lungsbescheid) festgestellt werden.

§ 13ÜbergangsregelungGemäß § 10 a Abs. 5 KAG wird abweichend von § 10 a Abs. 1 Satz 2KAG festgelegt, dass die Grundstücke, deren Eigentümer den Er-schließungsaufwand für die 2004 hergestellten Erschließungsanlagen„Auf der Sandkaut“ und „In der Ostergewanne“ tragen mussten, vor-behaltlich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung erstmals im Jahr 2019bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt undbeitragspflichtig werden.§ 14Öffentliche LastDer wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Lastauf dem Grundstück.§ 15In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in

Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung von wiederkeh-

renden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom12.06.1996 außer Kraft.

Bissersheim, 05.03.2012gez. PollOrtsbürgermeisterinHinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung derVerfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-meindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnungdes Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO gel-tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.Grünstadt, 05.03.2012gez. Reinhold NiederhöferBürgermeister

DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Flurbereinigungs- und SiedlungsbehördeFlurbereinigung Freinsheim VIAktenzeichen: 41155-HA2.3.67433 Neustadt, den 15.03.2012Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Freinsheim VIVeränderungssperre

(Veröffentlichung s.u. Verbandsgemeinde)

Nichtamtlicher Teil

Kfd-MitgliederversammlungVeröffentlichung sh. Kirchheim

Protestantischeirchengemeinde Bissersheim

Unser GottesdienstSamstag, 25. März 20129.00 Uhr GottesdienstHerzliche Einladung zum GottesdienstRegionalgottesdienst am 31. März, 19 Uhr in BissersheimAm Samstag, den 31. März, 19 Uhr findet in der ProtestantischenKirche Bissersheim ein musikalischer Passionsgottesdienst mit demInstrumental- und Vokalensemble unter Leitung von Ingo Dresslerstatt. Zu Hören sind Buxtehude-Kantaten aus „Mebra Jesu Nostri“.Im Anschluss ist ein kleiner Stehempfang im Gemeindesälchen. Be-teiligt sind an diesem Regionalgottesdienst die Prot. Kirchengemein-den Battenberg, Bissersheim, Grünstadt, Kirchheim, Kleinkarlbach,Neuleiningen und Sausenheim.Kastanienholz vor der Kirche kann gegen Spende abgeholt wer-denIn dieser Woche mussten die beiden großen alten Kastanien vor derProtestantischen Kirche aufgrund massiver Schädigung gefällt wer-den. Das Holz der Bäume kann gegen eine entsprechende Spendeam Samstag, den 24. März 2012, ab 9 Uhr abgeholt werden. Interes-sierte wenden sich bitte an Dieter Wendel (Tel. 82277). Der Erlös istfür die Neupflanzung zweier Bäume vorgesehen.Abschlussgottesdienst zum Grundkurs des Glaubens „Spur 8“am Mittwoch, 28. März, 19.30 Uhr- siehe Kirchheim -

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG23. Sitzung des Gemeinderates BockenheimSitzungstag Montag, 26.03.2012, 19:00 UhrSitzungsort Rathaus BockenheimTAGESORDNUNGöffentliche Sitzung1. Grabaushub auf den Friedhöfen Bockenheim-Nord und

Bockenheim-SüdÄnderung/Anpassung des Vertrages mit der Firma Hirsch2. Neufassung der Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle

“Emichsburg”3. Neufassung der Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle

“Emichsburg”4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen für die

Haushaltsjahre 2012 und 20135. Beitritt der Gemeinde zum Kommunalen Entschuldungsfonds

ab dem 01.01.2012;Unterrichtung des Ortsgemeinderates über den abgeschlosse-nen Konsolidierungsvertrag

6. Jährliche Unterrichtungspflicht über abgeschlossene Verträge7. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP

IV), Kapitel 5.2.1 - Erneuerbare Energien8. Landeswettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft”;Entscheidung über die Teilnahme9. Programmfestlegung Winzerfest 201210. Anfragen und Mitteilungen11. Einwohnerfragestundenichtöffentliche SitzungBau- und Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergabe

Bockenheima. d. Weinstraße

www.bockenheim.de

Grünstadt - 10 - Ausgabe 12

Page 11: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

SONSTIGE MITTEILUNG

Aktion „Saubere Landschaft“am Samstag, 24.03.12

Die Gemeinde Bockenheim beteiligt sich auch dieses Jahr wieder ander Aktion „Saubere Landschaft“. Alle an einer sauberen LandschaftInteressierte sind ganz herzlich zu diesem Arbeitseinsatz zur Beseiti-gung von Streumüll eingeladen für Samstag, den 24. März 12 um9.00 Uhr, Treffpunkt: Raiffeisenhalle,Dauer ca. 3 Stunden.Um entsprechend planen zu können, bitten wir um Mitteilung zu denbekannten Bürostunden, wer uns bei dieser Aktion unterstützenkann.Dies ist auch eine gute Gelegenheit, unsere Gemarkung etwas besserkennen zu lernen.Wir freuen uns auf Ihre MithilfeKurt Janson, Ortsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Bauern- und WinzerschaftDie nächste Vorstandssitzung der Bauern- und Winzerschaft Bocken-heim findet am Dienstag, den 27. März 2012 um 19.00 Uhr bei unse-rem Kollegen Christof Heilmann, Bockenheim, Weinstraße 13 statt.Die Vorbereitung unserer Jahreshauptversammlung sowie aktuelleInformationen stehen auf der Tagesordnung.

SpielzeugflohmarktDer Förderkreis der Grundschule Bockenheim und der Fördervereinder KITA veranstalten gemeinsam#am 24.03.12 von 14.00 Uhr -15.30 Uhr einen Spielzeugflohmarkt in der Emichsburg in Bocken-heim. Info und Anmeldung bei Heidi Schmitt Tel. 06359/947093 oderGabi Schlepütz Tel. 06359/8962003.

Verein für Natur- und VogelschutzBockenheim - Kindenheim e.V.

KunstschwalbennestreinigungAm Samstag, 31.03.2012 ab 8.00 Uhr werden wir in Bockenheim,Kindenheim sowie in Obrigheim die jährliche Kunstschwalbennestrei-nigung vornehmen. Wir bitten alle betroffene Bürgerinnen und Bürgersich für diese Aktion bereit zu halten, um einen schnellen und rei-bungslosen Ablauf zu gewährleisten. Bei Rückfragen sind wir telefo-nisch zu erreichen.Volker Ullmer Rufnummer: 06359-4669 oderSiegfried Raguse Rufnummer: 06359-4552.

SPD - Ortsverein BockenheimEinladung zur JahreshauptversammlungAm Donnerstag, den 29. März 2012, findet um 19.00 Uhr im Wein-gut Kurt Klingel, Schillerstraße 2, in Bockenheim die Jahreshaupt-versammlung des SPD-Ortsvereines Bockenheim statt. Alle Mitglie-der und Freunde der SPD werden hierzu recht herzlich eingeladen.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Bericht des Fraktionsvorsitzenden4. Aussprache5. Kassenbericht6. Bericht der Revisoren und Entlastung des Vorstandes7. Bildung eines Wahlvorstandes sowie einer Wahlprüfungs- und

Zählkommission8. Neuwahlen:a) Vorsitzende/rb) stellvertretende Vorsitzende/rc) Kassierer/in und stv. Kassierer/ind) Schriftführer/in und stv. Schriftführer/ine) fünf Beisitzerf) zwei Revisoreng) sechs Delegierte und Stellvertreter zum Gemeindeverband,

Kreisverband, Unterbezirkh) Seniorenbeauftragte/r9. Wahl von Vertretern (Delegierte) für die Nominierungskonferenz

des Bundestagskandidaten10. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

TSV Bockenheim 1886 e.V.Vorstandschaft:Generalversammlung:Aus leider nichtvorhersehbaren Gründen muss die für den 23.03.12anberaumte Generalversammlung verschoben werden.

Den neuen Termin werden wir ordnungsgemäß und fristgerecht be-kannt geben.Wir bitten um Ihr Verständnis.Fußball AktiveErgebnis:ASV Mörsch - TSV Bockenheim 2:1Torschütze : BattistuttaVorschau:Sonntag, 25.03.2012, 15:00 UhrTSV Bockenheim - TuS FlomersheimAbt. TischtennisDie Ergebnisse der letzten Spiele:TuS Sausenheim II : TSV Herren II 8 : 2Punkte holten im Einzel: Kapp (2)TTF Großniedesheim : TSV Herren I 9 : 0Die nächsten Spiele:Fr. 23.03 20:15 TSV Herren I : TTV Bobenheim III

Protestantisches Pfarramt BockenheimDonnerstag, den 22. März 201219.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums und des Pfarrgemeinderates

im kath. PfarrheimSonntag, den 25. März 201210.00 Uhr Gottesdienst LambertskircheMittwoch, den 28. März 201214.30 Uhr Treffen Seniorenkreis

Referent: Dr. BeckerThema: Die ersten Bockenheimer

Katholische KirchengemeindeSt. Lambertus Bockenheim

Freitag, 23.03.201206.30 Uhr in Bockenheim

Frühschicht - anschließend Frühstück im Pfarrheim-5. FastensonntagMisereor-KollekteSonntag, 25.03.201210.30 Uhr in Bockenheim

Amt als Jahrgedächtnis für Eduard SchmittAmt für beide Gemeinden

gestaltet als Familiengottesdienstanschließend Fastenessen im PfarrheimMittwoch, 28.03.201218.00 Uhr in Obrigheim

Kreuzweg18.30 Uhr in Obrigheim

Hl. Messe

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNGEN

WinterverbrennungAm Sonntag, 25.03.12, wird in Dirmstein der Winter verbrannt.Alle, die den Winter endgültig vertreiben wollen, treffen sich um 14.30Uhr auf dem rückwärtigen Parkplatz der Unterhaardter Festhalle.Bitte Zugaufstellung beachten: Kindergartenkinder mit Erzieherinnen,Musikzug Dirmstein, Kinder und Erwachsene.Mit bunten stecken zieht der Umzug, unter musikalischer Begleitungdes Musikzuges Dirmstein durch die Caspar-Lerch-Str, den Affen-stein, die Laumersheimer Str. und Herrengasse, über die Fußgänger-zone zum Schlossplatz.Vor dem historischen Schloss wird auf dem Schlossplatz ein großerSchneemann symbolisch als Winter verbrannt. Die Brunnenanlagewird von einem Kind betätigt und die Kinder der KindertagesstätteHimmelszelt begrüßen den Frühling mit einem Lied.

Dirmsteinwww.dirmstein.de

Grünstadt - 11 - Ausgabe 12

Page 12: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Der Elternausschuss der Kindertagesstätte wird mit Würstchen, Bröt-chen und Getränke für das leibliche Wohl der Umzugsteilnehmer sor-gen.Wir laden alle Kinder und erwachsene zur tatkräftigen Unterstützungbeim Stabausumzug und der Winterverbrennung ein, damit der Früh-ling endlich Einzug hält.

Nichtamtlicher Teil

„Alte Sandkaut e.V.“ DirmsteinVerein für Umwelt, Dorf und LandschaftsschutzEinladung zur JahreshauptversammlungAm Montag, dem 02.04.2012 findet um 20.00 Uhr die diesjährigeHauptversammlung in den Räumlichkeiten des alten Rathauses statt.Tagesordnung:1. Bericht des Vorstands2. Bericht des Kassenwarts/der Kassenprüfer3. Entlastung des Vorstandes4. Bericht der Bachwarte5. Neuwahlen (Vorstand, Schriftführer, Kassenwart, Kassenprüfer)6. Anträge und Verschiedens7. Aktuelle ThemenAnträge sind bis zum 25.03.2012 schriftlich bei den Vorsitzenden ein-zureichen.Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.

Kulturverein St. Michael DirmsteinOrtsführung durch das historische Dirmstein von Perle zu PerleAm Sonntag, den 25. März 2012, um 14 Uhr sind alle Interessierteneingeladen, mit unserer Ortsführerin Frau Ute Napp einen Rundgangdurch das Dirmstein zur Zeit des Adels zu unternehmen. Der Kultur-verein St. Michael und die Ortsgemeinde erwarten Sie im Foyer desSturmfeder’schen Schlosses. Zwei historische Parkanlagen, eine ein-zigartige Zweikirche und noch viele weitere interessante Fleckenmöchten entdeckt werden.Zum Abschluss des ca. 2stündigen Rundgangs erwartet Sie Dirm-steiner Wein im Wappengläschen Dirmsteins.Wer diesen Sonntag noch musikalisch abrunden will, sei herzlich ein-geladen zum Klavierkonzert mit der Pianistin Claudia Meinardus-Brehm, das um 17 Uhr im Schloss beginnt.Vorankündigung: 3. Osterbrunnenfest vor der KircheAm Samstag, den 31.03.2012 gegen 15 Uhr möchten wir mit Musikund Gedichten den Frühling willkommen heißen. Kinder der Musik-schule Leiningerland und des katholischen Kindergartens unterstüt-zen uns dabei. Der alte Brauch eine Osterkrone mit viel Grün und in-zwischen 600 Eiern zu verzieren soll die neu erwachenden Kräfte desFrühlings symbolisieren und wir freuen uns, Sie bei Kaffee und Ku-chen zu bewirten.

MGV „Liederkranz“ 1847 Dirmstein e.V.WandertagAm Sonntag, den 25. März 2012 um 10.30 Uhr startet vom Schloss-platz unser 24. Wandertag. Die Wanderstrecke führt durch die Ge-meinde Dirmstein, die eine der größten Flurgemarkungen der Pfalzist.Die Wanderung wird begleitet von Alt-Bürgermeister Werner Sauer,der Erläuterungen zu fast vergessenen Flurbezeichnungen gibt. EineKennenlerntour für Alt- und Neubürger. Zum Abschluss bietet dieMGV-Feldküche auf dem Johanneshof zur Stärkung die gewohnteVerpflegung für das leibliche Wohl. Die Wegstrecke beträgt ca. 9 km.Wir würden uns freuen, viele Bürgerinnen und Bürger begrüßen zudürfen.MitgliederversammlungWie berichtet findet unsere Mitgliederversammlung am 27.3.2012 um19.00 Uhr statt.Von 17.30 bis 19.00 Uhr findet eine gemeinsame Singstunde für MCund FC statt.

Musikzug 1957 Dirmstein e.V.Termine am nächstem Wochenende:Freitag den 23.03.12 gemeinsame MusikstundeSonntag 25.03.12 Frühlingsfest, Stabausumzug KIGA HimmelszeltDirmstein.

TuS DirmsteinFrühjahrsputz beim TuS31.03.2012 09:30 UhrWir bitten die Mitglieder um Unterstützung !!!!1. Mannschaft:TuS Altleiningen II - TuS Dirmstein 2:2Tor: Michael Kollek und Felix SembritzkiVorschau:Sonntag, 25. März,TuS Dirmstein - ESV Ludwigshafen 15.00 Uhr1b Mannschaft:1b nun TabellenführerASV Mörsch - TuS Dirmstein II 1:5Tore: 3x Tobias Conrad, 1x Daniel Gessner und 1x Daniel Dobber-steinVorschau:Die 1b ist am kommenden Wochenende spielfreiJugendabteilungA-Jugend:Vorschau:SO 25.03.2012 19:30 UhrArminia LU - 1. FC RheinpfalzB-Jugend:1. FC Rheinpfalz - FV Freinsheim 3:1Vorschau:FR 23.03.2012 19:15 Uhr1. FC Rheinpfalz - JFV LeiningerlandC1-Jugend:SV Klingenmünster - 1. FC Rheinpfalz 1:2Vorschau:SA 24.03.2012 14:45 Uhr1. FC Rheinpfalz - Arminia LUC2-Jugend:1. FC Rheinpfalz - TSG Eisenberg 1:3Vorschau:FR 23.03.2012 18:30 Uhr1. FC Rheinpfalz - Arminia LU IIC3-Jugend:BSC Oppau - 1. FC Rheinpfalz 8:1Vorschau:SA 24.03.2012 16:00 Uhr1. FC Rheinpfalz - MTSV BeindersheimD-Jugend:1. FC Rheinpfalz - TuS Maikammer 3:2Vorschau:SA 24.03.2012 11:00 UhrDJK Schifferstadt - 1. FC RheinpfalzE1-Jugend:JSG Dirmstein/Heßheim/GroßniedesheimSV Obersülzen I - JSG 3:1Tor JSG: Jonas BörnerVorschau:SA 24.03.2012 17:00 UhrJSG - VT FrankenthalE2-Jugend:JSG Dirmstein/Heßheim/GroßniedesheimTV Weisenheim/Berg - JSG 0:5Tore JSG: 2x Marvin Luttenberger, Steven Dochow,Sandro Orthöfer u. Pinmanat ChidonVorschau:DI 27.03.2012 17:30 Uhr

Grünstadt - 12 - Ausgabe 12

Page 13: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

SG - TuS Sausenheim IIIF1-Jugend:JSG Dirmstein/Heßheim/GroßniedesheimVorschau:SA 24.03.2012 11:00 UhrSG Unteres Eistal - JSGF2-Jugend:JSG Dirmstein/Heßheim/GroßniedesheimVorschau:SA 24.03.2012 11:00 UhrJSG - DJK SW FT IIIWir suchen für unsere Jugendmannschaften weitereVerstärkung. Alle Kids ab Jahrgang 2007 aufwärts sindHerzlich Willkommen !!!Ansprechpartner: Eric Häußer Jugendleiter TuS Dirmstein06238/1044AH Abteilung:Ralf Thiel neuer AbteilungsleiterWenn Sie Interesse haben bei unserer AH Fußball zu spielen, Trainingist jeden Mittwoch ab 19.30 Uhr auf dem Sportplatz des TuS Dirm-stein

Protestantisches Pfarramt DirmsteinTermine:Sonntag, 25. März 20129.00 Uhr Gottesdienst; Pfr. B. Jacobs15.00 Uhr ‚Trau-Dich-Café’ im Gemeindehaus

Kath. Pfarrei St. LaurentiusFreitag - Hl. Turibio von Montenegro 23.03.1216:00 Beichte der Firmlinge18:30 KreuzwegandachtSamstag 24.03.1216:00 Beichte der Firmlinge5. Fastensonntag – MISEREOR 25.03.1210:30 Familiengottesdienst für Katharina Schwaab, Lothar Be-

sand, Cilli Wohlgemuth, Ernst Wohlgemuth und Rudi Spiel-vogel, Hans Bross (Jahrgedächtnis)Misereorkollekte

11:30 Misereor-Essen im PfarrheimDienstag 27.03.126:30 Eucharistiefeier; anschließend Frühstück im PfarrhausDonnerstag 29.03.1216:00 Erinnerungsmahl für die Kommunionkinder19:00 Abendgebet

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

S A T Z U N Güber die Erhebung von Friedhofsgebühren

der Gemeinde Ebertsheimvom 06.03.2012

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung fürRheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am 01.03.2012 folgendeSatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:§ 1AllgemeinesFür die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer An-lagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze er-geben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.§ 2GebührenschuldnerGebührenschuldner sind:1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem

Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antrag-steller.

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

Ebertsheimwww.ebertsheim.de

§ 3Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der

Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigenLeistungen mit der Antragstellung.

2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntga-be des Gebührenbescheides fällig.

§ 4Inkrafttreten1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in

Kraft.2. Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Fried-

hofsgebühren vom 02.01.2001 und die 1. Satzung zur Ände-rung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebührenvom 08.12.2003 außer Kraft.

Ebertsheim, 06.03.2012gez. LinskaOrtsbürgermeister

Anlage zur FriedhofsgebührensatzungI. Reihengrabstätten1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 270,00 EURb) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 270,00 EUR

2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigtenach Nr. 1 270,00 EUR

3. Überlassen einer anonymen Baumurnenreihengrabstättean Berechtigte nach Nr. 1 (15 Jahre) 585,00 EUR

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten1. a) Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Einzelgrabstätte 325,00 EURab) eine Doppelgrabstätte 650,00 EURac) jede weitere Grabstätte 325,00 EURad) eine Urnengrabstätte 290,00 EURae) eine Wiesenurnengrabstätte (15 Jahre) 675,00 EURaf) eine Baumurnengrabstätte (15 Jahre) 585,00 EURb) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr fürba) eine Einzelgrabstätte 11,00 EURbb) eine Doppelgrabstätte 22,00 EURbc) jede weitere Grabstätte 11,00 EURbd) eine Urnengrabstätte 10,00 EURbe) eine Wiesenurnengrabstätte 45,00 EURbf) eine Baumurnengrabstätte 39,00 EURSoweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Ge-bühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.c) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablaufder ersten Nutzungszeit werden die Gebühren wie nach Buch-stabe a) erhoben.d) Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der er-sten Nutzungszeit ist auch für einen Zeitraum von weniger als30 Jahren möglich. Sie muss jedoch mindestens 5 Jahre betra-gen. Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. 1 b).

III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der FirmaHirsch) ab 01.07.2012(Vertragsänderung)(inkl. 19% MwSt)

1. Reihengräber für Verstorbenea) bis zum vollendeten

5. Lebensjahr 357,00 EUR 402,22 EURb) ab dem vollendeten

5. Lebensjahr 535,50 EUR 602,14 EURc) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

- Tieferlegung - 699,72 EUR 787,78 EURc) Urnenbeisetzung

je Beisetzung 119,00 EUR 134,47 EUR2. Wahlgräbera) Einfachgräber 535,50 EUR 602,14 EURb) Tieferlegung 699,72 EUR 787,78 EURc) Urnenbeisetzung

je Beisetzung 119,00 EUR 134,47 EURd) Kindergräber (bis zum vollendeten

5. Lebensjahr) 357,00 EUR 402,22 EUR3. Bei Bestattungen und Beisetzungen anSamstagen, Sonntagen und Feiertagenwird ein Zuschlag berechnet von 164,22 EUR 184,45 EUR4. je Leichenträger 29,75 EUR 33,32 EUR

Mit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt dieGemeinde ein gewerbliches Unternehmen. Die zwischen derOrtsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten, unterPunkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden vondem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung ge-

Grünstadt - 13 - Ausgabe 12

Page 14: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

stellt. Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Ge-bühren erheben und an das Unternehmen abführen.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und AschenDas Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wirddurch ein gewerbliches Unternehmen vorgenommen. Die hier-bei entstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen alsAuslagen zu ersetzen.

V. Benutzung der Leichenhalle1. Für die Aufbewahrunga) einer Leiche bis zu 4 Tagen 60,00 EURfür jeden weiteren Tag 14,00 EURb) einer Urne bis zu 10 Tagen 28,00 EURfür jeden weiteren Tag 7,00 EURc) Benutzung der Kühlvitrine/Tag 55,00 EUR

2. Reinigung der Leichenhalle und der Kühlvitrine 75,00 EUR3. Transport der Orgel samt akustischer Anlage 30,00 EURVI. Genehmigungsgebühren

Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,Gedenkplatten und Einfassungen werdenerhoben 25,00 EUR

VII. Grabplatten für WiesenurnengräberFür den Erwerb einer Grabplatte für ein WiesenurnrngrabWerden erhoben 60,00 EUR

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung derVerfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-meindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnungdes Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO gel-tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.Grünstadt, 06.03.2012gez. Reinhold NiederhöferBürgermeister

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Aktion Saubere Landschaft!Wie angekündigt, findet die diesjährige Aktion statt am Samstag,dem 24. März 2012. Wir treffen uns um 9.00 Uhr am Bahnhaltepunkt.Wir freuen uns, wenn neben den Schulkindern auch viele Jugendlichean der Aktion zusammen mit dem Natur- und Vogelschutzverein mit-machen. Nach dem Sammeln gibt es im Haus der Vereine auch eineentsprechende Stärkung! Kommen Sie und helfen Sie mit, unsereNatur und Landschaft ist zu schön, um durch Wohlstandmüll ver-schmutzt zu sein!

Patenschaft für GrünanlagenDie Sonne bringt es an den Tag! Die warmen Tage führen dazu, dasses sprießt und grünt. Unsere Anlagen fordern uns auf, dass wir unsum sie kümmern. Viele unserer EinwohnerInnen haben bereits seitJahren die Patenschaft für Pflanzbeete und Grünanlagen übernom-men und kümmern sich lobenswert darum, dass unser Dorf eineneinladenden Eindruck bei uns und unseren Gästen hinterlässt. Wirfreuen uns über weitere Interessierte, die bereit sind die Pflege fürGrünanlagen zu übernehmen. Dabei ist auch die Hilfe auf unserenFriedhöfen sehr willkommen. Melden Sie sich bitte bei mir oder beiHerrn Jakob Kauth, der mit seinen Helfern froh über jede Unterstüt-zung ist.

Der Winter ist verbrannt!Es war wirklich Spätwinterwetter, symbolisieret durch einen großenSchneemann, welches von einer großen Zahl Kinder und deren An-gehörigen gegen 15.00 Uhr bei der Feuerwehr verbrannt wurde. Gut„eingemummelt“ bewegte sich der Zug von der KITA 3 L zur Feuer-wehr. Dort wurden die Angehörigen von den Kindern über das Lebeneiner Raupe unterrichtet, um dann auch bei einem Kinderreigen zummitmachen eingeladen wurden. Der Schneemann ging dann, unter-stützt vom Westwind, in Flammen auf. Anschließend konnten sich al-le bei der Feuerwehr stärken. Großer Dank gilt den Männern unsererFeuerwehr, die nach anstrengendem Morgeneinsatz die nötigen Vor-bereitungen getroffen hatten und noch während der Vorführung zu ei-nem weiteren Einsatz abgerufen wurde. Weiterhin großen Dank andie Herren Jakob Kauth und Walter Wilding, die wieder den originel-

len Schneemann in vielen Stunden geschaffen hatten, der nun einOpfer des Frühlingsfeuers geworden ist. Auch gilt unser Dank den Er-zieherinnen der KITA, die mit ihren Kindern diese schöne Traditionaufrecht erhalten.Weiter so!IhrKlaus LinskaOrtsbürgermeister

Bericht über die 13. Sitzungdes Gemeinderates Ebertsheim

am 01.03.2012Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsge-bührenDie Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsge-bühren wird wie vorgelegt beschlossen, die Grabnutzungsentgelteund laufenden Bestattungsgebühren jedoch nur um 50 % angehobenwie in der Sitzung vom 27.10.2011 im Rahmen der Verabschiedungdes Konsolidierungsvertrages zur Teilnahme am Kommunalen Ent-schuldungsfonds beschlossen!Zu Beginn des nächsten Jahres soll über die Friedhofsgebühren er-neut beraten werden.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen für dieHaushaltsjahre 2012 und 2013Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschl. Anlagen für dieHaushaltsjahre 2012 und 2013 werden in der vorgelegten Form be-schlossen.Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im2. Halbjahr 2011 für die Ortsgemeinde EbertsheimGem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geld- bzw. Sachspen-den i.H.v. 1.250 EURO gem. der Aufstellung über die Spender zugun-sten des jeweiligen Zweckes angenommen werden.Landeswettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft”;Entscheidung über die TeilnahmeAm Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft 2012“ zum Bundes-entscheid 2013 nimmt die Gemeinde teil. Der Ortsbürgermeister wirdbeauftragt, schnellstmöglich die Bewerbung über die Verbandsge-meinde bei der Kreisverwaltung abzugeben.

Nichtamtlicher Teil

Kaninchenzuchtverein P135 RodenbachDie Monatsversammlung des Kaninchenzuchtvereins P135 Roden-bach findet Im April nicht statt.

Freie Liste Ebertsheim-Rodenbach e.V. 2005Die Freie Liste lädt zu ihrer nächsten Ausschuss- und Fraktionssit-zung, recht herzlich ein. Thema der Besprechung ist unter anderemdie Vorberatung der nächsten Gemeinderats- und Ausschusssitzun-gen. Alle interessierten Bürger der Ortsgemeinde Ebertsheim und desOrtsteils Rodenbach sind hierzu recht herzlich willkommen.Termin: Dienstag 27. März 2012Uhrzeit: 19:30 UhrOrt : Haus der Vereine in Ebertsheim

SPD Ortsverein Ebertsheim-Rodenbach e. V.MitgliederversammlungAm Freitag, 23.03.2012, 19 Uhr, findet eine Mitgliederversammlungim gemeindeeigenen Teil der Schulturnhalle statt. Hierzu ergeht herz-liche Einladung.Tagesordnung1. Ehrungen und Geburtstage2. Bericht des Vorsitzenden3. Kassenprüfungen 2010 und 2011

3.1 Bericht der Kassiererin3.2 Bericht über die Kassenprüfungen3.2 Entlastung der Vorstandschaft

4. Wahlen4.1 Wahl einer Versammlungsleiterin/eines Versammlungslei-ters4.2 Wahl einer Zählkommission4.3 Neuwahl des Vorstandes und der Beisitzer4.4 Wahl von Delegierten und deren Stellvertreter

5. Beteiligung Pfalztreffen6. Information zur Fusion der Verbandsgemeinden Grünstadt-

Land und Hettenleidelheim7. VerschiedenesAnträge müssen 14 Tage vor der Versammlung eingereicht werden.Die Sitzung ist öffentlich.Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Grünstadt - 14 - Ausgabe 12

Page 15: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

TSV EbertsheimAktive:CSV Frankenthal - TSV Ebertsheim 3 : 1Sonntag, 25.03.2012, 15.00 UhrTSV Ebertsheim I - ASV MörschTSV Ebertsheim II ist spielfreiA-JugendJSG Obersülzen/Ebertsheim - VTG Queichhambach 3 : 1Samstag, 24.03.2012, 16.00 UhrJVF Leiningerland - JSG Obersülzen/EbertsheimAHTSV Ebertsheim - TSV Carlsberg 5 : 0, Torschützen: Mayer (2), Alle-born,Eisel, TriebswetterSamstag, 24.03.2012, 16.00 UhrTSV Ebertsheim - BirkenheideJugendfußballWir wollen eine E/F Jugend gründen und bieten hierzu Ihren KindernJahrgang 2002 bis 2007 einen optimalen Rahmen, das Fußballspie-len zu erlernen.Wir werden voraussichtlich Anfang April, dienstags und donnerstagstrainieren.Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich einfach beiJochen Mayrer, Tel: 06359/86585.Das Team des TSV Ebertsheim freut sich auf Euer Kommen!

Prot. Kirchengemeinde EbertsheimSonntag, 25.03.201209.00 Uhr GottesdienstDienstag, 27.03.201219.30 Uhr Gesamtpresbytersitzung in der Bürgerhalle in Quirnheim

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

4. Sitzung desRechnungsprüfungsausschusses Gerols-

heimSitzungstag Donnerstag, 29.03.2012, 17:00 UhrSitzungsort Besprechungszimmer B 304, 3. OG,

im Rathaus der VerbandsgemeindeGrünstadt-Land

TAGESORDNUNGnichtöffentliche SitzungPrüfung Jahresrechnung 2010

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Aktion saubere LandschaftEine saubere Landschaft ist doch der Wunsch von uns Allen.Obwohl durch unser Müllsystem jeder Art von zu entsorgenden Alt-teilen kostenlos, und fast immer vor der Haustür, abgeholt werden,liegen Müllteile in Gräben an Straßen- Weg- sowie Autobahnrändernund tragen nicht gerade zur Verschönerung unserer Landschaft bei.Darum werden sich am Samstag den 24. März umweltbewusste Ge-rolsheimer aufmachen um diesen Streumüll zu entsorgen. Wir treffenuns um 9.00 Uhr bei der Feuerwehr am DGH wo auch die Sammel-fahrzeuge bereitstehen. Feste Schuhe sowie Schutzhandschuhe soll-ten Selbstverständlichkeit sein. Es sind alle Bürger sowie die Vereineaufgerufen sich an dieser Aktion zu beteiligen. Nach getaner Arbeitgibt es für die freiwilligen Helfer zum Dank im Rathaus einen verdien-ten Imbiss. Unterstützt bei Ausführung und Organisation wird dieseMaßnahme durch unsere Feuerwehr mit Jugendabteilung.Erich WeyerOrtsbürgermeister

Gerolsheimwww.gerolsheim.de

Stabaus 2012Der Schneemann als Symbol des Winters war von dem Experten-team in liebevoller Kleinarbeit gebaut worden, einem Umzug durchunsere Gerolsheimer Ortsstraßen stand nichts im Wege. Da aber un-ser Wettergott am Sonntag sich mit kleinen und mittleren Schauernbemerkbar machte wurde der Umzug auf eine kleine und diesmal lei-der musiklose Route verkürzt. Um dem Winter aber anzuzeigen dassseine Zeit vorbei ist haben wir ihn begleitet von Liedern unsererGrundschule verbrannt. Den Wettertrotzenden mit denen wir danachim DGH gemütlich beisammen saßen und welche sich auch dort anLied und Gedichtvorträgen unsere Grundschüler erfreuen durften,darf ich für Ihr Kommen danken. Recht herzlich darf ich michnochmals bei ALLEN Helfern, sei es für Auf oder Abbau, bei der Be-wirtung oder wie schon erwähnt beim Bau des Schneemannes sowiebei den Kuchenspendern, bedanken. Vielen Dank auch an unsereFeuerwehr welche für die nötige Sicherheit beim absperren für denUmzug, beim anflammen des Schneemannes sowie beim Brennensorgte. Hoffen wir dass die widrigen Wetterumstände sich nächstesJahr in Sonnenschein auflösen und freuen uns auf eine schöne Win-terverbrennung 2013.Erich WeyerOrtsbürgermeister

Ratsmandat niedergelegtFrau Petra Völker (FWG) hat ihr Mandat als Ratsmitglied niedergelegt.Neues Ratsmitglied wird Herr Klaus May (FWG).gez. Wahlleiter

Nichtamtlicher Teil

SPD GerolsheimEinladung zur Jahreshauptversammlung am 23.März 2012 um 20:00Uhr TuS NebenzimmerTagesordnung:· Begrüßung und Eröffnung· Totengedenken· Bericht des Vorsitzenden und des Fraktionsvorsitzenden· Ehrungen:

1. Hans Ebner 402. Arnold Feickert 253. Jürgen Jung 254. Beate Redweik 10

· Kassenbericht· Prüfbericht/ Entlastung· Veranstaltungen 2012· Verschiedenes

Prot. Kirchengemeinde GerolsheimSonntag, 25. März10 Uhr Gottesdienst (Pfr. Jacobs)

Katholische Gottesdienste GerolsheimSamstag, 24.03.13.00 Kreuzweg in der Fastenzeit

(4 Stationen: BEI, HE, GE, LA)Sonntag, 25.03.9.00 Eucharistiefeier

mit besonderem Gedenken an- Marianne und Albert Winkelmann (Stiftsamt)- Theresia Schlotzer (von Hedwig Becker)

Dienstag, 27.03.19.00 RosenkranzFreitag, 30.03.18.00 Amt in Lambsheim

anschl. Beichtgelegenheit18.30 Spätschicht in der Kirche (GE)Kreuzweg durch die PfarreiengemeinschaftWir laden alle ein, den Kreuzweg durch die Pfarreiengemeinschaft amSamstag, den 24. März mitzugehen und mitzubeten. Den traditionel-len Kreuzweg fassen wir in vier Stationen zusammen:Beginn ist um 13.00 Uhr in der Kirche in Lambsheim. Von dort gehenwir zur Station nach Gerolsheim (ca. 14.15 Uhr), von hier weiter nachHeßheim (ca. 15.15 Uhr) und zum Abschluss des Kreuzweges nachBeindersheim (ca. 16.15 Uhr). Es wird ein Fahrdienst eingerichtet, derbesonders die Autofahrer an den Start nach Lambsheim zurück-bringt.Fastenessen 11.03.2012Vielen Dank allen Besuchern und dem Helferteam.Der erzielte Reinerlös von 186 € konnte an Schwester Hildegardis inKenia weitergeleitet werden.

Grünstadt - 15 - Ausgabe 12

Page 16: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Flurbereinigungs- und SiedlungsbehördeFlurbereinigung Freinsheim VIAktenzeichen: 41155-HA2.3.67433 Neustadt, den 15.03.2012Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Freinsheim VIVeränderungssperre

(Veröffentlichung s.u. Verbandsgemeinde)

Nichtamtlicher Teil

Der Sieben Mühlen Kunst- undKulturverein Großkarlbach e.V. präsentiert:

„Woher soll dann ich des wisse?“Lesung mit Edith Brünnler, begleitet am Klavier von Anna-LenaWoodbury, am Freitag, dem 23.3.2012, Beginn 20 Uhr, im KulturtreffAltes Rathaus, Kändelgasse 4, 67229 Großkarlbach.Freuen Sie sich auf Geschichten zum Schmunzeln, zum Nachdenkenund herzhaften Lachen. Die Preisträgerin des MundartwettbewerbsDannstadter Höhe liest und erzählt eigene Geschichten, teils auf Pfäl-zisch teils auf Hochdeutsch.

Verein zur FörderungKinder und Jugendlicher e.V.

Einladung zur JahreshauptversammlungUnsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den30. März 2012 statt, am gewohnten Ort: in der Dorfmühle in Großkar-lbach um 20 Uhr.Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:1) Ein Rückblick auf das Jahr 20112) Bericht des Kassenwarts (Jürgen Palm)3) Termine im Jahr 2012

Familienausflug ?Kabarett-Veranstaltung in Laumersheim „Die Weibsbilder“?

4) Die Zukunft des Vereins?5) Neuwahlen des Vorstandes6) Sonstiges und Anfragen

FWG GroßkarlbachEINLADUNG!Wir zeigen am Freitag, den 30.03.2012, im Alten Weingut, Haupt-strasse 23, um 19:30 Uhr einen Film, von Kurt Breßler, über diefrühen Jahre des Kändelgassenfestes, von 1980 - 1986!

Turn- und Sportverein1903 e.V. Großkarlbach

VorstandFrühjahrsputz am SportplatzAm 24. März findet der alljährliche Frühjahrsputz am Sportplatz statt.Alle Mitglieder und Eltern sind aufgerufen hier mitzuhelfen und damitauch Kosten zu reduzieren. Es geht um 10 Uhr los.Einladung zur Jahreshauptversammlungam Montag, den 23. April 2012 um 19.30 Uhr im Bürgersaal Gemein-dehaus „ Zum Wiesengrund“ in Großkarlbach.Tagesordnungspunkte:TOP 1 Begrüßung und TotenehrungTOP 2 GeschäftsberichtTOP 3 Ehrungen

Großkarlbachwww.grosskarlbach.de

TOP 4 Berichte der Abteilungs- und Übungsleiter

TOP 5 Kassenberichte

TOP 6 Berichte der Kassenprüfer

TOP 7 Änderungen der Gebührenordnung

TOP 8 Satzungsänderungen

TOP 9 Wahl der Kassenprüfer

TOP 10 Anträge und Verschiedenes

TOP 11 Schlussworte

Anträge sind schriftlich mindestens eine Woche vor der Versamm-lung beim Vorsitzenden des Vereins einzureichen.Wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen!Abteilung FußballAuswärtsspiel vom 18.03.: VT Frankenthal - TuS Großkarlbach 4:2Nächstes Spiel: Heimspiel gegen Eintracht Lambsheim II am25.03.2012, 16 UhrAbteilung KegelnBezirksliga HerrenSKC Rülzheim 1 : TuS Großkarlbach 1 4801 : 5012 HolzOhne Probleme zu 2 Punkten.Die TuS Ergebnisse: Christian Schenk 901 Holz, Albert Altenbach864 Holz, Reinhold Scheininger 841 HolzBezirksliga DamenSG Worms : SG Großkarlbach/Roxheim 2386 : 2286 HolzKeine Punkte aus Worms.Es spielten: Saskia Horr 415 Holz, Andrea Wind 414 Holz, MartinaNitzschke 407 HolzVorschau:Letzter Spieltag in der Bezirksliga HerrenSamstag, den 24.03.2012 um 14:00 Uhr WiesengrundkegelbahnenTuS Großkarlbach 1 : KV Grünstadt 2Bezirksliga DamenSonntag, den 25.03.2012 um 14:00 Uhr WiesengrundkegelbahnenSG Großkarlbach/Roxheim : KSV Kuhardt 1

Prot. Kirchengemeinde GroßkarlbachDonnerstag, 22.3.2012 19.30 Uhr im Pfarrsälchen Großkarlbach Spur8 mitStation 7: Christ bleiben – wie Gottes Geist uns trägtSamstag, 24.3.2012 18 Uhr im Pfarrsälchen Spur 8 mit Station 8: Wirfeiern das Fest des LebensSonntag, 25.3.2012 10 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation mit Feierdes Heiligen AbendmahlsAus Großkarlbach werden konfirmiert:Lisa Fischer, Gänseeck 11Alicia Fortkord, Mühlweg 19Stefanie Held, Schliffgasse 20Lucas Keil, Akazienweg 5Marvin Keil, Akazienweg 5André Lander, Silvanerstraße 34 aDienstag, 27.3.2012 20 Uhr Kirchenchorprobe in HerxheimDonnerstag, 29.3.2012 18 Uhr Gemeinsame Presbytersitzung derPresbyterien Großkarlbach, Laumersheim und Obersülzen in Lau-mersheimWeitere Nachrichten siehe unter Laumersheim und Obersülzen!

Kath. Pfarrei St. JakobusSamstag 24.03.1218.00 Abschlussgottesdienst des Glaubenskurses in der prot. Kir-

che5. Fastensonntag 25.03.129:00 Sonntagsmesse für Maria und Peter Wohninsland, Juliane

Brunold, Heinrich Koch und Heribert SchulerMisereorkollekte

11:30 Misereor-Essen im Dirmsteiner PfarrheimDonnerstag 29.03.1216:00 Erinnerungsmahl für die Kommunionkinder in Dirmstein

Grünstadt - 16 - Ausgabe 12

Page 17: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Jagdgenossenschaft Kindenheim1. Die Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 12.3.2012

liegt ab dem 26. 3. 2012 für zwei Wochen zur Einsichtnahmeoffen.

2. Auf den Auskehranspruch wird hingewiesen.3. Der Plan des DLR Neustadt die öko. Flächen an befestigte We-

ge,Kreis.- oder Landstr. zu legen fand keine Mehrheit.4. Bei der Verwendung der Rücklagen konnte keine Übereinstim-

mung festgestellt werden, da kein Liegenschaftskataster vor-handen war wird eine außerordentliche Mitgliederversammlungin nächster Zeit darüber befinden.

Ludi NeißJagdvorsteher

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,am Samstag, dem 24.03.2012 findet die “Aktion Saubere Land-schaft” statt.Die Ortsgemeinde wird sich in diesem Jahr zum 2. Mal an dieser Ak-tion beteiligen.Ich hoffe für diese Aktion zahlreiche Mitstreiter (Erwachsene und Jun-gendliche) zu finden.Treffpunkt am 24.03.2012 um 9.30 Uhr an der Sport und Freizeithalle.Im Anschluss der Aktion, ist für eine “Stärkung” der Helfer an derSport und Freizeithalle gesorgt.Zur besseren Organisation bin ich für eine Rückmeldung zur Teilnah-me dankbar.Tel.: 40357Albrecht WiegnerOrtsbürgermeister

WinterverbrennungHerzlichen Dank für die rege Teilnahme der Kindenheimer Bürger ander traditionellen Winterverbrennung.Leider musste wegen des Wetters die Verbrennung des Schnee-manns ausgesetzt werden. Doch sobald das Wetter beständigerwird, werden die Kindenheimer Kinder durch das Amtsblatt über ei-nen neuen Verbrennungstermin unter der Woche informiert und denkalten Gesellen doch noch dem Feuer übergeben.

Nichtamtlicher Teil

Kirchenchor KindenheimAm Freitag, den 20. April 2012, findet die diesjährige Mitgliederver-sammlung um 20.00 Uhr im Sportlerheim statt.Wir laden hierzu unsere Mitglieder recht herzlich ein.Tagesordnung:1. Begrußung2. Geschäftsbericht3. Kassenbericht4. Bericht des Chorleiters5. Entlastung der Vorstandschaft6. Verschiedenes

Verein für Natur- und VogelschutzBockenheim - Kindenheim e.V.

KunstschwalbennestreinigungVeröffentlichung sh. Bockenheim

TV KindenheimJugendabteilung Fußball

Ergebnisse:F1-Junioren:TV Kindenheim - SW Frankenthal II 1:4

Kindenheimwww.kindenheim-info.de

Tor: EigentorF2-Junioren:SW Frankenthal III - TV Kindenheim 4:2Tore: Noel PonceE-Junioren:TV Kindenheim - FV Freinsheim II 1:6Tor: Elias KutschaTV Kindenheim - Obersülzen III 1:2Tor: Erkan ÖzkocD-Junioren:TV Kindenheim - FV Freinsheim 3:1Tore: Etienne Schmitt, Jonathan Samesch, Marc EbertVfR Frankenthal II - TV Kindenheim 1:1Tor: Jan-Niklas LettowC- Junioren:JSG Nördliche Weinstrasse - BSC Oppau 3:2MTSV Beindersheim - JSG Nördliche Weinstrasse 1:1Vorschau:C-Junioren:Fr., 23.03. um 18:30 Uhr in Obrigheim gegen SV SchauernheimD-Junioren:Fr., 23.03. um 18:00 Uhr in Kindenheim gegen SW FrankenthalE-Junioren:Mi., 21.03. um 18:00 Uhr in HettenleidelheimF2-Junioren:Fr., 23.03. um 17:15 Uhr in Kindenheim gegen Wattenheim

Prot. Kirchengemeinde KindenheimSonntag, 25.03.201210.15 Uhr GottesdienstDienstag, 27.03.201219.30 Uhr Gesamtpresbytersitzung in der Bürgerhalle in QuirnheimMittwoch, 28.03.201214.30 Uhr Osterfeier des Frauenkreises Kindenheim,im „Alten Schulsaal“, in KindenheimWeitere Mitteilungen s. Ebertsheim

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

21. Sitzung des Gemeinderates KirchheimSitzungstag Dienstag, 27.03.2012, 19:30 UhrSitzungsort Gemeindezentrum

„Friederich-Diffiné“, KirchheimTAGESORDNUNGöffentliche Sitzung1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschl. Anlagen für die

Haushaltsjahre 2012 und 20132. Anfragen und Mitteilungennichtöffentliche SitzungBau- und Grundstücksangelegenheiten

S A T Z U N Güber die Erhebung von Friedhofsgebühren

der Gemeinde Kirchheimvom 07.03.2012

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung fürRheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung am 06.03.2012 folgendeSatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:§ 1AllgemeinesFür die Benutzung der Einrichtung des Friedhofwesens und ihrer An-lagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze er-geben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.§ 2GebührenschuldnerGebührenschuldner sind:

Kirchheima. d. Weinstraße

www.kirchheim-weinstrasse.de

Grünstadt - 17 - Ausgabe 12

Page 18: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichemRecht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antrag-steller.

2. Bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.§ 3Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der

Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigenLeistungen mit der Antragstellung.

2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntga-be des Gebührenbescheides fällig.

§ 4Inkrafttreten1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in

Kraft.2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofs-

gebühren vom 23.07.2002 außer Kraft.Kirchheim, 07.03.2012gez. BrunnerOrtsbügermeister

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung für 2012(ab Veröffentlichung)

I. Reihengrabstätten1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 144,00 EURb) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 360,00 EUR

2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigtenach Nr. 1 320,00 EUR

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a)Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Einzelgrabstätte 360,00 EURab) eine Doppelgrabstätte 720,00 EURac) eine Doppelgrabstätte an der Mauer 1.438,00 EURad) jede weitere Grabstätte 360,00 EURae) jede weitere Grabstätte an der Mauer 720,00 EURaf) eine Einzelgrabstätte(bis zum vollend. 5. Lebensj.) 144,00EURag) eine Urnengrabstätte 320,00 EURb) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr fürba) eine Einzelgrabstätte 15,00 EURbb) eine Doppelgrabstätte 29,00 EURbc) eine Doppelgrabstätte an der Mauer 58,00 EURbd) jede weitere Grabstätte 15,00 EURbe) jede weitere Grabstätte an der Mauer 29,00 EURbf) eine Einzelgrabstätte (bis zum vollend. 5. Lebensj.)6,00 EURbg) eine Urnengrabstätte 13,00 EURSoweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Ge-bühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf derersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchsta-be a) erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der FirmaOechsle)

1. Reihengräber für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 333,20 EURb) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 521,22 EURc) ab dem vollendeten 5. Labensjahr

- Tieferlegung - 675,92 EURd) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR2. Wahlgräbera) Einfachgräber 521,22 EURb) Tieferlegung 675,92 EURc) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EURd) Kindergräber (bis zum vollendeten

5. Lebensjahr) 333,20 EUR3. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagenund Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von 130,90 EUR4. je Leichenträger 29,75 EURMit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt die Gemein-de ein gewerbliches Unternehmen. Die zwischen der Ortsgemeindeund dem Unternehmen vereinbarten, unter Punkt III dieser Anlage ge-nannten Gebührensätze werden von dem Unternehmen dem Ge-bührenschuldner in Rechnung gestellt. Anstelle des Unternehmenskann die Gemeinde die Gebühren erheben und an das Unternehmenabführen.IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und AschenDas Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durchgewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehendenKosten sind von den Gebührenpflichtigen als Auslagen zu ersetzen.V. Benutzung der Leichenhalle1. Benutzung der Friedhofshalle 119,00 EUR

2. Benutzung einer Leichenzelle 26,00 EUR3. Benutzung der Friedhofshalle und

einer Leichenzelle 144,00 EUR4. Benutzung der Kühlzelle pro Tag 58,00 EUR5. Reinigung der Friedhofshalle 31,00 EUR6. Reinigung der Leichenzelle 21,00 EUR7. Reinigung der Kühlzelle 31,00 EURVI. Genehmigungsgebühren

Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,Gedenkplatten und Einfassungenwerden erhoben 25,00 EUR

Die Nutzung einer Trennplatte wird nach dem tatsächlichenKostenaufwand berechnet.VII. Abdeckplatten für UrnengräberFür den Erwerb einer Abdeckplatte für ein Urnengrabwerden erhoben 100,00 EUR

Anlage zur Friedhofsgebührensatzungvom 01.01.2013 - 31.12.2013

I. Reihengrabstätten1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigtenach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 180,00 EURb) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 450,00 EUR2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigtenach Nr. 1 400,00 EUR

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a)Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Einzelgrabstätte 450,00 EURab) eine Doppelgrabstätte 900,00 EURac) eine Doppelgrabstätte an der Mauer 1.798,00 EURad) jede weitere Grabstätte 450,00 EURae) jede weitere Grabstätte an der Mauer 900,00 EURaf) eine Einzelgrabstätte(bis zum vollend. 5. Lebensj.) 180,00 EURag) eine Urnengrabstätte 400,00 EURb) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr fürba) eine Einzelgrabstätte 18,00 EURbb) eine Doppelgrabstätte 36,00 EURbc) eine Doppelgrabstätte an der Mauer 72,00 EURbd) jede weitere Grabstätte 18,00 EURbe) jede weitere Grabstätte an der Mauer 36,00 EURbf) eine Einzelgrabstätte(bis zum vollend. 5. Lebensj.) 8,00 EURbg) eine Urnengrabstätte 16,00 EURSoweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Ge-bühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.c)Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf derersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchsta-be a) erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der FirmaOechsle)

1. Reihengräber für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 333,20 EURb) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 521,22 EURc) ab dem vollendeten 5. Labensjahr

- Tieferlegung - 675,92 EURd) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR5. Wahlgräbere) Einfachgräber 521,22 EURf) Tieferlegung 675,92 EURg) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EURh) Kindergräber

(bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 333,20 EUR6. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen, Sonntagenund Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet von 130,90 EUR7. je Leichenträger 29,75 EUR

Mit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt dieGemeinde ein gewerbliches Unternehmen. Die zwischen derOrtsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten, unterPunkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden vondem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung ge-stellt. Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Ge-bühren erheben und an das Unternehmen abführen.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und AschenDas Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wirddurch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbeientstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen alsAuslagen zu ersetzen.

V. Benutzung der Leichenhalle1. Benutzung der Friedhofshalle 119,00 EUR2. Benutzung einer Leichenzelle 26,00 EUR3. Benutzung der Friedhofshalle

Grünstadt - 18 - Ausgabe 12

Page 19: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

und einer Leichenzelle 144,00 EUR4. Benutzung der Kühlzelle pro Tag 58,00 EUR5. Reinigung der Friedhofshalle 31,00 EUR6. Reinigung der Leichenzelle 21,00 EUR7. Reinigung der Kühlzelle 31,00 EUR

VI. GenehmigungsgebührenFür die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,Gedenkplatten und Einfassungen werden erhoben 25,00 EUR

Die Nutzung einer Trennplatte wird nach dem tatsächlichenKostenaufwand berechnet.VIII. Abdeckplatten für UrnengräberFür den Erwerb einer Abdeckplatte für ein Urnengrabwerden erhoben 100,00 EURAnlage zur Friedhofsgebührensatzung ab 01.01.2014

I. Reihengrabstätten1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte

nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 225,00 EURb) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 563,00 EUR

2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigtenach Nr. 1 500,00 EUR

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. a)Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach§ 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung füraa) eine Einzelgrabstätte 563,00 EURab) eine Doppelgrabstätte 1.125,00 EURac) eine Doppelgrabstätte an der Mauer 2.248,00 EURad) jede weitere Grabstätte 563,00 EURae) jede weitere Grabstätte an der Mauer 1.125,00 EURaf) eine Einzelgrabstätte(bis zum vollend. 5. Lebensj.) 225,00 EURag) eine Urnengrabstätte 500,00 EURb) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchstabe a)bei späteren Bestattungen für jedes volle Jahr fürba) eine Einzelgrabstätte 23,00 EURbb) eine Doppelgrabstätte 45,00 EURbc) eine Doppelgrabstätte an der Mauer 90,00 EURbd) jede weitere Grabstätte 23,00 EURbe) jede weitere Grabstätte an der Mauer 45,00 EURbf) eine Einzelgrabstätte(bis zum vollend. 5. Lebensj.) 9,00 EURbg) eine Urnengrabstätte 20,00 EURSoweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Ge-bühr nach dem abgelaufenen Teil des Jahres.c) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf derersten Nutzungszeit wird die gleiche Gebühr wie nach Buchsta-be a) erhoben.

III. Ausheben und Schließen der Gräber (lt. Vertrag mit der FirmaOechsle)

1. Reihengräber für Verstorbenea) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 333,20 EURb) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 521,22 EURc) ab dem vollendeten 5. Labensjahr

- Tieferlegung - 675,92 EURd) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EUR8. Wahlgräberi) Einfachgräber 521,22 EURj) Tieferlegung 675,92 EURk) Urnenbeisetzung je Beisetzung 107,10 EURl) Kindergräber

(bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) 333,20 EUR9. Bei Bestattungen und Beisetzungen an Samstagen,

Sonntagen und Feiertagen wird ein Zuschlagberechnet von 130,90 EUR

10. je Leichenträger 29,75 EURMit dem Ausheben und Schließen der Gräber beauftragt dieGemeinde ein gewerbliches Unternehmen. Die zwischen derOrtsgemeinde und dem Unternehmen vereinbarten, unterPunkt III dieser Anlage genannten Gebührensätze werden vondem Unternehmen dem Gebührenschuldner in Rechnung ge-stellt. Anstelle des Unternehmens kann die Gemeinde die Ge-bühren erheben und an das Unternehmen abführen.

IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und AschenDas Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen wirddurch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbeientstehenden Kosten sind von den Gebührenpflichtigen alsAuslagen zu ersetzen.

V. Benutzung der Leichenhalle1. Benutzung der Friedhofshalle 119,00 EUR2. Benutzung einer Leichenzelle 26,00 EUR3. Benutzung der Friedhofshalleund einer Leichenzelle 144,00 EUR4. Benutzung der Kühlzelle pro Tag 58,00 EUR5. Reinigung der Friedhofshalle 31,00 EUR

6. Reinigung der Leichenzelle 21,00 EUR7. Reinigung der Kühlzelle 31,00 EUR

VI. GenehmigungsgebührenFür die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,Gedenkplatten und Einfassungen werden erhoben 25,00 EUR

Die Nutzung einer Trennplatte wird nach dem tatsächlichenKostenaufwand berechnet.IX. Abdeckplatten für UrnengräberFür den Erwerb einer Abdeckplatte für ein Urnengrabwerden erhoben 100,00 EURHinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-

nehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung derVerfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-meindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnungdes Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO gel-tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genanntenFrist jedermann diese Verletzung geltend machen.Grünstadt, 07.03.2012gez. Reinhold NiederhöferBürgermeister

DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz

Flurbereinigungs- und SiedlungsbehördeFlurbereinigung Freinsheim VIAktenzeichen: 41155-HA2.3.67433 Neustadt, den 15.03.2012Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Freinsheim VIVeränderungssperre

(Veröffentlichung s.u. Verbandsgemeinde)

SONSTIGE MITTEILUNG

HundekotIn letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über die Verunrei-nigung durch Hundekot. Leider nimmt die Verschmutzung öffentli-cher Bereiche durch Hundekot zwischenzeitlich Ausmaße an, dienicht mehr hingenommen werden können.Grund hierfür ist zum einen, dass in unserem ländlichen Bereich dieHunde sich oftmals selbst überlassen sind, zum anderen die Gleich-gültigkeit einiger “Frauchen” oder “Herrchen”. Durch diese Verhal-tensweise ziehen sich die Hundebesitzer - zu Recht - den Unmut vie-ler Bürger zu. Das Zahlen der Hundesteuer, wie viele Hundbesitzerirrtümlich meinen, berechtigt nicht dazu seinen Hund überall sein“Geschäft” verrichten zu lassen.Denken sie als verantwortungsbewusste(r) Hundehalter(in) auch anden Personenkreis der die öffentlichen Anlagen pflegen muss. Es istekelerregend, wenn die Gemeindebediensteten beim Mähen einerAnlage ständig in Hundehaufen treten bzw. der Kot umhergeschleu-dert wird oder spielende Kinder mit Kot in Berührung kommen.Unsere Bitte,richtet sich insbesondere an die Hundebesitzer, die bisher die „Hin-terlassenschaften“ nicht ordnungsgemäß entsorgt haben. NehmenSie beim Spaziergang mit den lieben Vierbeinern eine kleine Schaufeloder eine Plastiktasche (Kot-Sammelgeräte sind in der Regel in Tier-und Zoohandlungen erhältlich), mit um deren „Hinterlassenschaften“zu beseitigen.Helfen Sie bitte mit, die Gehwege, Straßen und vor allem die Spiel-plätze und öffentliche Anlagen sauber zu halten.Mit dem Kauf eines Hundes übernimmt man nicht nur Verantwortungdem Tier gegenüber, sondern auch gegenüber den Mitbewohnernund den Gästen unseres Dorfes.Sollten Sie jemanden antreffen, der sich nicht ordnungsgemäß ver-hält, scheuen Sie sich nicht, den oder die Betroffene(n) anzusprechenund auf den Missstand hinzuweisen.Denken Sie auch daran, dass die Verunreinigung öffentlicher Flächendurch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die entsprechendgeahndet werden kann.Vielen Dank

Grünstadt - 19 - Ausgabe 12

Page 20: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Nichtamtlicher Teil

Kfd-MitgliederversammlungDa am Donnerstag, 29. März der Bußgottesdienst für die Pfarreienge-meinschaft um 19.00 Uhr in Kirchheim stattfindet, wird der kfd-Gott-esdienst mit Gedenken der verstorbenen Mitglieder auf Donnerstag,26. April verschoben. Die Mitgliederversammlung findet nach demBußgottesdienst am Donnerstag, 29. März statt. Da dieses Jahr auchNeuwahlen stattfinden, wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Termine der Landfrauen KirchheimDie Landfrauen haben noch ein paar Restkarten für einen nettenNachmittag im Kabarett „Turne bis zur Urne“ Oma F.R.I.E.D.A,Schaukelstuhl war gestern, heute sind Seniorinnen superaktiv undMultitasking fähig. Das Kabarett befindet sich in Ruchheim in derSchloßstraße 1. Die Veranstaltung ist am 12.04.2012 um 15.00 Uhr;der Eintrittspreis beträgt 7,— €. Wer Lust hat, meldet sich bitte bisspätestens Ende März 2012 bei Frau Jahn Telefon-Nr.06359/960085.ACHTUNG: In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin,dass die Plauderstunde am 12.04.2012 ausfällt.

SV KirchheimFußball AktiveErgebnis:So, 18.03.12: SV Kirchheim - SG Unteres Eistal 2:3 (1:2)Tore: Baer (2)Nächstes Spiel:So, 25.03.12, 13:15 Uhr: VfR Hettenleidelheim 2 - SV KirchheimTischtennis1. HerrenmannschaftTuS Ramsen I - SV Kirchheim I 8:8Zahlenspiegel:Einzel: Robin Pazmandy, Heinz Laubscher, Thomas Odenheimer, Jo-achim Wendel, AxelBornewasserDoppel: Pazmandy/Odenheimer, Laubscher/Nikolaus, Wendel/Bor-newasser2. HerrenmannschaftSV Kirchheim II - TSG Eisenberg II 9 : 0 (kampflos)Vorschau23.3.2012 KV Dirmstein I - SV Kirchheim II

ProtestantischeKirchengemeinde Kirchheim

Unsere GottesdiensteSonntag, 25. März 201210.00 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmandinnen und

Konfirmandenmit dem Ev. Posaunenchor Kirchheim

Mittwoch, 28. März 201219.30 Uhr Gottesdienst zum Abschluss des Grundkurs des Glau-

bens „Spur 8“ mit anschließendem Treffen imGemeindesälchen

Unsere Konfirmandinnen und KonfirmandenAm Sonntag, den 1. April, 10 Uhr werden in der Kirchheimer Kirchefolgende Konfirmandinnen und Konfirmanden konfirmiert. Sie stellensich im Gottesdienst am 25. März der Gemeinde vor. Es sind: LenaFellner, Anne-Sophie Franke, Julia Kaster, Matthias Kroesen,René Mempel, Jonas Nahstoll, Jan-Hendrik Thiel, Lara TriebelundBenedikt Zisterer.Kinderkirche am Samstag, 14.00 bis 16.00 Uhr im Prot. Pfarrsäl-chenAm Samstag, den 24. März findet von 14 – 16 Uhr in Kirche undGemeindesälchen Kirchheim die nächste Kinderkirche statt mit Ge-schichten, Spiele, Lieder, Basteln zum Thema „Gemeinsam sind wirstark“. Verantwortlich ist das Team der Ev. Jugend Kirchheim. Nähe-re Informationen und Anmeldung bei Pfarrer Fischer (Tel. 57 63).Presbyteriumssitzung am 22. März 2012Am Donnerstag, den 22. März 2012, 20.00 Uhr trifft sich das Pres-byterium im Gemeindesälchen zu seiner nächsten turnusmäßigen öf-fentlichen Sitzung. Geplant werden die kommenden Veranstaltungen.

Katholische KirchengemeindeSt. Johannes der Täufer

Donnerstag, 22.03.201218.30 Uhr in Kirchheim

Amt für Volker Steinmetz5. FastensonntagMisereor-Kollekte

Sonntag, 25.03.201210.30 Uhr in Grünstadt

Amt für die Pfarreiengemeinschaft18.30 Uhr in Kirchheim

Fastenandacht(gestaltet vom Kirchengemeindeausschuss)

Donnerstag, 29.03.201218.30 Uhr in Kirchheim

Bußgottesdienst „Auf dem Weg“Weitere Informationen -> siehe unter kath Nachrichten Neuleiningenund Mertesheim

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNG

Aktion „Saubere Landschaft“Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Ortsgemeinde Kleinkarlbach ander Aktion „Saubere Landschaft“.Die Säuberungsaktion von Unrat und Abfällen in der KleinkarlbacherGemarkung findet am Samstag, 24. März 2012 statt.Bürgerinnen und Bürger, die die Gemeinde bei der Säuberungsaktionunterstützen möchten, sind herzlich willkommen.Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus.Es empfiehlt sich festes Schuhwerk oder Stiefel zu tragen undSchutzhandschuhe mitzubringen.Rainer GierthOrtsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde KleinkarlbachSamstag, 24.03.201210 Uhr Probe der Konfirmand/innen in der Battenberger KircheSonntag, 25.03.20129.30 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation in BattenbergMontag, 26.03.201210-11.30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe im Kleinkarlbacher Dorfge-meinschaftshaus15.30 Uhr Rollenverteilung für das Kindermusical, vgl. Hinweis20 Uhr Chorporbe im DorfgemeinschaftshausDienstag, 27.03.201215 Uhr PräparandenunterrichtMittwoch, 28.03.201210.30 Uhr Ökumenischer Schulgottesdienst in der kath. Kirche inNeuleiningen, gestaltet von den Grundschulkindern, Pfarrerin Hellerund Pfarrer Tiator. Thema: „Jetzt oder nie - Die Salbung in Bethani-en“. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!15.30 Uhr Kindergruppe im Dorfgemeinschaftshaus19.30 Uhr Sitzung des Presbyteriums im DorfgemeinschaftshausKindermusical „Jesus und seine Freunde“ am 17. Mai - jetzt Rol-lenverteilung!Am Donnerstag, dem 17. Mai (Christi Himmelfahrt) soll um 14 Uhr beieinem Familiengottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus (oder - beigutem Wetter - auf dem Platz davor) wieder ein Kindermusical auf-geführt werden. Die Proben dazu mit Andrea Schuster beginnen nachden Osterferien - immer montags um 15.30 Uhr im Dorfgemein-schaftshaus. Am Montag, dem 26.03. wird Andrea Schuster das Mu-sical im Dorfgemeinschaftshaus vorstellen und die Rollen werdenverteilt. Alle Kinder von ca. 5 - 12 Jahren, die Lust haben, mitzusin-gen und mitzuspielen, sind herzlich willkommen!Konfirmationen in Kleinkarlbach und BattenbergAm Sonntag Judika, 25. März 2012 und am Palmsonntag, 1.April2012, werden die elf Konfirmandinnen und Konfirmanden eingeseg-net. Die Abendmahlsgottesdienste beginnen jeweils um 9.30 Uhr.Konfirmiert werden in Battenberg am 25. März 2012:Julia Denig, Hauptstraße 4, BattenbergHannah Kühner, Am Kelleracker 4, KleinkarlbachJana Panhans, Hauptstraße 44, BattenbergLisa Pfeiffer, Am Frauländchen 9, Kleinkarlbach

Kleinkarlbachwww.kleinkarlbach.de

Grünstadt - 20 - Ausgabe 12

Page 21: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Lara Weiß, Werner-Spieß-Str. 11a, KleinkarlbachAm 1. April 2012 in Kleinkarlbach werden konfirmiert:Niklas Beyermann, Hauptstraße 18, KleinkarlbachAdina Schaller, Hauptstraße 68b, KleinkarlbachFabian Schaller, Hauptstraße 68b, KleinkarlbachJanik Schaller, Hauptstraße 68b, KleinkarlbachHanna Wenz, In den Schelmenäckern 22, NeuleiningenDennis Zimmermann, Bachweg 6, Kleinkarlbach

Nichtamtlicher Teil

Spielplatzfest in Laumersheim am23.06.2012

Das 1. Treffen der Spielplatzfestinitiative Laumersheim findet am04.04.2012 um 19.30 Uhr im Rathaus statt.Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben bei der Gestaltung undPlanung mitzuwirken, sind zu diesem Treffen herzlich eingeladen.

Gesangverein Concordia LaumersheimAm Donnerstag, 22.03.2012 um 20.00 Uhr findet im Bürgerhaus dieMitgliederversammlung statt.

Verein zur FörderungKinder und Jugendlicher e.V.

Einladung zur JahreshauptversammlungVeröffentlichung sh. Großkarlbach

HSG ECKBACHTALERGEBNISSMELDUNGHSG männliche BJ mBPirmasens-Waldfischbach 33 - 24HSG männliche AJ TSV kandel 19 - 21HSG Männer 3 VSK Niederfeld 28 - 31HSG männliche DJ TSG Mutterstadt 20 - 27HSG männliche CJ TV o3 Wörth 33 - 22HSG Männer 1 SG Albersw.-Hauens.-Ranschb. 26 - 26HSG Männer 2 TG Waldsee 28 - 31Terminvorschau für den 24.03.2012 alle folgenden Spiele sindAuswärtstermine!mBC Hochdorf-Rucheim HSG männliche BJ 16.00 UhrHR Göllheim-Eisenberg 2 HSG Männer 3 19.45 UhrTerminvorschau für den 25.03.2012 alle folgenden Spiele sindAuswärtstermine!TSG Mutterstadt HSG männliche EJ 13.00 UhrHR Göllheim-Eisenberg HSG männliche AJ 14.15 UhrTSG Friesenheim HSG männliche CJ 14.30 UhrSKG Grethen HSG männliche CJ 2 15.15 UhrTV Hochdorf HSG männliche DJ 15.30 UhrDie weibliche A-Jugend der HSG spielt am25.03.2012 um 17.00 Uhrin der Eckbachhalle in Großniedesheim Gegner ist die weibliche Jaus Schifferstadt-Neuhofen.Die Männer 1 der HSG spielen am 24.03.2012 um 19.00 Uhr imSchulzentrum Edigheim, gegen den TV Edigheim.

TuS LaumersheimÜbungsleiter/in gesuchtTuS Laumersheim sucht dringend für das Eltern-Kind-Turnen einenÜbungsleiter oder Übungsleiterin. Bisher fanden die Übungsstundendonnerstags von 16 - 17:00 Uhr statt, der Tag und die Uhrzeit sindaber frei wählbar.Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Bodo Becker un-ter Tel. 06241-90590 oder 0171-6274059 oder per [email protected]

Prot. Kirchengemeinde LaumersheimDonnerstag, 22.3.2012 19.30 Uhr im Pfarrsälchen Großkarlbach Spur8 mitStation 7: Christ bleiben – wie Gottes Geist uns trägtSamstag, 24.3.2012 18 Uhr im Pfarrsälchen Großkarlbach Spur 8 mitStation 8: Wir feiern das Fest des LebensSonntag, 25.3.2012 10 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation mit Feierdes Heiligen Abendmahls in Großkarlbach

Laumersheimwww.laumersheim.de

Aus Laumersheim werden in Großkarlbach konfirmiert:Annika Fetzer, Wiesenstr. 8Philipp Hofheinz, Hauptstr. 38Viviane Keil, Dirmsteiner Str. 10Dienstag, 27.3.2012 15 Uhr Seniorennachmittag im Pavillon;Donnerstag, 29.3.2012 18 Uhr Gemeinsame Presbytersitzung derPresbyterien Großkarlbach, Laumersheim und Obersülzen in Lau-mersheimWeitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen!

Katholische Pfarrei St. BartholomäusFreitag - Hl. Turibio von Montenegro 23.03.1218:30 Eucharistiefeier für Hermann Müller5. Fastensonntag 25.03.129:00 Sonntagsmesse in Großkarlbach

Misereorkollekte11:30 Misereor-Essen im Dirmsteiner PfarrheimMontag - Verkündigung des Herrn 26.03.1218:30 EucharistiefeierDonnerstag 29.03.1216:00 Erinnerungsmahl für die Kommunionkinder in Dirmstein

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNG

Liebe Mitbürgerinnen und MitbürgerAktion Aufräumen ist angesagt.Am kommenden Wochenende stehen ab Freitag den 23.03.2012 vordem Dorfgemeinschaftshaus zwei Container für Müll und Unrat dersich im vergangenen Jahr angesammelt hat.So wie im letzten Jahr, suchen wir wieder Helfer, die sich beteiligenbeim Säubern und Sammeln von weggeworfenem Müll, Schutt undSchrott, der in unserer Gemarkung gedankenlos entsorgt wurde.Wer Lust hat diese Aktion zu unterstützen, soll bitte am Samstagmor-gen am 24.03.12 um 9.00 Uhr am Treffpunkt Rathaus erscheinen.Bürgermeister Tony Schuck

Nichtamtlicher Teil

Prot. Kirchengemeinde MertesheimDienstag, 27.03.201219.30 Uhr Gesamtpresbytersitzung in der Bürgerhalle in QuirnheimWeitere Mitteilungen s. Ebertsheim

Katholische KirchengemeindeSt. Valentin Mertesheim

5.Fastensonntag

Misereor –Kollekte

Sonntag, 25.03.2012

10.30 Uhr in Grünstadt

Amt für die Pfarreiengemeinschaft

Mittwoch, 28.03.2012

18.30 Uhr in Mertesheim:

Amt

Weitere Informationen -> siehe unter kath Nachrichten Neuleiningenund Kirchheim

Mertesheim

Grünstadt - 21 - Ausgabe 12

Page 22: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Amtlicher Teil

SONSTIGE MITTEILUNG

VollsperrungDie Ortsgemeinde Neuleiningen beabsichtigt den Wirtschafts- undFußgängerverbindungsweg „Am Katzenstich“ auszubauen. Die Aus-baumaßnahme soll in der Zeit vom 26.03 bis 30.03.2012 erfolgen.Daher ist der Weg in dieser Zeit voll gesperrt.AdamOrtsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

TSV NeuleiningenCarlsberg - Aktive 1:0Eisenberg - AH 7:1Torschütze: Helmut Merseburg.VorschauAm Samstag, den 24.03.2012 gastiert unsere AH bei der SG Grünstadt/ Obersülzen. Gespielt wird in Grünstadt, Anpfiff ist um 17.00 Uhr.Die Aktiven empfangen am Sonntag, den 25.03.2012 um 15.00 Uhrden SV Rodenbach zum Heimspiel.

Prot. KirchengemeindeSausenheim-Neuleiningen

Sonntag, den 25. März10 Uhr Abendmahlsgottesdienst zur Konfirmation in Sausenheim

Katholische Kirchengemeinde St. NikolausFreitag, 23.03.201209.00 Uhr in Sausenheim Heilige Messe18.30 Uhr in Sausenheim Kreuzwegandacht18.30 Uhr in Neuleiningen Kreuzwegandacht5.FastensonntagMisereor-KollekteSonntag, 25.03.2012 09.00 Uhr in Neuleiningen Amt10.30 Uhr in Grünstadt

Amt für die PfarreiengemeinschaftDienstag, 27.03.2012 Verkündigung des Herrn18.30 Uhr in Neuleiningen FestgottesdienstWeitere Informationen -> siehe unter kath Nachrichten Kirchheim undMertesheim

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

11. Sitzung des Gemeinderates ObersülzenOrtsgemeinde ObersülzenSitzungstag Dienstag, 27.03.2012, 19:30 UhrSitzungsort Dorfgemeinschaftshaus ObersülzenTAGESORDNUNGöffentliche Sitzung1. Bebauungsplan „Hinter den Gärten, Erweiterungsplan I, Ände-

rungsplan V“ und „Hinter den Gärten und Am Zollstock, Ände-rungsplan IV“;

Obersülzenwww.obersuelzen.de

Neuleiningenwww.neuleiningen.de

Aufstellungsbeschluss2. Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 ff BauGB für das

Gebiet des Bebauungsplanentwurfes „Hinter den Gärten, Er-weiterungsplan I, Änderungsplan V“ und „Hinter den Gärtenund Am Zollstock, Änderungsplan IV“

3. Erstellung eines Weinwanderhüttenkonzeptes;Zustimmung der Ortsgemeinde

4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEPIV), Kapitel 5.2.1 - Erneuerbare Energien

5. Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspendenim 1. bzw. 2. Halbjahr 2011 für die Ortsgemeinde Obersülzen

6. Jährliche Unterrichtungspflicht über abgeschlossene Verträge7. Anfragen und Mitteilungen8. Einwohnerfragestundenichtöffentliche SitzungBau- und Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergabe

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Aktion „Saubere Landschaft“Liebe Obersülzer, ob Groß ob Klein, ob Alt ob Jung,am Samstag, 24. März, findet wieder die Aktion „Saubere Umwelt“statt. Daher ruft die Ortsgemeinde zusammen mit den ObersülzerVereinen und Jägern dazu auf, besonders entlang der Straßenränderfür eine saubere Gemarkung zu sorgen.Wie in jedem Jahr, hat sich auch diesmal wieder der Verein „Bach undBaum“ bereit erklärt, entlang der Obersülzer Gräben den Müll zu sam-meln. Nehmen auch Sie sich drei Stunden Zeit und helfen Sie mit,wenn die Dorfgemeinschaft die Ortseingänge und Gräben unserer Ge-meinde von Glas und anderem Unrat der Uneinsichtigen befreit.Für die „blauen Säcke“ sorgt die Gemeinde. Ein Contrainer für deneingesammelten Müll steht auf dem Gelände des SV Obersülzen be-reit. Vergessen Sie nicht, Ihre Arbeitshandschuhe mitzubringen.Für ein deftiges Mittagessen ist selbstverständlich gesorgt.Treffpunkt für die freiwilligen Helfer ist am „Sülzer Tor“ um 9:30Uhr. Dort findet auch wieder der Abschluss statt.Kurt MauntzOrtsbürgermeister

BürgersprechstundeAb April findet die Bürgersprechstunde dienstags ab 19:30 Uhr imDorfgemeinschaftshaus statt.MauntzOrtsbürgermeister

Nichtamtlicher Teil

Landfrauenverein ObersülzenAm Montag, den 26.03.2012 findet im Dorfgemeinschaftshaus einsog. „Mitmachkurs“ statt, zu dem die Landfrauen herzlich einladen.Ab 18.00 Uhr dürfen alle Interessierten, die Rezepte zum Thema „ge-sunde, schnelle und effiziente Küche“ ausprobieren wollen, kommen,ab 19.00 Uhr können dieKommen, die „nur“ probieren wollen und die Rezepte mitnehmenkönnen, um zu Hause etwas auszuprobieren.Die interessierten „Mitmacher“ sollten sich anmelden bei M. Stauffer,Tel. 5367.SeniorennachmittagAm Mittwoch, den 28.03.2012 gestalten die Landfrauen den Seni-orennachmittag, der wie immer um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschafts-haus beginnt. Wer Fahrdienst wünscht, kann sich bei M. Stauffermelden.

S.V. Obersülzen 1970 e.V.Schauernheim - 1. Mannschaft 4:1Torschützen: 3x Steffen Jäschke und Marc Balzke.SW Frankenthal - 2. Mannschaft 2:3Torschützen: Sebastian Bölger, Patrick Blüm und Andreas MaurerMinfeld - Damen 1:1Torschütze:Lisa Stempel.Aufräumtag beim S.V. ObersülzenAm Samstag, den 24.3.2012, ab 9.00 Uhr wird beim S.V. Obersülzenaufgeräumt. Hierzu sind die Mitglieder recht herzlich zum Mithelfenaufgerufen.Sport am WochenendeFreitag 23.3.2012, U 14 Mädchen in Obersülzen um 18.00 Uhr gegenFC Leistadt im Anschluß 19.30 Uhr 2. Mannschaft des S.V. Obersül-zen gegen den Tabellenführer vom VfR Frankenthal II.Die Damen des S.V. Obersülzen empfangen zum Heimspiel amSamstag, den 24.3.2012, 17.00 Uhr die Mannschaft des SV Göcklin-gen. Am Sonntag, den 25.3.2012, 11.00 Uhr spielt die B-Jugend desS.V. Obersülzen in Obersülzen gegen Gronau. Die 1. Mannschaft desS.V. Obersülzen spielt am 25.3.2012 um 15.00 Uhr gegen EintrachtLambsheim.

Grünstadt - 22 - Ausgabe 12

Page 23: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Einladung zur 41. ordentlichen Mitgliederversammlungdes SV 1970 Obersülzen e.V.Die Mitgliederversammlung findet am 30. März 2012, 20.00 Uhr imNebenzimmer der Vereinsgaststätte „Sülzer Tor“, Grünstadter Straße25, 67271 Obersülzen statt.Tagesordnung:1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden2. Totengedenken3. Rückblick und Ausschau4. Berichte aus den Abteilungen4.1 Fußball Senioren4.2 Fußball AH4.3 Fußball Damen4.4 Fußball - Jugend (Mädchen und Jungen)4.5 Damengymnastik / Walking4.6 Tai Chi5. Vorlage der Jahresrechnung6. Bericht der Revisoren7. Beschluss über die Entlastung des Vorstandes8. Neuwahlen8.1 Wahl des/der 1. Vorsitzende/n8.2 Wahl des/der 2. Vorsitzende/n8.3 Wahl des/der Kassenwarts/Kassenwartin8.4 Wahl des/der Schriftführers/Schriftführerin8.5 Wahl des/der Jugendleiters/Jugendleiterin8.6 Wahl von 5 Beisitzern9. Wahl des Ehrenrates10. Wahl der Revisoren/Revisorinen11. Wünsche und Anträge12. VerschiedenesWünsche und Anträge müssen spätestens 14 Tage vor der Mitglie-derversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.Damit die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf breiter Basiserfolgen, bitten wir um zahlreiche Teilnahme.

SVO-Jugend informiertErgebnisse der vergangenen WocheG1SVO : VFR Frankenthal: 8:0G2VFR Grünstadt : SVO: 2:6F1SVO : TSG Eisenberg: 8:0F2SVO : SC Bobenheim/Roxheim II: 0:5F3ATSV Wattenheim II : SVO: 0:3E1SG Hettenleidelheim : SVO: 0:6SVO : ASV Hessheim: 3:1E2ATSV Wattenheim : SVO: 1:2E3TV Kindenheim : SVO: 1:2D1SVO : FC Arminia Ludwigshafen: 3:2D2SVO : SC Bobenheim/Roxheim: 0:5BESV Ludwigshafen : SVO: 2:2AJSG Obersülzen/Ebertsheim : VTG Queichhambach: 3:1VorschauSamstag, den 24.MärzG1 spielt um 10.00 Uhr bei SW FrankenthalG2 spielt um 10.00 Uhr beim SVO gegen AltleiningenE3 spielt um 10.00 Uhr beim SVO gegen FreinsheimF2 spielt um 11.00 Uhr beim SVO gegen VFR FrankenthalF3 spielt um 11.00 Uhr beim SVO gegen HettenleidelheimE1 spielt um 12.00 Uhr bei SW FrankenthalC spielt um 13.15 Uhr beim VFR FrankenthalE2 spielt um 13.45 Uhr beim SVO gegen SW FrankenthalD2 spielt um 14.00 Uhr in Eppstein

Prot. Kirchengemeinde ObersülzenDonnerstag, 22.3.2012 19.30 Uhr im Pfarrsälchen Großkarlbach Spur8 mit Station 7: Christ bleiben – wie Gottes Geist uns trägtSamstag, 24.3.2012 18 Uhr im Pfarrsälchen Großkarlbach Spur 8 mitStation 8: Wir feiern das Fest des LebensMittwoch, 28.3.2012 19.30 Uhr Mitgliederversammlung des Förder-vereins „Dorfkirche Obersülzen“ im DorfgemeinschaftshausDonnerstag, 29.3.2012 18 Uhr Gemeinsame Presbytersitzung derPresbyterien Großkarlbach, Laumersheim und Obersülzen in Lau-mersheimWeitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim!

Amtlicher Teil

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

7. Sitzung desLandwirtschaftsausschusses Obrigheim

Sitzungstag Montag, 26.03.2012, 19:30 UhrSitzungsort Bürgerhaus ObrigheimTAGESORDNUNGöffentliche Sitzung1. Verpflichtung eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes2. Anfragen und Mitteilungennichtöffentliche SitzungFinanzangelegenheiten, Auftragsvergabe

24. Sitzung des Gemeinderates ObrigheimSitzungstag Mittwoch, 28.03.2012, 19:30 UhrSitzungsort Bürgerhaus ObrigheimTAGESORDNUNGöffentliche Sitzung1. Erschließung des Neubaugebietes “Baumgarten”;

Beauftragung eines Planungsbüros und weiteres Verfahren2. Anfragen und Mitteilungen

SONSTIGE MITTEILUNGEN

Tempo 30 in Teilbereichen der HauptstraßeUnterschriftenaktionSehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger.Im letzten Jahr hatte die Gemeinde bei der jährlichen Verkehrsschauden Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung (30 Km/h) in Teil-bereichen der Hauptstraßen in Obrigheim und den Ortsteilen gestellt,der leider abgelehnt wurde. Um dem erneuten Antrag den nötigenNachdruck zu verleihen, bitte ich Sie um ihre Mithilfe.Mit Ihrer Unterschrift zur Forderung der Geschwindigkeitsbegren-zung, können wir vielleicht unseren Antrag genehmigt bekommenund somit die Sicherheit auf den teilweise engen und ohne Gehwegbefindlichen Straßenabschnitten erhöhen.In den nächsten Tagen werden Helfer im Ort unterwegs sein und Sieum Ihre Unterschrift bitten.Helfen auch Sie mit unseren Ort sicherer zu gestalten.Stefan MuthOrtsbürgermeister

Annahmestelle für SchnittgutAuf dem Gelände des Bauhofs (ehemaliger Sportplatz im Ortsteil Col-genstein) wird auch dieses Jahr eine Annahmestelle für Schnittgutund Gartenabfälle eingerichtet. Die Anlieferung ist ab dem24.03.2012, samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, möglich und nurfür Obrigheimer Bürger erlaubt. Angenommen wird Schnittgut mitmaximal 2 m Länge und einer Aststärke bis max. 4 cm.Nicht angenommen werden:- Gartenabfälle mit Plastikverpackung- Gartenabfälle mit Fremdreststoffen, z. B. Pflanztöpfe- Wurzelstöcke von Bäumen, Hecken und Sträuchern- Grobholz- Gewerbliche Gartenabfälle und SchnittgutDie Anlieferung ist kostenfrei und wird beaufsichtigt.Die Gemeinde

„Spielplatz Inselmühle“Es wurde festgestellt, dass Kinder und Jugendliche das Gelände der„Inselmühle“ als Spiel- und Aufenthaltsort benutzen. Bei dem Gelän-de handelt es sich um ein privates Anwesen, dessen Betretengrundsätzlich verboten ist. Die Eltern werden gebeten ihre Kinderentsprechend zu belehren und zu veranlassen das Gelände zur eige-nen Sicherheit nicht zu betreten.

Obrigheim (Pfalz)www.obrigheim-pfalz.de

Grünstadt - 23 - Ausgabe 12

Page 24: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Bericht über die 23. Sitzungdes Gemeinderates Obrigheim

am 01.03.2012Beschlussfassung über die Annahme von Geld-/Sachspenden im2. Halbjahr 2011 für die Ortsgemeinde ObrigheimGem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geld- bzw. Sachspen-den i.H.v. 3.324,97 EURO gem. den Aufstellungen über die Spenderzugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden.Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEPIV), Kapitel 5.2.1 - Erneuerbare EnergienZum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungspro-grammes (LEP IV) - Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energien - werden kei-ne Anregungen und Bedenken vorgebracht.Rückbau von öffentlichen TelefonstellenDer Gemeinderat stimmt dem Rückbau der Telefonzelle zu.

Nichtamtlicher Teil

Untere Hauptstraße e. V. ObrigheimStabausumzug am Samstag, den 24.03.2012 14:00 in ObrigheimLiebe Kinder, habt ihr euren Stabausstecken schon geschmückt?Dann kommt alle am Samstag, den 24.03.2012 um 13:45 Uhr an denRosengarten in Obrigheim.Dank der Unterstützung durch die Gemeinde Obrigheim erhalten dortalle Kinder eine große Stabausbrezel. Gegen 14:00 Uhr startet dannder Stabausumzug durchs Dorf, begleitet vom SpielmannszugFreinsheim und natürlich einem großen Schneemann. Der „Winter“wird dann am Sportplatz der SG Unteres Eistal in Obrigheim ver-brannt.

Albsemer Wetterhexe e.V.Wir bedanken uns bei allen, die am „Schmutzigen Donnerstag“ ihrenWegezoll entrichtet haben. Das Geld wird wie gewohnt einem gutenZweck zugeführt wird: Der Förderverein der Kinderkrebsstation inHeidelberg durfte sich über einen Betrag von 500,— EUR freuen. Am15. März wurde von den Hexen dem Förderverein der Kita „Eisbach-bande“ in Obrigheim eine Spende von EUR 300,— überreicht. DasGeld wird für die Erneuerung des Außengeländes verwendet.

„Unser täglich Brot…“- Fahrt ins Technoseum

Am Freitag, 30. März, unternimmt die ASF Obrigheim eine Fahrt nachMannheim ins Technoseum zum Besuch der Ausstellung „Unser täg-lich Brot - über die Industrialisierung der Ernährung“. Diese Ausstel-lung zeigt, wie sich unsere Essgewohnheiten und Lebensweise überdie Jahrzehnte gewandelt haben. Die Abfahrt erfolgt um 12:15 Uhram Bahnhof in Albsheim (Grünstadt 12:30 Uhr), Rückfahrt um 17:44Uhr; der Preis für Bahnfahrt und Eintritt beträgt 11 Euro. Im An-schluss an den Museumsbesuch bleibt noch Zeit für einen Stadt-bummel.Sie haben Lust auf einen informativen und unterhaltsamen Nachmit-tag und möchten gerne mitfahren? Dann melden Sie sich bitte an beiDoris Christ, Tel. 06359 81619.

SG Unteres EistalTuS Obrigheim/TuRa Albsheim-Mühlheim e.V.

FußballJugendfußballF-JugendSG Unt.Eistal/Bockenh. - Eintracht Lambsheim II 7 : 0 (5:0)Tore: Cedric Fischer 4x, Fabian Heiligtag 1x, Jannis Haase 1x, MoritzMarthaler 1xVorschau:Samstag, 24.3.12 SG Unt. Eistal/Bockenh. - JSG Dirmst./Großnie-desh./Heßh. um 11:UhrTischtennisDamen1.TTC Altrip - SG Unteres Eistal 8 : 2Die Spiele gewannen das Doppel Verena Vetter/Wibke Wagner undim Einzel Verena Vetter.Vorschau:Freitag, 23.3.12 SG Unteres Eistal - VfR Hettenleidelheim um 20:15UhrHerren 1SG Unteres Eistal - ASV Hessheim 2 8 : 4Die Punkte holten die Doppel Wagner/Gießen, Hartmann/Lötsch unddie Einzel Wagner, Hartmann (2), Gießen (2) und Lötsch.Herren 2TV Lambsheim 2 - SG Unteres Eistal 2 8 : 1Den Ehrenpunkt erkämpfte Lötsch.

Vorschau:Freitag, 23.3.12 SG Unteres Eistal 2 - 1.TTC Frankenthal 4 um 20:00UhrHerren 3SG Unteres Eistal 3 - TTV Bobenheim 5 3 : 8Die Punkte erkämpften das Doppel Emig/Petri und die Einzel Emigund Petri

TV Colgenstein-Heidesheim e. V.TischtennisabteilungErgebnisse:TTF Frankenthal 2 : TV Colgenstein 1 5:9Erfolgreich waren F. Dörling 1, W. Bradel 2, D. Eichholdtz 2 undF. Hotz 2 im Einzel sowie die Doppel F. Dörling/Eichholdtz undP. Haft/F. Hotz.TV Colgenstein 2 : TG Oggersheim 2:9Die Punkte holten J. Scheu und das Doppel E. Hertel/F. Hotz.Vorschau:Fr. 23.03.12 20.15 Uhr DJK Limburgerhof 2 : TV Colgenstein 2Sa. 24.03.12 19.00 Uhr TV Colgenstein 1 : TTV Otterstadt 1DartabteilungVorschau:Do. 22.03.12 Unicorn Darter (Böhl Iggelheim) : Dart Angels 2Fr. 23.03.12 Dart Angels 4 : Gallier (Oppau)Sa. 24.03.12 Dart Angels 1 : Die Oldies (Ludwigshafen)Sa. 24.03,12 Dart Angels 3 : Schieberbande (Frankenthal)

Protestantische KirchengemeindenAlbsheim und Mühlheim

Sonntag, 25. März, Prot. Kirche Albsheim09.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst mit Hl. Abendmahl

- Pfarrer Martin TheobaldMittwoch, 28. März, Evang. Gemeindehaus Asselheim15.00 Uhr Gemeinsamer Gemeindenachmittag für Albsheim,

Mühlheim und Asselheim bei Kaffee und Kuchen und ei-nem Thema - Pfr. Theobald;Ein Fahrdienst wird eingerichtet: Abfahrt 14.30 Uhr anden Bushaltestellen in Mühlheim und Albsheim

Mittwoch, 28. März, Elisabethkirche Asselheim18.30 Uhr Zentrale Passionsandacht für Asselheim, Albsheim

und MühlheimKonfirmation in Prot. Kirche AlbsheimAm Sonntag, 25. März wird um 09.30 Uhr in der Albsheimer Kirchedie diesjährige Konfirmation gefeiert. In dem Abendmahlsgottes-dienst werden folgende 7 Konfirmandinnen und Konfirmanden ausAlbsheim feierlich eingesegnet:Konrad BaczykJohanna KrückEmma NeumannXaver NeumannPascal PilzPatricia PilzMarvin Zöller

Protestantische KirchengemeindeObrigheim-Colgenstein

Sonntag, 25.03.201214:00 Uhr Langschläfer-Gottesdienst in Colgenstein mit ansch-

ließendem PfarrkaffeeMittwoch, 28.03.201219:00 Uhr Passionsgottesdienst in Colgenstein

Nichtamtlicher Teil

FC Quirnheim 1951 e.V.Das Sportheim ist am 23.03. ab 19:30Uhr geöffnet.Ausschusssitzung am Do. 22.03., 19 Uhr im Sportheim.

Quirnheim

Grünstadt - 24 - Ausgabe 12

Page 25: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Prot. Kirchengemeinde QuirnheimDienstag, 27.03.201219.30 Uhr Gesamtpresbytersitzung in der Bürgerhalle in QuirnheimWeitere Mitteilungen s. Ebertsheim

Katholische KirchengemeindeSt. Oswald Boßweiler

5. FastensonntagMisereor-KollekteSonntag, 25.03.201209.00 Uhr in Boßweiler

Amt für Marianne GrünewaldAmt als Jahrgedächtnis für Margarete Kohl und KinderWilly und BrunhildeBUS- Rodenbach

Grünstadt - 25 - Ausgabe 12

Page 26: mtsblatt - doc.vg-ll.de Gruenstadt-Land/2012/KW 12 Gruen… · März 2012 Beginn 17:00 Uhr Eintritt frei 39. Jahrgang (123) Donnerstag, den 22. März 2012 Nr. 12/2012. Grünstadt

Grünstadt - 26 - Ausgabe 12