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Kreisseniorenplan 2015 für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

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Kreisseniorenplan 2015für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Kreisseniorenplan 2015für denLandkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Stand: Dezember 2011

7. Pflege und Vor- und Umfeld von Pflege im Landkreis – Bestand und Bedarf 46

7.1 Beratungsstruktur 467.2 Vor- und Umfeld der Pflege 477.3 Ambulante Pflege 477.4 Betreutes Wohnen 487.5 Ambulante Wohngruppen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz 497.6 Teilstationäre Pflege 497.7 Stationäre Pflege 507.8 Arbeitskreise und Fachgremien 69

8. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 71

9. Literaturverzeichnis und Handreichungen 72

Anlagen 74 1 Ergebnisse der Erhebungen bei den Kommunen und Pflegeeinrichtungen 2 Einrichtungen im Landkreis

Impressum

Inhaltsverzeichnis

Grußwort 7

1. Einführung 8

2. Die demographische Entwicklung im Bereich Senioren/-innen 10

2.1 Die demographische Entwicklung in Baden-Württemberg 102.2 Die demographische Entwicklung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 13

3. Senioren/-innen als Zielgruppe der Sozialplanung 22

3.1 Altersbilder 223.2 Wie leben Senioren/-innen heute? 233.3 Senioren/-innen mit Migrationshintergrund 243.4 Senioren/-innen mit Behinderung 253.5 Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren/-innen 263.6 Gesundheit von Senioren/-innen 283.7 Herausfordernde Lebenssituationen von Senioren/-innen 28

4. Wohnen mit und ohne Unterstützungsbedarf in der eigenen Häuslichkeit 33

4.1 Wohnen zu Hause 334.2 Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung 344.3 Ambient Assisted Living (AAL), umgebungsunterstütztes Leben 344.4 Betreutes Wohnen zu Hause 354.5 Betreutes Wohnen 354.6 Neue Wohnformen 36

5. Gesetzesänderungen und Ergänzungen der Pflegeversicherung seit 1995 38

6. Pflegebedürftigkeit und Pflegepotenziale 40

6.1 Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit 406.2 Menschen mit Demenz 456.3 Häusliches Pflegepotenzial und Pflegefachkräfte 45

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der demographische Wandel beginnt nicht erst, wir sind mitten drin. Deshalb möchte ich uns alle ermu-tigen, die Herausforderung anzunehmen - in vielerlei Hinsicht als Pioniere - denn eine vergleichbare Situation hatte noch keine Generation vor uns zu bewältigen.

Gemeinsam mit den Kommunen und Akteuren der Altenhilfe konnte in den vergangenen Jahren ein verlässliches Beratungs-, Unterstützungs- und Pflegenetzwerk aufgebaut werden. Die Vielzahl der Angebote darf uns jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in unserem Landkreis noch viel zu tun gibt und weitere Themenbereiche ein ebensolches Engagement erfordern. Unser Landkreis wird zukünftig einen starken Anstieg an älteren und hochaltrigen Menschen erleben und veränderte Famili-enstrukturen und die Gleichzeitigkeit von Phasen der Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit und Pflege stellen die Familien zunehmend vor große Herausforderungen. Alter ist dennoch nicht gleichzusetzen mit Pflegebedürftigkeit. Neben der Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Altersstruktur und Pflegebedürftigkeit in unserem Landkreis regt der Kreisseniorenplan eine differenzierte Sicht auf das Alter an.

Ich danke allen, die sich für die Belange der älteren Bürger/-innen unseres Landkreises einsetzen. Besonders hervorheben möchte ich die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für die Be-treuung und Begleitung älterer Menschen und ihrer Familien sowie die Arbeit der Seniorenräte, die sich für die Interessen der älteren Generation einsetzen.

Dem Fachbeirat für Pflege, dem Arbeitskreis Demenz und allen Akteuren im Landkreis Breisgau-Hoch-schwarzwald, die seit Jahren die Entwicklungen in der Altenhilfe inhaltlich und planerisch mit gestalten, gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank für die allzeit konstruktive und kollegiale gemeinsame Arbeit und die Begleitung des vorliegenden Kreisseniorenplans. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen, die im Folgenden beschriebenen Herausforderungen der kommenden Jahre anzugehen.

Ihre

Dorothea Störr-RitterLandrätin

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●● Daten- und Informationsbasis und PlanungshorizontDem vorliegenden Plan liegen die Bedarfsvorausschätzungen des Statistischen Bundesamtes (destatis), des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (STALA) und die gemeindebezoge-nen Bedarfseckwerte für die stationäre Pflege des Sozialministeriums Baden-Württemberg bis 2015 zugrunde. Daraus ergibt sich der Planungshorizont bis zum Jahr 2015. Derzeit arbeiten Landkreis-tag, Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg (Sozialministerium) und Vertreter/-innen der Altenhilfefach-beratungen an einer Fortschreibung der Zahlen.

●● PlanungsräumeDer Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald umschließt mit seinen 50 Städten und Gemeinden als „Kragenkreis“ den Stadtkreis Freiburg. Seine Ausdehnung in der Fläche, die großen Höhenunter-schiede und die langen Verkehrswege erfordern eine differenzierte Betrachtung im Rahmen der Sozialplanung. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die im Kreispflegeplan vom Juli 2001 zugrunde gelegten sieben Einzugsbereiche der Sozialstationen als Planungsräume der vorliegen-den Fortschreibung unverändert übernommen.

●● PlanungsbeteiligteDie an der örtlichen Versorgung Beteiligten wurden im Sinne des Landespflegegesetzes § 4 Abs. 3 über den Fachbeirat für Pflege eingebunden. Dieser wurde, analog dem Pflegeausschuss auf Landesebene, 1996 gegründet (§ 2 Abs. 1 LPflG) und hat die Planungsprozesse 2001 und 2011 beratend begleitet. Städte, Gemeinden sowie stationäre und ambulante Einrichtungen beteiligten sich über eine schriftliche Erhebung am Planungsprozess. Die Planungsverantwortung lag bei der Fachstelle für Alten- und Behindertenhilfe.

1. Einführung

Im Fokus des vorliegenden Kreisseniorenplans mit einem Planungshorizont bis 2015, steht unver-ändert die Sicherstellung der Versorgung älterer und alter Bürger/-innen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die Planung der pflegerischen Versorgung hat nach dem Wegfall der Pflege-heimförderung im Jahr 2010, nicht an Bedeutung verloren. Der bedarfsgerechte Ausbau der Pflegeinfrastruktur erfolgte im Landkreis auf der Grundlage der vom Kreistag im Juli 2001 beschlos-senen Kreispflegeplanung. Deren Kernaussagen sind zu 100 % erfüllt und im Wesentlichen noch zutreffend, regionale Defizite, vor allem in der stationären Pflege, wurden ausgeglichen.

Darüber hinaus erfordert die demographische Entwicklung den Aus- und Aufbau kleinräumiger verlässlicher Netzwerke und bedarfsgerechter Strukturen im Vor- und Umfeld von Pflege. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss dem Entstehen von Hilfebedürftigkeit entgegenge-wirkt und eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung zu Hause in noch stärkerem Maß als bisher unterstützt werden. Den Städten und Kommunen kommt dabei im Rahmen der Daseinsvorsorge die größte Verantwortung zu. Der vorliegende Kreisseniorenplan formuliert auf der Grundlage demographischer und statistischer Vorrausschätzungen zukünftige Bedarfe und Herausforderungen. Diese werden ergänzt durch die Aussagen der Kommunen und Pflegeeinrich-tungen im Landkreis (siehe Anlage 1).

●● Gesetzliche Grundlagen der Kreispflegeplanung Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 hat sich die Pflegelandschaft grundlegend gewandelt. Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung soll sich durch den freien Markt regeln. Gleichzeitig ist sie laut Sozialgesetzbuch (SGB) XI eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Erhalt nach § 9 SGB XI Aufgabe der Länder ist: „Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfä-higen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“. Diese wird in Baden-Württemberg durch das Landespflegegesetz (LPflG) vom 11.09.1995 bzw. das Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes vom 15.6.2010 geregelt. Danach sind die Stadt- und Landkreise verpflichtet, entsprechend den örtlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten auf der Grundlage des Landespflegeplans (§ 3 LPflG) räumlich gegliederte Kreispflegepläne zu erstellen (§ 4 Abs. 1 LPflG).

Der Landkreis kam seiner Verpflichtung zur Kreispflegeplanung bisher wie folgt nach:

• 1990: „Empfehlungen zur Altenhilfe“ • 1997: Beschluss der Bedarfswerte für die Dauerpflege bis 2000• 2001: Kreispflegeplan mit einem Planungshorizont bis 2010

Zur Sicherstellung der Pflegeinfrastruktur wurde von 1997 bis 2010 die Investitionskostenförderung von Pflegeheimen nach dem Landespflegegesetz gewährt. Auf der Grundlage der Kreispflegepläne wurde diese Aufgabe gemeinsam von Land, Landkreis und Gemeinden wahrgenommen.

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●● Lebenserwartung Die Bevölkerung wird immer älter, die Lebenserwartung hat sich in den letzten 100 Jahren um rund 35 Jahre erhöht. Ein wesentlicher Grund ist die stark gesunkene Säuglings- und Kindersterblichkeit. Aber auch die Sterblichkeit in höherem Alter hat aufgrund der verbesserten gesundheitlichen Versorgung abgenommen. Frauen leben im Schnitt deutlich länger als Männer. Derzeit haben Frauen in Baden-Württemberg eine Lebenserwartung von 83,4 Jahren, Männer von 78,8 Jahren.5 Als Gründe für die geschlechtsspezifischen Sterblichkeitsunterschiede werden neben genetischen Bedingungen auch sozialpolitische Gründe und Belastungsfaktoren während der Dauer der Er-werbstätigkeit genannt. Aufgrund der verbesserten medizinischen Versorgung wird mit einer weiter ansteigenden Lebenserwartung gerechnet.

2. Die demographische Entwicklung im Bereich Senioren/-innen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen nimmt aufgrund der seit Jahren konstant niedrigen Gebur-tenrate immer stärker ab. Parallel dazu verändert sich die Altersstruktur. Der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung nimmt durch die steigende Lebenserwartung stetig zu. Diese Entwicklun-gen lassen sich nach Aussagen von Experten/-innen kurz- und mittelfristig weder durch mehr Zuwanderung noch durch eine höhere Geburtenrate umkehren. Sie werden heute vielfach mit einer abnehmenden wirtschaftlichen Dynamik, einer Überforderung der nachwachsenden Generation und der sozialen Sicherungssysteme gleichgesetzt. Die Herausforderungen, die sich aus den Verschiebungen in der Altersstruktur ergeben, berühren praktisch alle Lebensbereiche. Die Städte und Kommunen werden für älter werdende Bürger/-innen zunehmend zum Lebensmittelpunkt und damit zentrale Orte der Daseinsvorsorge. Der anhaltende Rückgang der Bevölkerungszahlen und die Verschiebung der Altersstruktur haben direkte Auswirkungen auf die über Jahre aufgebauten und gewachsenen Angebote und Leistungen der öffentlichen Infrastruktur. Eine selbstständige Lebensführung wird, besonders in ländlichen Regionen, zunehmend erschwert. „Der regional zu beobachtende Bevölkerungs-rückgang führt zu einer rückläufigen Auslastung von Schulen, Kran-kenhäusern und anderen wichtigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Im Extremfall sehen sich Kommunen zu deren Schließung veranlasst.“1 Planung für ältere und alte Menschen wird immer mehr zu einer Querschnittsaufgabe.

2.1 Die demographische Entwicklung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird die Einwohnerzahl von rund 10,75 Mio. im Jahr 2011 bis 2050 auf knapp 9,7 Mio. zurückgehen, wie zuletzt 1990. In 13 der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württem-bergs ist noch bis zum Jahr 2025 mit leichten Bevölkerungszunahmen zu rechnen, unter anderem im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der vorausgeschätzte Rückgang der Bevölkerungszahl ist für sich betrachtet keine dramatische Entwicklung. Bedeutsamer sind die Veränderungen, die sich in der Zusammensetzung der Altersstruktur, also in den Anteilen, die bestimmte Altersklassen an der Gesamtbevölkerung haben, in den nächsten Jahrzehnten vollziehen werden.

●● Geburtenrate Es werden weniger Kinder geboren, als Menschen sterben. Nach 2018 werden den Berechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (im Folgenden STALA genannt) zufolge in allen Bundesländern rückläufige Einwohnerzahlen zu verzeichnen sein. Im Jahr 2009 wurden in Baden-Württemberg rund 1,35 Kinder je Frau geboren.3 Für die Bestandserhaltung der Bevölke-rung wäre die Geburt von 2,1 Kindern je Frau notwendig. Dieser Wert wurde in Baden-Württemberg bis 1970 durchgehend erreicht bzw. übertroffen. Danach war die Geburtenrate rückläufig, “… so dass seit fast 4 Jahrzehnten jedes Jahr etwa ein Drittel der Geburten fehlt, die erforderlich wären, um den Bevölkerungsstand ohne Zuwanderungen zu erhalten.“ 4

_____________________1 Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Denkanstöße für die Praxis Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung April 2010,

Berlin2 Der demographische Wandel in Baden-Württemberg, STALA: Reihe Statistische Analysen 1/2009, Seite 153 Der demographische Wandel in Baden-Württemberg, STALA: Reihe Statistische Analysen 1/2009, Seite15/174 Die Alterung der Bevölkerung in Baden-Württemberg, Werner Brachat-Schwarz. STALA: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg

9/2011, Seite 17

Quelle: Bevölkerungsstatistik, Landesvorausberechnung Baden-Württember 2009

●● DurchschnittsalterNach Berechnungen des STALA waren die Einwohner/-innen des Landes zum Jahresende 2009 im Durchschnitt 42,5 Jahre alt (im Jahr 2001 waren es 40,4 Jahre). Das Durchschnittsalter der weibli-chen Bevölkerung lag mit 43,7 Jahren um 2,4 Jahre höher als das der Männer (41,3 Jahre).6 „Bis zum Jahr 2060 wird sich das Durchschnittsalter im Land nochmals um 7 Jahre auf dann knapp 50 Jahre erhöhen. Die Zahl der 85-Jährigen und älteren könnte sich im gleichen Zeitraum verdreifa-chen, nachdem sie sich seit 1970 bereits verfünffacht hat.“7 Gründe für eine regional unterschiedli-che Entwicklung der Bevölkerung in den Stadt- und Landkreisen sind u. a. die Geburtenrate und Zuzüge jüngerer Familien, die Einfluss auf das regionale Durchschnittsalter haben.

_______________________5 Regionale Unterschiede in der Lebenserwartung in Baden-Württemberg, Ivar Cornelius, STALA: Statistisches Monatsheft 9/20116 Vgl. www.statistik-bw.de Pressemeldung Nr. 291/2010 des STALA vom 6. September 20107 Die Alterung der Bevölkerung in Baden-Württemberg, Werner Brachat-Schwarz. STALA: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg

9/2011, Seite 20

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●● WanderungsbewegungenDas Wanderungssaldo (Zugezogene abzüglich Fortgezogene über die Kreis- bzw. Landesgrenzen) ist eine weitere demographische Komponente, die die Alterung eines Landes bzw. einer Region mit bestimmt. Baden-Württemberg hat wie kein anderes Bundesland von Zuwanderungen profitiert und es wird bis zum Jahr 2050 weiterhin von einem Wanderungssaldo von rund 17.000 Menschen pro Jahr ausgegangen, bevor der Südwesten einen ähnlichen Alterungsprozess erleben wird wie andere westdeutsche Regionen.8 Da die zuwandernden Personen im Durchschnitt etwa zehn Jahre jünger sind als diejenigen, die bereits im Land leben, bewirken die Zuwanderungen kurzfristig einen gewissen „Verjüngungseffekt“.9

●● Entwicklung der Altersstruktur und das Verhältnis der Generationen zueinanderEntscheidend für die Bewertung künftiger Herausforderungen ist nicht die Entwicklung der Bevölke-rung allein, sondern die damit einhergehenden gravierenden Verschiebungen im Altersaufbau und dem Verhältnis der Generationen zueinander. Ende 2000 lebten in Baden-Württemberg erstmals mehr ältere als jüngere Menschen.

Quelle: Bevölkerungsstatistik, Landesvorausberechnung Baden-Württember 2009

Die Bevölkerung insgesamt entwickelt sich in den Städten und Gemeinden bzw. Stadt- und Land-kreisen unterschiedlich. Die Zahl der älteren Menschen steigt jedoch sowohl zahlen- als auch anteilsmäßig überall.10 In Baden-Württemberg leben derzeit knapp 235.000 Personen, die 85 Jahre oder älter sind. Diese Altersgruppe setzt sich zu etwa drei Vierteln aus Frauen (171.000) und lediglich zu einem Viertel aus Männern (63.000) zusammen.11 Der im Erwerbsalter befindlichen Bevölkerung wird künftig eine deutlich wachsende Zahl von nicht erwerbstätigen Personen gegen-überstehen.

_______________________8 Vgl. Der demographische Wandel in Baden-Württemberg, STALA: Reihe Statistische Analysen 1/2009, Seite 169 Vgl. Der demographische Wandel in Baden-Württemberg, STALA: Reihe Statistische Analysen 1/2009, Seite 17 STALA: Pressemitteilung

57/2010 vom 23. Februar 201010 Vgl. www.statistik-bw.de Pressemeldung Nr. 291/2010 STALA vom 6. September 201011 Presseheft 6/2009 STALA

2.2 Die demographische Entwicklung im Landkreis Breisgau-Hochschwarz-wald

In mittel- und langfristiger Perspektive steht der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wie alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg vor gravierenden Umbrüchen im Altersaufbau der Bevölkerung. Der Personenkreis der Hochbetagten wird im Landkreis besonders stark zunehmen.

Die nachfolgenden Statistiken geben einen Überblick über die Altersstruktur im Landkreis mit Stand 12/2010 und verdeutlichen die oben beschriebene Entwicklung.

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Die Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen im Landkreis von 2001 bis 2010

Absolute Veränderungen der Altersgruppen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Jahr insgesamtdavon in der Altersgruppe von … bis unter ... Jahrenunter 25 25-40 40-65 65-85 85 u.älter ü. 65 J.

insg.2001 243.043 69.497 53.611 81.166 34.195 4.574 38.7692002 245.342 70.080 52.521 82.589 35.764 4.388 40.1522003 247.002 70.203 50.994 84.121 37.474 4.210 41.6842004 248.400 70.119 49.414 85.334 39.170 4.363 43.5332005 249.535 69.674 48.036 86.439 40.636 4.750 45.3862006 250.013 68.808 46.405 87.673 41.932 5.195 47.1272007 250.183 67.907 44.810 89.329 42.523 5.614 48.1372008 250.132 67.124 43.019 90.825 43.336 5.828 49.1642009 250.418 66.461 41.647 92.069 44.198 6.043 50.2412010 251.266 66.041 41.006 93.727 44.123 6.369 50.4922001-2010Veränderungen in % 3,38 % -4,97% -23,51% 15,48% 29,03% 39,24% 30,24%

Quelle: Landratsamt, Fachbereich Struktur- und Wirtschaftsförderung auf der Basis der Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (STALA), Stand 09/2011

In den letzten zehn Jahren, die dem Planungshorizont des Kreispflegeplans vom Juli 2001 entspre-chen, hat der Landkreis insgesamt 8.223 Einwohner/-innen hinzu gewonnen. Die Anzahl der unter 25-Jährigen ist um 3.456 (3,38 %) gesunken, während die Zahl der über 65-Jährigen insgesamt um 11.723 (30,24 %) gestiegen ist. Der Anstieg bei den über 85-Jährigen lag mit 1.795 Personen sogar bei 39,24 %. Dass diese Entwicklung sich weiter fortsetzen wird, belegen die folgenden Zahlen und Grafi-ken eindrücklich.

Die Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen im Landkreis

Prognose-jahr

insgesamtdavon in der Altersgruppe von … bis unter ... Jahrenunter 25 25-40 40-65 65-85 85 u.älter ü. 65 J. insg.

2015 250.824 61.644 41.883 92.962 46.265 8.070 54.3352025 248.185 55.343 41.679 87.165 51.988 12.010 63.998

Absolute Veränderungen der Altersgruppen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Jahr insgesamtdavon in der Altersgruppe von … bis unter ... Jahrenunter 25 25-40 40-65 65-85 85 u.älter ü. 65 J. insg.

2010-2015 -0,18% -6,66% 2,14% -0,82% 4,85% 26,71% 7,61%2015-2025 -1,05% -10,22% -0,49% -6,24% 12,37% 48,82% 17,78%2010-2025 -1,23% -16,20% 1,64% -7,00% 17,83% 88,57% 26,75%

Quelle: Landratsamt, Fachbereich Struktur- und Wirtschaftsförderung auf der Basis der Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg (STALA), Stand 09/2011

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Bei der Entwicklung der Hochaltrigkeit steht der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Kreisver-gleich auch über das Jahr 2025 hinaus weit vorn in Baden-Württemberg. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Landkreis haben. Dies wird später näher beschrieben.

Die Bedeutung des demographischen Wandels im älter werdenden Landkreis Breisgau-Hoch-schwarzwald wurde im Jahr 2008 von den Liga-Verbänden und dem Sozialdezernat in den Hand-lungsempfehlungen „Demographischer Wandel im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ fachlich aufgearbeitet. Die daraus entstandenen Handlungsempfehlungen haben nach wie vor Bestand.

Nachfolgend werden die Statistiken für den Landkreis kurz erläutert:

●● GeburtenrateIm Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurden 2009 1,47 Kinder pro Frau geboren (BW: 1,35). Bis 2025 ist der Landkreis einer von 13 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die noch mit leichten Bevölkerungszunahmen rechnen können (mit einer Zuwachsrate von + 1,9 steht der Landkreis an 2. Stelle in Baden-Württemberg).12

●● Lebenserwartung Die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern bei der Geburt 2005/2007 im Landkreis Breis-gau-Hochschwarzwald betrug 79,5 Jahre (2. Stelle in BW: 78,3), die der Frauen 83,7 Jahre (3. Platz in BW: 83,2). „Unter den 44 Stadt- und Landkreisen wies 2007/2009 der Landkreis Tübingen sowohl bei den Männern (79,8 Jahre) als auch bei den Frauen (84,4 Jahre) die höchste Lebenserwartung Neugeborener auf. Dabei lag der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als Zweiter der Rangskala bei den Männern nahezu gleich auf mit dem Spitzenreiter.“13

●● DurchschnittsalterDas Durchschnittsalter der Bewohner/-innen im Landkreis liegt aktuell bei 43,2 Jahren (Frauen: 44,4 Jahre, Männer: 42 Jahre). Bis zum Jahr 2025 wird das Durchschnittsalter im Landkreis um 3,6 Jahre auf 46,8 Jahre ansteigen. Der Landkreis stünde damit an 2. Stelle im Land (BW 45,9 Jahre).14 Als Begründung für die regionalen Unterschiede wird vermutet, dass sich eine bessere Einkom-menssituation und soziale Lage günstig auf die Lebensweise und Lebensumstände auswirken. Dazu gehören u. a. ein größeres Gesundheitsbewusstsein sowie ein leichterer Zugang zu gesund-heitlicher Versorgung.

●● WanderungsbewegungenWanderbewegungen beeinflussen auf kommunaler Ebene verstärkt den Grad der Alterung, z.B. in Universitätsstädten oder Kurorten. Dabei wird die so genannte „aktive Alterung“, d. h. der Zuzug von älteren Menschen in eine Kommune bzw. Region, von der „passiven Alterung“ durch den Wegzug junger Menschen aus einer Region, unterschieden. Je kleiner eine Planungsregion ist, desto stärker bestimmen Aus- und Einwanderung die zukünftigen demographischen Prozesse. Das Wanderungs-saldo (Zugezogene abzüglich der Fortgezogenen über die Gemeindegrenzen) im Landkreis betrug im Jahr 2010 + 969 oder 3,9 auf 1.000 der mittleren Bevölkerung. Mit Ausnahme des Jahres 2008 hat der Landkreis seit 1975 ein positives Wanderungssaldo. Eine Übersicht über die Wanderungs-saldi der einzelnen Gemeinden stellt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf seiner Homepage zur Verfügung.

●● Entwicklung der Altersstruktur und das Verhältnis der Generationen zueinanderDie historische Zäsur, dass es erstmals mehr ältere Menschen als unter 20-Jährige in der Bevölke-rung gab, trat im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Jahr 2006 auf (in Baden-Württemberg im Jahr 2000). Die Zahl der über 65-Jährigen wird im Zeitraum von 2010 bis 2015 zunächst noch einmal moderat ansteigen, die Anzahl der Hochaltrigen (über 85-Jährigen) wird weiterhin stark ansteigen. Betrachtet man den Zeitraum bis 2025, so wird in beiden Altersgruppen mit einem sehr starken Anstieg gerechnet.

_______________________12 Der demographische Wandel in Baden-Württemberg Reihe Statistische Analysen 1/2009, Seite 1813 Regionale Unterschiede in der Lebenserwartung in Baden-Württemberg, Ivar Cornelius, STALA: Statistisches Monatsheft 9/2011, Seite 1414 Der demographische Wandel in Baden-Württemberg Reihe Statistische Analysen 1/2009, Seite 45

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Altersbilder prägen auch den Umgang mit hilfe- und pflegebedürftigen Menschen: Wird Alter mit Krankheit gleichgesetzt oder dem Alter ein geringes Veränderungspotenzial unterstellt, kann dies unter Umständen dazu beitragen, dass medizinische, rehabilitative, pflegerische oder soziale Unterstützung ausbleibt. „Wenn wir Hilfen und Pflege für alle Bedürftigen verlässlich gestaltet wollen, brauchen wir Altersbilder, die die Vielfalt der Lebensformen im Alter und ihre Ressourcen ebenso wie ihre Verletzlichkeit widerspiegeln.“19 Die zentrale Herausforderung zukünftigen Alterns sieht der sechste Altenbericht der Bundesregierung dabei in der Gestaltung der Übergänge. Auf diese wird nachfolgend noch Bezug genommen.

3.2 Wie leben Senioren/-innen heute?

Zu einem überwiegenden Teil sind Menschen über 65 Jahre gesund, selbstständig und eingebun-den in ehrenamtliches, familiäres oder pflegerisches Engagement. Die Zeit nach der Erwerbs- und Familientätigkeit wird zunehmend als eigener Lebensabschnitt wahrgenommen und gestaltet, nur ein geringer Anteil ist hilfe- und pflegebedürftig. Im Jahr 2009 lebten in fast jedem 3. Haushalt in Deutschland Menschen ab 65 Jahren. Acht von zehn dieser Haushalte waren reine Seniorenhaus-halte (38 % mehr als in 1991). 20 Aufgrund gestiegener beruflicher Mobilität leben die Kinder weni-ger häufig mit den Eltern in einem Haushalt, allerdings zeichnet sich die Tendenz ab, dass Eltern im Alter den Kindern hinterher ziehen, um in räumlicher Nähe zu ihnen zu leben.

Im Alter nimmt der Anteil Alleinlebender, vor allem bei den Frauen, stetig zu. Vielfach ist der Tod des Partners die Ursache für das Alleinleben. So waren 2010 42 % der alleinlebenden Frauen in Baden-Württemberg verwitwet. Bei den Männern lag der Hauptgrund für das Alleinleben darin, dass sie bislang nicht geheiratet haben. Im fortgeschrittenen Alter erhöht sich die Anzahl der alleinleben-den Frauen aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung weiter sprunghaft.21 Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht dies.

Quelle: Statistisches Monatsheft 9/2011, STALA_______________________19 Sechster Altenbericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend, Berlin Juni 201020 Ältere Menschen in Deutschland und der EU Im Blickpunkt, destatis, Wissen nutzen, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Juli 2011, S. 17 21 STALA: Statistisches Monatsheft 9/2011: Lebensformen in Baden-Württemberg, Ergebnisse aus Mikrozensus 2010

3. Senioren/-innen als Zielgruppe der SozialplanungIn Deutschland lebten im Jahr 2009 rund 82 Mio. Menschen, von denen rund 17 Mio. 65 Jahre oder älter waren. Zwischen Nordsee und Alpen hatte damit jede fünfte Person das Rentenalter bereits erreicht.15 Der Beginn der Lebensphase „Alter“ wird – so die Ergebnisse mehrerer Studien – im Allgemeinen mit dem Beginn des Rentenbezugs gleichgesetzt und umfasst heute zwei bis drei Jahrzehnte. Einheitliche Begrifflichkeiten für diese Lebensphase (Senioren/-innen, Best-Ager, Generation 50plus) gibt es nicht. Galt man 2003 noch mit 67,9 Jahren als alt, so war es 2009 mit 71,6 Jahren. „Alt ist man, wenn man ein Pflegefall wird“ sagen 49 % der Deutschen, für 38 % ist alt, wer starr und unflexibel wird, und für 33 Prozent, wer sich nutzlos fühlt.16 DAS Alter gibt es ebenso wenig wie DIE Älteren und Alten. Die Personengruppe der über 65-Jährigen wird im vorliegenden Kreisseniorenplan als „Seniorinnen“ und „Senioren“ bezeichnet. Zugunsten einer besseren Lesbar-keit wird die Schreibweise „Senioren/-innen“ verwendet.

3.1 AltersbilderAltersbilder sind individuelle und gesellschaftliche Vorstellungen vom Alter und älteren Menschen allgemein. Ihnen wird ein starker Einfluss darauf zugeschrieben, wie jüngere Menschen ihre Zu-kunft wahrnehmen und was sich ältere Menschen selbst noch zutrauen. Die in einer Gesellschaft dominierenden Altersbilder bestimmen mit, inwieweit ältere Menschen bei der Verteilung von Ressourcen berücksichtigt werden und inwieweit ein differenzierter, d. h. an den gegebenen Le-bensbedingungen und Kompetenzen orientierter Einsatz der Ressourcen erfolgt.17 Die Bundesre-gierung hielt die gesellschaftliche Wirkung von Altersbildern für bedeutend genug, um sie zum Thema ihres im November 2010 vorgelegten sechsten Altenberichts zu machen. Der Bericht untersucht, inwieweit Altersbilder eine selbst- und mitverantwortliche Lebensführung fördern oder behindern. Eine alters-freundliche Gesellschaft braucht, so die Kernaussage des Berichts, differen-zierte Altersbilder. Zwei markante Altersbilder werden in der gerontologischen Forschung diskutiert: Das Bild von den „jungen Alten“ (drittes Lebensalter) und das der „alten Alten“ (viertes Lebensalter). Die „jungen Alten“ sind die Menschen in den ersten zehn bis fünfzehn Jahren nach ihrem Austritt aus dem Erwerbsleben. Sie verfügen meist über ausreichende finanzielle Ressourcen, sind bei guter Gesundheit und engagiert in Gesellschaft und Familienleben. Mit den „alten Alten“ werden hingegen vorwiegend Vorstellungen von einer Zunahme gesundheitlicher Probleme, Pflegebedürf-tigkeit und eine zunehmende Passivität und Isolierung verknüpft. Die Gerontologin Ursula Lehr kommt zu dem Ergebnis, dass es vorwiegend die Einstellung der anderen Menschen ist, die einen oft zu altersgemäßen Verhaltensweisen zwingt, weniger die eigenen Wünsche oder das Nachlas-sen von Fähigkeiten. Sie geht sogar soweit zu sagen, dass Pflegebedürftigkeit bei Älteren oftmals Folge einer Self-fullfilling prophecy ist. „Bei uns neigt man dazu, ältere Menschen - zumindest aber die über 70 bis 80-Jährigen - von vorneherein als Behinderte, Hilfs- und Pflegebedürftige zu sehen. Muss nicht angesichts dieser vorherrschenden Meinung jeder Älterwerdende dann Angst haben, zu einem Pflegefall zu werden, so dass sich aufgrund der negativen Erwartungshaltung erst eine Pflegebedürftigkeit einstellt?“18

_______________________15 Ältere Menschen in Deutschland und der EU Im Blickpunkt, Distatis, Wissen nutzen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Juli 2011 Seite 716 Vgl. Forschungsstudie 2009 der Unternehmensgruppe Deutscher Ring und BAT Stiftung für Zukunftsfragen,

„Altersträume – Illusion und Wirklichkeit“ der Generation 50plus 17 BMFSFJ: Eine Kultur des Alterns. Altersbilder in der Gesellschaft: Erkenntnisse und Empfehlungen des Sechsten Altenberichts. Auszüge18 Aus: Kritische Gerontologie im Netz: Illustrationen zur Debatte um altersbilder. www.kritische-gerontologie.de

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Die Personengruppe der Migrant/-innen setzt sich zusammen aus knapp 1,3 Mio. Ausländern und rund 1,5 Mio. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Zu den Personen mit Migrationshinter-grund zählen neben den zugewanderten und in Deutschland geborenen Ausländern auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, wie z. B. Spätaussiedler, eingebürgerte Personen sowie die Kinder von Spätaussiedlern und von Eingebürgerten.25 Der Anteil der Senioren/innen unter den Migranten/-innen in Baden-Württemberg ist mit 12 % (rund 336.000) derzeit noch wesentlich kleiner als der der Baden-Württemberger ohne Migrationshintergrund (23 %). Verwandtschaftliche und nachbarschaftliche Beziehungen haben nach wie vor eine große Bedeutung, die Familienkonstella-tionen nähern sich jedoch immer mehr denen deutscher Familien an. Die Kinderzahl sinkt, familiäre Großstrukturen lösen sich auf und immer mehr ältere Migranten/-innen leben in Ein- Personen-Haushalten. Es ist absehbar, dass auch ältere Migranten/-innen zunehmend auf außerfamiliäre und institutionelle Hilfen angewiesen sein werden. Für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtun-gen im Landkreis, die im Rahmen der Kreisseniorenplanung zu diesem Thema befragt wurden, hat die Betreuung und Pflege von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis derzeit noch kaum Relevanz (siehe Anlage 1).

3.4 Senioren/-innen mit Behinderung

Eine allgemein gültige Definition von „Behinderung“ gibt es nicht. Nach dem sozialhilferechtlichen Begriff (SGB IX) gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesell-schaft beeinträchtigt ist. Die größte Personengruppe stellen die Menschen dar, die aufgrund körper-licher Einschränkungen einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Man geht von einem Anteil von 6,2 % der Bevölkerung aus. Generell zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit von der Altersstruktur der Bevölkerung in den Stadt- und Landkreisen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lag im Jahr 2009 der Anteil an Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis bei 6,6 %. Grundsätzlich ist anzumerken, dass damit keine Aussage über die Pflegebedürftigkeit getroffen wird. Personen mit einer „wesentlichen Behinderung“ im Sinn des SGB IX, sind wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt und haben dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe, d. h. Hilfe in außergewöhnlichen Notsituationen nach SGB XII). Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über den zahlenmäßigen Anteil an älteren Menschen mit Behinderung zum Stand 12/2009 bzw. 10/2011:

250.418

Einwohner/innen im Landkreis mit

und ohne Behinderung

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Einkommenssituation von Männern und Frauen im Alter.

Quelle: destatis Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen 2010

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung findet der Übergang in den Ruhestand im Durchschnitt bereits mit 63 Jahren, meist sogar noch früher statt.22 Jenseits der Ruhestandsgrenze von derzeit 65 Jahren geht die Erwerbsbeteiligung zwar stark zurück, im Jahr 2009 waren in Deutschland jedoch immerhin noch 666.000 Personen (6 %) der 65 bis 74-Jährigen erwerbstätig, davon rund 250.000 Frauen. Für gut 40 % der Erwerbstätigen ab 65 Jahren war die ausgeübte Erwerbstätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts. Weitere 6 % bezogen eine Hinter-bliebenenrente. 38 % hatten zusätzlich zur eigenen Rente eine Hinterbliebenenrente. Im Vergleich dazu bezogen die Männer zu 94 % eine eigene Rente. Zwischen 70 und 79 Jahren mussten 17 % der Männer, aber 29 % der Frauen mit unter 900 Euro monatlich auskommen. Am größten ist der Abstand bei den 80-Jährigen und Älteren. 12 % der Männer und 28 % der Frauen hatten ein derart niedriges Einkommen.23

Der mit Abstand größte Teil der Konsumausgaben wird für den Bereich Wohnen, Wohnungsin-standhaltung und Energie aufgewendet (33 %). An zweiter Stelle folgen die Ausgaben für die Gesundheit, der Ausgabenanteil, der mit steigendem Alter zunimmt.

3.3 Senioren/innen mit Migrationshintergrund

Die meisten der in Deutschland lebenden Migranten/-innen werden nicht in ihr Heimatland zurück-kehren und sind damit zukünftig potenzielle Nutzer/innen des örtlichen Gesundheits- und Pflege-systems. Mit Blick auf die Vorausberechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württem-berg ist davon auszugehen, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund mittel- und langfristig steigen wird.24 In Baden-Württemberg lebten 2009 2,8 Mio. (26,2 %) Menschen mit Migrationshintergrund, deutlich mehr als der bundesweite Anteil von 19,2 %.

_______________________22 Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen 2010, destatis, Seite 4623 Vgl. Männer und Frauen in verschiedenen Lebensphasen 2010, destatis Seite 46 24 Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren „Migranten in Pflegeberufen“, Landtag:

Drucksache 15/285 vom 14.07.2011

davon 16.692 (6,6 %) Menschen mit Schwerbehinderung davon 8.189 (49 %) über 65 Jahre (Stand 12/2009)

davon 1.216 (0,48 %) Menschen mit wesentlicher Behinderung im Eingliederungshilfebezug mit Stand 10/2011 waren 51 (4,1 %) Menschen mit wesentlicher Behinderung über 65 Jahre im Eingliederungshilfebezug (20 davon mit Wohnsitz im Landkreis)

_______________________25 Statistisches Monatsheft 7/2008 Lebenssituation von Migranten in Baden-Württemberg Statistik aktuell: »Bevölkerung mit Migrationshinter

grund in Baden-Württemberg« und Statistikportal STALA: www. www.statistikportal.de/BevoelkGebiet/Indikatoren/BV-BS_migranten.asp

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Freiwilligenarbeit wird häufig unterschieden in formelle und informelle Tätigkeiten. Formelle Freiwil-ligenarbeit vollzieht sich innerhalb von Vereins- oder Organisationsstrukturen, in Kirchen, in politi-schen, gewerkschaftlichen und sozial tätigen Organisationen. Bei der informellen Freiwilligenarbeit handelt es sich z. B. um spontane Nachbarschaftshilfe, nicht organisierte Einkaufs- und Haushalts-hilfe zugunsten hilfsbedürftiger Menschen. Es wird davon ausgegangen, dass nach der Pensionie-rung vor allem das informelle Engagement steigt. Laut einer 2009 von Prognos veröffentlichten Studie engagierten sich Menschen über 55 Jahren überwiegend in den im folgenden Schaubild dargestellten Bereichen:

Der fünfte Altenbericht der Bundesregierung geht davon aus, dass die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung dazu führt, dass der Anteil alter Menschen mit Behinderung in den kommenden Jahren steigen wird. Aufgrund eines vielfach erhöhten Gesundheitsrisikos sind Menschen mit Behinderung oft früher von somatischem Pflegebedarf betroffen. Menschen mit Behinderung, die in unserem Landkreis pflegebedürftig sind, werden bislang zu einem sehr geringen Anteil in Pflege-heimen der Altenhilfe versorgt. Um frühzeitig individuelle und differenzierte Angebote vorhalten zu können, entwickelt derzeit eine Projektgruppe beim KVJS gemeinsam mit neun Stadt- und Land-kreisen „neue Bausteine“ für die Eingliederungshilfe, u. a. Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung im Rentenalter. Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald machen sich Träger der Behindertenhilfe auf den Weg, unter anderem mit einem Projekt zur Vorbereitung von Men-schen mit einer geistigen Behinderung auf den Ruhestand. Menschen mit einer wesentlichen Behinderung sind Zielgruppe der Teilhabeplanung bzw. Psychiatrieplanung des Landkreises. Der Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit einem Planungshorizont bis 2017 wurde für den Landkreis im November 2009 beschlossen. Er sieht in der Entwicklung von gestuften Konzepten eine Lösung, die den individuellen Voraussetzun-gen gerecht werden und die sich im Laufe des Seniorenalters individuell verändern können.

Stand bislang die wesentliche Körper-, geistige bzw. seelische Behinderung im Vordergrund, so wird mit zunehmendem Alter die Pflege ein größeres Gewicht bekommen und vor diesem Hinter-grund vor allem das Thema „alternde Eltern“ von zu Hause lebenden Menschen mit Behinderung an Bedeutung gewinnen. Gemeinsam mit den Trägern der Behinderten- und Altenhilfe wird das Thema im Landkreis weiter entwickelt.

3.5 Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren/-innen

Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und mildert die Folgen des demographischen Wandels. Begünstigt durch eine zunehmend gute Gesundheit bis ins hohe Alter, hat das Engagement unter Älteren zugenommen. In keiner Altersgruppe wächst die Freiwilligenarbeit so stark wie bei den Senioren/-innen. Die Ergebnisse des 3. Freiwilligensurveys der Bundesregierung von 2009 zeigen, dass rund 37 % der 60 bis 69-Jährigen freiwillig tätig sind. Von der Generation 70+ war es mit 25 % noch jede vierte Person. Ältere Männer engagieren sich häufiger als Frauen.

Quelle: destatis Männer und Frauen in unterschiedlichen Lebensphasen 2010

Vom schwerpunktmäßigen Engagement der über 55-Jährigen in den genannten Bereichen profitie-ren viele ältere und alte Menschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Mit der Grundlage des Kreistagsbeschlusses von 2001, die Versorgung von Menschen mit Demenz im Landkreis zu verbessern, wurde gemeinsam mit den Trägern im Landkreis eine fast flächendeckende Betreu-ungsangebotestruktur für Menschen mit Demenz aufgebaut und permanent mit den Akteuren weiterentwickelt. Ohne bürgerschaftliches Engagement wäre diese Arbeit nicht möglich. Parallel dazu wird - landesweit einmalig – die Qualifizierung der bürgerschaftlich Engagierten nach einem einheitlichen Konzept durchgeführt. Seit 2001 hat der Landkreis rund 100 Kurse gefördert. Auch im stationären Bereich hat das bürgerschaftliche Engagement zugenommen, wie die Ergebnisse der Erhebung bei den stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Kreisseniorenplanung eindrück-lich belegen (siehe Anlage 1). Ältere Menschen kommen im Gegensatz zu Jüngeren meist durch persönliche Kontakte zum bürgerschaftlichen Engagement. Städte und Gemeinden erkennen dies zunehmend und schaffen Gelegenheiten zu Begegnung, Förderung und Engagement, z. B. in Form von Freiwilligenbörsen oder Bürgerbüros.

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●● Altersarmut und VerschuldungEs wird davon ausgegangen, dass Altersarmut dort am geringsten, wo der Arbeitsmarkt Schritt hält mit der demographischen Alterung der Gesellschaft und/oder wo es ein funktionierendes Renten-system gibt. „Es bleibt die Erkenntnis, dass die Rente und damit wesentlich die Einkommenssituati-on der älteren Menschen ein Spiegelbild der Erwerbsbiografie sind“27 Die Beratungsstellen für ältere Menschen und der Pflegestützpunkt im Landkreis beobachten eine seit Jahren zunehmende Anzahl älterer Menschen mit finanziellen Problemen. Auch die Schuldnerberatung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald konstatiert eine deutliche Zunahme von Anfragen älterer Menschen. Als armutsgefährdet gelten Frauen und Männer im Alter von 65 Jahren und älter, wenn sie über ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen verfügen, das weniger als 60 % des Median des bedarfs-gewichteten Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung in Privathaushalten beträgt. Danach hatten 2007 im Südwesten 11,9 % der älteren Männer und 16,5 % der älteren Frauen weniger als 60 % des mittleren Einkommens, das für Baden-Württemberg berechnet wurde. Die Armutsgefährdung der Bevölkerung in Deutschland insgesamt lag bei 14,3 %.28 Von den 50.241 über 65-Jährigen erhielten zum 31.12.2009 677 Personen (1,35 %) Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. 29

●● Vereinsamung und VerwahrlosungDer überwiegende Teil älterer Menschen lebt im Alter allein oder in einem Zwei-Personenhaushalt und ist – besonders in ländlichen Regionen, häufig gut in soziale Netzwerke eingebunden. Dabei handelt es sich meist um Familienmitglieder oder Freunde/-innen. Nur eine Minderheit ist sozial ein-deutig isoliert, vereinsamt oder verwahrlost. Jährlich wird in drei bis vier Fällen extremer Verwahrlo-sung im Landkreis das Gesundheitsamt benachrichtigt, u. a. durch Nachbarn oder Sozialdienste. Aus Sicht der Beratungsstellen und des Pflegestützpunktes nehmen Verwahrlosung und Vereinsa-mung im Alter jedoch deutlich zu. Als Gründe werden u. a. gerontopsychiatrische Erkrankungen aber auch der Verlust körperlicher Fähigkeiten genannt. In den meisten Fällen leben die Betroffe-nen allein. Interessant ist vor diesem Hintergrund eine Untersuchung von Blinkert und Klie 2008, wonach die Wahrscheinlichkeit, dass der Bedarf an Hilfe und Unterstützung, den eine pflegebedürf-tige Person hat, zeitlich angemessen gedeckt wird, dann am höchsten ist, wenn die Person mit Angehörigen in einem Haushalt und in einem ländlich strukturierten Gebiet wohnt. Pflegebedürftige, die allein in einer Stadt leben, hatten danach die schlechtesten Chancen, ihren persönlichen Zeit-bedarf an Hilfe und Unterstützung gedeckt zu bekommen. Sie lebten teilweise in so genannten prekären Netzwerken, wie die folgende Grafik belegt.

_______________________27 Quelle: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2010, Einkimmensicherung im Alter, Seite 50, Barbara Riedmüller und Markus M.

Grabka (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)28 Einkommenssicherung im Alter, Dr. Bernd Eggen: STALA, Statistisches Monatsheft 5/2010, Seite 49 29 Geschäftsbericht Dezernat 2, 2010

●● SeniorenvertretungenEin weiterer wichtiger Aspekt des Engagements von Senioren/-innen für Senioren/-innen sind die Seniorenvertretungen. Der Landesseniorenrat Baden-Württemberg hat mit den kommunalen Landesverbänden – Gemeindetag, Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg – die kommu-nalpolitisch Verantwortlichen aufgerufen, die Gründung von Stadt- und Ortseniorenräten zu unter-stützen. Als freiwillige Zusammenschlüsse in den Kommunen und Städten sind Seniorenräte grundsätzlich auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene ein wichtiges Forum der Mitwirkung bei kommunalpolitischen Entwicklungs- und Gestaltungsprozessen. Sie vertreten die Interessen der älteren Menschen, sensibilisieren die gesellschaftliche Öffentlichkeit für die Situation der älteren Mitbürger/-innen und sind Servicestelle für ihre Mitglieder. Der Kreisseniorenrat des Landkreises wurde im Juni 1978 gegründet und versteht sich als politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für älter werdende und ältere Menschen im Landkreis. In den Städten Breisach und Müllheim gibt es jeweils einen Stadtseniorenrat.

3.6 Gesundheit von Senioren/-innen

Die Menschen in Deutschland leben nicht nur länger, sie können diese Zeit auch überwiegend gesund verbringen. Die Wertschätzung der Gesundheit nimmt mit zunehmendem Alter zu. Sie wird als ein Zusammenwirken von psychischen, physischen und sozialen Aspekten der Lebenssituation beschrieben. Viele Gesundheitsstörungen bei älteren Menschen sind, nach Auffassung verschiede-ner medizinischer Studien, eher krankheits- als altersbedingt. Es wird davon ausgegangen, dass das Risiko chronischer Krankheiten und der Einschränkung von Mobilität im Alter zunimmt und die Krankheitskosten insgesamt in den nächsten Jahrzehnten stetig ansteigen, obwohl die Bevölke-rungszahl zurückgehen wird. Um der gesundheitlichen Situation älterer Menschen gerecht zu werden, die vielfach durch eine Gleichzeitigkeit mehrerer Krankheiten (Multimorbidität) und Ein-schränkungen der Selbstständigkeit im Alltag bis hin zur Pflegebedürftigkeit einhergeht, hat der Ministerrat Baden-Württemberg das “Geriatriekonzept Baden- Württemberg 2001“ als Fortschrei-bung des Geriatriekonzepts aus dem Jahr 1989 beschlossen. Das Konzept beschreibt Grundsätze und Zielvorstellungen zur Versorgung mehrfach erkrankter älterer Menschen. Eine lückenlose, bedarfsgerechte geriatrische Betreuung soll sicherstellen, dass alte Menschen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit das ihnen erreichbare Maß an Selbstständigkeit zurückgewinnen und bewahren können. „Durch diese „Hilfen nach Maß“ wird älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Baden-Württemberg in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen umfassende und kompetente Hilfe und Unterstützung angeboten, die ihnen Perspektiven für eine selbstständige Lebensführung auch im hohen Alter eröffnen.“26 Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nimmt der Geriatrische Schwer-punkt an der HELIOS-Klinik in Müllheim diese Aufgaben wahr.

3.7 Herausfordernde Lebenssituationen von Senioren/-innen

Ältere Menschen, deren herausfordernde Lebenssituationen eine selbstständige Lebensführung erschweren oder unmöglich machen, bedürfen der besonderen Unterstützung und des Zusammen-wirkens aller Akteure. Herausfordernde Lebenssituationen sind u. a.

_______________________26 Geriatriekonzept Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg Mai 2001

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Gemäß einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) schätzen Pflege-kräfte, dass derzeit zirka 14 % der Menschen, die von ambulanten Pflegediensten und in stationä-ren Einrichtungen betreut werden, Alkohol- oder Medikamentenprobleme haben. Bei ihrer Behand-lung spielen Altersbilder eine entscheidende Rolle. So galt es lange als wenig aussichtsreich, ältere Menschen zu behandeln. Diese Haltung führt aus Sicht der Experten/-innen zu einer deutlichen Unterversorgung älterer Menschen mit Suchterkrankungen. Wissenschaft und Forschung haben inzwischen eindeutig belegt, dass die Behandlung älterer Menschen genau so erfolgreich ist, wie die jüngerer Menschen. Die Tatsache, dass Suchterkrankungen im Alter zu selten oder spät wahr-genommen und diagnostiziert werden, hängt unter anderem damit zusammen, dass die Differential-diagnose zwischen einer Suchterkrankung, einer Depression und einer beginnenden Demenz im Alter schwierig ist, zumal wenn die Störungen gemeinsam auftreten. Die Sucht im Alter wird häufig durch kritische Lebensereignisse, wie Verrentung oder Verlust der Partnerin/des Partners, ausge-löst. Mit Blick auf die demographische Entwicklung und unter Einbeziehung der sich daraus erge-benden Prognosen müssen die Dienste und Einrichtungen sowohl der Sucht- als auch der Altenhil-fe bereits heute adäquate Hilfeangebote für die Betroffenen entwickeln, bereitstellen und Zugangsbarrieren abbauen. Der Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen in den Alten- und Pflegeein-richtungen kommt damit eine noch größere Bedeutung zu.

●● Suizid im AlterDer Anteil der Selbsttötungen an allen Todesursachen geht in Baden-Württemberg mit zunehmen-dem Alter zwar zurück, dennoch nimmt die Suizidgefährdung im Alter zu, wie die folgende Grafik eindrücklich belegt.

Im ersten Fall (ländliche Wohnumgebung, gemeinsame Wohnung mit Angehörigen) liegt die durch-schnittlich aufgewendete Bruttobetreuungszeit bei 84 Stunden pro Woche, im zweiten Fall (städti-sche Wohnumgebung, allein lebend, ohne oder mit losem Netzwerk) bei 9 Stunden pro Woche (Blinkert und Klie 2008). Mit dem Alter steigt die Abhängigkeit vom sozialen Netzwerk. Wie Lebens-situation bewältigt wird, die durch Pflegebedürftigkeit geprägt ist, hängt nach Blinkert und Klie von der Zeit ab, die insgesamt zur Unterstützung einer auf Pflege angewiesene Person zur Verfügung steht. Eine Tendenz zur sozialen Isolation kann auch aufgrund eines mobilitätsbedingten Rückzugs entstehen oder wenn Bezugspersonen wegfallen, weil sie selbst krank sind, wegziehen oder sterben. Der Verlust einer wichtigen Vertrauensperson kann für ältere und alte Menschen ein sozial und psychologisch kritisches Ereignis sein, das Begleitung erfordert. Oft ist es nicht das Alter an sich, sondern schon früher vorhandene soziale Lücken, die zu sozialer Isolation im Alter beitragen. Gute soziale Beziehungen tragen in jeder Lebensphase entscheidend zu sozialer Integration, Gesundheit und Wohlbefinden bei.

●● Sucht im AlterSuchtprobleme sind auch im höheren und hohen Lebensalter weit verbreitet: Mehr als 2 Mio. ältere Männer und Frauen rauchen, bis zu 400.000 sind von einem Alkoholproblem betroffen und bei 1 bis 2 Mio. In den Einrichtungen der Suchthilfe sind ältere Männer und Frauen jedoch nur selten anzu-treffen. Im Jahr 2004 waren von insgesamt rund 250.000 Betreuten, deren Beratung und Behand-lung dokumentiert wurde, nur rund 12.400 im Seniorenalter. Damit erhält nur ein sehr kleiner Teil der Betroffenen angemessene fachliche Hilfe.30 Es ist aufgrund der demographischen Entwicklung von einer Zunahme von Substanzmissbrauch bei älteren Menschen auszugehen.

_______________________30 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: www.unabhaengig-im-alter.de

Bezogen auf 100.000 Personen im Alter von 20 bis unter 30 Jahren haben sich acht Personen selbst getötet; bei den 60- bis unter 75jährigen waren es dagegen – wiederum bezogen auf 100.000 der entsprechenden Bevölkerung – 19 Personen.31

_______________________31 STALA: Pressemitteilungen 366/2011, Zahl der Selbsttötungen in Baden-Württemberg geht zurück

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4. Wohnen mit und ohne Unterstützungsbedarf in der eigenen Häuslichkeit

Rund 93 % der über 65–Jährigen und rund zwei Drittel der über 90-Jährigen leben im „normalen“ Wohnungsbestand, überwiegend auch dann, wenn sie auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Nur etwa 7 % der Menschen über 65 Jahre leben in Sonderwohnformen, wie in Heimen (4 %), im Betreuten Wohnen (2 %) sowie in Altenwohnungen (1 %). Mit steigendem Alter nimmt der Anteil der Heimbewohner/-innen unter den älteren Menschen jedoch zu. Während von den 80 bis 84-Jährigen nur 8 % im Heim leben, sind es bei den über 90-Jährigen bereits 34 %. Neuere alternative Wohn-formen, wie gemeinschaftliches Wohnen oder ambulant betreute Pflegewohngruppen, werden bisher nur von rund 0,1 % der älteren Menschen als Wohnform genutzt.33

Statistiken zu Suizidhandlungen im Alter sind als Schätzungen anzusehen. Suizid geschieht meist als Folge einer psychiatrischen Erkrankung, was eine fachärztliche Diagnostik und Behandlung erforderlich macht.

●● Gesetzliche BetreuungKnapp 107.000 Erwachsene in Baden-Württemberg können ihren Alltag aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Leiden nicht selbst bewältigen und die Anzahl steigt nach Anga-ben der überörtlichen Betreuungsbehörde, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Zum Jahresende 2009 bestand für 2.862 der 250.418 Einwohner/-innen des Landkreises eine Betreuung. Der Anteil von Menschen über 60 Jahre, für die bis Ende 2010 eine Betreuung eingerichtet wurde, lag bei 68,6 % (402), 31 % (186) waren älter als 80 Jahre. Von den in 2010 neu hinzugekommenen 586 Betreuten waren 277 männlich und 309 weiblich. 124 Personen lebten in einer stationären Einrichtung, 462 außerhalb stationärer Einrichtungen.32

_______________________32 Vgl. Betreuungsstatistik des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales 2010

Vor dem Hintergrund der demographisch bedingten Zunahme älterer und hochaltriger Menschen in unserem Landkreis, kommt dem Erhalt einer selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung im eigenen Wohnumfeld zukünftig eine zunehmende Bedeutung zu. Eine gesetzliche bzw. allge-meingültige Definition von „altersgerechtem Wohnen“ gibt es nicht.

4.1 Wohnen zu Hause

Die häufigste Wohnform im Alter ist, dem Wunsch der meisten Menschen entsprechend, das Wohnen zu Hause. Altershaushalte sind nahezu ausschließlich Ein- und Zweipersonenhaushalte. Deutschlandweit lebten im Jahr 2008 rund 52 % der Seniorenhaushalte in Mietwohnungen, 48 % in einer eigenen Immobilie. Die Eigentümerquote unter den Senioren/-innen nimmt mit zunehmendem Alter der Bewohner/-innen ab. Auch Umzüge werden mit zunehmendem Alter seltener. Laut der im Jahr 2010 vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) veröffent-lichten Dokumentation „Ich bleibe in meiner Wohnung“, sind ältere Menschen jedoch zu einem Umzug bereit, wenn eine Veränderung der Wohnsituation zu besseren Wohn- und Lebensbedin-gungen führt.34

_______________________33 Wohnen im Alter, Barbara Kahle: NDV, September 2010, Seite 39334 KVJS : Ich bleibe in meiner Wohnung

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Übersetzt wird AAL mit „Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben“. In Deutschland ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) federführend für die Weiterentwicklung. Derzeit werden u. a. im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Rah-men des Projekts „optimAAL“ in Zusammenarbeit des Forschungszentrums FZI mit einem Wohl-fahrtsverband Möglichkeiten und Chancen von Technikeinsatz in der Wohnung von Senioren/-innen erprobt.

4.4 Betreutes Wohnen zu Hause

Angesichts der steigenden Anzahl von allein lebenden älteren Menschen gewinnen Angebote an Bedeutung, die verlässliche Hilfeleistungen in Verbindung mit dem Verbleib in der eigenen Häus-lichkeit bezahlbar kombinieren. Mit dem Konzept des Betreuten Wohnens zu Hause kann eine Versorgungslücke geschlossen werden, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entspricht und ohne große Investitionen und finanziellen Aufwand umzusetzen ist, wie Beispiele aus anderen Landkreisen zeigen. Der Begriff Betreutes Wohnen zu Hause ist, wie das Betreute Wohnen an sich, nicht geschützt. Das Angebot versteht sich ergänzend zu bestehenden Diensten und Einrichtungen. Ein Betreuungsvertrag mit einem Dienstleister (u. a. Pflegedienst, Betreute Wohnanlage) regelt den Umfang der Hilfe und Unterstützung. Die Finanzierung erfolgt durch eine monatliche Betreuungs-pauschale, die je nach Angebot gestaffelt werden kann.

Folgende Merkmale kennzeichnen das Betreute Wohnen zu Hause:- eine hauptamtlich besetzte Koordinationsstelle, - bürgerschaftlich tätige Mitarbeiter/-innen im Besuchsdienst, - die Vernetzung und Kooperation mit anderen, bestehenden Diensten vor Ort.

Das Angebot richtet sich an ältere Menschen ebenso wie an kranke jüngere bzw. alleinstehende Menschen. Die regelmäßigen Besuche bürgerschaftlich Engagierter stellen eine wichtige soziale Komponente dar, dienen aber vor allem dazu, den Betreuungs- und Hilfebedarf regelmäßig einzu-schätzen und das Angebot entsprechend anzupassen. Nach Bedarf und gegen extra Berechnung können die Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, wie Haushaltshilfen, handwerkliche Hilfen, Begleit- und Fahrdienst oder zusätzlicher Besuchsdienst. Das Betreute Wohnen zu Hause trägt dem Wunsch älterer und alter Menschen nach Verbleiben in der eigenen Wohnung auch bei zunehmendem Hilfebedarf Rechnung. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es bislang noch kein Angebot.

4.5 Betreutes Wohnen / Servicewohnen

Zielgruppe für das Betreute Wohnen ist die Gruppe der älteren Menschen, die nicht mehr in einem Privathaushalt leben können oder wollen, die aber andererseits nicht grundsätzlich durch schwere Pflegebedürftigkeit oder Demenz in der eigenständigen Führung eines Haushaltes beeinträchtigt sind. Betreutes Wohnen oder auch Begleitetes Wohnen bzw. Servicewohnen genannt, hat sich in den letzten zwanzig Jahren zur quantitativ bedeutendsten Wohnform im Alter entwickelt, die Be-zeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Beim Betreuten Wohnen handelt es sich nicht um ein Heim, in vielen Fällen liegen Anlagen des Betreuten Wohnens jedoch in unmittelbarer Nähe eines Pflegeheimes oder sind räumlich mit ihm verbunden. Die Bewohner/-innen des Betreuten Wohnens sind Mieter/-innen bzw. Eigentümer/-innen, die einen zusätzlichen Betreuungsvertrag abschließen. Das Betreute Wohnen verbindet das eigenständige Wohnen in barrierefrei gebauten Wohnungen mit einem Serviceangebot, das bei Bedarf erweitert werden kann. Mit der Schaffung des „Qualitäts-siegels Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg“ wurde bundesweit erstmals eine fundierte Definition der Mindestanforderungen an Betreutes Seniorenwohnen entwickelt. Das Qualitätssiegel leistet einen Beitrag zur Verbesserung von Qualität und Transparenz dieser Wohn-

Eine andere Studie kam zu dem Ergebnis, dass körperliche Einschränkungen und Einsamkeit die häufigsten Gründe für einen getätigten Umzug sind.35 „Das langjährige Leben in der angestammten Nachbarschaft schützt keineswegs immer vor Isolation, ganz zu schweigen von den oftmals unzu-reichenden Wohnstandards in älteren Siedlungsgebieten“ 36 Ältere Menschen mit Unterstützungs- oder Pflegebedarf, die zu Hause leben, erhalten vorwiegend Hilfe von Angehörigen, die im selben Haushalt oder in räumlicher Nähe wohnen, nachbarschaftlichen Hilfen oder Netzwerken der Region sowie ambulanten Pflegediensten. Um sich im Vorfeld von Pflege und Hilfebedürftigkeit an die veränderten Bedürfnisse im Alter anzupassen und bei beginnender Hilfebedürftigkeit in der Woh-nung bleiben zu können, gibt es Möglichkeiten, das Wohnumfeld entsprechend umzugestalten.

4.2 Wohnberatung und Wohnraumanpassung

Der überwiegende Teil der rund 11 Mio. Altenhaushalte in Deutschland ist weder barrierefrei noch barrierearm. „Nur 5% … leben in barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen. Der weit überwie-gende Teil der Wohnungen, in denen Senioren/-innen leben, weist zum Teil erhebliche Barrieren auf.“37 Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (es wird von 23 % der Haushalte von Senioren/-innen ausgegangen) werden durch bauliche Barrieren zusätzlich in ihrem Aktionsradius und ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt. Zudem erhöht sich das Risiko zu stürzen. Etwa ein Drittel der Menschen über 65 Jahre stürzen mindestens einmal pro Jahr. Die Folgekosten belaufen sich auf rund 2,77 Milliarden Euro pro Jahr (Deutschland, 2005) und sind vergleichbar den direkten Behandlungskosten von Schizophrenie oder Depressionen.38 Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 die Zahl der mobilitätseingeschränkten Haushalte um etwa 20 % ansteigen wird.39 Der steigende Bedarf an so genanntem „altersgerechtem“ Wohnraum kann teilweise durch Neu-bauten gedeckt werden, „im Wesentlichen wird es jedoch darum gehen, den Wohnungsbestand an die zukünftigen Herausforderungen anzupassen“.40 Wohnraumberatung und Wohnanpassung leisten einen wesentlichen Beitrag, die Selbstständigkeit mobilitätseingeschränkter Menschen generationenübergreifend in ihrer Wohnung und in ihrem bisherigen Wohnumfeld zu erhalten. Die Unterrichtung, Beratung und Aufklärung der Versicherten ist Aufgabe der Pflegekassen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Eine optimale, präventive Wohnraumgestaltung sollte jedoch schon lange vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ansetzen bzw. dazu beitragen, die Pflegebedürftigkeit zu vermei-den. Wohnraumanpassungen und Umbauinvestitionen werden unter anderem von den Pflegekas-sen, aber auch über KfW-Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“ und der „Investitionsoffensi-ve Infrastruktur“ gefördert. Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet (BMVBS/BBSR). Wohnraumberatung stellt aus Sicht der Verwaltung eine wesentliche Zukunftsaufgabe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald dar.

4.3 Ambient Assisted Living (AAL), umgebungsgestütztes Leben

Zunehmend tragen technische Hilfen dazu bei, älteren Menschen den Verbleib in ihren Wohnungen zu erleichtern und pflegende Angehörige in ihrem Alltag zu entlasten. Unter „Ambient Assisted Living“ (AAL) werden Konzepte, Produkte und Dienstleistungen verstanden, die neue Technologien und soziales Umfeld miteinander verbinden und optimieren. Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, Sicherheit zu erhöhen und soziale Isolation zu verhindern.

_______________________35 NDV, September 2010: Wohnen im Alter, Barbara Kahle, S. 39336 KVJS : Ich bleibe in meiner Wohnung37 „Pro Alter“, Heft 1/2010 Befragung des KDA von 1.000 Seniorenhaushalten, aus: NDV Wohnen im Alter, Barbara Kahle, September 2010,

S. 39138 Was kosten uns Stürze im Alter, Prof. Dr. Hans-Helmut König, Leipzig39 NDV Wohnen im Alter, Barbara Kahle, September 2010, S. 39240 KDA Wohnen im Alter 2011 – Zukünftige Herausforderungen

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te und der anteilige Einsatz von Angehörigen, bürgerschaftlich Engagierten und ambulanten Pflege-diensten variieren. Betreute Wohn- und Hausgemeinschaften für Pflegebedürftige sind für ältere Menschen eine Alternative zum Heim. Im Landkreis gibt es aktuell drei ambulante Wohngruppen für Menschen mit und ohne Demenz in Eichstetten, Kirchzarten- Burg und Titisee-Neustadt.

●● Quartiersbezogene WohnkonzepteWohnungsbaugesellschaften oder Initiativgruppen setzen quartiersbezogene Wohnkonzepte um, in deren Mittelpunkt das generationenübergreifende Zusammenleben und nachbarschaftliche Unter-stützungsleistungen stehen. Ein wichtiges Kriterium ist der kleinräumige Ansatz. Möglichst viele Angebote sollen in der unmittelbaren Wohnungsumgebung wahrgenommen werden können. Zum Teil werden Unterstützungsleistungen für ältere Menschen angeboten und ein Netz von Gemein-schaftsaktivitäten organisiert. Beispiele sind bekannt aus dem Landkreis Emmendingen und der Stadt Freiburg.

Zukünftig wird es wichtig sein, bedarfsgerechte Wohn- und Hilfeangebote für pflegebedürftige und/oder ältere Menschen mit und ohne Demenz im normalen Wohnungsbau zu verankern und damit Wohnraum für alle Lebenslagen – auch bei beginnender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit - zu schaf-fen. Hindernisfrei gestaltete Wohnformen und begleitende Serviceangebote tragen zur Erhaltung oder Erweiterung der Teilhabechancen älterer Menschen bei und sind ein wesentlicher Faktor zur Prävention von Hilfebedürftigkeit.

form. Die Federführung liegt seit 2005 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales. Das Qualitätssiegel erhalten Wohnanlagen, die landeseinheitlichen Anforderungen in den Leistungsbe-reichen Bauwerk/Umfeld, Grundservice, Wahlservice und Vertragsgestaltung entsprechen und damit ein hohes Maß an Wohn- und Betreuungsqualität garantieren. Im Jahr 2011 hat der Kreisse-niorenrat des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald die Prüfstelle des Qualitätssiegels Betreutes Wohnen übernommen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind drei Betreute Wohnanlagen zertifiziert.

4.6 Neue Wohnformen

Neue Wohnformen werden neben traditionellen Wohnformen wie Pflegeheimen und Einrichtungen des Betreuten Wohnens an Bedeutung gewinnen. Sie definieren sich nicht in erster Linie durch ihre bauliche Gestaltung, sondern durch ihre wirtschaftliche, rechtliche und fachliche Gesamtkonzepti-on, die das Wohnen mit Serviceangeboten verbindet und die Wohnortnähe betont. Eine grundle-gende Frage, die schon im Vorfeld der Schaffung jeder neuen Wohnform berücksichtigt werden muss, ist ihre heimrechtliche Relevanz. Ob es sich bei einer Einrichtung um ein Heim handelt, kann nur im Einzelfall anhand einer Gesamtbetrachtung aller Umstände bewertet werden. In einigen Bereichen des Heimrechts gibt es Raum für eine flexible Handhabung durch die Heimaufsicht.

●● Gemeinschaftliche Wohnformen, Mehrgenerationenwohnen Während sich einige Wohnformen - wie Seniorenresidenzen und Alterswohnsiedlungen - bewusst und gezielt an ältere Personen richten, wird bei anderen Wohnprojekten eine Durchmischung der Generationen angestrebt. Es wird davon ausgegangen, dass jüngere und ältere Menschen von generationsübergreifenden Kontakten profitieren. So genannte intergenerative Wohnprojekte können im Einzelnen unterschiedlich gestaltet sein (z. B. als Wohn- und Haushaltsgemeinschaften, Hausgemeinschaften oder Siedlungen und Wohngenossenschaften). Es ist allerdings anzumerken, dass eine gute altersmässige Durchmischung einer Hausgemeinschaft oder einer Wohnsiedlung noch keine Gemeinschaft garantiert. Gemeinschaftliche Wohnformen, in denen Ältere oder Jung und Alt zusammen leben, entstehen häufig in privater Initiative von Einzelnen oder auch Gruppen, die sich an der Planung und Umsetzung selbst beteiligen. Die Bewohner/-innen haben meist ein eigenes Zimmer oder eine abgeschlossene Wohnung, einige Räume werden gemeinschaftlich genutzt. Das gemeinschaftliche Leben wird in Selbstverwaltung organisiert und man unterstützt sich mit kleinen niedrigschwelligen Hilfen freiwillig gegenseitig. Im Landkreis Breisgau-Hoch-schwarzwald sind derzeit zwei Projekte dieser Art in Bad Krozingen und Kirchzarten bekannt.

●● Ambulante Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und BetreuungsbedarfAmbulant betreute Wohngruppen sind keine Einrichtungen oder Kleinstheime. Zentrales Merkmal dieser Wohnform ist das Wahlrecht. Die Bewohner, ihre Angehörigen oder die gesetzlichen Betreuer/-innen bestimmen, wer Pflege und Betreuung leistet und wer in die Gemeinschaft aufge-nommen wird. Bewohner/-innen haben den Status von Mieter/-innen, Betreuungs- und Serviceleis-tungen sind nicht an den Mietvertrag gekoppelt. Ambulant betreute Wohnformen sind häufig in normale – barrierefrei umgestaltete – Wohngebäude in bestehenden Wohnquartieren eingestreut, wodurch die Bewohner/-innen häufig in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben und nachbar-schaftliche Kontakte erhalten werden können. Die Bewohner/-innen, meist schwerstpflegebedürftig oder dement, leben in einem gemeinsamen Haushalt mir eigenem Zimmer, bzw. Appartement. Küche, Wohnraum und Sanitäranlagen werden gemeinsam genutzt. Betreuungskräfte organisieren den Haushalt und das Gruppenleben. Dadurch bleibt ein hohes Maß an Alltagsnormalität und Selbstbestimmung erhalten. Studien belegen, dass dezentrale Pflegestationen und Wohngruppen besonders gut für Menschen mit einer Demenz geeignet sind. Wohngruppen bieten einerseits eine kontinuierliche Betreuung und andererseits ein Zusammenleben in Anlehnung an das Leben zu Hause. Pflegekräfte erbringen bei Bedarf die individuell notwendige Pflege. Die Betreuungskonzep-

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Begriffs der Pflegebedürftigkeit vor. Menschen mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz werden darin stärker berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, das der neue Pflegebedürftigkeits-begriff aufgrund der aus ihm abzuleitenden Leistungsansprüche, zu großen Umstrukturierungen führen wird.

Gesetzliche Änderungen mit direktem oder indirektem Einfluss auf die ambulante und stationäre Pflegerische Versorgung:

●● 2004: Einführung der DRGs – Diagnosis Related GroupsSeit 2004 rechnen die Krankenhäuser nicht mehr nach Tagessätzen ab, sondern auf der Basis diagnosebezogener Fallpauschalen. Dies hat dazu geführt, dass sich die Verweildauer in den Krankenhäusern reduziert und sich der Genesungsprozess und die damit verbundenen Leistungen teilweise in den ambulanten bzw. stationären Bereich verlagern. Die Nachfrage nach hauswirt-schaftlichen und grundpflegerischen Leistungen nimmt dadurch zu und die fachlichen Anforderun-gen an die Pflegekräfte der ambulanten Dienste steigen aufgrund der erhöhten medizinischen Nachsorge. Die Kosten hierfür sind über die Kostenträger häufig nicht gedeckt und von den Betrof-fenen selbst zu tragen. Ein koordiniertes und professionelles Entlassmanagement und die Vernet-zung der Hilfen vor Ort im Sinn eines Case- und Care-Managements, wie sie im Landkreis schon teilweise vorhanden sind, tragen entscheidend dazu bei, das häusliche Pflege weiterhin gelingt.

●● 2005: VerwaltungsreformSeit dem 01.01.2005 ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst zuständiger Leistungsträ-ger der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung, die aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stammen und steht in der Verantwortung für Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Angebote der Behindertenhilfe mit Standort im Landkreis. Die Zahl älterer Menschen mit geistiger Behinderung wird steigen und das Thema Pflege von Menschen mit Behinderung an Bedeutung gewinnen. Dies ist zukünftig vor dem Hintergrund der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention zu sehen.

●● 2009: Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) vom 12.08.2009Die Landesheimbauverordnung sieht zur Verbesserung der Situation der Bewohner/-innen u. a. einen Anteil von 100 % Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich vor.

●● 2000-2010: Investitionskostenzuschüsse für Pflegeheime nach dem Landespflegegesetz Durch Änderung des Landespflegegesetzes vom 28.03.2000 wurde festgelegt, dass zugelassene Pflegeheime im Sinn des § 72 Abs. 1 SGB XI auf der Grundlage der im Kreispflegeplan festgestell-ten Bedarfe Investitionskostenzuschüsse erhalten. Mit dem Beschluss des Kreispflegeplans hat der Kreistag 2001 die Grundlage für den förderfähigen Ausbau von Pflegeheimplätzen geschaffen und als Angebotssteuerung genutzt. Der Ausbau der Pflegeheimplätze erfolgte landkreisweit bedarfsge-recht, sogar über das Jahr 2010 hinaus. Das Programm wurde 2010 eingestellt.

5. Gesetzesänderungen und Ergänzungen der Pflegeversicherung seit 1995

Die Entwicklung der Pflege und Pflegebedürftigkeit im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald fand vor dem Hintergrund der im Folgenden dargestellten Änderungen und Ergänzungen im Bereich der Pflegeversicherung statt und werden daher den Ausführungen zum Bestand und Bedarf der Pflege in Kapitel 6 vorangestellt.

●● 1995: Einführung der PflegeversicherungSeit 1995 ist die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung ein wichtiger Baustein der Sozialver-sicherung, mit dem Ziel, die stetig wachsende Anzahl von Pflegebedürftigen, die durch die Pflege von Sozialhilfe abhängig wurden, zu reduzieren. Seit Einführung der Pflegeversicherung gibt es die klassischen Altenheime nicht mehr. Sie wurden zu Pflegeheimen, für viele Bewohner/-innen mit immer geringerer Verweildauer. Die Pflegebedürftigen werden zu 2/3 zu Hause versorgt, die ambu-lante Pflege wurde stark ausgebaut. Die steigende Anzahl von Pflegebedürftigen in Kombination mit gestiegenen Pflegesätzen und dem Umstand, dass die Renteneinkommen und Vermögen häufig nicht über den gesamten Pflegezeitraum ausreichen, tragen aktuell dazu bei, dass die Sozialhilfeträger wieder häufiger als Kostenträger angefragt werden. Es ist absehbar, dass sich dieser Prozess fortsetzen wird.

●● 2002: Einführung des Pflegeleistungs- ErgänzungsgesetzesSeit ihrem Bestehen wurde die Pflegeversicherung immer wieder angepasst. Eine entscheidende Weiterentwicklung fand durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Pflegeleistungs-Ergän-zungsgesetz (PfLEG) statt. Dies sah vor allem verbesserte Leistungen für Menschen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. bei Demenz) vor. Der Landkreis hat 2001 mit einem Kreistagsbeschluss die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz zu einem Schwerpunkt seiner Seniorenpolitik gemacht. Auf der Grundlage des Beschlusses und des ergän-zenden Gesetzes hat der Landkreis gemeinsam mit den Partnern vor Ort niedrigschwellige Betreu-ungsangebote konsequent sowohl qualitativ und quantitativ auf- und ausgebaut.

●● 2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)Am 1. Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in Kraft. Zentraler Baustein des Gesetzes ist die Stärkung der neutralen und wohnortnahen Beratung durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Pflegestützpunkte beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend und neutral zu sämtlichen Belangen der Pflege, des Vor- und Umfelds der Pflege, koordinieren die regionalen Angebote, vernetzen die Akteure und bauen Ehrenamtsstrukturen auf. Der Pflegestütz-punkt mit Einzugsgebiet Südlicher Breisgau befindet sich in der Trägerschaft der Stadt Bad Krozin-gen.

●● 2008: Pflegezeitgesetz (PflegeZG)Am 01.07.2008 trat das Gesetz in Kraft mit dem Ziel, pflegenden Angehörigen die Pflege naher Angehöriger zu Hause zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Zunehmend mehr Erwerbstätige befinden sich in der Situation, Beruf und Familie aber auch Beruf und Pflege zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung beschäftigt sich der Landkreis gemeinsam mit Experten/-innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Pflege mit der Thematik.

●● 2009: Weiterentwicklung des PflegebedürftigkeitsbegriffsDer im § 14 SGB XI geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff wird derzeit überarbeitet. Seit Anfang 2009 liegt der Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung des geltenden

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6. Pflegebedürftigkeit und PflegepotenzialeDas Thema Pflege wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine der größten zukünftigen Herausforderungen im Rahmen der Daseinsvorsorge im Landkreis Breisgau-Hoch-schwarzwald darstellen. Wie sich die Pflegebedürftigkeit in den letzten Jahren vor dem Hintergrund der in Kapitel fünf beschriebenen Gesetzesänderungen und Ergänzungen der Pflegeversicherung entwickelt hat und welche Vorrausschätzungen für den Landkreis zu erwarten sind, ist Inhalt dieses Kapitels. Grundlage bilden die seit dem Jahr 1999 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder veröffentlichten Pflegestatistiken aus dem Jahr 2007 (Kreisvergleich) und dem Statisti-schen Bundesamt aus dem Jahr 2009 (Ländervergleich).41 Das Statistische Landesamt plant, zum Jahresende eine aktualisierte Modellrechnung zur künftigen Entwicklung der Pflegebedürftigen sowie des Pflegebedarfs auf der Basis der aktuellen Pflegestatistik von 2009 sowie der aktuellsten Zahlen der Bevölkerungsvorausschätzung vorzulegen.

6.1 Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit

Zum Zeitpunkt der letzten Bestandsaufnahme im Rahmen der Pflegestatistik im Ländervergleich Ende des Jahres 2009, waren von den 10,7 Mio. Baden-Württembergern 246.038 Personen (2,3 %) pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. „Bei den 75 bis unter 80-Jährigen betrug die Pflegequote bereits 7,8 %, stieg bei den 85 bis unter 90-Jährigen auf 32,3 % und weiter auf 49,7 % bei den über 90-Jährigen.“42 Diese Zahlen verdeutlichen eindrücklich das zunehmende Risiko der Pflegebedürftigkeit mit fortschreitendem Alter. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen waren Frauen. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der weiblichen Bevölkerung lag Ende 2009 bei rund 3 %, während dieser bei den Männern nur gut 1,5 % betrug.43 Seit Durchführung der Pflegestatistik wird durchgängig eine Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen nach SGB XI zu beobachtet.44

Die folgende Grafik verdeutlicht eindrücklich die Eckdaten der Pflegestatistik 2009 auf Landesebe-ne.

Es wird deutlich, dass die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe I zu Hause durch Angehörige versorgt wurde. Die Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt zumeist dann, wenn aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs professionelle Hilfe benötigt wird. Die Daten über die Vertei-lung der Pflegestufen liegen nur auf Länderebene vor.

_______________________41 Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Antrag Abg. Jochen Haussmann (FDP/DV?)

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15/350 v. 27.07.2011 Angebotsentwicklung in der Pflege.42 STALA: Statistisches Monatsheft 7/2011: Wer pflegt wen: Ergebnisse der Pflegestatistik, Uwe Gölz 43 Vgl. STALA: Statistisches Monatsheft 7/2011: Wer pflegt wen: Ergebnisse der Pflegestatistik, Uwe Gölz44 Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Antrag Abg. Jochen Haussmann (FDP/DV?)

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15/350 v. 27.07.2011 Angebotsentwicklung in der Pflege.

Quelle: STALA: Statistisches Monatsheft 7/2011Wer pflegt wen: Ergebnisse der Pflegestatistik, Uwe Gölz, S. 4

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Bezogen auf Baden-Württemberg könnte die Zahl der – von Angehörigen gepflegten – Pflegegel-dempfänger bis zum Jahr 2031 um + 38 %, die Zahl der ambulant Gepflegten um 61 % und die der stationär Gepflegten um 62 % steigen.47

Die im Folgenden dargestellten Zahlen für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind der letzten Pflegestatistik mit Kreisvergleich aus dem Jahr 2007 entnommen. Danach waren mit Stand 12/2007 5.539 (2,21 %) der 250.183 Einwohner/-innen des Landkreises im Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung. Die nächste Pflegestatistik mit kreisrelevanten Zahlen wird voraussichtlich Anfang 2012 vorliegen.

Eckdaten der Pflegestatistik mit Stand 2007 für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

3.758 (67,8 %) häuslich versorgt

2.495 (66,4 %) ohne professionelle

Unterstützung

1.781 (32,2 %) stationär versorgt

5.539 Pflegebedürftige (2,21 % ) der 250.183 Einwohner/innen

1.263 (33,6 %) mit professionelle

Unterstützung

1.707 (95,8 %) vollstationär und

Kurzzeitpflege

74 (4,2 %) teilstationär

Anzahl der Pflegeheime 2007: 32 Plätze in Pflegeheimen 2007: 1.987

Personal in Pflegeheimen: 1.608

Anzahl der ambulanten Dienste 2007: 19 Personal im Pflegedienst: 586

Quelle: Pflegestatistik 2007 im Kreisvergleich

Mit steigender Lebenserwartung steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Aufgrund der starken Zunahme des Anteils hochaltriger Menschen (über 85 Jahre) wird für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen um 50,3 % in den kommenden Jahr-zehnten gerechnet.45

Besonders die Zahl der Schwerstpflegebedürftigen und der Menschen mit Demenz wird aufgrund der überproportional hohen Zuwachsraten bei den Hochaltrigen verhältnismäßig stärker ansteigen als die Gesamtzahl der Pflegefälle.46

_______________________45 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Presseheft 5/2007, Seite 846 Vergleiche: Vortrag Dr. Messmer, Sozialministerium: Klausurtagung Altenhilfefachberater am 05./06. Juni 2011

Quelle: STALA, Statistik aktuell, Pflegebedürftige in Baden-Württemberg: Ausgabe 2010

Da die Zahl der Pflegegeldempfänger in dieser Berechnung vergleichsweise schwächer zunimmt als die der ambulant und stationär Gepflegten, wird auf eine Abnahme des privaten Pflegepotenzi-als geschlossen. Diese würde damit einhergehen, dass künftig mehr als bisher familiäre Pflegeleis-tungen auf außerfamiliäre Einrichtungen übertragen würden.48 Es wird mit einem steigenden Bedarf an Pflegefachkräften gerechnet. Die stationäre Betreuung ist besonders personalintensiv.49

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Versorgung der Pflegebedürftigen nach Art der Pflege in Baden-Württemberg für die Stadt- und Landkreise mit Stand 12/2009.

_______________________47 Statistik aktuell: STALA Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (Ausgabe 2010)48 Statistik aktuell: STALA Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (Ausgabe 2010) 49 Wer pflegt wen, Uwe Gölz: STALA, Statistisches Monatsheft 7/2011, Seite 6

44 45

6.2 Menschen mit DemenzEs wird davon ausgegangen, dass rund 7,2 % der Menschen über 65 Jahre an einer Demenz erkrankt sind. Die Häufigkeit, an einer Demenz zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Bei den 65 bis 69-Jährigen liegt sie bei etwa 1,5 %, verdoppelt sich dann ungefähr in 5-Jahres-Schritten und liegt bei den über 90-Jährigen bei mehr als 30 %. Die Alzheimer-Demenz ist mit rund zwei Dritteln aller Fälle die häufigste Krankheitsform, Frauen erkranken mehr als doppelt so oft an dieser Form von Demenz wie Männer.50 Die Mehrheit der Menschen mit Demenz lebt in privaten Haushalten und wird dort von meist weiblichen Angehörigen betreut. Demenzerkrankungen sind in Baden-Württemberg der mit Abstand häufigste Grund für einen Heimeintritt. Bei den Heimbewohner/-innen wird der Anteil von Menschen mit Demenz auf rund 60 % geschätzt, mit steigender Tendenz. Die stationären Einrichtungen im Landkreis stellen sich u. a. mit der Umsetzung spezieller Konzepte darauf ein, wie die Erhebung im Rahmen der Kreisseniorenplanung (siehe Anlage 1) eindrücklich ergab. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald waren im Jahr 2010 rund 3.635 der über 65-Jährigen an einer Demenz erkrankt. Bereits im Jahr 2001 hat der Kreistag die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit einer Demenz im Landkreis beschlossen. Um dem Kreistagsbeschluss von 2001 auch im Hinblick auf die stationäre Versorgung Rechnung zu tragen, hat der Landkreis seine Investitionskostenförderung für den Neubau von Pflege-heimen vertraglich an die Umsetzung eines Konzeptes speziell für den Personenkreis der Menschen mit Demenz, gekoppelt. Neben dem quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote und der Qualifizie-rung der bürgerschaftlich Engagierten arbeiten Träger und Verwaltung gemeinsam an der bedarfsge-rechten und zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Angebote.

6.3 Häusliches Pflegepotenzial und Pflegefachkräfte

Trotz einer Zunahme der stationären Pflege in den letzten Jahren, ist die Familie weiterhin der zentrale Ort für die Versorgung von rund zwei Dritteln der pflegebedürftigen Menschen. Deutliche Unterschiede lassen sich bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in ländlichen und eher städtisch geprägten Regionen feststellen. „So war der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, in den ländlichen Regionen Baden-Württembergs höher als in den städtischen Gebieten. Während in den Landkreisen 46,4 % der Pflegebedürftigen zu Hause ohne professionelle Hilfe betreut wurden, trifft dies in den Stadtkreisen nur auf 42,5 % zu. In den Landkreisen waren 33,2 % der pflege-bedürftigen Menschen in Pflegeheimen untergebracht, in den Stadtkreisen 38,3 %.“51 Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verfügt über ein noch deutlich höheres häusliches Pflegepotenzial. So wurden 2007 noch 66,4 % zu Hause ohne professionelle Hilfe versorgt. Bei der Versorgung pflegebe-dürftiger Menschen in Pflegeheimen liegt der Landkreis mit 32,2 % nur knapp unter dem Durchschnitt der Landkreise. Das Statistische Landesamt geht in seinen Berechnungen davon aus, dass sich das Verhältnis von Pflegebedürftigen zu Pflegepersonen bis 2031 nicht wesentlich ändert. Danach würde sich bis 2031 der Bedarf an Pflegekräften und sonstigem Pflegepersonal um 60.000 Personen bzw. 62 % auf 158.000 Personen erhöhen. „Ob der festgestellte Trend von der Pflege zu Hause hin zur profes-sionellen Pflege in der stationären Einrichtung tatsächlich in dem bisherigen Maß weitergehen wird oder sich eher wieder abschwächt, kann jedoch kaum vorausberechnet werden.“52 Es ist jedoch davon auszugehen, dass neben dem Erhalt der Selbstständigkeit und der Stärkung des häuslichen Pflegepo-tenzials die Fachkräftegewinnung eine der Zukunftsaufgaben im Landkreis sein wird.

_______________________50 Gesundheit in Deutschland, 200651 Wer pflegt wen, Uwe Gölz: STALA, Statistisches Monatsheft 7/2011, Seite 7 52 Statistik aktuell: STALA Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (Ausgabe 2010)Quelle: STALA: Statistisches Monatsheft 7/2011: Wer pflegt wen:

Ergebnisse der Pflegestatistik, Uwe Gölz, S. 8

46 47

Beratung in einem älter werdenden Landkreis ist notwendig, um die Förderung einer selbstbe-stimmten und selbstständigen Lebensführung im Vorfeld beginnender Hilfe und Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten. Ergänzt durch eine qualifizierte und unabhängige Wohnraumberatung und die Beratung zur Einrichtung neuer Wohnformen.

7.2 Vor- und Umfeld der Pflege

Menschen mit beginnendem Hilfe- und Unterstützungsbedarf und ihre Angehörigen benötigen ein flexibles und verlässliches Unterstützungsnetzwerk und Möglichkeiten der Entlastung. Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen bedürfen eines besonders hohen Maßes an Betreuung, das Angehörige oftmals an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringt. Auf der Grundlage des Kreistags-beschlusses zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erfolgte seit 2001 der konsequente, bedarfsgerechte Auf- und Ausbau sowie die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote.

●● BestandZum Zeitpunkt der Verabschiedung des Kreispflegeplans im Jahr 2001 bestanden im Landkreis drei Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz. Mittlerweile stehen niedrigschwellige Betreuungs-angebote für Menschen mit Demenz im Landkreis, mit Ausnahme des Hochschwarzwalds, flächen-deckend zur Verfügung. Anfang 2012 nimmt im Landkreis die 25. Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz ihre Arbeit auf. Die Betreuung von Menschen mit Demenz in der Häuslichkeit wird von insgesamt neun Diensten geleistet. Darüber hinaus werden drei Pflegebegleiter-Initiativen im Landkreis gefördert, deren Aufgabe die Begleitung pflegender Angehöriger ist. Ohne bürgerschaftli-ches Engagement gäbe es diese Angebote nicht. Der Qualifizierung der bürgerschaftlich Engagier-ten wurde von Anfang an große Bedeutung beigemessen. Es werden jährlich bis zu zehn Qualifi-zierungskurse für bürgerschaftlich Engagierte im Bereich Demenz gefördert.

●● BedarfDer Anteil an Menschen mit Demenz wird im Landkreis stark ansteigen, das Angebot an Betreu-ungsgruppen und Einzelbetreuung sollte daher weiter ausgeweitet werden. In diesem Zusammen-hang gewinnen bezahlbare Fahrdienste, gerade in den ländlichen Regionen, an Bedeutung. Men-schen mit Demenz und zunehmend auch mit Depression, brauchen neben einer guten Betreuungsinfrastruktur vor allem eine Nachbarschaft und ein Umfeld, das informiert ist und hin-schaut. Die Herausforderungen können nur in gemeinsamer Verantwortung getragen werden. Der Landkreis engagiert sich im Rahmen der Initiative Stadt-Land-Demenz, gemeinsam mit der Stadt Freiburg und dem Landkreis Emmendingen dafür, das Thema Demenz noch mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen. Das Thema ist in unserem Landkreis kein Tabuthema mehr, Hilfen werden angenommen. Jetzt gilt es, diese flächendeckend vorzuhalten und bedarfsgerecht weiter-zuentwickeln.

7.3 Ambulante Pflege

Eine Bedarfssteuerung im Bereich der ambulanten Pflege gibt es nach dem Willen des Gesetzge-bers noch nicht. Die Sicherstellung der ausreichenden Versorgung obliegt den Pflegekassen. Die Pflegekassen haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Versi-cherten zu gewährleisten (Sicherstellungsauftrag) und dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 SGB XI). Die Zulassung von mehreren Pflegediensten im gleichen Einzugsbereich ist dabei gewollt und soll neben der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zugleich den Wettbewerb unter den Leis-tungserbringern fördern. Die sieben Sozialstationen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in kirchlicher Trägerschaft nehmen insofern eine Sonderstellung ein, dass sie als eingetragene Verei-

7. Pflege und Vor- und Umfeld der Pflege im Landkreis – Bestand und Bedarf

Zukünftig werden deutlich mehr Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags auf fremde Hilfe bzw. Pflege angewiesen sein. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass veränderte berufliche und famili-äre Strukturen die häusliche Betreuung und Pflege erschweren. Die Situation lässt sich wie folgt zusammen fassen:

• Pflegenahe Jahrgänge wachsen in naher Zukunft stark an,• Eltern ziehen häufig im Alter den Kindern hinterher,• pflegeverantwortungsnahe Jahrgänge sind beruflich stark eingebunden,• es besteht häufig eine mehrfache Vereinbarkeitsproblematik • Pflege tritt häufig plötzlich auf und ist von ihrer Dauer her nicht absehbar.53

Wie vor diesem Hintergrund der aktuelle Stand und zukünftige Bedarf an Beratungs- und Pflegeinf-rastruktur im Landkreis zu bewerten ist, wird im Folgenden dargestellt.

7.1 Beratungsstruktur

Eine unabhängige und wohnortnahe Beratung im Vorfeld von oder mit beginnender Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit, kann wesentlich dazu beitragen, dass Hilfen bekannt und in Anspruch genom-men werden. Als Schnittstelle zwischen familiären, ambulanten, teilstationären, stationären Struktu-ren und bürgerschaftlichem Engagement kommt ihr damit eine wesentliche Rolle zu. Beratung ist ein wesentlicher Faktor zum Erhalt einer selbstbestimmten und selbstständigen Lebensführung und der Entlastung pflegender Angehöriger.

●● BestandDie wohnortnahe Beratung im Landkreis wird seit Juli 2010 von sechs dezentralen „Beratungsstel-len für ältere Menschen und ihre Angehörigen“ (ehemalige IAV-Stellen) und einem Pflegestützpunkt wahrgenommen. Die Beratungsstellen befinden sich in der Trägerschaft der Sozialstationen bzw. Wohlfahrtsverbände und sind anteilig bis 100 % Prozent kommunal finanziert. Der Pflegestützpunkt befindet sich in kommunaler Trägerschaft der Stadt Bad Krozingen und wird zu je einem Drittel kommunal und durch die Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die dezentrale Beratungsstruktur für den Landkreis wurde mit Beschluss des Sozial- und Krankenhausausschusses vom 12.03.2002 und des Kreistags vom 29.06.2009 bestätigt und die Notwendigkeit ihres Erhalts betont. Derzeit wird die Beratung flächendeckend von sieben Fachkräften mit vier Vollzeitstellen geleistet. Die Zusammenarbeit von Beratungsstellen und Pflegestützpunkt wird auf Trägerebene begleitet.

●● BedarfSollte sich das häusliche Pflegepotenzial wie vorausgesagt reduzieren, werden mehr Familien nach Lösungen für komplexe Lebenssituationen ihrer Angehörigen suchen. Mangelnde Information über Alternativen und Unterstützungsleistungen im Vorfeld von Pflege, erhöhen den Druck in einer Akutsituation und lassen den Umzug in ein Heim häufig als einzige Alternative erscheinen. Bera-tung im Sinn eines Case-Managements kann erforderliche Hilfen aufzeigen und diese koordinieren. Dies erfordert eine hohe fachliche Qualifikation der beratend Tätigen und einen angemessenen Stellenumfang. Beratungsstellen und Pflegestützpunkt sind Clearingstellen und tragen entschei-dend dazu bei, wie sich Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf und ihre Angehörigen hinsichtlich der zukünftigen Wohn- und Betreuungsform entscheiden.

_______________________53 Vortrag Prof. Dietz, am 30.11.2010 bei der Firma Hauri in Bötzingen

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●● BedarfLegt man die Orientierungsgröße des Landes Baden-Württembergs zugrunde, die besagt, dass ca. 1,5 bis 2,0 % der ab 70-Jährigen nach Betreuten Wohnungen fragen, dann beliefe sich der voraus-sichtliche Bedarf für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bei 2,0 % der vorausberechneten 33.211 Menschen über 70 Jahre bis 2015 auf 664 Wohneinheiten. Selbst bei einem Bedarf von 3 % wäre der Bedarf für den Landkreis bis zum Jahr 2015 gedeckt. Das Betreute Wohnen ist eine gute Alternative für das Wohnen im Alter. Eine fundierte Beratung im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit und die Transparenz der Möglichkeiten und Grenzen dieser Wohnform für die Verbraucher/-innen tragen dazu bei, eine gute Wahl im Sinn der eigenen Ressourcen und Bedürfnisse zu treffen. Die Verbesserung und Sicherung der Qualität sowie der Abbau von Barrieren werden wichtige Zu-kunftsaufgaben sein. Hier kann die Prüfstelle für das Qualitätssiegel Betreutes Wohnen die Träger beratend unterstützen. Der Anteil von Menschen mit Demenz wird auch im Betreuten Wohnen zunehmen. Eine Weiterentwicklung der Angebote sollte diesen Personenkreis im Blick haben. Eine verlässliche Verknüpfung von Wohnen und Service wird zukünftig entscheidend den Erfolg von Angeboten beeinflussen. Ergänzend zum klassischen Betreuten Wohnen sollten Konzepte zum Betreuten Wohnen zu Hause weiterentwickelt werden.

7.5 Ambulante Wohngruppen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Die ambulanten Wohngruppen spielen zahlenmäßig bislang im Landkreis noch eine relativ geringe Rolle. Ihre Bedeutung könnte jedoch zunehmen.

●● BestandIm Landkreis gibt es aktuell drei ambulante Wohngruppen für Menschen mit und ohne Demenz in Eichstetten (Adlergarten mit 11 Plätzen für pflegebedürftige oder an Demenz erkrankte Menschen, Träger: Bürgergemeinschaft Eichstetten e.V.), Kirchzarten-Burg (Birkenhofscheune mit 8 Plätzen für an Demenz erkrankte Menschen, Träger: Labyrinth e.V.) und Titisee-Neustadt (Pflegewohngrup-pe für 4-6 pflegebedürftige Menschen, Träger: Caritas Seniorenzentrum St. Raphael e. V.). Die Pflege wird in allen Wohngruppen durch ambulante Pflegedienste sichergestellt, die von den Bewohner/-innen bzw. ihren Betreuungspersonen frei gewählt werden können. Die Einbindung von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten erfolgt in allen drei Wohngruppen in unterschiedli-chem Umfang, was sich auf die Kosten auswirkt.

●● BedarfAmbulante Wohngruppen erfordern ein hohes Maß an Engagement aller Beteiligten. Gerade in kleineren Gemeinden, die keinen Bedarf für ein Pflegeheim haben, könnten ambulante Wohngrup-pen älteren und pflegebedürftigen Bürger/-innen die Möglichkeit geben, in ihrem Wohnumfeld zu bleiben. Für die zunehmende Anzahl von Alleinlebenden kann diese Wohn- und Betreuungsform im Landkreis ein ergänzendes Angebot darstellen.

7.6 Teilstationäre Pflege

Unter teilstationärer Pflege wird die zeitweise Betreuung (bis zu sieben Tage die Woche) im Tages-verlauf in einer Einrichtung verstanden. Sie kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein, wenn die häusliche Pflege nicht gewährleistet werden kann, z. B. bei Berufstätigkeit der Angehörigen. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Verpflegung müssen privat getragen werden. Die Tagespflege kann die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Versorgung im Heim schließen. Sie trägt zur Entlastung und zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für die Angehörigen bei.

ne mit eigener Satzung und Aufgabenstellung, Leistungen erbringen, die über den Inhalt des Versorgungsvertrages hinausgehen und für die Gemeinden wichtige Partner sind. Ambulante Pflegedienste sind heute zunehmend mit komplexen Pflege- und Lebenssituationen konfrontiert. Hierzu zählen u. a. der erhöhte Behandlungsaufwand durch frühzeitigere Krankenhausentlassun-gen und die zunehmende Zahl allein lebender älterer Menschen. Zudem sind in vielen Haushalten neben den ambulanten Pflegediensten Pflege- bzw. Betreuungskräfte in die Betreuung und Pflege involviert. Dies erhöht den Abstimmungsbedarf und ist nicht immer unproblematisch.

●● BestandDie ambulante Versorgung im Sinne des Sozialgesetzbuches XI ist im Landkreis Breisgau-Hoch-schwarzwald sichergestellt. Waren im Jahr 2001 37 ambulante Pflegedienste mit Versorgungsver-trag im Landkreis tätig, so sind es mittlerweile 47 Dienste. Ein Teil der Dienste hat seinen Sitz in der Stadt Freiburg, Gemeinden des Landkreises gehören jedoch zu ihrem Versorgungsgebiet. Die Mehrzahl der Dienste befindet sich in privater Trägerschaft. Ergänzend zur ambulanten Pflege sind im Landkreis eine Vielzahl von hauswirtschaftlichen Diensten, Nachbarschaftshilfen und Mobilen Sozialen Diensten tätig. Ohne sie wäre die häusliche Versorgung nicht zu gewährleisten. Zu einem selbstbestimmten Leben zu Hause gehört auch ein selbstbestimmtes Sterben. Unterstützt wird die Arbeit von neun Hospizgruppen im Landkreis, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen werden. Ein stationäres Hospiz mit Standort in der Stadt Freiburg steht Bewohner/-innen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald offen. Derzeit wird im Landkreis ein Palliativ-Pflege-Netz-werk aufgebaut.

●● BedarfDer Bedarf nach einer intensiveren Betreuung steigt und die ambulante Pflege stößt häufig dort an ihre Grenzen, wo keine Bezugspersonen aus Familie oder Nachbarschaft in häusliche Pflege und Betreuung involviert sind oder wo aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit oder einer Demenz die Betreuung rund um die Uhr erforderlich wird. Soll häusliche Pflege unter diesen Umständen gelingen, sind legale bezahlbare Lösungen erforderlich, die Verantwortung muss auf mehrere Schultern verteilt werden. Diese so genannten Hilfe-Mix-Strukturen bedürfen jedoch einer professi-onellen Vernetzung und einer Abstimmung der jeweiligen Zuständigkeiten im Sinn eines Case- und Caremanagements. In den Städten ist von einem Anstieg älterer Menschen mit Migrationshinter-grund auszugehen. Einige Pflegedienste bereiten sich durch die Anstellung von Pflegekräften mit Migrationshintergrund darauf vor.

7.4 Betreutes Wohnen

Zum Bedarf an Betreutem Wohnen gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Die in der Vergangen-heit angenommenen Bedarfszahlen werden auf der Basis neuerer Informationen eher nach unten korrigiert. Vom Kuratorium Deutsche Altershilfe wird als Bedarfszahl 1,5 bis 2 % der 70-Jährigen und älteren genannt.54 Andere schätzen das Gesamtpotenzial weitaus höher.

●● BestandDie Anzahl an Wohnungen in Anlagen des Betreuten Wohnens im Landkreis hat sich in den letzten 10 Jahren wie folgt verändert: Im Jahr 2001 waren 18 Gemeinden Standort von insgesamt 23 Wohnanlagen mit 1.000 Wohneinheiten. Mit Stand 11/2011 waren 20 Gemeinden des Landkreises Standort von 28 Betreuten Wohnanlagen mit insgesamt 1.110 Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es in einzelnen Gemeinden einen Bestand an barrierearmen Eigentumswohnungen, die für ein Betreutes Wohnen zu Hause geeignet sind.

_______________________54 Vgl. Kuratorium Deutsche Altenhilfe, Neue Wohnkonzepte für das Alter, Köln 2003

50 51

die Schaffung von 192 Dauerpflegeplätzen, 7 Kurzzeitpflegeplätzen und 16 Tagespflegeplätzen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeheimförderung in 2004 wurden nur noch Pfle-geheime mit maximal 100 Plätzen gefördert. Der Ausbau der Pflegeheimplätze erfolgte landkreis-weit bedarfsgerecht auch über das Jahr 2010 hinaus. Die Pflegeheimförderung des Landes Baden-Württemberg lief in 2010 aus.

Die Aktualisierung der Bestandszahlen erfolgt einmal jährlich durch den Pflegestützpunkt. Grundla-ge für die Bestandszahlen in den folgenden Tabellen ist eine Erhebung bei den stationären Pflege-heimen zum Stichtag 31.09.2011.

Basis der Bedarfsvorausschätzungen für den teilstationären und stationären Bereich sind die gemeindebezogenen Bedarfseckwerte des Landes Baden-Württemberg bis 2015. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde die Darstellungsweise der Kreispflegeplanung aus dem Jahr 2001 unverän-dert übernommen.

●● BestandDer Bestand an Tagespflegeplätzen ist im Landkreis in den letzten Jahren von 60 Plätzen in 7 Einrichtungen im Jahr 2001 auf 86 Plätze in 9 Einrichtungen in 2011 gestiegen.

●● BedarfFür den Bedarf an Tagespflege wurde im Kreispflegeplan 2001 die untere Variante angenommen. Der Bedarf lag bis 2010 bei 90 Tagespflegeplätzen. Dieser Bedarf wurde nicht gedeckt, allerdings war die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen im Landkreis bislang eher gering, eine Einschätzung, wie von den Pflegekassen bestätigt wurde. Mittlerweile wird von den Trägern der ambulanten Dienste ein erhöhter Bedarf festgestellt und mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege verbessert. Das Land berechnet für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bis 2015 einen Bedarf zwischen 102 (untere Variante) und 140 Tages-pflegeplätzen (obere Variante). In welchen Umfang die tatsächliche Nachfrage an Tagespflegeplät-zen künftig steigen wird, hängt von der demografischen Entwicklung und den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Pflegeversicherung, Erwerbstätigkeit der Angehörigen, berufliche Mobilität etc.) ab. Der Landkreis wird die Bedarfsentwicklung weiter verfolgen. Legt man die untere Variante bei der Tagespflege zugrunde, so lässt sich bis 2015 ein Bedarf von 16 Tages-pflegeplätzen für den Landkreis feststellen. In mindestens zwei Planungsräumen ist bereits die Einrichtung einer weiteren Tagespflege geplant.

7.7 Stationäre Pflege

Schwerpunkt der Kreispflegeplanung war seit 2001 der bedarfsgerechte Ausbau der stationären und teilstationären Pflege. Stationäre Dauerpflegeplätze stehen für die zeitlich unbefristete Aufnah-me von Pflegebedürftigen zur Verfügung, können jedoch auch zeitlich befristet in Anspruch genom-men werden (eingestreute Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege). Vollstationäre Pflege wird im Landkreis weitestgehend wohnortnah und kleinräumig erbracht. Das Land Baden-Württemberg geht bei den gemeindebezogenen Bedarfsschätzungen an Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflegeplät-zen jeweils von einer unteren und einer oberen Schätzvariante aus. Auf der Grundlage der demo-graphischen Vorrausschätzungen der Pflegebedürftigkeit für den Landkreis werden im Folgenden wie in 2001 für die Bedarfsplanung für die Dauerpflege und Kurzzeitpflege die obere Variante (o. V.) der Bedarfszahlen und für die Tagespflege die untere Variante (u. V.) zugrunde gelegt. Das Pflege-heim Landwasser und das Blindenheim, beide mit Sitz in der Stadt Freiburg, werden im Kreissenio-renplan aufgeführt, da der Landkreis in diesen Einrichtungen anteilig Pflegeplätze für seine Bürge-rinnen und Bürger gefördert hat. Beide Heime bieten eine Versorgungsstruktur, die im Landkreis nicht vorgehalten wird.

●● BestandIm Oktober 2011 waren 84,2 % der Städte und Gemeinden im Landkreis mit über 5.000 Einwohnern/-innen Standort einer Pflegeeinrichtung. Insgesamt stehen mit Stand 10/2011 im Landkreis in 35 Einrichtungen 2.171 Dauerpflegeplätze (ohne die 23 Dauerpflegeplätze im Pflege-heim Landwasser und die 11 Pflegeplätze im Blindenheim Freiburg) sowie 86 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Seit 2001 wurden im Landkreis sieben Pflegeeinrichtungen neu errichtet. Insgesamt sind seither bis 11/2011 durch Neuschaffung und Aufstockung 546 Dauerpflegeplätze und 26 Tagespflegeplätze entstanden. Kurzzeitpflegeplätze sind zum überwiegenden Teil eingestreut, d. h. sie stehen als Dauerpflegeplätze zur Verfügung und können bei Bedarf als Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden. Auf der Grundlage der im Kreispflegeplan im Jahr 2001 beschriebenen Bedarfs-eckwerte für die Städte und Gemeinden des Landkreises wurden seit 2001 die Investitionskosten von acht Sanierungs-, Erweiterungs-, Ersatz- und Neubaumaßnahmen von Land, Landkreis und Kommunen gefördert. Fünf Förderverfahren sind noch nicht abgeschlossen, zwei Baumaßnahmen dauern noch an. Im Rahmen der Investitionskostenförderung bezuschusste der Landkreis seit 2001

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68 ●● BedarfStationäre Pflegeeinrichtungen werden auch zukünftig einen unverzichtbaren Baustein in der pflegerischen Versorgung der älteren Menschen im Landkreis darstellen. Die Erhebung im Rahmen der vorliegenden Planung ergab mehrheitlich eine gute bis sehr gute Auslastung der Pflegeheime bei kaum vorhandenen Wartelisten und einem hohen Anteil an Bewohner/-innen, die aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stammen. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung von Bestand und Bedarf der Pflegeplätze im Landkreis seit 2001 (ohne Pflegeplätze im Pflegeheim Landwasser und Blindenheim Freiburg).

Anzahl Heime Dauerpflege (o.V.)

Kurzzeitpflege (o.V.)

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Bestand 2001 29 1.625 65 60 Bedarf 2010 1.420 60 90Bestand 2010 35 2.171 eingestreut 86 Bedarf 2015 2.071 77 102

Der Bedarf an Plätzen der Dauerpflege für den Landkreis insgesamt ist heute bis über das Jahr 2015 hinaus gedeckt. Zur Schließung von Versorgungslücken in einzelnen Planungsräumen gibt es bereits Pläne der Kommunen und Pflegeeinrichtungen, wie aus den Ergebnissen der Erhebungen im Rahmen der vorliegenden Planung deutlich hervorgeht (siehe Anlage 1). Es ist die Tendenz erkennbar, die Bedarfe zunehmend wohnortnah zu decken. Der Eintritt in eine Pflegeeinrichtung wird zukünftig eher später erfolgen, der Anteil schwerstpflegebedürftiger und demenzkranker Menschen in den Einrichtungen möglicherweise noch zunehmen. Die Gewinnung von Fachkräften wird eine der Herausforderungen der Zukunft werden. Hier kann eine gemeinde- bzw. landkreis-übergreifende Abstimmung bzw. Planung in Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Belegung und prognosti-ziertem Fachkräftemangel sinnvoll sein. Vorgabe des Landesheimgesetzes ist, nach Ablauf einer Übergangsfrist, ein 100 % -iger Einzelzimmeranteil in allen stationären Pflegeeinrichtungen. Die aktuelle Erhebung bei den Kommunen und stationären Pflegeeinrichtungen ergab, dass es bereits Pläne zur Umwandlung von Doppel- in Einzelzimmer gibt. Zur Frage nach den Auswirkungen auf die Entwicklung der Platzzahlen äußerte sich das Sozialministerium 03/2011 wie folgt: „Eine Prog-nose zur Entwicklung des stationären Pflegeplatzbedarfs in den kommenden 20 Jahren gibt es nicht.“ In Bezug auf die Bedarfseinschätzungen der Anteile pflegebedürftiger Menschen in den Stadt- und Landkreisen insgesamt ist zu bedenken, „dass die regionale Zuordnung bei den statio-nären wie auch bei den ambulanten Einrichtungen nach dem Sitz der Einrichtung erfolgt. Daher lassen sich weder die Anzahl der Gepflegten noch das Angebot an ambulanten Pflegedienstleistun-gen völlig kreisscharf darstellen.“55

7.8 Arbeitskreise und Fachgremien

An der Planung und Weiterentwicklung der Strukturen sind im Landkreis Träger der Altenhilfe und Engagierte vor Ort maßgeblich beteiligt und in folgenden Gremien und Arbeitskreisen in der Geschäfts-führung des Sozialdezernats vertreten.

Der Fachbeirat für Pflege wurde entsprechend §§ 2 und 4 des Landespflegegesetzes in den Landkrei-sen eingerichtet, um an der Planung der pflegerischen Versorgung nach SGB XI im Landkreis beratend mitzuwirken. Hierzu hat sich der Fachbeirat für Pflege 1996 eine Geschäftsordnung gegeben. Danach kann er Empfehlungen abgeben zum Bereich Pflege, insbesondere bei der Erstellung des vorliegenden Kreisseniorenplans.

_______________________55 Vgl. Wer pflegt wen, Ergebnisse der Pflegestatistik Uwe Gölz: STALA: Statistisches Monatsheft 7/2011 So

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8. Zusammenfassung und SchlussfolgerungenDie Gestaltung des kommunalen Lebens stellt, vor dem Hintergrund des demographischen und gesellschaftlichen Wandels, für alle Städte und Gemeinden des Landkreises zukünftig eine erhebli-che Herausforderung dar. Je besser die Gestaltung des Lebensumfeldes auf die sich ändernden Lebensbedingungen älterer Menschen abgestimmt ist, desto länger ist - auch bei Hilfe- und Pflege-bedürftigkeit - eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung möglich.

1. Ein Großteil der älteren Menschen ist gesund und lebt in den eigenen vier Wänden. Es gilt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, diese Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit älterer Men-schen zu erhalten und zu fördern. Eine unabhängige Wohnraumberatung kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Barrierefreier Wohnraum und eine wohnortnahe Infrastruktur sowie der Aufbau von Unterstützungsnetzwerken sind als stabilisierende Faktoren zu fördern.

2. Um bei beginnender Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit die häusliche Versorgung sicherzustellen, sollte durch den Ausbau so genannter „Hilfe-Mix-Strukturen“ die Verantwortung auf viele Schul-tern verteilt und pflegende Angehörige entlastet werden. Hierzu sind die Ressourcen der Betrof-fenen und ihrer sozialen Netzwerke sowie bürgerschaftliches Engagement und Fachkräfte vor Ort zusammen zu führen und zu koordinieren. Das bedarfsgerecht abgestufte und an den heterogenen Lebensentwürfen der Senioren/-innen orientierte Versorgungs- und Präventions-angebot ist weiter auszubauen. Der unabhängigen Beratung und Information kommt bei der Kenntnis und Inanspruchnahme von Hilfen eine zunehmende Bedeutung zu.

3. Wird bei zunehmendem Pflegebedarf oder einer Überlastung der Unterstützungssysteme der Umzug in ein Pflegeheim notwendig, stehen im Landkreis ausreichend stationäre Pflegeplätze zur Verfügung, der Bedarf ist für den Landkreis insgesamt bis 2015 gedeckt. Die zukünftige Herausforderung der stationären Pflege wird die Versorgung der zunehmend schwerstpflegebe-dürftigen und an Demenz erkrankten Menschen sein. Neben der Umsetzung spezieller Konzep-te für Menschen mit Demenz, die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie die Einbindung von bürgerschaftlich Engagierten, wird vor allem der Erhalt und die Gewinnung von Pflegefachkräften Zukunftsthema der stationären Einrichtungen sein.

Pflege und Demenz sind in unserem Landkreis keine Tabuthemen mehr. Betreuungs- und Entlas-tungsangebote wurden in den vergangenen Jahren ausgebaut und werden angenommen. Die Anzahl stationärer Einrichtungen mit speziellen Konzepten für Menschen mit Demenz hat sich im Landkreis seit 2007 verdoppelt.

Mit dem vorliegenden Kreisseniorenplan soll die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterent-wicklung differenzierter Hilfe-Mix-Strukturen geschaffen werden. Entscheidend für das Gelingen solcher Versorgungsarrangements ist die gute Vernetzung von familiärem und sozialem Umfeld mit bürgerschaftlichem Engagement in Verbindung mit semiprofessionellen und professionellen Kräf-ten. Versorgungslücken wurden aufgezeigt, der voraussichtliche Bedarf ermittelt sowie konkrete Maßnahmen beschrieben. Deren Umsetzung ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die wir gemeinsam mit allen, die in unserem Landkreis für die ältere Generation Verantwortung tragen, tatkräftig angehen wollen, um die Lebensqualität älterer und alter Menschen im Landkreis auch bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sicherzustellen.

Der Arbeitskreis Demenz wurde am 22.02.2001 ins Leben gerufen, nachdem die Politik die Verwal-tung in 2001 beauftragt hat, die Versorgung von Menschen mit Demenz im Landkreis zu verbes-sern und der Aufbau von Betreuungsgruppen im Landkreis eine Vernetzung sinnvoll erscheinen ließ. Der Arbeitskreis steht nicht in Konkurrenz zum Fachbeirat für Pflege, sondern ist ein eigen-ständiges ergänzendes Fachgremium mit dem Schwerpunkt, aus den praktischen Erfahrungen die Versorgung von Menschen mit Demenz konzeptionell weiterzuentwickeln.

Der Koordinierungskreis der Beratungsstellen/Pflegestützpunkt kommt 2 mal im Jahr zusammen, einmal davon landkreisübergreifend mit den Beratungsstellen der Stadt Freiburg und dem Land-kreis Emmendingen. Der Koordinierungskreis befasst sich mit den aktuellen Bedarfen, die sich aufgrund der Beratungen abzeichnen. In Abstimmung mit den Trägern der Beratungsstellen und des Pflegestützpunktes werden arbeitserleichternde Maßnahmen besprochen. Die Beratungsstel-len sind auch im Fachbeirat für Pflege und dem Arbeitskreis Demenz vertreten.

Der Arbeitskreis Demographischer Wandel ist im Jahr 2006 aus einem Gespräch der LIGA mit der Verwaltung hervorgegangen und beschäftigte sich hauptsächlich mit dem Demographischen Wandel in der Altenhilfe im Landkreis. Er hat 2008 Handlungsempfehlungen verfasst und tritt bei Bedarf wieder zusammen.

Der Arbeitskreis Pflegende Angehörige ist als Ergebnis der regionalen Veranstaltungen „Zukunft gestalten – pfleglich miteinander leben“ in 2009/2010 hervorgegangen und beschäftigt sich seit 2011 mit der Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger im Landkreis.

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9. Literaturverzeichnis und Handreichungen• Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Denkanstöße für die Praxis Bundesministerium für Bau,

Verkehr und Stadtentwicklung, Berlin, April 2010• Vortrag Dr. Bürger, KVJS 31.01.2011 “Kinder- und Jugendhilfe im demographischen Wandel“• Die Alterung der Bevölkerung in Baden-Württemberg, Werner Brachat-Schwarz: Statistisches

Monatsheft Baden-Württemberg 9/2011, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg • Regionale Unterschiede in der Lebenserwartung in Baden-Württemberg, Ivar Cornelius, Statisti-

sches Landesamt Baden-Württemberg Statistisches Monatsheft 9/2011• Pressemeldung Nr. 291/2010 vom 6. September 2010, Statistisches Landesamt Baden-Würt-

temberg, www.statistik-bw.de • Pressemitteilung 57/2010 vom 23. Februar 2010, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg• Regionale Unterschiede in der Lebenserwartung in Baden-Württemberg, Ivar Cornelius Statisti-

sches Monatsheft 9/2011, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg• Ältere Menschen in Deutschland und der EU Im Blickpunkt, Wissen nutzen: Statistisches

Bundesamt (destatis), Wiesbaden, Juli 2011 • Forschungsstudie der Unternehmensgruppe Deutscher Ring und BAT Stiftung für Zukunftsfra-

gen, „Altersträume – Illusion und Wirklichkeit“ der Generation 50 plus 2009• BMFSFJ: Eine Kultur des Alterns. Altersbilder in der Gesellschaft: Erkenntnisse und Empfehlun-

gen des Sechsten Altenberichts. • Kritische Gerontologie im Netz: Illustrationen zur Debatte um Altersbilder. www.kritische-geron-

tologie.de• Sechster Altenbericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland,

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin Juni 2010• Statistisches Monatsheft 9/2011: Lebensformen in Baden-Württemberg, Statistisches Landes-

amt Baden-Württemberg• Frauen und Männer in verschiedenen Lebensphasen, Statistisches Bundesamt (destatis),

Wiesbaden 2010• Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren• „Migranten in Pflegeberufen“, Landtag: Drucksache 15/285 vom 14.07.2011• Lebenssituation von Migranten in Baden-Württemberg: Statistisches Monatsheft 7/2008, Statis-

tisches Landesamt Baden-Württemberg• Statistik aktuell: »Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg« und Statistik-

portal Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: www.statistikportal.de/BevoelkGebiet/Indikatoren/BV-BS_migranten.asp

• Geriatriekonzept Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg, Mai 2001• Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2010, Einkommenssicherung im Alter, Barbara

Riedmüller und Markus M. Grabka (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) • Einkommenssicherung im Alter, Dr. Bernd Eggen: STALA, Statistisches Monatsheft 5/2010• Geschäftsbericht Dezernat 2, 2010• Betreuungsstatistik des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales 2010• Kuratorium Deutsche Altenhilfe, Ursula Kremer-Preiß, Holger Stolarz• Neue Wohnkonzepte für das Alter und praktische Erfahrungen bei der Umsetzung, KDA Köln

2003• Was kosten uns Stürze im Alter, Prof. Dr. Hans-Helmut König, Leipzig • NDV Wohnen im Alter, Barbara Kahle, September 2010• Vortrag Dr. Messmer, Sozialministerium: Klausurtagung Altenhilfefachberater am 05./06. Juni

2011• Statistik aktuell: Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (Ausgabe 2010), Statistisches Landes-

amt Baden-Württemberg

• Wer pflegt wen, Uwe Gölz, Statistisches Monatsheft 7/2011, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

• Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Berlin, im August 2005

• Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Pressemitteilungen 366/2011, Zahl der Selbsttötungen in Baden-Württemberg geht zurück

• Altersbilder in anderen Kulturen: Studie des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg im Auftrag der Robert Bosch Stiftung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Herausgegeben von der Robert Bosch Stiftung GmbH, 2009

• Liga der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Positionspapier „Weiterentwicklung der ambulanten Altenhilfe im Landkreis“, 2006

• Der demographische Wandel in Baden-Württemberg: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Robert Bosch Stiftung. Reihe Statistische Analysen, 2/2007

• Empfehlungen zur Gestaltung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen mit einer älter werdenden Bevölkerung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 27.09.2006

Handreichungen

• Demographischer Wandel im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Handlungs-empfehlungen für Kommunen, Verbände, Firmen, träger und interessierte Bürger/-innen in einer älter werdenden Gesellschaft, Landratsamt Breisgau-Hochschwarz-wald Arbeitskreis Demographischer Wandel, März 2008

• Der demographische Wandel in Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Reihe Statistische Analysen 1/2009

• Wegweiser Demographischer Wandel, Bertelsmannstiftung: Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 2006

• Wohnen im Alter, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Heft 147, Berlin 2011

• Ich bleibe in meiner Wohnung! Dokumentation der KVJS-Fachtagung auf der Messe Pflege & Reha in Stuttgart am 24.02.2010, Juni 2010 Herausgeber: Kommunalver-band für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Soziales

• Handreichung Familienfreundliche Kommune; Familienforschung Baden-Württem-berg im Statistischen Landesamt, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart 2010

• Leben und Wohnen für alle Lebensalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, Dez. 2009 Bedarfsgerecht, barrierefrei, selbstbestimmt

• Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform, Ein Wegweiser für ältere Menschen, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin August 2010

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Anlage 1

Ergebnisse der Erhebungen – Zukünftige Entwicklungen in der Altenhilfe

Im Rahmen der vorliegenden Planung wurde eine Erhebung zur Einschätzung der zukünftigen Herausforderungen in der Altenhilfe bei Städten, Gemeinden sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald durchgeführt. Die Aussagen werden im Folgenden exemplarisch dargestellt. Die angegebenen Prozentzahlen beziehen sich auf die Anzahl der vorliegenden Erhebungsbögen.

Ergebnisse der Erhebung bei den Kommunen (32 = 100%)

Insgesamt wurde der Fragebogen von 32 (64 %) der 50 Städte und Gemeinden des Landkreises beantwortet.

●● AltenhilfeplanEinen eigenen Altenhilfeplan haben 12,9 % der Kommunen erstellt.

●● Gremien der AltenhilfeDie Frage nach Gremien zur Weiterentwicklung der Altenhilfestrukturen haben 53 % mit Ja beant-wortet. Genannt wurden u. a. Gemeinderat, Runde Tische, Arbeitskreise, Seniorenforum.

●● Anlaufstelle für ältere MenschenDie Kommunen verfügen mehrheitlich (68,75 %) über mindestens eine Anlaufstelle für ältere Menschen. Beratung und Information erfolgen überwiegend durch die Beratungsstellen für ältere Menschen, den Pflegestützpunkt oder das Rathaus (z. B. eigene Sozialberatung). In Einzelfällen wurden Einrichtungen der Altenhilfe, das Altenwerk oder die Wohlfahrtsverbände wurden genannt.

●● Begegnungsstätte In 71 % der Kommunen gibt es eine Begegnungsstätte für ältere Menschen, in 53 % generations-übergreifende Angebote.

●● BürgerbeteiligungFormen der Bürgerbeteiligung nutzen 50 % der Kommunen. Es handelt sich u. a. um Zukunftswerk-stätten und Sozialraumanalysen aber auch Seniorenforen, Arbeitskreise oder projektbezogene Beteiligungsformen.

●● SeniorenvertretungenEinen Stadt- bzw. Ortseniorenrat gibt es bislang in zwei Kommunen, drei Kommunen planen die Einrichtung eines Seniorenrates.

●● BarrierefreiheitDas Thema Barrierefreiheit beschäftigt 84 % die Kommunen. So wird Barrierefreiheit z. B. bei jeglicher Planung berücksichtigt, der Zugang zu öffentlichen Gebäuden wird barrierefrei gestaltet, Bürgersteige abgesenkt, Bushaltestellen behindertengerecht gestaltet, öffentliche Anlagen auf Barrierefreiheit überprüft, eine „behindertenfreundliche Kommune“ geplant und der Einsatz von Niederflurbussen geprüft bzw. umgesetzt. Die Federführung liegt u. a. beim Bauausschuss oder Runden Tischen.

●● Bedarfsgerechter Wohnraum für ÄltereDas Vorhandensein von bedarfsgerechtem Angebot für Wohnraum für Ältere bejahen 47 %, Ange-bote zur Wohnraumanpassung/Wohnraumberatung gibt es in zwei Kommunen. Die Frage: Planen Sie in Ihrer Stadt / Gemeinde in nächster Zeit die Einrichtung eines Wohnangebotes (Pflegeheim, Betreutes Wohnen, Wohngruppe) für ältere Menschen, beantworteten 59 % der Kommunen mit Ja. Die Planungen umfassen dabei die Schaffung von Wohngruppen, Betreutem Wohnen ebenso wie Pflegewohnheim. Die Planungen erfolgen überwiegend im Rahmen von ganzheitlichen kommuna-len Prozessen und häufig mit Beteiligung der Bürger/-innen.

●● Zukünftige HerausforderungenEinige Antworten auf die Frage „Was sehen Sie in Ihrer Stadt / Gemeinde als die größte Herausfor-derung in Bezug auf die Entwicklung der Altersstruktur und Pflegebedürftigkeit in den nächsten Jahren?“:

• Erhalt der örtlichen Infrastruktur, Sicherstellung ÖPNV-Angebot, Bewahrung der Grundversor-gung,

• Altengerechte Angebote im Hinblick auf die geringe Gemeindegröße und Finanzierbarkeit schaffen,

• Schaffung von angemessenem, bezahlbarem Wohnraum und ambulanter Pflegemöglichkeiten,• Barrierefreiheit,• Einrichtung von Wohngruppen für ältere Menschen aber auch Schaffung stationärer Pflegeplät-

ze, • Anwachsen des Bedarfs, Heterogenität der Zielgruppe,• Isolation von älteren Menschen,• vom Hilfe- und Pflegebedarf der Menschen zu erfahren,• Unterstützung von pflegenden Angehörigen,• Aktive und agile Senioren in ein ehrenamtliches „Netz“ zu integrieren und so deren großes

Potenzial zum Nutzen aller auszuschöpfen, • Fahrdienst für ältere Menschen.

Kommunen begegnen diesen Herausforderungen bereits in vielfältiger und innovativer Weise, z. B. durch Netzwerkbildungen, die Errichtung von Wohnraum, den Aufbau eines ehrenamtlichen roll-stuhlgerechten Fahrdienstes für Senioren/-innen, die Einrichtung eines Genossenschaftsladens oder Einkaufsdienste sowie Kooperationen. Vielfach unter Einbindung der Betroffenen und Stär-kung des bürgerschaftlichen Engagements, z. B. durch einen Markt der Möglichkeiten oder eine Freiwilligenbörse.

●● Einige Anregungen und Wünsche der Kommunen im O-Ton:• Ausgiebige Informationen zu Ideen und Aktionen anderer Gemeinden in vergleichbarer Größen-

ordnung mit Angaben zu Strukturen, Finanzierung und Helferkreis,• Erfahrungswerte anderer Gemeinden, • Mehr Infos, was Gemeinde tun könnte, Netzwerke in der Region aufbauen,• Bewilligung finanzieller Zuwendungen, • Ratschläge und Informationen, wie die Infrastruktur der Gemeinde bedarfsgerecht und dem DW

entsprechend ausgebaut werden kann, • Finanzielle Förderung, • Beratung, administrative Unterstützung, • Noch mehr ehrenamtliches Engagement,• Viel Geld,• Informationen über Projekte …im Kreisgebiet, • Bessere Einbindung der jüngeren Generation und Förderung der Begegnungen,

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• Noch mehr Geld (dann machen wir es schon), • Thematik der kleinen, räumlich weit verstreuten Gemeinden äußerst schwierig.

Ergebnisse der Erhebung bei den ambulanten Pflegediensten (21 = 100 %)

Von den 47 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald tätigen ambulanten Pflegediensten (Stand 10/2011) haben 21 (44,7 %) den Fragebogen beantwortet.

●● FachkräftemangelFür 68,4 % der Dienste ist der Fachkräftemangel heute bereits spürbar. Die Dienste begegnen dieser Herausforderung, indem sie selbst ausbilden, Praktika anbieten und auf Jobstartbörsen vertreten sind. Sie schaffen gute Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeiter/-innen, streben eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an, z. B. durch das Angebot von Kleinkind-betreuung oder spezialisieren sich. Auch der Gewinnung von Wiedereinsteiger/-innen wird eine hohe Bedeutung beigemessen.

●● Menschen mit Migrationshintergrund und PflegeHandlungsbedarf beim Thema „Pflege und Betreuung von älteren Menschen mit Migrationshinter-grund“ sehen 36,8 % der Dienste. Neben der Schulung und Fortbildung der eigenen Mitarbeiter/-innen, werden ihre Sprachkenntnisse genutzt oder Pflegekräfte mit anderem sprachlichen und kulturellen Hintergrund eingestellt.

●● Illegal tätige Pflege- und BetreuungskräfteHier einige Antworten auf die Frage, wie sich die Beschäftigung illegal tätiger Kräfte in den Privat-haushalten auf die ambulante Pflege auswirkt: Einige Dienste sind bislang mit der Thematik noch nicht konfrontiert, die meisten sehen die Entwicklung eher kritisch. Pflegedienste werden aus dem Haushalt verdrängt. Sie werden weniger für Grundpflege angefragt, sondern teilweise nur für die Behandlungspflege, bzw. wenn Probleme auftauchen. Die Entwicklung wird z. T. als Abwertung der professionellen Pflege empfunden. Es kommt nach Aussage eines Pflegedienstes teilweise zu „gefährlicher Pflege“ beispielsweise durch Abbrüche der Beschäftigung. Der Patient leidet aus Sicht der Pflegedienste unnötig unter der unsachgemäßen Pflege und es entstehen hohe Folgekosten. Erschwerend kommt das Problem der Verständigung hinzu. Die Entwicklung wird als Unterwande-rung der Preispolitik des Landes wahrgenommen, da für diese Kräfte nicht der Mindestlohn gilt. Es gibt jedoch auch Dienste, die die Entlastung der professionellen Pflege vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sehen. Zitat eines Pflegedienstes: „Entscheidendes Kriterium für das Gelingen eines solchen Versorgungsarrangements ist das familiäre oder soziale Umfeld in das die Hilfskraft eingebettet ist. Ist dieses Umfeld stabil und positiv, gelingt die Pflege.“

Antworten auf die Frage nach den größten zukünftigen Herausforderungen für die ambulante Pflege:• Die deutliche Zunahme von „Menschen mit Demenz“ und die Hochaltrigkeit,• Qualitätsanforderungen trotz Personalmangel ausreichend zu erfüllen,• Fachkräfte gewinnen und halten und unter Druck Pflegequalität sichern,• Finanzierung der Pflege,• Vernetzung ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege,• Wettbewerbsnachteile privater Einrichtungen,• Palliativpflege, Intensivpflege, • Betriebswirtschaftliches und ethisch vertretbares Arbeiten,• Gewinnung von bürgerschaftlich Engagierten,• Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zeitaufwändiger Versorgung / Pflege, • Zeitaufwand in Bürokratie und Pflege, der nicht bezahlt wird,

• Entwicklung der ambulanten Pflege in Zusammenhang mit professionellen, semiprofessionellen und ehrenamtlichen Diensten angesichts der demographischen Entwicklung.

Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, gehen die Dienste u. a. Kooperationen und Netzwerke mit anderen Diensten ein, erweitern ihr Angebotsspektrum, nehmen an Fortbildungen, Arbeitsgemeinschafen und Qualitätszirkeln teil bzw. halten ihren Dienst klein und überschaubar. Sie bilden aus und schaffen Plattformen zur Gewinnung von bürgerschaftlich Engagierten. Und sie suchen nach Möglichkeiten, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Fachkräfte zu entlasten und Bürokratie abzubauen und engagieren sich in Verbänden und Parteien.

Ergebnisse der Erhebung bei den stationären Pflegeeinrichtungen (26 = 100 %)

Von den 36 stationären Pflegeheimen (Stand 10/2011) haben 26 (72,2 %) den Fragebogen beant-wortet.

●● BelegungDie Belegung der Einrichtungen lässt sich mit gut bis sehr gut bezeichnen. Insgesamt 6 Einrichtun-gen hatten Vollbelegung, 16 weitere über 95 %.

●● Örtlicher BezugDer örtliche Bezug der Einrichtungen ist ebenfalls als gut zu bezeichnen. Die Belegung durch Landkreisbewohner/-innen lag bei 10 Einrichtungen (40 %) zwischen 90 und 100 %, bei 8 Einrich-tungen über 70 %.

●● AuslastungZur Auslastung der Pflegeeinrichtungen: In 69 % der Pflegeeinrichtungen gab es zum Zeitpunkt der Erhebung keinen Leerstand, in 5 Einrichtungen betrug der Leerstand weniger als 20 Plätze, in einem Fall mehr als 20 Plätze.

●● Anteil an EinzelzimmernDer Anteil von Einzelzimmern wird im Folgenden nur prozentual, nicht bezogen auf die tatsächli-chen Platzzahlen dargestellt. Im Landkreis haben vier Einrichtungen einen Einzelzimmeranteil von 100 %, bei zehn Einrichtungen (38,5 % ) liegt der Anteil bei über 80 %, bei sechs Einrichtungen zwischen 51 und 79 % und bei weiteren sechs Einrichtungen bei unter 50 %.

●● FachkräftemangelFür 80 % der Pflegeheime ist der Fachkräftemangel bereits ein Thema, auf das sie, ähnlich wie die ambulanten Pflegedienste, bereits mit einer Vielzahl an Maßnahmen reagieren. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Ausbildung eigener Fachkräfte. Darüber hinaus werden die Rahmenbedin-gungen für die Mitarbeiter/-innen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und Fachkräfte durch Präsenzkräfte entlastet. Weiterhin wird die Anerkennung ausländischer Ausbildun-gen in Deutschland angestrebt. Annoncen, der Besuch von Jobstarterbörsen, das Angebot von Praktika, Personalentwicklung und die Ausdifferenzierung von Aufgaben, sind weitere Maßnahmen. Ein wesentlicher Punkt sind die Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsbildes Pflege und Alten-pflege.

●● Menschen mit Migrationshintergrund und PflegeHandlungsbedarf beim Thema ältere Menschen mit Migrationshintergrund sah nur eine Einrichtung. Die Gewinnung von bürgerschaftlich Engagierten und Fachkräften mit dem gleichen sprachlichen und kulturellen Hintergrund wurde hier als Lösung angegeben.

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●● Konzepte zur Versorgung von Menschen mit DemenzInsgesamt 76 % der Einrichtungen haben ein spezielles Konzept für Menschen mit Demenz (bau-lich, personell, konzeptionell). Eine Befragung der stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis im November 2007 ergab, dass 10 der damals von 28 Einrichtungen gegebenen Rückmeldungen (35,7 %) die Frage nach einem speziellen Konzept für Menschen mit Demenz mit Ja beantwortet-en. Insgesamt hat sich also die Anzahl der stationären Einrichtungen mit einem speziellen Konzept für Menschen mit Demenz im Landkreis verdoppelt. Zu nennen sind hier Konzepte wie z. B. Vali-dation, Milieuarbeit, Biographiearbeit, Nachtcafé, eigene Demenzwohngruppen u. a.

●● Bürgerschaftliches EngagementAuch der Einsatz von bürgerschaftlich Engagierten in den stationären Einrichtungen ist von 50 % (Stand 11/2007) auf 84,6 % in 10/2011 gestiegen. Die bürgerschaftlich Engagierten sind in den Pflegeeinrichtungen u. a. im Bereich der Aktivierung, Freizeitgestaltung und Besuchsdienst, aber auch in der Caféteria, im Hol- und Bringedienst, bei der Begleitung zu Arztbesuchen aber auch in der Sterbebegleitung eingesetzt.

●● Geplante BaumaßnahmenAuf die Frage nach geplanten Baumaßnahmen, die eine Veränderung der Platzzahl zur Folge haben (z. B. Umwandlung von Doppelzimmern zu Einzelzimmern, Sanierungen, Ersatzneubau, Umbau) antworteten 48 % der Einrichtungen mit Ja. Es handelt sich u. a. um Pläne für Neubauten, Ersatzneubauten, zur Erweiterung mit Platzzahlerhöhungen, die Umwandlung von Doppel- in Einzelzimmer oder die Schaffung von Gemeinschaftsräumen.

Als zukünftige Herausforderungen für die stationäre Pflege im Landkreis werden von den Einrich-tungen u. a. benannt:• Die Fachkräftegewinnung und Fachkräfte zu halten (Ausstieg aus dem Beruf verhindern),• Akzeptanz der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit,• Gesundheit der Mitarbeiter/-innen,• Zunahme der Schwerstpflegebedürftigen, Palliativpflege und kurze Verweildauer,• Multimorbidität der Bewohner/-innen erfordert mehr medizinisches Fachwissen,• Erhalt der Selbstbestimmung der Bewohner/-innen,• Dokumentationsanforderungen,• Die Finanzierung der Pflege, Refinanzierung der Versorgungsleistungen, • Die Zunahme der an Demenz Erkrankten in der stationären Pflege, • Veränderte Bedarfe der Bewohner/innen,• Wachsende Ansprüche der Angehörigen.

Die Pflegeeinrichtungen begegnen diesen Herausforderungen unter anderem durch Fortbildung der Mitarbeiter/-innen, guten Umgang mit dem Personal, intensiver Personalsuche, engster Kalkulation, eigener Ausbildung und verstärktem Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus werden die Bildung von Netzwerken und politische Arbeit genannt.

Eine erfolgreiche Generationen- und Familienpolitik ist heute ein wichtiger Standortfaktor. Planun-gen der Altenhilfe, Jugendhilfe oder Behindertenhilfe sind nicht mehr losgelöst voneinander zu sehen, sondern bedingen und beeinflussen sich zunehmend. Die Zukunft liegt in der gemeinschaft-lichen Übernahme von Verantwortung und dem fachübergreifenden Zusammenwirken von Kommu-nen, Landkreis und Trägern vor Ort.

Ergänzende Literatur und aktuelle statistische Analysen zu den folgenden Ausführungen sind im Literaturverzeichnis aufgeführt.

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Impressum

Herausgeber Landratsamt Breisgau-HochschwarzwadStadtstraße 2, 79104 Freiburg i.Br.www.breisgau-hochschwarzwald.de

Redaktion Soziales und Jugend, Fachbereich Besondere SozialhilfeFachstelle für Alten- und Behindertenhilfe, Maren Bergmit fachlicher Unterstüzung des Fachbeirats für Pflege

Stand Dezember 2011