gleichstellung von menschen mit behinderungen€¦ · das bewusstsein für die gleichstellung...

40
Hintergrund und Fakten Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Upload: others

Post on 02-Jun-2020

0 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Hintergrund und Fakten

Gleichstellung von Menschen

mit Behinderungen

Page 2: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Inhaltsverzeichnis

Meilensteine auf dem Weg zur Gleichstellung 7

Vom medizinischen zum sozialen Modell 8

In diesen Bereichen ist Gleichstellung wirksam 12

Sieben Fragen an Andreas Rieder 18

Das EBGB stellt sich vor 23

Auch diese Fachstellen engagieren sich 27

Gleichstellungsprozess heute 31

Die Gesetzesgrundlagen / Linkliste 36

Page 3: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

3

Einleitung

Der Einsatz für die Gleichstellung lohnt sich

Liebe Leserin, lieber Leser

Menschen mit Behinderungen sind auch heute noch vermeidbaren Barrieren ausgesetzt. Die Bundes­verfassung und das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten dazu, unnötige Hindernisse zu beseitigen. Nicht nur in baulicher Hinsicht sind Menschen mit Behinderungen benachteiligt — auch im direkten und persönlichen Kundenkontakt, im öffentlichen Verkehr, bei der Teilnahme an Veranstaltungen oder als Arbeitnehmende. Gleichstellung ist in praktisch allen Aspekten des Lebens und Zusammenlebens relevant: Wohnen, Lernen, Arbeiten, Familie, Freizeit, politisches Engagement und vielen weiteren.

Oft geht vergessen: Von einer hindernisfreien Umwelt profitieren nicht nur so genannt behinderte Menschen. Sie kommt zahlreichen anderen Personen, beispiels­weise älteren Menschen, Schwangeren oder auch Kindern zugute. Seit 2004 trägt das EBGB dazu bei, das Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen.

Page 4: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

4

Unsere Aufgabe ist es, die Gleichstellung von behin­derten und nicht behinderten Menschen zu fördern und uns überall für die Beseitigung der rechtlichen oder tatsächlichen Benachteiligungen einzusetzen.

Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen aufzeigen, wo die Schweiz im Prozess der Gleichstellung steht. Dafür haben wir wichtige Informationen zum Thema in übersichtlicher Form zusammengestellt.

Danke für Ihr Engagement und viel Vergnügen bei der Lektüre!

Andreas RiederLeiter Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB

Page 5: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Lorenz KühniVerantwortlicher Personalentwicklung und Diversity, Bundesamt für Sozialversicherungen

Page 6: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Reto Granellibesucht Freizeitangebote von insieme

Page 7: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

7

Der lange Weg zur Gleichstellung

Meilensteine

1981: Internationales Jahr der BehindertenDas Jahr 1981 wird von der UNO­General ver sam mlung zum «Internationalen Jahr der Behinderten» erkoren und unter den Slogan «Volle Partizipation und Gleich­berechtigung» gestellt.

1. Januar 2000: Bundesverfassung als GrundlageArtikel 8 Abs. 2 der neuen Bundesverfassung: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (…) einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»

1. Januar 2004: Das BehiG tritt in KraftDas «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benach­teiligungen von Menschen mit Behinderungen» (BehiG) enthält ein Benachteiligungsverbot unter anderem in den Bereichen öffentlich zugängliche Bauten, öffentlicher Verkehr sowie Aus­ und Weiter bildung.

3. Mai 2008: UNO-BehindertenrechtskonventionDie UNO­Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen tritt in Kraft. Damit werden die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Be hinderungen konkretisiert.

Page 8: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

8

Vom medizinischen zum sozialen Modell

Gleichstellung heisst gleiche Chancen bieten

Im Alltag stossen Menschen mit Behinderungen oft auf Hindernisse, die es ihnen erschweren oder gar verunmöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dies können Stufen am Eingang eines Gebäudes sein, Ängste des zukünftigen Arbeitgebers bei der Einstellung einer behinderten Person oder eine nicht barrierefreie Internetseite, die vom Lesegerät für Sehbehinderte nicht gelesen werden kann. Mit der Gleichstellung sollen diese Barrieren beseitigt oder zu­mindest verringert werden.

Bei der Gleichstellung geht es darum, jedem Menschen die gleichen Chancen zu bieten. Ein solches Verständnis von Gleichstellung basiert auf einer sozialen Definition von Behinderung: Die Umwelt ist «behindernd». Lange Zeit wurde Behinderung im «medizinischen Modell» lediglich als individuelles Merkmal angesehen. Der Paradigmenwechsel — weg vom medizinischen, hin zum sozialen Modell von Behinderung — bestimmt, wie Gleichstellungsmassnahmen in Zukunft aus­gestaltet werden.

Page 9: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

9

Den Wandel schaffen, auch dank NormenGesetze zur Gleichstellung schaffen nicht einfach neue Normen, sondern stossen gleichzeitig einen gesellschaftlichen Wandel an. Verhaltensweisen und Strukturen, die selbstverständlich erscheinen, sollen hinterfragt werden. Dadurch können viele Hindernisse bereits vor ihrer Entstehung vermieden und müssen nicht nachträglich mit grossem Aufwand beseitigt werden.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz wird über verschiedene Rechtsnormen zu erreichen versucht. Wichtigste Grundlagen sind dabei das Diskriminierungsverbot in der Bundes­verfassung (BV), die auch einen Auftrag an den Gesetz­geber enthält, Benachteiligungen zu beseitigen, und das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das einzelne Bereiche wie den öffentlichen Verkehr oder öffentliche Bauten regelt (siehe Seite 7).

Page 10: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Regina Bühlmanntanzt bei BewegGrund — Für Menschen mit Freude am Tanz mit oder ohne Behinderung

Page 11: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

11

Mehr LebensqualitätEs wurden in den letzten Jahren sicher

einige Fortschritte im baulichen Bereich erreicht. Aber als Sport treibende Person merke ich vor allem in den Hallenbädern, dass immer noch Hindernisse bestehen: am Eingang, in der Garderobe oder beim Einstieg ins Bassin. Schon kleine Verbesserungen würden mir mehr Lebensqualität geben.

Ursina GreuterSechsfache Medaillengewinnerin an den Paralympics

Page 12: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

12

In diesen Bereichen ist Gleichstellung wirksam

Die aktuelle Gesetzgebung in der Schweiz, namentlich das seit Anfang 2004 geltende «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» (BehiG), ist in verschiedenen zentralen Bereichen wirksam:

Bauen In diesem Bereich sollen Gleichstellungsbestimmungen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen nach Möglichkeit ohne fremde Hilfe ein Museum besichtigen oder ein Restaurant aufsuchen können. Der hindernisfreie Zugang zu öffentlichen Bauten stellt deshalb einen Schwerpunkt im BehiG dar. In der Regel lassen sich sehr viele bauliche Barrieren mit relativ geringem Aufwand beseitigen.

MobilitätMobilität ist auch für Menschen mit Behinderungen ein zentrales Anliegen. Deshalb stellt der gut zugängliche öffentliche Verkehr einen Kernbereich im BehiG dar. Die selbständige Benutzung vieler Transportmittel — Zug, Bus, Tram, Schiff oder Flugzeug — soll durch entspre­

Page 13: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

13

chende gesetzliche Bestimmungen für behinderte Menschen ermöglicht oder zumindest erleichtert werden. Bis heute stellen Stufen beim Einstieg für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung ein oft grosses Hindernis dar, und häufig fehlen optische oder akustische Signale für hör­ oder seh behinderte Menschen. Im öffentlichen Verkehr führte das BehiG zu den vermutlich grössten Fortschritten im Hinblick auf eine «enthindernde» Um­welt.

SchuleDas Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht am einfachsten, wenn Kinder mit und ohne Behinderungen in der gleichen Klasse sitzen und diesen Lernprozess gemeinsam durchlaufen (integrative Schule). Heute werden immer mehr Schulungsformen und Schulmodelle entwickelt, die das gemeinsame Lernen ermöglichen. Die Umset­zung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) eröffnet die Chance, neue Konzepte für eine integrative Schule zu erarbeiten.

Aus- und WeiterbildungDieser Bereich ist in Zeiten, in denen von Arbeitneh­menden lebenslanges Lernen verlangt wird, von grosser Bedeutung. Oftmals nehmen die entsprechenden An­gebote aber zu wenig Rücksicht auf die Bedürfnisse von Lernenden mit einer Behinderung. Für öffentliche

Page 14: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

14

Weiterbildungsangebote schreibt das BehiG vor, dass Anpassungen im Sinne der Gleichstellung vorgenom­men und Benachteiligungen abgebaut werden müssen.

ArbeitAuf dem Arbeitsmarkt gestaltet sich die Gleichstellung von behinderten Menschen am schwierigsten. Menschen mit Behinderungen werden zum einen — zum Beispiel bei einer Stellenbewerbung — oftmals mit Ängsten und Vorurteilen konfrontiert, zum anderen stossen sie häufig auf bauliche Hindernisse in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers. Mit der beruflichen Integration von behinderten Menschen befasst sich in erster Linie die IV. Das Invalidenversicherungsgesetz orientiert sich jedoch eher am individuellen als am sozialen Aspekt von Behinderung.

Das BehiG verpflichtet den Bund als Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen zu bieten wie Menschen ohne Behinderungen und entsprechende Hindernisse zu beseitigen. Ausserdem kann der Bundesrat gemäss Art. 17 Pilotprojekte zur beruflichen Integration von behinderten Menschen durchführen und unterstützen. Das Potenzial der Gleichstellung für die berufliche Integration ist noch lange nicht ausgeschöpft und müsste vermehrt auch von Arbeitgebenden ausserhalb der Bundes verwaltung genutzt werden.

Page 15: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

15

Internet / KommunikationInternetangebote des Staates (Bund, Kantone, Gemeinden) müssen für Menschen mit Behinderungen ohne erschwerte Bedingungen zugänglich sein. So müssen etwa alle PDFs barrierefrei, das heisst für Lesegeräte und damit auch für Sehbehinderte lesbar sein. Grosse Erleichterungen in der demokratischen Mitsprache von Menschen mit Behinderungen werden die geplanten Einrichtungen von E­Government und E­Voting bringen (siehe Seite 32). Nicht zu vergessen alle Verbesserungen in den übrigen Bereichen der Kommunikation wie Radio und TV. Für Private gibt es noch keine Verpflichtung zur behindertengerechten Ausgestaltung ihrer Internet angebote. Weitere Informationen finden Sie unter www.access­for­all.ch.

KulturVerschiedene Museen entwickeln zunehmend Angebote und Formen, die auf die besonderen Bedürfnisse von Besucherinnen und Besuchern mit Behinderungen Rücksicht nehmen. Daneben braucht es jedoch noch bauliche Anpassungen. Auch der Verband der Schweizer Spielstätten ist daran, Spielstätten für Besucherinnen und Besucher sowie Kulturschaffende mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Kulturbetrieb, ob aktiv oder passiv, ist leider noch nicht selbst verständlich.

Page 16: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

16

SportSportverbände, Behindertensportorganisationen und Behörden arbeiten auf Initiative des EBGB intensiv zusammen, um die vielfältigen Hürden im Sportbereich abzubauen. Neben baulichen Massnahmen geht es dabei um die Vermittlung und Öffnung von Sport­angeboten, damit Menschen mit Behinderungen ein ihnen ent sprechendes Angebot wählen können — wenn immer möglich gemeinsam mit Sportler/innen ohne Behinderungen.

ProjektförderungDas BehiG schützt nicht nur vor Benachteilung, sondern erlaubt auch, konkrete Projekte zur Förderung der Gleichstellung finanziell zu unterstützen. Zuständig für die Projektunterstützung ist das EBGB, das die vom Eidgenössischen Departement des Innern EDI unter­stützten Projekte begleitet und die Erfahrungen im Sinne von Best Practice weiterverbreitet, um weitere In­itiativen anzustossen.

Page 17: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Ines Zgraggentanzt bei BewegGrund — Für Menschen mit Freude am Tanz mit oder ohne Behinderung

Page 18: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

18

Andreas Rieder Leiter EBGB

Sieben Fragen an Andreas Rieder

«Begegnung ist wichtiger als die besten Gesetze»

Herr Rieder, sieben Jahre Behinderten­Gleichstellungsgesetz und EBGB — was haben die beiden Instrumente gebracht und wo steht die Gleich stellung heute?Andreas Rieder: Das Gesetz hat ganz konkrete Verbesserungen gebracht, vor allem bei der Be seitigung baulicher Hin­dernisse und beim öffentlichen Verkehr. Das Büro trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, Gleich stellung von Menschen mit Behinde­rungen auch dort sichtbar zu machen, wo sie sich nicht einfach per Gesetz verordnen lässt. In den vergangenen Jahren ist viel geschehen — die Gleichstellung steht aber immer noch am Anfang, solange das Miteinander von Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen nicht selbstverständlich ist.

Page 19: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

19

Was ist Ihr grösstes Highlight und Ihre grösste Enttäuschung in Ihrer bisherigen Tätigkeit?Es ist schwierig, einzelne Ereignisse hervorzuheben. Das grösste Highlight ist die mit dieser Tätigkeit verbundene Gelegenheit, immer wieder mit interessan­ten Personen in spannenden Projekten mitarbeiten zu können. Enttäuschend ist es zu sehen, wie lang­wierig es manchmal ist, eigentlich selbstverständliche Anliegen realisieren zu können.

Ihre Wünsche für die Zukunft? Konkrete Ziele?Ich wünsche mir, dass mehr Begegnungen zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen möglich werden — die Begegnung ist wichtiger für die Gleichstellung als die besten Gesetze. Ein konkretes Ziel besteht darin, vermehrt auch Organisationen für Gleichstellungs projekte zu gewinnen, die sich bisher nicht spezifisch für dieses Thema engagieren.

Page 20: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

20

Wie muss man sich Ihre tägliche Arbeit konkret vorstellen?Abwechslungsreich — Gleichstellung ist ein Quer­schnittsthema, so dass man sich immer wieder mit neuen Themen auseinandersetzen und nach neuen Ansätzen suchen muss.

Haben Sie viele direkte Kontakte zu Betroffenen — oder machen Sie eher abstrakte, juristische Büro­arbeit?Gleichstellung ist sehr viel konkreter, als ich mir das zunächst vorgestellt habe. Selbstverständlich gehört auch juristische Büroarbeit dazu. Bei der Umsetzung der Gleichstellung ist aber der Kontakt mit Betroffenen und vor allem Organisationen sehr wichtig.

In welchem Tempo gehen solche Gleichstellungs­ Prozesse voran? Langsam.

Langsamer als der Gleichstellungsprozess der Frauen?Schwer zu sagen — ich fürchte, dass es eher langsamer geht, weil die institutionelle Verankerung und die Strukturen, die für die Gleichstellung von Frau und Mann sehr wichtig waren, bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht im gleichen Mass vorhanden sind.

Page 21: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Daniela Zurmühletanzt bei BewegGrund — Für Menschen mit Freude am Tanz mit oder ohne Behinderung.

Page 22: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Das EBGB-Team im Frühling 2010Vorne von links nach rechts: Carlos Kenedy, Selina Lusser­Lutz, Mirjam GasserHinten von links nach rechts: Rolf Schuler, Andreas Rieder, Simone Stirnimann

Page 23: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

23

Wir stellen uns vor

Das EBGB

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) ist im Departement des Innern (EDI) umsetzende Stelle des Bundes bei der Förderung von Gleichstellung und der Beseitigung von Benachteiligungen. Zurzeit arbeiten sieben Personen beim EBGB. Das Büro ist auf der Grundlage des BehiG seit dem Jahr 2004 aktiv.

Unsere TätigkeitUmsetzen: Als Fachstelle des Bundes bearbeiten wir gleichstellungspolitische Fragen, äussern uns zu Gesetzgebungsvorhaben sowie Massnahmen des Bundes und führen Programme und Projekte durch.

Informieren: Wir tragen — unter anderem mit Kursen, Tagungen und Publikationen — dazu dabei, die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in einer breiten Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

Page 24: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

24

Beraten: Wir unterstützen staatliche und nicht­ staatliche Stellen bei der Umsetzung des Gleichstellungsrechts. Wir stellen Erfahrungen und Wissen zur Verfügung und schlagen geeignete Massnahmen vor.

Finanzieren: Der Bund kann Programme und Projekte, die zur Förderung der Integration von Menschen mit und ohne Behinderungen beitragen, finanziell unterstützen. Wir evaluieren und begleiten solche Projekte.

Zusammenarbeiten: Gleichstellung ist für alle und überall ein Thema und geht weit über unseren Tätigkeitsbereich hinaus. Wir arbeiten mit öffentlichen und privaten Fachstellen und Behinderten­organisationen zusammen. Unsere Arbeit wird insbesondere durch die Fachstelle «Egalité Handicap» der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK ergänzt. Diese bietet Personen, die wegen einer Behinderung benachteiligt werden, Rechtsberatung an (siehe übernächste Seite).

Page 25: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Mirjam GasserStudentin an der Universität Genfund ehemalige Praktikantin EBGB

Page 26: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Reto Granelli

Page 27: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

27

Gleichstellung behinderter Menschen

Auch diese Fachstellen engagieren sich

Égalité HandicapFachstelle, die sich für die Beseitigung von Benachteiligungen und für die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Égalité Handicap steht Betroffenen und Interessierten bei Fragen betreffend Diskriminierungs­verbot und Gleichstellungsrecht zur Verfügung und bietet eine Rechtsberatung an für Personen, die wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Marktgasse 313011 BernTel. 031 398 50 34www.egalite­handicap.ch

Page 28: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

28

Fachstelle für behindertengerechtes Bauen Diese Fachstelle fördert eine konsequent behinderten­gerechte Bauweise in der Schweiz. Sie erarbeitet Grundlagen und publiziert Richtlinien, Merkblätter etc. Daneben pflegt sie den Erfahrungsaustausch und entwickelt Strategien, um die Akzeptanz für behindertengerechtes Bauen zu fördern.

Kernstrasse 578004 ZürichTelefon 044 299 97 97 www.hindernisfrei­bauen.ch

Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)Diese schweizerische Fachstelle ist mit ihrem Fachwissen seit Jahren die offizielle Partnerin von Behörden, SBB und den übrigen Transport­unternehmen in Behindertenfragen rund um den öffentlichen Verkehr.

Froburgstrasse 44601 OltenTel. 062 206 88 40 www.boev.ch

Page 29: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

29

Verschiedene Behindertenorganisationen Von grosser Bedeutung sind auch die zahlreichen Behindertenorganisationen und Selbsthilfe­gruppierungen, die sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen stark machen. Stellvertretend sei an dieser Stelle die Dach­organisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) genannt. Sie ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behinder­ten­ und Selbsthilfe. Neben der Koordination der Interessen vertretung ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene in den Bereichen Sozialpolitik und Gleich­stellungs politik dient die DOK auch dem Informations­austausch unter den verschiedenen Behinderten­organisationen. Zudem ist sie Anlaufstelle für Medien und Konsultativgremium für politische Instanzen. Zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung behinderter Menschen führt die DOK die Fachstelle Égalité Handicap.

Sekretariat DOKBürglistr. 118002 ZürichTelefon 044 201 58 62www.integrationhandicap.ch/index/menuid/13

Page 30: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

30

Herzliche GratulationDem EBGB gratuliere ich zum 5. Geburtstag

und danke dem Team ganz herzlich für die un ermüdlichen Bemühungen, die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung in der Schweiz voran zubringen. Dabei geht das EBGB mit grosser Klarheit einen konsequenten Weg. Niemand weiss so gut wie dieses Team, wie viel Arbeit noch zu leisten ist, bis wir einer Gleichstellung näher kommen. Dafür wünsche ich viel kreative Kraft und Durch haltevermögen, aber auch Freude an dieser wichtigen Aufgabe.

Dr. Aiha Zemp Psychotherapeutin, ehemalige Leiterin Fachstelle für Behinderung und Sexualität — gegen sexualisierte Gewalt (fabs), Basel

Page 31: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

31

Zwischenhalt auf dem langen Weg

Wo der Gleichstellungs-prozess heute steht

Seit den neuen Gesetzen (BV, BehiG, neues IVG, siehe Seite 7) konnten bereits einige markante Verbesserungen erzielt werden. Allerdings wird der Gleichstellung behinderter Menschen leider noch immer nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die sie verdient hätte. Auf dem langen Weg zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen sind von Bund, Fachstellen, Behindertenorganisationen und Betroffenen grosse Beharrlichkeit gefordert, um die Rechte behinderter Menschen immer wieder aufs Neue einzufordern.

Die wichtigsten Bereiche, die mit Regelungen gesteuert werden können, sind:

— Zugang zu Bauten und Anlagen — Zugang zu Dienstleistungen (z. B. Kommunikation) — Bildung — Öffentlicher Verkehr — Arbeit

Page 32: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

32

Die Bilanz der letzten Jahre fällt in diesen Bereichen unterschiedlich aus. «Enttäuschend ist es zu sehen, wie langwierig es manchmal ist, eigentlich selbstverständ liche Anliegen realisieren zu können», sagt EBGB­Leiter Andreas Rieder (siehe Interview Seite 18). Am augen fälligsten, auch für Laien, sind natürlich architektonische Umgestaltungen wie Rampen und Lifte. Hier war wichtig, dass fast alle Kantone schon vor dem Inkrafttreten des BehiG gute Vorarbeiten leisteten, so dass das nationale Gesetz diesen positiven Trend verstärken konnte.

E-Voting hat PotenzialIm Bereich der Kommunikation weiss man dank Accessibility­Studien, dass die Internetauftritte des Bundes gut zugänglich sind. Das gilt auch für Unternehmen wie Post, Credit Suisse oder Migros. Grosses Potenzial werden für Seh­ sowie Körperbehin­derte die elektronischen Abstimmungen haben (E­Voting). Die barrierefreie Teilnahme an den demokra­tischen Prozessen — unter Wahrung des Stimm­geheimnisses — ist bereits weit gediehen, auch dank Pilotversuchen in einzelnen Kantonen.

Page 33: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

33

Aufholbedarf ortet das EBGB im Bereich Bildung und insbesondere bei den Grundschulen. Wichtig wäre die Abkehr von an Defiziten orientierten, separierenden Ansätzen hin zu integrativen Modellen. Noch zu oft gibt es, trotz entsprechender Gerichts urteile, Unsicherheiten, wie im Bildungsbereich den individuellen Anforderungen entsprochen werden kann.

Etappierung im öVDas BehiG hat im öffentlichen Verkehr den bereits vor seinem Inkrafttreten eingeleiteten positiven Trend verstärkt. Die detaillierten und verbindlichen Vorgaben an einen hindernisfreien öffentlichen Verkehr ermöglichen in der Praxis tragfähige Lösungen. Die Realisierung eines zugänglichen Grobnetzes bis Ende 2013 ist auf guten Wegen, wenn auch im Tram­ und Busverkehr erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Fristen einhalten zu können. Da sich die langen Umsetzungsfristen für die heutigen Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen nachteilig auswirken, ist darauf zu achten, Anpassungsmassnahmen nicht zu lange hinaus zu schieben.

Page 34: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

34

Im Bereich Arbeit fällt die Bilanz des EBGB negativ aus: Gerade in der Arbeitswelt hat das gesetzliche Instrumentarium für Arbeitnehmende mit Behinderun­gen beim Bund bisher nicht die erhofften Wirkungen entfaltet. Für die verbesserte berufliche Integration braucht es deshalb weitere Massnahmen für Vorge­setzte und Arbeitnehmende. Ebenfalls nur in begrenz­tem Umfang eingetreten ist die angestrebte Signalwir­kung des BehiG auf die Kantone, zum Beispiel durch die Übernahme personalrechtlicher Bestimmungen. Und: Privatrechtliche Arbeits verhältnisse werden durch das BehiG nicht berührt.

Ein ausführlicher Bericht über Entwicklungen und Herausforderun­gen im Gleichstellungsprozess, der die Jahre 2004 bis 2009 abdeckt, ist im Internet unter www.edi.admin.ch/ebgb Angebot Publikationen abzurufen oder kann beim EBGB bestellt werden.

Page 35: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Ines Zgraggen

Page 36: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

36

Linkliste

Die Gesetzes grundlagen

Das BehiG enthält konkrete Rechte, die durch Men­schen mit Behinderungen und ihre Organisationen durchgesetzt werden können, zum Beispiel wenn eine behinderte Person beim Zugang zu einer Baute oder bei der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs oder einer Dienstleistung benachteiligt wird. Das Be­hiG umschreibt diese Rechte sehr allgemein, weshalb eine Konkretisierung auf Verordnungsebene notwen­dig war: Die erste regelt ausschliesslich den Bereich des öffentlichen Verkehrs (VböV); die zweite (BehiV) enthält Bestimmungen zu unterschiedlichen Punkten, insbesondere:

— Baubereich: Es wird gesagt, was das BehiG meint mit den Begriffen der «öffentlich zugänglichen Bauten», der «Wohnbauten» und der «Bauten mit Arbeitsplätzen».

— Dienstleistungen: Hier erwähnt die Verordnung Beispiele von Dienstleistungen, die gemäss dem BehiG von allen Menschen ohne Hindernisse in An­spruch genommen werden können.

Page 37: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

37

— Voraussetzungen zum Erlangen von Finanzhilfen bei Projekten im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

— Liste der Behindertenorganisationen, die gemäss dem BehiG Beschwerde führen können.

Link Bundesverfassungwww.admin.ch/ch/d/sr/101/index.html

Link BehiGwww.admin.ch/ch/d/sr/151_3/index.html

Link BeHiVwww.admin.ch/ch/d/sr/151_31/index.html

Link VböVwww.bav.admin.ch/mobile/01244/01260/index.html?lang=de

Link VAböV (technische Anforderungen)http://www.bav.admin.ch/mobile/01244/01259/index.html?lang=de

Link UNO–Konventionwww.edi.admin.ch/ebgb Gleichstellung Gleich­stellungsrecht International

Page 38: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

38

SelbstverständlichDie zahlreichen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Post widerspiegeln die gesellschaftliche Vielfalt in unserem Land. Deshalb sind Menschen mit einer Behinderung selbstverständlicher Teil unserer Unternehmenskultur.

Jürg BucherKonzernleiter Die Schweizerische Post

Page 39: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

Impressum

Text: EBGB / Klarkom, Bern (Urs Frieden)Layout/Satz: Zentrum elektronische Medien ZEM2011, Copyright EBGB

Page 40: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen€¦ · Das Bewusstsein für die Gleichstellung beginnt in der Schule — sowohl bei Menschen mit wie ohne Behinderungen. Dies geschieht

EBGB

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen3003 Bern

Tel +41 (0)31 322 82 36 Fax +41 (0)31 322 44 37 ebgb@gs­edi.admin.ch www.edi.admin.ch/ebgb

89.

20

6

d

06

.20

11