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Aus- und Fortbildungssystem für Trainer(innen)/Moderatoren(innen) in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. Version: 03-2018 www.dvr.de/sht

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Page 1: Aus- und Fortbildungssystem - DVR · Die Ausbildungs- und Fortbildungsseminare werden von der VKM (Verkehrssicherheit Konzept & Media GmbH), einer Tochtergesellschaft des Deutschen

Aus- und Fortbildungssystem

für Trainer(innen)/Moderatoren(innen)

in den fahrpraktischen Programmen

nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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www.dvr.de/sht

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie interessieren sich für die Ausbildung zum(r) Trainer(in)/Moderator(in). Hiermit erhalten Sie Informatio-nen zu den Ausbildungsgängen in den fahrpraktischen Programmen nach den Richt linien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR). Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text nur der Begriff „Trainer/Moderator“ verwendet. Die fahrpraktischen Programme umfassen zur Zeit: • Sicherheitstraining Motorrad (SHT-Motorrad) • Sicherheitstraining Pkw (SHT-Pkw) • Sicherheitsprogramm Gelände (SHP-Gelände) • Sicherheitsprogramm Transporter (SHP-Transporter) • Sicherheitsprogramm Lkw (SHP-Lkw) • Sicherheitsprogramm Tankwagen (SHP-Tankwagen) • Sicherheitsprogramm Omnibus (SHP-Omnibus) • Sicherheitsprogramm Einsatzfahrzeuge (SHP-Einsatzfahrzeuge)

Die folgenden Seiten vermitteln Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Ausbildungsseminar für Trainer/Moderatoren. Grundvoraussetzung für die Ausbildung ist allerdings, dass Sie einem Umsetzer angehören, der Bedarf an Trainern/Moderatoren hat. Für diesen werden Sie, nach erfolgter Ausbildung, im Namen und Auftrag tätig.

Während der Ausbildung werden Sie von einem Ausbildungsverantwortlichen Ihres Umsetzers permanent begleitet. Er unterstützt Sie von Beginn der Ausbildung bis zur abschließenden Praxisprüfung. Nach erfolgter Praxisprüfung ist er weiterhin Ihr Ansprechpartner rund um die Durchführung der Trainings/Programme und für Ihre Fortbildung.

Umsetzer in Ihrer Nähe finden Sie über die Trainingsplatzsuche (www.dvr.de/SHT). Eine Beschreibung des Ausbildungsgangs finden Sie auf den folgenden Seiten. Die im Rahmen der Ausbildung anfallenden Kosten entnehmen Sie der Seite 9. Die Übernahme der Kosten für die Ausbildung ist von Umsetzer zu Umsetzer verschieden. Dies sollten Sie vor Beginn der Ausbildung mit Ihrem Umsetzer klären.

Die Ausbildungs- und Fortbildungsseminare werden von der VKM (Verkehrssicherheit Konzept & Media GmbH), einer Tochtergesellschaft des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, organisiert.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung wenden Sie sich bitte an:

VKM – Verkehrssicherheit Konzept & Media GmbHAuguststraße 2953229 BonneMail: [email protected]

Im AuftragJürgen Bente (Referatsleiter Fahrpraktische Programme beim DVR)

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Inhalt QM-System ....................................................................................................4 Eingangsvoraussetzungen ...........................................................................6 Erläuterung der einzelnen Schritte ..............................................................8 Ausbildungskosten ........................................................................................9

I. Ausbildung zum Trainer/Moderator in einem fahrpraktischen Programm ..............10

Ausbildungsplan .........................................................................................11 Trainer-/Moderatorenausweis ...................................................................12 DVR-Trainerdatenbank ...............................................................................13

II.a Ausbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw zum Trainer/Moderator SHT-Motorrad oder umgekehrt ............................................................................................14

II.b Ausbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw oder SHT-Motorrad zum Trainer/Moderator SHP, z.B. Lkw ..................................................................15

II.c Programmerweiterung SHP .......................................................................16II.d Programmerweiterung Pkw-SHT (Gelände) .............................................16

III.a Fortbildung (10% externe Begutachtung) für Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm aktiv sind ..................17

III.b Fortbildung (10% externe Begutachtung) für Trainer/Moderatoren, die in zwei Programmen aktiv sind .......................18

III.c Fortbildung (10% externe Begutachtung) für Trainer/Moderatoren, die in drei oder mehreren Programmen aktiv sind .... 19

IV. Fortbildung (25% interne Begutachtung) .................................................... 20

V.a Wiedereinsteiger Trainer/Moderatoren die in nur einem Programm tätig sind ..................21

V.b Wiedereinsteiger Trainer/Moderatoren, die in mehreren Programmen tätig sind ..............21

VI. Ausbildungsverantwortliche/interne Praxisbegutachter ........................ 22

VII. Ausbildung zum Ausbildungsverantwortlichen/ internen Praxisbegutachter ....................................................................... 25

VIII. Verwendete Begriffe/Definitionen/Erläuterungen .................................. 26

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QM-SystemIm Jahr 2002 führte der DVR gemeinsam mit seinen Umsetzern ein QM-System nach ISO 9001:2008 ein. Dieses galt anfangs nur für den Bereich Sicherheitstraining Pkw und Motorrad. Nach Integration der Sicherheitsprogramme 2006 gilt das QM-System nun für alle fahrpraktischen Programme des DVR. Im Jahre 2018 wurde das QM-System an die neue Norm ISO 9001:2015 angepasst. Das QM-System umfasst die Bereiche: - Programmentwicklung- Trainer-/Moderatoren-Ausbildung- Trainer-/Moderatoren-Fortbildung- Qualitätssicherung Inhaber des QM-Systems ist der DVR, welcher mit allen seinen Umsetzern einen Vertrag abschließt. In diesem Vertrag sind alle für das QM-System relevanten Inhalte formuliert. Aufgabe des DVR ist es darüber zu wachen, dass alle Umsetzer sich ver-tragskonform verhalten. Weiterentwicklungen oder Veränderungen des QM-Systems werden nach einge-hender Beratung und Diskussion mit den Umsetzern in das bestehende QM-System eingearbeitet. Einmal jährlich findet ein Audit innerhalb des QM-Systems statt und alle vier Jahre eine Re-zertifizierung. Dabei wird dieses System von der Akkreditierungsstelle kontrolliert und überwacht.

Alle Umsetzer, mit denen der DVR einen Vertrag hat und die oben genanntem QM-System unterliegen, dür-fen in der Außendarstellung den Satz „Programm nach Richtlinien des DVR“ verwenden. Die Richtlinien für die Programmdurchführung sind unter www.dvr.de/sht im Internet veröffentlicht. Diese Richtlinien sind für alle Umsetzer verbindlich und sollen den Kunden die Sicherheit bieten, ein qualitativ hochwertiges Angebot zum Thema Verkehrssicherheit nutzen zu können. Gremien für die Weiterentwicklung (Veränderungen) des QM-Systems sind die Umsetzerversammlung, welche zweimal im Jahr stattfindet, und die „WIQ“ (Working-Group Inhalte & Qualitätssicherung). Grund-l egende Veränderungen innerhalb des QM-Systems oder in der Vertragsgestaltung mit den Umsetzern müssen über das höchste Gremium des DVR – den Vorstand – entschieden werden. Dabei wird der DVR-Vorstand von der Arbeitsgruppe „WIQ“ beraten. Die Mitglieder der WIQ werden vom Vorstand berufen und unterstützen diesen bei Entscheidungen, die fahrpraktische Trainingsangebote betreffen. Für die Qualitätssicherung innerhalb des QM-Systems hat der DVR eine externe Firma (IQ-Zert GmbH) beauftragt. Diese unterstützt den DVR und die Umsetzer bei der Qualitätssicherung und in der Weiterent-wicklung des QM-Systems.

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Strukturgrafik für die fahrpraktischen Programme DVR

Mitgliederversammlung Vorstand

WIQ empfiehlt und berät

AG • SHT • SHP • Medien• Aus- und

Fortbildung/QS

VKM Aus- und Fortbildung

Umsetzerversammlung

DVR-Referat „Fahrpraktische Programme“

Umsetzer ÇÈ

Ausbildungsverantwortlicher

Umsetzer ÇÈ

Ausbildungsverantwortlicher

Umsetzer ÇÈ

Ausbildungsverantwortlicher

Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer Trainer

Umsetzer ÇÈ

Ausbildungsverantwortlicher

IQ-Zert Qualitätssicherung

Für jeden Umsetzer gibt es innerhalb des QM-Systems zwei Möglichkeiten, die Qualitätssicherung durchzuführen:1. 10% aller Trainer/Moderatoren eines Umsetzers werden innerhalb eines Jahres durch eine von der IQ-

Zert beauftragte Person bei der Programmumsetzung begutachtet. Alle Trainer müssen innerhalb von 10 Jahren eine externe Praxisbegutachtung durchlaufen und innerhalb dieses Zeitraums acht Tage Fortbil-dung nachweisen – siehe Seite 17 bis 19. Das Ergebnis wird schriftlich in einem Bewertungsbogen festge-halten/dokumentiert. Nach Auswertung durch IQ-Zert erhält der Umsetzer einen schriftlichen Bericht.

2. 25% aller Trainer/Moderatoren werden innerhalb eines Jahres umsetzerintern begutachtet. Um das QM-System transparent zu halten, werden 10% der internen Praxisbegutachtungen, aber mindestens eine pro Kalenderjahr, durch einen von IQ-Zert beauftragten DVR-Referenten in Form einer Supervisi-on begleitet. Alle Trainer müssen innerhalb von 4 Jahren eine interne Praxisbegutachtung durchlaufen und innerhalb dieses Zeitraums zwei Tage Fortbildung nachweisen – siehe Seite 20. Die Ergebnisse werden schriftlich in einem Bewertungsbogen festgehalten/dokumentiert.

Der Umsetzer hat die Wahl, welche der beiden Möglichkeiten er für seine Trainer/Moderatoren wählt. Alle Bewertungsbögen werden bei der IQ-Zert gesammelt und ausgewertet und bilden die Basis für Weiterentwicklungen, aber auch für Fortbildungsthemen, die innerhalb der verpflichtenden Weiterbildung der Trainer/Moderatoren Eingang finden.

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EingangsvoraussetzungenGewisse fachliche und persönliche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Anwärter ein erfolg-reicher Trainer/Moderator werden kann. Die meisten dieser Voraussetzungen lassen sich nicht anhand schriftlicher Belege überprüfen. Bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten werden auch erst im Rahmen der Vorbereitung bzw. der Aus- und Fortbildung zum Trainer erworben bzw. ausgebaut.

Wesentliche persönliche Voraussetzungen müssen jedoch vorab vorhanden sein, so dass der Auswahl der richtigen Personen eine besondere Bedeutung zukommt.

Die Auswahl geeigneter Anwärter liegt bei den Umsetzern der Trainings und Programme. Folgende Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen:

Besitz der Fahrerlaubnis der jeweiligen FahrzeugklasseEine Selbstverständlichkeit für Trainer/Moderatoren, aber auch eine Kontrolle, dass der Anwärter keine schwerwiegenden Verkehrsdelikte begangen hat, die zu einem endgültigen oder langfristigen Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.

Mehrjährige, überdurchschnittliche FahrpraxisDie Trainer/Moderatoren müssen zwar keine Fahrperfektionisten sein, es sollte aber sichergestellt sein, dass sie über einen entsprechend großen fahrpraktischen Erfahrungsschatz verfügen, und dass sie in der Lage sind, alle Fahraufgaben auch korrekt ausführen zu können.

Mindestalter: 23 Jahre bei Beginn der Ausbildung Das Mindestalter ergibt sich aus der Forderung nach mehrjährigen Fahrerfahrung und aus der Überlegung, dass ein junger Trainer/Moderator bei erfahreneren Teilnehmer auf Akzeptanzprobleme stoßen kann.

Ständige Verfügung über ein (eigenes) Fahrzeug als Trainer SHT-Pkw oder SHT-MotorradWer nur hin und wieder über ein Fahrzeug verfügt, verliert die notwendige Anbindung an die Fahrpraxis.

Erste-Hilfe-AusbildungDiese Voraussetzung sollte von allen erfüllt werden, die mit Gruppen arbeiten. Die absolvierten Kurse dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Mindestausbildung • „Sofortmaßnahmen am Unfallort“• Bevorzugt Ausbildung 1. Hilfe

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Erfahrung in der Verkehrssicherheitsarbeit und/oder Erwachsenenbildung oder Ausbildung in einem Beruf im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit und/oder Erwachsenenbildung/PädagogikEine bestimmte Berufsausbildung wird nicht als Eingangsvoraussetzung gefordert. Dennoch sollten Erfah-rungen/Kenntnisse in den o.g. Bereichen nachgewiesen werden.

Dies kann u.a. sein:• Ausbildung/Tätigkeit als Lehrkraft, vorzugsweise mit erwachsenen Schülern• Dozent(in) an Volkshochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen• Übungsleiter(in) bei Sportvereinen• Ausbildung/Tätigkeit als Trainer(in) oder Moderator(in) in anderen DVR-Programmen• Bei den Nutzfahrzeugprogrammen wird eine Ausbildung als Kraftverkehrsmeister, Fahrlehrer

oder eine gleichwertige Ausbildung vorausgesetzt.

Technisches VerständnisEine weitere Voraussetzung ist die Fähigkeit, technische Sachverhalte in einfacher Form verständlich und anschaulich erläutern zu können. Die Bereitschaft und das Interesse müssen vorhanden sein, sich mit techni-schen Fragen und Neuerungen rund um das Fahrzeug selbstständig auseinanderzusetzen.

Zeit und Bereitschaft, Sicherheitskurse durchzuführenDem Anwärter sollte bewusst sein, dass seine künftige Tätigkeit große Zeitressourcen erfordert. Das betrifft nicht nur den Zeitbedarf für die Durchführung der Kurse im Jahr, sondern auch die verpflichtenden Fortbildungen sowie die Zeit, die man braucht, um sich mit neuen Entwicklungen im Verkehrssicherheits bereich vertraut zu machen.

OrganisationskompetenzDa die Kurse nicht nach einem fest vorgeschriebenen Schema ablaufen, sondern in Grenzen variabel blei-ben, um auf die Teilnehmer und besondere Umstände eingehen zu können, muss der Trainer/Moderator über organisatorische Fähigkeiten verfügen. Im Traineralltag kommt es eher selten vor, dass er sich auf zu-sätzliche Helfer verlassen kann, die ihm die Organisationsleistungen bei der Kursdurchführung abnehmen.

Soziale KompetenzAls wesentlicher Faktor, der zum Gelingen von Sicherheitskursen beiträgt, ist das Verhältnis zwischen Teil-nehmern und Trainer/Moderator anzusehen. Nur wenn sich Vertrauen und Glaubwürdigkeit innerhalb der Gruppe entwickeln, kann der Kurs zum Erfolg führen. Hierzu muss der Anwärter über bestimmte Persönlich-keitsmerkmale verfügen: • Selbstsicherheit/Souveränität • Konfliktfähigkeit/bei Konflikten souverän bleiben können• Durchsetzungsfähigkeit in Gruppen, ohne dominant zu sein• Flexibilität, um auf unerwartete Situationen/Teilnehmeräußerungen eingehen zu können• Fähigkeit, gut zuhören zu können

Komplizierte Sachverhalte anschaulich darstellen könnenVoraussetzung hierfür ist die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte zu verstehen. Nur dann kann man sie auf das Wesentliche reduzieren und anschaulich darstellen. Beim SHT/SHP ist diese Fähigkeit z.B. bei der Erklärung von technischen und fahrphysikalischen Vorgängen notwendig.

Identifikation mit den Zielen und Methoden der SicherheitsprogrammeTrainer/Moderatoren müssen sich mit der Philosophie, den Zielen und der Didaktik der fahrpraktischen Programme nach DVR-Richtlinien identifizieren.

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Erläuterung der einzelnen Schritte1. Teilnahme am SHT/SHPSie nehmen zweimal an einem SHT/SHP teil, das nach den Richtlinien des DVR durchgeführt wird. Wenn Sie bereits an einem solchen teilgenommen haben, sollte die Teilnahmebescheinigung nicht älter als drei Jahre sein.

2. Bewerbung/BewerbungsgesprächSie bewerben sich bei einer Mitgliedsorganisation des DVR, die das entsprechende Programm umsetzt und rei-chen die geforderten Bewerbungsunterlagen dort ein. Dazu gehören ein Bewerbungsanschreiben mit Passbild sowie ein tabellarischer Lebenslauf. Der Umsetzer wird Sie bei Interesse zu einem Bewerbungsgespräch einla-den. Nach erfolgreicher Bewerbung bestätigt Ihnen der Umsetzer die Entscheidung zum Beginn der Ausbildung schriftlich und händigt Ihnen die erforderlichen Ausbildungsunterlagen aus (Trainer-Handbuch,-Leitfaden, Stick).

3. Teilnahme am GrundseminarDas dreitägige Grundseminar dient der Entwicklung allgemeiner, pädagogischer Qualifikationen zur Leitung von Sicherheitsprogrammen (Didaktik, Moderation, Instruktion, Grundlagen der Fahrphysik). Am Ende erhal-ten Sie Ihr Ausbildungsbegleitheft mit Erläuterungen zu dessen Bearbeitung während der Hospitationsphasen.

4. Teilnahme an einem zweitägigen TechnikseminarDas zweitägige Technikseminar vermittelt (klassenbezogene) aktuelle/moderne Fahrzeugtechnik, insbeson-dere Kenntnis der Assistenzsysteme mit Relevanz zum SHT/SHP. Darüber hinaus dient es der Vertiefung und Erweiterung der fahrphysikalischen Grundkenntnisse. Künftige Trainer/Moderatoren sollen befähigt werden, technische und fahrphysikalische Zusammenhänge zu verstehen und teilnehmergerecht im SHT/SHP ver-mitteln zu können. Das Technikseminar kann vor oder nach dem Grundseminar besucht werden, es muss allerdings vor dem programmspezifischen Ausbildungsseminar absolviert sein.

5. HospitationsphasenHospitationen dienen dazu, Ausbildungskandidaten systematisch an das Programm heranzuführen. Sie haben den Charakter einer gezielten Einweisung und stellen den ersten wesentlichen Teil der Ausbildung dar. Eine Hospita-tionsphase kann, abhängig von den Vorkenntnissen und der Lerngeschwindigkeit des Ausbildungskandidaten, unterschiedlich viele Tage umfassen. Ihr Ausbildungsbegleitheft gibt Ihnen gezielte Hinweise zu Ablauf, Inhalt und Zielen der einzelnen Hospitationsphasen. Auskünfte erteilen die Ausbildungsverantwortlichen Ihres Umsetzers.

Die drei Hospitationsphasen haben die Schwerpunkte:1. „Fragestellungen und Trainingsverlauf“2. „Planung und eigene Durchführung: Sitzposition/Fahrerarbeitsplatz“3. „Planung und eigene Durchführung: Wie erreiche ich den kürzesten Bremsweg – Gefahrbremsung griffig“

a) Sie bereiten sich mit Hilfe der Arbeitsblätter im Trainer-Handbuch sowie im Ausbildungsbegleitheft gründlich auf Ihre Hospitationsphase vor.

b) Sie nehmen als Hospitant (nicht als Teilnehmer oder Helfer) am SHT/SHP nach DVR-Richtlinien teil. Sie erarbeiten die Aufgaben der Arbeitsblätter und halten die Ergebnisse schriftlich fest.

c) Nach dem SHT/SHP wird der Ausbildungsverantwortliche mit Ihnen Ihre Ergebnisse auswerten. Bitte beachten Sie, dass zu jeder Hospitationsphase in der Regel mehrere Hospitationen gehören. Der

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Ausbildungsverantwortliche entscheidet, wieviel Termine Sie in der jeweiligen Hospitationsphase benöti-gen. Nach erfolgreichem Abschluss der Hospitationsphasen werden Sie über Ihren Umsetzer zu einem Ausbildungsseminar des DVR gemeldet.

6. Teilnahme am programmspezifischen Ausbildungsseminar Sie nehmen an einem fünftägigen programmspezifischen Ausbildungsseminar des DVR teil, zu dem Sie mit einem zum Programm passenden Fahrzeug anreisen (Ausnahme: Nutzfahrzeuge). Das Ausbildungsseminar schließt mit einer Zwischenprüfung am fünften Tag ab.

7. AssistenzphaseDiese beginnt erst, wenn Sie Grundlagen-, Technik- sowie programspezifisches Seminar abgeschlossen ha-ben. Bei Vorlage dieser Vorraussetzungen erhalten Sie Ihren Trainer/Moderatorenausweis.Sie leiten das SHT/SHP zunächst gemeinsam mit einem erfahrenen Trainer/Moderator und im weiteren Ver-lauf der Assistenzphase auch selbstständig unter der Verantwortung des Ausbildungsverantwortlichen Ihres Umsetzers (nach dem Prinzip der „abnehmenden Hilfe“).

8. PraxisprüfungDie Assistenzphase endet mit der Praxisprüfung, organisiert durch IQ-Zert. Den Zeitpunkt hierzu legt der Ausbildungsverantwortliche Ihres Umsetzers in Absprache mit Ihnen fest.

9. Erhalt der Trainer/ModeratorenberechtigungUm die Berechtigung als Trainer/Moderator auf Dauer zu behalten, müssen Sie jährlich mindestens fünf Kur-se leiten (Ausnahme: SHT-Motorrad: drei Kurse). Darüber hinaus verpflichten Sie sich, die vorgeschriebenen Fortbildungseminare/Praxisberatungen (wie im Anschluss erläutert) zu absolvieren.

Ausbildungskosten1. Zwei Teilnahmen am jeweiligen fahrpraktischen Programm (umsetzerintern i.d.R. kostenfrei)

2. Bewerbung/Bewerbungsgespräch bei einem Umsetzer

3. Teilnahme an einem dreitägigen Grundseminar ~ 430,- e

4. Teilnahme an einem zweitägigen Technikseminar ~ 540 bis 640,- e

5. Drei Hospitationsphasen, bestehend aus mehreren Terminen pro Phase (umsetzerintern i.d.R. kostenfrei)

6. Teilnahme am fünftägigen programmspezifischen Ausbildungsseminar ~ 1.480,- bis ~ 1.800,- e

7. Assistenzphase (Co-Trainings beim Umsetzer umsetzerintern i.d.R. kostenfrei)

8. Praxisprüfung für einen Trainer ~ 1.200,- e

für zwei Trainer an einem Tag 1.400,- e

Alle Preise beziehen sich auf die Seminargebühren und sind ca. Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten, Übernachts- und Verpflegungskosten sind nicht berücksichtigt.

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I. Ausbildung zum Trainer/Moderator in einem fahrpraktischen Programm

Assistenzphase**• Beginn nach Vorlage der Vorraussetzungen Grund-, Technik- sowie programspezifisches Seminar• DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen• Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe des Ausbildungsverantwortlichen• Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Ausbildungsverantwortliche des Umsetzers

Fünftägiges programmspezifisches Seminar• Programmumsetzung (vier Tage)• Zwischenprüfung in Theorie und Praxis durch einen vom DVR beauftragten Prüfer (fünfter Tag)

Hospitationsphasen• drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei mehreren erfahrenen Trai-

nern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainer/Moderatorenausweis bzw. bei einem Ausbildungsver-antwortlichen und wenn möglich auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers

Dreitägiges Grundseminar • Kommunikation, Moderation, Instruktion (zwei Tage) • Allgemeiner programmübergreifender Teil (ein Tag)

Zweitägiges Technikseminar* - Grundlagen der Fahrzeugtechnik- Grundlagen der Fahrphysik (auf die jeweilige Fahrzeugklasse bezogen)

Eingangsvoraussetzungen (für Anwärter/innen, die noch in keinem fahrpraktischen Programm des DVR aktiv sind)

• entsprechende Führerscheinklasse mit mehrjähriger Fahrpraxis• zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer (eines davon in der Fachrichtung)• Mindestalter 23 Jahre bei Beginn der Ausbildung• Erfahrung in der Verkehrssicherheitsarbeit oder Erwachsenenbildung• 1. Hilfe-Kurs, Mindestausbildung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, bevorzugt Ausbildung 1. Hilfe• Technisches Verständnis• Freude am Umgang mit anderen Menschen

Zusatzvoraussetzungen bei einer Bewerbung für ein SHP Lkw, Bus, Transporter usw.:• Fahrlehrer C/CE bzw. D/DE oder• Kraftverkehrsmeister oder eine gleichwertige Ausbildung

* Das zweitägige Technikseminar kann vor oder nach dem Grundlagenseminar absolviert werden

** Vom Beginn der Ausbildung (Grundseminar) bis zum Abschluss der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen.

Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal12 Teilnehmern durchgeführt.

Abschluss der Ausbildung•Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (durch einen vom DVR beauftragten Prüfer)• Der Ausweis behält durch die vorgegeschriebenen ( III a ff.) Fortbildungen seine Gültigkeit.

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AusbildungsplanDAS AUSBILDUNGSSYSTEM

Vorbereitung auf die Ausbildung Absprachen/Vereinbarungen mit dem Umsetzer • zweimalige Teilnahme am SHT/SHP, davon

einmal im geplanten Ausbildungsprogramm• Erste Hilfe/Sofortmaßnahmen am Unfallort

Beginn der Ausbildung durch Teilnahme am 3-tägigen Grundseminar Anmeldung nur über Ihren Umsetzer Organisation des Seminars durch den DVR

Hospitationensphasen mindestens 6 Hospitationstermine (diese werden über den Umsetzer koordiniert und organisiert). Betreuung durch Ihren Ausbildungsverantwortlichen Technikseminar 2-tägig Anmeldung nur über Ihren Umsetzer Organisation des Seminars durch den DVR

Programspezifisches Ausbildungsseminar 4-tägig Anmeldung nur über Ihren Umsetzer Organisation des Seminars durch den DVR

Zwischenprüfung 1-tägig theoretisch und praktisch,Durchführung IQ-Zert im Auftrag des DVR (Achtung: Trainerspezifisches Deadline-Datum siehe S. 10)

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Trainer/Moderator

AssistenzphaseSie beginnt erst, wenn alle vorgenannten Ausbildungs-schritte absolviert sind. Hier sollten die ersten Trainings in Co-Moderation mit einem erfahrenen Trainer/Moderator mit gültiger DVR-Lizenz und später weitgehend selbststän-dig erfolgen. Bei Problemen und Rückfragen steht Ihnen Ihr Ausbildungsverantwortlicher zur Seite. Die Anzahl der Trainings ist nicht festgelegt, allerdings sollten Sie ausrei-chend Erfahrung in dieser Phase sammeln. Ihr Umsetzer meldet Ihre Praxisprüfung bei der IQ-Zert an.

Praxisprüfung als Abschluss der Ausbildung

max. 2 Jahre

max. 1 Jahr

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Ab nun beginnt die regelmäßige Fortbildungspflicht. Diese hängt davon ab, in wie vielen Programmen ein Trainer/Moderator tätig ist. (siehe Seiten 17 bis 19).Fortbildungstermine sind im Internet zu finden unter: www.dvr.de (siehe unten oder auch im Trainerforum)

Trainer/Moderatoren-AusweisNach erfolgreichem Bestehen des programmspezifischen Ausbildungsseminars hat jeder Trainer/Moderator Anspruch auf seinen Trainer/Moderatorenausweis. Dazu muss der Umsetzer ein (sympathisches, freundliches, aktuelles) qualitativ hochwertiges Passbild (am besten digital) an den DVR schicken ([email protected]) mit dem Betreff: Bild Trainerausweis SHT/SHP.

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DVR-TrainerdatenbankIn der DVR-Trainerdatenbank werden alle Trainer/Moderatoren geführt, die in den fahrprak-tischen Sicherheits trainings und –programmen ausgebildet werden und wurden.

Eingetragen werden neben den sogenannten Stammdaten (Name, Anschrift, Telefon nummern, Email, Geburtsdatum, Beruf) alle absolvierten Aus- und Fortbildungsseminare, Praxisprüfungen und Praxis-begutachtungn sowie die jeweilige Deadline (Status).

Zugangsberechtigungen zu dieser Datenbank haben nur der DVR, die VKM, IQ-Zert und die Umsetzer. (Jeder Umsetzer kann nur seine eigenen Trainer einsehen). So haben der DVR, die VKM, IQ-Zert und die Umsetzer immer einen aktuellen Überblick über die Trainer/Moderatoren und deren Aus- und Fortbildungs-stand.

In der Datenbank ist jeder Trainer/Moderator einem Umsetzer zugeordnet. Dieser ist für die Aus- und Fort-bildung seiner Trainer/Moderatoren verantwortlich. Es gibt Fälle, in denen ein Trainer z.B. für das SHT-Pkw einem anderen Umsetzer zugeordnet ist als beim SHP Lkw.

Trainer/Moderatoren können unabhängig davon, bei welchem Umsetzer sie datenbankmäßig erfasst sind, auch für andere DVR-Umsetzer aktiv sein, sofern die jeweiligen Umsetzer gegenseitig Kenntnis davon haben. Genaueres regelt der jeweilige Vertrag zwischen dem Umsetzer und Trainer/Moderator.

DeadlineDie Einhaltung von Aus- und Fortbildungsfristen wird durch ein spezielles Programm in der Datenbank auto-matisch überwacht.

Deshalb sollte jeder Trainer/Moderator sein persönliches Deadline-Datum kennen. Um den Status „Trainer/Moderator nach DVR-Richtlinien“ zu erhalten, müssen sich alle Trainer/Moderatoren regelmäßiger Praxisbegutachtungen unterziehen sowie Fortbildungsseminare besuchen, ansonsten erlischt die Berechtigung, Trainings und Sicherheitsprogramme nach DVR-Richtlinien durchzuführen. Bei Überschreitung des Fortbildungszeitraums und verspäteter Teilnahme kann sich ein Trainer keinen zeit-mäßigen Vorteil verschaffen, da sein individuelles Deadline-Datum (Datum Ende programmspezifisches Seminar) als Berechnungsgrundlage bestehen bleibt.

Trainerstatus

Grün: Trainer/Moderator ist berechtigt, Trainings nach DVR-Richtlinien durchzuführen.

Gelb: Trainer/Moderator befindet sich im Karenzzeitraum von 90 Tagen (Schonfrist).

Innerhalb der Karenzzeit muss eine Fortbildung besucht oder eine Praxisberatung (als Ersatz für eine Fortbildung) duchgeführt werden.

Rot: Trainer/Moderator darf keine Trainings mehr nach DVR-Richtlinien durchführen.

Nach dem dreitägigen Grundseminar hat der Anwärter zwei Jahre Zeit, seine Ausbildung bis zur Praxis-prüfung abzuschließen. Sein individuelles Deadline-Datum erhält der Trainer/Moderator am letzten Tag des programmspezifischen Seminars mit dem erfolgreichen Ablegen der Zwischenprüfung.

Beispiel: Fritz Mustermann beendet das programmspezifische Seminar Pkw am 01. Juli 2015 erfolgreich mit der Prüfung. Sein Status „Anwärter“ ändert sich in „Assistenztrainer“. Sein Deadline-Datum lautet von diesem Zeitpunkt an: 01. Juli 2016. Bis dahin muss er seine Praxisprüfung erfolgreich bestehen. Sein Status „Assistenztrainer“ ändert sich dann in „Trainer/Moderator.“

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II.a Ausbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw zum Trainer/ Moderator SHT-Motorrad oder umgekehrt

Eingangsvoraussetzungen • DVR-Trainer Pkw oder Motorrad mit gültigem Trainerausweis• zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer

Zweitägiges Technikseminar

Hospitationsphasen• drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei unterschiedlichen erfahrenen

Trainern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainerausweis bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen und wenn möglich, auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers

Abschluss der Ausbildung• Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (organisiert durch IQ-Zert)

Vom Beginn der Ausbildung (1. Hospitationsphase) bis zum Abschluss der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen.

Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal 12 Teilnehmern durchgeführt.

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

Assistenzphase**• Beginn nach Vorlage der Vorraussetzungen Grund-, Technik- sowie programspezifisches Seminar• DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen• Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe des Ausbildungsverantwortlichen• Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Ausbildungsverantwortliche des Umsetzers

Fünftägiges programmspezifisches Seminar• Programmumsetzung (vier Tage)• Zwischenprüfung in Theorie und Praxis durch einen vom DVR beauftragten Prüfer (fünfter Tag)

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15Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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II.b Ausbildung vom Trainer/Moderator SHT-Pkw oder SHT-Motorrad zum Trainer/Moderator SHP, z.B. Lkw

Eingangsvoraussetzungen •DVR-Trainer/Moderator SHT-Pkw oder Motorrad mit gültigem Trainerausweis• zwei Trainings nach DVR-Richtlinien als Teilnehmer

Zusatzvoraussetzungen bei einer Bewerbung für ein SHP Lkw, Bus, Transporter usw.:• Fahrlehrer C/CE bzw. D/DE oder• Kfz-Meister/Kraftverkehrsmeister oder gleichwertiger Bildungsabschluss

Hospitationsphasen• drei Hospitationsphasen mit jeweils mehreren Hospitationsterminen bei unterschiedlichen erfahrenen

Trainern/Moderatoren mit gültigem DVR-Trainerausweis bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen und wenn möglich auf unterschiedlichen Plätzen eines DVR-Umsetzers

Abschluss der Ausbildung• Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres (organisiert durch IQ-Zert)

Vom Beginn der Ausbildung (1. Hospitationsphase) bis zum Abschluss der Ausbildung (Praxisprüfung) dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergehen.

Die Ausbildungsseminare werden grundsätzlich mit maximal 12 Teilnehmern durchgeführt.

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

Zweitägiges Technikseminar

Assistenzphase**• Beginn nach Vorlage der Vorraussetzungen Grund-, Technik- sowie programspezifisches Seminar• DVR-Trainer-/Moderatorenausweis mit eingeschränkten Befugnissen• Co-Trainings beim Umsetzer nach Vorgabe des Ausbildungsverantwortlichen• Die Anzahl der Co-Trainings bestimmt der Ausbildungsverantwortliche des Umsetzers

Fünftägiges programmspezifisches Seminar• Programmumsetzung (vier Tage)• Zwischenprüfung in Theorie und Praxis durch einen vom DVR beauftragten Prüfer (fünfter Tag)

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16Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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II.c Programmerweiterung für schon ausgebildete Trainer/Moderatoren in einem bestehenden Sicherheitsprogramm, z.B. Lkw, um ein weiteres Sicherheitsprogramm, z.B. Bus

Eingangsvoraussetzung:

• gültiger Trainer-/Moderatorenausweis in einem anderen Sicherheitsprogramm

Einsatzfahrzeuge Transporter Tankwagen Omnibus oder Lkw Gelände

• Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse z.B. Bus Klasse D• Bei SHP Tankwagen gültige GGVS/ADR-Bescheinigung• ein spezifisches Training als Teilnehmer• Mindestens 2 Co-Trainings im Teamteaching beim Umsetzer• Programmerweiterung intern (anerkannter Seminarplan und Referent) durch Umsetzer (zwei Tage)

oder• qualifizierte Fortbildung extern durch den DVR (zwei Tage)• Dauer: drei Tage (zwei Tage Ausbildung plus ein Tag Prüfung)• Maximale Teilnehmer-Zahl: 12

Die Teilnahme an der Programmerweiterung wird angerechnet wie eine zweitägige Fortbildung.

II.d Programmerweiterung für schon ausgebildete Trainer/Moderatoren im Pkw-SHT

Eingangsvoraussetzung:

• gültiger Trainer-/Moderatorenausweis Pkw-SHT

Gelände

• Fahrerlaubnis der Klasse B• ein spezifisches Training als Teilnehmer• Mindestens 2 Co-Trainings im Teamteaching beim Umsetzer• Programmerweiterung intern (anerkannter Seminarplan und Referent) durch Umsetzer (zwei Tage)

oder• qualifizierte Fortbildung extern durch den DVR (zwei Tage)• Dauer: drei Tage (zwei Tage Ausbildung plus ein Tag Prüfung)• Maximale Teilnehmer-Zahl: 12

Die Teilnahme an der Programmerweiterung wird angerechnet wie eine zweitägige Fortbildung.

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

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17Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle)

III.a Fortbildung für Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm aktiv sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2)

• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16

Zeitraum

Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 9/10).

Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Pra-xisprüfung ablegen.

Nach erfolgreich abgelegter Praxisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer/Moderator.

Der Betrachtungszeitraum für die erste Fortbildung beträgt ab Deadline-Datum drei Jahre.

Nach Ablauf der ersten drei Jahre beträgt der Betrachtungs-zeitraum zwei Jahre.

Dauer

Fortbildung zwei Tage (20 UE) (2 x einen Tag oder 1 x zwei Tage)

Praxisbegutachtung

Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Um setzer.

Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – ein Trainer/Moderator an einem

Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung

– zwei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Mo-derator) ersetzt eine eintägige Fortbildung

Es ist möglich, in Absprache mit dem Umsetzer anstelle einer Fort-bildung eine freiwillige Praxisbe-ratung zu wählen.Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis-beratungen aufeinander folgen.

Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum

Praxisprüfung

Fortbildungsplan

Betrachtungszeitraum Betrachtungszeitraum

3 Jahre ab Deadline-Datum

Praxisprüfung und zwei Tage Fortbildung oder

eine eintägige freiwillige Praxisberatung

max. 1 Jahr

alle 2 Jahre entweder

2 Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige

Praxisberatung

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18Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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III.b Fortbildung für Trainer/Moderatoren, die in zwei Programmen aktiv sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2)

• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen bezogen auf die jewei-

ligen Trainings und Programme sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16

Zeitraum

Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 10).

Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Praxisprüfung ablegen.

Nach erfolgreich abgelegter Pra-xisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer /Moderator.

Der Betrachtungszeitraum für die erste Fortbildung beträgt ab Deadline-Datum vier Jahre.

Danach beträgt der Betrach-tungszeitraum drei Jahre.

Dauer

Beispiel:Trainer ist aktiv in den Programmen SHT-Motorrad/SHT-Pkw:

Fortbildungsvariante A:Fortbildung Mot zwei Tage (20 UE)Fortbildung Pkw ein Tag (10 UE)

Fortbildungsvariante B:Fortbildung Pkw zwei Tage (20 UE)Fortbildung Mot ein Tag (10 UE)

Praxisbegutachtung

Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Um setzer.

Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – ein Trainer/Moderator an einem

Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung

– zwei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Mo-derator) ersetzt eine eintägige Fortbildung

Es ist möglich, in Absprache mit dem Umsetzer anstelle einer Fort-bildung eine freiwillige Praxisbe-ratung zu wählen.Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis-beratungen aufeinander folgen.

DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle)

Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum

Praxisprüfung

Fortbildungsplan

Betrachtungszeitraum Betrachtungszeitraum

4 Jahre ab Deadline-Datum

Praxisprüfung und drei Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige

Praxisberatung und eine eintägige Fortbildung

max. 1 Jahr

alle 3 Jahre entweder

3 Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige Praxisberatung und eine

eintägige Fortbildung

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19Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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03-

2018

III.c Fortbildung für Trainer/Moderatoren, die in drei und mehreren Programmen aktiv sind (z.Zt. gültige Aufstellung der Programme – siehe Seite 2)

Zeitraum

Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 10).

Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Praxisprüfung ablegen.

Nach erfolgreich abgelegter Pra-xisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer /Moderator.

Der Betrachtungszeitraum für die erste Fortbildung beträgt ab Deadline-Datum fünf Jahre.

Danach beträgt der Betrach-tungszeitraum vier Jahre.

Dauer

Beispiel:Trainer ist aktiv in den Programmen Motorrad-SHT/Pkw-SHT und SHP

Fortbildungsvariante A:Fortbildung Mot: zwei Tage (20 UE)Fortbildung Pkw: ein Tag (10 UE)Fortbildung SHP: ein Tag (10 UE)

Fortbildungsvariante B:Fortbildung SHP: zwei Tage (20 UE)Fortbildung Pkw: ein Tag (10 UE)Fortbildung Mot: ein Tag (10 UE)

Fortbildungsvariante C:Fortbildung SHP: zwei Tage (20 UE)Fortbildung Pkw: zwei Tage (20 UE)

Fortbildungsvariante D:Fortbildung SHP: zwei Tage (20 UE)Fortbildung Mot: zwei Tage (20 UE)

Praxisbegutachtung

Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Um setzer.

Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – ein Trainer/Moderator an einem

Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung

– zwei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Mo-derator) ersetzt eine eintägige Fortbildung

Es ist möglich, in Absprache mit dem Umsetzer anstelle einer Fort-bildung eine freiwillige Praxisbe-ratung zu wählen.Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis-beratungen aufeinander folgen.

• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen bezogen auf die jewei-

ligen Trainings und Programme sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16

DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (10% externe Praxiskontrolle)

Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum

Praxisprüfung

Fortbildungsplan

Betrachtungszeitraum Betrachtungszeitraum

5 Jahre ab Deadline-DatumPraxisprüfung und vier Tage

Fortbildung oder eine zweitägige Fortbildung und eine eintägige freiwillige Praxisbegutachtung

max. 1 Jahr

alle 4 Jahre entweder

4 Tage Fortbildung oder eine eintägige freiwillige

Praxisberatung und 2 Tage Fortbildung

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DAS FORTBILDUNGSSYSTEM (25% interne Praxiskontrolle)

IV. Fortbildung

• Die Fortbildung endet mit einer Erfolgskontrolle.• Die Reihenfolge der Fortbildungen ist bedingt vorgeschrieben.• Fortbildungen zu Hintergrundthemen und zu methodisch/didaktischen Themen bezogen auf die jewei-

ligen Trainings und Programme sollen sich abwechseln. • Maximale Teilnehmer-Zahl: 16

Zeitraum

Jeder Trainer/Moderator hat ein individuelles Deadline-Datum (Siehe Seite 9/10).

Im Regelfall ist dieses Datum der Tag der Zwischenprüfung im programmspezifischen Seminar. Nach dieser Zwischenprüfung muss der Trainer/Moderator innerhalb eines Jahres seine Pra-xisprüfung ablegen.

Nach erfolgreich abgelegter Praxisprüfung wechselt sein Status vom Assistenztrainer zum Trainer/Moderator.

Der Betrachtungszeitraum für die Trainer / Moderatoren beträgt jetzt vier Jahre.Das heißt innerhalb von vier Jahren durchläuft er/sie eine interne Praxisbegutachtung und eine zweitäge Fortbildung.

Dauer

Fortbildung zwei Tage (20 UE) (2 x einen Tag oder 1 x zwei Tage)

Ist der Trainer/Moderator in mehreren Programmen tätig, müssen die programmspe-zifischen Fortbildungen sich abwechseln.

interne Praxisbegutachtung

Verantwortlich für die Planung der Praxisbegutachtung ist der Um setzer.

Als Annerkennung für die Fortbildung gilt: – ein Trainer/Moderator an

einem Tag ersetzt eine zwei-tägige Fortbildung

Allerdings können als Ersatz von Fortbildungen nicht zwei Praxis-beratungen aufeinander folgen.

Zwischenprüfung Trainerspezifisches Deadline-Datum

Praxisprüfung

max. 1 Jahr

Betrachtungszeitraum Betrachtungszeitraum

5 Jahre ab Deadline-DatumPraxisprüfung, zwei Tage

Fortbildung, und eine eintägige interne Praxisbegutachtung

alle 4 Jahre zwei Tage Fortbildung und

eine eintägige interne Praxisbegutachtung

Fortbildungsplan

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21Aus- und Fortbildungssystem für Trainer/Moderatoren in den fahrpraktischen Programmen nach Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V.

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V.a Wiedereinsteiger

Trainer/Moderatoren, die in nur einem Programm tätig sind und deren Qualifikationen nicht mehr dem vorgeschriebenen Stand der Fortbildungen entsprechen.

Überziehen des Maßnahme:Deadlinedatums ummehr als

1 Jahr Pflichtpraxisberatung (ein Trainer ein Tag) und Fortbildung3 Jahre Wiederholung des programmspezifischen Seminars (DVR) und neue

Zwischenprüfung4 Jahre Wiederholung der Ausbildung ab dem SHT-/SHP-Grundseminar und und mehr neue Zwischen- und Praxisprüfung

V.b Wiedereinsteiger

Trainer/Moderatoren, die in mehreren Programmen tätig sind und deren Qualifikationen nicht mehr dem vorgeschriebenen Stand der Fortbildungen entsprechen. Dies gilt pro Programm.

Überziehen des Maßnahme:Deadlinedatums ummehr als

2 Jahre Pflichtpraxisberatung (ein Trainer ein Tag) und Fortbildung4 Jahre Wiederholung des programmspezifischen Seminars (DVR) und neue Zwischenprüfung5 Jahre Wiederholung der Ausbildung ab dem SHT-/SHP-Grundseminar und und mehr neue Zwischen- und Praxisprüfung

DAS FORTBILDUNGSSYSTEM

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VI. Ausbildungsverantwortliche/ interne Praxisbegutachter

Jeder Umsetzer hat jeweils mindestens einen oder auch mehrere Ausbildungsverantwortliche, welche für zukünftige Trainer/Moderator die Ausbildung steuern, aber auch als Ansprechpart-ner für die bestehende Trainermanschaft fungieren.

Benennung / ListungDer Ausbildungsverantwortliche muss vom Umsetzer wie auch vom Trainerteam akzeptiert sein. Aus die-sem Grund sollten die Kandidaten für diese Aufgabe vom Umsetzer sorgfältig ausgewählt werden. Dem Ausbildungsverantwortlichen kommt im QM-System des DVR auch in Bezug auf die Kommunikation und die Trainerbetreuung eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbildungsverantwortliche wird vom jeweiligen Umsetzer benannt. Er kann beim Umsetzer angestellt oder freiberuflich für diesen tätig sein. Er hat in jedem Fall eine genaue Aufgabenbeschreibung für die hier beschrieben Tätigkeit. Das Dienstverhältnis wird zwischen Umsetzer und Ausbildungsverantwortlichem frei bestimmt. Der DVR führt eine Liste aller Ausbildungsverant-wortlichen. Seitens des QM-Systems werden die folgenden Anforderungen an den Ausbildungsverantwort-lichen gestellt:

QualifikationenDer Ausbildungsverantwortliche muss die Anforderungen des DVR-Trainers/Moderators im besonderen Maße erfüllen, d.h. er sollte aktiver Trainer/Moderator (erfüllt Mindestanzahl an Trainings nach DVR-Richtlinien) mit gültigem Trainierausweis in mindestens einem fahrpraktischen Programm sein. (Trainings für die Verwaltungs-BG, „Könner durch Erfahrung“ u.ä.m. zählen NICHT zu den Trainings nach DVR-Richtlinien!)Er muss über gründliche Kenntnisse der didaktischen Grundstruktur des DVR-SHT verfügen und in der Lage sein, die konzeptgetreue Umsetzung bei unterschiedlichen Trainingsabläufen beurteilen und erläutern zu können. Dazu gehört auch die beschreibende (nicht bewertende) Differenzierung zwischen verschiedenen Angeboten des Umsetzers.Als Nachweis der Kenntnisse kann ein schriftlicher Test, eine mündliche Prüfung oder eine Praxisbegutach-tung zählen.Er muss die Trainer/Moderatoren gemäß der DVR–Didaktik beurteilen können und in der Lage sein, Trainer und Traineranwärter zu kooperativen Arbeitsgruppen zusammenzuführen sowie über die Bereitschaft und soziale Kompetenz verfügen, Bundesländer übergreifend Kooperationen zur Aus- und Fortbildung einzuge-hen.Ferner muss er mit der Struktur der Zusammenarbeit zwischen Umsetzern und DVR vertraut sein.

AusbildungDer Ausbildungsverantwortliche muss an einem zweitägigen vom DVR organisierten Einweisungsseminar teilgenommen haben. Er wird hierfür vom Umsetzer angemeldet.

KostenDer DVR übernimmt die Seminarkosten für die Ausbildungsseminare sowie die regelmäßigen Erfahrungs-austauschtreffen (Workshops). Die Übernachtungs- und Reisekosten gehen zu Lasten des Umsetzers/Ausbil-dungsverantwortlichen.

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

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Aufrechterhaltung/WeiterbildungDer Ausbildungsverantwortliche nimmt regelmäßig an den DVR-Workshops (Erfahrungsaustauschtreffen) für Ausbildungsverantwortliche teil.

Trainer-/ModeratorenauswahlDer Ausbildungsverantwortliche wählt in Kooperation mit dem Umsetzer die neuen Anwärter aus.

AusbildungsanwärterDer Ausbildungsverantwortliche betreut und bewertet die Anwärter während der gesamten Hospitations-phasen.Er organisiert alle Ausbildungsphasen, d.h.• Er informiert die Traineranwärter über den Ausbildungsverlauf.• Er informiert den Traineranwärter über Termine für das Grundseminar.• Er händigt dem Traineranwärter das Ausbildungsbegleitheft aus und stellt ihm während der Hospitations-

phasen ein Handbuch / CD zur Verfügung.• Er vermittelt den Traineranwärter an erfahrene Trainer/Moderatoren mit gültigem Trainerausweis, bei

denen der Traineranwärter seine Hospitationsphasen absolvieren kann. • Er kontrolliert das Ausbildungsbegleitheft am Ende der Hospitationsphasen auf Vollständigkeit. • Er erstellt am Ende der Hospitationsphasen eine Beurteilung des Traineranwärters, die die Referenten

des programmspezifischen Seminars vor dem Seminar erhalten. • Er trägt Sorge dafür, dass nur die Anwärter zu den programmspezifischen DVR-Seminaren angemeldet

werden, die alle Hospitationsphasen erfolgreich absolviert haben. • Er beurteilt die Anwärter in Hinblick auf die vom DVR geforderten Qualifikationen wie auch in Bezug

auf die umsetzerspezifischen Qualifikationen.• In Rücksprache mit dem Umsetzer organisiert er die abschließende Prüfung in Form einer Praxisprüfung.

Trainer-/ModeratorenmannschaftEr berät das ihm zugeordnete Trainer-/Moderatorenteam methodisch und inhaltlich (z.B. Beratung zum SHT-Ablauf, Empfehlungen zu Co-Moderationen, Empfehlungen zu Praxisberatungen und –begutach-tungen).

TrainerkontaktDer Ausbildungsverantwortliche kennt alle von ihm betreuten Trainer/Moderatoren mit deren Aus- und Fortbildungsstand. Er leitet Informationen zu Aus- und Fortbildungsseminaren an die Trainer/Moderatoren weiter. Er ist über alle Anmeldungen zu Seminaren von den Trainern/Moderatoren zu informieren.

Interne PraxisbegutachtungDer Ausbildungsverantwortliche kann gleichzeitig interner Praxisbegutachter sein. Diese Tätigkeit setzt eine positive Beurteilung durch den DVR beim Einweisungsseminar voraus.Zur internen Praxisbegutachtung zugelassen werden kann nur jemand, der die Ausbildung zum Ausbil-dungsverantwortlichen erfolgreich absolviert hat und aktiver Trainer/Moderator mit gültigem Ausweis in einem fahrpraktischen Programm ist. Interne Praxisbegutachter werden auf ihre Aufgaben in zwei spezi-ellen zweitägigen Ausbildungsseminaren (Beobachterschulung) mit abschließender Praxisprüfung vorberei-tet. Jeder Praxisbegutachter führt mindestens drei Praxisbegutachtungen pro Jahr durch.

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

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DokumentationDer Praxisbegutachter dokumentiert die internen Praxisbegutachtungen mit dem DVR–Praxisbegutachtungs-bogen. Nach Abschluss der Begutachtung leitet er diesen innerhalb von vier Wochen in Kopie über seinen Umsetzer dem DVR, oder der vom DVR beauftragten Stelle, zu. Das Original verbleibt beim Praxisbegut-achter. Bei einer externen Begutachtung legt er die Praxisbegutachtungsbögen im Original dem DVR oder der vom DVR beauftragten Stelle vor.

DVR-KontaktDer Ausbildungsverantwortliche ist Ansprechpartner der DVR-Referenten, der Seminarorganisation und der Prüfungsorganisation in allen Fragen der Aus- und Fortbildung.

VertraulichkeitDer Ausbildungsverantwortliche ist während seines Beschäftigungsverhältnisses und auch danach zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten über Trainerdaten wie auch über die Beurteilungen der Trainer/Mo-deratoren verpflichtet. Ausnahme bildet hier der Informationsaustausch mit dem jeweiligen Umsetzer. Der Umsetzer regelt die Vertraulichkeit im Vertrag zum jeweiligen Beschäftigungsverhältnis des Ausbildungsver-antwortlichen.

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

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VII. Ausbildung zum Ausbildungs verantwortlichen / internen Praxisbegutachter

Weiterqualifikation zum internen Praxisbegutachter• Voraussetzung: Positive Bewertung durch den DVR beim Einweisungsseminar• Anmeldung über den Umsetzer• Drei Hospitationen bei Praxisbegutachtungen durch einen internen Praxisbegutachter oder DVR-

Referenten.

Zweitägiges Ausbildungsseminar zum internen Praxisbegutachter (Teil 1)• Arbeiten mit dem Praxisbegutachtungsbogen• Beobachterschulung• Führen von Auswertungsgesprächen

Zweitägiges Ausbildungsseminar zum internen Praxisbegutachter (Teil 2)• Aufarbeitung der durchgeführten internen Praxisbegutachtungen aus der Assistenphase• Abgleich der beobachtbaren Kriterien bei der internen Praxisbegutachtung

Assistenzphase• Durchführung von mindestens drei internen Praxisbegutachtungen

Eingangsvoraussetzungen (siehe VI. Qualifikation)

Anmeldung zur Ausbildung erfolgt über den Umsetzer

Zweitägiges Einweisungsseminar für Ausbildungsverantwortliche

• Einweisung in die zukünftigen Aufgaben als Ausbildungsverantwortlicher• Vertiefung der Methodik und Didaktik in den DVR-Programmen• Einweisung in das QM-System als Qualitätsmerkmal für Trainings und Programme nach DVR-Richtlinie

Abschluss der Ausbildung als Ausbildungsverantwortlicher

Abschluss der Ausbildung•Praxisprüfung im Laufe des ersten Jahres nach Besuch Teil 2 durch einen vom DVR beauftragten Prüfer

Erhalt der Qualifikation•Regelmäßige (mindestens alle 2 Jahre) Teilnahme an den vom DVR organisierten Workshops

(Erfahrungsaustauschtreffen) für Ausbildungsverantwortliche bzw. interne Praxisbegutachter

DAS AUSBILDUNGSSYSTEM

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VIII. Verwendete Begriffe/Definitionen/ Erläuterungen

Zwischenprüfung: Prüfung am Ende des fünftägigen programmspezifischen SeminarsPraxisprüfung: Prüfung nach der Assistenzphase am Ende der Ausbildung freiwillige Praxisberatung: – ein Trainer/Moderator an einem Tag ersetzt eine zweitägige Fortbildung

– zwei Trainer/Moderatoren an einem Tag (Mindestumfang drei Zeitstunden pro Trainer/Moderator) ersetzt eine eintägige Fortbildung

Pflichtpraxisberatung: wird notwendig, wenn das Deadline-Datum um mehr als ein Jahr/ zwei Jahre überschritten wurde (siehe Wiedereinsteiger Seite 20)

Praxisbegutachtung: 10 % Qualitätskontrolle pro Jahr auf Grundlage des bestehenden QM-Systems, orga-nisiert über IQ-Zert (ein Trainer/Moderator ein Tag) – wird als zweitägige Fortbildung angerechnet.

interne Praxisbegutachtung: 25 % Qualitätskontrolle pro Jahr auf Grundlage des bestehenden QM-Systems, organisiert durch den Umsetzer, durchgeführt durch speziell ausgebildete Ausbildungsver-antwortliche/Praxisbegutachter (ein Trainer/Moderator ein Tag) – wird als zweitägige Fortbildung angerechnet.