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Alles digital – oder was? Digitales Aufmaß und Massenberechnung: Methoden und Prüfbarkeit Stefan Schömann Dipl.-Ing. Stefan Schömann, Landschaftsarchitekt Ingenieurbüro für Bauabrechnung IFB Rheinhessenstraße 3 55129 Mainz Telefon: (0 61 31) 61 67 02 www.ifb-mainz.de / [email protected]

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Alles digital – oder was? Digitales Aufmaß und Massenberechnung: Methoden und Prüfbarkeit Stefan Schömann Dipl.-Ing. Stefan Schömann, Landschaftsarchitekt Ingenieurbüro für Bauabrechnung IFB Rheinhessenstraße 3 55129 Mainz Telefon: (0 61 31) 61 67 02 www.ifb-mainz.de / [email protected]

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Inhalt:

1. Vermessung-Technik1.1Elektrooptische Vermessung mit der Total-Station1.2 Elektrooptische Vermessung mit Laser1.3 Vermessung mit GPS1.4 Planerstellung mit den Daten der Total-Station

2. Elektooptische Vermessung-Anwendung2.1Aussage der VOB zur Abrechnung von Bauleistungen2.2Herkömmliche Methoden zur Abrechnung2.3Abrechnung nach Elektooptischer Geländeaufnahme

3. Abrechnung von Längen- und Flächen3.1 Abrechnung nach Regelgeometrien3.2 Abrechnung nach Gauss-Elling-Koordinaten3.3 Prüfung der Abrechnung nach Gauss-Elling3.4 Böschungszuschläge bei geneigten Flächen

4. Erdmassenberechnung4.1 Arten der Abrechnung von Erdmassen4.2 Die Erstellung eines Digitalen Geländemodells (DGM)4.3 Die Abrechnung von Erdmassen nach der Profilmethode4.4 Die Prüfung der Abrechnung von Erdmassen nach der Profilmethode4.5 Abrechnung von weiteren Erdmassen wie Kanalgräben

5. Anwendungsgrundlage für die vorgestellten Flächen – und Erdmassenberechnungsmethoden

6. Auszüge aus den Übermessungs- und Abrechnungsvorschriften gem. VOB/C

7. Ausblick in die Zukunft6.1 Digitale Übermittlung der Abrechnungspläne6.2 Digitale Übermittlung der Mengennachweise

8. Abkürzungen in der Vermessung und Bauabrechnung

9. Empfehlenswerte Literatur für die Bauabrechnung

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1. Vermessung - Technik

1.1 Elektrooptische Vermessung mit der Totalstation• Begriffsdefinition Totalstation: Digitale Erfassung eines Geländes in Lage und Höhe• Bedienung: 2 AK

AK1: Bedienung der Totalstation (zielen auf das Prisma und Auslösung der Messung)AK2: Ablaufen der einzumessenden Punkte mit dem Prisma

• Messgenauigkeit: unter 1cm(Erfahrungsgemäß betragen die aufzumessenden Strecken von einem Standpunkt aus meist nicht mehr als 300m.

• Anmerkung: Die Totalstation ist nicht zu verwechseln mit der Roboticstation.Die Roboticstation richtet sich selbständig auf das Prisma ein. Die Messung wird über Funk ausgelöst. Es ist daher nur 1 AK als Bedienpersonal notwendig, der das Gelände abläuft.

1.2 Elektrooptische Vermessung mit Laser (Reflektorlose Messung)Bei der Totalstation besteht die Möglichkeit mit einem Laserstrahl, statt im üblichen Infrarotmodus zu messen.Der Vorteil besteht darin, dass ohne Prisma gemessen werden kann. Die einzumessenden Objekte können direkt angezielt werden. Dies kann insbesondere bei schlecht zugänglichen Bereichen von Vorteil sein oder für die Vermessung eines Geländes, bei der nicht die üblichen Anforderungen an die Genauigkeit gestellt werden (z.B. Erdmieten). Da kein Prisma erforderlich ist, reicht 1 AK für die Ausführung der Messung.

1.3 Vermessung mit GPSMit GPS kann in freiem Gelände vermessen werden, in dem nicht die Gefahr von Abschattung der GPS-Daten besteht. Abschattung kann insbesondere durch Bäume oder Hauswände hervorgerufen werden.

Vorteile von GPS:• Die notwendigen Gerätestandortwechsel (Totalstation) bei schlecht einsehbarem

Gelände entfallen• Ein AK genügt zur Bedienung des Gerätes• Soll eine Vermessung im Gauss-Krüger oder UTM-System stattfinden, so ist man

nicht auf sogenannte Andockpunkte (APs) angewiesen, die sich oftmals in weiter Entfernung befinden, sondern kann sich über Satellit auf dem Gelände lagerichtig stationieren.

Nachteile von GPS:• Bei der Messgenauigkeit kann GPS nicht mit Totalstationen mithalten.

Sie beträgt 2-3 cm in der Höhe und 1-2cm in der Lage, falls keine Abschattung vorliegt. Oftmals wird durch Bäume o.ä. der Kontakt zu den Satelliten unterbrochen, so dass mit dem Auslösen der Messung teilweise minutenlang gewartet werden muss, bis die gewünschte Messgenauigkeit erzielt werden kann.

1.4 Planerstellung mit den Daten der Totalstation:Die Totalstation gibt folgende Informationen aus:

• Punktlage (x und y-Wert)

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• Punkthöhe (z-Wert)• Punktnummer• weitere Informationen wie z.B. Prismenhöhe und Punktcode

Diese Werte werden ins CAD-Programm eingelesen.Der AK am Prisma hat die zu den Punktnummern zugehörigen Punktinformationen (um welchen Punkt es sich handelt z.B. Schachtdeckel, Verlauf Tiefbord oder Gebäudeecke) während der Vermessung vermerkt und zeichnet anhand dieser Informationen den Bestandsplan.

2. Elektrooptische Vermessung-Anwendung

2.1 Aussage der VOB zur Abrechnung von Bauleistungen:“Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen.“ (VOB/C Ziffer 5)

2.2 Herkömmliche Methoden zur Abrechnung:

2.2.1 Abrechnug nach AusführungsplanSofern es einen Ausführungsplan gibt, macht die Abrechnung nach diesem Sinn, solange es keine zu großen Abweichungen gibt.

2.2.2 Abrechnung nach HandaufmaßSofern das BV überschaubar ist und/oder die Aufmaße mit der Bauleitung gemeinsam erfolgen, ist die Abrechnung nach Handaufmaßen angebracht.

2.3 Abrechnung nach Elektrooptischer Geländeaufnahme:Die Abrechnung nach Anfertigung eines digitalen Planes ist unter folgenden Gesichtspunkten sinnvoll:

• Das abzurechnende Gelände ist groß und es gibt größere mit Abweichungen von der Ausführungsplanung

• Es gibt viele organische Formen, die im Handaufmaß nur schwer berechnet werden könnten

• Es sind digitale Bestandspläne gefordert (z.B. Kanalpläne oder Bestandspläne zur Einpassung in die Stadtgrundkarten)

• Es soll eine Erdmassenberechnung durchgeführt werden.

3. Abrechnung von Längen und FlächenNach der Erstellung eines digitalen Planes werden die Längen vermaßt und die Flächen über ein Abrechnungsprogramm berechnet. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:

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3.1 Abrechnung nach Regelgeometrien:Die Flächen werden in einzelne Teilflächen (z.B. Dreiecke und Trapeze) zerlegt und mit Hilfe deren Flächenberechnungsformeln berechnet.Der große Nachteil dabei ist die Unüberschaubarkeit der Abrechnungspläne mit vielen kleinen und organisch geformten Flächen aufgrund der Teilflächenzerlegung.

Abb. 1: Flächennachweis über Regelgeometrien mit Dataflor-greenexpert (IFB-Mainz)

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Abb. 2: Flächenberechnung Fläche 28 nach Regelgeometrien mit Dataflor (IFB-Mainz)

3.2 Abrechnung nach Gauss-Elling-Koordinaten:Die Eckpunkte der Flächen; Mittelpunkte der Bögen etc. werden mit Koordinatenindexpunkten versehen, auf die bei der Berechnung zurückgegriffen wird.Als Beispiel dienen hier die Abbildungen 3 und 4 (Längen- und Flächenabrechnungsplan und Auszug aus DATAFLOR-Mengennachweis)

Abb. 3: Flächennachweis über Gauss-Elling-Koord. mit Dataflor-greenexpert (IFB-Mainz)

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Abb. 4: Flächenberechnung Fläche 17 nach Gauss-Elling-Koord. mit Dataflor (IFB-Mainz)

Flächenformel nach Gauss-Elling (Dataflor Formel 22):

∑(xi * y i +1) - ∑(x i * y i-1) = 2F

• Die Koordinatenwerte x und y werden im Uhrzeigersinn fortlaufend als Wert 2 und 3 bzw. Wert 4 und 5 erfasst

• Die erste und letzte Koordinate ist identisch, da es sich um ein geschlossenes Polygon handelt

• Abschließend werden alle Kreisbogensegmente ausgegeben (Formel 9), die für die korrekte Flächenberechnung relevant sind (Abzug von innen liegenden Bögen, Addition von außen liegenden Bögen)

• Die Indexzahlen stehen im Plan außerhalb der Begrenzungslinie

Volumen nach Gauss-Elling (Dataflor Formel 22): • Zusätzlich zu den Koordinaten wird die für den Körper gültige Höhe angegeben

(z.B. Einbaustärke) • Die Höhe gilt für alle darüber aufgeführten Koordinaten und wird nur einmalig

ausgegeben

3.3 Prüfung der Abrechnung nach Gauss-EllingEDV-gestützte Abrechnungen sind lt. Empfehlung der FLL grundsätzlich nicht mehr rechnerisch, sondern nur noch logisch zu prüfen, da man Rechenprogrammen keine Rechenfehler unterstellt. Die logische Prüfung beinhaltet insbesondere das Nachvollziehen der Verlaufspläne in der Örtlichkeit, sowie einen Abgleich der in der Berechnung verwendeten und im Plan dargestellten Werte.

Alle berechneten Strecken und Flächen aus der Mengendokumentation werden in den Aufmaß- und Dokumentationsplänen nachgewiesen. Die einzelnen Positionen werden dabei in unterschiedlichen Farben dargestellt, so dass eine schnelle und eindeutige Zuordnung möglich ist. Bei der Berechnung nach Gauss-Elling bestehen die zu prüfenden Werte aus den Koordinaten der Eckpunkte, welche durch fortlaufende Indexzahlen nummeriert sind. Zur stichprobenartigen Kontrolle der Koordinatenwerte liegt über den Plänen ein Raster.

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Für eine stichprobenartige Überprüfung der Aufmasspunkte empfiehlt sich die Kontrolle per Pythagoras: Man sucht sich leicht auffindbare Punkte und misst auf dem Plan bzw. in der Örtlichkeit die direkte Entfernung beider Punkte. In der Mengendokumentation der Fläche finden sich die Koordinaten für diese Punkte wieder und man kann den Abstand auf der X-Achse, sowie auf der Y-Achse berechnen. Diese Abstände entsprechen den rechtwinklig zueinander stehenden Schenkeln eines Dreiecks, so dass über den Satz des Pythagoras die Schrägentfernung berechnet und sowohl im Plan als auch in der Örtlichkeit leicht abgeglichen werden kann. Sofern der Prüfer mit einem CAD Programm arbeitet, kann er die Flächen durch Abgreifen stichprobenartig überprüfen.

Bei Flächen aus Bögen, sowie bei Volumen aus Flächen kann es im Einzelfall zu Abweichungen zwischen den abgegriffenen CAD- Flächen im Plan und den berechneten Summen in der Mengendokumentation kommen. Dies beruht auf programminternen Rundungsdifferenzen.Maßgeblich sind immer die berechneten Zahlen in der Mengendokumentation.

3.4 Böschungszuschläge bei geneigten FlächenGeneigte Flächen werden der Einfachheit halber nicht in der Abwicklung berechnet und als Profilschnitte dokumentiert, sondern es wird die Projektionsfläche berechnet und mit Böschungszuschlägen nach Lehr (R.Lehr; Taschenbuch für den Garten- und Landschaftsbau; Ulmer Verlag; Ausgabe 2003; S. 29) multipliziert. ____________Zur Errechnung des Zuschlagskoeffizienten gilt die Formel: √Z = v 1+ 1 / n² (n = Steigungsverhältnis)

Steigung: Zuschlagsfaktor:

1 : 0.5 2.236

1 : 1.0 1.414

1 : 1.5 1.202

1 : 2.0 1.118

1 : 2.5 1.077

1 : 3.0 1.054

1 : 3.5 1.040

1 : 4.0 1.031

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4. Erdmassenberechnung

4.1 Arten der Abrechnung von ErdmassenEine Erdmassenberechnung kann nach verschiedenen Arten erfolgen:

4.1.1 Abrechnung über Lieferscheine; Wiegescheine oder PritschenaufmaßDiese Art der Abrechnung kann bei kleineren Baustellen mit hoher Bauleitungspräsenz angewandt werden.

4.1.2 Abrechnung nach ErdmietenAufmaß und Abrechnung der Erdmieten nach Ausbau und vor Abfuhr ist in den meisten Fällen unpraktikabel, da oftmals nicht die gesamte abzufahrende Erdmasse zwischengelagert werden kann.

4.1.3 Abrechnung nach Regelaufbauten Diese einfache Art der Abrechnung ist sinnvoll, wenn das Urgelände dem Schlussgelände höhenmäßig entspricht.

4.1.4 Abrechnug über Fläche und mittlere Höhen Diese Art der Abrechnung ist sinnvoll, wenn Schluss- und Urgelände sich höhenmäßig nicht entsprechen, jedoch es sich in beiden Fällen um relativ ebenes Gelände handelt.

4.1.5 Abrechnung über DGM (Digitales Geländemodell)Die Abrechnung über DGM ist sinnvoll bei unebenem Schluss- und Urgelände bei größeren Baumaßnahmen

4.2 Erstellung eines Digitalen Geländemodells (DGM):

4.2.1 Voraussetzungen:Zur Erstellung eines DGM ist ein aussagekräftiger Höhenplan des Ur- und Schlussgeländes notwendig. Für die Berechnung von Erdmodellierungen muss der Verlauf der Böschungskanten höhenmäßig erfasst sein. Für die Berechnung von Aushub für befestigte Flächen müssen alle Belags- und Flächenübergange höhenmäßig erfasst sein.

4.2.2 Bestandteile des DGM:• Bearbeitungsgrenze oder Umring

Es wird unterschieden zwischen innerer und äußerer Grenze. Die äußere Grenze begrenzt das Bearbeitungsgebiet. Die innere Grenze spart aus dem Bearbeitungsgebiet Bereiche aus, in denen keine Bearbeitung stattgefunden hat, wie z.B. Gebäude oder TG-Dächer.

• Zwangs- und Bruchkantenes handelt sich um 3-D-Polylinien, die entlang der Böschungsober- und Unterkanten verlaufen oder als Übergangslinien zwischen 2 Belagsarten (Höhenversprung aufgrund unterschiedlicher Regelaufbauten) dienen.Bruchkanten werden bei nahezu senkrechten Böschungen wie Wänden angewendet.

• PunktsätzeEs handelt sich um eine Gruppe von 3D-Höhenpunkten, die den Verlauf

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eines Geländes (z.B. Rasteraufnahme) wiedergeben.

Aus den 3 Bestandteilen wird die Geländeoberfläche oder Triangulation (Dreiecksnetz) gebildet. Alle Höhen werden dafür zunächst auf das Planum gesetzt.Die Triangulation wird sowohl vom Ur- als auch vom Schlussgelände erstellt.Liegen beide Triangulationen lagemäßig identisch übereinander, so kann aus den Verschneidungsbereichen der Differenzkörper zwischen beiden Oberflächen ermittelt werden.Aus ihm wird Auf- und Abtrag von Ur- zu Schlussgelände ersichtlich.

4.3 Die Abrechnung von Erdmassen nach der ProfilmethodeDie Berechnung der Erdmassen erfolgt allerdings nicht am Differenzkörper.

Der durch die Verschneidung der Triangulationen entstehende Differenzkörper liefert zwar eine wesentlich genauere Aussage über die Erdmassen. Diese sog. Prismenmethode (REB-VB22.013) ist jedoch recht unanschaulich und die Dokumentation der Ergebnisse unübersichtlich und schwer nachzuvollziehen. Daher rechnen wir nach der wesentlich anschaulicheren Profilmethode ab.

Hierzu gibt es einen Plan mit dem Schlussgelände, in dem die Lage der einzelnen Profilschnitte dargestellt ist (PLAN “SCHNITTLAGE“; s. Abb. 5)Die Profile (Plan “SCHNITTE“; s. Abb. 6) enthalten Ausgangs- und Bezugsgelände als farbige Linien, sowie zur besseren Orientierung die Lage der Gradiente. Der Abstand der Punkte auf der Schnittlinie und die jeweiligen Punkthöhen sind unterhalb des Profiles angetragen. Die Berechnung der einzelnen Profile erfolgt generell über Flächen nach Gauss-Elling, s.o. In Abb. 7 wird die Berechnung nach der Profilmethode (nach REB-VB 21.003) mit DATAFLOR dargestellt.Am Ende der einzelnen Profilberechnungen steht, als Hilfswert gekennzeichnet, die sich ergebende Profilfläche (Gauss-Elling). Nach Aufführen der Fläche des letzten Profiles wird nach der Profilmethode der Mittelflächenwert zweier benachbarter Profile gebildet und mit dem Abstand der Profile zueinander multipliziert (Abstand errechnet sich aus den Stationierungswerten (Wert1-Wert2) der Profile, welche mit Verweis auf ihre Adresse (A) angegeben sind). Am Schluss der Teilvolumenberechnungen (Teilwerte nicht sichtbar) wird das Gesamtvolumen ausgegeben.

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Abb. 5: Schnittlage (Planausschnitt) (IFB-Mainz)

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Abb. 6: Schnitt 15-15` (Planausschnitt) (IFB-Mainz)

Abb. 7: Berechnung von Schnitt 15-15´ und Ausgabe der Erdmasse durch Addition der einzelen Profile (IFB-Mainz)

4.4 Die Prüfung der Abrechnung von Erdmassen nach der ProfilmethodeEine EDV-gestützte Erdmassenberechnung ist nur logisch zu prüfen, eine rechnerische Prüfung würde Rechenfehler des Programmes unterstellen. Zur Prüfung der Richtigkeit der gemessenen Ausgangs- und Zielhöhen sind Kontrollmaße auf der Baustelle und der Abgleich mit Fotos geeignet. Anhand der Profile kann der alte

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und neue Geländeverlauf visuell abgeglichen werden. Konstruierte Höhen (z.B. Koffersohlen) sind logisch und stichprobenartig auch rechnerisch zu prüfen. Hierzu sucht man sich im Höhenplan eine Schnittlinie aus und misst den Abstand zu einer markanten Stelle (z.B. Höhenversprung). Im Profil sucht man den entsprechenden Abstand und überprüft anhand der Höhenangaben im Profil, sowie anhand der nahe liegenden Punkte im Plan die Richtigkeit von Koffertiefe und Höhenversprung. Da im Plan nur die gemessenen und daraus konstruierten Höhenpunkte dargestellt sind, wohingegen für die Berechnung der Profile eine Unmenge weiterer Höhenpunkte interpoliert werden, macht es keinen Sinn, jede Höhe aus den Profilschnitten im Plan abzugleichen. Vielmehr sollten einzelne Höhen stichprobenartig geprüft werden und ansonsten eine visuelle Kontrolle der Profile selbst erfolgen. Sollten die Pläne digital vorliegen, können die entsprechenden relevanten Layer einschaltet werden. So können die auf das Planum gesetzten Höhenpunkte und Höhenversprünge (Zwangskanten) in Folge von Belagswechseln oder Böschungen sichtbar gemacht werden.

4.5 Abrechnung von weiteren Erdmassen wie KanalgräbenBei der Abrechnug von Kanalgräben macht ein DGM keinen Sinn.Damit es bei den sog. verdeckten Leistungen nicht zu späteren Unstimmigkeiten bei der Abrechnung kommt, ist es für den Rechnungsprüfer wichtig der Aufforderung des AN zu gemeinsamen Aufmaßen nachzukommen und die Abmessungen der Kanalgräben bzw. des Verbaus zu dokumentieren.Alle Angaben zur Bemessung der Kanalgräben befinden sich in der DIN 18300, der DIN 4124 und der DIN EN 1610

5. Anwendungsgrundlage für die vorgestellten Flächen - und ErdmassenberechnungsmethodenDie Flächenberechnung nach Gauss-Elling und die Erdmassenberechnung nach der Profilmethode sind anerkannte Regeln der Technik. Sie sind in den Empfehlungen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) für die Abrechnung von Bauvorhaben im Garten- Landschafts- und Sportplatzbau (Ausgabe 2006) als gängige Methoden aufgeführt.Die FLL - Regelwerke ergänzen einschlägige DIN-Normen und die ATVs der VOB/C. Sie sind als anerkannte Regeln der Technik zu werten.

Die Erdmassenberechnung nach der Profilmethode entspricht dem Verfahren nach REB-VB 21.003Die Flächenberechnung und Dokumentation nach Gauss-Elling erfolgt auf Grundlage der GAEB-VB 23.004

6. Auszüge aus den Übermessungs- und Abrechnungsvorschriften gem. VOB/C:

DIN 18300 Erdarbeiten:Massenermittlung im fertigen Zustand per AuftragskörperÜbermessen wird:

• das Raummaß jeder Leitung, von Sickerkörpern, Steinpackungen und dergleichen mit einem äußeren Querschnitt bis zu 0,1m²

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DIN 18303 Verbauarbeiten:Übermessen werden:

• Aussparungen für LeitungenDie Tiefen werden gemessen 5cm über OK Gelände

DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten:Übermessen werden:

• Formstücke• lichte Weiten von Schachtaufsätzen bei gemauerten oder betonierten

EntwässerungskanälenBei Entwässerungskanälen aus vorgefertigen Rohren wird die lichte Weite von Schächten abgezogen

DIN 18315,16,17,18 Straßenbauarbeiten (Asphalt und Pflaster):Abrechnung nach Aufmaß im fertigen ZustandÜbermessen werden:

• Aussparungen und Einbauten (Schächte, Schieber, Maste, Stufen, Schachtumpflasterungen; Lichtschächte) bis zu 1m², Fugen und Schienen

• Einzelflächen <0,5m² werden als 0,5m² abgerechnet• Einfassungen: Gemessen wird entlang der Vorderkante; Abzug von Einbauten und

Aussparungen bis 1,00mSchnitt von Platten und Pflaster wird nach Länge der Fuge zwischen Belag und Einfassung gerechnet.

DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten:Abrechnung nach Aufmaß im fertigen Zustand

• Aufmaß in der Abwicklung; Böschungen steiler 1:4 werden getrennt nach Neigung aufgemessen

• Abzug von Aussparungen und Einbauten: > 100m² bei Ansaaten (freie Landschaft) > 5.0m² bei Ansaaten (praxisüblich Garten- und Landschaftsbau) > 2.5m² bei sonstigen Flächen (Rollrasen; Pflanzflächen etc.)

Auszüge aus der DIN 18300-abgeböschte Baugruben:Für abgeböschte Baugruben gelten für die Ermittlung des Böschungsraumes folgende Böschungswinkel:

• 40 Grad für BKL 3-4• 60 Grad für BKL 5• 80 Grad für BKL 6-7

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Für die Berechnung der Abgrabung/Hinterfüllung gilt:

Rechtecksfläche*Länge+Dreiecksfläche*Länge

Rechtecksfläche=Breite AR*HöheDreiecksfläche= (obere Breite Abböschung*Höhe)/2

Ermittlung der oberen Breite durch Trigonometrie:tan 30 Grad=obere Breite/Höhe0,58=obere Breite/Höhe

Anmerkung: Arbeitsraum 50cm gem. DIN 18300/DIN 4124, für den Fall dass AR betreten werden muss.

7. Ausblick in die Zukunft:7.1 Digitale Übermittlung der AbrechnungspläneDie meisten prüfenden Architekturbüros verfügen über CAD Programme, so dass die Abrechnugspläne digital übermittelt werden können. Hierbei kann der Prüfer durch Ein- und Ausschalten der Layer bestimmte Flächen und Längen besser nachvollziehen (z.B. Pflasterschnitte) und Flächen stichprobenartig überprüfen.Sollte der Prüfer über ein DGM-Modul verfügen, kann er mit dem DGM-Manager die Triangulationen und den Differenzkörper sichtbar machen und im 3-D-Orbit betrachten.Da es mittlerweile auch möglich ist die CAD-Layer in PDF-Dateien zu übernehmen, wird die Prüfung auch für nicht entsprechend ausstattete Prüfer oder AGs anschaulicher.

7.2 Digitale Übermittlung der MengennachweiseNimmt der Prüfer Korrekturen an einer Position vor, so ist er oftmals dazu angehalten alle Positionen, die Bezug auf die geänderte Position nehmen, ebenfalls neu zu rechnen.

Der digitale Austausch von Mengennachweisen ist derzeit noch eher problematisch.Verfügen Bauabrechnungsbüro und Ausführender über das gleiche Ausschreibungsprogramm, so ist der Austausch unproblematisch, sofern beiden das gleiche LV (ohne nachträglich ergänzte Zusatzpositionen) vorliegt. Das Abrechnungsbüro übernimmt in einem solchen Fall beispielsweise die Flächenberechnung und der Ausführende ergänzt den Mengennachweis noch um Handaufmaße oder die Abrechnung der Kanäle. Für den Prüfer hat das den Vorteil nicht mit 2 verschiedenen Mengenachweisen arbeiten zu müssen.

Der Austausch von Mengennachweisen im sog. DA 11-Format gem. REB-VB 23.003 ist problematisch, da das LV einem bestimmten Positionsschema entsprechen muss, nur wenige Zeichen pro Adresszeile geschrieben werden können und bestimmte gängige DATAFLOR-Befehle wie “wie Pos.“ nicht angewandt werden können.

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8. Abkürzungen in der Vermessung und Bauabrechnung

DA: DatenaustauschphaseDA81: LeistungsbeschreibungDA82: KostenanschlagDA83: AngebotsaufforderungDA84: AngebotsabgabeDA85: NebenangebotDA86: Auftragsvergabe

DGM: Digitales Geländemodell

GAEB: Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im BauwesenGAEB DA XML: Datenaustausch eXtensible Markup Language (international anerkannte Beschreibungssprache). Es handelt sich um den neusten Standard zum Austausch von Bauinformationen, der langfristig GAEB 90 ablösen soll.

GPS: Global Positioning System

REB: Regelungen für die elektronische Bauabrechnung

REB-VB: Verfahrensbeschreibung

9. Empfehlenswerte Literatur für die Bauabrechnung

Empfehlungen für die Abrechnung im Garten- Landschafts- und SportplatzbauForschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), Colmantstr. 32, 53115 Bonn, www.fll.de

VOB im Bild Tiefbau- und Erdarbeiten, Abrechnung nach der VOB 2009, 19. AuflageW. Stern, H. Poppinga; Verlag Rudolf Müller; ISBN 978-3-481-02615-8

DIN-Taschenbuch 81. Landschaftsbauarbeiten, 14. Auflage 2010 Beuth Verlag, www.beuth.de; Tel. 030-2601-2260

Lehr-Taschenbuch für den Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau, 6. AuflageHarm-Eckart Beier, Alfred Niesel, Heiner Pätzold; Verlag Eugen Ulmer, www.ulmer.de

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