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Empfehlungen des Paritäschen Berlin auf Grundlage der Studie VERSUKI (Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin) Zur Situaon von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Berlin

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Page 1: Zur Situation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ......sorgungslage von Kindern und Jugendlichen mit geistigen und körperlichen Behinderungen getrof-fen werden können

Empfehlungen des Paritätischen Berlinauf Grundlage der Studie VERSUKI (Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin)

Zur Situation von Kindern und

Jugendlichen mit Behinderung in Berlin

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Redaktion größtenteils auf eine Gender schreibweise. Die Verwendung der weiblichen oder der männlichen Form bezieht das jeweils andere Geschlecht sowie die Transgender-Form mit ein.

§ 1 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbst-bestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den beson-deren Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

§ 1 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erzie- hung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (…)(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, (…) 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

§ 1 SGB XII – Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungs-berechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leis-tungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

Einleitung 4 › Reinald Purmann, Referent Behindertenhilfe Der Paritätische Berlin › Andreas Schulz, Referent Jugendhilfe Der Paritätische Berlin

Versorgungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen in Berlin (VERSUKI) – Zusammenfassung der Ergebnisse 5

Empfehlungen und Forderungen für die Verbesserung der Angebote 7

Literatur und Materialien 9

Impressum 10

Inhalt

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Große Lösung, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Inklusion, Bundesteilhabegesetz, UN-Behindertenkonvention. Dies sind nur einige Stichworte und Schlagwörter für Diskus-sionen, wenn wir uns dem Thema „Behinderung“ nähern. Manche dieser Diskussionen sind alt und kommen nicht recht voran im politischen Raum, manche gewinnen aktu-ell wieder an Fahrt, manche Bewertungen und Szenarien sind neu – gleich wie: Sie alle fordern uns in Politik und Ge-sellschaft heraus, darüber zu befinden und zu strei ten, wie Strukturen und Prozesse für Menschen mit Behinderung zu gestalten und Schritte zu unternehmen sind, dass wir dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft näher kommen.

Unser Verband nimmt sich diesen Fragestellungen in verschiedenen Referaten an, u. a. auch deshalb, da für die Jüngsten in unserer Gesellschaft unterschiedliche Sozialgesetzbücher zuständig sind. So ist die Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche im SGB VIII (Kinder- und Jugend hilfe) geregelt, während Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen sich im SGB XII (Sozialhilfe) wiederfinden.

Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten sorgen für eine Praxis, die alle Beteiligten, primär den jungen Menschen und ihren Familien, aber auch den freien Trägern und den Mitarbeitern beim öffent lichen Träger eine Menge abverlangt: unterschiedliche Bewilligungspraxen und Honorarsätze in den Bezirken, langwierige Diagnoseverfahren und eine praktische Umsetzung, die manche optimale Förde rung nicht gewährleisten kann.

Die Zusammenarbeit der Referate Behindertenhilfe und Jugendhilfe beim Paritätischen Berlin zum Thema „Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ und die damit ein gesetzten Ressourcen zeigen, dass Diskus-sionsstränge, Lösungsan sätze und Forderungen an Politik und Verwaltung komplexer sind, als dass man alleine vorgehen könnte bzw. sollte.

Ausgehend von Wünschen und Forderungen der Mitglieds organisationen haben sich die beiden Refe-rate in den vergangenen zwei Jahren verstärkt mit dem Thema auseinandergesetzt und waren sich einig, dass es zunächst darum gehen muss, die derzeitige Situation in Berlin abzubilden. Es war von da-her selbstverständ lich, das Forschungsvorhaben (VERSUKI¹) des Instituts für Soziale Gesundheit der Katholischen Hochschule für Sozialw esen Berlin zu unterstützen und auch beraterisch tätig zu sein. Wir danken Prof. Dr. Ortmann und seinem Team, dass sie sich dieses wichtigen Themas angenommen und auf-gezeigt haben, dass die Forschung in diesem Feld enormes Ausbaupotenzial besitzt. Auch haben wir uns gefreut, dass sich drei Bezirke – Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg – gefunden haben, die sich der Untersuchung gestellt haben, werden in den Bezirken doch die Weichen für die Umsetzung der Eingliederungshilfe gestellt.

Die Veranstaltung zu VERSUKI am 26. Juni 2015 kann nur der Auftakt sein, das Thema neu zu bewerten und sich mit Empfehlungen und Forderungen an Politik und Verwaltung zu wenden. Wir, die Referenten, danken für die bisherige Unterstützung unserer Arbeit durch zahlreiche Vertreter der Mitgliedsorganisa-tionen, deren Perspektive aus der Praxis unabdingbar war, ist und blei ben wird, um das Thema weiter ins öffentliche Blickfeld zu rücken.

¹ Beschreibung und Bewertung der Versorgungs- und Unterstützungsangebote für Kinder mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen in Berlin

EinleitungReinald Purmann und Andreas Schulz › Der Paritätische Berlin

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

„Der vorliegende Forschungsbericht beschreibt und analysiert die Besonderheiten und Herausfor-derungen der Eingliederungshilfen für das Land Berlin vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen nach SGB VIII und SGB XII. Das Ziel des Forschungs-projekts war die Darstellung des Ist-Standes der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen des SGB XII und SGB VIII in Berlin, insbesondere in den drei Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg. So sollten leistungsrechtliche und leistungs-erbringungsrechtliche Rahmenbedingungen der Versorgungs- und Unterstützungsangebote für Kinder (Alters gruppe 6 bis 13 Jahre) mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen in Berlin und besondere Bedarfe für spezielle Zielgruppen valide beschrieben und analysiert werden.

Forschungsleitend waren folgende Fragen:› Wie sind die leistungsrechtlichen und leistungserbringungsrechtlichen Rahmenbedingungen (SGB VIII / SGB XII) beschaffen?› Wie sind die Versorgungs- und Unterstützungsangebote für Kinder (Altersgruppe 6 bis 13 Jahre) mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen in Berlin beschaffen?› Bestehen besondere Bedarfe für spezielle Zielgruppen (etwa für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund)?Die Beschreibung und Analyse wurde im Laufe des Forschungsprozesses aufgrund der Datenlage auf die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen erweitert.

Für das Land Berlin können im Rahmen der Auswertung von statistischen Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für die Eingliederungshilfe nach SGB XII folgende Aussagen getroffen werden: › Die Datenlage zur Eingliederungshilfe nach §§ 54-60 SGB XII ist auf Landes- und noch mal mehr auf der Bezirksebene als unzureichend einzuschätzen, so dass nur wenige Aussagen über die Ver- sorgungslage von Kindern und Jugendlichen mit geistigen und körperlichen Behinderungen getrof- fen werden können. Eine gezielte Auswertung von Daten zur Eingliederungshilfe nach SGB XII für 0- bis 18-Jährige, differenziert nach besonderen Merkmalen wie Migrationshintergrund oder auch Inanspruchnahme von Transferleistungen der Eltern, war mit den vorliegenden Daten nicht möglich. › Als eine Altersgruppe, die einen auffallend hohen Anteil an Eingliederungshilfe nach SGB XII bei den 0- bis 18- Jährigen hat, ist die Gruppe im schulpflichtigen Alter allgemein und insbesondere die Gruppe der 11- bis 15-Jährigen zu benennen.› Die Institution Schule spielt eine bedeutende Rolle in der Eingliederungshilfe. Diese Gruppe mit den höchsten Inanspruchnahmewerten nimmt vor allem Hilfen für eine angemessene Schulbildung in Anspruch. › Jungen nehmen häufiger Eingliederungshilfe nach SGB XII in Anspruch als Mädchen.

VERSUKIZusammenfassung der Ergebnisse

Versorgungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendlichemit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen in Berlin (VERSUKI)

Zusammenfassung der Ergebnisse (VERSUKI-Bericht S. 125 ff.)

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

VERSUKIZusammenfassung der Ergebnisse

› Für das Jahr 2009 ist ein deutlicher Rückgang an Eingliederungshilfe nach SGB XII zu verzeich- nen, der wahrscheinlich im Zusammenhang mit einer damaligen Umstellung der Honorierung von Einzelfallhelfern steht. Dies zeigt, dass die Kontinuität des Einsatzes von Eingliederungshilfe nicht gegeben ist und somit unmittelbar zu Lasten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung gehen kann.

Für das Land Berlin können im Rahmen der Auswertung von statistischen Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für die Eingliederungshilfe nach SGB VIII folgende Aussagen getroffen werden: › Die quantitative Datenlage zur Eingliederungshilfe nach SGB VIII ist weitaus umfassender als zur Eingliederungshilfe nach SGB XII. Es liegt eine Vielzahl von Daten öffentlich zugänglich vor. Unter sozialraumorientierten Gesichtspunkten, vor allem für die Jugendhilfeplanung, ist das Datenmate- rial eher unzureichend, da nicht immer für die Bezirke und nirgends für die Bezirksregionen Aus- sagen zu den jeweiligen Versorgungslagen möglich sind. › Jungen nehmen häufiger Eingliederungshilfe nach SGB VIII in Anspruch als Mädchen. › Auffallend ist der hohe Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in dieser Hilfeform. Neben diesem Indikator für soziale und gesundheitliche Ungleichheit spielt ebenso das niedrige Einkommen (Transferleistungen und soziale Situation) in der Eingliederungshilfe nach SGB VIII eine bedeutende Rolle. › In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der Kinder und Jugendlichen mit „Entwicklungs - auffälligkeiten/seelischen Problemen“ zu verzeichnen.

Für die drei Studienbezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg können im Rahmen der Auswertung von statistischen Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und eigenen Datenerhebungen für die Eingliederungshilfe nach SGB XII und SGB VIII folgende Aussagen getroffen werden: › Spezifika der Empfänger von Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche (z.B. ihr Migrationshintergrund) sind in den verschiedenen Leistungsformen unterschiedlich.› Die Zugangswege und Zuständigkeiten für Eingliederungshilfen nach SGB XII und SGB VIII sind in den drei Studienbezirken uneinheitlich. Leistungen der Eingliederungshilfen sind somit für Hilfe- suchende schwer zu erschließen. › Kinder und Jugendliche mit ähnlicher Behinderung erhalten in den drei vorgestellten Bezirken mit- unter unterschiedliche Leistungen. › Die Institution Schule spielt in den Zugangswegen für Eingliederungshilfen nach SGB XII und SGB VIII bei der Kooperation mit den Jugendämtern und bei der Ermittlung von Bedarfen von Kindern und Jugendlichen in den drei Studienbezirken eine bedeutende Rolle.”

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

Empfehlungen und Forderungen für die Verbesserung der Angebote

Empfehlungen und Forderungen für die Verbesserung der Angebote

Folgende Empfehlungen und Forderungen des Paritätischen Berlin lassen sich auf Basis der VERSUKI-Datenanalyse für die Verbesserung der Versorgungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendlichen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen festhalten:

Zugangswege verbessern

› Der Einzelfall muss im Zentrum stehen, es muss so individuell wie möglich und so standardisiertwie nötig vorgegangen werden.

› Die Entwicklung von Standards ist notwendig.› Die Zuordnungslogiken müssen nachvollziehbar und transparent gemacht werden,

insbesondere für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern selbst.› Es muss Schluss sein mit „Verschiebebahnhöfen“ bei der Hilfegewährung.› Betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern müssen besser über Versorgungs- und Unter- stützungs angebote informiert werden.

Soziale Benachteiligung in den Blick nehmen

› Wie für andere Bereiche der sozialen Arbeit ist auch im Bereich der Eingliederungshilfen daraufzu achten, dass schon bestehendes Benachteiligungspotenzial nicht verstärkt wird.

› Das Engagement für eine inklusive Gesellschaft muss verstärkt werden und wird zum Abbauvon sozialer Benachteiligung beitragen.

Versorgung und Unterstützung altersspezifisch entwickeln

› In der (Bildungs- und Sozial-)Berichterstattung muss mehr auf das Altersspezifische geachtetwerden.

› Für die Schnittstellen „Übergang von der Kita zur Grundschule“ und „Übergang von derGrundschule zur weiterführenden Schule“ fordern wir von den Leistungsträgern und Leistungs-

erbringern einen offensiven Umgang mit Unterstützungsangeboten und einen sensiblen Umgang mit den jungen Menschen und ihren Familien.

› Das bedeutet nicht, dass die jungen Volljährigen zu vernachlässigen wären: Die in den Hilfen zurErziehung gestartete Diskussion um die Care Leaver gilt es auch für den Bereich der Eingliede-

rungshilfe in den Blick zu nehmen.› Der Erwachsenenbereich ist nicht aus dem Blick zu lassen: Eine Besonderheit weisen Leistun- gen mit Doppelzuständigkeit auf. Diese Leistungen, wie z. B. die Begleitete Elternschaft, sind zu

stärken und im Interesse der Kinder und Jugendlichen als auch der Eltern zu gestalten.

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

Empfehlungen und Forderungen für die Verbesserung der Angebote

Honorierung einheitlich regeln

› Im Bereich der Leistungen nach dem SGB XII müssen Leistungs­ und Qualitätsbeschreibungen als Grundlage für Trägerverträge (analog BRV Jug) geschaffen werden. Einheitliche Qualitäts ­ standards und eine auskömmliche Finanzierung sind wesentliche Voraussetzungen für die Sicherstellung der Qualität der Leistungen.

Innovative Projekte fördern

› Innovative Projekte müssen nicht nur angestoßen, sondern auch vernünftig begleitet und zum Abschluss gebracht werden. Entsprechende Ressourcen hierfür sind von den Projektförderern bereitzustellen.› Evaluierung erachten wir als unerlässliche Voraussetzung für die Schaffung wirkungsorientierter Angebote.› Das gemeinsame Bemühen um Verstetigung von erfolgreichen Projekten muss verstärkt werden.

Datenlage verbessern

› Die Datenlage ist auf Landes­ und Bezirksebene zu verbessern, um passgenaue Unterstützungs­ und Versorgungsangebote anbieten zu können.› Die Verbesserung muss qualitativer als auch quantitativer Natur sein.› Der SGB XII­Bereich hat diesbezüglich einen größeren Entwicklungsbedarf als der SGB VIII­ Bereich. Eine Kooperation der Senatsverwaltungen zum Ausbau der Datenlage im gesamten Eingliederungshilfebereich für Kinder und Jugendliche ist erforderlich.

Forschung intensivieren

› Verbände, Stiftungen und weitere potenzielle Geldgeber sind aufgefordert, sich dem Thema weiter zu öffnen.› Die Hochschulen für Sozialwesen in Berlin sind aufgefordert, sich dem Thema verstärkt zu widmen und Impulse zu geben, in welche Richtung geforscht werden kann.› Schon heute fordern wir, sich der Themen Sozialraumorientierung, Kultursensibilität und Partizipation der jungen Menschen und ihrer Eltern wissenschaftlich anzunehmen.

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

› VERSUKI – Versorgungs- und Unterstützungs- angebote für Kinder und

Jugendliche mit geistigen, körperlichen und seeli- schen Behinderungen in

Berlinkhsb-berlin.de

› Kleine Anfrage: Stand derEingliederungshilfen fürvon Behinderung bedrohteMenschen in Berlinkleineanfragen.de

› 13. Kinder- und Jugend- bericht (Hrsg: Bundes- ministerium für Familie,

Senioren, Frauen undJugend)bmfsfj.de

Literatur und Materialien

Rund um die Themen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, Inklusion und Große Lösung dreht sich auch das Blog

jugendhilfe-bewegt-berlin.de

Diskutieren Sie mit und bringen Sie Ihre Ideen ein!

› Stellungnahme BAGFW –LeistungsrechtlicheZusammenführung derLeistungen für Kinder undJugendliche mit und ohneBehinderung im Sozial-

gesetzbuch VIIIbagfw.de

› UN-Behindertenrechts- konvention – Überein- kommen über die Rechte

von Menschen mit Behinderungenbehindertenbeauftragter.de

› Begleitete Elternschaft –ein Empfehlungspapierjugendhilfe-bewegt-berlin.de

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Zur Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen in Berlin

Herausgeber › Der Paritätische Wohlfahrtsverband, LV Berlin e. V. Brandenburgische Straße 80, 10713 Berlin Tel 030 860 01 0 Fax 030 860 01 110 [email protected] paritaet-berlin.de facebook.com/ParitaetBerlin Twitter@paritaetberlin Vorsitzende: Prof. Barbara John Geschäftsführer: Oswald Menninger, Dr. Gabriele Schlimper (stv.)

Verantwortlich › Andreas Schulz, Referat Jugendhilfe (Paritätischer Berlin)› Reinald Purmann, Referat Behindertenhilfe (Paritätischer Berlin)

Fotos › Kerstin Wüstenhöfer­Loges (Titelbild und Variationen)› Marcus Luttmer (Schulz)› Ralf Mischnick (Purmann)

Gestaltung, Layout und Satz › Ralf Mischnick (ralfmischnick.de)

Druck› Union Sozialer Einrichtungen gemeinnützige Gmbh

Auflage› 500

Berlin, Juni 2015

Impressum

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ParitaetBerlin – paritaet­berlin.de