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Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller I Sicherheitsfachkraft

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UnterweisungBildschirmarbeitsplätze

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller I Sicherheitsfachkraft

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Bildschirmarbeitsverordnung

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller I Sicherheitsfachkraft

UNTERWEISUNG Bildschirmarbeitsplätze | Bochum | Juli 2015

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Bildschirmarbeitsverordnung

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UNTERWEISUNG Bildschirmarbeitsplätze | Bochum | Juli 2015

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Verordnung gilt für Arbeit an Bildschirmgeräten§ 2 Begriffsbestimmungen(2) Bildschirmarbeitsplatz im Sinne dieser Verordnung ist ein Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät, der ausgestattet sein kann mit1.Einrichtungen zur Erfassung von Daten2.Software, die den Beschäftigten bei der Ausführung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht,3. Zusatzgeräten und Elementen, die zum Betreiben oder Benutzen des Bildschirmgeräts gehören, oder4. sonstigen Arbeitsmitteln, sowie die unmittelbare Arbeitsumgebung.

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Bildschirmarbeitsverordnung

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UNTERWEISUNG Bildschirmarbeitsplätze | Bochum | Juli 2015

§ 4 Anforderungen an die Gestaltung

Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Bildschirmarbeits-plätze den Anforderungen des Anhangs und sonstiger Rechtsvorschriften entsprechen.

§ 5 Täglicher Arbeitsablauf

Die Tätigkeit der Beschäftigten ist so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit am Bildschirm regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.

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§ 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bild-schirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten. Erweist sich aufgrund der Ergebnisse einer Untersuchung nach Satz 1 eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen.

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(Anhang) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

1. Die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand haben.

Bildschirm

2. Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss stabil und frei von Flimmern sein; es darf keine Verzerrungen aufweisen.3. Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden können.

4. Der Bildschirm muss frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.

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(Anhang) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

7. Die Tastatur und sonstige Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Hände ermöglichen.

Tastatur

8. Die Tastatur muss eine reflexionsarme Oberfläche haben.

Fußstütze13. Eine Fußstütze ist auf Wunsch zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergo-nomisch günstige Arbeitshaltung ohne Fußstütze nicht erreicht werden kann.

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(Anhang) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

10. Der Arbeitstisch bzw. die Arbeitsfläche muss eine ausreichend große und reflexionsfreie Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirm-geräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen.

Arbeitstisch / Arbeitsfläche

Büroarbeitsstuhl

11. Der Büroarbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein.

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(Anhang) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

14. Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeits-haltungen und -bewegungen vorhanden sein.

Arbeitsumgebung

15. Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Seh-vermögen des Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten.17. Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.

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(Anhang) Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

Software

21. Die Software muss an die auszuführende Aufgabe angepasst sein.

22. Ohne Wissen der Benutzer darf keine Vorrichtung zur qualitativen und quantitativen Kontrolle verwendet werden.

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Aufstellung der Bildschirme / Beleuchtung

BildschirmeBildschirme sollen quer zur Fensterfront aufgestellt werden. Eine Aufstellung mit Blickrichtung zum Fenster oder auf helle Flächen ist zu vermeiden.

BeleuchtungLangfeldleuchten sollten parallel zur Blickrichtung angebracht sein.

Einzelplatzbeleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz ist zu vermeiden.

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Richtiges Sitzen

Zum richtigen Sitzen einige Tipps:Verändern sie häufig ihre Sitzhaltung. Vermeiden Sie statisches Sitzen. Sitzen Sie bewegungsreich, also dynamisch.

Stellen Sie die Rückenlehne so ein, dass Sie im Bereich der Lendenwirbel abgestützt werden (etwa eine Handbreit über dem Sitz).

Hinweis: Ein ergonomisch gestalteter Drehstuhl nützt nur dann etwas, wenn er richtig eingestellt ist.

Setzen Sie sich auf Ihren Arbeitsstuhl so weit wie möglich nach hinten.

Die Sitzhöhe ist dann richtig eingestellt, wenn Ober- und Unterschenkel etwa einen rechten Winkel bilden, die Füße flach aufstehen und der Unterarm bei hängendem Oberarm etwa waagerecht zur Tastatur bzw. Arbeitsfläche verläuft.

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UNTERWEISUNG Bildschirmarbeitsplätze | Bochum | Juli 2015

Richtiges Sitzen

Hintere Sitzhaltung (Schwerpunkt hinter Rumpfmitte)

Mittlere Sitzhaltung (Schwerpunkt in Rumpfmitte)

Vordere Sitzhaltung (Schwerpunkt vor Rumpfmitte)

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Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (Bogen 3.1)

Allgemeines

Ein ergonomisch gestalteter Bildschirmarbeitsplatz verringert die Belastung. Ziel ist es, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, indem durch eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und durch richtiges Verhalten des Nutzers z.B. einer Zwangshaltung des Körpers oder Schädigung der Augen vorgebeugt wird. Anhand der vorliegenden Informationen kann die Beurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz vorgenommen werden.

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Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (Bogen 3.1)

Grundsätzliches:

Alle elektrischen Betriebsmittel (auch private Kaffeemaschinen) müssen regelmäßig geprüft werden

Stolperstellen können durch Verlegen der Kabel in Kabelkanälen vermieden werden.

Um höher gelegene Gegenstände zu erreichen sind geprüfte Leitern und Tritte zu benutzen.

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Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung

Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (Bogen 3.1)

erfüllt entfällt Maßnahmen ja nein Sollten Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zustand auftreten, werden entsprechende Maßnahmen vom Fachverantwortlichen eingeleitet.

Bildschirmgerät und Tastatur Trennung von Tastatur und Bildschirm flache Tastaturführung Tastatur 50 bis 100 mm von der Tischkante entfernt rutschfeste, freie Aufstellung des Bildschirms leicht dreh- und neigbarer Bildschirm Bildschirmgröße: mindestens 15 Zoll (empfohlen 17 Zoll), bei

überwiegendem Einsatz von Graphikanwendungen und Windowsmodulen mindestens 17 Zoll

Positiv-Zeichendarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund) Bildwiederholungs- bzw. -wechselfrequenz mind. 70 Hertz strahlungsarmer Bildschirm nach neuester Norm (MPR, TCO), mattes

Bildschirmgehäuse

Auflage-Pad für die Handgelenke (optional)