unterweisung organisation und verantwortung im arbeitsschutz stabsstelle arbeitssicherheit und...

23
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

Upload: frank-jaeger

Post on 06-Apr-2016

227 views

Category:

Documents


4 download

TRANSCRIPT

UnterweisungORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

2

Gesetze und Verordnungen

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Bildschirmarbeitsverordnung (BilscharbV)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Biostoffverordnung (BioStoffV)Mutterschutzgesetz (MuSchG)Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

(ArbMedVV)

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

3

Unfallverhütungsvorschriften

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

Allgemeine VorschriftenErste HilfeElektrische Anlagen und Betriebsmittel

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

4

Technische Regeln

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

DIN – NormenVDE – VorschriftenVDI - Vorschriften

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

5

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

Unternehmer / ArbeitgeberVorgesetzte / FührungskräfteSicherheitsfachkräfteBetriebsärztePersonalräteBeauftragteMitarbeiter

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

6

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

Allgemein UniversitätUnternehmer / Arbeitgeber Rektor / KanzlerLeiter des Betriebes Dekane

ProfessorenLeiter Zentraler EinrichtungenDezernenten

Vorgesetzte / Führungskräfte Akademische RäteWiss. MitarbeiterLaborleiterAbteilungsleiterWerkstattleiterMeister

7

Unternehmer / Arbeitgeber

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

Pflichten des Unternehmers§ 2 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheits- gefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen………

8

Unternehmer / Arbeitgeber

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

Arbeitgeber§ 2 Arbeitsschutzgesetz, Begriffsbestimmungen

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.

(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer2.die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten3.arbeitnehmerähnliche Personen ....4.Beamtinnen und Beamte5..............

9

Sicherheitsbeauftragter

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen ... und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.

Sicherheitsbeauftragtenach § 22 Sozialgesetzbuch VIIund § 20 der DGUV Vorschrift 1

Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

10

Sicherheitsbeauftragter

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

Schriftlich zu bestellen Tätigkeit ist freiwillig und ehrenamtlich darf durch die Ausübung seine Tätigkeit nicht benachteiligt werden keine Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern

Sicherheitsbeauftragtenach § 22 Sozialgesetzbuch VIIund § 20 der DGUV Vorschrift 1

Arbeitsrechtliche Stellung

Verantwortung keine rechtliche Verantwortung „ Moralische Verantwortung“

11

Gesetze und Verordnungen

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzAans-Jürgen Müller

Strahlenschutz Beauftragte(r) für Biologische SicherheitGefahrgutbeauftragte(r)Gleichstellungsbeauftragte(r)Brandschutzbeauftragte(r)Datenschutzbeauftragte(r)

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

Sonstige Beauftragte

12

Sicherheitsfachkraft

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

Hierzu gehören insbesondere Beratung bei

der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen der Beschaffung von Arbeitsmitteln der Auswahl von Körperschutzmitteln der Einführung neuer Arbeitsverfahren der Gestaltung der Arbeitsplätze ... und sonstigen Fragen der Ergonomie der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Aufgaben

13

Betriebsärzte

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

Hierzu gehören insbesondere Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen der Beschaffung von Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen der Auswahl von Körperschutzmitteln der Einführung neuer Arbeitsverfahren der Gestaltung der Arbeitsplätze ... und sonstigen Fragen der Ergonomie der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Aufgaben

14

Betriebsärzte

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

Betriebsbegehungen durchführen

Aufgaben

Mitwirkung, damit sich alle Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, zu belehren.

15

Erste Hilfe

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung stehen.

DGUV Vorschrift 1 § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. (6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.

16

Erste Hilfe

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Der Unternehmer hat .... durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

DGUV Vorschrift 1 § 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.

(5) ……In Hochschulen hat der Unternehmer geeignete Liegemöglichkeiten oder geeignete Räume mit Liegemöglichkeit zur Erstversorgung von Verletzten in der erforderlichen Anzahl vorzuhalten.

17

Erste Hilfe

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

DGUV Vorschrift 1 § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer

1. Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer2. bei mehr als 20 anwesenden Versichertena. in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %b. in sonstigen Betrieben 10 %c. in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergrupped. in Hochschulen 10 % der Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

18

Erste Hilfe

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Betriebssanitäter zur Verfügung steht, wenn

DGUV Vorschrift 1 § 27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter

1. in einer Betriebsstätte mehr als 1500 Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 1Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) anwesend sind

19

Erste Hilfe

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Im Rahmen ihrer Unterstützungspflichten ... haben sich Versicherte zum Ersthelfer ausbilden und in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren fortbilden zu lassen. Sie haben sich nach der Ausbildung für Erste-Hilfe-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten brauchen den Verpflichtungen ... nicht nachzukommen, soweit persönliche Gründe entgegenstehen.

DGUV Vorschrift 1 § 28 Unterstützungspflichten der Versicherten

Kosten für die Ausbildung zum Ersthelfer übernimmt die Unfallkasse Erste-Hilfe-Lehrgang für MitarbeiterInnen ohne Vorkenntnisse (Grundkurs)Erste-Hilfe-Training für Ersthelfer (Fortbildung alle 2 Jahre)Anmeldung Formlos schriftlich an die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz

20

ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

§ 1 Ziel und Anwendungsbereich

21

ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(2) ….Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicheits- gesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen…….

§ 3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

22

ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

§ 4 Pflichtvorsorge

(2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

23

ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Stabsstelle Arbeitssicherheit und UmweltschutzHans-Jürgen Müller

UNTERWEISUNG Organisation und Verantwortung im Arbeitsschutz | Bochum | Juli 2015

(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.

§ 5 Angebotsvorsorge