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ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected] Planungsbericht nach Art. 47 RPV Die Planung besteht aus: Teilrevision der Ortsplanung: Teiländerung Zonenplan Teiländerung Bau- und Zonen- reglement Bebauungsplan: Verbindliche Unterlagen: Situationsplan 1:500 Schnittplan 1:500 Sonderbauvorschriften Wegleitende Unterlagen: Richtprojekt Architektur Richtprojekt Umgebung 1:200 Lärm- und Schallschutznachweis Orientierende Unterlagen: Planungsbericht Mitwirkungsbericht 29. Mai 2019 ÖFFENTLICHE AUFLAGE Stadt Sempach Bebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»

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  • ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]

    Planungsbericht nach Art. 47 RPV

    Die Planung besteht aus:

    Teilrevision der Ortsplanung: • Teiländerung Zonenplan • Teiländerung Bau- und Zonen-

    reglement

    Bebauungsplan: Verbindliche Unterlagen:

    • Situationsplan 1:500 • Schnittplan 1:500 • Sonderbauvorschriften

    Wegleitende Unterlagen: • Richtprojekt Architektur • Richtprojekt Umgebung 1:200 • Lärm- und Schallschutznachweis

    Orientierende Unterlagen: • Planungsbericht • Mitwirkungsbericht

    29. Mai 2019

    ÖFFENTLICHE AUFLAGE

    Stadt Sempach

    Bebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»

    Geissbühler Venschott Architekten Mühlemattstrasse 16 6004 Luzern 041 241 05 32

    2 12m

    16.02.2018 toku A3 \ © Copyright Leuenberger Architekten AG

    Südansicht,Bebauungsplan Seefeld Parzelle 707, 6204 SempachRudolf Sidler, Luzernerstr. 13, 6204 SempachM:\C1 Architekturleistung\Sursee\S16\S16042\02 Planung\03 Bebauungsplan\01 Pläne\Bebauungsplan 3_Geissbühler\S16042 Richtprojekt_Version21.pln

  • Impressum

    Planungsbehörde:Stadt Sempach, Stadtstrasse 8, 6204 Sempach

    Grundeigentümer:Ruedi Sidler, Luzernerstrasse 13, 6204 Sempach

    Auftragnehmer:ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 BernTelefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81www.ecoptima.ch, [email protected]

    Bearbeitung:Thomas Achermann, MSc ETH in Raumentwick-lung und InfrastruktursystemeHansjakob Wettstein, Raumplaner FH, MAS ETH, SIA

    Abbildung Titelseite: Richtprojekt Architektur, Überbauung Seefeld (Visualisierung durch Leuenberger Architekten AG)

    Sempach/BP Seefeld 06276/4_Resultate/4_Planungs-bericht/06276 PB 190529 AL/ta

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    ecoptima

    Inhalt

    1. Ausgangslage 51.1 Situation 51.2 Vorhaben 61.3 Stand der Ortsplanung Sempach 6

    2. Aufgabenstellung 72.1 Neue kantonale Rahmenbedingungen 72.2 Teilrevision der Ortsplanung 8

    3. Projekt Überbauung «Seefeld» 83.1 Projekterarbeitung 83.2 Konzept 9

    4. Anpassung der Ortsplanung 124.1 Erläuterung der Anpassungen 124.2 Zonenplananpassungen 134.3 Anpassungen im Bau- und Zonenreglement 144.4 Bebauungsplan 15

    5. Prüfung der raum- und umweltrelevanten Belange 175.1 Verkehr 175.2 Denkmalschutz 175.3 Wald 225.4 Lärmschutz 235.5 Schutz vor Naturgefahren 235.6 Boden: Altlasten 235.7 Weitere Belange 24

    6. Auswirkungen der Teilrevision 246.1 Kapazität des neuen Zonenplans 246.2 Ortsbauliche Eingliederung 256.3 Eingliederung in das räumliche Entwicklungskonzept (REK) 266.4 Mehrwertabgabe 27

    7. Verfahren 287.1 Übersicht Verfahren, Terminplan 287.2 Mitwirkung 297.3 Vorabklärung 297.4 Überarbeitung des Richtprojekts 307.5 2. Mitwirkung 307.6 Vorprüfung 30

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    5 ecoptima

    1. Ausgangslage

    1.1 Situation

    Im Gebiet Seefeld befinden sich auf dem Grundstück Nr. 707 die Seefeld Garage sowie zwei Wohnbauten. Das Grundstück liegt an der Luzerner-strasse, südlich des Schulhauses Felsenegg, unterhalb der Rebhalde. Es bildet den Perimeter der vorliegenden Planung.

    ±Geoinformation

    Luftbild SeefeldAusdruck www.geoportal.lu.ch

    1:2000

    © 2017 Geoinformation Kanton Luzern. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen.Verbindlich sind einzig die von der zuständigen Stelle abgegebenen Pläne. Massstabsabweichungen in der Karte sind möglich.Pixelkarten PK 25, 50 und 100: © swisstopo (DV033409).

    22.1.2018

    KAN T

    O N LUZERN

    Raum und Wirtschaft (rawi)

    Abb. 1 Lage (Quelle: Geoportal Kanton Luzern)

    Die Parzelle Nr. 707 verfügt über eine Grundstückfläche von 4'359 m², wovon 868 m² im Wald, 198 m² in der Grünzone und 12 m² in der Zone für öffentliche Zwecke liegen. Die übrige, anrechenbare Grundstückfläche beträgt 3'281 m2 und befindet sich in der 2-geschossigen Wohn- und Arbeitszone (WAr2) mit einer Ausnützungsziffer von höchstens 0.50,

    davon für Wohnen höchstens 0.35.

    Abb. 2 Ausschnitt aus dem Zonenplan Sempach

    Empfindlichkeitsstufen

    II III

    467

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    166

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    535

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    517

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    1134

    223 222

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    221

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    1056

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    476

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    175

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    667

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    605

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    531

    513

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    174

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    984

    1155986

    1154 899

    708

    1307823

    979

    913

    101310141016

    1015

    914

    909

    697

    6981078

    561

    867

    866

    647 825

    562868

    695

    696

    8691150

    944

    1019

    912

    539906

    902

    882

    883

    1083

    1093

    985

    881

    907

    890

    894

    904

    8971090

    892895

    891

    945

    727802

    803

    799

    1001

    800

    8011253

    649

    898

    870

    953

    760761762

    1219

    798921

    797794

    954

    821

    763 764819

    765

    955

    726

    901

    796

    795

    792

    791

    793

    719723

    789

    720

    721

    790

    722

    710759

    908

    905

    758716

    10991082

    715

    1100

    748

    717757

    725718

    896

    1101 1126

    655

    7141278

    7131279

    11021272

    1257

    1280

    711

    1281

    12741275

    1273

    12661267

    1257

    1258

    406

    406

    609

    610

    1282

    1276

    1277

    1268

    12691270

    1271

    404

    404

    637

    1312

    417592

    663

    634

    648

    855

    664

    640

    966

    967

    630

    637

    924

    1131

    1055

    415

    1130

    1051

    568

    1050

    1049

    569

    83

    547

    12071212

    120612111210

    1205

    1204

    1209809

    4111000

    1103

    1086

    1085

    1026

    508

    389

    637

    410

    416

    939 407

    389

    380

    1203

    1208

    544

    11401141

    1105

    12131214

    1173

    1125369

    301

    11061107

    808

    1108

    1147

    358

    1148

    3631146

    1124

    346

    1217

    1216

    1218991

    1123

    356 1035

    351

    354

    355

    348

    1285 335

    809

    11091007

    389

    353352

    956951

    1184

    343

    385

    782

    993

    11811182

    1183

    1070

    1007

    310

    309

    656

    403

    402

    390

    1012

    946393

    391

    1010

    958 639

    405

    401

    401

    637

    1020

    1309

    564

    813

    1293

    564

    1255

    637

    1215

    1292

    1294

    1129

    1301

    1302

    1021 1295

    850

    1022

    1297

    1296

    829

    849 828

    827

    401

    400

    826

    994

    851

    932

    852 1297

    399

    1291

    830

    1025

    403

    654

    1007

    1021

    653

    391

    394451

    3981007

    524

    396

    1011

    395

    1009

    215

    211

    302

    211

    266

    519

    261

    208

    264

    258

    260

    259

    257

    305

    294

    811

    267

    294

    1038

    307

    812

    292

    1039

    291

    285

    293

    287

    286

    288

    268

    269

    755

    270

    282

    271

    283

    284

    279

    250

    250

    256

    253

    1080

    1081

    254

    252

    255

    581

    580

    946

    289

    295

    280

    278

    281

    1313

    946

    300

    272

    277

    638

    298

    297

    938

    275

    296

    273

    946

    1315

    216

    274

    Stockmatt

    Sempachersee

    Längerain

    ARA

    Seeland

    Seeland

    Seesatz

    Seesatz

    Seeland

    Feldmatt

    Feldmatt

    Meierhöfli

    SeematteMeierhof

    Seeland

    Seevogtei

    Haldematt

    NeumüliRäbhalde

    Seefeld

    Felsenegg

    Tormatt

    Grüenhalde

    Sagi

    Seeallee

    Grändel

    Pfarrkirche

    Dreiangel

    Büelmatt

    Büelgass

    OberstadtStadtweier

    Weiermatt

    Schürmatt

    Seematte

    Lache

    Fischweid

    Seemätteli

    Seehof

    Zihlweid

    Neuhof

    Hänggel

    Seematte

    Kirchbühl

    Seematte

    Zil

    Chilchbüelerfeld

    Schauisee

    Wygart

    Lebern

    Sennhof

    Underfluck

    Fluck

    Chrüzacher

    Hundgälle

    Seesatz

    Seesatz

    Feld

    Feld

    Benziwinkelhoger

    Friedheim

    Moretal

    Feld

    Sonnhof

    Sonnhof

    Alti Grenzstross

    Chammerweid

    Benziwinkel

    Mattweid

    Felsenegg

    Hültschere

    Friedheim

    Ebersmoos

    Inner Schibler

    Röschmatte

    Bünte

    Honrich

    Usser Schibler

    Usser Schibler

    Wissemoos

    Dachsellere

    Allmendwald

    Wolfsgrueb

    Allmend

    Allmend

    Chuchi

    Chuchi

    Zivilschutz

    Stockmatt

    Schwarzlache

    Steinibüelweiher

    Schwarzlache

    Schwarzlache

    Längmoos

    Steinibüel

    Mülital

    Widemoos

    Steiacher

    Nüberech

    Nüberechwäldli

    Mussi

    Mussi

    Under Galee

    Mülital

    NüberechtobelFuchsschwanz

    Rorigwäldli

    Rorig

    Horlache

    Seesatz

    Rotb

    acht

    obel

    Stockwäldli

    Stock

    Heubrunne

    Galee

    Galee

    Schlachthof

    Donnerhafe

    Schnabelweid Widercheer

    Schlacht

    Ober Schlacht

    Rotbach

    66

    67

    64

    68

    50

    65

    69

    A8

    A8

    A7

    A6

    A10

    A1

    B

    A5B

    A9

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    B

    A2

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    2

    57

    5749

    49

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    46

    46

    45

    57

    8

    57

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    2

    57

    1 2

    57

    2

    77

    3

    3

    21a

    21a

    21b

    6

    4

    4

    2

    19

    2

    1113

    18

    14

    15

    17

    23

    24

    25

    24

    49

    46

    47

    46

    48

    46

    44

    2

    43

    2

    2

    4141

    51

    52

    53

    2

    4242

    40

    14

    16

    32

    31

    58

    26

    27

    27

    29

    30

    29

    2929

    28

    38

    35

    34

    34

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    35

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    35

    30

    59

    56

    55

    10

    5

    12

    20

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    60

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    36

    18

    53

    16

    20

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    17 13

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    1212

    6

    10

    44

    5

    11

    1

    22

    9

    51

    29

    39

    49 43

    14

    8

    23

    41

    52

    27

    4 33

    28

    48

    25

    51

    34

    24

    7

    30

    50

    50

    38

    31

    26

    42

    21

    21

    32

    A2,A3

    A1A4

    A5

    1 : 8000Gefahrenkarte mit Gefahrenzonen

    N

    Erholungszone A9:Genehmigung durchden Regierungsratausgesetzt

    Städtchenzone (Stz)

    Bauzonen

    2-geschossige Wohnzone a (W2-a)

    2-geschossige Wohnzone b (W2-b)

    3-geschossige Wohnzone a (W3-a)

    3-geschossige Wohnzone b (W3-b)

    2-geschossige Wohn- und Arbeitszone (WAr2)

    3- geschossige Wohn- und Arbeitszone a (WAr3-a)

    3-geschossige Wohn- und Arbeitszone b (WAr3-b)

    Arbeitszone (Ar)

    Sonderbauzone für Erwerbsgartenbau (SB Ga)

    Zone für öffentliche Zwecke (ÖZ)

    Zone für Sport- und Freizeitanlagen (SpF)(Seeland / Golfplatz)

    Sonderbauzond Stadtweiherzone A / B (SB St)

    Weilerzone Kirchbühl (We)

    Grünzone A (Gr-A)

    Erholungszone A / B (EZ)

    Deponiezone Mussi (De)

    NichtbauzonenLandwirtschaftszone (Lw)

    Naturschutzzone (Ns)

    Übriges Gebiet B (ÜG-B)

    Übriges Gebiet C / Wald (ÜG-C)(Kantonale Verordnung zum Schutzdes Sempachersees und seiner Ufer)

    Etappierung der Bauzonen

    Bauzone 2. Etappe (schraffiert)

    Überlagerte Zonen und ObjekteGrünzone C (Gr-C)

    Schutzzone Archäologie ( Sz Arch)

    Baulinie

    Statische Waldfeststellung

    Gestaltungsplanpflicht

    Randbepflanzung

    Hecke und Uferbepflanzung

    Einzelbaum

    Naturobjekt

    Kulturobjekt

    Schilfbestand

    Orientierender Planinhalt

    Wald

    offenes Gewässer

    Unterirdische Wasserläufe

    Grundwasserschutzzone

    Denkmalobjekt

    Gefahrenzonen

    Gefahrenzone Steinschlag Gefahrenstufe 2 (G-St2)

    Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 2 (G-Wa2)

    Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 3 (G-Wa3)

    Perimeter Gefahrenkarte

    0 100 200 30050 m

    S

    Bereich Vor der Gemeinde-versammlungbeschlossen am:

    Genehmigung durchden Regierungsratmit RRB Nr.

    Post 11. Dezember 2007 27. Mai 2008 mit RRE Nr. 593

    Ceresa 15. Dezember 2008 03. März 2009 mit RRE Nr. 206

    Allmend 14. September 2009 12. März 2010 mit RRE Nr. 271

    Gesamtrevision 31. Mai 2007 16. Oktober 2007 mit RRE Nr. 1250

    Seesatz 29. November 2010 11. Januar 2011 mit RRE Nr. 24

    Grastrocknungs-anlage

    28. November 2011 10. Februar 2012 mit RRE Nr. 181

    Zonenplan

    1 : 5000

    Stadt Sempach

    Plan-Nummer: (890.65) 1.1773-01 GIS-Datei: semp_nupLU_ori.gws Datum: 08.04.2017/amo

    planteam Planteam S AGRaumentwicklung Städtebau Geoinformation www.planteam.ch

    Wohn- / Arbeitszone Seesatz (WArS)

    Uferbestockung bestehend

    G

    Bebauungsplanpflicht

    2. Dezember 2013

    Spezielle Wohnzone Martinshöhe (W-S)

    Änderung Parzellen242, 501 und 1303

    7. Juni 2016 23. August 2016 mit RRE Nr. 863

    Martinshöhe undSeeallee

    18. März 2014 mit RRE Nr. 297

    Friedau 18. Mai 2015 18. August 2015 mit RRE Nr. 974

    Änderung Seefeld 30. November 2016 10. Januar 2017 mit RRE Nr. 42

    Grünzone B (Gr-B)

    ÄnderungDeponie Neuhüsli

    30. November 2015 17. Februar 2017 mit RRE Nr. 226

    Wohn- und Arbeitszone Fridau (WAr-F)

    Deponiezone Neuhüsli (DZ-N)

    N

    8. April 2017

    Schutzzone Schlachtfeld (Sw Sch)

    0 100 200 300 40050 m

    S G

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    6 ecoptima

    1.2 Vorhaben

    Im Gebiet Seefeld soll das Areal der ehemaligen Sidler Seefeld Garage ver-dichtet werden. Das Areal ist heute unternutzt. Die vormals drei Parzellen (Nr. 421, 707 und 937) wurden zusammengefasst. Über die neu geschaffe-ne Parzelle Nr. 707 soll eine einheitlich gestaltete Überbauung mit höherer Bebauungsdichte realisiert werden können.

    1.3 Stand der Ortsplanung Sempach

    1.3.1 Räumliches Entwicklungskonzept (REK) 2017

    Im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung wurde ein Räumliches Entwicklungskonzept (REK) der Stadt Sempach erarbeitet und am 25. Ja-nuar 2018 vom Stadtrat beschlosssen. Es bezeichnet die mittelfristige bis langfristige Siedlungsentwicklung und die freizuhaltenden Grünräume im Siedlungsgebiet. Das REK dient bei der Revision der Planungsinstrumente als massgebende Grundlage.

    1.3.2 Revision der Planungsinstrumente

    In einer zweiten Phase der Ortsplanungsrevision wird die Bau- und Zo-nenordnung revidiert. Das Bau- und Zonenreglement (BZR) wird aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG), der neuen Planungs- und Bauverordnung (PBV) und des Muster-BZR des Kantons ein grundlegend neues Gesicht erhalten. Die zweite Phase der Ortsplanungsrevision läuft seit Ende 2017 und wird voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen. Noch bis zum Start der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision trat der Stadt-rat auf einzelne Begehren von Änderungen der Planungsinstrumente im Rahmen von Teilrevisionen der Ortsplanung ein.

    Zur Zeit sind die folgenden Teilrevisionen der Ortsplanung und Bebauungs-pläne in Bearbeitung:

    – Seefeld – Feld - Hubelstrasse

    An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 wurden die beiden Be-bauungspläne beschlossen:

    – Feldmatt/Feld – Weihermatte

    Diese bestimmen die Bau- und Zonenordnung in den genannten Gebieten näher und weichen in Teilen davon ab.

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    7 ecoptima

    1.3.3 Vorgezogene Teilrevision «Feld - Hubelstrasse»

    Mit der Teilrevision der Ortsplanung «Feld - Hubelstrasse» wird ein Zonen-typ für Wohn- und Mischnutzungen geschaffen, in dem die «massgeschnei-derte» Umsetzung von Bebauungskonzepten ermöglicht wird. Die Teilre-vision wurde vom 19. November bis 18. Dezember 2018 zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt. Der Erlass durch die Gemeindeversammlung ist am 17. Juni 2019 vorgesehen.

    Der neue Zonentyp wurde so ausgestaltet, dass er den Zielen und Stoss-richtungen des REK Sempach entspricht und allenfalls im Rahmen der späteren Anpassung der Bau- und Zonenordnung weiterentwickelt werden kann.

    2. Aufgabenstellung

    2.1 Neue kantonale Rahmenbedingungen

    Der kantonale Richtplan Luzern wurde im Jahr 2015 teilrevidiert und vom Bundesrat am 22. Juni 2016 genehmigt. Zentrale Änderungen und Neue-rung sind in den Richtplankapiteln «Raumordnungspolitische Zielsetzun-gen», «Raumstrukutren», «Siedlung», «Mobilität», «Landschaft» und «Ener-gie» enthalten.

    Sempach ist gemäss kantonalem Richtplan der Gemeindekategorie «A: Gemeinde auf der Hauptentwicklungsachse» zugeordnet. Anzustreben ist in Gemeinden auf der Hauptentwicklungsachse «eine vielseitige, räumlich konzentrierte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung mit hoher Nutzungs-dichte unter Rücksichtnahme auf intakte Landschaften».

    Der Richtplan nennt für die A-Gemeinden folgende Entwicklungsprioritä-ten und Handlungsschwerpunkte (Koordinationsaufgabe R1-5):

    – Ortskerne stärken – urbane Qualitäten in Zentrumslagen schaffen – Gebiete mit hoher Dichte an zentralen, gut erschlossenen Lagen entwi-

    ckeln – kantonale Entwicklungsschwerpunkte und regionale Arbeitsplatzgebiete

    umsetzen

    Gemäss kantonalem Richtplan ist in allen Gemeinden eine kompakte und dichte Siedlungsentwicklung respektive -erneuerung mit hohen Qualitäten anzustreben (S2-3).

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    8 ecoptima

    2.2 Teilrevision der Ortsplanung

    Das Areal soll abweichend von der Grundordnung mit höheren Bauten und einem höheren Wohnanteil überbaut werden können. Die Gewerbenutzung soll sich auf das Erdgeschoss beschränken. Dies entspricht den raumpla-nerischen Absichten der Stadt Sempach wie sie im REK dargestellt ist (vgl. Abb. unten).

    Abb. 3

    *

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    1. Priorität

    k

    c

    Nutzungen: Entwicklungspotenziale

    ecoptima ag

    Van de Wetering Atelier für Städtebau GmbH

    25.01.2018

    Stadt Sempach

    0 500 m

    Nutzungen (Ist-Zustand, generalisiert)

    Bauzonenreserven (Ist-Zustand)

    Potenzielle Erneuerungs-/Verdichtungsgebiete

    Potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete

    Wohnen

    Arbeiten

    Mischnutzung

    Kernzone

    Öffentliche Zwecke

    Grünzone

    Wohnen

    Arbeiten

    Mischnutzung

    Siedlungsbegrenzungslinien

    Potenzielle Erneuerungs-/Verdichtungsgebiete

    Wohnen / Mischnutzung / Arbeiten

    Potenzielle Umstrukturierungsgebiete

    Potenzielle Umstrukturierungsgebiete

    Mischnutzung / Kernnutzung

    Potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete Wohnen

    Potenzieller Standort für bedürfnisgerechtes Wohnen

    Potenzieller Standort Dreifachturnhalle (Option gemäss

    Richtplan Seeland)

    Potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete Zone für öffentliche

    Zwecke

    *

    Strategisches Arbeitsgebiet Honrich (Richtplan Kanton Luzern)

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    1. Priorität

    k

    c

    Nutzungen: Entwicklungspotenziale

    ecoptima ag

    Van de Wetering Atelier für Städtebau GmbH

    25.01.2018

    Stadt Sempach

    0 500 m

    Nutzungen (Ist-Zustand, generalisiert)

    Bauzonenreserven (Ist-Zustand)

    Potenzielle Erneuerungs-/Verdichtungsgebiete

    Potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete

    Wohnen

    Arbeiten

    Mischnutzung

    Kernzone

    Öffentliche Zwecke

    Grünzone

    Wohnen

    Arbeiten

    Mischnutzung

    Siedlungsbegrenzungslinien

    Potenzielle Erneuerungs-/Verdichtungsgebiete

    Wohnen / Mischnutzung / Arbeiten

    Potenzielle Umstrukturierungsgebiete

    Potenzielle Umstrukturierungsgebiete

    Mischnutzung / Kernnutzung

    Potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete Wohnen

    Potenzieller Standort für bedürfnisgerechtes Wohnen

    Potenzieller Standort Dreifachturnhalle (Option gemäss

    Richtplan Seeland)

    Potenzielle Siedlungserweiterungsgebiete Zone für öffentliche

    Zwecke

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    Strategisches Arbeitsgebiet Honrich (Richtplan Kanton Luzern)

    Entwicklungspotenziale, REK Sempach 2017: Seefeld (b)

    Mit dem Bestreben das Gebiet qualitativ zu verdichten, ist ein Bebau-ungsplan vorgesehen. Die kantonale Praxis und Rechtsprechung lässt Verdichtungen gestützt auf Bebauungspläne bis 20 % zu. Darüberliegende Verdichtungen sind im Zonenplan zu regeln. Infolgedessen wird zudem die Schaffung einer Spezialzone vorgesehen, welche bei bedeutenden Innenentwicklungsprojekten angewendet werden kann. Grundlage dazu bildet das neue REK Sempach. Die Parzelle Nr. 707 soll neu in die Spezielle Wohn- und Mischzone (WM-S) umgezont werden, damit an diesem zentra-len, gut erschlossenen Standort die erwünschte Entwicklung nach Innen erreicht werden kann.

    3. Projekt Überbauung «Seefeld»

    3.1 Projekterarbeitung

    Der Eigentümer der Parzelle Nr. 707 ist Ruedi Sidler, Luzernerstrase 13, 6204 Sempach. Er ist Auftraggeber des Bebauungskonzepts, welches erar-beitet wurde durch:

    – Leuenberger Architekten AG, Sursee – Goldrand GmbH, Zürich (Landschaftsarchitekt)

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    Das Bebauungskonzept wurde mit den Projektverfassern an sechs Work-shops, welche zwischen April und Dezember 2017 stattfanden, weiterent-wickelt. Aufgrund der Mitwirkungseingaben und der Diskussionen an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 über die Entwicklungsprojekte der Stadt ist das Projekt auf Empfehlung des Stadtrats nochmals überar-beitet und weiterentwickelt worden (vgl. Ziff. 7.4). Dazu fanden zwischen Mai und Dezember 2018 vier weitere Besprechungen mit dem Begleitgre-mium statt.

    Das Beurteilungsgremium war aus folgenden Personen zusammengesetzt:

    Moderation: – Hansueli Remund, Vorsitz

    Vertreter Stadt Sempach: – Mary Sidler Stalder, Bauvorsteherin – Bruno Häfliger, Bereichsleiter Raum und Infrastruktur – Patrick Ambauen, Vertreter Altstadtkommission

    Vertreter Grundeigentümer – Martin Schürch, Berater Grundeigentümer

    Unabhängige Fachpersonen: – Daniel Scheuner, Lütolf und Scheuner Architekten – Christoph Fahrni, Fahrni Landschaftsarchitekten – Han van de Wetering, Atelier für Städtebau – Hansjakob Wettstein, ecoptima ag

    Vertreter Natur- und Landschaftsschutz: – Christoph Marchal, Pro Sempachersee

    3.2 Konzept

    Die städtebauliche Setzung ermöglicht einen natürlichen Terrainverlauf der Hang- und Spornsituation und schafft Durchblicke vom See bis zur Hangkante (Feldweg). Die drei Baukörper bilden den Auftakt der Bebauung entlang der Luzernerstrasse. Die Punktbauten nehmen die Struktur des Quartieres auf und vermitteln in die bestehenden Bautiefen des Quartiers. Die Platzierung der Baukörper erfolgt mit bewusst versetzten Gebäude-fluchten, um den natürlichen Verlauf des Zwischenraums hervorzuheben. Diese Freiraumqualität ist auch gegenüber dem Schulhausneubau im Nor-den wahrnehmbar. Das Schulhaus wird als Baute im Hang und die Wohn-bauten werden als Strassenbegleiter betont.

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    10 ecoptima

    Geissbühler Venschott Architekten Mühlemattstrasse 16 6004 Luzern 041 241 05 32

    2 12m

    16.02.2018 toku A3 \ © Copyright Leuenberger Architekten AG

    Ansicht West, 1:200Bebauungsplan Seefeld Parzelle 707, 6204 SempachRudolf Sidler, Luzernerstr. 13, 6204 SempachM:\C1 Architekturleistung\Sursee\S16\S16042\02 Planung\03 Bebauungsplan\01 Pläne\Bebauungsplan 3_Geissbühler\S16042 Richtprojekt_Version21.pln

    516.30 / +10.55

    505.75 / ±0.00506.00 / +0.25

    520.10 / +14.35

    519.60 / +13.85

    Abb. 4 Bebauungskonzept Seefeld, Ansicht West (Quelle: Leuenberger Architekten AG)

    Städtebau Die präzise Platzierung der Baukörper wirkt, wie bei der Gestaltung der Topografie, auch auf den Strassenraum ein. Die Häuser A und B rücken näher an die Strasse und setzen auch in der vertikalen Ausdehnung ein Zeichen. Das Haus B schafft mit einer reduzierten Höhe den Übergang zum gebauten Quartier. Das Haus C in der zweiten Bautiefe vermittelt zwi-schen dem ersten Haus und der Hangbebauung entlang des Feldweges. Die Dachlandschaft als ‘fünfte Fassade’ ist an diesem Ort vom Feldweg her gut einsehbar, weshalb deren Gestaltung besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

    Strassenraum Die Hauptstrasse wird begleitet durch ein verbreitertes Trottoir. Dieser Strassenraum dient einerseits der Erschliessung (Zufahrt, Fuss- und Velo-weg), andererseits ermöglicht er den gewerblichen Sockelnutzungen die nötige Präsenz an der Strasse. Der Raum zwischen Strasse und Haus wird durch einen gefassten und repräsentativen Vorgarten gefiltert oder greift im Bereich der Zufahrt direkt bis an die Hauskante.

    Erschliessung Die Häuser A und B sind mit der bewussten Nähe zur Strasse direkt auf die Luzernerstrasse adressiert. Das Haus C wird über die Rebhaltenstrasse erschlossen.

    Die motorisierte Erschliessung für Bewohner und Besucher erfolgt un-mittelbar beim Haus A und markiert den Übergang von der mit Bauten begleiteten Strasse zur Spornsituation. Für den motorisierten Verkehr wird in einer unterirdischen Einstellhalle das nötige Parkierangebot geschaffen. Die Besucher parkieren oberirdisch direkt bei der Zufahrt.

    Für Fahrräder werden bei den Hauszugängen Aussenparkplätze und unter-irdische, ebenerdig zugängliche und abgeschlossene Einstellmöglichkeiten angeboten.

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    11 ecoptima

    Für die Entsorgung stehen verschiedene Optionen offen (überbauungs-intern als konventionelle Containerlösung oder quartierübergreifend als Untergrundcontainer).

    Freiraum Innerhalb der Bebauung ist der Aussenraum für die Bewohner frei zugäng-lich. Die natürlich fliessende Topografie und der Übergang zum Wald wird durch einen Gemeinschaftsplatz erlebbar gemacht. Der Platz wird durch Fusswege mit den Häusern verbunden. Durch die gegenüber der Strasse leicht erhöhte und zurückversetzte Lage hat dieser Aussenraum eine hohe Aufenthaltsqualität. Der Wald und der Aufenthaltsbereich sowie wie Zwi-schenräume werden fliessend gestaltet und bepflanzt. Der ursprünglich wohl vorhandene Charakter einer «Hainlandschaft», welcher beim Schul-hausneubau geschaffen wurde, soll weitergeführt werden.

    Nutzung Die entlang der Luzernerstrasse angeordneten Nutzflächen im Zugangsge-schoss der Häuser A und B bieten 4 Dienstleistungsbetrieben ein spezi-fisches Angebot. Mit flexiblen Zonierungsmöglichkeiten sowie direktem Strassenbezug bietet das Sockelgeschoss differenzierte Raumqualitäten für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse

    Das Sockelgeschoss wird mit gänzlich in die Hangsituation integrierten, unterirdisch angeordneten Nebenräumen und Einstellhallenplätzen er-gänzt.

    In den Geschossen über der Zugangsebene zeigen die Baukörper ein aus-gewogenes Wohnungsangebot, strukturiert als Ein- oder Zweispänner. Die 13 Wohnungen mit 3.5-5.5 Zimmern und bieten zwischen rund 100-150 m² Wohnfläche. Die Wohnungsgrundrisse werden in der weiteren Projektbe-arbeitung entwickelt. Die – sich aus der Fassadengestaltung ergebenden – verspringenden Loggien bereichern die Grundrissvielfalt. Die obersten Wohngeschosse profitieren zusätzlich von überhöhten Wohnbereichen.

    Architektonischer AusdruckDas Bebauungsareal steht an der Ausfallstrasse von der historischen Altstadt von Sempach Richtung Süden (Sempach Station) und weist damit einen starken Bezug zum Seeufer auf. Zudem liegt es am Hangfuss eines markanten weil relativ steilen und mit Bäumen bestandenen Geländeüber-ganges.

    Vor dem atmosphärischen Hintergrund wird ein feingliedriges und plas-tisch stark akzentuiertes Erscheinungsbild abgeleitet. Für den Ort und die Aufgabe wohl am zielführendsten wäre eine Umsetzung in Holz. Dies ist aber in der anstehenden Ausarbeitung eines Bauprojekes zu entwickeln. Die Gestaltung der Bauten soll aber auch eine Differenzierung gegenüber der Architektur der Schulhauserweiterung aufzeigen, d.h. im Grundsatz ist die Massstäblichkeit kleinteiliger zu halten und auch bei der finalen Farb-gebung ist eine zu direkte Anlehnung zu vermeiden.

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    4. Anpassung der Ortsplanung

    4.1 Erläuterung der Anpassungen

    Neue Spezielle Wohn- und MischzoneDer grösste Teil der Parzelle Nr. 707 wird in die Spezielle Wohn- und Mischzone (WM-S) mit Bebauungsplanpflicht umgezont. Dieser Zonentyp ist noch nicht rechtskräftig, sondern wird mit der laufenden Teilrevision der Ortsplanung «Feld - Hubelstrasse» erst geschaffen.

    Mit der Speziellen Wohn- und Mischzone (Art. 24c BZR) wird ein neuer Zonentyp für gemischt genutzte Gebiete geschaffen. In der neuen Zone werden die generellen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die zuläs-sigen Nutzungsarten, allgemein formuliert.

    Einführung der Pflicht zur Erarbeitung von GesamtkonzeptenVoraussetzung für das Bauen in der Speziellen Wohn- und Mischzone ist ein Bebauungs- oder Gestaltungsplan, der sich auf ein Gesamtkonzept stützt. Damit soll die erforderliche Qualität gesichert werden. Dem Stadt-rat wird dadurch ermöglicht zuerst Art und Mass der angestrebten Über-bauung zu bestimmen (Nutzung, Dichte, Struktur, Erschliessung, Freiräume etc.) in einem volumenbezogenen Konzept und sichert diese anschlie-ssend mittels einer spezifisch aufs Konzept zugeschnittenen speziellen Bauzone.

    Mit dem Sondernutzungsplan kann keine weitere Erhöhung über das in der Spezialzone definierte Nutzungsmass hinaus gewährt werden. Das in der Speziellen Wohn- und Mischzone festgelegte Nutzungsmass gilt abschliessend.

    Die Stimmberechtigten beschliessen die neue Zone im Wissen um die angestrebte Quartierentwicklung.

    Solche Gesamtkonzepte sollen neu für alle Einzonungen sowie Umzonun-gen, die eine innere Verdichtung zum Zweck haben, vorgegeben werden. Gerade solche Projekte erfordern eine besondere Planung, da sie sich in der Regel innerhalb eines bereits bebauten Quartiers befinden und damit auf die Umgebung entsprechend Rücksicht zu nehmen ist und den Aussenräumen besondere Beachtungen zugeteilt werden muss. Um die nötige Qualität zu erlangen, kann der Stadtrat bei Bedarf mehrere Entwür-fe verlangen.

    Gebietsspezifische FestlegungenDie besonderen, auf einzelne Gebiete bezogenen Anforderungen (Dichte, Höhe/Geschossigkeit, Empfindlichkeitsstufen) werden pro Gebiet einzeln im Anhang 5 des BZR festgelegt.

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    Verhältnis zur anstehenden Gesamtrevision der OrtsplanungDie ergänzten BZR-Inhalte richten sich nach den älteren Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG), die bis zur gemeinde-weisen Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen durch den Regierungsrat weiter gelten (Anhang zum PBG). Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird die Stadt Sempach ihr Bau- und Zonenreglement an das neue PBG anpassen: An Stelle der Ausnützungsziffer (AZ) wird die Überbauungsziffer (ÜZ) treten. Die Höhe eines Gebäudes wird sich neu über die Gesamt- und Fassadenhöhe definieren; die bisherige Firsthöhe und die Vorgaben zur Anzahl Geschosse werden wegfallen.

    Die Bestimmungen zu den Speziellen Wohn- und Mischzonen werden wie alle übrigen Reglementsartikel im Zuge der Gesamtrevision an die neuen PBG-Vorgaben anzupassen sein. Für die Spezielle Wohn- und Mischzone Nr. 2 «Grundstück Nr. 707, Seefeld» (WM-S 2) ist eine Überbauungsziffer von 0.29 zu erwarten. Die Gesamthöhe (ohne technische Aufbauten) wird sich weiterhin an einer Höhenkote von max. 520.10 m.ü.M. orientieren. Das Mass entspricht der Dachkote des Baubereichs C.

    4.2 Zonenplananpassungen

    (siehe beiliegenden Teilzonenplan Seefeld)

    Der innerhalb der 2-geschossigen Wohn- und Arbeitszone (WAr2) liegende Bereich der Parzelle Nr. 707 wird in die Spezielle Wohn- und Mischzone Nr. 2 «Grundstück Nr. 707, Seefeld» (WM-S 2), umgezont. Zudem wird auf der benachbarten Parzelle Nr. 484 ein Teilbereich von der Zone für öffentliche Zwecke in die WM-S 2 umgezont.

    Räbhalde

    Seefeld

    Neum

    üli

    554

    553

    537

    419

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    786

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    785 525

    555

    707 740

    739

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    612

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    742

    86

    422

    1238

    1239

    1240

    1241

    1242 Feldweg

    Luzernerstrasse

    Felsenegg

    Rebhalde

    Neum

    ühle

    2

    10.0

    8.2

    2.2

    9.4

    2.1

    Teiländerung Zonenplan1:1000

    Die Teilrevision der Ortsplanungbesteht aus:• Teiländerung Zonenplan • Teiländerung Bau- und Zonen-

    reglement

    Orientierende Unterlagen:• Planungsbericht

    Verbindlicher Planinhalt

    ÖFFENTLICHE AUFLAGE

    Stadt Sempach

    Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»

    ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]

    Vom Regierungsrat mit

    Entscheid Nr. … vom ………………genehmigt

    Datum

    Unterschrift

    1. Mitwirkung vom 05.03.2018 - 03.04.2018

    2. Mitwirkung vom 11.02.2019 - 18.03.2019

    Öffentliche Auflage vom 03.06.2019 - 02.07.2019

    Durch die Gemeindever-

    sammlung beschlossen am ...

    Der Stadtpräsident Die Stadtschreiberin

    F. Schwegler C. Achermann

    15. Mai 2019sempach op revision/4/5/5658_ZP_190508_kv/kw

    Spezielle Mischzone mit Zonenbezeichnung

    Bebauungsplanpflicht

    N

    2

    Orientierend:

    Wald

    Gewässer

    Abb. 5 Rechtskräftiger Zonenplan Sempach, Ausschnitt Seefeld

    Abb. 6 Zonenplananpassung.

    Über die Umzonungsfläche wird eine Bebauungsplanpflicht festgelegt.

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    14 ecoptima

    4.3 Anpassungen im Bau- und Zonenreglement

    (siehe beiliegende Änderung des Bau- und Zonenreglements)

    Im Bau- und Zonenreglement wird der Anhang 5 ergänzt. Änderungen im Rahmen der Teilrevision «Feld - Hubelstrasse» sind orientierend blau dar-gestellt, jene im Rahmen der Teilrevision «Seefeld» rot:

    Art. 6 Zoneneinteilung

    Bauzonen a) Spezielle Wohn- und Mischzonen WM-S

    Art. 24c Spezielle Wohn- und Mischzonen (WM-S)

    1 In den Speziellen Wohn- und Mischzonen darf nur im Rahmen eines Ge-staltungs- oder Bebauungsplans gebaut werden, der sich auf ein Gesamt-konzept stützt.

    2 Der Stadtrat legt die Vorgaben für Gesamtkonzepte bezüglich Erschlie-ssung, Baudichte, Bebauungsstruktur, Nutzungen, Berücksichtigung von Naturobjekten, Bepflanzung, Freiraumgestaltung etc. fest. Die Gesamtkon-zepte stellen eine generell verbindliche Grundlage für die Erarbeitung der Bebauungs- oder Gestaltungspläne dar.

    3 Die Bebauungs- und Gestaltungspläne innerhalb der speziellen Wohn- oder Mischzone regeln insbesondere:

    – die Anordnung und maximale Abmessung der Baukörper, – die Erschliessung, – die Aussenräume

    4 Für die einzelnen Zonengebiete gelten die Planungs- und Bauvorschrif-ten gemäss Anhang 5.

    Anhang 5 Spezielle Wohn- und Mischzonen

    Spezielle Mischzonen

    Nr. 2 «Grundstück Nr. 707, Seefeld»

    Zweck – Realisierung einer verdichteten, gut in die Umgebung eingegliederten

    Überbauung mit Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen.

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    15 ecoptima

    Art der Nutzung – Wohnen – nicht oder nur mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe.

    Mass der Nutzung – höchstens 4 Vollgeschosse – AZ= 0.67, davon für Wohnen höchstens 0.60 – Dieses Nutzungsmass darf im Rahmen des Bebauungsplans nicht er-

    höht werden. – Höhenkote: max. 520.1 m.ü.M. (ausgenommen technische Aufbauten)

    Lärmempfindlichkeitsstufe – ES III

    Zusatzbestimmungen – Die Sicherung des vom Stadtrat am 23. Mai 2019 beschlossenen Bebau-

    ungskonzepts «Seefeld» erfolgt über einen Bebauungsplan. – Geringfügige Abweichungen von diesem Konzept sind zulässig, wesent-

    liche Abweichungen sind hingegen nur auf der Grundlage eines neuen oder überarbeiteten Konzepts von mindestens gleicher Qualität mög-lich.

    – Die Neubauten sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwick-lung und Gestaltung auf das Orts- und Landschaftsbild abzustimmen.

    – Der Gestaltung der Aussenfläche ist besondere Beachtung zu schenken.

    4.4 Bebauungsplan

    Die Bestvariante aus dem qualitätssichernden, begleiteten Verfahren stellt das Gesamtkonzept gemäss Art. 24c BZR dar und ist die Grundlage für den Bebaungsplan. Das Gesamtkonzept wird gleichzeitig mit den Änderungen im Zonenplan, im Bau- und Zonenreglement und dem Bebauungsplan ori-entierend öffentlich aufgelegt.

    Der Bebauungsplan besteht aus folgenden verbindlichen Bestandteilen:

    – Situationsplan, 1:500 – Schnittplan, 1:500 – Sonderbauvorschriften

    Der Bebauungsplan hat zum Zweck, die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bebauungskonzepts zu schaf-fen. Die Festlegungen im Bebauungsplan und den Sonderbauvorschriften definieren denn auch die wesentlichen Elemente des Bebauungskonzepts. Das Richtprojekt Architektur, das Richtprojekt Umgebung (Plan Mst. 1:200) sowie der Lärm- und Schallschutznachweis sind wegleitender Bestandteil des Bebauuungsplans.

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    16 ecoptima

    Nachfolgend werden die wichtigsten Elemente kurz erläutert:

    Artikel Erläuterung

    Geltungsbereich Art. 2 Der Geltungsbereich umfasst die neu geschaffene Spezielle

    Mischzone (vgl. Ziff. 3.2) sowie die innerhalb der Parzelle Nr.

    707 liegende Grünzone.

    Baubereiche Art. 6 Es werden drei Baubereiche für Hochbauten mit unterschied-

    lichen Höhen festgelegt. Die Grösse der Baubereiche sind

    nur unwesentlich grösser als die im Richtprojekt enthaltenen

    Hochbauten. Des Weiteren ist ein Baubereich für die Ein-

    stellhalle vorgesehen. Mit Pflichtbaulinien wird die Lage zur

    Luzernerstrasse hin klar definiert.

    Kleinbauten werden nur in beschränktem Mass, Anbauten

    werden gar nicht zulässig sein. Dadurch soll eine Minderung

    der Architektur durch nachträgliche bauliche Ergänzungen

    vermieden werden.

    Einstellhalle Art. 11 Die Einstellhalle wird von aussen kaum wahrnehmbar sein

    obwohl sie an gewissen Stellen mehr als 1 m über das mass-

    gebende Terrain hinausragt und daher nicht mehr als Unter-

    niveaubaute gemäss § 125 PBG gilt. Daher wird ein eigener

    Baubereich mit Höhenkote definiert.

    Bei einer künftigen BZR-Revision wird § 13a PBV für Einstell-

    hallen anwendbar, wonach die anrechenbare Gebäudefläche

    für Einstellhallen durch eine entsprechende Erhöhung der ÜZ

    ausgeglichen wird.

    Baugestaltung Art. 12 - 14 Die Bestimmungen dienen der Sicherstellung, dass die Gestal-

    tung der Überbauung mindestens die Qualität des Richtpro-

    jekts aufweist. Wichtige Punkte bilden dabei die Fassaden-

    gestaltung sowie die Dachgestaltung. Die Dachlandschaft

    als ‘fünfte Fassade’ ist an diesem Ort vom Feldweg her gut

    einsehbar, weshalb deren Gestaltung besondere Aufmerksam-

    keit geschenkt wird.

    Aussenraumgestal-

    tung

    Art. 15 - 19 Die Bestimmungen dienen der Sicherstellung, dass die Gestal-

    tung der Umgebung die wichtigsten Elemente des Richtpro-

    jekts aufnimmt. Die Funktion und Gestaltung der verschiede-

    nen Elemente wird definiert.

    Erschliessung und

    Parkierung

    Art. 20 - 26 Die wesentlichen Elemente der Erschliessung und Parkierung

    werden festgelegt. Die erforderliche Anzahl Autoabstellplät-

    ze wird basierend auf dem Parkplatzreglement festgelegt.

    Geregelt wird die Lage der Parkplätze. Ergänzend werden die

    Vorgaben für die Veloabstellplätze konkretisiert.

    Umwelt Art. 28 - 30 Die Bestimmungen zum Lärmschutz basieren auf dem

    Lärm- und Schallschutznachweis der Planteam GHS AG vom

    12.12.2017.

    Des Weiteren werden erhöhte Anforderungen an den Energie-

    standard gestellt.

    Die Entwässerung hat dem geltenden Recht und den Normen

    zu entsprechen.

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    17 ecoptima

    5. Prüfung der raum- und umweltrelevanten Belange

    5.1 Verkehr

    Die Bebauung Seefeld sieht gemäss Richtprojekt 13 Wohnungen und vier unabhängige Gewerbeeinheiten vor. Den Bewohnern und Arbeitenden ste-hen 17 Parkfelder in der Einstellhalle zur Verfügung, was einem Parkplatz pro Wohnung bzw. pro Gewerbeeinheit entspricht.

    Hinzu kommen 6 oberirdische Besucher-/ Kundenparkplätze und ein be-hindertengerechter Parkplatz an der Rebhalde. Das gesamte Areal ist frei von motorisiertem Verkehr, mit Ausnahme der Besucherparkplätze und der Zufahrt zur Autoeinstellhalle.

    Eine Abschätzung des künftigen Verkehrsaufkommens kann basierend auf dem Parkplatzangebot vorgenommen werden. Dabei wird angenommen, dass effektiv die projektierten 23 Abstellplätze geschaffen werden und pro Parkplatz 3.5 Fahrten pro Tag erzeugt werden. Dies ergibt ein Verkehrsauf-kommen von rund 81 Fahrten pro Tag (Zu- und Wegfahrten).

    Das Verkehrsaufkommen wird als vertretbar erachtet. Es sind keine ne-gativen Auswirkungen auf das bestehende Strassennetz zu erwarten. Die Tagesverteilung der Fahrten wurde nicht näher betrachtet.

    5.2 Denkmalschutz

    5.2.1 ISOS-Inhalte

    Die Stadt Sempach verfügt über ein Ortsbild von nationaler Bedeutung gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Das Areal Seefeld ist Teil der Umgebungszone III (vgl. Abb. 7). Im Kom-mentar zur Umgebungszone III wird dieses Gebiet wie folgt kommentiert: «Interessante Durchblicke auf die alten Stadtteile».

    Aufnahmekategorie: a: «Unerlässlicher Teil des Ortsbildes, d.h. unverbaut oder mit Bauten, die der ursprünglichen Beschaffenheit der Umgebung entsprechen» und Aufnahmekategorie b: «Empfindlicher Teil des Ortsbildes, d.h. häufig überbaut».

    Erhaltungsziel a: «Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Frei-fläche. Die für das Ortsbild wesentliche Vegetation und Altbauten sind zu bewahren, störende Veränderungen zu beseitigen.»

    Bedeutung gemäss ISOS: Die Umgebungszone III hat «eine gewisse Be-deutung», wobei über die räumliche Qualität und die architektonisch-his-torische Qualität der Umgebungszone III keine Aussagen gemacht werden.

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    SempachGemeinde Sempach, Amt Sursee, Kanton Luzern Aufnahmeplan 1: 5000

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    Abb. 7 ISOS – Kleinstadt/Flecken Sempach Gebiete: 1 Altstadt 2 Wohnhäuser und einzelne Gewerbebauten, E. 19./A. 20. Jh. Baugruppen: 0.1 Vorstadtbereich beim Luzernertor, lockere Bebauung mit öffentlichen Gebäuden, 19./20. Jh. 0.2 Büelgass, schmales Strässchen mit wenigen Bauten beim Friedhof, 19./20. Jh. 0.4 Seeseitige Stadterweiterung, Festhalle, Wohn- und Gewerbebauten, 19./20. Jh. Umgebungszonen und -richtungen: I Ufergürtel, flaches Wiesland vor der Altstadt, Schrebergärten und Parkanlage II Kleines Wohnquartier mit Alterswohnheim, vorwiegend 2. H. 20. Jh. III Schulareal auf Hügelkuppe, entlang Ausfallstrasse vereinzelt ältere Wohn- und Gewerbebauten IV Ehem. Pflanzgärten der Altstadt, teilweise mit Wohn- und Ökonomiebauten über-stellt, 19./20. Jh. V See- und Röschmatte, Agrarland VI Ein- und Mehrfamilienhäuser auf leicht ansteigendem Gelände, vorwiegend 3. D. 20. Jh. Einzelelement: 0.0.31 Wohn- und Gewerbebauten, 19.Jh., davor neues Werkstattgebäude mit Autoab-stellplätzen.

    Erläuterungen zu den ISOS-InhaltenDie Umgebungszone III wurde aufgrund der Kategorien a und b ins Inven-tar aufgenommen:

    – Aufnahmekategorie a: «Unerlässlicher Teil des Ortsbildes, d.h. unver-baut oder überbaut mit Bauten, die der ursprünglichen Beschaffenheit

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    19 ecoptima

    der Umgebung entsprechen». Dieses Kriterium kann sich nur auf die alten Schulgebäude oder das Objekt 0.0.31 beziehen. Alle weiteren Bauten haben keine ursprünglichen Wurzeln und sind z.T. sogar störend (Autogewerbe).

    – Aufnahmekategorie b: «Empfindlicher Teil des Ortsbildes, d.h. häufig überbaut».

    Diese generellen, für alle Umgebungszonen geltenden Ausdrücke müssen jetzt für die spezifischen örtlichen Verhältnisse interpretiert und spezifi-ziert werden: Hilfreich ist dabei die Umgebungsbeschreibung im ISOS: «In den (ausser der Seeseite) übrigen direkt an die alten (Stadt-)Quartiere angrenzenden Umgebungen stehen heute fast durchwegs Bauten. (...) Aus den gröss-tenteils von Schulbauten beanspruchten Umgebung im Süden (U-Zo III) bestehen interessante Durchblicke auf die alten Stadtteile».

    Der Ausdruck «empfindlicher Teil des Ortsbildes» bezieht sich auf den der Altstadt zugewandten Teil des Schulgeländes (Durchblicke) und nicht auf das Seefeld-Areal, das keinen optischen Bezug zur Altstadt aufweist.

    Diese «Durchblicke» wurden im Rahmen der Schulbauerweiterung berück-sichtigt; die Neubauten konzentrieren sich und lassen die Durchblicke so weit wie möglich bestehen.

    Zusammenfassend sind folgende Inhalte der ISOS-Aussagen für das Gebiet Seefeld massgebend:

    – Interessante Durchblicke auf die Altstadt (bezieht sich ausschliesslich auf das Schulareal)

    – Erhalten von Freiflächen (für Seefeld relevant: Grünzonen und Wald im Hanggebiet)

    – Erhaltenswertes Gebäude 0.0.31 erhalten (für Seefeld relevant: Wohn-haus)

    – Störende Veränderungen beseitigen (für Seefeld relevant: Autogarage und offene befestigte Parkplätze).

    Städtebauliche Ziele für die Entwicklung SeefeldDie städtebauliche Entwicklung wird im REK dargestellt und erläutert (sie-he Kap. 6.3). Die wichtigsten Aussagen aus dem REK für die Entwicklung des Areals Seefeld sind die folgenden:

    – Aufwertung und Stärkung des Siedlungsraums entlang der Kantonsstra-sse: Die Luzernstrasse ist eine der beiden parallel zum See verlaufen-den Zufahrtsachsen zum Städtli. Der Bereich zwischen See und Sied-lungsraum ist sehr attraktiv. Die begleitenden Bauten entlang dieser Achse sollen eine hohe architektonische Qualität aufweisen.

    – Die Überbauung Seefeld schliesst die Bebauung entlang der Luzernstra-sse ab.

    – Die Überbauung Seefeld – Feld (untere Ebene) wird durch eine starke Grünzäsur entlang des Feldwegs von der Bebauung auf der oberen Ebene (Felsenegg – Mattweid) getrennt. Diese Grünzäsur beginnt beim

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    20 ecoptima

    Schulareal, führt über ein Waldstück beim Seefeld und wird durch eine dominante Hochstamm-Hecke weitergeführt. Diese Grünzäsur ist zu erhalten und zu stärken.

    5.2.2 ISOS-konforme Umsetzung der REK-Entwicklungsziele

    Begleitetes ProjektverfahrenDie Bebauung des Seefeld-Areals ist anspruchsvoll. Die verschiedenen Anforderungen aus ISOS (Schutzanliegen) und REK (Qualitätsanforderun-gen an die Stadtentwicklung) sollen in einem begleiteten Projektverfahren sichergestellt und in einem Sondernutzungsplan gesichert werden.

    Die Ergebnisse des Projektverfahrens liegen in einem Richtprojekt Archi-tektur und in einem Richtprojekt Umgebung vor.

    Die Qualitäten des Projekts werden durch einen Bebauungsplan mit Son-derbauvorschriften gesichert.

    Bauinventar, erhaltenswertes Gebäude 0.0.31 gemäss ISOS

    Das Wohnhaus (Gebäude Nr. 365) wird im kantonalen Bauinventar (BILU) der Stadt Sempach (2015) als erhaltenswert eingestuft. Es handelt sich um ein spätklassizistisches Wohnhaus in klarer kubischer Bauweise. Die Bausubstanz, das äussere Erscheinungsbild und die Materialisierung sind weitgehend erhalten.

    2 12m

    16.02.2018 toku A3 \ © Copyright Leuenberger Architekten AG

    Materialisierung,Bebauungsplan Seefeld Parzelle 707, 6204 Sempach

    Rudolf Sidler, Luzernerstr. 13, 6204 SempachBIM Server: LEUENSRV89 - BIMcloud Basic für ARCHICAD 21/00 Studien/S16042 Bebauungsplan Seefeld

    Abb. 8 Wohnhaus, Gebäude Nr. 365 (Foto: Leuenberger Architekten AG)

    Das Wohnhaus wurde im Entwurf des Bauinventars als «schützenswert» bewertet.

    Stadtrat und Eigentümerschaft haben eine Überprüfung dieser Bewer-tung verlangt. Aufgrund einer Begehung und mit Entscheid vom 23. Juni 2015 hat die kantonale Denkmalpflege diese Bewertung revidiert und das Wohnhaus als «erhaltenswert» eingestuft.

    Im Rahmen der Ortsplanungsrevision und der Formulierung des REK hat der Stadtrat eine Interessenabwägung vorgenommen und folgendes be-schlossen:

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    21 ecoptima

    – Aufgrund der zentrumsnahen Lage erfüllt das Grundstück Seefeld eine wichtige Funktion zur Umsetzung des REK und ist Teil dieser städtebau-lichen Aufgabe.

    – Aufgrund der relativ zentralen Lage des Wohnhauses auf dem Grund-stück würden wünschbare Entwicklungsmöglichkeiten im Falle eines Erhalts stark eingeschränkt.

    – Daher hat sich der Stadtrat Sempach – auch gestützt auf die Rückstu-fung des Objekts von schutzwürdig zu erhaltenswürdig – für die Ent-wicklung gemäss REK entschieden.

    Erhaltung der Freiflächen und GrünzäsurenDie hangbegleitende Grünzäsur vom begrünten Geländesporn auf dem Schulgelände über die Hangpartien im Areal Seefeld bis zu den markan-ten «Hochstamm-Hecken» entlang des Feldwegs trennt die «unteren und oberen» Wohngebiete entlang des Feldwegs. Sie hat in Bezug zur Altstadt keine Bedeutung, ist aber für die Gliederung des Siedlungsraums von gro-sser Wichtigkeit.

    Wald und stark bepflanzte Grünzonen entlang des Feldweges sollen die in-tensiv bepflanzten Freiflächen auf dem Schulareal fortsetzen und – soweit wie möglich – die heutigen Lücken Richtung Hochstamm-Hecke entlang des Feldwegs schliessen.

    Das bebaubare Gebiet wird auf die tieferen Grundstücklagen beschränkt, damit die Grünzäsur optisch wirksam bleibt.

    5.2.3 Ergebnisse aus dem städtebaulichen Prozess

    Das Richtprojekt im Bebauungsplan setzt die Ansprüche des ISOS wie folgt um:

    – Die Baukuben nehmen mit 2 – 3 Vollgeschossen die Höhen der angren-zenden Zone auf, ohne einen eigenen Schwerpunkt zu bilden. Diese Höhen stellen sicher, dass die hangseitige Wald- und Heckenbepflan-zung die Bebauung Seefeld deutlich überragt und optisch als Grünzäsur markant in Erscheinung tritt.

    – Auch die Volumina der Neubauten nehmen Bezug auf die angrenzen-de Bebauung; drei Einzelbauten sind so gesetzt, dass der hangseitige Grünraum Richtung See durchfliesst und seine raumgliedernde Funktion wirksam erfüllen kann.

    – Die Bebauung entlang der Kantonsstrasse wird optisch durch das neue Schulgebäude abgeschlossen. Hier endet die hangparallele Grünzäsur, die zwischen Schulgebäude und Überbauung Seefeld markant bis zur Kantonsstrasse vordringt.

    Die Topografie bei der Grünzäsur hangseitig der Bebauung Seefeld wird weitgehend dem ursprünglichen Zustand angepasst. Die Umgebungsge-staltung zielt auf einen fliessenden Übergang zwischen dem Waldbestand und der neuen Baum- und Sträucherpflanzung auf dem Areal ab.

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    22 ecoptima

    5.2.4 Abschliessende Beurteilung

    Das Richtprojekt weist eine hohe Qualität des Neubauprojekts nach; die Qualitäten sind in den Sonderbauvorschriften gesichert. Gesamthaft leis-tet das Ensemble einen wichtigen Beitrag zur städtebaulichen Aufwertung der seeseitigen Erscheinung des Siedlungsraums vor dem Städtli im Sinne des REK und trägt damit auch zur Aufwertung des Gesamtbildes von Sem-pach bei. Störende Nutzungen (Autostellplätze, Gewerbegebäude) werden beseitigt.

    Die Grünzäsur entlang der Hangkante wird ausgeprägter und wirkungsvol-ler erhalten als bei den südlich angrenzenden bestehenden Bebauungen. Zwischen Schule und Seefeld fliessen die Grünelemente breiträumig zur Strasse, zwischen den Bauten wird sie durch Hochstammbepflanzungen nochmals spürbar (siehe Bebauungsplan).

    Aufgrund des Mitwirkungsverfahrens wurde das Gesamtkonzept über-arbeitet und die Qualitäten des Projekts verstärkt. Die Kritik der Denk-malpflege aus dem Vorprüfungsverfahren wurde in die Überarbeitung einbezogen, die Baukörper spürbar redimensioniert und die Umgebungs-gestaltung und Bepflanzung im Interesse der Grünzäsur verstärkt.

    5.3 Wald

    Auf dem Grundstück Nr. 707 befindet sich Wald, welcher anlässlich der Waldfeststellung im Jahr 1995 rechtmässig festgestellt wurde. Der stati-sche Waldrand wurde dabei gegenüber der Bauzone ausgewiesen.

    Das Richtprojekt sieht eine markante Unterschreitung des ordentlichen Waldabstandes von 20 m auf bis zu 7 m vor. Für Bauten und Anlagen un-terhalb der Minimalabstände gemäss § 136 Abs. 3 PBG von 15 m bedarf es einer Bewilligung der zuständigen Dienststelle lawa. Am 13.12.2017 fand diesbezüglich eine Besprechung mit Herrn Piet Luethi, Fachbereichsleiter Walderhaltung der Dienststelle lawa, Bruno Häfliger als Vertreter der Stadt Sempach und den Leuenberger Architekten statt. Dabei wurde die Sonder-bewilligung in Aussicht gestellt.

    Zu begründen ist dies mit dem vorgesehenen Pflegeeingriff in den Wald. Dieser wird künftig als hainartiger Niederwald gestaltet. Dadurch kann die Gefährdung durch umstürzende Bäume reduziert werden. Eine entspre-chende Regelung in den Sonderbauvorschriften ist nicht möglich, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans auf die Bauzone beschränkt.

    Weiter ist festzuhalten, dass die Zugänglichkeit für Unterhaltsarbeiten weiterhin über das Schulhausareal gewährleistet bleibt. Da bereits das bestehende Wohnhaus den Waldabstand deutlich unterschreitet, wird die Situation insgesamt nicht verschlechtert. Die verdichtete Bauweise liegt zudem im öffentlichen Interesse.

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    23 ecoptima

    Die definierten Baubereiche im Bebauungsplan gelten als Baulinien im Sinne von § 136 PBG.

    5.4 Lärmschutz

    Das Areal liegt in der 2-geschossigen Wohn- und Arbeitszone (WAr2), wel-che der Empfindlichkeitsstufe III (ES III) zugeteilt ist. In der neuen Speziel-len Wohn- und Mischzone Nr. 2 «Grundstück Nr. 707, Seefeld» (WM-S 2) soll ebenfalls der Immissionsgrenzwert ES III massgebend sein.

    Der Lärm- und Schallschutznachweis wurde im Dezember 2017 durch das Planungsbüro Planteam GHS AG erbracht (siehe Beilage). Die Überarbei-tung des Richtprojekts ist darin nicht berücksichtigt.

    Aufgrund der relativ geringen Verschiebungen der Baubereiche wird davon ausgegangen, dass die Aussagen des Lärm- und Schallschutznachweises vom Dezember 2017 auf das neue Richtprojekt übertragen werden kön-nen. Demnach können die Immissionsgrenzwerte für Betriebsräume sowie für Wohnräume des Hauses C eingehalten werden. Bei den Häusern A und B können die massgebenden Immissionsgrenzwerte für Wohnräume tags und nachts nicht bei allen Fenstern eingehalten werden. Für diese Fenster wird ein Gesuch um Zustimmung gemäss Art. 31 LSV gestellt. Begründet wird die bauliche / gestalterische Massnahme zum Lärmschutz durch den Sachverhalt, dass die betroffenen Räume jeweils über Zweitfenster ge-lüftet werden können, bei denen der massgebende Immissionsgrenzwert eingehalten werden kann.

    Unter der Voraussetzung der Gewährung der Zustimmung durch die kan-tonale Vollzugsbehörde sind die Anforderungen von Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung erfüllt.

    5.5 Schutz vor Naturgefahren

    Gemäss der Gefahrenkarte besteht keine Gefährdung vor Naturgefahren.

    5.6 Boden: Altlasten

    Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte besteht ein belasteter Standort, verursacht durch den Betrieb der Seefeld-Garage.

    Der Standort ist im Sinne der Verordnung über die Sanierung von belaste-ten Standorten zu untersuchen und die Sanierungsbedürftigkeit zu klären. Die übergeordnete Gesetzgebung regelt den Sachverhalt abschliessend, so dass auf diesbezügliche Bestimmungen in den Sonderbauvorschriften verzichtet wird.

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    24 ecoptima

    5.7 Weitere Belange

    Es werden keine weiteren Belange wie Landwirtschaft, Gewässer etc. tan-giert.

    6. Auswirkungen der Teilrevision

    6.1 Kapazität des neuen Zonenplans

    Im Vergleich zum rechtskräftigen Zonenplan wird die Ausnützungsziffer erhöht. Es sind folgende Auswirkungen auf die Zonenplankapazität zu erwarten:

    Zone AZ Geschosse m2 m2/E E AP/ha AP

    Bisher WAr2 0.50 2 3281 220 15 50 16.5

    Neu WM-S 2 0.67 4 3281 84 39 27 8.7

    Die Einwohnerkapazität «bisher» wird basierend auf den theoretisch maxi-mal realisierbaren Wohnfläche (AZ = 0.35), der mittleren Wohnungsgrösse (160 m²) und der erwarteten Wohnungsbelegung (2.1 Pers/Whg) gemäss LUBAT für die WAr2 ermittelt.

    Die Anzahl möglicher Arbeitsplätze resultiert aus der verbleibenden AZ für Gewerbenutzung (AZ: 0.50 - 0.35 = 0.15) und dem theoretischen Flächen-bedarf für Gewerbe (Annahme 30 m²/Arbeitsplatz).

    Theoretisch ist mit der bisherigen Zonierung mit 15 Einwohnern und 16.5 Arbeitsplätzen auf der Parzelle zu rechnen.

    Die Einwohnerkapazität «neu» wurde aufgrund der geplanten Anzahl Woh-nungen gemäss dem Bebauungsplan berechnet:

    – Geplant sind insgesamt 13 Wohnungen in unterschiedlicher Grösse von 3.5 bis 5.5 Zimmern.

    – Für die Wohnungen mit 3.5- oder mehr Zimmern wird eine durch-schnittliche Belegung von 3.0 Einwohnern pro Wohnung angenommen.(Annahme ergibt 39 Einwohner «neu»)

    Die Beschäftigtenkapazität «neu» wurde anhand der geplanten Gewerbefläche (ca. 260 m² aGF) und einem Flächenbedarf von 30 m² pro Arbeitsplatz für kundenorientierte Dienstleistungsbetriebe ermittelt.

    Die geplante Überbauung weist unter diesen Annahmen eine theoretische Kapazität für ungefähr 40 Einwohner und 9 Arbeitsplätze auf. Die Zonenka-pazität bezüglich Einwohnern ist also – der zentralen Lage des Areals an-gemessen – deutlich dichter als bisher. Die Kapazität für Beschäftigte wird hingegen reduziert, da ein geringerer Gewerbeanteil realisiert werden soll.

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    25 ecoptima

    Die Teilrevision «Seefeld» setzt mit der Siedlungsentwicklung nach innen sowie der angestrebten Verdichtung den Auftrag aus dem teilrevidierten kantonalen Richtplan (Kap. 2.1) um. Der im kantonalen Richtplan vorgege-bene Dichtewert von 185 m2/E (R1-5: Medianwert für A-Gemeinden) sowie dem gemäss LUBAT heutigen Wert von Sempach mit 144 m2/E (Stand 2017) wird mit einer Dichte von 84 m2/E mit der Teilrevision Seefeld übertroffen. Damit wird ein bedeutender Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen erreicht.

    6.2 Ortsbauliche Eingliederung

    Mit der Ausscheidung der Speziellen Mischzone bleibt die Ordnung der Nutzungen beibehalten. Das Nutzungsmass wird im Sinne einer Siedlungs-entwicklung nach innen deutlich erhöht. Mit der Abstufung der Höhen der einzelnen Baukörper und deren Anordnung wird auf die angrenzende Bebauungsstruktur Rücksicht genommen.

    2 12m

    16.02.2018 toku A3 \ © Copyright Leuenberger Architekten AG

    Konzeptidee,Bebauungsplan Seefeld Parzelle 707, 6204 Sempach

    Rudolf Sidler, Luzernerstr. 13, 6204 SempachBIM Server: LEUENSRV89 - BIMcloud Basic für ARCHICAD 21/00 Studien/S16042 Bebauungsplan Seefeld

    Abb. 9 Modell der Überbauung Seefeld (Quelle: Leuenberger Architekten AG)

    Das Haus A wird bewusst höher geplant, um die Bebauung entlang der Lu-zernerstrasse markant abzuschliessen. Das Haus B schafft den Übergang

    zur Räbhalde, indem die Höhe gegenüber dem Haus A abgestuft wird.

    Die Umgebungsgestaltung gewährleistet einen sanften Übergang hin zum Wald, welcher entlang der Hangflanke bis ins Schulareal weiterführt. Die ursprüngliche Topografie wird weitgehend erhalten oder gar wiederherge-stellt.

    Genauer untersucht wurde aufgrund der kritischen Äusserungen im Rah-men der Mitwirkung der Sichtbezug vom Feldweg zum Sempachersee.

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    Geissbühler Venschott Architekten Mühlemattstrasse 16 6004 Luzern 041 241 05 32

    2 12m

    16.02.2018 toku A3 \ © Copyright Leuenberger Architekten AG

    Schnitt Seesicht, 1:400Bebauungsplan Seefeld Parzelle 707, 6204 Sempach

    Rudolf Sidler, Luzernerstr. 13, 6204 SempachM:\C1 Architekturleistung\Sursee\S16\S16042\02 Planung\03 Bebauungsplan\01 Pläne\Bebauungsplan 2\S16042 Richtprojekt_Architektur 2.pln

    3.5

    03

    .00

    3.2

    0

    3.0

    03

    .00

    3.2

    0

    509.25 / +3.50

    512.25 / +6.50

    516.30 / +10.55

    505.75 / ±0.00 505.75 / ±0.00

    506.40 / +0.65

    Gewerbe Haus B

    Keller

    Einstellhalle

    Gewerbe Haus C

    510.00 / +4.25

    513.00 / +7.25

    516.00 / +10.25

    520.10 / +14.35

    Augenhöhe 1.60m

    Abb. 10 Schnitt Seesicht ab dem Feldweg (Quelle: Leuenberger Architekten AG)

    Wie die Visualisierung zeigt, schränkt die Überbauung die Sicht ab dem Feldweg auf den Sempachersee und sein Ufer geringfügig ein. Die Uferli-nie sowie die Uferbestockung sind weiterhin grösstenteils erkennbar.

    Abb. 11 Visualisierung der Überbauung Seefeld ab dem Feldweg (Quelle: Leuenberger Architekten AG)

    6.3 Eingliederung in das räumliche Entwicklungskonzept (REK)

    Mit der Ausarbeitung eines räumlichen Entwicklungskonzepts (REK) im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat die Stadt Sempach potenzielle Er-neuerungs-, Verdichtungs-, und Umstrukturierungsgebiete festgelegt. Zur Sicherung eines vielseitigen Wohnangebots strebt die Stadt eine differen-zierte Quartierentwicklung an. Aufgrund der ortsbaulichen und landschaft-lichen Lage wurden im REK sowohl dichtere, urbanere Quartierstrukturen als auch durchgrünte, ländliche Strukturen definiert.

    Das Areal Seefeld ist aus Sicht der Gemeinde geeignet für eine Umstruktu-rierung und Verdichtung, so wie es auch im kantonalen Richtplan verlangt wird. Im REK wird das Areal der Kategorie Mischquartier zugeteilt. Zudem ist eine Korridorentwicklung vorgesehen. Diese beabsichtigt, die Bauten entlang der Luzernerstrasse zusätzlich zu verdichten und eine Adressbil-dung zur Strasse hin zu schaffen.

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    27 ecoptima

    Abb. 12

    Räumliches Leitbild 20451:5‘000

    Ecoptima AGVan de Wetering Atelier für Städtebau GmbH

    25.01.2018

    Stadt Sempach

    0 500 m

    Wichtiges Gebäude

    Gebäude, bestehend / in Planung, im Bau

    Geschütztes, erhaltenswertes Gebäude oder Ensemble

    Markante, raumbildende Fassade

    Kleinstädtisches Wohnquartier: Neue Einzonung / NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    Teilkonzept Siedlung

    Entwicklung zu klären

    Korridorentwicklung: Zusätzliche Verdichtung, Adressbildung zur Strasse, z.T. aktives Erdgeschoss

    Grünes Wohnquartier: Neue Einzonung / NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    KernzoneStädtli, bestehend / Erweiterung Weiler Kirchbühl

    Arbeitsplatzquartier: Neue Einzonung / NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    Zone für öffentliche Zwecke:Neue Einzonung Pflegen und ergänzen

    Mischquartier: NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    Z i h l w e i d

    M e i e r h o f

    We i h e rm a t t e

    E b e r sm o o s

    H ü l t s c h e r e

    M a t t w e i d

    G r ü e n h a l d e

    W y g a r tS e em a t t e

    H o n r i c h

    K i r c h b ü h l

    A l l m e n d

    M a r t i n s h ö h e

    H u b e l w e i d

    F r i d h e i m

    S e e f e l d

    Fe l dm a t t

    S e e s a t z

    S t i m a -A r e a l

    H u b e l s t r a s s e

    S em p a c h - S t a t i o n

    S t a d t w e i h e r

    Räumliches Leitbild 20451:5‘000

    Ecoptima AGVan de Wetering Atelier für Städtebau GmbH

    25.01.2018

    Stadt Sempach

    0 500 m

    Wichtiges Gebäude

    Gebäude, bestehend / in Planung, im Bau

    Geschütztes, erhaltenswertes Gebäude oder Ensemble

    Markante, raumbildende Fassade

    Kleinstädtisches Wohnquartier: Neue Einzonung / NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    Teilkonzept Siedlung

    Entwicklung zu klären

    Korridorentwicklung: Zusätzliche Verdichtung, Adressbildung zur Strasse, z.T. aktives Erdgeschoss

    Grünes Wohnquartier: Neue Einzonung / NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    KernzoneStädtli, bestehend / Erweiterung Weiler Kirchbühl

    Arbeitsplatzquartier: Neue Einzonung / NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    Zone für öffentliche Zwecke:Neue Einzonung Pflegen und ergänzen

    Mischquartier: NeuUmstrukturieren / Pflegen und ergänzen

    Z i h l w e i d

    M e i e r h o f

    We i h e rm a t t e

    E b e r sm o o s

    H ü l t s c h e r e

    M a t t w e i d

    G r ü e n h a l d e

    W y g a r tS e em a t t e

    H o n r i c h

    K i r c h b ü h l

    A l l m e n d

    M a r t i n s h ö h e

    H u b e l w e i d

    F r i d h e i m

    S e e f e l d

    Fe l dm a t t

    S e e s a t z

    S t i m a -A r e a l

    H u b e l s t r a s s e

    S em p a c h - S t a t i o n

    S t a d t w e i h e r

    Teilkonzept Siedlung, REK Sempach 2017

    In Mischquartieren und entlang der beiden Haupteinfallsachsen soll eine verstärkte urbane Verdichtung stattfinden. Hier ist den Strassenräumen im Sinne von Stadträumen Beachtung zu schenken.

    6.4 Mehrwertabgabe

    Seit 1. Januar 2018 unterliegen im Kanton Luzern sowohl Einzonungen als auch Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungs-planpflicht und der Erlass oder die Änderung von Bebauungsplänen einer Mehrwertabgabepflicht von 20 Prozent. Massgebend für den Mehrwert ist die Differenz zwischen dem heutigen und dem zukünftig realisierbaren Nutzungspotenzial. Die Ermittlung des Mehrwerts erfolgt nach anerkann-ten Methoden, wie sie namentlich aus dem Enteignungsrecht bekannt sind (sachverständige Person / Expertise).

    Die Gemeinde kann anstelle der Veranlagung einer Mehrwertabgabe mit den Grundeigentümern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschliessen, was in diesem Fall gemacht wurde. Die Mehrwertabgabe ist in der Verein-barung der Gemeinde Sempach mit dem Grundeigentümer vom 3. Oktober 2016 mit einem Satz von 15 % festgelegt worden.

    Des Weiteren wurde in der Vereinbarung der Beitrag für den ökologischen Ausgleich definiert (Fr. 5/m²). Dieser wird für neu eingezontes oder im Rahmen der Nachverdichtung aufgezontes Land entrichtet.

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    28 ecoptima

    7. Verfahren

    7.1 Übersicht Verfahren, Terminplan

    Der Stadtrat beabsichtigt, den Bebauungsplan inkl. der Teilrevision der Ortsplanung im Herbst 2019 an der Gemeindeversammlung beschliessen zu lassen.

    Aus dieser Zielsetzung ergeben sich untenstehende Termine.

    Datum Schritt

    Januar 2017 Erarbeitung der Planungsinstrumente

    22. Februar 2018 Stadtrat beschliesst Freigabe zur Mitwirkung und Vorprü-

    fung

    5. März – 3. April 2018 Mitwirkungsauflage

    27. Feb. – 31. Juli 2018 Vorabklärung bei der Dienststelle rawi

    Sept. – Dez. 2018 Überarbeitung des Richtprojekts

    Januar 2019 Überarbeitung der Planungsinstrumente

    24. Januar 2019 Stadtrat beschliesst Freigabe zur 2. Mitwirkung und Vorprü-

    fung

    11. Febr. – 18. März

    2019

    2. Mitwirkungsauflage

    20. Februar 2019 Öffentliche Informationsveranstaltung

    Februar – April 2019 Kantonale Vorprüfung

    bis Ende April 2019 Ausarbeitung des Richtprojekts Architektur

    Mai 2019 2. Überarbeitung der Planungsinstrumente;

    Erarbeiten der Botschaft zur öffentlichen Auflage

    29. Mai 2019 Stadtrat genehmigt Mitwirkungsbericht und beschliesst

    Freigabe zur öffentlichen Auflage

    3. Juni – 2. Juli

    2019

    Öffentliche Auflage (30 Tage)

    Juli – Sept. 2019 Einsprachenverhandlungen (bei Bedarf)

    - Option 2. Auflage (Verzögerung um ca. 3 Monate)

    September 2019 Erarbeiten der Botschaft für die Gemeindeversammlung

    17. Oktober 2019 Stadtrat verabschiedet Botschaft für die Gemeindever-

    sammlung

    26. November 2019 Gemeindeversammlung

    anschliessend Genehmigung durch Regierungsrat (ca. 2 bis 3 Monate)

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

    29 ecoptima

    7.2 Mitwirkung

    Der Bebauungsplan wurde vom 5. März bis am 3. April 2018 zur öffentli-chen Mitwirkung aufgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten alle Interessier-ten eine schriftliche Mitwirkungseingabe bei der Stadt einreichen.

    Während dieser Zeitspanne sind insgesamt acht schriftliche Eingaben ein-gereicht worden. Nebst dem Innerschweizer Heimatschutz IHS haben sich sieben Privatpersonen zum Vorhaben geäussert.

    7.3 Vorabklärung

    Im Rahmen einer Vorabklärung hat die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) den Bebauungsplan auf dessen Rechtmässigkeit geprüft. Das rawi erachtet die Ergänzungen der Bau- und Zonenordnung als recht- und zweckmässig. Diese erlauben eine gut abgestimmte, massgeschneiderte bauliche Weiterentwicklung im Rahmen der Innenentwicklung. Mit der Um-zonung in die «Spezielle Mischzone» wird am zentralen, gut erschlosse-nen Standort die erwünschte bauliche Verdichtung erzielt. Das Vorgehen, Zonenplananpassung und Bebauungsplan gleichzeitig den Stimmberech-tigten vorzulegen, schafft die erforderliche Transparenz für die Umzonung.

    Aus der Auswertung des Vorprüfungsbericht ergeben sich geringfügige Anpassungen im Bebauungsplan (Sonderbauvorschriften bzw. Situations-plan):

    – die Waldfläche wird vom Perimeter des Bebauungsplans herausgenom-men,

    – die Dachkote bezieht sich auf den höchsten Punkt des Gebäudes statt auf die Oberkante der Dachfläche,

    – die Begrünung soll mit «mehrheitlich einheimischen» Pflanzen erfolgen.

    Das Richtprojekt Architektur kommt der Aufforderung der Vorabklärung nach, den Parkplatzbedarf basierend auf der VSS-Norm SN 640 281 (2013) zu ermitteln (1 Parkplatz pro Wohnung, vgl. Ziff. 5.1). Der Stadtrat hat hingegen am 24. Januar 2019 entschieden, die bisherige Regelung von 1.5 Parkplätzen pro Wohnung zu streichen und den Bedarf nach Parkplatzreg-lement (mind. 2 Parkplätze pro Wohnung) festzulegen. Das Richtprojekt ist in der weiteren Bearbeitung diesbezüglich noch anzupassen.

    Auf die Festlegung eines Bereichs für Sonderbauwerke der Siedlungsent-wässerung (Versickerungs- und Retensionsanlagen etc.) wird verzichtet. Die Siedlungsentwässerung wird Bestandteil des Baubewilligungsverfah-ren sein.

    Darüber hinaus werden im Planungsbericht die Anträge betreffend Orts-bildschutz und Denkmalpflege berücksichtigt. Auf weitere redaktionelle Änderungen in den Unterlagen wird hier nicht detailliert eingegangen.

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

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    7.4 Überarbeitung des Richtprojekts

    Aufgrund der Mitwirkung und der Diskussionen an der Gemeindever-sammlung vom 6. Juni 2018 über die Entwicklungsprojekte der Stadt ist das Projekt «Seefeld» auf Empfehlung des Stadtrats nochmals überarbeitet und weiterentwickelt worden. Begleitet wurde die Projektüberarbeitung von demselben Gremium wie in der vorangegangenen Planungsphase. In den Bereichen Bauvolumen und -standorte, der Umgebungsgestaltung und der Erschliessung resp. Zugänglichkeit der Bauten hat die Überarbeitung soweit zu einem zufriedenstellenden, guten Ergebnis geführt.

    Parallel zur 2. Mitwirkung / Vorprüfung wurde die Gestaltung der Fassaden und der Grundrisse unter Beibezug des Architekten Dieter Geissbühler überarbeitet. In dieser Phase wurden zudem noch Änderungen an der Umgebungsgestaltung vorgenommen (Verzicht auf Baumreihe, neue An-ordnung der Besucherparkplätze u.a.). Diese Änderungen beruhen auf den aktuellen Erkenntnissen aus der Erarbeitung des Masterplans Luzerner-strasse und den Verhandlungen mit den Nachbarn bezüglich der Erschlie-ssung via Rebhalde.

    7.5 2. Mitwirkung

    Der überarbeitete Bebauungsplan wurde vom 11. Februar bis am 18. März 2019 zur 2. öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Innerhalb dieser Frist konn-ten wiederum alle Interessierten eine schriftliche Mitwirkungseingabe bei der Stadt einreichen.

    Während dieser Zeitspanne sind nochmals sechs schriftliche Eingaben eingereicht worden. Mehrheitlich waren es dieselben Mitwirkenden wie bei der ersten Auflage. Die Projektüberarbeitung wurde mehrheitlich positiv beurteilt. Aufgrund der Mitwirkungseingaben wurden keine Anpas-sungen am Bebauungsplan bzw. Richtprojekt mehr vorgenommen. Eine vollständige Auswertung wurde im Mitwirkungsbericht (siehe Beilage) gemacht.

    7.6 Vorprüfung

    Das Bau,- Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) hat den Bebau-ungsplan inkl. der Teilrevision der Ortsplanung im Rahmen der Vorprüfung auf ihre Rechtmässigkeit geprüft und im Vorprüfungsbericht vom 2. Mai 2019 das Ergebnis zusammengestellt.

    Das BUWD erachtet den Bebauungsplan Seefeld und die zugehörige Ände-rungen am Zonenplan und am Bau- und Zonenreglement insgesamt als gut und weitgehend vollständig erarbeitet sowie als recht- und zweckmässig. Unter Beachtung der angeführten Änderungsanträge kann eine Genehmi-gung in Aussicht gestellt werden.

  • Stadt SempachBebauungsplan inkl. Teilrevision der Ortsplanung «Seefeld»Planungsbericht

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    Die Änderungsanträge gemäss dem Vorprüfungsbericht werden wie folgt berücksichtigt:

    Thema Antrag Stellungnahme

    Teilzonenplan Im Plan ist die Umzonungsfläche ungenau

    mit dem Wald abgegrenzt. Der Plan ist zu

    korrigieren.

    Der Plan wird korrigiert.

    Art. 9 SBV,

    Solaranlagen

    Die Regelung, dass Solaranlagen die ma-

    ximalen Dachkote nicht überragen dürfen,

    wird als sehr streng erachtet.

    Wird zur Kenntnis genommen

    Art. 23 SBV,

    Autoabstellplätze

    Die Zahl der Parkplätze ist nach VSS-

    Norm und nicht nach dem kommunalen

    Parkplatzreglemet zu bestimmen.

    Der Stadtrat hat seinen abweichenden

    Entscheid aufgehoben.

    Schnittplan Die Darstellung der Baubereiche als

    Schnitte ist unüblich. Stattdessen soll nur

    eine Höhenlinie mit der zulässigen Dach-

    kote dargestellt werden.

    Der Schnittplan wird angepasst.

    Baulinien Allenfalls bestehen auf der Parzelle Nr.

    707 Baulinien, deren Aufhebung sinnvoll

    wären.

    Der Gemeinde sind weder kommuna-

    le noch kantonale Baulinien auf dem

    Grundstück bekannt.

    Siedlungsentwäs-

    serung

    Im Bebauungsplan sind die notwendi-

    gen Sonderbauwerke für die Siedlungs-

    entwässerung als verbindlicher Inhalt

    festzulegen.

    Aus terminlichen Gründen ist es nicht

    mehr möglich, die Siedlungsentwässe-

    rung im Bebauungsplan zu regeln und

    die Sonderbauwerke auszuweisen.

    Ortsbildschutz und

    Denkmalpflege

    Die Aspekte des ISOS müssen geklärt

    und sachgerecht in der weiteren Planung

    berücksichtigt werden.

    Die Interessenabwägung betreffend

    Erhalt oder Abriss des gemäss Bauinven-

    tar erhaltenswerten Gebäudes ist besser

    darzulegen.

    Der Planungsbericht wird diesbezüglich

    präzisiert.

    Die weiteren Empfehlungen und Hinweise werden zur Kenntnis genom-men.