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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben REWas Januar 2005

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Richtlinien für den Entwurfvon wasserwirtschaftlichenVorhaben

REWas

Januar 2005

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Stand 01/2005

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben

REWas

Januar 2005

Herausgeber und Copyright:Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft,eine Behörde des Bayerischen Staatsministeriums fürUmwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Koordination:Jürgen Bauer, Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft, München

Konzeption und Gestaltung:Gewässerausbau und HochwasserschutzRoland Wach, Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft mbH, MünchenWasserversorgung und Abwasser:Michael Schütte, Dippold und Gerold, Beratende Ingenieure GmbH, Germering

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWasStand 01/2005 Seite 1 von 35

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines......................................................................................................................... 22 Planungsphasen bis zur Erstellung des baureifen Entwurfs................................................. 3

2.1 Vorbericht................................................................................................................. 32.2 Vorentwurf................................................................................................................ 32.3 Entwurf..................................................................................................................... 4

3 Allgemeine Hinweise zu einzelnen Entwurfsbestandteilen................................................... 53.1 Form der Entwürfe ................................................................................................... 53.2 Vorentwurf und Entwurf............................................................................................ 8

4 Entwürfe für Gewässerausbau und Hochwasserschutz ..................................................... 174.1 Bestandteile des Vorentwurfs................................................................................. 174.2 Bestandteile des Entwurfs...................................................................................... 174.3 Hinweise zu den einzelnen Entwurfbestandteilen................................................... 18

5 Entwürfe für Wasserversorgungsanlagen .......................................................................... 235.1 Bestandteile des Vorentwurfs................................................................................. 235.2 Bestandteile des Entwurfs...................................................................................... 235.3 Hinweise zu den einzelnen Entwurfsbestandteilen ................................................. 23

6 Entwürfe für Abwasseranlagen.......................................................................................... 296.1 Bestandteile des Vorentwurfs................................................................................. 296.2 Bestandteile des Entwurfs...................................................................................... 296.3 Bestandteile des Teilentwurfs für einen Bauabschnitt ............................................ 306.4 Hinweise zu den einzelnen Entwurfsbestandteilen ................................................. 30

Anlagen

1 Gliederung des Vorberichtes

2 Bauwerksverzeichnis

3 Grundstücksverzeichnis

4 Schriftfeld für Pläne

5 Gewässerausbau und Hochwasserschutz – Gliederung des Erläuterungsberichtes

6 Gewässerausbau und Hochwasserschutz – Kostengliederung

7 Wasserversorgungsanlagen - Gliederung des Erläuterungsberichtes

8 Wasserversorgungsanlagen - Fragebogen

9 Wasserversorgungsanlagen – Kostengliederung

10 Abwasseranlagen – Gliederung des Erläuterungsberichtes

11 Abwasseranlagen – Zusammenstellung der Einleitungen

12 Abwasseranlagen – Kostengliederung

13 Planzeichen

Die Anlagen 2-12 sind als Musterdateien (Word-Format, Excel-Format - ohne Formeln,CAD) im Internet abrufbar.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

1 Allgemeines

Veranlassung zur Überarbeitung der REWas

Nachdem sich die REWas seit Einführung durch die Oberste Baubehörde im BayerischenStaatsministerium des Innern im Jahr 1983 bewährt hat, soll mit der vorliegendenFassung eine Anpassung und Aktualisierung dieser Richtlinie nach heutigenGesichtspunkten erfolgen. Die Inhalte wurden weitgehend übernommen und soweiterforderlich ergänzt.Mit der Neustrukturierung soll die Übersichtlichkeit und Anwendbarkeit verbessert werden.Teile, die nicht mehr den wasserwirtschaftlichen Vorhaben zuzuordnen sind, wurdenherausgenommen. Aktuelle Qualitätsstandards, die sich im Laufe der letzten Jahreentwickelt und durchgesetzt haben, wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt.

AnwendungsbereichDie Richtlinien – REWas – sollen für den Entwurf wasserwirtschaftlicher Vorhabenangewendet werden, die

� von bayerischen Behörden durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden,� mit Zuwendungen des Freistaats Bayern gefördert werden sollen.

Die gültige Zuwendungsrichtlinie ist die RZWas in der jeweiligen aktuellen Fassung.

Es wird empfohlen, die REWas auch für den Entwurf von anderen wasserwirtschaftlichenVorhaben anzuwenden.

Funktion der REWasDie REWas beschreiben, wie das Ergebnis einzelner Leistungsphasen der Architekten-und Ingenieurleistungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben regelmäßig in Entwürfenzusammenfassend dargestellt werden sollte. Für jedes einzelne Vorhaben hat jedoch derEntwurfsverfasser zu entscheiden, welche Entwurfsbestandteile in welchem Umfangnotwendig sind, um das Vorhaben selbst und seine Auswirkungen umfassenddarzustellen, technisch prüfen zu können und den Vorschriften der erforderlichenöffentlich-rechtlichen Verfahren zu genügen.

Die nach den REWas zu erbringenden Ingenieur- und Architektenleistungen sind nach derjeweils geltenden Honorarordnung zu vereinbaren und zu vergüten. Die REWas sind nichtmaßgebend dafür, ob Entwurfsbestandteile als Grund- oder Besondere Leistung im Sinneder Honorarordnung oder ob sie vom Entwurfsverfasser selbst oder von Sonderfachleutenzu erbringen sind.

Ziele der REWasMit der Entwurfsbearbeitung gemäß dieser Richtlinie soll eine weitgehend einheitlicheSystematik sichergestellt werden, die dazu beiträgt, Fehler und inhaltliche Lücken zuvermeiden, sowie die Prüfung der Entwürfe zu erleichtern.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Inhalte der REWasIn der REWas werden Bestandteile und Form zu folgenden wasserwirtschaftlichenThemen beschrieben:

� Entwürfe für Gewässerausbau und Hochwasserschutz� Entwürfe für Wasserversorgungsanlagen� Entwürfe für Abwasseranlagen

Nach den allgemeinen Hinweisen in den Abschnitten 2 und 3, die für alle ThemenAnwendung finden sollten, folgen in den anschließenden Abschnitten detaillierteBeschreibungen der Entwurfsbestandteile zum jeweiligen Themenbereich.

Die Anlagen zur REWas sollen Checklisten darstellen, anhand derer eine vollständigeBearbeitung erleichtert werden soll.

2 Planungsphasen bis zur Erstellung des baureifen Entwurfs

Bis zur Vorlage des baureifen Entwurfs sind verschiedene Planungsphasen zudurchlaufen. Ziel ist es hierbei, mit angemessenem Aufwand stufenweise jeweils fundierteErkenntnisse in Bezug auf Realisierbarkeit und ökonomische Aspekte zu gewinnen.Folgende Stufen sind in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieurenacheinander zu bearbeiten:

2.1 Vorbericht

Für wasserwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben, das sind vor allem auch Talsperren undRückhaltebecken, ist vor dem Vorentwurf ein wasserwirtschaftlicher Vorberichtaufzustellen.

Der Vorbericht dient einer ersten generellen Beurteilung. Notwendigkeit undAuswirkungen eines Vorhabens sowie die wasserwirtschaftlichen, ökologischen undallgemeinen Voraussetzungen sind zu klären, bevor in die technischen Planungen, dieErkundung des Baugrunds und in Verhandlungen mit Betroffenen und Beteiligteneingetreten wird.

Der Vorbericht ist aufgrund der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und unterVerwertung vorhandener Daten und Planungen auszuarbeiten. Der Vorbericht fasst dieErgebnisse der Grundlagenermittlung zusammen und stellt sie so dar, dass derVorhabensträger über die weitere Planung entscheiden kann. Stellungnahmen undGutachten Dritter sind noch nicht einzuholen.

Der Vorbericht soll nach Anlage 1 gegliedert werden, soweit die einzelnen Abschnitte fürdas Vorhaben zutreffend sind. Ferner ist dem Vorbericht ein Übersichtslageplanbeizufügen.

2.2 VorentwurfDer Vorentwurf fasst aufbauend auf der Grundlagenermittlung, die Ergebnisse desVorberichtes zusammen und stellt sie dar. Varianten und Wahllösungen sind aufzuzeigen.Bei grundsätzlich verschiedenen Anforderungen können dazu mehrere Vorentwürfenotwendig werden.

Ein Vorentwurf ist grundsätzlich aufzustellen

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

� für staatliche Tiefbaumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1 Mio. Euro imEinzelfall (vgl. VV zu Art. 24 BayHO), ausgenommen einfache Vorhaben, für die gleichein Entwurf erstellt werden kann,

� wenn über mehrere Wahllösungen zu entscheiden ist,� wenn unsicher ist, ob die geschätzten Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum

erwarteten Nutzen stehen,� die Bauausführung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, aber die Grundzüge des

Vorhabens für andere Planungen oder Entscheidungen bekannt sein müssen.

Der Vorentwurf ist die erste Grundlage für die Beratung und die Entscheidung desVorhabensträgers, ob und wie das Vorhaben durchgeführt werden soll. Er soll aufzeigenund darstellen

� wie das Vorhaben am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann,� welche Wahllösungen möglich sind,� welche wasserwirtschaftlichen, bautechnischen und wirtschaftlichen Ziele erreicht

werden können,� wie sich das Vorhaben in die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der

wasserwirtschaftlichen Rahmen- und Fachplanung und sonstiger Programme undPläne einfügt,

� wie sich das Vorhaben auf Gewässer und Gewässerbenutzungen auswirkt, und obWasserschutzgebiete einzurichten sind,

� wie sich das Vorhaben auf Natur und Landschaft auswirkt,� welche einmaligen und laufenden Kosten durch den Bau und Betrieb voraussichtlich

entstehen (Kostenschätzung),� in welchen Bauabschnitten das Vorhaben nach dem Bedarf ausgeführt werden soll.

Der Vorentwurf dient unter anderem auch dazu,

� die Betroffenen und Beteiligten über das Vorhaben zu unterrichten und anzuhören(z.B. Untere Naturschutzbehörde),

� Zweckverbände zu gründen,� das Vorhaben der zuständigen Landesplanungsbehörde mitzuteilen,� gegebenenfalls das Raumordungsverfahren zu beantragen.

2.3 EntwurfDer Entwurf fasst, aufbauend auf der Grundlagenermittlung und Vorplanung, dieErgebnisse der Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung zusammen.

Der Entwurf ist die Grundlage für die Entscheidung des Vorhabensträgers über dasVorhaben. Er muss die Art der Ausführung und die Kosten des Vorhabens aufzeigen.

Der Entwurf enthält insbesondere� eine Erläuterung, in der die Gründe und Überlegungen, die für das Planungsergebnis

von Bedeutung waren, eingehend dargelegt sind,� Entwurfszeichnungen entsprechend den nachfolgenden Anforderungen,� eine Kostenberechnung,� eine Schätzung der nach Fertigstellung entstehenden jährlichen Belastungen,� erforderliche Stellungnahmen und Gutachten Sonstiger.Der Entwurf – in Auszügen – dient auch dazu,

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

� die öffentlich-rechtlichen Verfahren zu beantragen (Anforderungen fürwasserrechtliche Verfahren siehe WPBV, für das baurechtliche Verfahren sieheBauVerfV),

� Grundstücke oder Dienstbarkeiten zu erwerben,� die Leistungen „Ausführungsplanung“ und „Vorbereitung der Vergabe“ zu veranlassen,

für staatliche Wasserbauten� den Baubeginn für das Vorhaben haushaltsrechtlich zu begründen

(siehe Art. 54 BayHO),

für nichtstaatliche Vorhaben

� staatliche Zuwendungen zu beantragen(vgl. Nr. 2 der Anlage 4 a zu den VV zu Art. 44 BayHO – Bauunterlagen-).

Der Entwurfsverfasser ist mit den Anforderungen an die Planung vertraut. DerVorhabensträger und die beteiligten Behörden sehen im Entwurf nur das Ergebnis derPlanungsarbeiten. Die Gründe und Überlegungen, die für das Ergebnis von Bedeutungwaren, sind deshalb in der Erläuterung des Entwurfs eingehend darzulegen. Hinweise aufnicht beiliegende oder nicht allgemein zugängliche Planungsgrundlagen oder auf denVorentwurf genügen nicht.

3 Allgemeine Hinweise zu einzelnen Entwurfsbestandteilen

3.1 Form der Entwürfe

SchriftstückeAlle Schriftstücke sind auf festem Papier im Format DIN A 4 mit mindestens 25 mmHeftrand zu fertigen. Sie sind oben links mit dem Betreff – Bezeichnung des Vorhabens –und oben rechts mit der Anlagennummer zu bezeichnen. Auf dem Deckblatt oder demletzten Blatt erhalten sie ein Schriftfeld für die Unterzeichnung. Für die Prüf- undGenehmigungsvermerke ist ausreichend Raum zu lassen.

Bei der Verwendung von Einheiten sind das Gesetz über Einheiten im Messwesen unddie Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Messwesen zu beachten.

Begriffe und Formelzeichen sind insbesondere nach folgenden Deutschen Normen zuverwenden:

DIN 1080 Begriffe, Formelzeichen und Einheiten imBauingenieurwesen;

T 1 GrundlagenT 7 Wasserwesen

DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-InstallationenDIN 2402 Rohrleitungen; Nennweiten, Begriffe, StufungDIN 4015 Bodenmechanik und Grundbau, Fachausdrücke

FormelzeichenDIN 4044 Hydromechanik im Wasserbau, BegriffeDIN 4045 Abwassertechnik; BegriffeDIN 4046 Wasserversorgung; BegriffeDIN 4047 Landwirtschaftlicher Wasserbau; BegriffeDIN 4048 Wasserbau

T 1 StauanlagenT 2 Wasserkraftanlagen

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

DIN 4049 HydrologieDIN 4054 Verkehrswasserbau; Begriffe

Textbestandteile der Entwürfe sind nach DIN 1421 „Benummerung von Texten“ zugliedern.

Pläne und ZeichnungenFür Pläne und Zeichnungen sind insbesondere folgende Deutsche Normen zu beachten:

DIN 823 Zeichnungen; Blattgrößen, MaßstäbeDIN 824 Zeichnungen; Faltung auf A4 für OrdnerDIN 1356 Bauzeichnungen

Jeder Plan ist mit einem Schriftfeld nach Anlage 4 zu versehen. Einzelne Seiten (Skizzen,Zeichnungen) sind mit einer Anlagennummer zu kennzeichnen. Grundsätzlich istausreichend Platz für Prüfvermerke ca. 1/3 DIN A4 Seite je Anlage freizulassen.

Alle Höhenangaben sind auf Normal Null (NN) zu beziehen. Muss davon abgewichenwerden, ist in den Entwurfsbestandteilen mit Höhenangaben darauf hinzuweisen und dieBezugshöhe anzugeben. Der Ausgangsfestpunkt ist im Lageplan und Längsschnitteinzutragen.

PlanzeichenPlanzeichen sind anzuwenden, wenn eine maßstäbliche Darstellung nicht möglich oderunzweckmäßig ist. Für die Unterlagen sollen die Planzeichen nach folgendenRegelwerken in der jeweils gültigen Fassung angewendet werden:

� Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung desPlaninhaltes – Planzeichenverordnung (PlanzV 1981) in der aktuellsten Ausgabe

� DIN 2425 „Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die� Wasserwirtschaft und� für Fernleitungen“ Teile 1 bis 6

� DIN 4023 Baugrund- und Wasserbohrungen;� Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse

� Die wichtigsten Planzeichen der Wasserwirtschaft sind in Anlage 13 aufgelistet.

Einsatz digitaler DatenverarbeitungBeim Einsatz von EDV-Programmen sollen alle erstellten Unterlagen sowohl alsPrintmedium als auch in digitaler Form zur Datensicherung und Weiterbearbeitung erstelltwerden.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Mindestens müssen jedoch folgende Bedingungen eingehalten werden:Die Entwurfsbestandteile müssen eindeutig und gut lesbar sein und in übersichtlicherForm alle geforderten Angaben und Eintragungen enthalten. Pläne sind regelmäßig nachDIN 824 auf DIN A 4 zu falten.Die Entwurfsbestandteile müssen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahrengeeignet sein.Bei Berechnungen, insbesondere wenn die Ergebnisse in Tabellenform ausgedrucktwerden, müssen die Eingaben ersichtlich und begründet sein. Die verwendetenProgramme und Rechenverfahren sollten abgestimmt werden.Wird die Kostenberechnung entsprechend der späteren Leistungsbeschreibung aufgebautund maschinell hergestellt, ist sie zweckmäßig nach dem Standardleistungsbuch für dasBauwesen, aufgestellt vom Gemeinsamen Ausschuss für das Bauwesen, (GAEB) oderdem Standardleistungskatalog für den Wasserbau, herausgegeben vom Bundesministerfür Verkehr, aufzubauen.

Für elektronische Mengenberechnungen sind grundsätzlich nur Programme nach derVerfahrensbeschreibung der REB (Richtlinien für die elektronische Bauabrechnung) desGAEB zugelassen.

Der Entwurfsverfasser hat auf Verlangen die Eingabeunterlagen und eine digitale Kopieauf einem dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Datenträger zur Verfügungzu stellen. Enthalten die Unterlagen ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, so sind sieals solches zu kennzeichnen und getrennt vorzulegen.

FertigungDie Entwurfsbestandteile sind im Original vom Entwurfsverfasser und vomVorhabensträger zu unterzeichnen.

Für „Entwurfsverfasser“ unterzeichnet der/das Planer/Planungsbüro oder die aufstellendeBehörde.

Für „Vorhabensträger“ unterzeichnet die federführende Behörde/Kommune oder derZweckverband.

Ausarbeitungen Dritter sind nicht zu unterzeichnen, jedoch mit einer Anlagennummer zuversehen.

Alle Entwurfsbestandteile erhalten das gleiche Datum, ausgenommen AusarbeitungenDritter.

Spätere Ergänzungen und Änderungen sind als solche kenntlich zu machen und oberhalbdes Schriftfeldes aufzuführen.

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Äußere Form des EntwurfesDie Entwurfsbestandteile für Vorentwurf und Entwurf sind in der in den einzelnenAbschnitten angegebene Reihenfolge zu nummerieren und im Inhaltsverzeichnis, dasjedem Entwurf vorzuheften ist, aufzuführen. Vorentwurf und Entwurf sollen in geeignetenOrdnern zusammengefasst und abgeheftet werden (keine losen Blätter oder Pläne). Fürdie Vorhabensarten sollen Umschläge mit folgenden Farben verwendet oder dieOrdnerrücken mit diesen Farben gekennzeichnet werden:

Gewässerausbau� wasserwirtschaftliche Staatsaufgaben gelb� nichtstaatliche Wasserbauten rot

Wasserversorgungsanlagen blau

Abwasseranlagen braun

Die Umschläge oder Ordnerrücken und –deckel sind nach folgendem Muster zubezeichnen:

........... Fertigung

Vor-/Entwurf

vom ..............................................................................................................

für

Vorhaben:.......................................................................................................Bezeichnung, Bauabschnitt

Gemeinde/Markt/Stadt:.................................................................................

Landkreis:.....................................................................................................

Vorhabensträger:..........................................................................................

Entwurfsverfasser:........................................................................................

Ordner n von m.............................................................................................

3.2 Vorentwurf und EntwurfIn den Vorentwürfen und Entwürfen sind, je nach Thematik, i.d.R. die folgendenBestandteile erforderlich. In den anschließenden Abschnitten 4 bis 6 werden diese je

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nach Fachgebiet noch näher erläutert. Die Gliederung in weitere Unterpunkte entscheidetder Entwurfsverfasser je nach Umfang des Vorhabens.

InhaltsverzeichnisDas Inhaltverzeichnis sollte bei umfangreichen Entwürfen auf die vordere Innenseite desOrdners eingeklebt oder als erste Seite eingeheftet werden.

ErläuterungsberichtIm Erläuterungsbereicht ist das Vorhaben entsprechend nachfolgender Gliederung zuerläutern. Ist zu einem der aufgelisteten Abschnitte der Erläuterung keine Aussageveranlasst, sind die fortlaufenden Abschnittsnummern beizubehalten. Unterpunkte könnenbeliebig definiert werden. Alle in der Erläuterung genannten Anlagen und Bezeichnungenmüssen auch in den übrigen Entwurfsbestandteilen ersichtlich sein. Für den Vorentwurf istdas Vorhaben in knapper Form zu beschreiben.Für die einzelnen Fachgebiete gelten zur Gliederung der Erläuterungsberichte dieAnlagen 5, 7 und 10.

In der Erläuterung sind regelmäßig, in Anlehnung an die WPBV (13. März 2000),anzugeben oder zu begründen:

1. Vorhabensträger2. Zweck des Vorhabens3. Bestehende Verhältnisse

� Lage des Vorhabens� hydrologische Daten (AE, Hauptwerte der W und Q, Güte, Chemismus,

sonstige Wasserbeschaffenheit� Ausgangswerte für die Bemessung und den hydraulischen Nachweis� geologische, bodenkundliche und morphologische Grundlagen� Gewässerbenutzungen, Vorbelastungen

4. Art und Umfang des Vorhabens� gewählte Lösung, Wahllösungen nach gleichen, bei mehreren Vorplanungen

auch nach unterschiedlichen Anforderungen� konstruktive Gestaltung der baulichen Anlagen� Art und Leistung der Betriebseinrichtungen� beabsichtigte Betriebsweisen� Mess- und Kontrollverfahren� Höhenlage der Festpunkte

5. Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere aufdie Hauptwerte der beeinflussten Gewässer� die Wasserbeschaffenheit� das Gewässerbett und die Uferstreifen� das Grundwasser und den Grundwasserleiter� Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete� Natur und Landschaft, Fischerei� Wohnungs- und Siedlungswesen� Öffentliche Sicherheit und Verkehr� Ober-, Unter-, An- oder Hinterlieger� bestehende Rechte

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

6. Rechtsverhältnisse� Unterhaltungspflicht in den vom Vorhaben berührten Gewässerstrecken� Unterhaltungspflicht an den durch das Vorhaben betroffenen und den zu

errichtenden baulichen Anlagen� notwendige öffentlich-rechtliche Verfahren� Beweissicherungsmaßnahmen� privatrechtliche Verhältnisse der durch das Vorhaben berührten Grundstücke

und Rechte.7. Kostenzusammenstellung

� die Kosten der einzelnen Objekte, aufgegliedert nach Kostengruppen,einschließlich Umsatzsteuer

� die Gesamtkosten des Vorhabens, einschließlich Umsatzsteuer� spezifische Baukosten (€/m³, €/ha, €/kW)� jährliche Betriebs- und Unterhaltungskosten� Kosten-Nutzen-Analysen� weitere erforderliche Aufwendungen

8. Durchführung des Vorhabens� Einteilung in Bauabschnitte� vorgesehener Baubeginn, geschätzte Bauzeit, für große Vorhaben

Bauzeitplan� beabsichtigte Ausschreibungsart, Aufteilung in Baulose� Umfang der für den Eigenbetrieb vorgesehenen Arbeiten� Abstimmung mit anderen Vorhaben.

ÜbersichtslageplanAls Übersichtslageplan sind Ausschnitte der amtlichen topografischen Karte M 1:50.000oder 1:25.000 zu verwenden, sofern vorhanden möglichst als digitale Flurkarte.

Einzutragen sind insbesondere:� das Vorhaben� die Grenzen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke sowie vom Vorhaben

berührter wasserwirtschaftlicher Verbände und Flurbereinigungsgebiete� die oberirdischen Gewässer mit Namen, Fließrichtung und Flußkilometrierung� bestehende Gewässerbenutzungsanlagen� Wasser- und Heilquellenschutzgebiete� Überschwemmungsgebiete� die nach dem III. Abschnitt des BayNatSchG geschützten Flächen und einzelnen

Bestandteile der Natur sowie die in der Biotop- und Artenkartierung erfassten Biotope,soweit darstellbar, und landschaftliche Vorbehaltsgebiete

� Verkehrs- und sonstige Anlagen, soweit sie für das Vorhaben von Bedeutung sind� Bau- und Bodendenkmäler

LageplanAls Lageplan ist regelmäßig die amtliche Flurkarte M 1:5.000 oder größer, möglichst mitHöhenlinien, zu verwenden. Für bebaute oder zu bebauende Gebiete soll der Maßstabnicht kleiner als 1 : 2.500 gewählt werden.

Einzutragen sind insbesondere:� die in den Übersichtslageplan einzutragenden Grenzen und Gegenstände� alle Gegenstände, die für das Vorhaben bedeutend sind oder von ihm berührt werden� die Gewässer und Wasserbauten mit Bezeichnungen und ihren wichtigsten Daten� die Grundstücke, auf denen das Vorhaben ausgeführt werden soll und deren

Flurstücksnummern (soweit kein eigener Flurstücksplan erstellt wird)

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� die Festpunkte, Schnittlinien, Bohrstellen, Mess- und Kontrolleinrichtungen.

BauzeichnungenBauwerke und alle wichtigen Bauteile sind in Grundrissen und Schnitten, regelmäßig nichtkleiner als im M 1:100, ggf. M 1:50, darzustellen und zu vermaßen. Diewasserwirtschaftlich bedeutsamen örtlichen Gegebenheiten, wie Bodenprofile undGrundwasseroberfläche und die betrieblichen Einrichtungen sind einzutragen.

Für bauliche Anlagen nach Art. 65 BayBO müssen die Unterlagen auch derBauaufsichtlichen Verfahrensverordnung (BauVerfV) in der jeweils geltenden Fassungentsprechen.

Für einfache, wiederholt vorkommende Bauwerke und Bauteile könnenRegelzeichnungen verwendet werden.

Für Bauteile, deren bauliche Gestaltung im einzelnen erst im Zuge der Bauausführungfestgelegt werden kann, wie Quellfassungen und Bachkreuzungen, genügen für denEntwurf Musterzeichnungen.

GewässerpläneÜbersichtslängsschnitte des Gewässers sind für Vorhaben erforderlich, die sich auflängere Gewässerabschnitte erstrecken. Einzutragen sind neben der Gewässersohle undden Ufern die Hauptwerte der Wasserspiegel sowie die für das Gewässer bedeutendenAnlagen.

Ein Längsschnitt des Gewässers ist für den Bereich des Vorhabens und seinerAuswirkungen zu erstellen, regelmäßig M 1:1.000/100. Einzutragen sind neben demVorhaben, der Gewässersohle und den Ufern die Hauptwerte der Wasserspiegel, die fürdas Gewässer bedeutsamen Anlagen sowie, bei den Wasserspiegel beeinflussendenVorhaben, die Energielinie für den Ausbauabfluss.

Regelquerschnitte sollen nicht kleiner als 1:100 dargestellt werden.

Querschnitte im M 1:100 und Talquerschnitte im M 1:1.000/100 oder ähnlich überhöhtsind erforderlich, soweit das zur eindeutigen Darstellung des Vorhabens und seinerAuswirkungen notwendig ist; das ist regelmäßig der Fall für Wasserbauten, die denWasserspiegel des Gewässers oder die Grundwasseroberfläche im Tal verändernkönnen.

Ein Plan der Grundwassergleichen ist erforderlich, wenn das Vorhaben voraussichtlich aufdas Grundwasser wesentlich einwirkt.

Hydraulischer NachweisDie im Vorhaben bewirkten hydraulischen Vorgänge in den Gewässern und bei den zuerrichtenden oder bestehenden Anlagen sind nachzuweisen. Der geplante Betrieb derwasserwirtschaftlichen Einrichtungen ist darzulegen. Die wasserwirtschaftlichenGrundlagen der Berechnungen sind anzugeben.

Die hydrologischen Auswirkungen des Vorhabens sind aufzuzeigen.

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StandsicherheitsnachweisDie Standsicherheit baulicher Anlagen oder einzelner Bauteile sowie dieFeuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile sind spätestens vor Baubeginn durchVorlage einer Bescheinigung nach Art. 69 Abs. 4 BayBO nachzuweisen (s.§9 WPBV).

UmweltverträglichkeitsprüfungDie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist kein eigenständiges Verfahren, sondern wirdmit einem Raumordnungsverfahren oder einem Wasserrechtsverfahren durchgeführt. DieAnlage II zum Bayerischen Wassergesetz (BayWa) enthält ein Verzeichnis der UVP-pflichtigen Vorhaben sowie die Kriterien für die Feststellung der UVP-Pflicht.

Landschaftspflegerischer BegleitplanWasserwirtschaftliche Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft, wenn sieVeränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen bewirken, die dieLeistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltigbeeinträchtigen können (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). Vermeidbare Eingriffe in Natur undLandschaft sind zu unterlassen. Unvermeidbare Eingriffe sind durchlandschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung derZiele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Ausgeglichen ist einEingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche oder nachhaltigeBeeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbildlandschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.Bei umfangreichen Maßnahmen sind Bestands- und Maßnahmenplan zu trennen.

Die geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen sind in einemlandschaftspflegerischen Begleitplan (Art. 6 b Abs. 4 BayNatSchG) darzustellen. EinfacheMaßnahmen können auch in den einzelnen Entwurfsbestandteilen aufgezeigt werden.

Grundlagen für den landschaftspflegerischen Begleitplan sind:� das Landschaftsprogramm des Landesentwicklungsprogramms� die Landschaftsrahmenpläne� die Biotopkartierung� das Arten- und Biotopschutzprogramm der Landkreise� die Landschafts- und Grünordnungspläne der Gemeinden� die Landschaftsplanung der Flurbereinigung� für große Vorhaben, eine landschaftsökologische Bestandsaufnahme

Bauwerksverzeichnis(Muster siehe Anlage 2; regelmäßig und allgemein nur für Gewässerausbau undHochwasserschutz)

Das Bauwerksverzeichnis muss für die einzelnen Gewässerabschnitte, Bauwerke undsonstigen Anlagen sowie Straßen und Wege, ihre Lage zum Gewässer (Fluß-km), dieBezeichnung, den bisherigen und künftigen Unterhaltungspflichtigen Eigentümer undgeplante Veränderungen oder Regelungen über Kostenbeiträge aufzeigen.

Das Bauwerksverzeichnis ist nur dem Entwurf für staatliche Vorhaben beizufügen. Fürsonstige Vorhaben ist es als Teil der Genehmigungsplanung aufzustellen, soweit es dieVerwaltungsvorschriften für die durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Verfahren oderder Vorhabensträger fordern.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Grundstücksverzeichnis(Muster siehe Anlage 3; nur für Gewässerausbau und Hochwasserschutz)

In das Grundstücksverzeichnis sind die Grundstücke aufzunehmen, auf denen dasVorhaben ausgeführt werden soll und auf die sich das Vorhaben auswirkt; insbesondereauch die Grundstücke oberirdischer Gewässer, die benutzt werden sollen.

Im Grundstücksverzeichnis sind die Grundstücke mit Gemarkung, Flurstücksnummer,Namen und Anschrift des Eigentümers, der dinglich Nutzungsberechtigten und etwaigeFischereiberechtigte, ferner die Rechte sonstige Berechtigter, wie Fischereipächter,anzugeben.

Im Grundstücksverzeichnis sind die Grundstücke oder Grundstücksteile zu kennzeichnen,� die erworben werden müssen (Grunderwerb)� für die eine Dienstbarkeit erworben werden muss (Grunddienstbarkeit)� die nur während der Bauzeit beansprucht werden.

Das Grundstücksverzeichnis ist nur dem Entwurf für staatliche Vorhaben beizufügen. Fürsonstige Vorhaben ist es als Teil der Genehmigungsplanung aufzustellen, soweit es dieVerwaltungsvorschriften für die durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Verfahren oderder Vorhabensträger fordern.

KostenermittlungenKostenermittlung ist der Oberbegriff für Verfahren, mit deren Hilfe die Kostenentsprechend dem Stand der Planung und Durchführung ermittelt oder festgestelltwerden. Das geschieht durch

� Kostenschätzung bei der Vorplanung (Vorentwurf)� Kostenberechnung bei der Entwurfsplanung (E)� Kostenanschlag nach der Vergabe� Kostenfeststellung beim Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten

(entsprechend DIN 276 und Muster 5 zu Art. 44 BayHO)

Die Kostenschätzungdient als Teil der Vorplanung zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten und istdamit vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen.Grundlagen für die Kostenschätzung sind die Ergebnisse der Grundlagenermittlung undVorplanung, insbesondere� möglichst genaue Bedarfsangaben, z.B. Ausbaulänge, Deichlänge und mittlere Höhe� fortgeschriebene Erfahrungswerte über Kosten, z.B. €/m³ Deichinhalt, €/m

Grabenausbau, €/m² Ufersicherung� die Pläne und Zeichnungen der Vorplanung

Die Kostenberechnungdient als Teil der Entwurfsplanung zur angenäherten Ermittlung der Gesamtkosten. Sie istEntscheidungshilfe für den Bauherrn, ob das Vorhaben wie geplant durchgeführt werdensoll. Die Kostenberechnung ist Grundlage der Finanzierung.Die Kostenberechnung wird regelmäßig nach sorgfältig berechneten Mengen undfortgeschriebenen Netto-Einheitspreisen durchgeführt. Die Umsatzsteuer ist gesondertauszuweisen.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Der Kostenanschlagist die aufgrund der angebotenen Einheits- und Pauschalpreise im Rahmen derMitwirkung bei der Vergabe fortgeschriebene Kostenberechnung.

Die Kostenfeststellungist die abschließende Kostenermittlung durch die Bauoberleitung aufgrund derfestgestellten Ausgaben für das Vorhaben.

Kostengruppensind die Kostenermittlungen wie folgt zu gliedern:

1. Baugrundstücke2. Erschließung3. Bauwerke, gegliedert nach Bauteilen4. (frei für besondere Zwecke in der Wasserwirtschaft)5. landschaftspflegerische Maßnahmen, Außenanlagen6. Zusätzliche Maßnahmen7. Baunebenkosten

Innerhalb der Kostengruppen werden die Kosten zweckmäßig entsprechend dem Aufbauder Leistungsbeschreibung gegliedert.

Hinweise zu einzelnen Kostengruppen

Kostengruppe 1 - BaugrundstückeKosten der Baugrundstücke sind� Grundstückswert (Verkehrswert zum Zeitpunkt der Kostenermittlung)� Erwerbskosten (Beurkundung, Wertgutachten und dazu notwendige

Baugrunduntersuchungen, Grundstücksvermessung, Gebühren usw.)� Kosten für das Freimachen (Ablösung von Rechten)� Entschädigungen, die bezahlt werden für die Beeinträchtigung von Grundstücken

durch das Vorhaben während der Bauzeit oder auf Dauer.Kosten für das Herrichten der Baugrundstücke sind abweichend von DIN 276 beiden Kosten der Bauwerke mit anzusetzen.

Kostengruppe 2 - Erschließungsiehe DIN 276

Kostengruppe 3 - BauwerkeKosten der Bauwerke sind,neben den in DIN 276 genannten,bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben insbesondere auch Kosten für� das Herrichten der Baugrundstücke� die Baustelleneinrichtung� Schürfe und Bohrungen� das Labor von Kläranlagen� die künstlerische Ausgestaltung von Bauwerken.

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Kostengruppe 4 – Besondere Zwecke in der WasserwirtschaftDIN 276 fasst hier die Kosten der Geräte zusammen. Diese auf Gebäude abgestellteRegelung ist für wasserwirtschaftliche Vorhaben nicht einschlägig, da Bauwerke derWasserwirtschaft einschließlich der zu ihrer Funktion notwendigen Ausrüstungveranschlagt werden.

In der Kostengruppe 4 sind bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben regelmäßigNebenanlagen, wie Grundstücksanschlüsse, Wohnungen und Verwaltungsgebäude,sowie Leistungen für Dritte zu veranschlagen.

Kostengruppe 5 - AußenanlagenKosten dieser Kostengruppe sindneben den in DIN 276 genanntenbei wasserwirtschaftlichen Vorhaben insbesondere auch� Kosten der landschaftspflegerischen Arbeiten� Kosten von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Kostengruppe 6 – Zusätzliche Maßnahmenwerden durch das Bauvorhaben ausgelöst, sind jedoch nicht Teil des Vorhabens selbst.Beispiel: Ein Gewässerausbau löst Änderungen an einer bestehendenWasserversorgungsanlage aus.

Kostengruppe 7 - Baunebenkostensind insbesondere Kosten für� Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Modellversuche und Gutachten� Boden-, Wasser- und Abwasseruntersuchungen� künstlerische Wettbewerbe� behördliche Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen� Vermessungen� die Finanzierung� Öffentlichkeitsarbeit, Informationsfahrten u.ä.

Kosten für Schürfe und Bohrungen sind als Bauleistungen abweichend von DIN 276 beiden Kosten der Bauwerke mit anzusetzen; die Kosten des Gutachtens über den Baugrundsind als Ingenieurleistungen Baunebenkosten.

KostenzusammenstellungenGesamtkosten

Die Objektkosten sind die Summe der Kostengruppen der einzelnen Objekte desVorhabens, einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

Die Gesamtkosten des Vorhabens sind die Summe der Kosten aller zugehörigen Objekte,einschließlich der Umsatzsteuer.Sind infolge des Vorhabens weitere Aufwendungen (z.B. Kosten für landwirtschaftlicheFolgemaßnahmen nach Angabe des zuständigen Amtes für Landwirtschaft undBodenkultur) zu erwarten, so sollen diese einzeln nach den Gesamtkosten aufgeführtwerden.

Jährliche KostenVerursacht das geplante Vorhaben voraussichtlich nach Fertigstellung jährlicheHaushaltsbelastungen, insbesondere Betriebs- und Unterhaltungskosten, sind dieseKosten abzuschätzen und anzugeben.

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Kosten der Finanzierung (Kapitaldienst) sind hier nicht anzugeben.

WirtschaftlichkeitsuntersuchungenSofern nicht schon im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse (z.B. bei Gewässerausbau-oder Hochwasserschutz-Projekten) eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführtwurde, sollte dies für wasserwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. bei Wasserversorgungs-oder Abwasseranlagen) nach der LAWA erfolgen.

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4 Entwürfe für Gewässerausbau und Hochwasserschutz

4.1 Bestandteile des Vorentwurfs� Verzeichnis der Unterlagen� Erläuterungen� Übersichtslageplan� Lageplan� Kostenschätzung

zusätzliche Bestandteile können insbesondere sein:� Längsschnitt� Stellungnahmen und Gutachten Dritter� sofern vorh. Umweltverträglichkeitsstudie� Regelquerschnitt des Gewässers

4.2 Bestandteile des Entwurfs� Verzeichnis der Unterlagen� Erläuterungen� Übersichtslageplan� Lageplan� Längsschnitte� Regelquerschnitt� landschaftspflegerischer Begleitplan� Bauzeichnungen der baulichen Anlagen� hydraulischer Nachweis� Kostenberechnung� Stellungnahmen und Gutachten Dritter;� Bauwerksverzeichnis� Grundstücksverzeichnis

zusätzliche Bestandteile können insbesondere sein:� Gewässerübersicht� Übersichtslängsschnitt� Talquerschnitte� Querschnitte� Schichtenverzeichnisse, Bohr- und Bodenprofile� Bauzeichnungen der betrieblichen Einrichtungen� Pläne der Grundwassergleichen� Stauraumkennlinien� Standsicherheitsnachweis� Massenermittlung� Lichtbilder� Vegetationskarte� geologisch-bodenkundliche Karte� Nachweise zum Retentionsraumverlust und -ausgleich

Die Entwürfe für Talsperren und Rückhaltebecken haben regelmäßig alle genanntenBestandteile zu enthalten, ausgenommen die Vegetationskarte.

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4.3 Hinweise zu den einzelnen Entwurfbestandteilen

Hinweise zur ErläuterungEs gilt Abschnitt 3.2 – Erläuterungsbericht und Anlage 1 – Gliederung Erläuterungsbericht

Hinweise zum ÜbersichtslageplanEs gilt Abschnitt 3.2

Hinweise zum LageplanIm Lageplan nach Abschnitt 3.2 sind auch einzutragen� Deiche und Stauhaltungsdämme, Abstürze, Schwellen, Wehre und sonstige

Gewässerausbauten mit ihren wichtigsten Daten (Breiten, Höhen, Baujahr)� Brücken, Stege, Fähren und sonstigen Anlagen in oder an Gewässern mit ihren

wichtigsten Daten (Lichtweite, Tragfähigkeit, Nutzbreite u.a.)� Wasserkraft- und sonstige Wasserbenutzungsanlagen mit ihren wichtigsten Daten

(Ausbauzufluss, Ausbaufallhöhe, Nutzungsart, Entnahme- oder Einleitungsmenge)� Verkehrswege mit ihren Bezeichnungen (Bundesbahn von – nach, Straßenklasse und

Nr.)� Versorgungs- und Entsorgungsanlagen (auch Leitungen und Kreuzungen der

Gewässer)� Grenzen staatlichen Grundeigentums� Überschwemmungsgrenze (z.B. ermitteltes oder festgesetztes

Überschwemmungsgebiet)� Schnittlinien, besonders der Querschnitte� Steinbrüche, Kiesgruben und sonstige Erdaufschlüsse� Schürfgruben und Bohrstellen, soweit hierfür nicht gesonderte Lagepläne gefertigt

werden� Messeinrichtungen für wasserwirtschaftliche Daten (z.B. Pegel,

Grundwassermessstellen, Messstationen) und Kontrolleinrichtungen� Aufnahmestandpunkt, Nummer und Blickrichtung der dem Entwurf beiliegenden

Lichtbilder.

Hinweise zum LängsschnittDer Längsschnitt ist regelmäßig von links nach rechts fallend aufzutragen.

Der Längenmassstab soll im allgemeinen gleich dem Massstab des Lageplans sein. DerHöhenmaßstab soll regelmäßig 1:100 sein.Einzutragen sind auch� Kilometrierung (entgegen der Fließrichtung) mit 100m- oder 200m- Teilung� Kilometerbezeichnung der einzelnen Punkte (Querschnitte) und deren Abstände

voneinander� bestehende Sohle mit Angaben der Höhenlage der eingemessenen Punkte� geplante Sohle mit Angabe der Höhenlage an den wichtigen Punkten� Verlauf beider Ufer mit Angabe der Höhenlage der eingemessenen Punkte (bei

unerheblichen Höhenunterschieden genügt die Darstellung eines Ufers)� bestehende und geplante Deiche und Stauhaltungsdämme� Wasserspiegel der Hauptwerte (NW, MW, HW)� Wasserspiegel für den Ausbauabfluss (Qa); wenn in der Ausbaustrecke verschiedene

Qa gewählt werden, sind die Wasserspiegellinien für alle Qa über die gesamteAusbaustrecke und die Anschlussstrecken einzutragen, bei größeren Gewässern auchfür MNQ und HHQ und soweit vorhanden, zugehörige Wasserspiegelaufnahmen

� Energielinie bei ungleichförmigen Abfluss für Qa

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� Messeinrichtungen für wasserwirtschaftliche Daten im Bereich des Längsschnitts (beiPegeln auch Metereinteilung und Höhenlage des Pegelnullpunkts)

� Einmündungen von Gewässern, Wasseraus- und -einleitungen� Stauanlagen, Abstürze mit Angabe der Höhenlage wichtiger Bauteil

(Konstruktionsunterkante, Wehrkrone), Brücken, Stege, Siele� Bohrprofile im Bereich des Längsschnitts� Zahlenangaben für� Gefälle der neuen Sohle, Sohlbreiten, Böschungsneigungen

(Gewässertiefe:Böschungsbreite=1:n)� Regelquerschnitte� Qa für die einzelnen Abschnitte.

Die genannten Angaben sind, wenn nicht bereits aus einem Übersichtslageplanersichtlich, auch oberhalb und unterhalb der Ausbaustrecke darzustellen, soweitgegenseitige Auswirkungen zu erwarten sind und es für die Beurteilung des Vorhabensnotwendig ist.

Hinweise zum RegelquerschnittAlle vorkommenden Querschnittstypen sind als Regelquerschnitte darzustellen. Aus ihnenmüssen alle für die Beurteilung und Ausführung des Ausbaus wichtigen Abmessungen,Böschungsverhältnisse, Sicherungsvorkehrungen (technische und Lebendbauten,Dichtungen), die ermittelten Wasserstände mit Angabe der zugehörigen Abflüsse und dielandschaftspflegerischen Maßnahmen ersichtlich sein.

Der Anwendungsbereich für die einzelnen Regelquerschnitte ist anzugeben.

Hinweise zum hydraulischen NachweisDer hydraulische Nachweis ist überschaubar und prüffähig aufzubauen und mit Skizzenzu ergänzen. Für alle Angaben sind die Quellen und für die angewandten nicht allgemeingebräuchlichen Formeln die Fundstellen anzugeben. Zur Anwendung vonDatenverarbeitungsanlagen siehe Abschnitt 3.1.

Aufzuzeigen sind insbesondere auch die hydrologischen Grundlagen wie:� Größe des Einzugsgebiets (AE) unter Angabe der Fundstelle im Verzeichnis der Bach-

und Flussgebiete in Bayern; für große Vorhaben ist ein Übersichtslageplan des AE mitden wichtigsten Gewässern und Wasserscheiden und die den Abflussbeeinflussenden Merkmale wie Retentionsräume, Bodennutzungen usw. zweckmäßig

� Abflüsse, in der Regel NQ, MNQ, MQ, MHQ und HHQ und die zugehörigenAbflussspenden; für kleine AE ohne Pegelbeobachtungen kann MQ aus denAbflussspendenkarten ermittelt werden

� Hochwasserwahrscheinlichkeiten als Grundlage für die Wahl von Qa, besonders inSiedlungsbereichen; bei Ausbauten auf Sommerhalbjahr zu ermitteln

� Wasserbeschaffenheit und biologische Zustandsbild des Gewässers.

Aus den hydrologischen Grundlagen und den Erfordernissen des Vorhabens, wieFlurabstand, Wassertiefe, Schadensumfang und –häufigkeit, sind die Entwurfselemente,insbesondere Qa, die Ausbauquerschnitte und die Wasserspiegellagen zu ermitteln.Nachzuweisen sind auch die kritischen Schubspannungen für den gewähltenAusbauquerschnitt und die baulichen Anlagen am oder im Gewässer. Die für die Lösungmaßgebenden Gründe sind in der Erläuterung aufzuführen.

Die hydraulischen Berechnungen für Gewässer und zugehörige bauliche Anlagen habensich räumlich auch über diejenigen nicht auszubauenden Gewässerbereiche zu

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erstrecken, die durch den Ausbau beeinflusst werden oder die einen Einfluss auf denAusbau ausüben.

In besonderen Fällen können hydrologische und hydraulische Untersuchungen durchphysikalische oder mathematische Modelle ergänzt oder ersetzt werden.

Hinweise zu den Landschaftspflegerischen BegleitplänenIm landschaftspflegerischen Begleitplan nach Abschnitt 2.8. sind regelmäßig aufzuzeigen� das Einbinden des Gewässers und der wasserwirtschaftlichen Anlagen in die

Landschaft,� ingenieurbiologische Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit des Gewässers oder

sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen,� das Sichern schutzwürdiger Lebensstätten von Pflanzen und Tieren oder die Anlage

von Ersatzbiotopen,� die Neuanlage von Biotopen, die fehlen oder unzureichend vorhanden sind,� das Ausweisen von Flächen für Freizeit und Erholung im Rahmen des

wasserwirtschaftlichen Vorhabenszwecks.Entwürfe für ökologische Gewässerausbauten erfordern häufig als GrundlageGewässerpflegepläne. In derartigen Fällen muss der Gewässerpflegeplan auch denAnforderungen an einen landschaftspflegerischen Begleitplan nach Art. 6b Abs. 4BayNatSchG genügen.

Der Gewässerpflegeplan ist auch Grundlage für die Unterhaltung der Gewässer. Erumfasst regelmäßig die vom Hochwasser beeinflusste Tallandschaft und stellt dar, wie� Lebendbauten und Pflanzenbestand zu pflegen und zu verbessern sind,� Uferstreifen und Wasserabflussgebiete zu bewirtschaften sind.

Der Gewässerpflegeplan muss mindestens den Anforderungen an einenGrünordnungsplan nach Art. 3 Abs. 3 BayNatschG genügen.

Hinweise zur KostenenberechnungDie Kostenermittlungen sollen in Anlehnung an DIN 276 erfolgen. Die Kostengruppen sindfür Talsperren, Rückhaltebecken, Wildbäche, sonstige Gewässerbauten undHochwasserschutz nach Anlage 2 weiter zu untergliedern.

Hinweise zu Stellungnahmen und Gutachten Dritter

NaturschutzGewässerschutzbauten berühren häufig Belange des Naturschutzes und derLandschaftspflege. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem BayerischenNaturschutzgesetz haben Behörden und Körperschaften bereits bei der Vorbereitungöffentlicher Planungen und Maßnahmen, die Belange des Naturschutzes und derLandschaftspflege berühren können, die Naturschutzbehörden zu unterrichten undanzuhören. Deren Stellungnahmen sind dem Entwurf hinzuzufügen.

FischereiBei allen Vorhaben, welche die Fischerei beeinflussen können, sollte dem Entwurf eineStellungnahme des Fachberaters für Fischerei beim Bezirk beigefügt werden.

FachgutachtenFür besondere wasserwirtschaftliche oder wasserbauliche Planungen kann es notwendigsein, Untersuchungen oder Gutachten wissenschaftlicher Institute, vonVersuchsanstalten, Ingenieurbüros o.a. durchführen zu lassen oder einzuholen.

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SonstigeUnter besonderen Umständen können weitere Stellungnahmen und Gutachten vonFachbehörden erforderlich werden.

Gemeinsame VorschriftenEnthalten die dem Vorentwurf oder Entwurf beiliegenden Stellungnahmen und GutachtenForderungen oder Vorschläge, gegen die aus technischen, wirtschaftlichen odersonstigen Gründen Bedenken bestehen und die deshalb im Vorentwurf oder Entwurf nichtoder nicht voll berücksichtigt werden, so ist bei der Entwurfsvorlage darauf einzugehen.

Hinweise zum ÜbersichtslängsschnittIm Übersichtslängsschnitt ist das Gewässer auch oberhalb und unterhalb derAusbaustrecke darzustellen, soweit sich das Vorhaben auf das Gewässer auswirken kannoder der bestehende Gewässerzustand das Vorhaben beeinflusst. DerÜbersichtslängsschnitt ist im Regelfall überhöht darzustellen. Für Einzelheiten giltnachfolgender Abschnitt.

Hinweise zu QuerschnittenQuerschnitte sind nur erforderlich, wenn die Regelquerschnitte nicht ausreichen, um dasVorhaben eindeutig darzustellen, oder wenn bei sehr unregelmäßigem Geländeverlaufeine Mengenberechnung mit mittleren Querschnittsflächen zu ungenau würde. Sie sindnach der Kilometereinteilung zu bezeichnen und in Fließrichtung gesehen aufzutragen. Inden Querschnitten sind die Bauachsen, die wichtigsten Höhen und die für dieMengenberechnung ermittelten Werte und Maße (Auftrags- und Abtragungsquerschnitte,Begrünungsflächen usw.) anzugeben.

Hinweise zum TalquerschnittJe nach den örtlichen Verhältnissen sind ein oder mehrere Talquerschnitte zu fertigen.

Der Höhenmaßstab soll 1:100 sein, der Längenmaßstab ist entsprechend der Talbreite fürjeden Baubedarf einheitlich und ausreichend groß zu wählen.

Die Talquerschnitte sind möglichst senkrecht zum Talverlauf anzulegen und inFließrichtung gesehen aufzutragen.

Es sollen ersichtlich sein� Geländerverlauf mit vorhandenen Gewässern, Verkehrswegen und Bauten samt den

eingemessenen Höhen, nach Art des Längsschnitts auf einem Bezugshorizontaufgetragen

� neuer Fluss- oder Bachquerschnitt mit MW und Wa oder Stauziele� vorhandene und geplante Deiche und Stauhaltungsdämme� höchster bekannter oder errechneter Wasserspiegel mit Aufnahmedatum� Bodenprofile und Bodenschichten

Hinweise zu den Schichtenverzeichnissen, Bohr- und BodenprofilenDie Schichtenverzeichnisse und Bohrprofile sind unter Beachtung der DIN 4022 und 4023und die Bodenprofile nach DIN 4047 T 3 darzustellen und auf einer eigenenEntwurfsbeilage zusammenzufassen, soweit sie nicht in den Längsschnitten, in denQuerschnitten oder in der Talquerschnitten dargestellt werden können. Dabei sindGeländehöhen, bei Grundwassermessstellen auch die Höhe des Messpunktes (i.a.Rohroberkante) anzugeben.

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Hinweise zum Plan der GrundwassergleichenDieser Plan ist zu erstellen, wenn das Vorhaben voraussichtlich wesentlich auf dasGrundwasser einwirkt. Die für das Vorhaben maßgebenden Grundwassergleichen (DIN4049 T1) sind regelmäßig in Flurkarten einzutragen.

Hinweise zur MassenermittlungFür einfache Bauwerke können die Massen innerhalb der Kostenermittlung berechnetwerden, sonst ist eine eigene Massenermittlung zu erstellen.

Hinweise zum Einsatz von LichtbildernFür alle wichtigen Planungen sind dem Bauentwurf Lichtbilder beizugeben. DieDarstellung sollte als Ausdruck mit Bildunterschrift erfolgen. Die Bilder sind zunummerieren und zu erläutern. Das Datum der Aufnahme und die Archivnummer desNegativs sind anzugeben. Sofern die Übergabe der Bilder nicht digital erfolgt, sind dieBilder als Abzüge zu übergeben.

Die Lichtbilder sollen dazu dienen, die bestehenden Verhältnisse möglichst auch ohneOrtseinsicht beurteilen zu können und einen Eindruck von den Gegebenheiten desNaturhaushalts und vom Landschaftsbild zu ermöglichen.

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5 Entwürfe für Wasserversorgungsanlagen

5.1 Bestandteile des Vorentwurfs� Verzeichnis der Unterlagen� Erläuterung� Übersichtslageplan� Lageplan� Kostenschätzung

zusätzliche Bestandteile können sein:� Übersichtslängsschnitt mit Höhen aus Höhenschichtlinien� Fragebogen zur Wasserversorgung� Hydrogeologische Gutachten und sonstige Stellungnahmen Dritter.

5.2 Bestandteile des Entwurfs� Verzeichnis der Unterlagen� Erläuterung� Übersichtslageplan� Lagepläne der Fern- und Zubringerleitungen und des Ortsnetzes� Längsschnitte der Fern- und Zubringerleitungen und des Ortsnetzes� Bauzeichnungen der baulichen Anlagen� hydraulischer Nachweis� Kostenberechnung� Fragebogen zur Wasserversorgung� Stellungnahme Dritter.

zusätzliche Bestandteile können insbesondere sein:� Einzeluntersuchungen zur Wasserbedarfsermittlung� Nachweis der Brunnenergiebigkeit oder Quellschüttung� hydrogeologische Gutachten� Übersichtslängsschnitt� Rohrnetzplan� Standsicherheitsnachweise� Bauwerksverzeichnis� Bohrprofile� Landschaftspflegerischer Begleitplan� Lichtbilder.

5.3 Hinweise zu den einzelnen Entwurfsbestandteilen

Hinweise zur Erläuterung

Es gelten Abschnitt 3.2 und die Gliederung nach Anlage 7.Besonders wichtig ist, den derzeitigen und künftigen Wasserbedarf nach den örtlichenVerhältnissen möglichst genau zu ermitteln und den Vorschlag zur Deckung des Bedarfstechnisch und wirtschaftlich zu begründen. Ebenso sind Aussagen über das Schutzgebiet,die Schützbarkeit der Wassergewinnungsanlage, die Landnutzung im Einzugsgebiet undähnliches erforderlich.

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Auf später notwendig erscheinende überörtliche Zusammenschlüsse und dieMöglichkeiten dazu ist einzugehen (z. B. Notverbund).

Hinweise zum ÜbersichtslageplanIm Übersichtslageplan sind auch einzutragen:

� Versorgungsgebiete und Druckzonen� bestehende und geplante Wasserversorgungsanlagen im Planungsgebiet und daran

angrenzend� Anlagen im Wasserschutzgebiet und Einzugsgebiet des zu nutzenden

Wasservorkommens, die eine Gefährdung des Wasservorkommens besorgen lassen.

Für große Ortsnetze ist ein Übersichtslageplan M 1 : 5.000 zu fertigen.

Hinweise zu den Lageplänen

AllgemeinesIm Lageplan sind auch einzutragen

� bestehende und geplante Wasserversorgungsanlagen und später vorgeseheneErweiterungen im Planungsgebiet und daran angrenzend

� Höhen des höchsten und tiefsten zu versorgenden Anwesens und derVerbrauchsschwerpunkte im Versorgungsgebiet

� Wasserspiegellage für wichtige Betriebspunkte, wie Quellfassungen, Sammler,Hochbehälter, Saugbehälter, Wassertürme

� Inhalt von Saug- und Hochbehältern und Wassertürmen� Versorgungsgebiete, Druckzonen� Anlagenbezogene Ver- und Entsorgungseinrichtungen einschließlich Fernmelde- und

-steuerleitungen� geplante Baugebiete

soweit erforderlich� Einzugsgebiet

Lageplan der Fern- und Zubringerleitungen(1 : 5.000 oder 1 : 2.500)

Einzutragen sind insbesondere auch

� die Bauwerke mit den wichtigsten Daten� die Winkelpunkte mit Nummern� Kreuzungen mit anderen Versorgungsleitungen, Gewässern und Verkehrswegen� Flurstücksnummern der von der Leitung berührten Grundstücke� Leitungskilometrierung in Abständen von höchstens 500 m, bei Winkelpunkten und

Bauwerken.

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Lageplan des Ortsnetzes(M 1 : 2.500 oder 1 : 1.000)

Einzutragen sind insbesondere auch

� die Rohrleitungen� die Absperrorgane� die Hydranten und sonstigen Bauteile� die Höhen markanter Geländepunkte, wenn Karten ohne Höhenlinien verwendet

werden müssen.

Die Knotenpunkte sind alphabetisch, beginnend von der Wasserzulaufseite her, mitgroßen Buchstaben – erforderlichenfalls mit einem Index – zu kennzeichnen. DieHydranten sind fortlaufend zu nummerieren und, soweit sie im Bereich vonVerbrauchsschwerpunkten liegen, mit der Löschgruppenbezeichnung zu versehen.

Die bestehende Bebauung ist entsprechend RZWas in der gültigen Fassungabzugrenzen.

Hinweise zu den LängsschnittenÜbersichtslängsschnitt

(M 1 : 25.000/500 oder 1 : 50.000/1.000)

Der Übersichtslängsschnitt wird nur für lange Rohrleitungsstrecken, also für Fern- undZubringerleitungen benötigt. Das Gelände ist durch die Verbindungslinie markanterGeländepunkte darzustellen. Einzutragen sind auch wichtige Betriebspunkte, wieBauwerke, Abzweig- und Abgabeschächte und ausgeprägte Hoch- und Tiefpunkte.

Die hydraulischen Druckverhältnisse sind darzustellen.Insbesondere sind folgende Drucklinien einzutragen:

� statische Drucklinie, das ist der Wasserspiegel im Hochbehälter oder der Einstelldruckdes Druckminderventils im Abgabeschacht,

� Drucklinie für den Betriebszustand I, das ist die Drucklinie für den größtenFörderstrom des Pumpwerks ohne Wasserabnahme durch Verbrauch,

� Drucklinie für den Betriebszustand II, das ist die Drucklinie für den größtenStundenverbrauch an verbrauchsreichen Tagen,

� Drucklinie für den Betriebszustand III, das ist die Drucklinie derLöschwasserentnahme, mit größtem Stundenverbrauch an Tagen mit mittleremVerbrauch.

Für jede Teilstrecke der Drucklinien ist der größte Durchfluss Qmax oder der Durchflussbei Löschwasserentnahme Qf in l/s, die Fließgeschwindigkeit v in m/s und dasDruckverlustgefälle J in ‰ einzutragen. Höhenbezugslinien sind in 10 m Abstand,ausgehend von der Bezugsbasis bis über die höchste Höhe der Drucklinieneinzuzeichnen. Die senkrechten Bezugslinien der Knotenpunkte, Nennweitenwechsel,Endhydranten und sonstige wichtige Punkte sind bis zur höchsten Druckliniedurchzuziehen. An den Schnittpunkten mit den Drucklinien ist die Druckhöhe anzugeben(siehe auch hydraulischen Nachweis ).Hinweise zu den Längsschnitten

Allgemeines

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Einzutragen sind insbesondere

� Geländehöhen zumindest an den Gefällebrechpunkten, Knotenpunkten undBauwerken sowie Böschungen, Gewässern und Verkehrswegen nach demtatsächlichen Profil

� Rohrgrabentiefe� Rohrgrabensohle� Rohrleitung mit Gefälle in ‰� Längen zwischen den Gefällebrechpunkten und zwischen Bauwerken oder

Knotenpunkten� Nennweite, Werkstoff, Nenndruck und Längen gleicher Nennweiten� Kilometrierung� Gemeindegebiet� Höhenbezugslinien in 10 m Abstand bis über die höchste Höhe der Drucklinien.

Längsschnitt für Fern- und Zubringerleitungen(M 1 : 5.000/500)

Soweit nicht bereits in einem Übersichtslängsschnitt dargestellt, sind die Drucklinien wiezuvor erläutert einzutragen.

Ferner sind auch einzutragen

� Bezeichnung und Leitungs-km der Bauwerke� Winkelpunkte mit Nummer und Leitungs-km� Kreuzungen mit erdverlegten Leitungen, Gewässern und Verkehrswegen.

Längsschnitt eines Ortsnetzes mit Anschluss an eine Fernleitung(M 1 : 2.500/250)

Es sind u.a. einzutragen

� alle hydraulischen Drucklinien, ausgenommen Betriebszustand I� alle Hydranten, Schieber und sonstige Bauteile.

Längsschnitt eines Ortsnetzes mit Pumpwerk und Hochbehälter(M 1 : 2.500/250)

Einzutragen sind insbesondere

� für eine Grundwassererschließung die Höhen des Geländes, der Sohle des Brunnens(Darstellung kann bei tiefen Brunnen unterbrochen werden), des Ruhewasserspiegelsmit Messdatum und des abgesenkten Wasserspiegels bei ... l/s Entnahme mitMessdatum.

� die Drucklinie und die gesamtmanometrische Förderhöhe der Vorpumpe� für Pumpwerke mit Saugbehältern die Höhen in m üNN des Wasserspiegels und der

Saugbehältersohle� für Hochbehälter die Höhen in m üNN des Wasserspiegels und der Sohle� die Drucklinien für die Betriebszustände I – III und die statische Drucklinie.

Die Bauwerke sind zu bezeichnen und möglichst maßstäblich im Schnitt darzustellen.

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Hinweise zu den Bauzeichnungen für bauliche AnlagenFällt bei einem Bauwerk Abwasser an, so müssen die Entwurfs- undGenehmigungsunterlagen auch die Abwasseranlagen in einer Form darstellen, dass sieals Antragsunterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren geeignet sind. Die abzuleitendenWassermengen sind anzugeben.

Hinweise zum hydraulischen NachweisDie hydraulischen Berechnungen sind im allgemeinen in einer Tabelle durchzuführen. DieBerechnungsgrundlagen sind anzugeben. Für die Drucklinienberechnung ist in der Regeldie vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft herausgegebene Tabelle über dieDruckverluste in Rohrleitungen zu verwenden. Abweichungen hiervon sind zu begründen.Bei großen Ortsnetzen sind zur besseren Übersichtlichkeit Rohrnetzpläne beizugeben.Für Fernleitungen sind die Druckstöße zu untersuchen.

Auch die maschinentechnischen Berechnungen, wie Kraftbedarf, gewählte Leistung derPumpen und Antriebsmotore, Stromverbrauch, Druckstoßsicherung und ähnliches sindhier anzuführen.

Zur Anwendung von EDV-Anlagen siehe Abschnitt 3.1 (Form der Entwürfe).

Hinweis zu der KostenberechnungDie Kostenermittlung ist nach Anlage 9 zu gliedern.

Hinweise zum Fragebogen zur WasserversorgungDem Entwurf ist ein ausgefüllter Fragebogen nach Anlage 8 beizugeben.

Für den Vorentwurf genügt es meist, die Hauptwerte beim Vorhabensträger örtlich zuerheben.

Hinweise zu den Stellungnahmen und Gutachten DritterDem Entwurf – soweit bereits möglich auch dem Vorentwurf – sind mindestensbeizugeben

� das Gutachten des staatl. Gesundheitsamtes� der physikalisch-chemische sowie der mikrobiologische Untersuchungsbefund des

Landesuntersuchungsamtes für das Gesundheitswesen.

soweit erforderlich

� die Stellungnahme des Kreisbrandrates oder -inspektors über die Berücksichtigungdes Brandschutzes

� die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes zur Bodennutzung im Einzugsgebietdes genutzten Wasservorkommens

� die Stellungnahme der Naturschutzbehörden, wenn Belange des Naturschutzes undder Landschaftspflege berührt werden

� ggf. Mischbarkeitsanalysen bei unterschiedlichen Wasserbezugsquellen

Hinweise zum Nachweis der Brunnenergiebigkeit/QuellschüttungDie Brunnenergiebigkeit ist anhand der Aufzeichnungen über den Pumpversuch grafischso darzustellen, dass die Absenkung der Grundwasseroberfläche bei verschiedenenEntnahmen im Beharrungszustand ersichtlich ist (Entnahmemenge je Zeiteinheit,

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWasStand 01/2005 Seite 28 von 35

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Wasserspiegelbewegung während des Pumpversuchs im Brunnen selbst und in den inder Nähe liegenden Brunnen und oberirdischen Gewässern, Wasserandrangslinie). DieLuft- und Wassertemperatur ist anzugeben. Bei mehreren Brunnen (Brunnenreihe) istzusätzlich die Darstellung des Gesamtpumpversuchs beizufügen.Die Quellschüttung ist in einer Quellschüttungstabelle nachzuweisen. Diese mussEigentümer, Lage und Art der Quelle, geologische Schichten des Grundwasserleiters, Artund Tag der Messung, Schüttung in l/s, Temperatur und herrschende Witterung enthalten.

Hinweise zum RohrnetzplanFür große Ortsnetze erleichtert ein Rohrnetzplan im Maßstab 1 : 2.500, die Drucklinien zuberechnen und die Rohrleitungen zu bemessen. Der Rohrnetzplan enthält nur dieRohrleitungen, Knotenbezeichnungen und die Armaturen.

Als Berechnungs-Rohrnetzplan verwendet, werden zum jeweils untersuchtenBetriebszustand der Strangdurchfluss QR , der Durchfluss Qd, die Abnahme Qa und dieLöschwasserentnahme QF eingetragen.

Hinweise zu den LichtbildernLichtbilder können zur Veranschaulichung sinnvoll sein. Deren Notwendigkeit ist imEinzelfall zu prüfen.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

6 Entwürfe für Abwasseranlagen

6.1 Bestandteile des Vorentwurfs� Verzeichnis der Unterlagen� Erläuterung� Übersichtslageplan� Kostenschätzung;

zusätzliche Bestandteile können sein

� Lageplan der Gesamtanlage� Übersichtslängsschnitte� generelle Zeichnungen einzelner Anlagenteile.

6.2 Bestandteile des Entwurfs� Verzeichnis der Unterlagen� Erläuterung� Übersichtslageplan� Lageplan des Kanalnetzes� Längsschnitte der Kanäle� Berechnungsplan mit Teileinzugsgebieten und Bauklassen� hydraulischer Nachweis für das Kanalnetz� Lageplan der Kläranlage� Übersichtslängsschnitt der Kläranlage� Bauzeichnungen der Kläranlage mit allen im Zusammenhang mit der

Abwasserbeseitigung stehenden Anlagenteilen und der Anlagen im Kanalnetz� hydraulische und verfahrenstechnische Nachweise aller Bauteile der Abwasseranlage� Rohrprofile und Grundwasserstände für Kläranlagenstandort� Längsschnitte der Gewässer� Querschnitte der Gewässer� Kostenberechnung

zusätzliche Bestandteile können insbesondere sein

� Lageplan der Gesamtanlage� sonstige Bohrprofile mit Grundwasserständen� Baugrunduntersuchungen� Pläne der Grundwassergleichen� hydraulische Berechnungen für das Gewässer� Biologischer und chemischer Zustand des Gewässerabschnittes� Übersichtslängsschnitte� Standsicherheitsnachweise, insbesondere für die Einleitungsbauwerke� landschaftspflegerischer Begleitplan� Bauwerksverzeichnis für die Einleitungsbauwerke� Grundstücksverzeichnis für die Einleitungsbauwerke.

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWasStand 01/2005 Seite 30 von 35

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

6.3 Bestandteile des Teilentwurfs für einen Bauabschnitt(regelmäßig nur für Zuwendungsverfahren erforderlich)

� Erläuterung zum Bauabschnitt� Lageplan der Gesamtanlage, oder Lagepläne des Kanalnetzes und der Kläranlage� Kostenberechnung für den Bauabschnitt nach Anlage 12

Soweit der Entwurf die nach Abschn. 5.2 geforderten Entwurfsbestandteile noch nichtoder nicht vollständig enthält, sind sie im Teilentwurf für den Bauabschnitt für diesen zuvervollständigen.

6.4 Hinweise zu den einzelnen Entwurfsbestandteilen

Hinweise zur Erläuterung

AllgemeinesIn der Erläuterung sind auch anzugeben oder zu begründen

� Kanalisationsverfahren (Misch- oder Trennverfahren)� Klärverfahren in allen Teilen, einschließlich Mess- und Kontrollverfahren� Bemessung der Anlage auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse mit

Zuschlägen für eine absehbare Entwicklung (Einwohnerzahl, Abwasserart undAbwasserabfluss aus Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetrieben,Fremdwasser)

� Klärschlammanfall und -zusammensetzung, Verfahrensschritte derKlärschlammbehandlung (z. B. Entwässerung, Trocknung) mit angestrebtemTrockenrückstand, Entsorgungsmöglichkeiten gemäß regionalemKlärschlammentsorgungskonzept

� die Hauptwerte MNQ, MQ und HQ100 der Gewässer, in die eingeleitet werden soll� Ergebnisse von Abwasseruntersuchungen

ferner für Abwasseranlagen von Gewerbe- oder Industriebetrieben

� Zahl der Beschäftigten und der ständigen Einwohner des Werksgeländes, wenn derenAbwasser mit erfasst werden soll

� Höchstmenge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials� Höchstmenge und Beschaffenheit der Erzeugnisse� Höchstmenge und Beschaffenheit der festen, flüssigen und gasförmigen Abfälle, die

sich bei der Erzeugung ergeben� der wasserwirtschaftliche Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss)� Abfluss und Beschaffenheit der zum Einleiten in das Gewässer bestimmten Stoffe,

ferner genaue Angaben über die Zeiten, in denen eingeleitet wird� Stoffe, die vor ihrer Einleitung behandelt werden sollen, und die Methode ihrer

Behandlung (Anfallstellen der zu behandelnden Stoffe und deren Beschaffenheit,Behandlungsverfahren mit Bemessungsnachweis, Beschreibung von Sicherheits- undKontrolleinrichtungen).

Enthalten die Angaben ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, so sind sie als solches zukennzeichnen und getrennt vorzulegen.

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Erläuterung zum VorentwurfDie erhobenen oder gemessenen Ausgangswerte für die Planung sindzusammenzustellen;

� Einwohnerzahlen und -entwicklung,� Gewerbe- und Industriebetriebe,� Abwasseranfall und -beschaffenheit,� Niederschläge,� Abfluss- und Güteverhältnisse des Gewässers,� Anforderungen an die Beschaffenheit des Kläranlagenauslaufs,� HHW mit Datum,� Abfluss und geschätzte Jährlichkeit des Gewässers am Kläranlagenstandort und an

den Entlastungsbauwerken.

Die technischen Maßnahmen, Entwässerungs- und Klärverfahren sowie die Maßnahmenzur Klärschlammbehandlung nach den Vorgaben des regionalen Klärschlammkonzeptessind zu beschreiben und zu begründen. Die Anlagen sind hydraulisch undverfahrenstechnisch zu berechnen, soweit zur Darstellung der Arbeitsweise der Anlagenund zur Schätzung der Bau- und Betriebskosten erforderlich.

Erläuterung zum EntwurfIn der Erläuterung sind auch anzugeben und zu begründen

� die Werkstoffe und Ausführungsarten für die Kanäle� die heizungs-, maschinen- und elektrotechnischen Einrichtungen� die Mess- und Kontrollverfahren einschließlich der Anlagen zur automatischen

Erfassung und Verarbeitung von Betriebsdaten.

Erläuterung zum BauabschnittDas Gesamtvorhaben ist kurz darzustellen, sein Ausführungsstand ist anzugeben und derzu fördernde Bauabschnitt ist vollständig zu beschreiben.

Hinweise zum Übersichtslageplanim Übersichtslageplan sind auch einzutragen

� Wassergewinnungs-, Bade- und große Fischteichanlagen� die Gewässer mit den Grenzen der Überschwemmungsgebiete� die Einleitungsstellen des Vorhabens und von ober- oder unterhalb gelegener

Abwasseranlagen� die Grenzen des gesamten Entwässerungsgebietes� vorhandene und geplante Hauptsammler und Hauptverbindungsleitungen, bei

überörtlichen Vorhaben unter Angabe der Fließrichtung und des Querschnittes� die Sonderbauwerke, wie Regenauslässe, Pump- und Hebewerke, Düker,

Rohrbrücken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken und Regenklärbecken� die Kläranlage

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Hinweise zu den Lageplänen

Lageplan der Gesamtanlage zum Entwurf(M 1: 5.000 oder 1 : 10.000)

Einzutragen sind insbesondere auch

� die Haupt- und Nebensammler mit Fließrichtung, Querschnitt und Gefälle fürvorhandene und geplante Baugebiete

� die Kläranlage, Sonderbauwerke� die Gewässer (Namen, Fließrichtung, amtliche Flußkilometrierung).

Dieser Lageplan ist regelmäßig nur für weiträumige Abwasseranlagen erforderlich.

Lageplan des Kanalnetzes(M 1 : 2.500 oder größer)

Einzutragen sind insbesondere

� die Namen der Hauptstraßen� alle bestehenden und geplanten Kanäle mit Fließrichtung, Querschnitt, Gefälle und

Werkstoff� die Schächte systematisch entgegen der Fließrichtung nummeriert� die Sonderbauwerke� Einleitungsstellen� Teilgebiete mit Grenzen, Bezeichnung, Fläche und Abflussbeiwert (soweit nicht im

Berechnungsplan)� Höhenfestpunkte.

Lageplan der Kläranlage(M 1 : 500 oder größer)

Einzutragen sind insbesondere

� die maßgebenden Höhen und die Hauptmaße der Kläranlage� die Geh- und Fahrwege� die Umzäunung� später erforderliche oder mögliche Erweiterungen

Für große Anlagen ist es zweckmäßig, die unterirdischen Leitungen – Abwasser,Trinkwasser, Betriebswasser, Schlamm, Luft, Gas, Strom, Wärme – in einem eigenenLeitungsplan dazustellen.

Lageplan zum BauabschnittIn dem „Lageplan der Gesamtanlage zum Entwurf“ ist für das Zuwendungsverfahren einefarbige Darstellung gemäß gültiger RZWas zu wählen.

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Hinweise zu den Übersichtslängsschnitten

Übersichtslängsschnitte für den Vorentwurf oder EntwurfÜbersichtslängsschnitte können erforderlich sein, um für überörtliche Vorhaben diehydraulischen Verhältnisse der gesamten Anlage darzustellen.

Einzutragen sind insbesondere

� Gelände- und Sohlhöhen� Gefälle und Querschnittsmaße der Hauptsammler und –leitungen� die wichtigen Höhenkoten der Bauwerke� wichtige Wasserstände und -spiegel in den Bauwerken und Gewässern� für Druckleitungen die Drucklinien der maßgebenden Betriebszustände.

Übersichtslängsschnitte durch die KläranlageDie Wasserspiegellinien sind durch sämtliche Einzelanlagen bis zum Gewässeraufzuzeigen. Dabei ist insbesondere der Hochwasserfall zu berücksichtigen.Einzelanlagen, wie Messstellen, Rechen, Sandfang, Vorklärbecken, biologischeReinigungsstufe, Nachklärbecken u. a., sind schematisch dazustellen. DerAbleitungskanal kann auch getrennt aufgetragen werden.

Hinweise zu den Längsschnitten

Längsschnitte der Gewässer(M 1 : 5.000/100)

In den Längsschnitten sind auch einzutragen

� die Einleitungsstellen� die Uferhöhen� die Flusssohle im Talweg� bestehende Deiche und Stauhaltungsdämme� die Wasserspiegel der Hauptwerte, soweit möglich nach Wasserspiegelfestlegungen.

Längsschnitte der Kanäleim Längenmaßstab des Lageplans des Kanalnetzes im Höhenmaßstab 1:100

Einzutragen sind insbesondere

� Gelände- und Kanalsohlenhöhen� Wasserspiegel in m üNN in den Klärgruben bei Neuplanungen� Maßgebliche Kellersohlenhöhen� Querschnittsmaße� Gefälle� Abflussvermögen� Fließgeschwindigkeit bei voller Füllung� Energielinie, wenn die Fließgeschwindigkeit 4 m/s übersteigt� Werkstoff und Ausführungsart� Schächte mit Schachtnummern� Schachtabstände (Haltungslängen)� höchste Grundwasseroberfläche� Einmündung von Seitenkanälen (auch aus künftigen Baugebieten)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWasStand 01/2005 Seite 34 von 35

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

� Gesamtlängen wichtiger Kanalabschnitte� Straßennamen� Teilgebietsbezeichnungen� Maßgebende Bauwerkshöhen und Wasserspiegel der Sonderbauwerke, insbesondere

der Regenüberlauf-, -rückhalte und -klärbecken und der Regenauslässe in m üNN� Wasserspiegel der maßgebenden Hauptwerte der Gewässer an den

Einleitungsstellen.

Hinweise zu den Querschnitten der GewässerQuerschnitte sind regelmäßig für alle Einleitungsstellen beizugeben.

Einzutragen sind auch

� die Wasserspiegel der maßgebenden Hauptwerte� die Einleitungsbauwerke schematisch� die bestehenden und geplanten Ufersicherungen.

Hinweise zu den BauzeichnungenBauzeichnungen sind für alle Sonderbauwerke und Kläranlagenteile zu erstellen.

Einzutragen sind insbesondere

� die maschinellen und elektrotechnischen, sowie die mess- und regeltechnischenEinrichtungen schematisch

� die Grundwasseroberfläche� die Bodenprofile.

Regenauslässe sind mit den Ausmündungsbauwerken darzustellen. Die Wasserspiegelfür die maßgebenden Hauptwerte der Gewässer sind einzutragen.

Für Kanäle und Schächte (Einsteig-, Sturz- und Spülschächte) genügenRegelzeichnungen oder die Angaben der Norm, nach der sie gestaltet werden. Soweiteine Norm nicht vorliegt, genügt auch die Angabe des einschlägigen Arbeitsblattes derDeutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser- und Abfall e.V. (früher ATV-DVWK, jetzt DWA.)

Hinweise zu den Berechnungen

Hydraulischer Nachweis für das KanalnetzAls Grundlage dienen die Arbeitsblätter der DWA. Die Rechenmethoden sindentsprechend den zu planenden Anlagen zu wählen.

Für die Einleitungsstellen ist das maßgebende Hochwasser zu ermitteln, ab dem dasKanalsystem beeinträchtigt wird.

Zur Anwendung von EDV-Anlagen siehe Abschnitt 3.1

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWasStand 01/2005 Seite 35 von 35

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Hydraulische und verfahrenstechnische Nachweise der Kläranlage und SonderbauwerkeDie einzelnen Berechnungsgrundlagen sind anzugeben. Alle abwassertechnischen undhydraulischen Vorgänge in den einzelnen Anlagenteilen sind zu berechnen und zubegründen.

Auf das maßgebende Hochwasser und dessen Jährlichkeit, ab dem die Kläranlagebeeinflusst wird.

Für Pump- und Hebewerke der Kläranlage und im Kanalnetz sowie wesentlicheMaschinen und Heizungsanlagen sind ebenfalls die notwendigen Berechnungenbeizufügen. Die Berechnungen haben die Teil- und Volllastzustände zu erfassen.

Hinweis zu den KostenberechnungenDie Kostenermittlungen sind nach Anlage 12 zu gliedern.

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 1Stand 01/2005 Seite 1 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Gliederung des Vorberichts

1. Allgemeine Verhältnisse und Grundlagen

1.1 Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

1.2 Ausstattung des Raumes� Siedlungen� Verkehrserschließung� Wasserversorgungsanlagen� Abwasseranlagen� Hochwasserschutzanlagen� Schutzgebiete

1.3 Vorhandene Planungen� Einschlägige Ergebnisse und Ziele aus Regionalplänen, Fachplänen (Nahbereichsplanungen,

wasserwirtschaftlichen Rahmen und Sonderplänen, Planungen für Freizeit und Erholung,Verkehrsplanungen), Bauleitplänen

1.4 Stand der Flurbereinigung

2. Wasserwirtschaftliche Bestandsaufnahme

2.1 Gewässerkundliche Grundlagen

2.1.1 Gewässernetz und Niederschlagsgebiet� Größe der Teilniederschlagsgebiete� Gefälleverhältnisse� Geologie des Planungsgebietes� Bodentypen und Bodenbewirtschaftung

2.1.2 Niederschlag� Repräsentative Messstationen� mittlere Niederschlagshöhen� maßgebende Starkniederschläge

2.1.3 Abfluss� Mittlerer Abfluss� Schätzung der Scheitelabflüsse, ggf. mit Hilfe überschlägiger Berechnung aus Niederschlägen,

bei häufigeren Sommerhochwassern (ca. 2- bis 5-jährlich) und bei Extremereignissen (ca.100-jährlich)

2.1.4 Gewässerbeschaffenheit� Gütezustand des Zuflusses� mögliche Reinhaltung des Grundsees

2.2 Gewässerausbau� Gewässerausbauten, bestehend und geplant, Ausbaugrößen� landschaftlich wertvolle Gewässerstrecken

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 1Stand 01/2005 Seite 2 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

2.3 Hochwassergefahren, Hochwasserschäden

2.3.1 Siedlungen und Anlagen� Bei HHW bedrohte Wohngebäude (Einwohnerzahl), gewerbliche Gebäude

(Beschäftigungszahl), landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Verkehrswege und sonstigeAnlagen (Triebwerke, Brücken, Wehre u.ä.)

� Höhe der Hochwasserschäden (soweit Schätzungen vorliegen)

2.3.2 Landwirtschaftliche Nutzflächen� Überschwemmungsflächen im Einflussbereich des Rückhaltebeckens (ggf. aufgegliedert für

einzelne Gewässerabschnitte und nach Kulturarten) bei häufigeren Sommerhochwassern (ca.2- bis 5jährlich) und bei Extremereignissen (ca. 100jährlich)

3. Geplantes Vorhaben

3.1 Technische Gestaltung� Kennwerte (Stauhöhe, Staufläche, Stauinhalt, Größe des Schutz- und Nutzraumes und des

Grundsees)� Auswirkungen auf Natur und Landschaft

3.2 Kostenschätzung� Baukosten� Unterhaltungskosten

4. Erfolg des Vorhabens� Vor Hochwasser geschützte Siedlungen, Anlagen und Nutzflächen� Verminderung von Überschwemmungsschäden� Einsparungen bei notwendigen Ausbauvorhaben� Erholungswirkungen

5. Sonstige Erläuterungen� Interessentenkreis, Vorhabensträger� vorgesehene Regelung für Bedienung, Überwachung und Unterhaltung� Vorstellungen über die Finanzierung� notwendige Folgemaßnahmen (z.B. Vorflutausbau zwecks geregelter schadloser

Bewirtschaftung)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 2 Stand 01/2005 Seite 1 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bauwerksverzeichnis (i.a. nur für Gewässerausbau und Hochwasserschutz

und nur für staatliche Vorhaben erforderlich) ________________________________________________________________________________ (Vorhaben) ________________________________________________________________________________ (Gemeinde, Landkreis)

Entwurfsverfasser Vorhabensträger

(Datum) (Unterschrift) (Datum) (Unterschrift)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 2 Stand 01/2005 Seite 2 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Fluß-km Bezeichnung a) bisheriger

b) künftiger Unter-haltungs-pflichtiger/ Eigentümer

geplante Veränderungen, vorgesehene Regelungen über Kostenbeiträge u.ä.

1 0,000-

0,897

Verlegung und Ausbau des Aubaches (Gew III- Wildbach)

a) Gemeinde Adorf

b) Freistaat Bayern

Der Aubach soll für einen Abfluss von HQ... ausgebaut werden. Dies ist in der bisherigen Trasse nicht möglich. Er muss dazu verlegt werden. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Gemeinde Adorf beteiligt sich aufgrund der Vereinbarung vom ........... mit ... % der Baukosten. Die Unterhaltung der ausgebauten Bachstrecke obliegt gemäß Art. 43 BayWG dem Freistaat Bayern.

2 0,239 Brücke a) Gemeinde Adorf

b) Freistaat Bayern

Die vorhandene Brücke soll abgebrochen werden und entsprechend der neuen Trasse des Aubaches an neuer Stelle errichtet werden. Sie erhält eine lichte Weite von 15,50 m und eine Breite von 6,50 m. Der Freistaat Bayern trägt die Kosten des Abbruches voll und die des Neubaus im Verhältnis zur bisherigen Breite der Brücke. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt die Gemeinde Adorf gemäß Vereinbarung vom ____________ .

3 0,740-

0,830

Zufahrt zum Anliegergrundstück

Fl. Nr.

503/2

a) Anlieger

b) Anlieger

Die vorhandene Zufahrt wird durch die Verlegung des Aubaches unterbrochen. Stattdessen wird am rechten Ufer von der Gemeindestraße bis zum Anschluss an die alte Zufahrt ein Privatweg errichtet. Die Kosten zählen zu den Baukosten des Vorhabens.

4 0,855 Einleitung des Regenwassers aus dem Regenwasserkanal

_________________

(nähere Bezeichnung) in den Aubach

a) Gemeinde Adorf

b) Freistaat Bayern

Das vorhandene Einleitungsbauwerk wird im Zuge des Gewässerausbaues neu erstellt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung des Einleitungsbauwerkes und einer anteiligen Gewässerstrecke im Bereich der Einleitung obliegt der Gemeinde Adorf und ist im Wasserrechtsbescheid für die Einleitung vom ...... näher geregelt.

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 3Stand 01/2005 Seite 1 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Grundstücksverzeichnis(nur für staatliche Vorhaben erforderlich)

________________________________________________________________________________(Vorhaben)

________________________________________________________________________________(Gemeinde, Landkreis)

Für die Nutzungsarten werden folgende Abkürzungen verwendet:

A = Ackerland Gr = Grünland NH = NadelwaldAbl = Abbauland GrA = Grünland-Acker P = ParkplatzAgl = Austellungsgelände H = Wald Pl = PlatzAgr = Acker-Grünland Hal = Halde S = StraßeAnl = Grünanlage Hei = Heide Spo = SportflächeBgl = Bahngelände Hf = Hof-und Gebäudefläche Str = StreuwieseBpl = Bauplatz Hpf = Hopfenpflanzung TP = MarksteinschutzflächeBtr = Betriebsgelände Hu = Hutung U = UnlandD = Deich (Damm) LH = Laubwald Üb = ÜbungsgeländeFhf = Friedhof LNH = Mischwald W = WieseFpl = Flugplatz Lpl = Lagerplatz Wa = WasserflächeG = Gartenland Mo = Moor Wg = Weingarten

Entwurfsverfasser Vorhabensträger

(Datum) (Unterschrift) (Datum) (Unterschrift)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 3Stand 01/2005 Seite 2 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 4 Stand 01/2005 Seite 1 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Schriftfeld für Pläne

• Das Schriftfeld soll für neu erstellte Planunterlagen verwendet werden. • Externe Unterlagen sind mit einer Anlagennummer zu versehen und im Inhaltsverzeichnis

aufzunehmen Anmerkung: Die Darstellung der Schriftfelder ist verkleinert! Alternative 1

Index Bemerkung geänd. am Name gepr. am Name

Vorhaben: Projektname Anlage:

Projektbezeichnung Anlage

Plan-Nr.:

Vorhabensträger: Vorhabensträger Plan-Nr. Landkreis: Landkreis Gemeinde: Gemeinde Schutzvermerk/Dateiname:

Vorhabenskennzeichen (WAL):* Maßstab: entw.

1 : 1000 / 100 Längsschnitt gez. gepr.

Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

________ ________________________ ________ ____________________ Datum Unterschrift Entwurfsverfasser Datum Unterschrift Vorhabensträger

* bei staatlich geförderten Vorhaben

Mind. 10 cm freihalten für Prüf- und Genehmigungshinweise sowie für Änderungshinweise

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 4 Stand 01/2005 Seite 2 von 2

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Alternative 2

Vorhaben: Projektname Anlage:

Projektbezeichnung Anlage

Plan-Nr.:

Vorhabensträger: Vorhabensträger Plan-Nr. Landkreis: Landkreis Gemeinde: Gemeinde Schutzvermerk/Dateiname:

Vorhabenskennzeichen (WAL)*: Maßstab: Ausgabe vom:

1 : 1000 / 100 Längsschnitt Ersatz für Ursprung

Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

entw. ________ ________________________ ________ ____________________ gez. Datum Unterschrift Entwurfsverfasser Datum Unterschrift Vorhabensträger gepr.

* bei staatlichen und staatlich geförderten Vorhaben

Mind. 10 cm freihalten für Prüf- und Genehmigungshinweise sowie für Änderungshinweise

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 5Stand 01/2005 Seite 1 von 3

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Gliederung der Erläuterung für

Gewässerausbauten und Hochwasserschutz

1. Vorhabensträger� Vorhabensträger� Begünstigter� Gewässerordnung

2. Zweck des Vorhabens� Zielsetzungen

3. Bestehende Verhältnisse

3.1 Lage des Vorhabens

3.2 Geologische, bodenkundliche, morphologische und sonstige Grundlagen� Auflistung vorh. Gutachten � Baugrunderkundungen� Grundwasser� Geologie� Geländemorphologie� Altlasten� Ist-Zustand der Gewässer, Talauen� Gewässerstruktur� Gewässergüte

3.3 Hydrologische Daten� Vorhandene Berechnungsmodelle (N/A-Modelle/1d/2d etc.)� Einzugsgebiete� Abflüsse (HQ1 bis HQ100; höhere Abflüsse bei Talsperren, Stauanlagen, Rückhaltebecken,

Hochwasserschutzanlagen; MQ; HHQ; ereignisbezogene Abflussdaten; ggf. bordvollerAbfluss)

� klimatische Verhältnisse� Überschwemmungsgebiete

3.4 Gewässerbenutzungen� Stauanlagen� Entnahmen, Einleitungen� Wasserkraftnutzungen� Freizeit, Erholung� Sondernutzungen

3.5 Ausgangswerte zur hydr. Bemessung� Ausbauabfluss (Qmax; Q (t))� Freibord� Geschiebe, Erosion, Sedimentation� Eis, Totholz, Treibholz� Verklausungsgefahren� Rauheiten� Fließzustände

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

3.6 Sparten und Kreuzungsbauwerke� Sparten (im direkten Umgriff)� Gas, Strom, Fernmeldeleitungen, Wasserversorgung, Abwasser, etc.� Brücken, Tiefbauten, nahe Bebauung

4. Art und Umfang des Vorhabens

4.1 Gewählte Lösung� Untersuchte Varianten� gewählte Lösung/Begründung

4.2 Konstruktive Gestaltung� Einteilung in Funktionsbereiche / Gewässerabschnitte� Maßnahmen und Baukonstruktionen� Regelabmessungen� geführte Nachweise� Wegeanbindungen (öfftl., Anlieger, Deichverteidigung etc.)� Spartenumlegungen

4.3 Betriebseinrichtungen� Art und Leistung� Lage und Funktionsweise

4.4 Beabsichtigte Betriebsweisen� Steuerungskonzept� Lastfälle� max. Abflüsse

4.5 Anlagenüberwachung� Messeinrichtung� Kontrolleinrichtungen� Alarm- und Betriebsplan� Überwachung� Betriebsvorschrift� Überprüfungen

5. Auswirkung des Vorhabens

5.1 Hauptwerte der beeinflussten Gewässer

5.2 Grundwasser und Grundwasserleiter

5.3 Wasserbeschaffenheit

5.4 Überschwemmungsgebiete

5.5 Überschreitung des Bemessungshochwassers� Auswirkungen� Vorwarnzeiten

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 5Stand 01/2005 Seite 3 von 3

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

5.6 Natur, Landschaft und Fischerei

5.7 Wohnungs- und Siedlungswesen

5.8 Öffentliche Sicherheit und Verkehr

5.9 Anlieger und Grundstücke

6. Rechtsverhältnisse

6.1 Unterhaltspflicht betroffener Gewässerstrecken

6.2 Unterhaltspflicht und Betrieb der baulichen Anlagen

6.3 Beweissicherungsmaßnahmen

6.4 Privatrechtliche Verhältnisse berührter Grundstücke und Rechte� Grunderwerb� Nutzungseinschränkungen, Grunddienstbarkeiten� Entschädigungen

6.5 Gewässerbenutzungen� Ausleitungs- und Einleitungsrecht� Wasserkraftanlage� Fischerei� Sonstiges

7. Durchführung des Vorhabens

7.1 Abstimmung mit anderen Maßnahmen

7.2 Einteilung in Bauabschnitte

7.3 Bauablauf

7.4 Bauzeiten

7.5 Projektrisiken� Finanzierung� Genehmigung� Hochwasser während der Bauzeit

8. Baukosten

8.1 Gesamtkosten� Grundstückskosten� Herstellkosten� ggf. Unterhaltskosten

8.2 Kostenbeteiligungen

9. Wartung und Verwaltung der Anlage

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 6Stand 01/2005 Seite 1 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Kostengliederung für Gewässerausbau undHochwasserschutz

............................................................................................(Vorhaben)

............................................................................................(Gemeinde, Landkreis)

Kostenschätzungbzw.

Kostenberechnung(Seite 1 - ...)

Vorhabensträger: Aufgestellt:

.............................., den............................ ..........................den..........................

........................................................ (Unterschrift)

.................................................................. (Unterschrift)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 6Stand 01/2005 Seite 2 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge /Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis

(netto)

Kostenart,Aufteilung etc.Bei Gew.III sindauch dieZuwendungs-fähigen Kostenaufzunehmen

1 Grundstückskosten1.1 Grunderwerb1.2 Grunddienstbarkeiten1.3 Grundstücksnebenkosten1.4 Freimachen

Summe 1

2 Herrichten undErschließen

Bei Talsperren undRückhaltebecken 2.1 Herrichten2.2 Öffentliche Erschließung2.3 Nichtöffentliche

Erschließung 2.4 Entschädigungsleistungen

Bei Wildbächen, einschließlichSanierung der Einzugsgebiete 2.1 Wegebau2.2 Wasserversorgung,

Abwasserregelung (Almen)2.3 Materialseilbahnen

Bei Gewässerausbauten undHochwasserschutz2.1 Uferwege2.2 sonstige Unterhaltungswege2.3 übrige Straßen und Wege2.4 Brücken

Summe 2

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 6Stand 01/2005 Seite 3 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge /Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis

(netto)

Kostenart,Aufteilung etc.Bei Gew.III sindauch dieZuwendungs-fähigen Kostenaufzunehmen

Übertrag

3 Bauwerk-Baukonstruktionen

Bei Talsperren undRückhaltebecken3.1 Absperrbauwerke,

Entlastungs-und Entnahmeanlagen,Untergrundabdichtung

3.2 Maßnahmen im Stauraum3.3 Gewässerausbau im

Unterwasser3.4 Betriebsgebäude; Kraftwerk

Bei Wildbächen, einschließlichSanierung der Einzugsgebiete3.1 Gewässerausbau3.2 Wundhangverbauung3.3 Lawinenverbauung3.4 Almsanierung

Bei Gewässerausbau undHochwasserschutz3.1 Gewässerbett3.2 Querbauwerke3.3 Längsbauwerke3.4 Deiche,

Stauhaltungsdämmeund zugehörige Wege

3.5 Binnenentwässerungs-dämme

Summe 3

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 6Stand 01/2005 Seite 4 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge /Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis

(netto)

Kostenart,Aufteilung etc.Bei Gew.III sindauch dieZuwendungs-fähigen Kostenaufzunehmen

Übertrag

4 Technische Anlagen(Betriebstechnik,Stahlwasserbau,Mess- und Steuertechnik)

4.1 Abwasser-, Wasser-Gasanlagen

4.2 Wärmeversorgungsanlagen4.3 Lufttechnische Anlagen4.4 Starkstromanlagen4.5 Fernmelde- und

informations-technische Anlagen

4.6 Pumpwerke, Schöpfwerke4.7 Stahlwasserbau4.8 Mess-, Steuer-,

Regeltechnik4.9 Sonstige Anlagen4.10 Leistungen für Dritte

Summe 4

5 LandschaftspflegerischeAußenanlagen und Maßnahmen

5.1 Geländeflächen5.2 Befestigte Flächen5.3 Baukonstruktionen

in Außenanlagen5.4 Technische Anlagen in

Außenanlagen5.5 Einbauten in Außenanlagen5.6 Sonstige Maßnahmen für

Außenanlagen undBaustelleneinrichtung

Summe 5

6 Ausstattung undKunstwerke

Summe 6

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 6Stand 01/2005 Seite 5 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge /Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis

(netto)

Kostenart,Aufteilung etc.Bei Gew.III sindauch dieZuwendungs-fähigen Kostenaufzunehmen

Übertrag

7 Baunebenkosten7.1 Bauherrenaufgaben7.2 Vorbereitung der

Objektplanung7.3 Architekten- und

Ingenieurleistungen7.4 Gutachten und Beratung7.5 Öffentlichkeitsarbeit7.6 Kunst7.7 Finanzierung7.8 Allgemeine Baunebenkosten7.8 Sonstige Baunebenkosten

Summe 7

Gesamtkosten netto(Summe 1-7)- Herstellkosten ohne

Grundstückskosten netto(Summe 2-7)

- Umsatzsteuer für 1-7- Umsatzsteuer für 2-7

Gesamtkosten brutto(Summe 1-7)

Gesamtkosten brutto(Summe 2-7)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 7Stand 01/2005 Seite 1 von 4

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Gliederung der Erläuterung für Wasserversorgungsanlagen

1 Vorhabensträger

� Name und Sitz� Tag der Antragstellung, Antrag� Satzung, Verträge, Zweckvereinbarungen

2 Zweck des Vorhabens� Versorgungsgebiet� neu oder besser zu versorgende Gemeinden und Gemeindeteile

3 Bestehende Verhältnisse

3.1 Gemeinde / Versorgungsgebiet� geographische, topographische, geologische Verhältnisse� Niederschlagsverhältnisse (Kleinst- und langjährige Mittelwerte von hN)� Siedlungsstruktur und Nutzungsarten (Bauleitpläne)� Bevölkerung, Bevölkerungsverteilung, voraussichtliche Entwicklung� Fremdenverkehr� gewerbliche und industrielle Struktur, voraussichtliche Entwicklung

3.2 Bestehende Wasserversorgung

3.2.1 Art� Trinkwasser� Betriebswasser� Löschwasser

3.2.2 Beurteilung� Menge� physikalisch–chemische Beschaffenheit� mikrobiologische Beschaffenheit� technischer Stand, baulicher Zustand

3.3 Abwasserverhältnisse� Kanalnetz� Kläranlage� Kleinkläranlagen

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 7Stand 01/2005 Seite 2 von 4

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

4. Art und Umfang des Vorhabens

4.1 WasserbedarfsberechnungDas Ergebnis der Einzelerfassung mit Fragebögen (Anlage 6) ist, ggf. unterteilt nachVersorgungszonen, für jede Gemeinde und jeden Gemeindeteil zweckmäßig in Tabellenzusammenzustellen. Die zukünftigen Bedarfswerte sind für eine absehbare Entwicklungauf der Grundlage der Bauleitplanung und gemeindlichen Entwicklungsplanung zuschätzen.

Derzeitiger gemessener Wasserverbrauch

� mittlerer Tagesverbrauch im Jahresdurchschnitt� größter Tagesverbrauch

Mit Erfahrungswerten errechneter, derzeitiger und künftiger Wasserbedarf

� mittlerer Wasserbedarf

GemeindeOrt

derzeit (20....) in .... Jahren d. J. 20....

Einwohner Wasserbedarfl/Ed m³/d

Einwohner Wasserbedarfl/Ed m³/d

� größter Wasserbedarf

GemeindeOrt

derzeit (20....) in .... Jahren d. J. 20....

Einwohner Wasserbedarfl/Ed m³/d

Einwohner Wasserbedarfl/Ed m³/d

� Jahresmengen

GemeindeOrt

derzeit (20....) in .... Jahren d. J. 20....

Einwohner Wasserbedarfl/Ed m³/d

Einwohner Wasserbedarfl/Ed m³/d

Wasserbedarfswerte für die Bemessung� Wasserfassung (l/s, m³/d, m³/a)� Wasseraufbereitung (l/s)� Wasserförderung (l/s)� Wasserspeicherung (m³/d)� Wasserverteilung (Stundenspitze)� Wirtschaftlichkeitsberechnung (m³/a)� Wasserrechtliche Erlaubnis/Bewilligung (l/s, m³/d, m³/a)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 7Stand 01/2005 Seite 3 von 4

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

4.2 Deckung des Wasserbedarfs � Möglichkeiten der Wasserbedarfsdeckung und deren Beurteilung, Begründung der

gewählten Lösung� hydrogeologische Verhältnisse� wasserwirtschaftliche Bilanz� Begründung der Arbeiten zur Wassererschließung (Menge, chemische

Beschaffenheit, bakteriologische Beschaffenheit)

� bei Wassergewinnung aus Brunnen: � höchste Förderung in l/s, höchste Tagesmenge in m³, höchste Jahresmenge in m³;

Art des Brunnenausbaues und der Fördereinrichtungen; für Pumpanlageninsbesondere Art uns Leistung des Antriebs, Förderstrom mit zugehörigerFörderhöhe, Betriebsweise (z.B. automatische Schaltung)

� bei Wassergewinnung aus Quellen:� Quellschüttungen (gemessene niedrigste und höchste Schüttungen,

Beobachtungszeit), Art der Wasserfassung

� Art der Wasseraufbereitung mit Angaben über Anfall und Beseitigung desSpülwassers

� Überwasser und seine Beseitigung� welche benachbarten Wassergewinnungsanlagen, Abwasseranlagen,

Bodenaufschlüsse und Anlagen zum Lager, Abfüllen, Umschlagen oder Befördernwassergefährdender Stoffe beeinflusst werden oder einen schädlichen Einflussausüben können

� Wasserschutzgebiet

� Anlagen und Nutzungen im Wasserschutzgebiet und Wassereinzugsgebiet, dieeine Gefährdung des Wasservorkommens besorgen lassen; Sanierung

4.3 Beschreibung und Begründung der erforderlichen Bauten

� Darstellung der Wahllösungen und Begründung der gewählten Lösung für dieGesamtanlage

� Wasserfassung� Wasserentkeimung� Wasserförderung

� Maschinenhaus� Saugbehälter� Betriebsgebäude (ggf. auch Wohn- und Nebengebäude)� Pumpen und Antriebsmotore, insbesondere Förderstrom, Förderhöhe,

Strombedarf� Rohrinstallation, Absperrorgane, Druckstoßsicherung� Stromzuführung, Transformatoren, Notstromversorgung� Starkstromanlage, � Messvorrichtungen, Fernmess- und Fernsteueranlage, Fernsprechanschluss� Beleuchtung, Beheizung

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 7Stand 01/2005 Seite 4 von 4

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

� Wasserspeicher� Inhalt� Lage, Höhenlage, Standort� bauliche Anordnung� Rohrinstallation, Absperrorgane, Rohrbruchsicherung� Betriebsweisen� Messvorrichtungen

� WasserverteilungEs sind jeweils anzugeben und zu begründen: Rohrwerkstoffe, Druckstufen, Entlüftungs-und Spüleinrichtungen, Absperrorgane für

� Fernleitungen� Zubringerleitungen� Hauptleitungen � Messvorrichtungen � Einrichtungen für die Löschwasserentnahme, Löschwasservorrat,

Löschwassermengen, Drücke an den wichtigsten Hydranten� Druckverhältnisse: Es sind die Drücke an den wichtigsten Punkten des

Rohrnetzes aus der Berechnungstabelle anzugeben.� Anschlussleitungen: Anzahl, durchschnittliche Länge, Werkstoff, � Anschlussorgan, Messvorrichtung, ggf. Hausdruckminderer� Höhenlage und Festpunkte

5 Auswirkungen des Vorhabens auf� das Grundwasser� die Abwasserverhältnisse� Natur und Landschaft� bestehende Rechte

6 Rechtsverhältnisse� Baurechtliche Verfahren� Erlaubnis/Bewilligung der Wasserableitung� Festsetzung des Wasserschutzgebietes� Privatrechtliche Verfahren Grunderwerb, Grunddienstbarkeiten usw.� Beweissicherungen

7 Kostenzusammenstellung

8 Durchführung des Vorhabens� Einteilung in Bauabschnitte� beabsichtigte Ausschreibungsart, Aufteilung in Baulose� geschätzte Bauzeit� besondere Vorkehrungen (z. B. Aufrechterhaltung der Versorgung während der

Bauzeit)� Abstimmung mit anderen Vorhaben� Projektrisiken (genehmigungsrechtliche Risiken, Finanzierungsrisiken)

9 Wartung und Verwaltung der Anlage

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 8Stand 01/2005 Seite 1 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Fragebogenzur Wasserversorgung

der Gemeinde....................................................., Landkreis,................................................................

Erläuterung:

Der Fragebogen ist in seinem Teil A durch die Gemeinde auszufüllen. Die Angaben sind notwendig, umdie Anlagenteile richtig bemessen und die künftige Wirtschaftlichkeit beurteilen zu können. Falsche oderunvollständige Angaben können zu nachteiligen Folgen führen.

Im Teil B nimmt die Aufsichtsbehörde zu den Angaben der Gemeinde Stellung.

Im Teil C wertet der Entwurfsverfasser den Fragebogen aus.

Teil AAngaben der Gemeinde

1. Nach dem Stande vom ................................. 20.... besteht die Gemeinde

.............................................................................aus folgenden Orten:

Ort(Name)

Anwesen(Anzahl)

Personen(Anzahl)

Großvieh(Stück)

Kleinvieh(Stück)

Summe(Wenn der Platz nicht ausreicht, Beiblatt beifügen)Großvieh = Pferde, Rinder über 1 JahrKleinvieh = Kälber, Schweine, Ziegen

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 8Stand 01/2005 Seite 2 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

2. Von den oben angegebenen Orten sollen an die Wasserversorgung ganz oder teilweiseangeschlossen werden (bei teilweisem Anschluss nur die entsprechenden Zahlen angeben; istein Ort mehreren Versorgungszonen zuzuordnen, so sind die angaben für jede Zone gesonderterforderlich):

Ort(Name)

Anwesen(Anzahl)

Personen(Anzahl)

Großvieh(Stück

Kleinvieh(Stück)

Summe(Wenn der Platz nicht ausreicht, Beiblatt beifügen)

3. Angaben über die voraussichtliche Entwicklung der Einwohner- und Viehzahlen in den nächstenJahren:

3.1 Ist mit Vergrößerung oder Verkleinerung zu rechnen – warum? ..............................................................................................................................................................................................................

3.2 Ausgewiesene, aber noch nicht bebaute Baugebiete .....................ha für...................................Einwohner

3.3 ...........................................................................................................................................................

4. Bei der Ermittlung des Wasserverbrauchs ist zu berücksichtigen:

Gewerblicher Gartenbau ............... m² GartenflächeHausgärten ............... m² GartenflächeGüllewirtschaft ............... Stück GroßviehWeinbau ............... ha WeinbauflächeHopfenbau ............... Stück HopfenstöckeKleinmolkereien ............... hl Milchumsatz / JahrKleinbrauereien ............... hl Bierausstoß / JahrFremdenverkehr ............... Übernachtungen / Jahrhiervon entfallen auf den Sommer ............... Übernachtungen Winter ............... ÜbernachtungenHeilanstalten, Krankenhäuser ............... BettenGroßverbraucher (Fabriken, Brauereien usw.):................................................................. ................ m³ Jahresbedarf................................................................ ................ m³ Jahresbedarf

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 8Stand 01/2005 Seite 3 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Ist in den nächsten Jahren mit einer weiteren Ansiedlung von Großverbrauchern zu rechnen

Welchen?..........................................................................................................................................

..........................................................................................................................................................

5. Gemessener Jahreswasserverbrauch der Gemeinde (bei bestehenden zentralen Anlagen):

Ort(Name)

Messung über (Hauptwasserzähler,Hauswasserzähler

20...m³

20...m³

20...m³

20...m³

Summe

................................., den ............................ 20....

................................................................................

Siegel (Unterschrift)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 8Stand 01/2005 Seite 4 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Teil B

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde

Zu den Angaben in Teil A (insbesondere zu Ziffer 1, 3, 4 letzter Absatz, und 5):

................................., den ............................. 20...

............................................................................... (Landratsamt)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 8Stand 01/2005 Seite 5 von 5

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Teil C

Auswertung durch den Entwurfsverfasser

1. Die Angaben in Teil A wurden am ........................................überprüft und richtig befunden /berichtigt / ergänzt.

Die Angaben in Teil A Ziffer 2 enthalten nur Anwesen, die tatsächlich angeschlossen werdensollen und können.

2. Berechnung des Wasserbedarfs der Gemeinde(gegebenenfalls aufgeteilt nach Versorgungszonen)

Tagesbedarfan verbrauchsreichen

Tagenim

JahresdurchschnittJahresbedarf(m³)

Wasseranteile(WA)

je l im ganzen (m³) je l im ganzen(m³)

........Personen

...... Stück Großvieh

...... Stück Kleinviehsonstige Abnahmen..............................................................

.......

.......

.......

.......

.......

.......

.........................

..........................

.........................

.........................

.........................

.........................

.....

.....

.....

.....

.....

.....

.....................

......................

......................

......................

......................

......................

.....................

.....................

.....................

.....................

.....................

.....................

.

......................

......................

......................

......................

......................

......................

Summe *)

Zuschlag fürVerluste

Summe

*) = verkaufbare Jahreswassermenge.

3. Bemerkung

Entwurfsverfasser

.................................., den..................

............................................................

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 9Stand 01/2005 Seite 1 von 8

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Kostengliederung für Wasserversorgungsanlagen

............................................................................................(Vorhaben)

Anlage:

..............................................................................................(Gemeinde, Landkreis)

Kostenschätzungbzw.

Kostenberechnung(Seite 1 - ...)

Vorhabensträger: Aufgestellt:

.............................., den............................ ..........................den..........................

........................................................ (Unterschrift)

.................................................................. (Unterschrift)

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

A Wasserverteilung

1 Baugrundstücke1.1 Grundstückwert1.2 Erwerbskosten1.3 Kosten für das Freimachen

des Grundstücks(Ablösung von Rechten)

1.4 Entschädigungen

Summe 1

2 Erschließung2.1 Öffentliche Erschließung2.2 nichtöffentliche Erschließung2.3 Andere einmalige Abgaben

Summe 2

3 Bauwerke derWasserverteilung

3.1 Rohrnetz3.1.1 Schürfe und Bohrungen

Herrichten der Baufläche3.1.2 Rohrgraben3.1.3 Rohrleitung (erdverlegt)3.1.3.1 Material3.1.3.2 Verlegen3.1.4 Grundstücksanschlüsse

(überlang)3.1.5 Sonstige Kosten

Summe 3.1

3.2 Schächte3.2.1 Schürfe und Bohrungen

Herrichten der Baufläche3.2.2 Baulicher Teil 3.2.3 Installation3.2.4 Sonstige Kosten

Summe 3.2

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 9Stand 01/2005 Seite 3 von 8

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.3 Sonderbauwerke im Rohrnetz(getrennt angeben)

3.3.1 Schürfe und BohrungenHerrichten der Baufläche

3.3.2 Baulicher Teil3.3.3 Installation3.3.4 Sonstige Kosten

Summe 3.3

4 Nebenanlagen undLeistungen für Dritte

4.1 Grundstücksanschlüsse4.2 Sonstige Kosten

Summe 4

5 LandschaftspflegerischeMaßnahmen undAußenanlagen

5.1 Einfriedungen5.2 Geländebearbeitung und

-gestaltung5.3 Verkehrsanlagen5.4 Landschaftspflegerische

Gestaltung5.5 Sonstige Außenanlagen

Summe 5

6 Zusätzliche Maßnahmen(vom Vorhabenausgelöst, aber nicht Teildes Vorhabens)

Summe 6

Übertrag

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

7 Baunebenkosten7.1 Architekten- und

Ingenieurkosten7.2 Abgaben, Prüf- und

Genehmigungsgebührenvon Behörden, sonstigeBearbeitungsgebühren

7.3 Sonstige Nebenkosten(Baugrundgutachten,Vermessungen,Finanzierungskosten,besondere Materialprüfungen,Grundstein-legungen, Richtfeste,Bewachung der Baustelleusw.)

Summe 7

Gesamtkosten WasserverteilungSumme 1 – 7 Objekt A

Teilkosten für Wasserverteilung- Kosten der öffentlichen Anlage

(1-3, 5, 6)- Investitionskosten

(2, 3, 5, 6)- Umsatzsteuer aus 1 – 3, 5, 6- Umsatzsteuer aus 1 – 7

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 9Stand 01/2005 Seite 5 von 8

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

B Bauwerke derWasserversorgung

1 Baugrundstücke1.1 Grundstückwert1.2 Erwerbskosten1.3 Kosten für das Freimachen

des Grundstücks(Ablösung)

1.4 Entschädigungen

Summe 1

2 Erschließung2.1 Öffentliche Erschließung2.2 nichtöffentliche Erschließung2.3 Andere einmalige Abgaben

Summe 2

3 Bauwerke derWasserverteilung

3.1 Wassererschließung3.1.1 Versuchsbohrungen

Herrichten der Baufläche3.1.2 Brunnen/Quellen3.1.3 Brunnen-/Quellschächte3.1.3.1 Installation3.1.4 Maschinen- und

elektrotechnische Einrichtung3.1.5 Sonstige Kosten

Summe 3.1

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 9Stand 01/2005 Seite 6 von 8

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.2 Wasserförderung undAufbereitung

3.2.1 Schürfe und BohrungenHerrichten der Baufläche

3.2.2 Maschinen- undAufbereitungsgebäude

3.2.2.1 Baulicher Teil3.2.2.2 Installation3.2.3 Maschinen3.2.4 Elektrische Anlage3.2.5 Stromzufuhr3.2.6 Aufbereitungsanlage3.2.7 Sonstige Kosten

Summe 3.2

3.3 Fernmelde- und Steueranlage3.3.1 Kabel erdverlegt3.3.2 Fernmelde- und

Fernwirkeinrichtung3.3.3 Sonstige Kosten

Summe 3.3

3.4 Wasserspeicherung3.4.1 Schürfe und Bohrungen

Herrichten der Baufläche3.4.2 Baulicher Teil3.4.3 Installation3.4.4 Sonstige Kosten

Summe 3.4

4 Kosten Nebenanlagen undLeistungen für Dritte

4.1 Betriebsgebäude4.2 Werkdienstwohnung4.3 Verwaltungsgebäude

Summe 4

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 9Stand 01/2005 Seite 7 von 8

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

5 LandschaftspflegerischeMaßnahmenund Außenanlagen

5.1 Einfriedungen5.2 Landschaftspflegerische

Gestaltung5.3 Straßen, Wege (innerhalb des

Grundstückes)5.4 Sonstige Außenanlagen

Summe 5

6 Zusätzliche Maßnahmen(vom Vorhaben ausgelöst,aber nicht Teildes Vorhabens)

Summe 6

7 Baunebenkosten7.1 Architekten- und

Ingenieurkosten7.2 Abgaben, Prüf- und

Genehmigungsgebührenvon Behörden, sonstigeBearbeitungsgebühren

7.3 Sonstige Nebenkosten(Baugrundgutachten,Vermessungen,Finanzierungskosten,besondere Materialprüfungen,Grundstein-legungen, Richtfeste,Bewachung der Baustelleusw.)

Summe 7

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 9Stand 01/2005 Seite 8 von 8

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

Gesamtkosten Bauwerke derWasserversorgungSumme 1 – 7 Objekt B

Teilkosten für Wasserverteilung- Kosten der öffentlichen Anlagen

(1 – 3, 5, 6)- Investitionskosten – ohne

Fremdwasserbezug(2, 3, 5, 6)

- Fremdwasserbezug- Umsatzsteuer aus 1 - 3, 5, 6- Umsatzsteuer aus 1 –7

Kostengliederung der Wasserversorgungsanlagen

Gesamtkosten WasserversorgungsanlageSumme 1 – 7 Objekt A

Objekt BTeilkosten- Kosten der öffentlichen Anlagen

(1 – 3, 5, 6)- Investitionskosten – ohne Fremdwasserbezug

(2, 3, 5, 6)- Fremdwasserbezug- Umsatzsteuer aus 1 - 3, 5, 6- Umsatzsteuer aus 1 -7

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 10Stand 01/2005 Seite 1 von 3

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Gliederung der Erläuterung von Abwasseranlagen

1 Vorhabensträger� Name und Sitz� Tag der Antragstellung, Antrag� Satzung; Verträge; Zweckvereinbarungen

2 Zweck des Vorhabens

3 Bestehende Verhältnisse

3.1 Allgemeines� Geographische, topographische und geologische Verhältnisse� verkehrstechnische Verhältnisse� zentralörtliche Verhältnisse� statistische Werte� Abwasserentsorgungskonzept

3.2 Baugrundverhältnisse

3.3 Gemeindestruktur� Einwohnerzahl� Flächennutzungs- und Bebauungspläne� Art der baulichen Nutzung� Angaben zu Industrie und Gewerbe� Fremdenverkehr

3.4 Bestehende Wasserversorgung� Versorgungsgebiet� Ausbauzustand� Größenordnung� Wasserverbrauch� wasserrechtliche Gegebenheiten

3.5 Bestehende Abwasseranlagen� Einzugsgebiet� Ausbauzustand� Entwässerungsverfahren� bestehende Einleitungen� vorhandene Haus- oder Gruppenkläranlagen� wasserrechtliche Gegebenheiten

3.6 Gewässerverhältnisse� Niederschlagsgebiet� Abflüsse in den oberirdischen Gewässern (MNQ, MQ, HQ100) in die geleitet werden soll� Gewässergüte� flussbaulicher Zustand� Anforderungen infolge anderer Nutzungen

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 10Stand 01/2005 Seite 2 von 3

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

3.7 Grundwasserverhältnisse

4 Art und Umfang des Vorhabens

4.1 Darstellung der Wahllösungen mit Begründung der gewählten Lösung

4.2 Kanalisation� Entwässerungsbereich und –verfahren� Berechnungs- und Bemessungsgrundlagen� Gefälleverhältnisse� Werkstoffe und Ausführungsarten der Kanäle, Dichtungen� Pumpenanlagen� Regenüberlauf- Regenrückhaltebecken und andere Sonderbauwerke� Ausbauplan� Höhenlage und Festpunkte

4.3 Kläranlage4.3.1 Kläranlagenstandort, Wahllösungen mit Begründung der Wahl,

Hochwasserverhältnisse

4.3.2 Abwasserreinigung� Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen� Herkunft, Beschaffenheit und Menge des zu behandelnden Abwassers� Ausbaugrößen, maßgebliche Ausgangswerte der Bauwerke, des Verfahrens und der � maschinentechnischen Anlagenteile� erwartete Reinigungsleistung� Betriebsweisen� Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb� Begründung des gewählten Verfahrens� Mess- und Kontrollverfahren

4.3.3 Schlammbehandlung und -beseitigung� Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen� Herkunft, Beschaffenheit und Menge des zu behandelnden Schlammes� Ausbaugrößen, maßgebliche Ausgangswerte der Bauwerke, des Verfahrens und der

maschinentechnischen Anlagenteile� erwartete biologische, physikalische und hygienische Eigenschaften des

behandelten Schlammes� Abschätzung und Berücksichtigung der zurückgeleiteten Frachten� Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb� Begründung des gewählten Verfahrens

5 Auswirkung des Vorhabens

5.1 durch Einleitung aus der Kanalisation(mit Tabelle nach Anlage 11)

5.2 durch Einleiten aus der Kläranlage

6 Rechtsverhältnisse� notwendige öffentlich-rechtliche Verfahren� Beweissicherungsmaßnahmen� Unterhaltungspflichten an Gewässern� privatrechtliche Regelungen

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 10Stand 01/2005 Seite 3 von 3

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

7 Kostenzusammenstellung(gemäß Anlage 12)

8 Durchführung des Vorhabens� Bauabschnitte� geschätzte Bauzeit� Ausschreibungsart� Abstimmung mit anderen Vorhaben� besondere Vorkehrungen (z. B. zur Aufrechterhaltung einer vorhandenen

Entwässerungsanlage)

9 Wartung und Verwaltung der Anlage

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 11Stand 01/2005 Seite 1 von 1

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 1 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Kostengliederung für Abwasseranlagen

............................................................................................(Vorhaben)

..............................................................................................(Gemeinde, Landkreis)

Kostenschätzungbzw.

Kostenberechnung(Seite 1 - ...)

Vorhabensträger: Aufgestellt:

.............................., den............................ ..........................den..........................

........................................................ (Unterschrift)

.................................................................. (Unterschrift)

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 2 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

A Kanalnetz

1 Kosten der Baugrundstücke1.1 Grundstückwert1.2 Erwerbskosten1.3 Kosten für das Freimachen

des Grundstücks(Ablösung von Rechten)

1.4 Entschädigungen

Summe 1

2 Kosten der Erschließung2.1 Öffentliche Erschließung2.2 nichtöffentliche Erschließung2.3 Andere einmalige Abgaben

Summe 2

3 Kosten der Bauwerke fürdas Kanalnetz

3.1 Kanäle und Schächte3.1.1 Schürfe und Bohrungen

Herrichten der Baufläche3.1.2 Kanäle und Schächte

Abschnitt ...............................Länge ....................................Nennweiten............................Werkstoffe .............................Schächte, Anzahl ..................

Summe 3.1

3.2 Sonderbauwerke imKanalnetzArt (getrennt angeben)

3.2.1 Herrichten der Baufläche; Schürfe und Bohrungen

3.2.2 bautechnischer Teil3.2.3 Maschinen3.2.4 Installation3.2.5 E-Teil3.2.6 Fernwirk- und Steueranlage3.2.7 Sonstige Kosten

Summe 3.2

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 3 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.3 Sonstige Bauwerke, Art .......(z. B. Trafostation)

3.3.1 Herrichten der Baufläche; Schürfe und Bohrungen

3.3.2 bautechnischer Teil3.3.3 Maschinen3.3.4 Installation3.3.5 E-Teil3.3.6 Fernwerk- und Steueranlage3.3.7 Sonstige Kosten

Summe 3.3

4. Nebenanlagen undLeistungen für Dritte

4.1 Grundstücksanschlüsse

Summe 4

5. LandschaftspflegerischeMaßnahmenund Außenanlagen

5.1 Einfriedungen5.2 landschaftspflegerische

Gestaltung5.3 Sonstige Außenanlagen

Summe 5

6. Zusätzliche Maßnahmen6.1 (durch das Vorhaben

ausgelöst, aber nicht Teil desVorhabens, z. B. Ände-rungen am bestehendenWasserleitungsnetz

Summe 6

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 4 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

7. Baunebenkosten7.1 Architekten- und

Ingenieurleistungen7.2 Abgaben, Prüf- und

Genehmigungsgebührenvon Behörden, sonstigeBearbeitungsgebühren*) zuwendungsfähige Kostennach den „Richtlinien fürZuwendungen zuwasserwirtschaftlichenVorhaben –RZWas- 2004„

Summe 7

Gesamtkosten Kanal Summe 1 – 7 Objekt A- Teilkosten für Kanalnetz- Kosten der öffentlichen Anlage

(1-3, 5, 6)- Investitionskosten (2, 3, 5, 6)- Umsatzsteuer aus 1 – 3, 5, 6- Umsatzsteuer aus 1 – 7

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 5 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

B Kläranlage

1 Kosten desBaugrundstückes

1.1 GrundstückswertFläche.......... m² x ....................€/m²

1.2 Erwerbskosten1.3 Kosten für das Freimachen

des Grundstückes (Ablösung)1.4 Entschädigungen

Summe 1

2 Kosten der Erschließung2.1 Zufahrt2.2 Stromanschluß

Entfernung ........................ m,Trafo (Leistung ...............KVA)

2.3 Wasseranschluß2.4 Hochwasserschutz2.5 Sonstiges

Summe 2

3. Kosten des BauwerksKläranlage

3.1 Bauvorbereitung3.1.1 Schürfe und Bohrungen3.1.2 Abbrucharbeiten3.1.3 Planierarbeiten3.1.4 Besondere Maßnahmen zur

Gründung (z. B.Bodenaustausch)

3.1.5 Wasserhaltung insgesamt3.1.6 Sonstiges

Summe 3

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 6 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.2 Bauteile der Kläranlage zubeachten:Wird für einen Bauteil keineigenes Gebäudevorgesehen, ist der Abschnittdes Bauteiles anzugeben, indem die zugehörigenMaschinen installiert werden.WesentlicheBemessungsgrößen angeben:

Für die Bauteile maximaler Schmutzwasserabflußin l/s, Schmutzwasserabfluß-summe in m³/Tag, Summe derEinwohner + Einwohnerwerte,Hauptabmessungen der Anlage sowie die Raum- inhalte der Einzelbauwerke; für die maschinen-technischen Teile die installierten Leistungen (kW)der Antriebsaggregate; für Heizungsanlagen dieKesselleistung (kW)

Hat ein Bauwerk mehrere Funktionen oder sind Bauteile mit verschiedenen Aufgaben konstruktivzu einem Bauwerk verbunden,so sind die Baukosten(bautechnischer Teil) unter der wichtigsten Funktiondes Bauwerkes mit einem entsprechenden Hinweis aufzuführen. Die Kosten der Maschinen und Leitun-gen (maschinentechnischer Teil) sind dagegen unter der jeweiligen Funktion anzugeben.

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 7 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.2.1 Kanäle, Rohrleitungen,Gerinne, Verteilerbauwerke

3.2.2 Pumpwerke, Hebewerkebautechnischer Teil,Rauminhalt: .................m³maschinentechnischer Teil,und Leistung ................kW

3.2.3 Rechenanlagenbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. Kw

3.2.4 Sandfang, Fettfang(mit oder ohne Vorbelüftung)bautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.5 Vorklärbeckenbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. Kw

3.2.6 Regenbeckenbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil .................. Kw

3.2.7 Biologische Anlagenteilebautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.7.1 Tropfkörperbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil...................kW

3.2.7.2 Belebungsbeckenbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil ......................kW

3.2.7.3 Zwischenklärbeckenbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil .................. kW

3.2.7.4 Pumpwerke, Hebewerkebautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 8 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag3.2.7.5 Maschinenhaus

bautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil .................. kW

3.2.7.6 Sonderbauwerkebautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.8 Nachklärungbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.9 Dritte Reinigungsstufebautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil......................kW

3.2.10 Schönungsteichebautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.11 Schlammbehandlung(mit oder ohne Vorbelüftung)bautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.11.1 Stabilisierungsanlage3.2.11.2 Vor- und Nacheindicker

bautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.11.3 Pumpwerkbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.11.4 Faulbehälterbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil......................kW

3.2.11.5 Schlammleitungen3.2.11.6 Schlammentwässerung,

Schlammtrocknungbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. Kw

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 9 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.2.11.7 Sonderbauwerke für dieSchlammbehandlungbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.11.8 Heizungsanlage einschl.Leitungen, Wärmetauscherusw.bautechnischer Teil..............................m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.11.9 Gasbehälter, Gasfackel,Anlagen für Gasbehandlungund Gasleitungenbautechnischer Teil..............................m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.12 Anlagen zur Fremdstrom- einspeisungbautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil......................kW

3.2.13 Eigenstromversorgungsanlagemit Motoren (Ni.….kW), Gene-ratoren (Neff.….KVW), Wärme-rückgewinn, Synchronanlage u. a. bautechnischer Teil..............................m³maschinentechnischer Teil.................. kW

3.2.14 Elektroinstallation, davon- Stromversorgung)- Fernwirkanlage- Messtechnik- Auswertungselektronik -(EDV/PDV)- Steuerelektronikbautechnischer Teil..............................m³maschinentechnischer Teil.................. Kw

Summe 3.2

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 10 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

3.3 Betriebsgebäudebautechnischer Teil ............m³maschinentechnischer Teil.................. kW

Summe 3.3

4 Kosten für Nebenanlagenund Leistungen für Dritte

4.1 Wohnung, Wärterhausumbauter Raum .................m³

4.2 Verwaltungsgebäudeumbauter Raum..................m³

Summe 4

5 LandschaftspflegerischeMaßnahmen undAußenanlagen

5.1 Einfriedungen5.2 Landschaftspflegerische

Gestaltung5.3 Straßen, Wege (innerhalb des

Grund-Stücks)

5.4 Sonstige Außenanlagen

Summe 5

6 Zusätzliche Maßnahmen(vom Vorhaben ausgelöste,aber nicht Teil desVorhabens

Summe 6

Übertrag

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 12Stand 01/2005 Seite 11 von 11

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Bezeichnung Menge/Einheit

Einheits-Preis(netto)

Gesamtpreis(netto)

Kostenart,Aufteilungetc.zwf. Kosten

Übertrag

7 Baunebenkosten7.1 Architekten- und Ingenieur-

leistungen7.2 Abgaben, Prüf- und

Genehmigung-gebühren von Behörden,sonstige Bearbeitungsgebühren

7.3 Sonstige Nebenkosten(Baugrundgutachten, Vermessung,Modellversuche, AbwasseruntersuchungenFinanzierungskosten, besondereMaterialprüfungen, Grundsteinlegungen,Richtfeste, Bewachung der Baustelle)

Summe 7

Gesamtkosten KläranlageSumme 1 – 7 Objekt BTeilkosten für Kläranlage- Kosten der öffentlichen Anlage

(1-3, 5, 6)- Investitionskosten (2, 3, 5, 6)- Umsatzsteuer aus 1 – 3, 5, 6- Umsatzsteuer aus 1 – 7

Gesamtkosten Abwasseranlage

Summe 1 – 7Teilkosten- Kosten der öffentlichen Anlage

(1-3, 5, 6)- Investitionskosten (2, 3, 5, 6)- Umsatzsteuer aus 1 – 3, 5, 6- Umsatzsteuer aus 1 – 7

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 13Stand 01/2005 Seite 1 von 22

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Planzeichen

Hinweise zur Anwendung

� Planzeichen sind nur anzuwenden, wenn eine maßstäbliche Darstellung nicht möglich ist.Planzeichen sind in der „Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und dieDarstellung des Planinhalts – Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 1990)“ vom 18.Dezember 1990 definiert. Diese genügen nicht mehr dem heutigen Standard zur Darstellungvon Bestands- und Maßnahmenplänen z.B. bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen(LBP) oder Umweltverträglichkeitsstudien (UVS). Vom Entwurfsverfasser sind daher alle inden Plänen verwendeten Planzeichen - auch zusätzlich definierte – in der Legende derPläne zu definieren.

� Planzeichen für die Wasserwirtschaft sind in DIN 2425 T 1, 3, 4, 5 und 6 genormt. Weitereeinschlägige Regelungen sind in Abschnitt 3.1 genannt. Die folgende Zusammenstellungenthält die häufig verwendeten Planzeichen z. T. in vereinfachter Form.

� Pläne sollen grundsätzlich in farbiger Darstellung ausgeführt werden. Die nachfolgendenPlanzeichen sind deshalb auch in Farbe dargestellt.

� In Lageplänen für Zuwendungsverfahren können die farbigen Darstellungen von dennachstehenden abweichen. Hier gelten dann die Festlegungen in der Zuwendungsrichtlinie.

Inhaltsverzeichnis

Grenzen 2Gewässer 4Bauwerke in oder an Gewässern 5Wasserbenutzungen 7Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe 7Einrichtungen und Anlagen zur Beobachtung und Messung 7Wasserversorgungsanlagen 9Abwasseranlagen 12Erosion, Sedimentation 15Landschaftspflege 15Bauflächen 18Bauteile von Bauwerken 18Sonstige 18

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 13Stand 01/2005 Seite 2 von 22

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

1 Grenzen1.1 Politische Grenzen1.1.1 Landesgrenze

1.1.2 Regierungs-bezirksgrenze

1.1.3 Kreisgrenze

1.1.4 Gemeindegrenze

1.1.5 Gemarkungsgrenze

Rubinrot3003

1.2 Verbands-, Versorgungs-oder Entwässerungs-gebiet

1.2.1 darin nutzenziehendeFläche, Hochzone I,Tiefzone I, Einzugs-gebiet einer Abwasser-anlage bei Misch-verfahren

1.2.2 darin Flächen mitbesonderem Nutzen,Hoch-, Tiefzone II, Teilevon Einzugsgebieteneiner Abwasseranlagebei Mischverfahren

1.2.3 Einzugsgebieten einerAbwasseranlage beiTrennverfahren

Verkehrs-grün 6024

1.2.4 Flurbereinigungsgebiet Signal-violett4008

1.3 Trinkwasserschutz-gebiet

Rechtlichfestgesetzt

Vor-geschlagen

Gesamtes SchutzgebietSchutzzoneZone I(Fassungsbereich)Zone II(engere Schutzzone)Zone III(weitere Schutzzone)

Verkehrs-blau 5017

2425 T 5Nr. 7.6.1

1.4 Trinkwasservorbehalts-undWasserschongebiete

2425 T 5Nr. 7.6.2und 3

1.5 Heilquellenschutzgebiet Rechtlichfestgesetzt

Vor-geschlagen

1.5.1 QualitativesSchutzgebietGesamtes SchutzgebietSchutzzoneZone I

Zone II

Zone III

Zone IV

Rotviolett4002

2425 T 5Nr. 6.6.4

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

1.5.2 QuantitativesSchutzgebietGesamtes Schutzgebiet

SchutzzoneA bis D

1.6 Schutzgebiete für dieGrundwasseranreicher-ung

Planzeichen wie in Nr. 1.3 Verkehrs-blau 5017 Kennbuchstaben: WG

1.7 Schutzgebiete, um dasschädliche Abfließen vonNiederschlagswasser zuverhindern

Planzeichen wie in Nr. 1.3Olivgrün

6003 Kennbuchstaben: WN

1.8 Überschwemmungs-gebiete

Rechtlichfestgesetzt Ermittelt

1.8.1a Darstellung als Linie:Überschwemmungs-gebiet

Pastellblau5024

2425 T 5Nr. 6.6.7

Anmerkung: Bei nichtrechtlich festgesetztenGebieten kann zusätzlichin Klammern das Datumdes Hochwassers oderder Hochwasserstand mitWiederkehrzeit(z.B. HW100)angeschrieben werden

1.8.1b Darstellung als Fläche:Überschwemmungs-gebiet Pastellblau

50242425 T 5Nr. 6.6.7

Anmerkung: FürUnterlagen zur Fest-setzung von Über-schwemmungsgebietensoll die flächenhafte Dar-stellung gewählt werden.

1.8.2 FestgesetztesÜberschwemmungs-gebiet – Bestand

Pastellblau5024

1.8.3 Hochwasserabfluss Pastellblau5024

1.8.4 AbflusswirksamerBereich (Abflussgrenze)

Verkehrs-rot 3020

1.8.5 WasserwirtschaftlichesVorranggebiet zurSicherung desHochwasserabflussesund -rückhaltes

Pastellblau5024

Der Buchstabe H wirdgefolgt von der durch denRegionalenPlanungsverbandvergebenen Nummer desVorranggebietes

1.8.6 ÜberlagerungVorranggebiet zurSicherung desHochwasserabflussesund –rückhaltes mitVorranggebiet zurTrinkwassergewinnung

Pastellblau5024 /

Verkehrs-blau 5017

1.8.7 ÜberlagerungVorranggebiet zurSicherung desHochwasserabflussesund –rückhaltes mitVorbehaltsgebiet zurTrinkwassergewinnung

Pastellblau5024 /

Verkehrs-blau 5017

1.9 Flächen für Abwasser-behandlung vorhanden geplant

Kupfer-braun 8004

Kennbuchstaben:

KL KlärwerkAT Abwasserteich

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

1.10 Schutzgebiete und-objekte im Sinn desNaturschutzrechts

Verkehrs-grün 6024

Kennbuchstaben:N NaturschutzgebietNP NaturparkNLP NationalparkND NationaldenkmalL Landschafts-

schutzgebietLB geschützte Land-

schaftsbestandteile1.11 Wasserscheide Verkehrs-

rot 30202425 T 5Nr. 6.1.3 ohne Stufung

2 Gewässer2.1 Darstellung in Karten

und Lageplänen vorhanden geplant

2.1.1 Uferlinien vorhanden:Verkehrs-blau 5017geplant:

Verkehrs-rot 3020

2.1.2 Auftragsfläche Verkehrs-rot 3020

2.1.3 Abtragsfläche Verkehrs-gelb 1023

2.1.4 Böschung vorhanden:schwarzgeplant:

Verkehrs-rot 3020

2.1.5 Fliessgewässer (breit)

2.1.6 Fliessgewässer (schmal)

2.1.7 Altgewässer

2.1.8 stehendes Gewässer,Tümpel

2.1.9 Seige

2.1.10 Stausee, Talsperre

2.1.11 Rückhaltebecken mitDauerstau

2.1.12 Rückhaltebecken ohneDauerstau

ZweckbestimmungangebenKennbuchstaben:T TrinkwassersperreH HochwasserschutzN Niedrigwasser-

aufhörungK WasserkraftnutzungE Erholung und

LandschaftspflegeB BewässerungG Geschieberückhalt

2.1.13 Flutmulde

vorhanden:Verkehrs-blau 5017

geplant:Verkehrs-rot 3020

2.1.14 wegfallende Gewässer-fläche (schmal) Verkehrs-

rot 3020

2425 T 5und T 6

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

2.1.15 wegfallende Gewässer-fläche (schmal)

2.1.16 Gewässerunterhaltung

2.2 Längs- und Querschnitte vorhanden geplant alle Höhen auf NNbezogen

2.2.1 Gelände,Böschungsoberkante,Deichkrone links

2.2.2 Gelände,Böschungsoberkante,Deichkrone rechts

2.2.3 Geländeverlauf imSchnitt, Gewässersohle

geplant:Verkehrs-rot 3020

2.2.4 Auftragsfläche Verkehrs-rot 3020

2.2.5 Abtragsfläche Verkehrs-gelb 1023

2.2.6 Wasserspiegel(mit Abfluss)

vorh.:Verkehrs-blau 5017

gepl.:Verkehrs-rot 3020

Abfluss angeben

2.2.7 Pegel

Pegelnullpunkt angeben

2.2.8 Gewässereinmündung Planzeichenwie Nr. 3.2.1 und Nr. 3.2.2

geplant:Verkehrs-rot 3020

2425 T 6

Name angeben

3 Bauwerke in oderan Gewässern

3.1 Lagepläne vorhanden geplant3.1.1 Uferschutzbauten3.1.2 Querwerk (z.B. Buhne)

3.1.3 Parallelwerk, Leitwerk

vorhanden:Verkehrs-blau 5017geplant:

Verkehrs-rot 3020

Art des Uferschutzesangeben. Kurzzeichendazu in DIN 2425 T 6,Abschnitt 5.3.4

3.1.4 Deich, befahrbar

3.1.5 Deich, nicht befahrbar

3.1.7 Hochwasserschutzwand

vorhanden:Ockergelb

1024geplant:

Verkehrs-rot 3020

2425 T 6

bei geeigneten Maß-stäben können dieBöschungen mit denZeichen Nr. 2.1.4dargestellt werden.

3.1.8 MobilerHochwasserschutz

3.1.9 Stationär beweglicherHochwasserschutz

Vorh.:Ockergelb

1024Geplant:Verkehrs-rot 3020

Mobiler HWS beinhaltetdie Anlieferung vonVerbauelementenStationär beweglicherHWS ist komplett amEinsatzort installiert (z.B.Klappelemente)

3.1.10 Deichscharte3.1.11 Deichüberfahrt (Rampe)3.1.12 Sohlenbauwerk

bei geeigneten Maß-stäben können dieBöschungen mit denZeichen Nr. 2.1.4dargestellt werden.

3.1.13 Sohlrampe

2425 T 6

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

3.1.14 Absturz Sohlendifferenz angeben

3.1.15 festes Wehr Höhe der Wehrkronebezogen auf NN angeben

3.1.16 bewegliches Wehr Stauziel bezogen auf NNangeben

3.1.17 Staumauer

3.1.18 Staudamm3.1.19 Wasserkraftanlage maximalen Volumen-

strom Q angeben

3.1.20 Pumpwerk

3.1.21 Schöpfwerk

Förderhöhe H und maxi-malen Volumenstrom Qangeben

3.1.22 Einleitung

3.1.23 Entnahme

3.1.24 Brücke

3.1.25 Durchlass, Verrohrung

3.1.26 Düker

3.1.27 Gewässerüberführung,Kanalbrücke

3.1.28 Geschiebesperre

3.2 in Längs- und Quer-schnitten

alle Höhen auf NNbezogen

3.2.1 Einleitung links

3.2.2 Einleitung rechts

3.2.3 Entnahme links

3.2.4 Entnahme rechts

Sohlenhöhe derEinleitung/Entnahmeangeben

3.2.5 Höhe von Bauwerken,Anlagen Art der Anlage angeben

3.2.6 Brücke Konstruktionsunterkanteund lichte Breite angeben

3.2.7 Unterführung

3.2.8 Düker, Rohrleitung

geplant:Verkehrs-rot 3020

Konstruktionsoberkanteangeben

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

4 Wasserbenutzungenvorhanden geplant

4.1 Wasserentnahme4.1.1 Quellwasserentnahme

4.1.2 Grundwasserentnahme

4.1.3 Grundwasserentnahme mitnatürlicher oder künstlicherAnreicherung (Uferfiltration(U), Infiltration (I))

4.1.4 Oberflächenwasserentnahme

Verkehrs-blau 5017

2425 T 5Nr. 6.8

Die DIN 2425 T 5Abschnitt 6.8.1 enthältAngaben zum Durch-messer d entsprechendder Größe Q.

Die Schüttung kanndurch entsprechendeZahlen neben demZeichen angegebenwerden.

Zeichen für Quellen undBrunnen siehe Nr. 7.3

4.1.5 Heilquellen Rotviolett4002

2425 T 5Nr. 6.2.6 Zusatzzeichen: H

4.2 Einleiten und Einbringen vonAbwasser, Kühlwasser undsonstigen Schadstoffen

4.2.1 in das Grundwasser Vorhan-den:

Verkehrs-grün 6024

4.2.2 in oberirdische Gewässer geplant:Verkehrs-rot 3020

2425 T 4Einleitungsart angeben,z.B. EW, kWh/d oderkJ/s, KgBSB5/d oder l/s

4.3 Einleitung von Grund- undOberflächenwasser in dasGrundwasser

geplant:Verkehrs-blau 5017

Schluckbrunnen

5 Lagerung und Transportwassergefährdender Stoffe

5.1 Mülldeponie Die Art der Deponie kanndurch Zusatzzeichengekennzeichnet werden:z.B. S: Sondermüll

H: Hausmüll5.2 Lagerung wasser-

gefährdender Stoffe

Signal-braun 8002 2425 T 5

Art und Menge könnendurch Zusatzzeichengekennzeichnet werden:

5.3 Rohrfernleitungen Kurzzeichen für Rohrlei-tungen, Werkstoff, Rohr-schutz usw. könnenDIN 2425 Teil 1 undTeil 2 entnommenwerden. Der in der Rohr-leitung transportierteStoff kann längs derRohrachsengekennzeichnet werden.

6 Einrichtungen und Anlagen zurBeobachtung und Messung

Abflussmessung6.1 Pegelmit ohne

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

6.1.1 Lattenpegel

6.1.2 Registrierpegel(z.B. Schreibpegel)

6.1.3 Registrierpegel mitMesswertansage

6.1.4 Registrierpegel mitFernübertragung

6.1.5 Registrierpegel mitMesswertansage undFernübertragung

frei wählbar 2425 T 5Nr. 6.5

Die Zeichen sollen aufder Seite des Gewässersstehen, auf der der Pegelsteht und mit der Spitzezum Wasser zeigen.

Kurzzeichen für Zusatz-messungen siehe Nr. 6.5

6.2 Grundwasser- und Quell-schüttungsmessstellen

6.2.1 Grundwassermessstelle

6.2.2 Grundwassermessstelle mit

Registrierung

6.2.3 Quellschüttungsmessstelle

6.2.4 Quellschüttungsmessstellemit Registrierung

Verkehrs-blau 5017

2425 T 5Nr. 6.5

Zusatzmessungenwerden durch die Kurz-zeichen nach Nr. 6.5 an-gegeben.Die Ordnung der Grund-wassermessstelle kanndurch römische Zahlen I,II, III gekennzeichnetwerden.Die von Grundwasser-messstellen erfasstenStockwerke können vonoben beginnend durcharabische Zahlen 1, 2, 3gekennzeichnet werden.

6.3 Gewässerbeschaffenheit6.3.1 Messstelle

6.3.2 Messstation mitDatenaufzeichnung

6.3.3 Messstation mitDatenaufzeichnung undFernübertragung

frei wählbar

6.4 Niederschlag- undSchneemessstellen

6.4.1 Totalisator(Niederschlagsammler)

frei wählbar

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

6.4.2 Niederschlagmessstelle

6.4.3 Niederschlagmessstelle mitRegistrierung

6.5 Messstelle allgemein

Die Messstelle wird in derFläche als Punkt und amFliessgewässer durcheinen Strich gekenn-zeichnet. Der gemesseneParameter wird durchKurzzeichen angegeben,z.B.

T TemperaturC chemische

BeschaffenheitB biologischer ZustandR RadioaktivitätF FeststoffeS SchwebstoffeG Geschiebe

Bei zusätzlichen Mes-sungen, z.B. am Pegel,wird nur das Kurzzeichenergänzt.

7 Wasserversorgungsanlagen7.1 Rohrleitungen7.1.1 vorhanden

7.1.2 geplant

Verkehrs-rot 3020

7.1.3 spätere Erweiterung

Verkehrs-grün 6024

7.1.4 im Rohrwerkstoff

in der Nennweite

Ober

gangin derVerbindungsart

7.1.5 Nenndruck, nur anzu-geben bei Abweichungvon PN 10

7.1.6 KilometerNur bei Fernleitung

7.1.7 Winkelpunkt

7.2 Rohrleitungsteile

auf freier Strecke im Lageplan Längs-schnitt

7.2.1 Absperrschieber

7.2.2 Entlüftung

7.2.3 Entleerung, allgemein

wie 7.1

2425 T 1und T 3

Kennbuchstaben:

Rohrwerkstoffe,Schachtbaustoffe

Az AsbestzementB BetonGfK Glasfaser-

verstärkterKunststoff

GG Grauguss(Gusseisen mitLamellen-graphit)

GGG Duktiles Guss-eisen(Gusseisen mitKugelgraphit)

St StahlMA MauerwerkOB OrtbetonPE-HD PolyethylenPh PolyesterharzPhB Polyesterharz-

BetonPP PolypropylenPVC Polyvinyl-

ChloridSpb SpannbetonSb StahlbetonStz Steinzeug

Rohrverbindung

Se Stemm-Muffen-Verbindung

Sr Schraub-Muffen-Verbindung

S St k M ff

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 13Stand 01/2005 Seite 10 von 22

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

7.2.3.1 Spülauslass aufsteigend

7.2.3.2 Spülauslass seitlich

7.2.4 Unterflurhydrant7.2.4.1 auf dem Rohr

7.2.4.2 seitlich des Rohrs

7.2.5 Oberflurhydrant

7.2.5.1 auf dem Rohr mit An-gabe der Anschlussweiteund des Löschwasser-dargebotes

7.2.5.2 seitlich des Rohrs mitSchieber, Angabe derAnschlussweite und desLöschwasserdargebotes

7.2.6 Schachthydrant

7.2.7 Gartenhydrant

Löschwasserdargebot:2-10 Anwesen 48 m3/h

= 13,3 l/s

größere Orte 96m3/h

= 26,7 l/s

gegebenenfalls 192 m3/h = 53,3 l/s

(nach DVGW ArbeitsblattW 405)

Die Angaben werden fürdie Einweisung derFeuerwehr benötigt.

7.3 Wassergewinnung7.3.1 Brunnen (allgemeine

Darstellung) 7.3.1.1 Vertikalfilterbrunnen

7.3.1.2 Horizontalfilterbrunnen

7.3.1.3 Brunnenreihe

7.3.2 Quelle, genutzt(Quellfassung)

2425 T 5Nr. 6.2

7.3.3 Quelle, ungenutzt

Verkehrs-blau 5017

19 711Nr. 4.2

7.3.4 Mineralquelle

7.3.5 Mineralbrunnen

Rotviolett4002 2425 T 5

Nr. 6.2

Innerhalb des Dreieckssind die entsprechendenZeichen nach 7.3.1 bis7.3.3 einzutragen.Physikalische undchemische Daten könnenzusätzlich angegebenwerden.Staatlich anerkannteHeilquellen (Quellfassungbzw. Brunnen können mitdem Zusatzzeichen Hgekennzeichnet werden.

7.4 Bauwerke7.4.1 Hochbehälter mit Inhalt

und höchstemWasserstand ü. NN

7.4.1.1 Erdbehälter 200m3

320müNN

wie 7.1

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

7.4.1.2 Wasserturm 300 m3

320müNN

7.4.2 Tiefbehälter mit Inhaltund höchstem Wasser-stand ü. NN

100 m3

320müNN

7.4.3 Pumpwerk mit Angabeder Betriebsart ÜPW

7.4.3.1 mit TiefbehälterGPW

100 m3

320müNN

Betriebsartder Pumpwerke (PW)

GPW Grundwasser-PWÜPW Überhebe-PWDPW Druckerhöhungs-

PWWPW Druckwindkessel-

PW7.4.4 Aufbereitungsanlagen7.4.4.1 Entsäuerung

CO2

7.4.4.2 EnteisenungEntmanganung Fe/Mn

7.4.4.3 EntkeimungK

7.4.5 SchachtSpülschacht mit NW derSpülleitung,km-Angabe bei Fern-leitung

Die eingebauten Rohrlei-tungsteile sind anzuge-ben

7.4.6 Leitungskreuzung Die höher liegendeLeitung wird durchge-zogen

7.4.7 Straßen-, Bahn-, Fluss-kreuzungen

7.4.7.1 Unterführung mitSchutzrohr und Schieberin Schächten

7.4.7.2 Unterführung mitSchutzrohr, Schieberohne Schächten

7.4.7.3 Unterführung ohneSchutzrohr, mit Schieberin Schächten

7.4.7.4 Unterführung ohneSchutzrohr, ohneSchieber und Schächten

7.4.7.5 Unterführung mitSchutzbeton

7.4.7.6 Überführung ohneSchutzrohr, mit Schieberin Schächten

7.4.7.7 Überführung ohneSchutzrohr, ohneSchächte und Schieber

Bezeichnung derSchächte:

A Abzweig-D Druckminder-E Entlüfter-R Rohrbruchsicherungs-S Schieber-Sp Spülauslass-W Wasserzähler-En Entleerung

7.5 Rohrleitungsteile inBauwerken

7.5.1 Rohrverbindungen7.5.1.1 Flanschverbindung

wie 7.1

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

7.5.1.2 Muffenverbindung

7.5.1.3 Schraubverbindung

7.5.2 Armaturen7.5.2.1 Absperrarmatur,

allgemein7.5.2.2 Absperrarmatur,

Durchgangsventil7.5.2.3 Absperrarmatur,

mit motorischemStellantrieb

7.5.2.4 Absperrarmatur,mit stetigemStellverhalten

7.5.2.5 Durchgangshahn

7.5.2.6 Absperrschieber

7.5.2.7 Absperrklappe

7.5.2.8 Rückschlagklappe

7.5.2.9 Wasserzähler Kennbuchstaben fürBauart, z.B.:HZ HauswasserzählerWB Brunnenwasser-

zählerWS Woltmann WSWPG Woltmann WPGWPH Woltmann WPHWPV Woltmann WPV

7.5.2.10 Druckregler

7.5.2.11 Rohrreinigungskasten

2425 T 1und T 3

1988 T 1

7.6 Drucklinien7.6.1 statischer Druck Verkehrs-

blau 50177.6.2 Betriebzustand I Verkehrs-

gelb 10237.6.3 Betriebzustand II Verkehrs-

grün 60247.6.4 Betriebzustand III Verkehrs-

rot 30207.6.5 Betriebzustand IV Rotviolett

4002

8 Abwasseranlagen8.1 Abwasserkanäle8.1.1 Freispiegelkanäle vorhanden geplant

geplant:Verkehrs-rot 3020spätere

Erweiter-ung:

Verkehrs-grün 6024

8.1.1.1 Mischwasser vorh.:signal-violett4008

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

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Bemerkungen

8.1.1.2 Regenwasser vorh.:Verkehrs-blau 5017

8.1.1.3 Schmutzwasser vorh.:Kupfer-

braun 80048.1.2 Druckrohrleitungen8.1.2.1 Mischwasser vorh.:

signal-violett4008

8.1.2.2 Regenwasser vorh.:Verkehrs-blau 5017

8.1.2.3 Schmutzwasser vorh.:Kupfer-

braun 8004

In Plänen mit M>1:1000kann die Darstellungauch in Doppellinien

erfolgen.

8.1.3 Kanal- undRohrleitungsquerschnitte

8.1.3.1 RohreNennweiteNenndruck

Farbewie

8.1.18.1.3.2 Querschnitte

Form und Maße

8.1.4 WerkstoffeWerkstoffwechsel

8.1.5 Gefälle undFliessrichtung

8.1.6 Kanalkilometernur bei Verbindungs-leitungen

Querschnittsformen sieheDIN 4263Werkstoffe:Az AsbestzementB BetonGfK Glasfaser-

verstärkterKunststoff

GG Grauguss(Gusseisen mitLamellen-graphit)

GGG Duktiles Guss-eisen(Gusseisen mitKugelgraphit)

St StahlMA MauerwerkOB OrtbetonPE-HD PolyethylenPh PolyesterharzPhB Polyesterharz-

BetonPP PolypropylenPVC Polyvinyl-

ChloridSpb SpannbetonSb StahlbetonStz Steinzeug

8.1.7 Teilgebiete Bezeichnungen derTeilgebiete fürLeitungsabschnitte, z.B.5 = Teilgebiets-

nummer0,25 = Teilgebietsfläche in ha50 = befestigte Fläche

bzw. Abfluss-beiwert in %

8.2 Rohrleitungsteile8.2.1 Absperrarmatur8.2.1.1 handbedient8.2.1.2 mit elektrischem Antrieb

wie Nr. 8.1 2425 T 4

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weiterePlan-

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Bemerkungen

8.2.2 Rückschlagklappe(für Durchfluss von linksnach rechts)

8.2.3 Entlüftung

8.2.4 Durchflussmessung

8.3 Bauwerk8.3.1 Einsteigeschacht

Einstieg von oben

Einstieg seitlich

8.3.2 Absturzschacht

8.3.3 Vereinigungsbauwerk

8.3.4 Vereinigungsbauwerkmit Kammer

Bauwerke sind regel-mäßig maßstabsgetreueinzutragen. Die Plan-zeichen sind nur fürÜbersichtspläne undsonstige kleinmaßstäb-lichen Pläne zuverwenden.

8.3.5 Pumpwerkvorhanden/geplant Vorh.:

Kupfer-braun 8004

8.3.6 Pumpwerkvorhanden/geplant geplant:

Verkehrs-rot 3020

Förderhöhe und max.Volumenstrom angeben

8.3.7 Regenüberlaufvorhanden

geplant

8.3.8 Regenüberlaufim Hauptanschlussvorhanden

im Nebenanschlussgeplant

Vorh:Signal-violett4008

geplant:Verkehrs-rot 3020

RA RegenauslassRKB RegenklärbeckenRRB Regenrückhalte-

beckenRÜB Regenüberlauf-

beckenRÜ RegenüberlaufPW Pumpwerk,

Hebewerk,Schöpfwerk

SW Schneckenpump-werk

RB RohrbrückeDÜ Düker

8.3.9 Kläranlagevorhanden

Kupfer-braun 8004

2425 T 4

geplant

Verkehrs-rot 3020

BB BelebungsanlageBBS Belebungsanlage

mit Schlamm-stabilisierung

UA UnbelüfteteAbwasserteich-anlage

BA BelüfteteAbwasserteich-Anlage

TK TropfkörperTTKTauchtropfkörper-

AnlageDN Stickstoff-. eliminationP PhosphatfällungSO Sonderverfahren

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Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

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weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

Beispiel:

Kläranlage für 50000EW; Flachbecken undTropfkörper vorhanden,3. Reinigungsstufegeplant

9. Erosion, Sedimentation9.1 Erosion, Abtrag

Verkehrs-gelb 1023

9.2 HanganbruchWundhang

9.3 Blattanbruch,

Translationsbruch 9.4 Muschelbruch,

Rotationsbruch

9.5 Erosionsrinne,

z.B. Feilen- oder Keil-anbruch

9.6 Lawinenzug

Verkehrs-orange2009

Anbruchgebiete werdendurch Wiederholung desbetreffenden Zeichensgekennzeichnet.

9.7 SedimentationAuftrag

Verkehrs-rot 3020

2425 T 5

9.8 Uferanbruch Verkehrs-gelb 1023

9.9 Kies-, Sand-, Schlamm-bank Verkehrs-

gelb 1023

10 Landschaftspflege10.1 Umgrenzungen10.1.1 allgemein

10.1.2 Anpflanzungen

10.1.3 Erhalt von Bepflanzung

Verkehrs-grün 6024

10.1.4 Zaun

10.2 Vegetation, Gebietsattribute10.2.1 Wald, Forst

oder Türkis-blau5018

10.2.2 Laubwaldoder Türkis-blau

5018

10.2.3 Nadelwaldoder Türkis-blau

5018

10.2.4 LaubhölzerOpalgrün

6026

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 13Stand 01/2005 Seite 16 von 22

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

10.2.5 WeichhölzerOpalgrün

6026

10.2.6 HarthölzerOpalgrün

6026

10.2.7 NadelhölzerOpalgrün

6026

10.2.8 KulturpappelnOpalgrün

6026

10.2.9 Kopfweiden Opalgrün6026

10.2.10 Garten, Park

Blaßgrün

6021vgl. PlanzV 1990

10.2.11 Acker

Orange-braun8023

10.2.12 Grünland, Wiese

oder Gelbgrün

601810.2.13 Grünland, feucht Gelbgrün

6018

10.2.14 Grünland, trocken Gelbgrün6018

10.2.15 Vernässung Verkehrs-blau 5017

10.2.16 Seggenried Umbra-grau 7022

10.2.17 Brache Lichtgrau7035

10.2.18 Hochstaudenflur Lichtgrau7035

10.2.19 Röhricht Maisgelb1006

10.2.20 Wasserpflanzen-

10.2.21 Schutzgebiet i.S.d.Naturschutzrechtes

Opalgrün6026

vgl. PlanzV 1990

Einzelelement-

Naturschutzgebiet-

Landschaftsschutz-gebiet -

Naturdenkmal-

Geschützter Land-schaftsbestandteil -

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Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben - REWas Anlage 13Stand 01/2005 Seite 17 von 22

Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

10.2.22 Biotopkartierung,Artenschutzkartierung

Opalgrün6026

vgl. PlanzV 1990

10.2.23 Erholungsbereich

10.3 Landschaftspflegerische

Ziele und Maßnahmen10.3.1 Ziele und Maßnahmen

am Gewässererhalten

-

entwickeln-

gestalten-

10.3.2 Gehölzneupflanzung-

10.3.3 Pappeln durchAuegehölze ersetzen

Blaßgrün6021

10.3.4 Kopfweiden pflegen Blaßgrün6021

10.3.5 Nadelhölzer durchAuegehölze ersetzen -

10.3.6 Grünland extensivpflegen

Blaßgrün6021

10.3.7 Sukzession Blaßgrün6021

10.3.8 Umwandlung von Ackerin Grünland

Verkehrs-rot 3020

10.3.9 Steilufer, senkrechtenErdaufschluss anlegen

Verkehrs-gelb 1023

10.3.10 Kieshaufen („Brenne“)anlegen

Verkehrs-rot 3020

10.3.11 Wurzelstockdeponieanlegen Verkehrs-

rot 3020

10.3.12 Vorschlag fürGrunderwerb

Flurnummer / Fläche

10.3.13 Vorschlag fürGrunddienstbarkeit

Flurnummer / Fläche

10.3.14 Weg verlegen Verkehrs-rot 3020

10.3.15 Einzelbäume undSträucher vorhanden erhalten vgl. PlanzV 1990

Bäume

Sträucher

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Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft

Nr. Begriff Planzeichen in farbigerDarstellung

RAL-Kennfarbebei farbigerDarstellung

weiterePlan-

zeichenin DIN

Bemerkungen

10.3.16 Ablagerung (Müll, alt-neu, unerlaubte Auffüll-ung, Bauschutt, Steine)

vorhanden

geplant Verkehrs-rot 3020

entfernen

10.3.17 (sonstige) Einzelmaß-

nahmen mitBeschreibung

Opalgrün6026

10.3.18 (sonstige) Einzelmaß-nahmen mitBeschreibung, Vorschlagfür Dritte

Opalgrün6026

11 Bauflächenvgl. PlanzV 1990

12 Bauteile von Bauwerken1356

13 Sonstige13.1 Höhenlinien

13.2 Höhenfestpunkt

13.3 Polygonpunkt

13.4 Bohrlöcher

13.5 Schürfgrube

13.6 Aufnahmestandort mitBlickrichtung und Nr. desBildes

18702