referat für bildung und sport zentrales

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Telefon: 233 - 84768 Telefax: 233 - 83680 Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM-N Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030 Neubau des staatl. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums am Standort Salzsenderweg im 13. Stadtbezirk Bogenhausen Entscheidung zur weiteren Planung und Ausführung Vereinsgelände Tretlager e.V. am Fideliopark erhalten Antrag Nr. 14-20/ A 03858 von Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Anja Burkhardt vom 23.02.2018 Frühzeitige Veröffentlichung der drei Gutachten zur WHG-Planung im StadtKlimaPark am Salzsenderweg Empfehlung Nr. 14-20 / E 01777 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017 Neubau Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium - Errichtung einer vorbildlichen Klimaschule Empfehlung Nr. 14-20 / E 01778 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 26.10.2017 Verlegung des zukünftigen Standortes des neu zu errichtenden Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums an den Standort der jetzigen Knappertsbuschschule Empfehlung Nr. 14-20 / E 01779 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12670 Anlagen

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Telefon: 233 - 84768Telefax: 233 - 83680

Referat für Bildung und SportZentrales ImmobilienmanagementRBS-ZIM-N

Schulbauoffensive (SBO) 2013-2030

Neubau des staatl. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums am Standort

Salzsenderweg im 13. Stadtbezirk Bogenhausen

Entscheidung zur weiteren Planung und Ausführung

Vereinsgelände Tretlager e.V. am Fideliopark erhalten

Antrag Nr. 14-20/ A 03858 von Frau StRin Ulrike Grimm,

Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Anja Burkhardt

vom 23.02.2018

Frühzeitige Veröffentlichung der drei Gutachten zur WHG-Planung im

StadtKlimaPark am Salzsenderweg

Empfehlung Nr. 14-20 / E 01777 der Bürgerversammlung

des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017

Neubau Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium - Errichtung einer

vorbildlichen Klimaschule

Empfehlung Nr. 14-20 / E 01778 der Bürgerversammlung des

Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 26.10.2017

Verlegung des zukünftigen Standortes des neu zu errichtenden

Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums an den Standort der jetzigen

Knappertsbuschschule

Empfehlung Nr. 14-20 / E 01779 der Bürgerversammlung

des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017

Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12670

Anlagen

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Beschluss des Bildungsausschusses des Stadtrates vom 19.09.2018 (SB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

1. Darstellung der Beschlusslage und des Sachstandes für den Neubau des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums am neuen Standort Salzsenderweg

Mit Beschluss „Schulbauoffensive (SBO) 2013/30 - Verlegung des staatlichen Wilhelm-

Hausenstein-Gymnasiums vom Standort Elektrastraße 61 an den Salzsenderweg im 13.

Stadtbezirk Bogenhausen“, Sitzungsvorlage Nr.14-20/V06386 vom 29.06.2016 hat der

Stadtrat die Errichtung eines neuen 6-zügigen Gymnasiums am Standort Salzsenderweg als

Neubau für das Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium beschlossen. Am 05./26.07.2017 hat der

Stadtrat im Rahmen des Beschlusses zum 2. Schulbauprogramm entschieden, den Neubau

des Gymnasiums am Salzsenderweg zu realisieren.

Zu den im Beschluss vom 29.06.2016 an die Verwaltung erteilten Aufträgen wird hiermit

berichtet.

Der bisherige Standort Elektrastraße 61 wird für ein weiteres neues staatliches Gymnasium

vorgehalten. Die Generalinstandsetzung des Schulbaus wird zu gegebener Zeit in einem

späteren Schulbauprogramm aufgenommen.

Das Baureferat hat die VgV- Verfahren (vormals VOF-Verfahren) zur Einschaltung des

Planerteams durchgeführt. Zur Festlegung der Vergabekriterien bei der Auswahl der

Objektplanung wurden die Stadtratsfraktionen und der Bezirksausschuss 13 – Bogenhausen

einbezogen. Bei der Auswahl wurde besonderer Wert auf Erfahrung beim Bauen mit

besonderen klimatischen und ökologischen Anforderungen, sowie einer sensiblen Einbindung

in eine Parkanlage Wert gelegt. Mit dem Berliner Büro Hascher Jehle Planen und Beraten

GmbH wurde ein erfahrenes Büro ausgewählt, welches den geforderten Kriterien

vollumfänglich entspricht (Herr Professor Hascher ist emeritierter Professor für klimagerechtes

Bauen).

Für die Begleitung der Planungen wurden zusätzlich Gutachterbüros (Klimagutachter,

Verkehrsgutachter und Schallgutachter) beauftragt, welche vor Beginn der Vorplanung

Planungsvorgaben entwickelten. Durch das Büro Hascher Jehle Planen und Beraten GmbH

wurden verschiedene Vorentwurfsvarianten im engen Austausch mit den Gutachtern

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entwickelt und geprüft.

Im Zuge der Planungen werden die Fahrradabstellplätze gemäß der

Fahrradabstellplatzsatzung der Landeshauptstadt München nachgewiesen.

Zur verkehrlichen Erschließung wurde ein Verkehrsgutachter eingeschaltet, welcher Varianten

zum Hol- und Bringverkehr erarbeitet und die Verkehrsauslastung der Hauptknotenpunkte

untersucht hat.

Zu den Maßnahmen am Klimapark Bogenhausen kann man insgesamt Folgendes

zusammenfassen:

Mit dem Standortbeschluss für den Neubau des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums am

Salzsenderweg wurde der Bau und die Umgestaltung der Freiflächen am Salzsenderweg

zunächst zurückgestellt und die Ergebnisse der Variantenstudien des Schulneubaus

abgewartet. Unter Aussparung der Fläche für den Neubau des Gymnasiums wurde die

Planung überarbeitet. Für besonders wichtig wurde erachtet, die Ergebnisse der

verschiedenen vorangegangenen Beteiligungsverfahren weiterhin zu verwirklichen und alle

wichtigen Wegebeziehungen aufrecht zu erhalten. Im Ergebnis setzt die angepasste Planung

trotz der Verringerung der Fläche das gleichbleibende Angebot um. Für den geplanten

Schulneubau entfallen ein Teil der großen Wiesenfläche, sowie der vom Tretlager e.V. aktiv

genutzte Teil der Dirtbike-Anlage.

Mit dem Bau des Parks soll im Frühjahr 2019 begonnen werden. Der Umgriff des zukünftigen

Schulgrundstücks wird im Zuge der Schulbaumaßnahme umgesetzt.

In engem Austausch mit den Gutachtern und unter Einbezug deren Planungsvorgaben wurden

Vorentwurfsvarianten erarbeitet, welche die besonderen ökologischen und klimatischen

Bedingungen des Klimaparks berücksichtigen.

Das Referat für Bildung und Sport wird zu gegebener Zeit mit dem Freistaat Bayern

Verhandlungen hinsichtlich der Bildung von Vorläuferklassen eines neuen staatlichen

Gymnasiums an der Elektrastraße 61 aufnehmen.

2. Beschreibung der Planungsvarianten

Durch das Büro Hascher Jehle Planen und Beraten GmbH wurden verschiedene

Vorentwurfsvarianten im engen Austausch mit den Gutachtern entwickelt und geprüft.

Bezogen auf Klima, Schall- und Lärmschutz sind bereits im Vorfeld Varianten ausgeschieden.

In der Öffentlichkeitsveranstaltung wurden 3 Varianten vorgestellt (siehe Anlage 1), welche die

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Planungsvorgaben am besten erfüllten.

Variante 1:

• Orthogonale Baukörper, vier- bis fünfgeschossig

• Linear aneinandergereihte Lernhäuser auf durchgehendem Sockelgeschoss

• Autarke Sporthalle ohne direkte Anbindung an den Schulbaukörper

Variante 2:

• Fünfeckige Baukörper, durchgängig viergeschossig

• Versetzt angeordnete Lernhäuser auf durchgehendem Sockelgeschoss

• Sporthalle mit Anbindung an den Schulbaukörper

Variante 3:

• Freie Form, Baukörper vier- bis fünfgeschossig

• Sternförmig angeordnete Lernhäuser auf durchgehendem Sockelgeschoss

• Sporthalle in Sockel mit Anbindung an den Schulbaukörper

Gegenüberstellung der Varianten:

Alle Varianten sind in ihrer Baukörperausbildung differenziert und haben eine

angemessene Maßstäblichkeit. Variante 1 und 3 sind vier- bis fünfgeschossig, Variante 2 ist

durchgängig viergeschossig. Die Dachflächen werden teilweise als Pausenhof und

Sportflächen benutzt, um den Flächenverbrauch in den Freiflächen zu reduzieren.

Die direkte Zugänglichkeit in den Park ist bei allen drei Varianten gegeben. Der visuelle Bezug

zwischen Salzsenderweg und Park ist vorhanden, wenn auch in unterschiedlicher Intensität.

Es ist vorgesehen, auf die Einzäunung des Schulgeländes weitestgehend zu verzichten

(mit Ausnahme der Sportflächen).

Alle Varianten bieten eine Sitzstufenanlage als Zugang auf das Dach der Sporthalle an. Die

Erschließung der Innenbereiche erfolgt über das Erdgeschoss, mit je nach Variante

unterschiedlich langen Erschließungswegen. Die Anbindung der Sporthalle erfolgt bei den

Varianten 2 und 3 im Erdgeschoss, bei Variante 1 durchs Freie. Bei Variante 1 und 2 ist

Tageslicht auf den Erschließungsflächen nur in Teilbereichen vorhanden, bei Variante 3

erhalten alle Erschließungsflächen Tageslicht über Oberlichter oder Innenhöfe.

Die Belichtung aller Aufenthaltsräume ist bei den drei Varianten ausreichend gegeben.

Klimatechnische Beurteilung (siehe Anlage 2)

Die klimatechnische Untersuchung durch das Büro GEONET Umweltconsulting GmbH ergab,

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dass durch den Neubau bei den drei Varianten keine signifikante Zunahme der Lufttemperatur

bzw. keine Überwärmung entsteht. In der Gesamtbilanz sind die vorhabenbedingten

klimatischen Auswirkungen vorwiegend als gering zu bewerten. Es liegt auch weiterhin ein

klimatisch wirksamer Kaltluftstrom vor. Die angrenzende Siedlungsfläche ist nicht als

bioklimatisch belastet im Sinne der VDI-Richtlinie anzusehen.

Schalltechnische Beurteilung (siehe Anlage 3)

Das Büro Obermeyer Planen + Beraten GmbH hat seinen Schallberechnungen die rechtlich

gültigen Normen für reine Wohngebiete und Schallemissionen durch die Schule zugrunde

gelegt. Für alle drei Varianten kann die technische Gebäudeausrüstung entsprechend dem

Stand der Technik so konzipiert werden, dass tags und nachts die Immissionsrichtwerte der TA

Lärm eingehalten werden. Die Immissionswerte durch den schulbezogenen Pkw-/Lkw-Verkehr

auf der Fideliostraße liegen deutlich unter dem Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV. Die

Nutzung der Dreifachsporthalle an Sonn- und Feiertagen zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr,

sowie werktags bis 23:00 Uhr ist möglich – die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV können

eingehalten werden.

Zusammenfassend ist eine uneingeschränkte Nutzung der Sporthallen unter Berücksichtigung

der Vorgaben der 18. BImSchV sowohl schulisch als auch außerschulisch möglich.

Verkehrserschließung (siehe Anlage 4)

Zur Beurteilung der verkehrlichen Erschließung wurde das Büro Vössing Ingenieurgesellschaft

mbH eingeschaltet. Die Verkehrserschließung des Gymnasiums kann unabhängig von der

Gestaltung des Schulgebäudes betrachtet werden.

Der Modal Split (Verkehrsmittelwahl) für Schülerinnen und Schüler mit 30 % Fahrrad, 50 %

ÖPNV, 10% zu Fuß und 10% Pkw liegt den Verkehrsberechnungen zugrunde. Geplant sind

543 Fahrradabstellplätze gemäß Fahrradabstellplatzsatzung der LHM. Die ÖPNV-

Erschließung wird von der MVG dem künftigen Bedarf angepasst. Die Erschließung für den

Individualverkehr (Lehrkräfte, Vereine, Schülerinnen und Schüler) erfolgt über die

Fideliostraße.

Das Verkehrsgutachten wurde aufgrund der geäußerten Bedenken während der

Öffentlichkeitsveranstaltung im Nachgang nochmals überarbeitet. Hierbei wurde der

Betrachtungsumgriff (Kirchenneubau der russisch-orthodoxen Kirche, Knappertsbuschstraße,

Kreuzungsbereich Freischütz-/Johanneskirchner Straße) erweitert und überprüft.

Fazit des Gutachtens:

Am Kreuzungsbereich Fidelio-/ Freischütz-/ Stegmühlstraße ist durch den Gymnasiumneubau

nur mit marginalen Verkehrszuwächsen zu rechnen. Die Verkehrsqualität ist an diesem

Knotenpunkt mit gut bewertet. Auch die erneute Betrachtung der Knappertsbuschstraße unter

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Einbezug des geplanten Kirchenneubaus ergab diesbezüglich keine Bedenken.

Bring-und Holverkehr (Drop-On/-Off)

In der Öffentlichkeitsveranstaltung wurden 2 Varianten für den Bring-und Holverkehr (Drop-

On/-Off) vorgestellt. Diese sind unabhängig von der Gebäudeausbildung der Schule.

Drop-On/-Off-Bereich als Wendehammer am Ende der Fideliostraße:

In der Fideliostrasse ist bereits ein Wendehammer ausgebildet, dieser müsste jedoch zur

Abwicklung des Bring- und Holverkehrs ausgebaut werden.

Durch die Nähe des Wendehammers zum Schulgebäude besteht für die Schülerinnen und

Schüler keine wesentliche Gehzeit vom bzw. zum Gymnasium, jedoch wird als negative

Konsequenz mehr Verkehr in der Fideliostraße erwartet. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein

Rückstau vor dem Wendehammer bildet, ist sehr groß. Zudem ist ein Konflikt mit den

ausfahrenden Fahrzeugen aus der Tiefgarage sowie dem Radverkehr nicht auszuschließen.

Drop-On/-Off-Bereich an der Freischützstraße:

Bestehende Parkbuchten an der Freischützstraße werden für den Bring- und Holverkehr

benutzt. Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die bestehenden

Parkbuchten nicht maximal ausgenutzt sind.

Durch die Ausweisung der Fläche als Drop-On/-Off-Bereich werden ca. 11 Stellplätze

entfallen. Es wird vorgeschlagen, dass während des Schulbetriebs die Fläche für den Bring-

und Holverkehr reserviert bleibt.

Die Gehzeit zum Gymnasium beträgt bei normaler Schrittgeschwindigkeit 4 bis 5 Minuten.

In dieser Variante wird kein zusätzlicher Mehrverkehr in der Fideliostraße infolge des Bring-

und Holverkehrs erwartet.

Umgestaltung Fideliostraße:

Eine weitere Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen in der Fideliostraße niedrig zu halten ist,

die Fideliostraße unattraktiv für den Bring- und Holverkehr zu gestalten, indem man sie als

verkehrsberuhigten Bereich ausweist. Bauliche Maßnahmen (z.B. durch Einrichtung von

versetzten Parkflächen, Verengung des Straßenquerschnitts) würden als Hindernisse für den

Bring- und Holverkehr wahrgenommen und könnten somit die verkehrsrechtlichen

Maßnahmen verstärken.

Bring- und Holverkehr über Knappertsbuschstraße:

Die jetzige Verkehrssituation in der Knappertsbuschstraße lässt sich auf die Bring- und

Holverkehre der Grundschule sowie der Mittelschule zurückführen, deren Einzugsbereich in

der Nähe liegt und deren Bring-/Holverkehr eher über die Nebenstraßen abgewickelt wird.

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Der Einzugsbereich des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums ist größer, daher ist davon

auszugehen, dass der Bring- und Holverkehr eher über übergeordnete Straßen wie die

Freischützstraße abgewickelt wird.

Der Weg über die Knappertsbuschstraße ist umständlich (der Weg beinhaltet mehrere

Abbiegevorgänge). So kann davon ausgegangen werden, dass die verkehrliche Auswirkung in

der Knappertsbuschstraße infolge des Gymnasiumneubaus allenfalls gering sein wird.

ÖPNV- Anbindung:

Nach Aussage der MVG ist die ÖPNV- Anbindung für den Schülerverkehr ausreichend. Es

sind drei Buslinien sowie eine Straßenbahnlinie vorhanden. Zusätzliche Bushaltestellen

können bei Bedarf eingerichtet werden.

Konkrete Taktverdichtungen einzelner Linien sind bei Bedarf möglich. Es stehen folgende

grundsätzliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ein möglichst attraktives ÖPNV- Angebot am

neuen Standort Salzsenderweg anzubieten und auf die veränderten Nachfrageströme zu

reagieren:

Für die Linie 154 steht der Einsatz für größere Fahrzeuge bereits im aktuellen MVG-

Leistungsprogramm (zur Umsetzung ab 2019). Diese Änderung wird vorbehaltlich der dazu

nötigen Anpassungen im öffentlichen Straßenraum, z.B. Halteverbote, umgesetzt. Derzeit

kann die Linie 154 nur mit Normalbussen (12m) verkehren, künftig soll diese mit

Gelenkbussen betrieben werden, um der hohen Nachfrage im Bereich Englischer Garten und

Schellingstraße gerecht zu werden. Diese Maßnahme erhöht die Beförderungskapazität der

Linie bereits um über 50% und kommt auch der zukünftigen ÖPNV- Erschließung des

Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums entgegen. Da die zukünftigen Schülerinnen und Schüler

am neuen Standort morgens mit der Buslinie 154 in Gegenlastrichtung unterwegs sind, sind

ausreichend Kapazitäten in Richtung Bruno-Walter-Ring vorhanden.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist das bereits jetzt dichte Netz an Tram- und Buslinien in

Bogenhausen und den angrenzenden Stadtteilen. Alle relevanten Buslinien (50, 154, 184)

verkehren zu den Hauptverkehrszeiten mindestens im 10-Minuten-Takt, die Trambahnlinien 16

und 17 für die Erschließung von Westen verkehren gemeinsam sogar im 5-Minuten-Takt.

Somit ist der Standort aus allen Richtungen mit einem attraktiven Angebot versorgt. Das gut

ausgebaute Fußwegenetz von der Cosimastraße, der Johanneskirchner Straße und der

Freischützstraße trägt zu der Nutzung der westlich, nördlich und östlich gelegenen

Haltestellen bei.

Die Ausarbeitung von weiteren konkreten Maßnahmen, z.B. die Definition von

Verstärkerfahrten und der gezielte Einsatz von größeren Fahrzeugen ist erst ca. ein bis zwei

Jahre vor Inbetriebnahme der Schule sinnvoll. Hier ist insbesondere eine enge Abstimmung

mit dem RBS bzw. der Schulleitung hinsichtlich der Schulöffnungszeiten und soweit möglich

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der Herkunft der Schülerinnen und Schüler nötig. Eine Abstimmung und Staffelung der

Schulzeiten ermöglicht der MVG, ein wesentlich besseres Angebot zu planen, da sich die

Nachfrage auf einen längeren Zeitraum verteilt und somit effizientere und für die Fahrgäste

bzw. Schülerinnen und Schüler bessere Fahrpläne erreicht werden. Dies ist insbesondere für

den Verkehr aus Nordosten und Südosten von Bedeutung, wo bereits heute starke Spitzen im

Schülerverkehr bestehen. Ein abgestimmtes Konzept mit gestaffelten Anfangszeiten kann hier

zum Gelingen eines guten ÖPNV- Angebots wesentlich beitragen.

3. Öffentlichkeitsveranstaltung (siehe Anlage 5)

Nach Auswahl der Planerteams und nach Vorliegen erster Vorentwurfsvarianten sollte ein

Workshop mit Beteiligung der Schulfamilie, des örtlichen Bezirksausschusses und unter

Einbindung der Stadtkämmerei durchgeführt werden, dessen Ergebnis in die endgültige

Vorentwurfsplanung einfließt.

In Abstimmung mit dem BA13 – Bogenhausen wurde beschlossen, anstelle eines Workshops

eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen.

Die Veranstaltung fand am 9.3.2018 in der Sporthalle des Staatlichen Wilhelm-Hausenstein-

Gymnasiums in der Elektrastraße im Stadtteil Bogenhausen statt.

In Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 13 Bogenhausen wurde die Veranstaltung für alle

interessierten Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinnen und Anwohner, Verbände,

Bürgerinitiativen, Schulfamilie, Mitglieder des Bezirksausschusses 13 und des

Bildungsausschusses durchgeführt.

Ziel war die ausführliche Information und Beteiligung der Öffentlichkeit über das pädagogische

Konzept der Lernhäuser und das Raumprogramm, über ihre Umsetzung in drei

Entwurfsvarianten für das Gymnasium, die klimatischen und schalltechnischen Auswirkungen,

sowie die verkehrliche Erschließung. In der Veranstaltung wurden das Meinungsspektrum der

breiten Öffentlichkeit sowie Anregungen eingeholt, um diese in den weiteren Planungsverlauf

einfließen zu lassen. An der Veranstaltung nahmen ca. 200 Personen teil.

3.1. Meinungsspektrum der Öffentlichkeitsveranstaltung

Von den drei Entwurfsvarianten wird die Variante 3 von den Bürgerinnen und Bürgern, und

insbesondere auch von den anwesenden Schülerinnen und Schüler, wegen der guten

Lichtverhältnisse, kurzen Wege im Innern, Bauform, großzügiger Eingangssituation und ihrer

guten Einbindung in den Park und in die Umgebung favorisiert. Im allgemeinen werden eine

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schnelle Umsetzung der Baumaßnahme und die angestrebte Nichteinzäunung der Schule

grundsätzlich begrüßt.

Zusammenfassend haben sich aus der Öffentlichkeitsveranstaltung schwerpunktmäßig die

Themenbereiche Verkehr, Schallschutz und die Anbindung an den ÖPNV ergeben (weitere

Themen sind in der Anlage vorzufinden):

• Verkehr:

Das Verkehrsgutachten soll aktualisiert und mit größerem Umgriff betrachtet werden. Der

Drop-On/-Off-Bereich an der Freischützstraße wird dem Wendehammer vorgezogen,

allerdings werden Stauungen befürchtet. Auch die Einfahrt in die Fideliostraße soll

verhindert werden. Die Knappertsbuschstraße soll in das Verkehrsgutachten miteinbezogen

werden. Vor dem Hintergrund des Zuwachses an Bevölkerung und Mobilität ist die Sorge

vor dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen groß. Benachbarte Planungen und ihre

Konsequenzen – von der großräumigen SEM Nordost bis zum russich-orthodoxen

Kirchenzentrum – sind hinsichtlich ihrer verkehrlichen und klimatischen Auswirkungen zu

berücksichtigen.

• Schallschutz:

Die Sorge vor dauerhaften Lärmeinwirkungen durch den Sport auf dem Schulgelände und

mögliche Belastungen durch große Schülermengen, die durch den Park strömen und zur

Störung der Anwohner beitragen könnten, sollen im Blick behalten werden. Eine gute Lage

der Gehwege und damit der Schulwege durch den Park mit wenig Störung der Anwohner

ist wichtig. Die Häufung von Beach-Volleyballplätzen im Quartier, womit die Plätze in der

Schule, im SBZ und im Klimapark gemeint sind, wird hinterfragt. Die Klärung der Verlegung

der Dirtbike-Anlage wird gefordert.

• ÖPNV- Anbindung:

Die Teilnehmenden schätzen angesichts des zu erwartenden Schüleraufkommens und der

bereits vollen Straßenbahnen das ÖPNV- Angebot als nicht ausreichend ein, hier wäre

nachzubessern. Sichere Verbindungen und Überquerungen im Radverkehr und Fußwege

werden angeregt.

3.2 Fragen aus der Öffentlichkeitsveranstaltung (siehe Anlage 6)

Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger konnten bereits in der Veranstaltung zum größten Teil

beantwortet werden. Offenen Themen wurden aufgegriffen und im Zuge der weiteren Planung

überprüft. In der Anlage 6 sind diese thematisch zusammengefasst und dargestellt.

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Viele Fragen decken sich mit den im Meinungsspektrum beschriebenen Schwerpunkten und

wurden bereits während der Öffentlichkeitsveranstaltung beantwortet:

• Es wird beabsichtigt, auf eine Einzäunung des Schulgeländes weitgehend zu verzichten.

• Alle Lärmschutzverordnungen werden eingehalten.

• Schulwege werden von der Wohnbebauung abgerückt geplant.

• Die Anregung, die Gutachten mit größerem Umgriff zu betrachten und zu aktualisieren,

wurde aufgenommen. Klima- und Verkehrsgutachten wurden diesbezüglich überarbeitet.

Die Ergebnisse der Überarbeitung sind Bestandteil des Beschlusstextes und wurden in

Punkt 2 behandelt.

3.3. Meinungsbild und Stellungnahme des Bezirksausschusses 13

Stellungnahme vom 14.03.2018:

„Der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat sich in seiner Sitzung am 13.03.2018 mit dem

o.g.Thema befasst und folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen:

Vom BA 13 wird nach jetziger oberflächlicher Prüfung die Variante 3 präferiert. Das Gremium

wird sich aber in seiner Sitzung am 10.04.2018 mit der Thematik nochmals ausführlich

beschäftigen und anschließend Stellung nehmen.

Das Gremium stellt bereits jetzt klar, dass das Verkehrsgutachten unvollständig ist (Zufahrt

über Knappertsbuschstraße und Einbezug der Knappertsbuschschule und der russisch-

orthodoxen Kirche, für die eine Baugenehmigung bereits existiert) und dringend ergänzt

werden muss. Zudem fehlt auch ein schlüssiges und überzeugendes Konzept zum ÖPNV.“

Stellungnahme vom 10.04.2018:

„Der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat sich in seiner Sitzung am 10.04.2018 mit dem

o.g.Thema befasst und folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen:

Der Bezirksausschuss bittet die beteiligten Referate um Übersendung der Verkehrsgutachten

und der dazugehörigen Verkehrszählungen, um sich ein eigenes Bild machen zu können.“

Das überarbeitete Verkehrsgutachten wurde dem BA 13- Bogenhausen zugeleitet und in

seiner Sitzung vom 26.07.2018 vorgestellt. Hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse

Knappertsbuschstraße, ÖPNV- Anbindung und der Zusammensetzung des Modal Split

wurden seitens des BA 13 weiterhin Bedenken geäußert. Außerdem wurde gefordert, die

Anzahl der Fahrradstellplätze zu erhöhen. Das Baureferat hat zugesichert zu untersuchen, ob

die Anzahl erhöht werden kann.

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4. Entscheidung zur weiteren Planung und Ausführung

Nach Überprüfung der Vorentwurfsvarianten bezogen auf Klima-, Schall und Lärmschutz

erfüllt die Variante 3 alle Planungsvorgaben am besten und erhielt die größte Zustimmung in

der Öffentlichkeit.

Die offene Vorplatzsituation, die Verzahnung der Grünflächen des Klimaparks mit den

Baukörpern des Schulgebäudes überzeugten ebenso wie die sternförmige Erschließung mit

kurzen und direkten Wegen zu allen Punkten des Gebäudes. Durch die nahezu frei stehenden

Lernhäuser ergeben sich eine gute Belichtung und offene Blickbeziehungen zwischen dem

Salzsenderweg und dem Klimapark.

Das Referat für Bildung und Sport, sowie das Baureferat schließen sich dem

Meinungsspektrum der Öffentlichkeitsveranstaltung an und schlagen in Übereinstimmung mit

dem Meinungsbild des Bezirksausschusses 13–Bogenhausen sowie der Schulfamilie die

Variante 3 zur Ausführung vor.

5. Vorgehensweise hinsichtlich der weiteren Verfahrensschritte

5.1. Umsetzung der Planung

Vorbehaltlich der Zustimmung zur Ausführung der Variante 3 führt das Baureferat die Planung

und Ausführung entsprechend dem Beschluss 2. Schulbauprogramm für den Neubau nach

dem modifizierten Standardraumprogramm Gymnasien im Zuge der Einführung des G9 durch.

Entsprechend des vom Stadtrat im Rahmen des Aktionsprogrammbeschlusses im November

2014 und in den Beschlüssen vom 09./29.07.2015 und 18./25.02.2016 beschlossenen

vereinfachten Verfahrens mit den definierten Umsetzungsvorschlägen ist die Verwaltung zu

beauftragen, das Projekt im Rahmen des 2. Schulbauprogrammes zu realisieren und die

notwendigen Verfahren nach den städtischen Hochbau-Richtlinien verwaltungsintern

herbeizuführen und dem Stadtrat im Rahmen der Fortschreibungen des jeweiligen

Schulbauprogramms über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

5.2. Bebauungsplanverfahren

Die zu erarbeitende Vorentwurfsvariante bildet die Grundlage für das

Bebauungsplanverfahren zur planungsrechtlichen Sicherung des Schulstandortes.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die städtebaulichen Auswirkungen des

Planungskonzeptes untersucht und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich an der

Planung zu beteiligen.

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5.3. Tretlager e.V. - Dirtbike-Anlage

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für den neuen Schulstandort wurde die Verlagerung der

Dirtbike-Anlage innerhalb des verbleibenden Klimaparks geprüft. Die Analysen haben

ergeben, dass aufgrund des Flächenbedarfs des Tretlager e.V. und der festgesetzten Nutzung

als 'Öffentliche Grünfläche' außer dem bestehenden Areal keine geeigneten Flächen im

Klimapark angeboten werden können. Dies sei auch gegenüber dem Bezirksausschuss

thematisiert worden.

Im Weiteren konnte ebenfalls keine Flächenalternative im Stadtgebiet gefunden werden,

insbesondere da der Tretlager e.V. einer Umsiedlung kritisch gegenübersteht, da hohe

finanzielle Auswirkungen und Mitgliederschwund befürchtet werden.

Angesichts der Planungen des Neubaus Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums und der

dazugehörigen Freiflächen sind die zur Verfügung stehenden Flächen bereits maximal

ausgereizt. Die Schulplanung mit Sportanlagen benötigt ca. 20.000 m² aus dem Flurstück 816

Gemarkung Daglfing.

Im Rahmen eines Runden Tisches am 24.01.2018 gab es ein informatives Gespräche mit dem

Tretlager e.V., der westlich des Planungsumgriffs des Neubaus Wilhelm-Hausenstein-

Gymnasium auf einer Fläche von ca. 6300 m² eine Dirtbike-Anlage betreibt.

Der Aktivbereich des Tretlager e.V. (Bereich mit Geländemodellierungen außerhalb des

Baumbestands im Ostteil des eingezäunten Grundstücks) scheint nach ersten Überprüfungen

und auf Grundlage der Bestandsvermessungen durch die Flächenbedarfe des Neubaus

Variante 3 nahezu vollständig überlagert zu werden.

Zusätzlich ist zwischen dem Schulgrundstück und dem Vereinsgelände für den zukünftigen

Grünanlagenweg in Nord-Süd-Richtung ein Korridor von 10-12 Meter Breite freizuhalten.

Dies hätte zur Folge, dass der Aktivbereich der Dirtbike-Anlage nach Westen - in die westliche

Hälfte des umzäunten Grundstücks - in Richtung Biotopfläche verlagert werden müsste,

welche einen dichten Baumbestand aufweist. Diese Fläche wird als Biotopentwicklungsfläche

und gemäß des Arten- und Biotopschutzprogrammes (ABSP) als lokal bedeutsame Fläche

bewertet.

Absehbar ist, dass die jetzige Fläche des Tretlager e.V. aufgrund der Schulplanung keinesfalls

wieder in dem selben Zustand und Größe zur Verfügung stehen wird.

Im weiteren Verfahren soll deshalb die Option geprüft werden, ob unter der Voraussetzung

einer deutlichen Verkleinerung auf 3000 m² (mind. Flächenbedarf laut Tretlager e.V.) und

einer Verschiebung der Dirtbike-Anlage nach Westen zur Biotopfläche hin der Tretlager e.V.

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am jetzigen Standort erhalten werden kann.

Prinzipiell ist nach ersten Flächenermittlungen der Erhalt des Tretlager e.V. unter deutlicher

Reduzierung der Fläche auf ca. 3000m² an diesem Standort möglich.

Da allerdings die Vorentwurfsplanung des Neubaus Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium noch

nicht abgeschlossen ist, kann hierzu noch kein verbindliches Resultat für die tatsächliche

Größe und Situierung der Fläche für den Tretlager e.V. gezogen werden.

Eine Priorisierung des Erhalts des Tretlager e.V. zum Nachteil des Schulneubaus kann nicht

gewährleistet werden. Eine endgültige Abklärung kann erst bei Vorliegen der konkreten

Schulplanung erfolgen.

Vorbehaltlich der Schulbauplanung kann man zum Erhalt des Tretlager e.V. an diesem

Standort zum weiteren Vorgehen Folgendes sagen:

• der mögliche Erhalt des Tretlager e.V. ist vorbehaltlich einer bauordnungsrechtlichen

Prüfung zu betrachten,

• eine naturschutzfachliche Untersuchung bezüglich Artenschutz und eine

vegetationskundliche Begutachtung der Biotopfläche sind bei der Verlagerung der Dirtbike-

Anlage in die Biotopfläche zu erwarten,

• sobald feststeht, ob der Tretlager e.V. im Anschluss an das Schulgelände beibehalten

werden kann, ist es möglich, eine entsprechende Festsetzungsmöglichkeit im Rahmen des

Bebauungsplanverfahrens für das Gymnasium zu untersuchen,

• die Fläche sollte für die Öffentlichkeit nutzbar sein und nicht auf die Mitglieder des Vereins

beschränkt bleiben. Deshalb wird angestrebt, auf eine Einzäunung des Geländes zu

verzichten.

6. Behandlung eines Stadtratsantrages und von Empfehlungen

der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes zu diesem Themenkreis

6.1. Vereinsgelände Tretlager e.V. am Fideliopark erhalten

Antrag Nr. 14-20/ A 03858 von Frau StRin Ulrike Grimm,

Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Anja Burkhardt

vom 23.02.2018

Mit dem Stadtratsantrag Nr. 14-20/ A 03858 vom 23.02.2018 bitten Frau StRin Ulrike Grimm,

Frau StRin Kristina Frank und Frau StRin Anja Burkhardt, die Verwaltung zu beauftragen zu

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prüfen, ob durch eine Verschiebung eines Teils des Vereinsgeländes in westlicher Richtung

der Tretlager e.V. am jetzigen Standort erhalten werden kann (siehe Anlage 7.1).

Das Referat für Bildung und Sport nimmt dazu in Abstimmung mit dem Baureferat-

Hauptabteilung Gartenbau und dem Planungsreferat wie im vorstehenden Punkt 5.3. der

Beschlussvorlage beschrieben, Stellung.

6.2. Frühzeitige Veröffentlichung der drei Gutachten zur WHG-Planung im

StadtKlimaPark am Salzsenderweg

Empfehlung Nr. 14-20 / E 01777 der Bürgerversammlung

des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017

Mit der Empfehlung Nr. 14-20/ E 01777 vom 26.10.2017 hat die Bürgerversammlung des 13.

Stadtbezirkes Bogenhausen die Stadtverwaltung aufgefordert, die drei Gutachten zur WHG-

Planung im StadtKlimaPark am Salzsenderweg zu den Themen Umwelt, Verkehr und Schall

im Ratsinformationssystem (RIS) der Landeshauptstadt München zu veröffentlichen (siehe

Anlage 7.2).

Das Referat für Bildung und Sport nimmt dazu wie folgt Stellung:

Zur Öffentlichkeitsveranstaltung am 09.03.2018 wurde die Öffentlichkeit, der

Bezirksausschuss sowie alle von dem Bauvorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger und

Vereine eingeladen.

Das Ziel der Öffentlichkeitsveranstaltung bestand darin, dass sowohl die Ergebnisse der

Gutachten Klima, Schall und Verkehr, als auch die drei Entwurfsvarianten des

Schulbaukörpers und der dazugehörigen Freianlagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger konnten im Rahmen eines Austausches und einer darauf

folgenden Diskussion den Fachleuten Ihre Fragen zu den genannten Gutachten und den

Entwurfsvarianten stellen.

Es wurde geprüft, ob die genannten Gutachten vor der Öffentlichkeitsveranstaltung, auch im

Hinblick auf die darin enthaltenen Planungsvarianten, im RIS der Landeshauptstadt München

veröffentlicht werden können.

Im Allgemeinen ist zu sagen, dass das Ratsinformationssystem (RIS) der Landeshauptstadt

München Anträge, Anfragen sowie die öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse zur Verfügung

stellt, mit denen sich der Münchner Stadtrat befasst. Es werden dagegen grundsätzlich keine

Papiere aus den internen Vorbereitungsarbeiten der Verwaltung ohne Relevanz für einen

konkreten Beschluss in das RIS eingestellt. Es gab bisher noch keinen Beschluss, dem aktuell

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die benannten Gutachten notwendigerweise als Anlage beizufügen gewesen wären.

Bei den drei genannten Gutachten zur Neubauplanung des Wilhelm-Hausenstein-

Gymnasiums handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, die zunächst nur der

Vorbereitung einer noch rein verwaltungsinternen Entscheidung gedient haben.

Erst die Ergebnisse der Öffentlichkeitsveranstaltung sind für die Vorbereitung der

Entscheidung des Stadtrats über die Maßnahme und das weitere Vorgehen ausschlaggebend

gewesen.

Aus genannten Gründen werden folglich erst dieser Beschlussvorlage die maßgebenden

Gutachten beigefügt.

6.3. Neubau Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium - Errichtung einer

vorbildlichen Klimaschule

Empfehlung Nr. 14-20 / E 01778 der Bürgerversammlung des

Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 26.10.2017

Mit der Empfehlung Nr. 14-20/ E 01778 vom 26.10.2017 hat die Bürgerversammlung

gefordert, dass wenn sich der Neubau des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums im geplanten

Klimapark nicht vermeiden lässt, die Landeshauptstadt München – als Sachaufwandsträgerin–

dafür sorgen soll, dass eine in allen Bereichen vorbildliche Klimaschule entsteht (siehe Anlage

7.3).

Nachfolgend werden zur Erläuterung folgende kursiv gedruckten Punkte aufgezählt.

„Der Neubau soll aus natürlichen, Ressourcen schonenden und nachhaltigen Baustoffen

errichtet werden, zum Beispiel Ziegel, Holz, Verwendung von heimischen Steinen für Platten

und ähnliches“:

Das Baureferat verfolgt das Ziel, sowohl wirtschaftlich als auch umweltverträglich zu planen

und zu bauen. Wegen der Vielschichtigkeit rund um das Thema Bauökologie (Baustoffwahl

und -verarbeitung) und auf Grund der langjährig gesammelten Erfahrungen aus der Baupraxis

hat das Baureferat für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle Regelungen in einer

internen Arbeitshilfe zusammengefasst, um ein einheitliches Handeln sicher zu stellen.

Grundlagen sind in erster Linie rechtliche Vorgaben, Normen, Richtlinien und stadteigene

Standards (Stadtratsbeschlüsse) als auch der Gesundheitsschutz der Nutzerinnen und Nutzer,

der Verarbeiterinnen und Verarbeiter, die Belange des Umweltschutzes und der

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Nachhaltigkeit.

Folgende Beispiele können hier herausgegriffen werden:

So ist bei Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemischen Produkten geregelt, dass auf deren

Einsatz zu verzichten ist. Aluminium ist nur im funktional und technisch erforderlichen Umfang

zugelassen, wenn es sich um untergeordnete Bauteile handelt bzw. wenn andere Materialien

nicht zur Verfügung stehen bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Großflächig darf

Aluminium nur eingesetzt werden, wenn das Produkt überwiegend (mehr als 50%) aus

Sekundäraluminium besteht, oder der Einsatz zu erheblichen Einsparungen bei Investitions-,

Betriebs- und/oder Bauunterhaltskosten führt.

Bei der Auswahl von Natursteinprodukten sind die Vorgaben zur Vermeidung des Erwerbs von

Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit gemäß Vergabehandbuch für Bauleistungen und

dem gültigen Formblatt zu beachten.

Zur Minimierung von bicyclischen Terpenen aus Nadelhölzern in Aufenthaltsräumen

sind harzarme Holzarten zu bevorzugen.

Es wird deshalb empfohlen, von Kiefernholz abzusehen. Auf den Einsatz von Tropenholz bei

Bau und Ausstattung ist zu verzichten.

„Dieses Prinzip soll auch bei der Innenausstattung befolgt werden. Dabei soll auch auf die

Bedürfnisse der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere im Hinblick auf Inklusion,

eingegangen werden.“

Die Landeshauptstadt München arbeitet bei der Innenausstattung und Möblierung der

Einrichtungen ganz eng mit Rahmenvertragspartnern zusammen. Bei der Auswahl der

Rahmenvertragspartner wird hinsichtlich der Materialien ein besonderes Augenmerk auf die

Qualität und vor allem auch auf die Schadstofffreiheit der ausgewählten Produkte gelegt.

Das Thema Inklusion im Bildungsbereich wurde seitens des Referates für Bildung und Sport in

einer umfangreichen Beschlussvorlage für den Bildungsausschuss am 07.10.2015 und in der

Vollversammlung vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 02934) aufbereitet und

dargelegt. Zudem hat der Stadtrat im Zuge der Beschlüsse zu den Standardraumprogrammen

auf die jeweiligen Schultypen bezogene Inklusionsräume in unterschiedlicher Anzahl und

Größe genehmigt, die zur Differenzierung des Unterrichts auf die Bedürfnisse der Inklusion

eingehen. Das Standardraumprogramm wird der Planung des Neubaus Wilhelm-Hausenstein-

Gymnasium zu Grunde gelegt.

„Im Bereich der Energieversorgung soll ein Passivhaus oder zumindest ein Null-Energiehaus

entstehen. Die Energieversorgung für den laufenden Betrieb soll möglichst autark erfolgen,

zum Beispiel durch eigene Solaranlagen, sowohl thermisch als auch stromerzeugend. Andere

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erneuerbare Energiequellen sollen auf dem Gelände als Beispiel für alternative

Energieerzeugung gezeigt und für kleinere Objekte verwendet werden.“

Die LH München hat mit dem Stadtratsbeschluss zum Integrierten Handlungsprogramm Kli-

maschutz in München (IHKM) vom 20.11.2014 einen anspruchsvollen energetischen Standard

für stadteigene Neubau- und Sanierungsmaßnahmen festgelegt, der über die Anforderungen

der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinausgeht und wirtschaftlich darstellbar ist. Dieser

energetische Standard wurde mit wissenschaftlicher Unterstützung geprüft und von externen

Gutachtern als ambitioniert bewertet.

Neben einer energieeffizienten Gebäudehülle wird bei der Neubaumaßnahme „Gymnasium

am Salzsenderweg“ selbstverständlich der Einsatz erneuerbarer Energien, wie die im Antrag

genannte Nutzung von Solarthermie, von Photovoltaik sowie von Umweltwärme, geprüft und

bei Eignung und Wirtschaftlichkeit umgesetzt.

Im Rahmen der Planung wird somit ein ganzheitliches Energiekonzept bestehend aus der Op-

timierung von aktiven und passiven Maßnahmen entwickelt.

„Es soll eine Dach- und Fassadenbegrünung erfolgen, sowie eine Zisterne entstehen, in der

Regenwasser gespeichert und als Brauchwasser verwendet werden kann“:

Das Ziel, an Schulgebäuden und Kindertagesstätten zusätzlichen Lebensraum für Flora und

Fauna zu schaffen, wird bei städtischen Gebäuden bereits seit vielen Jahren durch

Dachbegrünungen umgesetzt und ist je nach Dachneigung Bestandteil der Baugenehmigung.

Zusätzliche Fassadenbegrünungen sind dagegen nach wie vor Sonderfälle.

Neben den ökologischen Vorteilen müssen die Voraussetzungen der Vegetation und der

Bautechnik in die Betrachtungen miteinbezogen werden. Bei der Planung des Neubaus des

Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums werden verschiedene Varianten untersucht:

- Selbstklimmende Pflanzen

- Gerüstkletterer mit Klettergerüst in stabiler und pflanzenartspezifischer Ausführung

- Anbringung von Spaliergehölzen.

Die Verwendung aufbereiteten Regenwassers als Brauch- bzw. Betriebswasser wird über die

städtischen Baustandards geregelt. So verweist die grundlegende Richtlinie zur Planung und

Ausführung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden des Arbeitskreises Maschinen- und

Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) auf die Notwendigkeit

geeigneter Randbedingungen (ausreichend hoher Wasserverbrauch), die besondere

Beachtung der Hygienevorschriften und eine wirtschaftliche Bewertung der notwendigen

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Mehraufwendungen dieser Technik.

Die Nutzung für die Hausinstallation (z.B. WC-Spülung) ist derzeit nicht wirtschaftlich.

Gemäß den aufbauenden Qualitätsvorgaben Haustechnik könnte das Regenwasser in der

Schule eventuell zur Bewässerung von Sportanlagen, Gärten, Grünflächen oder Zierbrunnen

genutzt werden. Dies wird im Zuge der Planung geprüft und ggf. der Platzbedarf für eine

Zisterne berücksichtigt.

„Darüber hinaus soll sich die Stadt dafür einsetzen, dass auch im Unterricht und bei anderen

Aktivitäten in der Schule das Thema „Klima“ einen breiten Raum bekommt, indem es (Anm.

sie) entsprechende Projekte fördert und unterstützt (Beispiel: erweitertes 50:50 – Projekt)“

Da es sich beim Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium um ein staatliches Gymnasium handelt,

kann die Landeshauptstadt München auf die Unterrichtsgestaltung keinen Einfluss nehmen.

Zusätzliche Unterrichtsinhalte sind zudem Angelegenheit der Schulfamilie. Die

Landeshauptstadt München würde es durchaus begrüßen, wenn das staatliche Wilhelm-

Hausenstein-Gymnasium die Lage im Klimapark zum Lerninhalt macht.

Die Schule kann in das städtische Programm Fifty-Fifty (IHKM-Klimaschutzmaßnahme 8.1.4)

zu energieeffizienten und wassersparenden Nutzerverhalten in Münchner Schulen und Kitas

aufgenommen werden.

Ziel des Programms ist es, die Schulgemeinde zu motivieren und sensibilisieren, verantwor-

tungsvoll mit Ressourcen umzugehen und durch ein umweltfreundliches Nutzerverhalten

Energie und Wasser einzusparen, um somit die CO2-Emissionen und Verbrauchskosten zu re-

duzieren.

Im Rahmen des Programms Fifty-Fifty wird eine besonders intensive Begleitung, Beratung

und Kooperation mit der Schulleiltung und mit den Multiplikatoren innerhalb der Lehrerschaft

durch das Energiemanagement des Baureferats ermöglicht.

„Bei den Außenanlagen soll auf natürliche Materialien geachtet werden, zum Beispiel

Plattenbelag anstelle eines geteerten Schulhofs. Neben grünen „Chill-Ecken“, Rasenflächen

zum Spielen und Bereichen, in denen Unterricht unter freiem Himmel stattfinden kann, soll

auch die Möglichkeit für einen Schulgarten gegeben werden, dessen Produkte im Unterricht

und /oder bei der Schulverpflegung einbezogen werden können (Snacks mit Tomaten und

Kräutern im Sommer, Beerenmüsli in der Erntesaison).

Bei der Ausarbeitung des Freiraumkonzepts wird ein besonderes Augenmerk bei der

Beurteilung der Planung auf die ökologischen Belange gelegt. Hierzu werden folge Kriterien

beachtet:

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- nachhaltiges Regenwassermanagement bei möglichst geringer Oberflächenversiegelung

- der Einbau von natürlichen Materialien wo möglich

- die Schaffung von vielfältigen Aufenthaltsräumen im Grünen

- Anlage eines gut nutzbaren Schulgartens

- Anlehnung des Vegetationskonzeptes an die Vegetation der umliegenden

Biotopentwicklungs- bzw. Parkfläche

- Herstellung einer Dachbegrünung für den Regenwasserrückhalt wo möglich.

Eine aktive Beteiligung der Schulfamilie an der Planung ist vorgesehen.

Es werden weitere unterschiedliche Anforderungen bei der Planung der Freianlagen zu

berücksichtigen sein (gesetzliche Grundlagen, Funktionalität, Nutzungsanforderungen).

Die Aufgabe der Planenden ist es, ein harmonisches Gesamtkonzept unter Abwägung aller

Interessen und mit dem besonderen Augenmerk der Lage der Schule im Klimapark zu

entwickeln.

6.4. Verlegung des zukünftigen Standortes des neu zu errichtenden

Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums an den Standort der jetzigen

Knappertsbuschschule

Empfehlung Nr. 14-20 / E 01779 der Bürgerversammlung

des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 26.10.2017

Mit der Empfehlung Nr. 14-20/ E 01779 vom 26.10.2017 hat die Bürgerversammlung

beantragt, dass der zukünftige Standort des neu zu errichtenden Wilhelm-Hausenstein-

Gymnasiums an den Standort der jetzigen Knappertsbuschschule verlegt wird (siehe Anlage

7.4).

Die Verlegung des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums auf den Standort

Knappertsbuschschule wird nicht weiter verfolgt, da das Gymnasium nur dann unterzubringen

wäre, wenn hierbei die Grund- und Mittelschule neu errichtet würden. Dies würde bedeuten,

dass während des Zeitraums der Abbrucharbeiten und der Neubebauung eine Interimsanlage

bereit gestellt werden müsste, die hohe zusätzliche Kosten mit sich bringen würde. Weiterhin

ist anzumerken, dass hierbei eine funktionierende Bausubstanz vernichtet werden würde, die

noch keiner Generalinstandsetzung oder Sanierungsmaßnahme bedarf.

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Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben.

Für diesen Beschluss erfolgte eine Anhörung des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks

Bogenhausen.

Zum Zeitpunkt der Drucklegung lag die Stellungnahme des Bezirksausschusses 13 noch nicht

vor.

Eine Stellungnahme wird in der Sitzung bekannt gegeben.

Die Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Neff und die

Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Krieger und der Verwaltungsbeirat Herr Stadtrat Mayer

haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

II. Antrag der Referentin

1. Der Bildungsausschuss stimmt der weiteren Planung und Ausführung der Variante 3 zu.

Entsprechend dem vom Stadtrat im Rahmen des Aktionsprogrammbeschlusses im

November 2014 und in den Beschlüssen vom 09./29.07.2015 und 18./25.02.2016

festgelegten vereinfachten Verfahren mit den definierten Umsetzungsvorschlägen wird

die Verwaltung beauftragt, das Projekt im Rahmen des 2. Schulbauprogrammes zu

realisieren und die notwendigen Verfahren nach den städtischen Hochbau-Richtlinien

verwaltungsintern herbeizuführen und dem Stadtrat im Rahmen der Fortschreibungen

des jeweiligen Schulbauprogramms über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Benehmen mit dem Baureferat zu

prüfen, ob durch eine Verkleinerung und Verschiebung des Vereinsgeländes in westlicher

Richtung der Tretlager e.V. am jetzigen Standort erhalten werden kann.

3. Der Bildungsausschuss stimmt der Variante für den Bring-und Holverkehr (Drop-On/-Off)

in der Freischützstraße zu.

4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, auf dieser Grundlage das

Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

5. Der Antrag Nr. 14-20/ A 03858 von Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Kristina Frank,

Frau StRin Anja Burkhardt vom 23.02.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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6. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01777 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirks

Bogenhausen vom 26.10.2017 ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß

behandelt.

7. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01778 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirks

Bogenhausen vom 26.10.2017 ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß

behandelt.

8. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01779 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirks

Bogenhausen vom 26.10.2017 ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß

behandelt.

9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss

nach Antrag.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Die Vorsitzende Die Referentin

Christine Strobl Beatrix Zurek

3. Bürgermeisterin Stadtschulrätin

IV. Abdruck von I., II. und III.

über die Stadtratsprotokolle

an das Direktorium - Dokumentationsstelle

an die Stadtkämmerei

an das Revisionsamt

z.K.

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V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport – ZIM

1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird

bestätigt.

2. An

die Stadtkämmerei – HA II

das Baureferat – H 3

das Baureferat – H 6

das Baureferat – H 7

das Baureferat – H 9

das Baureferat – HA Gartenbau

das Planungsreferat – HA I/4

das Planungsreferat – HA II/3

das Kommunalreferat – IS

das RBS-ZIM-N1/ Ost

das RBS-ZIM-ImmoV1-Ost

das RBS-KBS

das RBS-A2

das RBS-IT

das RBS-A1

das RBS- Sportamt

das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik- RIT

it@M

das Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium, Elektrastraße 61

den Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen

z.K.

Am