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Leitfaden zur Sprachstandserhebung Für private elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtungen FB STEBBE Referat Sprachliche Bildung

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Leitfaden zur Sprachstandserhebung Für private elementare Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

FB STEBBE – Referat Sprachliche Bildung

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Leitfaden zur Sprachstandserhebung MA 10 - FB STEBBE - Referat Sprachliche Bildung

Inhalt

1. Organisation ........................................................................................................................ 3

1.1 Materialien ............................................................................................................................. 3

1.2 Empfehlung - Elternabend ..................................................................................................... 3

2. Sprachstandserhebungen im Kindergarten/in der Kindergruppe .................................... 4

2.1 Einverständniserklärung – Datenerhebung ............................................................................ 4

2.2 Wer führt die Beobachtung durch? ........................................................................................ 4

2.3 Integrationskinder .................................................................................................................. 4

2.4 Beobachtungszeitpunkte .................................................................................................... 4

2.4.1 Kinder mit Schuleintritt Herbst 2018 – zweite bzw. dritte Beobachtung .......................... 5

2.4.1.1 Kinder, die schon einen Kindergarten besuchen ............................................................... 5

2.4.2 Kinder mit Schuleintritt Herbst 2019 – erste bzw. zweite Beobachtung .......................... 5

2.4.2.1 Kinder, die schon einen Kindergarten besuchen ............................................................... 5

2.4.2.2 Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen ............................................................... 5

2.4.3 Kinder mit Schuleintritt Herbst 2020 – erste Beobachtung.............................................. 6

2.4.3.1 Kinder, die schon einen Kindergarten besuchen ............................................................... 6

2.4.3.2 Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen ............................................................... 6

2.4.4 Beispiele ........................................................................................................................... 6

2.5 Hinweise zur Anwendung und Auswertung der Beobachtungsbögen ............................ 7

2.5.1 Zielgruppe – BESK oder BESK-DaZ? ............................................................................... 7

2.5.2 Alter bzw. Kontaktdauer .................................................................................................... 7

2.5.3 Auswertung....................................................................................................................... 8

2.5.4 Empfehlung – Erhebung der familiären sprachlichen Kontextdaten................................... 8

2.5.5 Rückmeldung an die Eltern ............................................................................................... 9

2.5.6 Aufbewahren der Beobachtungsbögen ............................................................................. 9

2.6 Übermittlung der Ergebnisse.............................................................................................. 9

3. Unterstützung durch SprachförderInnen ........................................................................... 9

3.1 Personalzuteilung .................................................................................................................. 9

3.2 Hinweise zur Förderung......................................................................................................... 9

4. Leitfaden für Elterngespräche nach Abschluss der Sprachstandsfeststellung............ 11

5. Häufig gestellte Fragen ..................................................................................................... 13

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Leitfaden zur Sprachstandserhebung MA 10 - FB STEBBE - Referat Sprachliche Bildung

1. Organisation

1.1 Materialien

Für die Sprachstandsfeststellungen und die Beobachtungen der weiteren Kompetenzbereiche

der Kinder werden aktuell folgende Materialien verpflichtend verwendet:

Kinder 2 Jahre vor Schuleintritt:

→ BESK 2.0 – für Kinder mit Deutsch als Erstsprache

→ BESK- DaZ 2.0 – für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache

Kinder 1 Jahr vor Schuleintritt:

→ BESK 2.0 – für Kinder mit Deutsch als Erstsprache

→ BESK- DaZ 2.0 – für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache

Die für drei Beobachtungszeiträume aktualisierten Beobachtungsbögen zum BESK 2.0 und

BESK-DaZ 2.0 finden Sie im Anhang als Beilage 5a & 5b.

Die Handbücher und Bögen können auch unter folgenden Links heruntergeladen werden:

https://www.bifie.at/node/310

https://www.bifie.at/node/311

Für die Beobachtung der weiteren Kompetenzbereiche nach dem Wiener Bildungsplan wird der

Beobachtungsbogen FinaLos! empfohlen. Dieser kann bei Interesse unter

[email protected] als pdf-Datei angefordert werden.

Für alle Feststellungsverfahren gilt: Beobachtungskriterien, die aufgrund der alltäglichen Arbeit

mit den Kindern sofort ausgefüllt werden können, brauchen nicht durch eine gesonderte Be-

obachtungssituation festgestellt werden.

Für die Durchführung der Beobachtung eignet sich grundsätzlich der Kindergartenalltag.

Eine genauere Information zu den Beobachtungsbögen finden Sie unter 2.5.

1.2 Empfehlung - Elternabend

Im Zuge der Sprachstandserhebung kann eine Elterninformationsveranstaltung zum Thema

„Frühe sprachliche Förderung“ abgehalten werden. Wichtige Inhalte des Elternabends können

sein:

- Ziele der frühen sprachlichen Förderung

- die Vorgehensweise bei der Sprachstandsfeststellung (BESK, BESK-DaZ)

- die Anwendung des ganzheitlichen Beobachtungsbogens „FinaLos!“

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- die pädagogische Arbeit im Sinne des Wiener Bildungsplanes (individuelle, differenzierte

und ganzheitliche Förderung)

Eine aktualisierte Version der Elterninformation in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch,

Serbisch/Bosnisch/Kroatisch, Arabisch, Rumänisch und Albanisch über die Bedeutung der

Sprachstandserhebung finden Sie unter https://www.wien.gv.at/kontakte/ma10/foerderungen-

privat/sprachfoerderung.html.

2. Sprachstandserhebungen im Kindergarten/in d er Kindergruppe

2.1 Einverständniserklärung – Datenerhebung (Musterexemplar in der Beilage 3):

Wir ersuchen Sie, die Einverständniserklärung zur Sprachstandserhebung und zur Übermittlung

der Ergebnisse an die Magistratsabteilung 10 von den Eltern der Kinder unterfertigen zu lassen,

die heuer zum ersten Mal beobachtet werden. Bitte bewahren Sie die Einverständniserklärung in

Ihrem Kindergarten/Ihrer Kindergruppe nach Austritt des Kindes aus dem Kindergarten/der Kin-

dergruppe ein weiteres Jahr am Standort auf.

Hinweis: Am 25.5.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Eine an diese

neue gesetzliche Situation angepasste Einverständniserklärung wird aktuell erarbeitet und spä-

testens ab dem 25.5.2018 zur Verfügung gestellt.

2.2 Wer führt die Beobachtung durch?

Die Sprachstandserhebungen werden von den PädagogInnen/KindergruppenbetreuerInnen des

Standorts durchgeführt. Die Sprachförderinnen und Sprachförderer unterstützen bei der Be-

obachtung.

2.3 Integrationskinder

Der Sprachstand von Integrationskindern wird dann erhoben, wenn diese in der Lage sind Spra-

che erwerben zu können. Kinder, denen es aufgrund ihrer Entwicklungsbeeinträchtigung nicht

möglich ist, zum Sprechen zu kommen, müssen nicht mit dem BESK bzw. BESK-DaZ beobachtet

werden.

Bitte vermerken Sie dies gegebenenfalls beim Eintragen in die Excel-Tabelle.

2.4 Beobachtungszeitpunkte

Da der Spracherwerb von Kindern sukzessive stattfindet und im Alter von 4-5 Jahren noch nicht

abgeschlossen ist, ist es von großer Bedeutung den Blick wiederholt auf das Kind zu richten.

Die Beobachtungsbögen BESK bzw. BESK-DaZ und gegebenenfalls der FinaLos! ermöglichen

durch den Charakter der Verlaufsbeobachtung eine derartige Wiederholung. Systematische Be-

obachtung unterstützt die pädagogische Arbeit dann, wenn sie auch wiederholt wird.

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Aufgrund der Vereinbarung Art.15a BV-G zur frühen sprachlichen Förderung ist eine wiederholte

Beobachtung, jedenfalls der Kinder mit erhöhtem sprachlichen Förderbedarf, und Übermittlung

der Ergebnisse gesetzlich verpflichtend.

Aus pädagogischen Gründen empfehlen wir neben den verpflichtenden Beobachtungen zwi-

schendurch eine Verlaufsbeobachtung der Kinder nach etwa 6 Monaten (Jänner/Februar), um er-

reichte Förderziele, Entwicklungsfortschritte oder auch Stagnationen sichtbar zu machen. Diese

Erhebung ist nicht verpflichtend und die erhobenen Daten werden nicht an das Referat Sprachli-

che Bildung übermittelt (Beispiele dazu finden Sie unter 2.4.4).

Die Verlaufsbeobachtung stellt eine gute Grundlage für ein Entwicklungsgespräch mit den Eltern

dar. Arbeiten Sie bei den unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten mit verschiedenen Farben.

Somit fällt es Ihnen leichter, die Entwicklungen der Kinder zu erfassen.

2.4.1 Kinder mit Schuleintritt Herbst 2018 – zweite bzw. dritte Beobachtung

Der zweite bzw. dritte Beobachtungszeitpunkt betrifft Kinder, die im Herbst 2018 in die Schule

eintreten.

2.4.1.1 Kinder, die schon einen Kindergarten besuchen

Altersgruppe: geboren zwischen dem 1.09.2011 und dem 31.08.2012

Zeitraum: Mai bis Ende Juni 2018

Übermittlung der Excel-Datei bis spätestens 05.10.2018

2.4.2 Kinder mit Schuleintritt Herbst 2019 – erste bzw. zweite Beobachtung

Der erste Beobachtungszeitpunkt betrifft Kinder, die im Herbst 2019 in die Schule eintreten.

Abhängig davon, ob das Kind schon einen Kindergarten besucht oder erst im Herbst in den Kin-

dergartenjahr eintritt, gibt es unterschiedliche Beobachtungszeiträume:

2.4.2.1 Kinder, die schon einen Kindergarten besuchen

Altersgruppe: geboren zwischen dem 1.09.2012 und dem 31.08.2013

Zeitraum: April bis Anfang Oktober 2018

Übermittlung der Excel-Datei bis spätestens 05.10.2018

2.4.2.2 Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen

Tritt ein Kind erst im Herbst in das letzte Kindergartenjahr ein, so stellt eine Beobachtung in die-

sem Zeitraum die erste Beobachtung für dieses Kind dar.

Altersgruppe: geboren zwischen dem 1.09.2012 und dem 31.08.2013

Zeitraum: September bis Anfang Oktober 2018

Übermittlung der Excel-Datei bis spätestens 05.10.2018

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2.4.3 Kinder mit Schuleintritt Herbst 2020 – erste Beobachtung

Der erste Beobachtungszeitpunkt betrifft Kinder, die im Herbst 2020 in die Schule eintreten.

Abhängig davon, ob das Kind schon einen Kindergarten besucht oder erst im Herbst in das Kin-

dergartenjahr eintritt, gibt es unterschiedliche Beobachtungszeiträume:

2.4.3.1 Kinder, die schon einen Kindergarten besuchen

Altersgruppe: geboren zwischen dem 1.09.2013 und dem 31.08.2014

Zeitraum: April bis Anfang Oktober 2018

Übermittlung der Excel-Datei bis spätestens 05.10.2018

2.4.3.2 Kinder, die noch keinen Kindergarten besuchen

Altersgruppe: geboren zwischen dem 1.09.2013 und dem 31.08.2014

Zeitraum: September bis Anfang Oktober 2018

Übermittlung der Excel-Datei bis spätestens 05.10.2018

Für die Kinder, die zum zweiten oder zum dritten Mal beobachtet werden, verwenden Sie bitte

den Bogen, den Sie bei der ersten Beobachtung verwendet haben.

Durch die Beobachtungen der 4-jährigen kann es zu drei Beobachtungszeiträumen kommen. Da-

für stehen nun Beobachtungsbögen mit erweiterten Eintragungsmöglichkeiten zur Verfügung. Für

die Übergangszeit oder wenn Sie noch Bögen vom Vorjahr verwenden, können Hilfsblätter in die

Bögen eingelegt werden (Beilage 5c & 5d).

2.4.4 Beispiele

Faris, geb. 22.01.2014, besucht schon seit Längerem den Kindergarten

Kdg.jahr Zeitraum d. Beobachtung Übermittlung der Excel-Tabelle

2017/18 1. Beobachtung Mai bis Oktober 2018 JA – bis 05.10.2018

2018/19

Pädagogische Ver-laufsbeobachtung

Jänner/Februar 2018 NEIN

2. Beobachtung Mai bis Oktober 2019 JA – bis 04.10.2019

2019/20

Pädagogische Ver-laufsbeobachtung

Jänner/Februar 2019 NEIN

3.Beobachtung Mai/Juni 2020 JA – bis Anfang Okt.2020

Antonella, geb. 03.05.2013, besucht schon seit Längerem den Kindergarten

Kdg.jahr Zeitraum d. Beobachtung Übermittlung der Excel-Tabelle

2017/18

2. Beobachtung April bis Oktober 2018 JA – bis 05.10.2018

Pädagogische Ver-laufsbeobachtung

Jänner/Februar 2018 NEIN

2018/19 3. Beobachtung Mai/Juni 2019 JA – bis 05.10.2019

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Janek, geb. 30.10.2012, tritt im Herbst 2018 in den Kindergarten ein

Kdg.jahr Zeitraum d. Beobachtung Übermittlung der Excel-Tabelle

1. Beobachtung Sept./Okt. 2018 JA – bis 05.10.2018

2018/19 Pädagogische Ver-laufsbeobachtung

Jänner/Februar 2019 NEIN

2. Beobachtung Mai/Juni 2019 JA – bis 05.10.2018

Michael, geb. 10.12.2011, erhöhter Förderbedarf bei der vorangegangenen Beobachtung

Kdg.jahr Zeitraum d. Beobachtung Übermittlung der Excel-Tabelle

2017/18 3. Beobachtung Mai/Juni 2018 JA – bis 05.10.2018

Edita, geb. 02.03.2012, kein erhöhter Förderbedarf bei der vorangegangenen Beobachtung

Kdg.jahr Zeitraum d. Beobachtung Übermittlung der Excel-Tabelle

2017/18 3. Beobachtung Mai/Juni 2018 JA – bis 05.10.2018

Einen weiteren Überblick über die Beobachtungszeiträume und Abgabetermine finden Sie in Bei-

lage 4.

2.5 Hinweise zur Anwendung und Auswertung der Beobachtungsbögen

Für alle Feststellungsverfahren gilt: Beobachtungskriterien, die aufgrund der alltäglichen Arbeit

mit den Kindern sofort ausgefüllt werden können, müssen nicht durch eine gesonderte Beobach-

tungssituation festgestellt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Durchführung und Auswertung in den Handbüchern zu BESK

und BESK-DaZ.

Für die Durchführung der Beobachtung eignet sich grundsätzlich der Kindergartenalltag.

2.5.1 Zielgruppe – BESK oder BESK-DaZ?

Der BESK kann sowohl für einsprachig-deutsch aufwachsende Kinder verwendet werden also

auch für mehrsprachige Kinder, die seit der Geburt bzw. früh (= vor dem 3. Geburtstag) mit

Deutsch und (einer) weitere(n) Erstsprache(n) aufwachsen.

Der BESK-DaZ wird für Kinder im Alter von 4;0 bis 6;0 verwendet, die Deutsch erst später – ab

dem 3.Geburtstag – erwerben.

2.5.2 Alter bzw. Kontaktdauer

In den Beobachtungsbögen gibt es grau und weiß hinterlegte Kriterien. Diese ermöglichen eine

differenzierte Beobachtung und Auswertung nach Alter des Kindes bzw. nach Kontaktdauer zum

Deutschen.

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BESK: 3;6 – 4;5 Jahre: Es werden die grau hinterlegten Kriterien beobachtet.

BESK-DaZ:

4;6 – 6;0 Jahre Es werden die grau und weiß hinterlegten Kriterien beo-

bachtet.

Kontaktdauer zum Deutschen beträgt 0-12 Monate: Es werden die grau

hinterlegten Kriterien beobachtet.

Bei Kindern, die bisher weniger als 6 Monate Kontaktdauer zum Deutschen

hatten, werden so weit möglich die grau hinterlegten Kriterien erhoben.

Kontaktdauer zum Deutschen beträgt mehr als 12 Monate: Es werden die

grau und weiß hinterlegten Kriterien beobachtet

2.5.3 Auswertung

Die qualitative Auswertung führt die Pädagogin/der Pädagoge anhand der Referenzwerte in den

Auswertungstabellen in den Handbüchern durch.

Das Kreuz (X) markiert dabei für jedes Kriterium

o den Bereich der altersadäquaten Sprachentwicklung (BESK) bzw.

o die Stufe innerhalb der jeweiligen Erwerbsspanne erwartbaren deutschsprach-

lichen Kompetenz (BESK-DaZ)

Der Abgleich der Ergebnisse jedes Kindes aus dem Beobachtungsbogen mit den Referenzwer-

ten zeigt, ob das Kind eine altersadäquate Sprachentwicklung bzw. erwartbare deutschsprachli-

che Kompetenz zeigt oder in welchen einzelnen Kriterien ein Kind Förderbedarf aufweist.

Die Gesamtübersicht aller Tabellen und zusätzliche Hinweise zur Auswertung finden Sie in Bei-

lage 2a und 2b_Auswertung BESK und BESK-DaZ.

Die Feststellung des erhöhten sprachlichen Förderbedarfs erfolgt mittels einer adaptierten quanti-

tativen Auswertung durch das Referat Sprachliche Bildung. Diese Auswertung bildet auch die

Grundlage für die Zuteilung von zusätzlichen Sprachförderkräften.

2.5.4 Empfehlung – Erhebung der familiären sprachlichen Kontextdaten

Im Rahmen der Sprachstandsfeststellung oder der Einschreibung können familiäre sprachliche

Kontextdaten erfasst werden. Da es wichtig ist, die Eltern in die sprachliche Bildung ihrer Kinder

mit einzubeziehen und Informationen über die Sprachgeschichte des Kindes zu erhalten, emp-

fehlen wir die Durchführung eines solchen Gesprächs. Als Grundlage können dafür die Ge-

sprächsleitfäden im Anhang der Handbücher zu den Beobachtungsbögen verwendet werden. Bit-

te bedenken Sie, dass es sich dabei nicht um das Ausfüllen eines Fragebogens oder um ein Ab-

haken der Punkte handeln soll. Vielmehr soll dieses Beiblatt als Gesprächsleitfaden dienen, wo-

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Leitfaden zur Sprachstandserhebung MA 10 - FB STEBBE - Referat Sprachliche Bildung

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bei die einzelnen Aspekte in ein Gespräch mit den Eltern eingebunden werden. Die Informatio-

nen können als Mitschrift bei den Stammdaten des Kindes abgelegt werden.

2.5.5 Rückmeldung an die Eltern

Nach der Beobachtung des Sprachstandes ersuchen wir Sie, die Ergebnisse der Beobachtungen

den Eltern in einem Gespräch mitzuteilen. Einen diesbezüglichen Leitfaden für das Führen der

Elterngespräche finden Sie in unter Punkt 4.

2.5.6 Aufbewahren der Beobachtungsbögen

Die ausgefüllten Bögen (BESK, BESK-DaZ und FinaLos!) werden nach Austritt des Kindes aus

dem Kindergarten/der Kindergruppe ein weiteres Jahr am Standort aufgehoben.

2.6 Übermittlung der Ergebnisse

Um die Weiterverarbeitung der Daten zu erleichtern und die Auswertung zu beschleunigen, kön-

nen die Ergebnisse der Sprachstandserhebung nur in elektronischer Form anhand des vorgege-

benen Datenblattes in Excel übermittelt werden (siehe Beilage 1).

Postalisch oder per Fax übermittelte Ergebnislisten können nicht angenommen und für die Aus-

wertung und Personalzuteilung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für unvollständig aus-

gefüllte Datenblätter.

Die Übermittlung in elektronischer Form erfolgt bis zum jeweiligen Zeitpunkt an

[email protected].

Bitte beachten Sie beim Befüllen der Listen die unterschiedlichen Tabellenblätter für BESK und

BESK-DaZ. Beilage 1a hilft Ihnen beim Befüllen der Listen.

3. Unterstützung durch SprachförderInnen

3.1 Personalzuteilung

Eine etwaige Unterstützung durch eine Sprachförderin oder einen Sprachförderer der Magistrats-

abteilung 10 – Wiener Kindergärten wird nach Erhalt der Sprachstandsergebnisse geprüft. Eine

detaillierte Information wann und wie personelle Unterstützung möglich ist, erhalten Sie Ende Ok-

tober/Anfang November 2018 in einer gesonderten Information.

3.2 Hinweise zur Förderung

Die Kinder werden spätestens ab Herbst durch die PädagogInnen und SprachförderInnen auf

Basis der Ergebnisse der Sprachstandserhebung speziell in den Bereichen mit Förderbedarf im

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Leitfaden zur Sprachstandserhebung MA 10 - FB STEBBE - Referat Sprachliche Bildung

Spracherwerb und in ihrer motorischen, kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklung unter-

stützt.

Die Förderung der Kinder erfolgt auf Grundlage der pädagogischen Standards „Sprachliche Bil-

dung“ und nach den Prinzipien des Wiener Bildungsplans – Vielfalt, Individualisierung und Diffe-

renzierung, Ganzheitlichkeit, BildungspartnerInnenschaft sowie Konzeptions- und Methodenfrei-

heit.

Basis für die Zuteilung der SprachförderInnen zu den Betreuungseinrichtungen bilden die jährlich

erhobenen Daten der Sprachstandserhebung. Ausgehend vom Gesamtbedarf für die Kindergär-

ten der Stadt Wien wird anhand eines Förderbedarfsschlüssels das zusätzliche Personal berech-

net. Einrichtungen, in denen mehr als drei der beobachteten Kinder pro Gruppe eine Förderung

benötigen, wird nach diesem Schlüssel soweit möglich Personal zur Verfügung gestellt.

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Leitfaden zur Sprachstandserhebung MA 10 - FB STEBBE - Referat Sprachliche Bildung

4. Leitfaden für Elterngespräche nach Abschluss der Sprachstands-

feststellung

Jedenfalls nach der 1. Beobachtungsphase wird ein Termin für eine Rückmeldung mit den Eltern

vereinbart. Bitte sorgen Sie für eine angenehme und ungestörte Gesprächsatmosphäre.

Nach einem Willkommensgruß nennen Sie bitte den Grund des Gesprächs (bereits stattgefunde-

ne Sprachstandsfeststellung und Beobachtung der anderen Persönlichkeitsbereiche) und weisen

Sie auf die Bedeutung der Frühen sprachlichen Förderung hin.

Bitte geben Sie zuerst positive Rückmeldung zum Kind und führen Sie erst dann aus, in welchen

Bereichen das Kind – zum momentanen Zeitpunkt – Förderbedarf hat. Teilen Sie bitte zwischen-

durch auch immer die positiven Leistungen des Kindes mit.

Im Falle eines sonderpädagogischen Förderbedarfes weisen Sie die Eltern auf SpezialistInnen

hin (Institute für Entwicklungsdiagnostik, Vorstellung bei PsychologInnen, etc.) und vermerken

Sie dies gegebenenfalls am FinaLos!-Bogen.

Beenden Sie das Gespräch mit der Aussicht auf eine positive Weiterentwicklung des Kindes.

Wenn Kinder alle Bereiche positiv bewältigen und für die Eltern diese Mitteilung ausreicht, muss

kein Termin vereinbart werden.

Unterstützendes Wording:

Das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung und der ganzheitlichen Beobachtung zeigt

das individuelle Kompetenzprofil Ihres Kindes.

In den Bereichen …………. ist Ihr Kind altersadäquat entwickelt. In den Bereichen

……………….. braucht Ihr Kind im Hinblick auf den Schuleintritt noch verstärkt Unterstüt-

zung.

Entwicklung ist ein dynamischer Prozess, in einem Jahr können noch große Entwick-

lungsfortschritte vollzogen werden.

Ihr Kind hat im Kindergarten täglich die Gelegenheit, seine motorischen Fähigkeiten zu

erweitern, Sprache zu üben, Strategien im Kontakt mit anderen Kindern zu entwickeln.

Durch die gemeinsame Unterstützung wird Ihr Kind im nächsten Jahr noch große Ent-

wicklungsfortschritte erzielen.

Da bei Ihrem Kind Förderbedarf im sprachlichen Bereich festgestellt wurde, werden wir Ih-

rem Kind im nächsten Kindergartenjahr zusätzliche Förderimpulse anbieten.

Abhängig von der Anzahl der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf pro Kindergar-

ten werden zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen.

Im Zuge dieses Gesprächs kann auf die wichtige Bedeutung der Erstsprache hingewiesen wer-

den. Bestärken Sie Eltern, die zu Hause eine (oder mehrere) andere Sprache/n als Deutsch

sprechen, weiterhin diese Sprache/n in der Kommunikation mit ihrem Kind einzusetzen und be-

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wusst durch Erzählen, Gespräche, Vorlesen etc. zu fördern. Stabile, altergemäße Kenntnisse in

der Erstsprache sind eine bedeutsame Lernvoraussetzung für den Zweitspracherwerb.

Sie können den „Leitfaden für ein Entwicklungsgespräch“ aus den Handbüchern zum BESK bzw.

BESK-DaZ zur Unterstützung verwenden und bei Bedarf den Eltern den Infobrief „Wie lernt mein

Kind 2 Sprachen, Deutsch und die Familiensprache?“ mitgeben. Dieser ist in über 20 Sprachen

unter https://www.ifp.bayern.de/veroeffentlichungen/elternbriefe/ zu finden.

Wir wünschen Ihnen positive Resonanz!

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5. Häufig gestellte Fragen

Hat das Kind Deutsch als Erstsprache oder Deutsch als Zweitsprache?

Viele Kinder haben mehrsprachige und vielfältige sprachliche Hintergründe, wodurch sich eine

Einstufung in DaZ oder DaE als schwierig herausstellen kann. Vertrauen Sie in diesem Fall auf

Ihre Einschätzung und Erfahrungen in Bezug auf die individuelle sprachliche Situation des Kindes

und wählen Sie den bestpassenden Bogen aus.

Welchen Bogen verwende ich, wenn das Kind zu Hause mit zwei Sprachen aufwächst und

eine davon Deutsch ist?

BESK

Welchen Bogen verwende ich, wenn das Kind mit einer anderen Erstsprache als Deutsch

aufwächst, aber schon seit dem Alter von 1;0 oder 1;6 Jahren im Kindergarten (KKG) ist,

also schon sehr früh Kontakt zum Deutschen hatte?

BESK

Wie ist beim BESK-DaZ das Abbruchkriterium im Teil B – Syntax/Morphologie zu verste-

hen?

Sollte ein Kind bei keinem der ersten beiden Kriterien Phase III erreichen, so ist die Erhebung der

folgenden Kriterien im Teil B nicht zielführend. Setzen Sie Ihre Beobachtungen bitte mit den Kri-

terien aus den Bereichen C1 – Lexikon/Semantik und C2 – Pragmatik/Diskurs fort.

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