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Rathaus Umschau Dienstag, 9. Mai 2017 Ausgabe 087 ru.muenchen.de Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Bürgerangelegenheiten 3 Meldungen 4 „München wird inklusiv“: Mitmach-Aktion für Bürgerinnen und Bürger 4 Unfallkommission entschärft Kreuzung an der Lerchenauer Straße 6 Baureferat saniert Fuß- und Radweg in Untergiesing 6 DANCE 2017 startet am Donnerstag 7 Kranzniederlegung zum 125. Geburtstag von Fritz Kortner 8 Abfallwirtschaftsbetrieb München will mehr Bioabfälle sammeln 8 Filmreihe zur Kurt-Eisner-Ausstellung im Stadtmuseum 9 Antworten auf Stadtratsanfragen 10 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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RathausUmschau

Dienstag, 9. Mai 2017 Ausgabe 087ru.muenchen.de

Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt MünchenVerantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus

InhaltsverzeichnisTerminhinweise für Medien 2Bürgerangelegenheiten 3Meldungen 4 › „München wird inklusiv“: Mitmach-Aktion für Bürgerinnen und Bürger 4 › Unfallkommission entschärft Kreuzung an der Lerchenauer Straße 6 › Baureferat saniert Fuß- und Radweg in Untergiesing 6 › DANCE 2017 startet am Donnerstag 7 › Kranzniederlegung zum 125. Geburtstag von Fritz Kortner 8 › Abfallwirtschaftsbetrieb München will mehr Bioabfälle sammeln 8 › Filmreihe zur Kurt-Eisner-Ausstellung im Stadtmuseum 9Antworten auf Stadtratsanfragen 10

Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

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Terminhinweise für Medien

WiederholungMittwoch, 10. Mai, 9 Uhr, Ebersberg, Alter Speicher, Im Klosterbauhof 4Oberbürgermeister Dieter Reiter spricht bei der Regionalen Wohnungsbau-konferenz.

WiederholungMittwoch, 10. Mai, 11.30 Uhr,Medienzentrum des Polizeipräsidiums München, Augustinerstraße 2Gemeinsame Pressekonferenz des Kreisverwaltungsreferats und der Poli-zei zur Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ mit Kreisverwal-tungsreferent Dr. Thomas Böhle und Polizeivizepräsident Werner Feiler. Im Mittelpunkt stehen Unfallzahlen und die Erkenntnisse aus der Umfrage zu gefährlichen Stellen im Fahrradverkehr, außerdem der aktuelle Stand der Pilotprojekte Vorfahrt für Radler in Fahrradstraßen, Grüner Pfeil für Radler und Grüne Welle für Fahrradfahrer.

WiederholungMittwoch, 10. Mai, 19 Uhr, MaximiliansForum, Unterführung Maximilianstraße/AltstadtringAuftakt des Projekts „Prinzip Hoffnung ... Junge Architektur für die Stadt“ mit Grußworten von Stadtrat Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) in Vertre-tung des Oberbürgermeisters. Bereits um 18 Uhr ist die Performance „48,13N11,58E“ von Yvonne Leinfelder zu sehen. Benedict Esche wird im Anschluss an die Grußworte gemeinsam mit den Gästen die Plattform, be-stehend aus 1.300 Kartons, einrichten.

Donnerstag, 11. Mai, 11.15 Uhr, MarienplatzOberbürgermeister Dieter Reiter und Baureferentin Rosemarie Hingerl stellen die vom Baureferat geplante Öffentlichkeitskampagne „Rein. Und sauber.“ vor. Der Termin findet zwischen Fischbrunnen und Mariensäule, bei schlechtem Wetter im kleinen Sitzungssaal des Rathauses statt.Mit der Kampagne sollen alle Bürgerinnen und Bürger über das Thema Sauberkeit in der Stadt informiert und gleichzeitig zu mehr Eigeninitiative und Rücksicht aufgefordert werden.Achtung Redaktionen: Der Termin ist auch für Fotografen geeignet.

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Donnerstag, 11. Mai, 18.30 Uhr, Gasteig, vor Carl-Orff-Saal, Rosenheimer Straße 5Eröffnung von DANCE 2017, dem internationalen Festival für zeitgenössi-schen Tanz der Landeshauptstadt München, mit Grußworten von Kultur-referent Dr. Hans-Georg Küppers, Festivalleiterin Nina Hümpel und dem Generaldelegierten von Québec, Claude Trudelle. Im Anschluss, um 19 Uhr, wird zur Eröffnung als deutsche Erstaufführung das Stück „Hyper-terrestres“ von Benoit Lachambre gezeigt. Die 15. Ausgabe von DANCE zeigt vom 11. bis 21. Mai in über 130 Vorstellungen rund 20 internationale und nationale Produktionen, darunter sechs Uraufführungen und sechs deutsche Erstaufführungen. Thematisch setzt DANCE mit fünf Produktio-nen einen Schwerpunkt bei Werken aus Québec.Presseinformationen können per E-Mail an [email protected] an-gefordert werden.(Siehe auch unter Meldungen)

Freitag, 12. Mai, 10.30 Uhr, Stadt-Information im RathausGeschäftsführer Johann Strauß übergibt Schirmherrin Petra Reiter aus dem Verkauf des Münchner Glückspfennigs in der Stadt-Information eine 5.000-Euro-Spende für die Stiftung „Bunte Münchner Kindl“. Die Stiftung stattet bedürftige Münchner Kinder mit qualitativ guten Schulmaterialien aus, um zur Chancengleichheit beizutragen und Ausgrenzung zu vermei-den.

Freitag, 12. Mai, 13 Uhr, Rudi-Hierl-PlatzDer Erste Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM), Kom-munalreferent Axel Markwardt, gibt den Startschuss zur Ausweitung der Bioabfallkampagne in der Maxvorstadt.Achtung Redaktionen: Der Termin ist für Fotografen geeignet.(Siehe auch unter Meldungen)

Bürgerangelegenheiten

Dienstag, 16. Mai, 18 bis 19 Uhr, Bürgerbüro, Schellingstraße 28 a (rollstuhlgerecht)Bürgersprechstunde des Bezirksausschusses 3 (Maxvorstadt).

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Dienstag, 16. Mai, 19.30 Uhr, Gaststätte „Augustiner Bürgerheim“, Bergmannstraße 33 (nicht rollstuhlgerecht)Sitzung des Bezirksausschusses 8 (Schwanthalerhöhe). Zu Beginn der Sit-zung findet eine Bürgersprechstunde mit der Vorsitzenden Sibylle Stöhr statt.

Dienstag, 16. Mai, 18.30 Uhr, Gaststätte „Königlicher Hirschgarten“, Stadel, Hirschgarten 1 (rollstuhlgerecht)Sitzung des Bezirksausschusses 9 (Neuhausen – Nymphenburg). Zu Be-ginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde mit der Vorsitzenden Anna Hanusch statt.

Dienstag, 16. Mai, 19.30 Uhr, Seidlvilla, Nikolaiplatz 1 b (rollstuhlgerecht)Sitzung des Bezirksausschusses 12 (Schwabing – Freimann).

Dienstag, 16. Mai, 19.30 Uhr, Gaststätte „Gartenstadt“, Naupliastraße 2 (nicht rollstuhlgerecht)Sitzung des Bezirksausschusses 18 (Untergiesing – Harlaching).

Meldungen

„München wird inklusiv“: Mitmach-Aktion für Bürgerinnen und Bürger(9.5.2017) „München wird inklusiv“ lautet das Motto der Kampagne, für die Oberbürgermeister Dieter Reiter heute zusammen mit Bürgermeisterin Christine Strobl und Oswald Utz, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt München, den offiziellen Startschuss gegeben hat. Im Rahmen der Kampagne und Mitmach-Aktion haben Münchnerinnen und Münchner mit und ohne Behinderungen die Möglichkeit, Ideen für Maßnahmen einzureichen, die zur Verbesserung der Situation von Men-schen mit Behinderungen beitragen. Geeignete Vorschläge sollen in den künftigen 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-vention (UN-BRK) einfließen. Organisiert wird die Aktion, die bis zum 15. August 2017 läuft, vom Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK im Sozialreferat.Nachdem der Stadtrat bereits im Jahr 2013 einen 1. Aktionsplan zur Um-setzung der UN-BRK mit 47 Maßnahmen beschlossen hat, soll es nun einen 2. Aktionsplan geben. Ziel ist die Förderung der Inklusion, also die volle gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen. „München gilt seit Jahren als eine der behindertenfreundlichsten Städte

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Deutschlands. Und die selbstbestimmte, uneingeschränkte und gleichbe-rechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung, ist schon lange ein erklärtes Ziel der Münchner Stadtpolitik“, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Seit über 40 Jahren ist der Münch-ner Behindertenbeirat aktiv, seit mehr als zehn Jahren gibt es einen städ-tischen Behindertenbeauftragten. Doch entscheidend für eine inklusive Stadtgesellschaft ist, dass sich nicht nur Experten, sondern auch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für gelebte Inklusion einsetzen. Auch in die-ser Hinsicht will die Stadt München mit gutem Beispiel vorangehen. Die Mitmach-Aktion für den künftigen 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, an der sich alle Münchnerinnen und Münchner beteiligen können, ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung.“ Der 2. Aktionsplan soll Maßnahmen zu ganz unterschiedlichen Themenbe-reichen enthalten. Die Themenpalette, zu der Bürgerinnen und Bürger Vor-schläge einreichen können, reicht von Schule und Arbeit über Gesundheit oder Pflege, Freizeit und Kultur bis hin zu Wohnen oder Teilhabe am öffent-lichen und politischen Leben. Vor allem Menschen mit Behinderungen soll durch die Mitmach-Aktion die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Entstehung des 2. Aktionsplans zu beteiligen. Bürgermeisterin Christine Strobl: „Schon der vor vier Jahren vom Stadtrat beschlossene 1. Aktionsplan war ein Meilenstein auf dem Weg zu einer in-klusiven Stadtgesellschaft. Es wurden konkrete inklusionsfördernde Maß-nahmen aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Arbeit, Bauen, Kultur oder soziale Sicherung erarbeitet. Dabei handelt es sich nicht um einen unverbindlichen Wunschkatalog, denn die Umsetzung der UN-BRK ist rechtlich vorgeschrieben und für die Umsetzung der Maß-nahmen gibt es ein mit Stadtratsbeschluss festgelegtes Verfahren. Das wird auch beim 2. Aktionsplan so sein, der ja nach seiner Erstellung dem Stadtrat vorgelegt wird. Ich gehe davon aus, dass München in den nächs-ten Jahren, wenn auch die neuen Maßnahmen greifen, weitere sichtbare Fortschritte hin zur Inklusion machen wird.“ Oswald Utz, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Landeshaupt-stadt München, wünscht sich, „dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht scheuen, ihre Anliegen zum Thema Behinderung und Inklusion einzubrin-gen und klar machen, wo sie der Schuh drückt. Ich freue mich auf den künftigen 2. Aktionsplan und dessen Umsetzung. Und ich hoffe, dass mög-lichst viele Münchnerinnen und Münchner davon profitieren werden und spüren, dass die Stadt sich auf den Weg gemacht hat“. Münchnerinnen und Münchner, die an der Aktion teilnehmen wollen, kön-nen ihre Vorschläge in ein Formular eintragen. Das Formular und weitere Infos gibt es unter www.muenchen-wird-inklusiv.de/aktionsplan. Fragen zur Aktion können per E-Mail an [email protected] gerichtet

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werden. Wer keine Möglichkeit hat, sich das Formular auszudrucken, be-kommt es in Papierform beim Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK, Burgstraße 4 (Erdgeschoss). Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Nummer 233 – 211 79 wird gebeten.

Unfallkommission entschärft Kreuzung an der Lerchenauer Straße(9.5.2017) Nach einer Reihe von Verkehrsunfällen hat die Unfallkommission der Landeshauptstadt beschlossen, die Kreuzung von Lerchenauer Straße und Ebereschenstraße zu entschärfen. Deshalb wird die Ebereschenstraße im Abschnitt vor der Kreuzung zur Einbahnstraße Richtung Osten. Künftig können Fahrzeuge Richtung Westen an der Waldmeisterstraße rechts ab-biegen und später an der Ampel Lerchenstraße gesichert in die Lerchenauer Straße einbiegen. Diese Änderung wird zunächst testweise für ein Jahr eingeführt. Anschließend erfolgt eine Evaluation durch die Unfallkommis-sion, die aus Vertretern des Kreisverwaltungsreferats, des Baureferats und des Polizeipräsidiums München besteht.In den Jahren 2015 und 2016 haben sich an der Kreuzung neun Verkehrsun-fälle ereignet, bei denen von der Ebereschenstraße kommende Verkehrs- teilnehmer die Vorfahrt auf der Lerchenauer Straße missachtet hatten. Eine Person wurde dabei verletzt. Außerdem hat sich herausgestellt, dass etliche Verkehrsteilnehmer nicht dem Vorfahrtsstraßenverlauf in die Wald-meisterstraße folgen, sondern weiter auf der kürzeren Ebereschenstraße fahren und ungesichert in die Lerchenauer Straße einbiegen. Das führte auf der Ebereschenstraße zu starkem Durchgangsverkehr, der nicht dem Charakter einer Tempo-30-Zone entspricht.Der Unfallkommission ist bewusst, dass die Einbahnregelung für einige Verkehrsteilnehmer und Anwohner einen Umweg bedeutet. Die Maß-nahme ist aber notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und weitere Unfälle zu vermeiden. Außerdem wird der Durchgangsverkehr in diesem Teilstück der Ebereschenstraße reduziert.

Baureferat saniert Fuß- und Radweg in Untergiesing(9.5.2017) Das Baureferat saniert den Fuß- und Radweg „Am Hohen Weg“, der den St.-Quirin-Platz mit der Säbener Straße verbindet. Dort wird auf dem Schotterweg die Trag- und Deckschicht ausgebessert. Wegen der Ar-beiten, die voraussichtlich Ende Juni abgeschlossen werden, müssen ein-zelne Abschnitte des Weges vorübergehend gesperrt werden.

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DANCE 2017 startet am Donnerstag(9.5.2017) Am Donnerstag, 11. Mai, beginnt die internationale Biennale für zeitgenössischen Tanz der Landeshauptstadt München. DANCE 2017 findet in seiner 15. Ausgabe statt und präsentiert bis zum 21. Mai die Hö-hepunkte der aktuellen internationalen Tanz- und Performancelandschaft an verschiedenen Spielstätten in der Stadt. In mehr als 130 Vorstellungen zeigen renommierte Choreografinnen und Choreografen sowie Newco-mer aus aller Welt ihre Produktionen, darunter Erst- und Uraufführungen. Mit fünf Arbeiten setzt DANCE im Rahmen von „Montréal à nouveau“ thematisch einen Schwerpunkt bei Werken aus Québec. Choreografien sind unter anderem zu sehen von Wim Vandekeybus, Trajal Harrell, Sharon Eyal, VA Wölfl, Daina Ashbee und Emanuel Gat, sowie Uraufführungen von Frédrérick Gravel, Yang Zhen und Nicole Peisl oder Richard Siegal.DANCE 2017 spielt mit den Grenzen zwischen den Kunstsparten. Son-derformate wie diskursive Programme, Installationen, eine Ausstellung und Performances im öffentlichen Raum ergänzen das Programm. Unter anderem wird der Québecer Künstler Peter Trosztmer mit „#boxtape“ über die gesamte Dauer des Festivals im Celibidacheforum vor dem Gasteig ein Netz aus Klebeband spinnen, das zum Klettern, Schaukeln, Spielen und Tanzen einlädt. Den Spuren der freien Tanzszene Münchens in Vergan-genheit und Gegenwart folgt die Ausstellung „Tanz in München – Archiv in Bewegung“. Eine direkte Verbindung dazu ziehen die „Live Events am Gasteig“ von Mia Lawrence, die zeitgenössische Originalchoreografien aus München neu interpretieren und damit historische und gegenwärtige Performancegeschichte gegenüberstellen. Einen Dialog zwischen Theorie und Praxis nimmt das internationale und interdisziplinäre Symposium „Das Rauschen unter der Choreographie. Überlegungen zu Stil‘“ mit Gästen aus aller Welt auf. In Vorträgen, Lecture Performances und Gesprächsrunden wird untersucht, wie sich „Stil“ im Tanz, auf der Bühne, in Film und Design manifestiert.Eröffnet wird das Festival am 11. Mai im Gasteig mit zwei Produktionen aus Québec – „Chaleur humaine“ von Stéphane Gladyszewski und „Hyper-terrestres“ von Benoît Lachambre und Fabrice Ramalingom, die erstmals in Deutschland zu sehen sind – bevor in der Muffathalle die erste große DANCE-Uraufführung folgt: „My Generation“ zeigt als triple bill gleich zwei Neukreationen des weltweit gefeierten Choreografen Richard Siegal mit seiner jüngst gegründeten Kompanie Ballet of Difference. Die drei Vorstel-lungen von „My Generation“ sind bereits seit Wochen ausverkauft. Auf-grund der anhaltenden Nachfrage wurde kurzfristig eine Zusatzvorstellung für Freitag, 12. Mai, um 17 Uhr angesetzt. Das detaillierte Programm von DANCE 2017 findet sich im Internet unter www.dance-muenchen.de. Karten gibt es bei MünchenTicket unter Telefon 54 81 81 81 und unter www.muenchenticket.de.

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Kranzniederlegung zum 125. Geburtstag von Fritz Kortner(9.5.2017) Anlässlich des 125. Geburtstags von Fritz Kortner legt die Lan-deshauptstadt am Freitag, 12. Mai, an seiner Grabstätte im Waldfriedhof, Neuer Teil, 246-W-23, einen Kranz mit Stadtschleife nieder.Der gebürtige Wiener war Schauspieler sowie Film- und Theaterregisseur. In München machte er sich vor allem als Regisseur an den Münchner Kammerspielen einen Namen, wo er 17 Stücke inszenierte. Neben dem Berliner Schillertheater wurden die Kammerspiele die künstlerische Heimat der Regie-Ikone des Theaters der Bundesrepublik Deutschland. Kortner wurde mit zahlreichen Auszeichnungen für sein Wirken geehrt. Unter anderem erhielt er den Kulturellen Ehrenpreis der Landeshauptstadt München, das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, die Goldene Ehrenmünze der Landeshaupt-stadt München und das Filmband in Gold für langjähriges und hervorragen-des Wirken im deutschen Film. Kortner verstarb im Alter von 78 Jahren in München.

Abfallwirtschaftsbetrieb München will mehr Bioabfälle sammeln(9.5.2017) „Die Münchner Bioabfälle sind ein wichtiger Wertstoff, den wir hervorragend in einem geschlossenen Kreislauf nutzen können“, sagt Axel Markwardt, Erster Werkleiter des AWM. Am Freitag, 12. Mai, gibt die Werkleitung des AWM um 13 Uhr am Rudi-Hierl-Platz den Startschuss zur Ausweitung der Bioabfallkampagne in der Maxvorstadt.Die Bioabfälle aus der braunen Biotonne werden zum großen Teil zu Bio-gas vergoren und anschließend zu Ökostrom verstromt. Danach kompos-tiert der AWM die Gärreste und stellt daraus hochwertigen Kompost und Münchner Erden her. Eine Restmüllanalyse hat 2016 jedoch gezeigt, dass fast 40 Prozent des Restmülls aus organischen Abfällen besteht. „Diesen Schatz wollen wir heben“, sagt Helmut Schmidt, Zweiter Werkleiter des AWM, „und diese Bioabfälle ebenfalls stofflich verwerten, das heißt in Ökostrom und Kompost umwandeln“.Deshalb hatte der AWM bereits 2015 eine Biokampagne in einem Pilot-gebiet in Neuhausen gestartet. „Die Ergebnisse waren und sind hervor-ragend“, freut sich Schmidt. Die Sammelmengen konnten dort nahezu verdoppelt werden. Deshalb wird die Kampagne nun auf die Maxvorstadt ausgeweitet und dann Stück für Stück auch auf Schwabing ausgedehnt.Um die Bevölkerung zu sensibilisieren, mehr Bioabfälle getrennt zu sam-meln, macht der AWM bei seiner Auftaktveranstaltung mit einer riesigen Bananenschale auf das Potenzial der organischen Abfälle aufmerksam. Denn: „Bioabfall ist großartig“, so der Slogan der Aktion.

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Filmreihe zur Kurt-Eisner-Ausstellung im Stadtmuseum(9.5.2017) Begleitend zur Ausstellung „Revolutionär und Ministerpräsident – Kurt Eisner (1867-1919)“ im Münchner Stadtmuseum zeigt das Filmmu-seum im Münchner Stadtmuseum, St.-Jakobs-Platz 1, vom 16. bis 25. Mai vier Fernsehfilme aus den Jahren 1969 bis 1989, die jeweils sehr unter-schiedlich mit dem Thema umgehen. Die Kuratorin der Ausstellung, Ingrid Scherf, hält Einführungen zu den Filmen.Kurt Eisner (geboren am 14. Mai 1867) erlangte vor allem als Anführer der Novemberrevolution von 1918 in München historische Bedeutung. Nach dem Sturz des letzten bayerischen Königs Ludwig III. rief Eisner am 8. No-vember 1918 die bayerische Republik als „Freistaat“ aus und wurde von der Versammlung der Arbeiter- und Soldatenräte zum Ministerpräsidenten gewählt. Nach nur rund 150 Tagen Regierungszeit wurde er am 21. Februar 1919 auf offener Straße erschossen, die Räterepublik hielt sich nur wenig länger: Am 1. Mai wurde sie durch Freikorps niedergeschlagen. Die Filmreihe eröffnet mit dem zweiteiligen Fernsehfilm „Die Münchner Räterepublik“ (1971) von Helmuth Ashley (Teil 1: Dienstag, 16. Mai, und Teil 2: Mittwoch, 17. Mai, jeweils um 18.30 Uhr). „Rotmord“ (1969) von Peter Zadek, ein experimenteller Film nach einem Stück von Tankred Dorst, will den Zuschauer nicht in die Zeit hineinversetzen, sondern durch filmi-sche Verfremdungseffekte eine Distanz zum Geschehen schaffen. Zugleich werden Bezüge zum München der späten 1960er-Jahre hergestellt (Diens-tag, 23. Mai, um 18.30 Uhr). In „Revoluzzer, Räte, Reaktionäre“ (1969) von Wolfgang Kahle und Georg Walschus wird die Entwicklung Bayerns vom Beginn der Revolution bis zu deren Niederschlagung nachvollzogen. Zahlreiche Zeitzeugen kommen zu Wort (Donnerstag, 25. Mai, um 19 Uhr). Der Dokumentarfilm „Es geht durch die Welt ein Geflüster. München 7. No-vember 1918 bis 2. Mai 1919“ (1989) von Ulrike Bez, widmet sich ganz den Arbeiterinnen und Arbeitern, die die Revolution miterlebten. Im Film wer-den Interviews und zeitgeschichtliche Filmdokumente miteinander verwo-ben (Donnerstag, 25. Mai, 19 Uhr). Die Regisseurin Ulrike Bez ist zu Gast.Weitere Infos sowie alle Filme und Termine der Reihe finden sich im Pro-grammheft und unter www.muenchner-stadtmuseum.de/film. Kartenreservierungen sind unter Telefon 233 – 964 50 möglich. Der Eintritt kostet 4 Euro, ermäßigt 3 Euro. Aufschlag bei Überlänge.Die Ausstellung zu Kurt Eisner ist vom 12. Mai bis 8. Oktober im Münchner Stadtmuseum zu sehen.

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Antworten auf StadtratsanfragenDienstag, 9. Mai 2017

LKW-Kartell – Hat die Stadt Schadenersatzansprüche?Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 31.3.2017

Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Versammlungsleitung bei Pegida?Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 3.8.2016

Rechtsextremistische Versammlungen an historisch belasteten Plät-zenAnfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller und Dominik Krause (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 11.10.2016

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LKW-Kartell – Hat die Stadt Schadenersatzansprüche?Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 31.3.2017

Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:

Auf Ihre Anfrage vom 31.3.2017 nehme ich Bezug.In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:

„Am 19.7.2016 wurde von der EU-Kommission gegen die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF wegen des sogenannten Lastwagenkartells ein Busgeldbescheid in Höhe von ungefähr 2,9 Milliar-den Euro erlassen. Dabei waren die Kernpunkte Absprachen der Liefer-zeiten und Preise in den Jahren 1997 bis 2011 bei Lastkraftwägen über 6 Tonnen. Wie in den Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 19.10.2016 und 10.11.2016 dargestellt, ist die größte Schwierigkeit bei der Geltendmachung von Ansprüchen die Verjährung. Dabei ist es wahrscheinlich, dass die Verjährungsfrist für einige Käufe be-reits eingetreten ist bzw. bald eintritt, was erst klar ersichtlich wird, wenn die EU-Kommission abschließend ihre Entscheidung bekannt gibt. Als Vorgehen haben der Deutsche Städtetag und andere kommunale Spitzen-verbände empfohlen, bis 19.1.2017 Klage einzureichen und von den LKW Herstellern eine Verjährungseinredeverzichtserklärung zu unterzeichnen.“

Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Frage 1:Wie viele Lastkraftwägen über 6 Tonnen hat die LHM in den Jahren 1997 bis 2011 beschafft?

Antwort:Nach dem derzeitigen Stand der Datenerfassung wurden ausgehend von einem zulässigen Gesamtgewicht von über 6 Tonnen rund 540 LKW in dem von Ihnen genannten Zeitraum von der Stadt beschafft. Nachdem die Beschaffungen zum Teil schon 20 Jahre zurückliegen, ist die Erfassung der kaufmännischen Eckdaten der jeweiligen Beschaffungen schwierig und zeitaufwendig. Zudem ermöglichen die Begriffe „schwere und mit-telschwere LKW“: … „weighing between 6 and 16 tonnes („medium trucks“) and trucks weighing more than 16 tonnes („heavy trucks“)“, die in der Bußgeldentscheidung der EU-Kommission verwendet werden, leider

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nicht in allen Fällen eine eindeutige Zuordnung. So ist offen, ob sich das Gewicht von über 6 Tonnen auf das zulässige Gesamtgewicht, das Eigen-gewicht oder die Nutzlast bezieht.

Frage 2:Wie verteilen sich die beschafften Fahrzeuge auf die verschiedenen Her-steller?

Antwort:Die Stadt hat von drei der in Ihrer Anfrage genannten, kartellbeteiligten Un-ternehmensgruppen LKW in einer Größenordnung von jeweils rund 30 bis 300 Stück beschafft.

Frage 3: Hat die LHM bereits Klage gegen die genannten LKW-Hersteller einge-reicht? Wenn nein, warum nicht?

Frage 4: Hat die LHM Verjährungseinredeverzichtserklärungen von den Herstellern bzw. deren Vertriebsunternehmen für die beschafften Fahrzeuge einge-holt? Wenn nein, warum nicht?

Antwort auf Frage 3 und 4:Vorab ist klarzustellen, dass in den oben zitierten Schreiben der kommuna-len Spitzenverbände nicht empfohlen war zur Lösung der Verjährungspro-blematik Klage einzureichen und gleichzeitig eine Verjährungseinredever-zichtserklärung mit den Kartellanten abzuschließen. Dies sind alternative Vorgehensweisen. Hierauf war in den Schreiben der kommunalen Spitzen-verbände auch hingewiesen worden.Die Stadt hat noch keine Klagen gegen die einzelnen Hersteller einge-reicht. Dies war bis zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Et-waige Verjährungsrisiken wurden – soweit dies auf der Grundlage der Infor-mationen aus der Presseerklärung der Europäischen Kommission möglich war – gelöst. Nähere Ausführungen hierzu sind aktuell nicht möglich, da die Stadt insoweit zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Frage 5:Was hat die LHM konkret seit Bekanntwerden des Lastwagenkartells un-ternommen, insbesondere die Rechtsabteilung?

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Antwort:Zunächst wurden von der Vergabestelle 1 diejenigen Beschaffungen er-mittelt, die in den Kartellzeitraum (17.1.1997 bis 18.1.2011 bzw. bei MAN bis 20.9.2010) fallen und die notwendigen Daten erhoben und aufbereitet. Nachdem die Rechtsabteilung – abgesehen vom Feuerwehrkartell – keine praktischen Erfahrungen in der Durchsetzung von Kartellschadenersatz-ansprüchen hat, wurde eine auf Kartellrecht und Kartellschadenersatz spezialisierte Anwaltskanzlei zur Beratung und Unterstützung hinzugezo-gen. Diese Beauftragung war noch nicht stadtratspflichtig. Die anwaltliche Beratung war erforderlich, da auch die Kartellanten von auf Kartellrecht spezialisierten Großkanzleien vertreten sind. Zudem ist dies auch der er-heblichen Tragweite der Bußgeldentscheidung und der Auswirkungen auf die Beschaffungsaktivitäten der Stadt geschuldet.

Frage 6:Welche weiteren Schritte plant die LHM um Schadensersatzansprüche gel-tend zu machen?

Antwort:Die nicht-vertrauliche Fassung der Bußgeldentscheidung wurde erst am 6.4.2017 veröffentlicht und wird von den die Stadt beratenden Anwälten aktuell noch ausgewertet. Sie gibt Auskunft über die kartellbefangenen Produkte, den exakten Kartellzeitraum und die im Detail betroffenen Her-steller. Die weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Schadenskompen-sation werden zeitnah eingeleitet, um eine optimale wirtschaftliche Ge-samtlösung zu erreichen. Am 10.5.2017 wird der VPA vorberatend und am 17.5.2017 die Vollversammlung jeweils in nichtöffentlicher Sitzung über das weitere Vorgehen entscheiden.

Frage 7:Von welcher Schadensersatzsumme kann zum derzeitigen Zeitpunkt aus-gegangen werden?

Antwort: Belastbare Auskünfte zur dem bei der Stadt entstandenen Schaden kann nur eine ökonometrische Schadenschätzung geben. Hierbei handelt es sich um ein statistisches Verfahren zur Ermittlung des Kartellschadens (sog. „multiple Regressionsanalyse“).

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Frage 8:Muss davon ausgegangen werden, dass für beschaffte LKW schon die Verjährungsfrist eingetreten ist? Bei wie vielen Fahrzeugen aus welchen Jahren ist das der Fall? Wie viel Schadensersatz ist der LHM dadurch ver-mutlich entgangen?

Antwort:Es ist durchaus möglich, dass für einige Beschaffungen schon die Verjäh-rungsfrist abgelaufen ist. Vorliegend ist die Verjährungssituation insbeson-dere durch die Einführung von § 33 Abs. 5 GWB, der die Hemmung der Verjährung von kartelldeliktsrechtlichen Ansprüchen während der Dauer ei-nes kartellbehördlichen Ermittlungsverfahrens und einem sich anschließen-den gerichtlichen Verfahren regelt, zum 30.6.2005 und damit im maßgebli-chen Kartellzeitraum, sehr komplex. Konkret ist nicht geklärt, ob die in § 33 Abs. 5 GWB geregelte Verjährungshemmung auch für sog. Altfälle – also kartellbetroffene Beschaffungsvorgänge vor dem 30.6.2005 – eingreift. In der Rechtsprechung der Instanzgerichte herrschen insoweit divergierende Auffassungen. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Die Rechtsabteilung hat jedoch in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle 1 und der hinzu gezogenen Anwaltskanzlei nach Bekanntwerden der Bußgeldent-scheidung der EU-Kommission am 19.7.2016 alle notwendigen und noch möglichen Maßnahmen ergriffen, um die Verjährungsrisiken zu lösen.

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Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Versammlungsleitung bei Pegida?Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 3.8.2016

Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 3. August 2016 zur Beantwortung überlassen. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.

Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:„Anlässlich der Demonstration von Pegida am Abend des 1. Juli 2016 kam es seitens der Veranstalter zu mehreren Besorgnis erregenden Vorfällen. Versammlungsleiter war der vom Verfassungsschutz beobachtete und vor Gericht verurteilte Heinz Meyer.Als der Protestzug der Pegida das Hotel Vier Jahreszeiten passierte, ver-höhnten die Demonstrationsteilnehmer in rassistischen Äußerungen einen Hotelgast dort wegen seiner Hautfarbe und beschimpften Hotelgäste aus dem arabischen Raum. Die Polizei ermittelt deshalb wegen Volksverhetzung.Gastrednerin nach dem Demonstrationszug vor der Feldherrnhalle war Frau Tatjana Festerling. In einer längeren Rede führte sie unter anderem aus, dass im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation ‚Ein Genozid am deutschen Volk begangen würde‘. Sie lehnte eine Verschärfung des Waffenrechts als Reaktion auf den Amoklauf und weiteren Attentate ab und forderte im Gegenteil einen weitreichenden Aufbau von bewaffneten deutschen Bürgerwehren. Mithin eine Beendigung des Gewaltmonopols staatlicher Organe.

Die rassistischen Provokationen vor dem Hotel Vier Jahreszeiten und die Shoa relativierenden und antidemokratischen Äußerungen von Frau Fester-ling wurden vom Versammlungsleiter nicht unterbunden.“

Zur umfassenden Beantwortung Ihrer Fragen habe ich das Polizeipräsidium München um Stellungnahme gebeten. Zusammenfassend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1:Gibt es durch das Kreisverwaltungsreferat eine Überprüfung der Zuverläs-sigkeit des angemeldeten Versammlungsleiters?

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Antwort:Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz kann die Versammlungsbe-hörde eine Versammlungsleiterin bzw. einen -leiter ablehnen, wenn Tatsa-chen die Annahme rechtfertigen, dass diese bzw. dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet. Die Gefährdung der Friedlichkeit durch die Leiterin bzw. den Leiter ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zu befürchten steht, dass diese bzw. dieser ursächlich auf einen gewalttäti-gen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung Einfluss nimmt oder aufgrund ihres bzw. seines Handelns Straftaten aus der Versammlung heraus begangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwal-tungsgerichte hohe Anforderungen an eine diesbezügliche behördliche Gefahrenprognose stellen. Dies musste die Versammlungsbehörde des Kreisverwaltungsreferates bei dem am 26. Oktober 2015 erlassenen Ver-bot für den Versammlungsleiter von Pegida München e. V. erfahren, als die Verwaltungsgerichte dieses im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in der Interessenabwägung als rechtlich nicht tragfähig zurückwiesen. Die Verwaltungsgerichte urteilten, dass das Verhalten einzelner Versammlungs-teilnehmerinnen und -teilnehmer dem Versammlungsleiter nicht pauschal zugerechnet hätte werden dürfen und die Prognose der Gefährdung der Friedlichkeit der Versammlung nicht ausreichend durch Tatsachen unter-mauert gewesen sei. Lägen allerdings zum Zeitpunkt des Erlasses des Ver-bots aktuelle Verurteilungen einer Leiterin bzw. eines Leiters wegen eines Gewaltverbrechens oder relevanter waffenrechtlicher Delikte vor, würde nach Ansicht der Rechtsprechung im Regelfall von der Erfüllung der Tatbe-standsvoraussetzungen der entsprechenden Rechtsgrundlage auszugehen sein.

Aus versammlungsrechtlichen Grundsätzen heraus erfolgt eine Zuverläs-sigkeitsüberprüfung einer Versammlungsleiterin bzw. eines Versammlungs-leiters jedoch nicht generell, sondern anlassbezogen immer dann, wenn Anhaltspunkte die Prüfung der Voraussetzungen eines Versammlungs-leiterinnen- bzw. -leiterverbots indizieren. Seit dem Zeitpunkt, als es der Versammlungsbehörde des Kreisverwaltungsreferates bekannt wurde, dass es im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen von Pegida München e. V. zu Strafanzeigen gegen den Versammlungsleiter und auch innerhalb der Versammlung zu relevanten Rechtsverstößen kam, zu deren Unterbindung der Versammlungsleiter im Rahmen seiner Möglichkeiten aufgefordert ist, erfolgte regelmäßig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung un-ter Einbindung der zuständigen Sicherheitsbehörden. Die Versammlungs-behörde hat seitdem die daraus erworbenen Erkenntnisse bewertet sowie nach pflichtgemäßem Ermessen eine Gefahrenprognose hinsichtlich der Gefahr der Unfriedlichkeit der Versammlung erstellt und diese regelmäßig

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fortgeschrieben. Dieses Verfahren wird analog auch bei anderen Versamm-lungsleiterinnen und -leitern angewendet. Dabei bezieht sich die Versamm-lungsbehörde auch auf ihr bereits erworbenes Erfahrungswissen in Bezug auf einschlägig bekannte Protagonisten.

Die Versammlungsbehörde arbeitet ferner intensiv mit dem Polizeiprä-sidium München zusammen, um den Austausch von relevanten Infor-mationen, insbesondere zu Rechtsverstößen im Rahmen der Pegida-Versammlungen, stetig zu verbessern. Außerdem begleitet sie lückenlos alle sich fortbewegenden Versammlungen des Pegida München e. V. im Außendienst, um das Geschehen genau zu beobachten und frühzeitig auf neuartige Entwicklungen reagieren zu können.

Frage 2:Herr Heinz Meyer wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Landeskri-minalamt ermittelt gegen ihn seit drei Jahren und er wurde wegen eines Goebbels-Zitates verurteilt. Ist damit noch die Zuverlässigkeit für die Ver-sammlungsleitung gegeben?Während der Pegida-Demonstration wurden von den Teilnehmern in der Öffentlichkeit massiv fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen getä-tigt. Außerdem von einer Rednerin die Shoa relativierende und antidemo-kratische Aussagen getroffen. Dieses wurde vom Versammlungsleiter nicht einmal im Ansatz versucht zu unterbinden. Ist damit noch die Zuverlässig-keit des Herrn Heinz Meyer für die Versammlungsleitung gegeben?

Antwort:Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist eine Ableh-nung des Versammlungsleiters nicht schon allein durch den Umstand ge-rechtfertigt, dass der Versammlungsleiter vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet oder strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird. Vielmehr müssen konkrete, gerichtsfest verwertbare Tatsachen vorliegen, die die Annahme einer ernsthaften, hinreichend wahrscheinlichen Möglich-keit eines unfriedlichen Verlaufs der Versammlung rechtfertigen.

Soweit die Gefahrenprognose auf Redebeiträge und sonstige Äußerungen gestützt wird, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 Abs. 2 GG nur un-ter sehr engen Voraussetzungen unterbunden werden darf, grundsätzlich nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden kann, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken. Meinungen genießen den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in einer Art und Weise, dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit nicht ankommt.

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Geschützt sind in diesem Zusammenhang nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München vom 9. November 2015 selbst rechtsextreme Meinungen oder Äußerungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und inwie-weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind.

So erfolgte beispielsweise die Verurteilung wegen der Verwendung des „Goebbels-Zitates“ („Wollt ihr den totalen Krieg?“) nicht wegen der Er-füllung des Straftatbestandes der Volksverhetzung, sondern wegen eines Verstoßes gegen eine beschränkende Verfügung im versammlungsrechtli-chen Bescheid. Das Verfahren wurde mittlerweile vom Oberlandesgericht München auf Antrag des Generalstaatsanwaltes mit Beschluss vom 4. Oktober 2016 nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Auch das Bayerische Ver-waltungsgericht München urteilte unabhängig davon in seinem Beschluss vom 9. November 2015, dass das Zitat weder der Verherrlichung noch der Billigung des NS-Regimes oder der Verleugnung seiner Verbrechen gedient habe, sondern zu dem anders gelagerten Zweck benutzt worden sei, ein Untergangsszenario heraufzubeschwören.

Auch die von Ihnen thematisierte Rede von Frau Festerling habe sich nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Meinungsfrei-heit bewegt.

Nachdem sich in jüngster Zeit jedoch zahlreiche Vorkommnisse ereigneten, die ursächlich entweder vom Versammlungsleiter selbst ausgelöst, begün-stigt oder zumindest gebilligt wurden und wegen ihres aufrührerischen Charakters die Friedlichkeit der Versammlung gefährdeten, lehnte die Versammlungsbehörde des Kreisverwaltungsreferates den bisherigen Ver-sammlungsleiter mit Wirkung vom 12. Dezember 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2017 ab. Der Veranstalter hat dagegen am 6. Januar 2017 Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben und gleich-zeitig einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Das Bayerische Verwaltungsgericht München bestätigte mit Be-schluss vom 6. Februar 2017 vollumfänglich das Versammlungsleiterverbot des Kreisverwaltungsreferates. Nach summarischer Prüfung im Eilverfah-ren sah es das Gericht als erwiesen an, dass ausreichend Tatsachen vor-lagen, die in ihrer Gesamtschau die Annahme rechtfertigten, dass der Ver-sammlungsleiter die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet. Dabei waren für das erkennende Verwaltungsgericht insbesondere zwei aktuelle und von der Versammlungsbehörde vorgetragene Vorkommnisse im Rahmen von Versammlungen maßgeblich, bei denen der Versammlungsleiter mitur-sächlich durch sein Verhalten einem unfriedlichen Verlauf der Versammlun-

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gen Vorschub geleistet hat: Bei der Pegida-Versammlung am 7. November 2016 unterband der Versammlungsleiter die von den Versammlungsteil-nehmerinnen und Versammlungsteilnehmern getroffene Unmutsäußerung gegenüber den mit der Kontrolle der Einhaltung der Lärmschutzauflage betrauten Behördenvertreter nicht, sondern bestärkte sie. Im Rahmen der sich fortbewegenden Versammlung am 21. November 2016 kam es unter den Augen des Versammlungsleiters zu einer körperlichen Attacke gegen einen Pressevertreter, ohne dass der Versammlungsleiter hiergegen ein-schritt.

Dieser Beschluss wurde von Pegida München e. V. nicht angegriffen, so dass die Anordnungen im Bescheid des Kreisverwaltungsreferates wei-terhin vollzogen werden können. Das Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Solange bleibt es dem Verein aber verboten, den ursprünglichen Versammlungsleiter einzusetzen.

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Rechtsextremistische Versammlungen an historisch belasteten Plät-zenAnfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Jutta Koller und Dominik Krause (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 11.10.2016

Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 11.10.2016 zur Beantwortung überlassen. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.

Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:

„Am Rande der gestrigen Pegida-Kundgebung konnten erneut bekannte Neonazis die Stufen der historisch besetzten Feldherrnhalle besteigen. Dies sollte nach einem ähnlichen Vorfall vor einem Jahr (http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/neonazis-feldherrnhalle-pegida-hitler-gruss-100.html) laut Sicherheitsbehörden unterbunden werden.

Auch unabhängig von diesem Vorfall tritt Pegida München mittlerweile ganz offen rechtsextrem auf. Bekannte Neonazis nehmen nicht mehr nur an den Kundgebungen teil, sondern treten dort als Redner auf – so sprach auf der gestrigen Versammlung beispielsweise ein wegen Zeigen des Hitlergru-ßes vorbestrafter NPD-Funktionär zunächst, anschließend führte er den Demonstrationszug von Pegida mit an. Der Organisator und Anmelder von Pegida München nahm kürzlich an einer Kundgebung des sogenannten ‚Dritten Weg‘ teil, der Nachfolgeorganisation des verbotenen ‚Freien Netz Süds‘.“

Zur umfassenden Beantwortung Ihrer Fragen habe ich das Polizeipräsidium München um Stellungnahme gebeten. Zusammenfassend beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1: Zum gestrigen Vorfall:Gibt es mittlerweile eine Auflage, um das Besteigen der Stufen der Feld-herrnhalle durch Kundgebungs-TeilnehmerInnen zu verhindern?a) Falls ja: wieso war es der Polizei trotz geringer Teilnehmer-Zahl an der Pegida-Demonstration nicht möglich dies zu verhindern?

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Antwort:Bereits vor dem von Ihnen angeführten Versammlungsgeschehen am 10.10.2016 wurde in den entsprechenden Versammlungsbescheiden eine beschränkende Verfügung mit dem Inhalt, dass die Stufen der Feldherrn-halle freizuhalten sind, aufgenommen.

Obwohl die Feldherrnhalle im Rahmen des Versammlungsgeschehens am 10.10.2016 weder als Aufstellungsfläche angezeigt noch verbeschieden wurde (als Versammlungsfläche wurde nur der Platz vor der Feldherrnhalle angezeigt), überwachte die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde die Freitreppe, um ein Betreten aus sicherheits- und ordnungsrechtlichen Gründen zu verhindern. Während eines kurzen Gesprächs der eingesetz-ten Polizeibeamtinnen und -beamten mit Vertreterinnen und Vertretern der Presse nutzten jedoch drei Personen aus dem rechten Spektrum diese Ge-legenheit und betraten die Stufen der Freitreppe sowie anschließend die Feldherrnhalle.

Die drei Personen wurden sowohl von den Einsatzkräften der Polizei als auch vom Versammlungsleiter aufgefordert, die Feldherrnhalle unverzüglich zu verlassen. Die betroffenen Personen kamen dieser Aufforderung umge-hend nach, ohne – so schildert es der Polizeibericht – weitere eigenstän-dige Aktionen durchgeführt zu haben.

Frage 1:b) Was wird getan um einen erneuten derartigen Vorfall zu verhindern?

Antwort:Nach diesem Vorfall hat die Versammlungsbehörde des Kreisverwaltungs-referates die unter Frage 1 Buchstabe a) beschriebene beschränkende Ver-fügung modifiziert, um die Handhabung durch die Polizei zu vereinfachen. Gemäß der überarbeiteten beschränkenden Verfügungen sind nunmehr die Stufen der Feldherrnhalle während Versammlungen nicht nur freizuhal-ten, sondern dürfen durch Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gänzlich nicht betreten werden.

Das Polizeipräsidium München teilte dem Kreisverwaltungsreferat auf An-frage mit, dass seit dem Vorfall vom 10.10.2016 seitens der einsatzführen-den Dienststellen konsequent darauf geachtet werde, dass die Freitreppe und die Feldherrnhalle nach der Vorgabe der beschränkenden Verfügung nicht mehr betreten wird.

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Frage 2:Inwiefern bewertet das Kreisverwaltungsreferat das Abhalten von Pegida-Kundgebungen an historisch belasteten Plätzen angesichts des mittler-weile offen rechtsextremen Auftretens neu?

Antwort:Die Versammlungsbehörde des Kreisverwaltungsreferates beobachtet das Versammlungsgeschehen von Pegida München e.V. umfassend und wertet alle Erkenntnisquellen, insbesondere die Stellungnahmen der beteiligten Sicherheitsbehörden, wie der Polizei und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, sorgfältig aus.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass das rechtsextremi-stische Gepräge von Pegida München e.V. in den letzten Monaten stetig zugenommen hat. Amtsbekannte Rechtsextremisten halten mitunter Re-debeiträge, tragen Banner in herausgehobenen Positionen und werden sowohl behördlich als auch medial als „Rückgrat“ der Bewegung wahr-genommen. Insbesondere durch diese Inszenierung hat ein Radikalisie-rungsprozess stattgefunden. Die Verdrängung des bürgerlich-konservativen Spektrums aus dem Teilnehmerkreis spiegelt sich auch in den sinkenden Teilnehmerzahlen wider.

Das Kreisverwaltungsreferat beobachtet diese Entwicklung sorgfältig und prüft derzeit intensiv, inwieweit eine formelle örtliche Verlegung gemäß dem Bayerischen Versammlungsgesetz im Rahmen einer etwaigen Ver-sammlungsanzeige für Versammlungen an historisch belasteten Plätzen geboten und rechtlich möglich ist.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche örtliche Verlegung sind je-doch sehr hoch und stellen sich wie folgt dar:

Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz kann eine Versammlung un-ter freiem Himmel grundsätzlich dann beschränkt werden, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentli-che Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittel-bar gefährdet ist – d. h. wenn bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Schaden für die der Versammlungsfrei-heit entgegenstehenden Rechtsgüter zu rechnen ist.

Eine Versammlung kann nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz des Weiteren insbesondere dann beschränkt oder verboten werden, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen

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die Versammlung an einem Tag oder Ort stattfinden soll, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinnge-halt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, und durch sie die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauungen besteht (Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) BayVersG). Eine Beschränkung in diesem Sinne ist auch die Verlegung des Versammlungs-ortes.

Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit dürfen beim Erlass von versammlungsrechtlichen Beschränkungen jedoch keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden. Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stüt-zen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben. Bloße Verdachtsmomente und Vermutun-gen reichen für sich allein nicht aus.

Im September 2015 unterlag das Kreisverwaltungsreferat vor den Verwal-tungsgerichten gegen Pegida München e. V. wegen der örtlichen Verlegung einer Versammlung, die ursprünglich vor der Feldherrnhalle angezeigt wor-den war.

Nach Ansicht der Gerichte genügt es für eine örtliche Verlegung nicht, wenn die Versammlung an einem Ort stattfinden soll, dem ein an die natio-nalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt. Vielmehr fordere das Gesetz einen Kau-sal- bzw. Zurechnungszusammenhang zwischen der Versammlung, d. h. ihrem Thema, der Art und Weise ihrer Durchführung oder dem gewählten Zeitpunkt, und der Verletzung sozialer oder ethischer Anschauungen.

Versammlungsbeschränkende Verfügungen nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 Buch-stabe b) BayVersG sind nur möglich, wenn die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauun-gen besteht. Dies hätte – so die Gerichte – nach der Gesetzesbegründung außerdem zur Voraussetzung, dass der Versammlung eine Provokations-wirkung zukomme, die dazu führe, dass die Mehrheit der Bevölkerung diese Versammlung nicht nur als beängstigend oder empörend, sondern als schlechthin unerträglich und selbst in einem demokratischen, plurali-stischen Gemeinwesen als inakzeptabel empfinde. Eine erhebliche Ver-letzung sei dann zu bejahen, wenn die Versammlungsteilnehmer den Tag oder Ort missbrauchen würden, um eine massive Verfälschung historischer Tatsachen zu betreiben oder Rituale aus der nationalsozialistischen Zeit wieder aufleben zu lassen.

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Behördliche Beschränkungen seien (nur) dann verfassungsrechtlich unbe-denklich, wenn sie ein aggressives und provokatives, die Bürger einschüch-terndes Verhalten der Versammlungsteilnehmer verhindern sollen, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt werde, oder wenn eine Versammlung sich durch ihr Gesamtge-präge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherr-schaft identifiziere und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtere. Diese Voraussetzungen seien bei der streitgegenständlichen Versammlung nicht gegeben gewesen.

Unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben des Bayerischen Ver-sammlungsgesetzes und der Rechtsprechung wird von der Versammlungs-behörde stets im Einzelfall intensiv geprüft, inwieweit eine bevorstehende Pegida-Versammlung an einem historisch sensiblen Ort die sozialen oder ethischen Anschauungen weiter Teile der Bevölkerung verletzt oder eine eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken an die Opfer der nationalso-zialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft hat.

Aktuellen Anlass hierfür gibt uns das zunehmend offen zur Schau getra-gene rechtsextremistische Gepräge der Versammlungen sowie insbeson-dere auch der Vorfall vom 12.12.2016. Im Rahmen einer Versammlung an diesem Tag wurde von Pegida München e. V. am Königsplatz – vor den Pro-pyläen – ein Zeichentrick-Clip vorgeführt, der ein antisemitisches Zerrbild Israels zum Gegenstand hatte.

Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens sehe ich hier einen inneren, sicherheits- und ordnungsrechtlich relevanten und be-wusst gewählten Zusammenhang zwischen der Auswahl des Ortes und der Wahl dieses Kundgabemittels.

Die Versammlungsbehörde des Kreisverwaltungsreferates wird insofern weiterhin alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen auswerten und stets prüfen, ob eine örtliche Verlegung rechtlich möglich ist. Die zuneh-mende Radikalisierung von Pegida München e.V. veranlasst mich, den rechtlichen Spielraum konsequent zu nutzen und bei einer erneuten An-zeige eines Versammlungsgeschehens an einem historisch belasteten Ort eine örtliche Verlegung in Betracht zu ziehen.

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Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei

Inhaltsverzeichnis Dienstag, 9. Mai 2017 Münchner Umweltwander-App Antrag Stadträtin Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) Mehr bezahlbaren Wohnraum auf städtischen Flä- chen schaffen Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste)

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HerrnOberbürgermeisterDieter ReiterRathaus80331 München

Münchner Umweltwander-App

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die von der Stadt München vom Referat fürGesundheit und Umwelt einst herausgegebene Umweltwanderkarte für Wanderer undRadfahrer neu aufzulegen und als App zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Letztmals 1985 hat das damalige Umweltschutzreferat der Landeshauptstadt München diesog. „Münchner Umweltwanderwege“ für die Münchner Bevölkerung herausgegeben. DasStadtgebiet wurde in den Münchner Süden, Westen, Norden und Osten aufgeteilt. JeHimmelsrichtung wurden verschiedene Fuß- und Fahrradwanderwege dargestellt. Dabei,und das ist die Besonderheit gegenüber anderen auf dem Markt befindlichenWanderkarten, wurden ökologische Zusammenhänge in der Natur dargelegt, umVerständnis und Interesse für Pflanzen und Tiere des Münchner Stadtgebiets zu wecken.

Nach nunmehr 30 Jahren ist das Bedürfnis der Bevölkerung umso größer, die Naturinnerhalb von München zu Fuß oder mit dem Rad zu genießen und Fauna und Floranäher kennenzulernen. Anstelle einer Wanderkarte kann dies nun als App kostengünstigzur Verfügung gestellt werden.

Der bisher seit 1989 zur Verfügung gestellte Radlstadtplan verfolgt andere Ziele; er zeigtdie Radwege sehr gut auf, nicht jedoch Wanderwege und auch nicht Fauna und Flora.

Dr. Evelyne Menges, StadträtinStellv. Fraktionsvorsitzende

CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München Tel. 233-92650, Fax: 291 37 65, [email protected], www.csu-rathaus-muenchen.com

Stadträtin Dr. Evelyne Menges

ANTRAG

09.05.2017

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HerrnOberbürgermeisterDieter ReiterRathaus

München, den 09.05.2017

Mehr bezahlbaren Wohnraum auf städtischen Flächen schaffen

AntragBei der Ermittlung der Förderquote auf städtischen Flächen, die gemeinsam mit nichtstädtischen Flächen entwickelt werden, werden die städtischen Flächen nicht isoliert betrachtet, sondern das Planungsgebiet als Ganzes. Die Förderquote auf städtischen Flächen beträgt daher mindestens 50% und wird, abhängig vom jeweiligem Umfeld, gesondert festgelegt.

Begründung:Die Zielzahlen für geförderte Wohnungen wurden in den Wohnungsbauprogrammen regelmäßignicht erreicht. Folgerichtig hat der Stadtrat die Zielzahlen für geförderte Wohnungen im Wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ 2017-2021 von 1800 auf 1700 p.a. reduziert. Dies reicht jedoch bei weitem nicht um die Nachfrage zu decken. Eine Möglichkeit mehr geförderte Wohnungen zu schaffen und auch dauerhaft zu erhalten wäre es, wenn die LH München auf ihren eigenen Flächen mehr davon bauen würde. Dies verhindert sie jedoch ohne Not durch ein unnötig sklavisches Festhalten an einer Planungspraxis auf städtischen Flächen, die gemeinsam mit nichtstädtischen Flächen entwickelt werden. Bisher waren dies nur Einzelfälle. Künftig jedoch wird deren Zahl zunehmen. Mehr Flexibilität wäre hier dringend erforderlich.Um die angestrebte soziale Mischung im Bebauungsplangebiet zu wahren, ist es bei rein städtischen Entwicklungsgebieten übliche Praxis, die Förderquote von 50 % der neu geschaffenen Wohnbauflächen nicht zu überschreiten. Dieser Wert ist auch bei der Ermittlung der Förderquote auf städtischen Flächen, die gemeinsam mit nichtstädtischen Flächen entwickelt werden, heute übliche Praxis. Da die Förderquote bei privaten SoBoN-Flächen nur 30% beträgt, wird in der Summe daher nur eine Gesamtförderquote von deutlich unter 50% erreicht.Würde die LH München ihre Flächen nicht unnötig isoliert betrachten könnte sie den Anteil der geförderten Wohnungen, abhängig vom jeweiligem Umfeld, gesondert festlegen und auch mal mehr als 50% geförderte Wohnungen auf eigenen Flächen bauen ohne das Ziel zu gefährden, die soziale Mischung im Bebauungsplangebiet zu wahren.Wir bitten, wie in der Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehen, um eine fristgemäße Bearbeitung unseres Antrages.

Fraktion Die Grünen-rosa listeInitiative: Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Anna Hanusch, Sabine NallingerMitglieder des Stadtrates

Die Grünen-rosa liste, Marienplatz 8, 80331 München, Tel. 089/233-92620, Fax 089/233-92 684www.gruene-fraktion-muenchen.de, [email protected]

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Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.

Inhaltsverzeichnis Dienstag, 9. Mai 2017 Energie-Sprechstunde im Seniorenbeirat Pressemitteilung SWM

Samstag, 13. Mai: Beeinträchtigungen bei Tram 19 und Bussen wegen Veranstaltung in der Innenstadt Pressemitteilung MVG StadtBus 135 Sonntag, 14. Mai: Betrieb erst ab 11.30 Uhr Pressemitteilung MVG

Die MVV-Auskunft kennt alle Änderungen während der Stammstreckensperrung vom 12. bis 15. Mai Pressemitteilung MVV MVV-conTakt wieder mit vielen Hintergrundinformati- onen und Ausflugstipps Pressemitteilung MVV

Pressegespräch mit Intendant George Podt Pressemitteilung Schauburg – Theater am Elisabethplatz Tierpark Hellabrunn unterstützt Initiative zum Schutz der Drills in Kamerun Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn

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Herausgeber: Stadtwerke München GmbH • Emmy-Noether-Straße 2 • 80992 München • www.swm.de Verantwortlich für Inhalt und Redaktion: Bettina Hess Telefon: +49 89 2361-5042 • Telefax: +49 89 2361-5149 • E-Mail: [email protected]

Energieberatung für Münchner Haushalte mit geringem Einkommen

Energie-Sprechstunde im Seniorenbeirat (9.5.2017) Viele ältere Menschen müssen aufs Geld schau-en. Deshalb unterstützen der Seniorenbeirat und die „SWM Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen“ Seniorinnen und Senioren dabei, ihre Energiekosten zu sen-ken. Immer am dritten Montag eines Monats gibt es des-halb die gemeinsame Energie-Sprechstunde: Die nächs-te findet am Montag, 15. Mai, von 10 bis 12 Uhr beim Münchner Seniorenbeirat (Burgstraße 4, Raum 103) statt. Vertrauen schaffen für die Energieberatung zuhause In der Sprechstunde erklärt ein Energieberater, wie eine Energieberatung zuhause abläuft. Man lernt dabei seinen persönlichen Berater kennen – und beim späte-ren Vor-Ort-Termin steht kein Fremder vor der Tür. Die Kooperation mit dem Seniorenbeirat ist ein weiterer Baustein der „Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen“. Sie richtet sich an Münchner Haushalte mit geringem Ein-kommen, an Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung sowie an Menschen mit niedrigen Arbeits- oder Alterseinkünften.

Mehr Informationen: www.swm.de/energieberatung

Ablauf der Energieberatung Ein verändertes Verhalten hat direkten Einfluss auf die Höhe der Energiekosten. Hier setzt die Beratung an: Die Energie-berater kommen, spüren im Haushalt Schwachstellen auf, analysieren Verbrauchsgewohnheiten und führen eine Tarif-beratung durch. Als Starthilfe erhält der Haushalt ein Ener-gie-Sparpaket mit zwei LED-Leuchtmitteln, schaltbarer Ste-ckerleiste, Perlator und Kühlschrankthermometer.

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Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de

Samstag, 13. Mai: Beeinträchtigungen bei Tram 19 und Bussen wegen Veranstaltung in der Innenstadt Wegen der Wallfahrt zum 100-jährigen Jubiläum des Festes „Patrona Bavariae“ in der Münchner Innenstadt kommt es am Samstag, 13. Mai, zeitweise zu Einschränkungen bei einigen MVG-Linien. Betroffen sind zwi-schen ca. 15 Uhr und 16 Uhr aller Voraussicht nach die Tram 19 sowie die Buslinien 52, 62 und 132. Folgende Einschränkungen sind zu erwarten: Tram 19: Verspätungen von bis zu 10 Minuten MetroBus 52 und 62: Umleitung zwischen Gärtnerplatz und Sendlin-

ger Tor über Blumenstraße StadtBus 132: vorzeitige Wendung am Isartor Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert ihre Kunden unter anderem mit Tickertexten über die Änderung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.mvg.de sowie an der MVG-Hotline. Die kostenfreie Rufnummer lautet: 0800 344226600 (Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr).

9.5.2017

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Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: [email protected] www.swm.de Redaktion Pressereferent Bereich MVG Matthias Korte Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: [email protected] www.mvg.de

Sonntag, 14. Mai: Betrieb erst ab 11.30 Uhr Wegen einer Veranstaltung (Münchner Kanu-Triathlon) entfallen am Sonn-tag, 14. Mai, die ersten Fahrten der StadtBus-Linie 135 in Thalkirchen/ Solln. Der Betrieb kann an diesem Tag erst um ca. 11.30 Uhr aufgenom-men werden, weil die Busroute wegen des Events nicht befahrbar ist. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) informiert ihre Kunden unter anderem mit Aushängen über die Änderung. Informationen gibt es auch im Internet unter www.mvg.de sowie an der MVG-Hotline. Die kostenfreie Rufnummer lautet: 0800 344226600 (Mo. bis Fr. von 8 bis 20 Uhr).

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München, 09. Mai 2017

Die MVV-Auskunft kennt alle Änderungen

während der Stammstreckensperrung vom 12. bis 15. Mai

Auf der Stammstrecke zwischen Pasing und Ostbahnhof führt die Deutsche Bahn, wie bereits gemeldet, Instandhaltungsarbeiten durch. Daher kommt es auf allen S-Bahn-Linien von Freitag, 12. Mai (ca. 22.45 Uhr) bis Montag, 15. Mai (ca. 4.30 Uhr) zu Fahrplanänderungen und Um-leitungen.

Die Fahrplanauskunft des MVV unter www.mvv-auskunft.de sowie die MVV-App für Android, iOS und Windows Phone kennt alle Umleitungen und Fahrplanänderungen und schlägt die schnellste Alternative vor.

Einfach START und ZIEL eingeben, dann werden alle Fahrtalternativen mit

Schienenersatzverkehr (SEV) bzw. mit U-Bahn, Bus, Tram oder Regionalzü-

gen ausgegeben. Alle geänderten Linienwege werden zudem auf einer inter-

aktiven Karte dargestellt.

Informationen im Detail:

Netzplan

Im „Baustellen-Netzplan“ sind alle Umleitungen der einzelnen S-Bahn-Linien

eingezeichnet.

Ab Ostbahnhof in die Innenstadt und nach Pasing

Ab Ostbahnhof besteht Anschluss an die Busse im Schienenersatzverkehr (SEV) in Richtung Innenstadt und Pasing. Die Busse bedienen alle S-Bahn-

höfe, außer Marienplatz. Als Ersatz für den Marienplatz halten die Busse am

Odeonsplatz.

Mit der U-Bahn-Linie U5 ab Ostbahnhof in Richtung Laimer Platz erreicht

man die Bahnhöfe Odeonsplatz, Karlsplatz (Stachus), Hauptbahnhof sowie

Heimeranplatz.

Die S-Bahn-Linie S8 fährt ab Ostbahnhof ohne Unterwegshalt über den

Südring direkt nach Pasing.

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Ab Ostbahnhof verkehren auf den Gleisen 7 bis 14 Regionalzüge zum

Hauptbahnhof. Diese sind auch mit MVV-Tickets nutzbar.

Ab Pasing in die Innenstadt und zum Ostbahnhof

Ab Pasing besteht Anschluss an die Busse im Schienenersatzverkehr (SEV) in Richtung Innenstadt und Ostbahnhof. Die Busse bedienen alle S-

Bahnhöfe, außer Marienplatz. Als Ersatz für den Marienplatz halten die Bus-

se am Odeonsplatz.

Die S-Bahn-Linie S6 fährt ab Pasing im 20-Minuten-Takt ohne Halt bis

Hauptbahnhof Gleis 32.

Die S-Bahn-Linie S8 fährt ab Pasing ohne Halt über den Südring direkt zum

Ostbahnhof.

Ab Pasing verkehren auf Gleis 3/4 und Gleis 9/10 Regionalzüge zum

Hauptbahnhof. Auch hier gilt das MVV-Ticket.

Zum Flughafen während Stammstrecken-Sperrung

Die S-Bahn-Linie S1 in Richtung Flughafen fährt vom Münchner Haupt-

bahnhof auf Gleis 26 im gewohnten 20-Minuten-Takt. Die Halte entlang der

Stammstrecke entfallen auf der S1. Die S1 zum Flughafen kann nur am

Hauptbahnhof erreicht werden.

Die S-Bahn-Linie S8 fährt mit Halt in Pasing und am Ostbahnhof (Gleis 7)

zum Flughafen. Die Halte entlang der Stammstrecke entfallen auf der S8. Mit

der U-Bahn-Linie U5 gelangt man z. B. vom Karlsplatz (Stachus) oder Ode-

onsplatz direkt zum Ostbahnhof.

So fahren die einzelnen S-Bahn-Linien von außerhalb in Richtung Stadt

S1 Freising/Flughafen – Hauptbahnhof

Die S1 fährt zwischen Moosach und Hauptbahnhof Gleis 26 ohne Halt. Alle

Halte auf der Stammstrecke entfallen.

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S2 (Ost) Erding - Ostbahnhof

Die S2 aus/in Richtung Erding startet/endet am Ostbahnhof. In die Innen-

stadt kann man mit der U-Bahn-Linie U5 oder den Bussen im Schienener-

satzverkehr (SEV) weiterfahren.

S2 (West) Petershausen - Ostbahnhof

Am Freitagabend von ca. 23.30 Uhr bis Betriebsschluss beginnt und endet

die S2 aus/in Richtung Petershausen am Hauptbahnhof Gleis 20. Zwischen

Obermenzing und Hauptbahnhof fährt die S2 ohne Unterwegshalt.

Am Samstag und am Sonntag bis ca. 22 Uhr beginnt die S2 aus/in Richtung

Petershausen am Heimeranplatz. Zwischen Obermenzing und Heimeran-

platz ohne Unterwegshalt. Ab Heimeranplatz fährt die U-Bahn-Linie U5 in

Richtung Innenstadt. Ab ca. 22 Uhr bis Betriebsschluss fährt die S2 aus/in

Richtung Petershausen dann ab Obermenzing ohne Halt zum Hauptbahnhof.

S2 (West) Altomünster – Dachau

Auf dem Streckenabschnitt Altomünster – Dachau gilt ein veränderter Fahr-

plan. In Dachau besteht Umsteigemöglichkeit zu den Regionalzügen in Rich-

tung München.

S3 (Ost) Holzkirchen - Ostbahnhof

Die S3 aus/in Richtung Holzkirchen startet/endet am Ostbahnhof. Weiter in

die Innenstadt kommt man mit der U-Bahn-Linie U5 oder den Busse im

Schienenersatzverkehr (SEV).

S3 (West) Mammendorf - Pasing

Die S3 aus/in Richtung Mammendorf startet/endet in Pasing. Weiter in die

Innenstadt kommt man ab Pasing mit den Regionalzügen Richtung Haupt-

bahnhof, der S-Bahn-Linie S6 oder den Busse im Schienenersatzverkehr

(SEV).

S4 (Ost) Grafing Bf - Ostbahnhof

Die S4 aus/in Richtung Grafing startet/endet am Ostbahnhof. Weiter in die

Innenstadt kommt man mit der U-Bahn-Linie U5 oder den Bussen im Schie-

nenersatzverkehr (SEV).

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S4 (West) Geltendorf - Pasing

Die S4 aus/in Richtung Geltendorf startet/endet in Pasing. Weiter in die In-

nenstadt kommt man ab Pasing mit den Regionalzügen Richtung Haupt-

bahnhof, der S-Bahn-Linie S6 oder den Bussen im Schienenersatzverkehr

(SEV).

S6 Tutzing – Hauptbahnhof Gleis 32

Die S6 aus/in Richtung Tutzing startet/endet am Hauptbahnhof Gleis 32.

Zwischen Pasing und Hauptbahnhof verkehrt die S6 ohne Unterwegshalt.

S7 (Ost) Kreuzstraße - Ostbahnhof

Die S7 aus/in Richtung Kreuzstraße startet/endet am Ostbahnhof. Weiter in

die Innenstadt kommt man der U-Bahn-Linie U5 oder den Bussen im Schie-

nenersatzverkehr (SEV).

S7 (West) Wolfratshausen – Hauptbahnhof Gleis 35

Die S7 aus/in Richtung Wolfratshausen startet/endet am Hauptbahnhof Gleis

35. Der Halt Hackerbrücke entfällt.

S8 Herrsching – via Südring – Flughafen München / Airport Munich

Die S8 fährt zwischen Pasing und Ostbahnhof über den Südring, und somit

entfallen alle Halte entlang der Stammstrecke. Weiter in die Innenstadt

kommt man ab Pasing mit den Regionalzügen Richtung Hauptbahnhof, der

S-Bahn-Linie S6 oder den Bussen im Schienenersatzverkehr (SEV) oder ab

Ostbahnhof mit der U-Bahn-Linie U5 oder den Bussen im Schienenersatz-

verkehr (SEV).

Alle Änderungen im Detail finden sich unter www.mvv-muenchen.de unter

„Aktuelles“.

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München, 09. Mai 2017

MVV-conTakt wieder mit vielen Hintergrundinformationen und Ausflugstipps

Die neue Ausgabe der MVV-Kundenzeitschrift conTakt stellt diesmal die vielfältigen Informationsangebote des MVV im Internet vor. Denn es gibt nicht nur die bewährte MVV-Auskunft und die MVV-App, sondern unter anderem auch ein Bahnhofsinformationssystem, einen Wohn- und Mobilitätskostenrechner oder eine Fahrplanauskunft für Sehbehin-derte. Weitere Themen sind das MVV-RufTaxisystem im Landkreis Fürstenfeldbruck, die Erneuerung der Infrastruktur in der Landes-hauptstadt oder das Informationszentrum zur 2. Stammstrecke. Außer-dem ruft der MVV dazu auf, sich für die Mitarbeit im nächsten MVV-Fahrgastbeirat zu bewerben.

Zahlreiche aktuelle Freizeittipps und Informationen zu Veranstaltungen in

und um München, die man gut mit den Verkehrsmitteln im MVV erreichen

kann, gibt es ebenfalls im druckfrisch erschienenen conTakt.

Den conTakt gibt es ab sofort kostenfrei in den Verkehrsmitteln im MVV, bei

der U-Bahn nur im Zugangsbereich zur U-Bahn, bei den MVG-Kunden-

centern, im S-Bahn-Servicecenter am Hauptbahnhof und im DB/MVV-

Kunden-Center im Hauptbahnhof Zwischengeschoss und im Ostbahnhof.

Unter www.mvv-muenchen.de kann man auch online Seite für Seite in der

MVV-Kundenzeitschrift blättern oder den conTakt im PDF-Format im online-

Abo bestellen.

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Pressemitteilung

Tierpark Hellabrunn unterstützt Initiative zum Schutz der Drills in Kamerun Das Limbe Wildlife Centre, eine Auffang- und Auswilderungsstation für Drills in Kamerun, hat eine Initiative mit Name „Green Project“ gestartet. Damit können die Bewohner der um das Limbe Wildlife Center befindlichen Dörfer einen wesentlichen Teil zur Nahrungsbeschaffung der stark bedrohten Drills beitragen und erhalten so neue Erwerbsmöglichkeiten. Der Drill zählt zu den am stärksten gefährdeten Affenarten Afrikas. Laut der Roten Liste der IUCN (International Union for Conservation of Nature) gehören die Drills zu einer der weltweit bedrohtesten Tierarten. In ihrem natürlichen Lebensraum, einem Gebiet von lediglich 40.000 Quadratkilometern, das sich über Kamerun, Nigeria bis zur Insel Bioko erstreckt, leben heute nur noch etwa 3.500 Tiere. Bereits seit 2011 setzt sich der Tierpark Hellabrunn als Mitglied des Artenschutzvereins „Rettet den Drill“ für die Drills in ihrer westafrikanischen Heimat ein. „Rettet den Drill“ e.V. unterstützt die Artenschutzstiftung PANDRILLUS, die in Kamerun gemeinsam mit dem Forstministerium das Limbe Wildlife Centre betreibt. Dieses ist eine Auffang- und Auswilderungsstation für die hochbedrohten Drills und andere beschlagnahmte Tiere, welche - soweit möglich - nach entsprechender Rehabilitation wieder ausgewildert werden. Gleichzeitig betreibt das Wildlife Center Aufklärungs- und Bildungsarbeit in der Region. Seit zehn Jahren werden die Drills im Limbe Wildlife Centre überwiegend mit zwei besonderen Pflanzenarten, Wilder Ingwer (Aframomum spec.) und einer Art Zuckerrohr (Costus spec.), gefüttert, damit die Tiere gesund, rehabilitiert und optimal vorbereitet in die Natur entlassen werden können. Diese Pflanzen werden von Bauern der umliegenden Dörfern geerntet und dank des „Green Project“ vom Limbe Wildlife Centre abgekauft, wodurch nicht nur die Drills eine ausgewogene und natürliche Ernährung bekommen, sondern auch ehemaligen Wilderern alternative Einnahmemöglichkeiten angeboten werden. Dank des „Green Projects“ werden so die Tiere vor anhaltender Wilderei geschützt und die Dorfbewohner durch Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt. „Das ist ein bemerkenswertes Projekt, weil durch die wertvolle Arbeit des Limbe Wildlife Centre nicht nur die Drills, sondern auch die Menschen vor Ort profitieren, denen Wege gezeigt werden, wie sie sich ohne Wilderei versorgen können“, so Tierpark-Direktor Rasem Baban und weiter: „Mit solchen Projekten können wir den Artenschutz in der Herkunftsregion des Drills unterstützen und einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der stark bedrohten Tierart leisten.“ Deshalb hat sich der Tierpark Hellabrunn entschlossen, zwölf Prozent der Projektkosten des „Green Project“ für 2017 zu übernehmen.

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Als Koordinator des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms (EEP) sowie Führer des Internationalen Zuchtbuchs (ISB) für den Drill übernimmt der Tierpark Hellabrunn für die Zoo-Population dieser hochbedrohten westafrikanischen Affenart eine besondere Verantwortung und ist darüber hinaus auch Werbebotschafter für die Tiere und Artenschutzprojekte im natürlichen Lebensraum der Affen. Mit der Mitgliedschaft im Verein „Rettet den Drill“ unterstützt der Tierpark Hellabrunn seit Jahren das Projekt „PANDRILLUS“ in Nigeria und Kamerun. München, den 09.05.2017 / 34 Weitere Informationen: Lisa Reininger Pressereferentin Münchener Tierpark Hellabrunn AG Tierparkstr. 30, 81543 München Tel: +49(0)89 62508-718 Fax: +49(0)89 62508-52 Email: [email protected]

Website: www.hellabrunn.de www.facebook.com/tierparkhellabrunn

Münchener Tierpark Hellabrunn AG Vorsitzende des Aufsichtsrates: Christine Strobl, 3. Bürgermeisterin Vorstand: Rasem Baban Eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 42030 UST-IdNr.: DE 129 521 751