nummer 45 donnerstag, 7. november 2013

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Nummer 45 Donnerstag, 7. November 2013 2. Gemeinschaftskonzert 16. November 2013 BEGINN 20:00 UHR – SAALÖFFNUNG 18:30 UHR Eintritt Erwachsene: 12€ Vorverkauf: 10€ Kinder und Jugendliche: 6€ LEMBERGHALLE AFFALTERBACH Vorverkaufstellen: Häussermann Haushalt- und Spielwaren Lotto-Toto Talker

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Nummer 45 Donnerstag, 7. November 2013

2. Gemeinschaftskonzert

16. November 2013

BEGINN 20:00 UHR – SAALÖFFNUNG 18:30 UHR

Eintritt Erwachsene: 12€ Vorverkauf: 10€

Kinder und Jugendliche: 6€

LEMBERGHALLE AFFALTERBACH

Vorverkaufstellen: Häussermann Haushalt- und Spielwaren Lotto-Toto Talker

2 Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

Sam

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13

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bach

Stuttgarter Saloniker

KulturP R O G R A M M DER GEMEINDE AFFALTERBACH

41. Rathauskonzert

WINTERKONZERT

Mit dem Winterkonzert bieten die bekannten STUTT­GARTER SALONIKER (in 8er­Besetzung) Musik vom Feinsten. Patrick Siben führt sie mit Schwung und Charme durch ein Konzertprogramm, das geprägt ist durch Kostbarkeiten aus Barockmusik, Klassik, Walzer, Tango, 20er­Jahre­ und Salonmusik. Freuen Sie sich auf ein besonderes Musikerlebnis, „un­plugged“, also mit reinem Instrumentalklang.www.saloniker.de

Eintritt frei!

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20 U

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bach

Stuttgarter Saloniker

KulturP R O G R A M M DER GEMEINDE AFFALTERBACH

41. Rathauskonzert

WINTERKONZERT

Mit dem Winterkonzert bieten die bekannten STUTT­GARTER SALONIKER (in 8er­Besetzung) Musik vom Feinsten. Patrick Siben führt sie mit Schwung und Charme durch ein Konzertprogramm, das geprägt ist durch Kostbarkeiten aus Barockmusik, Klassik, Walzer, Tango, 20er­Jahre­ und Salonmusik. Freuen Sie sich auf ein besonderes Musikerlebnis, „un­plugged“, also mit reinem Instrumentalklang.www.saloniker.de

Eintritt frei!

Herzliche Einladung

zum

Herbstkonzert

der

Sonntag, 17.11.2013 um 17.00 Uhr

in der Affalterbacher Kelter

Schüler aller Instrumentalklassen und Ensembles musizieren.

Kommen Sie, lassen Sie sich diesen

Ohrenschmaus nicht entgehen!

Wir alle freuen uns auf Ihr Kommen.

Amtliches

Ortsentlastungsstraße Affalterbach- künftige Feldwegführung und mögliche Bodenverbes-serungsmaßnahmenHiermit werden alle Landwirte zu einer Erörterungsveran-staltung über die künftigen Feldwegführungen im Zuge der Ortsentlastungsstraße sowie über mögliche Bodenverbesse-rungsmaßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich herzlich eingeladen.Die Veranstaltung findet am:Donnerstag, 21. November 2013 um 19:00 Uhr im Sitzungs-saal des Rathauses Affalterbach statt.Ziel der Veranstaltung ist es, eine abgestimmte Planung zu den künftigen Feldwegführungen herbeizuführen und über das Thema Bodenverbesserungsmaßnahmen zu informieren. Über eine rege Teilnahme aus den Kreisen der Landwirt-schaft würden wir uns sehr freuen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.20131. Lärmaktionsplan für Affalterbach- Entwurfsbeschluss- Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffent-

lichkeitDer Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14. März 2013 beschlossen einen Lärmaktionsplan für Affalter-bach aufzustellen.Die Bürgerschaft hatte Gelegenheit zur Äußerung und Erörte-rung der beabsichtigten Planungen in der Zeit vom 5. April 2013 bis 2. Mai 2013. In dieser Zeit wurden keine Bedenken oder Anregungen seitens der Bürgerschaft vorgebracht.Der Lärmaktionsplan wurde vom Planer Herrn Schröder vom Büro BS Ingenieure vorgestellt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes hat gezeigt, dass die Anwohner an der L1127 und der K1603 im Gesamtverlauf der Ortsdurchfahrt im erheblichen Maße von den von der Straße ausgehenden Immissionen betroffen sind.Eine Überschreitung der „Auslösewerte“ von 70 dB (A) im Beurteilungszeitraum L DEN bzw. von 60 dB (A) im Beurteilungszeitraum L NIGHT sind an Gebäuden an den folgenden Straßen festzustellen:- Winnender Straße- Marbacher Straße- Erdmannhäuser StraßeIm Beurteilungszeitraum L DEN sind das 36 Einwohner, die Pegelwerten von > 70 dB (A) ausgesetzt sind, bei denen von einer beträchtlichen Gesundheitsgefährdung auszugehen ist. Im Beurteilungszeitraum L NIGHT sind ca. 18 Einwohner Pegelwerten > 60 dB (A) ausgesetzt.Im Lärmaktionsplan werden daher 2 Maßnahmen entwickelt die zu einer Reduzierung dieser Belastung führen können. Von diesen Maßnahmen ist auf Grund der kurzfristig möglichen Realisierbarkeit die Einführung einer Tempo 30 Regelung in der Ortsdurchfahrt hervorzuheben. Auf Grund der sehr deut-lichen Lärmminderungswirkung einer Ortsentlastungsstraße ist die Umsetzung dieser Maßnahme sehr zu empfehlen. Auf Grund der erhöhten Pegelwerte „reduziert sich das Er-messen (der Genehmigungsbehörden) hin zur grundsätzlichen Pflicht zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen“ (Quelle: Erlass des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden - Württemberg vom 23. März 2012)Da die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes sich an den Regeln eines Bebauungsplanverfahrens anlehnen soll, wäre nunmehr ein Entwurfsbeschluss des Gemeinderates zu fas-sen.Darüber hinaus soll dann der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben werden zu den beabsichtigten Planungen Stel-lung zu nehmen. Die Träger öffentlicher Belange (Behörden, Nachbargemeinden usw.) sind zu hören.

3Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:1. Der Lärmaktionsplanentwurf mit Stand vom 17. Septem-

ber 2013, aufgestellt vom Büro BS Ingenieure Ludwigs-burg, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit zu beteiligen.

2. Bebauungsplan 'Änderung und Erweiterung für das Ge-biet Bittenfelder Weg'

- Beschluss zur Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

- EntwurfsbeschlussAuf Beschluss des Gemeinderats vom 06.02.2013 (siehe Vorlage 02/2013) wurde die frühzeitige Beteiligung der Öf-fentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom 28.02.2013 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger endete am 04.04.2013. Die letzte Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist vom 08.05.2013.Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2013 wird die frühzeitige Beteiligung abgeschlossen, so dass die Öffent-lichkeit und die Behörden über die Behandlung ihrer Stel-lungnahmen informiert werden können.Gleichzeitig mit dem Beschluss zur Behandlung der Stellung-nahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll der Beschluss des Bebauungsplanentwurfs gefasst werden.Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:1.) Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der

Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend behandelt und beschlossen.

2.) Der Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erwei-terung für das Gebiet Bittenfelder Weg“ in der Fassung vom 09.10.2013 wird gebilligt.

3.) Mit dem Entwurf des Bebauungsplans „Änderung und Erweiterung für das Gebiet Bittenfelder Weg“ vom 09.10.2013 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer vierwöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.Siehe gesonderter veröffentlichter Entwurfsbeschluss.

3. Parkraumsituation in der Brunnenstraße, Karlstraße, Im Wiesengrund sowie in den Dorfwiesen

Die Parkraumsituation wurde auf Anliegen von Bewohner in der Brunnenstraße, Karlstraße, Im Wiesengrund und südliche Dorfwiesen im Gemeinderat behandelt. Zweifelsohne parken in diesen Straßen tagsüber Beschäf-tigte aus dem Gewerbegebiet. Allerdings lässt sich nach Auffassung unseres Vollzugsbeamten feststellen, dass seit Inbetriebnahme des Parkhauses in der Maybachstraße im Juli 2013 eine Verbesserung der Situation in den o.g. Stra-ßen eingetreten ist.Auch die von den Anwohnern angesprochene Firma hat durch zahlreiche E-Mails, direkte Ansprache der Parkenden und weiteren Aktionen alles erdenklich Mögliche unternom-men, damit diese auch die Firmenparkplätze benutzen. Diese Maßnahmen werden auch kontinuierlich fortgeführt.Im Wiesengrund bzw. in der Karlstraße und Brunnenstraße gilt auf Grund der geringen Fahrbahnbreite ein grundsätz-liches Parkverbot (teilweise), da die erforderliche Restfahr-bahnbreite von 3 m bei einem parkenden Fahrzeug nicht mehr gegeben ist.Der Gemeindevollzugsbeamte wird diese Straßen auf die Einhaltung dieser Vorschriften entsprechend kontrollieren.Vor diesem Hintergrund macht eine sogenannte Regelung für Anwohnerparken nur in den Dorfwiesen Sinn. Darüber hinaus gibt es Bedenken, wenn hier ein Anwohnerparken eingeführt wird, dass sich der Parkverkehr auf die Talstraße bzw. in die nördlichen Dorfwiesen erstrecken würde und damit „nur“ eine Verlagerung stattfindet.

Vor Einführung einer Anwohnerparkregelung soll die Sanie-rung der Brunnenstraße, Karlstraße und im Wiesengrund im nächsten Jahr abgewartet werden.Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:Die Situation soll weiter beobachtet werden. Bei Bedarf soll das Thema wieder im Gemeinderat behandelt werden. Der Voll-zugsbeamte wird weiterhin regelmäßig Kontrollen vornehmen.

4. Beschaffung eines Mercedes Benz Vito für die Freiwilli-ge Feuerwehr, Vereine und Organisationen

In diesem Jahr hat die Gemeinde Affalterbach für die Frei-willige Feuerwehr den Mannschaftstransportwagen ersetzt.Im Zuge der Beschaffung stellte sich heraus, dass insbe-sondere für die zahlreichen Mitglieder der Jugendfeuerwehr die Transportkapazitäten des neuen Mannschaftstransport-wagens nicht ausreichend sind.Vor dem Hintergrund, dass Vereine und Organisationen eben-falls auf ein Transportmittel angewiesen sind, wurden seitens der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr Überlegungen dahingehend angestellt, ein zusätzliches Transportfahrzeug für die Personenbeförderung zu beschaffen.Gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein geeig-netes Fahrzeug gesucht und es liegt nunmehr ein Angebot der Firma Mercedes Benz vor. Danach beträgt der Beschaf-fungspreis 35.218,05 Euro.Für die Benutzung des Fahrzeuges müssen von der Ver-waltung noch Richtlinien ausgearbeitet werden. Diese sollen sich an den bestehenden Regelungen für das Ausleihen der Gemeindezelte orientieren.Die Freiwillige Feuerwehr hat sich bereit erklärt die Verwal-tung und Pflege des Fahrzeuges zu übernehmen.Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:1. Es wird ein Mercedes Benz Vito zu einem Listenpreis

35.218,05 Euro beschafft. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2014.

2. Die Verwaltung wird beauftragt Richtlinien für die Nut-zung des Fahrzeuges auszuarbeiten.

3. Die Verwaltung hat sich intensiv mit der Fahrzeugbe-schaffung befasst. Dabei wurden verschiedene Fabrikate bei den Händlern auf Wirtschaftlichkeit (Preis-Leistung) und Tauglichkeit überprüft. Auch die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges stand in der Prüfung.

Es hat sich sehr schnell herausgestellt, dass nur das „alte“ Modell Vito von Mercedes in praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht die Voraussetzungen erfüllt. Durch den Nachlass auf das Neuwagenmodell kommt auch nur ein Neuwagen in Frage. In Bezug auf Preis Leistung kommt nur der Mercedes in Frage.

5. Verschiedenesa.) Breitbandausbau TelekomDer Vorsitzende Döttinger gibt bekannt, dass ab sofort in Birkhau und Wolfsölden die Telekom mit den Arbeiten fertig und DSL verfügbar ist. b.) Spenden Die Firma Burger Schloz Automobile hat der Freiwilligen Feuerwehr Affalterbach anlässlich der Fahrzeugübergabe ei-nen Scheck in Höhe von 150,00 Euro übergeben. Es erging folgender Beschluss:Die Spende wird angenommen.

Bürgerbüro geschlossenWegen einer EDV - Umstellung muss das Bürgerbüro am Montag, 2.12.2013 geschlossen bleiben. An diesem Tag ste-hen den Mitarbeiterinnen keine Programme zur Verfügung.Wir bitten die Bürgerschaft um Verständnis und Beachtung!

Verlagstipps:

Um eine adäquate Bildqualität in Ihrem Mitteilungsblatt errei-chen zu können, bitten wir Sie, uns Bilder mit einer Auflösung von mind. 200 dpi oder in Originalgröße zur Verfügung zu stellen.

4 Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

Gemeindeverwaltung AffalterbachWichtige Telefonnummern

Telefon-Nr. E-Mail(Zentrale) 8353-0 [email protected]. 8353-53

[email protected]öDretsiemregrüBFrau Kirschner (Zentrale/Vorzimmer BM) 8353-0 [email protected] Wägerle (Hauptamt/- Bauamt) 8353-20 [email protected] Basmann (Vorzimmer Hauptamt/Renten) 8353-25 [email protected] Rath (Standesamt/Sozialamt) 8353-22 [email protected] Dorsch (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) 8353-24 [email protected] Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) 8353-23 [email protected] Schlehner (Finanz-/Bauverwaltung) 8353-30 [email protected] Tischler (Finanz-/Bauverwaltung) 8353-33 [email protected]

[email protected])tmareuetS(rellüMuarFFrau Binder (Gemeindekasse) 8353-32 [email protected]

ed.hcabretlaffa@ierehceub04-3538)ierehcüB(renbüHuarF

:essakedniemeGrednetnoK:netiezhcerpSMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Konto Nr. 364 1277 bei der Kreissparkasse Ludwigsburg

grubsgiwduLknabskloVredieb70057301.rNotnoKrhU03.91-03.51gatsrennoD

Telefon-Nr. E-Mail(Zentrale) 8353-0 [email protected]. 8353-53Bürgermeister Döttinger 8353-10 [email protected] Kirschner (Zentrale/Vorzimmer BM) 8353-0 [email protected] Wägerle (Hauptamt/- Bauamt) 8353-20 [email protected] Basmann (Vorzimmer Hauptamt/Renten) 8353-25 [email protected] Pantle (Standesamt/Sozialamt) 8353-22 [email protected] Dorsch (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) 8353-24 [email protected] Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) 8353-23 [email protected] Schlehner (Finanz-/Bauverwaltung) 8353-30 [email protected] Wenzelburger (Finanz-/Bauverwaltung) 8353-33 [email protected] Müller (Steueramt) 8353-31 [email protected] Binder (Gemeindekasse) 8353-32 [email protected] Hübner (Bücherei) 8353-40 [email protected]

Sprechzeiten: Konten der Gemeindekasse:Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Konto Nr. 364 1277 bei der Kreissparkasse Ludwigsburg

IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 BIC SOLADES1LBGDonnerstag 15.30 - 19.30 Uhr Konto Nr. 10 375 007 bei der Volksbank Ludwigsburg

IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 BIC GENODES1LBG

Weitere wichtige Telefonnummern:

Tel.-Nr.Bauhof 38962Bauhof (Handy) 0174 3100409Wasserwerk Affalterbachinnerhalb der Dienstzeit 07144 816515Zentralwarteaußerhalb der Dienstzeit 07345 96382120Betriebsführung durch denZweckverband LandeswasserversorgungBürgermeisteramt Affalterbach 07144 8353-30(während der Dienstzteit - Herr Schlehner)Notruf 112DRK-Bereitschaftsleitung Michael Wahl 07144 130205Ines Meyer 07144 8890805Hinweis: Dies sind keine Notrufnummern,bitte wählen Sie im Ernstfall die 112Krankentransporte 07141 19222Friedhofverwalter Duhm 819585Polizeirevier 9000Polizeinotruf 110Postagentur 35967Grundschule - Hausmeister - 0174 3100914Grundschule 331011- Rektorat - Frau [email protected]

- Sekretariat - Frau [email protected] / Hort 849033

Jugendmusikschule, C. Burgmann 07142 913846- M. Fuchs 331426- Verwaltung, Monika Rohn 331011 [email protected] Klingenstraße 37137Kindergarten Birkhau 36041Elsa-Brodbeck-Kindergarten 38951Ev. Pfarramt 37014Kath. Pfarramt 07191 69220"Süwag Energie"StromErdgas 07144 266-233

07144 266-211Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank 07134 916984Bezirks-Schornsteinfegermeister Kaufmann 261628Landratsamt Ludwigsburg 07141 1440Gesundheitsamt Ludwigsburg 07141 144-1300Landwirtschaftsamt Ludwigsburg 07141 144-4900Finanzamt Ludwigsburg 07141 18-0Kleeblatt Affalterbach 88766-0Notariat Marbach 8557-40

ImpressumHerausgeber: Gemeinde Affalterbach - Druck und Verlag:Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklin- ger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0. Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de. Verantwortlichfür den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit-teilungen: Bürgermeister Steffen Döttinger, Marbacher Str. 17, 71563 Affalterbach - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der viertel- jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.Anzeigenannahme: [email protected] (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.07033 6924-0 oder 6924-13.E-Mail: [email protected]: www.wdspressevertrieb.de

GeschwindigkeitsmessungenKommunale Geschwindigkeitsmessung am 25.10.2013Radarmessung

Messpunkt LembergwegEinsatzzeit 9:30 Uhr bis 10:45 UhrZul. Geschwindigkeit 30 km/hGemessene Fahrzeuge 68Überschreitungen 2Höchstgeschwindigkeit 40 km/h

Messpunkt Backnanger StraßeEinsatzzeit 10:50 Uhr bis 12:05 UhrZul. Geschwindigkeit 50 km/hGemessene Fahrzeuge 102Überschreitungen 5Höchstgeschwindigkeit 68 km/h

5Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ludwigsburg

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Auslegung

von Karten für Überschwemmungsgebiete einschließlich der Überschwemmungskernbereiche gemäß

§ 77 Abs. 3 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) und

hochwassergefährdete Gebiete gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 WG

an den GewässernAischbach, Apfelbach, Beutenbach, Beutenmühlenbach,

Brünnlesbach, Eichgraben, Enz, Eselspfad, Gaichelgraben, Gänsbach, Gänslesbach, Gäns-

wiesenbach, Glattbach, Glems, Gründelbach, Grundgraben, Gündelbach, Hartgraben, Holzbach,

Horrheimer Graben, Kirrbach, Klingengraben, Krebsbach, Kreuzbach, Lachengraben, Leudelsbach,

Metter, Mussenbach, Ochsenbach, Raunsgraben, Räuschelbach, Riedbach, Riesenklinge, Saubach,

Schinderwasengraben, Schlattgraben (Heilandsbrünnle), Schmie, Schöllbrunnenbach, Seebach, Selterbach,

Steinbach, Strombach, Strudelbach, Tannenbrunnenbächle, Wiesengraben, Zipfelbach

auf den Gemarkungen Affalterbach; Asperg; Besigheim (Stadt Besigheim);Bietigheim, Bissingen (Stadt Bietigheim-Bissingen);

Ditzingen, Heimerdingen, Hirschlanden, Schöckingen (Stadt Ditzingen);

Eberdingen, Hochdorf, Nussdorf (Gemeinde Eberdingen); Beihingen, Geisingen, Heutingsheim (Stadt Freiberg am

Neckar); Freudental; Gerlingen; Hemmingen; Münchingen

(Stadt Korntal-Münchingen);Kornwestheim; Löchgau; Ludwigsburg, Poppenweiler

(Stadt Ludwigsburg);Marbach (Stadt Marbach am Neckar); Markgröningen;

Möglingen; Mundelsheim; Oberriexingen; Pleidelsheim; Aldingen, Hochdorf

(Stadt Remseck am Neckar);Großsachsenheim, Häfnerhaslach, Hohenhaslach,

Kleinsachsenheim, Ochsenbach, Spielberg (Stadt Sach-senheim); Schwieberdingen; Sersheim; Höpfigheim

(Stadt Steinheim an der Murr); Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet,Roßwag, Vaihingen (Stadt Vaihingen an der Enz);

Walheim im Landkreis Ludwigsburg

Überschwemmungsgebiete nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) sind Flächen im Außenbereich, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) überschwemmt oder durchflossen werden.

Überschwemmungskernbereiche sind diejenigen Teile von Überschwemmungsgebieten, die bei einem zehnjährlichen Hochwasser (HQ 10) überschwemmt oder durchflossen wer-den.Hochwassergefährdete Gebiete im Innenbereich sind Flä-chen, 1. die bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ

100) überschwemmt oder durchflossen werden, und für die keine oder geringere als gegen hundertjährliche Hochwasserereignisse erforderliche Schutzmaßnahmen bestehen, oder

2. die bei einem größeren als einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) bei Versagen oder Über-strömen der vorhandenen Schutzeinrichtungen überflutet werden; dies gilt jedoch nur bis zur Grenze des Gebie-tes, das bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen würde.

In diesen Gebieten gelten die Bestimmungen der Anlagen-verordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Rechtsfolgen in Überschwemmungsgebieten und Über-schwemmungskernbereichen im Außenbereich sowie die Be-stimmungen zu den hochwassergefährdeten Gebieten im In-nenbereich treten mit der öffentlichen Bekanntmachung und der Auslegung der Karten beim Landratsamt Ludwigsburg und bei den betroffenen Kommunen in Kraft. Die Karten liegen ab sofort bei folgenden Stellen aus und können dort von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:- Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40, 71638

Ludwigsburg; Ebene 6, Fachbereich Umwelt, Zi. 691- Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17,

71563 Affalterbach; 1. Stock, Zi. 2.11- Bürgermeisteramt Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg;

2. Obergeschoss, Zi. 313- Bürgermeisteramt Besigheim, Marktplatz 12, 74354 Be-

sigheim; Haupt- und Ordnungsamt, 1. Stock, Zi. 107- Bürgermeisteramt Bietigheim-Bissingen, Außenstelle

Bahnhofstraße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen; Ordnungs-amt, 1. Obergeschoss, Zi. 103

- Bürgermeisteramt Ditzingen, Am Laien 1, 71254 Ditzin-gen; Stadtbauamt, 3. Obergeschoss, Zi.342

- Bürgermeisteramt Eberdingen, Stuttgarter Straße 34, 71735 Eberdingen; Bauamt, Zi. 306 /307

- Bürgermeisteramt Freiberg am Neckar, Marktplatz 2, 71691 Freiberg a.N.; Fachbereich Bauen, 1. Stock, Zi. 36

- Bürgermeisteramt Freudental, Schlossplatz 1, 74392 Freudental; Hauptamt, Zi. 9

- Bürgermeisteramt Gerlingen, Außenstelle Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen; Stadtbauamt, 3. Stock, Zi. 309

- Bürgermeisteramt Hemmingen, Münchinger Straße 5, 71282 Hemmingen; Bauamt, 2. Stock, Zi. 30

- Bürgermeisteramt Korntal-Münchingen, Außenstelle Görlitzstraße 3, 70825 Korntal-Münchingen; Stadtbauamt, Untergeschoss, Zi. U 003

- Bürgermeisteramt Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim; Fachbereich Planen, Bauen, Um-welt, Westbau, 2. Stock, Zi. 220

- Bürgermeisteramt Löchgau, Hauptstraße 49, 74369 Löchgau; Altbau, 1.Obergeschoss, Zi. 21

- Bürgermeisteramt Ludwigsburg, Außenstelle Wilhelm-straße 5, 71638 Ludwigsburg; Bürgerbüro Bauen, Erdge-schoss

- Bürgermeisteramt Marbach am Neckar, Außenstelle Marktstraße 32, 71672 Marbach a.N.; Bürger- und Ord-nungsamt, 1. Stock, Zi. 2

- Bürgermeisteramt Markgröningen, Außenstelle Untere Kelter, Hintere Schlossgasse 21, 71706 Markgröningen; Fachgebiet Planen und Bauen, 2. Stock, Zi. 201

- Bürgermeisteramt Möglingen, Rathausplatz 3, 71696 Möglingen; Amt Planen-Bauen-Umwelt, Zi. 214

- Bürgermeisteramt Mundelsheim, Hindenburgstraße 1, 74395 Mundelsheim; Hauptamt, 1. Obergeschoss, Zi. 5

- Bürgermeisteramt Oberriexingen, Hauptstraße 14, 71739 Oberriexingen; Hauptamt, 1. Obergeschoss, Zi. 8

- Bürgermeisteramt Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim; Hauptamt, 1. Obergeschoss, Zi. 10

- Bürgermeisteramt Remseck am Neckar, Verwaltungssitz Hochberg, Neckaraue 9, 71686 Remseck a.N.; Fachgrup-pe Bauverwaltung, Erdgeschoss im Sekretariat

- Bürgermeisteramt Sachsenheim, Äußerer Schlosshof 5, 74343 Sachsenheim; Bauverwaltung, 2. Stock, Zi. 204

- Bürgermeisteramt Schwieberdingen, Schlosshof 1, 71701 Schwieberdingen; Bauamt, Zi. 203

- Bürgermeisteramt Sersheim, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim; Kämmerei, Zi. 43

- Bürgermeisteramt Steinheim an der Murr, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim a.d.M.; Stadtbauamt im Zimmer der Bauverwaltung, 1. Obergeschoss

- Bürgermeisteramt Vaihingen an der Enz, Außenstelle Friedrich-Kraut-Straße 40, 71665 Vaihingen an der Enz; Bauverwaltungsamt, 1. Obergeschoss, Zi. 103

- Bürgermeisteramt Walheim, Hauptstraße 68, 74399 Wal-heim; Zi. 12

6 Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

Hinweise:In Überschwemmungsgebieten bedürfen insbesondere:- die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen,- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen An-

lagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Über-schwemmungen,

- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirt-schaft eingesetzt werden,

- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fort-geschwemmt werden können,

- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit

diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 und § 75 Absatz 2 WHG entgegenstehen,

- die Umwandlung von Grünland in Ackerland und- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsarteiner wasserrechtlichen Genehmigung durch das Landrat-samt Ludwigsburg.In Überschwemmungskernbereichen ist der Umbruch von Grünland verboten.In Überschwemmungsgebieten, Überschwemmungskernbe-reichen und in hochwassergefährdeten Gebieten geltendie Bestimmungen der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) in der jeweils gültigen Fassung.Die Hochwassergefahrenkarten sind für die Öffentlichkeit auch im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttem-berg.de oder http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/umwelt/wasser/ueberschwemmungsgebiete/amt-liche-bekanntmachungen/ bereitgestellt.Mit Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 21.10.2013 werden folgende Rechtsverordnungen aufgeho-ben:1. Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Nordwürt-

temberg über die Erklärung von Überschwemmungsge-bieten an der Enz - Gewässer I. Ordnung - im Landkreis Vaihingen vom 3. April 1969 (Nr. 51- WR VI 243/1) für die Gemarkungen Rosswag, Vaihingen, Enzweihingen und Oberriexingen

2. Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten an der Enz - Gewässer I. Ordnung- vom 03. Mai 1972

3. Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erklärung von Überschwemmungsgebieten an der Glems - Gewässer II. Ordnung - vom 06. Mai 1975

4. Verordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erklärung von Flächen entlang des Strudelbaches zum Überschwemmungsgebiet vom 15. Mai 1998 geändert durch die Verordnung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 15. Januar 2002 auf dem Gebiet der Stadt Vaihin-gen/Enz, Gemarkung Riet

5. Verordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erklärung von Flächen entlang des Zipfelbaches zum Überschwemmungsgebiet vom 12. Februar 1997

Ludwigsburg, den 21.10.2013 Landratsamt Ludwigsburg

Aus denPartnerschaftsgemeinden

Besuch aus NeuhausenVom 15. November bis zum 17. November wird Bürgermeis-ter Peter Haustein mit acht Gemeinderatskollegen bei uns zu Gast in Affalterbach sein. Im Rahmen des Ausflugspro-gramms werden wir am Samstag die Romanowausstellung in Stuttgart besuchen. Den Abend wollen wir dann bei Musik und Gesang in der Lemberghalle genießen. Dort werden der Liederkranz und der Musikverein ein gemeinsames Konzert präsentieren. Es freut uns, dass so viele Neuhausener das Wochenende mit uns verbringen wollen.

Freiwillige Feuerwehr AffalterbachTermine der Jugendfeuerwehr •Am Mittwoch, den 13. November 2013 trifft sich die Ju-gendfeuerwehr um 18.30 Uhr im Feuerwehrhaus zur Übung.

•Am Mittwoch, den 20. November 2013 trifft sich die Ü15-Gruppe (alle Jugendliche über 15 Jahre) um 20.00 Uhr zur Übung.

Das Team der Jugendfeuerwehr

TermineAm Freitag, 8.11.2013, findet um 20:00 Uhr eine Übung der "Gruppe 2" statt.

Altersjubilare

Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen al-les Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr.Wir beglückwünschen zum71. Geburtstag am 8. November 2013 Frau Maria Meyer, Hagäcker 5083. Geburtstag am 10. November 2013 Frau Charlotte Jänicke, Waldstr. 1275. Geburtstag am 10. November 2013 Herr Fritz Link, Kernerstr. 474. Geburtstag am 13. November 2013 Frau Fancesca Muratore, Talstr. 1871. Geburtstag am 13. November 2013 Herr Günther Bieberle, Lindenstr. 42

Schulnachrichten

JugendmusikschuleAffalterbachEinladung zur JahreshauptversammlungAm Freitag 8. November 2013 findet um 20.00 Uhr in der Aula der Grundschule Affalterbach die diesjährige Jahres-hauptversammlung der Jugendmusikschule statt.Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:1. Begrüßung2. Bericht der Schulleitung und der Verwaltung3. Haushalt 2012 (Abschluss) und 20134. VerschiedenesDie Eltern unserer Musikschüler sind hierzu herzlich eingeladen.

Lehrerinwechsel an der Jugendmusikschule AffalterbachUnsere Flötenlehrerin Frau Jana Rabl hat uns zum Winter-semester 2013/2014 verlassen. Sie wird eine hauptamtliche Stelle an einer anderen Musikschule antreten. Wir danken ihr für ihre engagierte und kompetente Arbeit an unserer Jugend-musikschule und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.Wir freuen uns, als Nachfolgerin Frau Katrin Brumm begrü-ßen zu dürfen. Frau Brumm hat bereits zum 1. September ihre Tätigkeit an unserer Musikschule aufgenommen.

Katrin Brumm

Frau Katrin Brumm, geboren 1984 in Pforzheim, studierte Schulmusik an der Hoch-schule für Musik und Dar-stellende Kunst in Stuttgart. 2010 legte sie ihr Staats-examen mit Leistungsfach Querflöte bei Thomas von Lüdinghausen ab.2012 legte sie die C-Prüfung im Fach Orgel ab.Seit 2007 unterrichtete sie

7Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

an verschiedenen Musikschulen und Musikvereinen, u. a. in Schorndorf, Kleinglattbach, Heilbronn, Bretten und Kandel. Durch ihre unkonventionelle, individuelle und sehr sympha-tische Art hat sie schnell die Herzen ihrer Schüler erreicht. Seit 2013 ist sie zudem am Ellentalgymnasium in Bietigheim-Bissingen als Studienreferendarin in den Fächern Musik und Geographie.Für ihre Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern an der Jugendmusikschule Affalterbach wünschen wir Frau Katrin Brumm alles Gute, viel Freude und viele Schüler.Sie hat noch freie Kapazität.

AnkündigungHerzliche Einladung zum diesjährigen Herbstkonzert am Sonntag, 17.11.2013, um 17.00 Uhr in der Affalterbacher Kelter.Schüler aller Instrumentalklassen und Ensembles musizieren.Kommen Sie, lassen Sie sich diesen Ohrenschmaus nicht entgehen!Wir alle freuen uns auf Ihr Kommen.

Für Erwachsene

Mögen Sie leuchtende Farben? Malen Sie gern oder möch-ten es versuchen?Dann sind Sie richtig beim Maltreff „Acryl“. Die Acryltechnik ist unkompliziert und auch für Anfänger geeignet. Kommen Sie einfach vorbei und malen Sie sich ihre eigenen Bilder!Geplant ist ein offenes Treffen (14-tägig, kein Kurs, Abend-kasse), bei dem jeder Teilnehmer mit der Unterstützung von Petra Schwarz (Kunstpädagogin) eigene Bildideen oder Motivvorlagen umsetzen kann. Das Wichtigste dabei ist der Spaß am kreativen Schaffen! Bitte vorhandene Materialien mitbringen, auf jeden Fall Keil-rahmen oder Acrylmalblock, Borstenpinsel (12, 14, 16), Lap-pen und einen Wasserbehälter. Farben sind vorhanden und können gegen Gebühr benutzt werden.Treffpunkt: Apfelbachschule Affalterbach, WerkraumWann: mittwochs, ab 20. November 2013, (14-tägig), ab 19:30 Uhr - 22 UhrGebühr: 15 Euro (Abendkasse) Information und Anmeldung: Petra Schwarz, Tel: 07144 39021

Kinderbetreuung

Kindergarten Birkhau - PlätzchenverkaufZwar ist noch Herbst, doch schon zeigen sich die Vorboten der kalten Jahreszeit und so mancher freut sich schon auf die Adventszeit mit Kerzen, Tannenduft und süßen Lecke-reien.Der Elternbeirat des Kindergarten Birkhau möchte Sie gerne mit ersten Adventsvorfreuden verwöhnen und bietet daher selbstgebackene Plätzchen zum Kauf an. Die Plätzchentüten warten auf Sie in Affalterbach - in der Bücherei- bei Bilgro Getränkehandel- bei Frisör Bärlin- bei Haustierbetreuung Nadler- bei Reifenhandel Lopezsowie im „Mühlenlädle“ in Kirchberg und bei Frisör „No Li-mits“ in Ludwigsburg.Der Verkaufserlös kommt dem Kindergarten Birkhau zugute.Ein herzliches Dankeschön den oben genannten Firmen bzw. der Bücherei für die zur Verfügungstellung ihrer Räumlich-keiten.Wir freuen uns über Ihr Interesse und wünschen ein süßes Vergnügen. Der Elternbeirat des Kindergarten Birkhau

Ortsbücherei

Meine Bücherempfehlungen: Spiegelbestseller:

Eine Handvoll Wortevon Jojo MoyesLondon, 2003. Die Journalistin Ellie Haworth findet im Archiv ihrer Zeitung einen Brief aus dem Jahr 1960, geschrieben von einem Mann an seine verheiratete Geliebte. Sein Flehen, alles aufzugeben und ihn nach New York zu begleiten, be-rührt Ellie tief, denn auch ihr Geliebter ist nicht frei ...

Traumsammlervon Khaled HosseiniDer Vater der 3-jährigen Pari und ihres 10-jährigen Bruders Abdullah bringt die beiden Kinder aus einem kleinen afgha-nischen Dorf quer durch die Wüste nach Kabul, wo die Ge-schwister getrennt werden. Dieser herzzerreißende Schmerz wird sie ihr Leben lang begleiten, bis sie sich im Alter wiederfinden.

Der Heckenritter von Westeros: Das Urteil der Siebenvon George R.R. MartinEin Jahrhundert vor den Ereignissen in der Bestsellersaga »Das Lied von Eis und Feuer« nimmt ein Knappe namens Dunk das Schwert seines verstorbenen Herren an sich. Er will an einem Turnier teilnehmen, um selbst ein Ritter zu werden. Doch »Ser Duncan« hat noch viel zu lernen über die Welt der Edlen und Mächtigen. Beim Versuch, einen Platz im Turnier zu ergattern, macht er sich bald ebenso viele Feinde wie Freunde.

Honigvon Ian McEwanSex, Spionage, Fiktion und die Siebziger: Serena arbeitet beim britischen Geheimdienst MI5. Weil sie auch eine passi-onierte Leserin ist, wird die junge Frau auf eine literarische Mission geschickt. Ian McEwan lockt uns mit gewohnter Brillanz in eine Intrige um Verrat, Liebe und die Erfindung der eigenen Identität.

Sag, es tut dir leidvon Michael RobothamAls Piper Hadley und ihre Freundin Tash McBain spurlos aus dem kleinen Ort Bingam bei Oxford verschwinden, erschüt-tert es das ganze Land. Trotz aller Bemühungen können sie nie gefunden werden. Isoliert von der Außenwelt werden sie von ihrem Entführer gefangen gehalten, bis Tash nach drei Jahren die Flucht gelingt. Kurz darauf entdeckt man ein brutal ermordetes Ehepaar in seinem Haus in Oxford. Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr geöffnet.Ihre BüchereileiterinSonja Hübner

Notdienste

Ärztlicher SonntagsdienstNotfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, 71640 Ludwigs-burg, Telefon: 07141 6430430, werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr, Wochenende von Freitag 18:00 bis Montag 8:00 Uhr

Kinder- und Jugendärztlicher NotdienstBei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpra-xis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versi-chertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.

8 Nummer 45Donnerstag, 7. November 2013

Bereitschaftsdienst der ApothekenDonnerstag, 07. November 2013Apotheke im Kaufland, Steinbeissstraße 15, 71711 Steinheim/Murr, Tel. 07144 80040Freitag, 08. November 2013Stifts - Apotheke, Großbottwarer Straße 45, 71720 Oberstenfeld, Tel. 07062 8577

Samstag, 09. November 2013Schiller-Apotheke, Güntterstraße 14, 71672 Marbach/ Neckar, Tel. 07144 85010Sonntag, 10. November 2013Rosen-Apotheke, Riedbachstraße 9, 74385 Pleidelsheim, Tel. 07144 21060

Montag, 11. November 2013Brunnen-Apotheke Erdmannhausen, Kirchstraße 3, 71729 Erdmannhausen, Tel. 07144 38408

Dienstag, 12. November 2013Apotheke Murr, Mühlgasse 2, 71711 Murr, Tel. 07144 8889836

Mittwoch, 13. November 2013Lemberg-Apotheke, Marbacher Straße 8 + 16, 71563 Affalterbach, Tel. 07144 36499

Donnerstag, 14. November 2013Markt Apotheke Freiberg, Marktplatz 10/1, 71691 Freiberg/Neckar, Tel. 07141 271739

BBD Berufsbegleitende DiensteHilfe bei Konflikten im Arbeitsleben und zur beruflichen WiedereingliederungKönigsallee 59, 71638 LudwigsburgTerminvereinbarung unter Tel. 07141 9454-0

Kontaktstüble für psychisch Kranke und Menschen in seelischer NotOrt: Diakonische Bezirksstelle Marbach, Schillerstr. 6Öffnungszeiten: jeden Mittwoch von 16.30 bis 18.30 Uhr.Informationen bei: Frau Rödel, Tel. 07141 144-1411 oderHerrn Hörler, Tel. 97375.

Schwanger - ratlos?Wir helfen: Aktion "Helfen statt töten", Marbach/Bottwartal,Telefon 29796 oder 890286, 24907, 24895.

Kreisseniorenrat Ludwigsburg e.V.Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat. Rufen Sie einfach beim Kreisseniorenrat zur Kontaktaufnahme an.Montag 14.00 - 17.00 Uhr, Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr,Tel. 07141 928802

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband LudwigsburgFragen zur Pflegeversicherung DRK-Info Telefon jeden Dienstag, 17.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 07141 121-240

DRK-Ludwigsburg i-PunktMOBILE SOZIALE DIENSTEFahrdienste 07141 120-236(Rund um die Uhr besetzt)Zentrale 07141 121 - 0Essen auf Rädern 07141 120-239AIDS-Hilfe 07141 121-368Sozialarbeit 07141 121-234

Sozialpsychiatrischer Dienstdes Landkreises Ludwigsburg, Königsallee 59/2, 71638 LudwigsburgAmbulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Men-schen und ihrer Angehörigen.Auskunft: Sekretariat, Telefon 07141 1441400.

Pflegestützpunkt Landkreis LudwigsburgLandratsamt, Hindenburgstraße 30, Eingang Eugenstraße, 71638 Ludwigsburg, Zimmer 101/102 (Ebene 1), Tel. 07141 1442465, Fax -9410 [email protected] www.Landkreis-Ludwigsburg.de. Bitte melden Sie sich telefonisch an. Frauen für Frauen e.V., Frauenzentrum, Abelstraße 11, 71634 Ludwigsburg Beratungen für Frauen in den Bereichen: Krisen/Beziehungsprobleme/Trennung, Sexu-elle Gewalt, Essstörungen

Terminvereinbarung 07141 220870Telefonberatung(mittwochs 13-14 Uhr)

07141 220833

Frauenhaus 07141 901170

Beratung und Aufnahme von misshandelten Frauen und ihren KindernWochenendnotruf LUNO 07141 901170

Notruf für Frauen in akuten GewaltsituationenInterventionsstelle gegen häusliche Gewalt

07141 649443

Notruf e.V.- bei VergewaltigungMisshandlung v. Frauen u. Mädchen- Beratung und ProzessbegleitungKontakt: Mi. 20.00 - 22.00 Uhr, Tel. 07141 378496Erstberatung ist kostenlos und anonym.

EVA 96 e.V.SELBSTHILFEGRUPPE für alkoholabhängige FrauenMömpelgardstraße 4, 71640 Ludwigsburg,Tel. 07141 977110

Kreuzbund e.V. Marbach 2Selbsthilfegruppe für Suchtgefährdete und Suchtkranke und deren Angehörige donnerstags 14-tägig, ungerade Kalender-wochen 19 - 21 Uhr im Clubraum der kath. Kirchengemein-de, Ziegelstraße 10,71672 Marbach, Tel. 07144 897689.

Deutscher KinderschutzbundKinder- und Jugendtelefon: 0800 1110333 (gebührenfrei)

Montag bis Samstag 14.00 Uhr - 20.00 Uhr

Elterntelefon: 0800 1110550 (gebührenfrei)

Montag bis Freitag 9.00 - 11.00 UhrDienstag und Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr

Mobile Soziale DiensteElektro-Nachtdienstder Elektroinnung LudwigsburgTel. 07141 220353 - Notdienstbereitschaft jeweils ab Freitag, 13.00 Uhr.

Notdienst der Innung Sanitär und Heizung LudwigsburgTel. 07141 220383 Notdienstbereitschaft.