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MARKT KÜPS Amtliches Mitteilungsblatt für den Markt Küps mit den Gemeindeteilen Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps, Oberlangenstadt, Schmölz, Theisenort & Tüschnitz Kü B Freitag, den 16.11.2018 Nr. 23 Jahrgang 41 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, 18. November 2018, wollen wir wieder gemeinsam am Volkstrauertag den Opfern von Krieg, Gewalt und Terror gedenken. An den sieben Ehrenmälern unserer Marktgemeinde Küps finden aus diesem Anlass Gedenkfeiern statt, zu deren Besuch ich Sie auf diesem Wege herzlich einladen darf. Theisenort Beginn: Sonntag, 09.15 Uhr, am Ehrenmal „Obere Dorfstraße“, Höhe Kirche Gedenkfeier mit Zweiter Bürgermeisterin Helga Mück, Diakon Diethard Nemmert, Musikverein Johannisthal, dem Gesangverein Liederkranz, sowie dem VdK und der Freiw. Feuerwehr. Schmölz Beginn: Sonntag, 10.15 Uhr, vor der St. Laurentiuskirche Gedenkfeier mit Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan, Pfarrer Gerald Munzert, den Original Heidel- berglern, dem Gesangverein Sängerlust, sowie dem VdK und der Freiw. Feuerwehr. Küps Beginn: Sonntag, 10.30 Uhr, am Ehrenmal auf dem Friedhof Gedenkfeier mit Dritten Bürgermeister Thomas Meyer, Wolfgang Schiller (evang. Pfarramt), dem Posaunenchor Küps, dem VdK, der Freiw. Feuerwehr und dem BRK. Johannisthal Beginn: Sonntag, 10.45 Uhr, am Ehrenmal „Kanzleistraße“ Gedenkfeier mit Zweiter Bürgermeisterin Helga Mück, Diakon Jürgen Fischer, dem Musikverein Johannisthal, dem Gesangverein Liederkranz, sowie dem VdK und der Freiw. Feuerwehr. Burkersdorf Beginn: Sonntag, 11.00 Uhr, am Ehrenmal „Burgkunstadter Straße“, unterhalb der Kirche Gedenkfeier mit Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan, Pfarrer Reinhold König, dem Posaunenchor und der Freiw. Feuerwehr. Tüschnitz Beginn: Sonntag, 11.30 Uhr, am Ehrenmal an der Kapelle, „Schloßring“ Gedenkfeier mit Dritten Bürgermeister Thomas Meyer, Wolfgang Schiller (evang. Pfarramt), dem Posaunenchor Küps und der Freiw. Feuerwehr. Oberlangenstadt Beginn: Sonntag, 13.00 Uhr, am Ehrenmal auf dem Friedhof Gedenkfeier mit Zweiter Bürgermeisterin Helga Mück, Pfarrer Reinhold König, dem Gesangverein Harmonie, dem Schüler- und Jugendorchester und der Freiw. Feuerwehr. Ihr Bürgermeister Bernd Rebhan Volkstrauertag 2018 Nomad_Soul - Fotolia

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MARKT KÜPS

Amtliches Mitteilungsblatt für den Markt Küps mit den Gemeindeteilen Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps, Oberlangenstadt, Schmölz, Theisenort & Tüschnitz

Küpser BlättlaFreitag, den 16.11.2018 Nr. 23Jahrgang 41

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,am Sonntag, 18. November 2018, wollen wir wieder gemeinsam am Volkstrauertag den Opfern von Krieg, Gewalt und Terror gedenken. An den sieben Ehrenmälern unserer Marktgemeinde Küps finden aus diesem Anlass Gedenkfeiern statt, zu deren Besuch ich Sie auf diesem Wege herzlich einladen darf.

Theisenort Beginn: Sonntag, 09.15 Uhr, am Ehrenmal „Obere Dorfstraße“, Höhe KircheGedenkfeier mit Zweiter Bürgermeisterin Helga Mück, DiakonDiethard Nemmert, Musikverein Johannisthal, dem Gesangverein Liederkranz, sowie dem VdK und der Freiw. Feuerwehr.

Schmölz Beginn: Sonntag, 10.15 Uhr, vor der St. LaurentiuskircheGedenkfeier mit Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan, Pfarrer Gerald Munzert, den Original Heidel-berglern, dem Gesangverein Sängerlust, sowie dem VdK und der Freiw. Feuerwehr.

Küps Beginn: Sonntag, 10.30 Uhr, am Ehrenmal auf dem FriedhofGedenkfeier mit Dritten Bürgermeister Thomas Meyer, Wolfgang Schiller (evang. Pfarramt), dem Posaunenchor Küps, dem VdK, der Freiw. Feuerwehr und dem BRK.

Johannisthal Beginn: Sonntag, 10.45 Uhr, am Ehrenmal „Kanzleistraße“Gedenkfeier mit Zweiter Bürgermeisterin Helga Mück, DiakonJürgen Fischer, dem Musikverein Johannisthal, dem Gesangverein Liederkranz, sowie dem VdK und der Freiw. Feuerwehr.

Burkersdorf Beginn: Sonntag, 11.00 Uhr, am Ehrenmal „Burgkunstadter Straße“, unterhalb der KircheGedenkfeier mit Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan, Pfarrer Reinhold König, dem Posaunenchor und der Freiw. Feuerwehr.

Tüschnitz Beginn: Sonntag, 11.30 Uhr, am Ehrenmal an der Kapelle, „Schloßring“Gedenkfeier mit Dritten Bürgermeister Thomas Meyer, Wolfgang Schiller (evang. Pfarramt), dem Posaunenchor Küps und der Freiw. Feuerwehr.

Oberlangenstadt Beginn: Sonntag, 13.00 Uhr, am Ehrenmal auf dem FriedhofGedenkfeier mit Zweiter Bürgermeisterin Helga Mück, Pfarrer Reinhold König, dem Gesangverein Harmonie, dem Schüler- und Jugendorchester und der Freiw. Feuerwehr.

Ihr Bürgermeister

Bernd Rebhan

Volkstrauertag 2018

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Küps - 2 - Nr. 23/2018

Bekanntmachung anstehender Sitzungen

Die nächsten Sitzungen der Ratsgremien finden, wie folgt, statt:Im Rathaus Küps, großer Sitzungssaal

Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 20. November 2018 um 18:30 Uhr

Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, 11. Dezember 2018 um 18:00 Uhr

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Mittwoch, 12. Dezember um 16:00 Uhr

Ehrenamtspreisdes Marktes Küps für Vereine, Organisationen und Gruppen

Der Markt Küps möchte das Ehrenamt, außergewöhnliches Engagement oder innovative Ideen seiner Vereine, Organisatio-nen und Gruppen öffentlich würdigen und lobt deshalb erstmalig einen Ehrenamtspreis aus.Der Ehrenamtspreis wird im Rahmen des jährlich stattfindenden Ehrungsabends des Marktes Küps verliehen und ist mit 500,00 € dotiert.Alle Küpser Bürgerinnen und Bürger des Marktes Küps sind berechtigt und aufgerufen Vorschläge bei der Rathausverwal-tung einzureichen. Diese sind schriftlich zu verfassen und zu begründen.Über den Ehrenamtspreis beschließt der Marktgemeinderat Küps in nichtöffentlicher Sitzung.

Die Rathausverwaltung bittet Sie, entsprechende Vorschläge zeitnah einzureichen. Vielen Dank!

Markt Küps

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Küps - 3 - Nr. 23/2018

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Küps - 4 - Nr. 23/2018

6. Sammelkläranlageist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.7. Grundstücksanschlüsse sind• bei Freispiegelkanälen:die Leitung vom Kanal bis einschließlich Kontrollschacht.• bei Druckentwässerungen:die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.• bei Unterdruckentwässerung:die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschluss-schachtes.8. Grundstücksentwässerungsanlagensind• bei Freispiegelkanälen:die Einrichtungen eines Grundstückes, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Kontrollschacht. Hierzu zäh-len auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ord-nungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vor-handen, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund.• bei Druckentwässerung:die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammel-schachts.• bei Unterdruckentwässerung:die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.9. Kontrollschachtist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient.10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung)ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage.11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung)ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienen-den Stauraum sowie einer Absaugventileinheit.12. Messschachtist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben.13. Abwasserbehandlungsanlageist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers.14. Fachlich geeigneter Unternehmerist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücks-entwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Vorausset-zungen für die fachliche Eignung sind insbesondere• die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde

der verantwortlichen technischen Leitung,• die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen

nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen,

• die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte,

• die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Nor-men und Vorschriften,

• eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation).

§ 4Anschluss- und Benutzungsrecht

(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfal-lende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzu-leiten.

Aus dem Rathaus wird berichtet

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtungdes Marktes Küps(Entwässerungssatzung - EWS -)Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Küps - in der Satzung als Gemeinde bezeichnet - folgende Satzung:

§ 1Öffentliche Einrichtung

(1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung).

(2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde.

(3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grund-stücksanschlüsse.

§ 2Grundstücksbegriff, Verpflichtete

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechtes handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vor-handen sind, sind sie zu berücksichtigen.

(2) Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungs-erbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nut-zung eines Grundstückes dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.

§ 3Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe fol-gende Bedeutung:1. Abwasserist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abflie-ßende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlä-gen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesam-melten Flüssigkeiten.Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in land-wirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaft-lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufge-bracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbeson-dere das häusliche Abwasser.2. Kanälesind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regen-wasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe.3. Schmutzwasserkanäledienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser.4. Mischwasserkanälesind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt.5. Regenwasserkanäledienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Nieder-schlagswasser.

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Küps - 5 - Nr. 23/2018

(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestim-mungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebüh-rensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.

§ 8

Grundstücksanschluss

(1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde her-gestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhal-ten sowie stillgelegt und beseitigt. Die Gemeinde kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach § 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten entsprechend.

(2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Füh-rung der Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

(3) Jeder Eigentümer, dessen Grundstück an die Entwäs-serungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtun-gen und dergleichen und von Sonderbauwerken zulas-sen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dul-den, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind.

§ 9

Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrich-tung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstücksei-gentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässe-rungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläran-lage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten.

(2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwas-serbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Rei-nigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich.

(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlan-gen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässe-rung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücks-entwässerungsanlage über den Abwassersammel-schacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann.

(4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die Gemeinde vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstückes verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre-chenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für die Gemeinde nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.

(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässe-rungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.

(6) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen.

(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlos-sen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbescha-det weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle herge-stellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde.

(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,

1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne Weiteres von der Entwässe-rungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder

2. solange eine Übernahme des Abwassers tech-nisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist.

(4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwas-sers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allge-meinheit nicht beeinträchtigt.

(5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungs-recht nicht, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Ableitung von Nie-derschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.

§ 5Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tat-sächlich unmöglich ist.

(2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungsein-richtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt.

(3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind.

(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen ande-ren Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforde-rung durch die Gemeinde innerhalb der von ihr gesetz-ten Frist herzustellen.

(5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungs-rechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grund-stücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden.

§ 6Befreiung vom Anschluss- oder Benutzungszwang

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benut-zung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Aufla-gen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 7Sondervereinbarungen

(1) Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benut-zung berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhält-nis begründen.

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Küps - 6 - Nr. 23/2018

(2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen.

(3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwäs-serungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf sat-zungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausfüh-rung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Gemeinde die Prüfung selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durch-führung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen.

(4) Soweit die Gemeinde die Prüfung nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestä-tigung nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungs-anlage unaufgefordert vorzulegen. Die Gemeinde kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigung oder unverzüglich nach Prüfung durch die Gemeinde schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt die Gemeinde dem Grundstücksei-gentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Män-gel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend.

(5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigung des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Gemeinde befreien den Grundstückseigen-tümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Aus-führung der Anlage.

(6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehand-lungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4.

§ 12

Überwachung

(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unter-haltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Män-gelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestä-tigen zu lassen; für Anlagen in Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Schutzge-bietsverordnung unberührt. Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde die Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Festgestellte Mängel hat der Grundstücksei-gentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheb-lichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzu-führen; Satz 2 gilt entsprechend. Die Frist für die Nach-prüfung kann auf Antrag verlängert werden.

2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbe-handlungsanlagen gelten die einschlägigen wasser-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen.

(3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schä-den an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungsein-richtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unver-züglich der Gemeinde anzuzeigen.

(4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Gemeinde den Einbau und den Betrieb von Überwachungs-einrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbst-überwachung der Gemeinde vorgelegt werden.

§ 10Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Gemeinde folgende Unter-lagen in doppelter Fertigung einzureichen:

a) Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000,

b) Grundriss und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungs-anlage ersichtlich sind,

c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbe-sondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grund-wasseroberfläche zu ersehen sind,

d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwässer oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, fer-ner Angaben über

• Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewoh-ner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,

• Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsma-terials, der Erzeugnisse,

• die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge,• Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einlei-

ten bestimmten Abwassers,• die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbe-

handlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemes-sungsnachweisen.

Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehand-lung beabsichtigten Einrichtungen.Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unter-schreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls wei-tere Unterlagen anfordern.

(2) Die Gemeinde prüft, ob die geplante Grundstücksent-wässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schrift-lich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der einge-reichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schrift-lich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässe-rungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berich-tigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterla-gen bei der Gemeinde; Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksent-wässerungsanlagen darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.

(4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen.

§ 11Herstellung und Prüfung

der Grundstücksentwässerungsanlage

(1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen wer-den, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.

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Küps - 7 - Nr. 23/2018

9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensio-nen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abort-gruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme,

10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähig-keit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigen-den oder erbgutverändernden Wirkung als gefähr-lich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, polycyclische Aromaten, Phenole.

Ausgenommen sind• unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser

in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwas-ser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind;

• Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehand-lungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Gemeinde in den Einleitungs-bedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat;

• Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Bayerischen Wasserhaushaltsgesetzes eingelei-tet werden dürfen.

11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben,• von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der

Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Min-destanforderungen nach § 57 des Wasserhaushalts-gesetzes entsprechen wird,

• das wärmer als + 35 C ist,• das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist,• das aufschwimmende Öle und Fette enthält,• das als Kühlwasser benutzt worden ist.12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten

Brennwert-Heizkesseln,13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten

Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW.

(3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sonderver-einbarung festgelegt.

(4) Über Abs. 3 hinaus kann die Gemeinde in Einleitungsbe-dingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Vor-aussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungs-einrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des der Gemeinde erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist.

(5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vor-übergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässe-rungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Gemeinde kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

(6) Die Gemeinde kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vor-kehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Gemeinde eine Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen.

(7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbe-feuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennleistung über 200 kW in die Entwässerungsanlage ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und der Gemeinde über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jähr-lich eine Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerkergesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen.

(5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Gemeinde befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Das-selbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Mess-schächte, wenn sie die Gemeinde nicht selbst unterhält. Die Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrich-tung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Gemeinde aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Über-prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängel-freiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch die Gemeinde neu zu lau-fen.

(6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks.

§ 13Stilllegung von Entwässerungsanlagen

auf dem GrundstückSobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung ange-schlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungsein-richtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Ent-wässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 14Einleiten in die Kanäle

(1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingelei-tet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden.

(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet wer-den kann, bestimmt die Gemeinde.

§ 15Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen

(1) In die öffentliche Entwässerungsanlage dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die

• die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen,

• die öffentliche Entwässerungsanlage oder die ange-schlossenen Grundstücke gefährden oder beschädi-gen,

• den Betrieb der Entwässerungsanlage erschweren, behindern oder beeinträchtigen,

• die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder

• sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken.

(2) Dieses Verbot gilt insbesondere für

1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Ben-zin oder Öl,

2. infektiöse Stoffe, Medikamente,3. radioaktive Stoffe,4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfär-

bung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel,

5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Aus-dünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können,

6. Grund- und Quellwasser,7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt,

Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunst-harze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlacht-abfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten,

8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jau-che, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tier-haltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke,

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Küps - 8 - Nr. 23/2018

§ 19Grundstücksbenutzung

(1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Ver-legen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unent-geltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwäs-serungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammen-hang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung ent-fällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde.

(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen.

(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrs-wege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die

durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Ver-kehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.

§ 20Betretungsrecht

(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit Grundstü-cke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Ver-langen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewäh-ren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grund-stücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probennahmen und Abwassermessungen.

(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betre-tungs- und Überwachungsrechte bleiben unberührt.

§ 21Ordnungswidrigkeiten

(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich

1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestütz-ten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlage-pflicht verletzt,

2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt,

3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt,

4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prü-fung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch die Gemeinde die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung der Gemeinde nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt,

5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksent-wässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebe-nen Fristen überprüfen lässt,

(8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten.

(9) Wenn Stoffe im Sinn des Absatzes 1 in eine Grundstücks-entwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrich-tung gelangen, ist dies der Gemeinde sofort anzuzeigen.

§ 16Abscheider

Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage ein-gebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten.Die Gemeinde kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen.

§ 17Untersuchung des Abwassers

(1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des einge-leiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss ver-langen. Bevor erstmalig Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen.

(2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentü-mers untersuchen lassen.Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sam-melkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschrie-benen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüber-wachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergeb-nisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden.

§ 18Haftung

(1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schä-den, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden.

(2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(3) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungsein-richtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen.

(4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sonder-vereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungs-anlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach § 8 vom Grundstücksei-gentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamt-schuldner.

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Küps - 9 - Nr. 23/2018

Verkäuferin und freut sich nun auf die Ausbildung zur Einzel-handelskauffrau. Johannes Dippold arbeitet als Mechatroniker in der Montage bei einem großen Maschinenbauer und freut sich außerdem auf abwechslungsreiche Außendiensttermine bei Kunden.Bürgermeister Bernd Rebhan wünschte den jungen Absolven-ten für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

Wasserzählerableser gesucht!FürKüps- Gries (Bahnhofsviertel), Au und Theisenortsuchen wir einen oder eine Wasserzählerableser/in.Für diese Aufgabe suchen wir geeignete Ableser (Rentner, Schüler - ab 18 Jahre ...).Haben Sie Zeit und würden diese Tätigkeit gerne übernehmen, dann sollten Sie sich melden!Wenn Sie Interesse haben oder auch nur weitere Informationen wünschen, so kommen Sie bitte im Rathaus Küps, Zimmer 212, bei Frau Herold vorbei oder rufen Sie einfach an (Tel. 6833).

Öffentliche Zahlungsaufforderung!Am 15. November 2018 werden zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B 4. Rate für 2018Gewerbesteuer-Vorauszahlung 4. Rate für 2018Überweisungen können auf folgende Bankkonten der Markt-kasse Küps erfolgen:Sparkasse Kulmbach-KronachDE60 7715 0000 0240 2306 98(BLZ 77150000 240 230 698)

Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim e.G.DE81 7706 9044 0000 7074 73(BLZ 77069044 707 473)

Raiffeisenbank Obermain Nord e.G.DE87 7706 1004 0006 9159 90(BLZ 77061004 6 915 990)

Barzahlungen können in der Marktkasse Küps während der üblichen Kassenstunden geleistet werden, und zwar:Montag bis Freitag ....................... von 08:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag und Donnerstag ............ von 14:00 Uhr bis 16:00 UhrMittwoch ....................................... von 14:00 Uhr bis 18:00 UhrEs wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Steuerbescheid vermerkte Konto-Nummer und Ihren Namen anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rück-fragen vermieden werden.Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren und Steuerzu-schläge zu ersparen wird um genaue Einhaltung der Zahlungs-termine ersucht!Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge und Porto-auslagen erhoben bzw. muß bei weiterem Verzug die Zwangs-beitreibung angeordnet werden.Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerzahler die die Marktkasse Küps ermächtigt haben, die Steuern im Wege des Abbuchungsverfahrens einzuziehen.Markt Küpsgez. RebhanErster Bürgermeister

Tagespflege „Lebenswert“ in Küps feierte EröffnungMit einem „Tag der offenen Tür“ feierte die neue Tagespflege „Lebenswert“ von Simone Stumpf in Küps am Freitag ihre Eröffnung. Bürgermeister Bernd Rebhan zollte der Inhaberin Respekt für ihren unternehmerischen Mut und gratulierte ihr namens der Marktgemeinde herzlich. Er würdigte das neue Angebot als große Bereicherung des gesamten Arrangements in der Lessingstraße.

6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwas-ser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungsein-richtung einleitet oder einbringt,

7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Voll-zug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt.

(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungs-widrigkeitentatbestände bleiben unberührt.

§ 22Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel

(1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Sat-zung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.

(2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschrie-benen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszu-stellungs- und Vollstreckungsgesetzes.

§ 23Inkrafttreten; Übergangsregelung

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 12.02.2010 außer Kraft.

(2) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jah-ren vor Inkrafttreten der Satzung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Klein-kläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG.

Küps, 24.10.2018Markt Küpsgez. Rebhan (Siegel)- Rebhan –Erster Bürgermeister

Hervorragende Leistungen in den Abschlussprüfungen der IHK

Marco Thamm, Elena Hofmann und Johannes Dippold mit Ers-tem Bürgermeister Bernd RebhanKürzlich wurde allen Absolventen der Abschlussprüfungen der IHK ihr Abschlusszeugnis überreicht. Drei der besten Absol-venten dieses Jahres kamen aus dem Markt Küps. Mit einem Notendurchschnitt von unter 1,5 konnten Marco Thamm, Johannes Dippold und Elena Hofmann glänzen.Erster Bürgermeister Bernd Rebhan ließ es sich nicht nehmen, den jungen Küpsern im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus zu ihrer hervorragenden beruflichen Leistung zu gratu-lieren und überreichte als Andenken ein Buchgeschenk.Die drei Absolventen kommen beruflich aus völlig verschiede-nen Bereichen: Während Marco Thamm als Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung tätig ist, schätzt Elena Hofmann vor allem den Kundenkontakt in ihrem Beruf als

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Küps - 10 - Nr. 23/2018

2. Gemeindeentwicklung im Markt Küps; Vorstellung des Projekts KEK³ durch das Büro Wittmann, Valier & Partner, Bamberg

3. Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Luitpoldlinden - westlich der KC 13, südlich der St 2200“ im Gemeindeteil Schmölz: Aufstellungsbeschluss

4. Abwassergebühren im Markt Küps;A) Nachkalkulation vom 01.04.2016 bis 31.12.2018 undB) Neukalkulation vom 01.01.2019 bis 31.12.20215. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesat-

zung bzw. zur Entwässerungssatzung; Änderung der Abrechnungsperiode und Vorauszahlungsraten

6. Baugebiet „Lohäcker“: Vergabe der Erschließungspla-nung

7. Bauantrag: 42/2018Bauherr: Joschka und Katrin FischerBauvorhaben: Neubau eines EinfamilienwohnhausesBauort: FlNr. 53 Gemarkung Au, Gänsanger

8. Unvorhergesehenes und SonstigesIm Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Logo für den Markt Küps - Workshop im RathausIm Zuge des derzeit laufenden Gemeindeentwicklungskon-zeptes sucht der Markt Küps nach einem repräsentativen Logo und/oder Slogan für die Gemeinde.Dazu findet am kommenden Samstag, den 17.11.2018 ab 10.00 Uhr (bis max. 14.00 Uhr) ein abschließender Work-shop im Rathaus Küps, großer Sitzungssaal statt.Maurizio Tassilo von der beauftragten Werbeagentur inix-media aus Bamberg wird durch diesen Workshop führen.Ziel soll es sein, gemeinsam mit der Bürgerschaft die not-wendigen Grundlagen und Informationen zu erarbeiten, welche für die abschließende Entwicklung eines Logos und/oder Slogans wichtig sind. Interessierte sind willkommen.Um die Organisation zu erleichtern, wird um Anmeldung bei Torsten Michel, Tel. 68-18, gebeten.Markt Küps

Ausgezeichneter Abschluss als Physiotherapeutin

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan beglückwünscht Lea Hempfling zu ihrem gelungenen AbschlussMit einem ausgezeichneten Schnitt von 1,3 konnte Lea Hempf-ling ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin an der Berufsfach-schule für Physiotherapie in Bayreuth abschließen.Erster Bürgermeister Bernd Rebhan ließ es sich nicht nehmen, der 20-Jährigen zu dieser besonderen Leistung zu gratulieren und überreichte ihr im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus ein Buchgeschenk.

Simone Stumpf (fünfte von links) freut sich mit ihrer Familie, Vertretern der Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim und der Projektentwicklung „Zusammen wohnen - Zusammen leben!“ sowie Bürgermeister Bernd Rebhan (zweiter von links) und ihrem Team über die gelungene Neueröffnung ihrer Tages-pflege „Lebenswert“ in Küps.Einladend, freundlich, liebevoll gestaltet: Zahlreiche Interes-sierte nutzten den „Tag der offenen Tür“, um sich selbst ein Bild von der neuen Tagespflege „Lebenswert“ im „Haus der Gesundheit“ in Küps zu machen. Sie alle zeigten sich begeis-tert von den lichtdurchfluteten, fast 300 m² großen Räumlichkei-ten mit „Wohlfühl-Charakter“.Beim „Tag der offenen Tür“ wie auch bereits bei der vorherigen kleinen offiziellen Feier zeigte sich Simone Stumpf überwältigt von der großen Besucherschar. Im Team habe man es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu unterstützen und ihren Alltag lebenswert zu machen - in der ambulanten Versorgung wie auch in der Tagespflege. Um deren Versorgung in der häusli-chen Umgebung so lang wie möglich zu gewährleisten, biete man nunmehr auch die Tagespflege für Küps und Umgebung mit 25 Plätzen an.Simone Stumpf absolvierte 1990 in der Frankenwaldklinik Kron-ach ihr Examen zur Krankenschwester. Im April 2013 gründete sie den ambulanten Pflegedienst in der Lessingstraße 14 sowie Mitte 2016 ihre Tagespflege in Lichtenfels. Gestartet mit zwei Mitarbeitern und zwei Fahrzeugen zählt ihr Team mittlerweile 30 Mitarbeiter mit acht Fahrzeugen. Sie dankte allen, die sie während dieser Zeit unterstützten - ihrem Ehemann Georg Beetz sowie ihrem Sohn, dem Kaufmann im Gesundheitswesen und zugleich ihre „rechte Hand“, Florian Stumpf, wie auch allen Kooperationspartnern.Die Tagespflege richtet sich an ältere Menschen, die daheim leben, tagsüber aber Pflege und Aktivierung brauchen. Mit Beschäftigungsangeboten versuchen die Mitarbeiter, noch vor-handene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Das Angebot ist insbesondere auch zur Entlastung privater Pflegepersonen gedacht, die ihre Angehörigen bestens betreut und versorgt wissen. Gerne können Interessierte - nach Absprache - die Ein-richtung bei einem Schnuppertag kennenlernen.

Bekanntmachung - Sitzung des MarktgemeinderatesAm 20. November 2018 findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Marktgemeinderates statt.Die Sitzung ist öffentlich. Die Bevölkerung ist dazu recht herz-lich eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt:Vor der Sitzung: Halbstündige Bürgerfragestunde bis max. 19.00 Uhr

Öffentliche Sitzung1. Informationen1.1 Informationen des Ersten Bürgermeisters - Bekanntgabe

der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates

1.2 Informationen des Ersten Bürgermeisters; Wasserversor-gung Zweckverband „Eichenbühler Gruppe“ - Ergebnisse der Verbandsversammlung vom 07.11.2018

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Küps - 11 - Nr. 23/2018

Dabei wurde das neue Prinzenpaar noch nicht präsentiert, weil es als letztes Druckmittel für den Bürgermeister, den „Bürger-Bernd“, gebraucht wurde. „Der rückt nämlich den Schlüssel nicht gerne heraus“, betonte Uwe Jäckel.Bürgermeister Bernd Rebhan wandte ein, dass im vergange-nen Jahr das Rathaus zwar von den Narren erstürmt wurde, diese aber nicht die Arbeit übernahmen. „Das ist halt so bei den Narren. Denn arbeiten tun wir nix“, machte Uwe Jäckel klar. „Wir verbreiten nur Fröhlichkeit.“Heuer beginne ein Fasching, in dem niemand an Winter und Fasching denke. „Man braucht heute keinen Glühwein, son-dern einen Caipirinha.“ Ein wenig Fröhlichkeit in der Welt wäre schon wichtig, meinte der Küpser Bürgermeister.Der Vorstand der Jecken aus dem Küpser Ortsteil Robert Vogel begrüße das neue Prinzenpaar, Prinz Florian I., Herr der unte-ren Mühle zu Langstadt, und Prinzessin Nadja I., Meisterin der Schere und Kämme. Bürgermeister Bernd Rebhan hieß die neuen Regenten in Küps herzlich willkommen. Diese dankten zuerst ihren Vorgängern, Prinz Jasin und Prinzessin Jessica. „Von heute bis Aschermittwoch so geben wir bekannt, hat nur Freude zu herrschen im Langstädter Land“, betonte Prinzessin Nadja Ströber. Jetzt beginne die 5. Jahreszeit mit viel Frohsinn und Heiterkeit. „Habt Spass mit uns“ appellierte sie.Bericht und Fotos: Rainer Glissnik

Kindergartennachrichten

Katholischer Kindergarten St. Josef TheisenortSt. Martin

Am 08.11.18 fand in Theisenort in der Heiligsten Dreifaltigkeit der Gottesdienst des Kindergarten, gehalten von Diakon Dr. Zenk, zu St. Martin statt. Die Kinder gestalteten den Gottes-dienst wieder aktiv mit in dem sie Lieder vorsangen, ein kleine Geschichte aufführten und die Vorschüler ein Gedicht vortru-gen. Danach wurde mit selbstgebastelten Laternen durch den Ort gezogen, wobei immer wieder ein Stop eingelegt wurde um Lieder zu St. Martin zu singen. Der Laternenzug endete dann im Kindergartenhof. Dort wurden die Kinder, ihre Eltern/ Groß-eltern und alle anderen, die am Umzug teilgenommen hatten, bereits von Erzieherinnen und dem Elternbeirat erwartet, um bei leckerem Essen und Getränke den Abend ausklingen zu lassen.Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle an alle Spender für Essen und Getränke und an die Freiwillige Feuerwehr The-isenort, die mit Fackeln den Laternenumzug begleitet haben und somit für die Sicherheit aller Anwesenden sorgte.

Vorankündigung:Am 07.12.2018 findet in Theisenort das Fest „Ein Dorf trinkt Glühwein“ statt. Die Vereine der Ortschaft beteiligen sich daran, unter anderem der Elternbeirat des Kindergarten mit Stockbrot, und freuen sich auf euer Kommen.

Nach Ihrer dreijährigen Ausbildung an der Berufsfachschule für Physiotherapie arbeitet Lea Hempfling nun in einer Physiothe-rapiepraxis in Kulmbach. An ihrer Arbeit schätzt sie insbesondere die anspruchsvolle und vielseitige Arbeit mit den Patienten.Bürgermeister Bernd Rebhan wünschte der jungen Physiothe-rapeutin für ihre weitere berufliche Laufbahn viel Erfolg.

„Wir verbreiten nur Fröhlichkeit“Oberlangenstadter Narren erobern das Küpser Rathaus

Die gesamte Regentschaft der Langstädter Fousanochter liegt in den Händen einer Familie. Das Bild zeigt (von links) Bürger-meister Bernd Rebhan, Michael Bauer, Kinderprinzessin Laura Ströber, Prinzessin Nadja Ströber, Prinz Florian Ströber, Kinder-prinz Jonas Ströber, Rainer Stadelmann und das letztjährige Prinzenpaar Jessica und Yassin Müller.

Die Garden begeisterten das Publikum.Die Narretei hat bereits seit vergangenem Wochenende Macht über das Küpser Rathaus erlangt. Unterstützt von einer gro-ßen Bürgerschar und den mitgebrachten Garden stürmten die Oberlangenstadter Fousanachter das Rathaus der Markt-gemeinde. Letztendlich ließ sich Rathauschef Bernd Rebhan davon überzeugen, den Schlüssel abzugeben.Zunächst zeigten die Garden bei ihren großartigen Auftritten, zu was die Narrenschar in der Lage ist. Der Rathauschef war schon begeistert von den Auftritten der Garden, aber schließ-lich überzeugte ihn das frischgekürte Prinzenpaar, die Macht zu übergeben.„Herzlich Willkommen zum Rathaussturm der Langstädter Fou-sanachter 2018“ begrüßte Uwe Jäckel als Moderator die vielen Gäste. Er dankte den Feuerwehren Küps und Oberlangenstadt für ihre Mitwirkung. Vor allem lobte er die vielen Zuschauer, die trotz der „widrigen Umstände in T-Shirt und kurzen Hosen“ gekommen waren, um gemeinsam das Küpser Rathaus zu stür-men.

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Küps - 12 - Nr. 23/2018

Evangelische Kirchengemeinde KüpsSt. Jakobikirche KüpsSonntag, 18.11., Volkstrauertag09:30 Uhr GottesdienstMittwoch, 21.11., Buß- und Bettag18:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Einführung des

neuen KirchenvorstandesSonntag, 25.11., Ewigkeitssonntag09:30 Uhr Gottesdienst10:45 Uhr Gottesdienst für Kinder im Haus der Begegnung13:00 Uhr ökumenische Friedhofsandacht, Oberlangen-

stadt14:00 Uhr ökumenische Friedhofsandacht, Küps15:00 Uhr ökumenische Friedhofsandacht, Tüschnitz

Evang.-Luth. St. Johanniskirche JohannisthalSonntag, 18.11.

kein GottesdienstSonntag, 25.11., Ewigkeitssonntag08:15 Uhr Gottesdienst

Eltern-Kind-Gruppe „Kleine Zappelzwerge“Donnerstag von 16:00 - 17:30 Uhr 14-tägig im Haus der Begeg-nung, Pfarrweg 7, Stefanie Schopf (0160 1212274)

Diakonie-Station KüpsKantstraße 42, Tel.-Nr. 09264/915505

Evang.-Luth. Kirchengemeinden Burkersdorf und HainSonntag, 18.11., Volkstrauertag09.00 Uhr Gottesdienst in Hain10.00 Uhr Gottesdienst in Burkersdorf10.00 Uhr KindergottesdienstMittwoch, 21.11., Buß- u. Bettag19.30 Uhr Gottesdienst in Hain mit Beichte und Abendmahl

Pfarrer SeegenschmiedtSonntag, 25.11., Ewigkeitssonntag09.00 Uhr Gottesdienst in Burkersdorf10.00 Uhr Gottesdienst in Hain10.00 Uhr Kindergottesdienst

Gruppen und Kreise im Alten Pfarrhaus:Freitag, 16.11.15.00 Uhr PräparandenunterrichtDienstag, 20.11.20.00 Uhr BastelkreisFreitag, 23.11.16.30 Uhr KirchenmäuseMontag, 26.11.20.00 Uhr Bibelgesprächskreis

Am Freitag, 16.11. findet in Burkersdorf ein Laternenumzug statt.Treffpunkt ist um 17.00 Uhr in der Marienkirche mit kleiner Andacht und Laternenumzug. Im Anschluss wird zu Wienern und Punsch ins Alte Pfarrhaus herzlich eingeladen.Das Bastelteam der Kirchengemeinde Burkersdorf/Hain lädt ein zum Basar am Samstag, 24.11. um 14.30 Uhr ins Alte Pfarrhaus. Gemütliches Beisammensein bei Kaffee u. Kuchen. Verkauft werden Advents- u. Türkränze, sowie allerlei Weih-nachtliches.

Evang.-Luth. Kirchengemeinde SchmölzSamstag, 17.11.19.00 Uhr Friedensgebet mit der Diakoniestation in der Kir-

che

VolkshochschuleHerbst-Winterprogramm 2018 der Volkshochschule Küps

Anmeldungen bitte bei der vhs Kreis Kronach, Rodacher Str. 2a, 96317 Kronach; Tel. 09261/6060-0 oder unter www.vhs-kronach.de.

Workshops:Nur mit Anmeldung und Lastschrifteinzug!KU 222 Indische Küche: Dal, Curry und KesariTina Vadász-Hain, Freitag, 23. November 2018, 1 Abend, 19:00 Uhr, Grund- und Mittelschule, Am Hirtengraben 7, Küps, Schul-küche, Gebühr EUR 11,00 zzgl. Lebensmittel, vor Ort zu zahlen

KU 223 Basische Ernährung (Vortrag)Angelika Wunder, Donnerstag, 22. November 2018, 1 Abend, 19:00-20:30 Uhr, Grund- und Mittelschule, Am Hirtengraben 7, Küps, vhs-Raum (GS), Gebühr EUR 5,00

KU 224 Basische KücheAngelika Wunder, Donnerstag, 29. November 2018, 1 Abend, 19:00 Uhr, Grund- und Mittelschule, Am Hirtengraben 7, Küps, Schulküche, Gebühr EUR 11,00 zzgl. Lebensmittelkosten, vor Ort zu zahlen

KU 225 Advent, Advent, ein Lichtlein brennt ...Adventskränze und -gestecke selbst gestaltenAnna Sachs, Dienstag, 27. November 2018, 1 Abend, 18:30-21:00 Uhr, Blumenhaus und Gärtnerei Sachs, Röthenstr. 26A, Küps, Gebühr EUR 9,00 zzgl. Materialkosten, vor Ort zu zahlen

KU 226 Advent, Advent, ein Lichtlein brennt ...Adventskränze und -gestecke selbst gestaltenAnna Sachs, Mittwoch, 28. November 2018, 1 Abend, 18:30-21:00 Uhr, Blumenhaus und Gärtnerei Sachs, Röthenstr. 26A, Küps, Gebühr EUR 9,00 zzgl. Materialkosten, vor Ort zu zahlen

KU 227 Advent, Advent, ein Lichtlein brennt ...Adventskränze und -gestecke selbst gestaltenAnna Sachs, Donnerstag, 29. November 2018, 1 Abend, 18:30-21:00 Uhr, Blumenhaus und Gärtnerei Sachs, Röthenstr. 26A, Küps, Gebühr EUR 9,00 zzgl. Materialkosten, vor Ort zu zahlen

Kirchliche Nachrichten

PatronatsfestElisabeth von Thüringen“ hält die katholische Pfarrei „Sankt Eli-sabeth“ Küps am Samstag, 17. November, ein Patronatsfest ab. Wie Pater Maximilian Kray mitteilt, beginnt das Fest um 17.30 Uhr mit einer heiligen Messe in der Kirche. Musikalische Mitgestalter sind die Gesangvereine Johannisthal, Oberlangen-stadt und Schmölz. Nach dem offiziellen Teil ist anschließend ein gemütliches Beisammensein im großen Saal des Gemein-dezentrums an der Bamberger Straße. Zur heiteren Stimmung werden dabei die „PaPeLa´s“ beitragen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Über einen zahlreichen Besuch würde man sich freuen. Eingeladen sind jedenfalls alle.

Wahl der KirchenverwaltungIm Rahmen des Patronatsfestes am Samstag, 17. November, kann man seine bis zu vier Stimmen nach der festlichen Eucha-ristiefeier im Pfarrzentrum bis 21 Uhr abgeben. Möglich ist dies auch am darauffolgenden Sonntag, 18. November, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, ebenfalls im Pfarrzentrum. Die sechs Kandi-daten für die Kirchenverwaltung sind: Georg Pabstmann, Petra Kestel, Kamila Mück, Christa Pullmann, Jvonne Sokol und Dani-ela Zahner.dw

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Küps - 13 - Nr. 23/2018

Musikalische Begleitung durch den Gesangver-ein Harmonie Oberlangenstadt und den Chören aus Johannisthal und SchmölzKirchenverwaltungswahlen: Wahllokal von 18:30 - 21:00 Uhr geöffnet!

Sonntag, 18.11.kein GottesdienstKirchenverwaltungswahlen: Wahllokal von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet!

Mittwoch, 21.11.18:00 Uhr Beichtgelegenheit18:30 Uhr Eucharistiefeier - f. verst. Eltern Pabstmann und

SchwarzSonntag, 25.11., Hochfest Christkönigssonntag10:00 Uhr Eucharistiefeier13:00 Uhr ökum. Friedhofsandacht auf dem Friedhof Ober-

langenstadt14:00 Uhr ökum. Friedhofsandacht auf dem Friedhof Küps15:00 Uhr ökum. Friedhofsandacht auf dem Friedhof TüschnitzMittwoch, 28.11.18:00 Uhr Beichtgelegenheit18:30 Uhr EucharistiefeierFreitag, 30.11.10:00 Uhr Gottesdienst im Altenheim Sonnenblick

Ausflug nach Ingolstadt:Auf geht’s zum romantischen Weihnachtsmarkt nach Ingolstadt mit der Kath. Pfarrei St. Elisabeth Küps, am Montag, den 10. Dezember 2018!Abfahrt um 07:00 Uhr am Kath. Pfarrzentrum St. Elisabeth, Küps. Zustiegsmöglichkeiten auch in Kronach.Infos und Anmeldung bei: Georg Pabstmann, Telefon-Nr. 09264/7627

Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit TheisenortMittwoch, 14.11.

kein GottesdienstSonntag, 18.11., 33. Sonntag im Jahreskreis, Volkstrauertag08:30 Uhr Eucharistiefeier für unsere Pfarrei

Kollekte für das BonifatiuswerkGedenken am Ehrenmal

Mittwoch, 21.11.kein Gottesdienst

Sonntag, 25.11., Christkönigssonntag10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier

Kollekte für unsere KircheMittwoch, 28.11.

kein Gottesdienst

Filialkirche St. Marien JohannisthalDonnerstag, 15.11.18:30 Uhr Wort-Gottes-FeierSonntag, 18.11., 33. Sonntag im Jahreskreis, Volkstrauertag - KIRCHENRATSWAHL10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier

Kollekte für das BonifatiuswerkGedenken am Ehrenmal

Donnerstag, 22.11.18:30 Uhr Abendmesse für alle armen SeelenSonntag, 25.11., Christkönigssonntag08:30 Uhr Eucharistiefeier für verst. Eltern Barnickel und

Spinozzi- für verst. Maria und Karl MüllerKollekte für unsere Kirche

Donnerstag, 29.11.18:30 Uhr Wort-Gottes-Feier

VolkstrauertagSonntag, 18.11.09.45 Uhr Gottesdienst in Schmölz, Pfr. Munzert

anschl. 10.15 Uhr Gedenken zum Volkstrauertag am Mahnmal

19.00 Uhr Friedensgebet mit dem Kirchenvorstand in der Kirche

Montag, 19.11.19.00 Uhr Friedensgebet mit dem Gospelchor in der Kirche20.00 Uhr GospelchorDienstag, 20.11.19.00 Uhr Friedensgebet mit den Präparanden und Konfir-

manden in der Kirche19.30 Uhr KirchenchorBuß- und BettagMittwoch, 21.11.

Kita Schmölz geschlossenKita Schneckenlohe ab 13 Uhr geschlossen

18.00 Uhr Flötenchor18.30 Uhr Beicht- und Abendmahlsgottesdienst Schmölz,

Flötenchor, Pfr. MunzertDonnerstag, 22.11.19.00 Uhr Posaunenchor19.00 Uhr Selbsthilfegruppe im Martin-Luther-Gemeinde-

zentrum Schneckenlohe19.30 Uhr KV-Sitzung im Gemeindehaus EGSamstag, 24.11.14.00 Uhr Eröffnung der Krippenausstellung im Gemeinde-

haus14.00 Uhr bis 20 Uhr Vorweihnachtlicher Markt beim

SchlossEwigkeitssonntagSonntag, 25.11.09.45 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Verlesen der

Namen der Verstorbenen in Schmölz, Pfr. Mun-zert, gleichzeitig KindergottesdienstFriedhofsandachten:13.00 Uhr - Friedhof Schmölz mit Sängerlust Schmölz13.30 Uhr - Friedhof Beikheim mit Chorgemein-schaft Mannsgereuth/Marktgraitz14.00 Uhr - Friedhof Mannsgereuth mit Chorge-meinschaft Mannsgereuth/Marktgraitz14.30 Uhr - Friedhof Schneckenlohe mit Posau-nenchor15.00 Uhr - Friedhof Theisenort mit Posaunen-chor

Montag, 26.11.20.00 Uhr GospelchorDienstag, 27.11.16.00 Uhr Vorweihnachtliche Feier der Polizei-Inspektion

Kronach in der Kirche Schmölz19.30 Uhr KirchenchorMittwoch, 28.11.15.30 Uhr Spielzwerge18.30 Uhr GitarrengruppeDonnerstag, 29.11.19.00 Uhr Posaunenchor19.00 Uhr Selbsthilfegruppe im Martin-Luther-Gemeinde-

zentrum Schneckenlohe

Diakoniestation SchmölzDie Station ist jederzeit telefonisch unter 09264/8316 für Sie erreichbar.www.ds-schmoelz, [email protected]

Kath. Pfarrkirche St. Elisabeth KüpsSamstag, 17.11., Vorabendmesse zum 33. Sonntag i. Jah-reskreis - Patronatsfest17:30 Uhr Eucharistiefeier zu Ehren der Hl. Elisabeth von

Thüringen

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Küps - 14 - Nr. 23/2018

Vereine und Verbände

Ankündigungen

An alle Vereine & Institutionen

Weihnachten rückt näher...

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie Sie ein angemessenes „Dankeschön“ zum bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfest sagen können?Über das ganze Jahr hinweg veröffentlicht unser Verlag Ihre Veran-staltungsberichte und Mitteilungen kostenlos im Mitteilungsblatt. Leider ist es aber nicht möglich, Texte zu veröffentlichen, die eine Danksagung oder Glückwünsche an Vereinsmitglieder usw. bein-halten. Wir bieten Ihnen dafür Gelegenheit in der letzten Ausgabe dieses Jahres. Dort können Sie Ihren Mitgliedern, Freunden und Förderern durch eine geschmackvoll gestaltete Glückwunschanzeige ein herzliches „Dankeschön“ preiswert und weitreichend übermit-teln. Vorschläge entnehmen Sie bitte unserem Glückwunschkatalog für Weihnachts- und Neujahrsanzeigen, der bei unserem Anzeigen-berater eingesehen werden kann. Oder sprechen Sie direkt mit uns.

Ihre LINUS WITTICH Medien KGPostfach 223, 91292 ForchheimTelefon: 09191/7232-0

Junge Union KüpsDer Nikolaus kommt in den Küpser SchlosshofDie Junge Union Küps lädt die gesamte Bevölkerung am Don-nerstag, 6. Dezember recht herzlich zur Nikolausfeier in den Schlosshof des Neuen Schlosses in Küps ein.Treffpunkt für alle Eltern mit ihren Kindern ist 16:45 Uhr auf dem Rathausplatz. Danach geht es im Lampionzug gemeinsam hoch zum Schloss, wo gegen 17:00 Uhr der Nikolaus mit den Geschenken auf die Kinder wartet.Die Präsente für Ihre Kinder können Sie gerne vorab bei Fam. Kreul/Rebhan, Zur Hall 3, Tüschnitz, oder bei der Vorsitzenden Theresa Treusch Kanzleistraße 17, Johannisthal, abgeben.Eine weitere kurzfristige Abgabemöglichkeit besteht auch noch am Veranstaltungstag ab 16:00 Uhr im Schlosshof.Möchten Sie, dass der Nikolaus Ihrem Kind auch Lob oder Tadel aussprechen soll, so notieren Sie bitte die entsprechen-den Punkte auf einem kleinen Zettel, der sich gut befestigt am Geschenk befindet. Für die musikalische Umrahmung, sowie für Plätzchen und Glühwein ist wie immer bestens gesorgt.Die Junge Union Küps freut sich auf alle großen und kleinen Besucher!

Kirchenratswahl 2018 in St. Marien JohannisthalDas Wahllokal im kath. Pfarrsaal, Kirchenstr. 16, 96328 Küps-Johannisthal, hat am Sonntag 18.11.2018 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.Briefwahl können Sie im Pfarrbüro Theisenort unter Tel.09264/374 oder bei Frau Roswitha Stalph Tel. 09264/1826 bis 16.11.2018 anfordern.Wahlberechtigt ist,• wer der römisch-katholischen Kirche angehört,• im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat• und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat

KirchennachrichtenPatronatsfestKüps – Zu Ehren ihrer Namensgeberin der „Heiligen Elisabeth von Thüringen“ hält die katholische Pfarrei „Sankt Elisabeth“ Küps am Samstag, 17. November, ein Patronatsfest ab. Wie Pater Maximilian Kray mitteilt, beginnt das Fest um 17.30 Uhr mit einer heiligen Messe in der Kirche. Musikalische Mitgestal-ter sind die Gesangvereine Johannisthal, Oberlangenstadt und Schmölz. Nach dem offiziellen Teil ist anschließend ein gemütliches Bei-sammensein im großen Saal des Gemeindezentrums an der Bamberger Straße. Zur heiteren Stimmung werden dabei die „PaPeLa´s“ beitragen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Über einen zahlreichen Besuch würde man sich freuen. Einge-laden sind jedenfalls alle.

Wahl der KirchenverwaltungIm Rahmen des Patronatsfestes am Samstag, 17. November, kann man seine bis zu vier Stimmen nach der festlichen Eucha-ristiefeier im Pfarrzentrum bis 21 Uhr abgeben. Möglich ist dies auch am darauffolgenden Sonntag, 18. November, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr, ebenfalls im Pfarrzentrum. Die sechs Kandidaten für die Kirchenverwaltung sind: Georg Pabstmann, Petra Kestel, Kamila Mück, Christa Pullmann, Jvonne Sokol und Daniela Zahner.

Impressum

Mitteilungsblatt Markt Küpsmit seinen Gemeindeteilen: Au, Burkersdorf, Hain, Johannisthal, Küps, Oberlangenstadt, Schmölz, Theisenort und TüschnitzErscheinungsweise: vierzehntäglich jeweils freitags in den geraden Wochen. Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes.– Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG,

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0– Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister des Marktes Küps Bernd Rebhan,

Am Rathaus 1, 96328 Küps, oder seine jeweilige Vertretung im Amt. für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG, – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40

zzgl. Versandkostenanteil.Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü-che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Titelkopf gestaltet von Fa. modularCommunications Agentur für Marketing & Werbung, Richard-Wagner-Str. 9, 96328 Küps, Tel. 09264 968704; [email protected]

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Küps - 15 - Nr. 23/2018

Samstag, den 24.11.2018 - 19:30 Uhr MissionskreisKontaktpersonen:Dieter Stamm, Tel. 09571/ 71692Gerd Ruf, Tel. 09264/ 995045

Freiwillige Feuerwehr Küps e.V.Treffen der Alten Feuerwehr Nölla am Freitag. den 30.11.2018 um 18.30 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Küps.

Übungen30.11.2018, 18.30 UhrFF-Gerätehaus KüpsGemeinschaftsübung Zug I / Zug IISondertermin

18.11.18Volkstrauertag

Garten- und Blumenfreunde KüpsHerzliche Einladungergeht zur vorweihnachtlichen Feierstunde zum Advent am Sonntag, 2. Dezember 2018 um 15:00 Uhr.Die Garten- und Blumenfreunde Küps laden recht herzlich alle Vereinsmitglieder und Freunde zu ihrer vorweihnachtlichen Fei-erstunde zum Advent am Sonntag, 2. Dezember 2018 um 15:00 Uhr in der Gastwirtschaft „Schönen Aussicht“ in Küps ein.An alle Mitglieder, Angehörigen und Freunde ergeht herzliche Ein-ladung von der Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde!

Stammtisch Pernodfreunde Krebsbachtal18. Vorzüglicher Preisbierkopf der PernodfreundeDer Stammtisch Pernodfreunde Krebsbachtal lädt am Sams-tag, den 1. Dezember 2018 traditionell zu seinem „18. Vorzügli-chen Preisbierkopf“ ein.Neben den drei attraktiven Geldpreisen für die drei Erstplatzier-ten (€ 150, € 100, € 50), wird es wieder eine große Anzahl an hochwertigen Sachpreisen zu gewinnen geben.Außerdem wird ein Gutschein über ein Spanferkel für 20 Perso-nen verlost. Beginn ist um 16 Uhr (Einlass 14 Uhr) im Sportheim des VfR Johannisthal. Es wird ein Startgeld von € 8,00 erhoben. Jeder Teilnehmer erhält einen Pernod gratis.Für das leibliche Wohl sorgt der VfR mit seinem Team, die Per-nodfreunde freuen sich auf Ihr Kommen!

TSV-Wanderfreunde KüpsSonntag, 18.11.1806:00 Uhr Rathaus KüpsWandertag in VorbachzimmernWanderstrecke 5 + 10 + 20 km

Sonntag, 25.11.1806:30 Uhr Rathaus KüpsWandertag in Wiesenfeld, Main SpessartWanderstrecke 5 + 10 km

Dienstag, 27.11.18Monatsversammlung im TSV Sportheim um 19:30 Uhr

TTC Tischtennisclub Küps 1992 e.V.Herren Bezirksliga Gruppe 2 Süd Lichtenfels/BambergTTC Küps siegte im Ortsderby gegen den TTC Tüschnitz mit 9:6Küps: In einem sehr guten Ortsderby revanchierten sich die Küpser für die zwei Niederlagen im vergangenen Jahr. Küps ging nach den Doppeln mit 2:1 in Führung.

Ein Dorf trinkt GlühweinLiebe Einwohner von Theisenort haltet euch den 07.12.2018 frei!Denn ab 17 Uhr wird im Ortskern von Theisenort Glühwein aus-geschenkt.Alle weiteren Details könnt ihr im nächsten Mitteilungsblatt lesen.

Ankündigungen - Veranstaltungenim Treffpunkt der Landeskirchlichen Gemeinschaft PuschendorfKüps, Am Rathaus 10LKG Kulmbach-KüpsSonntag, den 18.11.2018 - 19:00 Uhr BibelgesprächMittwoch, den 21.11.2018 - kein Hauskreis wegen dem Buß- und BettagSonntag, den 25.11.2018 - 19.00 Uhr BibelgesprächMittwoch, den 28.11.2018 - 20:00 Uhr GebetskreisKontaktperson: Konrad Boxdörfer Tel. 09264/7876

MissionskreisFreitag, den 16.11.2018 - ES GEHT UM DEIN LEBEN !JUGENDABEND für alle die sich Gedanken um IHR LEBEN machen.Was dich erwartet sind:SPIELE, GOTTES WORT, GUTE GEMEINSCHAFT, SINGEN, SNACKS, GETRÄNKE ...Beginn um 19.30 Uhr, Am Rathaus 10 (hinter der Apotheke am Rathaus)WIR FREUEN UNS AUF DICH!

Samstag, den 17.11.2018 - MissionskreisFreitag, den 23.11.2018 - 17:30 Uhr Teenkreis; 19:30 Uhr Jugendkreis

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Küps - 16 - Nr. 23/2018

VfR Johannisthal 1920 e.V.VfR-WeihnachtsfeierAm Samstag, den 08.12. lädt der VfR Johannisthal ab 17.30 Uhr alle Spieler mit ihren Familien, sowie Freunde und Gönner ins Sportheim ein. Mit einer entsprechenden musikalischen Umrahmung und der traditionellen Tombola möchte die Vor-standschaft das Jahr 2018 besinnlich ausklingen lassen.Wir freuen uns auf euer Kommen!Damit wir besser mit dem Essen planen können, bitten wir um kurze Rückmeldung - falls noch nicht geschehen - bis Montag, 03.12. unter 0171-7152262 (Marc Bergauer). Gerne auch per SMS oder WhatsApp. Vielen Dank.

Sammeln für die VfR-WeihnachtstombolaLiebe Johannisthaler,am Freitag, den 30. November werden unsere Fußballer wie-der durch unsere Straßen wandern und vielleicht auch an eurer Haustüre klingeln. Beginn: 17.30 Uhr.Es wäre schön, wenn ihr für unsere Jungs das ein oder andere Präsent bereithaltet, sodass wir am 08. Dezember - anlässlich der VfR-Weihnachtsfeier - wieder eine gut bestückte Tombola präsentieren können. Vermutlich wird es an diesem Abend wie-der frostig zugehen. Auch gegen ein Getränk zur Erwärmung haben die Akteure, um Spielertrainer Tobias Mayer, bestimmt nichts einzuwenden. Falls ihr an diesem Abend nicht daheim seid, aber doch was spenden möchtet, haben Marc Bergauer und alle anderen Vorstand-/Ausschussmitglieder immer eine offene Türe.Im Voraus ein herzliches Vergelt`s Gott an alle!

Obst- und Gartenbauverein OberlangenstadtDer „Club der kleinen Gärtner“ möchte Euch zum Basteln für groß und klein einladen.Am 17.11.2018 um 14.00 Uhr in der alten Schule Oberlangen-stadt.Mitglieder, Freunde des Vereins und Bastelfans sind herzlich eingeladen.Wer mag darf gerne gemischtes Grün zum Binden mitbringen.

Jagdgenossenschaft Schmölz-Theisenort-Johannisthal

Die Jagdgenossenschaft Schmölz-Theisenort-Johannisthal läd am Freitag, den 23. Nov 2018 um 19.30 Uhr zum Rehes-sen ins Gasthaus Häublein ein.

Obst- und Gartenbauverein Tüschnitz e.V.Einladung zur AdventsfeierDer Obst- und Gartenbauverein Tüschnitz e. V. lädt seine Mit-glieder, Sponsoren, Freunde und Kinder zur Adventsfeier ein.Wir wollen mit Musik, Liedern, Gedichten, Geschichten, dem Nikolaus und einem Abendessen ein paar frohe Stunden zusammen verbringen.Termin: Samstag, 8. Dezember 2018Zeit: 16:00 UhrOrt: Gasthaus Horter, JohannisthalWir organisieren eine Tombola und würden uns freuen, wenn Sie uns durch Sach- o. Geldspenden dabei unterstützen.Bis Freitag, 07.12.2018 nimmt Hans und Angela Donnhäuser diese gerne entgegen.Tüschnitz, Schlossring 6, Tel. 1718Das Abendessen spendiert der Verein.

Nach dem ersten Einzeldurchgang übernahmen die Gäste die Oberhand und führten mit 5:4. Im zweiten Durchgang drehte Küps den Spieß und gewann 5 Einzelspiele. Lediglich Michael Deuerling musste sich wiedereinmal mit 10:12 im Entschei-dungssatz gegen Thomas Förtsch geschlagen geben. Bei der Heimmannschaft überzeugte der ungeschlagene Witali Gutbrot (2;5 Punkte) und in den Einzeln Roland Bittruf, (2 Punkte). Ralf Hopf und und Edwin Fischer erzielten jeweils 1,5 Punkte. Ale-xander Busch (1 Punkt) sowie Michael Deuerling( 0,5 Punkte) vervollständigten den doppelten Punktgewinn.

Vereinigte Nachbarn im Hinterviertel Küps e.V.

Weihnachtsfeier der Vereinigten Nachbarn

im Hinterviertel Küps

Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder der Vereinigten Nachbarn im Hinterviertel Küps zur diesjährigen Weihnachtsfeier am 8. Dezember 2018

Wann: 8. Dezember 2018 – 14:30 Uhr

Wo: Gasthaus Schöne Aussicht

Aufgrund von Terminüberschneidungen möchten wir in diesem Jahr gemeinsam mit Euch einen gemütlichen Nachmittag mit Kaffee & Kuchen, Glühwein, Plätzchen und Stollen im Gasthaus Schöne Aussicht verbringen. Mit Gedichten zur Weihnachtszeit, verschiedenen Weihnachtsliedern, netten Gesprächen und dem traditionellen Besuch des Nikolauses stimmen wir uns auf die bevorstehenden Weihnachtstage ein.

Über Euer zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft

Garten- und Naturfreunde BurkersdorfWeihnachtsmarkt-FahrtDie Garten- u. Naturfreunde Burkersdorf fahren am 8. Dezem-ber 2018 zu einem der schönsten und romantischsten Weih-nachtsmärkte Bayerns, zum Weihnachtsmarkt im Schloss Guteneck. Es sind noch einige wenige Sitzplätze im Bus frei. Interessierte melden sich bitte bei Irene Münch-Vogel, Tel. 09264 7846. Abfahrtzeit und Programm wird noch bekannt gegeben.

Gesangverein Liederkranz JohannisthalWirtshaussingenAm Freitag, den 23. November 2018 findet in der Gastwirt-schaft Horther unser erstes Wirtshaussingen statt.Beginn: 18.30 UhrAlle Freunde der Musik und des Singens sind herzlich eingeladen.

Musikverein JohannisthalHerbstkonzert in AuAm Samstag, den 17. November um 19.30 Uhr findet in der Schule in Au das Herbstkonzert des Musikvereins Johannisthal statt. Dazu wird herzlich eingeladen. Auch der Gesangverein Liederkranz Johannisthal bringt seinen besonderen Klang zu Gehör, um die Blasmusik aufzulockern und das Publikum zu erfreuen.Der Eintritt ist frei, für das leibliche Wohl wird gesorgt. Wir wür-den uns sehr freuen, wenn viele Interessierte den Schulsaal fül-len würden. Die Vereinsgemeinschaft Au und die beiden Musik-gruppen laden dazu herzlich ein.

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Küps - 17 - Nr. 23/2018

Einen begeisternden und dabei gemütlichen Konzert-Nachmit-tag boten die Akkordzithergruppe „Fingerspringer“ mit ihrem musikalischen Leiter Siggi Winkler und die beiden gemein-sam auftretenden Chöre vom „Evangelischen Kirchenchor „St. Jakobi“ Küps mit dem Gesangverein „Concordia“ Wildenberg unter der Leitung von Hella Klumpp. Getreu dem Motto „Sai-tenklänge - Volksgesänge“ bekamen die Zuhörer im vollbe-setzten Luthersaal zahlreiche einfühlsame Melodien sowie Volks- und Kirchenlieder geboten. Für die jeweiligen Auftritte gab es stets viel Beifall. Die Akkordzither-Gruppe „Fingersprin-ger“ in der Besetzung mit Renate und Heinrich Glaser (Lösau), den Unterrodachern Christine und Siggi Winkler (Gitarre), Bri-gitte Brückner (Kauerndorf) und Veronika Petrat (Küps) konn-ten neben ihren musischen Beiträgen auch mit zusätzlichem Solo-Gesang voll überzeugen. Selbst die Gäste summten einige Lieder mit. Somit waren alle mit eingebunden. Der Küp-ser Kirchenchor mit den Wildenberger Sängerinnen und Sän-gern hatten eine geballte Ausstrahlung, welche die Besucher in Staunen versetzte. Martin Appelt als Vorsitzender des Gesang-vereins „Concordia“ Wildenberg zeigte sich hoch erfreut über den gemeinsamen Auftritt mit dem evangelischen Kirchenchor Küps und sagte dazu „Musik verbindet“. Pfarrer Reinhold König würdigte am Rande der Veranstaltung Hella Klumpp für mittler-weile 40-jährige Tätigkeit als Dirigentin des Kirchenchores. Von Hella Klumpp wurde das Nachwuchsproblem angesprochen. Man suche dringend Aktive für Bass, Tenor, Sopran und Alt. Veronika Petrat nahm die Begrüßung vor und sprach am Ende den Dank an alle Mitwirkenden aus. Als geschickte Moderatorin fungierte Sandra Scheffler. Freiwillige Spenden gab es für den Kindergarten Sankt-Jakobistrolche. Dessen Elternbeirat sorgte sich für die Bewirtung.Bild und Text: Dieter Wolf

Hella Klump dirigiert Kirchenchor

Küps - Seit mittlerweile 40 Jahren ist Hella Klumpp die Dirigen-tin des evangelischen Kirchenchores „St. Jakobi“ in Küps. Hier-für dankte ihr Pfarrer Reinhold König herzlich und freute sich über das hohe Engagement der Jubilarin.

Erntedank im Altenpflegeheim „Sonnen-Blick“Am 12. Oktober fand im Gartenbereich des Altenpflegeheimes ein ökomenischer Erntedankgottesdienst unter Leitung von Pfarrer König (evangelische Kirche) und Dr. Pater Kray (kath. Kirche) statt. Der hauseigene „Sonnen-Blick“-Chor gestaltete den Gottesdienst unter der Leitung von Hella Klumpp musika-lisch mit Gesang. Das Erntedankfest ist ein fester und wichtiger Bestandteil für alle Bewohner, da dies in Ihrer christlichen Ver-gangenheit immer dazu gehörte Gott zu Danken.Im Rahmen dieses Festes wurde das neue Fahrzeug des Alten-pflegeheim „Sonnen-Blick“ feierlich eingeweiht. Die Bewohner freuen sich immer Ausflüge mit dem Bus zu machen oder zu örtlichen Veranstaltungen gefahren zu werden.

Obst- und Gartenbauverein SchmölzVorweihnachtliche FeierZu unserer vorweihnachtlichen Feier am Sonntag, den 2. Dezember um 14.30 Uhr laden wir hiermit recht herzlich ins Vereinsheim ein.Bei Kaffee, Kuchen und herzhafter Vesper wollen wir ein paar besinnliche Stunden miteinander verbringen.

Schlepper-Freunde Schmölz

Die Schlepperfreunde Schmölz laden ein zum

Schmölzer Schlepperadvent

- mit Christbaumverkauf - am 1. Dezember 2018

ab 09:00 Uhr auf dem Schmölzer Dorfplatz

Für weihnachtliches Flair sorgen Feuerstellen sowie süße und deftige Leckereien.

Zum Verkauf stehen echte Nordmanntannen aus dem Frankenwald in verschiedensten Größen. Für den näheren Umkreis bieten wir einen

kostenlosen Lieferservice, somit kommt der Baum auf Wunsch zu Ihnen nach Hause,

während Sie noch ein paar schöne Stunden auf dem Dorfplatz verbringen können.

Berichte

Konzert im Luthersaal

Einfühlsame Melodien und Lieder wurden von der Akkordzither-Gruppe „Fingerspringer“ geboten mit (von links) Brigitte Brück-ner, Christine Winkler, Siggi Winkler, Renate Glaser, Moderato-rin Sandra Scheffler, Heinrich Glaser und Veronika Petrat.

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Küps - 18 - Nr. 23/2018

Weitere Lobes- und Dankbeiträge kamen von Renate Wolf im Auftrage des Senioren-Treff, Heidi Schubert und Grete Michel vom Helferteam.Inge Büttner dankte gerührt für die jeweiligen Ehrungen und sagte, dass sie ihre Arbeit immer sehr gerne und im Namen der Kirche gläubig getan habe. Ein besonderes Lob galt ihrem Hel-ferteam, allen Mitwirkenden, den Gönnern und Sponsoren sowie dem ehemaligen Pfarrer Josef Fischer und Pater Maximilian Kray für die stetige Unterstützung. Ihre Mithilfe bot Inge Büttner einem Nachfolger beziehungsweise Nachfolgerin an. „Denn geistig bin ich noch fit“, lauteten ihre Abschlussworte. Gemeinsam sang man das Lied „Auf Wiederseh´n, ihr Freunde mein“.Foto und Text: Dieter Wolf

Kerzenscheinabend beim Team FfF (Frauen für Frauen)

In dieser Woche feierte der Koordinationskreis in Kronach 100 Jahre Frauenwahlrecht, da der 12. November als dessen Geburtsstunde gilt.Bereits Ende Oktober wurde das Ereignis in Küps im Luthersaal gefeiert. Das Team „Frauen für Frauen“ hatte zu einem „Abend bei Kerzenschein“ Dekanin Dorothea Richter eingeladen mit dem Thema „Von der Richterin Debora 1100 v. Chr. bis zum Frauenwahlrecht 1918“. Viele Frauen aus dem südlichen Land-kreis waren gekommen, um nach einem Glas Sekt zur Begrü-ßung an den liebevoll herbstlich geschmückten Tischen Platz zu nehmen und sich an dem reichhaltigen Büffet - aus eigener Herstellung von den 8 Frauen und einiger Helferinnen - verwöh-nen zu lassen.Dekanin Richter stellte dann Debora (der Name bedeutet Biene) vor, über die im Buch der Richter im AT als einziger Richterin berichtet wird. Von Gott dazu berufen, war sie bereit, ein Amt zu übernehmen, das damals überhaupt nicht zur Rolle der Frau passte.Die Referentin streifte weitere starke Frauen der Geschichte, um zu dem langen Kampf um das Wahlrecht der Frauen zu kom-men. Hier stellte sie Marie Juchacz, die Gründerin der Arbeiter-wohlfahrt und die oft verkannte Clara Zetkin vor. Sie warf auch einen Blick auf die „Mütter des Grundgesetzes“ Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel, um dann zur Gleichstellung von Frauen in der evangelischen Kirche zu kommen. In der Diskussion wurde festgestellt, dass es weibli-che Kirchenvorstände schon in den zwanziger Jahren sehr ver-einzelt gab, in Küps in dieses Amt wohl Ende der 60-iger Jahre Brigitte Grünberg als erste Frau gewählt wurde. 1990 wurde in Münchberg die erste Dekanin in Bayern berufen und erst fünf Jahre später die zweite, nämlich in Kronach Dorothea Richter.

Porzellanbörse in Küps boomt weiterPorzellankönigin Simone Schick besuchte zusammen mit dem Küpser Bürgermeister Bernd Rebhan die Porzellanbörse in der Turn- und Festhalle Küps. Über den Besuch sowie den riesigen Zuspruch freuten sich Ursula Eberle-Berlips, Vorsitzende der gastgebenden Frauen-Union Küps, und Organisationsleiterin Monika Fischer (rechts).

Mit Gottes Segen soll dieses Fahrzeug allzeit sicher und Unfall-frei unterwegs sein.

Verabschiedung von Inge Büttner

Würdevoll wurde Inge Büttner vom ökumenischen Seniorentreff Küps nach 30-jähriger Tätigkeit als Leiterin verabschiedet. Im Bild (vorne, sitzend) Inge Büttner und dahinter (von links): Pater Maximilian Kray, sowie das Helfer-Team mit Bettina Langer, Heidi Schubert, Christine Kotschenreuther, Sabine Eckert, Ger-linde Sokol und Grete Michel.Nach drei Jahrzehnten als „Chefin“ des ökumenischen Senio-rentreffs der katholischen Pfarrei „Sankt Elisabeth“ wurde die 89-jährige Inge Büttner im feierlichen Rahmen in dieser Funk-tion würdevoll verabschiedet.Franziskaner-Pater Maximilian Kray konnte im großen Saal des Pfarrzentrums Küps an der Bamberger Straße viele Besucher willkommen heißen und lobte die großartige Arbeit der Seni-oren-Leiterin. Inge Büttner hatte in den 30 Jahren mit ihrem Helferteam vielfältige Veranstaltungen organisiert und durch-geführt. Dazu gehörten unter anderem: mehrtägige Busrei-sen, Tagesausflüge, allmonatliche Treffen mit Vorträgen von Fachreferenten, Theateraufführungen, Weihnachtsfeiern und Faschingsveranstaltungen. Als Weiteres gratulierte Inge Bütt-ner den Senioren bei runden Geburtstagen, besuchte Kranke und Hilfsbedürftige, hielt Gebetsstunden in Alten- beziehungs-weise Pflegeheimen und war viele Jahre Pfarrgemeinderä-tin sowie Lektorin. Als Dank überreichte der Pater zusammen mit Petra Kestel von der Kirchenverwaltung und der Mesnerin sowie Pfarrgemeinderatsmitglied Sabine Eckert als Geschenk ein gerahmtes Bild von der St. Elisabeth-Kirche und Blumen.Musikalisch umrahmt wurde die Feier von Veronika Petrat und Reinhard Nassel. Veronika Petrat konnte mit ihren gereimten Versen über die Arbeit von Inge Büttner stark beeindrucken. Gleichfalls war ihr Abschiedslied mit den eingespielten Kir-chenglocken rührend. Der Refrain lautete jeweils: „Inge wir danken dir“ und alle sangen mit.

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Küps - 19 - Nr. 23/2018

Dabei bedankte sich Dirigentin Nadine Wegner auch bei den diesjährigen Lehrgangsabsolventen Philipp Weiß, Felix Gräbner, Max Feldtmann (jeweils Silber), sowie Hannah Kelle (Bronze). Weiter ging es dann im Programm mit der Polka „Von Freund zu Freund“. Nach der „Südböhmischen Polka“ ertönte dann zum Abschluss des Konzertes „Weus`d a Herz hast wie a Bergwerk“ von Reinhard Fendrich. Auch in diesem Jahr tra-ten wieder Musiker und Sänger zusammen auf die Bühne und trugen gemeinsam die „Hymne an die Freundschaft“ vor. Nach zahlreichen Zugaben endete dann das wunderschöne Konzert unter dem großen Applaus der anwesenden Zuhörer.

Obst- und Gartenbauverein OberlangenstadtJahresabschlussfeier

Bei der Jahresabschlussfeier im SSV-Sportheim konnte Vor-stand Uwe Hofmann die Preisträger des örtlichen Blumen-schmuckwettbewerbes auszeichnen: Gert Schultheiß, Helmut Martin, Doris Walcher, Cornelie Vombrock, Frieda Bauer, Kers-tin Ströhlein, Gudrun Nimtz, Christa Grieshammer, Elisabeth Backer und Helga Hofmann. Einen Sonderpreis hatte die Jury Marianne Mäder zugedacht.

TSV Schmölz 1920 e.V.Schmölzer Faustballer in U16-Landesauswahl

2. Reihe 2. v. l. Leon Schirmer, links davon der Welt und Euro-pameister Fabian Sagstetter Als erster Faustballer des TV Schmölz ist Leon Schirmer in die U16-Auswahl des Landesverbands Bayern berufen worden. Dort wird er vom zweifachen Weltmeister, sowie dreifachen Europameister Fabian Sagstetter betreut.

Für die Flüchtlingshilfe Kronach bot Franz-Josef Förster, für die Regens-Wagner-Stiftung Katja Hartfil (von links) ererbte Schätze aus weißem Gold zum Verkauf an.Als „Porzellanmarkt mit besonderem Wohlfühlcharakter“ hatte sich eine Ausstellerin lobend über das Organisationsteam geäußert. Der Dank der Vorsitzenden Eberle-Berlips galt dem starken Team, das die aufwändige Vorarbeit sowie die Bewir-tung ehrenamtlich übernommen hatte, allen voran Hauptorga-nisatorin Monika Fischer und Küchenchefin Silvia Meyer. Im kommenden Jahr wird die Börse, übrigens dann schon zum zehnten Mal, am 9. November stattfinden.

Musikverein JohannisthalHerbstkonzert des Musikvereins Johannisthal

Das diesjährige Herbstkonzert des Musikverein Johannisthal fand unter dem Motto „Best of & more“ statt. Dabei zeigten die Musikerinnen, Musiker und Sänger des Liederkranzes wieder einmal ihr ganzes Können. Zum Konzertbeginn erklangen häu-fig wechselnde Stimmungen mit „A little Opening“ von Thiemo Kraas. Vorsitzender Steffen Wegner begrüßte zunächst die zahlreichen Gäste. Als nächstes spielten die Musiker unter der Leitung ihrer Dirigentin Nadine Wegner das moderne Inter-mezzo „Der Komet“ von Kurt Gäble. Im Anschluss folgte das Medley „Abba Gold“ mit Hits wie Dancing Queen oder auch Fernando, dargeboten von den Solisten Oliver Schneider und Max Feldtmann. Als Abwechslung zu den modernen Rhyth-men von Abba erklang nun ein Solo für Klarinetten in Form des „Fränkischen Schottisch“ von Walter Tuschla. Dirigiert von Sabrina Bechtel zeigte Nadine Wegner dann all ihr Talent an der Trompete als Solistin bei den „Silberfäden“ von Erwin Jahreis. Zum Abschluss des ersten Konzertteils versprühten die Musiker dann noch einmal Lebensfreude mit dem Marsch „Euphoria“ von Martin Scharnagl.Teil 2 begann dann mit den Sängern des „Liederkranzes Johannisthal“ die das Publikum mit Stücken wie „Willkommen“, oder auch „Aber dich, gibt`s nur einmal für mich“ begeisterten. Dabei zeigte sich wieder einmal, dass nicht die Masse an Sän-gern, sondern die Qualität der Sänger ausschlaggebend ist.„Salemonia“ hieß dann der Konzertmarsch von Kurt Gäble. Im nächsten Stück „Music“ von Norbert Studnitzky konnte sich dann auch Felix Gräbner als Solist auszeichnen.

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Küps - 20 - Nr. 23/2018

Bereits am ersten Spieltag des Jürgen-Wegner-Pokals in Veits-bronn Anfang September konnte sich die junge Mannschaft der Landesauswahl auf sich aufmerksam machen. Die U16-Mann-schaft mit Leon Schirmer errang drei Siege und ein Remis. Trotz Punktgleichheit mit der schwäbischen Auswahl, konnte sich die bayerische Mannschaft aufgrund eines besseren Ball-verhältnisses direkt für das Pokalfinale qualifizieren. Im finalen Endspiel zwischen Bayern und Schleswig-Holstein gewannen Leon Schirmer und seine Mitspieler überlegen.Foto und Bericht: TV Schmölz, Melanie Habelitz

Siedlergemeinschaft TüschnitzJahreshauptversammlung

Das Bild zeigt die neue Vorstandschaft von links Werner Weber, Anita Krause, Bürgermeister Bernd Rebhan, Albert Kapler, Bir-gitt Koch, Sven Renner, Sonja Engelhardt, Rudi Koch, Brun-hilde Müller, Ramona BüttnerDie Siedlergemeinschaft Tüschnitz hatte vor kurzem ihre Jah-reshauptversammlung. Bei dieser wurden die verschiedenen Aktivitäten (Fahrten, Veranstaltungen) gewürdigt. Ein beson-derer Dank galt dem Kassier Rainer Wich und Beisitzerin Birgit Fischer, diese stellten sich nach längerer Zeit in der Vorstand-schaft nicht zur Wiederwahl zur Verfügung. Die Wahl der neuen Vorstandschaft wurde von Bürgermeister Bernd Rebhan gelei-tet und brachte folgendes Ergebnis:1. Vorstand Werner Weber, 2. Vorstand Sonja Engelhardt, Kassier Sven Renner, Schriftführerin Ramona Büttner, Beisit-zer Albert Kapler, Birgitt Koch, Rudi Koch, Anita Krause, Lei-terin der Frauengruppe Brunhilde Müller, Stellvertreterin Birgitt Koch, Kassenprüfer Herbert Müller, Manfred Pauli.

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