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Leitfaden Smart Cities Demo 8. Ausschreibung Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Mai 2016 – Version 2.0

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LeitfadenSmart Cities Demo8. AusschreibungEine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Wien, Mai 2016 – Version 2.0

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung2

Inhalt

Vorwort 1

1.0 Das Wichtigste in Kürze 2

2.0 Ausrichtung und Ziele des Programms 62.1 Programmstrategie 62.2 Programmziele 62.3 Thematische Schwerpunkte der 8. Ausschreibung 7

3.0 Mögliche Projekttypen im Rahmen der 8. Ausschreibung 93.1 Smart-City-Einstiegsprojekte 93.2 Smart-City-Demoprojekte 10

3.2.1 Wahl des geeigneten Instruments für Smart-City-Demoprojekte 11

4.0 Administrative Hinweise zur Ausschreibung 134.1 Zielgruppe 134.2 Ausschreibungsdokumente 134.3 Rechtsgrundlage 144.4 Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting 144.5 Anrechnung als Endenergieverbrauchseinsparung (Bundes-Energieeffizienzgesetz) 154.6 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage 15

5.0 Open Access 16

6.0 Kontakte und Beratung 17

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 1

Theresia VogelGeschäftsführerin Klima- und Energiefonds

Ingmar HöbarthGeschäftsführer Klima- und Energiefonds

Vorwort

Seit 2010 unterstützt der Klima- und Energiefonds im Rahmen der Smart-Cities-Initiative österreichische Städte undStadtregionen auf ihrem Weg zur smarten Stadtentwicklung. Dieses Thema findet auch auf internationaler Ebeneein breites Echo – Beweis dafür war nicht zuletzt die Urban Future Global Conference: Vom 2. bis 3. März 2016trafen mehr als 200 Speaker und 1.600 City Changers aus 51 Ländern in Graz zusammen, um gemeinsam über diePerspektiven der nachhaltigen Stadtentwicklung zu reflektieren und ihr Know-how in Bezug auf zukunftsfähige urbane Praktiken auszutauschen.

Unter dem Credo, dass smarte Stadtplanung und -entwicklung offene Diskussionsräume und die Beteiligung viel-fältiger Akteure braucht, wurden die Smart Cities Days 20161 in diese Konferenz integriert. Dem Leitmotiv „Explore –Exchange – Experiment“ folgend, konnte der Klima- und Energiefonds seinen rund 200 Gästen ein abwechslungs-reiches Programm anbieten. Die Diskussionen im OPEN-SPACE-Format haben Interessierte aus den BereichenWissenschaft, öffentliche Verwaltung, Kunst und Kultur, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammengebracht, diegemeinsam über Innovationen, die im alltäglichen Leben zur Steigerung der urbanen Lebensqualität beitragenkönnen, nachgedacht haben. Das Fazit, das auch für unsere Umsetzungsprojekte Geltung besitzt: Die innovativstenLösungen entstehen im offenen Dialog, aus den vielfältigen Sichtweisen und unter Rücksichtnahme aller Beteiligten.

Durch ein interaktives und spielerisches Eintauchen in die Praxis der smarten Stadt(teil)entwicklung hat der Klima-und Energiefonds in Kooperation mit dem Team des Stadtlabors Graz die smarte Landeshauptstadt hautnah erlebbargemacht: Die drei EXKURSIONEN in den Quartieren Waagner-Biro, Reininghaus, Lend und Gries haben gezeigt,dass die Begeisterung, sich mit zukunftsrelevanten urbanen Themen auseinanderzusetzen, die unterschiedlichstenAkteure wie StadtplanerInnen, ArchitektInnen, KünstlerInnen, VerwaltungsvertreterInnen, lokale und regionaleUnternehmen und nicht zuletzt BürgerInnen verbindet.

Der Programmpunkt PROJEKT X-CHANGE wurde als offener Dialog zwischen den Communitys der ProgrammeSmart Cities Demo des Klima- und Energiefonds und Stadt der Zukunft des bmvit gestaltet. Die inhaltlichen Aspekte reichten von den Konflikt- und Synergiepotenzialen nutzungsdurchmischter Quartiere über klima- undenergierelevante Instrumente der Raumplanung bis hin zur Entwicklung geeigneter quantitativer und vor allemqualitativer Smart-City-Indikatoren.

Wir sind der festen Überzeugung, dass österreichische Städte und Stadtregionen das Potenzial haben, sich mit Hilfeunserer Förderungen auch auf internationaler Ebene zu positionieren. Um weitere innovative Lösungsansätze instädtischen Testbeds zu initiieren, laden wir Sie ein, Ihre Einstiegs- und Umsetzungsprojekte einzureichen! Im Rahmender 8. Ausschreibung setzen wir einen Akzent explizit auf innovative Lösungen im Bereich dezentraler urbanerEnergieproduktion, -speicherung und -versorgung. Der Schwerpunkt „ Innovative Energiespeicher-Lösungen fürStadtquartiere/urbane Regionen“ adressiert sowohl Unternehmen als auch private Haushalte, die in einer intelli-genten Stadt vom reinen Consumer zum Prosumer werden können.

Wir freuen uns auf Ihre smarten Projektideen!

1) Die Smart Cities Days 2016 sind als Kooperation zwischen dem Klima- und Energiefonds und dem bmvit organisiert worden.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung2

2010 startete der Klima- und Energiefonds europaweitals erster Fördergeber seine Smart-Cities-Initiative. Sie ist auf die Entwicklung von Strategien, Technologienund Lösungen ausgerichtet, welche Städten und ihrenBewohnerInnen den Übergang zu einer energieeffizien-ten, klimaverträglichen und leistbaren Lebensweise er-möglicht. Ziel ist neben der Erhöhung der individuellenLebensqualität auch die Attraktivierung des Wirtschafts-standortes Österreich.

In den bisher sieben Ausschreibungen lag der Fokusauf Visionsentwicklung und Unterstützung umfassenderstädtischer Demonstrations- und Umsetzungsprojekte,die Österreichs Städte als Testbed nutzen, um hiertechnische und soziale Innovationen intelligent ein -zusetzen und zu kombinieren.

Ausgeschriebene HandlungsfelderEs werden die Handlungsfelder Gebäude, Energie,kommunale Ver- und Entsorgung, urbane Mobilität,Kommunikation & Information sowie Grün- und Frei-raum adressiert. Jedes Projektvorhaben muss in einemräumlichen Bezugsgebiet mindestens zwei dieser Be-reiche abdecken.

Ausgeschriebene SchwerpunkteIn der gegenständlichen Ausschreibung werden Ein-stiegs- und Demoprojekte innerhalb der folgenden thematischen Schwerpunkte gesucht:1. Smarte Modernisierung im (öko)sozialen Wohnbau 2. Smarte Nutzung von Industriestandorten, Gewerbe-

gebieten, Brach- und Leerstandsflächen3. Innovative Energiespeicher-Lösungen für Stadt-

quartiere/urbane Regionen4. Stadtoasen – smarte Grün- und Freiraumgestaltung

im urbanen Raum5. Themenoffene Projektideen, sofern sie die inhalt -

lichen Anforderungen erfüllen und den Programm-zielen entsprechen.

Budget & Programm-FristenIm Rahmen der 8. Ausschreibung des Programms„Smart Cities Demo“ stehen in Summe rund 5 Mio. Eurozur Verfügung. Davon wird als indikatives Budget für Son-dierungen eine Obergrenze von 2 Mio. Euro festgesetzt.

Die Ausschreibung startet am 25.05.2016, die Ein-reichfrist für Einstiegs- und Demoprojekte aller ausge-schriebenen Instrumente endet am 21.09.2016. DieJuryentscheidung ist für November 2016 geplant, miteiner Entscheidung durch das Präsidium des Klima- undEnergiefonds wird noch im Dezember 2016 gerechnet.

1.0 Das Wichtigste in Kürze

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 3

Projekttyp im Rahmen des Programms

Einreichfrist

1 Modernisierung im (öko)sozialen Wohnbau

2 Nutzung von Industriestandorten,Gewerbegebieten, Brach- und Leerstandsflächen

3 Innovative Energiespeicher-Lösungen

4 Stadtoasen

5 Themenoffene Projektideen

Maximale Gesamtförderung pro Projekt in Euro

Maximal beantragbare F&E-Förderung in Euro

Förderquote

Projektlaufzeit

Kooperationserfordernis

Antragssprache

FFG

Klima- und Energiefonds

Sondierung2Vorstudie für F&E-Projekt

X

X

X

X

X

www.ffg.at/Sondierung

www.ffg.at/Koopera- tives-FuE-Projekt

www.ffg.at/Leitprojekt

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

200.000

200.000

50 % bis 80 %

max. 1 Jahr

ja

Deutsch

3,5 Mio.4

100.000 bis 2 Mio.

35 % bis 60 %

2 bis max. 3 Jahre

ja

Deutsch

5 Mio.4

ab 2 Mio.

35 % bis 85 %

2 bis max. 4 Jahre

ja

Deutsch

Kooperatives F&E-Projekt3

LeitprojektStrategisches kooperatives

F&E-Projekt ab 2 Mio. Euro Förderung

Smart-City-Einstiegsprojekt

Smart-City-Demoprojekt

25.05.2016–21.09.2016

Zuordnung von Instrumenten zu Ausschreibungsschwerpunkten

Instrumente

Eckdaten der Förderinstrumente

Informationen im Web

www.klimafonds.gv.atwww.smartcities.at

Ausgeschriebene Instrumente und Förderintensität

2) In allen Ausschreibungsschwerpunkten sind im Rahmen des Instruments „Sondierung“ nur kooperative Projektvorhaben zulässig. Für Sondierungenwird eine Obergrenze von 2 Mio. Euro als indikatives Budget festgesetzt.

3) In allen Ausschreibungsschwerpunkten sind im Rahmen des Instruments „Kooperatives F&E-Projekt“ nur Projekte der Experimentellen Entwicklungzulässig. Die minimale Projektdauer beträgt 2 Jahre.

4) Inkl. allfälliger ergänzender UFI-Förderung durch die KPC.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung4

Fristen für Einreichung & Beratung

Es wird allen an einer Einreichung Interessiertenempfohlen, das Beratungsangebot zeitgerecht vorAntragstellung in Anspruch zu nehmen, unab-hängig davon, in welchem Instrument bzw. zuwelchem Ausschreibungsschwerpunkt eine Ein-reichung erfolgen soll.

Vor Einreichung ist die Registrierung zur Erlangungder Klimafondsnummer unter folgendem Link er-forderlich: www.klimafonds.gv.at/foerderungen/klimafondsnummer-beantragen

Die Einreichung eines Leitprojekts erfordert entspre-chend dem Leitfaden für dieses Förderinstrument zurAbklärung der Anforderungen und Vorgaben ein ver-pflichtendes Vorgespräch mit dem Fördergeldgeberund der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis spätestens 19.08.2016.

Die Einreichung ist ausschließlich via eCall(https://ecall.ffg.at) bei der Österreichischen For-schungsförderungsgesellschaft (FFG) möglich undhat vollständig und rechtzeitig bis zum 21.09.2016,12:00 Uhr, zu erfolgen. Eine spätere Einreichung(nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt undführt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekt-einreichung entsprechend den Konditionen undKriterien des jeweiligen Förderinstruments (vgl.Tabelle mit Ausschreibungsdokumenten imPunkt 4.2) nicht erfüllt und handelt es sich umnichtbehebbare Mängel, wird das Förderansuchenbei der Formalprüfung aufgrund der erforder -lichen Gleichbehandlung aller Förderansuchenausnahmslos aus dem weiteren Verfahren aus-geschieden und formal abgelehnt!

Informationen und BeratungÖsterreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)E-Mail: [email protected]

Informationen und Beratung Investitionsanteil Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)E-Mail: [email protected]

Details zum Beratungsangebot siehe Kapitel 6!

Abgrenzung der Programme „Stadt der Zukunft“und „Smart Cities Demo“

Die nebenstehende Übersicht veranschaulicht Gemein-samkeiten und Unterschiede zwischen dem vorliegen-den Programm „ Smart Cities Demo“ des Klima- undEnergiefonds und dem Forschungs- und Technologie-programm „Stadt der Zukunft“ des bmvit.

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Systemanspruch

Primäre Zielgruppen

Programmausrichtung

Programmziele

Themenschwerpunkte/ Fokussierung

Stadt der Zukunft

Fokussierung auf Gebäude- und Ener-gietechnologien5 oder technologischeTeilsysteme sowie die Entwicklung vonPlanungs- und Prozessentwicklungs-beiträgen als Input für Smart-Cities-Entwicklungen.

Technologieakteure und Forschungs-institutionen. Fallweise Kooperationenmit Kommunen möglich.

Ausrichtung auf Entwicklung neuerTechnologien, technischer Systemeund Dienstleistungen. Im Mittelpunktstehen Quartiere und Stadtteile. Fürausgewählte Systemfragen kann auchdie ganze Stadt betrachtet werden.

Ziel 1: Beitrag zur Entwicklung resi-lienter Städte und Stadtteile mit hoherRessourcen- und Energieeffizienz,verstärkter Nutzung erneuerbarerEnergieträger sowie hoher Lebens-qualität.Ziel 2: Beitrag zur Optimierung undAnpassung der städtischen Infrastruk-tur und zur Erweiterung des städti-schen Dienstleistungsangebots vordem Hintergrund fortschreitender Urbanisierung und erforderlicher Ressourcen- und Energieeffizienz.Ziel 3: Aufbau und Absicherung derTechnologieführerschaft bzw. Stärkungder internationalen Wettbewerbsfähig-keit österreichischer Unternehmenund Forschungsinstitute auf dem Ge-biet intelligenter Energielösungen fürGebäude und Städte.

Thematische Fokussierung auf ener-gieorientierte Stadtplanung, Entwick-lung innovativer Geschäftsmodelle,Optimierung und Modernisierung vonGebäuden, Gebäudeverbänden undQuartieren, Demonstration von gebäu-debezogenen Technologien und Ent-wicklung von Technologien für urbaneEnergiesysteme. Darüber hinaus wer-den spezifische F&E-Dienstleistungenausgeschrieben.

Smart Cities Demo

Keine Teilsysteme und Einzeltechno -logien, sondern Fokussierung auf umfassende, ganzheitliche Ansätze,Strategien und Demonstrationen, dieeinen hohen Grad an Multiplizierbar-keit aufweisen.

Städte und Akteure im Zusammenhangmit Einstiegs- und Umsetzungsprojek-ten. Weitere Kooperationen möglich.

Klare Ausrichtung auf Umsetzung inösterreichischen Städten und Regionensowie Community Building und Vernet-zung der beteiligten Akteure.

Umsetzungsprojekte müssen den folgen-den Programmzielen gerecht werden:

1. Stadt(region) muss als Testbed genutzt werden.

2. Optimierung von Einzelsystem/-lösung muss erreicht werden,indem technische und soziale Sys-teme als Gesamtsystem betrachtetund durch Interaktion und Vernetzungeinzelner Komponenten, Lösungen,Technologien etc. optimiert werden.

3. Mehrwert gegenüber Einzelsystem/-lösung ist zu generieren, neueKonzepte sozialer Innovation sollen eingesetzt werden.

Als miteinander zu verbindende rele-vante Handlungsfelder werden Ge-bäude, Energie, Ver- und Entsorgung,urbane Mobilität, Information undKommunikation sowie Grün- und Freiraum angesehen.

Außerdem gelten die thematischenSchwerpunkte der jeweiligen Aus-schreibung.

5) Sofern nicht im Energieforschungsprogramm des Klima- und Energiefonds abgedeckt.

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2.0 Ausrichtung und Ziele des Programms

2.1 Programmstrategie

Die Vision des Klima- und Energiefonds für die Smart-Cities-Initiative mit ihren jährlichen Ausschreibungenist die erstmalige Umsetzung einer Smart City odereiner Smart Urban Region, in der technische und sozialeInnovationen intelligent eingesetzt und kombiniert wer-den, um die Lebensqualität künftiger Generationen zuerhalten bzw. zu optimieren. Ein Stadtteil bzw. -quartier,eine Siedlung oder eine urbane Region in Österreichsoll durch den Einsatz intelligenter grüner Techno -logien in Kombination mit sozialen Innovationen zueiner „Zero Emission City“ oder „Zero Emission UrbanRegion“ werden.

In diesem Zusammenhang sind alle vom Klima- undEnergiefonds geförderten Maßnahmen auf die Verwirk-lichung einer nachhaltigen Energieversorgung im städtischen Kontext, d. h. auf die Steigerung der Ener-gieeffizienz, die Erhöhung des Anteils erneuerbarerEnergieträger sowie auf die Reduktion der Treib-hausgasemissionen auszurichten. Mit ihren Förder -angeboten zielt die Smart-Cities-Initiative auf diemittelfristige Umsetzung von groß angelegten Demonstrationsprojekten in ganz Österreich ab.

Um im Sinne des Klima- und Energiefonds den Trans-formationsprozess einer Stadt/Region in eine SmartCity/Smart Urban Region einzuleiten, werden die Hand-lungsfelder Gebäude, Energie, kommunale Ver- undEntsorgung, urbane Mobilität6, Kommunikation & In-formation sowie Grün- und Freiraum – nach Möglich-keit in Kombination mit dem Querschnittsthema sozialeInnovation – adressiert. Jedes Projektvorhaben muss ineinem räumlichen Bezugsgebiet mindestens 2 dieserBereiche abdecken.

Die Smart-Cities-Initiative schafft Innovation über denStand der Technik hinaus durch die Verschränkung derverschiedenen Infrastrukturebenen entlang der zuvorbeschriebenen Handlungsfelder. Diese Verschränkunghat sich in den Ergebnissen der Projekte abzubilden:Erkenntnisse aus einzelnen Themenbereichen sind

miteinander synergetisch zu verbinden, sodass für dasstädtische System ein Mehrwert gegenüber technischenEinzellösungen entstehen kann. Die Verschränkungumfasst nicht nur die thematische Ebene, sondern istauch auf die beteiligten Akteure (städtische Dienstleisterwie u. a. Ver- und Entsorgungsbetriebe, EVU, Betreibervon Mobilitätsinfrastruktur etc.) und NutzerInnen (Be-wohnerInnen, VerkehrsteilnehmerInnen, Energiever-braucherInnen aus dem Privatbereich sowie Gewerbeund Industrie u. dgl.) anzuwenden.

Die mehrjährige Smart-Cities-Initiative7 des Klima- undEnergiefonds ist strategisch klar auf Umsetzungen aus-gerichtet. Weitgehend beforschte Technologien und er-probte Methoden werden in Stadtteilen oder -quartierenbzw. innerhalb von Siedlungen oder urbanen Regionen inintegrativer Weise zur Umsetzung gebracht. Auf die the-matische Offenheit hinsichtlich der Wahl der Technologienund Methoden wird dabei Wert gelegt. Durch das Kombi-nieren von Fragestellungen, die Einbeziehung verschiede-ner Akteure und NutzerInnen sowie die Anforderung nachSkalierbarkeit und Multiplizierbarkeit in einem städti-schen Umfeld ergeben sich so neuartige Fragestellungenfür angewandte Forschung und Erst implementierungen.

Eingereichte Maßnahmenbündel sollen nicht nur imNeubau, sondern vor allem im Bestand umgesetztwerden und auf spezielle Herausforderungen urbanerBallungsräume, wie auf innovative Wohn- und Mobili-tätskonzepte, Zwischennutzungen, Leerstand, Nutzungvon Brachflächen und Ähnliches, eingehen.

2.2 Programmziele

Alle Programmziele beruhen auf der grundlegendenAusrichtung des Klima- und Energiefonds und sindim urbanen Kontext umzusetzen. Die relevantenHandlungsfelder Gebäude, Energie, kommunale Ver-und Entsorgung, urbane Mobilität, Kommunikation& Information sowie Grün- und Freiraum sind nachMöglichkeit mit dem Querschnittsthema soziale In-novation zu kombinieren.

Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung6

6) Im Sinne von „Smart Cities Demo“ sollte der Schwerpunkt auf die groß angelegte und integrierte Demonstration von innovativen Lösungsansätzenim Mobilitäts- und Verkehrsbereich, eingebettet in andere Handlungsfelder, gelegt werden. Spezifische Innovationen im Verkehrs- und Mobilitäts -bereich sind somit für sich explizit nicht Bestandteil der Ausschreibung.

7) Von 2010 bis Mitte 2013 unter dem Programmtitel „Smart Energy Demo – FIT for SET“ bzw. „Smart Cities – FIT for SET“.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 7

1. Stadt(region) als Testbed nutzen:Intelligente, vernetzte und integrierte Lösungenentlang der Handlungsfelder werden im urbanenRaum modellhaft erprobt, beobachtet, weiterent -wickelt und anhand von Zielindikatoren evaluiert.

2. Optimierung von Einzelsystem/-lösung erreichen: Durch die Interaktion und Vernetzung einzelnerKomponenten, Lösungen, Technologien, Methodenetc. wird deren Zusammenwirken im Gesamtsys-tem in einer neuartigen Qualität ermöglicht undeine bedarfsorientierte Optimierung für urbane Akteure und NutzerInnen erreicht.

3. Mehrwert gegenüber Einzelsystem/-lösung generieren: Smarte Systeme/Lösungen/Methoden generierenüber die Bündelung und Definition von Schnittstel-len einen Mehrwert – strukturell, organisatorisch,technisch, prozessseitig, methodisch usw.

2.3 Thematische Schwerpunkte der 8. Ausschreibung

Schwerpunkt 1: Smarte Modernisierung im (öko)sozialen WohnbauIm Fokus stehen Fragestellungen bzw. Umsetzungenvon Maßnahmen, bei denen Gebäude im Kontext ihresStandortes und der Infrastrukturnetze (soziale undtechnische Infrastruktur bzw. Verkehrsinfrastruktur)begriffen werden. Der Ansatzpunkt ist jedoch nicht inerster Linie das „ smarte Gebäude“ , sondern „ smartesWohnen in der Smart City“ , also eine Betrachtung unterEinbeziehung mehrerer Handlungsfelder im Sinne dergegenständlichen Ausschreibung.

Maßnahmen in Richtung (öko)sozialer Wohnversorgungkönnen beispielsweise als Teilbereiche aufweisen:

• an Lebensstile und Standortspezifika angepasstesDesign von Sanierungsmaßnahmen

• gezielte Sanierungen für bestimmte Bevölkerungs-gruppen (Ältere, AlleinerzieherInnen, generationen-übergreifende und/oder alternative Wohnkonzepte u.dgl.; dies betrifft Wohnungszuschnitte, Ausstattung,Extrafeatures wie Kinderbetreuung, Mobilitätsange-bote, Genderthemen etc.)

• multioptionale Mobilitätslösungen• Steigerung des Freizeitwerts des Wohnumfeldes• neue Geschäfts- und Finanzierungsmodelle für

smarte Services und Einrichtungen im Wohnumfeld(z. B. spezielle Formen von Contracting, Share-Eco-nomy-Angebote, BürgerInnenbeteiligungsmodelle,Crowdfunding-Initiativen u. dgl.)

Schwerpunkt 2: Smarte Nutzung von Industriestand-orten, Gewerbegebieten, Brach- und Leerstands -flächenDieser Schwerpunkt zielt auf bestehende oder in Pla-nung befindliche Industrie- und Gewerbegebiete ab, dieinnerhalb des städtischen Ballungsraums oder anStadträndern bzw. in Stadtregionen liegen und durchdie Anwendung smarter Energietechnologien sowie vonEnergiemanagement zunehmend in der Lage sind, als„Prosumer“ im urbanen Kontext zu fungieren, indemsie ihren eigenen Energiebedarf effizient und vermehrtdurch nachhaltige Energiequellen decken und produ-zierte Energieüberschüsse für die Nutzung im städti-schen Umfeld bereitstellen.

In Demoprojekten ist es das Ziel, ausgehend von einemkonkreten Industrie- und Gewerbestandort durch eineverstärkte Interaktion zwischen Wohnen, Mobilität, Ver-und Entsorgung etc. im lokalen, städtischen Umfeld Synergien zu nutzen und eine systemische Optimierungin der urbanen (dezentralen) Energieversorgung zu rea-lisieren.

In Ausweitung dieses Schwerpunktes werden gewerb-lich nicht länger genutzte Brach- und Leerstandsflächenangesprochen, die sich häufig in Zentrumslagen be -finden. Im Sinne einer optimierten Nutzung des Sied-lungsraums und einer nachhaltigen Stadtentwicklungkönnen Maßnahmen zur (Wieder-)Belebung vernach-lässigter gewerblich-industrieller Quartiere sowie inte-grierte Konzepte für Zwischen- oder Nachnutzungenunter Bezugnahme auf die Handlungsfelder des Pro-gramms ausgearbeitet und demonstriert werden.

Jedenfalls sind die relevanten Stakeholder und betroffe-nen Akteursgruppen der Stadt/Region bei der Umsetzungeinzubinden (z. B. Industrieunternehmen, Verbände,Energieversorger und Netzbetreiber, Stadtverwaltung,Investoren etc.). Auf vorhandene Planungs- und Strategie-konzepte auf Stadt(regions)ebene zu Energie-, Stadt-entwicklungs- oder Verkehrsthemen u. dgl. ist explizitBezug zu nehmen.

Schwerpunkt 3: Innovative Energiespeicher-Lösun-gen für Stadtquartiere/urbane RegionenEine wachsende Zahl von Haushalten und Unterneh-men betreibt in urbanen Ballungsräumen dezentraleAnlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren, dis-kontinuierlichen Quellen und wird so vom reinen Energiekonsumenten zum Prosumer, der über den Eigenverbrauch hinaus produzierte Energie in die lokalenNetze einspeist. Damit wird die Frage, wie der Ausgleichvon Energieerzeugung und -verbrauch im urbanenKontext funktionieren kann, für kommunale Energie-dienstleister immer wichtiger. Die intelligente Nutzung

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung8

von Strom- und Wärmespeichern setzt voraus, dasssie netzdienlich zum Einsatz kommen, indem sie u. a. Spitzenbelastungen ausgleichen, womit sich auch derAusbaubedarf der Netze deutlich begrenzen ließe.

Durch die Entwicklung leistungsfähiger Speichertechno-logien eröffnen sich für Stadtquartiere/urbane Regionenneue Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Ener-gien in Kombination mit einem gemeinsam genutztenStrom- bzw. Wärmespeicher. Die Idee des „ Quartier-speichers“ beruht auf der Zwischenspeicherung über-schüssigen Stroms aus unterschiedlichen lokalenErzeugungsanlagen. Für die Realisierung dieses Kon-zepts oder anderer innovativer Speicherlösungen imurbanen Zusammenhang gilt es, sowohl für Betreiberals auch für EndkundInnen technisch und wirtschaftlichattraktive Nutzungskonzepte zu ent wickeln und in Pilot-umsetzungen zu erproben. Sinkende Energieabsätzebei kommunalen Energiedienstleistern machen zudemneue Geschäfts- und Betreibermodelle erforderlich.

Sondierungsprojekte zu diesem Schwerpunkt ent -wickeln auf konkrete Stadtquartiere/urbane Regionenbezogene innovative Speicherlösungen unter Einbezie-hung der lokalen Energiedienstleister sowie der rele-vanten privaten und gewerblichen EndkundInnen-gruppen vor Ort.

Demoprojekte realisieren Pilotumsetzungen innovativerSpeicherlösungen in Stadtteilen und städtischen Ballungs-räumen und legen besonderes Augenmerk auf die Ab-stimmung von Betreiber- und EndkundInneninteressenbei der Erprobung neuartiger Geschäftsmodelle für diegemeinsame Speichernutzung im Stadtquartier.

Schwerpunkt 4: Stadtoasen – smarte Grün- und Frei-raumgestaltung im urbanen RaumWegen der großen lokalen Bevölkerungsdichte und deslokal hohen Energieverbrauchs besitzt das Stadtklimaeinen besonderen Stellenwert und muss auch vor demHintergrund des Klimawandels betrachtet werden. An-gesichts der zukünftig zu erwartenden klimatischen Ver-änderungen kommt insbesondere den stadtöko logischenFunktionen von urbanen Freiräumen (mikro-klimatischeEffekte, Wasserhaushalts- und Bodenschutzfunktionenetc.) eine zunehmende Bedeutung zu. In Städten mitgemäßigtem Klima besteht ein großes Adaptionspoten-zial, welches in stadtplanerische Umsetzungen und resiliente Systeme münden muss, um diesen Heraus-forderungen zu begegnen.8

Der Ausschreibungsschwerpunkt 4 spricht die smarteEinbindung und Anreicherung der Funktionalitäten vonGrün- und Freiräumen im Rahmen der Entwicklungeines smarten Stadtgebiets oder Quartiers an. Ausge-schrieben werden hier integrative und über den Stateof the Art hinausgehende Lösungen, die das Ziel derökologisch und sozial nachhaltigen Grün- und Freiraum-gestaltung mit (mindestens) 1 der anderen ausge-schriebenen Handlungsfelder kombinieren. Eineumfassende Einbindung relevanter Akteure und Nutze-rInnen bei der Entwicklung smarter Freiraum konzeptewird als zentrales Element einer möglichen nachfol-genden Projektumsetzung betrachtet. Ebenso relevantsind Fragestellungen zum Ausbau der sozialen Funk-tionen smart genutzter Grün- und Freiräume im städti-schen Gebiet (wie z. B. Kommunikationsangebote undTreffpunkte für unterschiedliche NutzerInnengruppen,Gemeinschaftsgärten u. dgl.), die im Wechselspiel mitdem verbauten Raum wesentlich zur Lebensqualität derBewohnerInnen im smarten Stadtquartier beitragenkönnen. Es wird erwartet, dass Projektvorschläge aufdie Erprobung und Umsetzung innovativer Maßnahmenunter aktiver Einbeziehung der angesprochenen Nutze-rInnenzielgruppen ausgerichtet sind.

Die Überwärmungsproblematik in Städten und diedamit notwendig werdenden Lösungsansätze stelleneine weitere Dimension innerhalb dieses Schwerpunktesdar: Gesucht werden erste Umsetzungen von Maßnah-men, die den Trends der langfristigen Veränderungendes Stadtklimas gerecht werden, aber auch auf dasAuftreten von Extremereignissen (Starkregenfälle, Hoch-wasser, Niedrigwasser, Dürre- und Hitzeereignisse)reagieren. Von besonderem Interesse sind hier Über -legungen zur Vermeidung von Hitzeinseln, Energie -einsparung durch Reduktion des Kühlungsbedarfs undEmissionsreduktion.

Schwerpunkt 5: Themenoffene ProjektideenVon den zuvor genannten Schwerpunkten abweichendethemenoffene Projektideen sind ebenso zur Einreichungeingeladen, sofern sie die inhaltlichen Anforderungenerfüllen und den Programmzielen entsprechen.

Bei Fragen betreffend die Zuordnung von Projektideenzu den Ausschreibungsschwerpunkten bzw. zur themen-offenen Einreichung kontaktieren Sie bitte das Pro-gramm-Management.

8) Forschungsprojekte, die sich mit Aspekten des Klimawandels, dessen Auswirkungen in Österreich und möglichen Anpassungsmaßnahmen auseinandersetzen, werden im Rahmen des „Austrian Climate Research Programme“ des Klima- und Energiefonds gefördert.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 9

3.0 Mögliche Projekttypen im Rahmen der 8. Ausschreibung

Es werden die Handlungsfelder Gebäude, Energie,kommunale Ver‐ und Entsorgung, urbane Mobili-tät, Kommunikation & Information sowie Grün‐ undFreiraum adressiert. Jedes Projektvorhaben muss ineinem räumlichen Bezugsgebiet mindestens 2 dieserBereiche abdecken. Diese Anforderung gilt unabhän-gig vom eingereichten Instrument.

Synergien mit laufenden oder abgeschlossenen(Forschungs‐)Projekten sind explizit erwünscht undsollen transparent dargestellt werden.

Ebenfalls wünschenswert ist die explizite Bezugnahmeauf vorliegende Anforderungen bzw. Ergebnisse einerVision oder einer Entwicklungs‐Roadmap, auf kon-krete Maßnahmenpläne oder vergleichbare Konzepteeiner österreichischen Stadt(region).

3.1 Smart-City-Einstiegsprojekte

Smart-City-Einstiegsprojekte können über das In-strument der kooperativen Sondierung eingereicht wer-den.9 Sie dienen in erster Linie dazu, Vorarbeiten fürnachfolgende Umsetzungsprojekte im Rahmen derSmart-Cities-Initiative des Klima- und Energiefonds zu leisten.

Inhaltliche Anforderungen1. Integrativer und systemübergreifender Ansatz:

Unter „ integrativem Ansatz“ wird die Betrachtungvon miteinander in einer Wechselbeziehung stehendenfachlichen Fragestellungen, die Wahl eines geeignetenBezugsgebietes, die Berücksichtigung aller rele-vanten Akteure und Stakeholder und gegebenenfallsdie Bündelung verfügbarer finanzieller Ressourcenverstanden.

2. Ausrichtung auf nachfolgende Umsetzung ineiner konkreten Stadt(region) bzw. einem kon-kreten Quartier als Testbed: Im Projekt soll einenachfolgende Umsetzung vorbereitet werden. Die-ses soll im Einstiegsprojekt konkretisiert und detail-liert werden, etwa hinsichtlich Innovationsgehalt,Einbindung aller notwendigen Akteure bzw. Zusam-menstellung des Konsortiums und Projektplanungfür das nachfolgende Umsetzungsprojekt.

3. Obligatorisch vorzusehende Überleitungsschrittein Richtung Umsetzung: Um die Realisierungsnäheder Projekteinreichung darzustellen, sind bereits im

Projektantrag die beabsichtigten Maßnahmen zurÜberleitung der geplanten Ergebnisse des Ein-stiegsprojekts in ein zeitnah anschließendes Umset-zungsprojekt zu definieren und zu beschreiben.

Die Durchführung dieser Überleitungsschritte innerhalbder Laufzeit des Einstiegsprojekts ist im Projekt-End-bericht dementsprechend zu dokumentieren, wobei alsMindestanforderung die folgenden Maßnahmen obliga-torisch vorzusehen sind:• Ausarbeitung eines Umsetzungsplans einschließlich

Arbeits-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung • Konkretisierung der erforderlichen Umsetzungs-

partnerInnen• Durchführung einer Zwischen- (6 Monate nach tat-

sächlichem Projektstart) sowie einer Abschlussprä-sentation der Ergebnisse des Einstiegsprojekts mitTeilnahme relevanter Stakeholder sowie Einbezie-hung des Programm-Managements des Klima- undEnergiefonds

Weitere Überleitungsschritte, wie etwa das Einholenvon Absichtserklärungen zukünftiger Umsetzungspart-nerInnen bereits im Laufe des Sondierungsprojekts,können projektspezifisch vom Einreicherkonsortium in das Einstiegsprojekt aufgenommen werden.

9) Die formalen Kriterien sind den entsprechenden Instrumentenleitfäden zu entnehmen.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung10

3.2 Smart-City-Demoprojekte

Smart-City-Demoprojekte können als Leitprojekt oderals Kooperatives F&E-Projekt der ExperimentellenEntwicklung eingereicht werden.

Ausgangspunkt für eingereichte Maßnahmen(bündel)bildet jedenfalls ein Gesamtkonzept auf kommunalerEbene, welches zum Zeitpunkt der Umsetzung bereitsvorliegen muss.Inhaltliche Anforderungen1. Integrativer und systemübergreifender Lösungs-ansatz, modellhaft umgesetzt im urbanen Kontext:Unter „ integrativem Ansatz“ wird die Betrachtungvon miteinander in einer Wechselbeziehung stehen-den fachlichen Fragestellungen, die Wahl einesgeeigneten räumlichen Bezugsgebietes, die Beteili-gung aller relevanten Akteure und Stakeholder undgegebenenfalls die Bündelung verfügbarer finanziel-ler Ressourcen verstanden. Systemübergreifende innovative Ansätze10 müssen sich auf mindestens 2 der ausgeschriebenen Handlungsfelder beziehenund sind nach Möglichkeit mit dem Querschnitts-thema soziale Innovation zu kombinieren.

Als urbaner Kontext gelten Stadtteile, Quartiere,Siedlungsgebiete oder Räume, die funktional mit -einander verbunden sind.

2. Abschätzung der erwarteten Wirkung mittelsquantitativer Angaben – Ist-Soll-Vergleich dereingereichten Maßnahmen: Um die Maßnahmen,die innerhalb der eingereichten Projekte vorgesehensind, beurteilen zu können, werden quantitativeAngaben zu Grunddaten sowie Energieverbrauch,Energieaufbringung, Mobilität und zur potenziellenTreibhausgas-Emissionsreduktion11 verlangt. DerFokus liegt hier auf der Darstellung, welche Verän-derungen durch die Maßnahmen erreicht werdensollen – daher sind jeweils der Ist-Stand sowie dererwartete Soll-Stand abzubilden.

Die Bezugsgebiete, in denen die vorgesehenen Maß-nahmen gesetzt werden sollen und für die eine An-gabe über Indikatoren durchgeführt wird, sind u. a.abhängig von den betroffenen Technologien, derenIntegration sowie weiteren Rahmenbedingungenund daher durch die Antragstellenden festzulegen.Wichtig ist, die jeweiligen Systemgrenzen für die Angaben zu beschreiben und zu begründen, warum

diese so gewählt worden sind.

Die angegebenen Werte können zum Zeitpunkt derEinreichung relativ formuliert sein und im Projekt-verlauf im Rahmen der wissenschaftlichen Beglei-tung in absolute Werte verändert werden.

Diese Angaben dienen nicht dem Vergleich der ein-gereichten Projektvorhaben untereinander. Sie wer-den ausschließlich zur Beurteilung innerhalb einerEinreichung herangezogen und können die Chanceneiner positiven Beurteilung innerhalb der vorgese-henen Bewertungskriterien (siehe dazu die entspre-chenden Instrumentenleitfäden) beeinflussen.

3. Wissenschaftliche Begleitung für Monitoring undEvaluierung: Eine wissenschaftliche Begleitung derDemo- und Umsetzungsprojekte ist verpflichtendund über die Einbindung entsprechender PartnerIn-nen im Konsortium sicherzustellen. Projektbeglei-tendes Monitoring sowie eine laufende Evaluierungdurch hierfür qualifizierte ExpertInnen unter Bezug-nahme auf die Angaben zur Abschätzung der erwar-teten Wirkungen sind im Projekt vorzusehen. DieDarstellung und Spezifikation dieser Leistungen ineinem eigenen Arbeitspaket ist verpflichtend.

4. Nachweis der Verbindlichkeit/Realisierungsnähe:Um zu gewährleisten, dass die kommunalen Ent-scheidungsträgerInnen auch nach der Förderungweitere Schritte Richtung smarter Stadt(regions) -entwicklung unterstützen, muss ein Nachweis er-bracht werden, mit der die Stadt/Gemeinde bekräftigt,dass sie diese Entwicklung weiterverfolgen wird (z. B. Letter of Intent, Beschluss Stadtregierung/Gemeinderatsbeschluss o. Ä.).

Eine zeitnahe Umsetzung des Demoprojekts wirderwartet. Die entsprechenden Voraussetzungen füreine erfolgreiche Realisierung während der Projekt-laufzeit müssen daher erfüllt sein und sind im Pro-jektantrag darzustellen. Besteht im Projekt bzw. inProjektteilen ein Entwicklungsrisiko, so ist daraufim Projektarbeitsplan mittels Vorsehens geeigneterStop-and-go-Entscheidungen (Meilensteine) zu reagieren.

10) In diesem Programm wird NICHT die Entwicklung neuer Technologien, technologischer (Teil-)Systeme oder urbaner Services und Dienstleistungen gefördert. Diese Inhalte werden im Programm „Stadt der Zukunft“ angeboten.

11) Siehe dazu auch Leitfaden zur Treibhausgas-Emissionsreduktion, Umweltbundesamt.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 11

3.2.1 Wahl des geeigneten Instruments für Smart-City-Demoprojekte

Kooperatives F&E-Projekt

Hier werden vor allem jene Städte/urbanen Stadtregionen angespro-chen, für die eine transnationale Aus-richtung nicht im Vordergrund steht,sondern die Umsetzung erster Bau-steine in Richtung Smart City bzw.Smart Urban Region innerhalb vonÖsterreich.

Im Vordergrund stehen Umsetzungenzu bestehenden städtischen Gesamt-konzepten im Sinne der Entwicklungeiner smarten Stadtregion.Ein Bezug zu europäischen Dimen-sionen kann erfolgen, ist jedoch keine Voraussetzung.

Der Austausch mit anderen Städ-ten wird durch die Verpflichtung zu einem Selbstreview erreicht, derim Rahmen von mindestens 1 Work-shop in mindestens 1 österrei-chischen Smart City durchgeführtwird – dieser ist verpflichtend ein-zuplanen, zu budgetieren und zudokumentieren:• Abhaltung 1 Disseminations-

Workshops bei Projekt ende,

Leitprojekt

Hier werden Städte/urbane Stadt -regionen angesprochen, die sichtransnational ausrichten. Die Sicht-barkeit eingereichter Leitprojekte soll über die Grenzen von Österreichhinausgehen.

Ausrichtung auf die strategischenEckpfeiler der Europäischen For-schungsstrategie für Smart Cities(„European Research Strategy“):• Fokus auf Energiesysteme für

Smart Cities • technologieorientierte

Forschungsaktivitäten• kurzfristige Umsetzung neuer

Lösungen • systemischer, interdisziplinärer

Zugang • Beteiligung/Einbeziehung der

Stakeholder

Der Austausch mit anderen Städ-ten wird durch die Verpflichtung zuSelbstreviews erreicht, die im Rah-men von mindestens 2 Workshopsin mindestens 1 nichtösterrei-chischen Smart City durchgeführtwerden – diese sind verpflichtendeinzuplanen, zu budgetieren undzu dokumentieren:• Abhaltung von 1 Workshop

ungefähr nach Ablauf der halben

InstrumentMerkmale

Transnationale versus nationaleAusrichtung

Bezug zu europäischen Dimensionen

Beteiligung ausländischer ProjektpartnerInnen als Teil des Konsortiums

Verpflichtung zu Selbstreviews/Workshops in anderen Smart Cities

––>

Keine Verpflichtung zur Beteiligung ausländischer ProjektpartnerInnenals Teil des Konsortiums.Wenn ein/e ausländische/r PartnerIn beteiligt wird, muss dies für dasProjekt substanzielle inhaltliche Unterschiede ergeben; darzustellen ist,welche Inhalte auf transnationaler Ebene zur Verbesserung des Projektsauf nationaler Ebene führen.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung12

Zuordnung des Projekts zu Forschungskategorien

Projektdurchlaufzeit, um aus-ländischen ExpertInnen dasProjekt vorzustellen, (Zwischen-)Ergebnisse zu präsentieren undRaum für Diskussionen zuschaffen

• Abhaltung 1 Disseminations-Workshops bei Projektende, indem sich die ProjektpartnerIn-nen einer Beurteilung durch externe ExpertInnen stellen

Die Ergebnisse der Treffen sind zudokumentieren und im Rahmender Zwischen- und Endberichte zuübermitteln.

Maximal 30 % der Projektgesamt-kosten können der Forschungs -kategorie Industrielle Forschungzugeordnet werden; die Zuordnunghat für alle ProjektpartnerInnengemeinsam auf Ebene der Arbeits -pakete des Projekts zu erfolgen.

in dem sich die Projektpartne-rInnen einer Beurteilung durch externe ExpertInnen stellen

Die Ergebnisse des Treffens sindzu dokumentieren und im Rahmendes Endberichtes zu übermitteln.

Das Projekt ist zur Gänze der For-schungskategorie ExperimentelleEntwicklung zuzuordnen.

––>

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 13

4.0 Administrative Hinweise zur Ausschreibung

4.1 Zielgruppe

Die Ausschreibung adressiert Akteure, die zur konkre-ten Umsetzung von Demonstrationsprojekten in Rich-tung einer Smart City beitragen können, das sindinsbesondere:

• Städte, Gemeinden• Unternehmen (von Industrie/Großbetrieben bis

KMU), insbesondere– Energieversorgungsunternehmen, Energie-

dienstleister– Bauträger, Immobilienentwickler, Investoren– Infrastrukturbetreiber (z. B. aus den Bereichen

Gebäudemanagement, Energie(netze), kommu-nale Versorgungs- und Entsorgungssysteme, Kommunikations- und Informationssysteme, Mobilität etc.)

– Akteure aus der Raum-, Verkehrs- und Land-schaftsplanung

• Forschungseinrichtungen

• VerbraucherInnen (z. B. Gewerbebetriebe, Testhaus-halte u. dgl.)

• BürgervertreterInnen, NGOs, Smart-City-Plattformen

4.2 Ausschreibungsdokumente

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronischvia eCall unter der Webadresse https://ecall.ffg.atmöglich. Als Teil des elektronischen Antrags ist dieProjektbeschreibung (inhaltliches Förderansuchen)über die „eCall Upload“-Funktion anzuschließen.

Für Einreichungen im gewählten Instrument (sieheAusschreibungsübersicht) sind die jeweils spezifischenVorlagen zu verwenden. Förderkonditionen, Ablauf derEinreichung und Förderkriterien sind im jeweiligenInstrumentenleitfaden beschrieben.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die für die jeweiligenInstrumente relevanten Dokumente:

Übersicht Ausschreibungsdokumente – Förderungenzum Download: www.ffg.at/smart-cities

12) Liegen keine Daten im Firmen-Compass vor (z. B. bei Vereinen und Start-ups), so muss im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Sondierungen

Kooperative F&E-Projekteder Experimentellen Entwicklung

Leitprojekte

Allgemeine Regelungen zu Kosten

_Instrumentenleitfaden Sondierungen_Projektbeschreibung Sondierungen_Kooperationserklärung für Sondierungen_eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)12

_Instrumentenleitfaden Kooperative F&E-Projekte_Projektbeschreibung Kooperative F&E-Projekte _eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)12

_Instrumentenleitfaden Leitprojekte_Projektbeschreibung Leitprojekte_eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)12

_Kostenleitfaden 2.0 (Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten)

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung14

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen für eine Projekteinreichung entsprechend den Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderinstruments (vgl. Abschnitt 3.1 im jeweiligen Instrumentenleitfaden) nicht erfüllt und handelt es sich um nichtbehebbare Mängel, wird das Förderansuchen bei der Formalprüfung aufgrund dererforderlichen Gleichbehandlung aller Förderansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausge-schieden und formal abgelehnt. Eine detaillierte Checkliste hinsichtlich der Konditionen und Kriterien des jeweiligen Förderinstruments finden Sie am Beginn der Formulare „Projektbeschreibung“ (Förderungen).

Ergänzender Hinweis zu anerkennbaren Kosten:Bei Demonstrationsgebäuden bezieht sich die Förde-rung auf die mit der Innovation in direkter Verbindungstehenden Elemente des zu errichtenden bzw. zu sanie-renden Gebäudes (innovative Mehrkosten). Für Demons-trationsgebäude, -gebäudeverbände oder -gebäudeteilekann daher in den Kostenpositionen „ Sach- und Mate-rialkosten“ und „ F&E-Infrastrukturnutzung“ KEIN Gemeinkostenzuschlag aufgeschlagen werden. Dieautomatisierte Berechnung des Gemeinkostenzu-schlags im eCall wird im Zuge einer allfälligen Vertragserrichtung entsprechend angepasst.

4.3 Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage für Förderungen im Rahmen derInstrumente Sondierung, Kooperatives F&E-Projektund Leitprojekt kommt die Richtlinie zur Förderung derwirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieent-wicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL des Bundesministers für Verkehr, Innovationund Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014)und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschungund Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014)mit Geltung ab 01.01.2015, zur Anwendung:www.ffg.at/sites/default/files/downloads/page/richt-linie_fti_2015_themen.pdf

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils gel-tende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrechtausschlaggebend (ab 01.01.2005: KMU-Definitiongemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom06.05.2003 [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36–41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltendenFassung anzuwenden.

4.4 Umweltförderung durch die Kommunalkredit Public Consulting

Für Kooperative F&E-Projekte der ExperimentellenEntwicklung und Leitprojekte, welche vom Klima- undEnergiefonds im Rahmen des Programms „Smart Cities Demo 2016“ gefördert werden, besteht die Mög-lichkeit einer kombinierten Förderung von Demonstra-tions- und Pilotanlagen in Kooperation mit der KPCunter Anwendung der Förderrichtlinien 2015 der Um-weltförderung im Inland (UFI). Nähere Informationenzur Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser kombi-nierten Förderung werden gesondert in einem In -formationsblatt bis spätestens Juli 2016 aufwww.klimafonds.gv.at kommuniziert.

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 15

Industrielle Forschung FFG

„Industrielle Forschung“ bezeich-net planmäßiges Forschen oderkritisches Erforschen zur Gewin-nung neuer Kenntnisse und Fertig-keiten. Ziel ist, neue Produkte,Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zur Verwirkli-chung erheblicher Verbesserun-gen bei bestehenden Produkten,Verfahren oder Dienstleistungennutzen zu können. Hierzu zähltauch die Schöpfung von Teilenkomplexer Systeme, die für die industrielle Forschung und ins -besondere die Validierung vontechnologischen Grundlagen notwendig sind.

Experimentelle Entwicklung FFG

„Experimentelle Entwicklung“bezeichnet den Erwerb, die Kom-bination, die Formung und dieVerwendung vorhandener wissen-schaftlicher, technischer, wirt-schaftlicher und sonstigereinschlägiger Kenntnisse undFertigkeiten zur Erarbeitung vonPlänen und Vorkehrungen oderKonzepten für neue, veränderteoder verbesserte Produkte, Ver-fahren oder Dienstleistungen.Dazu zählen auch andere Tätig -keiten zur Definition, Planung undDokumentation neuerer Produkte,Verfahren und Dienstleistungensowie auch die Erstellung von Ent-würfen, Zeichnungen, Plänen undanderem Dokumentationsmaterial,soweit dies nicht für gewerblicheZwecke bestimmt ist.

Demonstrationsanlage KPC

„Demonstrationsanlagen“ im Sinneder Richtlinie für die „Umweltförde-rung im Inland“ sind Anlagen mitsehr hohem innovativem Charak-ter. Sie zeichnen sich dadurch aus,dass sie über Standardtechnolo-gien hinausgehen, und dienen zurErprobung bzw. Einführung neueroder wesentlich verbesserter Tech-nologien.

Eine Förderung einer Demonstra-tionsanlage im Programm „Smart Cities Demo“ durch die KPC setztdarüber hinaus voraus, dass dieDemonstrationsanlage direkt aufden Forschungstätigkeiten inner-halb des Smart-Cities-Projektsaufbaut.

Der damit zu erwartende Umwelt-effekt ist einschätzbar und quanti-fizierbar. Förderfähig sind Investi-tionen, die für die Erreichung desUmwelteffekts unmittelbar not-wendig sind.

4.5 Anrechnung als Endenergie-verbrauchseinsparung (Bundes-Energieeffizienzgesetz)

Soweit die geförderte Maßnahme als Endenergiever-brauchseinsparung im Sinne des Bundes-Energie -effizienzgesetzes (EEffG) anrechenbar ist, wird diesealiquot zur gewährten Förderung dem Klima- undEnergiefonds als strategische Maßnahme gemäß § 5Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise odergänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maß-nahmen durch verpflichtete Dritte, insbesondere durchÜbertragung durch den Fördernehmer zum Zweck derAnrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß § 10EEffG, ist nur für jenen Teil der Projektkosten zulässig, derdie Förderung des Klima- und Energiefonds übersteigt.

4.6 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusage

Im Fall einer positiven Förderentscheidung behält sichder Klima- und Energiefonds das Recht vor, den Namender FörderwerberInnen, die Tatsache einer zugesagtenFörderung, den Fördersatz, die Förderhöhe sowie denTitel des Projekts und eine Kurzbeschreibung zu veröf-fentlichen. Alle eingereichten Projektanträge werdennur den mit der Abwicklung des Programms betrautenStellen und Personen sowie dem Programmeigentümerzur Einsicht vorgelegt. Alle beteiligten Personen sindzur Vertraulichkeit verpflichtet.

Abgrenzung der beantragbaren Kosten innerhalb des Programms „ Smart Cities Demo“ in den entsprechendenInstrumenten

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung16

5.0 Open Access

Um die Wirkung des Programms zu erhöhen, sind dieSichtbarkeit und leichte Verfügbarkeit der innovativenErgebnisse ein wichtiges Anliegen. Der Empfehlungder Europäischen Kommission (2012/417/EU) zu OpenAccess folgend, werden daher bei dieser Ausschreibungdie geförderten Projekte und deren Ergebnisse ent-sprechend den auf www.smartcities.at veröffentlichtenOpen-Access-Prinzipien der Öffentlichkeit auf der Web-Plattform www.smartcities.at zur Verfügung gestellt.Davon ausgenommen sind vertrauliche Inhalte (z. B. imZusammenhang mit Patentanmeldungen oder personen-bezogenen Daten).

Publizierbare Endberichte werden im Rahmen derPublikationsreihe Blue Globe Reports herausgegebenund können heruntergeladen oder als Ausdruck zuge-schickt werden.

Um die Projektergebnisse gut und verständlich aufzu-bereiten, werden Hinweise für die Berichtslegung zuProjekten, die im Rahmen von „Smart Cities Demo“gefördert und durchgeführt werden, sowie korrespon-dierende Veranstaltungen in einem Berichtsleitfadenzur Verfügung gestellt, der gleichermaßen Vertrags -bestandteil ist.

Weitere Vorgaben zur Berichtslegung und projektbe-zogenen Öffentlichkeitsarbeit sind zusammengefasstunter: www.klimafonds.gv.at/foerderungen/richtlinien-fuer-foerderwerbende/berichtswesen-oeffentlichkeits-arbeit/

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Smart Cities Demo – 8. Ausschreibung 17

Klima- und EnergiefondsGumpendorfer Straße 5/22, 1060 WienFax: +43 (0)1 585 03 90-11www.smartcities.atwww.klimafonds.gv.at

Kontakt und strategische Beratung: Mag.a Daniela KainTelefon: +43 (0)1 585 03 90-27E-Mail: [email protected]

Programmabwicklung

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft(FFG)Bereich „Thematische Programme“Sensengasse 1, 1090 WienFax: +43 (0)5 77 55-95040www.ffg.at

Programmleitung FFG:DI Johannes Bockstefl Telefon: +43 (0)5 77 55-5042E-Mail: [email protected]

Kontakt und Beratung:Mag.a Johanna Scheck Telefon: +43 (0)5 77 55-5068E-Mail: [email protected]

Vukasin Klepic, MScTelefon: +43 (0)5 77 55-5069E-Mail: [email protected]

Teamleitung Energie & Umwelt:DI Mag. (FH) Clemens StricknerTelefon: +43 (0)5 77 55-5060E-Mail: [email protected]

Für Fragen zum Kostenplan stehen Mitarbeite -rInnen des Bereichs Projektcontrolling und Auditder FFG gerne zur Verfügung:

Ulrike HenningerTelefon: +43 (0)5 77 55-6088E-Mail: [email protected]

Mag.a (FH) Christa JakesTelefon: +43 (0)5 77 55-6073E-Mail: [email protected]

Information und Beratung (Anschluss-)Förderungvon Demonstrationsanlagen im Rahmen der Umwelt-förderung Inland:

Kommunalkredit Public Consulting GmbHTürkenstraße 9, 1092 WienFax: +43 (0)1 316 31-104www.public-consulting.at

Kontakt und Beratung:DI David EhrenhöferTelefon: +43 (0)1 316 31-349E-Mail: [email protected]

DIin Karin SchweyerTelefon: +43 (0)1 316 31-274E-Mail: [email protected]

Programmauftrag und -verantwortung

6.0 Kontakte und Beratung

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ImpressumEigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Klima- und EnergiefondsGumpendorfer Straße 5/22, 1060 Wien

Redaktion: Mag.a Daniela Kain

Grafische Bearbeitung:r+k kowanz

Illustration Umschlag:©   Michael Paukner

Herstellungsort:Wien, Mai 2016 – Version 2.0

Druck- und Satzfehler vorbehalten.

www.klimafonds.gv.at www.smartcities.at