info mappe technischer systemplaner 2011
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Jede Idee kann mittels CAD auf dem Bildschirm Format annehmen. Das gute alte Zeichenbrett ist schon lange out. Die kühne Architektur unserer
Zeit verlangt eine schnelle planerische Umsetzung mit modernen technischen Mitteln. Der Computer ist eine wertvolle Hilfe und die richtige Anwendung
der Programme absolut notwendig.
Natürlich müssen auch Computer-Freaks mit Schablonen, Zirkel, Winkelmesser etc. umzugehen wissen. Auch Skizzen des Architekten entstehen - meist am Bildschirm -, akkurate Pläne, mit denen
Elektroinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer etc. am Bau arbeiten können. Technische Systemplaner/-innen (vormals:
Technische Zeichner/-innen) wissen, welches Material wie verarbeitet und wo es eingesetzt
werden kann und errechnen die jeweils erforderliche Menge.
Ihre Pläne enthalten präzise Angaben über Raummaße, Elektro- und Wasserleitungen, Anschlüsse und Platzierung aller in einem
Gebäude notwendigen Anlagen. Kein Winkel wird vergessen und kein Detail übersehen - selbst bei
gigantischen Bauwerken nicht.
Wie werde ich technischer Systemplaner/in?
Gute Mathekenntnisse und räumliches Vorstellungsvermögen: Diese Fähigkeiten sollten alle haben, die den Beruf des Technischen Systemplaners
ergreifen wollen. Die Ausbildung wurde zum August neu eingeführt. Sie ersetzt die Lehre zum Technischen Zeichner.
Noch vor wenigen Jahren diente den Technischen
Zeichnern das Reißbrett als Arbeitsplatz. Heute sitzen sie an Computern, um die Vorgaben von Ingenieuren und Designern in technische Skizzen umzusetzen.
Bewerber sollten ...
räumliches Vorstellungsvermögen haben
technisches Verständnis haben
gute Noten in Physik und Mathematik haben
sehr genau arbeiten und eine ruhige Hand haben
gerne am Computer arbeiten
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes:
Der Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner
und Technische Systemplanerin wird staatlich anerkannt.
Dauer der Berufsausbildung:
Die Ausbildung dauert regulär dreieinhalb Jahre.
Struktur der Berufsausbildung:
Die Ausbildung gliedert sich im Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerin in die
Fachrichtungen:
Versorgungs-und Ausrüstungstechnik, Stahl- und Metallbautechnik,Elektrotechnische Systeme.
Die gemeinsamen Qualifikationen und die jeweiligen spezifischen und
fachrichtungsspezifischen Qualifikationen werden verteilt über die gesamte
Ausbildungszeit vermittelt.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Planen, Erstellen und Anwenden technischer Dokumente
Anwenden branchenspezifischer Normen und Richtlinien
Beurteilen der Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken, insbesondere bei der
technischen Ausrüstung von Gebäuden und Anlagen
Durchführen fachspezifischer Berechnungen
konstruktives Arbeiten mit Hilfe von CAD-Programmen
Berücksichtigen nachhaltiger Energie- und Ressourcenplanung in ihren Konstruktionen
Planen des Montageablaufs und Festlegen der Montageschritte
Koordinieren von Arbeitsabläufen im Konstruktionsprozess unter wirtschaftlichen
und qualitätssichernden Aspekten
Unterstützen bei der Information, Beratung und Betreuung von Kunden
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken unter Beachtung
des Datenschutzes
team-, prozess- und projektorientiertes Arbeiten, dabei Einsetzen von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben
hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen
beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.
Teil 1 der Abschlussprüfungin der Fachrichtung Versorgungs- und
Ausrüstungstechnik
Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Für den Prüfungsbereich Teil 1 „Erstellen technischer Unterlagen“ bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Grundkörper in Ansichten darstellen,
Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen,
Skizzen anfertigen,
technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen,
Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und
Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen
kann.
Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung
anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen;
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben
Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die
schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Betrieb, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu
vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den
Prüfungsbereichen:
Arbeitsauftrag,
Systemplanung,
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen
und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen,
Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen,
fachspezifische Berechnungen, insbesondere wärmetechnische und strömungstechnische
Berechnungen durchführen,
Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung von Schall- und Brandschutz ermitteln,
gesetzliche Bestimmungen berück- sichtigen und
Fertigungsunterlagen und Materialzusammenstellungen erstellen, sowie
Befestigungssysteme auswählen
kann;