gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

24
Aus dem Inhalt: Seite 02 Vorwort Bürgermeister Seite 14 Reisepass, Personalausweis Seite 03 Vorwort Amtsleiter Seite 15 Reisepass, Personalausweis Seite 04 Gemeindehaushalt / Budget Seite 16 Familienförderung Seite 05 Steuern, Gebühren, Entgelte Seite 17 Familienförd., Familienpass Seite 06 Gebühren / Elektr. Zustellung Seite 18 Sprechtage Seite 07 Energie-Umweltscheck Seite 19 Mobile Ersthelfer Seite 08 Verwaltungsgerichtsbarkeit Seite 20 Einsatzübung Seite 09 Flächenwidmungsplan Seite 21 Allgemeines Seite 10 Standesfälle Seite 22 Allgemeines, Homepage Seite 11 Standesfälle Seite 23 Homepage Seite 12 Einwohnerstatistik/Meldepfl. Seite 24 Veranstaltungen Seite 13 Meldepflichten Ausgabe 1: Jänner 2014 Bild: Thomas Wirnsperger

Upload: johannes-hettegger

Post on 31-Mar-2016

232 views

Category:

Documents


8 download

DESCRIPTION

Gemeindezeitung der Marktgemeinde Grossarl Salzburg Ausgabe Jänner 2014.

TRANSCRIPT

Page 1: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

Aus dem Inhalt:

Seite 02 Vorwort Bürgermeister Seite 14 Reisepass, Personalausweis Seite 03 Vorwort Amtsleiter Seite 15 Reisepass, Personalausweis Seite 04 Gemeindehaushalt / Budget Seite 16 Familienförderung Seite 05 Steuern, Gebühren, Entgelte Seite 17 Familienförd., Familienpass Seite 06 Gebühren / Elektr. Zustellung Seite 18 Sprechtage Seite 07 Energie-Umweltscheck Seite 19 Mobile Ersthelfer Seite 08 Verwaltungsgerichtsbarkeit Seite 20 Einsatzübung Seite 09 Flächenwidmungsplan Seite 21 Allgemeines Seite 10 Standesfälle Seite 22 Allgemeines, Homepage Seite 11 Standesfälle Seite 23 Homepage Seite 12 Einwohnerstatistik/Meldepfl. Seite 24 Veranstaltungen Seite 13 Meldepflichten

Ausgabe 1: Jänner 2014

Bild: Thomas Wirnsperger

Page 2: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

2

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger von Großarl!

Nun können wir euch allen schon die zweite Ausgabe unserer neuen Gemeindezeitung prä-sentieren und ich möchte mich auf diesem Wege bei allen für die zahlreichen positiven Rückmeldungen bedanken. Ich freue mich sehr, dass ihr meine Begeisterung für unser neues Informationsmedium teilt und die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gemeindeamt schätzt. Politisch kann man das vergangene Jahr 2013 getrost als „Super-Wahljahr“ bezeichnen. Die Volksbefragung zum Thema Wehrpflicht, die Landtagswahlen und schlussendlich die Nationalratswahlen haben das politische Geschehen beeinflusst. Trotz der Wahlen kam in Großarl die Arbeit nicht zu kurz und gemeinsam mit allen Fraktionen konnten wir viel für die Gemeinde bewegen, man denke nur an das Großarler Kinderbetreuungsmodell, Einführung einer zweiten Krabbelgruppe, Unterstützung des Ärztenotdienstes durch unsere freiwilligen Rotkreuzmitarbeiter, Schaffung leistbarer Reihenhausgründe für Einheimische und Einfüh-rung der elektronischen Zustellung. Ich möchte die Gelegenheit heute aber vor allem dafür nutzen, um euch auf die bevorste-henden Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterdirektwahlen hinzuweisen. Am 9. März 2014 werden das Ortsparlament und der Bürgermeister neu gewählt – eine Entscheidung, die Auswirkungen auf jeden einzelnen Gemeindebürger hat. Daher möchte ich euch alle auf euer Wahlrecht hinweisen und ersuchen, von eurem Stimmrecht Gebrauch zu machen und über die Zukunft von Großarl mitzubestimmen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindebürger, die älter als 16 Jahre sind, auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde dürfen ihre Stimme abgeben. Falls jemand schon heute weiß, dass er am 9. März nicht in Großarl sein wird, bietet die Briefwahl eine Möglichkeit, um trotzdem wählen zu können. Die Wahl-karte kann ganz einfach in der Gemeinde beantragt werden. Auf den kommenden Seiten findet ihr wieder zahlreiche spannende Themen und ein Fülle an Informationen. Ich wünsche euch viel Spaß bei der Lektüre und darf Euch allen auch auf diesem Wege noch einmal alles erdenklich Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit für das Neue Jahr wünschen. Euer Bürgermeister Johann Rohrmoser

Vorwort Bürgermeister

Page 3: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

Vorwort Amtsleiter

3

Liebe Großarlerinnen,

lieber Großarler! Es ist uns ein großes Anliegen, Sie zeitnah über die Geschehnisse in der Gemeindestube, über gesetzliche Änderungen, über Fördermöglichkeiten, über Bürgerrechte und Bürger-pflichten uvm. unparteiisch und aus erster Hand zu informieren.

Auch im gerade angefangenen Jahr sind wieder einige neue Gesetze in Kraft getreten, die sich unmittelbar auf die Arbeit in der Gemeindeverwaltung auswirken wie zB. die Novellie-rung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit 1.1.2014 in Kraft getreten ist und im wesentli-chen zum Ziel hat, das Amt der Salzburger Landesregierung als Vorstellungsbehörde abzu-lösen und diese Aufgaben auf die neuen Landesverwaltungsgerichte zu übertragen sowie die Gemeindevertretung bzw. die Gemeindevorstehung als Berufungsbehörden (soferne sie das wollen) in ihrer Zuständigkeit zu entbinden. Die tatsächlichen Auswirkungen und der zukünftige Verfahrensaufwand können derzeit noch nicht abgeschätzt werden, jedoch wis-sen wir aus Erfahrung, dass der Verwaltungsaufwand noch mit keiner Gesetzesänderung weniger geworden ist.

Das zweite Beispiel einer Gesetzesänderung ist das neue Personenstandsgesetz, welches ebenfalls einen gewaltigen Schulungs-, EDV- und Umsetzungsaufwand bescheren wird, bis alle Datensätze umgestellt und im neuen Personenstandsregister (Österreichweit einheit-lich) implementiert sind.

Das sind nur zwei Beispiele größeren Umfanges. Kleinere Änderungen gibt es natürlich zu Hunderten, die mehr oder weniger im Alltagsfluss mit erledigt werden bzw. mit erledigt wer-den müssen.

Für uns in der Verwaltung ist seit Jahren schon spürbar, dass immer mehr Aufgaben von oben nach unten, von Bund zum Land und von den Ländern auf die Gemeinden geschoben werden. Damit wächst der Aufgabenbereich der Gemeinden ständig.

Nichts desto trotz, stellen sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Marktgemeinde Großarl den stetig wachsenden Aufgaben und setzen wir uns gerne mit aller Kraft für unse-ren wunderschönen Ort und für ein gutes Miteinander unserer Bürgerinnen und Bürger durch eine modern und effizient geführte Verwaltung ein. Abschließend wünsche ich allen Großarlerinnen und Großarlern ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2014, bleiben Sie gesund.

Euer Gemeindeamtsleiter Franz Hasler

Page 4: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

Finanzverwaltung

GEMEINDEHAUSHALT — Budget 2014

Der Entwurf des Haushaltsvoranschlages für das Kalenderjahr 2014, sowie der mit-telfristige Finanzplan für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018, wurden nach Ablauf der Frist für die öffentliche Einsichtnahme in der Gemeindevertretungssitzung am 12. Dezember 2013 einstimmig beschlos-sen. Der ordentliche Haushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 9.139.200,00 vor. Der außerordentliche Haushalt wurde mit € 897.500,00 veranschlagt. Für das im Gemeindeverband geführte Se-niorenwohnheim wurde zur Abgangsde-ckung eine Summe von € 305.300,00 an-gesetzt (Abgangsdeckung für Betriebsfüh-rung, Bedienung des Schuldendienstes und laufende Instandhaltung des Gebäu-des sowie Rücklagenbildung für eine vor-zeitige Rückzahlung der Wohnbaudarle-hen). Im Haushaltsvoranschlag 2014 konnten Zuführungen von insgesamt € 331.000,00

veranschlagt werden. Darin enthalten sind € 212.000,00 für den geplanten Volksschul-neubau, € 44.000,00 für den Straßenbau und € 75.000,00 für den Kanalbau. An außerordentlichen Vorhaben sind für 2014 lediglich die Fertigstellung der Straßenbauvorhaben „Gehsteig Unterberg“ vom Hotel Johanneshof bis Hotel Kristall und die Straßenanbindung im Bereich der Hinterschmiedbrücke vorgesehen. Für die Verlängerung des Radweges von der Zu-fahrt des Güterweges Labenbach bis zur Langstegbrücke sind die Eigenmittel vor-handen. Der Neubau der Volksschule Großarl samt Tiefgarage und Mehrzweckturnhalle mit Bühne ist für das Schuljahr 2016/17 vorge-sehen. Nachdem es sich hier um ein Pro-jekt mit Baukosten von € 12.000.000,00 handelt, kann der Kindergartenneubau nicht gleichzeitig umgesetzt werden. Die beiden Projekte werden daher hintereinan-der realisiert werden.

4

Sozialausgaben– und Subventionen

Alle Beträge in € JR 2012 VA 2013 VA 2014

Sozialhilfe 257.276,00 280.100,00 278.400,00

Behindertenhilfe 206.596,00 222.000,00 238.500,00

Seniorenwohnheim 245.300,00 246.400,00 305.300,00

Krankenanstaltenfonds 242.480,00 256.800,00 264.100,00

Subventionen und Zuwendungen

310.573,00 472.900,00 525.800,00

Summe 1.262.225,00 1.478.200,00 1.612.100,00

Steigerung VA 2013/ VA 2014 9,06%

Page 5: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

5

Finanzverwaltung

ÄNDERUNGEN BEI STEUERN, GEBÜHREN, PRIVATRECHTLICHEN

ENTGELTEN

Haupteinnahmen der Gemeinde

Die Einnahmenentwicklung verlief auch im letzten Jahr wieder sehr zufrieden stellend. Nach dem Einbruch der Ertragsanteile Mit-te des Jahres 2013 haben sich die Werte bis Ende des Jahres wieder erholt. Übers Jahr gerechnet pendelten sich die Erträge aus dem Finanzausgleich auf ein Plus von

2,6 % gegenüber dem Voranschlag ein. Mittelfristig wurde die Prognose der Er-tragsanteile vom Jahr 2012, welche eine Steigerung von jährlich rund 4,0 % vorsah, wieder zurückgenommen. Im mittelfristigen Finanzplan wurde eine Steigerung von 1,0 % p.a. aufgenommen.

Die meisten Gebühren und privatrechtlichen Entgelte wurden dem Index angepasst. In der Folge die wichtigsten Änderungen 2014, die nicht laut Index angepasst wurden:

Steuern

Ab 01.11.2014 wird die allgemeine

Ortstaxe auf € 1,10 je Nächtigung (Sommer und Winter gleich) ange-

hoben. Im selben Ausmaß ändern sich auch die Sätze der besonderen Ortstaxe.

Alle Beträge in € JR 2012 VA 2013 VA 2014

Gemeindeeigene Steuern ohne Ortstaxe

1.288.965,00 1.288.400,00 1.365.800,00

Bundesertragsanteile abzüglich Landesumlage

2.911.915,00 3.125.100,00 3.195.000,00

Benützungsgebühren Abfall– und Kanal

1.290.876,00 1.310.600,00 1.372.300,00

Summe 5.491.756,00 5.724.100,00 5.933.100,00

Steigerung VA 2013/ VA 2014 3,65%

Page 6: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

6

Finanzverwaltung

Gebühren

Die laufende Benützungsgebühr für

die Abwasserbeseitigung wurde von € 3,20 netto auf € 3,30 netto angeho-ben. Die Kanalanschlussgebühr be-trägt je Bewertungspunkt € 533,00 netto. Neu aufgenommen wurde die Verrechnung der Kanalkamera an Dritte, welche € 90,00 pro Stunde netto beträgt.

Die Abfallgebühren bleiben gleich,

lediglich die Abfallfixkostenbeiträge wurden um einen Euro pro Einwoh-nergleichwert (EGW) erhöht. Sie be-tragen € 34,00 je EGW, bei aufrech-ter Biobefreiung € 24,00 inkl. MwSt.

Die Badebenutzungsentgelte wurden

erstmals seit 2010 erhöht. Die Tages-karte für Erwachsene kostet nun € 5,00 statt € 4,50, alle anderen Tari-fe wurden im selben Ausmaß erhöht.

Privatrechtl. Entgelte

Alle Gebühren und privatrechtlichen Ent-gelte sind im Haushaltsbeschluss ziffern-mäßig dargestellt und können auf der Ge-meindehomepage unter: www.gemeindegrossarl.at / Bürgerser-vice / Steuern und Gebühren, jederzeit abgerufen werden!

ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNG

Seit einigen Monaten ist es nun auch mög-lich, Schriftstücke von der Gemeinde elek-tronisch, d.h. in Form eines E-Mails zuzu-stellen. Dieses kostenlose Service hilft, Zeit und Geld zu sparen und entlastet die Umwelt! Wir laden Euch ein, dieses Angebot zu nut-zen. Briefe, Rechnungen, Vorschreibungen kommen – wie z.B. von der Handyrech-nung gewohnt – per Mail und können ent-weder ausgedruckt oder einfach gespei-chert werden. In der ersten Phase werden primär Vorschreibungen wie z.B. Quartals-vorschreibungen und Ortstaxenabrechnun-gen, sowie Grundsteuerbescheide elektro-nisch zugestellt, nach und nach wird jedoch auf andere Aussendungen erweitert wer-den (RSa- und RSb-Zustellung nicht mög-lich).

Eine genauere Beschreibung finden Sie auch auf unserer Gemeindehomepage www.gemeindegrossarl.at / Elektr. Zu-stellung (Button rechts oben), wo Sie sich gleich ONLINE registrieren können.

Page 7: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

7

Bauamt

ENERGIE-UMWELT-FÖRDERUNG „Energie-Umweltscheck“

Richtlinien für die Ge-währung der Förderung (Stand September 2012)

Der „Energie-Umweltscheck“ der Marktge-meinde Großarl stellt eine Direktförderung in Höhe von 1.000,00 € dar, welche für nachstehende bauliche Maßnahmen in pri-vaten Wohnhäusern mit maximal drei Wohneinheiten gewährt wird: Errichtung einer Biomasseheizan-

lage (Holzfeuerungsanlage, Hack-gutfeuerungsanlage, Pelletsfeuer-ungsanlage) in einem neu errichte-ten Wohnhaus,

Umstellung von Elektroheizungen und Heizungen mit fossilen Brenn-stoffen auf eine Biomasseheizanla-ge,

Anschluss an ein Fernwärmenetz (nur wenn zuvor keine Biomasse-heizanlage betrieben wurde),

Neuerrichtung von Wärmepumpen bei Niedrigenergiebauten mit einer Niedertemperaturheizung (die Wär-mepumpe muss die einzige, zent-rale Wärmeversorgung des Objek-tes sein).

Nicht gefördert werden ua: die Errichtung von Solar- und Photo-

voltaikanlagen,

die Erneuerung von Biomasseheizan-lagen,

die Umstellung von einer Biomasse-heizanlage auf eine andere Art von Biomasseheizanlage (zB Umstellung von einer Holzfeuerungsanlage auf eine Pelletsfeuerungsanlage),

die Umstellung von einer Biomasse-heizanlage auf Fernwärme bzw. Wär-mepumpe und

die Errichtung von Heizungsanlagen bzw. Fernwärmeanschlüsse in Be-triebsgebäuden oder Wohnhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten.

Antragstellung: Für die Antragstellung ist das diesbezügli-che Formular (erhältlich im Bauamt der Marktgemeinde Großarl) zu verwenden. Der ausgefüllte und unterfertigte Antrag ist samt folgender Beilagen beim Gemeinde-amt einzureichen: Einreichunterlagen der Heizungsanla-

ge bzw. bei Anlagen, welche keiner baupoli-

zeilichen Genehmigung durch die Gemeinde bedürfen (zB Anschluss an ein Fernwärmenetz, Errichtung einer Wärmepumpe), eine Einbaube-stätigung durch die entsprechende Fachfirma bzw. Anschlussbestäti-gung der Fernwärmegenossen-schaft .

Der Förderbetrag wird erst nach der baupolizeilichen Bewilligung oder nach Vorlage der Anschlussbestätigung ans Fernwärmenetz bzw nach Vorlage der Einbaubestätigung bei Wärmepumpen ausbezahlt. Die Gewährung der Förderung wird seitens der Marktgemein-de Großarl jährlich beraten und im Zuge der Budgeterstellung im Dezember für das folgen-de Jahr beschlossen. Förderanträge können für das jeweilige Jahr nur berücksichtigt wer-den, wenn die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. Dezember im Gemeindeamt eingereicht wurden. Falls die Förderaktion nicht mehr verlängert wird, werden per 31.12. unvollständige Anträge nicht mehr behandelt.

Das Antragsformular erhalten Sie im Bauamt bzw. kann auf der Gemeindehomepage unter Bürgerservice / Formulare ausgedruckt werden.

Page 8: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

8

Bauamt

Mit der Einführung der Verwaltungsge-richte per Jahreswechsel ändert sich vieles: neue Fristen, neue Rechtsmittel (-Namen) – und vor allem tief greifende Änderungen im Instanzenzug. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde das Verwaltungsver-fahren neu gestaltet und das System der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt, wel-ches seit 01.01.2014 gilt. Die Novelle schafft den administrativen Instanzenzug generell ab, das heißt wer sich durch eine Entscheidung einer Behörde in seinem Recht verletzt fühlt, kann sich nun sofort an das Verwaltungsgericht wenden. Ausge-nommen davon sind Bescheide im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden wie bei-spielsweise ein Baubewilligungsbescheid oder eine Bauplatzerklärung: Hier gilt, dass der zweigliedrige innergemeindliche Instan-zenzug weiterhin erhalten bleibt, sofern die Gemeindevertretung nicht mittels Be-schluss darauf verzichtet. Insgesamt gibt es in Österreich nun elf Ver-waltungsgerichte: Es gibt in jedem Bundes-land ein Landesverwaltungsgericht, dazu besteht ein Verwaltungsgericht des Bundes und ein Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen. Für Beschwerden gegen Ent-scheidungen einer Gemeinde sind in der Regel die Landesverwaltungsgerichte zu-ständig. Was bedeutet dies beispielsweise für einen Nachbarn im Bauverfahren, der glaubt, dass durch das bewilligte Bau-vorhaben die gesetzlichen Mindestab-stände zu seinem Grundstück nicht ein-gehalten würden?

Der Nachbar bekommt den Baubewilli-gungsbescheid – erlassen vom Bürger-meister als Baubehörde erster Instanz – zugestellt. Innerhalb von zwei Wochen kann der Nachbar gegen diesen Bescheid berufen. Diese Berufung ist infolge von der Gemeindevertretung zu behandeln und ein Berufungsbescheid zu erlassen. Wenn

man sich auch aufgrund der Entscheidung der Gemeindevertretung in seinen Rechten verletzt fühlt, besteht die Möglichkeit sich mittels Beschwerde innerhalb von vier Wochen an das Landesverwaltungsge-richt zu wenden. Die Beschwerdeschrift ist allerdings bei der Gemeinde einzubrin-gen. Bislang stand das sogenannte außer-ordentliche Rechtsmittel der Vorstellung an die Aufsichtsbehörde beim Amt der Salz-burger Landesregierung zur Verfügung. Dieses Rechtsmittel der Vorstellung entfällt nun zur Gänze. Für die Beschwerde be-steht keine Anwaltspflicht, das heißt die Beschwerde muss nicht von einem Anwalt eingebracht werden. Wenn der Nachbar auch mit der Entscheidung des Landesver-waltungsgerichtes nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit der Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien (vor 1.1.2014 hieß es Beschwerde an den Ver-waltungsgerichtshof). Das Rechtsmittel der Revision ist allerdings nur sehr einge-schränkt zugänglich. Eine Revision ist nur zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Verwaltungs-gerichtshofs abweicht, eine solche Recht-sprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtspre-chung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird. Man sieht, man wird künftig wohl nur selten die Gelegenheit haben, mit seinem Anlie-gen bis zum Verwaltungsgerichtshof vorzu-dringen.

VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT NEU

Page 9: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

9

Bauamt

FLÄCHENWIDMUNGSPLAN

Kundmachung

der beabsichtigten Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Großarl

1. Gemäß § 68 in Verbindung mit § 67 Absatz (Abs.) 1 und 2 des Salzburger Raumord-

nungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl. Nr. 30/2009, wird kundgemacht, dass die Marktgemeinde Großarl eine Änderung des Flächenwidmungsplanes unter gleich-zeitiger Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe in den unten angeführten Planungsgebieten beabsichtigt. Planungsgebiete der Änderungen: a. Bereich „Fiegler“ – GP. 752/1, KG 55102 Bach und b. Bereich „Alpentaverne“ – GP. 303/1, KG 55131 Unterberg

2. Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, beabsichtigte Bauführungen in-nerhalb der Kundmachungsfrist bekannt zu geben und gegebenenfalls entsprechen-de Nutzungserklärungen gemäß § 29 Abs. 1 ROG 2009 abzugeben. Die Kundma-chungsfrist endet mit 14. Februar 2014.

3. Eine Aufnahme von unbebauten Flächen in den Entwurf des Flächenwidmungspla-nes kann nur erfolgen, wenn eine Nutzungserklärung abgegeben wird. Für Nutzungs-erklärungen ist das durch Verordnung der Salzburger Landesregierung festgelegte Formular zu verwenden (§ 29 Abs. 1 ROG 2009). Entsprechende Formulare liegen bei der Gemeinde auf.

4. Zur Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes einschließlich des Bebau-ungsplanes können innerhalb der Kundmachungsfrist schriftliche Anregungen bis spätestens 14.02.2014 eingebracht werden.

Der Bürgermeister:

Johann Rohrmoser e.h.

Page 10: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

10

September — Dezember 2013

Standesamt

Schaidreiter Leo, Eben 8 09.2013

Lainer Valentina, Eben 11 09.2013

Bärnthaler Valentin, Schied 78 09.2013

Ganitzer Annika, Au 130 09.2013

Gschwandtl Simon, Bach 30a 10.2013

El Saadany Amaar, Großarl 294 10.2013

Hettegger Lara, Au 38 10.2013

Kreer Samuel Josef, Eben 92 11.2013

Gschwandtl Luisa, Au 76 11.2013

Lainer Anton Sebastian, Au 83 11.2013

Wirnsperger Julia, Großarl 230 11.2013

Kugyela Tamás, Großarl 250 11.2013

Gruber Helena Marie, Au 41 11.2013

Prommegger Magdalena Johanna,

Großarl 26 12.2013

Fritzenwallner Lena, Schied 127 12.2013

Kriegelstein Charlotte Emilie,

Bach 102 12.2013

Laireiter Emilia, Unterberg 46 12.2013

Urbaner Carina, Großarl 19 12.2013

GEBURTEN

TRAUUNGEN

Schwaiger Elisabeth und Gerhard, Bach 18 10.2013 Hettegger Barbara und Johannes, Großarl 309 10.2013 Kühr Kathrin und Christian, Großarl 97 10.2013 Toferer Sarah und Michael, Großarl 131 10.2013 Rohrmoser Julia und Norbert, Unterberg 72 11.2013 Andexer Zuzana und Herbert, Unterberg 33 12.2013 Hunfeld Sigrun und Ralf, Deutschland 12.2013

Bachmaier Silvia und Reinhard, Kremsmünster 09.2013 Deistler Silvia und Andreas, Wien 09.2013

JUBILÄEN

Runde Geburtstage ab 80

Gfrerer Rupert (80), Großarl 199 09.2013

Andexer Maria (80), Großarl 159 09.2013

Gruber Ulrich (80), Eben 8 09.2013

Aichhorn Anton (80),

Großarl 130 10.2013

Markart Herbert (80), Großarl 7 10.2013

Gruber Cäcilia (80), Großarl 17 11.2013

Lainer Rupert Andreas (80),

Schied 1 11.2013

Rohrmoser Cäcilia (90),

Großarl 45 11.2013

Viehhauser Sebastian (80),

Eben 43 12.2013

Laireiter Lorenz (80), Großarl 52 12.2013

Gruber Rupert (80),

Unterberg 11 12.2013

Page 11: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

11

Geburtstage über 90

Kaiser Marianne (101),

Großarl 108 10.2013

Kappacher Josef (92),

Großarl 77 11.2013

Knapp Elisabeth (92),

Großarl 170 11.2013

Taxer Anna (93), Großarl 135 11.2013

Gruber Sebastian (102),

Großarl 85 11.2013

Andexer Maria (92),

Großarl 228 12.2013

Prommegger Maria (93),

Eben 25 12.2013

Goldene Hochzeiten

Taxer Heide und Johann,

Au 42a 10.2013

Kreuzer Anna und Rupert,

Großarl 154 11.2013

Diess Sieglinde und Felix,

Großarl 5 11.2013

Diamantene Hochzeiten

Ammerer Maria und Simon,

Großarl 51 10.2013

Heigl Maria und Ignaz,

Großarl 115 10.2013

Kreuzer Notburga und Franz,

Großarl 81 11.2013

Eiserne Hochzeit

Gappmayr Maria Anna und Franz,

Großarl 13a 09.2013

STERBEFÄLLE

Prommegger Martina,

Großarl 49 09.2013

Viehhauser Josef, Großarl 91a 10.2013

Erler Maria, Großarl 45 10.2013

Gschwandl Hermann,

Großarl 45 11.2013

Viehhauser Josef, Großarl 45 11.2013

Mayr Notburga, Schied 14 11.2013

Fuchs Katharina, Großarl 45 12.2013

Standesamt

Bilder Gemeinde: Unsere älteste Gemeindebürgerin Frau Marianne Kaiser, 101 Jahre und unser ältester Gemeindebür-ger Herr Sebastian Gruber, 102 Jahre!

Page 12: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

12

EINWOHNERSTATISTIK 2013

Wohnsitzart gesamt männlich weiblich Inland Ausland

Hauptwohnsitz 3730 1906 1824 3512 218

Nebenwohnzitz 475 219 256 217 258

Summen 4205 2125 2080 3729 476

Stichtag 01. Jänner 2013

Wohnsitzart gesamt männlich weiblich Inland Ausland

Hauptwohnsitz 3791 1935 1856 3530 261

Nebenwohnzitz 496 249 247 225 271

Summen 4287 2184 2103 3755 532

Stichtag 31. Dezember 2013

Die Änderungen der Hauptwohnsitze ergeben sich durch:

Geburten Todesfälle Wegzüge Zuzüge Begründung des Hauptwohnsitzes aus

Nebenwohnsitz

58 25 110 104 34

MELDEPFLICHTEN

Da es leider immer wieder zu empfindli-chen Verwaltungsstrafen nach Übertretun-gen des Meldegesetzes 1991 kommt, wird ein Auszug des Gesetzes in Erinnerung gerufen. Die Unterkunft– bzw. Arbeitgeber werden gebeten, insbesondere die Melde-pflichtigen:

Lehrlinge, die sich länger als drei Ta-

ge im Ortsgebiet aufhalten,

Personen die ein Praktikum absolvie-

ren,

Almpersonal,

Saisonarbeitskräfte, Au-pair,

Leiharbeiterpersonal,

Meldeamt

Page 13: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

13

Personal von Firmen für mehr als

dreitägige Arbeitsaufenthalte,

Schischulpersonal,

Besuche (länger als 3 Tage),

usw.

darauf hinzuweisen und aufzufordern, die-ser Pflicht innerhalb der gesetzlichen Frist nachzukommen. Meldegesetz 1991 § 3. (1) Wer in einer Wohnung Unter-

kunft bezieht, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Melde-behörde anzumelden.

(2) Für jeden anzumeldenden Men-

schen ist der Meldezettel entspre-chend vollständig auszufüllen und vom Meldepflichtigen und dem Unter-kunftgeber zu unterschreiben.

(3) Für die Anmeldung sind der ent-

sprechend ausgefüllte Meldezettel und öffentliche Urkunden erforderlich, aus denen die Identitätsdaten des Unterkunftnehmers hervorgehen.

§ 4. (1) Wer seine Unterkunft in einer

Wohnung aufgibt, ist innerhalb

von drei Tagen davor oder danach

bei der Meldebehörde abzumelden.

Besondere Pflichten des Unterkunftge-bers: § 8. (1) Der Unterkunftgeber hat alle vom

Meldepflichtigen unterfertigten Melde-zettel unter leserlicher Beifügung sei-nes Namens zu unterschreiben. Die Unterschrift als Unterkunftgeber hat zu verweigern, wer Grund zur Annah-me hat, dass der Betroffene die Un-terkunft tatsächlich nicht bezogen hat oder nicht innerhalb einer Woche be-ziehen wird.

(2) Hat der Unterkunftgeber Grund

zur Annahme, dass für jemanden,

dem er Unterkunft gewährt oder

gewährt hat, die Meldepflicht bei

der Meldebehörde nicht erfüllt wur-

de, so ist er verpflichtet, dies der

Meldebehörde binnen 14 Tagen

mitzuteilen. Von dieser Mitteilung

hat der Unterkunftgeber nach Mög-

lichkeit auch den Meldepflichtigen

in Kenntnis zu setzen.

Meldezettelformulare sind auf der Home-page der Marktgemeinde Großarl www.gemeindegrossarl.at abzurufen oder direkt im Meldeamt erhältlich.

Meldeamt

Page 14: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

Bürgerbüro

14

REISEPASS — PERSONALAUSWEIS

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reise-dokument benötigt. Dies gilt auch bei Rei-sen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist

Reisepass mit Chip Ein Reisepass mit Chip kann am kleinen goldfarbenen Symbol auf der äußeren Um-schlagseite unter dem Wort " PASSPORT" erkannt werden. Hierbei handelt es sich um das so genannte ICAO Symbol der In-ternationalen Zivilluftfahrtsgesellschaft (ICAO). Auf jedem weltweit ausgegebenen Reisepass mit Chip ist dieses Symbol dar-gestellt.

Mit 30. März 2009 wurde in Österreich auf-grund der Vorgabe der Europäischen Uni-on der neue Sicherheitspass mit Finger-abdruck eingeführt. Der Sicherheitspass ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen zwei Fingerabdrü-cke gespeichert werden. Durch die Finger-abdrücke im Chip wird die Fälschungssi-cherheit erhöht und die eindeutige Zuord-nung des Passes zu seiner Besitzerin/seinem Besitzer noch einfacher nachweis-bar.

Bei Minderjährigen wird der Fingerab-druck erst ab dem 12. Geburts-tag erfasst.

kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis.

Muster

Allgemeine Informationen

Seit 15. Juni 2012 sind alle Kindermitein-tragungen von Gesetzes wegen ungültig. Eine Vorlage zur Streichung aus dem Pass der Eltern ist daher nicht mehr erforderlich.

Page 15: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

15

Bürgerbüro

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig: Reisepass ist abgelaufen Namensänderung Reisepass gibt die Identität nicht wie-

der

ACHTUNG Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namens-änderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzei-tig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Persönliche Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reise-passes muss persönlich eingebracht werden. Die Passbehörde (Bezirkshauptmann-schaft) stellt den Reisepass bzw. Personal-ausweis nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Ar-beitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit (ca. 10 Ta-ge) gerechnet werden. Notwendige Unterlagen – Reisepassan-trag - Personalausweis: Sie besitzen einen "alten", nicht mehr als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass bzw. Personalausweis:

"Alter" Reisepass / Personalausweis

(nicht mehr als fünf Jahre abgelau-fen)

Ein aktuelles Farb-Passbild nach

den Passbildkriterien (nicht älter als sechs Monate)

Bei Namensänderung: Heiratsurkun-

de und Staatsbürgerschaftsnachweis

Eventuell urkundlicher Nachweis ei-

nes akademischen Grades Sie besitzen keinen Reisepass und keinen Personalausweis:

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis

Ein aktuelles Farb-Passbild nach

den Passbildkriterien (nicht älter als sechs Monate)

Bei Namensänderung: Heiratsurkun-

de

Eventuell urkundlicher Nachweis ei-

nes akademisches Grades

Reisepass Gebühren € Gültigkeit

Für Erwachsene bzw. ab dem 12. Geburtstag 75,90 10 Jahre

Für Kinder vom 2. bis 12. Geburtstag 30,00 5 Jahre

Für Kinder bis zum 2. Geburtstag gebührenfrei 2 Jahre

Kosten und Gültigkeit

Page 16: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

16

Die Passbehörde - Bezirkshaupt-

mannschaft St. Johann im Pongau

Antragstellung bei der Gemeinde —

Bürgerbüro — Laireiter Petra 06414/8898 DW 11

Bürgerbüro

Anspruchsberechtigt ist der/die Be-

zieher/Bezieherin des Kinderbetreu-ungsgeldes.

Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde

Großarl (Elternteil und Kind).

Gemeinsamer Haushalt mit dem

Kind. Adoptiv- und Pflegeeltern sind den leiblichen Eltern gleichgestellt.

Personalausweis Gebühren € Gültigkeit

Für Erwachsene bzw. ab dem 16. Geburtstag 61,50 10 Jahre

(ab dem 12. Geburtstag)

Für Kinder vom 2. bis 16. Geburtstag 26,30 5 Jahre

Für Kinder bis zum 2. Geburtstag gebührenfrei 2 Jahre

Zuständige Stellen Der Antrag auf Ausstellung eines Reise-passes kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.help.gv.at

Quelle: HELP.gv.at

FAMILIENFÖRDERUNG GROSSARLER FAMILIENMODELL

Die Gemeindevertretung der Marktge-meinde Großarl hat in ihrer Sitzung am 31.10.2013 die Einführung einer Famili-enförderung beschlossen, wonach jene Familien bzw. Eltern unterstützt werden, die ihre Kinder zu Hause betreuen und keine öffentliche Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen.

Betreuung zu Hause.

Die Förderung wird für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gewährt.

Vorlage der Bestätigung über die ge-

wählte Variante des Kindergeldes, woraus Dauer und Höhe dieser Leis-tung nachgewiesen werden können.

Vorliegen eines vollständig ausgefüll-ten und eigenhändig unterfertigten Antrages inkl. aller angeführten Nachweise zum Zeitpunkt der Aus-zahlung. Eine verspätete Einreichung und Nachzahlung ist nicht möglich, in diesem Fall verfällt der Anspruch für den Zeitraum des verspäteten Ein-bringens.

Das Kind darf während des Bezuges

der Großarler Familienförderung in keiner öffentlichen Betreuungsein-richtung, welches das Budget der

Anspruchsvoraus-setzungen

Page 17: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

17

Marktgemeinde Großarl belastet (wie z.B. Krabbelgruppe, Tagesmutter uä.), betreut werden.

BezieherInnen des Kinderbetreu-

ungsgeldes der Variante 4 (12 + 2 Monate) erhalten keine Förderung.

Förderungsbeginn

Die Einführung der Großarler Familienför-derung erfolgt mit 01.01.2014 bis auf Wi-derruf durch die Gemeindevertretung. An-träge können ab 01.01.2014 beim Gemein-deamt Großarl eingereicht werden.

Auszahlung und Betrag

Die Großarler Familienförderung beträgt € 110,00 je Monat/Kind und wird vierteljähr-lich im Nachhinein, nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Ge-meinde ausbezahlt. (Für die Überweisung bitte IBAN bekannt geben).

Allgemeine Bestimmungen

Die BezieherInnen haben alle Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen, insbeson-dere Änderungen, die den Wegfall der Großarler Familienförderung bedingen wür-den, unverzüglich der Marktgemeinde Großarl mitzuteilen. Zu Unrecht bezogene Förderungen müssen zurückbezahlt wer-den. Die Marktgemeinde Großarl behält sich das Recht vor, die Richtlinien und das Familien-fördermodell durch vorherigen Beschluss der Gemeindevertretung jederzeit zu än-dern und im Falle der Notwendigkeit wieder aufzuheben. Ein Rechtsanspruch eines Einzelnen wird nicht begründet, da es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt.

Das Antragsformular für die Familienförde-rung liegt beim Gemeindeamt (Bürgerbüro) auf bzw. kann von der Homepage - Bür-gerservice - Formulare heruntergeladen werden.

Bürgerbüro

SALZBURGER FAMILIENPASS

Der Salzburger Familienpass gilt für Fami-lien, Lebensgemeinschaften oder Alleiner-ziehende und deren Kinder und Pflegekin-der bis zum 18. Geburtstag, für die Famili-enbeihilfe bezogen wird. Die im Familien-pass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben und ihren Wohnsitz im Land Salzburg haben. Ausnahme "Besondere Regelungen": Auch Tageseltern können sich einen Fami-lienpass ausstellen lassen, ebenso Großel-tern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. In diesen Fällen muss zumindest einer der

Beteiligten im Land Salzburg wohnen. Der Familienpass wird kostenlos im Ge-meindeamt Großarl, Bürgerservice - Lairei-ter Petra, 06414/8898 DW11 ausgestellt und ist 3 Jahre gültig. Hier erhalten Sie auch die aktuelle Broschüre über familien-freundliche Ausflugsziele und Einrichtun-gen. Außerdem gibt es eine eigene Familien-pass-Homepage: www.familie-salzburg.at

Page 18: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

18

Bürgerbüro

SPRECHTAGE — TERMINE 2014

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Auskunft und Beratung: Gebietskrankenkasse Gasteinerstrasse 29 5500 Bischofshofen Jeden Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr (bei Feiertagen ist kein Ersatztermin vorgesehen) Zur Vorsprache ist ein Lichtbildausweis als Identitätsnachweis mitzubringen!

SOZIALVERSICHERUGSANSTALT DER BAUERN: Sprechtage im Besprechungsraum-Gemeindeamt Großarl (1. Stock – Zi. 26) jeweils DONNERSTAG von 13:30 bis 14:30 Uhr 23. Jänner 10. Juli 20. Februar 28. August 20. März 25. September 17. April 23. Oktober 15. Mai 20. November 26. Juni 18. Dezember

SALZBURGER SENIORENBUND „Senior Vital“ Sprechtage im Besprechungsraum-Gemeindeamt Großarl (1. Stock – Zi. 26) jeweils MONTAG von 15:15 bis 15:45 Uhr 13. Jänner 02. Juni 03. Februar 01. September 03. März 06. Oktober 07. April 03. November 05. Mai 01. Dezember (im Juli und August finden keine Sprechtage statt )

AK SALZBURG Konsumentenrechtsberatung, Wohn- und Mietrechtsberatung im Pongau Jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr Bezirksstelle Pongau Gasteiner Straße 29 5500 Bischofshofen

Page 19: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

19

Allgemeines

MOBILE ERSTVERSORGER „FIRST RESPONDER“

Das sind speziell ausgebildete Notfallsani-täter, die im Ernstfall parallel zu Hausarzt, Notarzt oder Rotkreuzteam alarmiert wer-den. Der große Vorteil dieser Ersthelfer: Sie haben den kürzeren Anfahrtsweg und kennen die Örtlichkeiten ganz genau. Sie können lebensrettende Erstmaßnahmen setzen und den auf dem Weg befindlichen Arzt mit wichtigen Vorinformationen versor-gen. In Großarl sind seit kurzem Herr Leonhard Prommegger, Herr Günther Pritz und Herr Robert Silbergasser im Einsatz, wenn der Hausärztebereitschaftsdienst nicht gege-ben ist bzw. für schnelle Einsätze, die den

Einsatz eines Notarztes erforderlich ma-chen. Die Alarmierung erfolgt wie bisher über die Notrufnummer 1 4 4. Per Textpager werden die mobilen Ersthel-fer in der Gemeinde über die Leitstelle von einem Einsatz verständigt. Ein Code signa-lisiert, um welche Art eines Notfalles es sich handelt. Dazu wird die Adresse des Einsatzortes übermittelt. Das bringt natür-lich einen enormen und oft entscheidenden Zeitvorteil für die Betroffenen. Der hausärztliche Bereitschaftsdienst ist über die Telefonnummer 1 4 1 erreichbar.

Bild Foto Gruber: Von links nach rechts: Günther Pritz, Leonhard Prommegger, Dr. Susanne Riess, Bürgermeister Johann Rohr-moser, Landesrettungskommandant Anton Holzer, Robert Silbergasser Übergabe der Notfallkoffer mit Defibrillatoren an die Ersthelfer.

Page 20: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

20

Allgemeines

Im Rahmen einer Einsatzübung wurden am Dienstag, den 17.12.2013, in der Zeit von 18.00 bis 20.30 Uhr verschiedene Einsatz-szenarien geübt um für einen Ernstfall ge-rüstet zu sein. Übungsannahme: Ein Pistengerät der Bergbahnen rutscht bei einem Personentransport im Bereich zwi-schen Jagahütte und Hochbrandhütte von der Piste ab und kommt unterhalb des Pis-tenrandes zu liegen. Drei Personen werden herausgeschleudert und liegen schwerver-letzt im Gelände. Eine Person kommt mit den Beinen unter der abgerutschten Pis-tenraupe zu liegen. Eine große Herausforderung für eine sol-che Übung bzw. einem solchen Einsatz ist der jeweilige Transport des gesamten Ret-tungsmaterials zum Unfallgeschehen. Die Pistenraupe musste im schwierigen Gelände gesichert und angehoben werden, damit der Verletzte überhaupt geborgen werden konnte. Ein weiterer Schwerpunkt, welcher im Rah-men dieser Übung im besonderen geübt wurde, war die gemeinsame Koordination

EINSATZÜBUNG DER RETTUNGS-ORGANISATIONEN IM BEREICH GROSSARLER BERGBAHNEN

aller Rettungskräfte von einer gemeinsam geführten Einsatzzentrale aus. Insgesamt waren 25 Bergrettungsleute, 45 Feuerwehrmänner, 20 Bergbahnenbe-dienstete, 2 Polizistinnen, einige Mitarbeiter von den Schihütten sowie der Bürgermeis-ter an der Übung beteiligt. Das Rote Kreuz, Ärzte, ein Hubschrauber-einsatz, sowie diverse andere Organisatio-nen (Alpinpolizei, Katastrophenreferent der Bezirkshauptmannschaft, Kriseninterventi-onsteam und Pressevertreter) waren zu-mindest theoretisch in der Übung einge-plant. Vom Bürgermeister sowie den verantwortli-chen Einsatzleitern wurde abschließend festgestellt, dass in Großarl mit unseren Einsatzkräften, mit dieser Schlagkraft und Motivation, ein solcher Einsatz jederzeit auch bewältigt werden kann. Wir hoffen aber, dass ein Ernstfall nicht eintritt!

Bilder: Bergrettung Großarl Bergung des Verletzten unter der Pistenraupe

Page 21: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

21

Allgemeines

Die Marktgemeinde Großarl weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Gehsteig-räumung im Ortsgebiet aus organisatori-schen und zeitlichen Gründen nur fallweise bzw. sporadisch durchgeführt werden kann. Von einer rechtlichen oder still-schweigenden Übernahme dieser Pflichten durch die Gemeinde kann keinesfalls aus-gegangen werden. Die einzelnen Liegen-schaftseigentümer werden demnach nicht

GEHSTEIGRÄUMUNG DURCH DIE GEMEINDE

von ihren Anrainerpflichten nach § 93 StVO befreit und können sich nicht darauf verlas-sen, dass die Gehsteige von der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt bzw. gestreut werden. Die Anrainerpflichten gem. § 93 Abs. 1 StVO sind demnach von jedem Anrainer selbst in eigener Verant-wortung wahrzunehmen (Räumung und Streuung von 6.00 bis 22.00 Uhr).

PARKEN AUF GEMEINDESTRASSEN

Grundsätzlich besteht nach § 24 Abs. 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) Parkver-bot auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Diese Regelung betrifft fast alle Gemeinde-

straßen im Gemeindegebiet von Großarl und können wir nur an alle appellieren, speziell in den Wintermonaten, die Straßenflächen nicht zu Parkzwecken zu verwenden.

SCHNEEABLAGERUNG AUF GEMEINDESTRASSEN

Leider müssen wir immer wieder feststel-len, dass Anrainer ihren Schnee vom Vor-platz oder Parkplatz auf die Gemeinde-straße räumen. Diesbezüglich erlaubt sich die Marktgemeinde Großarl festzustellen, dass das Ablagern von Schnee aus dem Privatbereich (Vorplatz, Parkplatz, Garten-bereich udgl.) auf die Gehsteige und Ge-meindestraßen nach den Bestimmungen

des § 92 StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten ist. Personen die diesen Vor-schriften zuwiderhandeln, können, abgese-hen von den Straffolgen die daraus entste-hen können, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung aus diesem Titel verpflichtet werden.

Page 22: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

Allgemeines

22

ABFLUSS VON WASSER ABLAGERUNG VON SCHNEE

Besitzer von an die Straße grenzenden Grundstücken sind nach § 10 LStG (Salzburger Landesstraßengesetz) ver-pflichtet, den Abfluss des Wassers von der Straße, die notwendige Ablagerung des bei

der Schneeräumung von der Straße abge-räumten Schnees einschließlich des Streusplittes auf ihrem Grund zu dulden.

SCHAUFENSTER IN DER UNTERBERGSTRASSE

In der Unterbergstraße ist noch ein Schau-fenster zur Vermietung frei.

Anfragen richten Sie bitte an das Gemein-deamt, Herrn Amtsleiter Franz Hasler, 06414/8898 DW 22.

GEMEINDEHOMEPAGE

Seit November 2013 erscheint unsere Ge-meindehomepage im neuen Glanz. Durch eine vollständige Überarbeitung des Lay-outs konnten wir einen benutzerfreundli-chen, modernen und zeitgemäßen Internet-auftritt mit übersichtlichen Strukturen erzie-len. Abgeschlossen werden unsere „Umbaumaßnahmen“ durch einen in Kürze freigeschaltenen Link für die Kinderbetreu-ungseinrichtungen Kindergarten und Krab-belgruppe. Über diese Schaltfläche (auf der Startseite der Homepage) können Bilder, Elternbriefe, Termine usw. abgerufen bzw. heruntergeladen werden. Verwaltet wird

dieser Teilbereich von den Redakteuren der jeweiligen Kinderbetreuungseinrich-tung.

Page 23: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

Allgemeines

23

Gem2Go-App

Ein weiterer Service auf unserer Gemein-dehomepage ist die Gemeinde-App „Gem2Go“, welche ab sofort kostenlos heruntergeladen werden kann (verfügbar für Android Smartphones, iPhone und iPad sowie Windows Phone8). Da sich immer mehr Menschen spontan benötigte Informationen mit ihrem Smart-phone oder Tablet möglichst schnell und einfach beschaffen möchten, wurde diese Dienstleistung vom Internet-Dienstleister RIS-Kommunal entwickelt. Die Darstellung einer „herkömmlichen Homepage“ auf den Mobilgeräten ist oft nicht optimal und die

Suche nach Informationen auf den relativ kleinen Bildschirmen auch nicht immer ganz so einfach. Gem2Go bereitet die In-halte der Gemeindehomepage in einer mo-dernen Darstellungsform so auf, dass Infor-mationen wie Aktuelles, Veranstaltungen, Amtstafel, Gesundheit und Soziales, Abfall-kalender usw. mit nur einem Fingerzeig immer und überall abrufbar sind. Via GPS-Ortung besteht auch die Möglich-keit, neben den Informationen der Heimat-gemeinde auch Informationen von anderen Gemeinden abzurufen, wo man sich gera-de befindet.

Impressum: Herausgeber: Marktgemeinde Großarl Nr. 1, 5611 Großarl Tel: 06414/8898, FAX: 06414/8898-9 E-Mail: [email protected], www.gemeindegrossarl.at Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Johann Rohrmoser Druck: Stepan-Druck GmbH & Co KG, Alte Bundesstraße 19-21, 5500 Bischofshofen

Page 24: Gemeinde grossarl gemeindezeitung jaenner 2014

24

Datum Veranstaltung Veranstalter

01.02., 9.00 Uhr Blasius-Schlenkerfahrt, Abfahrt Talwirt Rossbauern Großarl/Hüttschlag

02.02., 7.00 Uhr Skitour Hochkarfelderkopf, Lungötz Alpenverein Großarl/Hütschlag

04.02., 19.30 Uhr Vortrag „Heilig oder Scheinheilig“, Pfarrzentrum Großarl

KBW Großarl/Hüttschlag

04.02., 20.00 Uhr Ski– und Freestyle-Show, Hochbrandbahn Intersport Lackner

09.02. Ortsmeisterschaft Langlauf Großarl USV Großarl

14.02., 20.00 Uhr Multivisions-Vortrag von Hans Kammer-lander, Turnsaal Hauptschule

Alpenverein Großarl-Hüttschlag

16.02., 7.30 Uhr Skitour Arappkopf Hüttschlag Alpenverein Großarl/Hüttschlag

22.02. Ortsmeisterschaft Ski Alpin RTL, Großarl USV Großarl

23.02. Pfarrfasching Hüttschlag Pfarre Hüttschlag

25.02., 19.30 Uhr Theater „Penelope im Thymian“, Pfarrheim Hüttschlag

KBW Großarl/Hüttschlag

26.02., 8.00 Uhr Skitour Frommerkogel, St. Martin Alpenverein Großarl/Hüttschlag

01.03. Ortsmeisterschaft Kinder Ski Alpin RTL USV Großarl

01.03., 20.00 Uhr Bergrettungs-Maskenball, Hotel Edelweiss

Bergrettung Großarl

01.03., 20.00 Uhr Feuerwehr-Maskenball , Gasthof Talwirt Feuerwehr Hüttschlag

02.03., 14.00 — 17.00 Uhr

Kinderfasching, großer Turnsaal Kinderfreunde

04.03, 11.00 Uhr Faschingsumzug Volksschule und Kindergarten

VS und KIGA Hüttschlag

04.03. Faschingstreiben, Marktplatz Großarl Dorfwirte

05.03., 8.00 Uhr Gottesdienst mit Aschenkreuz Pfarre Großarl

07.03., 19.30 Uhr Vortrag „Wasserströme in der Wüste“, Pfarrheim Hüttschlag

KBW Großarl/Hüttschlag

08.03., 6.00 Uhr 2-Tagesskitour Lessachtal Alpenverein Großarl/Hüttschlag

09.03. Gemeinderats– und Bürgermeisterwahlen Gemeinde

14.03., 17.00 Uhr Workshop „Einfache, gut klingende Rhythmusinstrumente selber bauen, Krippenbauwerkstatt

KBW Großarl/Hüttschlag

16.03., 6.00 Uhr Skitour Hoher Göll, Berchtesgaden Alpenverein Großarl/Hüttschlag

16.03. Richard-Lackner-Gedächtnislauf USV Großarl

22.03 — 29.03. Lady-Skiwoche Gastwirtevereinigung und TVB

30.03., 7.00 Uhr Skitour Schöderhorn Hüttschlag Alpenverein Großarl/Hütschlag

VERANSTALTUNGSKALENDER FEBRUAR UND MÄRZ 2014

Allgemeines

Alle Termine ohne Gewähr, Änderungen und Ergänzungen vorbehalten!