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Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Haushaltssystematik auf der Grundlage der erweiterten Kameralistik 2. Auflage Mai 2015

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Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Haushaltssystematik

auf der Grundlage der erweiterten Kameralistik

2. Auflage Mai 2015

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort ................................................................................................................................................................... 5

Gliederungen

Einzelplan 0000 - Allgemeine kirchliche Dienste ............................................................................................. 9

Einzelplan 1000 - Besondere kirchliche Dienste ........................................................................................... 12

Einzelplan 2000 - Kirchliche Sozialarbeit ........................................................................................................ 13

Einzelplan 3000 - Ökumene, Weltmission, Entwicklungshilfe ..................................................................... 14

Einzelplan 4000 - Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................................ 15

Einzelplan 5000 - Bildungswesen und Wissenschaft.................................................................................... 16

Einzelplan 7000 - Rechtsetzung, Leitung, Verwaltung und Rechtsschutz ................................................ 17

Einzelplan 8000 - Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen .............. 18

Einzelplan 9000 - Allgemeine Finanzwirtschaft ............................................................................................. 19

Gruppierungen

Hauptgruppe 0000 - Kirchensteuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse ....................................... 21

Hauptgruppe 1000 - Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb ................................................ 24

Hauptgruppe 2000 - Kollekten, Spenden und Einnahmen besonderer Art ............................................... 27

Hauptgruppe 3000 - Vermögenswirksame Einnahmen ................................................................................ 29

Hauptgruppe 4000 - Personalausgaben ......................................................................................................... 33

Hauptgruppe 5000 - Lfd. Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen ...... 35

Hauptgruppe 6000 - Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben ........................................................ 37

Hauptgruppe 7000 - Kirchensteuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse ....................................... 41

Hauptgruppe 8000 - Ausgaben besonderer Art ............................................................................................. 44

Hauptgruppe 9000 - Vermögenswirksame Ausgaben .................................................................................. 46

Sachbuch 51 Vorschüsse und Verwahrungen ....................................................................................................................... 52

Sachbuch 91 Vermögensnachweis .......................................................................................................................................... 53

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Vorwort

Historie Zur einheitlichen Gestaltung des Rechnungswesens in der verfassten Kirche und zur Vergleichbarkeit der kirchlichen Haushaltspläne gibt es für die typischen kirchlichen Einnahmen und Ausgaben (bzw. Aufwendungen und Erträge) eine einheitliche Haushaltssystematik. Sie gilt für alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowohl auf der Grundlage der erweiterten Kameralistik als auch der kirchlichen Doppik. Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat im Jahr 2010 das Kirchengesetz über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung (HKVG) (KABl. S. 87 ff.) beschlossen. Damit werden die Vorgaben der EKD für eine Novellierung des kirchli-chen Rechnungswesens auf der Basis der erweiterten Kameralistik umgesetzt. Die sich daraus erge-benden Veränderungen wurden in der vorliegenden Haushaltssystematik eingearbeitet und an die Be-dürfnisse der EKBO angepasst.

Anwendung Die Ordnung für das kirchliche Finanzwesen vom 05. September 2008 (ABl. EKD 2008 S. 310), mit Änderung vom 03. Dezember 2010 (ABl. EKD 2011, S. 11) sieht in § 9 Abs. 5 vor, dass sich die Glie-derungen und die Gruppierungen nach der Haushaltssystematik der EKD zu richten haben. Bei der Verbindlichkeit der Haushaltssystematik sind zwei Abstufungen zu unterscheiden: Die im Gliederungs- und Gruppierungsplan unterstrichenen Ziffern sind zwingend zu verwenden, soweit entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt oder gebucht werden. Die nicht unterstrichenen Ziffern sind grundsätz-lich zu verwenden, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten zweckmäßig ist. Ist die Unterteilung nicht so detailliert wie vorgegeben erforderlich, können die jeweils übergeordneten Gliederungs- und Gruppierungsziffern verwendet werden. In jedem Fall kann über die vorgegebenen Ziffern hinaus eine weitere Unterteilung bis zur vierten Stelle vorgenommen werden. Werden bei einzelnen kirchlichen Einrichtungen Aufgaben wahrgenommen oder entstehen Einnah-men oder Ausgaben, die im Gliederungs- oder Gruppierungsplan nicht ausdrücklich genannt sind, können diese nach Rücksprache mit den Zuständigen der EKBO an der zutreffenden Stelle eingefügt werden. Werden verschiedene kirchliche Aufgaben in einer Einrichtung zusammengefasst (z.B. Amt für kirchliche Dienste) und erfolgt eine gemeinsame Veranschlagung, so richtet sich die Zuordnung in der Gliederung nach dem Aufgabenschwerpunkt. Die nach der Haushaltssystematik vorgesehenen Texte können zum besseren Verständnis den örtlichen Gegebenheiten entsprechend präzisiert werden. Eine sorgfältige Anwendung der Haushaltssystematik ist erforderlich, um innerhalb der Landeskirche und der gesamten EKD Finanzauswertungen vornehmen zu können und damit gegenüber den Kir-chenmitgliedern und der Öffentlichkeit auskunftsfähig zu sein.

Komponenten der Haushaltssystematik Das kirchliche Rechnungswesen in der EKBO wird kameral abgebildet. Die Haushaltssystematik um-fasst folgende Komponenten: Der Gliederungsplan teilt die Konten nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterab-schnitte auf. Dies geschieht in der erweiterten kameralen Buchführung direkt. Der Gruppierungsplan unterscheidet in der Kameralistik die Haushaltsstellen nach Einnahme- und Ausgabearten in Haupt-gruppen, Gruppen und Untergruppen. Dabei stellen die Hauptgruppen 0 bis 3 die Einnahmen und die Hauptgruppen 4 bis 9 die Ausgaben dar. Die Pläne für die Bestandssachbücher gliedern sich in der kameralen Buchführung zum einen in die Vorschüsse und Verwahrungen (Sachbuch 51) und zum an-deren in den Vermögensnachweis (Sachbuch 91). Der Vermögensnachweis umfasst bei Anwendung der Verbundrechnung in der erweiterten Kameralistik auch die Mittelverwendung und den Vermögens-grundstock (Eigenkapital), so dass alle Bestände ohne Nebenrechnungen ermittelt werden können.

Aufbau einer kameralen Haushaltsstelle Über die dargestellte Haushaltssystematik mit Gliederung und Gruppierung hinaus können mehrere Einrichtungen des gleichen Handlungsfeldes als verschiedene Objekte dargestellt werden. Darüber hinaus ist eine weitere Unterteilung in Unterkonten möglich, deren Bezeichnung frei wählbar ist. Ledig-

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lich in den Gruppierungen 9530 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 9540 (Bauwerk – technische Anla-gen) werden Bezeichnungen für Unterkonten vorgeschlagen (Gruppierungsplan).

Stichwortsuche Die Haushaltssystematik enthält kein Stichwortverzeichnis. Stattdessen steht dieses Dokument im PDF-Format zur Verfügung. Damit ist eine Volltextsuche möglich. Außerdem sind die Verweise auf andere Gliederungen und Gruppierungen im Text sowie zwischen Gruppierung und Kontenrahmen als Hyperlinks ausgeführt, so dass mit einem Mausklick auf die genannte Ziffer zu dem betreffenden Text gesprungen werden kann. Die Hyperlinks sind dadurch erkennbar, dass sich der Mauszeiger über der Verweisziffer verändert. Mit den Navigationsschaltflächen des PDF-Readers kann auch wieder zurück gesprungen werden. Über die am linken Rand des PDF-Readers verfügbaren Lesezeichen sind Ein-zelpläne, Abschnitte, Hauptgruppen und Gruppen, Hauptgliederungen sowie Kontenklassen direkt auswählbar. Die PDF-Datei kann unter Downloads auf der Internetseite www.kirchenfinanzen.ekbo.de heruntergeladen und lokal gespeichert werden.

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Historie der Änderungen gegenüber dem letzten veröf fentlichten Stand Gegenüber dem Stand von 2012 haben sich folgende Än derungen ergeben: In der Gliederung

0190 Sonstiges neu aufgenommen

2130 Bundesfreiwilligendienst neu aufgenommen

3310 Partnerschaften neu aufgenommen

In den Gruppierungen

3115 entfällt

3116 Entnahmen aus Substanzerhaltungs- rücklage für bewegliches Vermögen vorher 3115

3117 Entnahmen aus Substanzerhaltungs- rücklage für unbewegliches Vermögen vorher 3116

3118 Entnahmen aus Allgemeines Vermögen vorher 3117

4690 sonstige Beihilfen und Unterstützungen neu aufgenommen

6120 Reisekosten für Gremien neu aufgenommen

6372 entfällt

8650 Spenden, Kollekten Vorjahr neu aufgenommen

9115 entfällt

9116 Zuführungen an Substanzerhaltungs- rücklage für bewegliches Vermögen vorher 9115

9117 Zuführungen an Substanzerhaltungs- rücklage für unbewegliches Vermögen vorher 9116

9118 Zuführungen zu Allgemeines Vermögen vorher 9117

Im Vermögensnachweis Sachbuch 91

1260 Forderungen an kirchliche Körperschaften vorher 1220

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Besondere kirchliche Dienste Gliederungen

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Gliederungen 0000 Allgemeine kirchliche Dienste 0100 Gottesdienst

Gottesdienst ist die Versammlung der Gemeinde unter dem Wort Gottes ohne Rücksicht auf den Versammlungsort. Dazu gehören auch die Feier des Heiligen Abendmahls, Nebengottes-dienste, Taufen und Trauungen. Andere in einen Gottesdienst einbezogene Veranstaltungen sind ebenfalls als Gottesdienst zu verstehen, soweit sie nicht einer anderen Gliederung zuzu-ordnen sind.

0110 Gottesdienst Hier ist auch der Aufwand für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der dem Gottes-

dienst dienenden Gebäude einschließlich Einrichtung und Ausstattung (z.B. Kirchen, Kapellen, Kirchensäle) nachzuweisen, ebenso der Aufwand für Antependien, Hostien, Wein, Kerzen, Agenden usw. Die Kollekte gehört zur Gliederung 0110, soweit sie nicht für einen besonderen Zweck bestimmt und damit einer anderen Gliederung zuzuordnen ist. Die Förderung des gottesdienstlichen Lebens gehört ebenfalls hierher. Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die eine Aktivierung des gottesdienstlichen Lebens so-wie die liturgische Gestaltung des Gottesdienstes zum Ziel haben.

0112 Kirchengebäude 0120 Kindergottesdienst

Hier sind die gesamten personalen und sächlichen Aufwendungen für die Vorbereitung, Durchführung und Förderung des Kindergottesdienstes nachzuweisen, also auch Auf-wendungen für Lehrgänge, Seminare, Kurse, Freizeiten, Tagungen usw. für Kindergot-tesdiensthelfer/innen.

0150 Hilfsdienste Solche Hilfsdienste werden in der Regel erforderlich bei Vakanzen, Vertretungen oder Aushilfen (Spezialvikariat, Prädikantendienst, Lektorendienst und dergl.). Sie beziehen sich auf die Wortverkündigung. Zu ihnen gehören nicht Dienstleistungen zur Unterstüt-zung oder Vertretung von Küster/in, Kirchendiener/in, Kirchenmusiker/in u.a.

0190 Sonstiges 0200 Kirchenmusik

Kirchenmusik ist eine fundamentale Äußerung des Glaubens. Neben der Bibel als grundle-gendem Dokument des Glaubens spielt die Kirchenmusik mit dem Gesangbuch eine wichtige Rolle bei der Stärkung und Tradierung des christlichen Glaubens. Daher dienen alle Aufwen-dungen für die Kirchenmusik unmittelbar der Verkündigung als Grundauftrag der evangeli-schen Kirche.

0210 Allgemeiner kirchenmusikalischer Dienst Aufwendungen für Kirchenmusik (selbständige Chorleitung siehe Gliederung 0220) ein-schließlich Aus- und Fortbildung in Lehrgängen, Arbeitstagungen und dergl., Noten usw., Gesangbücher (einschließlich Forschung, Entwicklung, Redaktion und Vertrieb Gesangbuchverlag), Verbandsbeiträge, Dienstgebäude oder Dienstwohnungen für Kir-chenmusiker/innen.

0220 Chor Kirchenchöre, Singkreise, Kinderchöre, Jugendkantorei usw., Chorschule für Kinder, Chorleitung (falls nicht gleichzeitig Kirchenmusiker/in). 0230 Posaunendienst, -chor/Orchester Posaunenchöre, Flötengruppen, andere Instrumentalkreise, Jugendbands usw., Aus- und Fortbildung von Chorleitern und Posaunenwarten der Kirchenkreise, Bläsern, Unterhaltung und Beschaffung von Instrumenten, Beratung und Förderung der Chöre. Mittel für die Arbeit der Landesposaunenwarte. 0240 Konzertveranstaltungen 0270 Orgelwesen

Einnahmen und Ausgaben des Orgelwesens, die nicht die bauliche Seite betreffen, z.B. Verbandsbeiträge, Aufwendungen für Beratung, Gutachten, Sachverständige. Die Or-geln selbst gehören als sog. Zubehör zum Kirchengebäude, die Aufwendungen für Bau und Unterhaltung (einschl. Wartung) werden also bei Gliederung 0110 nachgewiesen.

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Besondere kirchliche Dienste Gliederungen

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0300 Allgemeine Gemeindearbeit Im Gegensatz zu den besonderen Diensten im Einzelplan 1 wendet sich die allgemeine Ge-meindearbeit an alle Gemeindeglieder.

0310 Gemeindearbeit /Gemeindehaus Hier ist auch der Aufwand für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der Gemeindehäu-ser und anderer, der Gemeindearbeit dienenden Gebäude einschließlich Einrichtung und Ausstattung nachzuweisen. Soweit die Gebäude überwiegend dem Gottesdienst dienen, sind sie der Gliederung 0110 zuzuordnen. Aufwendungen für Gemeindehelfer/innen, Gemeindediakone/innen und andere haupt-amtliche Kräfte zur Unterstützung in Gemeindearbeit und Seelsorge. Aufwendungen für neben- und ehrenamtliche Hilfen, die ihre Tätigkeit im Nebenamt ausüben oder als Eh-renamt verstehen.

0312 Gemeindehaus 0320 Einzelveranstaltungen, Vorträge, Ausflüge und dergl. Zu den Einzelveranstaltungen gehören auch Vorträge o. ä., die sich über mehrere Abende verteilen, Basare (falls nicht für einen bestimmten Zweck). 0380 Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung

Unterhaltung und Betrieb von Diakonen/innenanstalten, Gemeindehel-fer/innenseminaren, anderen Seminaren für allgem. kirchliche Dienste, u. ä. Werden in den Ausbildungsstätten auch Mitarbeitende für andere Aufgabenbereiche ausgebildet oder können sich die Absolventen/innen derartiger Anstalten nach Abschluss der Aus-bildung anderen Bereichen zuwenden, so ist dies unerheblich. Entscheidend ist der primäre Auftrag der Anstalt zur Ausbildung von Mitarbeitenden für den allgemeinen Gemeindedienst. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Betrieb und dem Unterhalt ergeben, gehören in diese Gliederung.

0390 Sonstige Gemeindearbeit 0400 Kirchliche Unterweisung

Kirchliche Unterweisung an Schulen sowie im Konfirmandenunterricht und in der Christenleh-re gehört zu den Grundaufgaben jedes pastoralen Dienstes. Das Evangelium von der Gnade Gottes soll nicht nur auswendig gelernt, sondern mit dem eigenen Verstand erschlossen wer-den. Deshalb sind auch Aufwendungen für Veranstaltungen in diesem Zusammenhang, z.B. für Frei- und Rüstzeiten, hier zu veranschlagen.

0410 Religionsunterricht Auch soweit der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen und priva-ten Schulen nur kirchlicherseits gefördert wird, sind die entsprechenden Ausgaben hier nachzuweisen. Kosten, die sich aus Gestellungsverträgen ergeben, sind ebenfalls hier zu erfassen.

0420 Konfirmandenunterricht Unterweisung als Vorbereitung zur Konfirmation einschließlich sonstiger Formen der Unterweisung, die an die Stelle des Konfirmandenunterrichts treten. 0430 Katechetischer Dienst in Kirchengemeinden Christenlehre 0480 Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung 0490 Sonstige Kirchliche Unterweisung 0500 Pfarrdienst

Den Pfarrdienst versehen auch Pfarrer/innen im Entsendungsdienst, ohne Rücksicht darauf, ob sie eine Pfarrstelle innehaben oder verwalten, ebenso die sonstigen Mitarbeitenden im pfarramtlichen Dienst (Vikare/innen). Sonderpfarrdienste sind der ihrem Auftrag entsprechen-den Gliederung zuzuordnen.

0510 Gemeindepfarrdienst / Pfarrdienst allgemein Hier werden im Wesentlichen nur die Einnahmen und Ausgaben für die Gemeindepfar-rer/innen, -pfarramtsstellen und -pfarrämter nachgewiesen.

0512 Pfarrhaus/Pfarrwohnung 0570 Pfarrkonvent 0590 Sonstiges 0600 Ausbildung für den Pfarrdienst Mit der Ausbildung theologischer Kompetenz der Pfarrer/innen zusammenhängende Ein- nahmen und Ausgaben.

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Besondere kirchliche Dienste Gliederungen

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0700 Küsterdienst, Kirch- und Hauswartsdienst Haupt- oder nebenamtliche Bedienstete, die die Durchführung gottesdienstlicher Veranstal-tungen oder Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindearbeit vorbereiten, vielfach auch Hausmeister/innendienste versehen und je nach den zugewiesenen Dienstobliegenheiten den Pfarrern/innen auch für bestimmte Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung zur Verfügung stehen, Bedienstete in der Küsterei und in der Kirchenbuchführung, soweit diese nicht zur Verwaltung gehört. Auch die Einnahmen und Ausgaben für Diensthäuser oder -wohnungen für diesen Personenkreis sind hier zu erfassen.

0710 Küsterdienst 0720 Kirch- und Hauswartsdienst 0800 Friedhofswesen

Friedhöfe sind Erinnerungsstätten, die an die Vergänglichkeit des Menschen, an die Ewigkeit der Zeitläufe erinnern und insofern zur Selbstrelativierung der lebenden Generation beitragen.

0810 Verwaltung und Betrieb von Friedhöfen Kirchhöfe/Friedhöfe, die von Kirchengemeinden verwaltet oder betrieben werden. Die Eigentumsverhältnisse sind unerheblich. Auch die Einnahmen und Ausgaben, die durch den Unterhalt und Betrieb von Kirchhofsgebäuden wie Leichenhallen, Werkräumen, Aufenthaltsräumen, Geräteschuppen u. ä. entstehen, sind hier zu erfassen. Kirchhöfe, die bereits geschlossen sind, sind ebenfalls unter diesem Unterabschnitt nachzuweisen, sofern es nicht Anlagen um die Kirche und damit Bestandteil des Kirchengrundstücks sind. 0890 Sonstiges Friedhofswesen

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Besondere kirchliche Dienste Gliederungen

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1000 Besondere kirchliche Dienste 1100 Dienst an Kindern und Jugendlichen Heranführung von Kindern und Jugendlichen an den christlichen Glauben, insbesondere durch Freizeitangebote. 1110 Arbeit mit Kindern Dienst an Kindern oder an Kindergruppen. 1120 Arbeit mit Jugendlichen Dienst an Jugendlichen oder an Jugendgruppen. Die weitere Untergliederung nach z.B. Jugendpfarramt, Jugendwerk usw. erfolgt durch Anfügen einer weiteren Ziffer an die Gliederung. 1200 Studierendenbetreuung

Dienst der Kirche an Studierenden ohne Rücksicht auf das Studienfach, Studierendenge-meinden, Studierendenheime u. ä.

1300 Männer- und Frauenarbeit Hier sind alle Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen, die durch den besonderen Dienst an diesen Personenkreisen entstehen, also auch Honorare und Reisekosten von Vortragenden, Arbeitsmaterialien, Verteilschriften u. ä. 1310 Männerarbeit 1320 Frauenarbeit 1330 Arbeit mit Senioren und Seniorinnen 1340 Familienarbeit Zu der Familienarbeit zählt auch die Arbeit in Hauskreisen, Ehepaarkreisen u. ä. 1360 Besuchsdienst 1400 Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefon seelsorge 1410 Krankenhausseelsorge Seelsorge in öffentlichen und privaten Krankenhäusern, in Heil- und Pflegeanstalten, in Sanatorien durch besondere Krankenhauspfarrer/innen oder andere Mitarbeitende. 1412 Krankenhauskapellen 1414 Seelsorge an Aids-Erkrankten 1420 Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge Spezialgottesdienste für diesen Personenkreis; Sachkosten u. a., Ausbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden für diesen Dienst. 1470 Telefonseelsorge Stelle für seelsorgerliche Beratung und Auskunft mittels Telefon einschließlich Schulung der Mitarbeitenden. 1480 Domseelsorge 1500 Seelsorge an Berufstätigen Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen. Zu Arbeitslosen s. Gliederung 2930. 1520 Polizei- und Zollseelsorge Seelsorge an Angehörigen der Polizei der Länder und des Zolls. 1580 Feuerwehr und Rettungsdienstseelsorge Betreuung von Feuerwehr und Rettungsdienst, auch freiwillige Feuerwehr. Zu Notfall- und Katastrophenseelsorge s. Gliederung 1940. 1600 Volksmission, Kirchentag Verkündigung des kirchlichen Auftrags über die Gemeinden hinaus innerhalb Deutschlands. 1620 Kirchentag

Veranstaltungen auf allen Ebenen zur Vorbereitung und Durchführung von Kirchenta-gen (z.B. Deutscher Ev. Kirchentag, Ökumenischer Kirchentag, Kreiskirchentage).

1700 Seelsorge im Urlaub, bei Reise und Sport 1800 Friedens- und Versöhnungsarbeit 1900 Andere Seelsorgedienste

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Gliederungen Kirchliche Sozialarbeit

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2000 Kirchliche Sozialarbeit 2100 Allgemeine Soziale Arbeit 2110 Allgemeine soziale und diakonische Arbeit de r verfassten Kirche

Arbeit von Sozialarbeitern/innen. Allgemeine soziale diakonische Arbeit in der Gemein-de.

2130 Bundesfreiwilligendienst 2200 Jugendhilfe 2210 Kindertagesstätten

Kindertagesstätten sind Einrichtungen, in denen Kinder im nicht schulpflichtigen Alter dauernd oder zeitweise, ganztägig oder für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig be-treut werden.

2211 Arbeitsstelle für Kinder- und Kindertagesstätt enarbeit 2240 Eltern-Kind-Gruppen / Miniclub 2300 Familienhilfe 2310 Freizeit-, Ferien-, Erholungsheime Einrichtungen mit wechselnder Belegung als Stätten der Begegnung und kirchlicher Arbeit für Freizeiten, Rüstzeiten, Lehrgänge, Tagungen usw. sowie Einrichtungen, die ausschließlich der Unterbringung Erholungssuchender dienen. 2400 Hilfe für Senioren und Seniorinnen

Unterhalt und Betrieb von Senioren/innenwohn- und -pflegeheimen und sonstigen Einrichtun-gen zur Betreuung älterer Menschen. Wenn notwendig können hier die entsprechenden Glie-derungen eingerichtet werden.

2500 Dienst an Kranken Krankenhäuser, Diakonie- und Sozialstationen zur Betreuung und Pflege von Kranken und Sterbenden in ihren Wohnungen sowie Hospize und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Krankenschwestern und -pflegern. Wenn notwendig können hier die entsprechenden Gliederungen eingerichtet werden. 2600 Bahnhofsmission Betreuung der Reisenden auf Bahnhöfen. Reisendenseelsorge s. auch Gliederung 1720. 2700 Gefährdetenhilfe 2710 Suchtkrankenhilfe Betreuung und Beratung von Suchtkranken sowie Präventionsmaßnahmen. 2720 Obdachlosenhilfe Betreuung von Obdachlosen in Einrichtungen und begleitende Maßnahmen. 2800 Behindertenhilfe

Unterhalt und Betrieb von Wohn- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen zur Be-treuung behinderter Menschen sowie Unterhaltung und Betrieb von Tagesstätten und sonsti-gen Einrichtungen zur Freizeitgestaltung für Behinderte. Wenn notwendig können hier die ent-sprechenden Gliederungen eingerichtet werden.

2900 Sonstige diakonische und soziale Arbeit 2930 Arbeitslosenmaßnahmen Betreuung, Begleitung und Beratung von Arbeitslosen. 2950 Tafel/Laib und Seele Essensangebot für Bedürftige mit Verteilung von Lebensmitteln. 2960 Beschäftigungsmaßnahmen 2980 Umweltarbeit/Umweltschutz 2990 Sonstiges

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Ökumene, Weltmission, Entwicklung Gliederungen

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3000 Ökumene, Weltmission, Entwicklungshilfe 3100 Gesamtkirchliche Aufgaben 3300 Auslandsarbeit Diasporaarbeit s. Gliederung 3700. 3310 Partnerschaften 3400 Ökumenische Werke und Einrichtungen Zuwendungen und zweckgebundene Sonderzahlungen an die Werke und Einrichtungen zur Unterstützung ihrer Aufgaben. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Mitglieder der Gremien und Ausschüsse an den Sitzungen teilnehmen und Reisekosten u. a. nicht von dort ersetzt bekommen. Nicht an Werke und Einrichtungen gebundene Arbeit s. Gliederung 3700. 3500 Entwicklungsdienst 3530 Eine-Welt-Laden 3600 Ökumenische Diakonie

In diesem Abschnitt ist die Unterstützung der Maßnahmen und Programme, die der ökumeni-schen Diakonie dienen, zu erfassen. Hierzu zählen z.B. das Programm "Bekämpfung der Not in der Welt - Katastrophenhilfe" sowie zwischenkirchliche Hilfen wie "Kirchen helfen Kirchen".

3610 Ökumenische Partnerschaften 3700 Ökumenische Arbeit Landeskirchliche Ökumene-Beauftragte, Catholica- und Orthodoxiearbeit, Beziehungen zu Freikirchen, auch Unterstützung evangelischer Minderheitskirchen weltweit (Diasporaarbeit). Werke und Einrichtungen s. Gliederung 3400. 3710 Ökumenische Begegnungen 3800 Weltmission Dieser Abschnitt umfasst sowohl die Hilfe für einzelne Missionsanstalten, als auch inländische Maßnahmen zur Förderung der Weltmission. 3900 Dialog mit anderen Religionen Beziehungen zu nichtchristlichen Weltreligionen wie Judentum und Islam.

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Gliederungen Öffentlichkeitsarbeit

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4000 Öffentlichkeitsarbeit Zur Öffentlichkeitsarbeit zählen Publizistik, Medienarbeit und Werbung. 4100 Presse, Schrifttum, Gemeindepublikationen 4110 Öffentlichkeitsarbeit

Informations- und Pressestelle, Pressedienst, Presseverband, Pressearchiv, Presse-konferenzen, Informationsgespräche mit der Presse.

4120 Gesamtkirchliche Pressearbeit Z.B. GEP, epd. 4130 Schrifttum Denkschriften und übergemeindliche Publikationen. 4140 Gemeindepublikationen Gemeindebriefe, Festschriften u.ä. 4150 Öffentlichkeitsarbeit / Offene Kirchen 4200 Sonstige Medienarbeit 4300 Werbung Kirchliches Wirken in Medien und Öffentlichkeit durch besondere Maßnahmen. 4310 Kirchlicher Besuchsdienst 4320 Kircheneintrittsstellen 4400 Fundraising

Hier sind nur Mittel zuzuordnen, die nicht der Verwirklichung konkreter Projekte dienen, son-dern z.B. kirchliche Mitarbeiter/innen allgemein über das Thema informieren. Einzelnen Pro-jekten zuzuordnende Aufwendungen für die Einwerbung von Geld, Sachwerten, Arbeitskraft und Wissen (Fundraising) sind bei den dazu gehörenden Gliederungen nachzuweisen.

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Bildungswesen und Wissenschaft Gliederungen

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5000 Bildungswesen und Wissenschaft 5100 Evangelische Schulen Schulen in kirchlicher Trägerschaft mit oder ohne staatliche Anerkennung einschließlich Ganztagsschulen und Internaten. 5200 Angebote der Erwachsenenbildung 5300 Büchereien und Archive 5310 Büchereien

Unterhalt und Betrieb von wissenschaftlichen Bibliotheken, Pfarr- und Gemeindebüche-reien, Beschaffung christlicher oder sonstiger Literatur zur allgemeinen Ausleihe.

5320 Archive Einrichtung und Unterhalt von Archiven zur Sicherung und Erhaltung von Schriftgut, Urkunden u.a. 5400 Kunst- und Denkmalpflege, Kirchenbau 5410 Kunst- und Denkmalpflege

Einrichtungen für Kunst- und Denkmalpflege; auch Beratung, Gutachten, Sachverstän-dige u.ä.

5500 Theologische, kirchenrechtliche und kirchenge schichtliche Wissenschaft 5600 Philosophische und pädagogische Wissenschaft Hierzu zählt auch die erziehungswissenschaftliche Arbeit. 5700 Gesellschaftswissenschaft

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Rechtsetzung, Leitung, Verwaltung und Rechtsschutz Gliederungen

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7000 Rechtsetzung, Leitung, Verwaltung und Rechtssc hutz 7100 Synodale Gremien

Arbeit synodaler Gremien (Synoden, Gemeindekirchenrat, usw.), ihrer Ausschüsse und Ar-beitskreise. Hier sind z.B. Reisekosten, Sitzungstagegelder und andere Entschädigungen nachzuweisen, ebenso der Aufwand für Büros oder Geschäftsstellen.

Beratende Gremien s. Gliederung 7400. 7140 Kreissynode 7200 Leitende Organe Kirchenleitung, Kreiskirchenrat, u.ä. Beratende Gremien s. Gliederung 7400. 7220 Kreiskirchenrat 7230 Gemeindekirchenrat 7300 Kirchen-, Bischofskonferenzen, Moderamen Beratende Gremien s. Gliederung 7400. 7400 Beratende Gremien

Soweit zur Unterstützung und Beratung der synodalen Gremien, Leitenden Organe, Konferen-zen oder der Verwaltung, Ausschüsse, Kommissionen, Arbeitsgruppen usw. gebildet werden, sind die Aufwendungen unter diesem Abschnitt zu erfassen. Hierzu gehören z.B. Ausschüsse für Kulturpolitik, für diakonische Fragen, für Jugendfragen u.a.

7500 Geistliche Aufsicht Zur geistlichen Aufsicht gehören die Aufgaben der Bischöfin oder des Bischofs, der General-superintendentinnen oder Generalsuperintendenten, der Pröpstinnen oder der Pröpste, der Prälatinnen oder der Prälaten, der Superintendentinnen oder der Superintendenten, die nicht zugleich Tätigkeit in den Gremien oder in der Verwaltung sind. Auch die Personal- und Sach-kosten der Büros sind hier nachzuweisen.

7560 Superintendenten 7600 Verwaltung Eine Untergliederung nach der Organisationsstruktur ist möglich. Soweit Arbeitsbereiche der Verwaltung einer speziellen Gliederung zuzuordnen sind, erfolgt die Veranschlagung dort (z.B. Pressestelle 4110, Bücherei 5310, Präses und Büro 7110, Rechnungsprüfung 7700). EDV- / IT- und andere Serviceleistungen, auch von Dritten, sind als Verwaltung im weiteren Sinne ebenfalls hier zu veranschlagen. 7700 Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfungsämter sind hier zu veranschlagen, wenn sie weder organisatorisch noch personell der übrigen Verwaltung eingegliedert sind; dabei ist es unerheblich, ob beide Stellen in einem Dienstgebäude untergebracht sind oder nicht. Im letzteren Fall sollten unter diesem Abschnitt aber auch entsprechende Kostenanteile für Miete, Reinigung, Heizung usw. nach-gewiesen werden.

7800 Kirchengerichtsbarkeit und Rechtsschutz Hierzu zählen Verwaltungs-, Verfassungs- und Disziplinargerichtsbarkeit sowie Schlichtungs-einrichtungen einschließlich der Personal- und Sachkosten der Geschäftsstellen.

7900 Arbeitsrechtsregelungen Hier sind sämtliche Kosten der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Mitarbeitervertretungen nachzuweisen.

7910 Hauptmitarbeitervertretung 7920 Gemeinsame Mitarbeitervertretung 7930 Koordinatorin oder Koordinator für Arbeitssi cherheit

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Gliederungen Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen

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8000 Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen 8100 Wohn- und Geschäftsgrundstücke Hierher gehören alle bebauten Grundstücke, die nicht besonderen Zwecken dienen. Bei besonderer Zweckbindung erfolgt die Veranschlagung in der entsprechenden Gliederung, z.B.: Kirchen 0112 Gemeindehäuser und -zentren 0312 Pfarrhäuser 0512 Jugendzentren 1120 Kindergärten 2210 8200 Unbebaute Grundstücke Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Park- und sonstige Grünanlagen sowie nicht genutzte Grundstücke. 8210 Wald 8220 Acker und Freifläche 8290 Sonstiges zu unbebauten Grundstücken 8300 Finanzvermögen, Darlehen und Beteiligungen

Zum Finanzvermögen gehört der nicht aus Sachvermögen bestehende Teil des zu aktivieren-den Vermögens. Es umfasst insbesondere Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Forderun-gen und sonstige Finanzanlagen, z.B. Fondsanteile. Auszahlung und Kapitaldienst für gewähr-te Darlehen, z.B. an Zuwendungsempfänger, auch innere Darlehen. Zu aufgenommenen Dar-lehen s. Gliederung 9600. Beteiligungen mit kirchlicher Zweckorientierung an privatrechtlichen Unternehmen, Genossenschaften (z.B. kirchlichen Banken), Anteilsrechte, auch die Beteili-gung an Grundstücksgesellschaften.

8310 Sondervermögen 8320 Beteiligungen und Geschäftsanteile 8350 Zinssammelkonto 8400 Rechte

Grundstücksgleiche Rechte, z.B. Erbbaurechte, Jagd- und Fischereirechte, Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Patronaten, Renten, soweit nicht einer bestimmten Gliederung zuzuord-nen.

8410 Erbbaurechte 8490 Sonstige grundstücksgleiche Rechte 8500 Stiftungen

Zuführungen an und Erträge von selbständigen und unselbständigen Stiftungen zur Unterstüt-zung allgemeiner kirchlicher Arbeit. Bei besonderem Stiftungszweck (z.B. Schulstiftung) ist die Stiftung bei der entsprechenden Gliederung zu veranschlagen.

8600 Allgemeines Vermögen Zuführungen an und vom Allgemeinen Vermögen (Erträge zur Unterstützung allgemeiner kirchlicher Arbeit).

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Gliederungen Allgemeine Finanzwirtschaft

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9000 Allgemeine Finanzwirtschaft Im Einzelplan 9 werden Einnahmen und Ausgaben, die den Gesamthaushalt der Körperschaft betref-fen, nachgewiesen. 9100 Kirchensteuern und Kirchgeld

Hier sind auch Zahlungen im Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren (Clearing) und kir-chensteuerähnliche Einnahmen (z.B. einheitliche Pauschsteuer, freiwilliges Kirchgeld) zu ver-anschlagen. Soweit eine gesonderte Steuerverwaltung eingerichtet ist, ist der Aufwand dieser Verwaltung hier zu erfassen. Wird die Steuerverwaltung jedoch in der allgemeinen Verwaltung mit erledigt, so wird der Aufwand dort nachgewiesen. Hierzu gehören auch die Kostenanteile, die als Entschädigung an Dritte (Finanzverwaltung) für die Erhebung der Kirchensteuer zu zahlen sind.

9150 Kirchgeld 9200 Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen der Gruppierungen 0300 und 7300 (z.B. Umlagen für EKD, Landeskirchen, kirchliche Zusammenschlüsse) sowie sonstige Einnahmen für die lau-fende Haushaltswirtschaft.

9210 Umlagen 9220 Zuweisungen 9230 Finanzanteile Finanzanteile gem. Finanzgesetz. 9290 Sonstiges 9300 Finanzausgleich Finanzausgleichsleistungen der Gruppierungen 0200 und 7200, auch zur Abwicklung eines bei der Landeskirche verwalteten Ausgleichsstocks. 9400 Pauschalabkommen Abkommen, die zur Vereinfachung abgeschlossen werden, ohne dass eine entsprechende Verrechnung vorgenommen werden soll oder kann. 9410 Sammelversicherungen 9440 Verwaltungsberufsgenossenschaft 9460 Arbeitsmedizinische Betreuung 9490 Sonstige Pauschalabkommen 9500 Versorgung 9510 Zusatzversorgung Angestellte 9600 Schulden und Rückstellungen 9610 Schuldendienst

Schuldendienst für Geld, das bei Kreditinstituten, anderen Körperschaften oder Dritten aufgenommen worden ist, soweit es sich um Schulden für allgemeine Zwecke (Kassen-kredite, Darlehen für den ordentlichen Haushalt) handelt. Der Schuldendienst für zweckbestimmte Darlehen ist bei der entsprechenden Gliederung (z.B. Schuldendienst für ein zum Bau eines Pfarrhauses aufgenommenes Darlehen bei Gliederung 0510 - Gemeindepfarrdienst) zu erfassen, solange keine kalkulatorischen Ausgaben wie Ab-schreibungen, Eigenkapitalverzinsung verrechnet werden.

9620 Rückstellungen Hier nur, soweit sie nicht anderen Einzelplänen sachlich zuzuordnen sind. In der Grup-pierung werden die Entnahmen Gruppierung 3130 und die Zuführungen Gruppierung 9130 zugeordnet.

9700 Rücklagen Hier sind nur Rücklagen für den Gesamthaushalt (Betriebsmittelrücklage, Ausgleichsrücklage) oder Sammelrücklagen als andere allgemeine Rücklagen nachzuweisen. Die übrige Rückla-genwirtschaft (z.B. Budgetrücklagen, aufgabenbezogene Rücklagen) ist nicht zentral im Ein-zelplan 9, sondern einzeln bei der jeweils zutreffenden Gliederung nachzuweisen. Die Unterteilung nach den Rücklagearten erfolgt in der Gruppierung für die Zuführungshaus-haltsstellen bei 9110 und für die Entnahmehaushaltsstellen bei 3110.

9710 Pflichtrücklagen 9720 Zweckgebundene Rücklagen 9790 Sonstige Rücklagen

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Gliederungen Allgemeine Finanzwirtschaft

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9800 Haushaltsverstärkung Zum Nachweis der Verstärkungsmittel im Sinne der Erläuterungen zu Gruppierung 8600. Nur Planstelle, nicht Buchungsstelle. 9810 Verstärkungsmittel 9900 Abwicklung der Vorjahre Die Haushaltsstellen dieser Gliederung werden grundsätzlich nicht beplant. 9910 Kassenbestandsübertragung Buchungsstelle zur Übertragung der Kassenmehreinnahme/-ausgabe. 9920 Ergebnis

Buchungs- und Haushaltsstelle zur Abwicklung eines Überschusses oder Fehlbetrags der Haushaltswirtschaft. Verwendung/Übertragung von Überschüssen oder Abde-ckung/Übertragung von Fehlbeträgen.

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Kirchensteuern, Zuweisungen, Umlagen und Zuschüsse Gruppierungen/Einnahmen

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Gruppierung Einnahmen 0000 Kirchensteuern, Zuweisungen und Umlagen, Zusch üsse 0100 Kirchensteuern und Kirchgeld

Die Gruppierung 0100 umfasst Kirchensteuern und kirchensteuerähnliche Einnahmen. Der Begriff der Kirchensteuer ist in einem weiteren Sinne zu verstehen. Hierunter werden die unterschiedlichen, in den Kirchensteuergesetzen der Länder und den Kirchensteuerordnungen genannten Kirchenfinanzierungsarten zusammengefasst. Die Kirchensteuer wird erhoben als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer), als Kirchen-steuer vom Einkommen, als Kirchensteuer vom Vermögen, als (Orts-)Kirchgeld und als be-sonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. Werden Kirchensteuereinnahmen in der Haushaltsrechnung einer Körperschaft vereinnahmt und von dort aus verteilt, so sind die Anteile der anderen Steuergläubiger als Finanzaus-gleichsleistungen (Gruppierung 0200 oder 7200) oder sonstige allgemeine Zuweisungen (Gruppierung 0300 oder 7300) zu behandeln, damit die Einnahmen nicht doppelt als Kirchen-steuereinnahmen nachgewiesen werden. Die Kirchensteuereinnahmen sind brutto zu buchen. Die Verwaltungskostenentschädigung an die Staatsfinanzverwaltung ist bei der Gruppierung 6950 nachzuweisen.

0110 Direkte Kirchenlohn- und -einkommensteuer Nicht verwenden! 0140 Kirchenlohnsteuer im Verrechnungsverfahren Nicht verwenden! 0160 Kirchgeld

Steuern, die nicht unter Gruppierung 0110 (direkte Kirchenlohn- und -einkommensteuer) fallen, sowie Einnahmen, die kirchensteuerähnlich sind. Hierzu zählen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe und Ortskirchgeld. Für mitglied-schaftsbezogene Einnahmen ohne Bezug zur Kirchensteuer s. Gruppierung 0900.

0170 Einheitliche Pauschsteuer Nicht verwenden!

0200 Finanzausgleichsleistungen Finanzausgleichsleistungen sind Zuweisungen auf Grund von Finanzausgleichsgesetzen oder -vereinbarungen, die - ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich - dem Gesamthaushalt einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts als allgemeine Deckungsmittel zuge-führt werden. Ausgaben Gruppierung 7200.

0210 Finanzausgleichsleistungen innerhalb der Lan deskirche Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der eigenen Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 2400. 0211 Finanzausgleichsleistungen innerhalb der Kir chenkreise

Finanzausgleichleistungen innerhalb des Kirchenkreises gem. § 5 Finanzverordnung. 0220 Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKD Finanzausgleichsleistungen von außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Leistungen von anderen Landeskirchen und ihren unselbständigen Einrichtungen und Werken. 0300 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem ki rchlichen Bereich

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen sind Zahlungen mit und ohne Rechtsanspruch, die ohne Zweckbindung als allgemeine Deckungsmittel für den Gesamthaushalt bestimmt sind (allgemeine Finanzhilfen), z.B. Umlagen für EKD, Landeskirchen, kirchliche Zusammen-schlüsse. Ausgaben s. Gruppierung 7300.

0310 Allgem. Zuweisungen und Umlagen innerhalb de r Landeskirche Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der eigenen Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 2400. 0311 Allgem. Zuweisungen / Personalkostenanteile vo n der Landeskirche Finanzanteile für Personalkosten von der Landeskirche 0312 Allgem. Zuweisungen / Baukostenanteile von der Landeskirche Finanzanteile für Baukosten von der Landeskirche 0313 Allgem. Zuweisungen / Sachkostenanteile von de r Landeskirche Finanzanteile für Sachkosten von der Landeskirche

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Gruppierungen/Einnahmen Kirchensteuern, Zuweisungen, Umlagen und Zuschüsse

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0315 Allgem. Zuweisungen / Personalkostenanteile vo m Kirchenkreis Verteilung der Finanzanteile an die Kirchengemeinden 0316 Allgem. Zuweisungen / Baukostenanteile vom Kir chenkreis Verteilung der Finanzanteile an die Kirchengemeinden 0317 Allgem. Zuweisungen / Sachkostenanteile vom Ki rchenkreis Verteilung der Finanzanteile an die Kirchengemeinden 0320 Allgem. Zuweisungen und Umlagen innerhalb de r EKD

Allgem. Zuweisungen und Umlagen von außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Leis-tungen von anderen Landeskirchen und ihren unselbständigen Einrichtungen und Wer-ken.

0330 Allgem. Zuweisungen und Umlagen innerhalb de s evangelischen kirchlichen Bereiches

Allgem. Zuweisungen und Umlagen von außerhalb der Landeskirche und der EKD (ein-schließlich UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchli-chen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.)

0400 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus de m kirchlichen Bereich Zweckgebundene Zuweisungen sind Zuweisungen mit Bindung an eine bestimmte Aufgabe, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Finanzierung der Aufgabe allgemein (Pauschal-zuweisungen) oder der Finanzierung einzelner Aufgaben dienen.

Zuweisungen für Investitionen s. Gruppierung 3600. Ausgaben s. Gruppierung 7400. 0410 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen inner halb der Landeskirche

Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der eigenen Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 2400. Zu zweck-gebundenen Zuweisungen und Umlagen von der Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 0440.

0411 Zweckgebundene Zuweisungen für Projekte 0412 Zweckgebundene Zuweisungen für Bauunterhalt ung 0419 Sonstige zweckgebundene Zuweisungen 0420 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen inner halb der EKD

Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Leistungen von anderen Landeskirchen und ihren unselbständigen Einrichtungen und Werken.

0430 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerh alb des evangelischen kirchlichen Bereiches

Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtun-gen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 0440).

0440 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von d er Diakonie Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von diakonischen Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind den Gruppierungen 0410 oder 0420 zuzuordnen.

0450 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen außer halb des evangelischen kirchlichen Bereiches Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen, z.B. von der katholischen Kirche. 0490 Zweckgebundene Zuweisungen von Sonstigen 0500 Zuschüsse von Dritten

Während Zuweisungen Zahlungen innerhalb des kirchlichen Bereichs sind, sind Zuschüsse Zahlungen vom bzw. an den sonstigen (öffentlichen und privaten) Bereich. Es ist unerheblich, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt.

Zuschüsse für Investitionen s. Gruppierung 3700. 0510 Zuschüsse vom Bund

Zuschüsse des Bundes und seiner Einrichtungen und Unternehmen z.B. für die Ju-gendarbeit, die Erwachsenenbildung, die Militärseelsorge.

0520 Zuschüsse von Ländern Zuschüsse der Länder, ihrer Einrichtungen und Unternehmen, auch Staatsleistungen. 0540 Zuschüsse von kommunalen Gemeinden

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Kirchensteuern, Zuweisungen, Umlagen und Zuschüsse Gruppierungen/Einnahmen

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Zuschüsse von Kommunen, ihren Einrichtungen oder Unternehmen, z.B. zum Betrieb von Kindergärten und Krankenpflegestationen und für die Jugendarbeit.

0550 Zuschüsse von sonstigen juristischen Persone n des öffentlichen Rechts (Versicherungsträgern)

Zuschüsse von Zweckverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Rentenversicherungsanstalten, Ortskrankenkassen, Arbeitsgemeinschaften der Agenturen für Arbeit und der Kommu-nen (ARGE), Stiftungen, z.B. zum Betrieb von Kindergärten.

0590 Sonstige Zuschüsse Z.B. Fördervereine 0800 Leistungen aus Baulast und Patronat Leistungen auf Grund von Baulast, Patronat und ähnlichen Verträgen, Vereinbarungen oder Gewohnheitsrecht. Zuwendungen für Investitionen sind bei den Gruppierungen 3600 und 3700, entsprechende

Ausgaben bei der Gruppierung 7800 nachzuweisen. 0900 Mitgliedschaftsbezogene Einnahmen

Einnahmen, die im Gegensatz zu Spenden an die Mitgliedschaft gebunden sind, aber keine Kirchensteuer oder kirchensteuerähnliche Einnahme (s. Gruppierungen 0100 sowie 0160 und 0170). Hierzu zählen z.B. freiwillige Gemeindebeiträge.

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Gruppierungen/Einnahmen Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb

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1000 Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb 1100 Laufende Einnahmen aus Finanzvermögen

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne u. ä. Einnahmen aus Finanzvermögen einschließlich Betei-ligungen, auch aus gewährten Darlehen. Finanzvermögen sind insbesondere Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Forderungen und sonstige Finanzanlagen, z.B. Fondsanteile. Die Beteiligung bedarf einer kirchlichen Zweckorientierung und besteht regelmäßig im Erwerb oder Besitz eines Anteils am Kapital eines Unternehmens. Zu Rückflüssen, Veräußerungserlösen und Höherbewertungen s. Gruppierung 3440, Zinsaus-gaben Gruppierung s. 8800.

1110 Zinsen aus Kapitalvermögen und Beteiligungen 1160 Zinsen Innere Verschuldung

Von einer inneren Verschuldung spricht man, wenn Rücklagemittel vorübergehend für einen anderen Zweck als den, für den die Rücklage gebildet worden ist, in Anspruch genommen werden (innerer Kassenkredit, innerer Zwischenkredit, inneres Darlehen).

1200 Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten 1210 Mieteinnahmen 1219 Erträge aus Mietobjekten Überschüsse aus der externen Hausverwaltung 1220 Dienstwohnungsvergütungen 1230 Pachteinnahmen Auch Jagd- und Fischereipachteinnahmen. 1240 Erbbauzinseinnahmen 1250 Verkaufserlöse Erlöse aus dem Verkauf von Holz, Obst, Gras usw., Erlöse aus investiven Verkäufen Gruppierung 3400. 1260 Nutzungsentschädigungen

Einnahmen aus Gestattungsverträgen, Dienstbarkeiten, Einnahmen aus Windkraftanla-gen (hier ist nicht die Einspeisevergütung gemeint, dazu s. auch 1270) sowie Einmalbe-träge für Mobilfunkanlagen u.a.

1270 Einspeisungsvergütungen Z.B. für Strom aus Fotovoltaik- oder Windkraftanlagen. 1290 Sonstige Einnahmen aus Grundvermögen und Rech ten Z.B. Abbau von Bodenschätzen u.a. 1300 Gebühren für Amtshandlungen Wenn Gebühren für Amtshandlungen erhoben werden, sind sie hier zu veranschlagen (z.B. Beurkundungsgebühren). 1390 Sonstige Verwaltungsgebühren 1400 Nutzungsgebühren und -entgelte Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Entgelte für die Nutzung einer Einrichtung. 1410 Schulgeld, Elternbeiträge Z.B. für Kindergärten, Schulen, Internate. 1420 Eintrittsgeld, Besichtigungsentgelte 1430 Tagungen, Verpflegung und Unterkunft

Z.B. für Veranstaltungen oder Nutzung von Einrichtungen wie Akademien oder Predi-gerseminare.

1440 Archivnutzung Z.B. für Ahnenforschung, auch bei Einsicht in örtliche Kirchenbücher. 1450 Friedhofsgebühren Z.B. Bestattungs-, Grabberechtigungs- und Grabmalgebühren. 1451 Bestattungsgebühren 1452 Grabberechtigungsgebühren 1453 Grabmalgebühren 1454 Leistungen bei Trauerfeiern 1460 Grabpflegeentgelte (umsatzsteuerpflichtig) Hierher gehören nicht Grabpflegestiftungen und Entnahmen aus Grabpflegerücklagen. 1470 Leistungsentgelte 1480 Kursgebühren / Teilnehmerbeiträge 1490 Sonstige Nutzungsgebühren und -entgelte

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Gruppierungen/Einnahmen Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb

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Z.B. Leihgebühren. 1700 Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- un d Betriebseinnahmen 1710 Einnahmen aus Veröffentlichungen

Einnahmen aus der Veröffentlichung von Anzeigen in kirchlichen Zeitschriften, Gemein-debriefen usw.

1720 Einnahmen aus Schriftenvertrieb Einnahmen aus dem Vertrieb von Amtsblättern, Zeitschriften, Kalendern, Büchern usw. 1730 Verkaufserlöse Erlöse für abgängige Geräte und Gebrauchsgegenstände (soweit nicht zu Hauptgruppe 3 gehörend), Altpapier usw. 1740 Mitgliedsbeiträge 1760 Steuern Z.B. Erstattungen von Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer (Vorsteuer). Ausgaben siehe Gruppierung 6760. 1761 Vorsteuer 1762 Umsatzsteuer 1770 Versicherungsleistungen Leistungen aus Versicherungsverträgen 1780 Schadenersatzleistungen Schadenersatzleistungen von Dritten. 1790 Sonstige weitere und nicht aufteilbare Verwa ltungs- und Betriebseinnahmen 1800 Kalkulatorische Einnahmen

Der Nachweis kalkulatorischer Kosten erfolgt grundsätzlich in einer gesonderten Kosten- und Leistungsrechnung. Sollen kalkulatorische Kosten dennoch im Haushalt ausgewiesen werden, erfolgt die Darstellung hier in der Einnahme und in der Ausgabe bei Gruppierung 6800. Die Haushaltsansätze und -ergebnisse müssen auf der Einnahme- und Ausgabeseite jeweils gleich hoch sein. Eine lediglich kalkulatorische Darstellung von Abschreibungen und Rückstellungen wird nicht empfohlen. Zu realen Entnahmen und Zuführungen s. Gruppierungen 3100 und 9100. Von der Veranschlagung kalkulatorischer Zinsen soll abgesehen werden.

1900 Ersatz von Sach- und Personalausgaben Hierunter fallen sowohl - der teilweise oder volle Ersatz der Kosten, die bei der Wahrnehmung einer Aufgabe für eine andere kirchliche Einrichtung entstanden sind (z.B. Erstattung von Kosten für gemeinsame Gehaltsabrechnung oder extern durchgeführte Rechnungsprüfung), - die inneren Verrechnungen innerhalb einer kirchlichen Einrichtung (z.B. zwischen Friedhof und allgemeiner Verwaltung), - als auch der Ersatz von Dritten. Ausgaben s. Gruppierung 6900.

1910 Ersatz von Sach- und Personalausgaben innerh alb der EKBO Einschließlich Ersatz von selbständigen Einrichtungen und Werken der Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 2400. Zum Er-satz von Sach- und Personalausgaben von der Diakonie außerhalb der verfassten Kir-che s. Gruppierung 1940

1920 Ersatz von Sach- und Personalausgaben innerh alb der EKD Ersatz von Sach- und Personalausgaben von außerhalb der Landeskirche, aber inner-halb der EKD (einschließlich UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehört auch der Ersatz von anderen Landeskirchen und ihren unselbständigen Einrichtungen und Wer-ken.

1921 Personalkostenersatz in der EKD 1930 Ersatz von Sach- und Personalausgaben innerh alb des ev. kirchlichen Bereiches

Ersatz von Sach- und Personalausgaben von außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangeli-schen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Ein-richtungen), aber auch SELK usw.; zur Diakonie (s. Gruppierung 1940).

1931 Personalkostenersatz innerhalb des ev. kirchli chen Bereiches 1935 Sachkostenersatz innerhalb des ev. kirchlic hen Bereiches

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Gruppierungen/Einnahmen Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb

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1940 Ersatz von Sach- und Personalausgaben der Di akonie Ersatz von Sach- und Personalausgaben von diakonischen Einrichtungen, die zur ver-fassten Kirche gehören, sind hingegen den Gruppierungen 1910 oder 1920 zuzuord-nen.

1950 Ersatz außerhalb des evangelischen kirchlich en Bereiches 1951 Personalkostenersatz außerhalb des ev. kirc hlichen Bereiches 1955 Sachkostenersatz außerhalb des ev. kirchlic hen Bereiches 1960 Innere Verrechnungen von Sachkosten

Die Haushaltsansätze und -ergebnisse müssen auf der Einnahme- und der Ausgabesei-te jeweils gleich hoch sein. Ausgaben und weitere Details s. Gruppierung 6960. Grup-pierungen sind für die Kosten- und Leistungsrechnung vorgesehen.

1961 Innere Verrechnungen der Unterhaltung von Gru ndstücken, Gebäuden und Anlagen 1962 Innere Verrechnungen der Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden

und Anlagen 1963 Innere Verrechnungen von Nutzungsentschädigun gen 1964 Innere Verrechnungen der Haltung von Fahrzeug en 1965 Innere Verrechnungen von Anschaffung nicht in vestiver Gebrauchsgegen- stände 1966 Innere Verrechnungen von Informations- und Ko mmunikationstechnik 1967 Innere Verrechnungen von Reisekosten 1968 Innere Verrechnungen von sächliche Verwaltung s- und Betriebsausgaben 1969 Sonstige innere Verrechnungen 1970 Innere Verrechnungen von Personalkosten

Die Haushaltsansätze und -ergebnisse müssen auf der Einnahme- und der Ausgabesei-te jeweils gleich hoch sein. Ausgaben s. Gruppierung 6970.

1990 Verwaltungs- und Betriebskostenersatz von Sons tigen 1992 Heizkostenersatz von Sonstigen 1996 Gebäudebetriebskostenersatz von Sonstigen

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Gruppierungen/Einnahmen Kollekten, Spenden und Einnahmen besonderer Art

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2000 Kollekten, Spenden und Einnahmen besonderer Ar t 2100 Kollekten

Z.B. Kollekten bei Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen, Diakonieopfer. Kollekten für Investitionen s. Gruppierung 3510. Nicht verbrauchte Mittel sind als zweckgebunden zu übertragen. Gelder, die an Dritte weiter-geleitet werden (durchlaufende Gelder) sind nicht im Haushalt, sondern in der Verwahrrech-nung nachzuweisen. Zuführungen und Entnahmen von Kollekten an oder aus Rücklagen sind über die Gruppierun-gen 3100 und 9100 vorzunehmen.

2110 Sonstige Kollekten 2200 Spenden

Spenden und spendenähnliche Einnahmen für laufende Zwecke, im Übrigen s. Gruppierung 3500. Nicht verbrauchte Mittel sind als zweckgebunden zu übertragen. Gelder, die an Dritte weiter-geleitet werden (durchlaufende Gelder) sind nicht im Haushalt, sondern in der Verwahrrech-nung nachzuweisen. Zuführungen und Entnahmen von Spenden an oder aus Rücklagen sind über die Gruppierun-gen 3100 und 9100 vorzunehmen.

2210 Spenden zweckgebunden 2220 Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse S. auch Gruppierung 3530. 2290 Sonstige Spenden 2300 Bußgelder Einnahmen aus gerichtlich festgesetzten Bußgeldern. 2400 Sonderhaushalt

Werden neben dem ordentlichen Haushalt Sonderhaushalte geführt, sind die Einnahmen aus diesen Sonderhaushalten im ordentlichen Haushalt und die Einnahmen aus dem ordentlichen Haushalt in den Sonderhaushalten hier zu buchen. Sonderhaushalte können z.B. eingerichtet sein für unselbständige Stiftungen, Friedhöfe, un-selbständige Werke, Ämter und Einrichtungen oder Dotationsvermögen. Werden Budgets in Sonderhaushalten geführt, ist der Mittelfluss zu einer zentral geführten Budgetrücklage ebenfalls hier zu buchen.

S. auch Gruppierungen 3100, 8400 und 9100. 2410 Zuführung vom Sonderhaushalt

Unter dieser Gruppierung wird im ordentlichen Haushalt die Zuführung aus dem Son-derhaushalt vereinnahmt.

2420 Zuführung vom ordentlichen Haushalt Unter dieser Gruppierung wird im Sonderhaushalt die Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt vereinnahmt. 2500 Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Ausfall- und Gewährleistungsbürgschaften und -verträgen, z.B. bei Insolvenz eines beauftragten Bauträgers. 2600 Vermischte Einnahmen

Soweit Einnahmen nicht nach ihrem Entstehungsgrund einzeln veranschlagt werden können, kann zur Verwaltungsvereinfachung hier eine gesammelte Veranschlagung und Buchung er-folgen.

Hierher gehören auch Einnahmen aus Rückzahlungen von Zuwendungen, die in den Vorjah-ren gewährt wurden.

2800 Leistungen von selbständigen Versorgungseinri chtungen Z.B. Leistungen der Ruhegehaltskasse Darmstadt. Leistungen von Rückdeckungsversiche-rungen zur Versorgung s. Gruppierung 1771. Beiträge an selbständige Versorgungseinrich-tungen s. Gruppierung 4300.

2900 Jahresabschluss Bei dieser regelmäßig der Gliederung 9900 zugeordneten Gruppierung erfolgt - die Einnahme eines im Vorjahr erzielten Überschusses (Ausgabe dort bei Gruppierung

8900), soweit dieser nicht bereits im Vorjahr verwendet wurde; - die Einnahme von Haushaltsmitteln des Folgejahres zur Deckung eines Fehlbetrages, so-

weit dieser in das Folgejahr übertragen und nicht bereits im laufenden Jahr, z.B. durch Rück-lagenentnahme bei Gruppierung 3110, ausgeglichen wird.

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Gruppierungen/Einnahmen Kollekten, Spenden und Einnahmen besonderer Art

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Der Überschuss oder Fehlbetrag eines Haushaltsjahres kann bei der Aufstellung des Folge-haushaltes noch nicht beziffert werden, so dass in der Regel hier keine Veranschlagung er-folgt. Ist der Betrag, z.B. wegen der Durchschleusung über ein Haushaltsjahr, bei der Haus-haltsaufstellung bekannt, so ist er auch zu veranschlagen. Bei der Sollbuchführung ist für die Übertragung von Haushaltsresten keine zusätzliche Haus-haltsstelle erforderlich. Wird in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt getrennt, dann erfolgt hier nur der Abschluss des Verwaltungshaushaltes. Zum Abschluss des Vermögenshaushaltes s. Gruppie-rungen 3900 und 9900.

2910 Überschuss aus Vorjahren 2911 Abschlusstechnische Vorgänge - manuell 2980 Abschlusstechnische Vorgänge – Kassenbestand 2990 Abschlusstechnische Vorgänge – Sollfehlbetra g

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Gruppierungen/Ausgaben Personalausgaben

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3000 Vermögenswirksame Einnahmen Auch wenn nicht in einen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt getrennt wird, sind die - Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, - Entnahmen aus Rücklagen, - Auflösungen von Rückstellungen und Sonderposten, - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, - Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen und - Einnahmen aus nicht zahlungswirksamen Veränderungen des Vermögens und der Verbindlichkei-

ten hier zu veranschlagen. Bei Trennung kommt noch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt hinzu.

3100 Entnahmen Zu Zuführungen und Entnahmen siehe auch folgende Gruppierungen:

- Rücklagen 3110 und 9110, - Stiftungen 3120 und 9120, - Rückstellungen 3130 und 9130, - Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 3140 und 9140,

- Sonderhaushalte 2400, 8400, 9180 und 9190 sowie - Baunebenrechnungen 3160, 3170, 9560 und 9570. 3110 Entnahmen aus Rücklagen und Fonds Die Zuführungen werden bei Gruppierung 9110 veranschlagt. In der Gliederung erfolgt die Zuordnung zu 9700. 3111 Entnahmen aus Betriebsmittelrücklage 3112 Entnahmen aus Ausgleichsrücklage 3113 Entnahmen aus Tilgungsrücklage 3114 Entnahmen aus Bürgschaftssicherungsrücklage 3116 Entnahmen aus Substanzerhaltungsrücklage fü r bewegliches Vermögen 1

3117 Entnahmen aus Substanzerhaltungsrücklage fü r unbewegliches Vermögen 3118 Entnahmen aus Allg. Vermögen (ehem. Allgeme ines Kirchenvermögen) 3119 Entnahmen aus Sonstigen Rücklagen 3120 Entnahmen aus Stiftungen 3130 Entnahmen aus Rückstellungen Die Zuführungen werden bei Gruppierung 9130 veranschlagt. In der Gliederung erfolgt die Zuordnung zu 9600. 3133 Entnahmen aus Rückstellungen für unterlasse ne Instandhaltungen S. Gruppierung 9133 zur Bildung der Rückstellung. 3134 Entnahmen aus Rückstellungen für Personalve rpflichtungen Z.B. Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitguthaben. 3140 Zuführung vom Verwaltungshaushalt

Unter dieser Gruppierung wird im Vermögenshaushalt die Zuführung vom Verwaltungs-haushalt vereinnahmt.

3160 Zuführung aus Nebenrechnung für Bauinvestiti onen Unter dieser Gruppierung wird im Haushalt der Rückfluss aus der mehrjährigen Neben-rechnung für Bauinvestitionen (Sachbuch 02 - Baukasse) vereinnahmt. Für die Ausgabe in der Nebenrechnung s. Gruppierung 9590.

S. auch § 24 Abs. 3 HKVG. 3170 Zuführung vom Haushalt in die Baukasse

Unter dieser Gruppierung wird in der mehrjährigen Nebenrechnung für Bauinvestitionen (Sachbuch 02) der Zufluss aus dem Haushalt vereinnahmt. Für die Ausgabe im Haus-halt s. Gruppierung 9580.

S. auch § 24 Abs. 3 HKVG. 3200 Darlehensrückflüsse Einnahmen aus der Tilgung von gewährten Darlehen. S. auch Gruppierungen 1100, 3800, 8800 und 9800 sowie Gliederung 8300. 1 Achtung, hier musste die Haushaltssystematik an die technischen Anforderungen von KFM angepasst werden.

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Gruppierungen/Ausgaben Personalausgaben

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3210 Darlehensrückflüsse innerhalb der EKBO Einschließlich der Rückflüsse von selbständigen Einrichtungen und Werken der Lan-deskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 3100. Zu Darlehensrückflüssen von der Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 3240.

3220 Darlehensrückflüsse innerhalb der EKD Darlehensrückflüsse von außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (ein-schließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Rückflüsse von anderen Landeskirchen und ihren unselbständigen Einrichtungen und Werken.

3230 Darlehensrückflüsse innerhalb des evangelisc hen kirchlichen Bereiches Darlehensrückflüsse von außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 3240). 3240 Darlehensrückflüsse von der Diakonie

Darlehensrückflüsse von diakonischen Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehö-ren, sind 3210 oder 3220 zuzuordnen.

3250 Darlehensrückflüsse außerhalb des evangelisc hen kirchlichen Bereiches 3300 Zahlungsunwirksame Einnahmen

Nicht zahlungswirksame Einnahmen müssen hier nachgewiesen werden, wenn die Ver-mögensveränderung nicht an anderer Stelle im Haushalt deutlich wird. Zahlungsunwirksame Ausgaben sind bei Gruppierung 9300 nachzuweisen. Die zahlungsunwirksamen Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres müssen nicht ausgeglichen sein. Die zahlungswirksa-men Einnahmen und Ausgaben des übrigen Haushalts ohne die Gruppierungen 3300 und 9300 sind dagegen auszugleichen.

3310 Zahlungsunwirksamer Zugang auf der Aktivseit e der Bilanz Wertberichtigungen bei Geldanlagen werden als Ausgabe der Gliederung 8300

und Gruppierung 8800 zugeordnet. 3311 Zahlungsunwirksamer Zugang von Anlagegütern Z.B. Eigenherstellung oder Schenkung ohne Zweckbindung. 3320 Zahlungsunwirksamer Abgang auf der Passivsei te der Bilanz 3321 Minderung nicht finanzierter Rückstellungen Z.B. durch Neubewertung nicht finanzierter Versorgungsverpflichtungen. 3322 Auflösung des Sonderpostens für Investitions zuschüsse Im Gegenzug zu Abschreibungen. Nicht erwirtschaftete Abschreibungen s. 9312. 3330 Nicht einzahlungswirksame Lastenreduzierunge n

Haushaltsansatz und -ergebnis müssen die gleiche Höhe aufweisen wie die Gruppie-rung 9310; z.B. Zuwachs des Vermögensgrundstocks bei Minderung nicht finanzierter Versorgungsverpflichtungen durch Neubewertung.

3400 Erlöse aus der Veränderung des Finanzvermögen s, aus Veräußerungen und der Ablö-sung von Rechten

Erlöse aus der Veräußerung von zu aktivierendem Sachvermögen und der Ablösung von Rechten sowie Rückflüsse von Beteiligungen. 3410 Veräußerung von unbeweglichen Sachen Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken. 3420 Veräußerung von beweglichen Sachen

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Fahrzeuge, Geräte, Ausstat-tungs- und Ausrüstungsgegenstände, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen, Bibli-otheken und dergl.), soweit es sich nicht um Verbrauchs-, kurzlebige Gebrauchs- oder geringwertige Güter handelt. S. hierzu die Erläuterungen zu Gruppierung 9400.

3430 Ablösung von Rechten Z.B. Erlöse aus der Ablösung von Dienstbarkeiten. 3440 Veränderung von Finanzanlagen, Rückflüsse vo n Beteiligungen

Fließen Beteiligungen ganz oder teilweise zurück, sind die Einnahmen hier zu buchen. Ebenfalls hier nachzuweisen sind Mehrerlöse gegenüber den ursprünglichen Anschaf-fungskosten aus dem Verkauf von Finanzanlagen sowie Einnahmen aus der Höherbe-wertung von Forderungen, z.B. Einlagen bei einer Pensionskasse. Ausgaben s. Grup-pierung 9440. Laufende Einnahmen aus Finanzanlagen und Wertpapieren s. Gruppie-rung 1100.

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Gruppierungen/Ausgaben Personalausgaben

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3500 Kollekten, Spenden für Investitionen Entsprechende Einnahmen, die nicht für Investitionen zweckbestimmt sind, s. Gruppierungen 2100 und 2200. Nicht verbrauchte Mittel sind als zweckgebunden zu übertragen. Zuführungen und Entnahmen von Kollekten, Opfern und Spenden an oder aus Rücklagen sind über die Gruppierungen 3100 und 9100 vorzunehmen.

3510 Kollekten für Investitionen S. auch Gruppierung 2100. 3520 Spenden für Investitionen S. auch Gruppierung 2210. 3530 Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse für Investitionen S. auch Gruppierung 2220. 3540 Grabpflegevorauszahlungen 3600 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich

Entsprechende Einnahmen, die nicht für Investitionen zweckbestimmt sind, s. Gruppierungen 0300 und 0400.

3610 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen in nerhalb der EKBO Einschließlich solcher selbständigen Einrichtungen und Werke von der Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 3100. Zu Zuwei-sungen und Umlagen für Investitionen von der Diakonie außerhalb der verfassten Kir-che s. Gruppierung 3640.

3620 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen in nerhalb der EKD Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von außerhalb der Landeskirche, aber in-nerhalb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher ge-hören auch Zuweisungen und Umlagen von anderen Landeskirchen und ihren unselb-ständigen Einrichtungen und Werken.

3630 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen in nerhalb des evangelischen kirchli-chen Bereiches

Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; Diakonie bei Gruppierung 3640). 3640 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen vo n der Diakonie Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von diakonischen Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind den Gruppierungen 3610 oder 3620 zuzuordnen. 3650 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen au ßerhalb des evangelischen kirch-

lichen Bereiches 3700 Zuschüsse von Dritten für Investitionen

Während Zuweisungen Zahlungen innerhalb des kirchlichen Bereichs sind, sind Zuschüsse Zahlungen vom bzw. an den sonstigen (öffentlichen und privaten) Bereich, z.B. für Baumaß-nahmen, zum Erwerb von unbeweglichem oder beweglichem Vermögen, zur Bildung von Rücklagen und zur Schuldentilgung. Zu Zuschüssen, die nicht für Investitionen bestimmt sind, s. Gruppierung 0500.

3710 Zuschüsse für Investitionen vom Bund Zuschüsse des Bundes, seiner Einrichtungen und Unternehmen. 3720 Zuschüsse für Investitionen von Ländern Zuschüsse der Länder, ihrer Einrichtungen und Unternehmen. 3740 Zuschüsse für Investitionen von Gemeinden Zuschüsse von politischen Gemeinden, ihren Einrichtungen oder Unternehmen, z.B. zum Bau von Kindergärten. 3750 Zuschüsse für Investitionen von sonstigen ju ristischen Personen des öffentlichen Rechts Zuschüsse, z.B. von Zweckverbänden oder Stiftungen. 3760 Zuschüsse für Investitionen des Kirchenkreis es 3790 Sonstige Zuschüsse für Investitionen 3800 Schuldenaufnahmen

Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag zu veranschlagen. Disagio und Geldbeschaffungskosten sind den Zinsausgaben bei Gruppierung 8800 zuzuordnen. Zur Til-gung s. Gruppierung 9800. Bei einem kirchlichen Darlehensgeber erfolgt die Veranschlagung bei Gruppierung 9200.

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Gruppierungen/Ausgaben Personalausgaben

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3810 Schuldenaufnahmen innerhalb der EKBO Einschließlich der Schuldenaufnahmen bei selbständigen Einrichtungen und Werken der Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselb-ständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Grup-pierung 3100. Zu Schuldenaufnahmen bei der Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 3840.

3820 Schuldenaufnahmen innerhalb der EKD Schuldenaufnahmen außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließ-lich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Schuldenaufnah-men bei anderen Landeskirchen und ihren unselbständigen Einrichtungen und Werken.

3830 Schuldenaufnahmen innerhalb des evangelische n kirchlichen Bereiches Schuldenaufnahmen außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Berei-ches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 3840).

3840 Schuldenaufnahmen bei der Diakonie Schuldenaufnahmen bei diakonischen Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehö-ren, sind bei 3810 oder 3820 zuzuordnen.

3850 Schuldenaufnahmen außerhalb des evangelische n kirchlichen Bereiches Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen oder sonstigen Kreditgebern einschließ-lich aller kirchlichen Banken.

3860 Innere Schuldenaufnahmen 3900 belegt – nicht verwenden

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Gruppierungen/Ausgaben Personalausgaben

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Ausgaben 4000 Personalausgaben Die Hauptgruppe 4 enthält die Bezüge und personalbezogenen Sachausgaben an Personen, die in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis zur Körperschaft stehen oder standen (Pfarrer/innen, Beamte/innen, übrige Beschäftigte, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Synodale, Presbyter/innen, Gemeindekirchenratsmitglieder usw.). Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Dienstleistungen, z.B. aufgrund von Werkverträgen (s. Gruppierung 6750). 4100 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (DAE ) Z.B. Aufwands- und Verdienstausfallsentschädigungen, insbesondere für die Mitglieder der Organe der Körperschaften, soweit nicht den Reisekosten bei Gruppierung 6100 zuzuordnen. 4200 Bezüge Bezüge der haupt- und nebenberuflich Beschäftigten einschließlich aller Bestandteile mit Ausnahme von Leistungen an Versorgungseinrichtungen (Gruppierung 4300) und Beihilfen 4210 Bezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer Besoldung und Vergütung der Geistlichen, insbesondere Pfarrer/innen. 4220 Besoldung der Beamtinnen und Beamten Besoldung der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten. Pfarrerinnen und Pfarrer s. Gruppierung 4210. 4230 Entgelte privatrechtlicher Mitarbeiter Vergütungen der in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden haupt- beruflich Beschäftigten. Pfarrer s. Gruppierung 4210. 4231 Entgelte Angestellte - Pädagogisches Personal 4232 Entgelte Angestellte - Verwaltung 4250 Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für neb enberufliche Tätigkeit Vergütungen, Löhne und Honorare an nebenberuflich tätige Personen und geringfügig Beschäftigte, z.B. Küster/innen, Kirchenmusiker/innen, Chorleiter/innen, Praktikanten/ innen, Lehrbeauftragte, Mitglieder von Prüfungskommissionen, freie Mitarbeiter/innen. 4251 Beschäftigungsentgelte für Studentische Hil fskräfte 4252 Honorare für freie Mitarbeiter 4253 Honorare für Kirchenmusiker 4260 Aufwendungen für Freiwilligendienst 4270 Sozialversicherungsbeiträge 4290 Sonstige Bezüge 4291 Dienstaufwandsentschädigung 4300 Versorgungssicherung 4330 ZVK-Beiträge für Angestellte 4335 ZVK-Sanierungsgeld 4390 Sonstige Leistungen an Versorgungseinrichtun gen 4400 Versorgungsbezüge und dergl. 4450 ZAV für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitar beiter (Ost) 4451 ZAV für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mita rbeiter (West) 4452 ZAV für ehemalige Friedhofsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter 4453 ZAV für ehemalige Kita-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter 4454 ZAV für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarb eiter des CVJM 4490 Sonstige Versorgungsbezüge 4500 Kosten für Vertretungen und Aushilfen

Entschädigungen für die aushilfsweise Versehung vorübergehend nicht besetzter Pfarrstellen, Entschädigungen für Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Kosten für Vakanz, Vertretung und Aushilfen.

4600 Beihilfen, Unterstützungen 4610 Beihilfen nach BHV Beihilfen in Krankheitsfällen nach Beihilfegrundsätzen. 4620 Unterstützungen 4690 Sonstige Beihilfen und Unterstützungen Einmalige und laufende Unterstützungen. 4700 Gesetzliche Unfallversicherung

Vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften zu entrichtende Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Mitarbeitenden.

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Gruppierungen/Ausgaben Personalausgaben

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4900 Personalbezogene Sachausgaben Sonstiger Personalaufwand. 4910 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung

Auch Umzugskostenbeihilfen, Mietbeiträge an Mitarbeitende mit Anspruch auf Tren-nungsgeld.

4920 Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung 4930 Reisebeihilfen Reisebeihilfen an Auslandspfarrer/innen bei Aussendung oder Heimaturlaub. Mietzinsentschädigung an Mitarbeitende mit Anspruch auf Dienstwohnung. 4950 Bekleidungsgeld Z.B. für Dienst- und Schutzkleidung. 4960 Zuschüsse zu Aus- und Fortbildung 4970 Gemeinschaftsveranstaltungen

Zuschüsse für Betriebsausflüge, Advents- oder Weihnachtsfeiern und andere Betriebs-veranstaltungen.

4980 Kosten der Mitarbeitervertretungen 4990 Sonstige personalbezogene Sachausgaben

Z.B. Ausgaben nach SGB IX (Schwerbehindertenabgabe), arbeitsmedizinische Betreu-ung, auch Preise für Verbesserungsvorschläge.

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Gruppierungen/Ausgaben Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben

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5000 Lfd. Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen Die Hauptgruppe 5 enthält die laufenden Ausgaben auf die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen un-beweglichen und beweglichen Sachen, während die Hauptgruppe 6 den Sachaufwand für den laufen-den Geschäfts- und Dienstbetrieb umfasst. 5100 Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anl agen

Laufende Unterhaltung der eigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude ein-schließlich Zubehör (beim Zubehör handelt es sich um Teile, die mit dem Gebäude fest ver-bunden sind oder die üblicherweise zum Gebäude gehören, z.B. Heizungsanlage, Fahrstuhl, Orgel, Glocken, Läuteanlage, Uhr, Lautsprecheranlage, Schwerhörigenanlage, fest eingebau-tes Gestühl), der Grundstücke, Außenanlagen, Spielplätze und Wege. Laufende Unterhaltung sind Wartungs- und Reparaturmaßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstü-cke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (Unterhaltung = Instandhaltung - zur Er-haltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs- und Instandsetzung). Erhebliche Veränderun-gen liegen dann vor, wenn sich dadurch die Bewertung des Gebäudes nachhaltig verändert, auch durch Verlängerung der Nutzungsdauer. Ersatz und Ergänzung des Zubehörs. Pflege der Außenanlagen, Gärtnerarbeiten und Be-schaffung von Pflanzen und dergl. Zu investiven Maßnahmen s. Gruppierung 9500.

5110 Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlage n 5120 Unterhaltung der Gebäude 5200 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen Kosten der Bewirtschaftung der eigenen und Nebenkosten der gemieteten oder gepachteten Grundstücke, Gebäude und Anlagen. 5210 Heizung 5220 Reinigung Ausgaben für externe Reinigungsdienste sowie für Putzmittel usw. 5230 Wasser, Gas, Strom Soweit nicht für Heizzwecke (Gruppierung 5210), Benutzungsgebühren der Wasser- und Energieversorgungsunternehmen usw. 5231 Wasser- und Abwasserabgaben 5232 Strom und Gasverbrauch (nicht für Heizungen ) 5240 Grundsteuer, sonstige Grundstücksabgaben

Laufende sowie einmalige öffentliche Lasten des Grundstücks, Gebühren für Straßen-reinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Ungezieferbekämpfung, Schornsteinreinigung usw.

5250 Versicherungsprämien für Grundstücke und Geb äude Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen für Grundstücke, Gebäude und der damit verbundenen Anlagen. Haltung von Fahrzeugen s. Gruppierung 5400/5420 und sonstige Versicherungen s. Gruppierung 6770.

5260 Bewachung Entgelte für Bewachungsdienste usw. 5290 Sonstige Bewirtschaftung Z.B. Schneeräumen und Streuen. 5300 Mieten, Pachten und Leasing

Miet- und Pachtzins sowie Leasingausgaben für Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, einzel-ne Räume, für Fahrzeuge, Maschinen u.a. Geräte. Erbbauzins für Erbbaurechte. Zu Leihge-bühren s. Gruppierung 6730.

5310 Miete 5320 Pachten 5330 Erbbauzins 5400 Haltung von Fahrzeugen 5410 Unterhaltung und Betrieb von Fahrzeugen

Treib- und Schmierstoffe, Unterhaltung und Instandsetzung, Reifen (nur Ersatz), Auslie-ferungspauschale, Reparaturausgaben und Ersatzteile sowie Ausstattungsgegenstän-de, bei denen die vom kirchlichen Haushaltsrecht vorgegebenen Grenzen für die Zu-ordnung zum Vermögen nicht überschritten werden (s. Erläuterungen zu Gruppierung 9400). Hier keine Garagenmiete (s. Gruppierung 5310).

5420 Steuern und Versicherung von Fahrzeugen

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Gruppierungen/Ausgaben Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben

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Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämien für alle mit dem Betrieb von Fahrzeu-gen zusammenhängenden Versicherungen (Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung). Sonstige Versicherungen s. Gruppierungen 5250 und 6770.

5500 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstä nde, sonstige Gebrauchsgegenstände Beschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, bei der die vom kirchlichen Haushaltsrecht vorgegebenen Grenzen für die Zuordnung zum Vermögen nicht überschritten wird, bei einem Überschreiten der Wertgrenze, das heißt bei einer Inventarisierung und/oder einer Aktivierung Gruppierung 9400. Informations- und Kommunikationstechnik nicht hier, sondern bei Gruppierung 5700.

Zur Bilanzierungsgrenze vgl. § 70 Abs. 2 HKVG u. § 3 Abs. 2 EBBVO. 5510 Technische Geräte

Beschaffung, Unterhaltung und Wartung von Büromaschinen, Werkzeugen, technischen Einrichtungen von Küchen, Instituten, Labors usw., Arbeitsgeräte und -maschinen, Mu-sikinstrumente und dergl.

5520 Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattung für Kirchen und Gemeinderäume (z.B. Paramente, Liedertafeln, Kruzifix, Taufbecken, Altarleuchter, Opferbüchsen, Lesepult), Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Amtszimmern, Anstalten und Einrichtungen.

Gesangbücher, Choralbücher, Noten, Abendmahlsgeräte, Taufgeräte, Bibeln, Sportge-räte, Geschirr- und Essgeräte.

5530 Wäsche Beschaffung und Unterhaltung von Bettwäsche, Handtüchern usw., Dienst- und Schutzkleidung (z.B. Talare). 5540 Spiel- und Beschaffungsmaterial Beschaffung und Unterhaltung von Spielgeräten für Kindergärten usw. 5600 Archive, Bibliotheken, Kunst- und wissenschaf tliche Sammlungen

Erwerb und Unterhaltung von Büchern und Zeitschriften für Bibliotheken, bei denen die vom kirchlichen Haushaltsrecht vorgegebenen Grenzen für die Zuordnung zum Vermögen nicht überschritten werden, ansonsten s. Gruppierung 9400. Unterhaltung und Sicherung von Kunstgegenständen. Beschaffung von Kunstgegenständen s. Gruppierung 9400; Ausstellungen s. Gruppierung 6400.

5610 Bücher und andere Medien Beschaffung und Unterhaltung von Büchern, Zeitschriften, Loseblattsammlungen und anderen Medien wie CDs, soweit sie für das Archiv oder die Bibliothek inventarisiert werden; ansonsten Gruppierung 6320. 5620 Kunstgegenstände Nur Unterhaltung und Sicherung, Beschaffung s. Gruppierung 9400. 5630 Archivalien Restaurierungskosten und andere Ausgaben der Archivierung und Schriftgutverwaltung, sowohl in Papierform als auch mit anderen Medien, z.B. Sicherungsverfilmung, CD. 5700 Informations- und Kommunikationstechnik bis 1 50 €

Beschaffung und Unterhaltung von Hard- und Software für EDV und Telekommunikation, bei der die vom kirchlichen Haushaltsrecht vorgegebenen Grenzen für die Zuordnung zum Ver-mögen nicht überschritten wird, bei Überschreiten der Wertgrenze, das heißt bei einer Inven-tarisierung und/oder einer Aktivierung Gruppierung 9400. Laufende Aufwendungen für Telekommunikation (Verbindungsentgelte usw.) nicht hier, an-sonsten Gruppierung 6200.

5710 Hard- und Software 5720 Telekommunikation

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Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Gruppierungen/Ausgaben

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6000 Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Hauptgruppe 6 enthält den Sachaufwand für den laufenden Geschäfts- und Dienstbetrieb, wäh-rend die Hauptgruppe 5 die laufenden Ausgaben auf die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen unbe-weglichen und beweglichen Sachen umfasst. 6100 Reise- und Fahrtkosten 6120 Reisekosten für Gremien Hier werden die Fahr- und Reisekostenerstattungen für Ehrenamtliche gebucht. 6200 Telekommunikation

Verbindungsentgelte und sonstige laufende Kosten (z.B. Grundgebühren, Wartung, Eintra-gungen ins Telefonbuch) für Telefon, Internetzugang, E-Mail-Provider. Zu Miete und Leasing s. Gruppierung 5300. Zu Ausgaben für eine Internetpräsenz (Homepage) s. Gruppierung 6710.

6300 Geschäftsaufwand 6310 Geschäftsbedarf Büromaterial (Schreib- und Zeichenbedarf, Stempel, Locher, Ordner, Vordrucke usw.), Transport- und Frachtkosten, Fahrgelder für Boten/innen. 6320 Bücher, Zeitschriften, Landkarten

Bücher und Zeitschriften, soweit nicht in der Bibliothek inventarisiert, dann Gruppierung 5600. Druckschriften, Zeitungen, Gesetz- und Amtsblätter, Medien wie CDs, Landkarten, Druck- und Buchbinderarbeiten in und außer Haus, z.B. Formulare, Haushaltspläne, Karteikarten, Lichtpausen usw. Auch Ausgaben für den Zugriff auf Medien (z.B. Juris online).

6330 Porto Auch Dienstleistungen Dritter z.B. Lieferdienst/Pakettransport. 6340 Verfügungsmittel (Dispositionsmittel) Für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen. 6341 Außerordentlicher Aufwand 6350 Bewirtungsaufwand 6360 Druckkosten/Kopien 6370 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Ko sten

Kosten für Sachverständige: Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Ersatz von Ausla-gen einschl. Reisekosten und Verdienstausfall. Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieher/innenkosten, Stempelgebühren. Soweit solche als Bestandteil von Hauptausgaben gezahlt werden, sind sie der entspre-chenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Gruppierung 9400).

6390 Sonstiger Geschäftsaufwand Z.B. Aufwendungen für die Unterhaltung von Bankkonten, Spesen für den An- und Ver-kauf von Wertpapieren, für den Scheckeinzug, für die Ausführung von Überweisungs-aufträgen, Depotgebühren usw. Zu Disagio (Abgeld = Damnum) und Geldbeschaf-fungskosten s. Gruppierung 8800.

6400 Veranstaltungen sowie Aus-, Fort- und Weiterb ildung Durchführung eigener Veranstaltungen. Zu Reisekosten für die Teilnahme an Veranstaltungen s. Gruppierung 6100.

Bei Aus-, Fort- und Weiterbildung hier auch Kosten der Teilnahme und Zuschüsse an haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende.

6410 Unterbringungs- und Verpflegungskosten für A us-, Fort- und Weiterbildung Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, z.B. Durchführung von Lehrgängen oder Kosten der Teilnahme an Lehrgängen. 6420 Honorare und Unterrichtsgelder für Aus-, For t- und Weiterbildung Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, z.B. Durchführung von Lehrgängen oder Kosten der Teilnahme an Lehrgängen.

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Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Gruppierungen/Ausgaben

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6430 Informationsveranstaltungen Auch Veranstaltungen, die über den Kreis der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mit-arbeitenden hinausgehen, z.B. Gemeindeveranstaltungen, Diskussionsforen, Lesungen, Tagungen.

6440 Tagungen und Freizeiten Auch Frei- und Rüstzeiten, z.B. Konfirmandenrüstzeiten. 6450 Sitzungen und Sonderveranstaltungen 6470 Aus-, Fort- und Weiterbildung / Freizeiten 6471 Veranstaltungen 6490 Sonstige Veranstaltungen 6500 Lehr- und Lernmittel Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial, Arbeitshilfen, Fachbücher und -zeitschriften. 6510 Fachbücher, Zeitschriften 6520 Sonstiges Lehr- und Lernmaterial 6600 Verbrauchsmittel

Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke oder der Haltung von Fahrzeugen gehören, sondern zum Verzehr und Verbrauch, zur Verarbeitung und Verteilung an Dritte benötigt werden, in der Re-gel eine beschränkte Lebensdauer haben oder unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden können.

6610 Abendmahlsbrot und Wein 6620 Kerzen und Blumenschmuck 6640 Verteilschriften und dergl. 6650 Saat- und Pflanzgut 6670 Rohmaterialien zur Weiterverarbeitung 6680 Lebensmittel und Hausrat 6690 Sonstige Verbrauchsmittel (auch Präsente) 6700 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

Alle übrigen sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben, die nach ihrer Zweckbestim-mung nicht eindeutig den Gruppierungen 5300 bis 6600 außer 6340 (Verfügungsmittel) zuge-ordnet werden können.

6710 Veröffentlichungen und Dokumentationen Tätigkeitsberichte, Veröffentlichungen von Forschungs-, Untersuchungs- und Arbeitser-gebnissen, Statistiken u.ä., Herstellung, Ankauf, Verbreitung von Informationsmaterial (soweit nicht Gruppierung 6600), Schaukasten, Internetpräsenz (Homepage), zur Tele-kommunikation s. Gruppierung 6200.

6720 Bekanntmachungskosten 6730 Leihgebühren Z.B. für Filme, Dias, Bücher, CDs, DVDs. 6740 Mitgliedsbeiträge Z.B. an Verein für Kirchengeschichte, Verein für christliche Kunst, Büchereiverband, Verband der Kirchenmusiker, Verband der Kirchenchöre. 6750 Dienstleistungen Dritter

Kosten für Dienstleistungen Dritter, soweit nicht anderen Gruppierungen zugeordnet (z.B. Reinigungsdienste bei Gruppierung 5220). Hier sind z.B. nachzuweisen: EDV-Dienstleister für Meldewesen oder Beihilfeberech-nung, Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGAST).

6760 Steuern Z.B. Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer. Einnahmen s. Gruppierung 1760. 6761 Vorsteuer 6762 Umsatzsteuer 6769 sonstige Steuern 6770 Versicherungsprämien Z.B. für Haftpflichtversicherung, auch Vermögensschadenhaftpflicht. Versicherung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen s. Gruppierung 5250, von Fahrzeugen s. Grup-pierung 5420. 6780 Schadenersatzleistungen 6790 Sonstige und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben Z.B. sächliche Prüfungskosten, Kosten des Umzugs oder der Verlegung von Dienststellen, Wahlkosten.

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Gruppierungen/Ausgaben Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben

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6791 Rundfunk und Fernsehgebühren (GEZ) 6800 Kalkulatorische Ausgaben Der Nachweis kalkulatorischer Kosten erfolgt grundsätzlich in einer gesonderten Kosten- und Leistungsrechnung. Sollen kalkulatorische Kosten dennoch im Haushalt ausgewiesen werden, erfolgt die Darstellung hier in der Ausgabe und in der Einnahme bei Gruppierung 1800. Die Haushaltsansätze und -ergebnisse müssen auf der Einnahme- und Ausgabeseite jeweils gleich hoch sein.

Eine lediglich kalkulatorische Darstellung von Abschreibungen und Rückstellungen wird nicht empfohlen. Zu realen Entnahmen und Zuführungen s. Gruppierungen 3100 und 9100.

6900 Ersatz von Sach- und Personalausgaben Hierunter fallen sowohl - der teilweise oder volle Ersatz der Kosten, die bei der Wahrnehmung einer Aufgabe durch

eine andere kirchliche Einrichtung entstanden sind (z.B. Erstattung von Kosten für gemein-same Gehaltsabrechnung), - die inneren Verrechnungen innerhalb einer kirchlichen Einrichtung (z.B. zwischen Friedhof und allgemeiner Verwaltung), - als auch der Ersatz an Dritte. Einnahmen s. Gruppierung 1900.

6910 Ersatz von Sach- und Personalausgaben innerh alb der EKBO Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der eigenen Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 8400. Zum Ersatz an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 6940. 6920 Ersatz von Sach- und Personalausgaben innerh alb der EKD

Ersatz nach außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich VE-LKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehört auch Ersatz an andere Landes-kirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke.

6930 Ersatz von Sach- und Personalausgaben innerh alb des evangelischen kirchlichen Bereiches

Ersatz nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereichs (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 6940).

6940 Ersatz von Sach- und Personalausgaben an die Diakonie Ersatz an diakonische Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, ist bei 6910 oder 6920 zuzuordnen. 6950 Ersatz von Sach- und Personalausgaben außerh alb des evangelischen kirch- lichen Bereiches Ersatzleistungen, z.B. an den Staat oder die Kommunen sowie an die kath. Kirche. Hierunter fällt auch die Verwaltungskostenentschädigung an die Staatsfinanzverwaltung für die Verwaltung der Kirchensteuer. 6960 Innere Verrechnungen von Sachkosten

Verrechnungen innerhalb des Haushaltes, die sich in Einnahme und Ausgabe aus-gleichen. Sie werden an einer Stelle als Einnahme und an anderer Stelle als Ausgabe veranschlagt und gebucht. Die Vereinnahmung erfolgt bei Gruppierung 1960. Ein Beispiel ist die an einen anderen Budgetbereich abzuführende Miete für Büroraum (interne Umbuchung). Achtung: Mieten an Dritte (externe kassenwirksame Auszahlung) sind der Gruppierung 5310, kalkulatorische Mieten (interne Umbuchung) der Gruppierung 6800 zuzuordnen.

6961 Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und A nlagen Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 5100 zuzuordnen wären.

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Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Gruppierungen/Ausgaben

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6962 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude un d Anlagen Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 5200 zuzuordnen wären.

6963 Nutzungsentschädigungen Entspricht Miete, Pacht und Leasing von Dritten. Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 5300 zuzuordnen wären. 6964 Haltung von Fahrzeugen

Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 5400 zuzuordnen wären.

6965 Anschaffung nicht investiver Gebrauchsgegen stände Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 5500 zuzuordnen wären.

6966 Informations- und Kommunikationstechnik Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 5700 zuzuordnen wären.

6967 Reisekosten Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 6100 zuzuordnen wären.

6968 Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Innere Verrechnung von Kosten, die bei Zahlung an Dritte der Gruppierung 6200 bis 6700 zuzuordnen wären. Dazu gehören auch die den Gruppierungen 6320, 6640 oder 6710 zuzuordnenden Druckkosten. 6969 Innere Verrechnung von sonstigen Sachkosten 6970 Innere Verrechnungen von Personalkosten

Die Haushaltsansätze und -ergebnisse müssen auf der Einnahme- und der Ausgabesei-te jeweils gleich hoch sein. Einnahmen s. Gruppierung 1970.

6980 Verwaltungs- und Betriebskostenersatz an Gebie tskörperschaften

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Gruppierungen/Ausgaben Kirchensteuern, Zuweisungen, Umlagen und Zuschüsse

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7000 Kirchensteuern, Zuweisungen und Umlagen, Zusch üsse Die Hauptgruppe 7 umfasst neben den Kirchensteuererstattungen Zahlungen an andere kirchliche, an staatliche und kommunale Stellen, an Einrichtungen, Gemeinschaften, Vereine und dergl. zur Erfül-lung oder Förderung ihrer Aufgaben, außerdem Zuwendungen an natürliche Personen. 7100 Kirchensteuern 7110 Kirchensteuer-Rückzahlungen Rückerstattung zuviel gezahlter Kirchensteuer, soweit sie nicht bei den Einnahmen abgesetzt wird. 7140 Kirchenlohnsteuer im Verrechnungsverfahren

Ausgaben nach dem Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren (Clearing), sowohl Nachzah-lungen als auch Abrechnungsbeträge. Die Zahlungen betreffen die Kirchensteuer von Steuer-pflichtigen, die nicht Glied der Landeskirche sind, in deren Gebiet die Kirchensteuer einbehal-ten wird (Betriebsstättenbesteuerung). Zu den Einnahmen s. Gruppierung 0140.

7200 Finanzausgleichsleistungen Finanzausgleichsleistungen sind Zuweisungen auf Grund von Finanzausgleichsgesetzen oder -vereinbarungen, die - ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich - dem Gesamthaushalt einer Körperschaft als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden. Einnahmen s. Gruppie-rung 0200.

7210 Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKB O Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrich-tungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 8400. Zu Finanzaus-gleichsleistungen an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 7240.

7220 Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKD Finanzausgleichsleistungen nach außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Fi-nanzausgleichsleistungen an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrich-tungen und Werke.

7230 Finanzausgleichsleistungen innerhalb des eva ngelischen kirchlichen Bereiches Finanzausgleichsleistungen nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließ-lich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchli-chen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; Diakonie nicht hier, sondern bei Gruppierung 7240).

7240 Finanzausgleichsleistungen an die Diakonie Finanzausgleichsleistungen an diakonische Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind der Gruppierung 7210 oder 7220 zuzuordnen. 7300 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchli chen Bereich

Allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen sind Zahlungen mit und ohne Rechtsan-spruch, die ohne Zweckbindung als allgemeine Deckungsmittel für den Gesamthaushalt be-stimmt sind (allgemeine Finanzhilfen), z.B. Umlagen für EKD, Landeskirchen, kirchliche Zu-sammenschlüsse. Einnahmen s. Gruppierung 0300.

7310 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKBO Zuweisungen und Umlagen einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der eigenen Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 8400. Zu allgemeinen Zuweisungen und Umlagen an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 7340.

7311 Personalkostenanteile innerhalb der EKBO 7312 Baukostenanteile innerhalb der EKBO 7313 Sachkostenanteile innerhalb der EKBO 7320 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen nach außerhalb der Landeskirche, aber inner-halb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Finanzausgleichsleistungen an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke.

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Gruppierungen/Ausgaben Kirchensteuern, Zuweisungen, Umlagen und Zuschüsse

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7330 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangeli-schen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Ein-richtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 7340).

7340 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an die Di akonie Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an diakonische Einrichtungen, die zur verfass-ten Kirche gehören, sind der Gruppierung 7310 oder 7320 zuzuordnen.

7350 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen außerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches Z.B. überkonfessionelle Dachverbände wie der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), auch katholische Kirche und Caritas. 7390 Allgemeine Zuweisungen an Sonstige 7400 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kir chlichen Bereich

Zweckgebundene Zuweisungen sind Zuweisungen mit Bindung an eine bestimmte Aufgabe, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Finanzierung der Aufgabe allgemein (Pauschal-zuweisungen) oder der Finanzierung einzelner Ausgaben dienen. Zuweisungen für Investitionen s. Gruppierung 7600, Einnahmen s. Gruppierung 0400. Eine Unterscheidung nach Personal- und Sachkosten wird empfohlen. Bei Zuweisungen für Personalkosten sollte in der 4. Stelle die Ziffer 4 angefügt werden.

7410 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen inner halb der EKBO Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrich-tungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 8400. Zu zweckgebun-denen Zuweisungen und Umlagen an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 7440.

7413 Sonderzuweisungen allgemeine Sachausgaben f ür Kirchengemeinden 7415 Sonderzuweisungen Bauunterhaltung für Kirch engemeinden 7419 Sonderzuweisungen aus Strukturanpassungsfon ds für Kindertagesstätten 7420 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen inner halb der EKD Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen nach außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke. 7421 Finanzanteile 7430 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen inner halb des evangelischen kirch-

lichen Bereiches Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 7440).

7440 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an di e Diakonie Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an diakonische Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind der Gruppierung 7410 oder 7420 zuzuordnen. 7450 Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen außer halb des evangelischen kirch-

lichen Bereiches Z.B. überkonfessionelle Dachverbände wie der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK). 7490 Zweckgebundene Zuweisungen an Sonstige 7500 Zuschüsse an Dritte Während Zuweisungen Zahlungen innerhalb des kirchlichen Bereichs sind, sind Zuschüsse Zahlungen vom bzw. an den sonstigen (öffentlichen und privaten) Bereich. Es ist unerheblich, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt. 7600 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich Entsprechende Ausgaben, die nicht für Investitionen bestimmt sind, sind den Gruppierungen 7300 und 7400 zuzuordnen, entsprechende Einnahmen der Gruppierung 3600.

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Gruppierungen/Ausgaben Kirchensteuern, Zuweisungen, Umlagen und Zuschüsse

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7610 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen in nerhalb der EKBO

Einschließlich der selbständigen Einrichtungen und Werke der eigenen Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken undEinrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 8400. Zu Zuwei-sungen und Umlagen für Investitionen an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 7640.

7620 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen in nerhalb der EKD Zuweisungen und Umlagen für Investitionen nach außerhalb der Landeskirche, aber in-nerhalb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher ge-hören auch Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke.

7630 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen in nerhalb des evangelischen kirchli-chen Bereiches Zuweisungen und Umlagen für Investitionen nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; Diakonie nicht hier, sondern bei Gruppierung 7640).

7640 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an die Diakonie Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an diakonische Einrichtungen, die zur ver-fassten Kirche gehören, sind der Gruppierung 7610 oder 7620 zuzuordnen.

7650 Zuweisungen und Umlagen für Investitionen au ßerhalb des evangelischen kirch-lichen Bereiches Z.B. überkonfessionelle Dachverbände wie der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK), auch katholische Kirche und Caritas.

7690 Zuweisungen und Umlagen an Sonstige 7800 Leistungen aus Baulast und Patronat

Leistungen auf Grund von Baulast, Patronat und ähnlichen Verträgen, Vereinbarungen oder Gewohnheitsrecht. Entsprechende Einnahmen sind bei der Gruppierung 0800 nachzuweisen.

7810 Leistungen aus Baulast an den kirchlichen Be reich Nur innerhalb der Landeskirche, ansonsten Gruppierung 7400 zuzuordnen, Einnahmen der Gruppierung 0800. 7820 Leistungen aus Baulast an den öffentlichen B ereich 7830 Leistungen aus Baulast an Sonstige 7860 Patronatsleistungen 7890 Sonstige baulast- und patronatsähnliche Leis tungen 7900 Zuwendungen an natürliche Personen

Leistungen an Einzelpersonen, in der Regel zur Unterstützung und ohne Rechtsgrund, ab-hängig vom Rechtsverhältnis zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger, so-weit dies nicht zu einer anderen Zuordnung führt (z.B. Zahlungen an haupt-, neben- oder ehrenamtlich Mitarbeitende bei Hauptgruppe 4, insbesondere Beihilfen bei 4600 und Unter-stützungen bei 4620).

7910 Zuwendungen zur Aus- und Fortbildung Z.B. Studienbeihilfen an Theologiestudierende. 7960 Einzelbeihilfen, Unterstützungen

Z.B. Einzelhilfen an Bedürftige, Weihnachts- und Konfirmationsbeihilfen, Einzelpaketak-tionen, Unterstützung für Durchreisende.

7964 Einzelfallhilfe Notfonds 7990 Sonstige Zuwendungen an natürliche Personen

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Ausgaben besonderer Art Gruppierungen/Ausgaben

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8000 Ausgaben besonderer Art 8100 Globale Minderausgabe

Nicht verwenden! 8200 Rückzahlungen von Zuwendungen Im Allgemeinen werden Rückzahlungen von der eingenommenen Zuwendung abgesetzt, soweit die Rückzahlung im gleichen Haushaltsjahr erfolgt. Ist die Rückzahlung erst in einem Folgejahr zu zahlen, kann keine Absetzung bei der Einnahmehaushaltsstelle mehr erfolgen. Dann ist diese Gruppierung für die Zahlung zu verwenden. 8400 Sonderhaushalt

Werden neben dem ordentlichen Haushalt Sonderhaushalte geführt, sind die Ausgaben an diese Sonderhaushalte im ordentlichen Haushalt und die Ausgaben an den ordentlichen Haushalt in den Sonderhaushalten hier zu buchen. Zur Begriffsbestimmung s. § 92 und Anla-ge II des HKVG. Sonderhaushalte können z.B. eingerichtet werden für Stiftungen, Friedhöfe, unselbständige Werke, Ämter und Einrichtungen oder Dotationsvermögen. Werden Budgets in Sonderhaushalten geführt, ist der Mittelfluss zu einer zentral geführten Budgetrücklage ebenfalls hier zu buchen. Nicht gemeint sind hier Zuführungen zur Nebenrechnung (Baukasse) – s. Gruppierung 9580. S. auch Gruppierungen 2400, 3100 und 9100.

8410 Zuführung zum Sonderhaushalt Unter dieser Gruppierung wird im ordentlichen Haushalt die Zuführung an den Sonder-haushalt verausgabt.

8420 Zuführung zum ordentlichen Haushalt Unter dieser Gruppierung wird im Sonderhaushalt die Zuführung an den ordentlichen Haushalt verausgabt. 8500 Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährle istungsverträgen Z.B. Ausfallbürgschaften für Kreditgeber selbständiger Einrichtungen, auch Ausgaben auf Grund der Haftung, die mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen verbunden ist. 8600 Verstärkungsmittel / Deckungsreserve Haushaltsansatz zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im gesamten Haushalt. Diese Haushaltsstelle wird nicht im Ist bebucht und wird dem Einzelplan 9 zugeordnet. 8650 Spenden, Kollekten Vorjahre

Hier werden zweckgebundene Spenden und Kollekten aus Vorjahren als Haushaltsrest übertragen. Die Ausgabe dieser Haushaltsreste erfolgt jedoch nicht in dieser Gruppie-rung, sondern entsprechend der Haushaltssystematik. Diese Gruppierung sollte nach dem Jahresabschluss für Buchungen gesperrt werden.

8800 Zinsausgaben Zinsen, lfd. Verwaltungsgebühren, Disagio für aufgenommene Gelder (Darlehen, Kassenkredi-te usw.), Geldbeschaffungskosten, Kursverluste, Bereitstellungsprovisionen u.a.

8810 Zinsausgaben innerhalb der EKBO Einschließlich der Zinsausgaben der selbständigen Einrichtungen und Werke der Lan-deskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 8400. Zu Zinsausgaben an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppie-rung 8840.

8820 Zinsausgaben innerhalb der EKD Zinsausgaben nach außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließ-lich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Zinsausgaben an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke.

8830 Zinsausgaben innerhalb des evangelischen kir chlichen Bereiches Zinsausgaben nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Berei-ches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 8840).

8840 Zinsausgaben an die Diakonie Zinsausgaben an diakonische Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind Gruppierung 8810 oder 8820 zuzuordnen. 8850 Zinsausgaben außerhalb des evangelischen kir chlichen Bereiches Zinsausgaben an Banken, Sparkassen oder sonstige Kreditgeber einschließlich aller kirchlichen Banken.

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Ausgaben besonderer Art Gruppierungen/Ausgaben

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8860 Zinsausgaben für Innere Schulden 8890 Sonstige Zinsausgaben 8900 Jahresabschluss

Bei dieser regelmäßig der Gliederung 9900 zugeordneten Gruppierung erfolgt - die Ausgabe eines im Haushaltsjahr erzielten Überschusses zur Vereinnahmung im Folge-jahr (dort bei Gruppierung 2900), soweit dieser nicht bereits im laufenden Jahr verwendet wird. Dies ist möglich, wenn der Verwendungszweck, z.B. durch Haushaltsgesetz, bereits festgelegt ist. Dann erfolgt die Ausgabe des Überschusses nicht hier an das Folgejahr, son-dern z.B. bei Gruppierung 9110 an eine Rücklage. - die Ausgabe zur Deckung eines Fehlbetrages aus dem Vorjahr, soweit dieser in das laufen-de Jahr übertragen und nicht bereits im Entstehungsjahr, z.B. durch Rücklagenentnahme bei Gruppierung 3110, ausgeglichen wird. Der Überschuss oder Fehlbetrag eines Haushaltsjahres kann bei der Aufstellung des Folge-haushaltes noch nicht beziffert werden, so dass in der Regel hier keine Veranschlagung er-folgt. Ist der Betrag, z.B. wegen der Durchschleusung über ein Haushaltsjahr, bei der Haus-haltsaufstellung bekannt, so ist er auch zu veranschlagen. Bei Sollbuchführung ist für die Übertragung von Haushaltsresten keine zusätzliche Haushalts-stelle erforderlich. Wird in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt getrennt, dann erfolgt hier nur der Abschluss des Verwaltungshaushaltes. Zum Abschluss des Vermögenshaushaltes s. Gruppie-rungen 3900 und 9900.

8910 Fehlbeträge aus Vorjahren 8911 Abschlusstechnische Vorgänge - manuell 8980 Abschlusstechnische Vorgänge – Kassenbestand 8990 Abschlusstechnische Vorgänge – Sollüberschus s

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Gruppierungen/Ausgaben Vermögenswirksame Ausgaben

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9000 Vermögenswirksame Ausgaben Auch wenn nicht in einen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt getrennt wird, sind die - Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, - Zuführungen zu Rücklagen, - Bildung von Rückstellungen und Sonderposten, - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, - Tilgungen von Krediten, - Rückzahlungen innerer Darlehen, - Kreditbeschaffungskosten und - Ausgaben für nicht zahlungswirksame Veränderungen des Vermögens und der Verbindlichkeiten hier zu veranschlagen. Bei Trennung kommt die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, die im Vermögenshaushalt entstanden sind, und die Zuführung zum Verwaltungshaushalt hinzu.

9100 Zuführungen Zu Zuführungen und Entnahmen s. auch folgende Gruppierungen: Rücklagen 3110 und 9110, Stiftungen 3120 und 9120, Rückstellungen 3130 und 9130, Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 3140 und 9140, Sonderhaushalte 2400, 8400, 9180 und 9190 sowie Baunebenrechnung 3160, 3170, 9560 und 9570. 9110 Zuführungen an Rücklagen, Fonds Die Entnahmen werden bei Gruppierung 3110 veranschlagt. In der Gliederung erfolgt die Zuordnung zu 9700. 9111 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage 9112 Zuführungen an Ausgleichsrücklage 9113 Zuführungen an Tilgungsrücklage 9114 Zuführungen an Bürgschaftssicherungsrücklag e 9116 Zuführungen an Substanzerhaltungsrücklage f ür bewegliches Vermögen 1 9117 Zuführungen an Substanzerhaltungsrücklage f ür unbewegliches Vermögen 9118 Zuführungen an Allg. Vermögen (ehemals Allg emeines Kirchenvermögen) 9119 Zuführungen an Sonstige Rücklagen 9120 Zuführungen an Stiftungen Zu den Stiftungen zählen auch Grabpflegelegate u.ä. 9130 Zuführungen an Rückstellungen Die Entnahmen werden bei Gruppierung 3130 veranschlagt. In der Gliederung erfolgt die Zuordnung zu 9600. 9133 Zuführungen an Rückstellungen/unterlassene Instandhaltungen

Zuführungen für notwendige Instandhaltungsfälle, die zeitnah nachgeholt werden sollen. Soweit die Mittel für notwendige und nachzuholende Instandhaltungsfälle der Rückstellung mangels Deckung nicht zugeführt werden können, ist eine nicht fi-nanzierte Rückstellung über Gruppierung 9321 zu bilden. Die laufende Zuführung zur Substanzunterhaltungsrücklage wird bei den Gruppie-rungen 9116 und 9117 nachgewiesen.

9134 Zuführungen an Rückstellungen/Personalverpf lichtungen Z.B. Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeitguthaben.

9139 Zuführungen an sonstige Rückstellungen 9140 Zuführung zum Verwaltungshaushalt

Unter dieser Gruppierung wird im Vermögenshaushalt die Zuführung an den Verwal-tungshaushalt verausgabt.

9180 Zuführung zum Sonderhaushalt Unter dieser Gruppierung wird im ordentlichen Haushalt die Zuführung an den Sonder-haushalt verausgabt.

9190 Zuführung zum ordentlichen Haushalt Unter dieser Gruppierung wird im Sonderhaushalt die Zuführung an den ordentlichen Haushalt verausgabt.

1 Achtung, hier musste die Haushaltssystematik an die technischen Anforderungen von KFM angepasst werden.

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Gruppierungen/Ausgaben Vermögenswirksame Ausgaben

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9200 Darlehensgewährung Auszahlung von Darlehen an Dritte; s. auch Gruppierungen 1100 zu den Zinsen und 3200 zur Tilgung. Zu aufgenommenen Darlehen s. Gruppierungen 3800, 8800 und 9800. Als Darlehensgewährung gilt auch die Überlassung von Kapital an eine andere Körperschaft, damit diese aus den Gesamtmitteln Darlehen gewähren kann.

9210 Darlehen innerhalb der EKBO Darlehen, auch an die selbständigen Einrichtungen und Werke der Landeskirche, ein-schließlich der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständigen Wer-ken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 9100. Zu Darlehen an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Gruppierung 9240.

9220 Darlehen innerhalb der EKD Darlehen nach außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehören auch Darlehen an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke. 9230 Darlehen innerhalb des evangelischen kirchli chen Bereiches Darlehen nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 9240). 9240 Darlehen an die Diakonie

Darlehen an diakonische Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind Grup-pierung 9210 oder 9220 zuzuordnen.

9250 Darlehen außerhalb des evangelischen kirchli chen Bereiches Z.B. an überkonfessionelle Dachverbände wie den Ökumenischen Rat der Kirchen ÖRK), auch Darlehen an Mitarbeitende.

9300 Zahlungsunwirksame Ausgaben Nicht zahlungswirksame Ausgaben müssen hier ausgewiesen werden, wenn die Vermögens-veränderung nicht an anderer Stelle im Haushalt deutlich wird. Zahlungsunwirksame Einnah-men sind bei Gliederung 3300 nachzuweisen. Die zahlungsunwirksamen Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres müssen nicht ausgeglichen sein. Die zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben des übrigen Haushalts ohne die Gliederungen 3300 und 9300 sind dagegen auszugleichen.

9310 Zahlungsunwirksamer Abgang auf der Aktivseite der Bilanz 9311 Zahlungsunwirksamer Abgang von Anlagegütern Z.B. Verlust oder Verkauf unter Buchwert; der Verlust ist zahlungsunwirksam. 9312 Nicht erwirtschaftete Abschreibungen 9320 Zahlungsunwirksamer Zugang auf der Passivseit e der Bilanz 9321 Zuwachs von nicht finanzierten Rückstellungen 9400 Erwerb von Sachen und Wertpapieren, Ablösung von Lasten, Finanzanlagen Die Gruppierung 9400 wird auch in der Nebenrechnung für Bauinvestitionen (Sachbuch 02) verwendet (s. auch Gruppierung 9500). 9410 Erwerb von unbeweglichen Sachen Zu den Erwerbskosten zählen auch die Nebenkosten wie Kosten der Auflassung, der Grundbucheintragung, Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer. 9411 Unbebaute Grundstücke 9412 Bebaute Grundstücke 9413 Friedhöfe 9414 Erbbaurecht 9415 Außenanlagen (Einfriedungen, Befestigungen, usw.) 9416 Bauten, Ein- und Umbauten auf fremdem Grund und Boden 9417 Unselbständige Gebäudeteile (Aufzüge, Energ ieanlagen usw.) 9418 Unbewegliche Kultur- und Kunstgüter 9419 Sonstige unbewegliche Vermögensgegenstände 9420 Erwerb von beweglichen Sachen

Erwerb von beweglichen Sachen (u.a. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen), bei de-nen die vom kirchlichen Haushaltsrecht vorgegebenen Grenzen für die Zuordnung zum Vermögen überschritten werden.

Zur Bilanzierungsgrenze vgl. § 68 Abs. 2 HKVG.

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Gruppierungen/Ausgaben Vermögenswirksame Ausgaben

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9421 Sammelposten GWG (optional) Entsprechend der steuerlichen Regelung können geringwertige Vermögensge-genstände mit einem Wert von über 150 € bis 1.000 € in einen Sammelposten im Vermögenssachbuch aufgenommen werden, der im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear mit jeweils 20% ausgabewirksam auf-zulösen ist. Für jedes Rechnungsjahr sollte hierbei ein eigener Sammelposten eingerichtet werden. Vorgänge, die sich auf ein einzelnes Wirtschaftsgut in die-sem Sammelposten beziehen -- z.B. Verkauf oder Entnahme – verändern den Sammelposten nicht. Ein Veräußerungserlös oder der Entnahmewert ist in jedem Fall als Betriebseinnahme zu verbuchen.

9422 EDV 9423 Möbel, Einrichtungsgegenstände, Büroausstat tung 9424 Technische Anlagen, Maschinen und Geräte 9425 Bewegliche Kultur- und Kunstgüter (ohne Wer tgrenze) 9426 Ausstattung (z.B. Spielgeräte, Musikinstrum ente) 9427 Fahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Friedhofsbagger) 9429 Sonstige bewegliche Vermögensgegenstände 9430 Ablösung von Lasten Die Ablösungsbeträge können den Finanzanlagen entnommen werden, da durch die Ablösung der Haushalt künftig entlastet wird. 9440 Veränderung von Finanzanlagen, Erwerb von Be teiligungen

Werden Beteiligungen erworben, an denen ein berechtigtes kirchliches Interesse be-steht (vgl. § 67 HKVG), sind die Ausgaben hier zu buchen. Ebenfalls hier nachzuweisen sind Mindererlöse gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten aus dem Verkauf von Finanzanlagen sowie Einnahmen aus der Abwertung von Forderungen, z.B. Einla-gen bei einer Pensionskasse. Zu Einnahmen aus Finanzanlagen und Beteiligungen s. Gruppierungen 1100 (laufend) und 3440 (Rückfluss).

9500 Baumaßnahmen Ausgaben für Baumaßnahmen, wie die Erstellung von Neubauten, Um- und Erweiterungsbau-ten, größere Instandsetzungen, soweit es sich nicht um die laufende Bauunterhaltung, son-dern um wertsteigernde Maßnahmen handelt. S. Erläuterungen zu Gruppierung 5100. Als Bauten gelten Hochbauten, Tiefbauten (Wege, Brunnen, Be- und Entwässerungsanlagen usw.). Zum Bauwerk gehört auch das Zubehör. Die Baukosten umfassen auch die Erschließungskosten, die Kosten für die Außenanlagen und für den Anschluss an Gas-, Wasser-, Elektrizitätsversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Aufwendungen für das Grundstück sind in die Baukosten einzubeziehen, wenn das Grund-stück speziell für diesen Zweck und in zeitlichem Zusammenhang mit der Baumaßnahme er-worben wurde. Die Gruppierung 9500 wird auch in der Nebenrechnung für Bauinvestitionen (Sachbuch 02) verwendet (s. auch Gruppierung 9400). Soweit in der Gruppierung weiter unterschieden werden soll, erfolgt dies in den Untergruppen 1 bis 7 nach DIN 276. Dabei wird die jeweils geltende Fassung, derzeit vom Juni 1993, zu-grunde gelegt. Jeweils die ersten beiden Ziffern der Kostengruppe nach DIN 276 werden als dritte und vierte Ziffer an die Gruppierungsziffer 9500 angehängt. Soweit die Kostengruppen weiter unterteilt sind, kann dies durch Unterkonten dargestellt werden. Soll in der Gruppierung nicht nach DIN 276 unterteilt werden, kann die Unterteilung vollständig in den Unterkonten vorgenommen werden. Die Gruppierungen 9530 und 9540 für die das Bauwerk betreffenden Kostengruppen 300 und 400 werden nicht in der Gruppierung, sondern nur auf der Unterkon-tenebene entsprechend dem Standardleistungsbuch weiter unterteilt. Die einzelnen Baumaß-nahmen werden über die Objektnummer unterschieden. Mögliche Darstellung z.B. für Grundstücksnebenkosten (nach DIN 276 Kostengruppe 120):

Gruppierung 9512, Gruppierung 9500, Unterkonto 120 oder Gruppierung 9500, ohne Unterkonto. 9510 Grundstück Entsprechend DIN 276, Kostengruppe 100, unterteilt. 9511 Grundstückswert 9512 Grundstücksnebenkosten 9513 Freimachen des Baugrunds 9520 Herrichten und Erschließen Entsprechend DIN 276, Kostengruppe 200, unterteilt.

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Gruppierungen/Ausgaben Vermögenswirksame Ausgaben

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9521 Herrichten und Erschließen 9522 Öffentliche Erschließung 9523 Nichtöffentliche Erschließung 9524 Ausgleichsabgaben 9530 Bauwerk - Baukonstruktionen

Entspricht DIN 276, Kostengruppe 300, und wird in der 4. Stelle nicht weiter unterteilt. Falls weiter unterschieden werden soll, geschieht dies auf der Unterkontenebene nach dem Standardleistungsbuch. Die folgenden Unterkonten können in diesem Fall angelegt werden:

00 Baustelleneinrichtung (falls die Einrichtung eines Unterkontos 00 technisch nicht möglich ist, können die freien Ziffern 03 oder 100 verwendet werden) 01 Gerüstarbeiten 02 Erdarbeiten 05 Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen 06 Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten 07 Untertagebauarbeiten 08 Wasserhaltungsarbeiten 09 Entwässerungskanalarbeiten 10 Dränagearbeiten 11 Abscheideranlagen, Kleinkläranlagen 12 Mauerarbeiten 13 Beton- und Stahlbetonarbeiten 14 Naturwerksteinarbeiten, Betonwerksteinarbeiten 16 Zimmer- und Holzbauarbeiten 17 Stahlbauarbeiten 18 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 20 Dachdeckungsarbeiten 21 Dachabdichtungsarbeiten 22 Klempnerarbeiten 23 Putz- und Stuckarbeiten 24 Fliesen- und Plattenarbeiten 25 Estricharbeiten 27 Tischlerarbeiten 28 Parkettarbeiten, Holzpflasterarbeiten 29 Beschlagarbeiten 30 Rolladenarbeiten, Rollabschlüsse, Sonnenschutz 31 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten 32 Verglasungsarbeiten 33 Gebäudereinigungsarbeiten 34 Maler- und Lackierarbeiten 35 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl/Aluminium 36 Bodenbelagsarbeiten 37 Tapezierarbeiten 39 Trockenbauarbeiten 9540 Bauwerk - Technische Anlagen

Entspricht DIN 276, Kostengruppe 400, und wird in der 4. Stelle nicht weiter unterteilt. Falls weiter unterschieden werden soll, geschieht dies auf der Unterkontenebene nach dem Standardleistungsbuch. Die folgenden Unterkonten können in diesem Fall angelegt werden:

40 Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen 42 Gas- und Wasserinstallationsarbeiten Leitungen/Armaturen 43 Druckrohrleitungen Gas/Wasser/Abwasser 44 Abwasserinstallationsarbeiten/Leitungen, Abläufe 45 Gas-, Wasser-, Abwasserinstallationen/Einrichtungsgegenstände 46 Gas-, Wasser-, Abwasserinstallationen/Betriebseinrichtung 47 Wärme-, Kältedämmarbeiten, Betriebstechnische Anlagen 49 Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte 50 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 51 Bauleistungen für Kabelanlagen 52 Mittelspannungsanlagen 53 Niederspannungsanlagen

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Gruppierungen/Ausgaben Vermögenswirksame Ausgaben

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55 Ersatzstromversorgungsanlagen 56 Batterien 58 Leuchten und Lampen 60 Elektroakustische Anlagen/Sprechanlagen/Personenrufanlagen 61 Fernmeldeleitungsanlagen 63 Meldeanlagen 65 Empfangsantennenanlagen 67 Zentrale Leittechnik betriebstechnischer Anlagen in Gebäuden 69 Aufzüge 70 Regelung und Steuerung für heiz-, raumluft- und sanitärtechnische Anlagen 74 Raumlufttechnische Anlagen - Zentralgeräte und Bauelemente 75 Raumlufttechnische Anlagen - Luftverteilersystem Bauelemente 76 Raumlufttechnische Anlagen - Einzelgeräte 77 Raumlufttechnische Anlagen - Schutzräume 78 Raumlufttechnische Anlagen 9550 Außenanlagen Entsprechend DIN 276, Kostengruppe 500, unterteilt. 9551 Geländeflächen 9552 Befestigte Flächen 9553 Baukonstruktionen in Außenanlagen 9554 Technische Anlagen in Außenanlagen 9555 Einbauten in Außenanlagen 9556 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 9560 Ausstattung und Kunstwerke Entsprechend DIN 276, Kostengruppe 600, unterteilt. 9561 Ausstattung Hier auch Orgeln und Glocken. 9562 Kunstwerke Hier auch Altäre und Taufbecken. 9570 Baunebenkosten Entsprechend DIN 276, Kostengruppe 700, unterteilt. 9571 Bauherrenaufgaben 9572 Vorbereitung der Objektplanung 9573 Architekten- und Ingenieurleistungen 9574 Gutachten und Beratung 9575 Kunst 9576 Finanzierung 9577 Allgemeine Baunebenkosten 9579 Sonstige Baunebenkosten 9580 Zuführung zur Nebenrechnung für Bauinvestiti onen

Für die Zuführung von Mitteln zwischen dem ordentlichen Haushalt (Sachbuch 00) und der mehrjährigen Nebenrechnung für Bauinvestitionen (Sachbuch 02) sind folgende Gruppierungen vorgesehen: Im Haushalt für die Einnahme Gruppierung 3160 und für die Ausgabe 9580; in der mehrjährigen Nebenrechnung für Bauinvestitionen für die Einnahme Gruppierung 3170 und für die Ausgabe 9590. Vgl. auch § 24 Abs. 3 HKVG.

9590 Zuführung zum Haushalt Für die Zuführung von Mitteln zwischen dem ordentlichen Haushalt (Sachbuch 00) und der mehrjährigen Nebenrechnung für Bauinvestitionen (Sachbuch 02) sind folgende Gruppierungen vorgesehen: Im Haushalt für die Einnahme Gruppierung 3160 und für die Ausgabe 9580; in der mehrjährigen Nebenrechnung für Bauinvestitionen für die Einnahme Gruppierung 3170 und für die Ausgabe 9590. Vgl. auch § 24 Abs. 3 HKVG.

9800 Tilgung Hier sind nur die Tilgungsraten nachzuweisen, Zinsen und laufende Verwaltungskosten unter Gruppierung 8800.

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Gruppierungen/Ausgaben Vermögenswirksame Ausgaben

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9810 Tilgung innerhalb der EKBO Einschließlich der Tilgung gegenüber den selbständigen Einrichtungen und Werken der Landeskirche, auch der zur verfassten Kirche gehörenden Diakonie. Bei unselbständi-gen Werken und Einrichtungen, die als Sonderhaushalt geführt werden, s. Gruppierung 9100. Zu Tilgungsausgaben an die Diakonie außerhalb der verfassten Kirche s. Grup-pierung 9840.

9820 Tilgung innerhalb der EKD Tilgung nach außerhalb der Landeskirche, aber innerhalb der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen). Hierher gehört auch die Tilgung an andere Landeskirchen und ihre unselbständigen Einrichtungen und Werke. 9830 Tilgung innerhalb des evangelischen kirchlic hen Bereiches Tilgung nach außerhalb der Landeskirche und der EKD (einschließlich VELKD, UEK und dem Bund ref. Kirchen), aber innerhalb des evangelischen kirchlichen Bereiches (z.B. rechtlich selbständige evangelische Werke und Einrichtungen, aber auch SELK usw.; zur Diakonie s. Gruppierung 9840). 9840 Tilgung an die Diakonie

Tilgungen an diakonische Einrichtungen, die zur verfassten Kirche gehören, sind Grup-pierung 9810 oder 9820 zuzuordnen.

9850 Tilgung außerhalb des evangelischen kirchlic hen Bereiches Tilgung an Banken, Sparkassen oder sonstige Kreditgeber. 9860 Tilgung für Innere Schulden 9890 Sonstige Tilgungsausgaben 9900 belegt – nicht verwenden

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Sachbuch 51 Vorschüsse und Verwahrungen

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Vorschüsse und Verwahrungen Darstellung der Gliederung in der kameralen Sollbuchführung. Nach der Systematik des Finanzwe-senprogramms KFM werden die Vorschüsse und Verwahrungen im Sachbuch 51 nachgewiesen. 0000 Vorschüsse 0100 Handvorschüsse

Bereitstellung von Liquidität für Mitarbeitende zur Leistung kleinerer Zahlungen, z.B. für Porto-kasse oder Kleinmaterial. Hier nur Aus- und Rückzahlung des Vorschussbetrages. Zahlungs-belege werden über die Haushaltsstelle des ordentlichen Haushalts abgewickelt.

0200 Zahlstellen Mittelabfluss an Zahlstellen (auch Bürokassen). 0300 Vorschüsse auf Abrechnungen Vorausleistungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden. 0390 Krankenversicherungszuschüsse 0400 Gehaltsvorschüsse Vorauszahlungen auf Gehaltsansprüche der Mitarbeitenden. 0500 Zuviel-Zahlungen 0800 Nicht zuzuordnende Vorschüsse Kurzfristige Verbuchung von Zahlungen, die dem Haushalt noch nicht zugeordnet werden können. 0900 Sonstige Vorschüsse 3000 Buchungstechnische Abwicklungen 3100 Gehaltsabwicklungskonto

Abstimmungskonten bei Gehaltszahlungen durch Dritte, z.B. Zentrale Gehaltsabrechnungs-stelle (ZGAST).

3110 Gehaltsabwicklungskonto Abwicklung im Voraus 3120 Gehaltsabwicklungskonto Abrechnung Monatsanf ang 3130 Gehaltsabwicklungskonto Abrechnung Monatsmit te 3900 Anteil am Gesamtkassensoll/Ist-Mehreinnahme 4000 Gehaltsabzüge Verwahrung der an Dritte abzuführenden Gehaltsbestandteile für die Mitarbeitenden. 4100 Lohn- und Kirchensteuer 4200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 4300 Beiträge zur Zusatzversicherung 4400 Privatabzüge 4900 Sonstige Gehaltsabzüge 5000 Kollekten, Opfer, Spenden Nur für die direkte Weiterleitung an Dritte, für die die Kollekten, Opfer und Spenden zweckbestimmt sind. Können Kollekten, Opfer und Spenden, deren Verwendung der eigenen Körperschaft obliegt, nicht unmittelbar verwendet werden, sind hierfür zweckbestimmte Rücklagen anzulegen. 5100 Amtliche Kollekten Vorgeschriebene Kollekten nach dem landeskirchlichen Kollektenplan. 5200 Einzelkollekten 5300 Einzelspenden Hier auch Nachlässe und Vermächtnisse. 5400 Spendenaktionen 5900 Sonstige Kollekten und Spenden 6000 Verwahrgeld 6100 Sammelkonto Kurzfristige Verbuchung von Einnahmen, die dem Haushalt noch nicht zugeordnet werden können. 6300 Zuviel-Zahlungen, Irrläufer

Verwahrung von Zahlungen ohne erkennbaren Rechtsgrund, bis eine Zuordnung erfolgen kann, oder Rückzahlung.

6400 Zahlstellen, Auftragskassen 6800 Sicherheitsbeträge Bau 6900 Sonstiges Verwahrgeld 9000 Buchungstechnische Abwicklung 9100 Kassenbestandsveränderungen 9200 Scherbenkonto 9900 Anteil am Gesamtkassensoll/Ist-Mehrausgabe

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Vermögensnachweis Sachbuch 91/Aktiva

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Vermögensnachweis Darstellung der Gliederung in der kameralen Buchführung. Nach der Systematik des Finanzwesen-programm KFM wird das Vermögen im Sachbuch 91 nachgewiesen. Die Ziffern entsprechen in ihrer Struktur der Bilanzgliederung mit Buchstaben und römischen Ziffern nach § 57 Abs. 1 HKVG. Grund-sätzlich sind die geltenden Gesetze und Verordnungen zu beachten. Aktiva (Mittelverwendung) 0000 Anlagevermögen 0100 Immaterielle Vermögensgegenstände 0110 Lizenzen, Urheber- und Nutzungsrechte 0200 Nicht realisierbares Sachanlagevermögen 0210 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0220 Bebaute Grundstücke 0230 Glocken, Orgeln, Technische Anlagen und Masc hinen 0240 Kulturgüter, Kunstwerke, besondere sakrale o der liturgische Gegenstände 0250 Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen 0300 Realisierbares Sachanlagevermögen 0310 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0320 Bebaute Grundstücke 0330 Technische Anlagen, Maschinen und Geräte 0340 Kultur- und Kunstgüter, sonstige Einrichtung und Ausstattung 0350 Fahrzeuge 0360 Sammelposten GWG 0370 Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen 0400 Sonder- und Treuhandvermögen

Beim Sondervermögen handelt es sich um Vermögensteile im Sinne von aus dem Haushalt organisatorisch ausgegliederten kirchlichen Werken, Einrichtungen und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sondervermögen kann nicht zur Deckung des allgemeinen Haushalts herangezogen werden. Beim Treuhandvermögen handelt es sich um Vermögensgegenstände, die für Dritte verwaltet werden. Treuhänderisch übernommene Vermögenswerte werden nach den Grundsätzen ord-nungsmäßiger Buchführung beim Treugeber bilanziert. Für damit übernommene Verpflichtun-gen kann ein Passivposten unter den Sonderposten eingestellt werden. Mietkautionen sind kein Treuhandvermögen, diese werden im Sachbuch 51 im Verwahrbereich abgewickelt und in den Passiva unter 8500 sonstige Verbindlichkeit dargestellt.

0500 Finanzanlagen Aufgrund der Notwendigkeit, Einnahmeschwankungen langfristig auszugleichen, spielen bei der Finanzierung von kirchlichen Aufgaben Rücklagen eine große Rolle. Sie müssen durch entsprechende Finanzanlagen (und ggf. liquide Mittel) gedeckt sein. Finanzanlagen gehören im kirchlichen Rechnungswesen zum Anlagevermögen, da sie nicht zu Handelszwecken ge-halten werden, sondern zur Deckung von Rücklagen und anderen Passiva dienen. Sie werden daher nicht zum Umlaufvermögen gerechnet, auch wenn sie für Rücklagenentnahmen z.T. kurzfristig zur Verfügung stehen müssen. Finanzanlagen dienen der Deckung der Rücklagen und anderer Passivpositionen. Sie werden daher nicht zum Umlaufvermögen gerechnet, auch wenn sie für Rücklagenentnahmen z.T. kurzfristig zur Verfügung stehen müssen. Hierzu zählen die klassischen Wertanlagen ebenso wie im Rahmen der Vermögensanlageverordnung zulässige Wertpapiere. Für die Bewertung in der kirchlichen Bilanz gilt für Finanzanlagen daher grundsätzlich das gemilderte Niederst-wertprinzip (vgl. § 70 Abs. 3 HKVG). Erforderliche Abschreibungen müssen eine Korrektur der Passivposition nach sich ziehen.

0510 Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen Diese Position umfasst Geldanlagen, die zur Deckung der Rücklagen und anderer Passivpositionen dienen. § 66 Abs. 8 und § 91 Nr. 8 HKVG sind zu beachten. Nachhaltige Wertverluste müssen abgeschrieben werden. Abschreibungen müssen eine Korrektur der Positionen, die gedeckt werden sollen, nach sich ziehen. Bei nicht nachhaltigen Wertschwankungen der Finanzanlagen sind statt der Korrektur einzelner Rücklagen Einstellungen in „Korrekturposten für Wertschwankungen“ vorzunehmen. 0511 Wertpapiere und Fonds

A

A I

A II

A III

A IV

A V

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Vermögensnachweis Sachbuch 91/Aktiva

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0512 Spezialfonds / Vermögensverwaltungen Spezialfonds sind Investmentfonds, die im Gegensatz zu Publikumsfonds auf bestimmte Anleger zugeschnitten sind. Unter dem Begriff der Vermögensverwaltung versteht man eine von Banken oder von sonstigen Gesellschaften oder natürlichen Personen angebo-tene Dienstleistung für private oder institutionelle Kunden, deren Vermögen über eine gewisse Dauer mehr oder weniger selbständig und nach eigenem Ermessen zu verwal-ten, ohne für einzelne Anlageentscheidungen konkrete Weisungen des jeweiligen Auf-traggebers einholen zu müssen. Der Vermögensverwalter hat die vertraglich vereinbarten Anlagerichtlinien oder be-stimmte Weisungen seines Kunden zu beachten. Der Vermögensverwalter schuldet re-gelmäßig keinen bestimmten (finanziellen) Erfolg, sondern er ist lediglich zur sachge-rechten Erbringung der aus dem Verwaltungsvertrag geschuldeten Leistungen verpflich-tet.

0513 Spareinlagen Spareinlagen sind unbefristet angelegte Gelder, die durch die Ausfertigung einer Sparurkunde, insbesondere eines Sparbuches gekennzeichnet sind. Sie dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen und sind nicht für den Zahlungsver-kehr bestimmt. Sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten auf.

0514 Festgelder Dazu gehören Tages- und Termingelder. 0520 Absicherung von Versorgungslasten

Hier wird sowohl eine interne als auch externe Absicherung von unmittelbaren Versor-gungslasten abgebildet. Eine Verrechnung mit den Versorgungsrückstellungen findet nicht statt (Bruttoprinzip). Garantierte sowie eigene Versorgungsstiftungen fallen unter diese Position Leistungen der Versorgungskassen.

0530 Beteiligungen Hier werden nur diejenigen Beteiligungen erfasst, für die ein berechtigtes kirchliches Interesse vorliegt. Anteile an kirchlichen Genossenschaftsbanken werden aufgrund der langfristigen Verbundenheit mit der kirchlichen Körperschaft als Beteiligung gewertet und ausgewiesen. Liegt keine Beteiligungsabsicht vor (weil finanzielle und nicht inhaltli-che Ziele der kirchlichen Arbeit erreicht werden sollen), werden die entsprechenden An-teile bei langfristig gehaltenen Beteiligungen (z.B. nicht kirchliche Genossenschaften) unter der Position „Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen“ ausgewiesen, bei kurz-fristig gehaltenen Beteiligungen beim Umlaufvermögen unter „Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere“ (§§ 67, 88 Abs. 1 Nr. 13 HKVG sind zu beachten).

0540 Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen Hierzu zählen Forderungen wie z.B. langfristige Darlehen, Arbeitgeberdarlehen, Hypo-thekenforderungen oder auch durch Grund- und Rentenschulden gesicherte Forderun-gen und Anteile bei langfristig gehaltenen Beteiligungen (für die kein berechtigtes kirch-liches Interesse vorliegt, z.B. bei nicht kirchlichen Genossenschaften).

0550 Darlehen und andere langfristige Forderungen (im kirchlichen Bereich) Hierzu zählen Darlehen, die an Kirchengemeinden oder an diakonische Einrichtungen vergeben werden. § 88 Abs. 1 Nr. 4 und 6 ist zu beachten. 0551 Darlehen an Kirchenkreise 0552 Darlehen an Kirchengemeinden 0555 Darlehen an sonstige kirchliche Bereiche 1000 Umlaufvermögen und Aktive Rechnungsabgrenzung Zum Umlaufvermögen gehören Teile des Vermögens, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft der Aufgabenerfüllung zu dienen und keine Rechnungsabgrenzungsposten sind. Die Differenzierung, ob eine Zuordnung zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen erfolgt, richtet sich nach der kirchenspezifi-schen Relevanz und nicht nach dem Grad der Fristigkeit der Liquidität. Dabei handelt es sich um die Zuordnung vor allem der Finanzanlagen. 1100 Vorräte 1110 Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe (z.B. Heizöl, P flanzen) 1200 Forderungen

Forderungen sind in Geld bewertete Ansprüchen an Dritte. Es kann sich dabei z.B. um aus-stehende offene Rechnungen handeln. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nominalbe-trag anzusetzen. Alle Forderungen sind auf ihre Einbringlichkeit zu überprüfen und ggf. abzuschreiben bzw. im Wert zu berichtigen. Zweifelhafte Forderungen (Grund und Höhe der Forderung bleiben be-

B

B II

B I

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Vermögensnachweis Sachbuch 91/Aktiva

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stehen, die Realisierung bzw. Eintreibung ist zweifelhaft) sind gesondert auszuweisen und ei-ne Wertberichtigung ist entsprechend dem Ausfallrisiko vorzunehmen.

1210 Forderungen aus Kirchensteuern 1220 Forderungen an kirchliche Körperschaften an die Poolverwaltung 1230 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Diese Forderungen können in der kameralen Sollbuchführung aus den Kassenresten (inklusive Vorschüsse für Lieferungen und Leistungen) abgeleitet werden. 1240 Sonstige Forderungen und Vermögensgegenständ e

An dieser Stelle wird am Jahresende die Summe der Vorschüsse aus dem Sachbuch 51 gebucht. Hierzu gehören Gehaltsvorschüsse, Arbeitnehmerdarlehen, Forderungen aus Mieten und Pachten, Zahlungsansprüche aus dem Bereich der Rechnungsabgren-zung (z.B. noch nicht eingegangene Dezembermiete) sowie Rückzahlungsansprüche aus gewährten Zuschüssen.

1245 Zinsforderungen aus Darlehen 1250 Forderungen an öffentlich-rechtliche Körpers chaften Hierzu zählen z.B. die Forderungen gegenüber Bund, Land und Kommunen. 1260 Forderungen an kirchliche Körperschaften Je nach innerkirchlicher Finanzverfassung gehören hierzu insbesondere innerkirchliche Darlehen, bewilligte Zuweisungen und Forderungen aus Transferzahlungen. 1270 Forderungen an Sonstige 1300 Liquide Mittel Liquide Mittel sind die Zusammenfassung von kurzfristig veräußerbaren Wertpapieren sowie von Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks. Liquide Mittel können aus einem Überschuss des Vorjahres resultieren, werden aber generell für den laufenden Haushalt benötigt. Daher steht ihnen ggf. ein Teil des Ergebnisvortrages und/oder der Haushaltsreste gegenüber. 1310 Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere 1320 Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung Für bereits bezahlte Leistungsansprüche, die erst nach dem Bilanzstichtag erfüllt werden müssen (z.B. Legate). Bei untergeordneter finanzieller Bedeutung kann zur Vereinfachung auf deren Ermittlung verzichtet werden (§ 75 HKVG ist zu beachten). 2000 Eventualpositionen 2100 Nicht durch Reinvermögen gedeckter Fehlbetrag

Diese Position wird gebildet, wenn das Reinvermögen negativ wird und die Bilanz somit über-schuldet ist. Sie hat eine erhebliche Außenwirkung und kann Einfluss auf Kreditkonditionen bei Banken haben. Der Fehlbetrag muss im Anhang der Bilanz erläutert und begründet wer-den.

2200 Ausgleichsposten Rechnungsumstellung Eine Bildung der entsprechenden Bilanzposition A0 kommt nur infrage bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz, wenn durch die Umstellung des Rechnungswesens ein negatives Reinver-mögen entsteht. Diese Position wird in den Folgebilanzen aufwandswirksam (über den Haus-halt) abgebaut.

3000 Forderungen aus lfd. Rechnung Für automatisierte Abschlussbuchungen reserviert.

B III

C

D

A 0

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Sachbuch 91/Passiva Vermögensnachweis

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Passiva (Mittelherkunft) 4000 Reinvermögen ohne Rücklagen Das Reinvermögen ergibt sich als Saldogröße aus Vermögen und Schulden, abzüglich der Sonder-posten und ggf. einem Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das Reinvermögen ist der Teil des Vermögens, der keiner fremdbestimmten Bindung unterliegt. 4100 Vermögensgrundbestand

Der Vermögensgrundbestand ergibt sich als Differenz zwischen dem Vermögen und den Rücklagen, Sonderposten und Schulden sowie ggf. einem passiven Rechnungsabgrenzungs-posten. Im Reinvermögen werden neben dem Bilanzergebnis als Jahresergebnis und dem Ergebnis-vortrag auch die zweckbestimmten Rücklagen gesondert ausgewiesen, die der langfristigen Finanzierung der kirchlichen Arbeit dienen. Die „Restposition“ im Reinvermögen ist der Ver-mögensgrundbestand. Es ist der Kern des Reinvermögens, hier spiegelt sich insbesondere das Sachanlagevermögen wie z.B. Grundstücke und Gebäude im Wert wieder, sofern es nicht durch Zuwendungen und/oder Kredite finanziert ist.

4110 Vermögensgrundbestand 4120 Vermögensgrundbestand Darlehen 4130 Vermögensgrundbestand Sonderposten 4200 Stiftungskapital

In der Bilanz einer rechtlich selbständigen Stiftung wird die Position „4100 Vermögensgrund-bestand“ durch „4200 Stiftungskapital“ ersetzt.

4210 Grundstockvermögen 4220 Zustiftungen 4230 Eigene Zuführungen zum Stiftungskapital 4300 Ergebnisvortrag Ergebnisvorträge sind Jahresergebnisse aus vorangegangenen Haushaltsjahren, die auf nachfolgende Haushaltsjahre vorgetragen werden.

In der erstmaligen Eröffnungsbilanz fließt das Haushaltsergebnis des Vorjahres in den Ergeb-nisvortrag. In späteren Schlussbilanzen des Haushaltsjahres fließt das Haushaltsergebnis als Bilanzergebnis ein und das Vorjahresergebnis wird als Ergebnisvortrag übernommen. Die Er-öffnungsbilanz ist die Bilanz des nächsten Jahres, daher gibt es in ihr noch kein Bilanzergeb-nis. Ist über das Bilanzergebnis des Vorjahres noch keine Entscheidung getroffen, wird der Betrag in den Ergebnisvortrag (Überschuss oder Fehlbetrag) übernommen und verbleibt dort bis zu einer Entscheidung über die Verwendung durch die kirchlichen Gremien. In der erweiterten Kameralistik sind Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag und Bilanzer-gebnis desselben Jahres identisch. Die erweiterte Kameralistik berücksichtigt in der Jahres-rechnung Entnahmen aus und Zuführungen an Rücklagen, die Einfluss auf das Jahresergeb-nis haben. Das so entstandene Jahresergebnis wird in der kirchlichen Bilanz einheitlich im Posten "Bilanzergebnis" dargestellt.

4500 Nicht zahlungswirksames Ergebnis Nachrichtlich unter der im Übrigen zu errechnenden Bilanzposition A IV. Bilanzergebnis. Ein nicht zahlungswirksames Ergebnis entsteht bei einem unausgeglichenen Haushalt durch nicht finanzierte Abschreibungen. 5000 Rücklagen, sonstige Vermögensbindungen Rücklagen sind Mittel, die gesetzlich oder freiwillig für bestimmte Verwendungszwecke aus der lau-fenden Haushaltswirtschaft ausgesondert werden und durch Finanzanlagen (05 Aktiva) gedeckt sein müssen (Grundsatz der Finanzdeckung). Vorübergehende Wertschwankungen von Finanzanlagen können bei den Rücklagen bei „Korrekturposten für Wertschwankungen“ (5910 Passiva) nachgewie-sen werden, um nicht die Rücklagen entsprechend mindern und später wieder erhöhen zu müssen. 5100 Pflichtrücklagen

Zu den Pflichtrücklagen gehören die Betriebsmittel-, Ausgleichs-, Substanzerhaltungs-, Bürg-schaftssicherungs- und Tilgungsrücklage (§ 72 HKVG).

5110 Betriebsmittelrücklage Die Betriebsmittelrücklage dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaft. Besteht für mehrere Körperschaften eine Kassengemeinschaft, kann eine gemeinsame Betriebsmittelrücklage gebildet werden (§ 72 Abs. 3 und Abs. 5 HKVG). 5120 Ausgleichsrücklage Zur Sicherung des Haushaltsausgleichs ist eine Ausgleichsrücklage zu bilden (§ 72 Abs. 4 und Abs. 5 HKVG).

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5130 Substanzerhaltungsrücklage für immobiles Sac hanlagevermögen (vormals Bau-rücklage) Zum Ausgleich des mit der Nutzung von Vermögensgegenständen des Anlagevermö-gens verbundenen Ressourcenverbrauchs ist eine Substanzerhaltungsrücklage zu bil-den. Der Substanzerhaltungsrücklage sind jährlich Haushaltsmittel in Höhe der Ab-schreibungen zuzuführen. Das Bruttoprinzip ist zu beachten (§ 14 HKVG). Der mit sei-ner Nutzung verbundene Ressourcenverbrauch muss erwirtschaftet werden, um späte-re Generationen nicht damit zu belasten. Hierin sollen die bisherigen Baurücklagen auf-gehen (§ 72 Abs. 6 HKVG). Für die Gestaltung und Bewirtschaftung des kirchlichen Haushalts ergibt sich daraus die Perspektive, dass größere Unterhaltungsaufwendun-gen und Kosten für Ersatzbeschaffungen nicht mehr direkt und möglicherweise sogar kurzfristig über die laufenden Einnahmen finanziert werden müssen, sondern durch Entnahmen aus der im Laufe der Zeit aufgebauten Substanzerhaltungsrücklage.

5131 Substanzerhaltungsrücklage für mobiles Sach anlagevermögen 5140 Bürgschaftssicherungsrücklage

Werden Bürgschaften übernommen (§ 23 HKVG), so ist eine Bürgschaftssicherungs-rücklage zu bilden (§ 72 Abs. 7 HKVG). Bürgschaftsübernahmen bedürfen der kirchen-aufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium (§§ 87 und 88 Abs. 1 Nr. 6 HKVG).

5150 Tilgungsrücklage Für Darlehen, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden, ist bis zur Fälligkeit eine Til-gungsrücklage anzusammeln (§ 72 Abs. 7 HKVG). Darlehensaufnahmen (§ 21 HKVG) bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das Konsistorium (§§ 87 und 88 Abs. 1 Nr. 6 HKVG).

5200 Budgetrücklagen, Kollekten und weitere Rückla gen In den Budgetrücklagen werden Mittel, die von den Budgetverantwortlichen im Rahmen der Haushaltsermächtigung erwirtschaftet wurden, eingestellt. Die Erfassung und Darstellung ent-spricht denen der Pflichtrücklagen. Kollekten und Spenden für allgemeine Zwecke (z.B. „für die Gemeinde“) werden dieser Rück-lagenposition zugeführt. Die hier aus Kollekten und Spenden gebildeten, noch nicht ver-wendeten Rücklagen unterliegen grundsätzlich nicht dem Etatrecht der Synode. Die Verwen-dung solcher Rücklagen ist in die Haushalte nachfolgender Jahre einzubeziehen. Noch nicht verausgabte Spenden, Vermächtnisse usw. für konkrete Zwecke haben nach kirch-lichem Selbstverständnis keinen Rücklagencharakter, da eine andere als die zweckbestimmte Verwendung nicht infrage kommt. Sie werden daher am Jahresende dem Sonderposten „6200 Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse, usw.“ zugeführt. Entnahmen aus dem Sonder-posten werden als Einnahmen in den Haushalt bzw. als Erträge in die Ergebnisrechnung di-rekt einbezogen.

5210 Allgemeines Vermögen Das Allgemeine Vermögen ist das ehemalige Allgemeine Kirchenvermögen, Pfarrver-mögen, Küstereivermögen, Ersatzvermögen, Einmalentschädigungen aus Erbbau-rechtsverträgen und Erbschaften ohne Zweckbestimmung.

5220 Budgetrücklage (z.B. Kita-Rücklage; Friedhof srücklage) 5230 Personalkostenrücklage 5250 Kollekten 5280 Weitere Rücklagen (z.B. Gottesdienst, Senior enarbeit) 5900 Korrekturposten für Rücklagen 5910 Korrekturposten für Wertschwankungen Vorübergehende Wertminderungen der Finanzanlagen können in entsprechender Höhe hier eingestellt werden, um die Rücklagen bei nicht nachhaltigen Wertschwankungen möglichst konstant zu halten. Das gemilderte Niederstwertprinzip ist zu beachten (§ 70 Abs. 3 HKVG). 5920 Korrekturposten für innere Darlehen

Vorübergehende Inanspruchnahme des eigenen Vermögens (Finanzmittel) anstelle ei-ner Kreditaufnahme (§ 22, § 88 HKVG, § 6 AusführungsVO HKVG); die entsprechenden kirchenaufsichtlichen Genehmigungen sind einzuholen (Kirchenkreis, Konsistorium).

6000 Sonderposten Dieser Sonderposten dient als Gegenüber zur Position „Sonder- und Treuhandvermögen“ auf der Aktivseite. Zu den Sondervermögen zählen insbesondere aus dem kirchlichen Haushalt organisato-risch ausgegliederte kirchliche Werke und Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

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6100 Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen 6200 Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw.

Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw., die nicht für Investitionen bestimmt sind und im Haushaltsjahr nicht für die bestimmten Zwecke ausgegeben werden, sind (wenn kein Haushaltsrest gebildet wurde) diesem Sonderposten zuzuführen. Nur Spenden, die allgemein für kirchliche Zwecke zur Verfügung gestellt wurden, dürfen im Ergebnis und somit im Vermö-gensgrundbestand bleiben. Entnahmen aus dem Sonderposten werden als Einnahmen in den Haushalt bzw. als Erträge in die Ergebnisrechnung direkt einbezogen. Bsp.: Spenden für eine Orgel, solange das Geld nicht aufgebraucht ist.

Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen ohne Zweckbestimmung sind Allgemeines Vermögen. 6300 Erhaltene Investitionszuschüsse

Erhaltene Investitionszuschüsse sind im Allgemeinen staatliche Zuschüsse mit einer Nut-zungsdauerbindung. Erhaltene Investitionszuschüsse u.ä. sind nicht von dem geförderten Ak-tivposten abzusetzen, sondern mit ihrem (Rest-)Wert unter der Position B.III „Erhaltene Inves-titionszuschüsse u.ä.“ zu passivieren. Bsp.: IBB-Darlehen Für erhaltene Investitionszuschüsse und -zuwendungen werden dann Sonderposten gebildet, wenn sie zweckgebunden sind und somit zu einer Rückzahlungsverpflichtung bei nicht zweckgemäßer Bestimmung führen würden. Der zweite Grund kann sein, wenn Zuschüsse und Zuwendungen für Investitionen wieder erwartet werden oder sie aus sonstigen Gründen zukünftig nicht durch die kirchliche Körperschaft aus Abschreibungen selbst erwirtschaftet werden brauchen.

6310 Fördermittel mit Auflagen 6400 Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen 7000 Rückstellungen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Im kirchlichen Bereich gilt dies insbe-sondere für unmittelbare Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen aus den Clearingabrechnun-gen. Hinzu kommen können Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben und Urlaub, sofern sie erhebli-chen Umfang erreichen. Rückstellungen sind in der Höhe der bestehenden Verpflichtung zu bilden. Die hier vorgenommene Unterteilung in finanzierte und nicht finanzierte Rückstellungen erfolgt im Bilanzschema nicht. 7100 Finanzierte Rückstellungen 7110 Versorgungsrückstellungen

Für die Berechnung von Versorgungsrückstellungen können die Berechnungen der kirchlichen Versorgungskassen herangezogen werden. Beihilfeverpflichtungen für Ver-sorgungsempfänger sowie für die Ruhestandszeiten von aktiven Bediensteten werden unter den Versorgungsrückstellungen ausgewiesen.

7120 Clearingrückstellungen Clearingrückstellungen sind durch entsprechende Finanzmittel zu decken. 7130 Sonstige Rückstellungen Zu den sonstigen Rückstellungen gehören Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Bsp. Rückstellung für Prozesskosten. 7200 Nicht finanzierte Rückstellungen 7210 Versorgungsrückstellungen 7220 Clearingrückstellungen 7230 Sonstige Rückstellungen 8000 Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenz ung Die Gliederung der Verbindlichkeiten in der kirchlichen Bilanz erfolgt zunächst nach Empfängergrup-pen und darunter nach der Fristigkeit. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag zu bewerten. 8100 Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern

Kirchensteuern, auf die andere einen berechtigten Anspruch haben, da die „Kirchengrenzen“ nicht mit den politischen Grenzen übereinstimmen.

8200 Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körpe rschaften 8220 Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körp erschaften aus Poolverwaltung 8300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun gen 8400 Darlehensverbindlichkeiten 8500 Sonstige Verbindlichkeiten An dieser Stelle wird am Jahresende die Summe der Verwahrungen aus dem Sachbuch 51 gebucht. 8600 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtl ichen Körperschaften Solange eine Investition noch nicht als Anlagegut aktiviert wurde, gelten dafür erhaltene

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Investitionszuschüsse als Verbindlichkeit. 8900 Passive Rechnungsabgrenzung

Leistungsverpflichtungen, die erst nach dem Bilanzstichtag erfüllt werden müssen, für die die Zahlung bereits eingegangen ist. Bei untergeordneter finanzieller Bedeutung kann zur Verein-fachung auf die Ermittlung verzichtet werden.

9000 Verbindlichkeiten aus lfd. Rechnung Für automatisierte Abschlussbuchungen reserviert.

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Impressum Herausgeber Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Konsistorium Dr. Schnell, Abteilung 6 Georgenkirchstraße 69-70 10249 Berlin Telefon 030 243 44-0 Fax 030 243 44-206 [email protected] www.kirchenfinanzen.ekbo.de 2. Auflage Mai 2015 Deckblattgestaltung NORDSONNE, Berlin Druck Wichern-Verlag GmbH, Berlin