entwässerungsanlagen für gebäude und grundstücke · 2018. 1. 25. · arbeitsblatt dwa-a 118 ....

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Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke 1

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  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Übersicht Regelwerke:

    DIN 1986, Teil 100 Entwässerungsanlagen für Gebäudeund Grundstücke (Ausgabe 12/2016)

    DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalbvon Gebäuden (Ausgabe 04/2008)

    Arbeitsblatt DWA-A 118 Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen (Ausgabe 03/2006)

    14.9 ÜberflutungsnachweiseRegenrückhaltung

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Als weitere Grundlage für die Planung muss festgestellt werden, welcher Abfluss in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Die Einleitungs-beschränkungen (Rückhaltung/gedrosselte Ableitung) des Kanalnetz-betreibers sind zu berücksichtigen.Wenn eine Beschränkung des Volumenstroms für die Einleitung in ein Gewässer oder die Kanalisation festgelegt ist, muss eine Niederschlags-wasserrückhaltung auf dem Grundstück geplant werden.Das Regenwasservolumen, welches sich aus der Differenz zwischen dem Abfluss aus der maßgebenden Berechnungsregenspende und dem zulässigen Abfluss in die Kanalisation oder in das Gewässer ergibt, muss auf dem Grundstück vorübergehend kontrolliert zurückgehalten werden.Die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung des Grundstücks, muss rechnerisch nachgewiesen werden (siehe 14.9.2).

    5.3 Regenentwässerungsanlagen5.3.1 Planungsanforderungen

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Legende:1 Notentwässerungsfunktion2 Entspannungspunkt: Regenrückhaltung, Abflussverzögerung3 Entwässerungsleitungen bis zum Entspannungspunkt4 Entwässerungsleitungen hinter dem Entspannungspunkt bis zum Anschlusskanal

    Abgrenzung der Bemessungsregeln

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.2 Außerhalb von Gebäuden

    Entwässerungsanlagen für die Ableitung des Niederschlagswassers von kleinen Grundstücken können, soweit der Kanalnetzbetreiber keine anderen Vorgaben macht, ohne Überflutungsprüfung bemessen werden. Als klein gelten Grundstücke mit bis zu 800 m² abflusswirksamer Fläche, für die ein Anschlusskanal DN 150 ausreichend ist.

    Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Versickerungsanlagen, die nach DWA-A 138 mit T=5a mit dem Berechnungsregen nach KOSTRA-DWD-2010 bemessen werden. Vorausgesetzt wird, dass auf Grund der Gelände-beschaffenheit und architektonischer Gebäudeplanung kein Wasser bei Überstau der Anlage in das eigene Gebäude oder Nachbargebäude eindringen kann und behördlich keine anderen Regelungen bestehen

    14.9 ÜberflutungsnachweiseRegenrückhaltung

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.2 Außerhalb von Gebäuden

    Grundleitungen von Grundstücken nach DIN EN 752, d.h. bis 200 ha Agesbzw. bis etwa 60 ha AE,b die größere schadlos überflutbare Hof-, Parkflächen oder andere Außenanlagen entwässern, können nach DWA-A 118:2006, Tabelle 4 bemessen werden. Dabei darf die Jährlichkeit des Berechnungs-regens einmal in zwei Jahren nicht unterschritten werden.

    Der Nachweis für die Überprüfung der Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung ist in Anlehnung an DIN EN 752 für Grundstücksentwässerungsanlagen, unabhängig von der Einleitung in die Kanalisation oder das Gewässer zu führen.

    14.9 ÜberflutungsnachweiseRegenrückhaltung

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Die Anordnung und gegebenenfalls Aufteilung des erforderlichen Nieder-schlagswasserrückhaltevolumens muss entsprechend den örtlichen Verhältnissen und der Leitungsführung auf dem Grundstück erfolgen. Das Grundstück kann hierzu in entwässerungstechnische Teilgebiete gegliedert werden, wenn dies auf Grund der Größe und Topografie geboten ist.

    So können bei Grundstücken mit mehreren Entspannungspunkten die aus den einzelnen Entspannungspunkten resultierenden Überflutungsvolumina in Fließrichtung insoweit angerechnet bzw. abgezogen werden, wie sie für oberhalb liegende Bezugspunkte in der Örtlichkeit nachgewiesen bzw. durch Maßnahmen verfügbar gemacht werden können.

    14.9 ÜberflutungsnachweiseRegenrückhaltung

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Das hydraulisch mit Teilfüllung bemessene und entsprechend dimensionierte Regenwasserleitungsnetz der Grundstücksentwässerungs-anlage darf für die Überflutungsprüfung und die Berechnung des Rückhalteraums (RRR) nicht auf das errechnete Rückhaltevolumen angerechnet werden.

    In Rückhalteräume (RRR) nach 14.9.4, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden, darf kein Schmutzwasser eingeleitet werden.

    Bei Grundstücken über 200 ha sollten die Bemessung des Leitungsnetzes und der Nachweis der Überflutung entsprechend DWA-A 118 mit Abfluss-Simulationsmodellen durchgeführt werden.

    14.9 ÜberflutungsnachweiseRegenrückhaltung

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    Nach den Festlegungen im Arbeitsblatt DWA - A 118 sollen Systeme zur Regenentwässerung Schäden durch

    Überflutungen und Vernässungen infolge von Niederschlagsabflüssen vermeiden

    und

    Die Nutzbarkeit der Siedlungsflächen unabhängig von den Witterungsverhältnissen („Entwässerungskomfort“) sicherstellen.

    Aus wirtschaftlichen Gründen können Entwässerungssysteme jedoch nicht so ausgelegt werden, dass mit Auftreten von Starkregen ein absoluter Schutz vor Überflutungen und Vernässungen gewährleistet ist.

    Arbeitsblatt DWA – A 118

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    Häufigkeit der Bemessungsregen* (1-mal in „n“ Jahren)

    Ort Überflutungs-häufigkeit

    (1-mal in „n“ Jahren) 1 in 1 Ländliche Gebiete 1 in 10

    1 in 2 Wohngebiete 1 in 20

    1 in 2

    1 in 5

    Stadtzentren, Industrie- und

    Gewerbegebiete:

    --- mit Überflutungsprüfung,

    --- ohne Überflutungsprüfung.

    1 in 30

    ---

    1 in 10

    Unterirdische Verkehrsanlagen,

    Unterführungen

    1 in 50

    *) Für Bemessungen dürfen keine Überlastungen auftreten

    In DIN EN 752 empfohlene Häufigkeiten:

    DIN EN 752 / DWA – A 118

    Häufigkeit der Bemessungsregen*(1-mal in „n“ Jahren)

    Ort

    Überflutungs-häufigkeit(1-mal in „n“ Jahren)

    1 in 1

    Ländliche Gebiete

    1 in 10

    1 in 2

    Wohngebiete

    1 in 20

    1 in 2

    1 in 5

    Stadtzentren, Industrie- und Gewerbegebiete:

    --- mit Überflutungsprüfung,

    --- ohne Überflutungsprüfung.

    1 in 30

    ---

    1 in 10

    Unterirdische Verkehrsanlagen, Unterführungen

    1 in 50

    *) Für Bemessungen dürfen keine Überlastungen auftreten

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    mittlere Geländeneigung Befestigung kürzeste Regendauer (nach dieser Norm r2 in min)

    4 % 50 % 5 min

    Maßgebende kürzeste Regendauer in Abhängigkeit der mittleren Geländeneigung und Befestigungsgrad

    DIN EN 752 / DWA – A 118

    mittlere Geländeneigung

    Befestigung

    kürzeste Regendauer(nach dieser Norm r2 in min)

    4 %

    50 %

    5 min

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.3 Überflutungsnachweis

    Für die Differenz der auf der befestigten Fläche des Grundstücks anfallenden Regenwassermenge, VRück in m³, zwischen dem mindestens 30-jährigen Regenereignis und dem 2-jährigen Berechnungsregen muss der Nachweis für eine schadlose Überflutung der Grundstücks erbracht werden. Ist ein außergewöhnliches Maß an Sicherheit erforderlich, ist eine Jährlichkeit des Berechnungsregens größer als 30 Jahre zu wählen. Die unschädliche Überflutung kann auf der Fläche des eigenen Grundstückes, z.B. durch Hochborde oder Mulden – wenn keine Menschen, Tiere oder Sachgüter gefährdet sind – oder über andere Rückhalteräume, wie Rückhaltebecken, erfolgen, soweit die Regenwasserableitung nicht auf andere Weise sichergestellt ist.Der nachfolgende Überflutungsnachweis ist in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen ggf. auch für Teile der Entwässerungsanlage (z.B. an den Entspannungspunkten) zu führen.

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.3 Überflutungsnachweis

    00010001060

    )CArCAr(ArV )( ,)2,(,)2,()30,( D

    FaGsFaGDDachsDachDgesDRück•

    •••••• +−=

    Dabei ist:VRück die zurückzuhaltende Regenwassermenge, in Kubikmeter (m³)D die kürzeste maßgebende Regendauer in Minuten (min), für die Bemessung

    der Entwässerung außerhalb der Gebäude nach DWA-A 118:2006, Tabelle 4, sonst D = 5 min für einen Berechnungsregen, dessen Jährlichkeit einmal in 2 Jahren nicht unterschritten werden darf (s. A.2, Tabelle A.2);

    Cs der Spitzenabflussbeiwert (siehe Tabelle 9)

    ADach die gesamte Gebäudedachfläche, in Quadratmeter, (m²)AFaG die gesamte befestigte Fläche außerhalb der Gebäude, in Quadratmeter, (m²)Ages die gesamte befestigte Fläche des Grundstückes, in Quadratmeter, (m²),

    d.h. Ages = ADach+ AFaG

    (20)

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.3 Überflutungsnachweis

    000 1

    60

    000 10

    A

    vollges30D

    Rück

    ••

    •−

    = DQr

    V ),( (21)

    Sind die Grundleitungen nach DWA-A 118:2006, Tabelle 4 und dem 2-jährigen Regenereignis bemessen, so kann statt des Bemessungs-abflusses der – meist größere – maximale Abfluss der Grundleitungen bei Vollfüllung, Qvoll, angesetzt werden nach Gleichung (21):

    für D = 5, 10 und 15 Minuten.

    Der größte dieser drei Werte für VRück ist maßgebend.

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    14.9.3 Überflutungsnachweis

    Sollten die Regeneinzugsflächen des Grundstücks weitgehend aus Dachflächen und nicht schadlos überflutbaren Flächen (z.B. >70 %, hierzu zählen auch Innenhöfe) bestehen, ist die Überflutungsprüfung in Verbindung mit der Notentwässerung für das 5-Minuten Regenereignis in 100 Jahren (r(5,100) ) nachzuweisen.

    Die Berücksichtigung des Abflussbeiwertes C, für die jeweilige Fläche ist nur bei der Ermittlung der Abflussmenge mit der zwei- bzw. fünfjährigen Regenspende zulässig.

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    Für den Fall der Begrenzung der Einleitung ist zusätzlich zum Überflutungs-nachweis die Berechnung des erforderlichen Rückhaltevolumens (Rückhalteraum „RRR“) entsprechend DWA-A 117 mit dem „einfachen Verfahren“ durchzuführen. Hierbei wird vereinfachend vorausgesetzt, dass die Jährlichkeit T des Berechnungsregens (einheitlich bezogen auf die gesamte abflusswirksame Fläche des Grundstücks), der der zulässigen Überschreitungshäufigkeit der RRR entspricht. Die Einleitungsbeschränkung muss den Drosselabfluss in l/s und die Jährlichkeit T der zulässigen Überschreitung enthalten.

    Für die Berechnung volumenbezogener Bemessungsaufgaben, wie die Bemessung von Niederschlagswasserrückhalteräumen, sind für die Ermittlung der abflusswirksamen Fläche mittlere Abflussbeiwerte Cm nach Tabelle 9 zu verwenden.

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    Für die Dimensionierung des Regenrückhalteraums müssen entsprechend DWA-A 117:2013 die zum Entwässerungssystem gelangenden Abflüsse sowohl von der befestigten Fläche AE,b als auch von einer nicht befestigten Fläche (Tabelle 9, Nr. 3) mit Zufluss zu einem Ablauf in die Entwässerungs-anlage berücksichtigt werden. Die ermittelten Flächenarten werden in dieser Norm vereinfachend als AFaG bezeichnet, mit den mittleren Abflussbeiwerten Cm multipliziert und zu einem Rechenwert Au zusammengefasst.

    Das erforderliche Speichervolumen VRRR wird aus der maximalen Differenz der in einem Zeitraum gefallenen Niederschlagsmenge und dem in diesem Zeitraum über die Drossel weitergeleiteten Abflussvolumen ermittelt.

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    In Anknüpfung an DWA-A 117 gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen für die Bemessung des Rückhalteraumes RRR Gleichung (22).

    06006000010

    ADrzz

    TDuRRR

    QfDfDr

    ,,.

    ,••••••

    •−=V

    Dabei ist:

    VRRR das Volumen des Rückhalteraumes RRR, in Kubikmeter (m³)Au die abflusswirksame (undurchlässige) Fläche des Grundstücks, in Quadratmeter, (m²)

    für die Berechnung VRRR, d.h. Addition der jeweiligen Einzelfächen An, multipliziert mit dem jeweils zugehörigen mittleren Ablussbeiwert Cm nach Tabelle 9,

    (hier:

    Der resultieren mittlere Abflussbeiwert Cm,resultierend ergibt sich als flächengewichteter Mittelwert der in Tabelle 9 definierten Abflussbeiwerte Cm der Teilfächen.

    (22)

    ndresultieremgesoder

    FaGmFaGDachmDachCAACACAA uu ,,, ) ••• =+=

    gesxmmmndresultieremACACACAC x /)...( ,2,21,1, ••• ++=

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    06006000010

    ADrzz

    TDuRRR

    QfDfDr

    ,,.

    ,••••••

    •−=V

    Dabei ist: (Fortsetzung)

    rD,T die Regenspende in l/s (s • ha) der Regendauer D und der Jährlichkeit TD die Regendauer, in Minuten (min)fz das mittlere Risikomaß mit dem Zuschlagfaktor fz = 1,15 für Grundstücksentwässerungs-

    anlagen bei Anwendung des „einfachen Verfahrens“ entsprechend DWA-A 117;QDr der Drosselabfluss (konstant) des RRR in Liter je Sekunde, (l/s) der in der Regel als

    arithmetisches Mittel zwischen dem Abfluss bei Speicherbeginn und Vollfüllung ermittelt werden kann;

    0,06 der Dimensionsfaktor zur Umrechnung von l/s in m³/min.

    Anmerkung 1: Der in DWA-A117 genannte Abminderungsfaktor fA wird wegen der kurzen Fließzeiten vernachlässigt (fA = 1,0).

    (22)

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    Wird alternativ eine Drosselabflussspende in l/s (s • ha) angegeben, so kann der einzuhaltende Drosselabfluss durch Multiplikation mit der Bezugsfläche (je nach Vorgabe des Kanalnetzbetreibers oder der Wasserbehörde: Gesamtfläche, befestigte Fläche oder abflusswirksame Fläche des Grundstücks) ermittelt werden.

    Die zulässigen Jährlichkeiten liegen in der Regel in der Größenordnung der Kanalnetzbemessung (DWA-A 118). Bei der Berechnung der erforderlichen RRR sind die jeweiligen Dauerstufen der gewählten Jährlichkeit aus KOSTRA-DWD 2010 zu verwenden.

    Anmerkung 2Mit der neuen Anpassung der Extrapolation von Starkniederschlägen für die Dauer D

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    Das sich aus den Berechnungen für den Überflutungsnachweis und für die Einleitungsbeschränkung ergebende größere Volumen ist maßgebend.

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Bemessungsbeispiel (Objekt in Bonn)

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    A.1 Ermittlung der Regenspenden kann nach Tabelle A.1 erfolgen.

    14.2 Regenentwässerungsanlagen

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    Niederschlagshöhen und -spendennach KOSTRA-DWD 2010

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Tabelle: Abflussvermögen

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Überflutungsnachweis mit Gleichung 20

    Projekt / Bauteil: Berechnungsbeispiel für Bonn

    Regeneinzugsfläche: Gesamt Blatt-Nr.: 1

    Sachbearbeiter: Ishorst Datum: 12.01.2017

    Abflusswirksame Dachflächen A • C m2 1.025,00

    Abflusswirksame Aussenflächen A • C m2 1.487,50

    Befestigte Grundstücksfläche A ges m2 2.700,00

    Maßgebende Regendauer D Minuten 10

    Berechnungsregenspende r (D,2) l / (s • ha) 163,0

    Überflutungsregenspende r (D,30) l / (s • ha) 315,0

    Zurückzuhaltende Regenwassermenge VRück m3 26,46

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Überflutungsnachweis mit Gleichung 21

    Projekt / Bauteil: Berechnungsbeispiel für Bonn

    Regeneinzugsfläche: Gesamt Blatt-Nr.: 1

    Sachbearbeiter: Ishorst Datum: 12.01.2017

    Überflutungsregenspende 5 Min. r(5,30) l / (s • ha) 433,0

    Überflutungsregenspende 10 Min. r(10,30) l / (s • ha) 315,0

    Überflutungsregenspende 15 Min. r(15,30) l / (s • ha) 257,0

    Befestigte Grundstücksfläche A ges m2 2.700,00

    Grundleitung bei Vollfüllung Qvoll l/s 51,30

    Zurückzuhaltende Regenwassermenge

    in 5 Minuten VRück m3 19,68

    in 10 Minuten VRück m3 20,25

    in 15 Minuten VRück m3 16,28

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen bei Einleitungsbeschränkungen

    Aus dem Kommentar:„Die Bemessung von Regenwasserrückhalteräumen (RRR) erfolgt nach den Regelungen in DAW-A 117, abgestimmt auf Grundstückentwässerungsanlagen mit Fließzeiten in der Regel unter 15 Minuten. Die RRR müssen keine Becken sein, sondern können aus dem Zusammenwirken verschiedener Rückhalte-systeme bestehen.

    Der Rückhalteraum wird nach Gleichung 22 berechnet und berücksichtigt die Dauerstufen D von 5 Minuten bis 4320 Minuten (3 Tage) eines Regens der gewählten Jährlichkeit T der zulässigen Überschreitung. Die Jährlichkeit liegt in der Regel in der Größe der Kanalnetzbemessung bei T = 2. Sie wurde auch in dem Beispiel gewählt und kann als Standard angesehen werden, wenn die zuständige Behörde keine anderen Festlegungen trifft.“

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-1

    Projekt / Bauteil: Bemessungsbeispiel für Bonn

    Regeneinzugsfläche: Gesamt Blatt-Nr.: 1

    Sachbearbeiter: Ishorst Datum: 12.01.2017

    Abflusswirksame Fläche A U m2 2.242,50

    Drosselabfluss Q Dr l / s 12,00

    Dauerstufe D Minuten 5

    Jährlichkeit T Jahr 2

    Regenspende r D,T l / (s • ha) 209,0

    Volumen des Regenrückhalteraumes V RRR m3 12,03

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-2

    Projekt / Bauteil: Bemessungsbeispiel für Bonn

    Regeneinzugsfläche: Gesamt Blatt-Nr.: 1

    Sachbearbeiter: Ishorst Datum: 12.01.2017

    Abflusswirksame Fläche A U m2 2.242,50

    Drosselabfluss Q Dr l / s 12,00

    Dauerstufe D Minuten 10

    Jährlichkeit T Jahr 2

    Regenspende r D,T l / (s • ha) 163,0

    Volumen des Regenrückhalteraumes V RRR m3 16,94

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

    31

    Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-3

    Projekt / Bauteil: Bemessungsbeispiel für Bonn

    Regeneinzugsfläche: Gesamt Blatt-Nr.: 1

    Sachbearbeiter: Ishorst Datum: 12.01.2017

    Abflusswirksame Fläche A U m2 2.242,50

    Drosselabfluss Q Dr l / s 12,00

    Dauerstufe D Minuten 15

    Jährlichkeit T Jahr 2

    Regenspende r D,T l / (s • ha) 137,0

    Volumen des Regenrückhalteraumes V RRR m3 19,38

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-4

    Projekt / Bauteil: Bemessungsbeispiel für Bonn

    Regeneinzugsfläche: Gesamt Blatt-Nr.: 1

    Sachbearbeiter: Ishorst Datum: 12.01.2017

    Abflusswirksame Fläche A U m2 2.242,50

    Drosselabfluss Q Dr l / s 12,00

    Dauerstufe D Minuten 20

    Jährlichkeit T Jahr 2

    Regenspende r D,T l / (s • ha) 114,2

    Volumen des Regenrückhalteraumes V RRR m3 18,78

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

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    14.9.3 ÜberflutungsnachweiseRegenrückhaltung

    Mit Gleichung 20 = 26,46 m³

    Mit Gleichung 21 = 20,25 m³

    Mit Gleichung 22 = 19,38 m³

    Aufstellung der Ergebnisse

  • Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

    34

    … geschafft!

    Foliennummer 114.9 Überflutungsnachweise�Regenrückhaltung5.3 Regenentwässerungsanlagen�5.3.1 PlanungsanforderungenAbgrenzung der Bemessungsregeln�14.9 Überflutungsnachweise�Regenrückhaltung14.9 Überflutungsnachweise�Regenrückhaltung14.9 Überflutungsnachweise�Regenrückhaltung14.9 Überflutungsnachweise�RegenrückhaltungArbeitsblatt DWA – A 118DIN EN 752 / DWA – A 118�DIN EN 752 / DWA – A 11814.9.3 Überflutungsnachweis14.9.3 Überflutungsnachweis14.9.3 Überflutungsnachweis14.9.3 Überflutungsnachweis14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei Einleitungsbeschränkungen14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei Einleitungsbeschränkungen14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei Einleitungsbeschränkungen14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei Einleitungsbeschränkungen14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei Einleitungsbeschränkungen14.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei EinleitungsbeschränkungenBemessungsbeispiel (Objekt in Bonn)14.2 Regenentwässerungsanlagen�Niederschlagshöhen und -spenden�nach KOSTRA-DWD 2010Tabelle: Abflussvermögen�Überflutungsnachweis mit Gleichung 20Überflutungsnachweis mit Gleichung 2114.9.4 Bemessung von Rückhalteräumen �bei EinleitungsbeschränkungenRegenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-1Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-2Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-3Regenrückhalteräume (RRR) mit Gleichung 22-414.9.3 Überflutungsnachweise�Regenrückhaltung… geschafft!