mat a bmi-2-3g.pdf - wikileaks
TRANSCRIPT
D*utseher Bur"destag1, iJntersuchu:rgsaussrhusgder 18. Wahiperirdo
r\aar A t #t-Z /,j o,
=uÄ&ar lLnalJMinR Torsten Akmann
Leiter der Projektgruppe
Untersuch ungsausschussPOSTAFISCHRIFT Eundesministeriumdeslnnern, 11014Eerlin
HAUSANSCHRTFT Ait-Moabii'101 D, 10559 Berlin
1. untersuchungsausschuss 18. wp P'STANSCHRiFT 11014 Berlln
ffi I 35X'.-Tminisrerium
Herrn MinR Harald GeorgiiLeiter SekretariatDeutscher BundestagPlatz der Republik 1
1 1011 Berlin
TEL 49(0)30 1B 681-2750
FA.x *49(0)30 1B 681-52750
EEAR5E|TEI VOI\I SONJA GiC(h
E-uAiL [email protected]
l,\lT=P.llEI'l,u,lt.bmi.bund.de
DrEi'rsrsirz Eerlin
DAruu 15 August 2014
Fz PG UA-20001fr#3
Deutschel Bundestag1. Llntersuchungs ausschuss
1 5. Aus, 20.1+ ÄS[
BETREFF 1, Untersuchungsausschuss der 18. LegislaturperiodeHIER Beweisbeschluss BMI-2 vom 10. Aprfi 2A14
AIILAGEN 7 Aktenordner (offen und VS-NfD)
Sehr geehfter Herr Georgii,
in Teilerfullung des Beweisbeschlusses BMI:2.übersende ich die in den Anlagen er-
sichtlichen Unterlagen des Bundesministeriums des lnnern mit Bezug zu AFRICOM.
ln den übersandten Aktenordnern wurden Schwärzungen mii fotgender Begründun-
gen durchgeführt:
r Schutz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Nachrichtendienste. Schutz Grund rechter Dritter. Fehlender Sachzusammenhang zum Untersuchungsauftrag und. Nachrichtendienstlicher Methodenschutz
Dle einzelnen Begründungen bitie ich den in den Aktenordnern befindllchen lnhalts-
verzeichnissen und Begründungsblättern zu entnehmen.
Einige Ordner des Beweisbeschlusses BIVII-2 enthalten Dokumente, die gleicherma-
ßen den Beweisbeschluss BMI-1 edüllen. Die Ordner BlAl2dA=B\/tl-112W, BMI-
2/1.1=gttltt-',rr0n, BM I-2l1 3=BM t-1/21 Q werden zu beiden Beweisbeschlüssen vorge-
legt.
Soweit der übersandte Aktenbestand vereinzelt lnformationen enthält, die nlcht den
Untersuchungsgegenstand betrefflen, erfolgt die Übersendung ohne Anerkennung
einer Rechtspfticht.
ZUSTELL- Ut'lD LIEFERAI'ISCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Eedin
VERKEHRSANBIf'lDUl'lG S-BahnhotBellevue;U-BahnhofTurmstreße
Bush altestelle Kieiner Tiergarten
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 1
ffi l5äii;;#'J'"erium
lch sehe den Beweisbeschluss BMI-2 als noch nicht vollständig er-fullt an.
Mit freundlichen Grüßen
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 2
Ressort
BMI
Titelblatt
Ordner
Aktenvorlage
an den
1 . Untersuchungsausschuss
des Deutschen Bundestages in der 18. WP
gemäß Beweisbeschluss: vom:
IBMr-2 I 1 0.04.2014
Aktenzeichen bei aktenführender Stelle:
ÖS II 2 (ÖS ll 3 alt) - 52000/28#5
VS-Einstufung:
VS - Nur für den Dienstgebrauch
lnhalt:
[schl agworta ftig Ku nbezeichn ung d. Akten inh alts]
Vorbereitung und begleitender Schriftwechsel zur Fragestunde
im Deutschen Bundestaq am 28.11 .2014
KIeine Anfraqe 18/996 und beqleitender Schriftwechsel
Parlamentarische Fraqestunde am 07.05.2014
Vorlage an Frau STn Dr. Haber zu den Firmen Steria Mummert
Consultino AG und CSC Deutschland Solutions GmbH
Berlin, den
13.08.2014
14
Bemerkungen:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 3
Ressort
BMI
lnhaltsverzeich nis
Ordner
14
lnhaltsübersicht
zu den vom 1. Untersuchungsausschuss der
I 8. Wahlperiode beigezogenen Akten
des/der: ReferaUorganisationseinheit:
BMI I öSugart
Aktenzeichen bei aktenfü hrender Stelle:
Ös il 3 - 52000t28#5
VS-Einstufung:
VS.NfD
Berlin, den
13.08.2014
Blatt Zeitraum lnhalUGegenstand Bemerkungen
1 -379 27.11.-
13.12.2413
Vorbereitung und begleitender
Schriftwechsel zur Fragestunde im
Deutschen Bundestag am 28.11.2014
Zusammenfassung aller Mündlichen Fragen:
s.227 ft.
lm Einzelnen u.a.:
. BT-Drs. 18/87
r KA 18/136 v. 5.12.2413 (DIE LINKE):
,,Verdacht der Verwendung von
lnformationen aus Asylverfahren für
,,targeted killings"
r ffi 181122 v.29.11.2013 (DlE LINKE)
Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden
in der BRD
. Mündliche Fraoen 11/55. 11/56 (MdB
Schwärzunq:
DRI-P: S. 299, 301-303
DRI-N: S. 307-309, 312-314
NAM: S 316, 317-318, 320,
323
TEL: S. 378
vs-Nfp:
s. 305-307 , 310:313, 379-
379,
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 4
o
Korte)
Mündliche Frage 11113 (MdB Kekeritz)
Mündliche Frage 11t12 (MdB Nouripour)
Mündliche Frage 11/16 (MdB Mihalic)
Mündliche Frage 11117 (MdB Brugger)
Mündliche Fragen 11123,24 (MdB Dr. v.
Notz)
Mündliche Frage 11137 (MdB Koenigs)
Mündliche Frage 11114 (MdB Kekeritz)
Mündliche Frage 11157 (MdB Hänsel)
Mündliche Frage 11126,27 (MdB
Brantner)
Mändliche Fraqe 11128 (MdB Amtsberq)
o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 5
Ressort
BMI
noch Anlage zum lnhaltsverzeichnis
Ordner
14
Berlin, den
13.08.2014
Abküzunq Beoründuno
DRI-P Namen von Presse- und Medienvertretern
Namen von Vertretern der Presse und der Medien wurden zum Beispiel bei
lnformationsanfragen und Gesprächen unkenntlich gemacht, uffi den grundrechtlich
verbürgten Schutz der Berichterstattung zu gewährleisten. Bei einer Offenlegung wäre
zu befürchten, dass Erkenntnisse zu Aufklärungsinteressen der Medien und
insbesondere konkreter Journalisten einer nicht näher eingrenzbaren Öffentlichkeit
bekannt werden. Der konkrete Hintergrund einer Frage könnte zudem Aufschluss über
den Wissensstand einzelner Pressevertreter geben. Nach gegenwärtigem Sachstand
ist andererseits nach Einschätzung des Bundesministeriums des lnnern nicht damit zu
rechnen, dass der konkrete Name eines Presse- oder Medienvertreters für die
Aufklärung des Ausschusses von Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund l]berwiegen
im vorliegenden Fall nach hiesiger Einschätzung die Schutzinteressen des Presse -
bzw. Med ienvertreters die Aufklärungsinteressen des Untersuchu ngsausschusses, so
dass der Name sowie ggf. personenbezogene E-Mail-Adressen des Journalisten
u nkenntlich gemacht wurden
Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass aufgrund eines konkreten, zum
gegenwärtigen Zeitpunkt für das Bundesministerium des lnnern noch nicht absehbaren
lnformationsinteresses des Ausschusses an dem Namen eins Journalisten dessen
Offenlegung gewünscht wird, so wird das Bundesministerium des lnnern in jedem
Einzelfall prüfen, ob eine weiterqehende Offenlequnq möqlich erscheint.
DRI.N Namen externer Dritter
Namen von externen Dritten wurden unter dem Gesichtspunkt des
Persönlichkeitsschutzes unkenntlich gemacht. lm Rahmen einer Einzelfallprüfung
wurde das Informationsinteresse des Ausschusses mit den Persönlichkeitsrechten des
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 6
t
o
Betroffenen abgewogen. Das Bundesministerium des lnnern ist dabei zur
Einschätzung gelangt, dass die Kenntnis des Namens für eine Aufklärung nicht
erforderlich erscheint und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen im vorliegenden
Fall daher der Vorzug einzuräumen ist.
Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass nach Auffassung des Ausschusses
die Kenntnis des Namens einer Person doch erforderlich erscheint, so wird das
Bundesministerium des lnnern in jedem Einzelfall prüfen, ob eine weitergehende
Offenlequnq möqlich erscheint
NAM Namen von Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern deutscher Nachrichtendienste
Die Vor- und Nachnamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher
Nachrichtendienste sowie personengebundene E-Mail-Adressen wurden zum Schutz
von Leib und Leben sowie der Arbeitsfähigkeit der Dienste unkenntlich gemacht,
Durch eine Otfenlegung gegenüber einer nicht kontrollierbaren Öffentlichkeit wäre der
Schutz dieser Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet und der Personalbestand wäre
möglichenrueise für fremde Mächte potenziell identifizier- und aufklärbar. Hierdurch
wäre im Ergebnis die Arbeitsfähigkeit und mithin das Staatswohl der Bundesrepublik
Deutschland gefäh rdet.
TEL Telefon n ummern deutscher Nach richtend ienste
Telefon- und Faxnummern bzw. Teile davon (insb. die Nebenstellenkennungen)
deutscher Nachrichtendienste wurden zum Schutz der Kommunikationsverbindungen
unkenntlich gemacht. Die Offenlegung einer Vielzahl von Telefonnummern und
insbesondere von Nebenstellenkennungen gegenüber einer nicht abschließend
einschätzbaren Öffentlichkeit erhöht die Gefahr einer fernmeldetechnischen
Aufklärung dieser Anschlüsse und damit erheblicher Teile des Telefonverkehrs der
Dienste. Hierdurch wäre die Kommunikation der Dienste mit anderen Sicherheits-
behörden und mit ihren Bedarfsträgern nach Art und lnhalt für fremde Mächte
aufklärbar und somit die Funktionsfähigkeit, mithin das Staatswohl der Bundesrepublik
Deutschland, beeinträchtigt.
Bei der Abwägung zwischen dem lnformationsinteresse des Untersuchungs-
ausschusses einerseits und den oben genannten Gefährdungsaspekten andererseits
ist zu berücksichtigen, dass die Aufklärung des Sachverhalts - nach gegenwärtiger
Einschätzung - voraussichtlich nicht der Bekanntgabe einzelner Telefonnummern oder
Nebenstellenkennungen bedarf. Eine Zuordnung der Schriftstücke anhand der Namen
bzw. Initialen oder durch Nachfrage beim Bundesministerium des lnnern bleibt dabei
grundsätzlich möglich. lm Ergebnis sind die Telefonnummern daher unkenntlich
gemacht worden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 7
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -5-
ililüüil1
Drucksache 1B/87
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin u nddes Bundeskanzleramtes
l. AbgeordneteLisaPaus(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)
2. AbgeordneteLisaPaus(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)
Inwieweit hat Staatsminister a. D. Eckart vonKlaeden in seiner Amtszeit Einfluss auf die Bearbei-tung des Themas Elektromobilität genonlmen, hierinsbesondere den ,,Nationalen EntwicklungsplanElektromobilität" und der ,,Gemeinsamen Ge-schäftsstelle Elektromobilität" der Bundesregie-rung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unter-norlmen, um Loyalitätskonflikte des Staatsministersa. D. Eckart von Klaeden im direkten dienstlichenKontakt zu Christoph Brandt von der Investment-bank Goldman Sachs zu verhindern?
3. AbgeordneterJanKorte(DrE LTNKE.)
4. AbgeordneteAnnetteGroth(DrE LTNKE.)
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie
Kann die Bundesregierung den Bericht der ,,Süd-deutschen Zeitung" vom 20. November 2013 überdie ,,Hauptstelle frir Befragungswesen" (HBW), diedem Bundeskanzleramt untersteht und dem Bundes-nachrichtendienst zugeordnet ist, beslätigeno wGnach Bundesnachrichtendienst, US- und britischeGeheimdienste ein gemeinsames Programm betrei-ben, bei dem die beteiligten Dienste im Rahmen derArbeit der HBW, in der heute jährlich 500 bis I 000Vorgespräche und anschließend 50 bis 100 Intensiv-gespräche mit Flüchtlingen, darunter manche durchbritische oder amerikanische Geheimdienst-Leutesogar alleine, oh:re deutsche Begleiter, durchgeführtwürden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen,dass die so gewonnenen Erkenntnisse beim Einsatzvon Kampfdrohnen durch das US-Militär Verwen-dung finden?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregie-rung unternehmen, damit die Öffentlichkeit und derDeutsche Bundestag über den Stand der Verhand-lungen über das geplante FreihandelsabkommenUSA-EU informiert werden?
lrJz(f,
o(\I
{ri(\I
E
d?r-@oo@
tr6
o@
g
El
I(Dou,oooEC:f
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 9
Drucksache 1 8187 -6-
il üüüil3
Deutscher Bundestag - 18. Watrlperiode
5. AbgeordneteÄnnetteGroth(DrE LTNKE.)
6. AbgeordneterPeterMeiwald(BÜND]'rIS 90iDIE GRÜTNEN)
7. AbgeordneterOmidNo.uripour(BrrNDNrS 90/DrE GRTINEN)
8. AbgeordneterDr. Frithjof§chmidtGÜ|NDNrS e0/DIE GRÜNEN)
Wer verhandelt frir die EU das geplante Freihan-delsabkommen USA-EU, und wie ist die Bundesre-gierung in den Verhandlungsprozess integriert undinforrniert?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierungdie ökologischen und ökonomischen Schäden durchden Erdölaustritt aus dem Kavernenfeld in Etzelvom 17. November 2013 zu beziffern, und welchekonkreten Schritte z. B. im Bergrecht plant die Bun-desregierung zur Verhinderung zukünftiger Umwelt-schadensereignisse im Gefolge des Betriebs von Ka-vernen zur Speicherung fossiler Brennstoffe?
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon,dass laut Medienberichten (siehe u. a. SüddeutscheZeitung, 19. November 2013, ,,Frankfurt, Haupt-stadt der US-Spione") der lJS-amerikanische Nach-richtendienst CIA in Frankfurt am Main eine Logis-tik-Zentrale unterhält, die so genannte Rendition-Flights organisiert und verwaltet sowie Geheimge-flängnisse in Europa betrieben haben soll, und wasunternimmt die Bundesregierung konkret, um dieVorwürfe aufzuklären?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligungder Bundeswehr an der Operation Active Endea-vour über den 31, Dezember 2013 hinaus fortruset-zen?
IJJzraoc!
(r;GIEo
!
F.@oooF-EOoöoco
ü
Ef*loEl(§@(l}
E
9. AbgeordneterDr. FrithjofSchmidt(BtiNDhrrs e0/DIE GRÜTNE,N)
Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung einenAntrag auf parlamentarische Zustimmung zur Fort-setzung einer deutschen Beteiligung vorlegen, undsieht die Bundesregierung die Voraussetzungen fürdie Beibehalrung des NAT0-Bündnisfalls (Artikel 5des NATo-Vertrages) als völkerrechfliche Begrün-dung für das Bundeswehr-Mandat auch gegenwärtignoch als gegeben an?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 10
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -7 -
ilüilüil4Drucksache
10. AbgeordneteAgnieszkaBrugger(BÜNDNTS e0/DIE GRLINEN)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von US-Sttitzpunkten in Deutschland keine Beteiligung anextralegalen Hinrichtungen, die das Völkerrecht ver-letzen, erfolgt?
e
I l. AbgeordneterUweKekeritz(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)
12. AbgeordneterAndrejHunko(DIE LTNKE.)
13. AbgeordneterAndrejHunko(DrE LTNKE.)
14. AbgeordneteDr. FranziskaBrantner(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)
Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die am15. November 2013 erschienene Publikation ,,Ge-heimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchs undJohn Goetz, S. 30-36, nicht mit der 2007 getroffe-nen Entscheidung über die Ansiedlung des US-Afri-kakommandos (AFRICOM) in Deutschland be-fasst, und welche Mitglieder der Bundesregierung(einschließlich Staatssekrelär[inn]en) haben dieseEntscheidung getroffen (bitte mit jeweiliger Begnin-dung)?
Wie viele Diplomatinnen und Diplomaten der ,,FiveEyes"-Staaten Großbritannien, USA, Neuseeland,Australien, Kanada wurden in den letzten zehn Jah-ren wegen vermuteter bzw. bewiesener Spionageoder sonstigen unerwünschten Aktivitäten mittelseiner ,,Stillen Ausweisungoo des Landes verwiesen(Süddeutsche Zeitung, 19. November 2013), undwie stellt sich diese Zalfi, im Verhältnis zu anderenLändern, insbesondere Russland und China dar?
Woran scheitert nach Kenntnissen der Bundes-regierung die internationale Suche nach einem Staat,der die syrischen Giftgasvorräte aufnehmen undvernichten soll (vgl. www.tagesschau.de/auslandisyrienkriegl00.htnrJ), und inwiefern hat sich dieBundesregierung an der Suche beteiligt und ihre ei-gene Unterstützung angeboten?
Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichenWiderspruch, dass sie offensichtlich einerseits dieMitwirkung amerikanischer Behörden an völker-rechtlich und menschenrechtlich höchst fragwürdi-gen Altivitäten von deutschem Staatsgebiet aus - et-wa extralegalen, gezielten Tötungen - zulässt, wiesie vom ,,NDR" und der ,,Süddeutsche Zeitung".dokumentiert werden (www.geheimerkrieg.de), an-dererseits aber in Libyen, Tunesien oder Agyptenfür sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher Makler beider Förderung von Demokratie und Menschenrech-ten aufzutreten?
IUz(.,oq
dc{Eo'telsCOo
€aooooco
o
Ef-lao,a\t
aoEtr
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 11
Drucksache 18/87 -8-
üfiüüü5
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
15. AbgeordneteDr. FranziskaBrantner(BLTNDN.TS 90/DIE GRLINEN)
16. AbgeordneterHans-ChristianStröbeleGITNDNTS e0/DIE, GRÜNEN)
17. AbgeordneteIngeHöger(DrE LTNKE.)
Mit welcher Begründung war die Bundesregierungbereit, dem Hauptquartier AFRICOM in Stuttgartzurustimmen (vgl. sueddeutsche.de vom 20. März201l), obwohl alle afrikanischen Staaten - mit Aus-nahme Liberias - die Beherbergung AFRICOMsmit der Begründung ablehnten, nicht in den Anti-Terror-Krieg der USA hineingezogen zu werden?
Ist die Bundesregierung bereit und willens, demBundestag all ihre völkerrechflichen Vereinbarun-gen, bi- und multilaterialen Abkommen nehst zuge-höriger Protokolle, Verbalnoten, Verwaltun gsverein-barungen u. A. je mit den ehemals westalliierten Sta-tionierungsstaaten sowie zwischen deutschen undderen Sicherheits- und Militärdienststellen über de-ren Tun in oder beniglich Deutschland kurzfristigzur Überprüfung zugänglich zu machen (unter An-gabe aller deutschen Rechtsnormen), welche u. U.die Entsendestaaten nebst militärischem sowie zivi-len Gefolge auf deutschem Boden von uneinge'schränkter Beachtung deutschen Rechts oder dessenKontrolle befreien, und teilt die Bundesregierungmeine Auffassung (sowie Dieter Deiseroth, ZRP2013, S. 194 ff.), dass sie - damit krinftig die Entsen-destaaten nebst milirärischem sowie zivilen Gefolgeauf deutschem Boden ihre Privilegien nicht zu mög-lichen Kriegshandlungen und Geheimdienst-Ausspä-hung missbrauchen, sondern uneingeschränkt deut-sches Recht beachten und dies überall kontrollierenlassen - kurzfristig ihr Kündigungsrecht nutzen soll-te bezüglich des letzterem - nach Auffassung deso. g. Bundesverwaltungsrichters Dieter Deiseroth -entgegenstehenden Deutschland- und Aufenthalts-vertrags sowie des NATo-Truppenstatus nebst Zu-satzabkommen aus den S0er-Jahren, womit die Bun-desregierung u.a. die Einsetzung des US-Milirär-kommandos AFRICOM in Stuttgart rechtfertigte(SZ-online vom 17. Mai 2010)?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung inden letzten sechs Monaten unternommen, damit dieauf 2013 verschobene Internationale Konferenz füreine massenvernichtungswaffenfreie Zone Naherund Mittlerer Osten zeitnah stattfinden kann, undinwiefern hat sie versucht, ihren BündnispartnerIsrael zur Teilnahme zu bewegen?
UJz(f,
c!
$i§lE
a?F.coooocO
l-rco()oo@
toDEf-löüITE
ooEtr-o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 12
tilüüil 6
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -9 * Drucksache
18. AbgeordneteKatjaKeul(BÜNDNTS e0/DIE GRLTNEN)
Hat sich der Operationsplan der NATo-gefiihrtenOperation Active Endeavour (OAE) geändert oderist eine Anderung für die Fortsetzung der Operationnach dem 31. Dezember 2013 geplant, insbesonderebeniglich der Möglichkeit der Anwendung miliüi-rischer Gewalt?
19. AbgeordneteHeikeHänsel(DrE LTNKE.)
20. AbgeordneterWolfgangGehrcke-Reymann(DrE LTNKE.)
AbgeordneterWolfgangGehrcke-Reymann(DrE LTNKE.)
22. AbgeordneterManuelSarrazin(BÜNDNTS eo/DIE GRUNEN)
2t.
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, denbereits mehrfach gemachten Anschuldigungen von,,NDR" und,,Süddeutsche Zeitung" nachzugehen(nlJelzl am 14. November 2013), dass vomAFRICOM Stuttgart und der US-Base Ramsteinaus US-Drohneneinsätze zur gezielten Tötung vonMenschen in Afrika, z,B.Somalia und dem NahenOsten, gesteuert und koordiniert werden?
Welche Gründe haben die Bundesregierung zurEntscheidung bewogen, das vom außenpolitischenBerater der Bundesregierung, Christoph Heusgen,am 19. November 2013 in Aussicht gestellteAngebot zur Vernichtung der syrischen Chemiewaf-fen in Deutschland de facto rurückziehen (vgl.www.bundeskanzlerin.de vom 20. November 2013)und eine Zerstörung der aus Syrien stammendenC-V/affen auf deutschem Boden auszuschließen?
Wie gedenkt die Bundesregierung nach der von derÖffentlichkeit als Kurswechsel wahrgenommenenAbsage an eine Zerstörung syrischer Chemiewaffenin Deutschland ihrer weithin bekundeten Verant-wortung nachzukommen und sich künftig für dieschnelle Vernichtung der C-Waffen aus Syrien ein-zusetzen und somit ein positives Signal für das Zu-standekommen der geplanten Genfer Konferenz zusenden?
Welche Position bezieht die Bundesregierung aktuellzu der Empfetrlung der Europäischen Kommission,der Republik Albanien den Status eines Beitrittskan-didaten zur Europäischen Union zu verleihen?
UJz(o
oc.{
r;§lE
F?t\aoooo@
t-EOoo0EO
EoL
!
Ef*lo=(I,ooEl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 13
Drucksache 18/87 -10-
i"] ililüil7
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
o
23. AbgeordneteMarieluiseBeck(Bremen)GÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)
24. AbgeordneterHans-ChristianStröbele(BL|ND].{IS 90iDIE GRLINEN)
25. AbgeordneterVolkerBeck(Köln)(BÜNDNTS e0/DIE, GRIINEN)
Wie sieht die Bundesregierung vor dem Vilnius-Gipfel die Perspektive für die Östliche Partnerschaftangesichts der Tatsache, dass die Ukraine die Vor-bereitung zur Unterzeichnung des Assoziierungs-abkommens mit der EU per präsidialem Dekretgestoppt hat, das fast vollständig ausgehandelteAbkommen mit Armenien wegen der Entscheidungdes Landes für einen Beitritt zur Zollunion mitRussland, Belarus und Kasachstan nicht mehrparaphiert werden kann und Aserbaidschan undBelarus derzeit die Voraussetzungen flir eine Vertie-f*og der Beziehungen mit der EU fehlen (vgl.www. auswaerti ges-amt. de)?
Inwieweit trifft es zu (so Fuchs/Goetz: GeheimerKrieg, 2013, S. 193-207), dass die Bundesregierungdem U S-Unternehmen Computer Sciences Corpora-tion (CSC) bzw. Töchtern (u. a. in Wiesbaden), wel-ches aufgrund eines Rahmenvertrags mit der CIA2003 bis 2006 dessen Entführungsprogramm durch-geführt haben soll und dessen Agenten in Kriegsge-biete befördert haben soll, von 2009 bis 2013 insge-samt 100 v. a. sensible ITAufträge für 25,5 Mio.Euro erteilte, seit 1990 gar für 180 Mio. Euro sowiedurch die Bundeswehr seither weitere 364 Aufträgefür über 115 Mio. Euro, und wird die Bundesregie-rung nun, nachdem lt. Fuchs/Goetz AssociatedPress (AP) schon im September 2011 die Entfüh-rungsflüge der CSC-Gruppe publizierte, ihre nochoffenen Verträge mit dieser sonderkündigen, dieserkeine neuen Verträge erteilen sowie alle bisherigenVerträge dem Fragesteller und dem Deutschen Bun-destag zugänglich machen, Dffi eine kritische Prü-fung der Vertragsinhalte sowie Angemessenheit derDotierung zu ermöglichen?
Wie werden Asylbewerberinnen und Asylbewerberbei den von ,,Süddeutscher Zeitung" und vom,,NDR" berichteten Befragungen durch britischeund amerikanische Geheimdienstmitarbeiterinnenund -mitarbeiter in der Hauptstelle fiir Befragungs-wesen über die Identität, den Auftrag und die Ab-sichten dieser Geheimdienstmitarbeiterinnen und-mitarbeiter aufgeklärt, und wie wird gewährleistet,dass den befragten Personen und ihren Angehörigenin den Herkunftsstaaten keine Nachteile aus denpreisgegebenen Informationen erwachsen?
Geschäftsbereich des B u ndesmi n isteriums des ln nern
üzrJoeY
Ei(\I
E
EeF@oooco
Ncooood
IJ
=El-lo)(l,bq}
§
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 14
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 11-
ijnü0il8
Drucksache
26. AbgeordneterVolkerBeck(Köln)(BÜINDNrS 90/DIE GRÜNEN)
Welche ausländischen Geheimdienste befragenAsylbewerberinnen und Asylbewerber in der Haupt-stelle ftir Befragungswesen (bitte rechtliche Grundla-ge nennen), und welche Erkenntnisse hat die Bun-desregierung darüber, ob diese Informationen auchin das Zielerfassungssystem der ausländischenDienste einfließen?
21. AbgeordneterOmidNo.uripour(BUNDNTS eoiDIE GRÜNEN)
28. AbgeordneterUweKekeritz(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)
29. AbgeordnetelreneMihalic(BÜNDN.rS eoiDrE GRLTNEN)
30. AbgeordneteIreneMihalic(BürNDNrS 90/DIE GRLNEN)
Inwiefern rruurden von deutschen Nachrichtendiens-ten wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundes-amt für Verfassungsschutz oder dem MilitärischenAbschirmdienst Aufträge an das US-amerikanischeUnternehmen Computer Sciences Corporation(CSC) vergeben, und welchen Gegenstand hattendiese jeweils?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass, wie in deram 15. November 2013 erschienenen Puhlikation,,Geheimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchsund John Goetz auf den Seiten 206-212 dargestellt,der 2003 von der CIA entführte deutsche Staatsbür-ger Khaled El-Masri in einem von der ComputerSciences Corporation (CSC) bereitgestellten Flug-zeug verschleppt und gefoltert wurde, und welcheKonsequenzen wird sie aus diesen Vorwürfen fur ih-re Auftragsvergabepraxis an die CSC und derenTochterunternehmen ziehen?
Auf welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolg-te die in der Antwort der Bundesregierung vom10. Juli 2008 auf die Schriftliche Frage 17 auf Bun-destagsdrucksache 1 7/ I 006 beschriebene Befragungdes Esten A. S. durch die Bundespolizei bis anmEintreffen der Anordnung der Festnahme der Gene-ral s taats anwalts chaft?
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Berichter-statfung der ,,Süddeutschen Zeitung" und des
,,NDR" zum Thema ,,Geheimer Krieg - Wie vonDeutsctrland aus der Kampf gegen den Terror ge-steuert wird" Bedarf für eine Evaluierung bzw.Überpnifung der Rechtsgrundlagen bei der Zusam-menarbeit LlS-amerikanischer und deutscher Sicher-heitsbehörden auf bundesrepublikanischem Hoheits-gebiet?
ulz.(f,
oC,l
r.iöJ
Eo
r"it\CDoao6t*@ooo(E
Ef*lool6qotr§
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 15
Drucksache 1B/87 -12-
ilfiüL.l{19
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
o
31. AbgeordneteAgnieszkaBrugger(BUNDNTS 90/DIE GRÜNEN)
32. AbgeordneteKatrinGö.ring-Eckardt(BUNDNTS 90iDIE GRÜNEN)
33. AbgeordneterDr. Konstantinvon Notz(BÜrNDNrS eo/DIE GRTINEN)
34. AbgeordneterDr. Konstantinvon NotzGÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)
Inwiefern fiifft es zu, dass an deutschen Grenzel -vgl. ,,Süddeutsche Zeitwg" vom 15. November2013,,,Deutschland - der Freund und Helfer", S. 6und Fuchs/Goetz ,,Geheimer Krieg", S.217 - Rei-sende von amerikanischen Polizist(inn)en und Spe-zialagent(inn)en durchsucht, befragt und festgehal-ten werd.en, und auf welcher Rechtsgrundlage ge-schieht dies auf deutschen Hoheitsgebiet?
Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnenund Asylbewerbern durch ausländische Dienste inDeutschland permanent auch deutsche Beamtinnenund Beamte anwesend, und sind die deutschen Be-amtinnen und Beamten gehalten, bei der Befragungbzw. im Hinblick auf die mögliche Weiterverwer-fung der hierbei gewonnenen Informationen auf dieEinhaltung deutschen Rechts zu achten?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebli-chen Abweichungen hinsichflich der ihr offiziellgemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-General-konsulats (521, siehe Altwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr.Konstantin von lrlotz auf Bundestagsdrucksache l7/14739 vom 12. September 2013) gegenüber denZahlen der ,,Süddeutschen Zeitung" vom 19. N+.vember 2013 (900 Mitarbeiter), und welche konkre-te Informationslage hatte die Bundesregierung bzw.den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in der letz-ten Augustwoche (Bericht der Frankfurter Rund-qghau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber-Uberflug über das Gelände des Generalkonsulatsmit Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutzzu veranlassen?
Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerdendes Betreibens von mutmaßlichen Anhöranlagen aufden Dächern der Botschaften der USA, Großbritan-niens und Russlands zwischenzeitlich veranlasst, umdie von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren fürdie nationale Sicherheit sowie bundesdeutsche Inte-ressen konkret zu beheben, und seit wann wusste dieBundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordina-tor konkret von diesen Anlagen (ZEIT ONLINEvom 19. November 2013)?
uJz(o
on-,1
rif{
EoEd?r*@
o€O
rsaoooo@
Eo=
-oEl.oloU'oaoEEo
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 16
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -13-
üüilüx 0
Drucksache 1 Bl87
35. AbgeordneteKatrinGöring-EckardtGüNDN.rs eo/DIE GRLINEN)
Hält die Bundesregierung es für rechtlich zulässig,dass Drittstaaten Informationen, die sie aus einernachrichtendienstlichen Befragung von Asylbewer-berinnen und Asylbewerbern in Deutschland gewon-nen haben, später möglicherweise gezielt für Tri-tungsbefehle nutzen?
ulz(q
C\I
d0tEo
6lr\.Doo@
l!tEoooao
o
-oEl.ol
ol«,b0}EE
36. AbgeordneteLuiseAmtsberg(BÜrNDNrS eoiDIE GRÜNEN)
37. AbgeordneteLuiseAm.tsberg(BLTNDNTS 90/DIE GRÜNEN)
38. AbgeordneterTomKo.enigs(BUNDNTS e0/DIE GRUNEN)
39" AbgeordneterSwenSchulz(Spandau)(sPD)
40. AbgeordneterSwenSchulz(Spandau)(sPD)
Wie gelangt die Hauptstelle für Befragungswesen(HBW) an die Personal- und Kontaktdaten der be-fragten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, undin welcher Form erkldren von der HBW Befragte ih-re Bereitwilligkeit, frir eine Befragung zur Verfü-gung zu stehen (siehe Süddeutsche Zeitung vom20. November 2013)?
Geschieht diese Erklärung im Rahmen von Gesprä-chen, welche die Befragten als relevant ansehen fürdie Entscheidung über ihr Asyl-Gesuch?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unterneh-men, damit Firmen bzw. deren Tochterfirmen, diemutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im In-und Ausland beteiligt waren (Beispiel: Entfrihrungund Rückftihrung des deutschen StaatsbürgersKhaled el Masri) oder rechtswidrig Daten deutscherStaatsbürger an ausländische Dienste übermittelthaben, künftig von öffentlichen Aufträgen inDeutschland aus geschlossen werden?
Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregie-rung aus Sicherheitsgründen problematisch, dassdas Deutsche Forschungsnetz (DFN) nicht vondeutschen Unternehmen betrieben wird, und inwie-weit wäre eine Begrenzung der Ausschreibung fürdas DFN auf deutsche Unternehmen möglich undsinnvoll?
Wie ist der aktuelle Ausbaustand des DFN - unterAngabe der weiteren Ausbauplanung und der jährli"chen Aufwendungen für die IT:Sicherheit des DFN,und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis derBundesregierung jeweils (erfolgreiche) Cyber-An-griffe auf das DF"N durch staatliche oder kriminelleHacker?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 17
Drucksache 18187 -14-
'1 nnil11
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
41. AbgeordnetePetraPau(DrE LTNKE.)
42. AbgeordnetePetraPau(DrE LTNKE.)
43. AbgeordneterJanKorte(DrE LrNK_E.)
44. AbgeordneteHeikeHänsel(DrE LTNKE.)
45. AbgeordneterNiemaMovassat(DrE LTNKE.)
Welche der zahlreichen Empfehlungen aus demvor zwei Jahren vorgelegten Bericht ,,Antisemitis-mus in Deutschland - Erscheinungsformen, Bedin-gllngen, Präventionsansätze" (Bundestagsdrucksa-che 1711700) des Unabhäng,geo ExpertenkreisesAntisemitismus hat die Bundesregierung mittlerwei-le aufgegriffen, und welche Fortschritte hat die Bun-desregierung bei der Umsetzung nach zwei Jahrenerreicht?
Sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle derNachrichtendienste, ähnlich wie der Bundesdaten-schutzbeauftragte, ,,gravierende Defizite, die Ttkontrollfreien Räumen führen", akuten gesetzgebe-rischen Handlungsbedarf zur Optimierung der Kon-trollstrukturen, und wenn ja, wo sieht sie konkretenVerbesserungsbedarf?
Wer entschied jeweils, dass die US-BeraterfirmaCSC mit ihren deutschen TochtergesellschaftenBundesaufträge im Rahmen der lT-Vorhaben De-Mail, nPao ePa, Quellcodepnifung Staatstrojaner,Nationales Waffenregister, E-Government, E-Ge-richtsakte und E-Strafregister erhielt, und wie wurdejeweils sichergestellt, dass der Auftragnehmer beider Vertragserfiillung zur Kenntnis erlangte vertrau-liche Daten nicht an Dritte weiterleitet?
Beslätigt die Bundesregierung Berichte von ,,NDR"und ,,Süddeutsche Zeitung" vom 14. November2013, wonach deutsche Sicherheitsbehörden, Ge-heimdienste oder Bundeswehr Personendaten er-fasst und weitergegeben haben, die zu gezielten Tö-tungen von Personen durch lJS-Drohnen verwendetwurden und werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierungzu den Vorwürfen die Partnerschaft des Bundeskri-minalamts mit der Folterpolizei ATPU in Kenia be-treffend, dass die mit deutschen Geldern ausgestat-tete Polizeieinheit seit 2007 an außergerichtlichenTötungen, Misshandlungen und Folter in zahlrei-chen Fiillen beteiligt sein soll (siehe SüddeutscheZeitung vom 21. November 2013 ,,Freunde der Fol-terpolizei"), und erwägt sie daher, die Kooperationaus menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Er-wägungen bis zur Aufklärung der Vorwürfe zu been-den (bitte begninden)?
trzco
oö{
ro§tE
eF.6ooo@
t-EOooco
Eo
E
= I@
E')Eqoc=§
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 18
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -15-
il!lcfi1?
Drucksache
Geschäfts bereich des Bundesm i nisteri u ms der J ustiz
46. AbgeordneteKatjaKeul(BÜNDNTS e0/DIE GRUNEN)
47. AbgeordneteTabeaRößner(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)
48. AbgeordneteTabeaRößnerGÜNDNTS eoiDIE GRÜNEN)
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
Welche Normen des (VölkerjStrafgesetzbuchskönnten nach Auffassung der Bundesregierungdurch vermutlich von Deutschland aus vorbereiteteund überwachte tödliche Drohneneinsätze des US-Afrikakommandos AFRICOM (ugl, Darstellungvon Christian Fuchs und John Goetz in ,,GeheimerKrieg" erschienen im November 2013 auf5.27 ff.) verletzt worden sein?
Wann wurde das Berliner Bundesamt für ZentraleDienste und offene Vermögensfragen, wann dasBundesfinanzministerium und wann der Staatsmi-nister für Kultur und Medien über den Kunstfundin München-Schwabing telefonisch und wannschrifflich durch die bayerischen Behörden infor-miert?
In welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt warenMitarbeiter des Bundesamtes für Zentrale Diensteund offene Vermögensfragen an Besprechungen mitden bayerischen Behörden zum Kunstfund in Mün-chen-Schwabin g b eteiligt?
49. AbgeordneterFriedrichOstendorff(BÜrNDNrS e0/DrE GRIINEN)
50. AbgeordneterFriedrich0stendorff(BÜNDNTS eoiDIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Verhandlungstand beaiglich derÜbertragung der BWG-Flächen (BWG = Boden-verwertungs- und -verwaltungs GmbH) vom Bundauf die Länder bzw. welche Position vertreten dieBundesregierung und die beteiligten Länder darin?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregie-rung zu treffen, uE den Verkauf von BWG-FIä-chen an außerlandwirtschaftliche Investoren zu re-duzieren und die Position bäuerlicher Betriebe beider Vergabe von BWG-Flächen zu verbessern?
trzE
GI
dC\l
Eo
('?t\COooo@
F*6oooID
E()
El
I(Dol,)(E
oo1'c=-o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 19
tl l'l il
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
nl3.
Drucksache 1 8187 -16-
51. AbgeordneterManuelSarrazin(BÜINDNrS e0/DIE GRÜTNEN)
52. AbgeordneterMarkusKurth(BÜNDNrs e0/DIE GRÜNEN)
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales
Welche konkrete Ausgestaltung steckt hinter demVorschlag der Bundesregierung, auf europäischerEbene sogenannte vertrag[che Vereinbarungen undSolidaritätsmechanismen einzuführen, und mit wel-cher diesbeniglichen Position ist die Bundesregie-rung in die entsprechenden Verhandlungen mit deneuropäischen Partnern (beispielsweise auf dem soge-nannten Sherpa-Treffen am26. November 2013) ge-gangen?
Wie hoch ist aktuell die Inanspruchnahme der Leis-tungen des Bildungs- und Teilhabepakets, und wel-che Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesre-gierung, um den Zu;gang für alle Kinder, Jugendli-che und junge Erwachsene zu Leistungen des Bil-dungspakets zu verbessern?
53. AbgeordneterMarkusKurth(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)
54. AbgeordneteIJllaJelpke(DrE LTNKE.)
Welche Vorschläge der im Jahr 2013 gegründetenBund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfa-chung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)sieht die Bundesregierung als besonders geeignet an,das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsiche-rung für Arbeitsuchende zu vereinfachen und effek-tiver auszugestalten?
Zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregie-rung seit Beantwortung meiner Mändlichen Fra-ge49 vom S.Juni 2013 (rg1. Plenarprotokoll l7l242) nr Problematik der Ghetto-Renten gekom-men, und welche Lösungsalternativen hat sie erwo-gen bzw. in die V/ege geleitet?
!Jz(f,
oc'{
roö.t
EoEc?t-6o@
Fr@ooöE.EoP
.cIEf
IaooEfi,qoEc=
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 20
,ni:l ünx 4
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -17 - Drucksache
Geschäftsbereich des Bu ndesmin iste riums der Verte idigu ng
55. AbgeordneterDr. TobiasLindner(BüINDNrS e0/DIE GRÜNEN)
56. AbgeordneteKatjaDörner(BrrNDNrS e0/DIE GRUNEN)
57. AbgeordneteKathrinVogler(DrE LTNKE.)
Geschäftsbereich des Bu ndesministeri u ms für Fam il ie,Senioren, Frauen und Jugend
Welchem Zeitplan (u. a. Beginn, Ende, etwaige Un-terbrechungen) folgte das Verfahren zur Abgabevon Angeboten bzw. der Teilnahmewettbewerbfiir das MG5, der in der 25-Millionen-Vorlagean den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes-tages vom 30. Mai 2013 (Ausschussdrucksache17(8)6022) mündete?
Hält die Bundesregierung die vorhandenen finan-ziellen Mittel im Fonds für die Heimkinder West frirausreichend, und untershitzt die BundesregierungVorsctrläge, dass die möglicherweise nicht abgerufe-nen Mittel aus dem Fonds ,,Heimerziehung in derBundesrepublik Deutsch-land in den Jahren 1949 bis1975" nicht an die Fondseinzahler zurückfließen,sondern beispiötsweise frir Maßnahmen für ein,, selb stbestimmtes Leben ehemaliger Heim kin der imAlter und bei Pflegebedürftigkeit", eine Ausweitungdes bisher gesetzten Antragsberechtigungszeitraumsüber 1975 hinaus beispielsweise frir Opfer vonHeimerziehung bis 1989 verwendet werden, die Ein-beziehung von Opfern aus Psychiatrie und Behin-dertenhilfe sowie die Zahlung von Entschädigungs-Rentenleistungen an ehemalige Heimkinder, die imA1ter von unter 14 Jahren arbeiten mussten?
Kann die Bundesregierung beslätigen, dass in§ 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags - Ärzte(BMVä) explizit geregelt ist, dass gesetzlich Versi-cherte bei einem Arztbesuch zum Nachweis der An-spruchsberechtigung die (alte) Krankenversicherten-karte gemäß § 291 Absatz 2 des Fünften Buches S+.zialgesetzbuch vorzulegen haben, solange die elek-tronische Gesundheitskarte noch nicht an sie ausge-geben worden ist, und dass in Anhang I Num-mer 2.1 zur Anlage 4a BMV-A vereinbart ist, dassvon dem Vertragsarzt eine Privatvergütrrng für die
Geschäftsbereich des Bu ndesministeri u rns fü r Gesund heit
ulz(f,
§l
lf,
E
(tt*6oo0@
ti.Eooo(D
-Eo
El.ol
o,($oq}E
§
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 21
Drucksache 18/87 -18-
ilnilüx 5
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
58. AbgeordneteKatjaDörner(BÜNDNTS e0/DIE GRtINEN)
59. AbgeordneteEvaBulling-Schröter(DrE, LTNKE.)
61. AbgeordneterGustavHerzog(sPD)
Geschäftsbereich des Bu ndesmi niste riums fü r Verkehr,Bau und Stadtentwicklung
Behandlung nicht verlangt werden darf, wenn dieVersicherten anstelle einer elektronischen Gesund-heitskarte innerhalb von zehn Tagen einen ent-sprechenden Versicherungsnachweis (ggf. auch inPapierform) erbringen bzw. eine schon geleistetePrivatvergufung zurückzuzahlen ist, wenn dem Arztbis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt derBehandlung bestehender Leistungsanspruch desVersicherten von der zuständigen Krankenkassenachgewiesen wird?
V/ie haben sich die Zahlen der Bewilligungen beiMutter-/Vater-Kind-Kuren seit der Verabschiedungder neuen Richtlinien entwickelt (absolut und pro-zentual), und welche Schlussfolgerungen zieht dieBundesregierung aus dem Anteil erfolgreicher Wi-dersprüche gegen eine (2nächst erfolgte) Ableh-nung der beantragten Kur?
Welche Fluggenehmigungen für Droh:ren des US-Militärs an und im Umfeld der ArmeeshitzpunkteGrafenwöhr, Hohenfels, Vilseck, Bamberg, Ans-bach-Katterbach und Illesheim hat die Bundesregie-
In welcher Höhe wurden die in den Bundeshaushalt2013 für die Bundeswasserstraßen eingestellten Mit-tel bisher ausgeschöpft (bitte unterscheiden in jewei-lige Soll- und Ist-Angaben für Um-, Aus- und Neu-baumaßnahmen, Erhaltung und Verwaltungskos-ten), und wird die Bundesregierung die budgetiertenMaßnahmen bis Eude des Jahres vollständig umset-zen?
für welchen räumlichen Geltungsbereich er-
60. Abgeordnete Welche Anträge auf Genehmigung weiterer trlug-Eva korridore bzw. -gebiete für Drohneneinsätze seitensButling-Schröter des US-Militärs liegen der Bundesregierung mit wel-(DIELINKE.) chemVerfahrens-(Bearbeitungs-)standderzeitvor?
rungteilt?
e
tuz(f,
c!
ric{E
FT@ooo(D}!ooooo(D
Eo-oEf
I@ocrl§q0):o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 22
n nnn16
DrucksacheDeutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -19-
IUz(7)
a.l
rI)$t
o
F€oe6E@oo@
E
.oE
-lo0,Goo
"D
62. AbgeordneteIngeHöger(DrE LTNKE.)
63. AbgeordneterDr. Andr6Hahn(DrE LTNKE.)
64. AbgeordneterDr. Andr6Hahn(DrE LTNKE.)
65. AbgeordneteBärbelHöhn(B[rNDNrS 90/DIE GRÜNEN)
Geschäfts bereich des Bu ndesministeriu ms für Umwelt,Natu rschuE und Reaktorsicherheit
Welche Konsequenzen (rum Beispiel umfassendeOffenlegung aller militärischen Planungen in derRegion) zieht die Bundesregierung angesichts mas-siver planungsrechtlicher Probleme, die sich aus derkumulativen Belastung der europäischen Schutzge-biete Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und Vogelschutz-gebiet ,,Colbitz-Letzlinger Heide" durch den Aus-bau der A 14 (Ir{ordverlängerung) in Kombinationmit dem militärischen Übungsbetrieb in der AIt-mark, inklusive Tiefflugübungen, und dem Ausbauder Übungsstadt,,schnöggersburg" ergeben, insbe-sondere vor dem Hintergrund, dass einerseits dieEU-Kommission Bedenken bezüglich der Nichtan-wendung der EU-Vogelschutzrichtlinien bei der Ge-nehmigung der Militärstadt angemeldet hat und hiermit einem Eu-Verfahren gerechnet werden mussund nun zudem das Bundesverwaltungsgericht Leip-zig klarstellte, dass beim Genehmigungsverfahrender A 14 die zusätzliche Belastung der Region durchden militärischen Übungsbetrieb offengelegt undberücksichtigt werden müsse, und erwägt die Bun-desregierung oder nach ihrer Kenntnis der künftigeBetreiber Rheinmetall angesichts dieser rechtlichenLage einen Ausstieg aus dem Projekt ,,Schnöggers-burg"?
Wie unterstützt die Bundesregierung mit Blick aufdie derzeitige und absehbar l«inftige Belastung derBahnstrecke im Oberen Elbtal das Vorhaben, zwi-schen Heidenau und Usti nad Labem eine neuehochgeschwindigkeitstaugliche Bahnstrecke n) er-richten?
Welche Ergebnisse brachte die Nutzen-Kosten-Un-tersuchung des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung, und inwieweit sind ne-ben den wirtschafflichen auch die ökologischen Wir-kungen des Vorhabens untersucht worden?
Ist die Herabstufung Deutschlands im Klimaschutz-Index von Germanwatch von Platz 8 auf Ptatz 19(www. tagesschau. de/ausland/klimaindex 1 02.htrnl)für die geschäftsfrihrende Bundesregierung nachvoll-ziehbar, und wie beurteilt sie die Situation, dass
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 23
Drucksache 18187 -20-
nnnn{ 7
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
66. AbgeordneteBärbelHöhnGÜNDNTS eo/DIE GRÜINEN)
67. AbgeordneteSylviaKo.tting-IJhl(BrrNDNrS 90/DIE, GRÜNEN)
68. AbgeordneteSylviaKo.tting-UhI(BLTNDNTS 90/DIE GRÜNEN)
Deutschland in 2013 erneut seinen C02-Ausstoßsteigert (vgl. www .faz.net f aktuell/wirtschaft/wirts chaftsp olitik/treibhaus gasdeutsche-co2-emissionen-steigen-auch- 20 I 3-1265529 6.htrnl)?
Wie wird die geschäftsführende Bundesregierungangesichts des auch nach der Entscheidung über,,backloading" stabil niedrig liegenden CO2-Preisesdie Mittel für ihre Zusagen im Rahmen des GrünenKlimafonds aufbringen, und welche Auswirkungenhaben die Einnahmeausfdlle auf weitere finanzielleZusagen Deutschlands, welche auf dem Weg zueinem Abkommen in Paris erbracht werden müss-ten?
Welche weiteren Schritte - wie insbesondere ein Be-schluss im Hauptausschuss der Strahlenschutzkom-mission (SSK), ein Besctrluss der Innenministerkon-ferenz (IMK) und neue Rahmenempfehlungen desBundesministeriums für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit (BMU) - stehen im Zusammen-hang mit dem atomkraftwerkebezogenen Katastrephenschutz aufgrund der neuen Empfehlungen derbetreffenden Ad-hoc-Arbeitsgruppe der SSK an (beiSSK und IMK bitte mit Angabe der hierfür nächs-ten beiden, also jeweils beiden, möglichen Sitzungs-termine), und welcher Mindestzeitbedarf ist außgrund früherer Erfahrungen für die Verabschiedungneuer BMu-Rahmenempfehlungen als realistischanzusetzen - ausgehend vom Zeipunkt eines ent-sprechenden S SK-Beschlusses?
Welche Konsequenzen wird das BMU aus dem on-Iine unter www.atommuell-lager. de frei verfügbaren,neuen Gutachten ,,Risiken des Betriebs des Kern-kraftwerks Gundremmingen unter besonderer Be-rücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung "ziehen - insbesondere für seine bundesaufsichtlicheStellungnahme zu dem Genehmigungsentwurf derzuständigen Landesbehörde frir die beantragteLeistungserhöhung des Atomkraftwerks Gundrem-mingen -, und insbesondere welche Informationen,Unterlagen etc. wird das BMU aufgrund der imGutachten aufgeworfenen offenen Fragen vombayerischen Staatsministerium für Umwelt undVerbraucherschutz verlan gen?
UJzf.J
o
r.ir!E
E(5E@(fooEO
6ooo6To
-oE
fI
CO
g,oboc
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 24
Deutscher Bundestag - 18. Watrlperiode -2t -
tn0n1B
Drucksache 18/87
UJz(q
oC'J.
riötE
Ec?F.6ooco
t-EOooo€Eo
E
= IcooOliEo0)
E}E
69. AbgeordneterHaraldEbner(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)
70. AbgeordneteAnnalenaBaerhock(BÜINDNrS e0/DIE GRÜNEN)
71. AbgeordneteAnnalenaBaerbockGÜ)-rDNrS 90/DIE GRüNEN)
72. AbgeordneterGustavHerzog(sPD)
Ist es richtig, dass der Bundesminister für LlmweltNaturschutz und Reaktorsicherheit dem Fraktiorr]vorsitzenden der CDU in Baden-Württemberg - ent-gegen den Ausfiihrungen des Bundesamtes fürNaturschutz - zugesagt hat, das nach § 24 des Bun-desnahrrschutzgesetzes erforderliche Benehmen mitdem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit (BMU) werde bei dem zu-lninftigen Nationalpark Schwarzwald bezüglichder erforderlichen Flächenausdehnung auch beiNichteinhaltung der einschlägigen und von derLänderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA)beschlossenen Europarc-Kriterien, rvie sie bei derVorschlagsvariante der CDIJ Baden-Württembergvorläge, erteilt, und wie begründet das BMU in die-sem trall die Abweichung von den konkreten Vorga-ben der Weltnaturschutzunion (IUCN) und desSchutzgebietsdachverbandes EUROPARC als auchvon den 2008 verabschiedeten bundesweit giiltigenQualitätsnornen und -standards für Nationalparkein Deutschtand wonach für diese eine MindestgrOßevon 10 000 ha empfotrlen bzw. festgelegt ist?
Für welche neuen klimapolitischen Impulse und am-bitionierteren Reduktionsziele jenseits des Back-loadings wird sich die Bundesregierung, auch ange-sichts des auf der COP 19 durch verschiedene Ent-wicklungsländer und des deutschen Bundesministersfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit for-mulierten Apells für mehr Ambitionen im Klima,schutz, in Vorbereitung des Eu-Fnihjahrsgipfelsund mit Blick auf den sogenannten Ban-Ki-Moon-Gipfel im September 2014, einsetzen?
V/ird die Bundesregierung, den in dsn deutschenKoalitionsverhandlungen avisierten Ausbaukorridorfür erneuerbare Energien korrigieren und sich frirdeutlich höhere Ausbauziele bei den erneuerbarenEnergien einsetzen angesichts dessen, dass die Welt-klimakonferenz in Warschau gezeigt hat, dass er-neuerbare Energien vor Ort inzwischen eine echteAlternative sind vou denen eine Reihe positive wirt-schaftliche Impulse ausgehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Brom-acilbelastungen in der Trinkwasserversorgung, dienach meinen Informationen in selbstständigen Be-weisverfahren auf j ahrelange Unkrautbekämpfungs-maßnahmen durch die Deutsche Bundesbahn zu-nickgefährt werden konnten, vor dem Hintergrunddes für die Wasserversorger entstandenen Aufwands
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 25
Drucksache 18/87
üü0019
Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
Geschäfts bereich des Bu ndesministe riu ms für Bild u ngund Forschung
zur Wasserreinigung in Millionenhöhen, und wer istnach Ansicht der Bundesregierung für die Regulie-rung der entstandenen Schäden zusfändig, das Bun-deseisenbahnvermögen, die Deutsche Bahn AG alsRechtsnachfolger der Deutschen Bundesbahn oderDritte?
Kann die Bundesregierung die Berichterstatflrngu. a. der ,,Süddeutschen Zeirung" vom 25. Novem-ber 2013 besfätigen, wonach in den Jahren 2000 bis2013 mindestens 22 deutsche Hochschulen For-schungsaufträge des US-Verteidigungsministeriumsausgeftihrt haben bzw. noch ausführen, und erläu-tern, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten Bundund Länder haben, um derartige Rüstungsforschungan öffentlichen Hochschulen auszuschließen?
73. AbgeordneteKathrinVogler(DrE LTNKE.)
tIJz(f,
oc'{
'd(\,IEo
etr6ooo@
i\coooo@
-c
Ef.oloE)$oo
-o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 26
ililnn?1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Veriagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21 ) 97 66 83 40, Fax (02 21 ) 97 66 83 44, www,betrifft-geseEe.de
tssN 0722{333
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 28
22
1,,
Dokument 201410074296
Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 09:38An: RegOeSll3
Betreff: WG: Kleine Anfrage 18_136Anlagen: Kleine Anfrage 18_136.pdf
----U rsprü n gliche N achricht----Von: Beier, SabineGesendet: Donnerstag, 5. Dezember 2013 15:56An: Schulte, GunnarCc: OESIl3_; Breitkreutz, Katharina; Selen, SinanBetreff: WG: Kleine Anfrage 18_L36
---U rsprüngliche N ach richt---Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 5. Dezember 2013 15:54An: OES|l3_; Ml4_Betreff: Kleine Anfrage 18_136
Die beigefügte Kleine Anfrage wurde vom Bundeskanzleramt dem BKAmt zur federführendenBea rbeitung zugewiesen.Um Wahrnehmung der Beteiligung gegenüber dem federführenden Ressort wird gebeten. BeiZulieferung durch BMI sollte das federführende Ressort in jedem Fall gebeten werden, die EndfassunBder Antwort vor Versendung Ihrem Referat nochmals vorzulegen. Sofern die Einlegung einesLeitungsvorbehalts er{olgen soll, bitte ich um Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des InnernLeitungsstabKa binett- und Parlamenta ngel egen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81.-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; [email protected]
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 29
05/12 201t 15:46 Ftl'lt 38403
FrauErrndeskanr-lerinDr. Augola Merkel
per Fax: 641 00? 4gF
PD 1/0ü1 + I'IEIßHER [üli1 ld 001/00723
#trN Deutscher Bundestag-/fffu\F llrrr }'riiisiclurtt.
EingungBundeskunzlerumt05.12.2013
t tssrlin, 05.19.9,013 Kleine AnfrageGeschnftszErichen: PD 1 I 27 1
Eerug: fn/fil0Änlaserl: -E- C,emfrfi $ 104 Abs. 2 der Geschäfuordnttng des Detttschen
pror. rJr- Norrrcrr r.arnrncfi, M.IB Bundestages überseude ich die ohen bezeichnete Kleine
Flerz dcr Eepublik 1 Arrfu'age ntit der: Ilitl;tl, sie innerhdlb von 14 Tagen zn
11011 Berlin bearrfworten.Telefon: +49 30 ZilT-728ü1Fsx: +{.8 30 Z27-70945 BKAmtpracsidcnt@bundestsg,de (BMl)
gez. Prof. Ilr, Norbe:rl T,irtnurerl.
'i: -\ {)Beglntrbigt:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 30
05/12 2ü13 15:48 F.4H 38403
Deutscher Bundestag'18- Wahlperiode
P0 1/001
EingangBundeskanzlerumt05.72.2013
+ t,lEIßHEB COI'I rd 0ü2/00?24
Drucksache 1 8l fiü'
l',t\ ll trtlrr.a
ät ltn naY:'li'|ts
ttt.tfi Ftl r r tv li +
(Ir t,KIeine Anfrageder Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan l{orte, ChristineEuchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, lnge Höger,Andrej Hunko, Nierna Movassat, Dr, Petru Sitte, FrankTernpel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Wer-ner, JErn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Verdacht der Verwendung von Informationen aus Asyl-verfahren für,,targeted killings"
ln ihrer Reihe .,Gehcimer Kricg. Wic vorr l)cuLqchland aus der Krieg
Bugcn den Tcrror gcstcuerl wird" burichtctcn dic Süddcursche Zcitungund der T*Iorddetrtsohe Rundfunk am 20. Novembcr 2013 üher die Tä-tigheit der,"Hauptstcllc f*ur Bcltagungswüscrt" (HBW). Die t{BW i.+t imBundeskanalerarnt angesiedelt und rlerr Hrrndesnachrichtenrliensl zLrr,u-
ordnen, wie der Sprecher des Bundes[pnfif*iuisreriumsfJens Teschkcfa,m !2, t'lovenrber 2ü.I3 in der Regicrungsprcsliehon[prenlt hustütigtu-Sie unterhält neben ihrer Hauptstelle in Berlin Nebenstellerr rrach all-genre iner Kenntnis unter anderem inr Crenzdurchgangslagur li-ricdland,f)oil und an wciteren Orten werden beispielswelse aus §yrien ankom-mcnds Asylsuchende und F!üchtlinge beftagt (Antwort-der Eutrdesre-gierung auFeinu Kleine Anlruge der Fraktinn nm I-INfF atIIfilcksa-ohe 18123, Frage 24). Demnaeh werden monatlich etwa l{ syrisoheFliichtlinge,,konlaktiur-t", in wulch+m Aurinraß cri dahci itu Llc[ragung'cnkommt. gibt clie BundesregiErung nicht an. Wie sich aus ciner Reihevon Kleinen Anfragcn (Bundcstagsdrur:k-sachon 121996, lZ133?;6,1{112125 und l7ll 1597) ergitrt, nrheitet die HBW seitl196fl mit runüchsr3ü0. urittlerweile 52 Mitarbeilerinnen und Miurbeitcrrt, Ziel ist, vonAsy lbewr:rbern und Asy I lrc*erhcri nrrcn. $päta uss ied lcrinnr:n u nd Spät-
aussiedlern und Flüchtlingen Wissen abansehöpfen, das sich ni+hl deröflantJiohen Beriohtemta.ftung übel ihrc Flerkunilslilrrder und "urtc cnt-nehmen litsst. T*Jach Angehm dcr Säddeutsshcn Zeitung erhalten Asyl-guehendc aus Afghanistatt, Somalia, lrak und Syrien zunächst einenHrieli irr denr die HBW darunr bit.rct, sich nn dcr Samlnlung rclevattterInformationefi zu betciligen. Beigelegt ist ein Fragebogen. Daran kön-ncn sich Belragurrgen durch diu Mitarbr;itcr d+r FIBW anschlioßen, Das
abgefragte Wissen rEicht von allgemeinen Eirtschäta:ngen üher dieStinrnrung in der BevüIkerung, dic F unktiunswciso prrlitisoher und tnili-ttirischcr Strr.r}'1uren bis hin zu konkreten Angaben Eu einzelnen Pcrto-nen (Gewohr@[ten, übliche Auferrhaltsorte ctc,]. Die HBW sei dabei
Tcil cincr scit[ t95fi hcstclrcndcn Zu.cammünrrbcil^ rnit amcrik;rnischcnund hntischen Geheimdicrrsteni Mitarbeiter dieser Dienste würden auch
ftqP ur-o
-L1
]E,
Ihrnallr ,
t-I l9rru, Crr-ir5lo *{
fl unn
f de* pr
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 31
05/12 2013 15:48 FAH 38403 P0 1/001
ohne lJeteiligung der HBW Eelragungen von Asylsuchenden durchfllh-ren,Angaben der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu einr,elnen Fcr+§§)rlcn in ihrcm Hcrkunfi.sland sind von hohcr Brisanz. Dic Süddnrtschdberichtet über den Fall cines Sornaliers, der im Ralmen der Befragungdurch die HBW sogär aulgelixdert worden sei, die Mobilli.rnLnummcrcinas Funktionärs cler Shal:bab-Milizerr in seincm }lerkunfrsort anzuge-ben" Es ist klar, dass solche Datcrr von US-arnerikanischen Stellen daaubr:nutzt wcrdcn können, sogenanntu fgceicltc TrStungcilf (..turgeted
ki)lirrgs") durchzuftihren. Diese mit Kampf'drohnen durchgeführtenAttcnletc sind nsch Ansicht der Fragustr:lL:rin uin klzu'cr Versioß gcgsnclas VÖlkencchq gerade ra/Enn siglgie in Somalia und im .Iemerfußer-ha I b gincs crkläfien l(riegszu standes durch gcfiihrt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
L tlbc. wie vlele Mitarheiter verfilgt rtic FTB\rr derzeit. und an wel-chen der Dienststellen sind diese angcsiedelt?
Hann die Bundesregierung die Zahl von seohs Außenste llEn bestäti-gurr ?
S irtd diese Außenstellen dr.rrch ünuprcchcnde I-l inweissch i lder (Ti.ir-sclrilder. Flaketten etc,) als Außenstellen fu]r I-IBW zu crkennen.und wenn nicht, was i,qt der Grund riir die-f.r+"*hleier+,+fl der tat-sächlichcrr Nutzung dcr Liegcnschal-tcn/lttlurirc durch die deW'I
Bejjncl{.}n siclr die Außcnstellun jeweils in rüum,lichcm Zusamrncn-hang mit Arrßenstellen dcs Bundesemtes flir Migration und Flücht-linsl?JKann die Bundesregierung bestätigen, dass in erster Linie Asylbc-wurbcrirrncn und Asylbcwcrbcr aus Syriun. Al'ghanistau und §oma-Iia zum Kreis der irrtcrcssierenden Personen für die FIBW zählen?
+ tlEIßt''lER E0l,i rd 003 /007
t
3.
+l [lnt«r^r^r4{-Lr" J-
4.
5.
a)
h)
Welche Erkenntnis,+a rrhrtf-ft siclr die Bundesregierung vrrrr derBefragurtg der syrischeu Asylbewerberinrt+n und Asylbewerbersowis l lüohtlingp, wclche Sichcrheituinter$sscrr dcr Bundesre-publik sind himlnmittelbar berühflgnd r,,.elches Aufkomrnenverucichnctc die l'lBW durch Befi'agungcn im .lahr 2012 undzCI13F+[itte rrach inhaltlichen Bercichen aufgliedem. anälog zuBundLsthgdrucksashü I 2/3326, I?rage 7[*Wr,'lohc lirkenntnisse erhoffl sieh die Bundcsregienrng von derBefragung der afghauischen Asythewerberiltnen r.:nd Asylhe-
L,
wurbcnr sowie Flüchtlirrgcn, lr,dlcltc Sichcrhsitsirrtcressen dsrBundesrepublik sind hier unmittelbar herühqfurd rvelches Auf-komrncn verz,eichnete die HBW durch Befragungen inr Jah'2012 uncl 201tft{iuc auFglledern *i"ffiL
ci Ist geplaut die Befragung von aflgha:rischen Asylbqwerberinncrrrrnrt Äsylbcwerherq,**i" F'ltichilirrgcn auch trfr*rflO 1 4 hinausforEusetzen, nndJwelches Erkenntnisinteresse lerfolE dirI-lBW dann rrr:eh nach dcnr tcilwciscrr Abrug dcr Llundeswr;hr?
d) Welche Erkenntnissc erhofft sich die Bunclesregicrung von derBel'ragung der somalisEhen Äsylbr:wcrhcrinnen und Asylbe-werlrei sowic Fltichtlingil*elehe Sicherlrcitsinteressen im
lf f,u
L)?
ta in frr,p 4+^Vf *nor ild.
Eirlr
Je As*'rg
T-+
'L)
25
I a tn*,Fit)
[J*
A Lrlr(rrt
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 32
ü5/12 2013 15:4E FAH 38403 PU l /001
Austand sind hier unmitirlbar berUh{üurd welches Anfltonrmenvorzcichnclic dic FTBW durch Befragungen im Jalrr 2012 undzol3t/difte aufgliedern wie hh*l !
c) Wclchc Erkcnnuriss* crholft ,cich dic lluntlcsrcgicrung vr:n der
Bel'ragung der irakischen Asylbewerberinfiefl und Arylhewer-b+r sowie Flllchtlingf,-, welctrc SiEhL:rheit§interessen der Bun-desrepulrlik sinrl hict' unmitLelhar bertrhrtllnd we]ahes Auf-kornmen verzcichnete die HBw durch f,cfragungen im Jahr
10.t2 und l,ltr3fi{tittc aulglicdern wie h*lIlei welchen Cruppun v(ln A.+ylbcwcrberinnrllt und A"rylhcwcrhcrnsowic Flüchtlingen konrmen Fragebägcn rum Einsatz,-wie erhalten
dic Asylttewerbu'und !-iüchttinfc diisen Fragebogenf und was ist7.*eck-dieser Frngcbögcn? " -J*
In wiu wcit. trilTt cs zu, rlttss Asylbcwcrl:sr und Fltichtlingc durch
die HEW mit dcr Bitte unr einen füsprächsterrnin angeschriebenwerden. wobei .ciclr die Angeschricbrrncn tc|efonisch zurückmelden.collen- wsnn sie kein Inlerrls,cc an einem bereits fe*gelegten Terminflur ein ,,verträuliches üespräch" mit Vertretern der FIBW haben?
lnwierrelt treffen Darsüellungen in der Presseberichterstattung an,
nach denen Miurrbcirur dcr llBW Euch ,,vcrdeckf', also hcir.piels-weise als Pralctikanten, an Asylanhürungen teilnehmen und sich
selbst nrit Fragen an dgr Anhürung beteiligen, und wefin je, aufwe lch(ir Rochtsgrund lnge?
Irrwicwcit trr:ffi:n Dnrstcllungcrr zu. nach dcncn Mitarbeiter dEr
HBW oder dcr Trlachrichtendienste des Eundes sich unter weiterEn
L*§rlnderr (M itnrbe iter von M un schcn rccltrsorgsn i s ationen, M i rr i sto-
riale) rnit Asylhcwcrherinnen und Asylbewerhern in Kontakt Ee-selzt und sic betiagt haben'l
l0- ln welchem Umfarrg hahen },Jachrichtendiensre drls Bundet oder diel'lBW ZugrilT aul'Datun r,on Porsoncn inr AsylvcrFahrcn odor aufdie Aulzeielr nun gen von Asylanlrörun genl-Lan- inwieureit werden
diusc Nschrichtendlensten o.t*r Jc, HB"uffit h rlas nffidnaara#r1\4ipffi+ttdl+tJ+n*i} zur Verl-uEUng gestellt, und auf welcher
Rechrs grun dl age,stehen sö lc he Zu griffs - h2,- Ü bennittlun gs befug-
nisss gr:ncrr:ll odr:r im Einzellhll?
II. wic wcrdcn dic Dater der BelragLcn in d+r weiteren Vernrheirungder Befraggn gsergebni s s e goschiltrl?
1?. Wcrrlen llaten von BelragLcn an nuslä,ndische Stellen weitcrgcge-ben, und welche Krlrrtrolle hat die FtBW äber die weitere Verarbei-[ung diurcr Datcrt'?
I3. Welche Löscli- und Spcichr:rl'risten gelten in der Tütigkcit dcr FIBW
a) fllr die Daten von erfrsstcn iutcresgicrenden Personen,
b) fiir dic Dat'cn ton Personcn, die kontaltl.icrt wurdsn-c) ftir die Daten von Personen, die sich an einem Gespräch baw.
cincr Befragung hcn:it gclundcn hnbcn,d) für die Daten von Porsoncn, die sich einer Befragung auch tat-
sächJich untcrz,ogen heben,
+ t,lEIBHEB IEl,l ld 004/00726
t,l-gu-
Vt {u
H in toge +")T6.
1
a
h Ärrp
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 33
05/ 12 2013 '15 : 4E FAH 38403 P[ 1/00'l + i,lEIEHER [üll rd 0ü5/00727
e) ftlr dic Daterr von Persouen, die einen F-ragcbogcn äusgeltllltha ben I.-e
0 flir die Ergebnisse der Befragungen?
14. !/ann wurde die Tätigkeit der F{E'ü/ nrletzt durch den Bunrlesbe-aufiragren lIIr den Datenschutz und dic Inlorms.tionslteiJreit (BIDI)kontrollicn, wclche Beanstandurgen gah eu ggf,lund welclre Emp-filhlungen hat der Bfllt ausgesprochsn? -b
15. Sieht die Bundesregierung in § I Ä-bs. -l Satz I S*e+*r"d *in.uu.+rcichcnrl;- Rochtsgrun,llug* tüi-Ailflhr:mr itilu4E vün baftn
H *ro fr*6rs utrurtr- dh"**l*o h,rcuiri#{fr, *
1r'{ AHFf aa& fu{,la:sL*. ds'r
Tvrrg-S+e ll€r.\l
fucurn )+
-f.J* JUd
rt
durch dasbzw. den BNI-D oder das llundeskanzh:ramt al,s llbergeordnetgStel-lc. inshesondele vor dcrn Hintcrgrund. dass die Beltugnisnorrn'Jkcinc
genfan die HBWdi,er.r,# fgttlD 6)
an lasslose Generalermächiigung fiir eine pauschale Dat+rr{iherrnitt-Iurtg zur Erkenntnisgcwinnung durch dcn END darstellt. sondcmvoraussetzt, das zumindest tat$chlichc Anhaltspunkte (Gefahrver-dacht) ftir die Erl'orrlcrlichhcit der [Jbennittlung zurn Schulz nh-schließcn d grcragelter Gefahrenbereiche (Kriegsvorbcrcihrng, terro-risrische Eedrohung, schwere grenzüberschreitendq='tfuiminalitätetc." gem' 5§ 5.1!"bs- I Satz I C-10-6esetz) vorliegtnt-(üittc crlilu-tern! wenn ncrn, fr^"Tffi sonstigen Rechtsgrundlagin i.#.n in Be-tracht bzw. sicht dis Bundcsn:giurungfi
16. §ichtdie Bundesrcgienurg in g B Ab_s. 3 Satz I BNDO eirre ausrer-chende Hec;lrtsgrunotog*- rrir- ffiüchen cter ITBW sn dasBÄMF in Bezug auf Augaben von Asylsuchenden im Rahmen desÄsylvertahren-q (wortn tsi11, wclchc sonstigcn Recht-sgrundlagertkärnen in Betracltr hzrry. sieht die Bundesregienrng), untl werrrr j+inwiewcit ist das llAMIj dazu vcrpflichtet bzw. inwicwuit licgt c.r inseinem Ermessen. arrf solche Ersuchcn in welcher Weise zu antwor-ten (bitte aus.tiihren)?
17. Inwiewcit berücksichtigf die Bunderegierurtg bei der Beantr'vortungdcr l:cidrln vorlterigon lrragcn. dass nrch Artikül l5 A_bq, 2 urrd 48der EU-A sylvcrfah re ns ri chtl i n e 20 1 3 /3 ?iEU eine .u e*äfuilEf,'c Asyl -anhürung und vertrauliche Behandlung dcr irn Asylverf;ahren ge-wonnenEn InFOrmRtit:ncn gewtiltrleistet werden mlissen hzw. ds.cs esbei diesen Inlormationerl unr ein Grundrecht (auf Asyl) geht, beidsm die lJr]troFfi:ncfl zrrr Darlcgung särntlicher rclevanter lJmstilndcverpflichtet sind (und sie irn Ccgcnzug eine vgrtrauliche Behancl-lung dieser Angaben erwärtün lcttrrncn ,r',us*.nlfbedilrftc es nrithinnicht zumindest einer spezialgesetzlichen Ermechtigungsgrundlagebztv. Regelung im Asylverfahrensgcsctz br.w. entsprechender In-lormstionen uncl Belehrungen dcr Asylsucherrdcn (hifle zu .iedemein zel nen U nterpunkt erläutern)?
I8. \Mird das Aulkommcfl aus den Befragungen ganz oder teilu,eise an
andere'deutsshc Stcllcrr (bitre auflistenJ oder ausllindischc §tellendurch dic T-IBW u,eitergeleitet?
19, Welchen sub.qtantiellurt Bcilrng lcistcr clas Aufliomfier aur+ denEefragungen vofl Asylhewerbern und F1üchtlingen Fur dic I"ageein-suhiiteungcrr irr dun l-lurltunltsländern. in$hcsondcrc ilr Bczng aufdie EinsaEgphiete der Bundcswehr bnll. der Bundespolieei?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 34
05/12 2013 15:41 FAH 36403 PD 1/0ü1
20. I'reübfl die Darsttllungen in dcr PrcsscbcrichtcrstafiunB ru, dassMitarheitcr ticrnder Dienste nn derr Befragungen der I{BW bnu. snAsylanhörungen (bitte differenzieren) teilgerromrnen oder eigenel3clragungcn ohnu llctui I igung douhirihor Stcllr:n vorgcnümmcrr ha-benT q,l*nn ja, welehe Rechtsgrundlage wird hierfi,ir regelmäßighr:rangczogen?
31. Trcfferr die Darsrellungen in dcr Pressebericht*rsrEltrung eu, dass inden 70er Jahrerr Äsylbewcrl'rer in derr AutjrahmestellEn drei Zinrnrerdurchlaufen mussten, in denen ein Verketer derFIEWgnd ,J,iaisonOfflcers-' frernder Dienste Befiagungen durchflihrten,
frvenn ja, um
welchc Diengte hrndBlte e,c sich?
22. Weluhc Planr-rngcn cxisticücn hislang in dcr Bundesrcgienrng. nr-mindest jene Vorgänp in Zusamrnenhang mit der nechrichterr-dicnstlichcn Bu[ragung von Asylhuvcrbcrn ur'rd Flüchl.lingr]n zudeklassifizirlren. die in den zeitlicher und irrhqltlichcn 7-,usammen-hang dos ,,Kalten Krieg§" fallcn, uud wenn keine Dektassiflzierungdieser Vorgänge geplant war oder ist. wänrm nieht?
33. Auf welEher RechLrgrundlage kann die HIIW Dnien und Erkcnnt.nisse aus Befragungen an fremde Dienste weitctgcben?
24. Existieren schriftliche vereinbanrngen dEr HEw nder findsrsrDienststellen des .Buudes, dic eine regelmäßigc rrdcr irrsritutionali-sicrtc Zusammcnarheit mit ficmden Dicnsten in Zusamnrenhang mitder nachriclrtendienstlichen "Befragung von Asylbewerbern mdF'lüchtlingcn vorsclrcn, urrd wf,s gcrlarl ist RcgclunEsEegenstanddieser Vcrcinbarungen?
15. Gibt es darüher hinausgehcncl Vcrcinbarungerr, die die tür'eitergabe
des Aultornrflüns aus d6n Bef'ragungen der I{EW ur liemde Diens-te regeln?
26. EnthaJtcn dicsr: Vr:rr:inharurrsün ltcgclungcn zur Zwcckhindung dcrweitergegebenen Daten, insbesondere um zu verhindern, da*ss siefitr extralegale'['(itungen, Errtliihrungrlrt oder a$dere Eingriffe in diekürpcrliche lJnversehrtheit genuffi werden. uncl .a,enn je, wclchc IundwiewirddieEinhaltungdieserZwecltbindurrgkontroIlicr1?
27, F]ießen Erkenntnl§se aus den scirriltlichen oder mündlichen Befra-gungün durch die I-lBW in die Arbeit des Genreinsamcn Tenoris-ntueabwehrzentrurns (GTAZ) ein, in welchcr Form'lund in welchenForEn oder Arbeiisgruppen des fiTAE? F
28. Welshe anderen Formen der Zusammenarbeit oder der Weitergabevott Aullromm{in aus Br.:[ragungstr (auch in bcrcits bcarbuitctcr odergewerteter Form) en andere Behörden des Bundes und der Lärrdsrexistieren bei der t{BW/denr .BNIJ'l
29. Werden Beüagungen vtrn Asylbewerbern und Flilchtlingen t*d|rclurch das Bunclesamt lür Verltassungsr+uhutz vorgcnommcn. ctwabei Personen, die sich in Ileutschland exilpolitisch betätigt habenund bei dencn Anl:allspunklu firr r;xrnimistische Eestrebungcn be-stchcn. und welche Phänomenbeleiche oder exilpolitischen Orgsni-satirtnen steheu dabei besonders im F'okus?
+ lrlEIßHER t0l,l @ oos/oor28
P*,+.
I
M*
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 35
05/12 2ü13 15:4T F,4X 38403 Pt] 1/001
10. üehöfl es d'+bci auch zur Arheitsweisa des Bundesamtes fiir verfas-.rnngsschutzes, die EetroFflenen im R$hfiüfl ihrcs Asylvcrl'l+ltrens
aufzusuchen, ohne SiCh dahei eirrdeutig zu erkenüen zu geben und
so jcdcn{alls dsn Eindruck uuzula-t-tcu, l+ic handcltun im Auftrng!*teigentlich zuständigen B
+ lrlEIßHER C0lrl H 007 /00?29
31. In wclchern Urnfang sind der Bundesregiergrgg Anerkennungffi als
Flüshtlhg ($60 4bL,l,.-|,utbnthnltsgese() bekannL (tlurch das
BÄMF trnv. durähvtiErichtc. bittc diffurcrrsicrcn), dic aul'urnFas-
seuden Auskänften in den Beftagungcn der HEW und gerade nichtaul'dcr Gplhhr uincr Vurl'trlgung irrr ['l+rkr-rnftslaud lußLun (vgl. bei-
spielsweise das Urteil des VG Münchefi vortt ??,219[,E,*{2. M I6K 07.50t17), und in wie vielcn Fflllcn wurdefa'äErliennungen aus-
gcsproclrcn- dle suf .siclr aus den Beftrgungen der HBW hew. ent-sprechenderr Angaben dEr Asylsuchenden ergebenden Gc{ährdun-gcn bilrico.nffiittc l-rJr dcn Zcitraum at{2002 nach .lahren flng$-
benl tr 6I-
14 4flf=
/t"t*'
I d.a,, A
t.lffs
Berlin, den 03- Dezember 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
{-t ta
h ctuu* J-ü$.-
L )'T
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 36
05/12 2013 15:48 FAX 38403 p0 1/001 + t(EIßt{EB Coli t4001/oo?30
Dokument 2014/0074297
m p,:,*,|;f,*"r Bundestas
FrauBrrndeskanz.le-rinDr. Angele Mcrkel
per Fax: 64 0tll 4gF
EingangBandeskanzlerümt05.7 2.2013
Geschriftszsrichcn: PII I /271Eerug: fg/fir6Anlaäen: -E- C,e.mäE § 1tl4 Ah§. 2 der Geschäftsordnuug cles Deutschen
Frof. Dr_ Nortrerr r,ernmn Bundestages überseude ich die oben bezeichnete Kleineplarz dcr Republik 1
rt' MdB Arrh'age ltrit der llitte, sie innerhalb uon 14 Tagen zu
11011 Berlin beAUnvOrten.Telefon: +49 S0 ZZT-Ttgii,Fax: +4.8 X0 2Z7-20948 BKAmtpraosidcnt@bundesEg,de (BMl)
goz. Prof, IJr. Norborl Lirrn.urerl.
'4 ÄÜBeglntrhigt:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 37
ü5/ 12 20'lE 15 : 4E F AH 38403 PD 1/001
EingangBundeskunzleramt05.72.2013
+ I.IEIßHER COI,{ ld 0o2l0o7
Druckeacrre 1 B/ ,'ßü
31
Deutscher Bundestag1E- Wahlperiode
l1n tl t4lYrrs
ät ,!ä naY: ' al' .l-
Kleine Anfrage
t/t qP uou Ihno6lr,
-L1
lE,l*Buufu{r5lrtl
lJ zenn
ldor* pr
ttt -tÄ dr r . {Y flu
tF,7,der Abgeordneten UIla Jelpke, Jan Korte, GhristineBuchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Hoger,Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr, Petra Sitte, FrankTempelo Kathrin Vogter, Halina Wawzyniak, I{atrin Wer-ner, Jörn Wunderlich und der Fraktion trlE LIHKE-
Verdacht der Verwendung vonverfah ren fü r,,targeted killings"
Informationen aus Asyl-
ln ihrer Reihe ,,Gehcimer Kricg. Wic vorr lJcuLqchland aus der KriegEugün dcn Tr:rrr:r gustcuerl wird" br:richtctcn dic Stiddcutschc Zcitungund der T*lorrlderrtsche Rundfunk am 20. Novembcr 2013 üher die Tä-tigh+it der,.Hauptstcllc Fur B+1'ragung$wescrr" (HBW). Die t{BW ist imBtrndeskanz'leramt ange,siedelt trnrl deln Ilrrndesnachrichtencliensl r.r.rru-
ordnen, wie der Spreiher des BundeslprditninisteriumsfJens Teschk{am 32. Novenrber 20.I3 in der Regiurungsprcssekonlbrertr- hustätigtr:"Sie unterhält neben ihrer Hauptstelle in Berlin Nebenstellen narh all-genre iner Kenntnis unter andsrem im ürEnzdurchgaugslagur tlricdland.f)trrt und on wciteren Orten werden heispielsrueise ans Syrien ankom-mcnde Asylsuchende und FIüclrtlinge befragt (Antwort_der Bundesre-gierung i{uiein,r Kleine Anlruge der Frukri.rn nn, LINI{F nlll$ilcksa-che 1&123, Frage ?4), Demnach werden monatllch erwa lQ syrischeFlilchtlinge,,kontaktisrl". in wclchcm Au$maß cs dahui zu Llcfragungcnkommt. gibt die Bundesregierung nicht an. Wie sich aus cirrcr Rclhevon Kleinen Anfragcn (Bundcstagsdrur:k.sachen l2$)q6, l213326,1{t121.25 uncl I 7/1 1597) ergitrt, nrheitet die HBW seitl1960 mit zunächst3CI0, mittlerweite 52 Mitarbeirerinnen und Mirarb+itcm. Ziel isr, vonAsylhewr:rhern r.rrrd AsylLrcwsrhcrintlcn. §pätaussiedlerinnun und Spät-aussiedlern und F1üchtlingen Wissen abnrschöpfen, da$ sich nichr deröftcntliohen Berichtemtattung über ilrre Flerkuuflslilndsr unc'l -urtc Lrnt-
nehmen llisst. Nash Arrgabcn dcr §tiddeutschcn Zeitung erhalten Asyl-su+hendg aus Afghani$ton, Son:s.lia, lrak r,rnd Sylien zunlichst' einenRrief, in denr die FIBW darunt bit.lct, sich sn dcr Ssmrnlutrg rclevarrterInformationen zu bctciligen. Beigalegt ist ei:r Fragebogen, Daran kön-nün sich Bclragurrgen durch diu Mittrlrr:itcr dcr FIBW anschlicßcn. Dnsabgefragte Wissen reicht von allgerneinen Einschäta:ngen üher dieStinrmung in der Bevöl[terung, dic Funktionswrliso prrliti.roher und rnili-tlirischcr Strulturen bis hin zu konkreten Angaben zu eirtzelrrerr P*s.,-rren (Gewohnheiten, übliche Aufenrhaltsortf ctc.). Die HBW sei fubeiTcil cinsr scit[ I 9.5fi hcstclrcndcn .Zusammotrtrbcil. mit amerlk.qnischenund hntisclren Geheimdicnsten; Mitarbeiter dieser Dienste würclen auch
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 38
05112 2013 15:48 FAH 38409 P0 1/001
ohne [Seteiligung der HtsW Eetragungen von Äsylsuchenden durchflIh-rEn.Angehen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zru eineelnen Pce-sorlcrl in ihrem Hcrhunfuland sind von lrr:her Brisnnz. Dic Süddcutschdberichtet über den Fall cincs Somaliers. der im Raftmen der Befragungdurch die HBW sogar aulgeftrrdert worden seio die Mobill'unltnummcrcincs Funktionärs der Shabbab-Mili;c:r irr ssinam Herkunftqofi anzuge-ben. Es ist klar, dass solche Datcrr von U§-amerikanischen Stellen dazubcnutrt wcrdcn könrren. sngenannte J#uzicltc Tr.ttung*tf- 1-.targetedkillings") durchzufülrren. Diese mit Kampfilrohnen dtrrchgeführtrnAur:ntetc sincl nach Ansicht dcr Fragr:stcllcrin cin klarcr Verstoß Ecgcnc{as V$lkerrcohq gerade wenn siglyie in Somalia und im .Iemer}bußer-ha I b ui nc s crkl ätterr l(ri egszu standes d urchgct-ü hrt we rden.
Wir fragen die BundesregiErung:
L tlbcr wie viele Mitarheiter verfirgt dic FIBW derr-eit. und an wel-chen der Dienststellen sind diese angcsiedelt?
Kann die Bundesregierung die Zahl von sechs Außenstellen bestliti-gcn'l
S ind diese Au$enstellen durch enuprcchonde l-l inweisschi lder (Tilr-schilder. Plak+tten etc,) als Außenstellen d_er IIBW äu crkennen.und wenn nicht, was i,st der Grund fiir aie-]+r++l*eier++rf der tat-säclrlichcrr T*Jutaung dcr Liugcnschallcnfltllumc durch die I'lBW?
Belindqn sir:h die Außcnstellen jewcils in rüumlichcrn Zusammcn-hang mit Außenslellan dcs Bundesamtes fiir Migration und Flücht-lins{?J
Kann die Bundesregienrng bestätigen, d.ass in erster Linie Asylbe-wr.:rb.:rinncn uttd Asylbcwcrbcr aus Syrir:n, Al'ghanistart uncl Soma-Iia zum Kreis der intcrcssierenden Personen ftir die IIBW zählen?
* ltlEIßHEE 801,'| ld 003/007
7.
J.
4,
5.
('l
a)
h)
c)
d)
Welclre Erkenntnisse arhof"ft siclr die Bundesregierung vnn dcrBefragurrg der syrischen Asylbewerberinn+n und AsyIhewerbersowis I.'lüchtlingp, wclche S iclrcrheitsinterr;s$cn dcr B undesre-publik sind hicrlrrrnittelbar berähg{gnd welchcs Autkommenverzeichnctc die l'lBW durch BeliagLrngcn im .lahr 2012 und2013}-ftitte nacJr inhaltlichen Bercichen aufgliedern. analog zuBund'esthgdrucksache I 2/3326, I?rage 7fWr,-lchc Erkenntnis.se erlroflt sich dic Bunclcsregierung vnn cler
Befragung der afghanischen Asylhewerberirtnen und Asylbe-wurbcrn sowie Fliichtlirrgq:n. wülsltc Sichcrllcitsintcressen derBundesrepuhlik sind hier unmittelbar berühqfurd welches Auf-kommcn verzciclrnete dis HBW durch Bofraguneen inr Jahr2012 und 2013ft{iuc auflgliedenr wieblr{rrl- -Ist geplaut, die Befragung von alghanisclren Asylbewerberinncnr.rnd Äsylbcwerherq .rowie Flüchtlingcn auch i1tled2014 hinausfortzusetzen, rmdJwelches Erkenntnisinteresse verfolg dieFlBw dunn rruch näch dcnt tcilwclssn Abr.ug dr:r lSundeswuhr?Welche Erkenntnissc erhofft sich die Bundesrepcrung von derBelragung der somalischen Äsylbuwcrhcrinnett und Asylbe-werher sowic Flüchtlingilwelche SieherlrcitsinteressEn im
V in'+tr,y ia.*.VI *qa i
ilat..
Etrl'
1e tqtir,r#
fr-.}
'Lj
L,
It fuL)?
32
+l [lntg.t^ut{lü-
I e t{sÄHF)
lot
A L)F(*r
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 39
05/12 2013 15:4E FAH 38403 PE 1/001
Ausland sind hier unmiticlbar beruhrdutd welches Aufkonrmenvor:ecichnctc dic HBW durch Befragungen im Jahr ?012 und20l3ffiitt* aufgliedern *ie lrbe+l r
c) Wr:lchc Erkcnntnissc crhtrl'[t .sich dir l]rrndcsrcgicrung von der
B*fragung der irakischur Asylhewerherinfien und Asylhewer-bcr sowie Fllichtling#*, welclrc $ichr:rhcitsinLeressetr der Bun-desrepulrlik sind hict' unmittelhar berühdfnd wclche.c Auf-kommeu vcrzcichnete die FlBw durch Bcfragultgen im Jahr20'12 und ?t]13'fu{ittc nulglicciern wie F*l
llei welchen Cruppun von Asylbcwcrberinnett und Asylhewcrbcrnsowic FIüchtlingeu konrmen Fragehügcfl alm Einsatz._wie erhaltendic Arytbewerber und Fiüctrtlingl dlÄsen Fragebogenlunrl was ist7,weck diqrer Fragchögcn? rF
In wir: wpit trilTt r:s zl-t, rlnss Asylbewcrl:+r und [rlächtlingc durchdie HBW mit dcr Bitte unr einen Gespräehstermin engeschriebenwerden. wobei .cich die Angeschriobüncn tcle'fonisch zurückmeldensollen- wenn sie kein Intere.q.qc an einem bereits festgelegtcn Terminftr ein ,,vertrauliches Gespräch*'mit Verlrefurn der HBW haben?
8. Inu,ierueit treffen Darstellungcn in der Presseberichterstathrng zu,
nach denen Mitarbuit$r dcr I IBW tuth ,,vcrdeckf', also ltcispiels-weise als Praktikanten, an Asylanhörungen teilnehmen und sich.celhst nrit Fragen an der Arrhürung beteiligen, und wefln jq rufwe lchcr Rcchtsgrunrl lnge?
9. lnwir:wcit trcfi-cn Darstcllungcn zrr. nach dcn*n Mi{.rrbciter derHBW oder der }*ls.cftrichtendienste des Bufldes Sich unter r+eitEren
l,r;§rlndcrt (M itnrbeil,e[ voll Munschcnrcchrcorgur isationen. M irr i str:-
riale) mit Asylhcncrherinnen und AsyTbewerhcrn in Kontakt Ee-setzt und sic befragt haben'l
l0- ln welchem Urrrfarrg hahen Nachrichtendiensre des Bundes oder diel'lBW Zugrill nul'Datarr vcrn Fcrsoncn inr AsylvcrFahrcrt odor aufdie AuF.eichnungen von AsylanlriirungeClo" inwieweit *erdendissc Nachrichterrdiensten oder ck:r HßW-durch das Bftdruanrr#rN4itrntitlrrrnd++it{rl+l;l+r+g{ zrr r Verfli Eu n g geste I lt, u n d ruf wel ch erR*+hts grun dl age steJren sü I c h e Zu grif ts - bau- Ü bennittlu ngs befug-nissc gcncrcll odr:r im Einzellall?
ll. wic werdcn dic Daten der Befrilgl,en in dur woiteren Verarbeitungd er B efrsgiln gsergebn i s se gosohiltrt?
12. Wcrden l)aten vorr Belragtcn an nuslä,ndische Stellen weitcrgcge-beno und wslche Kontrolle hat die LIBw über die weitere Vers.rbei-Lung dicscr D:rturr'?
I3, Welche Löscli- und Spcichcrfristen gelten in der Tätigkcir dcr llBW
ä) fllr die Daten von erfassten iutcressierenden Personen,b) ftir dic Datsn vcrfl Personcn, die konLalttir:rt uttrdcn.c) ftir die Daten von Fersonen, dic sish an einem Gespräch baw.
ciner BeFragung hcrcit gclundcn hnhcn,d) ft.ir die Daten von Psrsoncn, die .rich einer Befragung auch tat-
säE hl ich unlcrrngen ltaben,
+ IiEIBHEH E0l,l rd 004/0ü?33
Itl-Pu-
lA [u
H in top +")T6.
h Ärrp
I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 40
05/12 2013 15:46 FAH 38403 PU 1/üü1 + lrlEIßHER C01,1 rd ü05/00734
e) ftJr dic Daten vrrtr Personeu, die einen Fragebugcn ausg*lllllthaberl[-
0 flir die Ergebnisse der Befragurrgen?
14. Wann wurde die Tätigkeit der FIBW zuletzt durch den Bundesbe-
aufrragren filr den Datenschul;z und diu lnflormflionsfreiheit (BIDI)kontrollicn, wclche Beanstandullgen gah es ggf,fund welche Emp-
fbhlungen hat der Eflll uurg.rp.ocher,? *
15. Sieht die Bundesregierung in § I Ahs. I Satz I [++B€eaed eineausrcichendr;- Rcchtsgrun,llng* llii-iilii-hcmritilurlg von batqn
H ** f,,ef+rs rrtrqr
dsu tI*Ur" h,tcnirir.llffr *
1r{ 41.1F
f +rac[ fufias,sqt d]rTvrrg-slelfu.u
Lt rutt )+
t 6f
* jud
t/
bzw. den BNE oder das lSundeskanuh:ramt al.t lthergeoldnetgiStel-lc. insbesonderE vor dsm Hirrtcrgrund. dass die BeFugnisnormJkcinc
genlan die HBWdieer,$f fgillt 6)
durch das
anlasslose Generalermäohtigung fiir eine pauschale Datcntiberrnitt-lung zur Erkrcnntnisgcwinnung durch dcn BND darstcllt, sondcntvoraus.qeüf, das zumindest tatsäch I ichc A nhaltspu n kte (Gefahrver-declrt) filr die Erl'ordsrlir:hkcit der Übermittlung zurn Schutz ah-
schließcn d gcrcgelter Cefahrenl:erei che (Kri egsvorbcrcitung. tero-risrische Eedrohung, schwere grenzüberschreitendqo Kriminalitäitetc.. g1em, § 5}!*.Jjatz 3 C-1O-Ceset*) vorli$gunffiittc.crliiiu-tErn, wsrlfl nern, 6e-lEirä sonstigen Rechugrurrdlagen käriren in Be-trar:ht bzw. sichL dis Bundesrugierungfi
16. Sicht die Bundesregierung in § I 4.b-s. 3 Satz I ßNDfi eitte ausrei-
chende Reuhtsgrunot"g. Frir ffirchen cler T{Bw sn das
BÄMF irr Bezug auf Angaben von Asylsuchenden im Rahmen des
AsylverltahrEns (wurtn troirl, wclchc sonstigcn Rechtrgrundlagertkärnen in Betracltt bau. sieht die Bundesregienmg), und wcnn j+inwiewcit ist das tlAMIi dazu vcrpflichtcl bew. inwi$wsil, lir:gt cs inseinem Ermessen. arrf solche Ersuchcn in welcher Weise zu antwor-ten (bitte ausfiihren)?
17. Inwierucit berücksichtigfi die Bunderegierung bei dcr Beantwoffirngdor bcidtn vorlrerigcn liragcn. dass nach Artikcl I5 Atts-, 2 und 48d er E{J- A syivcrlah rens ri chtl i n e Z0 1 3 I 3?.t EIJ eine n e*äfü#c A syl -
arrhürung urtd vertr*uliche Behandlung dcr irn AsylverFahren ge-wonrensn InForrnRtir:ncn gewriltrleistet werden mtissen hr.w, da.ts es
bui diesen Inlormationen unt ein Grundrecht (auf Asyl) geht beidqm die listrnffilnun zrrr Darlcgung särntlicher re]evanter lJm.rtändcverpflichtet sind (unrl sie im Gcgena:g eine vgrtrauliche Behancl-lung diescr Angaberl srwärtcn kt'lnnen ,r'tu*t*niftedilrfrs es nrithinnicht zum indest einer spezia I gesetzl i chen Errnächtigun gsgrundl age
bzw. Regelung im Asylverfahrcnsgcsctz br.w. entsprechender In-lormstionen urrcl Belehrtrngen der Asylsuchendcn (loitte z-u .iedemeinzel nen U nterpunkt erläutern)?
I E. Wird das Aufkommcfl aus den Befragrngen gEnE oder teilwe ise s.n
andere'deutschc Stcllcn (bitre auflistenJ oder ausllindischc Stelltndurch dic T-IBW u,eitergeleitet?
19, Welclten suhstanticllurt Ecitrng lcistct clas Aufkomrnert aus den
Eefragungen vorl Asylhewerbern und Flüchtlingen Fur dic l"ageein-sulrütaungcrr irr dun l-lcrkunl'1sländern. in,,ihusondcrc ilt Ilczng aul'die Einsafzgebiete der Burrdcswehr bau. der Bundespolizei?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 41
05/'12 2013 15 : 47 F.4H 38403 P0 1100r
20, l'reffcn die Darst*llungen irr du Pr+sscbcrichtr:rstaftung zu, dassMitarheitcr ficrnder Dienste nn den Befragungen der I-IBW bilr, anAsylanhörungtrTr (bitte differenzieren) teilgenommen oder eigeneLtr;l'ragungcn ohnu llet+iI igung dcutrishur Stcllcrr vorgcnommr:rr lra-ben? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage wird hierflir regelmäßighr:rangczogen?
31. Trcffen die Darsrcllungen in dcr Fresscberichtersmtr,ung au, dass indelr 70er Jahrerr Asylhewcrt:er irr derr Aulhahnrestellen drei Zimnrerdurchlaufen mussten, in deuen ein vertrettrr dEr FlEWgnd ,f.iaisonOfficers.' fruncl er D j cnste Befrag un gen d urchlli hrten,
-f+enn j a, u mwelchc Dienste hsndelte es sich?
21, Wclchc Planungcn existicrtcn hislang in dcr Bundesrcgicnrng. zu-mindest jene Vqrgänge in Zusamrnenhang mit der nachrichten-dicnstlichcn lJufi'ugung vorr Asylbcwcrburn und FIüchr.lingr:n .ilj
deklassifiaieren. die in deir zeitlieherr urrd irrhqltlichcn 7-,usän1.ffier1-
hang do,r ,,Kalten Krieg§" fallen, und werrn keine Deklassifizierungdieser Vorgänge geplant war oder ist, wärum nieht?
13. Auf welEher Recht*rgrundlage kann die HllW Dnten und Erkcnnt-nisse aus Befragungen an fremde Dienste weitorgcben?
24. Existieren schriftliche vereinbnnrngen der HEW oder ffildererDienststEllEn des Bundes, dir: eine regelmäßigu odcr insritutionali-sicrtc Eusammcnsrheit mit frcmden f)icnsten in Zusammenhang mitder nachriclrtendienstlichen tsefragung von Asylhewerbern üridI"lüchtlingcn vorsclrcn, urrd wfls Eelrf,Ll ist RcgclutlEsEegenstandd i eser Vcrcirr barun gcn?
25. Gibt es tlarüher hinausgehcncl Vcrsinharungenr die die Weitergabedrls Auftomfiüns eus den Eeflragungen der IIEW an fiemde Diens-te regeln?
26. Enthu.[tcn dictc VcruinharurrgL.n ltr:grlungcn :Eur Zwcckbindung dcrweitergegebenen Daten, insbesondere um zu verhindern, dass sietfir exlralegale'l'titungcn, Entliih.ungr:rr oder turdere Eingrifte in diekrlrpcrliche lJnversehrtlreit genuffi werclen, unrl wenn ja, wclchcfund wie wird die Hinhaltung dieser zwecltbindurrg kontrollicrt?
27. Fliqßen F-.rkenntni.§se aus den sclrriftlichen oder mündlichpn BeFa-gungün durch die l'lEW irt die Arbeit des Cenreinsamcn Tenoris-ntusabrvehrzentnrms (GT^Z) ein, in welchcr Form'lurrd in welcherrForen oder Arbeitsgruppen des CTAZ? --P
28. Welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder der Weitergabevon Äultonrmen aus Boltr+gurrgurl (auch irr borcits bcarbcitclcr odcrgewerteter Form) s,n andere Behörden des Bundes und der Lärrderexistieren bei der t{BW/dem.8ND'l
29. Werden Befragpngen von Asylbewerbern unri Flilchrlingen t*dJrclurch das Bunclesamt lür VerF+rsrrngsschutz vorgünommcu. ctwabei Personen, die sich in Deutschland exilpolitisch betttigt habenund bei dencn Anlraltspunktu flir r;xrromistiselre Bcstrebungen be-stchcn, und welche Phänornenbereiche oder exilpolitisohen Orgeni-sationen stehen dabei besonders im l'okus?
+ l,lEIßHER CUhl E 00E/oo735
F*,r,
I*)
tÄfl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 42
05/'12 2013 15.4? FAH 38403 P0 1/ü0 r + liEItiHER E0tl B 0ü7/00736
10. Gehöfl es dabci auch uur Arheitsweise des Bundesamtes fiir Verfas-sttngssclrutzes. dib Betroffenen im Rrrhm+n ihrcs Asylveri*.q.hrensaufzusuchen, ohne sich dahei eindeutig zu erkenner zu geben undso jcdcnfalls dcn Eindruck zuzula*{sr:u, sic harrdcltcn im Auflrng dcse i g en tl i ch zu stän d i gen B }rllxgsum*e,s=f,irt}fiHg1isrru-ilffi mcITffi:g4?
31. In wclchem Urnfang sind der Bundesregiergg Anerkennungen alsFlüchtling (§60 Ab;Lllufenthaltsgese() bekannl. (durch desBÄMIT bnv, drrnih*(iöric,hts, bittc differcruicrcn), dirl aul' nlnlta.r*seuden Auskünften in den Bel'ragurrgcn dcr HBW urrd gerade nichtitttl'dcr Cr:lhhr uincr Vurftrlgung inr l-lcrkr"rnllslaud lußtcn (vgl. bei-spielsweise das Urteil des VG München vomJ!,21![§*Sz. M l6K 07.508I7), und in wie vielcn Fällcn wurdefA-nerkenhungen aus-gcsproolrcn. die nuf siclr aus rlpn BefragungEn der HBW hew. ent-sprechenden Angaben der Asylsuchenden ergebenden Gcl-ährdun-gun h;ruicrrcnffiittc l-ür dcn Zcitraunr atJ Z00Z nach .tahrcn ang§-ben| r!
öe
I *flF
Ft/,1.-'
Berlin. den 03. Dezember 7013
Dr. Gregor Gysi und Fraktiou
-l d.a,, A
Hlffs
{-l tu
h ctuu* Jqr{
L )',i
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 43
37
Dokument 2014/0074316
Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2A1,4 09:39An: Reg0eSll3Betreff: WG: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und FIughäfen,
BT-Drucksache (Nr: 18/122), FRIST i-0.12.2013Anlagen: 1800122.pdf
Von: Juffa, NicoleGesendeh Freitag, 6. Dezember 2013 13:56An: Schulte, Gunnar; Thiemer, MaxCc: OESII3_Betreff: WG: Kleine Anfrage UNKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr:18/122), FRIST 10.12.2013
Max und Gunnar mit der Bitte um Übernahme wegen Zuständigkeit USA
Erlass hat Pamela schon rausgeschickt und veraktet
Von: Müller-Niese, Pamela, Dr,GesendeE Freitag, 6. Dezember 2013 13:41An: BKA LSl; BI(A ST-AS; BFV PoststelleCc: OESII3_; Juffa, Nicole; Selen, SinanBetreff: Kleine Anfrage LINKEN zu US-AKivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr: LB|L?,}),FRIST 10.12.2013
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
-Referat ÖS tt g-
Rz. ÖSrrg - 52000/28#1Datum: 06. Dezember 2013
Ich bitte um Übersendung eines Antwortentwurf für die Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfragedie Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache tBlLL?., Anlage) bis Dienstag, 10.12.2013,16 Uhr.Falls Teilantworten nur eingestuft bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestageshinterlegt werden könne, bitte ich um Kennzeichnung.
74. Welche Listen van US-sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die I,JSA
verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung bekannt?a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt?b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweils genannt?c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung oufderortigen US-Listen?
d) lnwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften aulSerhalb der LISA bindend?e) lnwieweit sind der Bundesregierung Fülle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungen von Seitender US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die entsprechende Weisungen
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 44
oder Empfehlungen von US-Sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nichtumsetzen wollten?
15. Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen dn die IISA, umEinblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehündigt zu bekommen, und wenn ja,wanh und mit welchem Ergebnis?
Für Rückfragen stehe ich gerne zur VerfüBung,
Im Auftrag
Dr. Pamela Müller-Niese
OSII 3Bundesministeriu m des Innern
Alt-Moabit 101 D, 10559 BerlinTelefon: 030 18 681-2611E-Mail: [email protected]: httn : //www, bmi. bund. de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 45
39
Deutscher Bundestag18. Wahlperiode
Drucksache 1 8112202.12.2013
Kleine Anfrageder Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth,Dr. Andr6 Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und, derFraktion DIE LINKE.
t .,,* iiilffi
Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesreprüit#b"ubchland
d''.,u'' ,
In Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland,ar;leit :,lDut-zende Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Bähörden, diemeist dem U S-Heimatschutzrninisterium (Departem ent of Hom:äiffi ü Security)angegliedert sind. Offrziell dient ihr Einsatz der Terrorismus#wäfu und der Be-kämpfung schwerer Verbrechen. ,,Neben CIA und NSA,öpedären hierzulandemehr als 50 Mitarbeiter des Secret Service, des US- einj utzninisteriums,der lJS-Einwanderungs- und Transportbehörden. Siäii,gänießen diplomatischeImmunitätundhaben Befugnisse, die denen deutsjher Polizisten und Zöllnerna-hekommen. Sie entscheiden, wer ins Flugzegg,,st$igen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und imJ*"ffit nehmen sie offenbar sogarMenschen fest." (www.sueddeutsche.d.e,lliöiifikTgeheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland: L l,§2020+y.
Nach Angaben der Bundesregieruiig, öiierten im Jahr 2011 75 Bedienstete desUS-Heimatschutaninisteriums,,,üfi$.'der ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschlag+.ton,aänen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundes-tagsdrucksache 1 7/6654[==l;.i.i*i,ii
In den Häfen rron H$müurä:üna Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS-HeimatschutEinistefiums stationiert, die den deutschen Zoll offenbar auf-grund geheimrtiffillöher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die un-tersucht werd$r§öllen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte an-hand von schWffien Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die I-ISA an-treten darf. Die No FIy, Selectee List und Terrorist V/atchlist umfassen nach In-formationen der,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million Namen. Die Kriterienftir das Zustandekommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nichtbekannt, die den Empfehlungen der US-Beamte für eine Boarding-Verweige-rung in der Regel folgen, da sie andernfalls Sanktionen durch die USA befi.irch-ten. Identifizieren können die US-Behörden unerwünschte Reisende durch dendirekten Zugriff auf die Buchungssysteme der Flugges ellschaft en.
Beamte des Secret Service erklärten laut Augenzeugen am 3. März 2008 aufdem Frankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estrrischen StaatsbürgerA. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschlie-ßend nahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkarten-betruges gesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jonny Hell" regulzir fest. Zudiesem Zeitpunkt lag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein LIS-Haftbefehl wurde erst einige Täge später nachgeliefert,,Ein Aufgriffdurch Mit-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 46
40
Drucksache 181122 Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
arbeiter von ausländischen Stellen fand nicht staff", leugnete das Bundesminis-terium des kurern auf Pressenachfragen anschließend die Beteiligung des SecretService an A. S. Festnahme. Obwohl seine Festnahme rechtsstaatlich zweifel-haft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, und dort im Jahr 2012 zu siebenJahren Haft verurteilt (www. spiegel. de/spiegeV a- 5 629 6 L html ; www.sueddeutsche. de/politik/geheimer-kri eg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland- l . I 820 764).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der,,Süddeutschen Zei-tung" genannten Aktivitaten von Beamtinnen und Beamten von lJS-sicher-heitsbehtirden in der Bundesrepublik Deutschland?
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughäfen und Häfen
a) Departement of Homeland Security (DHS) insgesamt,
b) Customs and Border Protection (CBP),
c) Secret Service (USSS),
d) Immigration and Customs Enforcement (ICE),
e) Transportation Security A dministration (TSA),,t:f) coast Guard (usGC)'
;ti" rriiliiir:ri
g) Citizenship and Immigration Service (USCIS), ii.,lilii,'11.,..,,,
h) Offrce of Policy, "'ii:,:,+:,
i) Federal Emergency Management egglcy fffu),j) Federal Law Enforcement Training iä #ilETC),k) Nati onal Prote ction an d Pro gram_.s=p."{g4,torate (NPPD ),
l) office of Policy, oder ,,,*;.iil..t'l',,...:i.:i'
m) sonsti ge ft itte bemenen) t;ii,iii.ii.., {-i;,:
Wie viele dieser US-Bea,rntffin und Beamten verftigen nach Kenntnis derBundesregierung Ube.* ätische Immunität?
Auf welcher recü1.1i#5':5.*dlage und aufgrund welcher internationalenAbkommen silld$earntinnen und Beamte des Secret Service, des Heimat-schutzmini§tbriffisi der Einwanderungsbehörde und der Transportbehördeder USA nach'Keintnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutsch-tana statidffimZ
Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beam-ten von US-Sicherheitsbehörden offlrziell in der Bundesrepublik Deutsch-land?
tffelche wann und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen re-geln die Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Be-diensteten von US-S icherheitsbehörden und deutschen B ehörden?
ln welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dassAngehörige von US-Behörden an deutschen Flughäfen
a) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befür-dern,
b) die Bundespolizei verstäindigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sichtverdächtige Reisende zu geben?
J.
4.
5.
6.
7.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 47
41
Deutscher Bundestag - 18. V/ahlperiode -J- Drucksache 181122
8.
9.
10.
11.
Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in denJahren seit 2001 die Beftirderung aufgrund von Hinweisen der US-Behör-den verweigert, und wie viele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughäfen von der Bundespolizei festgenommen?
Welche Dienststellen, Stützpunkte und Btiros der genannten US-Behördenexistieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der BundesrepublikDeutschland (bitte Ort und Bezeichnung angeben)?
a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughafen der Bundesrepu-blik Deutschland bestehen Büros oder StiiEpunkte von welchen US-Sicherheitsbehörden unter welcher B ezeichnung?
b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der USA befinden sichDienststellen dieser Behörden?
c) Über welchen rechtlichen Status verftigen diese Büros jeweils?
Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregie- .,,r,,
rung die in Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genann=+,ten Behörden mit deutschen Behörden wie Polizei und Zol[ zusamm-eu?,1;;i',,,
Inwieweit triffi es nach Kennbris der Bundesregierung zu, dass iffij:U".i"t:*schen Häfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voa US=§'i&er-heitsbehörden,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer aegiSffi11Eöllnerdoch bitte einmal genauer reinschauen sollten" und ,,entscheiden [.'..] wel-cher Container auf welches Schiff geladen wird" (www.§ueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reiseudö1 'ldeutschland-1.1S20764)? ,, , ,.1,,r,{i,1.;Iii
a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und geseüliihen Grundlage sinddeutsche Behörden angehalten oder verpflichtet, solchen ,,Tipps" vonUS-Beamtinnen und Beamten zur ,Kcfltroils:'von Containern nachzu-gehen?
b) Aufgrund welcher BefugnisSg Unt iil*Li.n*n Fällen können in der Bun-desrepublik Deutschland sätionierte US-geamtinnen und -beamte Ent-scheidungen über die Verladungri#än Containern auf Schiffe treffen?
c) Inwieweit sind Empfehlungn von in der Bundesrepublik Deutschlandstationierten Angehririgän US-B ehörden, bestimmte Container nicht zuverladen, ftir. deu[Sgh.ur.ts ehorden bindend?
In welchen Fäfiääli§t'iloheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter ron Q§lSi&rertreits- und Strafuerfotgungsbehörden in der Bundes-republik,ffiCUlana zulässig?
a) Sind dg{,U,i"Oesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheits-beamtinnen und -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrechthoheitliches Handeln anmaßten, und wenn ja, welche?
b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritterSeite gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundes-republik Deutschland der Vorwurf der Amtsanmaßurrg erhoben oder des-wegen Ermittlungen eingeleitet wurden?
Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der BundesrepublikDeutschland stationierte Beamtinnen und Beamte von US-Sicherheitsbe-hörden wegen Freiheitsberaubung sind der Bundesregierung bekannt, undmit welchem Ergebnis endeten diese Verfahren nach ihrer Kenntnis?
12.
13.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 48
42
Drucksache 1 81122 - 4 - Deutscher Bundestag - lB. Wahlperiode
14. Wblche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Ein-reise in die USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind derBundesregierung bekannt?
a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundes-regierung erstellt?
b) Wie viele Personen sind nach Kennüris derBundesregierung auf den Lis-ten jeweils genannt?
c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bun-desregierung auf derartigen US-Listen?
d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA ,,i,.iii1,
bindend? ""1ii'i#l+1i1'iiie) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sank- *,,liiii,,,.triiiii,"=t'
tionsdrohungen von Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften ,nlili".irt4j,lini'bekannt geworden, die entsprechende Weisungen oder Empfehlungen .,,,., ',ii'l.1]iil'"'von US-Sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht um- i;l:l:r;,iri ''i:'"
setzen wollten? _t:i.i.i,,,iiiffi,,,r;i,i'
15. Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behorden AfiffileH*an die USA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese tisten'äus-gehändigt zu bekommen, und wenn ja, wam, und mit welcfem,,-E ebnis?
16. Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfi.utenFffihäfen fest-genommenen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufirahnien,der Videoüber-wachung ausgewertet, um festzustellen, ob und inwieweit in die Festnahmevor Ort US-Agenten des Secret Service verwickett#äii''ünd ob sich dieseder Anmaßung von Hoheitsrechten schuldig gemaCtitrrhaben, und wenn ja,mit welchem Ergebnis? ,,,, ,.1'i
::ffi:,:"*,,-::::-:..,..:,i.#fl,..',,..'
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 8F91 , 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1 0 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (OZ 21\ 37 66 83 44, www.betriffi-gesetze.de
lssN 0722-8333
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 49
43Dokument 2014/0074318
Deutscher Bundestag18. Wahlperiode
Drucksache 181122
02.12.2013
I
Kleine Anfrageder Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Ghristine Buchholz, Annette Groth,Dr. Andr6 Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. AlexanderS. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und derFraktion DIE LINKE. iu'il,'
Aktivitäten von US-sicherheitsbehörden in der Bundesrepubiik Oeutschland
-..:::i.i. t"il1 it;Llr;l:
.l""'"''''.''" lit 1,"'
In Häfen und auf Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland atte#ä ,Dut-zende Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Beüriiden, diemeist dem US-Heimatschutanini sterium (Departement of Hom.elaud Security)angegliedert sind. Offrziell dient ihr Einsatz der Terrorismus,#wÜhi^*und der Be-käimpfung schwerer Verbrechen. ,,Neben CLA und N,§Äi.,b- e en hierzulandemehr als 50 Mitarbeiter des Secret Service, des US;Heimatschutaninisteriums,der US-Einwanderungs- und Transportbehörden. 516ri:gbnießen diplomatischeImmunität undhaben Befugnisse, die denen deutc&er Polizisten undZollnerna-hekommen. Sie entscheiden, wer ins Flugzeug,ptbigen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und im,,Zry-ätfel nehmen sie offenbar sogtrMenschen fest." (www.sueddeutsche.de/p,ölifik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reis ende-in-deutschtand- I,t l 820764).
Nach Angaben der Bundesregieruiä1g,öpä erten im Jahr20l I 75 Bedienstete desUS-Heimatschutzministeriums,,ünd."äer ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschland,,,*d'dänen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundes-tagsdrucksache I 7/6654Ji.;"iii,
In den Häfen von Hänlbur§ünd Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS-Heimatschutarrinisteriums stationierl, die den deutschen Zoll offenbar auf-grund getreimäiffiffi*t Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die un-tersucht we ä'Sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US,Beamte an-hand von schwarzen Listen von LlS-Behörden, wer seine Reise in die USA an-treten darf. Die l.lo Fly, Selectee List und Terrorist V/atchlist umfassen nach In-formationen der,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million J'{amen. Die Kriterienfür das Zustandekommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nichtbekannt, die den Empfehlungen der US-Beamte für eine Boarding-Verweige-rung in der Regel folgen, da sie andernfalls Sanktionen durch die USA befürch-ten. Identifizieren können die lIS-Behörden unerwtinschte Reisende durch dendirekten Zugriff auf die Buchungs systeme der Fluggesellschaften.
Beamte des Secret Service erklärten laut Augenzeugen am 3. März 2008 aufdem Frankfuiter Flughafen dem aus Tallin kommenden estrischen StaatsbiirgerA. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschlie-ßend nahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkarten-betmges gesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jomy Hell" regulär fest. Zudiesem Zeitpunkt lag kein internationaler Haftbefehl gegen,+,. S, vor, ein us-Haftbefehl wurde erst einige Tage später nachgeliefeft,,Ein Aufgriffdwch Mit-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 50
44
Drucksache 1 811?,2 - t-- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
t a)
b)
c)
arbeiter von ausländischen Stellen fand nicht statt", leugnete das Bundesminis-terium des Innern auf Pressenachfragen anschließend die Beteitigung des SecretService an A. S. Festnahme. Obwohl seine Festnahme rechtsstaatlich zweifel-haft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, und dort im Jahr 2012 zu siebenJahren Haft verurteilt (www. spiegel. deisp iegeU a-5 629 6l .htnl ; www.sueddeutsche. d e/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland- 1 . I 8207 64).
Wir fragen die Bundesregierung:
l. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der,,Süddeutschen Zei-tung" genannten Aktivitaten von Beamtinnen und Beamten von lJS-Sicher-he itsbehörden in der Bundesrepub lik Deutschland?
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughafen und Häfen
Departement of Homeland Secwity (DHS) insgesamt,
Customs and Border Protection (CBP),
Secret Service (USSS),
d) Immigration and Customs Enforcement (ICE),
e) Transportation Secur§ Administration (TSA),
0 coast Guard (usGC), ,,,r,, ri,,
g) Citizenship and Immigration Service (USCIS),, .i.,,r.,,
lli
h) Office of Policy, ",.r'''.;,r::i
i) Federal Emergency Management ng.rr.y 6E1v-te;,'l:r.r :.'. :. !'. :..r. l':r:..f]"'
j) Federal Law Enforcement Training Ce$ef LETC),':i'i'!'
,' i lilii''
k) National Protection and Program-p',Dffiorate (NPPD),
l) office of policy, oder ,,.",.;11,,.1ii,,.,:
m) sonstige (bitte bennenen).fl;,;,;lffi=
Wie viele dieser Us-Bqamtffin und Beamten verfligen nach Kenntnis derBundesregierungriuSg;*{inlp*mätischelmmunitzit?
Auf welch er rechtlicheil,iCrunAtage und aufgrund welcher internationalenAbkommen sindr;B-eamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimat-schutzminisrcr.iffi| der Einwanderungsbehörde und der Transportbehördeder USA gpuh.Rpnntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutsch-land statiofieit?
Überwelche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beam-ten von US-Sicherheitsbehörden offiziell in der Bundesrepublik Deutsch-land?
Welche wtrnn und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen re-geln die Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Be-di ensteten von US - S icherheitsbehörden und deutschen B ehörden?
In welchem Ausmaß kommt es nach Kenntris der Bundesregierung vor, dass
Angehörige von US-Behörden an deutschen F1ughäfen
a) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu beför-dern,
b) die Bundespolizei verstäindigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sichtverdächtige Reisende zu geben?
4.
5.
6.
7.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 51
45
Deutscher Bundestag - I8. Wahlperiode -3- Drucksache 1 81122
8.
9.
10.
ll.
Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in denJahren seit 2001 die Beforderung aufgrund von Hinweisen der IJS-Behör-den verweigert, und wie viele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughafen von der Bundespolizei festgenommen?
Welche Dienststellen, Stützpunkte und Bäros der genannten US-Behördenexistieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der BundesrepublikDeutschland (bitte Ort und Bezeichnung angeben)?
a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepu-blik Deutschland bestehen Büros oder Stiitzpunkte von welchen US-Sicherheitsbehörden unter welcher B ezeichnung?
b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der usA befinden sichDienststellen dieser Behörden?
c) Über welchen rechtlichen Status verfiigen diese Büros jeweils?
Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kennüris der Bundesregi*- ,,,,,,
rung die in Deutschland stationieften Beamtinnen und Beamten der genanl: ',..:1
ten Behörden mit deutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammea?i1,.i,j1,r,,,.,
Inwieweit triffi es nach Kennfnis der Bundesregierung il, dass äü,'döuit"uschen Häfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US.SiCher-heitsbehorden,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutiff,Zöllnerdoch bitte einmal genauer reinschauen sollteno'und,,entscheidt!n"i:[:'..] wel-cher Container auf welches Schiff geladen wird" (www$eädöütsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reiseniiguinideutschland-l. 1820764)? ,,i,,,.,_i,.,l
iiii,ir.,iii,
a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetitichen Grundlage sinddeutsche Behörden angehalten oder verp.sl,ffiet, solchen ,,Tipps" vonUS-Beamtinnen und Beamten zur Konntills' von Containern nachzu-gehen?
12.
b) Aufgrund welcher Befugnisse und iä:#älchen Fällen können in der Bun-desrepublik Deutschland stätioiltär,te U S -B eamtinnen und -beamte Ent-scheidungen über die Verladu[g,,i"än Containern auf Schiffe treften?
c) Inwieweit sind Empfeliiüh§än von in der Bundesrepublik Deutschlandstationierten AngetrtiiigEu, US-Behörden, bestimmte Container nicht zuverladen, nildgutsi[-e Behorden bindend?
In welchen Fäli&tList trätreittiches Handeh von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter vor,,Ifr§j§ibherheits- und Strafverfolgungsbehörden in der Bundes-republik Döt 'Chland zulässig?
a) Sind äei,ts*Oesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheits-beamtinnen und -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrechthoheitliches Handeln anmaßten, und wenn ja, welche?
b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritterSeite gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundes-republik Deutschland der Vorwurf der Amtsanmaßung erhoben oder des-wegen Ermiulungen eingeleitet wurden?
Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der BundesrepublikDeutschland stationierte Beamtinnen und Beamte von US-Sicherheitsbe-hörden wegen Freiheitsberaubung sind der Bundesregierung bekannt, undmit welchem Ergebnis endeten diese verfahren nach ihrer Kenntnis?
13.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 52
46
Drucksache 1511?.2 -4- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode
14. Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Ein-reise in die USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind derBundesregierung bekannt?
a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenxtnis der Bundes-regierung erstpllt?
b) Wie viele Personen sindnach Kennbris derBundesregierung auf den Lis-ten jeweils genannt?
c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bun-desregierung auf derartigen US-Listen?
d) Inwieweit sind diese Listen ftir Fluggesellschaften außerhalb der USAbindend?
e) Inwieweit sind der Bundesregienurg Fälle von Sanktionen oder Sank-tionsdrohungen von Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaftenbekannt geworden, die entsprechende Weisungen oder Empfehlungotr
,,i:r
von US-sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht urB:,,,t,:setzen wollten?
,,,,*1,,,.,,,1i#Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Aä,ffigeä"an die USA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Ligten''äus-gehäindigt zu bekommen, und wenn ja, wann, und mit welche,p,$,gbnis?
Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfurter:Flryhafen fest-genommenen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufrr d-öf'Videoüber-wachung ausgewertet, um festzuställen, ob und inwffiätt..+iiiai* Festnahmevor Ort US-Agenten des Secret Service verwickeh wäröh''ünd ob sich dieseder Anmaßung von Hoheitsrechten schuldig gemaChti'haben, und wenn ja,mit welchem Ergebnis?
Berlin, den 29. November 2013 ,.,:,:r.r1,: , ', .
Dr. Gregor Gysi und Frakt'on 'i":.1,,,.,
:i: iiirll: tit::t:i I . ':
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91 , 12403 Berlin, vrnvw.heenemann-druck.deVertrieb: BundesanzeigerVerlagsgesellschafi mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Kötn, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 8344, www.betrifft-gesetze.de
tssN 0722-8333
15.
16.
o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 53
47
Dokument 2014/007ß44
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, L3. Februar 2014 09:39An: RegoeSll3Betreff: WG: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-
Drucksache ( Nr: L9ltz?l,Anlagen: 13121383 an KabParl_Antwort KA Die LINKE 18 122.docx
---U rs prü ngliche Na chricht---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 16. Dezember 2013 08:13An: Juffa, NicoleCc: OEStl3_; Selen, Sinan; Schulte, GunnarBetreff: WG: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr:78/t22],,
---Ursprüngliche Nachricht---Von:Wenske, MartinaGesendet: Freitag, 13. Dezember 2013 15:07An: BK KIeidt, Christian; BK Eiffler, Sven-Rüdiger; BMF Barth, Axel Ulrich; AA Wendel, Philipp; BMJ Harms,Katharina; OESl13_; Glll_; OESI3AG_; BMVBS Bethkenhagen, Kathrin; BMJ Sangmeister, Christian; B2_;AA Gehrig, Harald; Vl4_Cc: BMVBS Schriek, Susanne; AA Botzet, Klaus; Rosenberg, Anja; Müller-Niese, Pamela, Dr.;'[email protected]'; Plate, Tobias, Dr.; B3_; Schnürch,Johannes; Plate,Tobias, Dr.; Alber, Sven; 'ReferatlllA2'Betreff: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr: !81!2711,
Liebe Kollegen,
vielen Dank für Ihre Beiträge zur Beantwortung der o.a. Kl Anfrage. Anbei die mit lhnen abgestimmteSchlussfassung, die nun meinem Abteilungsleiter zur Billigung vorliegt.
Mit freundlichen GrüßenMartina Wenske
Martina Wenske
Referat B 3
Luft- und SeesicherheitBundesministerium des InnernAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (030) 18 581-195L Fax: (030) 18 681-s19s1
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 54
48
Unit B 3
Aviation SecurityFederal Ministry of the lnteriorAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (0049 30) 18 581-1951 Fax: (0049 30) 18 581-51951
Von: Wenske, MartinaGesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2013 11:00An: BK Eiffler, Sven-Rüdiger; BMF Barth, Axel Ulrich; AA Wendel, Philipp; BMJ Harms, Katharina; OESll3_;Glll-; OES!3AG-; BMVBS Bethkenhagen, Kathrin; BMJ Sangmeister, Christian; B2_; AA Gehrig, Harald;vt4_Cc: BMVBS Schriek, Susanne; AA Botzet, Klaus; Rosenberg, Anja; Mülter-Niese, Pamela, Dr.;'[email protected]'; Plate, Tobias, Dr.; B3_; KabParl_; plate, Tobias, Dr.; Alber, svenBetreff: Eilt sehr: Schlussabstimmung Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen,BT-Drucksache ( Nr: 181 L27l1,
Liebe Kollegen,< Datei: 13121283 an KabParl_Antwort KA Die LINKE L8_i.22.docx >>für Mitzeichnung der beigefügten Schlussfassung der Antworten auf die o.a. KI. Anfrage
bis heute 12 Uhr
wäre ich dankbar.Anderungen haben sich insbesondere noch bei den Fragen 6,g,Lzund 13 ergeben.
Mit freundlichen GrüßenMaftina Wenske
Martina Wenske
Referat B 3
Luft- und SeesicherheitBundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (030) L8 681-1951 Fax: (030) 18 681-519s1
Unit B 3
Aviation SecurityFederal Ministry of the lnteriorAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (0049 30) 18 681-1951 Fax: (0049 30) 18 681-519s1
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 55
49
I Von: Wenske, MartinaGesendet: Dienstag, 3. Dezember 2013 16:16An:Gll1_;B.2_; BMF Barth, Axel Ulrich; BMF Müller, Stefan; AA Oelfke, Christian; BMJ Harms, Katharina;oESil3_Cc: 83_Betreff: KIeine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr: L81122},Zuweisung KA
Liebe Kollegen,
beigefügte KL. Anfrage vorab zK
lch werde am Freitag mit kurzer Frist Beiträge von lhnen anfordernAA sehe ich insbesondere von den Fragen 2-5 betroffen, BMF von Frage L1.Falls in lhren Häusern noch andere Arbeitseinheiten betroffen sein sollten, wäre ich für baldigeWeiterleitung sehr d a nkbar.
Die Anfrage ähnelt der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE über,,Aktivitäten des US-Departments ofHomeland Security an Flug- und Seehäfen der Europäischen Union" von 2011 (liegt bei).
Mit freundlichen GrüßenMartina Wenske< Datei: t1.07zt Kleine Anfrage_17_06654 Antwort BReg (2).pdf >>
Martina Wenske
Referat B 3
Luft- und SeesicherheitBundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101D, 10559,BerlinTel: (030) 18 681-195L Fax: (030) 18 681-51951
Unit B 3
Aviation Security
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 56
50
Federal Ministry of the lnteriorAlr-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (0049 30) 18 681-1951 Fax: (0049 30) 18 681-51951
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 57
51
Referat B 3
B 3 50011/6#10RefL.: MR Dr. KlothRef.: RD'n Wenske
Berlin, den 13.12.2013
Hausruf: 1951
Referat Ka bi nett- u nd Parla mentsangelegenheiten
über
Herrn Abteilungsleiter B
Herrn SV Abteilungsleiter B
Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten UIIa Jelpke, Andrej Hunko, Christine
Buchholz, Annette Groth, Dr. Andrö Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniakund der Fraktion Die Linke vom
02,1 2.2013 BT-Drucksach e 181122
Als Anlage übersende ich den Antwortentwurf zur oben genannten Anfrage an den
Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Die ReferaUe OSll3, Vl4, 82, Glll haben mitgezeichnet.
BK, AA, BMF, BMJ und BMVBS haben mitgezeichnet.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 58
522-
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, An-nette Groth,Dr. Andrö Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexan-der S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniakund der Fraktion der Die Linke
Betreff. Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland
BT-Drucksache 181122
Vo rbemerkunq der Fraqesteller:ln Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten DutzendeSicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Behörden, die meist dem US-Heimatschutzministerium (Departement of Homeland Security) angegliedert sind. Offi-ziell dient ihr Einsatz der Terrorismusabwehr und der Bekämpfung schwerer Verbre-chen. ,,Neben CIA und NSA operieren hierzulande mehr als 50 Mitarbeiter des SecretService, des US-Heimatschutzministeriums, der US-Einwanderungs- und Transport-behörden. Sie genießen diplomatische lmmunität und haben Befugnisse, die denendeutscher Polizisten und Zöllner nahekommen.Sie entscheiden, wer ins Flugzeug steigen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und im Zweifel nehmen sie offenbar sogarM e n sch en fe st. " (wunirr. s ued d e utsch e. d e/po I iti Ug e h e i m e r-kri eg -u s-beamteuebe rp ruefen-re isende-i n-d eutsch I and- 1 . 1 820764) .
Nach Angaben der Bundesregierung operierten im Jahr 201175 Bedienstete desUS-Heimatschutzministeriurns und der ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschland, von denen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundestags-drucksache 1716654).
ln den Häfen von Hamburg und Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS-Heimatschutzministeriums stationieft, die den deutschen Zoll offenbar aufgrundgeheimdienstlicher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die untersuchtwerden sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte anhandvon schwarzen Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die USA antretendarf. Die No Fly, Selectee List und Terrorist Watchlist umfassen nach lnformationender ,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million Namen. Die Kriterien für das Zustande-kommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nicht bekannt, die den Emp-fehlungen der US-Beamte fur eine Boarding-Venrueigerung in der Regel folgen, da sieandernfalls Sanktionen durch die USA befürchten.ldentifizieren können die US-Behörden unenryünschte Reisende durch den
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 59
533-
Direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften.
Beamte des Secret Service erklärten Iaut Augenzeugen am 3. März 2008 auf demFrankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estnischen Staatsburger
A. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschließendnahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkartenbetrugesgesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jonny Hell" regulär fest. Zu diesem Zeitpunktlag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein USHaftbefehl wurde erst einigeTage später nachgeliefert ,,Ein Aufgriff durch Mitarbeiter von ausländischen Stellenfand nicht statt", leugnete das Bundesministerium des lnnern auf Pressenachfragenanschließend die Beteiligung des Secret Service an A. S. Festnahme. Obwohl seineFestnahme rechtsstaatlich zweifelhaft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, unddort im Jahr 2012 zu sieben Jahren Haft verurteilt (www.spiegel.de/spiegel/a-
562961.htm1; vwvw.sue{deutsche.de/politiklgeheimer-krieq-us-beamte-ueberpruefen-
rei-send e-i ndeutsch land- 1 . 1 820764).
Fraqe 1:
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der ,,Süddeutschen Zeitung"genannten Aktivitäten von Beamtinnen und Beamten von US-sicherheitsbehördenin der Bundesrepublik Deutschland?
Antwort zu Fraqe 1:
- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Flughäfen/Late GateChecks:
Die US-amerikanischen Luftsicherheitsvorschriften verpflichten die Luftfahrtun-ternehmen, die Fluggäste vor dem Einsteigen zu befragen (2.B. ob sich das Ge-päck permanent in der Obhut der Reisenden befand). Mit diesen Befragungen ha-ben die Fluggesellschaften, zB United Airlines am Flughafen Hamburg, teilweiseSicherheitsunternehmen beauftragt. Sollten sich im Verlaufe der Befragung sicher-heitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird'die Bundespolizei unterrichtet.
Bedienstete der U.S. Customs and Border Protection (CBP) im Geschäftsbereichdes Department of Homeland Security (DHS) beraten am Flughafen in Frankfurtam Main die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen. lm übrigen wird aufdie Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 4a der Kleinen Anfrageder Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 1716654) venariesen.
- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Häfen (z.B.Hafen Ham-b urg):
Siehe unten Antwort auf Frage 10.
- Fall Aleksandr S.:
-4-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 60
544-
Auf die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI auf die schrift-lichen Fragen von Herrn MdB Ströbele (Bundestagsdrucksachen 1619917 und16/10006) und Frau MdB Mihalic (Plenarprotokoll 18/3) wird venruiesen.
- PNR-Abkommen mit den USAAlüeiterleitung an NSA:
Die Nutzung von Passagierdaten von Flügen in die USA und aus den USA ist imPassagierdatenabkommen zwischen der EU und den USA von 2011 geregelt. Die-ses verpflichtet die Fluggesellschaften, dem Department of Homeland Security beiUSA F|ügen Zugang zu Passagierdaten zu gewähren. Das Abkommen enthälthierzu zahlreiche Datenschutzvorkehrungen. Die USA sind auch dazu berechtigt,diese Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Abkommens an andere US-Behörden weiterzuleiten. Siehe auch Antwort auf Frage 39 der Kleinen Anfrage derFraktion Die Linke vom 12.11.2013, BT-Drucksache 18/40.
Frage 2:
Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughäfen und Häfena) Department of Homeland Security (DHS) insgesamt,b) Customs and Border Protection (CBP),c) Secret Service (USSS),
d) lmmigration and Customs Enforcement (lCE),e) Transportation Security Administration (TSA),f) Coast Guard (USGC),g) Citizenship and Immigration Seruice (USCIS),h) Office of Policy,i) Federal Emergency Management Agency (FEMA),j) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC),k) National Protection and Programs Directorate (NPPD),l) Office of Policy, oderm) sonstige (bitte benennen)?
Antwqrt zu Fraqe 2:
Beim Auswärtigen Amt sind folgende Mitarbeiter der genannten amerikanischen Be-hörden gemeldet:
a) Department of Homeland Security (DHS): 17 Mitarbeiter, davon 1 Diplomat, Restvenrvaltu ngstechnisches Personal (VTP)
b) Customs and Border Protection (CBP): 6 Mitarbeiter, alle WPc) Secret Seruice (USSS): 3 Mitarbeiter, alle VTPd) Immigration and Customs Enforcement (lCE): 7, alle VTPe), Transport Security Administration: 23, davon 1 Diplomat, Rest VTPf) Coast Guard (USCG): keine gemeldetg) Citizenship and lmmigration Service (USCIS): 3, alle VTPh) Office of Policy: keine gemeldet
tr
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 61
555-
i) Federal Emergency Management Agency (FEMA): keine gemeldetj) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC): keine gemeldetk) National Protection and Programs Directorate (NPPD): keine gemeldetI) Office of Policy: s. Buchst. h: keine gemeldetm) Sonstige:
Drug Enforcement Agency (DEA): 4, alle VTPFederal Aviation Agency (FAA): 15, alle VTPNational Geospatial Agency (GSA): 1, VTP
Ob bzw. welche dieser Bediensteten an Flughäfen oder Häfen tätig sind, ist nicht be-kannt. Bekannt ist, dass mehrere CBP-Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen tätig sind.
Fraqe 3:
Wie viele dieser US-Beamtinnen und Beamten verfügen nach Kenntnis der Bundesre-gierung über diplomatische lmmunität?
Antwort zu Frage 3:
Die zur Diplomatenliste angemeldeten amerikanischen Beamtinnen und Beamten (sie-he oben Frage 2) genießen volle Immunität nach den Vorschriften des Wiener über-einkommens über Diplomatische Beziehungen WÜD). Die an der amerikanischenBotschaft als verwaltungstechnisches Personal angemeldeten Beamtinnen und Beam-ten genießen gem. Art. 37 Abs. 2 WÜD sog. ,,Amtsimmunität", d.h. auch ihre nur in mit-telbarem Zusammenhang zu Diensthandlungen stehenden Handlungen sind durch diein Aft. 31 Abs. 1 WUD genannte lmmunität von der Zivil- und Venualtungsgerichtsbar-keit des Empfangsstaates ausgeschlossen. Für Konsularbeamte und an den Konsula-ten als venrualtungstechnisches Personal angemeldete Beamtinnen und Beamten gel-ten die Vorschriften des Wiener Übereinkommens über Konsutarische Beziehungen(WÜK). Sie genießen gem. Art. 43 WÜK ebenfalls sog. Amtsimmunität.
Fraqe 4:Auf welcher rechtlichen Grundlage und aufgrund welcher internationalen Abkommensind Beamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimatschutzministeriums, derEinwanderungsbehörde und der Transportbehörde der USA nach Kenntnis der Bun-desregierung in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?
Antwort zu Fraqe 4.Völkerrechtliche Grundlagen sind die Wiener Übereinkommen über Diplomatische undKonsularische Beziehungen (WÜD, WÜK), soweit die Beamten und Mitarbeiter an einediplomatische oder konsularische Vertretung entsandt werden. Gemäß Aft. 7 WüDkann der Entsendestaat die Mitglieder des Personals seiner Mission grundsätzlichnach freiem Ermessen ernennen; nur bei Militär-, Marine- und Luftattachös kann derEmpfangsstaat verlangen, dass ihm ihre Namen vorher zwecks Zustimmung mitgeteiltwerden. Die Mitarbeiter der genannten amerikanischen Behörden sind als Mitarbeiterder amerikanischen Botschaft in Berlin, des amerikanischen Generalkonsu.lats Frank-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 62
56
o
-6-
furt am Main und des amerikanischen Generalkonsulats Hamburg angemeldet.
Frage 5:
Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beamten vonus-sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland?
Antwort zu Frage 5:Zur Ausubung von hoheitlichen Befugnissen durch US-Beamtinnen und Beamten vonUS-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland siehe Antwort auf Frage12. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 1 1 verwiesen.
Fraqe 6:
Welche wann und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen regelndie Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bedienstetenvon US-sicherheitsbehörden und deutschen Behörden?
Antwort zu Frage 6:Das zum Geschäftsbereich des BMF gehörende Zollkriminalamt arbeitet anlassbe-zogen mit Angestellten der US-Behörden ICE und CBP zusammen. Die Zusammen-arbeit erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Vertrages zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika uber die gegenseitige Un-terstutzung ihrer Zollvenrualtungen vom 23.8.1973, des Abkommens zwischen der Eu-ropäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam-menarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich vom 28.5.1997 sowie des Ab-kommens vom 28.5.1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USAüber Grundstoffe und chemische Stoffe, die häufig fur die unerlaubte Herstellung vonSuchtstoffen oder psychotropen Substanzen verwenden werden.
Speziell fur Häfen und Flughäfen gibt es keine völkerrechtlichen Verträge und Abkom-men zur Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bedienstetenvon us-sicherheitsbehörden und deutschen Behörden.
Fraqe 7:
ln welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Angehö-rige von US-Behörden an deutschen Flughäfena) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befördern,b) die Bundespoli'ei verständigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sicht verdächtigeReisende zu geben?
a)
No-board-Empfehlungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen den Fluglinien undUS-BehÖrden. Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten Einzelheiten bekannt(vgl. Antwort auf Frage 10 der Kl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache17 t6654).
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 63
57-7 -
b)
Die Anzahl derartiger Hinweise wird durch die Bundespolizei statistisch nicht erfasst.
Fraoe 8:
Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit2001 die BefÖrderung aufgrund von Hinweisen der US-Behörden verweigert, und wieviele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughäfen von derBundespolizei festgenommen?
Antwort zu Fraqe 8:
Ob Festnahmen der Bundespolizei Hinweise jedweder Art vorangegangen sind, wirdstatistisch nicht erfasst. lm übrigen siehe Antwort auf Frage 7.a).
Fraoe 9:
Welche Dienststellen, Stützpunkte und Büros der genannten US-Behörden existierennach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort undBezeichnung angeben)?a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutsch-land bestehen Büros oder Stützpunkte von welchen US-sicherheitsbehörden unterwelcher Bezeichnung?b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der USA befinden sich Dienststellen die-ser Behörden?c) Über welchen rechtlichen Status verfügen diese Buros jeweils?
Antwort zu Frage 9.
a)
Die am Flughafen Frankfurt (siehe Antwort auf Frage 1) und die an den Häfen Ham-burg und Bremerhaven (siehe Antwort auf Frage 10) tätigen CBP-Mitarbeiter sind alsGeneralkonsulats-Mitarbeiter angemeldet und nutzen jeweils Buros für den FlughafenFrankfurt sowie für die Häfen Hamburg und Bremerhaven.
b)
Neben der Botschaft in Berlin sind Mitarbeiter der in Frage 2 genannten US-Behördenin den US-Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt gemeldet.
c)
Der Rechtsstatus der genannten CBP-Mitarbeiter richtet sich nach dem WüD und demWÜK. Die innerorganisatorische Struktur der Generalkonsulate Frankfurt und Hamburgund somit der Status der genannten Büros ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Frage 10:
lnwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die in
-8-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 64
588-
Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden mitdeutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammen?
Antwolt zu Fraqe 10:- Polizei: Die Bundespolizei arbeitet hinsichtlich der Einreise von Soldaten zumZwecke ihrer ärztlichen Versorgung im Bundesgebiet mit dem Verbindungsbüro derUS-streitkräfte in Europa bei der US-Botschaft in Berlin zusammen.
Darüber hinaus arbeitet die Bundespolizei im Rahmen ihrer gefahrenabwehrendenAufgabenwahrnehmung mit der U.S.Customs and Border Protection und der U.S. lm-migration and Customs Enforcement anlassbezogen zusammen.
Ferner findet ein Erfahrungsaustausch in grenzpolizeilichen Belangen für die Flughä-fen US Airbase Ramstein und US Airbase Spangdahlem mit Vertretern von US-Streitkräften statt.
- Zoll: lm Bereich des Zollfahndungsdienstes erfolgt eine anlassbezogene Zusam-menarbeit mit Angestellten der us-Behörden ICE und cBp.
Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bearbeitung von entsprechenden Amtshilfe-ersuchen (2. B. Unterstützungsersuchen, Auskunftsersuchen, Feststellungsersuchenetc.) sowie den sonstigen von den Abkommen A/erträgen abgedeckten Informations-austausch.
lm Rahmen der,,Container Security lnitiative" (CSI) sind Bedienstete des DHS (CBp)in den Häfen Bremerhaven und Hamburg tätig. Sie arbeiten in der US-Risiko-Analysevon Warenverkehren rnit dem Ziel USA. Für den Fall, dass Risikoanalysen zu Erkennt-nissen führen, die aus US-Sicht eine weitergehende Kontrolle der Warensendung(Container) nahelegen, nehmen DHS-Bedienstete Kontakt mit der deutschen Zoll-venryaltung im jeweiligen Hafen auf. Diese überprüft anhand eigener und amerika-nischer Erkenntnisse, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Bejaht dies die deut-sche Zollvenrualtung, erfolgen weitere Kontrollmaßnahmen durch die deutsche Zoll-venryaltung (2. B, Röntgenkontrolle oder öffnen des Containers).
Die Zusammenarbeit im Rahmen der ,,Container Security lntitiative" erfolgt auf Grund-Iage der am 1. August 2002 im Rahmen des Zollunterstützungsvertrages vom 23. Au-gust 1973 unterzeichneten ,,Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit, ein-schließlich der Anwesenheit von US-Zollbeamten in den deutschen Häfen Bremerha-ven und Hamburg". Die Erklärung wurde mit Einsatzbeginn (2003) der DHS-Bedien-steten in den Häfen Bremerhaven und Hamburg umgesetzt.
Frage 1 1:
Inwieweit triffi es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an deutschenHäfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US-sicherheitsbehörden
-9-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 65
59-9-
,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutsche Zöllner doch bitte einmal genauerreinschauen sollten" und ,,entscheiden [... ] welcher Container auf welches Schiff gela-den wird" (www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland- 1 . 1 820764)?a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage sind deutscheBehörden angehalten oder verpflichtet, solchen ,,Tipps" von US-Beamtinnen und Be-amten zur Kontrolle von Containern nachzugehen?b) Aufgrund welcher Befugnisse und in welchen Fällen können in der BundesrepublikDeutschland stationierte US-Beamtinnen und -beamte Entscheidungen über die Verla-dung von Containern auf Schiffe treffen?c) lnwieweit sind Empfehlungen von in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenAngehörigen US-Behörden, bestimmte Container nicht zu verladen, für deutsche Be-hörden bindend?
Antulort zu Frage 1 1:
Hierzu wird auf die Ausführungen zur CSI in derAntwort auf Frage 10 venuiesen.
a)
Siehe Antwort auf Frage 10, zweiter Anstrich.
b)
Die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von CSI stationierten US-Beam-tinnen und -beamte können keine Entscheidungen über die Verladung von Containernauf Schiffe treffen.
c)
Siehe Antwort zu b).
Fraoe 12:
ln welchen Fällen ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonUS-Sicherheits- und Strafuerfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschlandzulässig?a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheitsbeamtinnenund -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrecht hoheitliches Handeln an-maßten, und wenn ja, welche?b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritter Seite gegenAngehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland der Vor-wurf der Amtsanmaßung erhoben oder deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden?
Antwqrt zu Frage 12:
Nach Attikel VII NATo-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen denPafteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBI. 1961 Il
S. 1190) können die Militärbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika Straf- undDisziplinargerichtsbarkeit über die Personen ausüben, die dem Militärrecht der Verei-
- 10 -
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 66
6010 -
nigten Staaten von Amerika untenruorfen sind. Die amerikanischen MilitärbehördenkÖnnen unter den Voraussetzungen des Artikels 20 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien desNordatlantikvertrags uber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichlich der in der Bun-desrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBI. 1961 ll S. 11g8,1218) Personen vorläufig festnehmen. Nach Artikel 28 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut kann die Militärpolizei der Vereinigten Staaten von Amerika an altge-mein zugänglichen Orten gegen Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges undderen AngehÖrige die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin notwendigenMaßnahmen treffen.
lm Bereich der Strafrechtshilfe ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern von US-strafuerfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zu-lässig, wenn ein auf dem vorgesehenen Geschäftsweg zu übermittelndes Rechts-hilfeersuchen von der zuständigen deutschen Stetle bewilligt worden ist.
a)
Nein. Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) werden beim Gene-ralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht gefuhrt. Zu etwaigen in den Bundes-ländern gefuhrten Strafuerfahren gegen Angehörige von US-sicherheitsbehörden we-gen Amtsanmaßung liegen der Bundesregierung keine lnformationen vor.
b)
lm Zuge des so genannten Sauerlandverfahrens mutmaßten zwei der Beschuldigten,von US-amerikanischen Kräften in Deutschland observiert worden zu sein. Dies konn-te durch die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verantassten Maß-nahmen nicht bestätigt werden.
Frage 13.
Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der Bundesrepublik Deutschlandstationierte Beamtinnen und Beamte von US-sicherheitsbehörden wegen Freiheitsbe-raubung sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchem Ergebnis endeten dieseVerfahren nach ihrer Kenntnis?
Antwort zu Frage 13:Wegen des Vorwurfes der Freiheitsberaubung (§ 239 SIGB) sind oder waren beim Ge-neralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Ermittlungsverfahren gegen in derBundesrepublik Deutschland stationierte Beamte von US-sicherheitsbehörden anhän-gig. Zu etwaigen in den Bundesländern geführten Strafuerfahren gegen Angehörigevon US-Sicherheitsbehörden wegen Freiheitsberaubung liegen der Bundesregierungkeine lnformationen vor.
Frage 14:
Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 67
- 11 -
USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung be-kannt?
a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierungerstellt?b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweilsgenannt?
c) Wie viele deutsche Staatsburger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierungauf derartigen US-Listen?d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA bindend?e) lnwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungenvon Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die ent-sprechende Weisungen oder Empfehlungen von US-Sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht umsetzen wollten?
Antwort zu Fraqe 14:
Das Terrorist Screening Center (TSC) des FBI führt seit 2003 die Terrorist Screening
Database (TSDB), auch bekannt als ,,Terrorist Watch List". Weitere Listen mit Perso-
nendaten, die unter den Bezeichnungen ,,Selectee List" und ,,No FIy List" bekannt sind
werden auf Basis der TSDB generiert und sind eine Teilmenge dieser. Die ,,Selectee
List" umfasst Daten von Personen, die bei Einreise in die USA einem intensiveren
Überprüfungsveffahren unterzogen werden. Die ,,No Fly List" enthält Daten von Perso-
nen, die nicht in zivilen Flugzeugen, die die USA anfliegen bzw. in den USA starten,
befordert werden dürfen. Weiterhin durfen Flugzeuge, die Personen von der ,,No-Fly
List" befördern, den Luftraum der USA nicht uberfliegen (siehe auch die lnformationen
auf den offiziellen Regierungs-\tVebseiten der USA: zum sog. Secure Flight Program:
http://www.tsa.gov/stakeholders/secure-flight-program; speziell zu den genannten Lis-
te n : https ://www. d h s. g ov/ste p- 1 -shou ld-i-u se-d h s-trip#2 sowie
http://www.fbi.gov/about-us/ten-years-after-the-fbi-since-9-1 1 /just-the-facts-1/terrorist-
screening-center-1 ).
a)
AIs Kriterium für die Aufnahme einer Person in die Terrorist Screening Database(TSDB) gilt der hinreichende Verdacht ("reasonable susp,c/o/?"), d.h. ein Sachverhaltführt aufgrund nachvollziehbarer Tatsachen zu der Schlussfolgerung, dass entwederdie Kenntnis oder der Verdacht besteht, dass eine Person an Handlungen beteiligt istoder war, die Terrorismus oder terroristische Aktivitäten darstellen, vorbereiten, unter-stützen oder mit solchen im Zusammenhang stehen.
Die Kriterien zur Aufnahme einer Person auf die ,,Selectee List" bzw. ,,No-Fly List" sindstrenger als der "reason able suspr'crbn" Standard. Der Bundesregierung ist nicht be-kannt, nach welchen Kriterien Personen auf diese Listen aufgenommen werden.
b)
-12-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 68
6212-
Nach den Angaben auf der Webseite des FBI (http://www.fbi.gov/about-us/ten-years-
after-the-fbi-since-9-1 1/just-the-facts-1/terrorist-screening-center,1) standen im Sep-tember 2011 ca. 420.000 Personen auf der Terrorist Watchlist, wobei jedoch zugleichdarauf hingewiesen wird, dass diese Zahl wegen Anpassungen ständig variiert. Aufder No Fly List und der Selectee List stehen - ebenfalls nach den Angaben auf dergenannten Webseite - jeweils 16.000 Personen.
c)
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d)
Die ,,Selectee List" sowie die ,,No-FIy List" betrifft alle Fluggesellschaften, die die USAanfliegen bzw. in den USA starten, die,,No-Fly List" daruber hinaus auch alle Flug-gesellschaften, die den Luftraum der USA überfliegen.
e)
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.
Fraqe 15:
Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen an dieUSA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehändigt zu be-kommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu Fraqe 15:
Die Bundesregierung und die Bundessicherheitsbehörden haben keine entsprechen-den Anfragen an die US-Behörden gerichtet.
Frage 16:
Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfurter Flughafen festgenomme-nen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufnahmen der Videoübenruachung ausge-wertet, um festzustellen, ob und inwieweit in die Festnahme vor Ort Us-Agenten desSecret Service venruickelt waren und ob sich diese der Anmaßung von Hoheitsrechtenschuldig gemacht haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu Frage 16:
Nein, fur die Prüfung einer Auswertung von Videoaufzeichnungen aus Anlass derFestnahme des Aleksandr S. bestand kein Anlass.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 69
Dokument 2014/0074341
Referat B 3B 3 50011/6#10RefL.: MR Dr. KlothRef": RD'n Wenske
Berlin, den 13.12.2013
Hausruf: 1951
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
über
Herrn Abteilungsleiter B
Herrn SV Abteilungsleiter B
Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine
Buchholz, Annette Groth, Dr. Andrö Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Dr. Alexander S, Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel,
Kathrin Vogler, Hälina Wawzyniakund der Fraktion Die Linke vom
02j2.2013 BT-Drucksach e 1 81122
Als Anlage übersende ich den Antwortentwurf zur oben genannten Anfrage an den
Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Die ReferatJe ÖSI13, VI4, 82, Glll haben mitgezeichnet.
BK, AA, BMF, BMJ und BMVBS haben mitgezeichnet.
Dr. Kloth Wenske
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 70
642-
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, An-nette Groth,Dr. Andrö Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexan-der S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniakund der Fraktion der Die Linke
Betreff: Aktivitäten von US-sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland
BT-Drucksache 181122
Vorbemerkung der Fraqesteller:
ln Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten DutzendeSicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Behörden, die meist dem US-Heimatschutzministerium (Departement of Homeland Security) angegliedert sind. Offi-ziell dient ihr Einsatz der Terrorismusabwehr und der Bekämpfung schwerer Verbre-chen. ,,Neben CIA und NSA operieren hierzulande rnehr als 50 Mitarbeiter des SecretService, des US-Heimatschutzmlnisteriums, der US-Einwanderungs- und Transport-behörden. Sie genießen diplomatische lmmunität und haben Befugnisse, die denendeutscher Polizisten und Zöllner nahekommen.
Sie entscheiden, wer ins Flugzeug steigen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und im Zweifel nehmen sie offenbar sogarMe nschen fest. " (www. s ued deutsch e. d e/politik/gehe i mer-krieg-us-beamteueberp ruefen-re isende-i n-deutsch Ia nd- 1 . 1 820764) .
Nach Angaben der Bundesregierung operierten im Jahr 2011 75 Bedienstete desUS-Heimatschutzministeriums und der ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschland, von denen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundestags-drucksache 17/6654).
In den Häfen von Hamburg und Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS- H ei m atschutzm i nisteri ums station iert, d ie den d eutschen Zoll offenbar aufg ru ndgeheimdienstlicher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die untersuchtwerden sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte anhandvon schwarzen Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die USA antretendarf. Die No Fly, Selectee List und Terrorist Watchlist umfassen nach lnformationender ,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million Namen, Die Kriterien für das Zustande-kommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nicht bekannt, die den Emp-fehlungen der US-Beamte für eine Boarding-Venrueigerung in der Regel folgen, da sieandernfalls Sanktionen durch die USA befürchten.Identifizieren können die US-Behörden unenuünschte Reisende durch den
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 71
653-
Direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften.
Beamte des Secret Service erklärten IautAugenzeugen am 3. März 2008 auf demFrankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estnischen Staatsbürger
A. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschließendnahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkartenbetrugesgesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jonny Hell" regulär fest. Zu diesem ZeitpunktIag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein USHaftbefehl wurde erst einigeTage später nachgeliefert,,Ein Aufgriff durch Mitarbeiter von ausländischen Stellenfand nicht statt", leugnete das Bundesministerium des Innern auf Pressenachfragenanschließend die Beteiligung des Secret Service an A. S. Festnahme. Obwohl seineFestnahme rechtsstaatlich zweifelhaft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, unddort im Jahr 2012 zu sieben Jahren Haft verurteilt (www.spiegel.de/spiegel/a-
562961 ,html; www.sue_ddeutsche.de/politik/geheimer-krieq-us-beamte-ueberpruefen-
reisende-indeutschland-1 . 1 820764).
Frage 1:
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der,,Süddeutschen Zeitung"genannten Aktivitäten von Beamtinnen und Beamten von US-Sicherheitsbehördenin der Bundesrepublik Deutschland?
Antwort,zu Frage 1 :
- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Flughäfen/Late GateChecks:
Die US-amerikanischen Luftsicherheitsvorschriften verpflichten die Luftfahrtun-ternehmen, die Fluggäste vor däm Einsteigen zu befragen (2.8. ob sich das Ge-päck permanent in der Obhut der Reisenden befand). Mit diesen Befragungen ha-ben die Fluggesellschaften, zB United Airlines am Flughafen Hamburg, teilweiseSicherheitsunternehmen beauftragt. Sollten sich im Verlaufe der Befragung sicher-heitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird die Bundespolizei unterrichtet.
Bedienstete der U.S. Customs and Border Protection (CBP) im Geschäftsbereichdes Department of Homeland Security (DHS) beraten am Flughafen in Frankfurtam Main die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen. Im übrigen wird aufdie Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 4a der Kleinen Anfrageder Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 17/6654) verwiesen.
- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Häfen (2.8. Hafen Ham-burg):Siehe unten Antwort auf Frage 10.
- Fall Aleksandr S.:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 72
66
t
.4-
Auf die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI auf die schrift-lichen Fragen von Herrn MdB Ströbele (Bundestagsdrucksachen 1619917 und16110006) und Frau MdB Mihalic (Plenarprotokoll 18/3) wird venruiesen.
- PNR-Abkommen mit den USAAlüeiterleitung an NSA.
Die Nutzung von Passagierdaten von Flügen in die USA und aus den USA ist imPassagierdatenabkommen zwischen der EU und den USA von 201 1 geregelt. Die-ses verpflichtet die Fluggesellschaften, dem Department of Homeland Security beiUSA-Flügen Zugang zu Passagierdaten zu gewähren. Das Abkommen enthälthierzu zahlreiche Datenschutzvorkehrungen. Die USA sind auch dazu berechtigt,diese Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Abkommens an andere US-BehÖrden weiterzuleiten. Siehe auch Antwort auf Frage 39 der Kleinen Anfrage derFraktion Die Linke vom 12.11 .2018, BT-Drucksache 1B/40.
Fraqe 2:
Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen FIughäfen und Häfena) Department of Homeland Security (DHS) insgesamt,b) Customs and Border Protection (CBP),c) Secret Service (USSS),d) lmmigration and Customs Enforcement (lCE),e) Transportation Security Administration (TSA),f) Coast Guard (USGC),g) Citizenship and lmmigration Service (USCIS),h) Office of Policy,i) Federal Emergency Management Agency (FEMA),j) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC),k) National Protection and Programs Directorate (NppD),l) Office of Policy, oderm) sonstige (bitte benennen)?
Antwort zu Fraqe 2:Beim Auswärtigen Amt sind folgende Mitarbeiter der genannten amerikanischen Be-hörden gemeldet:
a)
b)
c)
d)
e)f)
s)h)
Department of Homeland Security (DHS).17 Mitarbeiter, davon 1 Diplomat, Restvenrualtungstechnisches Personal (VTP)customs and Border Protection (cBP): G Mitarbeiter, alle wpSecret Service (USSS): 3 Mitarbeiter, alle VTplmmigration and Customs Enforcement (lCE): 7, alle VTpTransport security Administration: 23, davon 1 Diplomat, Rest V1pCoast Guard (USCG): keine gemeldetCitizenship and lmmigration Service (USCIS): 3, alle WpOffice of Policy: keine gemeldet
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 73
675-
i) Federal Emergency Management Agency (FEMA): keine gemeldetj) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC): keine gemeldetk) National Protection and Programs Directorate (NPPD): keine gemeldetl) Office of Policy: s. Buchst. h: keine gemeldetm) Sonstige.
Drug Enforcement Agency (DEA): 4, alle VTPFederal Aviation Agency (FAA): 15, alle VTPNational Geospatial Agency (GSA). 1, VTP
Ob bzw. welche dieser Bediensteten an Flughäfen oder Häfen tätig sind, ist nicht be-kannt. Bekannt ist, dass mehrere CBP-Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen tätig sind.
Fraqe.3:Wie viele dieser US-Beamtinnen und Beamten verfügen nach Kenntnis der Bundesre-gierung uber diplomatische lmmunität?
Antwort zu Fraqe 3:
Die zur Diplomatenliste angemeldeten amerikanischen Beamtinnen und Beamten (sie-he oben Frage 2) genießen volle Immunität nach den Vorschriften des Wiener über-einkommens über Diplomatische Beziehungen (WÜD). Die an der amerikanischenBotschaft als venryaltungstechnisches Personal angemeldeten Beamtinnen und Beam-ten genießen gem. Art. 37 Abs. 2 WÜD sog. ,,Amtsimmunität", d.h. auch ihre nur in mit-telbarem Zusammenhang zu Diensthandlungen stehenden Handlungen sind durch diein Art. 31 Abs. 1 WÜD genannte lmmunität von der Zivil- und Venrualtungsgerichtsbar-keit des Empfangsstaates ausgeschlossen. Fur Konsularbeamte und an den Konsula-ten als venrvaltungstechnisches Personal angemeldete Beamtinnen und Beamten gel-ten die Vorschriften des Wiener Übereinkommens uber Konsularische BeziehungenWÜK). Sie genießen gem. Art. 43 WÜK ebenfalls sog. Amtsimmunität.
Frage 4:Auf welcher rechtlichen Grundlage und aufgrund welcher internationalen Abkommensind Beamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimatschutzministeriums, derEinwanderungsbehörde und der Transportbehörde der USA nach Kenntnis der Bun-desregierung in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?
Antwort zu Frage 4:Völkerrechtliche Grundlagen sind die Wiener Übereinkommen über Diplomatische undKonsularische Beziehungen WÜD, WÜK), soweit die Beamten und Mitarbeiter an einediplomatische oder konsularische Vertretung entsandt werden. Gemäß Art. 7 WüDkann der Entsendestaat die Mitglieder des Personals seiner Mission grundsätzlichnach freiem Ermessen ernennen; nur bei Militär-, Marine- und Luftattach6s kann derEmpfangsstaat verlangen, dass ihm ihre Namen vorher zwecks Zustimmung mitgeteiltwerden. Die Mitarbeiter der genannten amerikanischen Behörden sind als Mitarbeiterder amerikanischen Botschaft in Berlin, des amerikanischen Generalkonsulats Frank-
-6-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 74
furt am Main und des amerikanischen Generalkonsulats Hamburg angemeldet.
Frage 5:
Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beamten vonus-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland?
Antwoil zu Fraqe 5:
Zur Ausübung von hoheitlichen Befugnissen durch US-Beamtinnen und Beamten vonUS-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland siehe Antwort auf Frage12. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Frage 6:
Welche wann und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen regelndie Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bedienstetenvon US-Sicherheitsbehörden und deutschen Behörden?
Antwort zu Frage 6:
Das zum Geschäftsbereich des BMF gehörende Zollkriminalamt arbeitet anlassbe-zogen mit Angestellten der US-Behörden IGE und CBP zusammen. Die Zusammen-arbeit erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Vertrages zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika uber die gegenseitige Un-terstÜtzung ihrer Zollvenualtungen vom 23.8.1973, des Abkommens zwischen der Eu-ropäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam-menarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich vom 28.5.1997 sowie des Ab-kommens vom 28.5.1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USAüber Grundstoffe und chemische Stoffe, die häufig für die unerlaubte Herstellung vonSuchtstoffen oder psychotropen Substanzen verwenden werden.
Speziell fur Häfen und Flughäfen gibt es keine völkerrechtlichen Verträge und Abkom-men zur Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationieften Bedienstetenvon US-Sicherheitsbehörden und deutschen Behörden.
Fraqe 7:
ln welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Angehö-rige von US-Behörden an deutschen Flughäfena) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befördern,b) die Bundespolizei verständigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sicht verdächtigeReisende zu geben?
a)
No-board-Empfehlungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen den Fluglinien undUS-BehÖrden. Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten Einzelheiten bekannt(vgl.Antwotl auf Frage 10 der Kl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache1716654).
-7 -
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 75
69-7 -
b)
Die Anzahl derartiger Hinweise wird durch die Bundespolizei statistisch nicht erfasst.
Frage 8:
Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit2001 die BefÖrderung aufgrund von Hinweisen der US-Behörden verweigert, und wieviele wurden aufgrund von lnformationen der US-Behörden an Flughäfen von derBundespolizei festgenom men?
Antwort zu. Frage 8:Ob Festnahmen der Bundespolizei Hinweise jedweder Art vorangegangen sind, wirdstatistisch nicht erfasst. lm übrigen siehe Antwort auf Frage 7.a).
Fraoe 9:
Welche Dienststellen, Stützpunkte und Büros der genannten US-Behörden existierennach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort undBezeichnung angeben)?a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutsch-land bestehen Buros oder Stützpunkte von welchen US-sicherheitsbehörden unterwelcher Bezeichnung?b) ln welchen diplomatischen Einrichtungen der USA beflnden sich Dienststellen die-ser Behörden?c) Über welchen rechtlichen Status verfügen diese Büros jeweils?
Antyvort zu Fraoe g:
a)
Die am Flughafen Frankfurt (siehe Antwort auf Frage 1) und die an den Häfen Ham-burg und Bremerhaven (siehe Antwort auf Frage 10) tätigen CBP-Mitarbeiter sind alsGeneralkonsulats-Mitarbeiter angemeldet und nutzen jeweils Büros für den FlughafenFrankfurt sowie für die Häfen Hamburg und Bremerhaven.
b)
Neben der Botschaft in Berlin sind Mitarbeiter der in Frage 2 genannten US-Behördenin den US-Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt gemeldet.
c)Der Rechtsstatus der genannten CBP-Mitarbeiter richtet sich nach dem WüD und demWÜK. Die innerorganisatorische Struktur der Generalkonsulate Frankfurt und Hamburgund somit der Status der genannten Büros ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Fraqe 10:
Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die in
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 76
70-8-
Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden mitdeutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammen?
Antwort zu Frage 1-0:
- Polizei: Die Bundespolizei arbeitet hinsichtlich der Einreise von Soldaten zumZwecke ihrer ärztlichen Versorgung im Bundesgebiet mit dem Verbindungsbüro derUS-Streitkräfte in Europa bei der US-Botschaft in Berlin zusammen.
Darüber hinaus arbeitet die Bundespolizei im Rahmen ihrer gefahrenabwehrendenAufgabenwahrnehmung mit der U.S.Customs and Border Protection und der U.S. lm-migration and Customs Enforcement anlassbezogen zusammen.
Ferner findet ein Erfahrungsaustausch in grenzpolizeilichen Belangen für die FIughä-fen US Airbase Ramstein und US Airbase Spangdahlem mit Vertretern von US-Streitkräften statt.
- Zoll: lm Bereich des Zollfahndungsdienstes erfolgt eine anlassbezogene Zusam-menarbeit mit Angestellten der US-Behörden ICE und CBp.
Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bearbeitung von entsprechenden Amtshilfe-ersuchen (2. B. Unterstützungsersuchen, Auskunftsersuchen, Feststellungsersuchenetc.) sowie den sonstigen von den Abkommen A/erträgen abgedeckten lnformations-austausch.
lm Rahmen der,,Container Security lnitiative" (CSl) sind Bedienstete des DHS (CBp)in den Häfen Bremerhaven und Hamburg tätig. Sie arbeiten in der US-Risiko-Analysevon Warenverkehren mit dem Ziel USA. Für den Fall, dass Risikoanalysen zu Erkennt-nissen führen, die aus US-Sicht eine weitergehende Kontrolle der Warensendung(Container) nahelegen, nehmen DHS-Bedienstete Kontakt mit der deutschen Zoll-verwaltung im jeweiligen Hafen auf. Diese überprüft anhand eigener und amerika-nischer Erkenntnisse, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Bejaht dies die deut-sche Zollvenrvaltung, erfolgen weitere Kontrollmaßnahmen durch die deutsche Zoll-venryaltung (2. B. Röntgenkontrolle oder öffnen des Containers).
Die Zusammenarbeit im Rahmen der ,,Container Securi§ lntitiative" erfolgt auf Grund-Iage der am 1. August 2002 im Rahmen des Zollunterstützungsvertrages vom 23. Au-gust 1973 unterzeichneten ,,Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit, ein-schließlich der Anwesenheit von US-Zollbeamten in den deutschen Häfen Bremerha-ven und Hamburg". Die Erklärung wurde mit Einsatzbeginn (2003) der DHS-Bedien-steten in den Häfen Bremerhaven und Hamburg umgesetzt.
Fraqe 1 1:
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an deutschenHäfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US-sicherheitsbehörden
-9-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 77
71,9-
,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutsche Zöllner doch bitte einmal genauerreinschauen sollten" und ,,entscheiden [...]welcher Container auf welches Schiff gela-den wird" (un/rnrv.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-re isende-i n-deutsch la nd -1 .1 820764) ?a) lnwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage sind deutscheBehörden angehalten oder verpflichtet, solchen ,,Tipps" von US-Beamtinnen und Be-amten zur Kontrolle von Containern nachzugehen?b) Aufgrund welcher Befugnisse und in welchen Fällen können in der BundesrepublikDeutschland stationierte US-Beamtinnen und -beamte Entscheidungen über die Verla-dung von Containern auf Schiffe treffen?c) lnwieweit sind Empfehlungen von in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenAngehörigen US-Behörden, bestimmte Container nicht zu verladen, für deutsche Be-hörden bindend?
Antwort zu Fraqe 1 1:
Hierzu wird auf die Ausführungen zur CSI in der Antwort auf Frage 10 venrviesen.
a)Siehe Antwort auf Frage 10, zweiter Anstrich.
b)
Die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von CSI stationierten US-Beam-tinnen und -beamte können keine Entscheidungen uber die Verladung von Containernauf Schiffe treffen.
c)
Siehe Antwort zu b).
Fraqe 12:
ln welchen Fällen ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonUS-Sicherheits- und Strafuertolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschlandzulässig?a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheitsbeamtinnenund -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrecht hoheitliches Handeln an-maßten, und wenn ja, welche?b) lnwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritter Seite gegenAngehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland der Vor-wut'f der Amtsanmaßung erhoben oder deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden?
Antwgrt zu Frage 12:
Nach Artikel VII NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen denParteien des Nordatlantikveftrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBI. 1961 llS. 1 190) können die Militärbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika Straf- undDisziplinargerichtsbarkeit über die Personen ausüben, die dem Militärrecht der Verei-
- 10 -
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 78
7210 -
nigten Staaten von Amerika unterworfen sind. Die amerikanischen Militärbehördenkönnen unter den Voraussetzungen des Artikels 20 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien desNordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bun-desrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBI. 1961 ll S. 1183,1218) Personen vorläufig festnehmen. Nach Artikel 28 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut kann die Militärpolizei der Vereinigten Staaten von Amerika an allge-mein zugänglichen Orten gegen Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges undderen Angehörige die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin notwendigenMaßnahmen treffen.
lm Bereich der Strafrechtshilfe ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern von US-Strafuerfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zu-lässig, wenn ein auf dem vorgesehenen Geschäftsweg zu übermiffetndes Rechts-hilfeersuchen von der zuständigen deutschen Stelle bewilligt worden ist.
a)
Nein. Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung (§ 132 SIGB) werden beim Gene-ralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht geführt. Zu etwaigen in den Bundesländern gefuhrten Strafuerfahren gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden we-gen Amtsanmaßung liegen der Bundesregierung keine lnformationen vor.
b)
lm Zuge des so genannten Sauerlandverfahrens mutmaßten zwei der Beschuldigten,von US-amerikanischen Kräften in Deutschland observiert worden zu sein. Dies konn-te durch die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof veranlassten Maß-nahmen nicht bestätigt werden.
Fjaqe 13:
Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der Bundesrepublik Deutschlandstationierte Beamtinnen und Beamte von US-sicherheitsbehörden wegen Freiheitsbe-raubung sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchem Ergebnis endeten dieseVerfahren nach ihrer Kenntnis?
Antwort zu Fraqe 1LWegen des Vorwurfes der Freiheitsberaubung (§ 239 SIGB) sind oder waren beim Ge-neralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Ermittlungsverfahren gegen in derBundesrepublik Deutschland stationierte Beamte von US-sicherheitsbehörden anhän-gig. Zu etwaigen in den Bundesländern geführten Strafuerfahren gegen Angehörigevon US-Sicherheitsbehörden wegen Freiheitsberaubung liegen der Bundesregierungkeine Informationen vor.
Fraoe. 14:
Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die
-11 -
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 79
I
11 -
USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung be-kannt?a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierungerstellt?b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweilsgenannt?
c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierungauf derartigen US-Listen?d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA bindend?e) lnwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungenvon Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die ent-sprechende Weisungen oder Empfehlungen von US-sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht umsetzen wollten?
Antwort zu Fraqe 14:
Das Terrorist Screening Center (TSC) des FBI führt seit 2003 die Terrorist ScreeningDatabase (TSDB), auch bekannt als,,TerroristWatch List". Weitere Listen mit perso-
nendaten, die unterden Bezeichnungen ,,selectee List" und,,No Fly List" bekannt sind,werden auf Basis der TSDB generiert und sind eine Teilmenge dieser. Die ,,SelecteeList" umfasst Daten von Personen, die bei Einreise in die USA einem intensiverenÜberprUfungsverfahren unterzogen werden. Die ,,No Fly List" enthält Daten von Perso-nen, die nicht in zivilen Flugzeugen, die die USA anfliegen bzw. in den USA starten,befordeft werden dürfen. Weiterhin dürfen Flugzeuge, die Personen von der ,,No-FlyList" befördern, den Luftraum der USA nicht über"fliegen (siehe auch die lnformationenauf den offiziellen Regierungs-Webseiten der USA: zum sog. Secure Flight program:
http://wv,rw.tsa.gov/stakeholders/secure-flight-program; speziell zu den genannten Lis-te n : https ://v,lww. d hs. qov/ste p- 1 -sh ou ld-i-u se-d hs-tri p#2 sowiehttp://www.fbi.gov/about-us/ten-years-after-the-fbi-since-9-1 1/just-the-facts-1/terrorist-screening-center-1).
a)
AIs Kriterium für die Aufnahme einer Person in die Terrorist Screening Database(TSDB) gilt der hinreichende Verdacht ("reaso nable susprcion"), d.h. ein Sachverhaltführt aufgrund nachvollziehbarer Tatsachen zu der Schlussfolgerung, dass entwederdie Kenntnis oder derVerdacht besteht, dass eine Person an Handlungen beteiligt istoder war, die Terrorismus oder terroristische Aktivitäten darstellen, vorbereiten, unter-stützen oder mit solchen im Zusammenhang stehen.
Die Kriterien zur Aufnahme einer Person auf die ,,selectee List" bzw. ,,No-FIy List" sindstrenger als der "reasonable susprbrbn" Standard. Der Bundesregierung ist nicht be-kannt, nach welchen Kriterien Personen auf diese Listen aufgenommen werden.
b)
-12-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 80
e
't4- 12-
Nach den Angaben auf der Webseite des FBI (http://www.fbi.gov/about-usften-years-
after-the-fui-since-9-1 1/just-the-facts-1/bnorist-screening-center-1) standen im Sep-
tember 201 1 ca. 420.000 Personen auf der Terrorist Watchlist, wobei jedoch zugleich
darauf hingewiesen wird, dass diese Zahl wegen Anpassungen sEndig variiert. Auf
der No Fly List und der SelecEe List stehen - ebenfalls nach den Angaben auf dergenannbn Webseite - jeweils 16.000 Personen.
c)
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
d)
Die "Selectee Lisf' sowie die "No-Fly
Lisf betrifft alle Fluggesellschaften, die die USA
anfliegen bar. in den USA starten, die "No-Fly List" darüber hinaus auch alle Flug-
gesellschaften, die den Luftraum der USA überfliegen.
e)
Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.
Fraqe 15:
Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen an dieUSA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehändigt zu be-kommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu Fraoe 15:
Die Bundesregierung und die Bundessicherheitsbehörden haben keine entsprechen-
den Anfragen an die US-Behörden gerichtet.
Fraqe 16:
Wurden im Falle des am 3. Mäz 2008 auf dem Frankfurter Flughafen festgenomme-nen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufnahmen der Videoüberwachung ausge-wertet, um fesEustellen, ob und inwieweit in die Festnahme vor Ort US-Agenten desSecret Service verwickelt waren und ob sich diese der Anmaßung von Hoheitsrechtenschuldig gemacht haben, und wenh ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu Fraqe 16:
Nein, tir die Prüfung einer Auswertung von Videoaufzeichnungen aus Anlass derFestnahme des Aleksandr S. bestand kein Anlass.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 81
75
Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074350
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2OL4 09:39RegOeSll3WG: KORREKTUR! Mündliche Frage (Nr: 11/55), ZuweisungZuweis_M.doc; Korte 55 und 56.pdf
----Ursprüngliche Nachricht---Von: Beier, SabineGesendet: Dienstag, 26. November 2013 1L:10An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3_; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: KORREKTUR! Mündliche Frage (Nr: 11/55), Zuweisung
---U rsprüngliche N ach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Dienstag, 26. November 2013 1l-:09An: OESI13_
Cc: ALOES-; StabOESll_; Presse_; StFritsche; PStSchröder_; PStBergner_; StRogatl-Grothe_Betreff: KORREKTUR! Mündtiche Frage (Nr: 1L/55), Zuweisung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Korrektur einer Mündlichen Frage:
Hier erneut die Mündliche Frage 7U55, die LU56 wird von 04 bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des I nnernLeitungsstabKa bi nett- u nd Pa rlamenta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; KabParl@ bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 82
Kabinett- u nd Parlamentsreferat
Referat OESll3
Abtei lungsleiter/i n O ESStab OESII
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
4u!'.Unterrichtung
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. $chröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
t
Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneten Jan Kofte, DIE LINKE.vom 25. November 2013(Monat November 2013, Nummer 55)Fragestunde am 28.11 .2013
Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeufschen Zeitung vom 20.11 .2013 über die"Hauptstelle für Befragungswesen" (HBW, die dem Kanzleramt untersteht und dem Bundes-nachrichtendienst (BND) zugeordnef rsfl bestätigen, wonach B/VA US- und brifrsche Ge-heimdiensfe ein gemeinsames Programm betreiben. bei dem die beteiligten Dienste imRahmen der Arbeit der HBW, in der heute jährlich 500 bis 1000 Vo4gesp räche und anschlie-ßend 50 b/s 140 hbnsiugespräche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische oderamerikanische Geheimdienst-Leute sogar alleine, ohne deutsche Begleiter, durchgeführtwürden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen, dass die so gewonnenen Erkenntnrssebeim Einsatz von Kampfdrohnen durch das US- Militär Verwendung finden?
Die o. g. Mündliche/n Frage/n ubersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMWi und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des BMWi und AAoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
lch bitter im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressofts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.
I für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.I den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4
Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stetlung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.
I zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwoilentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
zuzuleiten,
Im AuftragBollmann
Dienstaq. 26, November 2013. 15;00 Uhr
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 83
25-NUU-2813 1E:33 PD 1 31 FRX 3EEE7 3EEE7 1rYl= zr
EingangBundeskunzleramt25.11.2013 Jan Korte ultt lt.illrF,
]il!!n!|"{ drr Dsr.tush+n Bundrshs*gft0tglEd deE tn nEfi äuscchuqaes
2 5- 11. 70'13 0 I :5 3
Esndrrhrur ' .
Ftats rEr Repubüt( I1l011Errlln
E (ttrolzaz*irrorg t0301zE7*7EEolEI prr lortqtuncrIlrg,dr
rrum.Jtn*CnOdr
Irtthll$stehüro '
Klpinr UYllhslnrrr. EboF+06 Ermhuq
E (Elt?ll EezBgBg (s$71I E22EEElitr trn,toflr(I|rlürJtüürhErdE
Berlin, E5; Novemher 2013Betrefri M{rodlichs Frqgeu fftr di* FrqHürtrrnde Et. 1 r.eol B
ElI IIBIUAI
i{Iüffi die Eundesregierung den Eericht der §üddeutschen Zeifung voü e0.1r.z01gülmr die 'Haupffiella für EefragunEswq$Err' (HEIII, d,ig dern l(anrlaramt unterstehtund dern Bundesnechrichtendienst rugaotdret ist, bastätigerrr wprEgh gffi; US- .+.**'und britische Geheimdiantte ein gemeinsanes Prograrnu. bstreibeu, bpi,dem diebetailigten DienstE im Balrsren dar A"rbait der IIEW, in der haute jälultch 5gu bi'1000 Vorgespräche und anschließend sE bis rgo lntensivgerpräche mitFlüchtlirrgen, darunter mancha dr:rch britische o der amarikaoische Geheim d.ienst-Leute EoEBr allaine, olrne deutsehs Eegleiter, dtuchgefültt wtirden. und rrrenn ja,wie kanIr sie au$sühließen, dass dis ss gBwtrtrIrEnen Erhauntniss8 bsim Einsatsvou Kampfdrohnon durch das us-Militär verr,rrBudung findent BMt
' (BKAmt)Wsr entschued jetrreils, dsss die U§,Eeratffifirma GSC mit ihren deutrchauTochtergesellschaften Bundeseufiräge im Eahmen der tl*Vurhaben De-h{ail, npä,
It,
§d
fuilft]an l(orta
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 84
Kabinett- u nd Parlamentsreferat 78Dokument 201410074351
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
Referat OES|lS
nachrichtlichAbtei lu ngsleite r/in OESStab OESII
Zur Unterrichtunq
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneten Jan Korte, DIE LINKE.vom 25. November 2013(Monat November 2013, Nummer 55)Fragestunde am 28. 1 1 .201 3
Kann die Bundesregierung den Bericht der Sudde utschen Zeitung vom 20.1 I .2013 über die"Hauptstelle für Befragungsweser?" (HBW, die dem Kanzleramt untersteht und dem Bundes-nachrichtendienst (BND) zugeordnef isl bestätigen, wonach BND, US- und britische Ge-heimdiensfe ein gemeinsames Programm betreiben. bei dem die beteiligten Dienste imRahmen der Arbeit der HBW, in der heute jährlich 500 bis 1000 Uorgesp räche und anschtie-ßend 50 b/s 100 lntensirzgesp räche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische oderamerikanische Geheimdrensf-Leute sogar alleine, ohne deutsche Begteiter, durchgeführtwürden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen, dass dle so gewonnenen Erkenntnrssebeim Einsatz von Kampfdrohnen durch das US- Militär Verwendung frnden?
Die o. g. Mündliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMWI und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit dle Beteiligungserfordernis des BMWI und AAoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
Ich bitter im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht uber die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate u n mittelbar anzusch rei be n.
. fur das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.
. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.
. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
zuzuleiten.
lm AuftragBollmann
Djenstag. 26. November 2013. 15:00 Uhr
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 85
25-NBU-2813 1E:33 PD 1 31 FHX 3EEE7=EEE? . =.r.li?}s_
Dokument 201410074353
EingangBundeskanzleramt25.11.2013 Jan Korte ütt: l///trf;
IttltgmA üa Ecüetun BunüasrsgälIr/i[glEd dsa I n nenausgtrh ueg es
via Fax: t0007
at EingPng:
25. 11. 10130953
a
Eundrhrm ' .
Flatr rler Resubot( 1
1l0ll E+lln
E (orolrer*irrorg (030)e27*7s2Drtrl pnroru@,ffrrEll,d+
rtutY#nfgm,dr
Ittbhltrulllbüro'Kleinr Ytfllhtlnütf. Zb0F{0fi Etmbug'
E (Bll71)EEzBsBg (Eß471)BUe0gEl\
'rJ Jün,InflüEEliulttällqldr
Berlir, ZE,' Novernber 2013
i{
Eetre#r Mtirdlicha Pregen fftr dft FraBeatuude Eü.lt.EorB
Thillal
1. Kffr üie Eundesregieru-ug deu Eericht der §üddeutschen Eeitung voü 20.1r.2018ütrer die'Hauptrtellu für Eefragungsws$ptr' (IIEW;, dig dem l(nrzlpramt uuter$tohtund dem Brrndesnachrichtendienat rugaorduet ist, bestätigenl wonsrU gtID-,-US-
r:nd briti$thB Gehelmdienete Ein gerrreinsames hograrnm. bsgeiheu, hpi,dem diebetailigten Dienstä im Bahmen dar Arbeit der [IBW, in dar hnute jüilultch 800 btt1000 Vorgespräche und anschlieEend s0 bis rgo lntensivgespräche mitFliichtliqHen, daruntsr H.anuhs dr:rch hritische oder amsrikuischa Geheimdienst-Laute EoEBr ellaine. ohne deutsche Bqleiter, dtuchgefäIut wlirden, uud wenn ia,wie kenn sie ausschliesen, dass die so geurouneneu Erkeantnissr bEim Einsatzvou Kampfdrohnen durch das us-IvIilitär verq,endung ändeu? BMt
t, wsrr pntschied jaureils, daes die u§-Earatffifirme csc mit ihren deutachen (BKAmt)
Toclrtergesellschaften Bundeseufoäge im Ra.hmen der lT-Vorhaben De-Mail, npa,ePa, Quellcadeprtifung Staatetrojaner, Natiouales Waffenregister, E-Govemment,E{anichtsakte r:nd E-Strnfr agistsr erhia$lrund tuie wurde jeweils si chergestellt,da*s der Aufuagnehmer bai der Vartragterfiillung Eur I{euntnis erlsrgtevertrauliche Daten nichr an Dritte r,rreiter leitet?
s BMI
, (BMW|). (AA)
fuilk
§[
]an Korte
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 86
80
Von:Gesendet:An:Betreff:
wachtigkeit:
Dokument 201410074382
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 701,4 09:39RegOeSll3
WG: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdBKeckeritz)
Hoch
-----U rsprü ngl iche N a chricht----Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 O7,48An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, Sinan
Betreff: WG: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdB Keckeritz)Wichtigkeit: Hoch
---U rsprü ngliche Nach richt----Von: O4_
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 17:56An: OESIll-; OES|13_
Cc: Papenkort, Katja, Dr.Betreff: AW: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdB Keckeritz)Wichtigkeit: Hoch
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hinsichtlich des Frageteils der Frage des Abgeordneten Kekeritz - betreffend vergaberechtlicheKonsequenzen zu CSC - kann O4 folgende Formulierung beisteuern:
Soweit einer Vergabestelle Hinweise darauf bekannt werden, dass ein bietendes Unternehmenunzuverlässig im Sinne des Vergaberechts sein könnte, wird sie ihnen nachgehen und in dem Fall, dasssich die Hinweise bestätigen, das Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt einem - ab gewissen Schwellenwerten durch das Recht derEuropäischen Union vorgegebenen - streng reglementierten Verfahren,. das seitens des Bundeseinzuhalten ist. Das nationale Vergaberecht baut auf diesen europarechtlichen Vorgaben auf. Es
garantiert zum Beispiel allen potentiellen Bewerbern einen freien Zugang zu den Beschaffungsmärktender öffentlichen Hand und sieht Transparenz, insbesondere eine Veröffentlichung der Ausschreibung undeine Dokumentation des Verfahrens, vor. Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 87
81
zuverlässige Bieter vergeben werden. Diese so genannte Eignung des Bieters muss zum Zeitpunkt derAngebotsprüfung gegeben sein. DerAusschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach denvergaberechtlichen Regelungen nur zulässig, wenn der Auftraggeber belastbare Anhaltspunkte dafür hat,dass der Bleter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Fachkunde hat oder er nicht leistungsfähigsein wird, um den Auftrag durchzuführen. Zum Nachweis der Eignung eines Bieters darf dieauftraggebende öffentliche Stelle nur die Vorlage solcher Unterlagen und Angaben verlangen, die durchden Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind, also mit ihm in einem Zusammenhang stehen. Dieentsprechenden Nachweise sind vom Bieter grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen vorzulegen. DieForderung von Nachweisen, die über diese Eigenerklärungen hinausgehen, muss in der Dokumentationdes Vergabeverfah rens ausd rückl ich begründet werden.
Es darf gern sinngemäß gekürzt werden.
Erkenntnisse zur Beteiligung von CSC im in der Frage gestellten Sinne liegen hier - also bei der AbteilungO sowie beim Beschaffungsamt des BMI - nicht vor.
Mehr können wir bei der Beantwortung nicht beitragen.
lch bitte ÖS tl g um Mitteilung, ob die Beantwortung der Fragen des Abg. Kekeritz von dort - wie nachdortigen Angaben gegenüber KabParl erklärt - übernommen wird.
Mit freundlichen GrüßenDr. Oliver Maor
Referat O 4Bundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101 D, 10559 BerlinTelefon: 030 18 681-1850 oder 0228 99 68i.-1850E-Mail: oliver.maor@ bmi.bund.delnternet: www.bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 88
82
o
Von: Papenkort, Katja, Dr.
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 74:26
An: OES|l3_; OESI3AG_; O4_; AA Wendel, Philipp; '[email protected]'Betreff: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdB Keckeritz)Wichtigkeit: Hoch
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor dem Hintergrund von gegenwärtig sieben mündlichen Fragen für die Fragestunde am 28. November2013 zum Thema ,,Geheimer Krieg" wurden die Referate ÖS ll 1 und ÖS tl g um Gesamtkoordinierunggebeten. KabParl BMI ist diesbezüglich informiert und hat eine Neuzuweisung vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass bei mündlichen Fragen mit lnformationen, durch die das Staatswohl berührt ist,etwa weil die Antwort Einzelheiten der Methodik bekannt machen würde (bei Kleinen Anfragen würdedie Antwort egf. eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden)wie folgt zu verfahren ist: Es darf darauf verwiesen werden, dass die Antwort aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig ist (2.8. weil die Antwort Methoden nachrichtendienstlicher Arbeitoffenlegen würde). Soweit auf Antworten in früheren Kleinen Anfrage u.a. verwiesen werden soll, bietetsich z.B. an, wiefolgt zu antworten:,,kurzes Stichwort, worum es geht, und dann,,lm Übrigen hat dieBundesregierung darauf bereits geantwortet, Dies können Sie in BT-Drs. (...) nachlesen." Falls zu einemThema das PKGr in der Vergangenheit bereits befasst war, gilt entsprechendes: ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung insoweit bereits das PKGr informiert."
Soweit erforderlich, bitte ich um Weiterleitung der Frage an weitere betroffene Referate.
Wir bitten Sie um Zulieferung lhrer Beiträge bis **Montag 25.11.2013, 12 Uhr*+ an dieReferatspostfächer öS tt f und ÖS 1l 3. Fristverlängerung kann leider nicht gewährt werden.
Außerdem bitten wir- wie bei der Beantwortung von mündlichen Fragen generell vorgesehen - umZusammenstellung weiterer Fragen (und entsprechender Antworten), die die Abgeordneten imZusammenfuang mit dieser Frage stellen könnten.
Bitte beachten Sie, dass das Dokument **zwei Fragen bzw. zwei Seitent+ enthält (AA: Frage 14).
Vielen Dank.
t
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 89
83
Beste Grüße
Katja Papenkort
Dr. Katja Papenkort
BMl, Referat ÖS il t
Tel.:0049 30 18681 2327
Fax:0049 30 18681 52327
E-Ma i I : Katja.Pa pen [email protected]
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 90
84
Dokument 701410074386
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 20L4 09:40An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/L2) des MdB Nouripour; hier: Antwortbeitrag
des BMVg - Fehlanzeige
Wichtigkeit: Hoch
----U rsprüngliche Nachricht---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 14:16An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OES]13_
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/12) des MdB Nouripour; hier: Antwortbeitrag des BMVg -
FehlanzeigeWichtigkeit: Hoch
-----U rsprün gliche N ach richt----Von : Matthias3 Koch @ BMVg. B U N D. DE [mailto: Matthias3 Koch @ BMVg. B U N D. DE]
Gesendet: Montag, 25. November 2013 73:47An: OESlll-; OESll3_; Papenkort, Katja, Dr.Cc: BMVG Hermsdörfer, Willibald; BMVG Schulte, Guido; BMVG BMVg Recht I l-; BMVG BMVg Recht l4;BMVG BMVg ParlKab; BMVG Krüger, Dennis; BMVG BMVg Recht ll Vorz; BMVG BMVg Recht; BMVG
Rieckmann, Gustav; BMVG Hoburg, Nils
Betreff: Mündliche Frage (Nr: 1L/12) des MdB Nouripour; hier: Antwortbeitrag des BMVg - FehlanzeigeWichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
der MAD hat die Firma CSC in der Vergangenheit weder mit Dienst- oder Sachleistungen beauftragt nochfand ansonsten eine Zusammenarbeit zwischen der Firma CSC und dem MAD statt.lnsofern meld'et das BMVg auf die Fragestellung des MdB Nouripour "Fehlanzeige".
Mit freundlichen GrüßenIm AuftragM, Koch
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 91
e Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U16), Zuweisung (MdB Mihalic)
---U rsprü ngliche N achricht----Von: Beier, Sabine
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 O7:23
An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1L/16), Zuweisung
m.d.B.u.Ü.
MfGSabine Beier
ösns
t ---ursPrüngliche Nachricht---Von: OESIlll_Gesendet: Donnerstag,2L. November 20L3 16:26
An: OESl13_
Cc: OESllll_Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/15), Zuweisung
Angesichts des Bezugs auf die Berichtsserie von SZ und NDR ,,Geheimer Krieg" gehe ich von lhrerFeder-führung aus.
Die Frage ist natürlich zu verneinen. Da die betreffende Berichterstattung von hier aus nicht systematischverfolgt und ausgewertet worden ist, kann zur näheren Auseinandersetzung mit diesen Berichten vonhier aus jedoch nichts beigetragen werden.
Mit freundlichen GrüßenDietmar Marscholleck
85
Dokument 201410074392
Von: Keske, lvonne'
Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 09:40
An: RegoeSll3
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11-115), Zuweisung (MdB Mihalic)
Anlagen; Zuweis_M.doc; Mihalic L5 und 16.pdf; HAGR_05_BL_08_NEU Mündliche undSchriftliche Fragen.pdf
----U rsprü ngli che Na chricht----Von: Schulte, GunnarGesendet: Freitag, 22. November 2013 10:50
An: Papenkort, Katja, Dr.; Breitkreutz, Katharina
Cc: OES!l3
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 92
86
o
Bundesministerium däs lnnern, Referat ÖS lll fTelefon: (030) 18 681-1952.Mobil: 0L75 5747486e-mail: OESI [email protected]
Von: Zeidler, Angela
Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:17An:OESlllL_Cc:ALOES; UALOESIII_; Presse_; PStBergner_; StFritsche_; StRogall-Grothe; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 1U16), Zuweisung
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des InnernLeitungsstabKabi nett- und Pa rlamenta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: angela,[email protected]; [email protected]
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 93
Kabinett- und Parlaments referat
Referat OES|lll
nachrichtlichAbteilungsleiter OESUnterabteilungsleiterin OESI I I
Berlin, den 23. Mai ZO14 87
Hausruf: 10S4
Zur Unterrichtunq
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten lrene Mihalic, Bundnis gg/Die Grünenvom 20. November 2015(Monat November 2013, Nummer 16)Fragestunde am 28.1 1 .2013
Siehf die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung unddes NDR zum Thema "Geheimer Krieg - Wie von Deutschtand aus der Kampf g*ge[ d*,Terror gesfeuert wird", Bedarf für eine Evaluierung bzw. Überprtifung der Rec itgiunAtagenbei der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deufscher Srche rhiitsbehörden auf bindes-re pu b I ikan i sche m H o heitsge b iet?Die o. g. MÜndliche Frage übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und Bl(Amt zur Kenntnisnahme zügelei-tet.lch bitte Sie, in eigenerZuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und Bt(Amtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
lch bitte. im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.
. fur das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von Kabparl
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dienstaq. 26. November 2018.-J2:00 Uhr
zuzuleiten.
lm AuftragBollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 94
21-NDU-2813 I4147 PD 1 31 FHX 3EEE7 3-A4/W
Irpne Mihalic r i u' roftrtMrtglied des Deufschen Bundertages
lturrs Ulhsllc,l{dEPIatr der Repubtik 1
11011 Berlin
Teltfon: *48 30 tt7-rurrEFax: +49 30 EU7+EO?EEma i k irena.nf hall@bu rdestag. dc
Bsrlin, UO,I1JB13
88
EingangBundeskunzlerfimt27.17.2013
lt$n* trlhrlc, r{dB, PhH flsr ftclrubtlt f . i
Ref€rat PD IFax;30807
o lllilndliche Fragen fllr dia Fregesturrde am rE,ll.Iüls
Sehr geOhrle Darnen und Herren,
anbei schicte ich lhrren ti:r die Fragestunde arn äB"l1.2813 zwei rniindthhe Fregen:
f ' Jeut welcher Tatsachen* und Rechtsgrundlage erfolgte dle ln der Anhyort der Bundesregierurrg
/t 1o1 10. Juli ä00& auf die schriftlEhe Frage Hr. 17 ET*Dr§, 1E/1008 beschriobshs Bäfrägurq desi r Esten A.S- durch die Eundespolkei bis zum Eintreffen der Anordnung üer Festnarrrffi derGenaratsteatsanwaltschafl?:f BMI
(BMJ)e.lSietrt die Elundesrögisrung pufgrund der Berichteretattung der §gddeutpchen Zeitung und des
,/ü
NDE zum Therna "Gaheirner HrieE - Wie vonNutt uum Therna 'Gahelmer KrieE - Wie von DEutechland äus der Kampf gegen den Tanorgesteuert urird", Bedarf für eine EusluierungffÜUerprtifurugkJ der Rectrtsgrundtagen bei derIusammenarbeit U§-amerikenischer und der.rtscher Shherheitsbehöden äufhundesrepublilranischem HoheitsgeUiet{
BMIBMI(AA)(BMVs)(BKAmt)
Mit freundlichen Griißen
I //{15
il Ätot.
u5üru* #,tr;
1. 11.2013 0 8;l 5
hene Mihalic MdB
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 95
89
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I
Hausanordnung
Beantwoftung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts
Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 der
Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord*
nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-
ordnung.
Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung
,,Veffassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragen
durch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.
Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sich
nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und Kleiner
Anfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 7.
1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen
Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach
§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.
1 .1 Zuständigkeit
Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-
beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.
Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwortung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation
das Referat O 1).
Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMI
einzubeziehen sind, koordiniert das Organisationsreferat (Referat ZZ) die Beiträge für alle
betroffenen Geschäftsberei chsbehörde n.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 96
90
-2-
1.2 Abfassung..Fusätzliche lnformationen. Fristen, Erreichbarkeiten
Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf das
Grundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,
sind den Antwortentwürfen zur Information der im Haus Beteiligten zusätzliche lnforma-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-
liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für Antwoften auf frühere Fragen, die mit '
der aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.
Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Antagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-
ten Termine sind einzuhalten.
Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-
ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.
1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqen
Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.
2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen
Antwortentwürfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlaqe 1 (Dokumentvorlage
,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantworlung der Frage
verwendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).
' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Verwen-dung von Paafformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsforrn umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 97
91
a
-3-
Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.
Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blattbeizufügen.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen
Antwortentwürfe sind nach dem Muster Anlaqe 2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.
5 Weitere Behandlung erteilter Antworten
5.1 Mündliche Fraoen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antwort. Die federführende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf efteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.
5.2 Schriftliche Fraqen
Das Referat KabParl übersendet der fedefführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwort veröffentlicht wurde.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 98
92
Referat
(Geschä ftszeiche n a ngeben)Refl:Ref:Sb:BSB:
am
Frage Nr.
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
F[aqestunde im Deutschen Bllndestaq
Abg.:
Fraktion:
Herrn/Frau PSUPStn [NameJ
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
Herrn/Frau AL/ALn
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn/Frau SUStn [Name]
vorgelegt.
Das/die ReferaUe.... .,... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)...
haben mitgezeichnet.
(Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 99
g3
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g
Fraqe:
Antwort:
Fraqe
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 100
94
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
M öq I i che Zu satzfrao e-n :
Zusatzfrage 1
Antwoil:
Zusatzfrage 2
t Antwort.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 101
95
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g
H i nterg ru nd i nformation/Sachdarste llu nq :
o
4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 102
96
Referat
(G e sch äftszeiche n a nge be n )Refl:Ref:Sb:BSB:
1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. ... )
Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqe(n)1.2.3.4.
Antwort(en)
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
2. Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts) .
wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.
3. Herrn/Frau AL/ALn
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
mit der Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
(Referafs leiterlin) (Bearbeiterlin)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 103
Kabinett- und ParlamentsreferatDokument 201 4 /00'1 4393
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
97
Referat OESllll
nachric[tlichAbteilungsleiter OESU nterabteilungsleiterin OESI I I
Zur Unterrichtung
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten lrene Mihalic, Bundnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 16)Fragestunde am 28.11 .201 3
S,ehf die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung unddes NDR zum Thema "Geheimer Krieg - Wie von Deutschland aus der Kampf gegen denTerror gesfeuett wird", Bedar-f für eine Evaluierung bzw. Überprufung der Rechtgrundlagenbei der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Srbherheitsbehörden auf bundes-rep u b I i kanische m H o h eitsge b iet?Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BP(Amt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und Bl(Amtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
lch bitter im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sotts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unm ittelbar anzuschreiben.
. für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.r den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4
Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.
r zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwoftentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteitungsleiter - bis spätestens
Dienstaq. 26. November 2013r12:00 Uhr
zuzuleiten"
tm AuftragBollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 104
?1-NEU-2813 t4:4? PD 1 31 FHH SAAA? S. E4l8998
Dokument 201410074394
Eingangßundeskanzleramt2 7.1 1.2013
tnßm ttlhtIc, l{d§. Plote dgr EGFHä,)I t. t
Referat PD 1Faxl 30007
lrcne [iihatic r t u- ,oftrZMrtglied des Deutschen Bundestages
lrcffi illhrllc,lüdBPIatr der Repubtik 1
11011tsedin
Talofon: *40 30 2EZ-rHr7SFär +49 $0 2UI-IEOZHEmail: [email protected]
Eedin, ?0.11.20i9
Hliindliche Fragen ftlr dic Frege*turrde arn !E,ll,zulg
Sehr Eeshrte fJamen und Herron,
anbeischicke ich lhne* filr die Fragestunde am 2B-lf .t01E ewei rn[indlhhe Fragen:
f . Jnut lalctrl Tatsachen- und Rachtsgrundlage erfolgte üle ln der Ant+vurt der Bundesregierurgvom 10. Juli 2008 auf die schriftliche Frege Hr. 17 ET-Ers, 1E/1008 beschriebene Bsfragung desEsten A-S- durch die Bundespollzei bb zum Eintreffen der Anordnung üer Festnahms derG e ne ra I stra atsa n ua ltschafr ?rl BMI
(BMJ)z.lsietrt die Hunde§regisrunE pufgrund der Eerichler:stafiung der §llddeutpchen zeitung und des
NDE zum Thema -Geheimsr Kriog - Wie uon DEutschland aus der Kampf gegen den Tenorgesteuert wird", riedarf fÜr eine ErrEluierungffÜUerprüfunghf der Rectrtsgrundlagen bei derZusammenarbeit US-emerikenischer und deuscher §hharheitsbalrürüen aufbundesrepublitunischern Hoheitsgeb,*,?
BMI
/r/ _j 8, lffifr,/ J (BKAmt)
Mit freundlichen Griissn
üru* #rilr;tl Ä tu.u5
/r
l6
1. 112013 0 B:l 5
hene Mihrlic MdE
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 105
g9
Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument ?01410074416
Keske, IvonneDonnerstag, L3. Februar 201.4 09:40RegoeSll3
WG: Mündliche Frage (Nr: 11/16), ZuweisungZuweis-M.doc; Mihalic 15 und 16.pdf; HAGR_05_BL_08_NEU Mündliche undSch rift liche Fragen.pdf
-..--U rsprü ngliche Nachricht:--Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 07:23An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/15), Zuweisung
m.d.B.u.Ü.
MfGSabine Beierösng
-----U rsprüngliche N ach richt---Von: OESIIIl_Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 L6,,26
An: OESl13_
Cc: OES|lll_Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/16), Zuweisung
Angesichts des Bezugs auf die Berichtsserie von SZ und NDR ,,Geheimer Krieg" gehe ich von threrFederführung aus.
Die Frage ist natürlich zu verneinen. Da die betreffende Berichterstattung von hier aus nicht systematischverfolgt und ausgewertet worden ist, kann zur näheren Auseinandersetzung mit diesen Berichten vonhier aus jedoch nichts beigetragen werden.
Mit freundlichen GrüßenDietmar Marscholleck
Bundesministerium.des lnnern, Referat ÖS ttt 1Telefon: (030) L8 681-1952Mobil: 0175 5747486e-mail: OESIlll@ bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 106
100
Von: Zeidler, Angela
Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:17An: OES|lll_Cc: ALOES-; UALOESIII_; Presse_; PStBergner_; StFritsche_; StRogall-Grothe; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/16), Zuweisung
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa binett- u nd Pa rlamenta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.:030-18681-51118E-Mail: [email protected]; [email protected]
I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 107
Kabinett- u nd Parlamentsreferat
Referat OESIlll
nachrichtlichAbteilungsleiter OESUnterabteilungsleiterin OES I I I
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
Zur Unterrichtunq
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
I
Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten Irene Mihalic, Bündnis gO/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 16)Fragestunde am 28.11 .2013
Siehf die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Südde utschen Zeitung unddes NDR zum Thema "Geheimer Krieg - Wie von Deutschland aus der Kampf gegen denTerror gesfeuert wird", Bedarf für eine Evaluierung bzw. Überprufung der Rechtgrundtagenbei der Zusammenarbeit US-arne rikanischer und deutscher Sr'cherherfsbe hörden auf bundes-re p u b I i kan iscfi e m H o h e itsg e b i et?Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BKAmt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungseffordernis des AA, BMVg und BKAmtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
lch bitter im Rahmen Ihrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht uber die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.
. für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.
. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.
r zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dignstaq, 26. November 2013, 12:00 Uhr
zuzuleiten.
lm AuftragBollmann
I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 108
21-NOU-2413 14:4? PD 1 31 FHX 3EEE7 S. E4/89102
EingungBundeskanzleramt2I.I1.2013
lr$m lflhrtr, qdEr FloE dqrRc$$,tr t. r
ßeferat PD tFaxl 30007
lrene Mitralic r & u- roftrtMitglied des Deutschen Bundestages
lrerrü illhultc, HdBPlaE der Republk 1
1I011 Esrlin
Telefon: *48 30 IZT-IHEIFsr: +49 30 EU7-IH}IBEmaih irena^mihall@burdeilffi .du
Berlin, 80,11.1013
tL
/)
illilndliche Fragen fllr dia Fruge*turrde am ?t,ll.ZOls
Sehr gethrta lJarnen und Herron,
anbei schicke ich lhrren frlr die Fragestunde am 2B,l t.e013 zwei rfllindlhhe Fragen:
f . lnut welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolgte üle ln der Ant*ort der Eundesregierurgvottt 1U. Juli ?008 auf die schrifrliche Frag* Hr. 17 ET.Dr§. 1EIf 006 beschn'sberc Bgfrägung desEsten A'§- durch die Bundespotlzei bis zum Eintreffen der Änordnung üer Fegtnahme derGenaratstaätsanwsltschaft?rf BMI
(BMJ)
Z' lSiefrt die BundesräEierung aufgrund der Eerichterstattung der §üddeutpchen Zeitung und desNDE äurn Thema "GBheirfier Krieg - Wie uon DEutschlanrl aus der l(ampf geggn den Tenorgesteuert wird", tiedarf für eine Erraluierung{iUUerprffunghl der RecStsgrund}agen bei deräusammenarbeit U$+merikenischer Und deutscher Shherheitsbehörden aufbundesrepuhlilcanischem Hoheitsgeb'*t{
BMt
/{/ I n, [ffi1r,/ J (BKAmt)
Mit freundliche n Grüißen
üru* {#,tr;f7 itu.u5
t6
t
1. 112013 0 fl;l 5
hene Mihalic MdE
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 109
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I
HausLnordnung
Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts
Das Verfahren bei der Beantwoüung mündlicher und schriftlicher Fragen regetn § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und furdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ord nu ng.
Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung partamentarischer Fragendurch die Bundesregierunsl" vom 19. November 2009 ist zu beachten.
Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe S Blatt 7.
1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen
Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach
§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.
1.1 Zuständiqkeit
Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabPar!) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.
Bei Fragen, die eine ressottübergreifende Beantwortung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisationdas Referat O 1).
Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordiniert das Organisationsreferat (Referat Z2) die Beiträge für allebetroffenen Geschäftsbereichsbehörden .
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 110
104
-2-
o
1.2 Abfassunq. zusätzliche lnformationen. Fristen. Frreichbarkeiten
Die Antwoden sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf das
Grundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,
sind den Antwoilentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf.auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für Antworten auf frühere Fragen, die mit
der aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.
Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-
ten Termine sind einzuhalten.
Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.
1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqen
Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundesk anz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.
2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen
Antwortentwürfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlase 1 (Dokumentvorlage
,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage
venarendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).
' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Venruen-dung von Paarformen vezichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 111
105
-3-
Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (,Anjgg!_), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.
Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blattbeizufügen.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
3 Besonderhelten bei Schrlftlichen Fragen
Antwortentwürfe sind nach dem Muster S!39! (Dokumentuorlage ,schriftliche Frage.im Register,BMl'Kabinetf) zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
4 Besonderhelten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Fragen der für den Einzelplan Q6 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.
5 Weitere Behandlung erteilter Antworten
5.1 Mündliche Fraqen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antworl. Die federführende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.
5.2 Schriftliche Fraoen
Das Referat KabParl ubersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwoil veröffentlicht wurde.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 112
106
Referat
g
(Geschä ftsze iche n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:
am
Frage Nr.
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqestunde im Deutschen ElJndestao
Abg.:
Fraktion:
Herrn/Frau PSUPStn [Name]
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
Herrn/Frau AL/ALn
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn/Frau SUStn [Name]
vorgelegt.
Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorls),.
haben mitgezeichnet.
(Referatsleiter/in) (Bearbeiterlin)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 113
107
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g
Frage:
Antwort:
Frage
Antwort:
t Fraqe:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 114
108
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g
I
Mög I iche Zusatzfraqen :
Zusatzfrage 1
Antwort:
Zusatzfrage 2
Antwort.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 115
109
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
H i nterq ru nd i nformation/$ach da!'stg I I u ryIi
4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 116
Referat
(Geschä ftszeichen angeben)Refl:Ref:Sb:BSB:
1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvorfl
Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe 5 Btatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqe(n)1.2.J-
4.
Antwoil(en)
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
I 2.
3.
Das/dieReferaVe.........imBMIsindbeteiligtworden.(Ressor1s)...wurden beteiligUhaben m itgezeichnet.
Herrn/Frau AL/ALn
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
mit der Bitte um Billigung.
Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
4.
(Referafs Ieiterlin) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 117
111
Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074472
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 20L410:14RegOeSll3WG: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung (MdB Brugger)Zuweis-M.doc; Brugger 17.pdf; HAGR-05-BL- 0B NEU Mündriche undSchriftliche Fragen. pdf
--:U rsprüngliche Nach richt----Von:Schulte, GunnarGesendet: Freitag, 22. November 2013 10:49An: Papenkort, Katja, Dr.; Breitkreutz, KatharinaCc: OESl13_
Betreff: \rVG: Mündliche Frage (Nr: 11./17), Zuweisung (MdB Brugger)
----U rsprüngliche N achricht----Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 07:ZG
An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESI!3_
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung
----U rsprüngliche N ach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 2J., November 2013 16:34An: OES|l3_
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: L1/17), Zuweisung
Für Sie z.Kn.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa binett- und Pa rlam enta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; KabParl@ bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 118
112
o
Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 21. November 2013 15:52An: 82_Cc: ALB-; SVALB_; Presse-; PStBergner_; StFritsche; StRogall-Grothe_; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung
Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKabi nett- und Pa rlamenta ngelegen heitenAIt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.:030-18681-51118E-Mail: [email protected]; [email protected]
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 119
Kabinett- und Parlaments referat
Referat Bz
nachrichtlichAbteilungsleiter BSV/Abteilungsleiter B
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
Zur Unterrichtung
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
113
Betr.. Mündliche Frage der Abgeordneten Anieszka Brugger, Bundnis gg/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 17)Fragestunde am 28.11 .2013
lnwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen - vgt. Süddeufsche Zeitung vom 18. No-vember 2013, "Deutschland - der Freund und Hetfer" S. 6 und Fuchs/Goetz-"Geheimer Krieg,,S- 272 - Retsende von amerikanischen Potizistinnen und Speziatagentinnen durchsucht, belfragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechfsgru ndlage geschie ht dies auf deut-schem Hoheitsgebiet?Die o. g- Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BKAmt zur Kenntnisnahme zügelei-tet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und BKAmtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
lch bitte. im Rahmen lhrerAntwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben. \
. fÜr das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von Kabparl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dienstaq, 26. Ngvember 201S. 12:00 Uhr
zuzuleiten.
lm Auftrag
Bollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 120
21-NUU-2P1S__1_1|4I_ PD 1 31 Ftrx 3saa7
Eingangßundeskanzleyumt21.7 1.2013
Äprlesrka Erugger MdE' Flate der Repubtik , ' l,*, ,,,r,,r,
_3g3gr *.s,85./Ee*114
Agnierrlratrugger t iti .t*/ {iZ-
Mitglied des Dertschm Bundssrrges
Etdiner EürosPlatr der Repuhlikruolr ErrlinTelefon: ü30 rlrflIroFax: olc rrrrfirgfE-M ail: ogni*zka.bruggergbundestr g.de
WaüItrrrirhirrrRosen*traße 198E:,u Raven*hurgTrlefon: o?sr IFgIgSdF,r* o75r 3F$3gdIE- Mril : a6nierzka,hru5EEr@r'yk.bundefi eg.de
Ber{in, den zo.u:org
fiMündliche Frage zur nächsten Fragerhrnde:
Inwiefern trifft es Eu, dass an deutschen Grenzen - vgl. Süddeutsche Zeirung vorn rffi,"[ss6rhhüd - der Frzurrd und Helfer" S. 6 rrnd Fuchs/Goetz "Geheimer Krieg" §, zr7 - Reisende.
von arnerikanischen Polizistlnnen und Spezialagentlunen durrhzucht, befragt und fustgehaltenwerderl und auf welcher Hechtsgrundlage geschieht dies auf deutschem Hoheitsgehiet?Lr
fu.*n4*B\ffifl
BMI(AA}(BMVs)(BKAmt)
r\gniruzka Fpugger
Lfrl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 121
115
J,,
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I
Hausanordnunq
Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischeriFragerechts
Das Verfahren bei der Beantwoilung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 10S derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ordnung.
Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.
Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe S Blatt 7.
Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen
MÜndliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach
§ 105 GO-BT ribermittelten Fragen.
Zuständiskeit
Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.
Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwofiung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge alter Ressorts, die die ressortubergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisationdas Referat O 1).
Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordinierl das Organisationsreferat (Referat Z2) die Beiträge für allebetroffenen Geschäftsbereichsbehörden.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 122
t
1.2 Abfassunq. zusätzliche lnformationen. Fristen, Frreichbarkeiten
Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf dasGrundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,sind den Antwor.tentwÜrfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen, Wird auf gesetz-liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf.auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für Antworten auf frühere Fragen, die mitder aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.
Die AntwortentwÜrfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Antagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-ten Termine sind einzuhalten.
Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-ner Antwott durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.
1 .3 Antworten zu politisch bedeutsamen fraoen
Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.
2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen
AntwortentwÜr'fe (fur die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlaqe t (Dokumentvorlage,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech- ,
zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage
venruendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und fur die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).
' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Verwen-dung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibtiche und männti-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 123
117
-3-
Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.
Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blattbeizufügen.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen
Antworlentwürfe sind nach dem Muster Anlaqe 2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMI-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien frir dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
4 Besonderheiten bei an das Haushalt§referat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.
5 Weitere Behandlung erteilter Antworten
5.1 Mundliche Fragen
Das Referat KabParl übersendet der federfuhrenden Organisationseinheit das plenarpro-
tokoll mit der dem Fragesteller eileilten Antwort. Die federfrihrende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.
5.2 Schriftliche Fragen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwort veröffenilicht wurde.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 124
118
Referat
(Geschä ftszeiche n a nge ben)Refl:Ref:Sb:BSB:
am
Frage Nr.
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqestunde im Deutschen Bundestag
Abg-:
Fraktion:
Herrn/Frau PSUPStn [Name]
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SVISVn AL/ALn
Herrn/Frau AL/ALn
Referat Kabi nett- u nd Parlamentsan gelegen heiten
Herrn/Frau SUStn [Name]
vorgelegt.
Das/die ReferaUe... . ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)
haben mitgezeichnet.
(Referafs leiterlin) (Bearbeiterlin)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 125
119
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Fraqe:
Antwort:
Antwoft:
O Frase:
. Antwort:
2
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 126
120
M ö q I i c h e Z u s atzf rq g eJ.!"*
Zusatzfrage 1
Antwort:
Zusatzfrage 2
Antwort.
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 127
121
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt g
H! nterq ru nd i nformation/Sachdarstel I u n g :
4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 128
122
Referat
(Geschä ftsze i ch e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSBr
1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. .... )
Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g
Berlin,'den
Hausruf:
o
Frage(n)1.2.J.4.
e
Antwort(en)
Zu1
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
2. Das/die ReferaUe,... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.
3. Herrn/Frau AL/ALn
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
mit der Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
(Referatsleiter/in) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 129
Kabi nett- u nd Parlaments referat 123Dokument 201410074473
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
Referat
nachrichtlichAbteilungsleiter BSV/Abteilungsleiter B
Zur Unterrichtung
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
I
Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten Anieszka Brugger, Bündnis gg/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 17)Fragestunde am 28.11 .2013
lnwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen - vgl. Süddeufsche Zeitung vom 15. No-vember 2013, "Deutschland - der Freund und Helfer" S. 6 und FuchslGoetz "Geheimer Krieg',S. 217 - Reisende von amerikanischen Polizistinnen und Speziatagentinnen durchsu cht, be-fragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechtsgrundtage geschieht dies auf deut-schem Hoheitsgebiet?Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BKAmt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.lch bitte Sie, in eigenerZuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und BKAmtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.
lch bitte. im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und wetche Res-
sotls beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit mög!ich die jeweils zuständigen Re-fe rate u nm ittelba r anzuschreiben.
I für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.t den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4
Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
DienstFg. 26. November 2013. 12:00 Uhr
zuzu leiten.
lm Auftrag
Bollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 130
21-Nou-28_13_-11'41_ PD 1 31 FFX sEEE? S. E5/89{rsr, ** 1 24
.{snieukannrsgrr r iti -t,}/ {iZ.
Mitglied des Dnrtschm Eundcstages
Etdinet BiirorPlatz der Republikruolr EerlinTtlefon: üIoilra5rpFa* o1o rerrtrrE:S-Mail : agniesaka.bruggergbundestr g.de
tfatllrdrhürq:Rosenstraße 39SEeu H+renfburgTelefon: szsr FFpgFdfiFar: ry5t SF9S9EIE-Meil : aEfi irrzka,brugEer@rrk,bundefiag.de
Eer{in, den zo.u-lor3
Dokument 2014/0074474
EingangBundeskunzleramt21.11.2013
Äprleszkl Erugger MdE' Plntr, der Rryublik r rrou Bnrlin
fu"*n4*B\ffiflo Ägnieszka Brygger
rtMündliche Erage zur nächsten Frageshrnde:
Inr+iefern trifft es zu, dass an deursclrcn Grenuen - vgl. Süddeutsche Zeinrng vorn l{fud'"Deutschlartd - der Freund und Helfer" S. 6 rrnd Fuchs/Goetz "Geheimer lftieg" S, zr? - Reisende.von amerikanischen Polizistlnnen und Spezialagentlunen durehzucht, hefragt und ftstgehaltenwerderl und auf urelcher Rechtsgrundlage geschieht dies auf deutschem Hoheitsgebiet?tr
BMI.(AA)(BMVg)(BKAmt)
Ltrl
1. 11. ?013 0 fi:l E
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 131
125
Dokument 201410074499
Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:14An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/17), ZuweisungAnlagen: Zuweis_M.doc; Brugger 17.pdf; HAGR_05_BL_08_NEU Mündliche und
Schriftliche Fragen.pdf
;;; I ;'i::,'f. ;,X".
* "
n ri c h t---
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 O7:ZE
An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_
e Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U17), Zuweisung
-----U rsprü ngl iche N ach richt---Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:34An: OESl13_
Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: L1/17), Zuweisung
Für Sie z.Kn.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKabi nett- und Pa rlamenta ngel egen heitenAlt-Moabit 101 D; L0559 BerlinTel.:030-18681-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; KabParl@ bmi.bund.de
Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 21. November 2013 15:52An: 82_Cc: ALB-; SVALB-; Presse-; PStBergner_; StFritsche_; StRogall-Grothe_; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 132
126
Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKabinett- u nd Pa rlamentangelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; [email protected],de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 133
127Kabinett- u nd Parlaments referat
Referat 82
nachriclfllichAbteilungsleiter BSV/Abteilungsleiter B
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
Zur Unterrichtunq
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
l,
Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten Anieszka Brugger, Bündnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 17)Fragestunde am 28.11 .2013
lnwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen - vgt. Süddeufsche Zeitung vom 75. No-vember 2013, "Deutschland - der Freund und Helfer" S. 6 und Fuchs/Goetz "Geheimer Krieg"S. 217 - Retsende von amerikanischen Polizistinnen und Spezialagentinnen durchsucht, be-fragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechfsgrundlage geschie ht dies auf deut-schem Hoheitsgebiet?Die o. g. Mündliche Frage ubersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BI(Amt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und Bl(Amtoder auch anderer Ressorts zu prufen.
Ich bitte. im Rahmen lhrer Antworl mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate u nm itte I ba r anzuschreiben.
. fur das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.
. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen fur mögliche Zusatzfragen beizufugen.
. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dienstag.25. November 2013. 12:00 Uhr
zuzuleiten.
Im Auftrag
Bollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 134
21-Nou_-2913__1_1'43- PD 1_I1_ FHX SEEE?
Mündliehe Frage zur nächsten Fragestunde:
d?Inwieferntriffre5uu,dassandeursc1renGrenzen.vg[.5üddeuEclreZeirrrrrgvomrffiJ* "Deutschland - der Freurrd und Helfer" S. 6 rrnd Fuchs/Goerz nGeheimer Ifuiefl S, zr7 - Reisende
von amerilcanischen Poltzistlnnen und Spezialagentlunen durchsucht, hefragt und ftstgehaltenwerdefurnd auf welcher Hechtsgrundlage geschieht dies aufdeutschem Hoheitsgebiet?
EingangBundeskünzlerfrmt27.11.2013
Ägnlesuh Drugr MrlE' Plata dsr Rrpublik r uou Brlrlin
fu"*n4*B\5flÄgniesuka Bpugger
BTT'II
(AA}(BMVg)(BKAmt)
Ltrl
Hv Eb. ,3.9_EE? s.B5,/Erg_u rt ult -*1 2 g
Agnieerkanrugger r iti 'tu/ {rZ
Mitglied des Deltschcn Bundsstager
Etditet EürarPlatz dcr Republikru+lr EerlinTelefon: üjo rtrflI7trFax: o3o zt776rg5S-Mail: ognicszk*.bruggergbundesrrg.de
WahlheisLriro:Rosenstraüe 3988r,u RaverrghurfiTEIefon: szsr rsglgddFar c75t35$]p6?E-Mril : aßüierzki.hruEer@rrk,bundefiag.de
Berlin, den zo.g-:or3
1" 11. ?013 0 fl 11 E
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 135
129
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I
Hausanordnung
Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts
Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ordnung.
Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung
,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.
Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 BIatt 7.
1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen
Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach
§ 105 GO-BT ubermittelten Fragen.
1.1 Zuständigkeit
Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.
Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwoftung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation
das Referat O 1).
Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordinierl das Organisationsreferat (Referat ZZ) die Beiträge für allebetroffenen Geschäftsbereichsbehörden.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 136
130
-2-
1.2 Abfassunq, zusätzliche lnformationen. Fristen. Erreichbarkeiten
Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf dasGrundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,sind den Antwortentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche lnforma-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-Iiche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufiigen. Dies gilt auch furAntworten auf frrihere Fragen, die mitder aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.
Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-ten Termine sind einzuhalten.
Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Efteilung ei-ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.
1.3 Antworten zu politisch bedeulsamen Fragen
Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.
2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen
AntwortentwÜrfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlage J (Dokumentvorlage
,,Fragestunde" im Register ,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage
venruendet werden kann (vgl. Nr. 1 2 der Richtlinien für die Fragestunde und fur die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).
' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Fotgenden auf die Verwen-dung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.
Stand: 14, Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 137
131
-3-
Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf dem
Deckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Frage
wird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksache
eingesetzt.
Vorschläge für die Beantwofiung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blatt
beizufügen.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwud dem Referat KabParl
zusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen
Antwortentwürfe sind nach dem Muster Anlqge_2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"
im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien fur die
Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParl
zusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
4 Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses
werden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.
O 5 Weitere Behandlung erteilter Antworten
5.1 Mündliche Fraoen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-
tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antwort. Die federfuhrende Organisationseinheit
überprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind dem
Referat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.
5.2 Schriftliche Fraqen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-
tagsdrucksache, in der die Antwort veröffentlicht wurde.
Stand 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 138
132
Referat
(Geschä ftszei ch e n a nge ben )Refl:Ref:Sb:BSB:
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S BIatt g
Berlin, den
Hausruf;
am
Frage Nr.
Herrn/Frau PSUPSIn [Name]
uber
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
Herrn/Frau AL/ALn
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn/Frau SUStn [Name]
vorgelegt.
Das/die ReferaUe....
haben mitgezeichnet.
Fragestunde im Deutschen Bundestaq
Abg.:
Fraktion:
(Referatsleiter/in) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 139
133
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
I Fraqe:
Frage:
Antwort:
Frage
Antworl:
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 140
134
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g
Möq I ichg Zusatzfraqen :
Zusatzfrage 1
Antwort:
Zusatzfrage 2
O Antworr.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 141
135
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
H i nterqru nd i nformation/Sachdarstel I u ns :
4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 142
Referat
j..:..-
(Geschä ftsze i ch e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:
1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom
136
Anlage ?zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqe(n)1.
2.J.
4.
Antwoft(en)
Zu1
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
2. Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts) .
t wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.
3, Herrn/Frau AL/ALn
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
mit der Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
(Referafs leiterlin) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 143
137
l.
Dokument 2014/0074507
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:15An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)
-*-U rsprüngliche Nachricht----Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 A7:44An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, SihanBetreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)
m.d.B.u.Ü.
MfGSabine Beierösrr E
-----U rsprü nglich e N ach richt----Von : Klostermeyer, Ka rin [mailto :Kari n. K]ostermeyer@ bk. bu nd.de]Gesendet: Freitag, 22. November 2013 76:27An: OESll3_; OESIll_Cc: a16; BK Schäper, Hans-Jörg; ref603Betreff: AW: Mündtiche Frage (Nr: 11/23,24),Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
würden Sie bitte den ersten Aufschlag hinsichtlich eines Antwortentwurfs machen? Der BND hat imVorga ng kei ne Zustä ndigkeit.Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Karin KlostermeyerBundeskanzleramtReferat 603
Tel.: (030) 18400 - 2631E-Mail: [email protected] i I : karin.kloste rmeyer@ bk. bu nd,de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 144
138
t
Von: [email protected] [mailto:[email protected]]Gesendet: Freitag, 22. November 2013 L4:2!An: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; ref603Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected];U I ri ke. Sc h a efe r@ b m i. b u n d. de; O ESI 1 @ b m i. b u n d. d e
Betreff: AW: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor dem Hintergrund von gegenwärtig sieben parlamentarischen Anfragen zum Thema ,,Geheimer Krieg"wurden die Referate ÖS ll l und ÖS ll : um Gesamtkoordinierunggebeten. KabParl BMI ist diesbezüglichinformiert und hat eine Neuzuweisung vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass bei mündlichen Fragen mit lnformationen, durch die das Staatswohl berührt ist,etwa weil die Antwort Einzelheiten der Methodik bekannt machen würde (bei Kleinen Anfragen würdedie Antwort ggf. eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden]wie folgt zu verfahren ist: Es darf darauf verwiesen werden, dass die Antwort aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig ist (2.8. weil die Antwort Methoden nachrichtendienstlicher Arbeitoffenlegen würde). Soweit auf Antworten in früheren Kleinen Anfrage u.a. verwiesen werden soll, bietetsich z.B. an, wie folgt zu antworten: ,,kurzes Stichwort, worum es geht, und dann ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung darauf bereits geantwortet. Dies können Sie in BT-Drs. (...) nachlesen." Falls zu einemThema das PKGr in der Vergangenheit bereits befasst war, gilt entsprechendes: ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung insoweit bereits das PKGr informiert."
Wir bitten Sie um Zulieferung lhrer Beiträge bis **Montag 25.11.2013, 12 Uhrt* an die ReferatsfächerÖS tt f und öS ll 3. Fristverlängerung kann leider nicht gewährt werden.
Da von hier auch die Vorbereitung des Herrn PSt S auf die Fragestunde im Bundestag erfolgt bitten wir -wie bei der Beantwortung von mündlichen Fragen generell vorgesehen - um Zusammenstellung weitererFragen (und entsprechender Antworten), die die Abgeordneten im Zusammenhang mit dieser Fragestellen könnten.
Fragen
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 145
139
23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihr offiziellgemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, siehe Antwort der Bundesregierung aufdie kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. f7l L4739 vom 12. September 2013) gegenüberden Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkretelnformationslage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinatorveranlasst, in derletzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber-Überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften des Bundesamtes fürVerfassungsschutz zuveranlassen?
24. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßlichen Abhöranlagenauf den Dächern der Botschaften der USA Großbritanniens und Russlands, zwischenzeitlich veranlasst,um die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutschelnteressen konkret zu beheben, und seit wann wusste die Bundesregierung bzw. derGeheimdienstkoordinator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 19. November 2013)?
Vielen Dank
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Gunnar Schulte
Referat ÖS lt g (Ausländerterrorismus und -extremismus)
Bundesministerium des Innern
Alt-Mobit 101 D, 10559 Berlin
Telefon: 030 18 581- 2207
Fax:030 18 681 52207
e-Mail : OESI l3€lbmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 146
140
----Ursprü ngliche N ach richt---Von: Beier, Sabine
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 11:18
An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24), ZuweisungWichtigkeit: Hoch
---U rsprüngliche N achricht--*
Von: Schäfer, Ulrike
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 10:59
An: OESll3_; OESlll3_; Müller, Karin
Cc: Jergl, Johann
Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung
Wichtigkeit: Hoch
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für lhre Zuarbeiten unmittelbar in den beigefügten Antwortentwurf bis spätestens Montag (25.11".), 14
Uhr wäre ich dankbar.
Reg ÖS I 3 bitte z.Vg. und Az. übermitteln.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 147
141
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Ulrike Schäfer
Referat Ös t r
Bundesministerium des lnnern
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Telefon: 030 18 581-1702
Fax:030 18 681-5-t70z
E-Mail: [email protected] <mailto:[email protected]>
I nte rn et: www. b m i. b u n d. d e <http ://www. b m i. b u n d. d e >
Von: Zons, Gisela
Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:59
An:OESI3AG_
Cc: ALOES; UALOESI_; Presse_; StFritsche_; PStSchröder_; PStBergner_; StRogall-Grothe_; OESll3_;oESilt1_
Betreff: Mündliche Frage (Nr: 1L/23,24), Zuweisung
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 148
142
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Zons
Bundesministerium des lnnern
Stab Leitungsbereich
Kabinett- und Pa rlamentsreferat
AIt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Tel.:030 18 681-1437
Fax: 030 18 681-1019
E-Mai[: KabParl@ bmi.bund.de <mailto:[email protected]>
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 149
143
Von:Gesendet:.An:
Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074528
Keske, IvonneDonnerstag, 13. Februar 20L4 10:15RegOeSll3WG: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24l,Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)L3112s_Antwortentwur-f.docx; Zuweis_M.DOC; Notz 23 und 24.pdf;HAGR_05_8L08_NEU Mündliche und Schriftliche Fragen.pdf
----U rsprüngliche N ach richt---Von: Beier, SabineGesendet: Dienstag, 26. November 2013 O7:7L
An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)
----U rsprüngliche N ach richt----Von: OES|ll3_
Gesendet: Montag, 25. November 2013 16:50An: OESlt3_; RegOeSll13; OESlll_Cc: UALOESIII_; Akmann, Torsten; PGNSA; Mende, Boris, Dr.Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24),Zuweisung (MdB Dr. v, NOTZ)
ösllr 3-s4oo2l4#z
Nachfolgend der erbetene Antwortbeitrag:
Zu Frage 23 und 24:
Auf die sich aus der Natur der Sache ergebende erhöhte Gefahr einer Ausspähung mobilerKommunikation im Regierungsviertel Berlins haben die Sicherheitsbehörden regelmäßig sensibilisierendhingewiesen. Dementsprechend werden einzelne Liegenschaften bestimmter ausländischer Staaten vomBfV im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Spionageabwehr bereits seit Längerem routinemäßigoder anlassbezogen aus der Luft begutachtet. Die im Rahmen derartiger Flüge festgestellten verdecktenAufbauten lassen jedoch nicht zwangsläufig auf das Vorhandensein von SIGINT-Technik schließen. DieBundesregierung steht in engem Kontakt mit ihren Partnern, um die gegen US-amerikanische undbritische Nachrichtendienste erhobenen Vorwürfe einzuordnen und aufzuklären. Das für die Kontrolleder Nachrichtendienste zuständige Parlamentarische Gremium wird hierüber regelmäßig unterrichtet.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 150
144
Mit freundlichen GrüßenIm AuftragTorsten Hase
Bundesministerium des lnnernReferat ÖS il g
11014 BerlinTel : 030-18681-1485 Fax: 030-18681-51485Mail: [email protected]
Von: OESI13_
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 t4:2LAn: OESI3AG_; PGNSA; OESlllL_; OESlll3_; [email protected]: OESII3_; Breitkreutz, Katharina; Papenkort, Katja, Dr.; Schäfer, Ulrike; OESIlBetreff: AW: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24),Tuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor dem Hintergrund von gegenwärtig sieben parlamentarischen Anfragen zum Thema,,Geheimer Krieg"wurden die Referate ÖS ll 1 und OS ll 3 um Gesamtkoordinierung gebeten. KabParl BMI ist diesbezüglichinformiert und hat eine Neuzuweisung vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass bei mündlichen Fragen mit Informationen, durch die das Staatswohl berührt ist,etwa weil die Antwort Einzelheiten der Methodik bekannt machen würde (bei Kleinen Anfragen würdedie Antwort ggf. eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden)wie folgt zu verfahren ist: Es darf darauf verwiesen werden, dass die Antwort aus Gründen desStaatswohls geheimhaltungsbedürftig ist (2.8. weil die Antwort Methoden nachrichtendienstlicher Arbeitoffenlegen würde). Soweit auf Antworten in früheren Kleinen Anfrage u.a. verwiesen werden soll, bietetsich z.B. an, wie folgt zu antworten:,,kurzes Stichwort, worum es geht, und dann ,,lm übrigen hat dieBundesregierung darauf bereits geantwortet. Dies können Sie in BT-Drs. (...) nachtesen." Falls zu einemThema das PKGr in der Vergangenheit bereits befasst war, gilt entsprechendes: ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung insoweit bereits das PKGr informiert."
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 151
145
Wir bitten Sie um Zulieferung lhrer Beiträge bis *+Montag 25.11.201.3, l-2 Uhr** an die ReferatsfächerÖs tt r und Ös ll 3. Fristverlängerung kann leider nicht gewährt werden.
Da von hierauch die Vorbereitung des Herrn PStS auf die Fragestunde im Bundestag erfolgt bitten wir-wie bei der Beantwortung von mündlichen Fragen generell vorgesehen - um Zusammenstellung weitererFragen (und entsprechender Antworten), die die Abgeordneten im Zusammenhang mit dieser Fragestellen könnten.
Fragen
23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihr offiziellgemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, siehe Antwort der Bundesregierung aufdie kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. 771 14739 vom 12. September 2013) gegenüberden Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkretelnformationslage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in derletzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber-ÜUerflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutz zuveranlassen?
24. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßtichen Abhöranlagenauf den Dächern der Botschaften der USA, Großbritanniens und Russlands, zwischenzeittich veranlasst,um die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutscheInteressen konkret zu beheben, und seit wann wusste die Bundesregierung bzw. derGeheimdienstkoordinator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 1g. November 2013)?
Vielen Dank
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 152
146
Gunnar Schulte
Referat ÖS tl g (Ausländerterrorismus und -extremismus)
Bundesministerium des lnnern
Alt-Mobit 101 D, 10559 Berlin
Telefon: 030 18 681- 2207
Fax: 030 18 681 5 2207
O' e-Mail: [email protected]
---Ursprüngl iche N achricht--:Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 L1:18An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan
Betreff: WG : M ü nd liche Frage ( N r: 1 1-/23,24), Tuweisu ngWichtigkeit: Hoch
---:U rsprü ngl iche N achricht---
Von: Schäfer, Ulrike
Gesendet: Freitag, 22. November 2013 10:59
An: OES!l3_; OESIll3_; Müller, Karin
Cc: Jergl, Johann
Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung
Wichtigkeit: Hoch
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 153
147
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für lhre Zuarbeiten unmittelbar in den beigefügten Antwortentwurf bis spätestens Montag (25.11.), 14Uhr wäre ich dankbar.
O Reg ös ts bitre z.Vg. und Az. übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Ulrike Schäfer
Referat ÖS t r
Bundesministerium des lnnern
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Telefon: 030 18 681-1702
Fax: 030 18 581-5-7702
E-Mail: [email protected] <mailto:[email protected]>
I nternet: www.bmi. bund.de <http://www. bmi. bu nd.de>
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 154
148
Von: Zons, Gisela
Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:59
An:OESI3AG_
Cc: ALOES-; UALOESI_; Presse-; StFritsche; PStSchröder_; PStBergner_; StRogall-Grothe_; OESll3;oESilr1_
Betreff: M ündliche Frage (Nr: LU23,241, Tuweisung
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Zons
Bundesministerium des lnnern
Stab Leitungsbereich
Kabinett- u nd Pa rlamentsreferat
AIt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Tel.:030 18 681-1437
Fax: 030 18 681-1019
E-Mail: Ka bParl@ bmi.bund.de <mailto:[email protected]>
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 155
149
l
Arbeitsgruppe Ös I s Berrin, den 22. November 2013ÖSl3 Hausruf:1767
AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JerglSb.: OAR'n Schäfer
Fraggstunde im Deutschen Bundestaq
am 28. November 2013 Abg.: Dr. Kontantin von NofzFrage Nr. 23,24 Bündnis g0/Die Grunen-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder
uber
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Ka bi nett- u nd Pa rla mentsan gelegen heiten
Herrn Abteilungsleiter öS
Herrn Unterabteilungsleiter öS I
vorgelegt.
Das/die ReferaUe ... im BMI isUsind beteiligt worden. (Ressofts) ... wurden betei-
ligUhaben mitgezeichnet.
Weinbrenner Jergl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 156
150
o
Frage 23:
Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich derihr offiziell gemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (S21, sieheAntwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. 171 14739 vom 12" September 2013) gegenüber den Zahlen der SuddeutschenZeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete lnformations-lage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in derIetzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom g" September 2013) einenHubschrauber-Überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften desBundesamtes für Verfassungsschutz zu veranlassen?
Antwort:
Frase 24:
Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßli-chen Abhöranlagen auf den Dächern der Botschaften der USA, Großbritanniens undRusslands, zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen ausgehendenGefahren für die nati-onale Sicherheit sowie bundesdeutsche lnteressen konkret zubeheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordi-nator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 19. November 2013)?Die o. g. Mundliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um übernahme der Be-antwortung.
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 157
151-2-
Möq Iiche Zusatzfraqen :
Zusatzfrage . .. :
Antwort:
Zusatzfrage ... :
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 158
153Kabinett- u nd Parlaments referat
AGÖSI3
nachrichtlich
Abteilungsleiter ÖS
Unterabteilungsleiter öS I
ÖS II 3, ÖS III
Berlin, den 23. Mai 2014
Hausruf: 1054
Zur Unterrichtung
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
Betr.: Mündliche Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin v. Notz, Bündnis gg/Die Grünenvom 21 . November 2013
(Monat November 2013, Nummern 23,24)
Fragestunde am 28.11.201 3
1 . Wie erklärt st'ch die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihroffiziell gemeldefen Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsu/afs (521 , slehe Antwort derBundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BI-Drs. 17/ 1473g vom12. September 2013) gegenüber den Zahlen der Sridde utschen Zeitung vom 1g. November2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete lnformationslage hatte die Bundesregierung bzw.den Geheimdienstkoordinator veranlassl In der letzten Augustwoche (Bericht FrankfurterRundsch au vom g. Sepfe mber 2013) einen Hubschrauber-Überftug über das Ge/ände desGeneralkonsu/afs mit Kräften des Bundesamfes für Verfassungsschutz zu veranlassen?
2. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Befrerbens von mutmaßtichenAbhöranlagen auf den Dächern der Bofschaften der USA , Großbritanniens und Russ/ands,zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nati-onale SicherhetT sourie bundesdeutsche /nferessen konkret zu beheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordinator konkret von diesen Anlagen (Zeitonline vom 19. November 2013)?
Die o. g. Mündliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVBS, BKAmt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.
lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVBS, Bp(Amtoder auch anderer Ressorts zu prufen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 160
154
lch bitte
. im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die ZentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-
ferate unmittelbar anzuschreiben.. ffIr das Antwortschreiben die Dokumenfuorlage ,,Fragestunde' zu verurenden.
. den Antwortentwurf so kuz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kuz gefasste Sachdar-
stellung und Hintergrundinformationen für mögliche ZusaEfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurß per E-
Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurß (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.
Abteilungsleiter - bis spätestens
Piens.tgq. ?F. November 2013. 12..00 Uhr
zuzuleiten.
lm Auftrag
Bollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 161
21-N0U-2813 15:58 PD 1 31 FPX 3AEE7
ilFFr. Konstentin v. Notz, MdE ,,? i' oo /t;t
M ltgll ed dss Dcutsthün Eundestages
s.81./85155
Eingangßundeskanzlerumt2 7.17.2013
0r, XOrtf tä$tin v. Notr. lvldE ' PlaU flsr EsptJ§llk I . ll0I I Eedkt
tariatEingangl
? l. 11"2U1308:1 E
Doultthtt Eun&sfagFktr dtr ßepuHn ttf0ll Srrlln
Irlcobfeker.t{er.sFaum lS{}Telefon 030 / I 17- r zl tAFar or0/I17-?6EtX,E-[Hllk hElr§täntin.natrFbundertad_d+
ttrlrhttrehiäarHstrllle I . 11479 MllllnE'Mtlh f,anfitnth,norrEr§k.bsndEEtlEde
o'
7?#J
fr,1
,w v" lt/fu { dr+
tr ?,h
I0. November ?013
Mündlinhe Fragen ftii die nächste Fragestunde
Wie erklän siqh die Eundesregierung die erheblichen Abweichungen hinslchtlich der ihr offiriellgemetde-ten Beschäftigtenzahlen des U5{eneralkonsulat§ (5?1, siehe Antwort der Bunderreglerung auf diekleine Anfrage des Abgeordneten von Notr E[-Drs. 1il14739 usm 1?.09,2019]gegenüber den Zahlender Süddeutschen zeitung upm tg. ruovemher 2013 (900 Mitarbeiter[nd welche konkrete L ) tInforrnarionslage hatte die Eundesreglerung bzw. den GehEimdienstkoordlnatsr uerantasst,,in der BMI
' fletEten Augustwoche (Eericht Franhfurter Rundschau yom 9. Septembef ?0151 äinen Huhschrauher- (AA)
üherflug über das f{celänu$-nrt Kräften des Eundesamte$ fur verfaesurtgsschutr ru veranlassen? [E[XHiiWas hat dle Eurrdesregierung nach Bakannnperden des Betreibens uon mutmaßlichen Ahhöranlagen aufden Däthern der Botschaften der uSA, Großbritanniens und Rusrlands rwischenueitlich veranlasst, um
die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherhelt sowie hundesdeuEche lrrte-ressen konkret zu behebeCy^O selt wann wusste die Eundesregierung bzw. der GehEirndienstkoordina-
tor konkretvon h.tuf#o.hälc{ Anlagen (Zeit ontine uom 19. Nouember 2013i?I --.r.-..-r-' H dle.ft n
r74BMI(AA}{BKAmt}
f *o I t * t ltl,+.., ,,**.*- .; l.lIt,
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 162
156
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I
Hausanordnunq
Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von lUlitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts
Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-
ord n u ng.
Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung
,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.
Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sich
nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 7.
1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen
Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach
§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.
1 .1 Zuständiqkeit
Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-
beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwoftung zu,
Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwoftung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressorlübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation
das Referat O 1).
Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMI
einzubeziehen sind, koordinieft das Organisationsreferat (Referat Z l2) die Beiträge für al-
le betroffene n Geschäftsbereichsbehörden.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 163
157
-2-
1.2 Abfassunq, zusätzliche lnformationen. Fristen. Errg.ichbarkeiten
Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf das
Grundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,
sind den Antwortentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-
liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch fürAntworten auf frühere Fragen, die mit
der aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.
Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch den
Abteilungsleiter und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetzten
Termine sind einzuhalten.
Nachdem Antworlentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-
ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwoilungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.
1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqen
Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-Ieramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.
2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen
Antwortentwurfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlage 1 (Dokumentvorlage
,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage
venruendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).
Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 164
158
-J-
Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesondeilen Blattbeizufügen.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen
Antwot'tentwÜrfe sind nach dem Muster Anlage 2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richflinien für die.Fragestunde
und frir die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
4 Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unrnittelbar vom Referat Z I S beantwortet.
5 Weitere Behandlung eileilter Antwoften
5.1 Mündliche Fraoen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antwort. Die federführende OrganisationseinheitÜberprüft die Antwort insbesondere auf erleilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuteiten, das das Weitere veranlasst.
5.2 Schriftljche Fraqen
Das Referat KabParl übersendet der federfuhrenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwort veröffenilicht wurde.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 165
159
Referat
(Geschä ftsze i ch e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:
am
Frage Nr.
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt g
Bdrlin, den
Hausruf:
Fragestunde im Deutschen Bundestaq
Abg-:
Fraktion:
oHerrn/Frau PSUPStn [Name]
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
Herrn/Frau AL/ALn
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn/Frau SUStn [Name]
vorgelegt.
Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)
haben mitgezeichnet.
(Referats leiter/in) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 166
160
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Fraqe:
Antwort:
Frage
Antworl:
I Fraoe.
Antwort.
2
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 167
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I
161
Möql iqhe Zusatzfraqen :
Zusatzfrage 1
Antwort:
Zusatzfrage 2
Antwort.
2L,
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 168
162
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Btatt g
H i nterq ru nd information/SachdarFte !lu n q :
I
t
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 169
Referat
(G e sch äftszeich e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:
1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. . . ... )
163
Anlage 2 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I '
Berlin, den
Hausruf:
Fraoe(n)1.2.3.4.
Antwort(en)
Zu1
Zu 2.
Zu 3.
Zu4
2. Das/die Referat/e,.,. ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.
3. Herrn/Frau AUALn
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
mit der Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
(Referafs leiterlin) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 170
164Dokument 201410074529
Arbeitsgruppe ÖS I e Berlin, den 22. November 2013
ÖSl3 Hausruf. 1767AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JerglSb.: OAR'n Schäfer
Fraqestunde im Deutschen Bundestag
am 28. November 2013 Abg.: Dr. Kontantin von Nofz
Frage Nr. 23,24 Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder
über
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter ÖS
Herrn Unterabteilungsleiter ÖS I
vorgelegt.
Das/die ReferaUe... im BMI isUsind beteiligt worden. (Ressorts) ... wurden betei-
I igtlhaben m itgezei chnet.
Weinbrenner Jergl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 171
165
Fraqe 23:
Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichlich derihr offiziell gemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, sieheAntwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. 171 14739 vom 12. September 2013) gegenuber den Zahlen der SüddeutschenZeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete lnformations-lage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in derletzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom g. September 2013) einenHubschrauber-Überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften desBundesamtes für Verfassungsschutz zu veranlassen?
Antwgrt:
Fraqe 24:
Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßli-chen AbhÖranlagen auf den Dächern der Botschaften der USA, Großbr,itanniens undRusslands, zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen ausgehendenGefahren für die nati-onale Sicherheit sowie bundesdeutsche lnteressen konkret zubeheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordi-nator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 19. November 2013)?Die o. g. Mündliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um übernahme der Be-antwortung.
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 172
166-2-
Möq I iche Zusatzfragen :
Zusatzfrage ... :
Antworl:
Zusatzfrage ... :
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 173
Kabinett- und Parlamentsreferat 168Dokument 2014/0074530
Berlin, den 23. Mai 2014
Hausruf: 1054
AGÖSI3
nachrichtlich
Abteilungsleiter öSUnterabteilungsleiter öS I
Ösil3,ösill
Zur Unterrichtung
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
oBetr.: MÜndliche Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin v. Notz, Bündnis gp/Die Grünen
vom 21. November 2018(Monat November 2013, Nummern ZB,Z4)
Fragestunde am 28.11 .201 3
1. Wie erklärt srch die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichttich der ihroffiziell gemeldefen Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsu/afs (521 , siehe Antwort derBundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BI-Drs. lTl i4TSg vom12. September 2013) gegenüber den Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete tnfarmationslage hatte die Bundesregierung bzw.den Geheimdienstkoordinator veranlassl In der letzten Augustwoche (Bericht FrankfurterRundschau vom g. Sepfember 2013) einen Hubschrauber-Übertlug über das Ge/ände desGeneralkonsu/afs mit Kräften des Bundesamfes für Verfassungsschutz ztl veranlassen?
2. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Befreibens von mutmaßlichenAbhöranlagen auf den Dächern der Botschaften der uSA, Großbritanniens und Rus.s/andgzwischenzeitlich veranlasst, Ltm die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nati-onale StcherherT sorlrie bundesdeufsche /nferessen konkret zu beheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordinator konkret yon diesen Anlagen (Zeitonline vom 19. November 2013)?
Die o. g. Mundliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVBS, Bl(Amt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.
lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVBS, Bl(Amtoder auch anderer Ressorts zu prufen.
I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 175
169
lch bitte
. im Rahmen lhrer Antwort mir miEuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-Erate unmittelbar anzuschreiben.
r für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,Fragestunde" zu venarenden.o den Antwortentwurf so kuz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4
Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kuz gefasste Sachdar-stelluig und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.
o zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dienstaq. 26. November 2013. 12.00 Uhr
zuzuleiten.
lm Auftrag
Bollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 176
21-NOU-8813 15:59 PD 1 31 FHX SEEE?
Dokum
S. EI/ES170
74532
EingangBundeskanzlerumt2 7.11.2013
Dr. Konstantin v. Notz, MdE ,li' ,r/f;tMltglled das fcutsrhün Eundmtages
Eingangl
2 1. li. ?U13 0 ff:1 t
D/. Ipnttäntin v. l{otr. MdB r PlaE der Rrpubllk I r Il0I I Eedtnftultrhf EundefrgFktr drr ßcpuHtt tll0ll Bprlln
trkobf,aker-l{srrFaum l,6tt9Telefon 030/1zT-7trz?Far 0s0/tI7-YEtttE-Mrll:kEnstäntiF,notrElbundesta6.d*
UtrahllrehM+rlrtstrllle S . 23879 MüllnE,M+l,i fonstä[email protected]?rh
e
20. November ?013
Ittlündlidre ragen ffii dic rächste ftagEstunde
? ? We e*l5rt riEh die 8unde5pggl.,rrt 6ie erhebltdreh Ah.,eichunEen hinslchtlich der ihr ofBrlBll EEmetde-
-:" ten BcschäftiEtenzahlen des us4pneEtkonaulats (52L siehp AntwDrt der BunderieE erqiE äuf dieklclne Anfrä8e des AbEeodneten von N olt gT-Dts.7?1].4739 wm 12.09.20111Eetenüber deh zehlEnder SoddcuEchen ze[tung vom lr. Novrmber zo13 lsoo uita.teiterfund uelche konkrete L )hformäaionsla8e hafü die EunderrEEterung buw. d€n Gcheimdienstkoordtnator veöntäsrt..i6 dEr BMtleEten AuEustwoche (Bßricht Franklurtär Rundrdtau eom 9, §eptember ?0lgl einen HubsEhraubcr- (AA)
Üherflug üher das fifceländfl",t Kräften des Bundesamtes für verfassurrgsschutr ru verantassen? [BHXf,?i
It tJ Wes hat dle BundesregierunE näch üekannmerden des Betreibens von mutmaßlichen Abhöranlagen auftt' t den Dächern der Botschaften der uSA, Großbritahniens und Hussl;rnds rwischenreitlich veranlasst, um
die von diesen Anlagen ausgehenden §efahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutsche Inte-ressEn kontret zu behebeCl,nO seit $,älln wusste die Eundesregierung bzw. der GehEirndienstkoordina-tor konkret von hlrtrf,-s"härle{ Anlagen lZeit onfine uom 15. November 20rB]?I -.r - ..-E
H d,,edt n
Fv /t/*
BMI(AA}(BKAmt)
f dr.l (f *of, t * #1,g"...,-*' ,il.fi
n4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 177
171
Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074565
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2014 10:15RegoeSll3WG: Mündliche Frage (Nr: 11/37), ZuweisungZuweis-M.doc; Koenigs 37.pdf; HAGR_05_BL_08_ NEU Mündriche undSch rift Iiche Fragen.pdf
---Ursprü ngliche Na ch richt-*--Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25, November 2013 10:21An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3_; Selen, Sinan; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/37), Zuweisung
m.d.B.u.Ü.
MfG
Sabine Beierösrr E
-:-U rsprü ngl iche N ach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Montag, 25. November 2013 10:15An: OES|13_
Cc: ALOES_; Presse_; StFritsche_; PStSchröder_; PstBergner_; StRogall-Grothe_; staboEsllBetreff: Mündliche Frage (Nr: 11/37), Zuweisung
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa binett- und Pa rla mentangelegen heitenAIt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.; 030 - 1-8 6 81-51118E-Mail : a ngela.zeidler@ bmi.bund.de; [email protected]
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 178
Kabinett- u nd Parlamentsreferat
Referat OES ll 3
nachrichtlichAbteilungsleiter OESStab OES Il
Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054
Zur Unterrichtunq
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
172
Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneter Tom Koenigs, Bündnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 37)Fragestunde am 28.1 1.2013
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit Firmen bzw. deren Tochter-firmen, die mutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im ln- und Ausland beteitigt waren(Eetsptel: Entführung und Rückführung des deutschen Sfaafsbrirgers Khaled el Masri) oderrechtswidrig Daten deutscher Sfaafsb ürger an ausländische Dienste übermittel haben, künf-tig von öffentlichen Aufträgen in Deutschland ausgeschlossen werden?
Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMWi und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des BMWi und AAoder auch anderer Ressorts zu prufen.
lch bitteo im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligtwaren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht uber die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate un mittel bar anzusch reiben.
r für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.r den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht uber eine halbe DIN A4
Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.
. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dienstag. 26. November 2013. 15:00 -Uhr
zuzuleiten.
lm AuftragBollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 179
22-NUU-2813 15:E? PD 1 31 FRX 3EEE7 5.81,/Ea173
Tom KoenigsMiqlied d *t o*lfglgn_Eqn tr-Egätes .-/-- üUitdfüilgo/oi= Crü1eA- ----
_F_L-'-'*"-'
Eerlinplata der Republtk 1
11011BerlinTel.:010-Ir7 73335
Fax: 03tl-ll7 76147
Mai l: tom.kserr!ßgiPEHndE§lAg.dg
wahlkrthhllrp '
liehtgstraße 83
3s39I GiellenTel-: {164I-EBEB 1177
Fax: üE4X-EEGB l17gMall: tom.ks.e.uiEE4wtslunde s
t/ -. IV /tti{**'ofJ *Fu-
EingangBundeskanz,leramt2 5.11.2013
fur,, {,FU-tTom Kotnlgs
dt tti'rnr
Berlin, I0.11.3013
l,lündltrhe Frage für die nächste Fragesturrde
$Ielcfre schri11q-1.jrd die Bundesreglerung unternehmen, darnit Flrmen bzw- dEren Toch-
-t.1 tr#i,'fr*,;,-#fi rqens.nenrechuüerretrüngen im ln- und Ausland hetettigtwaren (nei-tJ-J / s,iel: Entfilhrung und Rürkführung des deutschert StaatsbÜrgers Khaled el Masrl} oder
rechtsvrridrlg Datän deutschEr Staa{sbürBer En,ausländische Dienste tihermifielt haben'
kiinfriguon-öftentlighenAuftriigeninDeutschlandausgesrhlussgrtwetdenl
BMI(BMWi)(AA}
t
Hulauentssehetariat 1Eingsrtg: I
21. 11.2013ü8:l 5 I
i
GESHF1T EITEN B3
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 180
17 4
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I
Hausanordnung
Beantwoftung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts
Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ordn u ng.
Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung
,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.
Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantworlung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 7.
1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwoftung mündlicher und schriftlicherFragen
Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach
§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.
1 .1 Zuständiokeit
Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-
beitung zugewiesen, Ieitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.
Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwortung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortribergreifende Zuständigkeit furden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation
das Referat O 1).
Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordiniert das Organisationsreferat (Referat Z2l die Beiträge für alle
betroffenen Geschäftsberei chsbehörden.
14. Dezember 201 0
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 181
175
-2-
1.2 Abfassunq. zusätzliche Informationen, Fristen. Erreichbarltgiten
Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf dasGrundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.
Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,sind den Antwortentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch fürAntworten auf frühere Fragen, die mitder aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.
Die Antwortentwüffe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-ten Termine sind einzuhalten.
Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteitung ei-nerAntwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwoilungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, uffi Rückfragen beantwoilen zu können.
1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqerl
Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antworlentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.
2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen
Antwortentwürfe (fur die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlaqe 1 (Dokumentvorlage
,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu ferligen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage
verwendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).
' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Venruen-dung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 182
176
-3-
Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlage 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.
Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesondeflen Blattbeizufügen.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen
Antwortentwürfe sind nach dem Muster Anlaqe,2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMI-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.
Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere
4 Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses iles Deutschen Bundestages
Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.
O 5 Weitere Behandlung erteilter Antworten
5.1 Mündliche Fraqen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antworl. Die federführende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.
5.2 Schriftliche Fraqen
Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwofi veröffentlicht wurde.
Stand: 14. Dezember 2010
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 183
177
Referat
(Geschä ftszeiche n a ngebe n)Refl:Ref:Sb:BSB:
am
Frage Nr.
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqestunde im Deutschen Bundestaq
Abg.:
Fraktion:
Herrn/Frau PSUPSIn [Name]
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
Herrn/Frau AL/ALn
Referat Kabi nett- u nd Parla mentsan gel egen heiten
Herrn/Frau SUStn [Name]
vorgelegt.
Das/die ReferaUe,.. . ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)..
haben mitgezeichnet.
(Referatsleiter/in) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 184
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Frage
Antwort:
Fraqe:
Antwqd;
2
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 185
179
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Möq I iche Zusatzfraoen :
Zusatzfrage 1
Antwort:
Zusatzfrage 2
Antwort.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 186
180
Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe E Blatt g
H i nterq ru nd i nfqrmation/Sach darstel I u n q :
4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 187
181
Referat
(Gescfi ä ftsze ich e n a nge ben)Refl:Ref:Sb:BSB:
1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordneten ..vom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. ....... )
Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I
Berlin, den
Hausruf:
Fraqe(n)1.
2.
4.
Antwofi(en)
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
2. Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)
O wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.
3. Herrn/Frau AL/ALn
über
Herrn/Frau UAL/UALn bzw.
Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn
mit der Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
(Referafs leiter/in) (Bearbeiter/in)
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 188
Ka bi nett- u nd Parlaments referat Berlin, den 23. Mai 2014 1 82
Hausruf: 1054Dokument 2014/0074566
Referat OES ll 3
nachrichtlichAbteilungsleiter OESStab OES ll
Zur Unterrichtunq
HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat
o
Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneter Tom Koenigs, Bündnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 37)Fragestunde am 28.1 1.2013
welche schrifte wid die Bundesregierung untemehmen, damit Firmen bzw. deren Tochter-firmen, die mutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im tn- und Ausland beteitigt waren(Beispiel: Entführung und RückFührung des deutschen staatsbürgers Khaled et Masri) oderrechtswidrig Daten deutscher Staatsbüryer an ausländische Dienste übermittet haben, künf-tig von ötrentlichen Aufuägen in Deutschland ausgesch/ossen werden?
P!" g. S. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMW| und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des BMW| und AAoder auch anderer Ressorß zu prüfen.
lch bitteo im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-
sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondem soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.
. f[]r das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,Fragestunde,, zu venuenden.o den Antwortentwurf so kuz wie möglich abzufiassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche ZusaEfragen beizufügen.. zur Geschäfberleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.
Den abgestimmten Antwortentwurß (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens
Dienstaq. 26. November 2013. l5:00 Uhr
zuzuleiten.
lm AuftragBollmann
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 189
22-N[U-2813 15:B? PD 1 31 FHX SEEE?
Dokument 20 I 4 / 007,45 67
BMI(BMWi)(AA}
SEEE? S,.rtr% B
EerIinPleta der Bepubltk 1
ll0l1BerlinTel.: S30-lZ7 73335
Ftx; 030-217 76l+7Mai I : lom.knerrEt$IEEHEdE§lE&![s
Wahltrthhilro '
Liebtgstraße EB
t539I6ießenTel-: U64I-EBEB 1177
Fax:064X,-Et68 tI79M a ll ; to rn. kqeniEE@wt&und e stalde
V' /t*i:/t*-o4?* +fi
Tom KoenigsMimlied des Deutschen Bundestätes-_---
---'Hüitdfü-igo/rie 6rünen --'\---.-
-Eingangßundeskunzlerümt2 5.11.2013
ful.,'W*-tTom l(ornlgs
dt it[mr
Berlin, I0.11.U013
I'lünullrhe Fmge für die nächste Fragertufide
tyelche lchritle wird die Bundesreglerung untemehmen, darnit, Flrmen baw- deren.Toch-
t1. terfirmen. diQ6[ Flensrhenrechtsüerletrüngen im In- und Ausland büelliEt warEn (eei-(-fJ , sFiel: Entfilfrrirng unrl Rürkführung des deutschert Staatshürgers Khaled el Masrl) oder
rechtswidrlg Datän deutscher Staatsbürger an augländisrhe Dlenste tlbermittelt haben.
künftig von tiffentlichen Aufträgen in Deutschland ausgeschlussen werdenl
Harlsnnents sehetarl Bt I
? 1. 11.2[13[8:1 5
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 190
184
Dokument 201410074590
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:15An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage 14 MdB Kekeritz: AFRICOMAnlagen: 737L22 MF Kekeritz Africom.doc
-----U rsp rü n gliche N ach richt-:--Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 L4:20An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Papenkort, Katja, Dr.; Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Frage 14 MdB Kekeritz: AFRTCOM
----U rsprü ngliche Nachricht----Von: 200-4 Wendel, Philipp Imailto:[email protected]]Gesendet: Montag, 25. November 2013 t4:72An: BMVG Spendlinger, Christof; BMVG Krüger, Dennis; OESlll_; OESl13_
Cc: BK Nell, Christian; AA Botzet, Klaus; AA Laroque, Susanne; AA Rau, HannahBetreff: Mündliche Frage L4 MdB Kekeritz: AFRICOM
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
AA bittet BMVg und BMI bis heute DS um Mitzeichnung der beiliegenden Antwort auf die mündlicheFrage Nr. 14 von MdB Kekeritz.
O vielen Dank!
Philipp Wendel
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 191
185
Wahrnehmung durch Staatsmin i sterin Comelia Pieper
Frage Nr. 14
MdB Uwe Kekeritz
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frage:
I . Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die am l5.I 1.2013 erschienene
Publilmtion der Journalisten Christian Fuchs und John Goetz, S 30-36, nicht mit der
2007 getroffinen Entscheidung über die Ansiedlung des Us-Afrit{nkommandos
(AFRICOM) in Deutschland befasst (bitte mit jeweiliger Begründung) und welche
Mitglieder der Bundesregierung (einschlieJilich Staatsselvetrirlnnen) haben diese
Ent s c he i dung ge t roffe n?
Antworl:
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 0S. Juni2013 über den Vorgang unterrichtet.
Bis zur Einriehtung des regionalen amerikanischen MilitärkommandosAFRICOM im Jahr 2007 war das in Stuttgart angesiedelte amerikanischeMilitärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen
Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische Regierung
hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre organisatorischeMaßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus EUCOM herauszulösen, einneues, für Afrika zuständiges regionales Militärkommando AFRICOM zuschaffen und bis auf weiteres ebenfalls in Stuttgart anzusiedeln. Für
Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vor altem, dass so vorhandenelnfrastruktur genutzt werden konnte.
Die damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesmin isteri um
der Verteidigung) sah im Januar 20OT keinen Anlass, die Zustimmung zurvorübergehenden Einrichtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 192
verTveigern. Gleichfalls sah die Bundesregierung aus den vorgenannten
Gründen keinen Anlass, den Deutschen Bundestag mit dieser
Entscheidung, die sie im Rahmen der exekutiven Eigenverantwortunggetroffen hat, zu befassen.
Von der geplanten Verlegung von AFRIGOM in ein afrikanisches Land hatPräsident Obama am 05.02.2013 Abstand genommen.
o
o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 193
187
Grundsäfzliches/
Ällqemeines:
- Grundsritzliche
Politik der BReg. zum
Thema
- Politikziele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punlde, die ggü. dem
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
u,erden sollen
I Das United States Africa Command (AFRIGOM) in Stuttgart t'stI
I eines von sechs regionalen Hauptquartieren des u$-I
I verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRIGOM ist
I
ldie Koordinierung der Aktivitäten des US-
Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und
Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRlcoM begann im oktober 2002 unter derAgide von u.s. EUcoM, ärn 1. oktober 2008 wurde es dann
als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt dezeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
Deutsche lUledien berichten seit Mai 2019, US-
Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somaliawürden teilweise vom Afrika-Kommando der Us-Streitkräfte
in stuttgart und vom Air and space operation Genter (Aoc)der US-Luftstreitkräfte am Stützpunkt Ramstein (Rheinland-
Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-
Stützpunkt in Ramstein installierte satcom-Anlage soll lautSZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.
erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur
brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-I
streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten I
I
oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der I
NATO in Europa (SACEUR) und oberkommandierende der I
us-Truppen in Europa (usEUcoM), General Breedrove, I
bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US- |
I
Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze I
weder geflogen noch befehligt werden. I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 194
188
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
l) Warum wurde der
Deutsche Bundestag
nicht beteiligt?
Die Entscheidung wurde durch die Bundesregierung im
Rahmen ihrer exekutiven Entscheidungsbefugnis getroffen.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
2) Wer in der
Bundesregierung hat
2407 die
Entscheidung
getroffen?
Befasst waren im Auswärtigen Amt der damalige
Bundesminister des Auswärtigen, Frank-walter Steinmeier,
sowie im Bundesministerium der Verteidigung der
Staatssekretär xx.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
j) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die Tdtigkßit von
AFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist mit der
amerikanischen Regierung zu ihren weiteren planungen fürAFRICOM im Gespräch.
Möslichb
Zusatzfraqe/n:
Antworl:
4).Warum wurde die
Haltung afrikanischer
Staaten nicht in die
Entscheidung
einbezogen?
Afrikanische Staaten wurden im Zeitablauf erst nach derEntscheidung der Bundesregierung zur vorläufigen
Einrichtung von AFRlcoM durch die usA angefragt. Die
entsprechende Haltung anderer Staaten zu dieser Thematik
kommentiert die Bundesregierung nicht.
Möeliche Antwort:
Zu e/n:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 195
189
5) Woher weifi die
Bundesregientfig,
dass vor 2007
EUCOMIür Afrikazusttindig war?
Die amerikanische Regierung hat die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Anfrage vom 1s. Januar 200r hierüber
unterrichtet.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 196
190Dokument 2014/ü074591
Wahrnehm un g durch Staatsmini sterin Cornel i a Pi eper
Frage Nr. 14
MdB Uwe KekeritzFraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frage:
I . Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die am I 5. I I .201 3 erschienene
Publikation der Journalisten Christian Fuchs und John Goetz,,9 -10--fd, nicht mit der
2007 getroffinen Entscheidung über die Ansiedlung des Us-Afritffikommandos
(AFRICOM in Deutschland befasst (bitte mit jeweiliger Begründung) und welche
Mitglieder der Bundesregierung (einschlieJllich Staatsselwetrirlnnen) haben diese
.Ent s c h e i dung ge troffi n?
Antwort.
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 0S. Juni2013 über den Vorgang unterrichtet.
Bis zu r Einrichtung des regionalen amerikanischen tVlilitärkommandos
AFRIGOM im Jahr 2A07 war das in Stuttgart angesiedelte amerikanischeMilitärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen
Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische Regierung
hat die Bundesregierung am 15.01 .2OOl über ihre organisatorischeMaßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus EUCOM herauszulösen, einneues, für Afrika zuständiges regionales Militärkommando AFRICOM zu
schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in Stuttgart anzusiedeln. FürStuttgaft sprach aus amerikanischer Sicht vor allem, dass so vorhandenelnfrastruktur genutzt werden kon nte.
D ie damal ige Bu nd'esreg ieru ng (Auswärtiges Amt u nd B undesm i n isteri um
der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurvorübergehenden Einrichtung von AFRIGOM auf dieser Grundlage zu
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 197
191
verWeigern.GIeichfallssahdieBundesregierungaus@Gründen keinen Anlass, den Deutschen Bundestag mit dieserEntscheidung, die sie im Rahmen der exekutiven Eigenverantwortunggetroffen hat, zu befassen.
Von der geplanten Verlegung von AFRICOM in ein afrikanisches Land hatPräsident obama am 05.02.2013 Abstand genommen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 198
192
Gru ndsätzlichesJ
Allgemeines:
- Grundsritzliche
Politik der BReg. zum
Thema
- Politikziele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punlde, die ggü. dem
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
werden sollen
Das United States Africa Comma
eines von sechs regionalen Hauptquartieren des us-verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM istdie Koordinierung der Aktivitäten des US-
verteidigungsministeriums und anderer us-Ministerien undBehörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRICOM begann im Oktobe r Z00T unter derAgide von u.s. EucoM, ärn 1. oktober 200g wurde es dannals eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcolulverfügt derzeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwazur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.Deutsche Medien berichten seit Mai 2013, US-
Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somaliawürden teilweise vom Afrika-Kommando der us-streitkräftein stuttgart und vom Air and $pace operation Genter (Aoc)der us-Luftstreitkräfte am stützpunkt Ramstein (Rheinland-Pfalz) aus geplant und unterstützt, Eine auf dem us-stützpunkt in Ramstein insta[ierte satcom-Anlage so]l lautsZ die us-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.erleichtern", indem sie Daten, die pilot und operateurbrauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegenkeine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von us-streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplantenoder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende derNAT0 in Europa (SACEUR) und oberkommandierende derus-Truppen in Europa (usEUGolu), General Breedlove,bestätigte gegenüber stsin Haber, dass vom us-Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohnenei nsätzeweder geflogen noch befehligt werden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 199
193
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
l) Warumwurde der
Deutsche Bundestag
nicht beteiligt?
Die Entscheidung wurde durch die Bundesregierung im
Rahmen ihrer exekutiven Entscheidungsbefugnis getroffen.
Mösliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
2) Wer in der
Bundesregierung hat
2007 die
Entscheidung
getroffen?
Befasst waren im Auswärtigen Amt der damalige
Bundesminister des Auswärtigen, Frank-walter steinmeier,
sowie im Bundesministerium der Verteidigung der
Staatssekretär xx.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort.
j) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die TAfiglwit von
AFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist mit der
amerikanischen Regierung zu ihren weiteren planungen fürAFRICOM im Gespräch.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
4).Warunt wurde die
Haltung af iknnischer
Staaten nicht in die
Entscheidung
einbezogen?
Afrikanische staaten wurden im Zeitablauf erst nach der
E ntscheid u n g der B u n des reg ieru n g zu r vo rlä ufi gen
Einrichtung von AFRlcoM durch die usA angefragt. Die
entsprechende Haltung anderer staaten zu dieser Thematik
kommentiert die Bundesregierung nicht.
Mösliche Antwort:
Zusatz
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 200
194
5) Woher weiJ| die
Bundesregierung,
dass vor 2007
EUCOMJür Afrikazustcindig war?
Die amerikanische Regierung hat die Bunuesregierung im
Rahmen ihrer Anfrage vom 15. Januar 2007 hierüberunterrichtet.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 201
195
o
Dokument 2014/0074605
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:16An: Reg0eSll3Betreff: WG: Mündliche Frage 57 MdB Hänsel (gezielte Tötungen)Anlagen: Fragestunde 57_MdB Hänsel.docx
*--U rsprüngliche Nach richt----Von : 200-4 Wen del, Phi Iipp Ima i lto :200-4@a uswaertiges-a mt.de]Gesendet: Montag, 25. November 2013 L7:tLAn: Schulte, GunnarBetreff: WG: Mündliche Frage 57 MdB Hänsel (gezielte Tötungen)
---U rsprüngliche Nach richt----Von: 200-4 Wendel, PhilippGesendet: Montag, 25. November 2013 17:08An : [email protected]'Betreff: WG: Mündliche Frage 57 MdB Hänsel (gezielte Tötungen)
Lieber Herr Schulte,
AA zeichnet mit und regt an, die folgende Zusatzfrage aufzunehmen:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit gezielter Tötungen?
ob eine sog. "gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht, lässt sich nicht allgemein beantworten,sondern kann nur im Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt werden.
Beste GrüßePhilipp Wendel
----U rsprü ngliche N achricht---Von : BM I Poststel le. Posta usga n gAM 1 @ bmi.bu n d. de
[ma ilto : B M I Poststel le. Posta usga ngAM 1 @ hm i. bund.de]Gesendet: Montag, 25. November 2013 l-5:20An : Poststel le@ bk.bund,de; Poststel le des AA; poststel [e@ BMvg. BU N D. DEBetreff: EILT SEHR: Mündliche Frage (Nr: 11/57 MdB Hänsel)
m.d.B. um Weiterleitung im BK-Amt an Referat 604 und im BMVg an Kabinetty'Parlamentsreferat
BUNDESMINISTERIUM DES I NNERN
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 202
196
- Referat ös tt s -ösus-szooo/28#s2s.11_.2013
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
vor dem Hintergrund folgender Anfrage der Abgeordneten Hänselbitten wir lhre Häuser umMitzeichnung anliegender Vorlage bis zum HEUTE DTENSTSCHLUSS.
Bestätigt die Bundesregierung Berichte von NDR und Süddeutscher Zeitung vom 14.11.2013, wonachdeutsche Sicherheitsbehörden, Geheimdienste oder Bundeswehr Personendaten erfasst undweitergegeben haben, die zu gezielten Tötungen von Personen durch US-Drohnen verwendet wurdenund werden?
<<Fragestunde 57_MdB Hä nsel.docx>><<Hänsel 57 und 58.pdf>>Bitte übermitteln Sie lhre Rückmeldung bis heute,25.L1.2013 DS, an das Bundesinnenministerium,Referatspostfach OESI l3 @bmi, bund.de .
Vielen Dank!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Schulte
Referat ÖS tt S (Ausländerterrorismus und -extremismus) Bundesministerium des Innern AIt-Mobit 101 D,10559 Berlin
Telefon:030 18 581 - 2207Fax: 030 18 681 5 2207e-Mail: OESI13 @bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 203
197
Referat ÖS ll S
OSII 3RefL.: MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:
Berlin, den 25. November 2013Hausruf . 2207
Fragestunde im Deutschen Bundestaq
am 28. November 2013 Abg.: Hänsel
Frage Nr. 57 Die Linke-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder
übeI
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter Kaller
Herrn Unterabteilungsleiter Engelke
vorgelegt.
BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiliguhaben mitgezeichnet.
Selen Schulte
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 204
198
Fraqe:
Bestätigt die Bundesregierung Berichte von NDR und Süddeufscher Zeitung vom14,1 1 .2013, wonach deufsch e Sicherheitsbehörden, Geheimdiensfe oder Bundes-wehr Personendaten edassf und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen venilendet wurden und werden?
Antwort:
Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern erfolgt nach den hierfur vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Informatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets - dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese lnformationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zweckenubermitteltwerden. Hierzu ist das Bl(A gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (BKAG) und das Bundesamt fur Verfassungsschutz (BfV) gemäß
§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gilt fur den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG) Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der Informationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck vennrendet werden durfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine Informationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.
Das Thema ,,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war daruber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 1 7113381 und 1718088.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 205
-2-
Möq I iche Zusatzfrage n.
Zusatzfrage 1:
Antwort:
Zusatzfrage 2:
Antwort:
199MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 206
200-3-
H interq ru nd i nformati oq/Sach darstel I u n g :
NDR und SZ starteten am 1"5. November 20L3 eine Veröffenflichungsserie. Das vor zwei Jah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von US-Geheimdiensten und UgMiliftirauf deutschem Boden (r.B.des Regionalkommandos der UlArmee für Afrika AFRICOM)sowie durch UlSicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthrillungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage von
John Götz, ]ournalist des NDR, nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soll ein Themenabend
in der ARD am 28. November 2013 sein.
Weiterhin stehe gemäß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die US-Seite habe von Deutschland aus Enfftifuung und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenorunen worden. Weiterhin ieienAsylbewerber ausgeforscht wordery um u.a. Lrformationen zur Bestirnmung von Drohnen-Zielen zu erhalten.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 207
201Dokument 2ü14/00?4606
Referat OS II 3
Ösil3RefL.: MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:
Fragestunde im Deutschqn Bundestqq
am 28. November 2013 Abg.: HänselFrage Nr. 57 Die Linke-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder
uber
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter Kaller
Herrn Unterabteilungsleiter Engelke
vorgelegt.
BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiliguhaben mitgezeichnet.
Selen Schulte
Berlin, den 25. November 2013Hausruf: 2207
t
t
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 208
202
Fraqe:
Besfäfrgt die Bundesregierung Berichte von /VDR und SüddeutscherZeitung vom
14.11 .2013, wonach deutsche Sicherheifsäefrö rden, Geheimdrensfe oder Bundes-wehr Personendaten edassf und iueitergegeben haben, die zu gezietten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen verwendet wurden und werden?
Antwort:
Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Informatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets - dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese lnformationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zweckenubermitteltwerden. Hierzu ist das BKA gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (BI(AG) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gemäß
§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gift für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2
Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der lnformationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck venrvendet werden dürfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.
Das Thema ,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war darüber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 17t13381 und 1718088.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 209
204
o
-3-
H interq ru [{ information/Sac hdarstel I unq :
NDR und SZ starteten am 15. November 20L3 eine Veröffentlichungsserie. Das vor zwei Jah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von US-Geheimdiensten und US-Militarauf deutschem Boden (r.8. des Regionalkommandos der USArmee für Afrika AFRICOM)sowie durch UlSicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthüllungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage von
Iohn Götz, Journalist des NDR, nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soll ein Themenabend
in der ARD am 28. November 2013 sein.
Weiterhin stehe gemäß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die U$Seite habe von Deutschland aus Entftihr*g und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenofiunen worden. Weiterhin seienAsylbewerber ausgeforscht wordery um u.a. Informationen zur Bestimmung von Drohnen-Zielen zu erhalten.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 211
205
Dokument 201410074624
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, L3. Februar 2014 L0:16An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Bündnis 90/Die
Grünen
Von: Selen, SinanGesendetl Montag, 25. November 2013 19:20An: Schäfer, Ulrike; OESI3AG_cc: schulte, Gunnar; Papenkoft, Katja, Dr.; Breitkreutz, Katharina; QESII3_Betreff: WG: Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen
ÖSllg zeichnet mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Sinan Selenösrrg
Vonr Schäfer, UlrikeGesendeh Montag, 25. November 2013 14:13An: BK Kleidt, Christian; '[email protected]'; BMVG BMVg parlKab; BMVG Koch, Matthias; AA Wendel,Philipp; AA wendel, Philipp; o4_; Papenkoft, Katja, Dr.; OESII3_; schulte, GunnarCc: PGNSA; Andrle, Josef; Presse_; IT6_Betreff: Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe KekeriE, Bündnis 90/Die Grünen
ösrg-szooo/r+g
I Beigefügten Antwortentwurf übersende ich mit der Bitte um Mitzeichnung bis heute (25.11.) DS.
Hinweis für O4, Pressereferat:lm Vorfeld der Veröffentlichung des in Rede stehenden Buches hat der Journalist Herr Fuchs eineAnfrage an das Referat Presse/BMl zur Thematik gestellt (lT 6-77007 /7#37,2. August 2013), in die der lT-Stab eingebunden war. Die abschließende Beantwortung übernahm Referat O 4. lT 6 hat daher eineBeteiligung des Referates O 4 und eine nachrichtliche Beteiligung des Pressereferates angeregt.
Mit freundlichen GrüßenIm AuftnagUlnike Schäfer
tffi,-EI
IFflE@:@
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 212
206
Referat ÖS I 1
Bundesministerium des InnernAlt-Moabit tA7 D, 10559 BerlinTelefon:. O3O 18 681-1702Fax: 030 18 68L-5-t7äzE -MaiI : Ul nike. Schaefen@bmi . bund . deIntennet: www. bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 213
207
Arbeitsgruppe ÖS I S
Ös I 3 - 52000/1#9AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JergtSb.: OAR'n Schäfer
Berlin, den 25. November 2013Hausruf . 1767
Fragestunde im Deutschen Bundestao
am 02. November 2013 Abg.: Uwe KekeritzFrage Nr. 13 Bündnis g0/Die Grünen-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Schröder
- über
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenhelten
Herrn Abteilungsleiter öS
Herrn Unterabteilungsleiter OS I
vorgelegt.
Die Referate ÖS ll 3, IT 6, O 4 und Presse im BMI sind beteiligt worden. AA, BMVg
und Bl(Amt haben mitgezeichnet.
Weinbrenner Jergl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 214
208-2-
Frage:lst der Bundesregierung bekannt, dass, wie in der am 15. Navember Z0lS erschie-nen Publikation "Geheimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchs und John Gaetzauf den Seifen 2A6-212 dargestellt, der 2003 von der CtA entführte deufsc6e Sfaafs-bürger Khaled El-Masri in einem von der Camputer Sciences Corp oration (CSC) be-reifgesfellten Flugzeug uerschleppt und gefoltert wurde, und welche Konsequenzenwird sre aus diesen Vonvürten für ihre Auftragsve4gabepraxrs an die CSC u'nd derenTochteru nterne h m en zieh e n ?
Antwort:
Die Bundesregierung hat ihre Kenntnisse über die Vorgänge im Zusammenhang mit
der Entführung von Khaled el-Masri im diesbezuglichen ersten Untersuchungsaus-
schuss der 16. Wahlperiode dargelegt. Die Rolle der Firma CSC als Dienstleister fürdie Anmietung von Flugzeugen und Durchführung von Reisekostenabrechnungen
der Central lntelligence Agency - CIA war der Bundesregierung bis zu den Presse-
veröffentlichungen nicht bekannt.
Die Firma CSC (bzw. die Tochterfirmen CSC Deutschland Consulting GmbH, CSC
Deutschland Services GmbH, CSC Deutschland Solutions GmbH, CSC Technologies
Deutschland GmbH, CSC Ploenzke AG) ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis-
her in Deutschland nur im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen in Erscheinung
getreten.
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. CSC Deutschtand
in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertrautichkeitsauflagen verstoßen hat.
Es bestehen insbesondere auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass CSC Deutsch-
Iand als selbstständige Gesellschaft vertrauliche lnformationen an die amerikanische
CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug
auf die Firma CSC zu ändern. tnsbesondere sieht sie keine rechtliche Handhabe fürden Ausschluss der Fa. CSC aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffent-
licher Aufträge.
Möqliche Nachfrage.
Welche Möglichkeiten gibt es zum Aussch/uss erner Firma aus dem Vergabe-
verfahren?
Der Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach den vergabe-
rechtlichen Regelungen nur zulässig, wenn der Auftraggeber belastbare Anhalts-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 215
209-3-
punkte dafür hat, dass der Bieter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Fach-
kunde hat oder er nicht Ieistungsfähig sein wird, uffi den Auftrag durchzuführen. Zum
Nachweis der Eignung eines Bieters darf die auftraggebende öffentliche Stelle nur
die Vorlage solcher Unterlagen und Angaben verlangen, die durch den Auftragsge-
genstand gerechtfertigt sind, also mit ihm in einem Zusammenhang stehen" Die ent-
sprechenden Nachweise sind vom Bieter grundsätzlich in Form von Eigenerklärun-
gen vorzulegen. Die Forderung von Nachweisen, die über diese Eigenerklärungen
hinausgehen, muss in der Dokumentation des Vergabeverfahrens ausdrücklich be-
grundet werden.
Mösliche Nachfrqqe:
Wie stellt die Bundesregierung siche1 dass nicht über CSC Daten aus sensrb-
len Netzen an US-Diensfe ge/a ngen könnten?
Der Sicherstellung der Verlraulichkeit und lntegrität der sensiblen Datenbanken und
Netze beim Einsatz externer Dienstleister dienen im Wesentlichen vier Maßnahmen.
1. Mitarbeiter(innen) der Fa. CSC, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig
oder mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut werden, müssen sich wie
auch Mitarbeiter aller anderer Firmen vor dem Einsatz überprUfungen nach
dem sicherheitsuberprüfungsgesetz (süG) unterziehen.
2. Firmen, welche im Rahmen ihrer Aufträge mit sicherheitsrelevanten Informa-
tionen umgehen, müssen unter der Geheimschutzbetreuung des BMWI ste-
hen.
3. Bestandteil der Vertragsbeziehungen sind entsprechende Nutzungs- und
Übermittlungsverbote für die erlangten Informationen außerhalb des Ver-
tragsgegenstandes.
4. Es wird für jeden Einzelfall festgelegt, ob die jeweilige Dienstteistung am Fir-
mensitz erbracht werden kann oder aus Sicherheitsgründen die Dienstteis-
tung nur in den Räumen des Auftraggebers und ggf. auch nur im Beisein von
Mitarbeitern des Auftraggebers erbracht werden kann.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 216
210Dokument 201410074626
Arbeitsgruppe ÖS I S
Ös r 3 - 52000./1#9AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JerglSb.: OAR'n Schäfer
Berlin, den 25. November 2013Hausruf: 1767
Fragestunde im Deutschen Bundestag
am 02. November 2013 Abg.: Uwe KekeritzFrage Nr. 13 Bündnis g0/Die Grünen-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Schröder
über
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter öS
Herrn Unterabteilungsleiter öS I
vorgelegt.
Die Referate ÖS ll 3, lT 6, O 4 und Presse im BMI sind beteiligt worden. AA, BMVg
und BKAmt haben mitgezeichnet.
Weinbrenner Jergl
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 217
211-2-
Fr.aE'lst der Bundesregierung bekannL dass, wie in der am I 5. November 2013 erschie-nen Publikation "Geheimer Krieg" der Journalisfen Chnstian Fuchs und John Goetzauf den Seifen 206-212 da4gesfe llt, der 2003 von der CIA entführte deufsche Sfaafs-bürger Khaled El-Masri in einem von der Computer Sciences Corp oration (CSC/ be-reifgesfeltten Flugzeug verschleppt und gefoftert wurde, und welche Konsequenzenwird st'e aus dtesen Vorwürfen für ihre Auftraosverga bepraxis an die CSC und derenToch te ru ntern e h me n zie h e n ?
Antwort:
Die Bundesregierung hat ihre Kenntnisse über die Vorgänge im Zusammenhang mit
der Entführung von Khaled el-Masri im diesbezüglichen ersten Untersuchungsaus-
schuss der 16. Wahlperiode dargelegt. Die Rolle der Firma CSC als Dienstleister für
die Anmietung von Flugzeugen und Durchfuhrung von Reisekostenabrechnungen
der Central Intelligence Agency - CIA war der Bundesregierung bis zu den Presse-
veröffentlichungen nicht bekannt.
Die Firma CSC (bzw. die Tochterfirmen CSC Deutschland Consulting GmbH, CSC
Deutschland Services GmbH, CSC Deutschland Solutions GmbH, CSC Technologies
Deutschland GmbH, CSC Ploenzke AG) ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis-
her in Deutschland nur im Zusammenhang mit lT-Dienstleistungen in Erscheinung
getreten.
Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. CSC Deutschland
in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen verstoßen hat.
Es bestehen insbesondere auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass CSC Deutsch-
land als selbstständige Gesellschaft vertrauliche Informationen an die amerikanische
CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug
auf die Firma CSC zu ändern. lnsbesondere sieht sie keine rechtliche Handhabe für
den Ausschluss der Fa. CSC aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffent-
licher Aufträge.
Möqliche Nachfrase:
Welche Möglichkeiten gibf es zum Aussch/uss erner Firma aus dem Vergabe-
verfahren?
Der Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach den vergabe-
rechtlichen Regelungen nur zulässig, wenn der Auftraggeber belastbare Anhalts-
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 218
212-3-
punkte dafur hat, dass der Bieter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Fach-
kunde hat oder er nicht leistungsfähig sein wird, uffi den Auftrag durchzuführen. Zum
Nachweis der Eignung eines Bieters darf die auftraggebende öffentliche Stelle nur
die Vorlage solcher Unterlagen und Angaben verlangen, die durch den Auftragsge-
genstand gerechtfertigt sind, also mit ihm in einem Zusammenhang stehen. Die ent-
sprechenden Nachweise sind vom Bieter grundsätzlich in Form von Eigenerklärun-
gen vorzulegen. Die Forderung von Nachweisen, die über diese Eigenerklärungen
hinausgehen, muss in der Dokumentation des Vergabeverfahrens ausdrücklich be-
grundet werden.
Möoliche Nachfrage:
Wie stellt die Bundesregrerung sicher, dass nicht über CSC Daten aus sensib-
len Netzen an US-Diensfe ge/a ngen konnten?
Der Sicherstellung der Vertraulichkeit und lntegrität der sensiblen Datenbanken und
Netze beim Einsatz externer Dienstleister dienen im Wesentlichen vier Maßnahmen:
1. Mitarbeiter(innen) der Fa. CSC, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig
oder mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut werden, müssen sich wie
auch Mitarbeiter aller anderer Firmen vor dem Einsatz überprUfungen nach
dem sicherheitsuberprüfungsgesetz (süG) unterziehen.
2. Firmen, welche im Rahmen ihrer Aufträge mit sicherheitsrelevanten Informa-
tionen umgehen, müssen unter der Geheimschutzbetreuung des BMWi ste-
hen.
3. Bestandteil der Vertragsbeziehungen sind entsprechende Nutzungs- und
Übermittlungsverbote für die erlangten lnformationen außerhalb des Ver-
tragsgegenstandes.
4. Es wird für jeden Einzelfall festgelegt, ob die jeweilige Dienstleistung am Fir-
mensitz erbracht werden kann oder aus Sicherheitsgründen die Dienstleis-
tung nur in den Räumen des Auftraggebers und ggf. auch nur im Beisein von
Mitarbeitern des Auftraggebers erbracht werden kann.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 219
213
Dokument 201410074648
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:16An: RegOeSll3Betreff: WG: mündliche Frage Koenigs 37Anlagen: Koenigs 37.pdf
Wichtigkeit: Hoch
-----U rsprü ngliche Nachricht----Von: Beier, SabineGesendet: Dienstag, 26. November 2013 08:32An: Breitkreutz, Katharina; Schulte, GunnarCc: OESll3_; Selen, SinanBetreff: WG: mündliche Frage Koenigs 37Wichtigkeit: Hoch
-----U rsprüngliche Nach richt----Von: Schnürch, JohannesGesendet: Dienstag, 26. November 2013 08:32An: OESl13_
Betreff: WG: mündliche Frage Koenigs 37Wichtigkeit: Hoch
Übersandt zur Kenntnis.
BMWi hat die Feder-führung übernommen.
Mit freundlichen GrüßenJohannes SchnürchBundesministerium des lnnernLeitungsstabKabinett- und Parlamentsangelegenheiten Tel. 030 / 39B1-105SFax: 030 / 3981 L019E-Mail : KabParl@ bmi.bund.de
Von: BK Meißner, WernerGesendet: Montag, 25. November 2013 IS:27An: BMWI BUERO-PRKR; BMWI wittchen, Norman; BMwr schöler, Mandy
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 220
21 4
Cc: Zeidler, Angela; KabParl_; Bol[mann, Dirk; Schnürch, Johannes; BK Schmidt, Matthias; BK Behm,Hannelore; AA Klein, Franziska Ursula; BK Grabo, Britta; AA Prange, Tim; BK Steinberg, Mechthild; BKTerzoglou, JouliaBetreff: mündliche Frage Koenigs 37
Neuzuweisung wegen ubernahme der Federführung durch das BMWi
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 221
2a-NOU-2813 15:A? PD 1. 31 FHX SEEB? SEEE?
EertinPlät[ der Repuhllk I11011BertfnTel.;030-IZ7 73335
Ftx: 030-lZ7 76t47M ai l: to m.koerriEglPEHndg§lgg.ds
Wahltrtlrhilrp '
Liebtgstraßr 83
3539u GiellenTel-:0841-6BEB 1177
Fa* ü641-EEGB I17gM a tl : to rn. koeni{+4urI&udertrE&
t.,' -, IV /*Ä{**.oft #i
s,@7/w.215
Tom KoenigsMitelied des Deutschen Bundestätes-J- F
/--'füi1df,iE-go/ui= 6rünen l=--4
EingangBundeskanzlerümt25.11.2013
,fo*- tt{,u"tTom Kotnlgs
i t i,rr,
Berlin, U 0.11.ItlL3
I,tändlirhe Frage für die rrflchste FragertuEde
welche §chrittqwird die Bundesreglerung unternehmen, darnit Firmen bzur. deren.Tnqh-
-t1 t.;i;;rrt diff6[ r-lensrhenrechtsv-erletrünEen im ln- und Aqsland bstel{igt wtrEn (aei-
t t ,pirr: Entfi1hri.,ng und Rückführung des deutsrhert Staauhürgers l(haled el Masrt) oder
rerhtswirlrlg Datän deutscher Staaisbürger an ausländisrhe Dienste tlbermittelt haben.
künftig ustiöffentlichen Auftrit gEn ifl DEutsrhländ ausgesrhlsssgn werdenl
BMWi(BMU(AA)
Effie*sselretariat 1Eingarrg: I
?1. 11"?0130fl:l 5
GESHI.IT EITEN B3
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 222
22-NOU-2813 15:E? PD 1 31 FtrX SEEE? 3EEE?
EerlinPläte der Republk r11011BerlinTel.:0I0-IU7 73335
Fax: 030-127 75147
M ai h !p m. koEtr[§EEHECEElEtE
WahlhtkhilrpLiebtgstraße BB
ts519e Gießen
Tel-:06t11-EBEE 1177
Fa* ü541-Et6E l17gM all : tp rn.ku.euißE 4Ä,ts!ul+
Dokument 2014/0474650
Tom Koenigs
EingungBundeskanzleramt25.11.2013
V' /roi:/t*.*n?* #r-
Mitsried do oryElgl4-esls.es _--'uuitdfüt._90/Bie 6rünen -_-
-/-
--r-1-rt-L.ra.'-r'-'
Bertin, 20.1I.I013
},1ündllrhe Ftagt fiir die nächste Fragesuilde
uyelche s,chritte_wird die Bundesreglerung untErnehmen, darnit Flrmen bew. dEren Toch-
"] "#i;ä;',';'iffi'henschenrecntsüeiletrüneen im In- und Ausland hetelligtwaren (nei-
J / spiel: Entfilhrung und Rürkrührung des deutscherr §tafrtsbüIgers Hhalad el Masrl) 0der
rechtsrsidrlg Datefl deutscher staalsbürger än,ausländisrhe Dienste Libermittelt haben'
rrünnig uo,iäffenilichen Aufträgen in DiutschIand ausgesrhlsssfln wetdenl
fut, {rl*"t
BMWi(BMl)(AA)
Tom t(oenlgs
S. E1l82216
ffiatflingang:
2 1. 11.2[13 0 8:1 5
CESHHT ffiITEN B5
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 223
217
Dokument 201410074659
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 1.0:16
An: RegOeSll3
Betreff: WG: Mündliche Frage Nr. 58 MdB HänselAFRICOMAnlagen: 131125 MF HänselAfricom.doc
Wichtigkeit: Hoch
----U rsprü ngliche N ach richt---Von: Beier, Sabine
Gesendet: Dienstag, 26. November 2013 09:46An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_
Betreff: WG: Mündliche Frage Nr. 58 MdB Hänsel AFRICOM
Wichtigkeit: Hoch
----U rsprüngliche N ach richt---Von:AA Wendel, PhilippGesendet: Dienstag, 26. November 2013 09:41An: BMVG Krüger, Dennis; OES|l3_; OESlll_Betreff: Mündliche Frage Nr.58 MdB Hänsel AFRICOM
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
AA hat den beigefügten Antwortentwurf auf die mündliche Frage Nr. 58 von MdB Hänse! erstellt undbittet um Mitzeichnung bis heute, 11:00 Uhr,
MdB um Verständnis für die kurze Fristsetzung und besten Grüßen
Philipp Wendel
Dr. Philipp Wendel, LL.M.
Referent / Desk Officer
Referat 200 - USA und Kanada
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 224
218
Office forthe United States and Canada
Auswärtiges Amt / German Foreign Office
+49(30)1817-2809
200-4@ a uswaertiges-a mt.de
O.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 225
219
Wahmehmun g durch Staatsm ini sterin C ornel ia Pieper
Frage Nr. 58
MdB Heike Hänsel
Fraktion Die Linke
Frage:
l. In welcher Weise gedenht die Bundesregierung, den bereits mehrfach gemachten
Anschuldigungen von ,^/DR und Süddeutsche Zeitung nachzugehen (zuletzt üm
I4.I I .201 3), dass vom Africom Stuttgart und der LIS-Base Ramstein üus US-
Drohneneinsätze zur gezielten Tötung von Menschen in Äfrika, z.B. Somali und dem
Nahen Osten, gesteuert und lwordiniert werden?
Antwoß
Eigene gesicherte Erkenntnisse zu von Us-streitkräften in der
Bundesrepublik Deutschland angeblich geplanten oder geführten
entsprechenden Drohneneinsätzen liegen der Bundesregierung nicht vor.Die Bundesregierung steht jedoch auch hierzu mit den US-amerikanischen
Partnern in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog. So hat deramerikanische Außenminister John Kerry am 31. Mai zOi3 dem
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, versichert, dassjedwedes Handeln der Vereinigten $taaten von Amerika, auch von
deutschem Staatsgebiet aus, streng nach den Regeln des Rechts erfolgt. lmNachgang zum Deutschlandbesuch von US-Präsident Barack Obama
bestätigte die amerikanische Regierung, dass von US-Einrichtungen in
Deutsch land bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen noch befeh ligtwerden
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 226
2?0
GrundsäEliches/
Allgemeines:
- Grundsritzliche
Politik der BReg. zum
Thema
- Politikziele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punlde, die ggü. dent
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
werden sollen
Das United States Africa Command (AFRlcoM) in Stuttgart isteines von sechs regionalen Hauptquartieren des us-Verteidigungsministeriums (DoD), Auftrag von AFRICOM istd ie Koordinierung der Aktivitäten des US-
Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und
Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRlcoM begann im Oktober 2002 unter derAgide von u.s. EUC0M, äffi 1. oktober 2008 wurde es dann
als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt derzeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
Deutsche Medien berichten seit Mai ZO1S, US-
Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in Somalia
würden teilweise von AFRlcoM in Stuttgart und vom Air and
space operation Genter (Aoc) der us-Luftstreitkräfte am
stützpunkt Ramstein (Rheinland-Pfalz) aus geplant und
unterstützt. Eine auf dem Us-Stützpunkt in Ramstein
installierte Satcom-Anlage solt laut Süddeutscher Zeitung die
us-Drohnenangriffe,,erst möglich machen bzw. erleichtern",indem sie Daten, die Pilot und operateur brauchen, in
Echtzeit übermittelt.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik
Deutschland geplanten oder geführten Einsätzen vor.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 227
221
Miieliche
ZusatzfrasgfiEAntwort:
I) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die Tailgkeit von
AFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung ist mit den US-amerikanischen Partnern
in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog, der
auch die Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM einschließt.
Möqliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
2).Erfllgen von
Deutschland aus
extralegale gezielte
Tötungen durch US-
Streitlrräfte?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Kenntnisse zu von Us-Stützpunkten in Deutschland
angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen
vor. Die amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der
Bundesregierung bestätigt, dass von US-Einrichtungen in
Deutschland bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen
noch befehligt werden.
Mösli,chS
Zusatzfrage/n:
Antwort:
3) Wie beurteilt die
Bundesregierung die
RechtmrilSigkeit
gezielter Tötungen?
Ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht,
lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 228
222Dokument 2ü14/0074660
Wahrnehmun g durch Staatsm ini sterin C ornelia Pieper
Frage Nr. 58
MdB Heike Hänsel
Fraktion Die Linke
Fraqe:
I. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, den bereits mehrfach gemachten
Anschuldigungen von NDR und Süddeutsche Zeitung nachzugehen (zuletzt am
I4.l I.2AIil, dass vonx Africom Stuttgart und der US-Base Rarustein aus U.g-
Drohneneinsätze zur gezielten Tötung von Menschen in Afrika, z.B. Somali und dem
Nahen Osten, gesteuert und lwordiniert werden?
Antwort:
Eigene gesicherte Erkenntnisse zu von US-streitkräften in der
Bundesrepublik Deutschland angeblich geplanten oder geführten
entsprechenden Drohneneinsätzen tiegen der Bundesregierung n icht vor.Die Bundesregierung steht jedoch auch hiezu mit den US-amerikanischen
Partnern in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog. So hat deramerikanische Außenminister John Kerry am 31. Mai 2013 dem
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, versichert, dassjedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von Amerika, auch von
deutschem Staatsgebiet aus, streng nach den Regeln des Rechts erfolgt. lmNachgang zum Deutschlandbesuch von US-Präsident Barack Obama
bestätigte die amerikanische Regierung, dass von US-Einrichtungen in
Deutschland bewaffnete Drohnenei nsätze weder geflogen noch befehligtwerden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 229
223
Grundsätzliches/
AllseTneines:
- Grundsritzliche
Politik der BReg. zum
Thema
- Politilaiele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punlde, die ggü. dem
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
werden sollen
Das United States Africa Gommand (AFRlGo@eines von sechs regionalen Hauptquartieren des us-Verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM istdie Koordinierung der Aktivitäten des us-Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und
Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober zool unter derAgide von u.s. EUGOM, ärm 1. oktober z00B wurde es dann
als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt dezeit üher insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
Deutsche Medien berichten seit Mai 2019, us-Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in Somalia
würden teilweise von AFRICOM in Stuttgart und vom Air and
space operation Center (Aoc) der US-Luftstreitkräfte am
Stützpunkt Ramstein (Rheinland-Pfalz) aus geplant und
unterstützt. Eine auf dem us-Stützpunkt in Ramstein
installierte Satcom-Anlage soll laut Süddeutscher Zeitung die
uS-Drohnenangriffe,,erst möglich machen bzw. erleichtern,,,
indem sie Daten, die Pilot und operateur brauchen, in
EchEeit übermittelt.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik
Deutschland geplanten oder geführten Einsätzen vor.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 230
224
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
I) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die Ttitigkeit von
AFHICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung ist mit den US-amerikanischen Partnern
in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog, der
auch die Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM einschließt.
Möelichs
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
2).Erfllgen von
Deutschland aus
extralegale gezielte
Tötangen durch US-
Streitlcräfte?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Kenntnisse zu von US-Stützpunkten in Deutschland
angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen
vor. Die amerikanischen streitkräfte haben gegenüber der
Bundesregierung bestätigt, dass von us-Einrichtungen in
Deutschland bewaffnete DrohneneinsäEe weder geflogen
noch befehligt werden.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
3) Wie beurteilt die
Bundesregierung die
RecfumaJiigkeit
gezielter Tötungen?
Ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht,
lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur im
Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 231
225
Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074675
Keske, IvonneDonnerstag, 13. Februar 2014 10:16RegOeSll3WG: Mündliche Fragen; Fragestunde 28.11.20L3Beck 10 und 11.pdf; Nouripour 12.pdf; Kekeritz 13 und 14.pdf; Mihalic 15 und15.pdf; Brugger 17.pdf; Göring-Eckardt 18.pdf; Notz 23 und 24.pdf; Göring-Eckardt 25.pdf; Amtsberg 28 und 29.pdf
----U rsprü ngliche N achricht---
Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 14:08An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3j Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Fragen; Fragestunde 28,11.2013
-..--U rsprüngliche N a ch richt----
Von: Zeidler, AngelaGesendet: Freitag, 22. November 20L3 14:05An: OESl13_
Cc: Ml4-; OESllll_; Q4*;82-; OESI3AG_; Baum, Michael, Dr.; Bollmann, Dirk; Schnürch, JohannesBetreff: Mündliche Fragen; Fragestunde 28.11.2013
Anbei alle Mündlichen Fragen betreffend,,Geheimer Krieg".
Frist für die Erstellung derAntwortentwürfe, Dienstag, 26. November 2013; 15:00 Uhr.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa bi nett- und Pa rla menta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.:030-18681-51118
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 232
21-NüU-2813 11:12 PD 1 31. FHX 3EEE? s. a2l83227
$#r,
t,fÜ
-Lt
r irrt 14 Eei't'q
bps,Jtie
t^rd. \tl,ri\ l-JÜH.
if. *
Volker Beck , Ei *alrtMitglied des Deutschen Bundestages
Vnlker ßenk Mdß . Illatr. rl$tr-ßslr,u}lih 1 - lttlll*[§Ili.l
II
? 0,1l' 2013 1 5:l 4
EingangBundeskunzleramt21.11.2013
\
[Volkcr Beck, MrIB)
rEAl a \!aa_ \t_\nä^
Miindliche Ff_aBe an rlie Bundesregierirnt fü* die Fragestunde am 1l8.t1.z0131;
Wie werde. n Asylbewerberirrnnn und Abylhewcrber hei[Bcfragungen durch britische undamerilcanische Geheimdienstmitarheiterinnen und -mitarbeiter irr dcr llauptstelle ltirBelnrgurrgswcsen uber die ldentität, den Auftrag rrnd die Absichtcn die.terGchcimdienstmitarbeiterinnerr nnd -mitarhcitcr aufgekltirtJunO wie wird gewütrrleistel, dass
dsn befragten Personen und ihren Angehörigen in den FleiEunftsstaaten keine Nachteile aus
den preisgegebenen Infbrmationen erwachsen? BMt
{BKAmt}(AA)
Mit freundlichen Grüßen,
T Crr* rJpr Snr,td'Er,') t''fr'"#'-
Euulssl.flEFustunschrifllPlatz der Itepublik IllfJlt llerlinTel: [030] zz7^71$tlFax: [030] 227-798fi0Brnuil: volker.hock@hrrrrdestag. deHatunnsr:hrift:Dorotheenstraße 101
10117 Ecrlirl
I,!fllrlkreisEtrertplatz zr.5066ü KölnTel: [0ä21) 7201455F'+x: lo?E 1l ;tzggfi r:la
Inlr:rnatvolkerbeck.rlotwittnr.com/Vnlker-Bmkfaccbook. cortt/Yol kerü eckM dtl
Eerliu, llt).l1.2013rtll
rit- r r-T i+7ä?-Al-Ihl-r. 7
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 234
21-N0U-2813 11;12EE N3II35ThH5E[
PD 1 31 FHX 3AEE7 saafr?
BrrnrlltstaePostanschrift:'Plntz rler lkpublik r11tl11 Eerlin
5. E3/83228
Volker BErk ,,tu' ?{fr,iMttglied des Deutschen Bundestages
Volkct irrlr.h MdH -" Hlatz dor ltqp,rthlik t - rl0:t B+rllrr
Mtindlichc Fraffi an die Bunrlesr.egierung [tir die Frageslunde am e8.I1,2013
f.r,f*-+-h.-fi-htliche[-Grundlas]ftnnguffielche auslänrlischen Gehe imdienstd-AsylbewcrbeiTnnen und Asytbewe'rEer in dtä itauptstelle t'ur Bcti'agungsrves,{-und welcheErkenntnisse hat die Bundesregierung darriber, oh diese Inftrrrnationen auch in rtas
EingungBundeskanzlerümt27.7 r.2013
fu*H(Volker Beck, MdB)
Zielerfassun gssystern der au sl ändi schen Di enstc uinll ieflen?
Mit frer:ndlichen Grüßen,
.n
t" nh,
Tel: f03ü) Xe?-?1511Ftrx: {fi30) u27.7SllB0Emai]: volker.beck€trundestag. deHausenschrift:Dür'utlteenstrulle t 01
1nl17 Ecrlin
ItnhlkruuH:er'tplatz 2350668 KölnTel: [0211] 72ü1456Fax; [02f,1] 37996738
hlFrrretvolkerbeck,dutwi tt er.com/Volker-Ileckfaeehook.com/VolkerH eckMdE
Berlirr, e0.11.20138P
U
*LlrI
TS
BMI(BKAmt)(AA)
4
f,.,,]
H5
LeTn ( ii4ft-f ,,,1 ilu,rr*i
Parlam ents s ehret'ff naüEi$gslxg:
I [ 11. ?013 1 5:1 4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 235
1_ 11_ FFli_ 3_EqEf S.81,/Ag** 229
Omid Nouripour MdE
IrIündliche Frage zrrr nächsten Fragestrrnde
Bundestagsbüro
Plata dsr Hupublik 1
11011 Eerlin
Fon 030 22T rlEzlFrx 030 ?27 ?ä6Zq
Mnilsfirid. nourlp uur@hr:nduetq. de
Borlin. tCI.11.e018
7dLot
h ??o
IJInwi efern,*urd en v on )*t rc he,t Hachri ohtgßd i cn St car wit dtm Fun de§ -
nactuichtcndienst, dem BuuOesamt für Vcrfe+surrgsschutz sdef, dem Mititiiri-schefi Abschinudicnst Aulträge an das US*amerikanischc UntEmehrneir
Computer §cienccs Corporati pn (CSC) vergebeflrrnd welchen Gegerrstsnd
hatte,tr diese j eweils?BMI(BMVg)
{ü vJ
(BKAmt)
lJ wrr
Ifrruwry,nouripour.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 236
21-NOU-2813 14:47 PD 1 31 FHX 3EEE7
Uwe KekeritzMitgl iod dee Deutscheu BundestagesEuodort*s.{i*qgliyi:flr|r:.*"E==
EingangBundeskanzlerümt21.11.2013
=.r.z/EE230
Platr der Republik rtl0lf EerlirrTels[Err; ++g 3G 277-7714flFpr': +llB 30 EZZ-780{6Me{l; UrrnlGkerift$lnrudurtng.dc
t?/-)
Uwu Kskrrits MdE, Flnu uor f,tprrblih L t lol I BErlLt
Berlin, 20. Nouember 7ü13
Mündtiche Frage für die nächste Fragestunde
^..-rlst der Bundesregierung bekannt, dass, wie in der am I5.11.2013 erschiEnen Puhlikation,,Geheimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchs und John Eoetz auf den Seiten 206-212 dar6estellt, der ZHIS von der CIA entführte deutsche Staatsbürger Khaled El-Masri in
einem uon der Computer Sciences Corporation (CSEI bereitgestellten Flugeeug uer*
schleppt und Eefpltert wurdfurd welche l(onsequenztrn wird rie aus diesen Vsrwürfenfür ihre Auttragwergabepraxis an die f,SC und deren TochterunternEhmen eiehen?
BMI(AA) I(BMVg) L fr ,(BKAmt) /
Uwe (ekeritz
nrffiäutseekretariatHinganEl
r 1, 11.20130t
Scilt'l vnrr I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 237
21-N0U-28r.3 t"At 47 PD 1 31 FHX SEEE?
Uqrt 'futrrltz
MdB, f lrrrr ünt Erpublih 1. 1l tlt I Elflin
Eiugang:
2 1. 11.2ü13 tI E :1 6
Uwe Kel(eritxMitglied des Deutscher EutrdsstagesHur rl ort :16 $rktl
"e ryd1l r:g- [TUf .:-Eingung
S. Es/AB231
Flatz der Ropubllt llrttl BnrlirrTslotoE: +{9 00 147 -771+E
Fnx: +49 30 lU7-7ß346h{al[: Uwe.lftlcerltztsbundq;hg.dc
ßundeskanzlerfimt27.1 1.2013
t- Berlln, 20. November 1013
Mündllche FraEe für dle nächste Fragertunde
Warum wurde der Eeutsche Bundestag, vgl, die am fS,fiHr3 erschienen Publikation,,Ge-
heirner Rrieg" dgr Journalisten Chrlstien Fuchs und John §oeta, 5. 30-36, nicht mit der UOOT
getroffenen Entscheidung uher die Ansiedlung des U§-Afrikikornmandos [ÄFRICOM] in
DEU15Ehlend üefassfuind welche Mitglieder der Bundesregierung (elnschließllch Staatssekre-
rärtnnen) haben dieie Entscheidung @ Cetroffenf
J.vr
,9u,^
BMI(AA}(BMVs)(BKAmt)
/q
L{ d'r/-# jw o, (f u *
Uwe Kekeritz **.d#, d*rord,r,.#f-#
lhitr: ll wrrr I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 238
21-t{0u-2813 L4:47 PD 1 31 FAX 3EEA7 S.84,/89232
EingangBundeskanzleyamt21.11.2013
llhn* }IrhrtE, Ud6, phlr dsrRapHärlr t. .t
ßeferat PII lFan 30007
lrene Mihnlic r i u- ,oftrlMrtglied des Deutschen Bundestages
lrsfiü Mlhallc, ildaPlatr der Republik 1
1;011 Esrlin
Ttltfon: *4H 30 IZT-TS0T1Far: +49 30 2UI-7EO7BEmaik [email protected]
Berlin, 80.11.20?g
/f
illilndliche Fragen fllr dia Frage*tunde am ?E.il.E0lI
Sehr geohrte lJamen und Herren,
anhel sehicte ich lhrren fur die Frsgestunde ern äB.i t.ä0r g zr*rei mlindlkhe Fragen:
f . Jnut welclter Tatsachen* und Rechtsgrundlage erfolgte rlle ln der Antwort der Bundesregierurrgvom 10. Juli 2008 aul die sehriftliche Frege Nr. 17 ET-Drs. 1E/r008 beschrishene Befragung desEsten A'S- durch die Bundespollrei bis zum Eintreffen der Anordnung üer Fegtnahrre derGenemlstaatsanwaltschaft?:f BMt
(BMJ)Z' lSietrt die EundesreEierung aufgrund der Eerichterstattung der Süddeutgchen Eeitung und düs
NDR zum Thernä "ßPheirner KrieE - Wie von DEutschlend eus der l(ampf geggn den Tenorgesteuert wird", f*edärf fÜr eine EvpluierungflfiJnerprffunghJ der RecFrtsgrundtagen bei derEusammenarb6it U$-amerikanischer und deutssher Sicherfieitsbehörden aufbundesrepublikanischem HoheitsgeUiet?]
BMt
/t/ 1 n, lffifr'/ J (BKAmt)
Mit freundlichen Griißsn
üru* #,ilr;n Äru.
u5
t6
1. 11.2013 [ 8:1 5
hene Mihalic MdB
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 239
21-NUU_-2F_13-_1_1=41_ PD 1 31 FHX 3EEE7
EingangBundeskunzlerumt2 7. I 1.201 3
Ägnlesrkl Eruggr MrlE'Flntr. der Rryublik r usu Btzlin
AsnierkaErugger t f ti' 'lü/ fi'l.
Mitglied des Deurschen BundsstEges
BtilinerBihorPleu der Repuhlikr+otr EerlinTelefon: (Borl7flIEEFLt: o1u 11776rg5S-Mail: ogniwrka.brugfi er@bHndesrr g.de
whttheirhüro:Roeenstral3e 39EEru Ratren*burgTelefon: szsr IFp3g66Far: o75135g3g67
E-Mril: egü[email protected]
Berlin, den zs.4rorg
s. a5/49urs4,** 2gg
/{7
Mündliehe Fragr rr:r närhsten Fragushrnde:
InwieferntriffteSzuJdassandeutsc1renGrenren-vgl'SüddeutscIreZeirr,rrrgvoIn,ffi,"DeutschLarrd - der Frzurrd und Helfer'S. 6 rrnd Fuchs/Goerz "Geheimer Krieg" S. zr7 - Reisende.von amerikanischen Polizisrlnnen und Speaialagentlunen durchsucht, hefragt und frstgehaltenwerderl und auf welcher Eechtsgrundlage geschiehr dies auf deutschem Hoheitsgebiet?tr
BMI'(AA}(BMVs)(BKAmt)
Ägnieszka Erugger
LfrtÄ*"*fr**Brt+sa.eril *B\ffi
1. 11, ?013 U I rt 6
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 240
?1-NOU-2813 t4t4? PD 1 31 FHX 3EEE? 5.Ei6/43234
Eingungßundeskanzleramt2 7. I 7.201 3
Katrin Göring-Eekardt fiildEVorsltr*p.lfle d Er EE qdEE[aEstc*l+'vqn€u NDNI S g0mrE]GiEÜ$gffl
t- _Fp
ltafh si?iFd€gerttHtdB . Plakrler RgIUhIXIJIEII BgfthDsuhchEr BundesbgPlak dur EepuHik 1 I 11011 Beriin
B (0301227-71s!BE (g$!227*78275EI kautn.go*insocltärdt@ULndestag-de
ffiiEingautr, i
2 1. 11?013 0 8:1 $ III
/ffi-t
$r,,,4
Borlin, 2ll. NovemhEr 2ü1 3
ItJlündliche FragE tur näehsten Fragestunde
_ Sind hei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbev.rerbern durch ausländische
fi Fianste in Deutsctrland permanent auch dautEche EEamtinnen und Beamte anwesenü-rrnd
sind die dautschen Beamtinntsn und Heamten gehalten, bei der Eefragung hEttJ. im Hinblick
auf die mögliche Weitervennrertung der hierbei gewonnen lnformationen auf die Einhaltung
deutschen Rachts zu achten? BMI(BKAmt)
!,*q'äc-fKätrin GörLtffi*ardt
Ld,
FFFAhdI FF T IFFT I 'A?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 241
21-NOU-2813 15:58
Eirugung
PD 1 31 FHX SEEE?
TF5.81"/85
235
Bundeskanzleramt2 7, I 1.201 3
Dr' l(onstentin v' Notz. MdE 'ti'r'/d'tM lt glted des Dcutsthcn Eu ndrstages
Eiugang:
? l. 11. 2ü13 ü ff:1 t
??dP\-,
0r. Ignttrnün v. lrlotr. MdE r Flatr der H.spubilt I . UoI I Eerttrr füulrch*r EundeslatrFlsbdtrmpuHtttlülIFtrlln
lrkohf,etser.tlsqFaum lSlSTelefon 030/trr-rztI?Fax 0s0/I 17-7 6ä?IE-Mrll: lEnrtäntin.nstrEbundestag.de
WrhltrtlrM+rlrt*trElle I . 11879 MüllnE,M+lh [dnstärtift-nffirEtwk.trsnEle5tEE-de
?0. November 2ü13
Mündliche Fraßen ftii die nEchste Fragestunde
Wie erklärt siEh die Hundesregierung die erhebltchen Abweichungeft hinsichtlich der ihr offiztellgemetde-ten Beschäftigtenrahlen des U§{eneralkonsulats (5?1, siehe Antwoft der EurrdesreglErung auf diekleine Anfrage des Ähgeordneten von NEtr E]-Drs. 1il14739 vom 1I.09,2013I gegenttber den Zahlender SÜddeutsthen Zeitung vom Ig. November 2013 (tr: *itarbeiterfund welche konkrete t-) tlnformeil0rrslage hatte die EundesreglerunB brur. den Geheimdienstkoordlnator veranlasst,,in der BMIIeEten Augustwoche (Bericht f rankfurtgr Rundschau taom g, §eptember ?0IE! tinen Hubschrauber- (AA)
Überflug üher das ffieHndf*n Kräften des Bunderamtes für verfaEsurrgsschur{ Eu veranlassen? fBffXf,?i
Wäs hat dle BundesreEierung nach tekanntrrerden des Betreihens uon mutmaßtichen Abhöranlagen a.uf
den Dfuhern der Botschaften der USA, Größbritanniens und RussJands rwischenreitlich veranlasst, umdie von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie hundesdeutsche lnte-ressen konkret zu behebeCf nO seit wa.nn wusste die Eundesregierung bew. der GehEirndienstkoordina-tor konkret von h*trf,-r.häd"4 Anlagen [Zeit online uhm 19. November 20t3f?I -- -'---I '+--- 'rvL'GYagfr
fr,ligftnBMI(AA}(BKAmt)
f dr+ ,f
n*or t e t$ru.,r*,,'.;;i,y',;
fitl
il 4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 242
21-NOU-2813 15:58 PD 1_I_1-FF}1_39EEI
EingangBundeskanzleramt27.11.2013
SEEE? S.E2l85üurLU lJ-t)E-t *" 2 3 6
Kstrin Göring-Eckardt MdEVortlEarflBU@uon BUD,IOI{IS gtlID}E GRUruEru 'L,-
auentgeekretariflt iEingang:
ä 1, 11,2013ü8:1 E
KF,üJtt,.Gülmfttsrst MdB,: Platrder Rsnrbllk 1 ._t1011 Berlln
!*q-rd-fKatrin Göritiffickardt
Dürrsdtor BuncnmgPlph dr Rqu-blx I I 11011 Beriln
E türDl?g7- 71s28d (osol ?zr -7p7sE kahh.gtrtrInsi'[email protected]
i
Berlln, ä0. Novemher 2E1B
Itlündllche FragE zur nächsten Fragertunde
o i' Hält die Eunderegierung es für rechtlich urlässlg, das$ Drittstaaten lnformationen,in
dio sie aus einer näGhrichtendienstlhhen tsefragung von Asylbew.erberinnen und
Asylbewerber in Deutschland gewonnen haben, spätef gezieh für Tötungsbefehle
nutzen?
{r-BMI(BKAmt)
fr. i'{.4' *l* endr-r.& l,+ g.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 243
21-NOU-2813 15:59 PD 1_ I:1_ FFT_ 33qEl-3*89_"0J *-s_.PyE5" 237
Luise Amt+be r,! llii to/6'ntMitglied das Drutscnen Bundartages
Deutscher Bundnstag
Berlin, den 20.1I.2U14
Mündliche Fragen
1) Wie getangt dle Hauptstetle flir Befragungswesen (HBW) an dk+ Personal- undKontaHJaten der hefradl*n Asylbewerbetnnen und Abylberrverhfund, T tin weluhm Form erklären von der Hauptstelle fiir Befragungswesun Befrsgte R",rihre tsereitwilligkeit, für slne Befragung zur Verfügung eu stehen {siehe SZ vom Giämtt20.1r.2013)?
2) Geschieht diese Erklärung im Rahmefi v$n Gesprächen, welche dieBefragten als relevant ansehen für die Entscheidilng über ihr Asyl- _- -.Gesuähz BMI
(BKAmt)
Eingangßundeskanzleramt2 7.11.2013
B*.lin
Plate dar Rapuhtlk {11011 Bnrlin,E [030] ZeI * r30s3
q luiEB,äFrtEbErg@bundestag,de
Wahlkrsis
JungrlränfistraBe 50?410s Hiel'B (0431I578552r: [email protected]
JT
;q
1. 11. 2013 0 I rl ?
rA,Fv*
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 244
Volker ffeck MtlR . .lr-Jflllld$l-Enllrtrtik t lItlll*l]g!iu
II
3 0,11' 2013 1 5 :l 4
Eingang , (tf ?4 tßundeskanzleramt \r h2 7.17.2013
Mündlithe-Ff-aEe an rlie Bundesregierirrrg für. die Frageslunde am 1lfi.11.2ü13Jl
Wie wrrd.err Asylbewerberinnen und Asylhewerber bei[Befiagungcn durch hritische untlamerilcanische Geheimdienstrritarheiterirrnen uncl -mitarbeiter irr cler llauptstelle ftirBetragungs$/csen tiber die ldentitäto dcn Auftrag und die Ähsichtcn dicserGchcimdlcnstmitarbeitcrinnefl und -rnitarheit+iaufgektlirtJund w'ie wird gewithrleistet, dass
den befragten Personen und ihren Angehcirigen in clen HeiEunftsstaaten keine tlachteile ausden preisgegebenerr Informationen erwachserr?
BMI(BKAmt)(AA}
Mit freundlichen Grülien,
r irtt 14 Eei'it,A uld' \rfl'rd\ t'JÜH'
bps.li€kir[Vnlkcr Beck, Mr]E)
t Cr*, rJpr t\tra{d.{*,'i g't t:+J"-
S. EZl83238
21-t.tuu-2813 11: 12 PD 1 31 FRX 3AEA7
Dokument 201410074676
Volker BECk , ii ralraMitglied des Deutschen Eundestages
gutrd#slflSFustunschriftlPletz der ltepublik I1101 1 EerlinTel: (0301 zz7-77itlFax: (oro] zzr-TgE,fi}Ernail: volksr.t eck@hrrndestag. dr:Hattcanschrift:Dqrotheenstraße 101lü117 Berlin
WalrlkrcisEburtlrlatz 23.s066ü KöIrrTel: (0221) 720145SIrax: (oez t) it zgsrlrgt
Inl+rnotvolksfueck,detwi ttor.com/Volker-Emkfaccirook, curtt/Yolkerli eckM dB
Berlitr,20.1L.2013rrP
nü
'Lt
rEfrla \a+_fi \r_\t_äÄ r"r- rr-T (+7fi?-^nhl_t?::'
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 245
21-N0U-2813 11:12EB N3.II=SIhNJsEil
PD 1 31 Ff;X 3gE@7 3EAE7 5.83./83239
B+n+!rrt+ePostarrschri[t; '
Flatz der l{opuhlik Illtj11 Berlinthlr t030) 217-77X11Fttx; {{lx0) 2?7-71}ll80Ernail: volker.beckBhundestag. deHausanschrift:Dorulheenstraße 1ü1
10117 Bcrlirr
IltnhlkruuHirertplatz 2350668 KölnTel: [ü221J 72ü1455Fsxr [02ä1] 37ssE73E
I+JFrrrelvolkc'rbeck.det wi tt Hr.com/Vo I ker-.ileckfacehook.cam /VolkerB BckMdB
Eeriin, 20.11.2013Ep
ffi H,.1',[: i I f,l*-;;L' *!ii*,.s r as B s
Zie lerfassun gssystem der au sl äildischen D ienstc ui nll ief}en?
Mit frer:ndlichen Grüßen,
oU
*L1
lr f.S*.+-h.-Ecntti*r,*[-brundhsJ[*f*g*il+elche ausländischun üeheimdiensrd-hsylhewrrberTnnen und AsytbewdrE'er in d# itauptstelte tur Bethgungs*ves,{Iund welche
Erkenntnissc hat die Bundesregierung darriber, oh diese Infortnationen auch in das
T$
BMI(BKAmt)(AA}
4 \-_f,,,,J
H5
Le
#mH(Volker Eeck, MdBl
f rr t i;#t-f ,,. 1 ururre,\,
.ü
ün 71,.-
voikflLtlßqh-I4d}| - PIHtz dörHsF,u,hlik I ' 1loll ßr,X[n
EingungBundeskanzleramt27.7 7.2013
Mündlichr Fraffi an dic ßunrlesregierung flir die Frageslunrle am ä8.I I,2013
Parlau enug §eEre üsrIaEEingatg:
2 [. tl. ?013 'l 5 :1 /+
GESHI''ITSEITEN E3
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 246
5.81,/gEv'e*' vv 240
Dokument 201 4100.7 467 7
Omid Nouripour MdE ,l ,, :i'i.:S'§].'arhuitsp"ti§sjhgs@ql_l übmr-or:: iur Venel diSung*tstüitchrus
.r B-tnrurulsilon:E crltll..JElt--> i": 'U-;-::--j- =i lrt.'irx'E'rr-- EingAng
Bundeskanzleramt
Frnrrd NarrrfiuuMrtß Jlilir.drr H,,trrblrlq t rtuLr rtutl.n 2 I' I I' 2 0 1 3
: i."
Bundestegsbüro
Platz der Ropublik I11011 Barlin
Fon 03ü 227 71821Far 030 ?27 76fi?4
Msileffiid. nouripuur@bundo*tag. ds
Borlin. t0.11.?013
7dLot
Tfiililt'Tv. nurrri p o ur. d e
Y*
IJInwiefem wurden von]"utsshe.r Nac,trriuhtsndicn ttcet wis dun Bundes-naahrich.t{fldimst, t*oigt'nee§amt für vcrfe+zurrgsschuta o*er deu lvIilitäri'scheß Abschinudi,mrst Aufträge an das US-amerikanisshc Unternehmem
Computer S citnccs Corporati on (CSC) vergebef,rrnd u,elchsn Gegenstnnd
Flündlirhe Frege rrrr nächsten Fragestunde
hattm dicse jeweils?
/ riF
Ü**{ ltlry-BMI(BMVg)(BKAmt)
Eingnng:
t 11. ?0'13 0 I :l 5
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 247
21-N0U-2813 14:4? PD 1 3T FHX 3AEE7 S. E2l85-- 241Dokument 201410074678
Uwo HekeritzMitgliad dee Deutscheu EundestagesEuodcrrr,s*trnl4iqt'SE-rüu:fl f:_f:""g==
EingnngBundeskunzleramt2 7. I 1.201 3
I.Ir,rrs HohriE MdE, FInu utrßtprrblih l, ,tBt I Earllr
Berlin, 20. Hsvember ?013
Mündliche Frage für die näshste Fragestunde/4r-r'
lst der Bundesregierung hekannt, dass, urie in'der am 15.11.e013 erschienEn Publilcation,,Geheimer l(rieg" der Journallsten Christian Fuchs und John Goetz auf den Seiten eOE-
212 dargesrellt, der I0tl3 von der CIA entführte deutsche Staatshürger Khaled El-Masri in
einem von der Computer Sciences Corporation (ESEI bereitgestellterr Flugzeug ver-
schleppt und Eefsltert wurdfu.d welehe KonsequenzEn wird sie aus diesen Vorwürfenfiir ihre Auftragwergabepraxis an die CSC und deren TschterunternEhmen ziehen?
Plata dffi Republilc r11n11 BerlinTslefoü; +{$ 3ü tä7-778+flFp*:; +4S 3E BI7.7B3{6MalL Uw+ttekerit#lnrudustng.de
/3
BMI(AA) I(BMVs) L # ,(BKAmt) |
I Uwe Kekeritz
arffietrtsEekretsrirtHinga*El:
? 1. 11, 2013 0 t
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 248
a1-NOU-2813 L4247
Uwe Kekeritz
PD 1 31 FHH 3EEE7
Urue KekeritrMitglied des Deutschen Buudestagesuuu rl o» t rs üEkr,re
T1r11: t3l{g@=*EingangBundeskanzlerumt27.11.2013
Ur+n l(nkdtz MdS, Ilrr tr d ttt &tpUbl ih :,. r r ar r Brrlan
Berlln, lü- November 20tI
Mündlithe Frage für dle nächste Fragertunde
-JI tt Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die arn 15"11-2013 erschienen Puhlikation ,,Ge-
/' ' heimer l(rieg" dgr Journalisten Chrlstlen Fuchs und John Goeta, 5, 30-35, nicht mit der I0OI
BetroffEnen Entscheidung üEer die Ansiedlung des US-Afrikakomrnandos [AFRICüM] in
D€utsEhlend befass{,,pnd welche Mitglieder der Bundesregierung [elnschließlich Staatssekre-
tärlnnen! haben diese Entscheidung @ Setroffen I
5.83,/Eg** 242
Plntz der RopubliE Itlütl EmlirrTslelhtlH +{9 30 2l,7-77146
Fnt +49 30 lE/-7ß34öMaI[: Uwe.l(f,lcerlrrtsbuntlq;lsU. d*
l',,-
Bt\4t(AA)(BMVg)(BKAmt)
J,ir. t
dL { {lf* }url ,fn-
a* #flE *dsrr rd'*o#.rf #
Eiingung;
2 1. lt. !U13 fl E:1 E
lieilr: ll rtrrr 1
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 249
2I-NOU-EE13 L4=47 PD 1 31 FHX SEEE? 5. A4IEE
243Dokument 2014/0074679
EingungBundeskanzlerumt21.11.2013
lffint HlhtEC, rld6, FhE d0rEcpl#t|t l. i
Referat PD I t
Faxl 30007
lrene Mihatic r i u' ,o/t;tMrtglied des Deutschen Bundesteges
Irenf [tlhsllc, tfdBPIaE, rler Republih 1
I 101 1 Bsrlin
Tsltfon: *48 lü 22?-?T{rrDFer: +49 30 2Zf-7EOfflEmaik [email protected]
Bedin, 20.11,2013
Sicherneitsbelrörüefl auf
BMI(AA}(BMVg)(BKAmt)
o' Itllilndliche Fragen fllr dia Frage*tunde am ?E,ll.ZOis
Sehr geehrte Darrren und Herren,
anheischicke ich lhrren fur die l=ragestunde am ä8.11.ä013 zwei rntindlhhe Fnagen:
f ' lnut welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolgte üle ln der Antrrvort der Bundesregierurrg
/.)vottt 10. Juli 2008 aul die schriftliche Frege Hr. 17 ET*Dr&. 1E/f OoE beschn'ebens Bofragung desEsten A'S- durch die Bundespollzei his zum Eintreffen der Anordnuns der Fegtnahme derGeneralstaätsanwaltschaft?:f BMI
(BMJ)
a' lSietrt die Bundesregierung aufgrund der Eerichter:stättung der §üddeutechen Zeitung und desNDR zurn Thema 'GBheimer Krieg - Wie von Deutschlend aus der Kampf gegen den Tenorgesteuert wird", tiedarf fÜr eine EvuluierungflJnerprüfungll der Rechtsgrundlagen bei derl6 Eusammenarbgit us-amerikanischer und deutscherbund esrepub lilran isch em HoheitsgeUiet{
Mit freundlichen Grlißen
üru* Hr{-t
//{}5n Ätu.
u5
1. 11. 2013 [ I ;1
hene Mihaliu MdE
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 250
21-N0U-2813 14:4? PD 1 31 FHX 5EEE7
Dokument 2014/0074680
ff:f;:fr.nzteramt #2 1.1 1.201 3
Äptlrsrkr Bruger MrlE' Plnm der Eepublik r rrsu Bsrlin
5. ESIEE** 244
.rrgniemka Brugger r !? i 't u/ {r'1.
Mitglied des Dnrtrchm Bun{ertager
Etditet BürorPlatz der Hepublilcrtrorr FerlinTelefsn: ryo r:rflI7trFffi: ols r.ep6rg5E-M ail : ogniesrka.bruggergbundesta g.de
Watllscirtr{rsrRosenstralle 3988lrr Raven*hurgTrlefon:oz5r FF9t966F,r* o75r 15g196?E- Mril : egnierzka.[[email protected]*tag.de
Eerlin, den es.+zor3
fiF(ündliche Frage rur uärhsten Fragestrrnde:
Inwiefern trifü es Eu, dass an deutschen Grenzen - vgl. Süddeutsche Zetnurg uo* ,#t1"Deutschland - der Freund und Helfer" S. 6 rmd Fuchs/Goerz "Geheimer Krieg" S, zr7 - Reisende.
von arnerikanischen Polizistlnnen und §pezialagentlunen durchsucht, hefragt und frstgehaltenwerderf und auf welcher ftechtsgrundlage geschisht dies auf deutschem Hoheitsgebiet?U
BMI.(AA}(BMvg)(BKAmt)
Ltrl
fu"sfl*B\ffiflÄgnieszka Erugger
ffii Hingangl
? 1. 11, ?ü13 0 fi:t E
3;??/+
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 251
21-NOU-a813 t4=4? PD 1 31 FRX 3EEE? 5. EE/85245
Dokument 2014i0074681
EingungBundeskanzlerfin t2I.I1.2013
Katrin Göring-Eckerdt MdEVoreltr_plfle +icr eertsgilaEE{räiilrBg}wfrEu N0 Nr § m/uEjifilJllEffl
L\---€1
Htdil§ödFd-Eflsadt I4E i-Plah der E@
Berlin, 20. FhvemhEr 20r3
Mündliche FragE tur nächttpn Fragestunde
Sind bei den Eefragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durdr ausländische
trienste in Deutsdrland permanent aush deutsche Eeamtinnen und Beamte Enwesgnü-uoU
sind die deutschen Eeamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befrägurq hEl#. im Hinblick
Buf die mögliche Weitervenruertung der hierbei gewonnen lnformationen auf die Einhaltung
deutschen Rechts zu achten? BMI(BKAmt)
)/,*qfd-fKätrin corL{gffickardt
DsstsctrEr EundesbgPlae qr EepuHik I I 110r I E€rlin
ts (030122r*71sEBE (0,F0!?27*78175E katrh.gosrinf,-üd€dt@üundestagde
Jf Ld,
FF I ''FI.I
fEE
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 252
21_N[U_2813 15:58 PD 1 31 FtrX 3EEE7
D"k*tlF746sz3EAg7 S. E1/E5
246
trcultcltif EundesfugPlch dcr [cpuUlt Ill0ll Brrlln
Jrlrob.f,aker-HerrEaum 1,6{9Telafon 030 / I rr-r zl teFar 010/It7-76EZzE-Mlll: *[email protected]
ttlrahltreh
Eingangßundeskanzlerumt2I.I1.2013
Dr. XortltänLinv.l{otr.lddBr Plae{erHgprJUlk I r ll0II gerlirr
/Dr' Konstantin v' Notu, MdE
"l i ro {d't
MltEIted das Dcutsthün Eundestages
Eingangl
? l. 1[ 2ü13 0 ü:1 t
f?: M*rt*stmßeB . ZiB?9 Mtiltn
#
'{4h E'M+ll; ronttä''tin-nutrpwk.bundeseg-de
20. November 7013
MindliEäe FreIen ftii die nächste Fre8Estundc
l.? Wie erldärt §iEh die BundesreBierung dir erhEbtlclren AbweichunBen hinrichtlicl der ihr omziellgeimetd.-
--:" ten EqrEhäftigeozshlen des Us{pneralkonsulats (52:, siehe Antwort der BundäsiegleruäE Buf dieklelne AnfräBc des AbgeordnEten von Nott sT-Drs, U/r4739 vom 12.0920ß) EeBEnttber deh zahlerder süddeutschrn zeitunE vom 19. Noyember zo13 (9oo MitaröeitErbnd r,relche konkrete L ) ,hforlnä Ön5laEe hafü dle EundesrEElerußg brw. den Geheimdienstkoordtnator vE!.äntassf,.in der BMt 'leEten AuEustwoche (Bericht Frankfu4er Rundschau vsm B, SeErembEr zügt einen Hutschrauüer- (AA)
Überflrg uuer aas f(eeländ['mk Kräften des Eundrämte$ fur vedä§BungEschutr zu vennlirsEn? IEHf,?
t tt Wäs hlt db BundesrPEierung näch Bekanfttruärden des BEtrpibrnJ üon hutmäßltchcn Abh6renlagen aufÜ l den Oächem de? BoBchaften der us[ Größbrltänniens uhd Errsshnds zwischcnleitlich Granlassq um
die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutsche lnte-ressen konkret zu behebeCynO seit wenn wusste die Eunde$regierung bzw. dFr Gehgirndienstkotrrdinä- -Ltor konkret von h-trf,#e.häde{ Anlagen (Ieit ontine uöm 19. tlsuember 20IB}?I -.r.-...-E-'
H dieftn
,w v. /t/d-BMI(AA}(BKAmt)
f dr.l f w*c / rr ff^l-* u..r*.*- ..1 y'JI(
n4
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 253
21-N0U-2813 15:58 PD 1_I_1-F8i!_3gEEl
Dokument 2014/0074683
Eingangßundeskunz,lerfimt2I.I1.2013
S, E2l85*t.l'tt-r "" 247
Katrin Gäri ng-Eckardt lrldEVonlEerü e rtar Emdff,hnlhk$gq_"sn eüH Biflfguor s qrüEEu--.>L --*---
'laroeutssehetsliat iEingangr
21.f|, 1013fl8:1 E
K.ä.üJryö&'ln*§ctgr{t MdE,: Pletr der Reouhllk 1_. 110,l1 Beilh
!*q-fdnf-Katrin Göriligffickardt
,f,+-L-Y ta fu
Dnusfisr BunUeatagPlpk dr Rcpgtur I I 1101,1 Berttn
{f (0501?e7- 71828eü 1o.to1Ear;7sä75F kqFtn.Ep€rlnSi.ed€rdt&burdmb6.da
iBerlln, 20. November 201 3
Mündllehe Frage zur nächsten Fragestunds
4 t- Hält die Eunderegiarung es für rechtlich arlässlg, das$ Dritlstsaten lnformationen,iJ" die sie äus einer nllchrichtendienstlichen tsefragung vun Asylbewerberinnen und
Asylbewerber in Deutschland geruennen haben, spätef gezielt für Tötungsbefehle
nutzen? BMI(BKAmt)
{ f* /r.;'fd'&*.o6.-F{r tns,
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 254
21-NDU-2813 15:58 PD 1_ _3-1- Fl).(-.3.grqBf s.a4/a5u'u4' * 249
Luise Arntshe rg tfu.i tu/6r?Mitgliod das Erutscnen Bundestages
Dokument 20 I 4 / 007 4684.
Eingungßundeskanzleramt2 7.11.2013
B*rtin
Plata der Ropubllk 1
11011 Barlin,s (030) zzr - 730s3rr. (030) 227 - 7G051(1 Ui§ä,ämtgb€rE@bund estag,de
Wahlkrtis
Jungmannstraße E0?4105
'{et'B (04311518552t= oslkueste@lulge-amtsberg,de
Deutscher Bundestag
JT
Berlin, den u0.1I.2013
Mündliche Fragen
1) Wie gelangt dle Hauptrtetle flir Befragungswesen (HBW) an die Fersonal- undKontaHJaten der belragtun Asylber,verberinnan und AiylbewerbefTrnd_ tr tin welcher Form erltlären von der Haupßtelle ftir Befragungsrruesdn Befragte Rn I
ihre Bereitwilligkeit, für elne Befragung zur Verfügung eu stehen {siehe SZ vom öiä*tlzu.1f .2013)?
2l Geschielrt diese Erklärung im Rahmefi vän Gesprächen, welche dieBefragten als relevant ansehen für die Entssheidung Über ihr Asyl- _--.Gesuct'tZ
- BMI(BKAmt)
1ürt/
2 1.11.?01308:17
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 255
249
Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074734
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2A74 !O:L7RegOeSll3
WG: Mündliche Fragen 26,27 MdB Brantner13]-122 MF Brantner Africom MZ.doc
-----Ursprü ngliche N achricht---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 14:44An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, Sinan; Papenkom, Katja, Dr.Betreff: wG: Mündliche Fragen 26,27 MdB Brantner
----U rsprüngliche Nach richt----Von: AA Wendel, PhilippGesendet: Montag, 25. November 2013 14:35An:oESl13-; oESlll-; BMVG spendlinger, christof; BMVG Krüger, Denniscc: AA Botzet, Klaus; AA Rau, Hannah; AA Laroque, susanne; AA Jarasch, FrankBetreff: Mündliche Fragen 26,27 MdB Brantner
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das AA bittet BMI und BMVg bis heute Dienstschluss um Mitzeichnung der Beantwortung derMündlichen Fragen 26 und 27 von MdB Brantner (siehe Anhang).
Beste Grüße
Philipp Wendel
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 256
250
Wahrnehmun g durch Staatsm inisterin Cornel i a Pieper
Frage Nr. 26, 27
MdB Franziska BrantnerFraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frage:
1.
oWie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Widerspruch, dass sie
offinsichtlich einerseits die Mitwirkung aruerilmnischer Behr;rden ttn völfteryechtlich
und menschenrechtlich höchst fragwürdigen Aktivitciten von deutschem Stüütsgebiet
üus - etwa extralegalen, gezielten Tr)tungen * zukisst, wie sie vom,^/DÄ und der SZ
dolrumentiert werden (www.geheimerlvieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien
oder Äg,,ptenfiir sich in Änspruch nimnrt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von
D e m o lcr at i e un d Mens c he nr e c ht e n aufzut r e t e n?
Mit welcher Begründung wrü die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier
AFRICOM in Stuttgart zuzustintnlen, obwohl alle afrilmnischen Stüaten nüt
Ausnahnte Liberias - die Beherbergung AFRICOMs mit der Begründung ablehnten,
nicht in den Anti-Teryor-Krieg der USA hineingezogetl zu werden?
2.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 257
251
Antwort:
1, Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von lhnen genannten
Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen
Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehörigen
der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,
deutsches Recht zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin aufdie Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die
Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 2013
umfassend über AFRICOM informiert. .
2, Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 05.
Juni 2013 über den Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des
regionalen amerikanischen lUlilitärkommandos AFRIGOM im Jahr 2007
war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische
Militärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen
Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische
Regierung hat die Bundesregierung am 1s.01.2002 über ihre
organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus
EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales
Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in
Stuttgart anzusiedeln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene lnfrastruktur genutzt werden konnte. Die
damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium
der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRlcoM auf dieser Grundlage zu verweigern.Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtungangefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten
kommentiert die Bundesregierung nicht.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 258
252
t
Grundsätzliches/
Allqemeines:
- Grundscitzliche
Politik der BReg. zum
Thema
- Politikziele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punkte, die ggü. dem
Bundestag zum
Äusdruck gebracht
werden sollen
Das United States Africa Command (AFRlcoM) in Stuttgart isteines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-
verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRIGOM ist
die Koordinierung der Aktivitäten des US-
Verteidigungsministeriums und anderer U$-Ministerien und
Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober 2007 unter der
Agide von U.S. EUCOM, äffi 1. Oktober 2008 wurde es dann
als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRIGOM
verfügt derueit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
Deutsche Medien berichten seit Mai 2013, US-
Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia
würden teilweise vom Afrika-Kommando der US-streitkräfte
in Stuttgart und vom Air and Space Operation Center (AOC)
der us-Luftstreitkräfte am stützpunkt Ramstein (Rheinland-
Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-
Stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut
SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.
erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur
brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-
Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten
oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der
NATO in Europa (SAGEUR) und Oberkommandierende der
US-Truppen in Europa (USEUCOM), General Breedlove,
bestätigte gegenüber StSin Habern dass vom US-
Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze
weder geflogen noch befehligt werden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 259
253
MöslicheZusatzfrage/n:
Antwort:
1) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die TAfigkeit von
AFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den
weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRIGOM mit dieser im Gespräch.
Mösliche
Zusat?ffase/n:
Antworl:
2). Erfolgen von
Deutschland aus
extt alegale gezielte
Tötungen durch US-
Streitlvrifte?
Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Kenntnisse zu von Us-Stützpunkten in Deutschland
angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen
vor.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort;
3) Wie beurteilt die
Bundesregierung die
Rechtnüt|igkeit
gezielter Tötungen?.
Ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht,
lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur im
Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt
werden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 260
254Dokument 2014/0074735
Wahmehmun g durch Staatsm inisterin C ornel ia P ieper
Frage Nr.261 27
MdB Franziska Brantnertr'raktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frage:
I.
2.
Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Widerspruch, dass sie
offensichtlich einerseits die Mtwirlamg amerilmnischer Beharden ün völkercechttich
und menschenrechtlich höchst fragwürdigen Aktivitriten von deutscheru Staatsgebiet
üus - etwa extralegalen, gezielten Tötungen - zulässt, wie sie vom NDR und der SZ
dokumentiert werden (www.geheimerlvieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien
oder Ägptenfiir sich in Anspruch nimntt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von
D e nto lrr at i e und Me ns c he nr e c ht e n aufz utr e t e n?
Mit welcher Begründung wür die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier
AFRICOM in Stuttgart zuzustintmen, obwohl alle afrikanischen Staaten mit
Äusnahme Liberias - die Beherbergung AFRICOMs mit der Begründung ablehnten,
nicht in den Anti-Terror-Krieg der USA hineingezogen zu werden?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 261
255
Antwort:
1. Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von lhnen genannten
Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen
Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehörigen
der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,
deutsches Recht'zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin aufdie Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die
Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 2013
umfassend über AFRICOM informiert. .
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 0S.
Juni 2013 über den Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des
regionalen amerikanischen Militärkommandos AFRIGOM im Jahr ZAOT
war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische
Militärkommando EUGOM in der damaligen amerikanischen
Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische
Regierung hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre
organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus
EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales
Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in
Stuttgart anzusiedeln, Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene Infrastruktur genutzt werden konnte. Die
damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium
der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu verweigern.
Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtung
angefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten
kommentiert die Bundesregierung nicht.
2.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 262
256
Grundsätzliches/
Allsemeinesi
- Grundsritzliche
Politik der BReg. zunt
Therua
- Politikziele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punkte, die ggü. dent
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
werden sollen
I Das United States Africa Command (AFRICOIU) in Stuttgart istI
I eines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-I
I verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM ist
I
ldie Koordinierung der Aktivitäten des US-
I v*n*iaigungsministeriums und anderer us-Ministerien und
| **norren in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). DieI
lAufstellung von AFRICOM begann im oktober 2002 unter der
I Agide von u.s. EUcoM, ärn 1. oktober 2008 wurde es dannI
lals eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMI
I verfügt derzeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
I
lzur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
I Deutsche Medien berichten seit Mai 2019, US-
I oronnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia
I wuroen teilweise vom Afrika-Kommando der US-streitkräfteI
I in stuttgart und vom Air and space operation center (Aoc)der uS-Luftstreitkräfte am Stützpunkt Ramstein (Rheintand-
Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-
Stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut
SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.
erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur
hrauchen, in EchEeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von us- |
I
Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten I
oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der I
NATO in Europa (SACEUR) und oberkommandierende der I
us-Truppen in Europa (usEUCoM), General Breedrove, I
bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US- |
Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete DrohneneinsäEe I
weder geflogen noch befehligt werden. I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 263
251
Möslichg
4usatzfrage/ni
Antwort:
l) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die Tailgkeit von
AFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den
weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM mit dieser im Gespräch.
Möqliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
2).Edolgen von
Deutschland aus
extralegale gezielte
Tötungen durch {JS-
Streitlffdrte?
Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigenDer Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Kenntnisse zu von U$-Stützpunkten in Deutschland
angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen
vor.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
3) Wie beurteilt die
Bundesregierung die
RecfumalSigkeit
gezielter Tötungen?.
ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem völkerrecht entspricht,
lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 264
258
Gesendet:An:Betreff:Anlagen:
Dokument 201410074741
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 201410:17RegOeSll3
wG: mündliche Fragen 28 und zg der Ahg.Amtsberg; hier: sprechzettel131125_AE mdl Frage 28 MdB Amtsberg.doc; 1311zsJE mdl Frage29 MdB Amtsberg.doc; t3tL22 MF Brantner Africom MZ.Doc;Fragestunde 57_Md B Hänsel.docx
o
Von: Selen, SinanGesendefi Montag, 25. November 2013 19:33An: BK K[ostermeyer, KarinCc:'[email protected]'; OESII3_; Papenkort, Katja, Dr.; Schulte, Gunnar; BreitkreuE, Katharina; BKKarl, AlbertBetreff: WG: mündliche Fragen 28 und 29 der Abg. Amtsberg; hier: Sprechzettel
Liebe Frau Klostermeyer,die Antwortentwür-fe zu dem Fragen 28 und 29 (MdB Amtsberg) zeichnen wir mit.
Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 10, 11 und 25 mit teilweise ähnlichen Fragestellungen lege ichdie bisherigen Antwortentwürfe des AA (26, 27, Brantner) sowie des BMI (57; Hänsel, Iiegt lhnen zurMitzeichnung vor) bei.
Mit freundlichen Grüßen,
Sinan SelenMinisterialratSta b Terrorism usbekäm pfungI nternati ona ler Terrorism us
Bundesministerium des lnnernAlt Moabit 101D, 10559 Berlin
Tel:030 - 18 681 1559 / Fax:030 - 18 681 5 1569Mail: Sirian.Sqlen @ bmi.bund.de
Von : Kl ostermeyer, Ka ri n I ma i lto :Ea ri n, Klostermever@ bk. bu nd, de]GesendeE Montag, 25. November 2013 18:1gAn: OESII3_; Selen, SinanCc: ref603Betreff: mündliche Fragen 28 und 29 der Abg, Amtsberg; hier: Sprechzettel
Liebe Kolleginnen und Koilegen,
beigefügte Sprechzettel zu den mündlichen Fragen 28 und 29 der Abgeordneten Amtsberg werden mitder Bitte um Ergänzung bzw. Mitzeichnung übersandt.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 265
259
Für eine Rückäußerung bis morgen, 26. November 2013, 11.00 Uhr, wären wir dankbar.
M it freundlichen Grü ßenlm Auftrag
Karin KlostermeyerBundeskanzleramtReferat 603
Tel.: (030) 18400 - 2631E-Mail: [email protected]: karin. klostermever@bk. bund. de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 266
260
Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer
t
Frage Nr. 28
MdB Luise Amtsberg
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Wie gelangt die Hauptstelle fiir Befragungswesen (HBW) an die Personal- und Kontaktdaten
der befragten Äsylbewerberinnen und Asylbewerber und in welcher Form ergären von der
Hauptstetle fiir Befragungswesen Befragte ihre Bereit-willigtceit, fiir eine Befragung zur
Veffigung zu stehen (siehe SZ vom 20.1 I .201 3)?
Antwort:
Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt fur Migration
und Fluchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) übermittelt.
Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch mit
der HBW
a) auf freiwilliger Basis stattfindet
b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren
Verweigerung mit sich bringt
c) ohne Relevanzfür die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit des
BAMF liegt.
Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 267
261
Mösliche
Zus4tzfrage/n:
Antwort:
Wann wurde die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
ein*erichtet?
Die FIBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.
Mösliche
Zusatzfrageln:
Antwort:
Wem untersteht die
HBW?
Die HBW ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort.
Wsrum etfolgte
aktuell eine
Offenlegung der
BND-Zugehörigkeit
der HBW?
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdurch die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zu
entziehen..
Mösliche
4Fsatzfrage/nl
Antwort:
Wie viele
Mitarbeiterinnen und
Mitorbeiter sind in
der HBW beschaftist?
Bei der HBW sind mit Stand Oktober 2013 knapp 40 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letzten
Jahren reduziert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 268
262
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnutrg ttHBW"durchgffihrt?
Warum erfolgen die
Befragungen nicht
offin, d.h. unter Hin-
weis auf den BND?
Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HB W-Dienstausweis aus.
Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falle ihrerRückkehr in deren Heimatländer.
MöslicheZusatzfragg/n:
Antwotti
Nach welchen
Kriterien wählt die
Hauptstelle für
Befragungswesen ihre
Zielpersonen aus?
Die HBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie asytUew*iUo
und Asylbewerberinnen aus osteuropäischen Ländern, Krisengebieten
oder staaten, denen eine besondere Bedeufung in außen- und
sicherheitspolitischen Fragen zukommt.
Die Befragten müssen volljährig sein.
Die Befragung ist freiwillig.
Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Müeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Wo ist die
Zusammenarbeit
zwischen HBV/ und
BAMF konkretisiert?
Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der,,Dienstun*eisurrg Asyl" des
BAMF'.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 269
263
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobiltelefonnummern
aus dem
Befragungsaufkommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Auf welcher
Rechtsgrundlage
geschieht dies?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind fi.ir eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet
D ie Übermiulun gspraxi s von G sM-Mob il funknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
l7ll338l oderauch BT Drs. 17lS08S)
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/ni
Antwort:
Auf welcher
Grundlage erfolgt die
Datenübermittlung
zwischen BAMF und
HBW?
Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § I Abs. I und 3
BND-Gesetz.
Mösliche
ZusatzfTage/n:
Antwort:
Wie viele
Asylbewerber hat die
Hauptstelle
schätzungsweise seit
ihrer Gründung
befragt?
Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschunge.r gernriß
dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 270
264
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Itlachfluchtgründe
geschaffen?
Werden Asylbewerber
mit dem Versprechen
auf einen gesicherten
Asylstatus,, belohnt " ?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einerpos itiven Gewährungsprogno se, um Nachfl uchtgrün de zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelocktoder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen ftir die zu befragende
Person hat.
Möglighe
Zusatzfragg./n:
Antwort.
Hat eine
Verweigerung der
Kooperation Einfluss
auf die Entscheidung
im Asylverfahren?
Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfolgen unabhängig vom
Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss
auf die Entscheidung im Asylverfahren.
Eine Hilfestellung oder Belohnung ftir Asylbewerber als Gegenleistung
flir die Kooperation erfolgt nicht.
Zu weiteren Details ist a.ngesichts de,r Geheimhaltunssbedürftiskeit auf dieUnterrichtung in den narlamentarischen Gremien wie dem PKGr hinzuweisen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 271
265
Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer
t
Frage Nr- 29
MdB Luise Amtsberg
X'raktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Geschieht diese ErHrirung im Rahnxen von Gesprrichen, welche die Befragten als relevant
ansehenftir die Entscheidung über ihr Asyl-Gesuch?
Antwort:
Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz fur die
Asylentscheidung ist.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 272
266
Mösliche
Zusatzfragel\:
Antwort:
Wann wurde die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
eingerichtet?
Die HBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.
Mösliche
Zgsatzfraqe/n:
Antwort:
Wem untersteht die
HBW?
Die HBW ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet.
Möeliche
Zusatzfrage/+:
Antworl.
Warum erfolgte
aktuell eine
Offenlegung der
BND-Zugehortgkeit
der HBW
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdurch die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zu
entziehen..
Mösliche
Zusatzfrage./n:
Antwort:
Wie viele
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind in
der HBW beschafiist?
Bei der HBW sind mit Stand Oktober 2013 k app 40 Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter beschäftigI. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letzten
Jahren reduziert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 273
267
t
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwo!!i
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnuh§ ,,HBW"durchgefihrt?
Warum erfolgen die
Befragungen nicht
offin, d.h. unter Hin-
weis auf den BND?
Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HB W-Dienstausweis aus.
Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falte ihrerRückkehr in deren Heimatländer.
Möqliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Nach welchen
Kriterien wählt die
Hauptstelle ftirBefragungswesen ihre
Zielpersonen aus?
Die HBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie Asylbewerber
und Asylbewerberinnen aus osteuropäischen Ländern, Krisengebieten
oder Staaten, denen eine besondere Bedeutung in außen- und
sicherheitspolitischen Fragen zukommt.
Die Befragten müssen volljährig sein.
Die Befragung ist freiwillig.
Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Möslie.he
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Wo ist die
Zusammenarbeit
zwischen HBW und
BAMF konkretisiert?
Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der,,Dienstanweisullg Asyl" des
BAMF.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 274
268
Mösliche
Zusttzfragelnt
Antwort:
Werden
Mobiltelefonnummern
aus dem
Befragungsaufkommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Auf welcher
Rechtsgrundlage
geschieht dies?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese [nformationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
Di e Übermittlun g spraxi s von G SM-Mobi I funknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, wffi bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.
I
I
Mögliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
Auf welcher
Grundlage erfolgt die
Datenübermittlung
zwischen BAMF und
HBW?
Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § I Abs. 1 und 3
BND-Gesetz.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Wie viele
Asylbewerber hat die
Hauptstelle
schätzungsweise seit
ihrer Gründung
befragt?
Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschungen gemäß
dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 275
269
Mösliche
Zusatzfrageln:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffen?
Werden Asylbewerber
mit deru Versprechen
auf einen gesicherten
Asylstatus,, belohnt " ?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po sitiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende
Person hat.
Mösliche
Zasalzfrageln:
Antwort:
Hat eine
Verweigerung der
Kooperation Einfluss
auf die Entscheidung
im Asylverfahren?
Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfolgen unabhang,g vom
Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss
auf die Entscheidung im Asylverfahren.
Eine Hilfestellung oder Belohnung flir Asylbewerber als Gegenleistung
für die Kooperation erfolgt nicht.
Zu weiteren Details ist aneesichts dqr Geheilrlhaltunesbedürftigkeit auf dieUnterrichtung in den parlamentarischen Gremien wie dem PKGr hinzu.weisen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 276
270
Wahrnehmun g durch Staatsm ini sterin Corneli a Pieper
Frage l1r. 261 27
MdB f,'ranziska BrantnerFraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frage:
L l[tie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Widerspruch, dass sie
offensichtlich einerseits die Minvirkung ünxerilmnischer Behörden afi völkeruechttich
und menschenrechtlich hachst fragwürdigen Aktivitriten von deutschem Staatsgebiet
aus - etwa extralegalen, gezielten Tötungen - zulässt, wie sie vom NDR und der SZ
dolatmentiert werden (www.geheimerlrieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien
oder Ägpten fiir sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von
D e mo h' at i e und Me ns c h e nre c ht en aufzutre t e n?
2. Mit welcher Begründung war die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier
ÄFNCOM in Stuttgart zuzustimmen, obwohl all.e afriknnischen Stüüten ruit
Ausnahnte Liberias - die Beherbergung ÄFNCOMs ntit der Begründung ablehnten,
nicht in den Anti-Teruor-Krieg der USA hineingezogen zu werden?
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 277
?71
Antwo4,
1. Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von lhnen genannten
Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen
Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch, Die Angehörigen
der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,
deutsches Recht zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin auf
die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die
Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 2013
umfassend über AFRICOM informiert. .
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 05.
Juni 2013 über Aen Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des
regionalen amerikanischen Militärkommandos AFRIGOM im Jahr 2OAT
war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische
Militärkommando EUcoM in der damaligen amerikanischen
$treitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische
Regierung hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre
organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus
EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales
Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in
$tuttgart anzusiedeln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene lnfrastruktur genuEt werden konnte. Die
damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium
der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRlcoM ayf dieser Grundlage zu verweigern.
Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtung
angefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten
kommentiert die Bundesregierung nicht.
2.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 278
272
Grundsätzliches/
Allgqmeines:
- Grundsritzliche
Politik der BReg. zunt
Thema
- Politilviele
- allgerueine Sprach-
regelung
- PunHe, die ggü. dem
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
werden sollen
Das United States Africa Command (AFRICOM) in Stuttgart isteines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-
Verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFR|Colul ist
die Koordinierung der Aktivitäten des US-
Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und
Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober 2007 unter der
Agide von U.S. EUCOM, äffi 1. Oktober 2008 wurde es dann
als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRIGOM
verfügt dezeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
Deutsche Medien berichten seit Mai 2013, US-
Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia
würden teilweise vom Afrika-Kommando der US-streitkräfte
in stuttgart und vom Air and space operation center (Aoc)der US-Luftstreitkräfte am Stützpunkt Ramstein (Rheinland-
Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-
stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut
SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.
erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur
brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-
$treitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten
oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der
NATO in Europa (SAGEUR) und oberkommandierende der
U$-Truppen in Europa (USEUCOM), General Breedlove,
bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US-
Luftwaffe nstützpu n kt Ramstei n bewaffnete Dro h nenei nsätze
weder geflogen noch befehligt werden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 279
273
Möeliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
I) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die Tafigkeit von
ÄFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den
weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM mit dieser im Gespräch.
Möeliche
ZusatzfraEe/n:
Antwort.
2).Erfolgen von
Deutschland aus
extral.egale gezielte
Tötungen durch US-
Streitkrtifte?
Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Kenntnisse zu von Us-Stützpunkten in Deutschland
angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen
vor.
Mösliche
Zusatzfrage/n_i
Antwort:
3) Wie beurteilt die
Bundesregierung die
RecfumalSigkeit
gezielter Tötungen?.
ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem völkerrecht entspriih[lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt
werden
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 280
274
Referat öS lt sösusRefL.: MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:
Berlin, den 25. November 2013
Hausruf . 22OT
Fnagestunde im DeutschFn Bundestaq
am 28. November 2013 Abg.: Hänsel
Frage Nr. 57 Die Linke-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder
uber
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter Kaller
Herrn Unterabteilungsleiter Engelke
vorgelegt.
BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.
Selen Schulte
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 281
275
Fraqe:
Bestätigt die Bundesregierung Berichte von /VDR und Süddeutscher Zeitung vom14.11.2013, wonach deutsche Srcl'rerheitsbehörden, Geheimdiensfe oder Bundes-wehr Personendaten erfassf und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen verwendet wurden und werden?
Antwort:
Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung lnformatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets - dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese Informationen nur zu polizeilichen bzw. nachrlchtendienstlichen Zweckenübermittelt werden. Hierzu ist das B1(A gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (BI(AG) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BM gemäß
§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesveffassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der lnformationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck venryendet werden dürfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.
Das Thema ,,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war darüber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 17t13381 und 1718088.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 282
276-2-
M ög I iche Zusatzfragen:
Zusatzfrage 1 :
Antwort:
Zusatzfrage 2.
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 283
277-3-
H i nterq ru nd i nformati o n/Sachda rstel I u nq :
NDR und SZ starteten am L5. lrTovember 2013 eine Veröffentlichungsserie. Das vor zwei Jah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von UlGeheimdiensten und US-Mititarauf deutschem Boden (r.8. des Regionalkommandos der USArmee für Afrika AFRICOM)sowie durch U$Sicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthüllungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage von
Iohn Götz, Joumalist des NDR, nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soIl ein Themenabend
in der ARD am 28. November 2013 sein.
Weiterhin stehe gemäiß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die US-Seite habe von Deutschland aus Entftihrung und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenonunen worden. Weiterhin seienAsylbewerber ausgeforscht wordery um u.a. Informationen zur Bestimmung von Drohnen-Zielen zu erhalten.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 284
278Dokument 2A]410074742
Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer
Frage Nr. 28
MdB Luise Amtsberg
Fraktion Bündnis 9Ofl)ie Grünen
Fragg:
Wie gelangt die Hauptstelle "f", Brfragungswesen (HBPü an die Personal- und Kontalildaten
der befragten Äsylbewerberinnen und Asylbewerber und in welcher Form erHüren von der
Hauptstelle fiir Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, fir eine Befragung zur
Veffigung zu stehen (siehe SZ vom 20.1 I .201 3)?
Antworl:
Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt fur Migration
und Fluchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) übermittelt.
Bei jeder BefragLlng werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch mit
der HBW
a) auf freiwilliger Basis statffindet
b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren
Venrveigerung mit sich bringt
c) ohne Relevanzfür die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit des
BAMF liegt.
Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 285
279
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Wann wurde die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
eingerichtet?
Die HBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Wem untersteltt die
HBW?
Die HB W ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet.
Mösliche
Zusatzfrage/n:Antwort:
Warum erfolgte
aktuell eine
Offinlegung der
BND-Zugehr;rigkeit
der HBW?
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdursh die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zuentziehen..
Mösliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
Wie viele
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind in
der HBW beschriftist?
Bei der HBW sind mit Stand Oktober 2013 k ,upp 40 Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letztenJahren reduziert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 286
280
t
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnu,ng ,,HBW"durchgeführt?
Waruru erfolgen die
Befragungen nicht
offin, d.h. unter Hin-
weis auf den BND?
Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falle ihrer
Rückkehr in deren Heimatländer.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Nach welchen
Kriterien wiihlt die
Hauptstelle flirBefragungswesen ihre
Zielpersonen aus?
Die HBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie Asylbewerber
und Asylbewerb erinnen aus osteuropäischen Ländern, Kri sen geb ieten
oder Staaten, denen eine besondere Bedeutung in außen- und
sicherheitspolitischen Fragen zukommt.
Die Befragten müssen volljährig sein.
Die Befragung ist freiwillig.
Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Mösliche
Zusatz,f{geln:Antwort:
Wo ist die
Zusammenarbeit
zwischen HBW und
BAMF konkretisiert?
Die Zusammenarbeit ist konl<retisiert in der,,Dienstanweisung Asyl" des
BAMF.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 287
281
Möeliche
Zusatzfrflse/ni
Antwort:
Werden
Mobiltelefonnummern
aus dem
Befragungsaufkommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Auf welcher
Rechtsgrundlage
geschieht dies?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
Di e Überm ittlungspraxi s von G SM-Mobi lfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl.z.B. BT Drs.
17113381 oder auch BT Drs. l718088).
Der Informationsaustausch zwischen dem BI.ID und ausländischen
Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.
e
Mösliche
Zusatzfrage/qi
Antwort:
Auf welcher
Grundlage erfolgt die
Datenübermittlung
zwischen BAMF und
HBW?
Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § I Abs. I und 3
BND-Gesetz.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Wie viele
Asylbewerber hat die
Hauptstelle
schätzungsweise seit
ihrer Gründung
befragt?
Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschungen gemäß
dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 288
28?,
Möeliche
Zusafzfrage/n:
Antwort:
Werden
Naclfluchtgründe
geschaffin?
Werden Asylbewerber
nzit dem Versprechen
auf einen gesicherten
Asylstatus,, belohnt " ?
Die HBW befragt in Ahstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po sitiven Gewährun gsprognose, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der IIBWweder positive noch negative Auswirkungen fiir die zu befragende
Person hat.
Mösliche
Zu$atzfrage/n:
Antwort:
Hat eine
Verweigerung der
Kooperation Einfluss
auf die Entscheidung
im Asylverfahren?
Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfotgen unabhängig vom
Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss
auf die Entscheidung im Asylverfahren.
Eine Hilfestellung oder Belohnung für Asylbewerber als Gegenleistung
flir die Kooperation erfolgt nicht.
Z.u weiteren Details ist 4lrsesichts de,r Geheimhaltulgsbedürftiskeit e.uf dieUnterrichtung.in den parlamentarischen Gremien wie dem PKGr hinzuweisen,
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 289
283Dokument 2014/0074743
,,.,.,.,,,:,Fragectundeimbeütschän.Bundestigu*zs.rl.2013l...
Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer
f,'rage Nr. 29
MdB Luise Amtsberg
Fraktion Bündnis 90/Ilie Grünen
Frage:
Geschieht diese Erkkirung im Rahmen von Gesprcichen, welche die Befragten als relevant
ansehenfiir die Entscheidung über ihr Äsyl-Gesuch?
Antwort:
Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz für die
Asylentscheidung ist.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 290
284
Mögliche
ZusatzfragelnlAntwort:
Wann wurde die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
eingerichtet?
Die HBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.
Möqliche
Zusatzfrage/n:.
Antwort:
Wem untersteht die
HBW?
Die HBW ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienr, ,rg*o.d*,
MöslicheZusafzf,r+ee/n:
Antwort:
Warum edolgte
aktuell eine
Offenlegung der
BND-Zugehörigfuit
der HBW?
Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdurch die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zuentziehen..
Möeliche
Zusatzfrage/n:Antwort:
Wie viele
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sind in
der HBW beschriftist?
Bei der HBW sind mit Stand oktober 2013 knapp 40 Mirarb.ir"rin*und Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letztenJahren reduziert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 291
285
Möqliche
Zusatzfragelnz
Antworl:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnufig ,, HBW"
durchgefihrt?
Warum erfolgen die
Befragungen nichi
offin, d.h. unter Hin-
weis auf den BND?
Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
FlBW-Dienstausweis aus.
Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falle ihrerRückkehr in deren Heimatländer.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Nach welchen
Kriterien wählt die
Hauptstelle fi.ir
Befragungswesen ihre
Zielpersonen aus?
Die FIBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie asytUewerber
und Asylbewerberinn en aus o steuropäi schen Ländern, Krisen geb i eten
oder staaten, denen eine besondere Bedeufung in außen- und
sicherheitspolitischen Fragen zukommt.
Die Befragten müssen volljährig sein.
Die Befragung ist freiwillig.
Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antworl.
Wo ist die
Zusammenarbeit
zwischen HBW und
BAMF konkretisiert?
Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der,,Dienstanweisung asyt" Oes
BAMF.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 292
286
Möeli_che
Zusatzfrage/nj
Antwort:
Werden
Mobiltelefonnummern
aus dem
Befragungsaufkommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Auf welcher
Rechtsgrundlage
geschieht dies?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummem inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.
D ie Übermittlun gspraxi s von G sM-Mob i I funknumm ern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.17113381 oder auch BT Drs. l718088).
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzlrage/n:Antworl:
Auf welcher
Grundlage erfolgt die
Datenübermittlung
zwischen BAMF und
HBW?
Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § 8 Absl und 3
BND-Gesetz.
Mösliche
Zu+fltzfrase/n:Antwort.
Wie viele
Asylbewerber hat die
Hauptstelle
schätzungsweise seit
ihrer Gründung
befragt?
Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschungen gernrin
dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 293
287
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffen?
Werden Asylbewerber
ntit dem Versprechen
auf einen gesicherten
Asylstatus,, belohnt " ?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende
Person hat.
M(isliche
Zusatzfrageln:
Antwort:
Hat eine
Verweigerung der
Kooperation Einfluss
auf die Entssheidung
im Asylverfahren?
Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfolgen unabhängig vom
Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss
auf die Entscheidung im Asylverfahren.
Eine Hilfestellung oder Belohnung flir Asylbewerber als Gegenleistung
für die Kooperation erfolgt nicht.
o
Zu weiteren Petails ist angesichts dqr Geheimhaltunssbedürftiekeit auf dieUnterrichtung in den parlamentarischen Gremien wie.dem pKGr hinzuweisen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 294
288Dokument 2014/0074745
Wahrnehmun g durch Staatsm in i sterin Cornelia Pieper
Frage Nr.26,27MdB F ranziska BrantnerFraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frage!
T. Wie begegnet d.ie Bundesregierung deru. möglichen Widerspruch, dass sie
offinsichtlich einerseits die Mitwirkung amerikanischer Behörden an völkeryechtlich
und menschenrechtlich hAchst fragwürdigen Aldivitriten von deutschem Staatsgebiet
üus - etwa extralegalen, gezielten Tötungen - zulcisst, utie sie vom NDR und der SZ
dokumentiert werden (www.geheimerlcrieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien
oder Äg,,pten fir sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher MaHer bei der Förderung von
Demo lvat i e und Mens chenrechte n aufzutre ten?
Mit welcher Begründung. war die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier
AFilICOM in Stuttgart zuzustimnxen, obwohl all.e afiitranischen Staaten mit
Ausnahme Liberias - die Beherbergutng AFRICOMs mit der Beg,ündung ablehnten,
nicht in den Anti-Terror-Krieg der USA hineingezogefl zu werden?
o
2.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 295
289
AntWprt:
1. Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von Ihnen genannten
Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen
Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehörigen
der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,
deutsches Recht zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin aufdie Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die
Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 201S
umfassend über AFRICOM informiert. .
2. Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 05.
Juni 2013 über den Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des
regionalen amerikanischen Militärkommandos AFRICOM im Jahr ZOOT
war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische
Militärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen
Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische
Regierung hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre
organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus
EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales
Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in
Stuttgart anzusiedeln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene lnfrastruktur genutzt werden konnte. Die
damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium
der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu verweigern.
Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtungangefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten
kommentiert die Bundesregierung nicht.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 296
290
Grundsätzliches/
Allgemeines:
- Grundsätzliche
Politik der BReg. zunt
Thema
- Politiluiele
- allgemeine Sprach-
regelung
- Punhe, die ggü. dem
Bundestag zum
Ausdruck gebracht
werden sollen
Das United States Africa Gommand (AFRIGOM) in Stuttgnrt ist
eines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-
Verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM istdie Koordinierung der Aktivitäten des US-
Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und
Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die
Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober 2007 unter derAgide von u.s. EUcoM, äffi 1. oktober 2008 wurde es dann
als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt derueit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa
zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.
Deutsche Medien berichten seit Mai 2019, US-
Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia
würden teilweise vom Afrika-Kommando der US-Streitkräfte
in stuttgart und vom Air and space operation center (Aoc)der US-Luftstreitkräfte am stützpunkt Ramstein (Rheinland-
Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-
Stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut
SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.
erleichtern'n, indem sie Daten, die Pilot und Operateur
brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen
keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-
streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten
oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende derNATO in Europa (sAGEUR) und oberkommandierende der
US-Truppen in Europa (USEUCOM), General Breedlove,
bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US- ]
I
Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze I
weder geflogen noch befehligt werden. I
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 297
291
Möslichg
Zusatzfrage/n!
Antwort.
I) Wie beurteilt die
Bundesregierung
heute die Ttitiglwit von
AFRICOM in
Deutschland
Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den
weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM mit dieser im Gespräch.
Mögliche
Zusatzfrage/n:
2).Erfllgen von
Deutschland aus
extralegale gezielte
Tötungen durch US-
Streitlvafte?
Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten
Kenntnisse zu von US-Stützpunkten in Deutschland
angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen
vor.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort.
3) Wie beurteilt die
Bundesregierung die
RechtmälSigkeit
gezielter Tötungen?.
ob eine sog. ,,gezielte Tötung'n dem völkerrecht entspricht,
lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 298
?92Dokument 201410074746
Referat OS Il 3
ÖSII 3RefL.. MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:
Berlin, den 25. November 2013
Hausruf: 2207
Fragestunde im Deutschen Bundestao
am 28. November 201 3 Abg.: HänselFrage Nr. 57 Die Linke-Fraktion
Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder
uber
Herrn Staatssekretär Fritsche
Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter Kaller
Herrn Unterabteilungsleiter Engelke
vorgelegt.
BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiliguhaben mitgezeichnet.
Selen Schulte
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 299
293
Frage:
Bestätigt die Bundesregierung Berichte von ruDR und Süddeutscher Zeitung vom14,1 1 .2013, wonach deufsch e Sicherheifsbehö rden, Geheimdiensfe oder Bundes-wehr Personendaten erfassf und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen verwendet wurden und werden?
Antwort:
Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern effolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung lnformatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets = dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese lnformationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zweckenubermitteltwerden. Hierzu ist das Bt(A gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (B[(AG) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gemäß
§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der lnformationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden durfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.
Das Theffiä ,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war darüber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 17113381 und 1718088.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 300
294-t-
t
Möq I iche Zusatzfraqen:
Zusatzfrage 1 :
Antwort:
Zusatzfrage 2:
Antwort:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 301
295-3-
I
H i nterq ru nd i nformation/Sachda rstel I u n g :
NDR und SZ starteten am l-5. November 20L3 eine Veröffentlichungsserie. Das vor zwei ]ah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von US-Geheimdiensten und UpMilitarauf deutschem Boden (2.8. des Regionalkommandos der UlArmee fiir Afrika AFRICOM)sowie durch ll$sicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthüllungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage vonIohn Götz, ]ournalist des ND& nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soll ein Themenabendin der ARD am 28. November 2013 sein.
Weiterhin stehe gemäß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die Il$Seite habe von Deutschland aus Entführung und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenorunen worden. Weiterhin ieienAsylbewerber ausgeforscht worden, um u.a. Informationen zur Bestimmung von Drohnen-Zie1en zu erhalten.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 302
. 296
o
Dokument 201410074788
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:L7An: RegOeSll3Betreff: WG: mündliche Fragen Korte 55Anlagen: Korte 55 und 56.pdf
----Ursprü ngl iche N ach richt---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 11:10An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, Sinan; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: mündliche Fragen Korte 55
-..--U rsprüngliche Nach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Montag, 25. November 2013 11:05An: OESll3_; M14_
Betreff: mündliche Fragen Korte 55
Die beigefügte Mündliche Frage 55 wurde vom Bundeskanzleramt dem BKAmt zur federführendenBea rbeitung zugewiesen.Um Wahrnehmung der Beteiligung gegenüber dem federführenden Ressort wird gebeten. BeiZulieferung durch BMI sollte das federführende Ressort in jedem Fall gebeten werden, die Endfassungder Antwort vor Versendung threm Referat nochmals vorzulegen. Sofern die Einlegung einesLeitungsvorbehalts erfolgen soll, bitte ich um Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
Angela Zeidler
Bundesministerium des lnnernLeitungsstab
Kabi nett- und Pa rla m enta ngel egen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.:030-18681-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51L18E-Mail: [email protected]; Kabpa rl@ bmi.bund.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 303
25-NDU-2813 1E:33 PD 1 31 FPX SEAA?
EingangBundeskanzleramt25.11.2013
SEEE? S.E3/85
: -+€+-
Jan Korte rrtft: #li,{P:,l{ff!:hq dar Esr.tctr+n Bundestgsä$Mltglled dea tnnenauslchuqses
PD r * Ferla-mentssekret
viq far t00üz
at r;.llff,itr+E '
25. 11.?ü130953
Eundrhrn , ,
Ftatr rlar Reputsfl( I110l1Ecilln
g (oaolz?r*irlurg (ooolzzr*IezorEI Fn.ronr@rn*üsd+
um.lanlmadr
trtahlltrstabüro 'Klai6 vgl*tlmür, ?E0E{08 Ermburg'
E (e3{?11 EEZBEBg Fa4?rlBaäEsElE f n, iortrüur-EurüütlrErdE
Berlin, ?8,' November Z01s
{f
Betrefri Mtiudlicha Fregeu für dfu Fr4goatrrnde Es.1l,z,o1s
Themar
x. Ifu-ufl die Bundesregierung deu Bericht dsr §üddeutschen Zeihrag vorü. E0.rr,z013über die 'Hauptutells frir Befragunggwg$str' (IIBWJ, d,iE darn lr.nnrlaramt unterstohtuud dem Br:ndesnachrichtendienst rugaordaet ist, bestätigen, r,uonetrh gffi;'US-und britische Geheimdianste tln gemeinsames hogrararn betreibeu, h6i,dem diebeteiligtan DiEnstE im Ralrmen der Arbeit der FIHW, in der heute jährltch E0ü htE1000 Vorgespräche und arrschließend s0 his rgo Intensivgespräche miiFlüchtlingen, darunter m,ancht dr:rch britisrhe oder amer-i}*ar,ische Geheimdienst-Laute Eogar alloine, ohne deutschr Eagleiter, dtuchgefükt würden. und urenn ja,wie kann sia ausschließen, dass die ss gewounanen Erkeuntnissg bsim Eirrsatsvou Kampfdrohnen durch das us,Milirär versrren*ung find,eu? BKAmt
7, Wsr entscb,red jennreils, dsss dre U§-Eeratsrfirma CSC mit ihren deutrchru (BMl)
Touhtergasellschaften Bundesaufträge im Ra.hmen der lT-Vorhaben De-h{ail, nFa.ePa, QueI Ic odaprti{un g Sta atrtroj aner, Natioua les Waffeuregister, E-Government,E4urichtsakta r:nd E-SEafragistsr arhia(und r.trls wurde jeweils sichergestel]t,dars der Auffragnehmet bei der vartragfrfri[ung Eur Kerultnis erlqngtevertraulictre Datefi nichr an Dritte weiter leitet? - BMI
(BMWi)(AA}
fuilk
l,§[
Jan l(ortu
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 304
25-N0U-2813 1E:33 PD 1 31 FHH SEEE? 3EEE? S.E3/85
:4I
Dokument 2014/0074789
EingangBundeskanzleramt25.11.2013 Jan Korte rrttt l.//fi{P:,
It{Igl!6U dtr Errrcehtn Bundarregärft0tgiled tuE tn nEnäu+chuqsEs
PD r * Parla-urentssrkret
via Far 300UI
at Eingang:
? 111. 7il13 0I :5 3
EundrrhrurFhtrrlsr Renutsfll( I11011Errlln
g (oaoltal-irrorg (030)22?*78201EI Fn ronrouunc.üe,6+
rrur*.Jrr*mr,dr
Fähl[rulahüro'l{lainr l'UllhililtÜtr, 2bDF{06 Btmburg'
ts (03r?11ErzsBBel (0347r) 8eäBg8lE pn,tonrüru-EuuorlrsLdE
Berlin, E,L'Novemhtr .z nls
i{
Eetrefü Mtindlichn Frageu fitr die Frqgertunde E0,1r,eo1B
Thaual
1' HEffi üie Eundasregieru-ug den Eerirht der §üddeutschen Zeihrng vorr u0.rr.z01Büher die'Flaupbtella frir EefragunBsw€sgn' (HBWJ, diE dern l(nnrlaramt unterstuhtund dern Brrndenuachrichtendienst augeorduet ist, bestätigen, woneuh E[TD-;]JS--r:nd britischa Geheimdianste ein gemeirusmes hograrnrn begeibeu, bgi,dem diebeteiligten DiEnste im Reluren dar Arbeit der [IEW, in dar heute jäIultch E0ü biE1000 Vorgespriiche und ansshlieEend s0 bis ruo Inteusivgespräche miiFlüchtli4gen, darunter ro.alche druch britische oder amer-ikanischa Geheimd.ienst-Leute E0EBE allsiue. ohna deutsche Eegleiter, dtuchgeführt wtirden, uud vtrenn in,wie kann sie ausschließen, dasr die so gewounenes Erknuntnisss beim Eirrsatzvon Kampfdrohnau durch das us-Militär verwendung find,en? BKAmt
1., Wer entschied jeweils, dass die Us-Eeratgrfima CSC mit ihren d,autachen (BMU
Tochtergasellschaften Bund,esauffräge im Ralmen der lT-Vorhaben De-h{ail, nFa.ePa, Quellcodeprti{ung Staatstroianer, Natiouales Waffeuregister, E-Gsver'rü.errt,E{trichtsakta r:ld E- Strs fr agistsr arhielllund vrrie wurde jeweils sichergestellt,dass der Aufoagnehrner bei der VertragilrfiiUung aur Kenntnis erlqrstevertrauliche Daten nieht an Dritte rryeiter leitet? BMI
, (BMWI). IAA)
fuLtu
t§d
l_r
Jan Korto
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 305
299
Dokument 2014/0074803
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 L0:17An; RegoeSll3Betreff: WG: RegPk 20,1L.
Vonr Selen, SinanGesendeH Dienstag,26. November 2013 16:23An: Papenkoft, Katja, Dr.; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3-Betreff: WG: RegPk 20.11.
L, zK, nehmen wir mit in die RS
Mit freundlichen Grüßen,
Sinan Selen
ösrr=
Von: Teschke, JensGesendefi Dienstag, 26. November 2013 16:17An: Selen, SinanBetreff: RegPk 20.11.
Lieber Herr Selen ,
nachstehend die entsprechende Sequenz aus dem RegPk-Protokoll vom 20.11. in der ich nach der HBWbefragt wurde; dazu dann noch einen Mail-Wechsel zwischen Hrn.-on der SZ und mir unddem BPA. lch warfälschlicherweise davon ausgegangen, dasses bereits in der UrsprungsantwortdesBPAanH,nÜigeheißenhatte,dasseseineorganisatorischeZuordnungderHBWzumBNDgibt.
Reg-Pk: 20.11.13:
FRAGE nAAruZi Eine Frage an das Jnnenministerium: Es gibt heute Berichte- unter anderem von der,,Süddeutschen Zeitung" -, dass Asylbewerber und Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Deutschland,,debrieft" werden, unter anderem mit dem Ziel, geheimdienstlich relevante lnformationen zubekommen, und dass für diese Asylbewerber und Flüchtlinge auch nicht erkennbar ist, dass da zum Teilbefreundete Dienste mit am Tisch sitzen, Könnten Sie uns da einmaJ bitte ins Bitd setzen?
TESCHKE: Herr Mänz, dazu kann ich lhnen sagen, dass das natürlich keine neuen Berichte sind, sondernbereits mehrfach darüber geschrieben wurde, auch schon 2009 in der ,,TA7" oder in der ,,FrankfurterRundschau" - die,,Süddeutsche" hat da also nichts spektakulär Neues herausgefunden.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 306
300
Grundsätzlich gilt, dass die Hauptstelle für Befragungswesen dem Bundesnachrichtendienst zuzuordnenist und ihre Arbeit daher einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. lnsofern kann ich lhnen wenig Neuesdazu sagen. Vielleicht so viel: Diese Befragungen durch die Hauptstelle für Befragungswesen erfolgen aufausdrücklich freiwilliger Basis. Niemand von den Asylbewerbern wird also gezwungen, dort Auskunft zugeben.
FRAGE CHILAS: Hat das Betragen der Befragten Auswirkungen auf ihren Status? Hat es einen Einfluss aufihren verbleib hier in Deutschland, ob sie sich willig zeigen oder nicht?
TESCHKE: Nein, auch da kann ich Sie also beruhigen. Wie gesagt, die Befragungen erfolgen vonseiten derAsylbewerber freiwillig, und sie sind unabhängig vom Asylverfahren. Die Kooperation hat keinerleiAuswirkungen auf den Asylstatus oder auf die Asylerteilung.
FRAGE VtAtUZ: Unabhängig davon, ob die Medienberichte jetzt alt oder neu sind: Die,,Süddeutsche,,schreibt unter anderem, die geheimdienstlichen Partnerorganisationen würden unter anderem alsPraktikanten vorgestellt. Können Sie uns erklären, dass jeweils sichergestellt ist, dass diejenigen, die damit dem betroffenen Personenkreis sprechen, sich auch jeweils korrekt ausweisen?
TESCHKE: Die Mitarbeiter - so viel kann ich noch sagen - dieser Hauptstelle für Befragungswesen weisensich mit ihrem Personalausweis und ihrem Dienstausweis aus. lnsofern geht klar hervor, wo siezuzuordnen sind, und sie geben sich nicht als Praktikanten aus.
FRAGE KNABE: Haben Sie Zahlen darüber, wie viele der befragten Asylbewerber der Befragungzustimmen und wie viele die Befragung verweigern?
TESCHKE: lch würde Sie in diesem Zusammenhang gerne auf eine (Antwort auf eine) Kleine Anfrageverweisen, in der unter anderem dazu Zahlen aufgelistet sind. Die liegen mir jetzt nicht vor, ich habe jetztkeine Zahlen, die erklären, wie viele zustimmen und wie viele nicht. Es gibt jedenfalls diese KleineAnfrage, da könnten Sie noch einmal nachgucken.
STS SEIBERT: Das ist die BundestagsdrucksachetT/LtS9j.
VORS. DR. MAYNTZ: Haben Sie auch die Zahlen da schon stehen?
STS SEIBERT: Nein, aber da kann man ja nachlesen
FRAGE JORDANS: Herr Teschke, haben die Befragten, wenn die Befragung durchgeführt wird,i rgendeinen Rechtsbeistand dabei?
TESCHKE: Den Asylbewerbern steht es frei, sich durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen.
ZUSATZFRAGE JORDANS: Vertreten? Das heißt, der Rechtsbeistand wird statt des Asylbewerbersbefragt? Oder ist der Rechtsbeistand bei der Befragung dabei?
TESCHKE: Der kann dabei sein. Sie können aber auch sagen: Das soll mein Anwalt erk!ären.
Briefwechsel SZl BMI / BpA:
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 307
301
Sehr geehrten Herr
-,
in diesem Teilaspekt gab es im Sinne der Vorbemerkung unsenen Antwortenzwischenzeitlich eine neue Einschätzung,
Falls Sie eine Quel1e bnauchen, dann bitte "ein Regierungssprechen".
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Ivo Steinbach
Chef vom DienstPnesse- und Informationsamt den Bundesregierung
Donotheenstraße 84, IOLLT BenlinTelefon: 030 18 272-293ACvD-MobiI: A77! 9781111Fax: OiA 18 1A 272-2A3@E -Mail: cvd(äbpa. bund.-dgfnternet : cvd . bundes regierung. de
-Unsprüngliche Nachricht- -- --von:-tGesendet: Donnerstag, 21.-. Novemben ZOL3 12:51An : ' Jens . Teschke@bmi . bund . de 'Cc: Chef vom Dienstl Schultz, TanjevBetneff: AW: Hauptstelle fün Befragungswesen.Wichtigkeit: Hoch
sehr geehnter Hern Teschke, sehr geehrte Damen und Herren,
vieLen Dank fün diese KIanstellung - die mich offen gesagt etwas überrascht.
Das BPA/BK hatte nämlich auf unsere Anfnage zun organisatorischen unddienstnechtlichen Angliederung wie folgt geantwortet:
Antwort:Die HBI^J wunde im lahn L958 dunch unvenöffentlichten 0rganisationsakt derBundesnegierung eingerichtet. Bei den HBhJ sind mit Stand Oktoben 2013 knapp 40I'4itarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinsichtlich den ZahI den beiragtenAsylbewerber wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfnage der FraktionBÜNDNIS IT.DIE GRÜNEN vom 21 .1,1..2072 (Bundestagsdrucksache filltSgt) venwiesen.
Von einer onganisatonischen Zuondnung zum BND war leider nicht die Rede... KönnenSie oder das BPA (in CC) erklärenr warum dieser Satz in den Antwont (l.November241-3, 18.08 Uhr) an die SZ fehlte?
t'4it freundlichen Gnüßen
-
Süddeutsche Zeitung GmbH
Investigative RechercheHultschinen Straße 8
ueddeuts
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 308
302
DE 81677 München
leI. : {Mobil:E-Mail:Twitter:Skype:
Sitz den Gesellschaft: MünchenEingetragen beim Amtsgericht München unten: HRB 7331SGeschäftsführer: Dr. Det1ef Haaks, Dp. Richard Rebmann, Dp. KarI UlnichUSt-IdNn. : DE 8L11583L0
-Ursprüngliche Nachnichtvon : I ens. Teschke(0bmi. bund . de [mailto : ]ens . Teschke@bmi. bund . de lGesendet: Mittwoch, ?:0. Novemben 2Ot3 18:S0An:Betreff : Atrl: Hauptstelle fün Befnagungswesen.
Sehn geehrter Hennf-Ich habe mich in meinen Ausführungen an das gehalten, h,as das BPA/BK auf IhneAnfrage mitgeteilt hat. Dort hieß es:
"Antwort:
Die HBld wunde im lahr L958 durch unvenöffentlichten 0rganisationsakt derBundesnegienung eingerichtet. Sie ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienstzugeordnet. "
In diesem Sinne ist mein Zitat gemeint gewesen und zu venstehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Teschke
Gesendet von meinem BlackBerny 1O-Smar^tphone.Von:-Gesendet: Mittwoch, 20. Novemben ZO1-3 17:OgAn: Teschke, JensCc:TBetneff: Hauptstelle für Befragungswesen.
Sehr geehnter Herr Teschke,
Sie wurden heute zitiert, in der Regierungs-PK gesagt zu haben: "Gnundsätzlichgilt, dass diese Flauptstelle dem Bundesnachrichtendienst zuzuondnen ist..'
Ist dieses Zitat korrekt wiedengegeben? oden handelt es sich um einenVersprechen?
+49 89-Ir
eutsche. de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 309
303
Ich wünde mich freuen,antworten könnten.
Besten Dank im Voraus
t
Süddeutsche Zeitung GmbH
Investigative RechencheHultschiner Straße IDE 8L677 München
TeI.: +49 89-l-Mobil:DE-Mail:Twitten:Skype:-
Sitz der Gesellschaft: MünchenEingetnagen beim Amtsgenicht München unter: HRB
Geschäftsfühnen: Dr. Detlef Haaks, DF. RichandUSt-IdNr.: DE 811158314
wenn Sie mir bis morgen, Donnenstag, 21.11., 15 Uhr,
73375Rebmann, Dr, Kanl Ulrich
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 310
304
o
Dokument 2014/0074813
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 L0:19An: RegOeSlt3Betreff: WG; StF Vorlage CSC
Anlagen: StF CSC -04.doc; 13-L2-05_csc_antwort_stellungnahme.pdf
----U rsprüngl iche Nachricht--*Von: Breitkreutz, KatharinaGesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 15:43An: Schulte, GunnarBetreff: WG: StF Vorlage CSC
Auch Dir zK.
----Ursprü ngliche N achricht----,Von: Beier, SabineGesendet: Mittwoch, LL. Dezember 2013 15:25An: Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Koch, Jens; Rexin, Christina; Selen, SinanBetreff: WG: StF Vorlage CSC
---.-Ursprüngliche N achricht---Von: Taube, MatthiasGesendet: Mittwoch, 1L. Dezember 2013 15:23An: OESlll2_; OESl13_
Cc: Andrle, Josef; Jergl, Johann; Matthey, SusanneBetreff: StF Vorlage CSC
Liebe Kollegen,
als Anlage die Endfassung der Vorlage zu CSC.
Mit freundlichen Grüßen / kind regardsMatthias Taube
Bundesministerium des lnnern / Federal Ministry of the lnterior Arbeitsgruppe / Division öS t S (policeinformation system) Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel. +49 30 18681-1981 Handy +4g L75 57474ggFax +49 30 1868L-5198i"E-Mail; M [email protected] nga ng Arbeitsgruppe: oesi3ag@ bm i. b und. de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 311
305
Arbeitsgruppe
Ösr3-17102/2#1AGM: MinR TaubeRef.. ORR Andrle
1) Herrn St Fritsche
über
Herrn AL öS
Herrn UAL ÖS I
VS -Nur für den Dienstgebrauch
Berlin, den 11. Dezember2013
Hausruf . 1TO4
C :\Doku mente u nd E i nstell u ngen\Ta u beM\Lo ka leEinstellungen\Temporary lntemet Fi-les\Content.Outlook\SsUE1 GLP\SIF CSC -04.doc
Abdruck:
Herrn PSt S
Herrn lT D
O4, IT6
Betr.:
Anlaoe:
1.
Die Referate ÖS tll 2 und öS ll 3 haben mitgezeichnet.
Vonryürfe gegen CSC
1
Votum
Kenntnisnahme der Stellungnahme der Fa. Computer Sciences Corporati-
on (CSC) zu den Vorwürfen in den Medien sowie der Auftragsbeziehun-
gen von BKA und BfV zu CSC.
Sachverhalt
Nach Darstellung von Süddeutsche Zeitung und NDR sowie des Buches
,,Geheimer Krieg" von John Goetz, Christian Fuchs soll die Firma csczwischen 2003 und 2006 selbst oder durch Tochtergesellschaften an Ent-
fuhrungsflügen der ClA, den sogenannten Renditions, beteiligt gewesen
sein. Der 2003 von der CIA entführte deutsche Staatsangehörige Khaled
el-Masri soll in einem von der CSC bereitgestellten Flugzeug verschleppt
worden sein. CSC sei zudem einer der wichtigsten Partner der amerikani-
schen Nachrichtendienste und unter anderem an der Entwicklung von
Spähprogrammen für die NSA beteiligt gewesen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 312
306
-2-VS -Nur für den Dienstgebrauch
lndirekt wird unterstellt, dass durch Aufträge für deutsche Sicherheitsbe-
hörden die CSC Deutschland Solutions GmbH an vertrauliche lnformatio-
nen gelangt sei. Dass diese lnformationen an die US- Muttergesellschaft
und damit auch an die NSAweitergeben wurden, wird nicht explizit be-
hauptet.
Nur mit der CSC Deutschland Solutions GmbH besteht ein Rahmenvertrag
,,lT - Dienstleistungen im BKA". Das BfV hat die CSC Deutschland Soluti-
ons GmbH mit dem projektbegleitenden externen Controlling im Projekt
NADIS-neu beauftragt. Mit deren US-Muttergesellschaft CSC haben Bt(A
und BfV keine geschäftlichen Beziehungen.
Die CSC Deutschland Solutions GmbH ist eine 100 % Tochter der CSC
(Computer Sciences Corporation). Die CSC Deutschland Solutions GmbH
ist im Jahre 1995 durch Übernahme von 75olo der PLOENZKE AG mitSitz
in Wiesbaden entstanden (CSC PLOENZKE AG). lm Jahre 2000 wurde
der Anteil von CSC auf 100 % erhöht und 2006 die Rechtsform in eine
GmbH geändert.
In einer Antwort auf ein Schreiben des BMI nimmt die Fa. CSC Deutsch-
land Solutions GmbH zu den Vorwürfen Stellung. Die Firma CSC North
American Pubtic Sector (NPS) sei ein eigenständiger Geschäftsbereich mit
Sitz in den USA. CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen seien
für das Geschäft mit US-Behörden zuständig. Die US-Gesetzgebung bzw.
vertrag Iiche Vertraulichkeitsvereinbarungen verbieten es dem Bereich
CSC NPS, zu diesen Verträgen öffentlich Stellung zu nehmen. Teilweise
sei sogar die Existenz von Verträgen als geheimhaltungsbedürftig einge-
stuft. Die deutschen CSC Gesellschaften operieren personell und organi-
satorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS, wobei wechselseitig kein
Einblick in die Vefträge und Tätigkeiten bestünde.
Ausdrücklich wird bestätigt, dass keine deufsche CSC Einheit und kein in
Deutschland angestellter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entfuhrungs-
flüge/Rendition Flights involviert war. Die CSC Deufscfr tand Solutions
GmbH steht in keiner vertraglichen Beziehung zu der US-Regierung, ins-
besondere nicht zu NSA, FBI und CIA.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 313
307
2
VS -Nur für O*,',"Oi*nstgebrauch
Auch habe keiner der Mitarbeiter in der CSC Deutschtand Sotutions
GmbH Informationen an Dritte, besonders an Mitarbeiter von CSC in den
USA, geschweige denn an solche von NSA, FBI oder CIA, weitergegeben,
lm Übrigen wird bestätigt, dass zu keinem Zeitpunkt der Vertragsbezie-
hungen zum BKA Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten be-
stand oder besteht.
Am 1 1.12.2013 fand ein Gespräch von P-BI'(A Ziercke mit Herrn !E
-(Vorstandsvorsitzender
der CSC Deutschland Solutions GmbH)
statt, an dem auch BMI teilgenommen hat. CSC beabsichtige derzeit keine
offensive Pressearbeit oder juristische Auseinandersetzung in dieser Fra-
ge, damit dieses Thema nicht ständig erneut Gegenstand der Berichter-
stattung ist. Allerdings wird CSC uns gegenüber detailliert zu den einzel-
nen Vonuürfen Stellung nehmen. CSC hat angeboten, neben den Termin
bei St'in Rogall-Grothe am 16.01.2013 auch lhnen gegenüber in einem
Gespräch die Vorwürfe zu erörtern.
3. Stellu ng nahme
Die von CSC Deutschland vorgebrachte strikte Trennung von ihrer Mut-
tergesellschaft ist nachvollziehbar, da CSC Deutschland historisch aus der
PLOENZKE AG hervorgegangen ist und somit wahrscheinlich immer noch
als weitgehend selbstständiger Bereich im Konzern handelt.
Die CSC-Mitarbeiter im Bt(A und im BfV hatten nur Zugriff auf die Test-
und Entwicklungsumgebung. ln diesen Bereichen befinden sich lediglich
Testdatensätze und keine echten polizeilichen bzw. nachrichtendienstli-
chen Daten. Allerdings Iässt sich der konzerninterne Informationsfluss
kaum beurteilen, da beispielsweise Emails der Mitarbeiter von CSC
Deutschland leicht ohne das Wissen der Mitarbeiter durch die CSC Mut-
tergesellschaft abgegriffen worden sein könnten.
Taube Andrle
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 314
308
CSC Deutschland Solutions GmbH lPostfach 1933 [65009 lMesbaden
Matthias TaubeBundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101 D10559 Berlin
E-Mailfficsc,com
5. Dezember 2013
Vorwüde gegen GSC
Sehr geehrter Hen Taube,
in vorgenannter Angelegenheit nehme ich auf lhr Schreiben vom 2" Dezember 2013 Bezug und möchtelhre Fragen gerne wie fotgt beantworten.
CSC's North American Public Sector (NPS), ist ein eigenständiger Geschäftsbereich mit Sifa in den USA.CSC 's NPS erbringt seit tlber 50 Jahren für verschiedene US-Behörden und Ministerien eine weiteBandbreite an lT Dienstlelstungen.
Seit Jahzehnten haben CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen teils der Geheimhaltungunterfallende, teils nicht der Geheimhaltung unterfallende Verträge abgeschlossen, an derenBestimmungen sie sich hatten müssen und die sie binden. Die US-Gesetzgebung bzw. vertraglicheVertraulichkeitsverelnbarungen verbieten es dem Bereich CSC NPS, zu diesen Verträgen öffen$ichStellung zu nehmen. ln einigen Fällen darf CSC NPS nicht einmal bestätigen, ob es bei einer bestinrmtenUS-Behörde unter Vertrag steht, weil selbst die Existenz dieses Vertrages als geheim eingestuft ist.Vergleichbare Einschränkungen gelten auch für andere Vertragspartner des öffentlichen Sektors in denUSA und anderen Ländern wie auch der Bundesrepublik Deutschland.
Es ist CSC's unverrückbarer Geschäftsgrundsatz, dass alle geschäftlichen Handlungen in striktemEinklang mit den Gesetzen der Vereinigten Staaten sowie denen aller anderen Länder, in denen CSCtätig ist, zu stehen haben. Darüber hinaus bekennt sich CSG zu unternehmerischer Verantwortung,Unternehmensethik und Compliance-Programmen nach aktuetlsten Standards, um unsere Historieununterbrochener lntegrität forhuseEen. Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Ethik undUnternehmensaktivitäten und halten uns - wie es unsere Untemehmenspolitik verlangt - jederzeit an dieGeseEe aller Länder, in denen wir tätig sind.
Die deutschen CSC Gesellschaften, insbesondere die CSC Deutschland Solutions GmbH, CSCDeutschland Consulting GmbH, CSC Deutschland Services GmbH und CSC Deutschland Akadem[eGmbH, operieren personell und organisatorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS. Wir haben dabeiin Deutschland keinen Einblick in die Verträge und Tätigkeiten unserer North American Public SectorOrganisation mit der U$-Regierung, ebenso wie CSt NPS keinen Einblick in die Verträge undTätigkeiten der deutschen CSC Geschäftsbereiche, insbesondere nicht in den Bereich Public Sector hat.
CSC Deutschland Solutions GmbHAbraharn-Lincoln-Park t lOStgg wiesbaden lGe"manyITelefon: +49.611.142.01fax: +49.611.142.22000Jwww.csc.com/deSitz der Gesellschaft ist lMesbaden, Register-Gericht Wesbaden. HRB 22374Aufsichtsrat tMftam L. Decke[ran (Vorsilzender), Thomas l{rchhofi(Stellwrtr. Vorsi@nder), Joanne Mason (Stellvert". VorsfuendegGeschäfrsfrlhrung: Claus Scfiünemann (Vorsieendeg. Thomas Nebe, Petersdrmidt
Bankverbindungen:Commerzbank Wiesbaden, Konto 1 123 7 49 00 (BLZ 51ü 800 60) ! Deutscfre Bank Wesbaden, Konto 33 443 g00 (BLZ S 1 0 200 21 )
Ihr Ansprechpartner:
Telefon: +49.611.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 315
309Seite 2 von 2
t
Der CSC Deuischland Solutions GmbH liegen ebenso wenig wie den anderen deutschenCSC Einheiten - auch aufgrund der vorstehend enroähnten US-Gesetzgebung und bestehenderVertraulichkeitsverpflichtungen von üSC's NPS - keine weitergehenden lnfoimationen zu den Vorwürfengegenttber unserer Muttergesellschaft Computer Sciences Corporation in den USA oder derenTochtergesellschaften im Hinbtick auf eine angebtiche Beteiligung än dern "Extraordinary RenditionProgram" der CIA vor.
Ergänzend möchte ich anmerken, dass, anders als von lhnen dargesteltt, nicht einmal im Buch"Geheimer Krieg" der Vonruud erhoben wird, dass CSC seit 10 Jahren selbst oder durchTochtergesellschaften an Entführungsflügen der CIA , den sog. Renditions beteitigt gewesen sein soll.Die Herren GoeE und Fuchs behaupten auf Seite 197, dass dies im Zeitraum 2008 nis ZOO6 (später aufder Homepage der Süddeutschen Zeitung auf 2005 korrigiert) der Fall gewesen sein soll.
lch bestätige lhnen geme auch ausdrücklich, dass keine deutsche CSC Einheit und kein in Deutschlandangestetlter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entführungsflüge/Rendition Flights involviert war" DieCSC Deutschland Solutions GmbH steht in keiner vertragllchen Beziehung zu der Ug-Regierung,insbesondere nicht zu NSA, FBI und ClA.
Die CSC Deutsch[and Sotutions GmbH hande]t dabei stets im Einklang mit unserem Geschäftsgrundsatz,alle unsere Geschäftshandlungen in striktem Einklang mit den lokalen deutschen Gesependurchzufuhren.
Selbstverständtich hat auch keiner unserer Mitarbeiter in der CSC Deutschiand Solutions GrnbHlnformationen, insbesondere personenbezogene Daten, unter Vertetzung der Verpftichtungen aus § ZZdes Rahmenvedrages und derVereinbarunq zurAuftragsdatenverarbeitung nach § 11 BD-SG, an drjtte,besonders an Mitarbeiter von CSC in den USA, geschweige denn an solche von N-SA, FBI oder ClA,weitergegeben.
Nach den mir erteilten Auskünften meiner Mitarbeiterlnnen kann ich ftlr den Bereich Bl(A lNpüL inWiesbaden und Berlin im Übrigen bestätigen, dass wirzu keinem ZeitpunktZugriff auf Live-Daten habenoder hatten. Die entsprechenden Test- und Preproduktions-Stages, auf denen wir uns bewegen,enthalten lediglich anonymisierte Daten.
Im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten in München haben wir für die dort arbeitendenItlitarbeiterlnnen zusäEliche Vereinbarungen etabliert, die jegliche Kommunikation außerhalb des vor Ortarbeitenden Projektteams untersagen. Diese Maßnahme haben wir u.a. zurn Sclrufze der lp desSofiware Herstellers vorgenommen. Mit Live-Daten haben die Kolleglnnen aber ebenfatts in keinsterWeise zu tun.
Für unsere Aktivitäten in Meckenheim kann ich thnen mittei[en, dass wir hier zvvar an der Entwicklungeiner Software beteiligt slnd, diese sich jedoch noch nicht im Einsak beflndet und für die von daher riocnüberhaupt keine Live-Daten existieren, auf die unsere Mitarbeiterlnnen zugreifen könnten.
sofern sie noch weitere Rückfragen haben sollten, stehen ich bzw, meinJ(ollege Dr.
-l
lhnenjederzeit gerne, genauso wie für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung. J
Mit freundlichen Grüßen
Solutions GmbH
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 316
310
vs -N u r?üIä;fi äi3'f3iä'Jt., "r,
Arbeitsgruppe Berlin, den 11. Dezember2O13
ÖSl3-171O212#1 Hausruf: 1794AGM: MinR TaubeRef.: ORR Andrle
C : \ U se rs\kes ke i \Ap p D a ta \Lo ca I \Te m p\3\WG_ S tFVorlage CSC (1.1).doc
1) Herrn St Fritsche
ubel
Herrn AL öS
Herrn UAL ÖS I
Abdruck:
Herrn PSt S
Herrn lT D
o4, lT6
Die Referate ÖS ttl 2 und ÖS lt 3 haben mitgezeichnet.
Betr.: Vonruürfe gegen CSC
Anlage: 1
1. Votum
Kenntnisnahme der Stellungnahme der Fa. Computer Sciences Corporati-
on (CSC) zu den Vorwürfen in den Medien sowie der Auftragsbeziehun-
gen von Bl(A und BfV zu CSC.
O 2. Sachverhalt
Nach Darstellung von Süddeutsche Zeitung und NDR sowie des Buches
,,Geheimer Krieg" von John Goetz, Christian Fuchs soll die Firma ?SC
zwischen 2003 und 2006 setbst oder durch Tochtergesellschaften an Ent-
führungsflügen der ClA, den sogenannten Renditions, beteiligt gewesen
sein. Der 2003 von der CIA entführte deutsche Staatsangehörige Khaled
el-Masri soll in einem von der CSC bereitgestellten Flugzeug verschteppt
worden sein. CSC sei zudem einer der wichtigsten Partner der amerikani-
schen Nachrichtendienste und unter anderem an der Entwicklung von
Spähprogrammen für die NSA beteillgt gewesen.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 317
311
-2-VS -Nur für den Dienstgebrauch
lndirekt wird unterstellt, dass durch Aufträge für deutsche Sicherheitsbe-
hörden die CSC Deutschland Solutions GmbH an vertrauliche Informatio-
nen gelangt sei. Dass diese Informationen an die US- Muttergesellschaft
und damit auch an die NSA weitergeben wurden, wird nicht explizit be-
hauptet.
Nur mit der CSC Deutschland Solutions GmbH besteht ein Rahmenvertrag
,,lT - Dienstleistungen im Bl(A". Das BfV hat die CSC Deutschland Soluti-
ons GmbH mit dem projektbegleitenden externen Controlling im Projekt
NADIS-neu beauftragt. Mit deren US-Muttergesellschaft CSC haben BKA
und BfV keine geschäftlichen Beziehungen.
Die CSC Deutschland Solutions GmbH ist eine 100 % Tochter der CSC
(Computer Sciences Corporation). Die CSC Deutschland Solutions GmbH
ist im Jahre 1995 durch Übernahme von 75 % der PLOENZKE AG mit Sitz
in Wiesbaden entstanden (CSC PLOENZKE AG). lm Jahre 2000 wurde
der Anteil von CSC auf 100 % erhöht und 2006 die Rechtsform in eine
GmbH geändeft.
ln einer Antwort auf ein Schreiben des BMI nimmt die Fa. CSC Deutsch-
land Solutions GmbH zu den Vorurürfen Stellung. Die Firma CSC North
American Public Sector (NPS) sei ein eigenständiger Geschäftsbereich mit
Sitz in den USA. CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen seien
für das Geschäft mit US-Behörden zuständig. Die US-Gesetzgebung bzw.
vertragliche Vertraulichkeltsvereinbarungen verbieten es dem Bereich
CSC NPS, zu diesen Verträgen öffentlich Stellung zu nehmen. Teilweise
sei sogar die Existenz von Verträgen als geheimhaltungsbedürftig einge-
stuft. Die deutschen CSC Gesellschaften operieren personell und organi-
satorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS, wobei wechselseitig kein
Einblick in die Verträge und Tätigkeiten bestunde.
Ausdrucklich wird bestätigt, dass keine deufsche CSC Einheit und kein in
Deutschland angestellter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entführungs-
flüge/Rendition Flights involviert war. Die CSC Deufsch tand Solutions
GmbH steht in keiner vertraglichen Beziehung zu der US-Regierung, ins-
besondere nicht zu NSA, FBI und ClA.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 318
312
3.
-3-VS -Nur für den Dienstgebrauch
Auch habe keiner der Mitarbeiter in der CSC Deutschland Solutions
GmbH lnformationen an Dritte, besonders an Mitarbeiter von CSC in den
USA, geschweige denn an solche von NSA, FBI oder CIA, weitergegeben.
lm Übrigen wird bestätigt, dass zu keinem Zeitpunkt der Vertragsbezie-
hungen zum BKA Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten be-
stand oder besteht.
Am 1 1.1?.2013 fand ein Gespräch von P-BI(A Ziercke mit HerrnJl!-(Vorstandsvorsitzender der CSC Deutschland Solutions GmbH)
statt, an dem auch BMI teilgenommen hat. CSC beabsichtige derzeit keine
offensive Pressearbeit oder juristische Auseinandersetzung in dieser Fra-
ge, damit dieses Thema nicht ständig erneut Gegenstand der Berichter-
stattung ist. Allerdings wird CSC uns gegenüber detailliert zu den einzel-
nen Vonryurfen Stellung nehmen. CSC hat angeboten, neben den Termin
bei St'in Rogall-Grothe am 16.01 .2013 auch lhnen gegenüber in einem
Gespräch die Vonruürfe zu erörtern.
Stellu ngnahme
Die von CSC Deutschland vorgebrachte strikte Trennung von ihrer Mut-
tergesellschaft ist nachvollziehbar, da CSC Deutschland historisch aus der
PLOENZKE AG hervorgegangen ist und somit wahrscheinlich immer noch
als weitgehend selbstständiger Bereich im Konzern handelt.
Die CSC-Mitarbeiter im BKA und im BfV hatten nur Zugriff auf die Test-
und Entwicklungsumgebung. In diesen Bereichen befinden sich Iediglich
Testdatensätze und keine echten polizeilichen bzw. nachrichtendienstli-
chen Daten. Allerdings lässt sich der konzerninterne Informationsfluss
kaum beurteilen, da beispielsweise Emails der Mitarbeiter von CSC
Deutschland leicht ohne das Wissen der Mitarbeiter durch die CSC Mut-
tergesellschaft abgegriffen worden sein könnten.
Taube Andrle
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 319
313
I
Dokument 2014/0074815
CSC Drutschland §olutions GmbHlPostfach 1Sffi l6s0cg Wiesipden
Matthias TaubeBu ndesministerium des lnnernAlt-Moabit 101 n105SS Berlin
5. Dezember 2ü13
Vorwürfe gegen CSC
Sehr geehrter Herr Taube,
in vorgenannter Angelegenheit nehme ich auf lhr Schreiben vom 2. Dezember 2013 Bezug und m6chtelhre Fragen gärne wie folgt beantworten.
CSC's Notth American Public Sector (NFS), ist ein eigenständiger Geschäftsbereich n:it Sitz in den USA.CSt 's NPS erbringt seit tlber 50 Jahren fttr verschiedene U§-Behörden und Ministerien eine weiteBandbreite an lT ilienstleistungen.
Seit Jahrzehnten lraben CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen teils der Geheirnhaltungunterfallende, teils nicht der Geheimhaltung unterfallende Verträge abgeschlossen, an derenBestimmungen sie sich halten müssen und die sie binden. Die Us-GeseEgebung h,zw. vertraglicheVertraulichkeitsvereinbarungen verbieten es dem Bereich CSC NPS, zu diesen Verträgen öffJnfiichStellung zu nehmen. tn einigen Fällen darf CSC NPS nicfrt einmal bestätigen, ob es bä einer bestimmtenU$-BehÖrde unter Vertrag steht, weil selbst die Existene dieses Veftrages als geheim eingestuft ist.Vergleichbare Einschränkungen gelten auch für andere Vertragspar'rner des öffentlichen §ektors in denu,sA und anderen Ländern wie auch der Bundesrepublik Deutschland-
Es ist CSC's unverrückbarer Geschäftsgrundsatz, dass alle geschäftlichen Handlungen in striktemHinklang mit den GeseEen der Vereiniglen Staaten sowie dänen aller anderen L*nd'er. in denen CSCtätig isl zu stehen haben. Daniber hinaus bekennt sich CSC zu untemehmerischer Verantwortung,Unternehmensethik und Compliance-Programmen nach aktuellsten Standards, urn unsere Historieununterbrochener Integrität forteusetzen. Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Ethik undUnternehmensaktivitäten und halten uns - wie es unsere Untemehmenspolitik verlangt - jederzeit an dieGeseEe aller Länder, in denen wir tätig sind.
Die deutschen GSC Gesellschaften, inshesondere die ü$C Deutsc,hland Solutions GmbH, CSCDeutsclrland tonsulting Gmbl{, CSC Deutschland Services GmbH und CSC Deutschland AkademieGmbH, operieren personell und organisatorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS. Wir haben dabeiin Deutschland keinen Einblick in die Verträge und Tätigkeiten unserer North American public SectorOrganisation rnit der US-Regierung- ebenso wie C§C NP§ keinen Einblick in die Verträge undTätigkeiten der deutschen CSC Geschäftsbereiche, insbesondere nicht in den Bereich Cublic Sector hat.
t§t Deutschland Solutions GmhHAbraham-Lincotn-Park r lOstgS Wiesbaden lCermanyiTelefon: +4s.S1t-142.01 Far +4g.611.14A.22ü00lwww.csc.com/desitz der Geselischäft istl{iesbaden, Register-Gericht wiesbaden, HRE 22374Aufsichisrät 14ßlhm L Declekrpn (Vorsilzender),Thomas lffiihoff istetheilr. VomiEerderJ.Joanne Lrlasu.r iste*!Est". VorsiEender)Geschäftsfrrhrung: clars scfrünemann (vonsitzenrier), Thornas l'.lebe, Pder sdrmrdt
BanhverbindungBn:conrmerzbank t/üiesbaden. Konto 1 1ffi ?49 00 (BLZ 510 800 6o; I oeutsctre Bank lAiiesbaden. Konto 33 443 300 (BLz 510 700 21)
lhr Ansprechpartner.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 320
314
t
Seite 2 vsn 2
Der CSC Deutschland Solutions GmbH liegen ebenso wenig wie den anderen deutschenCSC Einheiten * auch aufgrund der vorstehend erwähnten US-GeseEgebung und bestehenderVertraulichkeitsverpflichtungen von CSC's NPS - keine weltergehenden lnformationen zu den Vonrvürfengegenttber unserer Muttergesellschaft Cornputer Sciences Corporation in den USA oder derenTochtergesellschaften im Hinblick auf eine angebtiche Beteiligung an d*m "Extraordinary RenditionProgram" der CIA vor.
Ergänzend möchte ich anmerken, dass, anders als von lhnen dargestellt, nichteinmal im Buch,"Geheimer Krieg" der Vonryur-f erhoben wird, dass CSC seit 10 Jahren selbst oder durchTochtergeseilschaften an Entführungsflügen der CIA , den sog. Renditions beteiligt gewesen sein soll.Die Herren GoeE und Fuchs behaupten auf Seite 197, dass dies im Zeitraum 2003 bis 2006 (später aufder Homepage der Süddeutschen Zeitung auf 2005 korrigiert) der Fall gewesen sein soll.
lch bestätige lhnen gerne auch ausdrücklich, dass keine deutsche CSC Einheit und kein in Deutschlandangestellter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entführungsflrlge/Rendition Flights involvierl war. DieCSC Deutschland Solutions GmbH steht in keiner vertraglichen ßeziehung zu der U§-Regierung,insbesondere nicht zu NSA, FBI und ClA.
Die GSC Deutschland Solutions GmbH handelt dabei stets im Einklang mit unserem Geschäftsgrundsatz,alle unsere Geschäftshandlungen in striktem Einklang mit den lokalen deutschen GeseEendurchzufrihren.
$elbstverständlich hat auch keiner unserer Mitarbeiter in der CSC Deutschland Solutions GmbHInformationen, insbesondere personenbezogene Daten, unter Verletzung der Verpftichtungen aus § 22des Rahmenvertrages und der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG, an Dritte,besonders an Mitarbeiter von G§C in den USA, geschweige denn an solche von NSA, FBt oder ClA,weitergegeben,
Nach den mir erteilten Auskünften meiner Mitarbeiterlnnen kann ich fur den Bereich Bl(A INPOL inWesbaden und Berlin im Ührigen bestätigen, dass wir zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Live-Daten habenoder hatten. Die entsprechenden Test- und Preproduktions-Stages, auf denen wir uns bewegen,enthalten lediglich anonymisierte Daten-
Jm Zusammenhang mit unseren Aktivitäten in München haben wir für die dort arbeitendenMitarbeiterlnnen zusätzliche Vereinbarungen etabliert, die jegliche Kommunikation außerhalb des vor Ortarbeitenden Projektteams untersagen. Diese Maßnahme haben wir u.a. zum Schufee der lp desSoftware Hersteliers vorgenommen. Mit Live-Daten haben die Kolleglnnen aber ebenfalts in keinsterWeise zu tun,
Für unsere Aktivitäten in Meckenheim kann ich lhnen mitteilen, dass wir hier zwat an der Entwicklungeiner Software beteiligt sind, diese sich jedoch noch nicht im Einsatz befindet und für die von daher nochüberhaupt keine Live-Daten existieren, auf die unsere Mitarbeiterlnnen zugreifen kör'rnten.
Sofern Sie noch weitere Rückfragen haben soilten, stehen ich bzw. mein Kollege Drf, lhnenjederzeit gerne, genauso wie fur ein persönliches Gespräch, zur Vedügung.
Mit freundlichen Grußen
§olutions GmbH
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 321
315
Von:Gesendet:An:Betreff:
Dokument 2AI4/0074877
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2074 L0:18RegOeSll3
WG: Transfer : Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI
-:--U rsprüngliche N achricht-^--Von: Beier, SabineGesendet: Mittwoch, T-1. November 2013 13:4gAn: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: Transfer: Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI
---U rsprüngliche N ach richt----Von : tra nsfer@ bnd. bund.de Imai lto:tra nsfer@ bnd. bund.de]Gesendet: Mittwoch,27. November 2013 12:20An: PStSchröder_
Cc: OESI l3_; [email protected]: WG: Transfer : Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI
Mit freundlichen Grüßen
lT-Leitstand
----Weitergeleitet von transfer IVBB-BND-BlZ/BIZDOM am 1,Ll27l2Aß 12:18 ---
An : <tra nsfer@ bnd.bu nd.de>Von : Tra nsfer<tra nsfer@ bnd.bund.de>Datum: 7U2712073 LZ:!ZBetreff: Transfer : Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI
An denPa rlamenta rischen Staatssekretärbeim Bundesminister des lnnernHerrn Dr. Ole Schröder
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 322
316
per E-Mail
Betr.: Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28.11.20j.3hier: Zulieferung des BundesnachrichtendienstesBezug: 1.) Besprechung im Bundesministerium des lnnern vom 26.1i..20132.) Mail BNDilvom 26.11.2013
Sehr geeh rter Herr Sta atssekretär,
im Nachgang zur gestrigen E-Mail darf ich lhnen im Auftrag von HerrnPräsidenten Schindler noch eine ErgänzunB zum Antwortentwurf zur Frage 3des Abg. Korte übermitteln. Dort soll ein Einschub hinter dem zweitenAbsatz - hier in blau markiert - gemacht werden:
Zu Frage 3 des Abg. Korte:
Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist eine demBundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelle. Sie ist keine neueEinrichtung, sondern existiert bereits seit 1958. Die HBW führt Befragungendurch, um Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren.Dies entspricht dem Auftrag des BND (§ f AUs. 2 BND-Gesetz), Erkenntnisseüber das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischerBedeutung sind. Es ist das legitime Recht eines jeden souveränen Staates,Personen sicherheitlich zu befragen, die in diesem Land einen Aufenthaltbegehren. Solche Befragungen, die allesamt auf freiwitliger Basis erfolgen,entsprechen auch dem Grundsatz nach § 2 Abs. 4 BND-Gesetz, wonach der BNDvon mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen hat, die denBetroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Dazu gehört auch,dass die Befragungen stets unter der Legende HBW stattfinden.
Seit dem Bestehen der HBW sind an den Befragungen allierte Partnerdienstebeteiligt. Es handelt sich dabei um ein koordiniertes Befragungssystem aufder Grundlage des BND-Gesetzes und entsprechender bilateralerVereinbarungen, die der BND mit dem jeweiligen Partnerdienst getroffen hat.Aufgrund des über Jahrzehnte praktizierten koordinierten Befragungssystemsfanden auch Befragungen durch Befrager der allierten Partnerdienste ohnedeutsche Begleiter stafi. Die allierten Befrager unterstehen dabei fachlichdem deutschen Dienststellenleiter; d.h., solche Befragungen erfolgten unterorganisatorischer und inhaltlicher Aufsicht des BND im vor- und Nachgang.
Die Befragungsergebnisse der allierten Befrager werden im Meldungssystemdes BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erst nach derFreigabe erfolgt die Übermittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz an denallierten Partnerdienst. Die an die Partner weiterzugebenden Meldungen
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 323
317
werden bei Bedar-f bereinigt (im Hinblick auf Datenschutzgründe ,
Nichtweitergabe möglicher militärisch nutzbarer Daten). Es gelangen ca. 60% der im Befragungswesen erhobenen Meldungen im Weitergabeverbund an diePartnerdienste. Ein hoher Prozentsatz der Befra-Meldungen sind aufDokumentenmeldungen zurückzuführen (2.8. von ausländischen Pässen, Urkundenusw.), die aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Ferner könnenSperren im nationalen lnteresse oder Sperrvermerke der Auswertung Anlassbieten, von einer weiterleitung an die Partnerdienste abzusehen.
Zielsetzung der Befragungen war und ist zu keiner Zeit die Gewinnung vonlnformationen zu r Vorbereitu ng von D roh nenei nsätzen. Viel meh r sollenErkenntnisse über wirtschaftliche, politische und militärische Strukturender Herkunftsregionen gewonnen werden, die von außen- undsicherheitspolitischer Bedeutung sind und daher dem Aufklärungsauftrag desBND Rechnung tragen. Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden,dass solche Informationen auch zum militärischen Lagebitd der alliertenPartnerdienste beitragen können. Diese grundsätzliche Thematik ist bereitsseit längerem mehrfach hier im Parlament Gegenstand ausführlicherDiskussionen gewesen. lch darf an dieser Stelle daher auf die Beantwortungzahlreicher Parlamentarischer Anfragen und die Beratungen imParlamentarischen Kontrollgremium verweisen, wonach die Weitergabe vonGSM-Mobi lfunkdaten für ei ne konkrete Zielerfassu ng n icht hi nreich endpräzise ist. Wie Sie wissen, hat der Generalbundesanwalt auf entsprechendeStrafanzeigen gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamtes wegen derWeiterga be von GSM-Mo bi lfun kdaten sei nerzeit ei nen Anfangsverd achtverneint. lch kann daher nicht erkennen, was die Debatte über dasBefragungswesen noch wesentlich zu dieser alten Diskussion beitragenkönnte.
Lassen sie mich zu guter Letzt darauf hinweisen, dass die HBW vom BNDbereits seit längerem einer Effizienzkontrolle unterzogen wurde, in derenRahmen die personelle Ausstattung der HBW schrittweise reduziert wurde undwird. Angestrebt wird dabei die organisatorische Auflösung der HBW mit demZiel, die Befragungen direkt in den Krisenregionen im Ausland zuintensivieren.
Ergänzend zu den mir hier möglichen Ausführungen werde ich mit Rücksichtauf die schutzbedürftige nachrichtendienstliche Tätigkeit nochweitergehende ErläuterunEen zur HBW in der Geheimschutzstelle des DeutschenBundestages zu lhrer Einsichtnahme hinterlegen lassen.
Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag
or.IJ
o'.ffi
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 324
318
Bu ndes na ch richten d ienstLeitungsstab
Tel.:030/54717tMail : leitu ng-grundsatz@bnd. bu nd.de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 325
319
Von:Gesendet:An;Betreff:
Wichtigkeit:
Dokument 2014/0074888
Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 20t410:18RegOeSll3
wG: Transfer: Bitte um sofortige weiterleitung an das BMI
Hoch
Von: Selen, SinanGesendet: Mittwoch,27. November 2013 12:30An: Kucrynski, Alexandra; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3_; Schulte, Gunnar; Papenkoil, Ka§'a, Dr,Betreff: wG: Transfer : Bitte um sofortige weiterleitung an das BMIWichtigkeit: Hoch
Folgender ergänzender Beitrag ist uns soeben zugegangen (3. Absatz). BK Amt wird auf Grundlage desDokuments einen erneuten und aktualisierten Beitrag zu Frage 3 übermitteln. Dieser wird durch unsKa bPa rl bereitgestel lt,
Ein weiteres - zur Hinterlegung in der Geheimschutzstelle vorgesehenes - Dokument des BND (VS-G)geht uns alsbald zul
Mit freundlichen Grüßen,
Sinan Selen
ösrrs
Von: tra nsfer@bnd. bund.de [ma i lto :tra nsfer@bnd. bund.de]Gesendeil Mittwoch, 27. November 2013 12:20An: PStSchröder_Cc: OESII3_; [email protected],deBetreff: wG: Transfer : Bitte um sofortige weiterreitung an das BIYI
Mit freundlichen Grüßen
IT-Leitstand
-----Weitergeleitet von transfer IVBB-BND-BIZ/BIZDOM am 1 l/?l lZOt3 12: 1B
An: <transfer@bnd,bunVon: Transfer<tra nsfe r@ b n d, bu nDatum: L1/27 /2013 12:12Betreff: Transfer : Bitte um sofortige weiterleitung an das BMI
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 326
320
An denParlamentarischen Staat ssekretärheim Bundesminister des fnnernHerrn Dr. OIe Schröderper E-Mail
Betr. : Fragestunde im Deutschen Bundestag am Za .11 .2013hier: zul-ieferung des BundesnachrichtendienstesBezug: 1. ) Besprechung im Bundesministerium des Innern vom26.11 .20132.) Mail- BND/- vöm 26.t1 .2013
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
im Nachgang zur gestrigen E-Mail darf ich Ihnen im Auftrag vonHerrnPräsidenten Schindler noch eine Ergänzung zum Antwortentwurf zurFrage 3
des Abq. Korte übermitt.eln. Dort soll- ein Einschub hinter demzwe i tenAbs at z hier in bl-au markiert gemacht werden:
Zu Frage 3 des Ahg. Korte:
Die Hauptstelre für Befragungs\^/esen (HBv{) ist eine demBundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelte. Sie istkeine neueEinrichtung, sondern existiert bereits seit 1958. Die HBII{ führtBe fragungendurch, üITt Sicherheitsinteressen der Bundesrepubtik Deutschtandzu, wahren.Dies entspricht dem Auftrag des BND (S 1 Ahs. Z BND-Gesetz),Erkenntni s seüher das Ausland zD gewinnen, die von außen- unds icherheitspol iti scherBedeutung sind. Es ist das legitime Recht eines jeden souveränen
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 327
321
Staates,Personen sicherheitlich zrt befragen, die in diesem Land einenAufentha 1 tbegehren. Solche Bef ragunqen, die all-esamt auf f reiwilligerBasis erfol-getr,entsprechen auch dem Grundsatz nach S 2 Abs. 4 BND-Gesetz,wonach der BNDvon mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zv wählen hat, diedenBetroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Dazugehört auch,dass die Befragungen stets unter der Legende HBVü stattfinden.
Seit dem Bestehen der HqW sind an den Befragungen alliertePartne rdi ens t ebeteiliqt. Es handelt sich dabei um ein koordiniertesBefragungssystem aufder Grundlage des BND-Gesetzes und entsprechender bilateralerVereinbarungen, die der BND mj-t dem j eweiligen PartnerdiensLgetroffen hat,Aufgrund des üher Jahrzehnte praktizierten koordiniertenBe fragunqs s ys temsfanden auch Befragungen durch Befrager der al-l-iertenPartnerdienste ohnedeutsche Begleiter statt. Die allierten Befrager unterstehendabei fach]ichdem deutschen Dienststellenleiter; d. h. / solche Befragungenerfolgten unterorganisatorischer und inhal-t-l-icher Aufsicht des BND im Vor- undNachgang.
Die Befragunqsergebnisse der atl-ierten Befrager werden imMeldungssystemdes BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erstnach derFreigahe erfolgt die Übermittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz andenallierten Partnerdienst, Die an die Partner weiterzugebendenMe ldungenwerden bei Bedarf bereinigt (im Hinblick auf Datenschutzgründe rNichtweitergahe möglicher militarisch nutzbarer Daten) . Esgelangen ca, 60Z der im Befragungsr/üesen erhobenen Meldungen imWeitergrabeverbund an diePartnerdienste. Ein hoher Prozentsatz der Befra-Meldungen sindaufDokumentenmeldungen zurückzuführen (2.8. von ausländischenPässen, Urkunden
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 328
322
ust^I. ) / die aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden.Ferner könnenSperren im nationalen Interesse oder Sperrvermerke d.erAuswert.ung Anl_assbieten, von einer lrleiterleitung an die partnerdienste abzusehen.
Zielsetzung der Befragungen war und ist zu keiner Zeit dieGewinnung' vonInformationen zur Vorbereitung von Drohneneinsätzen. Vielmehrsol-IenErkenntnisse über wirtschaftliche, politische und mititarischeS t.rukturender Herkunftsregionen gewonnen werden, die von außen- undsicherheitspolitischer Bedeutung sind und daher demAufklärungsauftrag desBND Rechnung tragen. selbstverständrich kann nichtaus geschl-ossen werden,dass solche Informationen auch zum militarischen Lagebild dera1 I ierLenPartnerdienste beitragen können. Diese grundsätzliche Thematikist bereitsseit längerem mehrfach hier im parrament Gegenstandaus führl- i cherDiskussionen gel^/esen. Ich darf an dieser Stei-le daher auf dieBeantwortungrzahlreicher Parlamentarischer Anfragen und die Beratungen j_m
Parlamentarischen Kontrollgremium verweisen, wonach die!üeitergabe vonGSM-Mobilfunkdaten für eine konkrete Zielerfassung nichthinre i chendpräzise ist. V{ie Sie wissen, hat der General-bundesanwal-t aufent sp re chendeStrafanzeigen gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamteswegen derideitergabe von GSM-Mobilfunkdaten seinerzeit einenAn fangsve rda chtverneint. Ich kann daher nicht erkennen, bras die Debatte überdasBefragungswesen noch wesentlich zü dieser alten Dis kuss j-onheitragenkönnte.
Lassen Sie mich zr7 quter Letzt darauf hinweisen, dass die HBI/üVom BNDbereits seit längerem einer Effizienzkontrolle unterzogen wurde,in derenRahmen die personelle Ausstattung der HBill schrittweise reduziertwurde und
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 329
323
wird. Angestrebt wird dabei die organi-satorische AufIösung derHBVü mit demZiel, die Befragungen direkt in den Krisenregionen im Ausland zt)intens ivieren .
Ergänzend zLt den mir hier möglichen Ausführungen werde ich mitRücksicht.auf die schutzbedürftige nachricht.endienstl-iche Tätigkeit nochwei-tergehende Erläuterungen znr HBI/,ü in der Geheimschutzstell-edes DeutschenBundestages zD rhrer Einsichtnahme hinterlegen lassen.
Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Dr- r-
Dr.Bunde sna chri chtendi ens tLeitungsstabTel-.: 030/541n7-Mai I : Ieitung-gqund.satZGbnd. bund. de
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 330
324
Dokument 201410074942
Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:18An: RegoeSll3Betreff: WG: US-Dienststellen in Frankfurt am Main
-----U rsprüngliche Nach richt----Von: Beier, SabineGesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 10:41An : Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Schulte, GunnarBetreff: WG: US-Dienststellen in FranHurt am Main
---Ursprü ngliche N ach richt----Von : Hechler, Edu a rd [m ai lto :ed ua rd. h ech ler@stadt-fra n kfu rt.de]Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 L0:36An: OES|llS_
Cc: OESIl3_; AA Wendel, Phitipp; Akman, TarkanBetreff: AW: US-Dienststellen in Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Dr. Behmenburg,
vielen Dank für lhre rasche und umfassende Antwort.
Mit freundlichen Grüßenl.A.
Eduard Hechler
STADT FRANKFURT AM MAIN-Der Magistrat -
Amt des Oberbürgermeisters - Mayor's Office Referatsleiter lnternationale Angelegenheiten - Directorlnternational Affairs Sandgasse 6 D - 60311 Frankfurt am MainTel: +49 69 212 33240Fax: +49 59 2\7 32968ed ua rd. hech ler@stadt-frankfu rt. dewww.frankfurt.de
----U rsprü ngliche Nachricht----Von: OESI I l3@ bmi.bund.de [mailto:OESI I [email protected]]Gesendet: Dienstag, 10. Dezember 2013 10:20An: Hechler, Eduard
Cc: O ESI I l3 @ bmi. bu nd.de; O ESI I3 @ bmi.bu nd.de; 200-4@ a uswaertiges-amt. deBetreff: US-Dienststellen in Frankfurt am Main
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 331
325
Bundesministerium des lnnernös lrr z -s4oov4#z
Sehr geehrter Herr Hechler,
das Auswärtige Amt hat lhre unten stehende Anfrage an mich abgegeben. Auf Anfragen, die denen derFraktion DIE LINKE in lhrer Stadtverordnetenversammlung entsprechen, antwortet das
Bundesministerium des Innern auf folgender Linie:
"Vorwürfe, wonach die USA Terrorverdächtige auf deutschem Boden entführt und gefoltert hätten,waren bereits in der Vergangenheit Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses des DeutschenBundestages der 16. Wahlperiode. ln diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ergebnisse desAusschusses ( Bu ndesta gsd rucksach e 16/L3400)."
lch empfehle, ferner auf die Zuständigkeit des Bundes für den angesprochenen Fragenkreis zu
verweisen.
Mit freundlichen Grüßenlm AuftragDr. Ben Behmenburg
Referat ÖS tlt 3 - Geheim- und Sabotageschutz; Spionageabwehr; nationale Sicherheitsbehörde
Bundesministerium des I nnern11014 Berlin
Telefon: 030 18 681 1338Fax: 030 18 681 51338
E-Mait: ben.behmenburg@ bmi.bund.deI nte rnet: www.bmi. bund.de
Von : H echler, Ed u a rd [ma i lto :ed ua rd. h ech ler@stadt-fra n kfu rt.de]Gesendet: Freitag, 6. Dezember 2013 10:00An: [email protected]: Akman, Tarkan; Klinkenborg, RalphBetreff: US-DIenststellen in Frankfurt am Main
Sehr geehrte Frau Fellenberg,
wie telefonisch besprochen, sende ich lhnen im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmannanbei die Anfrage der Fraktion "Die Linke" in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfuft amMain.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 332
326
t
Herr Oberbürgermeister hat hierzu in der nächsten Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am
Donnerstag, dem 12.t7.2}t3, für den Magistrat zu antworten.
Wir wären dem Auswärtigen Amt in diesem Zusammenhang dankbar für eine Unterstützung in Form
einer Einschätzung aus Sicht der Bundesregierung bzw. für eine Handreichung im Umgang mit der zur
Diskussion gestel lten Themati k
lhrer geschätzten Antwort sehen wir entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Hechler
STADT FRANKFURT AM MAIN
-Der Magistrat
Amt des Oberbürgermeisters - Mayor's Office
Referatsleiter lnternationale Angelegenheiten - Director lnternationalAffairs Sandgasse 6 D - 60311
Frankfurt am MainTel: +49 69 217 33240
Fax: +49 692L2 32968
ed ua rd. hech ler@stadt-frankfu rt.de
www.f ra n kfu rt. d e < b lo cked : : http ://www.fra n kf u rt. d e/>
o
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 333
321
Dokument 2014/0074950
Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:19
An: RegOeSII3
Betreff: WG: Vorbesprechung Fragestunde zum Themenbereich Asyl/ HBW heute18:30 Uhr
Anlagen: 131125-AE mdl Frage 10 (25 neu) MdB Beck.doc; 13L125_AE mdl Frage L1(26 neu) MdB Beck.doc;131125_AE mdl Frage 18 (32 neu) MdB Göring-Eckardt,doc; 131125JE mdl Frage 25 (35 neu) MdB Göring-Eckardt.doc;131125_AE mdl Frage 28 (36 neu) MdB Amtsberg.doc; 131125_AE mdl Frage29 (Frage X neu) MdB Amtsberg.doc; 131125_AE mdl Frage 55 (3 neu) MdBKorte.doc
Wichtigkeit: Hoch
Von: Selen, SinanGesendeh Dienstag,26. November 2013 16:10An: Kuczynski, Alexandra'Cc: OESII3_; Papenkort, Katja, Dr.; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaBetreff: WG: Vorbesprechung Fragestunde zum Themenbereich Asyl / HBW heute 18:30 UhrWichtigkeitr Hoch
Liebe Frau Kucynski,
anbei die - nicht freigegebenen und sehr vorläufigen - Dokumente vorab zur Kenntnis.... BK nach wie vorin der Abstimmung
Mit freundlichen Grüßen,
Sinan SelenösrrE
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 334
328
ree§tundp im DCutschCn Bund
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. l0 (Frage 25 neu!)
MdB Volker Beck
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Wie werden Äsylbewerberinnen und Asylbewerber bei Befragungen durch britische und
amerilrfrnische Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Hauptslelle fiirBefragungswesen über die ldentitrit, den Auftrag und die Absichten dieser
Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeHart und wie wird gewährleistet, dass
den befragten Personen und ihren Angehörigen in den Herlrunftsstaaten keine Nachteile aus
de n pre i s ge ge b e ne n Informat ia ne n erw achs en?
I
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der Informationsgewinnung neu bewertet werden.
Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen
und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 335
329
Möeliche
Zusatzfrage:/p:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, öffentl icher Beri chterstattun g nicht zu entnehm endem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es flir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Mögliche
Zusatzfr3pln:Antwort:
Werden
Mobilfunlcnummern
aus dent
Befragungsauflwmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlish werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Parbrerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
D ie Übermittlungspraxis von G SM-Mob ilfunknumm ern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl.z.B. BT Drs.
17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgrtinde
gesch.affen? Werden
Asylbewerber nüI denr
Versprechen auf einen
ge s i c he rten A syl st atus
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesicheftem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.
ln keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMF
ist und dass die Zusase oder Ablehnuns eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 336
330
weder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende
Person hat.
Möqliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Möslichg
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnufi ,,HBW"durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBv/-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 337
331
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 11 (Frage 26 neu!)
MdB Volker Beck
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraqe:
Auf welcher rechtlichen Grundlage befragen welche ausländischen Geheimdienste
Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Hauptstette fiir Befragungswesen und welche
Erlrenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob diese Informationen auch in das
Z ie I e rfas s un gs sy s t em de r aus kind i s chen D i ens t e e infl ieJi en7
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorisehen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei sol! diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen
und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage. An ausländische öffentliche
Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke
(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 338
332
Möeliche
Zusatzf.rage/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönl ichem, öffentl icher B eri chterstattun g nicht zu entnehmendem
wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es für dieBundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Mögliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobilfunknummern
aus dent
Befragungsauflwmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). ln einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind flir eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.
Die Überm ittlun gspraxis von G SM-Mobi I funknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17113381 oder auch BT Drs. 17lS088).
MQsliche
Zusatzfrage/[iAntwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber nzit dem
Versprechen auf einen
ge s ich.erten Asyl s tatus
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Konta}t wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 339
333
Person hat.
MöeligIg
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Inforruationen an
auslrindische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfraqe/n;
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeicltnung ,, HBW"durchgefiihrt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBW-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 340
334
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. l8 (Frage 32 neu!)
MdB Katrin Göring-Eckardt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch ausltindische
Dienste in Deutschland permanent auch deutsche Beamtinnen und Beam.te anwesend und sind
die deutschen Beamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befragung bm,. im Hinblick auf die
mögliche Weitertterwertung der hierbei gewonnenen Informationen auf die Einhaltung
deutschen Rechts zu achten?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Die Befragung durch die HBW und die Weitergabe hierbei gewonnener
Informationen erfolgt auf der Grundlage deutschen Rechts. Bei den
Befragungen, die auf freiwilliger Grundlage erfolgen, sind deutsche
Beamtinnen und Beamte anwesend.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 341
335
Möeliche
Zusatzfrageln:.
Antworl:
Was ist die
Hauptstelle fiir das
Befragungswesen
(HBW)?
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Fltichtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, ö ffentli cher Berichterstaffung nicht zu entnehmendem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fiir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Möeliche
Zusptzfl+se/n:
Antwort.
Werden
Mobiltelefonnunxmern
aus dem
Befragungsauflrommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). [n einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nisht
geeignet.
D ie Übermittlungspraxi s von G SM-Mob il funknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17113381 oder auch BT Drs. 1718088).
Mösliche
Zusfltzfraee/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber mit dent
Versprechen auf
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl u chtgründe zu v erhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 342
336
t
einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMF
Asylstatus ,,belohnt'1? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende
Person hat.
Mösliche
Zusat4[rage/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
auslündische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwisshen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/[:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnung ,, HBW"
durchsefilhrt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 343
337
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 25 (Frage 35 neu!)
MdB Katrin Göring-Eckardt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Hält die Bundesregierung es ftir rechtlich zukissig, dass Drittstaaten Inforntationen, die sie
aus einer nachrichtendienstlichen Befragung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber in
Deutschland gewonnen haben, spriter möglicherweise gezielt fiir Tötungsbefehle nutzen?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits uF ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Der Bundesnachrichtendienst hält sich an Recht und Gesetz und beachtet die
entsprechenden Bestimm u ngen der lnformationsgewinn un g u nd -überm ittlun g.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen
weiter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden
können.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 344
338
M.0eliche
Zusatzfrage/p:
Antwoft:
Was ist die
Hauptstelle fur das
Befragungswesen
(HBW)?
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persön I i chem, öffentlisher Berichterstattung nicht zu entnehmendem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
l',
Msiglicbe
Zusatzfrage/n:
Antwort:
lüerden
Mobiltelefonnummern
aus dent
Befragungsauflrnmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese lnformationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufrger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
l7l13381 oder auch BT Drs. l718088).
Möeliche
Ztsatzfragelnt,
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber mit dent
Versprechen auf
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po sitiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 345
339
einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFAsylstatus ,,belohnt"? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
I weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende
Person hat.
I
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort.
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeiclmr.tnfi ,, HBW"durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 346
340
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
I
Frage Nr. 28 (Frage 36 neu!)
MdB Luise Amtsberg
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Wie gelangt die Hauptstelle fur Befragungswesen (HBlf) an die Personal- und Kontaktdaten
der befragten Asylbewerberinnen und Asylbewerber und in welcher Form erkkiren von der
Hauptstelle fir Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, fiir eine Befragung zur
Verfiigung zu stehen (siehe SZ vom 20.1 1.2013)?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu beweftet werden.
Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen
(HBW) übermittelt.
Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch
mit der HBW
a) auf freiwilliger Basis stattfindet
b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren
Verweigerung mit sich bringt
c) ohne Relevanz für die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit
des BAMF liegt.
Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 347
341
h{ösliche
Zusatzfrage/n:
Antwoft:
Was ist die
Hauptstelle firBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, öffentl icher B erichterstatfun g nicht zu entnehmendem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es für die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Mögliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobilfunl*tummern
aus dem
Befragungsauflrommen
gewonnen und an
Pat'tnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet
Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffen? Werden
Asylbewerber mit dent
Versprechen auf einen
ge s icherten Äsyl st atus
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.
ln keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMF
ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 348
342
weder positive noch negative Auswirkungen ftir die zu befragende
Person hat.
Mösliche
Zusatzfraqeln:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der lnformationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befi'agungen noch
irumer unter der
Bezeichnufifi ,,HBW"durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 349
343
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 29 (Frage ?? neu)
MdB Luise Amtsberg
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Geschieht diese Erkkirung im Rahnrcn von Gesprächen, welche die Befragten als relevant
ansehenfär die Entscheidung über ihr Asyl-GesuchT
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.v
Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz
für die Asylentscheidung ist.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 350
344
a
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüshtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sish in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, öffentlicher B erichterstattun g nicht zu entnehmendem
wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
qic! befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Möeliche
Zgsatzfrage/n:
Antwgil:
Werden
Mobilfunknummern
aus dent
Befragungsauflrommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nic,ht
geeignet.
Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).
Möqliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffen? Werden
Asylbewerber nüt dem
Versprechen auf einen
ge sic herten Asyl st atus
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 351
345
weder positive noch negative Auswirkungen fiir die zu befragende
Person hat.
Möslichq
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
Sewonnene
Informationen an
auslrindische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Möeliche
Zusatzfrageln:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnung ,, HBW'"
durchsefiihrt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 352
346
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. OIe Schröder
Frage Nr. 55 (Frage 3 neu!)
MdB Jan Korte
F raktion Die LINKE
Fragej.
Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.11.2013 über die
,, Hauptstelle ft;r Befragungswesen" (HBW), die dem Kanzleramt untersteht und dent
Bundesnachrichtendienst zugeordnet ist, bestdtigen, wonach BND, US- und britische
Geheimdienste ein gemeinsames Programm betreiben, bei dem die beteiligten Dienste im
Rahmen der Ärbeit der HBW, in der heute jrihrtich 500 bis 1000 Vorgesprtiche und
anschliefiend 50 bis 100 Intensivgesprriche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische
oder amerilrnnische Geheimdienst-Leute sogür alleine, ohne deutsche Begleiter, durchgefihrt
würden, und wenn ja, wie knnn sie ausschlieJJen, dsss die so gewonnenen Erkenntnisse beim
Einsatz von Kampfdrohnen durch das US-Militrir Verwendung finden?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle für
Befragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen
und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage. An ausländische öffentliche
Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke
(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 353
347
Mösliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, diesich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, öffentlicher Beri chterstattun g ni cht zu entnehmendem
wissen über ihre Herkunftsländ er at befragen, soweit es fi.ir dieBundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
rlgh lefragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
I
Mösliche
Zusatzfrageln:
Antwort:
Werden
Mobilfunlcnummern
aus dem
Befragungsautlcommen
gewonn.en und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werdediese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GsM-Mobilfunknummern sind flir eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.
Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.17113381 oder auch BT Drs. 17IB0BB).
Mösliche
Zusq.tzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgrände
geschaffin? Werden
Asylbewerber mit dem
Versprechen auf einen
ge s icherten Asyl s t atus
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlichPersonen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einerpo sitiven Gewährun gsprognose, um }rtrachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelocktoder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 354
348
weder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende
Person hat,
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
auslrindische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
imnrcr unter der
Bezeichnung ,,HBW"durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 355
349Dokument 2014/0074951
F iaeC§tunde im DeutSch'en Bundestäi äm '28, 1 1.20 13 :,,. ',,, : . . ...,., ::
Wahrnehmung durch Herm Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 10 (Frage 25 neu!)
MdB Volker Beck
F raktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Wie werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei Befi'agungen durch britische und
amerikanische Geheimdienstruitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Hauptstelle fi)rBefragungswesen über die ldentitrit, den Auftrag und die Absichten dieser
Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeklcirt und wie wird gewtihrleistet, dass
den befragten Personen und ihren Angeharigen in den Herkunftsstaaten keine Nachteile aus
de n p re i s ge ge b ene n Info rmat ione n erw achs en?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden, Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei sotl diese
Methode der Informationsgewinnung neu bewertet werden.
Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen
und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 356
350
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle firBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, öffentlicher Berichterstattung nicht zu entnehmendem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
l,
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobilfunknummern
aus dent
Befragungsauflrnmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). ln einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
Die Übermiff lungspraxi s von G S M-Mob i lfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17113381 oder auch BT Drs. 17i8088).
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort.
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber mit denr
Versprechen auf einen
ge s icherten Asyl st atus
,,belohnt"?
Die HBW befragI in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po sitiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.
ln keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder helohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 357
351
weder positive noch negative Auswirkungen flrr die zu befragende
Person hat.
Möeliche
Zusatzfrqge/n:
Antwo$:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zus+tzfrage/n:
Antworl:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnufig ,,HBW"durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBW-Dienstausweis aus.
t
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 358
3s2Dokument 2ü14/0074954
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Dr. OIe Schröder
Frage Nr. 11 (Frage 26 neu!)
MdB Volker Beck
F raktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraep:
Auf welcher rechtlicheru Grundlage befragen welche auslcindischen Geheimdienste
Äsylbewerberinnen und Asylbewerber in der Hauptstelle fiir Befragungswesen und welche
Erlrenrutnisse hat die Bundesregierung darüber, ob diese lffirmationen auch in das
Z i e I e rfas s ung s sy s t e m de r aus kind i s c he n D i e n s t e e infl i eJJ e n?
AntWg(:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits ur11 ca. ein Drittel reduziert worden. Derueit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle für
Befragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen
und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage. An ausländische öffentliche
Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke
(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 359
353
Mösliche
Ztsatzfragelnt
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle firBefragungswesen
Die HBw ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Fltichtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, ö ffentlicher B erichterstaffun g nicht zu entnehmendem
wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es ftir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
,f"1, befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Mösliche
Zusatzfra,ge/n:
Antwoft:
Werden
Mobilfunlcnummern
aus dem
Befragungsauflrnmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.
Di e Überm ittlungspraxis von G SM-Mobilfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17113381 oder auch BT Drs. 17/8088).
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber mit dem
Versprechen auf einen
gesicherten Asyls tatus
,, bel.ohnt"?
Die HBrü/ befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgrtinde zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW.gde, positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 360
354
Person hat.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnung ,,HBW"durchsefiihrt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 361
355Dokument 2014ß074955
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. OIe Schröder
Frage Nr. 18 (Frage 32 neu!)
MdB Katrin Göring-Eckardt
F'raktion Bündnis 9Ofl)ie Grünen
Frage:
Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch auskindische
Dienste in Deutschland permanent auch deutsche Beamtinnen und Beamte ünwesend und sind
die deutschen Beamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befi'agung bnn. im Hinblick auf die
mögliche Weiteruerwertung der hierbei gewonnenen Informationen auf die Einhaltung
deutschen Rechts zu achten?
Antwoft:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Die Befragung durch die HBW und die Weitergabe hierbei gewonnener
lnformationen erfolgt auf der Grundlage deutschen Rechts. Bei den
Befragungen, die auf freiwilliger Grundlage erfolgen, sind deutsche
Beamtinnen und Beamte anwesend.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 362
356
Möqliche
Zusatzfrageln:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fir das
Befragungswesen
(HBW)?
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, ö ffentlicher Berichterstaffung nicht zu entnehmendem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es frir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobiltelefonnufiünern
aus dem
Befragungsauflwmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). ln einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind fi.ir eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
D ie Überm ittlun gspraxis von G S M-Mob ilfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgI. z.B. BT Drs.
17113381 oder auch BT Drs. 1718088).
Möeliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffen? Werden
Asylbewerber mit dent
Versprechen auf
Die F{BW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po siti ven Gewährun gsprogno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 363
357
e'
einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFAsylstalus ,,belohnt"? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende
Person hat.
Möeliche
ZusFtzfrase/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
auslrindische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
inmrcr unter der
Bezeichnufi{ ,,HBW"durchgeftihrt?
Ia.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 364
358Dokument 201410014956
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 25 (Frage 35 neu!)
MdB Katrin Göring-Eckardt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Hält die Bundesregierung es fir rechtlich zultissig, dass Drittstaaten Inforntationen, die sie
aus einer nachrichtendienstlichen Befragung von Äsylbewerberinnen und Asylbewerber in
Deutschland gewonnen haben, später möglicherweise gezielt für Tötungsbefehle nutzen?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Der Bundesnachrichtendienst hält sich an Recht und Gesetz und beachtet die
entsprechenden Bestimmungen der lnformationsgewinnung und -ribermittlung.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen
weiter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden
können.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 365
359
o
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle ftir das
Befragungswesen
(HBW)?
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, F'lüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönlichem, ö ffentlicher Berichterstattung nicht zu entnehmendem
Wissen über ihre Herkunftsl?inder zu befragen, soweit es für die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwitlig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobiltelefonnumnxern
aus dem
Befragungsauflrnmnten
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fäilen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
D ie Überm ittl un gspraxi s von G S M-Mobil funknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17/13381 oder auch BT Drs. l718088).
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nacffiuchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber mit denr
Versprechen auf
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindem.
In keinem Fall hat die HBw Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 366
360
einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFÄsylstatus ,,belohnl"? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende
Person hat.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Äuf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
imnter unter der
Bezeichnung ,, HBW"
durchgefuhrt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 367
361Dokument 2014/0074958
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ote Schröder
Frage Nr. 28 (Frage 36 neu!)
MdB Luise Amtsberg
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frage:
Wie gelangt die Hauptstelle fiir Befragungswesen (HBW an die Persanal- und Kontaktdaten
der befragten Asylbewerberinnen und Asytbewerber und in welcher Form erklären von der
Hauptstelle fir Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, für eine Befragung zur
VerJügung zu stehen (siehe SZ vom 20.11.2013)?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll dieseMethode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt fürMigration und Flüchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen(HBW) übermittelt.
Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gesprächmit der HBW
a) auf freiwilliger Basis stattfindet
b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren
Verweigerung mit sich bringt
c) ohne Relevanz für die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit
des BAMF liegt.
Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 368
362
Möqliche
Zusttzfr4ge!nt
An.tryort:
Was ist die
Hauptstelle firBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönl ichem, ö ff,entlicher Berichterstattun g nicht zu entnehmendem
wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es für die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischern lnteresse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobilfunknumnwn
aus dem
Befragungsauflmmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
Die Übermittlungspraxis von G SM-Mob i lfu nknumm ern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
l7ll338l oder auch BT Drs. 17IS0SS).
Mösliche
Z-usatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Asylbewerber m.it denr
Versprechen auf einen
ge s icherte n Asyl st atus
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po sitiven Gewährun gspro gnose, um N achfl uchtgrtinde zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 369
363
weder positive noch negative Auswirkungen fiir die zu befragende
Person hat.
Mösliche
Zusatzfraqe/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
ausländische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BNID und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden die
Befragungen noch
irumer unter der
Bezeichnufig ,,HBW"'durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBW-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 370
364Dokument 2014/0074963
Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 29 (Frage ?? neu)
MdB Luise Ämtsberg
Fraktion Bündnis 90/Ilie Grünen
Frage:
Geschieht diese Erkkirung im Rahmen von Gesprrichen, welche die Befragten als relevant
ansehenfür die Entscheidung über ihr Asyl-Gesuch?
A{rtwort
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz
für die Asylentscheidung ist.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 371
365
Möeliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönl ichem, öffentlicher B erichterstattun g nicht zu entnehm endem
Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
Mobilfunlmummern
aus dem
Befi'agungsauflrnmmen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind fi.ir eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet.
Die Übermittlungspraxis von G S M-Mob i I funknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17/13381 oder auch BT Drs. l718088).
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Werden
NachJluchtgründe
geschaffen? Werden
Asylbewerber mit dem
Versprechen auf einen
ge s icherten Äsyl st atus
,,belohnt"?
Die FIBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesicheftem Asylstatus oder solche mit einer
pos iti ven Gewährun gspro gnose, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 372
366
weder positive noch negative Auswirkungen ftir die zu befragende
Person hat.
Möeli,ctq
Zusatzfrage/n:
Antwoft:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Befragungen
gewonnene
Informationen an
auslrindische Dienste
weiterge*eben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/ni
Antwort:
Werden die
Befi'agungen noch
itnmer unter der
Bezeichrutng ,, HBW"
durchsefiihrt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
t
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 373
367Dokument 201410074968
Wahrnehmung durch Herm Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder
Frage Nr. 55 (Frage 3 neu!)
MdB Jan Korte
F raktion Die LINKE
Frage:
Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.1L2013 über die
,,Hauptstelle fir Befragungswesen" (HBW), die deru Kanzleramt untersteht und dent
Bundesnachrichtendienst zugeordnet ist, bestritigen, wonach BND, US- und britische
Geheimdienste ein gemeinsantes Programm betreiben, bei dem die beteiligten Dienste im
Rahmen der Arbeit der HBW, in der heute jrihrlich 500 bis 1000 Vorgesprriche und
anschlielSend 50 bis 100 Intensivgesprtiche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische
oder amerilmnische Geheimdienst-Leute sogar alleine, ohne deutsche Begleiter, durchgffihrt
würden, und wenn ja, wie lmnn sie ausschliefien, dass die so gewonnenen Erkenntnisse beint
Einsatz von Kampfdrohnen durch das US-Militrir Verwendungfinden?
Antwort:
Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen
ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein
Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese
Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.
Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen
und Asylbewerber auf freiwilliger Grundtage. An ausländische öffentliche
Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke
(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 374
368
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort:
Was ist die
Hauptstelle fiirBefragungswesen
Die FIBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,
dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die
sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach
persönl ichem, ö ffentlicher B erichterstattun g ni cht zu entnehmendem
wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die
Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem lnteresse ist.
Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die
Beiziehung eines Anwalts ist möglich.
Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,
sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.
Möelig.hg
Zusatzfrageln:
Antwort:
Werden
Mobilfunlmummern
aus dem
BefragungsauJkommen
gewonnen und an
Partnerdienste
weitergegeben?
Gelegentlich werden bei Befragungen auch relefonnummern in
Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). [n einzelnen Fällen werde
diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-
Mobilfunknummern sind flir eine zielgenaue Lokalisierung nicht
geeignet
Die Übermittlun gspraxi s von G SM-Mob i lfunknummern an
Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des
Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger
Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.
17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).
Möeliche
Zusatqfrage/n:
Antwort:
Werden
Nachfluchtgründe
geschaffin? Werden
Äsylbewerber mit dent
Versprechen auf einen
ge s ic he rt e n Ä syl s t at us
,,belohnt"?
Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich
Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer
po sitiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.
In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt
oder belohnt. Im Gegenteil: Beijedem Kontakt wird darauf
hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der FIBW
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 375
369
weder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende
Person hat.
M(ieliche
Zusatzfrage,/n:
Antwort:
Auf welcher
Rechtsgrundlage
werden bei
Brtagungen
gewonnene
Informationen an
auslrindische Dienste
weitergegeben?
Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen
Diensten erfolgt auf
Grundlage des BND-Gesetzes.
Mösliche
Zusatzfrage/n:
Antwort.
Werden die
Befragungen noch
immer unter der
Bezeichnufis ,, HBW"durchseführt?
Ja.
Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und
HBw-Dienstausweis aus.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 376
370
Dokument 2014/0112410
Von: OESll3_
Gesendet: Dienstag, 4. März 2Ot4 !1:32
An: OESIllL_; RegOeSll3
Cc: OESII3_; Draband, Jürgen; Juffa, Nicole; Schulte, Gunnar
Betreff: WG: Antwort schr.Frage 2-166 MdB Brantner
ös rr r-s2ooo/28#s
Für Ref. ÖS tt S mitgezeichnet.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
Katharina Breitkreutz
Ref. ÖS tr 3
HR: - 1578
Von: Beier, SabineGesendeE Diensta g, 4. März 2014 10:19An: Juffa, Nicole; BreitkreuE, KatharinaCc: OESII3_Betreff: WG: Antwort schr.Frage 2-166 MdB Brantner
m.d.B.u.Ü. in Zuständigkeit
n4f6Sabine Beierosus
VonI OESIIIl_Gesendet: Dienstag, 4. März 2014 10:03An: [email protected]; MI4_; OESII3_Cc: OESIIIl_Betreff: Antwort schr.Frage 2-166 MdB Brantner
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 377
371
Bundesministerium des Innern
ösur1-1zoo7ts#z
Für anliegenden Antwoftentwurf erbitte ich Ihre Mitzeichnung bis heute 14 Uhr.
-f;;ä ä r---\LHJrr l I Il ':tl t I
ffi@!ffiffi mxEnrnErrryjF&@ffi§@*effi*
M it freundl ichen GrüßenIm AuftragJürgen DrabandBUNDESMINISTERIUT-I DES INN ERNReferat Ös rrr r( Rechts- und Gru ndsatzangelegenheitendes Verfassun gsschutzes)Tel.: 030 18 68l 1450,Fax auf PC: 030 18 581 5 1450e-mail: [email protected]
Denken §fe an die UmwelL Bitte üherlegen Sie, ob Sfe diese E-Mail ausgedruckt benötigen, bevor.Sie den Druck starten!
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 378
372
Referat ÖS tll tÖsllt 1-fia07ß#2
Berlin, den 27.02,2014
Hausruf: 1952/1450
I
RefL.: MR Dietmar MarscholleckSb.: OAR Jürgen Draband
1. Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die
Grünen
vom 26. Februar 2A14
(Monat Februar 2014, Arbeits-Nr. 166)
Fraqe
Welche Sicherheitsbehörden werden über aus der Betragung von syrischen Asylbe-werbern durch das Bundesamt für Migration und FIüchtlinge (BAMF) eventuell ge-
wonnen Erkenntnisse informiert, und wie wird gewährleistet, dass die Weiterleitungsolcher Informationen keine Risiken für die Antragsteller und deren Angehörigen in
Syrien nach sich ziehen?
Antwort
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ubermittelt lnformationen einschließlichpersonenbezogener Daten aus dem Asylverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vor-gaben.
Eine Mitteilung an Sicherheitsbehörden über Daten von Asylbewerbern, die nach den
Bestimmungen des AsylVfG erhoben wurden, kann gem. § I Abs. 3 AsylVfG erfol-gen.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (Bffi können lnformationen, einschließlichpersonenbezogener Daten, auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 a BVerfSchG ubermit-teltwerden, wenn diese den Aufgabenbereich des BfV betreffen und die übermitt-lung erforderlich ist.
Ebenso werden dem Bundesnachrichtendienst (BND) bzw. der Hauptstelle für dasBefragungswesen (HBW) Informationen einschließlich personenbezogener Daten imRahmen des § 8 Abs. 1 S 1, Abs. 3 BND-Gesetz ubermittelt.
Die Übermittlung an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erfolgt gem § 10 Abs.1, Abs. 2 MAD-Gesetz.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 379
373-t-
Weiterhin können auch lnformationen, einschließlich personenbezogener Daten, an
das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden (vgl. Antwort vom 13. Februar 2014auf lhre Frage 2127 vom 6. Februar 2014).
Risiken für die Antragssteller und deren Angehörige im Herkunftsland entstehen
durch die Weiterleitung von Erkenntnissen aus dem Asylverfahren an die nationalen
Behörden durch das BAMF im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht.
2. Ref.603 BK-Amt, Ref. M l4 und ÖS ll 3 haben mitgezeichnet, Ref.416 BAMF
war beteiligt.
e', 3. Herrn Abteilungsleiter ÖS
Über
Frau Unterabteilungsleiterin OS Ill
mit Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
MR Marscholleck OAR Draband
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 380
27-FEE-2814 E9:52
EingangBundeskanzleramt27.02.2014
PD 1 31 FHX SEEE? S. El374
#Dr. Franziska Brantner ,q- i' ? ü/68
IlltgfiBd dBä hrit=trhän Bund*legps
Dr- Fr:amuks Bräntfiär, lldB . Hsr dür Rapublft I r 1t011 Esrlln
?+'ü
oBerlin, den ?8. Fehruar 8014
Sctrrif$iche Frageh an dia EundesrcgieruflS:
Welclre Sicherheitsbehärden werden über aus der Beftragung vün syrischen ftsylbe-
werham durch das Bundesamt für Mfträtion und Flüchtlinge IEAMF] eventuell ge-
wonneng Erkenntnisse informiertr und wie uuird geurährleistet, dass die Weiterleitung
solcher Informationsn keine Risiken fürdie Antragsteller und deren AngehÖrige in
§yrien nach sich zieht?
,Fffit .l+,..'.- il'*;*'
(Dr- Franziska Brantner, MdB)
"t/'rd6
BMI(AA}(lntegr,Beauftr.)
t
Ellrn lm Oeutrchen BundecEgUntprden Lirdtn 50
l l0l l Berllnphune: "{s (0} 3E I E?? IS0BE ' täf + rtg (0} 5t} I ueT 76094
e*mat: [email protected] ' ifitililet hfipllruut ftaräEka.bräntngrßu
EESf;TiT SEITEN B1
2[01 2$1f[1]+il0
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 381
375Dokument 2014/0112432
Referat ÖS lil tÖslll 1-12007t5#2
Berlin, den 27.02.2AM
Hausruf . 195211450
1. Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Bündnis g0/Die
Grunen
vom 26. Februar 2014
(Monat Februar 2014, Arbeits-Nr. 166)
Fraqe
Welche Sicherheitsbehörden werden über aus der Betragung von syrischen Asylbe-werbern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eventuell ge-wonnen Erkenntnisse informiert, und wie wird gewährleistet, dass die Weiterleitungsolcher lnformationen keine Risiken für die Antragsteller und deren Angehörigen in
Syrien nach sich ziehen?
Antwort
Das Bundesamt fur Migration und FIüchtlinge übermittelt lnformationen einschließlichpersonenbezogener Daten aus dem Asylverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vor-gaben.
Eine Mitteilung an Sicherheitsbehörden uber Daten von Asylbewerbern, die nach den
Bestimmungen des AsylVfG erhoben wurden, kann gem. § I Abs. 3 AsylVfG erfol-gen.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BM) können lnformationen, einschließlichpersonenbezogener Daten, auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 a BVerfSchG übermit-teltwerden, wenn diese den Aufgabenbereich des BfV betreffen und die übermitt-lung erforderlich ist.
Ebenso werden dem Bundesnachrichtendienst (BND) bzw. der Hauptstelle fur dasBefragungswesen (HBW) lnformationen einschließlich personenbezogener Daten imRahmen des § B Abs. 1 S.1, Abs. 3 BND-Gesetz ubermittelt.
Die Übermittlung an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erfolgt gern. § 10 Abs.1, Abs. 2 MAD-Gesetz.
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 382
I 3. Herrn Abteilungsleiter öS
über
Frau Unterabteilungsleiterin öS ltt
mit Bitte um Billigung.
4. Kabinett- und Parlamentsreferat
zur weiteren Veranlassung vorgelegt
MR Marscholleck
-2-376
Weiterhin können auch lnformationen, einschließlich personenbezogener Daten, andas Bundeskriminalamt (Bt(A) ubermittelt werden (vgl. Antwort vom 13. Februar 2014auf lhre Frage 2127 vom 6. Februar 2O14).
Risiken für die Antragssteller und deren Angehörige im Herkunftsland entstehendurch die Weiterleitung von Erkenntnissen aus dem Asylverfahren an die nationatenBehörden durch das BAMF im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht.
2. Ref.603 BK-Amt, Ref. M l4 und ÖS ll 3 haben mitgezeichnet, Ref.41G BAMF
war beteiligt.
OAR Draband
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 383
27-FEB-2814 E9:5?
EingangBundeskanzleramt27.02.2014
PD 1 31 FFX SEEE?
Dokument 2014/0i 12433
S. El377
Dr. Franziska Erantner ,l i' t o/glZllttgfiEd Uas DEnBtrhen Eutrd*tagas
trr- Franehlca Erailrtaf' lldE . Plaf dar Etrpublk t r 11011 Eslln
lTt
$,rd6
Berlin, dsn ?6- Fehnrar 2014
Sc{rriffiiche Frageh an die Bundesregierung:
Welclre Sicherheitsbehürden werden üher aus der Be#ragung wn syrischen Asylhe-
werbam durch das Eundesamt für Mftrtthn und Fltlchtlinge (BAMF] eventuell ge-
wonnene Erkenntnisse inforrniert, und urie wird garährleistet, dass die Weiterleitung
solcher tnfsrmationen keine Risiken fürdie Antragsteller und deren Angehürige in
Sfien nach sich ziehf?
4tffi;rx'.'- - {.r-:-'
(Dr- Franziska Brantner, MdEl
BMI(AA)(lntegr,Beauftr.)
I
Ellro lm Deutlchrn BundechgUntsrdan Linden 50
1|ill| Bedhphone: *rg (El xo tü? 73ogE ' IEIL + Ilg (0] w t z?7 780s4
e-mäit: [email protected] . intqrrEt http/lm+ur.ftsnarka.blitntngr-Bu
GESftT,TI SEITEN El
2t"01 201[11]fl0
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 384
378YS.H U fr Fü P#fi# EHSTGHS R,qUTH
# ilff§ffitffJä--"t:
h
Fi#Illffil§fl &stdesa,tlw ttrkaemg*arnGa ffielr t* 05 53, üü41§ #frr
j
$./\ l/,1i-. . Uri *{; 1ls
?1H, f*-
hJüüü 1/5 F')
ie{.rs&rdsüfr$T
FS$TAr{Sttffilrr
ilirk Menden
Ähteilur*gulniter 1
42üSS23
Merianstr. 100, §ü7S5 K&lnFoetfäulr 10 0S * , Sü44S Küln
q,,MAIL §oroRr
Hundesminietsrlum dfis lilnerrrllerrn AL 0$*lt ililsablt tt}l D
t,ü§59, Berilln
TEi. +49 {0}tA1-TSa-tIFAA +49 {CI}ee1-7$2--
t'r#Ar{- pcststefl*@hfu ^hund,dethTEffiEr un*v-yerfassungssChUtZ"de
&AEW l(öln_ &{.11.äü13
üfiIntr$
IftEE
HFF! }i:
rftßffitri
ÄT
h{üglith e G eI}ihrdu n g U S-amrriks nircfu *r Einrieh tu ngrn in Dffi tsch Isn d
Klarstel l*fi de Erläutenrn g
e
wt d3r{*d-* ffi
*;{a*s .te*fu,{r;*4r T
F*ttt/ lrt S8-
§elrr geehrter l{err l{.aller,
mit Schr*iben vsst 30.1(}.3ül3 an alle LfV hatte das BfY vsr dem Hint*rgrund dsr ektuellen
Di*knssiontR über Daten*rhehung*n Ssgtn D+utsche durch di* U§A und einer in dirssm flu*
sammenhang nicht ausruschlis$snden Emoti*nalisierung van Teilen der Ber-Slkeru$g änf;e-
r+sl. di* s*,hlqrydf4q:n .H§-**T.ffii$e,Ijl eu rrhöh*n
{§chreiben liegf 'als
Anluge büi}. Um h{issv+rs#indnisse im f,uss.mnrenhmg mit tlles*nr
fthreibsn ausmrräumen * aurh vor dem Hintergrund mehrerer Rückfragen ,seitens des SKA
und d*r LfV Rheinland-Pfalz -, stelil das fffV mit §chreilren l.'snl heutigen Tag gegenüber
BKÄ und allen LfY insor+:eit klsr. dsss keine ßrkenntnis§€ hinsi*htlich einer knnkreten üer
fiihrdung lJ§-amerikanischer Einrichtungen rurd Interessen in Deutschland r,,*rJiegen" Vor
d*m Hintergnrnd der ÄuseinontXersetzungffi mit den NSA-Äbhffirmaßnahmen erscheint eine
ahstrekte Geffihrdung jedoch nicht ausgeschl*ssen, so dass de.rn Bf\,' mit seinem Schreiheil
volrs 3ü.10":ü13 darun gelegen r+rff.r; rein prär',entiu hinsichtlich dieser §itusti*n äu s*nsihili-
{oU,*oll gMtu r ? /tc-**4.g1- n{**.H'-An §{ *
slsrtn.
h{it freundlichen Griiße*
Im Auftrag
fd q*r
{.*rw fl +*4 fiut i,i,iu lrüit d*,f T.;n,{4
frl .^tJ Ilftl -,f.di/,F.* U
MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 385