mat a bmi-2-3g.pdf - wikileaks

386
D*utseher Bur"destag 1, iJntersuchu:rgsaussrhusg der 18. Wahiperirdo r\aar A t #t-Z /,j o, =uÄ&ar lLnalJ MinR Torsten Akmann Leiter der Projektgruppe Untersuch ungsausschuss POSTAFISCHRIFT Eundesministeriumdeslnnern, 11014Eerlin HAUSANSCHRTFT Ait-Moabii'101 D, 10559 Berlin 1. untersuchungsausschuss 18. wp P'STANSCHRiFT 11014 Berlln ffi I 35X'.-Tminisrerium Herrn MinR Harald Georgii Leiter Sekretariat Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 1 1011 Berlin TEL 49(0)30 1B 681-2750 FA.x *49(0)30 1B 681-52750 EEAR5E|TEI VOI\I SONJA GiC(h E-uAiL [email protected] l,\lT=P.llEI'l,u,lt.bmi.bund.de DrEi'rsrsirz Eerlin DAruu 15 August 2014 Fz PG UA-20001fr#3 Deutschel Bundestag 1. Llntersuchungs ausschuss 1 5. Aus, 20.1+ ÄS[ BETREFF 1, Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode HIER Beweisbeschluss BMI-2 vom 10. Aprfi 2A14 AIILAGEN 7 Aktenordner (offen und VS-NfD) Sehr geehfter Herr Georgii, in Teilerfullung des Beweisbeschlusses BMI:2.übersende ich die in den Anlagen er- sichtlichen Unterlagen des Bundesministeriums des lnnern mit Bezug zu AFRICOM. ln den übersandten Aktenordnern wurden Schwärzungen mii fotgender Begründun- gen durchgeführt: r Schutz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Nachrichtendienste . Schutz Grund rechter Dritter . Fehlender Sachzusammenhang zum Untersuchungsauftrag und . Nachrichtendienstlicher Methodenschutz Dle einzelnen Begründungen bitie ich den in den Aktenordnern befindllchen lnhalts- verzeichnissen und Begründungsblättern zu entnehmen. Einige Ordner des Beweisbeschlusses BIVII-2 enthalten Dokumente, die gleicherma- ßen den Beweisbeschluss BMI-1 edüllen. Die Ordner BlAl2dA=B\/tl-112W, BMI- 2/1.1=gttltt-',rr0n, BM I-2l1 3=BM t-1/21 Q werden zu beiden Beweisbeschlüssen vorge- legt. Soweit der übersandte Aktenbestand vereinzelt lnformationen enthält, die nlcht den Untersuchungsgegenstand betrefflen, erfolgt die Übersendung ohne Anerkennung einer Rechtspfticht. ZUSTELL- Ut'lD LIEFERAI'ISCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Eedin VERKEHRSANBIf'lDUl'lG S-BahnhotBellevue;U-BahnhofTurmstreße Bush altestelle Kieiner Tiergarten MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 1

Upload: khangminh22

Post on 24-Jan-2023

0 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

D*utseher Bur"destag1, iJntersuchu:rgsaussrhusgder 18. Wahiperirdo

r\aar A t #t-Z /,j o,

=uÄ&ar lLnalJMinR Torsten Akmann

Leiter der Projektgruppe

Untersuch ungsausschussPOSTAFISCHRIFT Eundesministeriumdeslnnern, 11014Eerlin

HAUSANSCHRTFT Ait-Moabii'101 D, 10559 Berlin

1. untersuchungsausschuss 18. wp P'STANSCHRiFT 11014 Berlln

ffi I 35X'.-Tminisrerium

Herrn MinR Harald GeorgiiLeiter SekretariatDeutscher BundestagPlatz der Republik 1

1 1011 Berlin

TEL 49(0)30 1B 681-2750

FA.x *49(0)30 1B 681-52750

EEAR5E|TEI VOI\I SONJA GiC(h

E-uAiL [email protected]

l,\lT=P.llEI'l,u,lt.bmi.bund.de

DrEi'rsrsirz Eerlin

DAruu 15 August 2014

Fz PG UA-20001fr#3

Deutschel Bundestag1. Llntersuchungs ausschuss

1 5. Aus, 20.1+ ÄS[

BETREFF 1, Untersuchungsausschuss der 18. LegislaturperiodeHIER Beweisbeschluss BMI-2 vom 10. Aprfi 2A14

AIILAGEN 7 Aktenordner (offen und VS-NfD)

Sehr geehfter Herr Georgii,

in Teilerfullung des Beweisbeschlusses BMI:2.übersende ich die in den Anlagen er-

sichtlichen Unterlagen des Bundesministeriums des lnnern mit Bezug zu AFRICOM.

ln den übersandten Aktenordnern wurden Schwärzungen mii fotgender Begründun-

gen durchgeführt:

r Schutz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Nachrichtendienste. Schutz Grund rechter Dritter. Fehlender Sachzusammenhang zum Untersuchungsauftrag und. Nachrichtendienstlicher Methodenschutz

Dle einzelnen Begründungen bitie ich den in den Aktenordnern befindllchen lnhalts-

verzeichnissen und Begründungsblättern zu entnehmen.

Einige Ordner des Beweisbeschlusses BIVII-2 enthalten Dokumente, die gleicherma-

ßen den Beweisbeschluss BMI-1 edüllen. Die Ordner BlAl2dA=B\/tl-112W, BMI-

2/1.1=gttltt-',rr0n, BM I-2l1 3=BM t-1/21 Q werden zu beiden Beweisbeschlüssen vorge-

legt.

Soweit der übersandte Aktenbestand vereinzelt lnformationen enthält, die nlcht den

Untersuchungsgegenstand betrefflen, erfolgt die Übersendung ohne Anerkennung

einer Rechtspfticht.

ZUSTELL- Ut'lD LIEFERAI'ISCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Eedin

VERKEHRSANBIf'lDUl'lG S-BahnhotBellevue;U-BahnhofTurmstreße

Bush altestelle Kieiner Tiergarten

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 1

ffi l5äii;;#'J'"erium

lch sehe den Beweisbeschluss BMI-2 als noch nicht vollständig er-fullt an.

Mit freundlichen Grüßen

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 2

Ressort

BMI

Titelblatt

Ordner

Aktenvorlage

an den

1 . Untersuchungsausschuss

des Deutschen Bundestages in der 18. WP

gemäß Beweisbeschluss: vom:

IBMr-2 I 1 0.04.2014

Aktenzeichen bei aktenführender Stelle:

ÖS II 2 (ÖS ll 3 alt) - 52000/28#5

VS-Einstufung:

VS - Nur für den Dienstgebrauch

lnhalt:

[schl agworta ftig Ku nbezeichn ung d. Akten inh alts]

Vorbereitung und begleitender Schriftwechsel zur Fragestunde

im Deutschen Bundestaq am 28.11 .2014

KIeine Anfraqe 18/996 und beqleitender Schriftwechsel

Parlamentarische Fraqestunde am 07.05.2014

Vorlage an Frau STn Dr. Haber zu den Firmen Steria Mummert

Consultino AG und CSC Deutschland Solutions GmbH

Berlin, den

13.08.2014

14

Bemerkungen:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 3

Ressort

BMI

lnhaltsverzeich nis

Ordner

14

lnhaltsübersicht

zu den vom 1. Untersuchungsausschuss der

I 8. Wahlperiode beigezogenen Akten

des/der: ReferaUorganisationseinheit:

BMI I öSugart

Aktenzeichen bei aktenfü hrender Stelle:

Ös il 3 - 52000t28#5

VS-Einstufung:

VS.NfD

Berlin, den

13.08.2014

Blatt Zeitraum lnhalUGegenstand Bemerkungen

1 -379 27.11.-

13.12.2413

Vorbereitung und begleitender

Schriftwechsel zur Fragestunde im

Deutschen Bundestag am 28.11.2014

Zusammenfassung aller Mündlichen Fragen:

s.227 ft.

lm Einzelnen u.a.:

. BT-Drs. 18/87

r KA 18/136 v. 5.12.2413 (DIE LINKE):

,,Verdacht der Verwendung von

lnformationen aus Asylverfahren für

,,targeted killings"

r ffi 181122 v.29.11.2013 (DlE LINKE)

Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden

in der BRD

. Mündliche Fraoen 11/55. 11/56 (MdB

Schwärzunq:

DRI-P: S. 299, 301-303

DRI-N: S. 307-309, 312-314

NAM: S 316, 317-318, 320,

323

TEL: S. 378

vs-Nfp:

s. 305-307 , 310:313, 379-

379,

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 4

o

Korte)

Mündliche Frage 11113 (MdB Kekeritz)

Mündliche Frage 11t12 (MdB Nouripour)

Mündliche Frage 11/16 (MdB Mihalic)

Mündliche Frage 11117 (MdB Brugger)

Mündliche Fragen 11123,24 (MdB Dr. v.

Notz)

Mündliche Frage 11137 (MdB Koenigs)

Mündliche Frage 11114 (MdB Kekeritz)

Mündliche Frage 11157 (MdB Hänsel)

Mündliche Frage 11126,27 (MdB

Brantner)

Mändliche Fraqe 11128 (MdB Amtsberq)

o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 5

Ressort

BMI

noch Anlage zum lnhaltsverzeichnis

Ordner

14

Berlin, den

13.08.2014

Abküzunq Beoründuno

DRI-P Namen von Presse- und Medienvertretern

Namen von Vertretern der Presse und der Medien wurden zum Beispiel bei

lnformationsanfragen und Gesprächen unkenntlich gemacht, uffi den grundrechtlich

verbürgten Schutz der Berichterstattung zu gewährleisten. Bei einer Offenlegung wäre

zu befürchten, dass Erkenntnisse zu Aufklärungsinteressen der Medien und

insbesondere konkreter Journalisten einer nicht näher eingrenzbaren Öffentlichkeit

bekannt werden. Der konkrete Hintergrund einer Frage könnte zudem Aufschluss über

den Wissensstand einzelner Pressevertreter geben. Nach gegenwärtigem Sachstand

ist andererseits nach Einschätzung des Bundesministeriums des lnnern nicht damit zu

rechnen, dass der konkrete Name eines Presse- oder Medienvertreters für die

Aufklärung des Ausschusses von Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund l]berwiegen

im vorliegenden Fall nach hiesiger Einschätzung die Schutzinteressen des Presse -

bzw. Med ienvertreters die Aufklärungsinteressen des Untersuchu ngsausschusses, so

dass der Name sowie ggf. personenbezogene E-Mail-Adressen des Journalisten

u nkenntlich gemacht wurden

Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass aufgrund eines konkreten, zum

gegenwärtigen Zeitpunkt für das Bundesministerium des lnnern noch nicht absehbaren

lnformationsinteresses des Ausschusses an dem Namen eins Journalisten dessen

Offenlegung gewünscht wird, so wird das Bundesministerium des lnnern in jedem

Einzelfall prüfen, ob eine weiterqehende Offenlequnq möqlich erscheint.

DRI.N Namen externer Dritter

Namen von externen Dritten wurden unter dem Gesichtspunkt des

Persönlichkeitsschutzes unkenntlich gemacht. lm Rahmen einer Einzelfallprüfung

wurde das Informationsinteresse des Ausschusses mit den Persönlichkeitsrechten des

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 6

t

o

Betroffenen abgewogen. Das Bundesministerium des lnnern ist dabei zur

Einschätzung gelangt, dass die Kenntnis des Namens für eine Aufklärung nicht

erforderlich erscheint und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen im vorliegenden

Fall daher der Vorzug einzuräumen ist.

Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass nach Auffassung des Ausschusses

die Kenntnis des Namens einer Person doch erforderlich erscheint, so wird das

Bundesministerium des lnnern in jedem Einzelfall prüfen, ob eine weitergehende

Offenlequnq möqlich erscheint

NAM Namen von Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern deutscher Nachrichtendienste

Die Vor- und Nachnamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutscher

Nachrichtendienste sowie personengebundene E-Mail-Adressen wurden zum Schutz

von Leib und Leben sowie der Arbeitsfähigkeit der Dienste unkenntlich gemacht,

Durch eine Otfenlegung gegenüber einer nicht kontrollierbaren Öffentlichkeit wäre der

Schutz dieser Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet und der Personalbestand wäre

möglichenrueise für fremde Mächte potenziell identifizier- und aufklärbar. Hierdurch

wäre im Ergebnis die Arbeitsfähigkeit und mithin das Staatswohl der Bundesrepublik

Deutschland gefäh rdet.

TEL Telefon n ummern deutscher Nach richtend ienste

Telefon- und Faxnummern bzw. Teile davon (insb. die Nebenstellenkennungen)

deutscher Nachrichtendienste wurden zum Schutz der Kommunikationsverbindungen

unkenntlich gemacht. Die Offenlegung einer Vielzahl von Telefonnummern und

insbesondere von Nebenstellenkennungen gegenüber einer nicht abschließend

einschätzbaren Öffentlichkeit erhöht die Gefahr einer fernmeldetechnischen

Aufklärung dieser Anschlüsse und damit erheblicher Teile des Telefonverkehrs der

Dienste. Hierdurch wäre die Kommunikation der Dienste mit anderen Sicherheits-

behörden und mit ihren Bedarfsträgern nach Art und lnhalt für fremde Mächte

aufklärbar und somit die Funktionsfähigkeit, mithin das Staatswohl der Bundesrepublik

Deutschland, beeinträchtigt.

Bei der Abwägung zwischen dem lnformationsinteresse des Untersuchungs-

ausschusses einerseits und den oben genannten Gefährdungsaspekten andererseits

ist zu berücksichtigen, dass die Aufklärung des Sachverhalts - nach gegenwärtiger

Einschätzung - voraussichtlich nicht der Bekanntgabe einzelner Telefonnummern oder

Nebenstellenkennungen bedarf. Eine Zuordnung der Schriftstücke anhand der Namen

bzw. Initialen oder durch Nachfrage beim Bundesministerium des lnnern bleibt dabei

grundsätzlich möglich. lm Ergebnis sind die Telefonnummern daher unkenntlich

gemacht worden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 7

ilil000'i

o

t

trz(7'

o§{

dctEo:oc?FiCD(3oodF\.Dooo6

o

E

6l

E',TE

bo

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 8

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -5-

ililüüil1

Drucksache 1B/87

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin u nddes Bundeskanzleramtes

l. AbgeordneteLisaPaus(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)

2. AbgeordneteLisaPaus(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)

Inwieweit hat Staatsminister a. D. Eckart vonKlaeden in seiner Amtszeit Einfluss auf die Bearbei-tung des Themas Elektromobilität genonlmen, hierinsbesondere den ,,Nationalen EntwicklungsplanElektromobilität" und der ,,Gemeinsamen Ge-schäftsstelle Elektromobilität" der Bundesregie-rung?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unter-norlmen, um Loyalitätskonflikte des Staatsministersa. D. Eckart von Klaeden im direkten dienstlichenKontakt zu Christoph Brandt von der Investment-bank Goldman Sachs zu verhindern?

3. AbgeordneterJanKorte(DrE LTNKE.)

4. AbgeordneteAnnetteGroth(DrE LTNKE.)

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

Kann die Bundesregierung den Bericht der ,,Süd-deutschen Zeitung" vom 20. November 2013 überdie ,,Hauptstelle frir Befragungswesen" (HBW), diedem Bundeskanzleramt untersteht und dem Bundes-nachrichtendienst zugeordnet ist, beslätigeno wGnach Bundesnachrichtendienst, US- und britischeGeheimdienste ein gemeinsames Programm betrei-ben, bei dem die beteiligten Dienste im Rahmen derArbeit der HBW, in der heute jährlich 500 bis I 000Vorgespräche und anschließend 50 bis 100 Intensiv-gespräche mit Flüchtlingen, darunter manche durchbritische oder amerikanische Geheimdienst-Leutesogar alleine, oh:re deutsche Begleiter, durchgeführtwürden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen,dass die so gewonnenen Erkenntnisse beim Einsatzvon Kampfdrohnen durch das US-Militär Verwen-dung finden?

Welche konkreten Schritte wird die Bundesregie-rung unternehmen, damit die Öffentlichkeit und derDeutsche Bundestag über den Stand der Verhand-lungen über das geplante FreihandelsabkommenUSA-EU informiert werden?

lrJz(f,

o(\I

{ri(\I

E

d?r-@oo@

tr6

o@

g

El

I(Dou,oooEC:f

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 9

Drucksache 1 8187 -6-

il üüüil3

Deutscher Bundestag - 18. Watrlperiode

5. AbgeordneteÄnnetteGroth(DrE LTNKE.)

6. AbgeordneterPeterMeiwald(BÜND]'rIS 90iDIE GRÜTNEN)

7. AbgeordneterOmidNo.uripour(BrrNDNrS 90/DrE GRTINEN)

8. AbgeordneterDr. Frithjof§chmidtGÜ|NDNrS e0/DIE GRÜNEN)

Wer verhandelt frir die EU das geplante Freihan-delsabkommen USA-EU, und wie ist die Bundesre-gierung in den Verhandlungsprozess integriert undinforrniert?

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierungdie ökologischen und ökonomischen Schäden durchden Erdölaustritt aus dem Kavernenfeld in Etzelvom 17. November 2013 zu beziffern, und welchekonkreten Schritte z. B. im Bergrecht plant die Bun-desregierung zur Verhinderung zukünftiger Umwelt-schadensereignisse im Gefolge des Betriebs von Ka-vernen zur Speicherung fossiler Brennstoffe?

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon,dass laut Medienberichten (siehe u. a. SüddeutscheZeitung, 19. November 2013, ,,Frankfurt, Haupt-stadt der US-Spione") der lJS-amerikanische Nach-richtendienst CIA in Frankfurt am Main eine Logis-tik-Zentrale unterhält, die so genannte Rendition-Flights organisiert und verwaltet sowie Geheimge-flängnisse in Europa betrieben haben soll, und wasunternimmt die Bundesregierung konkret, um dieVorwürfe aufzuklären?

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligungder Bundeswehr an der Operation Active Endea-vour über den 31, Dezember 2013 hinaus fortruset-zen?

IJJzraoc!

(r;GIEo

!

F.@oooF-EOoöoco

ü

Ef*loEl(§@(l}

E

9. AbgeordneterDr. FrithjofSchmidt(BtiNDhrrs e0/DIE GRÜTNE,N)

Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung einenAntrag auf parlamentarische Zustimmung zur Fort-setzung einer deutschen Beteiligung vorlegen, undsieht die Bundesregierung die Voraussetzungen fürdie Beibehalrung des NAT0-Bündnisfalls (Artikel 5des NATo-Vertrages) als völkerrechfliche Begrün-dung für das Bundeswehr-Mandat auch gegenwärtignoch als gegeben an?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 10

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -7 -

ilüilüil4Drucksache

10. AbgeordneteAgnieszkaBrugger(BÜNDNTS e0/DIE GRLINEN)

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von US-Sttitzpunkten in Deutschland keine Beteiligung anextralegalen Hinrichtungen, die das Völkerrecht ver-letzen, erfolgt?

e

I l. AbgeordneterUweKekeritz(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)

12. AbgeordneterAndrejHunko(DIE LTNKE.)

13. AbgeordneterAndrejHunko(DrE LTNKE.)

14. AbgeordneteDr. FranziskaBrantner(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)

Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die am15. November 2013 erschienene Publikation ,,Ge-heimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchs undJohn Goetz, S. 30-36, nicht mit der 2007 getroffe-nen Entscheidung über die Ansiedlung des US-Afri-kakommandos (AFRICOM) in Deutschland be-fasst, und welche Mitglieder der Bundesregierung(einschließlich Staatssekrelär[inn]en) haben dieseEntscheidung getroffen (bitte mit jeweiliger Begnin-dung)?

Wie viele Diplomatinnen und Diplomaten der ,,FiveEyes"-Staaten Großbritannien, USA, Neuseeland,Australien, Kanada wurden in den letzten zehn Jah-ren wegen vermuteter bzw. bewiesener Spionageoder sonstigen unerwünschten Aktivitäten mittelseiner ,,Stillen Ausweisungoo des Landes verwiesen(Süddeutsche Zeitung, 19. November 2013), undwie stellt sich diese Zalfi, im Verhältnis zu anderenLändern, insbesondere Russland und China dar?

Woran scheitert nach Kenntnissen der Bundes-regierung die internationale Suche nach einem Staat,der die syrischen Giftgasvorräte aufnehmen undvernichten soll (vgl. www.tagesschau.de/auslandisyrienkriegl00.htnrJ), und inwiefern hat sich dieBundesregierung an der Suche beteiligt und ihre ei-gene Unterstützung angeboten?

Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichenWiderspruch, dass sie offensichtlich einerseits dieMitwirkung amerikanischer Behörden an völker-rechtlich und menschenrechtlich höchst fragwürdi-gen Altivitäten von deutschem Staatsgebiet aus - et-wa extralegalen, gezielten Tötungen - zulässt, wiesie vom ,,NDR" und der ,,Süddeutsche Zeitung".dokumentiert werden (www.geheimerkrieg.de), an-dererseits aber in Libyen, Tunesien oder Agyptenfür sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher Makler beider Förderung von Demokratie und Menschenrech-ten aufzutreten?

IUz(.,oq

dc{Eo'telsCOo

€aooooco

o

Ef-lao,a\t

aoEtr

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 11

Drucksache 18/87 -8-

üfiüüü5

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

15. AbgeordneteDr. FranziskaBrantner(BLTNDN.TS 90/DIE GRLINEN)

16. AbgeordneterHans-ChristianStröbeleGITNDNTS e0/DIE, GRÜNEN)

17. AbgeordneteIngeHöger(DrE LTNKE.)

Mit welcher Begründung war die Bundesregierungbereit, dem Hauptquartier AFRICOM in Stuttgartzurustimmen (vgl. sueddeutsche.de vom 20. März201l), obwohl alle afrikanischen Staaten - mit Aus-nahme Liberias - die Beherbergung AFRICOMsmit der Begründung ablehnten, nicht in den Anti-Terror-Krieg der USA hineingezogen zu werden?

Ist die Bundesregierung bereit und willens, demBundestag all ihre völkerrechflichen Vereinbarun-gen, bi- und multilaterialen Abkommen nehst zuge-höriger Protokolle, Verbalnoten, Verwaltun gsverein-barungen u. A. je mit den ehemals westalliierten Sta-tionierungsstaaten sowie zwischen deutschen undderen Sicherheits- und Militärdienststellen über de-ren Tun in oder beniglich Deutschland kurzfristigzur Überprüfung zugänglich zu machen (unter An-gabe aller deutschen Rechtsnormen), welche u. U.die Entsendestaaten nebst militärischem sowie zivi-len Gefolge auf deutschem Boden von uneinge'schränkter Beachtung deutschen Rechts oder dessenKontrolle befreien, und teilt die Bundesregierungmeine Auffassung (sowie Dieter Deiseroth, ZRP2013, S. 194 ff.), dass sie - damit krinftig die Entsen-destaaten nebst milirärischem sowie zivilen Gefolgeauf deutschem Boden ihre Privilegien nicht zu mög-lichen Kriegshandlungen und Geheimdienst-Ausspä-hung missbrauchen, sondern uneingeschränkt deut-sches Recht beachten und dies überall kontrollierenlassen - kurzfristig ihr Kündigungsrecht nutzen soll-te bezüglich des letzterem - nach Auffassung deso. g. Bundesverwaltungsrichters Dieter Deiseroth -entgegenstehenden Deutschland- und Aufenthalts-vertrags sowie des NATo-Truppenstatus nebst Zu-satzabkommen aus den S0er-Jahren, womit die Bun-desregierung u.a. die Einsetzung des US-Milirär-kommandos AFRICOM in Stuttgart rechtfertigte(SZ-online vom 17. Mai 2010)?

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung inden letzten sechs Monaten unternommen, damit dieauf 2013 verschobene Internationale Konferenz füreine massenvernichtungswaffenfreie Zone Naherund Mittlerer Osten zeitnah stattfinden kann, undinwiefern hat sie versucht, ihren BündnispartnerIsrael zur Teilnahme zu bewegen?

UJz(f,

c!

$i§lE

a?F.coooocO

l-rco()oo@

toDEf-löüITE

ooEtr-o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 12

tilüüil 6

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -9 * Drucksache

18. AbgeordneteKatjaKeul(BÜNDNTS e0/DIE GRLTNEN)

Hat sich der Operationsplan der NATo-gefiihrtenOperation Active Endeavour (OAE) geändert oderist eine Anderung für die Fortsetzung der Operationnach dem 31. Dezember 2013 geplant, insbesonderebeniglich der Möglichkeit der Anwendung miliüi-rischer Gewalt?

19. AbgeordneteHeikeHänsel(DrE LTNKE.)

20. AbgeordneterWolfgangGehrcke-Reymann(DrE LTNKE.)

AbgeordneterWolfgangGehrcke-Reymann(DrE LTNKE.)

22. AbgeordneterManuelSarrazin(BÜNDNTS eo/DIE GRUNEN)

2t.

In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, denbereits mehrfach gemachten Anschuldigungen von,,NDR" und,,Süddeutsche Zeitung" nachzugehen(nlJelzl am 14. November 2013), dass vomAFRICOM Stuttgart und der US-Base Ramsteinaus US-Drohneneinsätze zur gezielten Tötung vonMenschen in Afrika, z,B.Somalia und dem NahenOsten, gesteuert und koordiniert werden?

Welche Gründe haben die Bundesregierung zurEntscheidung bewogen, das vom außenpolitischenBerater der Bundesregierung, Christoph Heusgen,am 19. November 2013 in Aussicht gestellteAngebot zur Vernichtung der syrischen Chemiewaf-fen in Deutschland de facto rurückziehen (vgl.www.bundeskanzlerin.de vom 20. November 2013)und eine Zerstörung der aus Syrien stammendenC-V/affen auf deutschem Boden auszuschließen?

Wie gedenkt die Bundesregierung nach der von derÖffentlichkeit als Kurswechsel wahrgenommenenAbsage an eine Zerstörung syrischer Chemiewaffenin Deutschland ihrer weithin bekundeten Verant-wortung nachzukommen und sich künftig für dieschnelle Vernichtung der C-Waffen aus Syrien ein-zusetzen und somit ein positives Signal für das Zu-standekommen der geplanten Genfer Konferenz zusenden?

Welche Position bezieht die Bundesregierung aktuellzu der Empfetrlung der Europäischen Kommission,der Republik Albanien den Status eines Beitrittskan-didaten zur Europäischen Union zu verleihen?

UJz(o

oc.{

r;§lE

F?t\aoooo@

t-EOoo0EO

EoL

!

Ef*lo=(I,ooEl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 13

Drucksache 18/87 -10-

i"] ililüil7

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

o

23. AbgeordneteMarieluiseBeck(Bremen)GÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)

24. AbgeordneterHans-ChristianStröbele(BL|ND].{IS 90iDIE GRLINEN)

25. AbgeordneterVolkerBeck(Köln)(BÜNDNTS e0/DIE, GRIINEN)

Wie sieht die Bundesregierung vor dem Vilnius-Gipfel die Perspektive für die Östliche Partnerschaftangesichts der Tatsache, dass die Ukraine die Vor-bereitung zur Unterzeichnung des Assoziierungs-abkommens mit der EU per präsidialem Dekretgestoppt hat, das fast vollständig ausgehandelteAbkommen mit Armenien wegen der Entscheidungdes Landes für einen Beitritt zur Zollunion mitRussland, Belarus und Kasachstan nicht mehrparaphiert werden kann und Aserbaidschan undBelarus derzeit die Voraussetzungen flir eine Vertie-f*og der Beziehungen mit der EU fehlen (vgl.www. auswaerti ges-amt. de)?

Inwieweit trifft es zu (so Fuchs/Goetz: GeheimerKrieg, 2013, S. 193-207), dass die Bundesregierungdem U S-Unternehmen Computer Sciences Corpora-tion (CSC) bzw. Töchtern (u. a. in Wiesbaden), wel-ches aufgrund eines Rahmenvertrags mit der CIA2003 bis 2006 dessen Entführungsprogramm durch-geführt haben soll und dessen Agenten in Kriegsge-biete befördert haben soll, von 2009 bis 2013 insge-samt 100 v. a. sensible ITAufträge für 25,5 Mio.Euro erteilte, seit 1990 gar für 180 Mio. Euro sowiedurch die Bundeswehr seither weitere 364 Aufträgefür über 115 Mio. Euro, und wird die Bundesregie-rung nun, nachdem lt. Fuchs/Goetz AssociatedPress (AP) schon im September 2011 die Entfüh-rungsflüge der CSC-Gruppe publizierte, ihre nochoffenen Verträge mit dieser sonderkündigen, dieserkeine neuen Verträge erteilen sowie alle bisherigenVerträge dem Fragesteller und dem Deutschen Bun-destag zugänglich machen, Dffi eine kritische Prü-fung der Vertragsinhalte sowie Angemessenheit derDotierung zu ermöglichen?

Wie werden Asylbewerberinnen und Asylbewerberbei den von ,,Süddeutscher Zeitung" und vom,,NDR" berichteten Befragungen durch britischeund amerikanische Geheimdienstmitarbeiterinnenund -mitarbeiter in der Hauptstelle fiir Befragungs-wesen über die Identität, den Auftrag und die Ab-sichten dieser Geheimdienstmitarbeiterinnen und-mitarbeiter aufgeklärt, und wie wird gewährleistet,dass den befragten Personen und ihren Angehörigenin den Herkunftsstaaten keine Nachteile aus denpreisgegebenen Informationen erwachsen?

Geschäftsbereich des B u ndesmi n isteriums des ln nern

üzrJoeY

Ei(\I

E

EeF@oooco

Ncooood

IJ

=El-lo)(l,bq}

§

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 14

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode - 11-

ijnü0il8

Drucksache

26. AbgeordneterVolkerBeck(Köln)(BÜINDNrS 90/DIE GRÜNEN)

Welche ausländischen Geheimdienste befragenAsylbewerberinnen und Asylbewerber in der Haupt-stelle ftir Befragungswesen (bitte rechtliche Grundla-ge nennen), und welche Erkenntnisse hat die Bun-desregierung darüber, ob diese Informationen auchin das Zielerfassungssystem der ausländischenDienste einfließen?

21. AbgeordneterOmidNo.uripour(BUNDNTS eoiDIE GRÜNEN)

28. AbgeordneterUweKekeritz(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)

29. AbgeordnetelreneMihalic(BÜNDN.rS eoiDrE GRLTNEN)

30. AbgeordneteIreneMihalic(BürNDNrS 90/DIE GRLNEN)

Inwiefern rruurden von deutschen Nachrichtendiens-ten wie dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundes-amt für Verfassungsschutz oder dem MilitärischenAbschirmdienst Aufträge an das US-amerikanischeUnternehmen Computer Sciences Corporation(CSC) vergeben, und welchen Gegenstand hattendiese jeweils?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass, wie in deram 15. November 2013 erschienenen Puhlikation,,Geheimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchsund John Goetz auf den Seiten 206-212 dargestellt,der 2003 von der CIA entführte deutsche Staatsbür-ger Khaled El-Masri in einem von der ComputerSciences Corporation (CSC) bereitgestellten Flug-zeug verschleppt und gefoltert wurde, und welcheKonsequenzen wird sie aus diesen Vorwürfen fur ih-re Auftragsvergabepraxis an die CSC und derenTochterunternehmen ziehen?

Auf welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolg-te die in der Antwort der Bundesregierung vom10. Juli 2008 auf die Schriftliche Frage 17 auf Bun-destagsdrucksache 1 7/ I 006 beschriebene Befragungdes Esten A. S. durch die Bundespolizei bis anmEintreffen der Anordnung der Festnahme der Gene-ral s taats anwalts chaft?

Sieht die Bundesregierung aufgrund der Berichter-statfung der ,,Süddeutschen Zeitung" und des

,,NDR" zum Thema ,,Geheimer Krieg - Wie vonDeutsctrland aus der Kampf gegen den Terror ge-steuert wird" Bedarf für eine Evaluierung bzw.Überpnifung der Rechtsgrundlagen bei der Zusam-menarbeit LlS-amerikanischer und deutscher Sicher-heitsbehörden auf bundesrepublikanischem Hoheits-gebiet?

ulz.(f,

oC,l

r.iöJ

Eo

r"it\CDoao6t*@ooo(E

Ef*lool6qotr§

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 15

Drucksache 1B/87 -12-

ilfiüL.l{19

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

o

31. AbgeordneteAgnieszkaBrugger(BUNDNTS 90/DIE GRÜNEN)

32. AbgeordneteKatrinGö.ring-Eckardt(BUNDNTS 90iDIE GRÜNEN)

33. AbgeordneterDr. Konstantinvon Notz(BÜrNDNrS eo/DIE GRTINEN)

34. AbgeordneterDr. Konstantinvon NotzGÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)

Inwiefern fiifft es zu, dass an deutschen Grenzel -vgl. ,,Süddeutsche Zeitwg" vom 15. November2013,,,Deutschland - der Freund und Helfer", S. 6und Fuchs/Goetz ,,Geheimer Krieg", S.217 - Rei-sende von amerikanischen Polizist(inn)en und Spe-zialagent(inn)en durchsucht, befragt und festgehal-ten werd.en, und auf welcher Rechtsgrundlage ge-schieht dies auf deutschen Hoheitsgebiet?

Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnenund Asylbewerbern durch ausländische Dienste inDeutschland permanent auch deutsche Beamtinnenund Beamte anwesend, und sind die deutschen Be-amtinnen und Beamten gehalten, bei der Befragungbzw. im Hinblick auf die mögliche Weiterverwer-fung der hierbei gewonnenen Informationen auf dieEinhaltung deutschen Rechts zu achten?

Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebli-chen Abweichungen hinsichflich der ihr offiziellgemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-General-konsulats (521, siehe Altwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr.Konstantin von lrlotz auf Bundestagsdrucksache l7/14739 vom 12. September 2013) gegenüber denZahlen der ,,Süddeutschen Zeitung" vom 19. N+.vember 2013 (900 Mitarbeiter), und welche konkre-te Informationslage hatte die Bundesregierung bzw.den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in der letz-ten Augustwoche (Bericht der Frankfurter Rund-qghau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber-Uberflug über das Gelände des Generalkonsulatsmit Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutzzu veranlassen?

Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerdendes Betreibens von mutmaßlichen Anhöranlagen aufden Dächern der Botschaften der USA, Großbritan-niens und Russlands zwischenzeitlich veranlasst, umdie von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren fürdie nationale Sicherheit sowie bundesdeutsche Inte-ressen konkret zu beheben, und seit wann wusste dieBundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordina-tor konkret von diesen Anlagen (ZEIT ONLINEvom 19. November 2013)?

uJz(o

on-,1

rif{

EoEd?r*@

o€O

rsaoooo@

Eo=

-oEl.oloU'oaoEEo

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 16

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -13-

üüilüx 0

Drucksache 1 Bl87

35. AbgeordneteKatrinGöring-EckardtGüNDN.rs eo/DIE GRLINEN)

Hält die Bundesregierung es für rechtlich zulässig,dass Drittstaaten Informationen, die sie aus einernachrichtendienstlichen Befragung von Asylbewer-berinnen und Asylbewerbern in Deutschland gewon-nen haben, später möglicherweise gezielt für Tri-tungsbefehle nutzen?

ulz(q

C\I

d0tEo

6lr\.Doo@

l!tEoooao

o

-oEl.ol

ol«,b0}EE

36. AbgeordneteLuiseAmtsberg(BÜrNDNrS eoiDIE GRÜNEN)

37. AbgeordneteLuiseAm.tsberg(BLTNDNTS 90/DIE GRÜNEN)

38. AbgeordneterTomKo.enigs(BUNDNTS e0/DIE GRUNEN)

39" AbgeordneterSwenSchulz(Spandau)(sPD)

40. AbgeordneterSwenSchulz(Spandau)(sPD)

Wie gelangt die Hauptstelle für Befragungswesen(HBW) an die Personal- und Kontaktdaten der be-fragten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, undin welcher Form erkldren von der HBW Befragte ih-re Bereitwilligkeit, frir eine Befragung zur Verfü-gung zu stehen (siehe Süddeutsche Zeitung vom20. November 2013)?

Geschieht diese Erklärung im Rahmen von Gesprä-chen, welche die Befragten als relevant ansehen fürdie Entscheidung über ihr Asyl-Gesuch?

Welche Schritte wird die Bundesregierung unterneh-men, damit Firmen bzw. deren Tochterfirmen, diemutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im In-und Ausland beteiligt waren (Beispiel: Entfrihrungund Rückftihrung des deutschen StaatsbürgersKhaled el Masri) oder rechtswidrig Daten deutscherStaatsbürger an ausländische Dienste übermittelthaben, künftig von öffentlichen Aufträgen inDeutschland aus geschlossen werden?

Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregie-rung aus Sicherheitsgründen problematisch, dassdas Deutsche Forschungsnetz (DFN) nicht vondeutschen Unternehmen betrieben wird, und inwie-weit wäre eine Begrenzung der Ausschreibung fürdas DFN auf deutsche Unternehmen möglich undsinnvoll?

Wie ist der aktuelle Ausbaustand des DFN - unterAngabe der weiteren Ausbauplanung und der jährli"chen Aufwendungen für die IT:Sicherheit des DFN,und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis derBundesregierung jeweils (erfolgreiche) Cyber-An-griffe auf das DF"N durch staatliche oder kriminelleHacker?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 17

Drucksache 18187 -14-

'1 nnil11

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

41. AbgeordnetePetraPau(DrE LTNKE.)

42. AbgeordnetePetraPau(DrE LTNKE.)

43. AbgeordneterJanKorte(DrE LrNK_E.)

44. AbgeordneteHeikeHänsel(DrE LTNKE.)

45. AbgeordneterNiemaMovassat(DrE LTNKE.)

Welche der zahlreichen Empfehlungen aus demvor zwei Jahren vorgelegten Bericht ,,Antisemitis-mus in Deutschland - Erscheinungsformen, Bedin-gllngen, Präventionsansätze" (Bundestagsdrucksa-che 1711700) des Unabhäng,geo ExpertenkreisesAntisemitismus hat die Bundesregierung mittlerwei-le aufgegriffen, und welche Fortschritte hat die Bun-desregierung bei der Umsetzung nach zwei Jahrenerreicht?

Sieht die Bundesregierung bei der Kontrolle derNachrichtendienste, ähnlich wie der Bundesdaten-schutzbeauftragte, ,,gravierende Defizite, die Ttkontrollfreien Räumen führen", akuten gesetzgebe-rischen Handlungsbedarf zur Optimierung der Kon-trollstrukturen, und wenn ja, wo sieht sie konkretenVerbesserungsbedarf?

Wer entschied jeweils, dass die US-BeraterfirmaCSC mit ihren deutschen TochtergesellschaftenBundesaufträge im Rahmen der lT-Vorhaben De-Mail, nPao ePa, Quellcodepnifung Staatstrojaner,Nationales Waffenregister, E-Government, E-Ge-richtsakte und E-Strafregister erhielt, und wie wurdejeweils sichergestellt, dass der Auftragnehmer beider Vertragserfiillung zur Kenntnis erlangte vertrau-liche Daten nicht an Dritte weiterleitet?

Beslätigt die Bundesregierung Berichte von ,,NDR"und ,,Süddeutsche Zeitung" vom 14. November2013, wonach deutsche Sicherheitsbehörden, Ge-heimdienste oder Bundeswehr Personendaten er-fasst und weitergegeben haben, die zu gezielten Tö-tungen von Personen durch lJS-Drohnen verwendetwurden und werden?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierungzu den Vorwürfen die Partnerschaft des Bundeskri-minalamts mit der Folterpolizei ATPU in Kenia be-treffend, dass die mit deutschen Geldern ausgestat-tete Polizeieinheit seit 2007 an außergerichtlichenTötungen, Misshandlungen und Folter in zahlrei-chen Fiillen beteiligt sein soll (siehe SüddeutscheZeitung vom 21. November 2013 ,,Freunde der Fol-terpolizei"), und erwägt sie daher, die Kooperationaus menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Er-wägungen bis zur Aufklärung der Vorwürfe zu been-den (bitte begninden)?

trzco

oö{

ro§tE

eF.6ooo@

t-EOooco

Eo

E

= I@

E')Eqoc=§

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 18

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -15-

il!lcfi1?

Drucksache

Geschäfts bereich des Bundesm i nisteri u ms der J ustiz

46. AbgeordneteKatjaKeul(BÜNDNTS e0/DIE GRUNEN)

47. AbgeordneteTabeaRößner(BÜNDNTS eo/DIE GRÜNEN)

48. AbgeordneteTabeaRößnerGÜNDNTS eoiDIE GRÜNEN)

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Welche Normen des (VölkerjStrafgesetzbuchskönnten nach Auffassung der Bundesregierungdurch vermutlich von Deutschland aus vorbereiteteund überwachte tödliche Drohneneinsätze des US-Afrikakommandos AFRICOM (ugl, Darstellungvon Christian Fuchs und John Goetz in ,,GeheimerKrieg" erschienen im November 2013 auf5.27 ff.) verletzt worden sein?

Wann wurde das Berliner Bundesamt für ZentraleDienste und offene Vermögensfragen, wann dasBundesfinanzministerium und wann der Staatsmi-nister für Kultur und Medien über den Kunstfundin München-Schwabing telefonisch und wannschrifflich durch die bayerischen Behörden infor-miert?

In welcher Form, und ab welchem Zeitpunkt warenMitarbeiter des Bundesamtes für Zentrale Diensteund offene Vermögensfragen an Besprechungen mitden bayerischen Behörden zum Kunstfund in Mün-chen-Schwabin g b eteiligt?

49. AbgeordneterFriedrichOstendorff(BÜrNDNrS e0/DrE GRIINEN)

50. AbgeordneterFriedrich0stendorff(BÜNDNTS eoiDIE GRÜNEN)

Wie ist der aktuelle Verhandlungstand beaiglich derÜbertragung der BWG-Flächen (BWG = Boden-verwertungs- und -verwaltungs GmbH) vom Bundauf die Länder bzw. welche Position vertreten dieBundesregierung und die beteiligten Länder darin?

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregie-rung zu treffen, uE den Verkauf von BWG-FIä-chen an außerlandwirtschaftliche Investoren zu re-duzieren und die Position bäuerlicher Betriebe beider Vergabe von BWG-Flächen zu verbessern?

trzE

GI

dC\l

Eo

('?t\COooo@

F*6oooID

E()

El

I(Dol,)(E

oo1'c=-o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 19

tl l'l il

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

nl3.

Drucksache 1 8187 -16-

51. AbgeordneterManuelSarrazin(BÜINDNrS e0/DIE GRÜTNEN)

52. AbgeordneterMarkusKurth(BÜNDNrs e0/DIE GRÜNEN)

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

Welche konkrete Ausgestaltung steckt hinter demVorschlag der Bundesregierung, auf europäischerEbene sogenannte vertrag[che Vereinbarungen undSolidaritätsmechanismen einzuführen, und mit wel-cher diesbeniglichen Position ist die Bundesregie-rung in die entsprechenden Verhandlungen mit deneuropäischen Partnern (beispielsweise auf dem soge-nannten Sherpa-Treffen am26. November 2013) ge-gangen?

Wie hoch ist aktuell die Inanspruchnahme der Leis-tungen des Bildungs- und Teilhabepakets, und wel-che Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesre-gierung, um den Zu;gang für alle Kinder, Jugendli-che und junge Erwachsene zu Leistungen des Bil-dungspakets zu verbessern?

53. AbgeordneterMarkusKurth(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)

54. AbgeordneteIJllaJelpke(DrE LTNKE.)

Welche Vorschläge der im Jahr 2013 gegründetenBund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfa-chung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)sieht die Bundesregierung als besonders geeignet an,das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsiche-rung für Arbeitsuchende zu vereinfachen und effek-tiver auszugestalten?

Zu welchen Schlussfolgerungen ist die Bundesregie-rung seit Beantwortung meiner Mändlichen Fra-ge49 vom S.Juni 2013 (rg1. Plenarprotokoll l7l242) nr Problematik der Ghetto-Renten gekom-men, und welche Lösungsalternativen hat sie erwo-gen bzw. in die V/ege geleitet?

!Jz(f,

oc'{

roö.t

EoEc?t-6o@

Fr@ooöE.EoP

.cIEf

IaooEfi,qoEc=

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 20

,ni:l ünx 4

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -17 - Drucksache

Geschäftsbereich des Bu ndesmin iste riums der Verte idigu ng

55. AbgeordneterDr. TobiasLindner(BüINDNrS e0/DIE GRÜNEN)

56. AbgeordneteKatjaDörner(BrrNDNrS e0/DIE GRUNEN)

57. AbgeordneteKathrinVogler(DrE LTNKE.)

Geschäftsbereich des Bu ndesministeri u ms für Fam il ie,Senioren, Frauen und Jugend

Welchem Zeitplan (u. a. Beginn, Ende, etwaige Un-terbrechungen) folgte das Verfahren zur Abgabevon Angeboten bzw. der Teilnahmewettbewerbfiir das MG5, der in der 25-Millionen-Vorlagean den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes-tages vom 30. Mai 2013 (Ausschussdrucksache17(8)6022) mündete?

Hält die Bundesregierung die vorhandenen finan-ziellen Mittel im Fonds für die Heimkinder West frirausreichend, und untershitzt die BundesregierungVorsctrläge, dass die möglicherweise nicht abgerufe-nen Mittel aus dem Fonds ,,Heimerziehung in derBundesrepublik Deutsch-land in den Jahren 1949 bis1975" nicht an die Fondseinzahler zurückfließen,sondern beispiötsweise frir Maßnahmen für ein,, selb stbestimmtes Leben ehemaliger Heim kin der imAlter und bei Pflegebedürftigkeit", eine Ausweitungdes bisher gesetzten Antragsberechtigungszeitraumsüber 1975 hinaus beispielsweise frir Opfer vonHeimerziehung bis 1989 verwendet werden, die Ein-beziehung von Opfern aus Psychiatrie und Behin-dertenhilfe sowie die Zahlung von Entschädigungs-Rentenleistungen an ehemalige Heimkinder, die imA1ter von unter 14 Jahren arbeiten mussten?

Kann die Bundesregierung beslätigen, dass in§ 19 Absatz 2 des Bundesmantelvertrags - Ärzte(BMVä) explizit geregelt ist, dass gesetzlich Versi-cherte bei einem Arztbesuch zum Nachweis der An-spruchsberechtigung die (alte) Krankenversicherten-karte gemäß § 291 Absatz 2 des Fünften Buches S+.zialgesetzbuch vorzulegen haben, solange die elek-tronische Gesundheitskarte noch nicht an sie ausge-geben worden ist, und dass in Anhang I Num-mer 2.1 zur Anlage 4a BMV-A vereinbart ist, dassvon dem Vertragsarzt eine Privatvergütrrng für die

Geschäftsbereich des Bu ndesministeri u rns fü r Gesund heit

ulz(f,

§l

lf,

E

(tt*6oo0@

ti.Eooo(D

-Eo

El.ol

o,($oq}E

§

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 21

Drucksache 18/87 -18-

ilnilüx 5

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

58. AbgeordneteKatjaDörner(BÜNDNTS e0/DIE GRtINEN)

59. AbgeordneteEvaBulling-Schröter(DrE, LTNKE.)

61. AbgeordneterGustavHerzog(sPD)

Geschäftsbereich des Bu ndesmi niste riums fü r Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

Behandlung nicht verlangt werden darf, wenn dieVersicherten anstelle einer elektronischen Gesund-heitskarte innerhalb von zehn Tagen einen ent-sprechenden Versicherungsnachweis (ggf. auch inPapierform) erbringen bzw. eine schon geleistetePrivatvergufung zurückzuzahlen ist, wenn dem Arztbis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt derBehandlung bestehender Leistungsanspruch desVersicherten von der zuständigen Krankenkassenachgewiesen wird?

V/ie haben sich die Zahlen der Bewilligungen beiMutter-/Vater-Kind-Kuren seit der Verabschiedungder neuen Richtlinien entwickelt (absolut und pro-zentual), und welche Schlussfolgerungen zieht dieBundesregierung aus dem Anteil erfolgreicher Wi-dersprüche gegen eine (2nächst erfolgte) Ableh-nung der beantragten Kur?

Welche Fluggenehmigungen für Droh:ren des US-Militärs an und im Umfeld der ArmeeshitzpunkteGrafenwöhr, Hohenfels, Vilseck, Bamberg, Ans-bach-Katterbach und Illesheim hat die Bundesregie-

In welcher Höhe wurden die in den Bundeshaushalt2013 für die Bundeswasserstraßen eingestellten Mit-tel bisher ausgeschöpft (bitte unterscheiden in jewei-lige Soll- und Ist-Angaben für Um-, Aus- und Neu-baumaßnahmen, Erhaltung und Verwaltungskos-ten), und wird die Bundesregierung die budgetiertenMaßnahmen bis Eude des Jahres vollständig umset-zen?

für welchen räumlichen Geltungsbereich er-

60. Abgeordnete Welche Anträge auf Genehmigung weiterer trlug-Eva korridore bzw. -gebiete für Drohneneinsätze seitensButling-Schröter des US-Militärs liegen der Bundesregierung mit wel-(DIELINKE.) chemVerfahrens-(Bearbeitungs-)standderzeitvor?

rungteilt?

e

tuz(f,

c!

ric{E

FT@ooo(D}!ooooo(D

Eo-oEf

I@ocrl§q0):o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 22

n nnn16

DrucksacheDeutscher Bundestag - 18. Wahlperiode -19-

IUz(7)

a.l

rI)$t

o

F€oe6E@oo@

E

.oE

-lo0,Goo

"D

62. AbgeordneteIngeHöger(DrE LTNKE.)

63. AbgeordneterDr. Andr6Hahn(DrE LTNKE.)

64. AbgeordneterDr. Andr6Hahn(DrE LTNKE.)

65. AbgeordneteBärbelHöhn(B[rNDNrS 90/DIE GRÜNEN)

Geschäfts bereich des Bu ndesministeriu ms für Umwelt,Natu rschuE und Reaktorsicherheit

Welche Konsequenzen (rum Beispiel umfassendeOffenlegung aller militärischen Planungen in derRegion) zieht die Bundesregierung angesichts mas-siver planungsrechtlicher Probleme, die sich aus derkumulativen Belastung der europäischen Schutzge-biete Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und Vogelschutz-gebiet ,,Colbitz-Letzlinger Heide" durch den Aus-bau der A 14 (Ir{ordverlängerung) in Kombinationmit dem militärischen Übungsbetrieb in der AIt-mark, inklusive Tiefflugübungen, und dem Ausbauder Übungsstadt,,schnöggersburg" ergeben, insbe-sondere vor dem Hintergrund, dass einerseits dieEU-Kommission Bedenken bezüglich der Nichtan-wendung der EU-Vogelschutzrichtlinien bei der Ge-nehmigung der Militärstadt angemeldet hat und hiermit einem Eu-Verfahren gerechnet werden mussund nun zudem das Bundesverwaltungsgericht Leip-zig klarstellte, dass beim Genehmigungsverfahrender A 14 die zusätzliche Belastung der Region durchden militärischen Übungsbetrieb offengelegt undberücksichtigt werden müsse, und erwägt die Bun-desregierung oder nach ihrer Kenntnis der künftigeBetreiber Rheinmetall angesichts dieser rechtlichenLage einen Ausstieg aus dem Projekt ,,Schnöggers-burg"?

Wie unterstützt die Bundesregierung mit Blick aufdie derzeitige und absehbar l«inftige Belastung derBahnstrecke im Oberen Elbtal das Vorhaben, zwi-schen Heidenau und Usti nad Labem eine neuehochgeschwindigkeitstaugliche Bahnstrecke n) er-richten?

Welche Ergebnisse brachte die Nutzen-Kosten-Un-tersuchung des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung, und inwieweit sind ne-ben den wirtschafflichen auch die ökologischen Wir-kungen des Vorhabens untersucht worden?

Ist die Herabstufung Deutschlands im Klimaschutz-Index von Germanwatch von Platz 8 auf Ptatz 19(www. tagesschau. de/ausland/klimaindex 1 02.htrnl)für die geschäftsfrihrende Bundesregierung nachvoll-ziehbar, und wie beurteilt sie die Situation, dass

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 23

Drucksache 18187 -20-

nnnn{ 7

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

66. AbgeordneteBärbelHöhnGÜNDNTS eo/DIE GRÜINEN)

67. AbgeordneteSylviaKo.tting-IJhl(BrrNDNrS 90/DIE, GRÜNEN)

68. AbgeordneteSylviaKo.tting-UhI(BLTNDNTS 90/DIE GRÜNEN)

Deutschland in 2013 erneut seinen C02-Ausstoßsteigert (vgl. www .faz.net f aktuell/wirtschaft/wirts chaftsp olitik/treibhaus gasdeutsche-co2-emissionen-steigen-auch- 20 I 3-1265529 6.htrnl)?

Wie wird die geschäftsführende Bundesregierungangesichts des auch nach der Entscheidung über,,backloading" stabil niedrig liegenden CO2-Preisesdie Mittel für ihre Zusagen im Rahmen des GrünenKlimafonds aufbringen, und welche Auswirkungenhaben die Einnahmeausfdlle auf weitere finanzielleZusagen Deutschlands, welche auf dem Weg zueinem Abkommen in Paris erbracht werden müss-ten?

Welche weiteren Schritte - wie insbesondere ein Be-schluss im Hauptausschuss der Strahlenschutzkom-mission (SSK), ein Besctrluss der Innenministerkon-ferenz (IMK) und neue Rahmenempfehlungen desBundesministeriums für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit (BMU) - stehen im Zusammen-hang mit dem atomkraftwerkebezogenen Katastrephenschutz aufgrund der neuen Empfehlungen derbetreffenden Ad-hoc-Arbeitsgruppe der SSK an (beiSSK und IMK bitte mit Angabe der hierfür nächs-ten beiden, also jeweils beiden, möglichen Sitzungs-termine), und welcher Mindestzeitbedarf ist außgrund früherer Erfahrungen für die Verabschiedungneuer BMu-Rahmenempfehlungen als realistischanzusetzen - ausgehend vom Zeipunkt eines ent-sprechenden S SK-Beschlusses?

Welche Konsequenzen wird das BMU aus dem on-Iine unter www.atommuell-lager. de frei verfügbaren,neuen Gutachten ,,Risiken des Betriebs des Kern-kraftwerks Gundremmingen unter besonderer Be-rücksichtigung der beantragten Leistungserhöhung "ziehen - insbesondere für seine bundesaufsichtlicheStellungnahme zu dem Genehmigungsentwurf derzuständigen Landesbehörde frir die beantragteLeistungserhöhung des Atomkraftwerks Gundrem-mingen -, und insbesondere welche Informationen,Unterlagen etc. wird das BMU aufgrund der imGutachten aufgeworfenen offenen Fragen vombayerischen Staatsministerium für Umwelt undVerbraucherschutz verlan gen?

UJzf.J

o

r.ir!E

E(5E@(fooEO

6ooo6To

-oE

fI

CO

g,oboc

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 24

Deutscher Bundestag - 18. Watrlperiode -2t -

tn0n1B

Drucksache 18/87

UJz(q

oC'J.

riötE

Ec?F.6ooco

t-EOooo€Eo

E

= IcooOliEo0)

E}E

69. AbgeordneterHaraldEbner(BÜNDNTS e0/DIE GRÜNEN)

70. AbgeordneteAnnalenaBaerhock(BÜINDNrS e0/DIE GRÜNEN)

71. AbgeordneteAnnalenaBaerbockGÜ)-rDNrS 90/DIE GRüNEN)

72. AbgeordneterGustavHerzog(sPD)

Ist es richtig, dass der Bundesminister für LlmweltNaturschutz und Reaktorsicherheit dem Fraktiorr]vorsitzenden der CDU in Baden-Württemberg - ent-gegen den Ausfiihrungen des Bundesamtes fürNaturschutz - zugesagt hat, das nach § 24 des Bun-desnahrrschutzgesetzes erforderliche Benehmen mitdem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit (BMU) werde bei dem zu-lninftigen Nationalpark Schwarzwald bezüglichder erforderlichen Flächenausdehnung auch beiNichteinhaltung der einschlägigen und von derLänderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA)beschlossenen Europarc-Kriterien, rvie sie bei derVorschlagsvariante der CDIJ Baden-Württembergvorläge, erteilt, und wie begründet das BMU in die-sem trall die Abweichung von den konkreten Vorga-ben der Weltnaturschutzunion (IUCN) und desSchutzgebietsdachverbandes EUROPARC als auchvon den 2008 verabschiedeten bundesweit giiltigenQualitätsnornen und -standards für Nationalparkein Deutschtand wonach für diese eine MindestgrOßevon 10 000 ha empfotrlen bzw. festgelegt ist?

Für welche neuen klimapolitischen Impulse und am-bitionierteren Reduktionsziele jenseits des Back-loadings wird sich die Bundesregierung, auch ange-sichts des auf der COP 19 durch verschiedene Ent-wicklungsländer und des deutschen Bundesministersfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit for-mulierten Apells für mehr Ambitionen im Klima,schutz, in Vorbereitung des Eu-Fnihjahrsgipfelsund mit Blick auf den sogenannten Ban-Ki-Moon-Gipfel im September 2014, einsetzen?

V/ird die Bundesregierung, den in dsn deutschenKoalitionsverhandlungen avisierten Ausbaukorridorfür erneuerbare Energien korrigieren und sich frirdeutlich höhere Ausbauziele bei den erneuerbarenEnergien einsetzen angesichts dessen, dass die Welt-klimakonferenz in Warschau gezeigt hat, dass er-neuerbare Energien vor Ort inzwischen eine echteAlternative sind vou denen eine Reihe positive wirt-schaftliche Impulse ausgehen?

Wie beurteilt die Bundesregierung Fälle von Brom-acilbelastungen in der Trinkwasserversorgung, dienach meinen Informationen in selbstständigen Be-weisverfahren auf j ahrelange Unkrautbekämpfungs-maßnahmen durch die Deutsche Bundesbahn zu-nickgefährt werden konnten, vor dem Hintergrunddes für die Wasserversorger entstandenen Aufwands

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 25

Drucksache 18/87

üü0019

Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

Geschäfts bereich des Bu ndesministe riu ms für Bild u ngund Forschung

zur Wasserreinigung in Millionenhöhen, und wer istnach Ansicht der Bundesregierung für die Regulie-rung der entstandenen Schäden zusfändig, das Bun-deseisenbahnvermögen, die Deutsche Bahn AG alsRechtsnachfolger der Deutschen Bundesbahn oderDritte?

Kann die Bundesregierung die Berichterstatflrngu. a. der ,,Süddeutschen Zeirung" vom 25. Novem-ber 2013 besfätigen, wonach in den Jahren 2000 bis2013 mindestens 22 deutsche Hochschulen For-schungsaufträge des US-Verteidigungsministeriumsausgeftihrt haben bzw. noch ausführen, und erläu-tern, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten Bundund Länder haben, um derartige Rüstungsforschungan öffentlichen Hochschulen auszuschließen?

73. AbgeordneteKathrinVogler(DrE LTNKE.)

tIJz(f,

oc'{

'd(\,IEo

etr6ooo@

i\coooo@

-c

Ef.oloE)$oo

-o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 26

iln0c2n

trz(to.Y

trje{E

(f,

t-@ooo@

l\roooo@

Eüf,

-oEf.oloE')(l,mo

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 27

ililnn?1

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Veriagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21 ) 97 66 83 40, Fax (02 21 ) 97 66 83 44, www,betrifft-geseEe.de

tssN 0722{333

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 28

22

1,,

Dokument 201410074296

Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 09:38An: RegOeSll3

Betreff: WG: Kleine Anfrage 18_136Anlagen: Kleine Anfrage 18_136.pdf

----U rsprü n gliche N achricht----Von: Beier, SabineGesendet: Donnerstag, 5. Dezember 2013 15:56An: Schulte, GunnarCc: OESIl3_; Breitkreutz, Katharina; Selen, SinanBetreff: WG: Kleine Anfrage 18_L36

---U rsprüngliche N ach richt---Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 5. Dezember 2013 15:54An: OES|l3_; Ml4_Betreff: Kleine Anfrage 18_136

Die beigefügte Kleine Anfrage wurde vom Bundeskanzleramt dem BKAmt zur federführendenBea rbeitung zugewiesen.Um Wahrnehmung der Beteiligung gegenüber dem federführenden Ressort wird gebeten. BeiZulieferung durch BMI sollte das federführende Ressort in jedem Fall gebeten werden, die EndfassunBder Antwort vor Versendung Ihrem Referat nochmals vorzulegen. Sofern die Einlegung einesLeitungsvorbehalts er{olgen soll, bitte ich um Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des InnernLeitungsstabKa binett- und Parlamenta ngel egen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81.-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; [email protected]

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 29

05/12 201t 15:46 Ftl'lt 38403

FrauErrndeskanr-lerinDr. Augola Merkel

per Fax: 641 00? 4gF

PD 1/0ü1 + I'IEIßHER [üli1 ld 001/00723

#trN Deutscher Bundestag-/fffu\F llrrr }'riiisiclurtt.

EingungBundeskunzlerumt05.12.2013

t tssrlin, 05.19.9,013 Kleine AnfrageGeschnftszErichen: PD 1 I 27 1

Eerug: fn/fil0Änlaserl: -E- C,emfrfi $ 104 Abs. 2 der Geschäfuordnttng des Detttschen

pror. rJr- Norrrcrr r.arnrncfi, M.IB Bundestages überseude ich die ohen bezeichnete Kleine

Flerz dcr Eepublik 1 Arrfu'age ntit der: Ilitl;tl, sie innerhdlb von 14 Tagen zn

11011 Berlin bearrfworten.Telefon: +49 30 ZilT-728ü1Fsx: +{.8 30 Z27-70945 BKAmtpracsidcnt@bundestsg,de (BMl)

gez. Prof. Ilr, Norbe:rl T,irtnurerl.

'i: -\ {)Beglntrbigt:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 30

05/12 2ü13 15:48 F.4H 38403

Deutscher Bundestag'18- Wahlperiode

P0 1/001

EingangBundeskanzlerumt05.72.2013

+ t,lEIßHEB COI'I rd 0ü2/00?24

Drucksache 1 8l fiü'

l',t\ ll trtlrr.a

ät ltn naY:'li'|ts

ttt.tfi Ftl r r tv li +

(Ir t,KIeine Anfrageder Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan l{orte, ChristineEuchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, lnge Höger,Andrej Hunko, Nierna Movassat, Dr, Petru Sitte, FrankTernpel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Wer-ner, JErn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Verdacht der Verwendung von Informationen aus Asyl-verfahren für,,targeted killings"

ln ihrer Reihe .,Gehcimer Kricg. Wic vorr l)cuLqchland aus der Krieg

Bugcn den Tcrror gcstcuerl wird" burichtctcn dic Süddcursche Zcitungund der T*Iorddetrtsohe Rundfunk am 20. Novembcr 2013 üher die Tä-tigheit der,"Hauptstcllc f*ur Bcltagungswüscrt" (HBW). Die t{BW i.+t imBundeskanalerarnt angesiedelt und rlerr Hrrndesnachrichtenrliensl zLrr,u-

ordnen, wie der Sprecher des Bundes[pnfif*iuisreriumsfJens Teschkcfa,m !2, t'lovenrber 2ü.I3 in der Regicrungsprcsliehon[prenlt hustütigtu-Sie unterhält neben ihrer Hauptstelle in Berlin Nebenstellerr rrach all-genre iner Kenntnis unter anderem inr Crenzdurchgangslagur li-ricdland,f)oil und an wciteren Orten werden beispielswelse aus §yrien ankom-mcnds Asylsuchende und F!üchtlinge beftagt (Antwort-der Eutrdesre-gierung auFeinu Kleine Anlruge der Fraktinn nm I-INfF atIIfilcksa-ohe 18123, Frage 24). Demnaeh werden monatlich etwa l{ syrisoheFliichtlinge,,konlaktiur-t", in wulch+m Aurinraß cri dahci itu Llc[ragung'cnkommt. gibt clie BundesregiErung nicht an. Wie sich aus ciner Reihevon Kleinen Anfragcn (Bundcstagsdrur:k-sachon 121996, lZ133?;6,1{112125 und l7ll 1597) ergitrt, nrheitet die HBW seitl196fl mit runüchsr3ü0. urittlerweile 52 Mitarbeilerinnen und Miurbeitcrrt, Ziel ist, vonAsy lbewr:rbern und Asy I lrc*erhcri nrrcn. $päta uss ied lcrinnr:n u nd Spät-

aussiedlern und Flüchtlingen Wissen abansehöpfen, das sich ni+hl deröflantJiohen Beriohtemta.ftung übel ihrc Flerkunilslilrrder und "urtc cnt-nehmen litsst. T*Jach Angehm dcr Säddeutsshcn Zeitung erhalten Asyl-guehendc aus Afghanistatt, Somalia, lrak und Syrien zunächst einenHrieli irr denr die HBW darunr bit.rct, sich nn dcr Samlnlung rclevattterInformationefi zu betciligen. Beigelegt ist ein Fragebogen. Daran kön-ncn sich Belragurrgen durch diu Mitarbr;itcr d+r FIBW anschlioßen, Das

abgefragte Wissen rEicht von allgemeinen Eirtschäta:ngen üher dieStinrnrung in der BevüIkerung, dic F unktiunswciso prrlitisoher und tnili-ttirischcr Strr.r}'1uren bis hin zu konkreten Angaben Eu einzelnen Pcrto-nen (Gewohr@[ten, übliche Auferrhaltsorte ctc,]. Die HBW sei dabei

Tcil cincr scit[ t95fi hcstclrcndcn Zu.cammünrrbcil^ rnit amcrik;rnischcnund hntischen Geheimdicrrsteni Mitarbeiter dieser Dienste würden auch

ftqP ur-o

-L1

]E,

Ihrnallr ,

t-I l9rru, Crr-ir5lo *{

fl unn

f de* pr

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 31

05/12 2013 15:48 FAH 38403 P0 1/001

ohne lJeteiligung der HBW Eelragungen von Asylsuchenden durchfllh-ren,Angaben der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu einr,elnen Fcr+§§)rlcn in ihrcm Hcrkunfi.sland sind von hohcr Brisanz. Dic Süddnrtschdberichtet über den Fall cines Sornaliers, der im Ralmen der Befragungdurch die HBW sogär aulgelixdert worden sei, die Mobilli.rnLnummcrcinas Funktionärs cler Shal:bab-Milizerr in seincm }lerkunfrsort anzuge-ben" Es ist klar, dass solche Datcrr von US-arnerikanischen Stellen daaubr:nutzt wcrdcn können, sogenanntu fgceicltc TrStungcilf (..turgeted

ki)lirrgs") durchzuftihren. Diese mit Kampf'drohnen durchgeführtenAttcnletc sind nsch Ansicht der Fragustr:lL:rin uin klzu'cr Versioß gcgsnclas VÖlkencchq gerade ra/Enn siglgie in Somalia und im .Iemerfußer-ha I b gincs crkläfien l(riegszu standes durch gcfiihrt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

L tlbc. wie vlele Mitarheiter verfilgt rtic FTB\rr derzeit. und an wel-chen der Dienststellen sind diese angcsiedelt?

Hann die Bundesregierung die Zahl von seohs Außenste llEn bestäti-gurr ?

S irtd diese Außenstellen dr.rrch ünuprcchcnde I-l inweissch i lder (Ti.ir-sclrilder. Flaketten etc,) als Außenstellen fu]r I-IBW zu crkennen.und wenn nicht, was i,qt der Grund riir die-f.r+"*hleier+,+fl der tat-sächlichcrr Nutzung dcr Liegcnschal-tcn/lttlurirc durch die deW'I

Bejjncl{.}n siclr die Außcnstellun jeweils in rüum,lichcm Zusamrncn-hang mit Arrßenstellen dcs Bundesemtes flir Migration und Flücht-linsl?JKann die Bundesregierung bestätigen, dass in erster Linie Asylbc-wurbcrirrncn und Asylbcwcrbcr aus Syriun. Al'ghanistau und §oma-Iia zum Kreis der irrtcrcssierenden Personen für die FIBW zählen?

+ tlEIßt''lER E0l,i rd 003 /007

t

3.

+l [lnt«r^r^r4{-Lr" J-

4.

5.

a)

h)

Welche Erkenntnis,+a rrhrtf-ft siclr die Bundesregierung vrrrr derBefragurtg der syrischeu Asylbewerberinrt+n und Asylbewerbersowis l lüohtlingp, wclche Sichcrheituinter$sscrr dcr Bundesre-publik sind himlnmittelbar berühflgnd r,,.elches Aufkomrnenverucichnctc die l'lBW durch Befi'agungcn im .lahr 2012 undzCI13F+[itte rrach inhaltlichen Bercichen aufgliedem. anälog zuBundLsthgdrucksashü I 2/3326, I?rage 7[*Wr,'lohc lirkenntnisse erhoffl sieh die Bundcsregienrng von derBefragung der afghauischen Asythewerberiltnen r.:nd Asylhe-

L,

wurbcnr sowie Flüchtlirrgcn, lr,dlcltc Sichcrhsitsirrtcressen dsrBundesrepublik sind hier unmittelbar herühqfurd rvelches Auf-komrncn verz,eichnete die HBW durch Befragungen inr Jah'2012 uncl 201tft{iuc auFglledern *i"ffiL

ci Ist geplaut die Befragung von aflgha:rischen Asylbqwerberinncrrrrnrt Äsylbcwerherq,**i" F'ltichilirrgcn auch trfr*rflO 1 4 hinausforEusetzen, nndJwelches Erkenntnisinteresse lerfolE dirI-lBW dann rrr:eh nach dcnr tcilwciscrr Abrug dcr Llundeswr;hr?

d) Welche Erkenntnissc erhofft sich die Bunclesregicrung von derBel'ragung der somalisEhen Äsylbr:wcrhcrinnen und Asylbe-werlrei sowic Fltichtlingil*elehe Sicherlrcitsinteressen im

lf f,u

L)?

ta in frr,p 4+^Vf *nor ild.

Eirlr

Je As*'rg

T-+

'L)

25

I a tn*,Fit)

[J*

A Lrlr(rrt

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 32

ü5/12 2013 15:4E FAH 38403 PU l /001

Austand sind hier unmitirlbar berUh{üurd welches Anfltonrmenvorzcichnclic dic FTBW durch Befragungen im Jalrr 2012 undzol3t/difte aufgliedern wie hh*l !

c) Wclchc Erkcnnuriss* crholft ,cich dic lluntlcsrcgicrung vr:n der

Bel'ragung der irakischen Asylbewerberinfiefl und Arylhewer-b+r sowie Flllchtlingf,-, welctrc SiEhL:rheit§interessen der Bun-desrepulrlik sinrl hict' unmitLelhar bertrhrtllnd we]ahes Auf-kornmen verzcichnete die HBw durch f,cfragungen im Jahr

10.t2 und l,ltr3fi{tittc aulglicdern wie h*lIlei welchen Cruppun v(ln A.+ylbcwcrberinnrllt und A"rylhcwcrhcrnsowic Flüchtlingen konrmen Fragebägcn rum Einsatz,-wie erhalten

dic Asylttewerbu'und !-iüchttinfc diisen Fragebogenf und was ist7.*eck-dieser Frngcbögcn? " -J*

In wiu wcit. trilTt cs zu, rlttss Asylbcwcrl:sr und Fltichtlingc durch

die HEW mit dcr Bitte unr einen füsprächsterrnin angeschriebenwerden. wobei .ciclr die Angeschricbrrncn tc|efonisch zurückmelden.collen- wsnn sie kein Inlerrls,cc an einem bereits fe*gelegten Terminflur ein ,,verträuliches üespräch" mit Vertretern der FIBW haben?

lnwierrelt treffen Darsüellungen in der Presseberichterstattung an,

nach denen Miurrbcirur dcr llBW Euch ,,vcrdeckf', also hcir.piels-weise als Pralctikanten, an Asylanhürungen teilnehmen und sich

selbst nrit Fragen an dgr Anhürung beteiligen, und wefin je, aufwe lch(ir Rochtsgrund lnge?

Irrwicwcit trr:ffi:n Dnrstcllungcrr zu. nach dcncn Mitarbeiter dEr

HBW oder dcr Trlachrichtendienste des Eundes sich unter weiterEn

L*§rlnderr (M itnrbe iter von M un schcn rccltrsorgsn i s ationen, M i rr i sto-

riale) rnit Asylhcwcrherinnen und Asylbewerhern in Kontakt Ee-selzt und sic betiagt haben'l

l0- ln welchem Umfarrg hahen },Jachrichtendiensre drls Bundet oder diel'lBW ZugrilT aul'Datun r,on Porsoncn inr AsylvcrFahrcn odor aufdie Aulzeielr nun gen von Asylanlrörun genl-Lan- inwieureit werden

diusc Nschrichtendlensten o.t*r Jc, HB"uffit h rlas nffidnaara#r1\4ipffi+ttdl+tJ+n*i} zur Verl-uEUng gestellt, und auf welcher

Rechrs grun dl age,stehen sö lc he Zu griffs - h2,- Ü bennittlun gs befug-

nisss gr:ncrr:ll odr:r im Einzellhll?

II. wic wcrdcn dic Dater der BelragLcn in d+r weiteren Vernrheirungder Befraggn gsergebni s s e goschiltrl?

1?. Wcrrlen llaten von BelragLcn an nuslä,ndische Stellen weitcrgcge-ben, und welche Krlrrtrolle hat die FtBW äber die weitere Verarbei-[ung diurcr Datcrt'?

I3. Welche Löscli- und Spcichr:rl'risten gelten in der Tütigkcit dcr FIBW

a) fllr die Daten von erfrsstcn iutcresgicrenden Personen,

b) fiir dic Dat'cn ton Personcn, die kontaltl.icrt wurdsn-c) ftir die Daten von Personen, die sich an einem Gespräch baw.

cincr Befragung hcn:it gclundcn hnbcn,d) für die Daten von Porsoncn, die sich einer Befragung auch tat-

sächJich untcrz,ogen heben,

+ t,lEIBHEB IEl,l ld 004/00726

t,l-gu-

Vt {u

H in toge +")T6.

1

a

h Ärrp

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 33

05/ 12 2013 '15 : 4E FAH 38403 P[ 1/00'l + i,lEIEHER [üll rd 0ü5/00727

e) ftlr dic Daterr von Persouen, die einen F-ragcbogcn äusgeltllltha ben I.-e

0 flir die Ergebnisse der Befragungen?

14. !/ann wurde die Tätigkeit der F{E'ü/ nrletzt durch den Bunrlesbe-aufiragren lIIr den Datenschutz und dic Inlorms.tionslteiJreit (BIDI)kontrollicn, wclche Beanstandurgen gah eu ggf,lund welclre Emp-filhlungen hat der Bfllt ausgesprochsn? -b

15. Sieht die Bundesregierung in § I Ä-bs. -l Satz I S*e+*r"d *in.uu.+rcichcnrl;- Rochtsgrun,llug* tüi-Ailflhr:mr itilu4E vün baftn

H *ro fr*6rs utrurtr- dh"**l*o h,rcuiri#{fr, *

1r'{ AHFf aa& fu{,la:sL*. ds'r

Tvrrg-S+e ll€r.\l

fucurn )+

-f.J* JUd

rt

durch dasbzw. den BNI-D oder das llundeskanzh:ramt al,s llbergeordnetgStel-lc. inshesondele vor dcrn Hintcrgrund. dass die Beltugnisnorrn'Jkcinc

genfan die HBWdi,er.r,# fgttlD 6)

an lasslose Generalermächiigung fiir eine pauschale Dat+rr{iherrnitt-Iurtg zur Erkenntnisgcwinnung durch dcn END darstellt. sondcmvoraussetzt, das zumindest tat$chlichc Anhaltspunkte (Gefahrver-dacht) ftir die Erl'orrlcrlichhcit der [Jbennittlung zurn Schulz nh-schließcn d grcragelter Gefahrenbereiche (Kriegsvorbcrcihrng, terro-risrische Eedrohung, schwere grenzüberschreitendq='tfuiminalitätetc." gem' 5§ 5.1!"bs- I Satz I C-10-6esetz) vorliegtnt-(üittc crlilu-tern! wenn ncrn, fr^"Tffi sonstigen Rechtsgrundlagin i.#.n in Be-tracht bzw. sicht dis Bundcsn:giurungfi

16. §ichtdie Bundesrcgienurg in g B Ab_s. 3 Satz I BNDO eirre ausrer-chende Hec;lrtsgrunotog*- rrir- ffiüchen cter ITBW sn dasBÄMF in Bezug auf Augaben von Asylsuchenden im Rahmen desÄsylvertahren-q (wortn tsi11, wclchc sonstigcn Recht-sgrundlagertkärnen in Betracltr hzrry. sieht die Bundesregienrng), untl werrrr j+inwiewcit ist das llAMIj dazu vcrpflichtet bzw. inwicwuit licgt c.r inseinem Ermessen. arrf solche Ersuchcn in welcher Weise zu antwor-ten (bitte aus.tiihren)?

17. Inwiewcit berücksichtigf die Bunderegierurtg bei der Beantr'vortungdcr l:cidrln vorlterigon lrragcn. dass nrch Artikül l5 A_bq, 2 urrd 48der EU-A sylvcrfah re ns ri chtl i n e 20 1 3 /3 ?iEU eine .u e*äfuilEf,'c Asyl -anhürung und vertrauliche Behandlung dcr irn Asylverf;ahren ge-wonnenEn InFOrmRtit:ncn gewtiltrleistet werden mlissen hzw. ds.cs esbei diesen Inlormationerl unr ein Grundrecht (auf Asyl) geht, beidsm die lJr]troFfi:ncfl zrrr Darlcgung särntlicher rclevanter lJmstilndcverpflichtet sind (und sie irn Ccgcnzug eine vgrtrauliche Behancl-lung dieser Angaben erwärtün lcttrrncn ,r',us*.nlfbedilrftc es nrithinnicht zumindest einer spezialgesetzlichen Ermechtigungsgrundlagebztv. Regelung im Asylverfahrensgcsctz br.w. entsprechender In-lormstionen uncl Belehrungen dcr Asylsucherrdcn (hifle zu .iedemein zel nen U nterpunkt erläutern)?

I8. \Mird das Aulkommcfl aus den Befragungen ganz oder teilu,eise an

andere'deutsshc Stcllcrr (bitre auflistenJ oder ausllindischc §tellendurch dic T-IBW u,eitergeleitet?

19, Welchen sub.qtantiellurt Bcilrng lcistcr clas Aufliomfier aur+ denEefragungen vofl Asylhewerbern und F1üchtlingen Fur dic I"ageein-suhiiteungcrr irr dun l-lurltunltsländern. in$hcsondcrc ilr Bczng aufdie EinsaEgphiete der Bundcswehr bnll. der Bundespolieei?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 34

05/12 2013 15:41 FAH 36403 PD 1/0ü1

20. I'reübfl die Darsttllungen in dcr PrcsscbcrichtcrstafiunB ru, dassMitarheitcr ticrnder Dienste nn derr Befragungen der I{BW bnu. snAsylanhörungen (bitte differenzieren) teilgerromrnen oder eigenel3clragungcn ohnu llctui I igung douhirihor Stcllr:n vorgcnümmcrr ha-benT q,l*nn ja, welehe Rechtsgrundlage wird hierfi,ir regelmäßighr:rangczogen?

31. Trcfferr die Darsrellungen in dcr Pressebericht*rsrEltrung eu, dass inden 70er Jahrerr Äsylbewcrl'rer in derr AutjrahmestellEn drei Zinrnrerdurchlaufen mussten, in denen ein Verketer derFIEWgnd ,J,iaisonOfflcers-' frernder Dienste Befiagungen durchflihrten,

frvenn ja, um

welchc Diengte hrndBlte e,c sich?

22. Weluhc Planr-rngcn cxisticücn hislang in dcr Bundesrcgienrng. nr-mindest jene Vorgänp in Zusamrnenhang mit der nechrichterr-dicnstlichcn Bu[ragung von Asylhuvcrbcrn ur'rd Flüchl.lingr]n zudeklassifizirlren. die in den zeitlicher und irrhqltlichcn 7-,usammen-hang dos ,,Kalten Krieg§" fallcn, uud wenn keine Dektassiflzierungdieser Vorgänge geplant war oder ist. wänrm nieht?

33. Auf welEher RechLrgrundlage kann die HIIW Dnien und Erkcnnt.nisse aus Befragungen an fremde Dienste weitctgcben?

24. Existieren schriftliche vereinbanrngen dEr HEw nder findsrsrDienststellen des .Buudes, dic eine regelmäßigc rrdcr irrsritutionali-sicrtc Zusammcnarheit mit ficmden Dicnsten in Zusamnrenhang mitder nachriclrtendienstlichen "Befragung von Asylbewerbern mdF'lüchtlingcn vorsclrcn, urrd wf,s gcrlarl ist RcgclunEsEegenstanddieser Vcrcinbarungen?

15. Gibt es darüher hinausgehcncl Vcrcinbarungerr, die die tür'eitergabe

des Aultornrflüns aus d6n Bef'ragungen der I{EW ur liemde Diens-te regeln?

26. EnthaJtcn dicsr: Vr:rr:inharurrsün ltcgclungcn zur Zwcckhindung dcrweitergegebenen Daten, insbesondere um zu verhindern, da*ss siefitr extralegale'['(itungen, Errtliihrungrlrt oder a$dere Eingriffe in diekürpcrliche lJnversehrtheit genuffi werden. uncl .a,enn je, wclchc IundwiewirddieEinhaltungdieserZwecltbindurrgkontroIlicr1?

27, F]ießen Erkenntnl§se aus den scirriltlichen oder mündlichen Befra-gungün durch die I-lBW in die Arbeit des Genreinsamcn Tenoris-ntueabwehrzentrurns (GTAZ) ein, in welchcr Form'lund in welchenForEn oder Arbeiisgruppen des fiTAE? F

28. Welshe anderen Formen der Zusammenarbeit oder der Weitergabevott Aullromm{in aus Br.:[ragungstr (auch in bcrcits bcarbuitctcr odergewerteter Form) en andere Behörden des Bundes und der Lärrdsrexistieren bei der t{BW/denr .BNIJ'l

29. Werden Beüagungen vtrn Asylbewerbern und Flilchtlingen t*d|rclurch das Bunclesamt lür Verltassungsr+uhutz vorgcnommcn. ctwabei Personen, die sich in Ileutschland exilpolitisch betätigt habenund bei dencn Anl:allspunklu firr r;xrnimistische Eestrebungcn be-stchcn. und welche Phänomenbeleiche oder exilpolitischen Orgsni-satirtnen steheu dabei besonders im F'okus?

+ lrlEIßHER t0l,l @ oos/oor28

P*,+.

I

M*

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 35

05/12 2ü13 15:4T F,4X 38403 Pt] 1/001

10. üehöfl es d'+bci auch zur Arheitsweisa des Bundesamtes fiir verfas-.rnngsschutzes, die EetroFflenen im R$hfiüfl ihrcs Asylvcrl'l+ltrens

aufzusuchen, ohne SiCh dahei eirrdeutig zu erkenüen zu geben und

so jcdcn{alls dsn Eindruck uuzula-t-tcu, l+ic handcltun im Auftrng!*teigentlich zuständigen B

+ lrlEIßHER C0lrl H 007 /00?29

31. In wclchern Urnfang sind der Bundesregiergrgg Anerkennungffi als

Flüshtlhg ($60 4bL,l,.-|,utbnthnltsgese() bekannL (tlurch das

BÄMF trnv. durähvtiErichtc. bittc diffurcrrsicrcn), dic aul'urnFas-

seuden Auskänften in den Beftagungcn der HEW und gerade nichtaul'dcr Gplhhr uincr Vurl'trlgung irrr ['l+rkr-rnftslaud lußLun (vgl. bei-

spielsweise das Urteil des VG Münchefi vortt ??,219[,E,*{2. M I6K 07.50t17), und in wie vielcn Fflllcn wurdefa'äErliennungen aus-

gcsproclrcn- dle suf .siclr aus den Beftrgungen der HBW hew. ent-sprechenderr Angaben dEr Asylsuchenden ergebenden Gc{ährdun-gcn bilrico.nffiittc l-rJr dcn Zcitraum at{2002 nach .lahren flng$-

benl tr 6I-

14 4flf=

/t"t*'

I d.a,, A

t.lffs

Berlin, den 03- Dezember 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

{-t ta

h ctuu* J-ü$.-

L )'T

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 36

05/12 2013 15:48 FAX 38403 p0 1/001 + t(EIßt{EB Coli t4001/oo?30

Dokument 2014/0074297

m p,:,*,|;f,*"r Bundestas

FrauBrrndeskanz.le-rinDr. Angele Mcrkel

per Fax: 64 0tll 4gF

EingangBandeskanzlerümt05.7 2.2013

Geschriftszsrichcn: PII I /271Eerug: fg/fir6Anlaäen: -E- C,e.mäE § 1tl4 Ah§. 2 der Geschäftsordnuug cles Deutschen

Frof. Dr_ Nortrerr r,ernmn Bundestages überseude ich die oben bezeichnete Kleineplarz dcr Republik 1

rt' MdB Arrh'age ltrit der llitte, sie innerhalb uon 14 Tagen zu

11011 Berlin beAUnvOrten.Telefon: +49 S0 ZZT-Ttgii,Fax: +4.8 X0 2Z7-20948 BKAmtpraosidcnt@bundesEg,de (BMl)

goz. Prof, IJr. Norborl Lirrn.urerl.

'4 ÄÜBeglntrhigt:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 37

ü5/ 12 20'lE 15 : 4E F AH 38403 PD 1/001

EingangBundeskunzleramt05.72.2013

+ I.IEIßHER COI,{ ld 0o2l0o7

Druckeacrre 1 B/ ,'ßü

31

Deutscher Bundestag1E- Wahlperiode

l1n tl t4lYrrs

ät ,!ä naY: ' al' .l-

Kleine Anfrage

t/t qP uou Ihno6lr,

-L1

lE,l*Buufu{r5lrtl

lJ zenn

ldor* pr

ttt -tÄ dr r . {Y flu

tF,7,der Abgeordneten UIla Jelpke, Jan Korte, GhristineBuchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Hoger,Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr, Petra Sitte, FrankTempelo Kathrin Vogter, Halina Wawzyniak, I{atrin Wer-ner, Jörn Wunderlich und der Fraktion trlE LIHKE-

Verdacht der Verwendung vonverfah ren fü r,,targeted killings"

Informationen aus Asyl-

ln ihrer Reihe ,,Gehcimer Kricg. Wic vorr lJcuLqchland aus der KriegEugün dcn Tr:rrr:r gustcuerl wird" br:richtctcn dic Stiddcutschc Zcitungund der T*lorrlderrtsche Rundfunk am 20. Novembcr 2013 üher die Tä-tigh+it der,.Hauptstcllc Fur B+1'ragung$wescrr" (HBW). Die t{BW ist imBtrndeskanz'leramt ange,siedelt trnrl deln Ilrrndesnachrichtencliensl r.r.rru-

ordnen, wie der Spreiher des BundeslprditninisteriumsfJens Teschk{am 32. Novenrber 20.I3 in der Regiurungsprcssekonlbrertr- hustätigtr:"Sie unterhält neben ihrer Hauptstelle in Berlin Nebenstellen narh all-genre iner Kenntnis unter andsrem im ürEnzdurchgaugslagur tlricdland.f)trrt und on wciteren Orten werden heispielsrueise ans Syrien ankom-mcnde Asylsuchende und FIüclrtlinge befragt (Antwort_der Bundesre-gierung i{uiein,r Kleine Anlruge der Frukri.rn nn, LINI{F nlll$ilcksa-che 1&123, Frage ?4), Demnach werden monatllch erwa lQ syrischeFlilchtlinge,,kontaktisrl". in wclchcm Au$maß cs dahui zu Llcfragungcnkommt. gibt die Bundesregierung nicht an. Wie sich aus cirrcr Rclhevon Kleinen Anfragcn (Bundcstagsdrur:k.sachen l2$)q6, l213326,1{t121.25 uncl I 7/1 1597) ergitrt, nrheitet die HBW seitl1960 mit zunächst3CI0, mittlerweite 52 Mitarbeirerinnen und Mirarb+itcm. Ziel isr, vonAsylhewr:rhern r.rrrd AsylLrcwsrhcrintlcn. §pätaussiedlerinnun und Spät-aussiedlern und F1üchtlingen Wissen abnrschöpfen, da$ sich nichr deröftcntliohen Berichtemtattung über ilrre Flerkuuflslilndsr unc'l -urtc Lrnt-

nehmen llisst. Nash Arrgabcn dcr §tiddeutschcn Zeitung erhalten Asyl-su+hendg aus Afghani$ton, Son:s.lia, lrak r,rnd Sylien zunlichst' einenRrief, in denr die FIBW darunt bit.lct, sich sn dcr Ssmrnlutrg rclevarrterInformationen zu bctciligen. Beigalegt ist ei:r Fragebogen, Daran kön-nün sich Bclragurrgen durch diu Mittrlrr:itcr dcr FIBW anschlicßcn. Dnsabgefragte Wissen reicht von allgerneinen Einschäta:ngen üher dieStinrmung in der Bevöl[terung, dic Funktionswrliso prrliti.roher und rnili-tlirischcr Strulturen bis hin zu konkreten Angaben zu eirtzelrrerr P*s.,-rren (Gewohnheiten, übliche Aufenrhaltsortf ctc.). Die HBW sei fubeiTcil cinsr scit[ I 9.5fi hcstclrcndcn .Zusammotrtrbcil. mit amerlk.qnischenund hntisclren Geheimdicnsten; Mitarbeiter dieser Dienste würclen auch

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 38

05112 2013 15:48 FAH 38409 P0 1/001

ohne [Seteiligung der HtsW Eetragungen von Äsylsuchenden durchflIh-rEn.Angehen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zru eineelnen Pce-sorlcrl in ihrem Hcrhunfuland sind von lrr:her Brisnnz. Dic Süddcutschdberichtet über den Fall cincs Somaliers. der im Raftmen der Befragungdurch die HBW sogar aulgeftrrdert worden seio die Mobill'unltnummcrcincs Funktionärs der Shabbab-Mili;c:r irr ssinam Herkunftqofi anzuge-ben. Es ist klar, dass solche Datcrr von U§-amerikanischen Stellen dazubcnutrt wcrdcn könrren. sngenannte J#uzicltc Tr.ttung*tf- 1-.targetedkillings") durchzufülrren. Diese mit Kampfilrohnen dtrrchgeführtrnAur:ntetc sincl nach Ansicht dcr Fragr:stcllcrin cin klarcr Verstoß Ecgcnc{as V$lkerrcohq gerade wenn siglyie in Somalia und im .Iemer}bußer-ha I b ui nc s crkl ätterr l(ri egszu standes d urchgct-ü hrt we rden.

Wir fragen die BundesregiErung:

L tlbcr wie viele Mitarheiter verfirgt dic FIBW derr-eit. und an wel-chen der Dienststellen sind diese angcsiedelt?

Kann die Bundesregierung die Zahl von sechs Außenstellen bestliti-gcn'l

S ind diese Au$enstellen durch enuprcchonde l-l inweisschi lder (Tilr-schilder. Plak+tten etc,) als Außenstellen d_er IIBW äu crkennen.und wenn nicht, was i,st der Grund fiir aie-]+r++l*eier++rf der tat-säclrlichcrr T*Jutaung dcr Liugcnschallcnfltllumc durch die I'lBW?

Belindqn sir:h die Außcnstellen jewcils in rüumlichcrn Zusammcn-hang mit Außenslellan dcs Bundesamtes fiir Migration und Flücht-lins{?J

Kann die Bundesregienrng bestätigen, d.ass in erster Linie Asylbe-wr.:rb.:rinncn uttd Asylbcwcrbcr aus Syrir:n, Al'ghanistart uncl Soma-Iia zum Kreis der intcrcssierenden Personen ftir die IIBW zählen?

* ltlEIßHEE 801,'| ld 003/007

7.

J.

4,

5.

('l

a)

h)

c)

d)

Welclre Erkenntnisse arhof"ft siclr die Bundesregierung vnn dcrBefragurrg der syrischen Asylbewerberinn+n und AsyIhewerbersowis I.'lüchtlingp, wclche S iclrcrheitsinterr;s$cn dcr B undesre-publik sind hicrlrrrnittelbar berähg{gnd welchcs Autkommenverzeichnctc die l'lBW durch BeliagLrngcn im .lahr 2012 und2013}-ftitte nacJr inhaltlichen Bercichen aufgliedern. analog zuBund'esthgdrucksache I 2/3326, I?rage 7fWr,-lchc Erkenntnis.se erlroflt sich dic Bunclcsregierung vnn cler

Befragung der afghanischen Asylhewerberirtnen und Asylbe-wurbcrn sowie Fliichtlirrgq:n. wülsltc Sichcrllcitsintcressen derBundesrepuhlik sind hier unmittelbar berühqfurd welches Auf-kommcn verzciclrnete dis HBW durch Bofraguneen inr Jahr2012 und 2013ft{iuc auflgliedenr wieblr{rrl- -Ist geplaut, die Befragung von alghanisclren Asylbewerberinncnr.rnd Äsylbcwerherq .rowie Flüchtlingcn auch i1tled2014 hinausfortzusetzen, rmdJwelches Erkenntnisinteresse verfolg dieFlBw dunn rruch näch dcnt tcilwclssn Abr.ug dr:r lSundeswuhr?Welche Erkenntnissc erhofft sich die Bundesrepcrung von derBelragung der somalischen Äsylbuwcrhcrinnett und Asylbe-werher sowic Flüchtlingilwelche SieherlrcitsinteressEn im

V in'+tr,y ia.*.VI *qa i

ilat..

Etrl'

1e tqtir,r#

fr-.}

'Lj

L,

It fuL)?

32

+l [lntg.t^ut{lü-

I e t{sÄHF)

lot

A L)F(*r

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 39

05/12 2013 15:4E FAH 38403 PE 1/001

Ausland sind hier unmiticlbar beruhrdutd welches Aufkonrmenvor:ecichnctc dic HBW durch Befragungen im Jahr ?012 und20l3ffiitt* aufgliedern *ie lrbe+l r

c) Wr:lchc Erkcnntnissc crhtrl'[t .sich dir l]rrndcsrcgicrung von der

B*fragung der irakischur Asylhewerherinfien und Asylhewer-bcr sowie Fllichtling#*, welclrc $ichr:rhcitsinLeressetr der Bun-desrepulrlik sind hict' unmittelhar berühdfnd wclche.c Auf-kommeu vcrzcichnete die FlBw durch Bcfragultgen im Jahr20'12 und ?t]13'fu{ittc nulglicciern wie F*l

llei welchen Cruppun von Asylbcwcrberinnett und Asylhewcrbcrnsowic FIüchtlingeu konrmen Fragehügcfl alm Einsatz._wie erhaltendic Arytbewerber und Fiüctrtlingl dlÄsen Fragebogenlunrl was ist7,weck diqrer Fragchögcn? rF

In wir: wpit trilTt r:s zl-t, rlnss Asylbewcrl:+r und [rlächtlingc durchdie HBW mit dcr Bitte unr einen Gespräehstermin engeschriebenwerden. wobei .cich die Angeschriobüncn tcle'fonisch zurückmeldensollen- wenn sie kein Intere.q.qc an einem bereits festgelegtcn Terminftr ein ,,vertrauliches Gespräch*'mit Verlrefurn der HBW haben?

8. Inu,ierueit treffen Darstellungcn in der Presseberichterstathrng zu,

nach denen Mitarbuit$r dcr I IBW tuth ,,vcrdeckf', also ltcispiels-weise als Praktikanten, an Asylanhörungen teilnehmen und sich.celhst nrit Fragen an der Arrhürung beteiligen, und wefln jq rufwe lchcr Rcchtsgrunrl lnge?

9. lnwir:wcit trcfi-cn Darstcllungcn zrr. nach dcn*n Mi{.rrbciter derHBW oder der }*ls.cftrichtendienste des Bufldes Sich unter r+eitEren

l,r;§rlndcrt (M itnrbeil,e[ voll Munschcnrcchrcorgur isationen. M irr i str:-

riale) mit Asylhcncrherinnen und AsyTbewerhcrn in Kontakt Ee-setzt und sic befragt haben'l

l0- ln welchem Urrrfarrg hahen Nachrichtendiensre des Bundes oder diel'lBW Zugrill nul'Datarr vcrn Fcrsoncn inr AsylvcrFahrcrt odor aufdie AuF.eichnungen von AsylanlriirungeClo" inwieweit *erdendissc Nachrichterrdiensten oder ck:r HßW-durch das Bftdruanrr#rN4itrntitlrrrnd++it{rl+l;l+r+g{ zrr r Verfli Eu n g geste I lt, u n d ruf wel ch erR*+hts grun dl age steJren sü I c h e Zu grif ts - bau- Ü bennittlu ngs befug-nissc gcncrcll odr:r im Einzellall?

ll. wic werdcn dic Daten der Befrilgl,en in dur woiteren Verarbeitungd er B efrsgiln gsergebn i s se gosohiltrt?

12. Wcrden l)aten vorr Belragtcn an nuslä,ndische Stellen weitcrgcge-beno und wslche Kontrolle hat die LIBw über die weitere Vers.rbei-Lung dicscr D:rturr'?

I3, Welche Löscli- und Spcichcrfristen gelten in der Tätigkcir dcr llBW

ä) fllr die Daten von erfassten iutcressierenden Personen,b) ftir dic Datsn vcrfl Personcn, die konLalttir:rt uttrdcn.c) ftir die Daten von Fersonen, dic sish an einem Gespräch baw.

ciner BeFragung hcrcit gclundcn hnhcn,d) ft.ir die Daten von Psrsoncn, die .rich einer Befragung auch tat-

säE hl ich unlcrrngen ltaben,

+ IiEIBHEH E0l,l rd 004/0ü?33

Itl-Pu-

lA [u

H in top +")T6.

h Ärrp

I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 40

05/12 2013 15:46 FAH 38403 PU 1/üü1 + lrlEIßHER C01,1 rd ü05/00734

e) ftJr dic Daten vrrtr Personeu, die einen Fragebugcn ausg*lllllthaberl[-

0 flir die Ergebnisse der Befragurrgen?

14. Wann wurde die Tätigkeit der FIBW zuletzt durch den Bundesbe-

aufrragren filr den Datenschul;z und diu lnflormflionsfreiheit (BIDI)kontrollicn, wclche Beanstandullgen gah es ggf,fund welche Emp-

fbhlungen hat der Eflll uurg.rp.ocher,? *

15. Sieht die Bundesregierung in § I Ahs. I Satz I [++B€eaed eineausrcichendr;- Rcchtsgrun,llng* llii-iilii-hcmritilurlg von batqn

H ** f,,ef+rs rrtrqr

dsu tI*Ur" h,tcnirir.llffr *

1r{ 41.1F

f +rac[ fufias,sqt d]rTvrrg-slelfu.u

Lt rutt )+

t 6f

* jud

t/

bzw. den BNE oder das lSundeskanuh:ramt al.t lthergeoldnetgiStel-lc. insbesonderE vor dsm Hirrtcrgrund. dass die BeFugnisnormJkcinc

genlan die HBWdieer,$f fgillt 6)

durch das

anlasslose Generalermäohtigung fiir eine pauschale Datcntiberrnitt-lung zur Erkrcnntnisgcwinnung durch dcn BND darstcllt, sondcntvoraus.qeüf, das zumindest tatsäch I ichc A nhaltspu n kte (Gefahrver-declrt) filr die Erl'ordsrlir:hkcit der Übermittlung zurn Schutz ah-

schließcn d gcrcgelter Cefahrenl:erei che (Kri egsvorbcrcitung. tero-risrische Eedrohung, schwere grenzüberschreitendqo Kriminalitäitetc.. g1em, § 5}!*.Jjatz 3 C-1O-Ceset*) vorli$gunffiittc.crliiiu-tErn, wsrlfl nern, 6e-lEirä sonstigen Rechugrurrdlagen käriren in Be-trar:ht bzw. sichL dis Bundesrugierungfi

16. Sicht die Bundesregierung in § I 4.b-s. 3 Satz I ßNDfi eitte ausrei-

chende Reuhtsgrunot"g. Frir ffirchen cler T{Bw sn das

BÄMF irr Bezug auf Angaben von Asylsuchenden im Rahmen des

AsylverltahrEns (wurtn troirl, wclchc sonstigcn Rechtrgrundlagertkärnen in Betracltt bau. sieht die Bundesregienmg), und wcnn j+inwiewcit ist das tlAMIi dazu vcrpflichtcl bew. inwi$wsil, lir:gt cs inseinem Ermessen. arrf solche Ersuchcn in welcher Weise zu antwor-ten (bitte ausfiihren)?

17. Inwierucit berücksichtigfi die Bunderegierung bei dcr Beantwoffirngdor bcidtn vorlrerigcn liragcn. dass nach Artikcl I5 Atts-, 2 und 48d er E{J- A syivcrlah rens ri chtl i n e Z0 1 3 I 3?.t EIJ eine n e*äfü#c A syl -

arrhürung urtd vertr*uliche Behandlung dcr irn AsylverFahren ge-wonrensn InForrnRtir:ncn gewriltrleistet werden mtissen hr.w, da.ts es

bui diesen Inlormationen unt ein Grundrecht (auf Asyl) geht beidqm die listrnffilnun zrrr Darlcgung särntlicher re]evanter lJm.rtändcverpflichtet sind (unrl sie im Gcgena:g eine vgrtrauliche Behancl-lung diescr Angaberl srwärtcn kt'lnnen ,r'tu*t*niftedilrfrs es nrithinnicht zum indest einer spezia I gesetzl i chen Errnächtigun gsgrundl age

bzw. Regelung im Asylverfahrcnsgcsctz br.w. entsprechender In-lormstionen urrcl Belehrtrngen der Asylsuchendcn (loitte z-u .iedemeinzel nen U nterpunkt erläutern)?

I E. Wird das Aufkommcfl aus den Befragrngen gEnE oder teilwe ise s.n

andere'deutschc Stcllcn (bitre auflistenJ oder ausllindischc Stelltndurch dic T-IBW u,eitergeleitet?

19, Welclten suhstanticllurt Ecitrng lcistct clas Aufkomrnert aus den

Eefragungen vorl Asylhewerbern und Flüchtlingen Fur dic l"ageein-sulrütaungcrr irr dun l-lcrkunl'1sländern. in,,ihusondcrc ilt Ilczng aul'die Einsafzgebiete der Burrdcswehr bau. der Bundespolizei?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 41

05/'12 2013 15 : 47 F.4H 38403 P0 1100r

20, l'reffcn die Darst*llungen irr du Pr+sscbcrichtr:rstaftung zu, dassMitarheitcr ficrnder Dienste nn den Befragungen der I-IBW bilr, anAsylanhörungtrTr (bitte differenzieren) teilgenommen oder eigeneLtr;l'ragungcn ohnu llet+iI igung dcutrishur Stcllcrr vorgcnommr:rr lra-ben? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage wird hierflir regelmäßighr:rangczogen?

31. Trcffen die Darsrcllungen in dcr Fresscberichtersmtr,ung au, dass indelr 70er Jahrerr Asylhewcrt:er irr derr Aulhahnrestellen drei Zimnrerdurchlaufen mussten, in deuen ein vertrettrr dEr FlEWgnd ,f.iaisonOfficers.' fruncl er D j cnste Befrag un gen d urchlli hrten,

-f+enn j a, u mwelchc Dienste hsndelte es sich?

21, Wclchc Planungcn existicrtcn hislang in dcr Bundesrcgicnrng. zu-mindest jene Vqrgänge in Zusamrnenhang mit der nachrichten-dicnstlichcn lJufi'ugung vorr Asylbcwcrburn und FIüchr.lingr:n .ilj

deklassifiaieren. die in deir zeitlieherr urrd irrhqltlichcn 7-,usän1.ffier1-

hang do,r ,,Kalten Krieg§" fallen, und werrn keine Deklassifizierungdieser Vorgänge geplant war oder ist, wärum nieht?

13. Auf welEher Recht*rgrundlage kann die HllW Dnten und Erkcnnt-nisse aus Befragungen an fremde Dienste weitorgcben?

24. Existieren schriftliche vereinbnnrngen der HEW oder ffildererDienststEllEn des Bundes, dir: eine regelmäßigu odcr insritutionali-sicrtc Eusammcnsrheit mit frcmden f)icnsten in Zusammenhang mitder nachriclrtendienstlichen tsefragung von Asylhewerbern üridI"lüchtlingcn vorsclrcn, urrd wfls Eelrf,Ll ist RcgclutlEsEegenstandd i eser Vcrcirr barun gcn?

25. Gibt es tlarüher hinausgehcncl Vcrsinharungenr die die Weitergabedrls Auftomfiüns eus den Eeflragungen der IIEW an fiemde Diens-te regeln?

26. Enthu.[tcn dictc VcruinharurrgL.n ltr:grlungcn :Eur Zwcckbindung dcrweitergegebenen Daten, insbesondere um zu verhindern, dass sietfir exlralegale'l'titungcn, Entliih.ungr:rr oder turdere Eingrifte in diekrlrpcrliche lJnversehrtlreit genuffi werclen, unrl wenn ja, wclchcfund wie wird die Hinhaltung dieser zwecltbindurrg kontrollicrt?

27. Fliqßen F-.rkenntni.§se aus den sclrriftlichen oder mündlichpn BeFa-gungün durch die l'lEW irt die Arbeit des Cenreinsamcn Tenoris-ntusabrvehrzentnrms (GT^Z) ein, in welchcr Form'lurrd in welcherrForen oder Arbeitsgruppen des CTAZ? --P

28. Welche anderen Formen der Zusammenarbeit oder der Weitergabevon Äultonrmen aus Boltr+gurrgurl (auch irr borcits bcarbcitclcr odcrgewerteter Form) s,n andere Behörden des Bundes und der Lärrderexistieren bei der t{BW/dem.8ND'l

29. Werden Befragpngen von Asylbewerbern unri Flilchrlingen t*dJrclurch das Bunclesamt lür VerF+rsrrngsschutz vorgünommcu. ctwabei Personen, die sich in Deutschland exilpolitisch betttigt habenund bei dencn Anlraltspunktu flir r;xrromistiselre Bcstrebungen be-stchcn, und welche Phänornenbereiche oder exilpolitisohen Orgeni-sationen stehen dabei besonders im l'okus?

+ l,lEIßHER CUhl E 00E/oo735

F*,r,

I*)

tÄfl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 42

05/'12 2013 15.4? FAH 38403 P0 1/ü0 r + liEItiHER E0tl B 0ü7/00736

10. Gehöfl es dabci auch uur Arheitsweise des Bundesamtes fiir Verfas-sttngssclrutzes. dib Betroffenen im Rrrhm+n ihrcs Asylveri*.q.hrensaufzusuchen, ohne sich dahei eindeutig zu erkenner zu geben undso jcdcnfalls dcn Eindruck zuzula*{sr:u, sic harrdcltcn im Auflrng dcse i g en tl i ch zu stän d i gen B }rllxgsum*e,s=f,irt}fiHg1isrru-ilffi mcITffi:g4?

31. In wclchem Urnfang sind der Bundesregiergg Anerkennungen alsFlüchtling (§60 Ab;Lllufenthaltsgese() bekannl. (durch desBÄMIT bnv, drrnih*(iöric,hts, bittc differcruicrcn), dirl aul' nlnlta.r*seuden Auskünften in den Bel'ragurrgcn dcr HBW urrd gerade nichtitttl'dcr Cr:lhhr uincr Vurftrlgung inr l-lcrkr"rnllslaud lußtcn (vgl. bei-spielsweise das Urteil des VG München vomJ!,21![§*Sz. M l6K 07.508I7), und in wie vielcn Fällcn wurdefA-nerkenhungen aus-gcsproolrcn. die nuf siclr aus rlpn BefragungEn der HBW hew. ent-sprechenden Angaben der Asylsuchenden ergebenden Gcl-ährdun-gun h;ruicrrcnffiittc l-ür dcn Zcitraunr atJ Z00Z nach .tahrcn ang§-ben| r!

öe

I *flF

Ft/,1.-'

Berlin. den 03. Dezember 7013

Dr. Gregor Gysi und Fraktiou

-l d.a,, A

Hlffs

{-l tu

h ctuu* Jqr{

L )',i

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 43

37

Dokument 2014/0074316

Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2A1,4 09:39An: Reg0eSll3Betreff: WG: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und FIughäfen,

BT-Drucksache (Nr: 18/122), FRIST i-0.12.2013Anlagen: 1800122.pdf

Von: Juffa, NicoleGesendeh Freitag, 6. Dezember 2013 13:56An: Schulte, Gunnar; Thiemer, MaxCc: OESII3_Betreff: WG: Kleine Anfrage UNKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr:18/122), FRIST 10.12.2013

Max und Gunnar mit der Bitte um Übernahme wegen Zuständigkeit USA

Erlass hat Pamela schon rausgeschickt und veraktet

Von: Müller-Niese, Pamela, Dr,GesendeE Freitag, 6. Dezember 2013 13:41An: BKA LSl; BI(A ST-AS; BFV PoststelleCc: OESII3_; Juffa, Nicole; Selen, SinanBetreff: Kleine Anfrage LINKEN zu US-AKivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr: LB|L?,}),FRIST 10.12.2013

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

-Referat ÖS tt g-

Rz. ÖSrrg - 52000/28#1Datum: 06. Dezember 2013

Ich bitte um Übersendung eines Antwortentwurf für die Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfragedie Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache tBlLL?., Anlage) bis Dienstag, 10.12.2013,16 Uhr.Falls Teilantworten nur eingestuft bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestageshinterlegt werden könne, bitte ich um Kennzeichnung.

74. Welche Listen van US-sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die I,JSA

verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung bekannt?a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt?b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweils genannt?c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung oufderortigen US-Listen?

d) lnwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften aulSerhalb der LISA bindend?e) lnwieweit sind der Bundesregierung Fülle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungen von Seitender US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die entsprechende Weisungen

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 44

oder Empfehlungen von US-Sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nichtumsetzen wollten?

15. Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen dn die IISA, umEinblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehündigt zu bekommen, und wenn ja,wanh und mit welchem Ergebnis?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur VerfüBung,

Im Auftrag

Dr. Pamela Müller-Niese

OSII 3Bundesministeriu m des Innern

Alt-Moabit 101 D, 10559 BerlinTelefon: 030 18 681-2611E-Mail: [email protected]: httn : //www, bmi. bund. de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 45

39

Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 1 8112202.12.2013

Kleine Anfrageder Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth,Dr. Andr6 Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und, derFraktion DIE LINKE.

t .,,* iiilffi

Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesreprüit#b"ubchland

d''.,u'' ,

In Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland,ar;leit :,lDut-zende Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Bähörden, diemeist dem U S-Heimatschutzrninisterium (Departem ent of Hom:äiffi ü Security)angegliedert sind. Offrziell dient ihr Einsatz der Terrorismus#wäfu und der Be-kämpfung schwerer Verbrechen. ,,Neben CIA und NSA,öpedären hierzulandemehr als 50 Mitarbeiter des Secret Service, des US- einj utzninisteriums,der lJS-Einwanderungs- und Transportbehörden. Siäii,gänießen diplomatischeImmunitätundhaben Befugnisse, die denen deutsjher Polizisten und Zöllnerna-hekommen. Sie entscheiden, wer ins Flugzegg,,st$igen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und imJ*"ffit nehmen sie offenbar sogarMenschen fest." (www.sueddeutsche.d.e,lliöiifikTgeheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland: L l,§2020+y.

Nach Angaben der Bundesregieruiig, öiierten im Jahr 2011 75 Bedienstete desUS-Heimatschutaninisteriums,,,üfi$.'der ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschlag+.ton,aänen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundes-tagsdrucksache 1 7/6654[==l;.i.i*i,ii

In den Häfen rron H$müurä:üna Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS-HeimatschutEinistefiums stationiert, die den deutschen Zoll offenbar auf-grund geheimrtiffillöher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die un-tersucht werd$r§öllen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte an-hand von schWffien Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die I-ISA an-treten darf. Die No FIy, Selectee List und Terrorist V/atchlist umfassen nach In-formationen der,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million Namen. Die Kriterienftir das Zustandekommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nichtbekannt, die den Empfehlungen der US-Beamte für eine Boarding-Verweige-rung in der Regel folgen, da sie andernfalls Sanktionen durch die USA befi.irch-ten. Identifizieren können die US-Behörden unerwünschte Reisende durch dendirekten Zugriff auf die Buchungssysteme der Flugges ellschaft en.

Beamte des Secret Service erklärten laut Augenzeugen am 3. März 2008 aufdem Frankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estrrischen StaatsbürgerA. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschlie-ßend nahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkarten-betruges gesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jonny Hell" regulzir fest. Zudiesem Zeitpunkt lag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein LIS-Haftbefehl wurde erst einige Täge später nachgeliefert,,Ein Aufgriffdurch Mit-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 46

40

Drucksache 181122 Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

arbeiter von ausländischen Stellen fand nicht staff", leugnete das Bundesminis-terium des kurern auf Pressenachfragen anschließend die Beteiligung des SecretService an A. S. Festnahme. Obwohl seine Festnahme rechtsstaatlich zweifel-haft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, und dort im Jahr 2012 zu siebenJahren Haft verurteilt (www. spiegel. de/spiegeV a- 5 629 6 L html ; www.sueddeutsche. de/politik/geheimer-kri eg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland- l . I 820 764).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der,,Süddeutschen Zei-tung" genannten Aktivitaten von Beamtinnen und Beamten von lJS-sicher-heitsbehtirden in der Bundesrepublik Deutschland?

2. Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughäfen und Häfen

a) Departement of Homeland Security (DHS) insgesamt,

b) Customs and Border Protection (CBP),

c) Secret Service (USSS),

d) Immigration and Customs Enforcement (ICE),

e) Transportation Security A dministration (TSA),,t:f) coast Guard (usGC)'

;ti" rriiliiir:ri

g) Citizenship and Immigration Service (USCIS), ii.,lilii,'11.,..,,,

h) Offrce of Policy, "'ii:,:,+:,

i) Federal Emergency Management egglcy fffu),j) Federal Law Enforcement Training iä #ilETC),k) Nati onal Prote ction an d Pro gram_.s=p."{g4,torate (NPPD ),

l) office of Policy, oder ,,,*;.iil..t'l',,...:i.:i'

m) sonsti ge ft itte bemenen) t;ii,iii.ii.., {-i;,:

Wie viele dieser US-Bea,rntffin und Beamten verftigen nach Kenntnis derBundesregierung Ube.* ätische Immunität?

Auf welcher recü1.1i#5':5.*dlage und aufgrund welcher internationalenAbkommen silld$earntinnen und Beamte des Secret Service, des Heimat-schutzmini§tbriffisi der Einwanderungsbehörde und der Transportbehördeder USA nach'Keintnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutsch-tana statidffimZ

Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beam-ten von US-Sicherheitsbehörden offlrziell in der Bundesrepublik Deutsch-land?

tffelche wann und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen re-geln die Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Be-diensteten von US-S icherheitsbehörden und deutschen B ehörden?

ln welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dassAngehörige von US-Behörden an deutschen Flughäfen

a) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befür-dern,

b) die Bundespolizei verstäindigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sichtverdächtige Reisende zu geben?

J.

4.

5.

6.

7.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 47

41

Deutscher Bundestag - 18. V/ahlperiode -J- Drucksache 181122

8.

9.

10.

11.

Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in denJahren seit 2001 die Beftirderung aufgrund von Hinweisen der US-Behör-den verweigert, und wie viele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughäfen von der Bundespolizei festgenommen?

Welche Dienststellen, Stützpunkte und Btiros der genannten US-Behördenexistieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der BundesrepublikDeutschland (bitte Ort und Bezeichnung angeben)?

a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughafen der Bundesrepu-blik Deutschland bestehen Büros oder StiiEpunkte von welchen US-Sicherheitsbehörden unter welcher B ezeichnung?

b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der USA befinden sichDienststellen dieser Behörden?

c) Über welchen rechtlichen Status verftigen diese Büros jeweils?

Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregie- .,,r,,

rung die in Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genann=+,ten Behörden mit deutschen Behörden wie Polizei und Zol[ zusamm-eu?,1;;i',,,

Inwieweit triffi es nach Kennbris der Bundesregierung zu, dass iffij:U".i"t:*schen Häfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voa US=§'i&er-heitsbehörden,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer aegiSffi11Eöllnerdoch bitte einmal genauer reinschauen sollten" und ,,entscheiden [.'..] wel-cher Container auf welches Schiff geladen wird" (www.§ueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reiseudö1 'ldeutschland-1.1S20764)? ,, , ,.1,,r,{i,1.;Iii

a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und geseüliihen Grundlage sinddeutsche Behörden angehalten oder verpflichtet, solchen ,,Tipps" vonUS-Beamtinnen und Beamten zur ,Kcfltroils:'von Containern nachzu-gehen?

b) Aufgrund welcher BefugnisSg Unt iil*Li.n*n Fällen können in der Bun-desrepublik Deutschland sätionierte US-geamtinnen und -beamte Ent-scheidungen über die Verladungri#än Containern auf Schiffe treffen?

c) Inwieweit sind Empfehlungn von in der Bundesrepublik Deutschlandstationierten Angehririgän US-B ehörden, bestimmte Container nicht zuverladen, ftir. deu[Sgh.ur.ts ehorden bindend?

In welchen Fäfiääli§t'iloheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter ron Q§lSi&rertreits- und Strafuerfotgungsbehörden in der Bundes-republik,ffiCUlana zulässig?

a) Sind dg{,U,i"Oesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheits-beamtinnen und -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrechthoheitliches Handeln anmaßten, und wenn ja, welche?

b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritterSeite gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundes-republik Deutschland der Vorwurf der Amtsanmaßurrg erhoben oder des-wegen Ermittlungen eingeleitet wurden?

Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der BundesrepublikDeutschland stationierte Beamtinnen und Beamte von US-Sicherheitsbe-hörden wegen Freiheitsberaubung sind der Bundesregierung bekannt, undmit welchem Ergebnis endeten diese Verfahren nach ihrer Kenntnis?

12.

13.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 48

42

Drucksache 1 81122 - 4 - Deutscher Bundestag - lB. Wahlperiode

14. Wblche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Ein-reise in die USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind derBundesregierung bekannt?

a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundes-regierung erstellt?

b) Wie viele Personen sind nach Kennüris derBundesregierung auf den Lis-ten jeweils genannt?

c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bun-desregierung auf derartigen US-Listen?

d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA ,,i,.iii1,

bindend? ""1ii'i#l+1i1'iiie) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sank- *,,liiii,,,.triiiii,"=t'

tionsdrohungen von Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften ,nlili".irt4j,lini'bekannt geworden, die entsprechende Weisungen oder Empfehlungen .,,,., ',ii'l.1]iil'"'von US-Sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht um- i;l:l:r;,iri ''i:'"

setzen wollten? _t:i.i.i,,,iiiffi,,,r;i,i'

15. Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behorden AfiffileH*an die USA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese tisten'äus-gehändigt zu bekommen, und wenn ja, wam, und mit welcfem,,-E ebnis?

16. Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfi.utenFffihäfen fest-genommenen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufirahnien,der Videoüber-wachung ausgewertet, um festzustellen, ob und inwieweit in die Festnahmevor Ort US-Agenten des Secret Service verwickett#äii''ünd ob sich dieseder Anmaßung von Hoheitsrechten schuldig gemaCtitrrhaben, und wenn ja,mit welchem Ergebnis? ,,,, ,.1'i

::ffi:,:"*,,-::::-:..,..:,i.#fl,..',,..'

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 8F91 , 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 1 0 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (OZ 21\ 37 66 83 44, www.betriffi-gesetze.de

lssN 0722-8333

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 49

43Dokument 2014/0074318

Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 181122

02.12.2013

I

Kleine Anfrageder Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Ghristine Buchholz, Annette Groth,Dr. Andr6 Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. AlexanderS. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und derFraktion DIE LINKE. iu'il,'

Aktivitäten von US-sicherheitsbehörden in der Bundesrepubiik Oeutschland

-..:::i.i. t"il1 it;Llr;l:

.l""'"''''.''" lit 1,"'

In Häfen und auf Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland atte#ä ,Dut-zende Sicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Beüriiden, diemeist dem US-Heimatschutanini sterium (Departement of Hom.elaud Security)angegliedert sind. Offrziell dient ihr Einsatz der Terrorismus,#wÜhi^*und der Be-käimpfung schwerer Verbrechen. ,,Neben CLA und N,§Äi.,b- e en hierzulandemehr als 50 Mitarbeiter des Secret Service, des US;Heimatschutaninisteriums,der US-Einwanderungs- und Transportbehörden. 516ri:gbnießen diplomatischeImmunität undhaben Befugnisse, die denen deutc&er Polizisten undZollnerna-hekommen. Sie entscheiden, wer ins Flugzeug,ptbigen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und im,,Zry-ätfel nehmen sie offenbar sogtrMenschen fest." (www.sueddeutsche.de/p,ölifik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reis ende-in-deutschtand- I,t l 820764).

Nach Angaben der Bundesregieruiä1g,öpä erten im Jahr20l I 75 Bedienstete desUS-Heimatschutzministeriums,,ünd."äer ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschland,,,*d'dänen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundes-tagsdrucksache I 7/6654Ji.;"iii,

In den Häfen von Hänlbur§ünd Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS-Heimatschutarrinisteriums stationierl, die den deutschen Zoll offenbar auf-grund getreimäiffiffi*t Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die un-tersucht we ä'Sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US,Beamte an-hand von schwarzen Listen von LlS-Behörden, wer seine Reise in die USA an-treten darf. Die l.lo Fly, Selectee List und Terrorist V/atchlist umfassen nach In-formationen der,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million J'{amen. Die Kriterienfür das Zustandekommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nichtbekannt, die den Empfehlungen der US-Beamte für eine Boarding-Verweige-rung in der Regel folgen, da sie andernfalls Sanktionen durch die USA befürch-ten. Identifizieren können die lIS-Behörden unerwtinschte Reisende durch dendirekten Zugriff auf die Buchungs systeme der Fluggesellschaften.

Beamte des Secret Service erklärten laut Augenzeugen am 3. März 2008 aufdem Frankfuiter Flughafen dem aus Tallin kommenden estrischen StaatsbiirgerA. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschlie-ßend nahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkarten-betmges gesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jomy Hell" regulär fest. Zudiesem Zeitpunkt lag kein internationaler Haftbefehl gegen,+,. S, vor, ein us-Haftbefehl wurde erst einige Tage später nachgeliefeft,,Ein Aufgriffdwch Mit-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 50

44

Drucksache 1 811?,2 - t-- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

t a)

b)

c)

arbeiter von ausländischen Stellen fand nicht statt", leugnete das Bundesminis-terium des Innern auf Pressenachfragen anschließend die Beteitigung des SecretService an A. S. Festnahme. Obwohl seine Festnahme rechtsstaatlich zweifel-haft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, und dort im Jahr 2012 zu siebenJahren Haft verurteilt (www. spiegel. deisp iegeU a-5 629 6l .htnl ; www.sueddeutsche. d e/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland- 1 . I 8207 64).

Wir fragen die Bundesregierung:

l. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der,,Süddeutschen Zei-tung" genannten Aktivitaten von Beamtinnen und Beamten von lJS-Sicher-he itsbehörden in der Bundesrepub lik Deutschland?

2. Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughafen und Häfen

Departement of Homeland Secwity (DHS) insgesamt,

Customs and Border Protection (CBP),

Secret Service (USSS),

d) Immigration and Customs Enforcement (ICE),

e) Transportation Secur§ Administration (TSA),

0 coast Guard (usGC), ,,,r,, ri,,

g) Citizenship and Immigration Service (USCIS),, .i.,,r.,,

lli

h) Office of Policy, ",.r'''.;,r::i

i) Federal Emergency Management ng.rr.y 6E1v-te;,'l:r.r :.'. :. !'. :..r. l':r:..f]"'

j) Federal Law Enforcement Training Ce$ef LETC),':i'i'!'

,' i lilii''

k) National Protection and Program-p',Dffiorate (NPPD),

l) office of policy, oder ,,.",.;11,,.1ii,,.,:

m) sonstige (bitte bennenen).fl;,;,;lffi=

Wie viele dieser Us-Bqamtffin und Beamten verfligen nach Kenntnis derBundesregierungriuSg;*{inlp*mätischelmmunitzit?

Auf welch er rechtlicheil,iCrunAtage und aufgrund welcher internationalenAbkommen sindr;B-eamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimat-schutzminisrcr.iffi| der Einwanderungsbehörde und der Transportbehördeder USA gpuh.Rpnntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutsch-land statiofieit?

Überwelche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beam-ten von US-Sicherheitsbehörden offiziell in der Bundesrepublik Deutsch-land?

Welche wtrnn und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen re-geln die Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Be-di ensteten von US - S icherheitsbehörden und deutschen B ehörden?

In welchem Ausmaß kommt es nach Kenntris der Bundesregierung vor, dass

Angehörige von US-Behörden an deutschen F1ughäfen

a) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu beför-dern,

b) die Bundespolizei verstäindigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sichtverdächtige Reisende zu geben?

4.

5.

6.

7.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 51

45

Deutscher Bundestag - I8. Wahlperiode -3- Drucksache 1 81122

8.

9.

10.

ll.

Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in denJahren seit 2001 die Beforderung aufgrund von Hinweisen der IJS-Behör-den verweigert, und wie viele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughafen von der Bundespolizei festgenommen?

Welche Dienststellen, Stützpunkte und Bäros der genannten US-Behördenexistieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der BundesrepublikDeutschland (bitte Ort und Bezeichnung angeben)?

a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepu-blik Deutschland bestehen Büros oder Stiitzpunkte von welchen US-Sicherheitsbehörden unter welcher B ezeichnung?

b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der usA befinden sichDienststellen dieser Behörden?

c) Über welchen rechtlichen Status verfiigen diese Büros jeweils?

Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kennüris der Bundesregi*- ,,,,,,

rung die in Deutschland stationieften Beamtinnen und Beamten der genanl: ',..:1

ten Behörden mit deutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammea?i1,.i,j1,r,,,.,

Inwieweit triffi es nach Kennfnis der Bundesregierung il, dass äü,'döuit"uschen Häfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US.SiCher-heitsbehorden,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutiff,Zöllnerdoch bitte einmal genauer reinschauen sollteno'und,,entscheidt!n"i:[:'..] wel-cher Container auf welches Schiff geladen wird" (www$eädöütsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reiseniiguinideutschland-l. 1820764)? ,,i,,,.,_i,.,l

iiii,ir.,iii,

a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetitichen Grundlage sinddeutsche Behörden angehalten oder verp.sl,ffiet, solchen ,,Tipps" vonUS-Beamtinnen und Beamten zur Konntills' von Containern nachzu-gehen?

12.

b) Aufgrund welcher Befugnisse und iä:#älchen Fällen können in der Bun-desrepublik Deutschland stätioiltär,te U S -B eamtinnen und -beamte Ent-scheidungen über die Verladu[g,,i"än Containern auf Schiffe treften?

c) Inwieweit sind Empfeliiüh§än von in der Bundesrepublik Deutschlandstationierten AngetrtiiigEu, US-Behörden, bestimmte Container nicht zuverladen, nildgutsi[-e Behorden bindend?

In welchen Fäli&tList trätreittiches Handeh von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter vor,,Ifr§j§ibherheits- und Strafverfolgungsbehörden in der Bundes-republik Döt 'Chland zulässig?

a) Sind äei,ts*Oesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheits-beamtinnen und -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrechthoheitliches Handeln anmaßten, und wenn ja, welche?

b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritterSeite gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundes-republik Deutschland der Vorwurf der Amtsanmaßung erhoben oder des-wegen Ermiulungen eingeleitet wurden?

Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der BundesrepublikDeutschland stationierte Beamtinnen und Beamte von US-Sicherheitsbe-hörden wegen Freiheitsberaubung sind der Bundesregierung bekannt, undmit welchem Ergebnis endeten diese verfahren nach ihrer Kenntnis?

13.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 52

46

Drucksache 1511?.2 -4- Deutscher Bundestag - 18. Wahlperiode

14. Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Ein-reise in die USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind derBundesregierung bekannt?

a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenxtnis der Bundes-regierung erstpllt?

b) Wie viele Personen sindnach Kennbris derBundesregierung auf den Lis-ten jeweils genannt?

c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bun-desregierung auf derartigen US-Listen?

d) Inwieweit sind diese Listen ftir Fluggesellschaften außerhalb der USAbindend?

e) Inwieweit sind der Bundesregienurg Fälle von Sanktionen oder Sank-tionsdrohungen von Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaftenbekannt geworden, die entsprechende Weisungen oder Empfehlungotr

,,i:r

von US-sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht urB:,,,t,:setzen wollten?

,,,,*1,,,.,,,1i#Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Aä,ffigeä"an die USA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Ligten''äus-gehäindigt zu bekommen, und wenn ja, wann, und mit welche,p,$,gbnis?

Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfurter:Flryhafen fest-genommenen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufrr d-öf'Videoüber-wachung ausgewertet, um festzuställen, ob und inwffiätt..+iiiai* Festnahmevor Ort US-Agenten des Secret Service verwickeh wäröh''ünd ob sich dieseder Anmaßung von Hoheitsrechten schuldig gemaChti'haben, und wenn ja,mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 29. November 2013 ,.,:,:r.r1,: , ', .

Dr. Gregor Gysi und Frakt'on 'i":.1,,,.,

:i: iiirll: tit::t:i I . ':

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91 , 12403 Berlin, vrnvw.heenemann-druck.deVertrieb: BundesanzeigerVerlagsgesellschafi mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Kötn, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 8344, www.betrifft-gesetze.de

tssN 0722-8333

15.

16.

o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 53

47

Dokument 2014/007ß44

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, L3. Februar 2014 09:39An: RegoeSll3Betreff: WG: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-

Drucksache ( Nr: L9ltz?l,Anlagen: 13121383 an KabParl_Antwort KA Die LINKE 18 122.docx

---U rs prü ngliche Na chricht---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 16. Dezember 2013 08:13An: Juffa, NicoleCc: OEStl3_; Selen, Sinan; Schulte, GunnarBetreff: WG: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr:78/t22],,

---Ursprüngliche Nachricht---Von:Wenske, MartinaGesendet: Freitag, 13. Dezember 2013 15:07An: BK KIeidt, Christian; BK Eiffler, Sven-Rüdiger; BMF Barth, Axel Ulrich; AA Wendel, Philipp; BMJ Harms,Katharina; OESl13_; Glll_; OESI3AG_; BMVBS Bethkenhagen, Kathrin; BMJ Sangmeister, Christian; B2_;AA Gehrig, Harald; Vl4_Cc: BMVBS Schriek, Susanne; AA Botzet, Klaus; Rosenberg, Anja; Müller-Niese, Pamela, Dr.;'[email protected]'; Plate, Tobias, Dr.; B3_; Schnürch,Johannes; Plate,Tobias, Dr.; Alber, Sven; 'ReferatlllA2'Betreff: Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr: !81!2711,

Liebe Kollegen,

vielen Dank für Ihre Beiträge zur Beantwortung der o.a. Kl Anfrage. Anbei die mit lhnen abgestimmteSchlussfassung, die nun meinem Abteilungsleiter zur Billigung vorliegt.

Mit freundlichen GrüßenMartina Wenske

Martina Wenske

Referat B 3

Luft- und SeesicherheitBundesministerium des InnernAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (030) 18 581-195L Fax: (030) 18 681-s19s1

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 54

48

Unit B 3

Aviation SecurityFederal Ministry of the lnteriorAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (0049 30) 18 581-1951 Fax: (0049 30) 18 581-51951

Von: Wenske, MartinaGesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2013 11:00An: BK Eiffler, Sven-Rüdiger; BMF Barth, Axel Ulrich; AA Wendel, Philipp; BMJ Harms, Katharina; OESll3_;Glll-; OES!3AG-; BMVBS Bethkenhagen, Kathrin; BMJ Sangmeister, Christian; B2_; AA Gehrig, Harald;vt4_Cc: BMVBS Schriek, Susanne; AA Botzet, Klaus; Rosenberg, Anja; Mülter-Niese, Pamela, Dr.;'[email protected]'; Plate, Tobias, Dr.; B3_; KabParl_; plate, Tobias, Dr.; Alber, svenBetreff: Eilt sehr: Schlussabstimmung Kleine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen,BT-Drucksache ( Nr: 181 L27l1,

Liebe Kollegen,< Datei: 13121283 an KabParl_Antwort KA Die LINKE L8_i.22.docx >>für Mitzeichnung der beigefügten Schlussfassung der Antworten auf die o.a. KI. Anfrage

bis heute 12 Uhr

wäre ich dankbar.Anderungen haben sich insbesondere noch bei den Fragen 6,g,Lzund 13 ergeben.

Mit freundlichen GrüßenMaftina Wenske

Martina Wenske

Referat B 3

Luft- und SeesicherheitBundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (030) L8 681-1951 Fax: (030) 18 681-519s1

Unit B 3

Aviation SecurityFederal Ministry of the lnteriorAlt-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (0049 30) 18 681-1951 Fax: (0049 30) 18 681-519s1

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 55

49

I Von: Wenske, MartinaGesendet: Dienstag, 3. Dezember 2013 16:16An:Gll1_;B.2_; BMF Barth, Axel Ulrich; BMF Müller, Stefan; AA Oelfke, Christian; BMJ Harms, Katharina;oESil3_Cc: 83_Betreff: KIeine Anfrage LINKEN zu US-Aktivitäten an Häfen und Flughäfen, BT-Drucksache (Nr: L81122},Zuweisung KA

Liebe Kollegen,

beigefügte KL. Anfrage vorab zK

lch werde am Freitag mit kurzer Frist Beiträge von lhnen anfordernAA sehe ich insbesondere von den Fragen 2-5 betroffen, BMF von Frage L1.Falls in lhren Häusern noch andere Arbeitseinheiten betroffen sein sollten, wäre ich für baldigeWeiterleitung sehr d a nkbar.

Die Anfrage ähnelt der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE über,,Aktivitäten des US-Departments ofHomeland Security an Flug- und Seehäfen der Europäischen Union" von 2011 (liegt bei).

Mit freundlichen GrüßenMartina Wenske< Datei: t1.07zt Kleine Anfrage_17_06654 Antwort BReg (2).pdf >>

Martina Wenske

Referat B 3

Luft- und SeesicherheitBundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101D, 10559,BerlinTel: (030) 18 681-195L Fax: (030) 18 681-51951

Unit B 3

Aviation Security

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 56

50

Federal Ministry of the lnteriorAlr-Moabit 101D, 10559 BerlinTel: (0049 30) 18 681-1951 Fax: (0049 30) 18 681-51951

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 57

51

Referat B 3

B 3 50011/6#10RefL.: MR Dr. KlothRef.: RD'n Wenske

Berlin, den 13.12.2013

Hausruf: 1951

Referat Ka bi nett- u nd Parla mentsangelegenheiten

über

Herrn Abteilungsleiter B

Herrn SV Abteilungsleiter B

Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten UIIa Jelpke, Andrej Hunko, Christine

Buchholz, Annette Groth, Dr. Andrö Hahn, Inge Höger, Stefan Liebich,

Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel,

Kathrin Vogler, Halina Wawzyniakund der Fraktion Die Linke vom

02,1 2.2013 BT-Drucksach e 181122

Als Anlage übersende ich den Antwortentwurf zur oben genannten Anfrage an den

Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Die ReferaUe OSll3, Vl4, 82, Glll haben mitgezeichnet.

BK, AA, BMF, BMJ und BMVBS haben mitgezeichnet.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 58

522-

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, An-nette Groth,Dr. Andrö Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexan-der S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniakund der Fraktion der Die Linke

Betreff. Aktivitäten von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

BT-Drucksache 181122

Vo rbemerkunq der Fraqesteller:ln Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten DutzendeSicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Behörden, die meist dem US-Heimatschutzministerium (Departement of Homeland Security) angegliedert sind. Offi-ziell dient ihr Einsatz der Terrorismusabwehr und der Bekämpfung schwerer Verbre-chen. ,,Neben CIA und NSA operieren hierzulande mehr als 50 Mitarbeiter des SecretService, des US-Heimatschutzministeriums, der US-Einwanderungs- und Transport-behörden. Sie genießen diplomatische lmmunität und haben Befugnisse, die denendeutscher Polizisten und Zöllner nahekommen.Sie entscheiden, wer ins Flugzeug steigen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und im Zweifel nehmen sie offenbar sogarM e n sch en fe st. " (wunirr. s ued d e utsch e. d e/po I iti Ug e h e i m e r-kri eg -u s-beamteuebe rp ruefen-re isende-i n-d eutsch I and- 1 . 1 820764) .

Nach Angaben der Bundesregierung operierten im Jahr 201175 Bedienstete desUS-Heimatschutzministeriurns und der ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschland, von denen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundestags-drucksache 1716654).

ln den Häfen von Hamburg und Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS-Heimatschutzministeriums stationieft, die den deutschen Zoll offenbar aufgrundgeheimdienstlicher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die untersuchtwerden sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte anhandvon schwarzen Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die USA antretendarf. Die No Fly, Selectee List und Terrorist Watchlist umfassen nach lnformationender ,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million Namen. Die Kriterien für das Zustande-kommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nicht bekannt, die den Emp-fehlungen der US-Beamte fur eine Boarding-Venrueigerung in der Regel folgen, da sieandernfalls Sanktionen durch die USA befürchten.ldentifizieren können die US-Behörden unenryünschte Reisende durch den

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 59

533-

Direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften.

Beamte des Secret Service erklärten Iaut Augenzeugen am 3. März 2008 auf demFrankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estnischen Staatsburger

A. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschließendnahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkartenbetrugesgesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jonny Hell" regulär fest. Zu diesem Zeitpunktlag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein USHaftbefehl wurde erst einigeTage später nachgeliefert ,,Ein Aufgriff durch Mitarbeiter von ausländischen Stellenfand nicht statt", leugnete das Bundesministerium des lnnern auf Pressenachfragenanschließend die Beteiligung des Secret Service an A. S. Festnahme. Obwohl seineFestnahme rechtsstaatlich zweifelhaft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, unddort im Jahr 2012 zu sieben Jahren Haft verurteilt (www.spiegel.de/spiegel/a-

562961.htm1; vwvw.sue{deutsche.de/politiklgeheimer-krieq-us-beamte-ueberpruefen-

rei-send e-i ndeutsch land- 1 . 1 820764).

Fraqe 1:

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der ,,Süddeutschen Zeitung"genannten Aktivitäten von Beamtinnen und Beamten von US-sicherheitsbehördenin der Bundesrepublik Deutschland?

Antwort zu Fraqe 1:

- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Flughäfen/Late GateChecks:

Die US-amerikanischen Luftsicherheitsvorschriften verpflichten die Luftfahrtun-ternehmen, die Fluggäste vor dem Einsteigen zu befragen (2.B. ob sich das Ge-päck permanent in der Obhut der Reisenden befand). Mit diesen Befragungen ha-ben die Fluggesellschaften, zB United Airlines am Flughafen Hamburg, teilweiseSicherheitsunternehmen beauftragt. Sollten sich im Verlaufe der Befragung sicher-heitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird'die Bundespolizei unterrichtet.

Bedienstete der U.S. Customs and Border Protection (CBP) im Geschäftsbereichdes Department of Homeland Security (DHS) beraten am Flughafen in Frankfurtam Main die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen. lm übrigen wird aufdie Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 4a der Kleinen Anfrageder Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 1716654) venariesen.

- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Häfen (z.B.Hafen Ham-b urg):

Siehe unten Antwort auf Frage 10.

- Fall Aleksandr S.:

-4-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 60

544-

Auf die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI auf die schrift-lichen Fragen von Herrn MdB Ströbele (Bundestagsdrucksachen 1619917 und16/10006) und Frau MdB Mihalic (Plenarprotokoll 18/3) wird venruiesen.

- PNR-Abkommen mit den USAAlüeiterleitung an NSA:

Die Nutzung von Passagierdaten von Flügen in die USA und aus den USA ist imPassagierdatenabkommen zwischen der EU und den USA von 2011 geregelt. Die-ses verpflichtet die Fluggesellschaften, dem Department of Homeland Security beiUSA F|ügen Zugang zu Passagierdaten zu gewähren. Das Abkommen enthälthierzu zahlreiche Datenschutzvorkehrungen. Die USA sind auch dazu berechtigt,diese Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Abkommens an andere US-Behörden weiterzuleiten. Siehe auch Antwort auf Frage 39 der Kleinen Anfrage derFraktion Die Linke vom 12.11.2013, BT-Drucksache 18/40.

Frage 2:

Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Flughäfen und Häfena) Department of Homeland Security (DHS) insgesamt,b) Customs and Border Protection (CBP),c) Secret Service (USSS),

d) lmmigration and Customs Enforcement (lCE),e) Transportation Security Administration (TSA),f) Coast Guard (USGC),g) Citizenship and Immigration Seruice (USCIS),h) Office of Policy,i) Federal Emergency Management Agency (FEMA),j) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC),k) National Protection and Programs Directorate (NPPD),l) Office of Policy, oderm) sonstige (bitte benennen)?

Antwqrt zu Fraqe 2:

Beim Auswärtigen Amt sind folgende Mitarbeiter der genannten amerikanischen Be-hörden gemeldet:

a) Department of Homeland Security (DHS): 17 Mitarbeiter, davon 1 Diplomat, Restvenrvaltu ngstechnisches Personal (VTP)

b) Customs and Border Protection (CBP): 6 Mitarbeiter, alle WPc) Secret Seruice (USSS): 3 Mitarbeiter, alle VTPd) Immigration and Customs Enforcement (lCE): 7, alle VTPe), Transport Security Administration: 23, davon 1 Diplomat, Rest VTPf) Coast Guard (USCG): keine gemeldetg) Citizenship and lmmigration Service (USCIS): 3, alle VTPh) Office of Policy: keine gemeldet

tr

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 61

555-

i) Federal Emergency Management Agency (FEMA): keine gemeldetj) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC): keine gemeldetk) National Protection and Programs Directorate (NPPD): keine gemeldetI) Office of Policy: s. Buchst. h: keine gemeldetm) Sonstige:

Drug Enforcement Agency (DEA): 4, alle VTPFederal Aviation Agency (FAA): 15, alle VTPNational Geospatial Agency (GSA): 1, VTP

Ob bzw. welche dieser Bediensteten an Flughäfen oder Häfen tätig sind, ist nicht be-kannt. Bekannt ist, dass mehrere CBP-Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen tätig sind.

Fraqe 3:

Wie viele dieser US-Beamtinnen und Beamten verfügen nach Kenntnis der Bundesre-gierung über diplomatische lmmunität?

Antwort zu Frage 3:

Die zur Diplomatenliste angemeldeten amerikanischen Beamtinnen und Beamten (sie-he oben Frage 2) genießen volle Immunität nach den Vorschriften des Wiener über-einkommens über Diplomatische Beziehungen WÜD). Die an der amerikanischenBotschaft als verwaltungstechnisches Personal angemeldeten Beamtinnen und Beam-ten genießen gem. Art. 37 Abs. 2 WÜD sog. ,,Amtsimmunität", d.h. auch ihre nur in mit-telbarem Zusammenhang zu Diensthandlungen stehenden Handlungen sind durch diein Aft. 31 Abs. 1 WUD genannte lmmunität von der Zivil- und Venualtungsgerichtsbar-keit des Empfangsstaates ausgeschlossen. Für Konsularbeamte und an den Konsula-ten als venrualtungstechnisches Personal angemeldete Beamtinnen und Beamten gel-ten die Vorschriften des Wiener Übereinkommens über Konsutarische Beziehungen(WÜK). Sie genießen gem. Art. 43 WÜK ebenfalls sog. Amtsimmunität.

Fraqe 4:Auf welcher rechtlichen Grundlage und aufgrund welcher internationalen Abkommensind Beamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimatschutzministeriums, derEinwanderungsbehörde und der Transportbehörde der USA nach Kenntnis der Bun-desregierung in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?

Antwort zu Fraqe 4.Völkerrechtliche Grundlagen sind die Wiener Übereinkommen über Diplomatische undKonsularische Beziehungen (WÜD, WÜK), soweit die Beamten und Mitarbeiter an einediplomatische oder konsularische Vertretung entsandt werden. Gemäß Aft. 7 WüDkann der Entsendestaat die Mitglieder des Personals seiner Mission grundsätzlichnach freiem Ermessen ernennen; nur bei Militär-, Marine- und Luftattachös kann derEmpfangsstaat verlangen, dass ihm ihre Namen vorher zwecks Zustimmung mitgeteiltwerden. Die Mitarbeiter der genannten amerikanischen Behörden sind als Mitarbeiterder amerikanischen Botschaft in Berlin, des amerikanischen Generalkonsu.lats Frank-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 62

56

o

-6-

furt am Main und des amerikanischen Generalkonsulats Hamburg angemeldet.

Frage 5:

Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beamten vonus-sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland?

Antwort zu Frage 5:Zur Ausubung von hoheitlichen Befugnissen durch US-Beamtinnen und Beamten vonUS-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland siehe Antwort auf Frage12. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 1 1 verwiesen.

Fraqe 6:

Welche wann und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen regelndie Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bedienstetenvon US-sicherheitsbehörden und deutschen Behörden?

Antwort zu Frage 6:Das zum Geschäftsbereich des BMF gehörende Zollkriminalamt arbeitet anlassbe-zogen mit Angestellten der US-Behörden ICE und CBP zusammen. Die Zusammen-arbeit erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Vertrages zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika uber die gegenseitige Un-terstutzung ihrer Zollvenrualtungen vom 23.8.1973, des Abkommens zwischen der Eu-ropäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam-menarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich vom 28.5.1997 sowie des Ab-kommens vom 28.5.1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USAüber Grundstoffe und chemische Stoffe, die häufig fur die unerlaubte Herstellung vonSuchtstoffen oder psychotropen Substanzen verwenden werden.

Speziell fur Häfen und Flughäfen gibt es keine völkerrechtlichen Verträge und Abkom-men zur Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bedienstetenvon us-sicherheitsbehörden und deutschen Behörden.

Fraqe 7:

ln welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Angehö-rige von US-Behörden an deutschen Flughäfena) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befördern,b) die Bundespoli'ei verständigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sicht verdächtigeReisende zu geben?

a)

No-board-Empfehlungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen den Fluglinien undUS-BehÖrden. Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten Einzelheiten bekannt(vgl. Antwort auf Frage 10 der Kl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache17 t6654).

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 63

57-7 -

b)

Die Anzahl derartiger Hinweise wird durch die Bundespolizei statistisch nicht erfasst.

Fraoe 8:

Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit2001 die BefÖrderung aufgrund von Hinweisen der US-Behörden verweigert, und wieviele wurden aufgrund von Informationen der US-Behörden an Flughäfen von derBundespolizei festgenommen?

Antwort zu Fraqe 8:

Ob Festnahmen der Bundespolizei Hinweise jedweder Art vorangegangen sind, wirdstatistisch nicht erfasst. lm übrigen siehe Antwort auf Frage 7.a).

Fraoe 9:

Welche Dienststellen, Stützpunkte und Büros der genannten US-Behörden existierennach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort undBezeichnung angeben)?a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutsch-land bestehen Büros oder Stützpunkte von welchen US-sicherheitsbehörden unterwelcher Bezeichnung?b) In welchen diplomatischen Einrichtungen der USA befinden sich Dienststellen die-ser Behörden?c) Über welchen rechtlichen Status verfügen diese Buros jeweils?

Antwort zu Frage 9.

a)

Die am Flughafen Frankfurt (siehe Antwort auf Frage 1) und die an den Häfen Ham-burg und Bremerhaven (siehe Antwort auf Frage 10) tätigen CBP-Mitarbeiter sind alsGeneralkonsulats-Mitarbeiter angemeldet und nutzen jeweils Buros für den FlughafenFrankfurt sowie für die Häfen Hamburg und Bremerhaven.

b)

Neben der Botschaft in Berlin sind Mitarbeiter der in Frage 2 genannten US-Behördenin den US-Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt gemeldet.

c)

Der Rechtsstatus der genannten CBP-Mitarbeiter richtet sich nach dem WüD und demWÜK. Die innerorganisatorische Struktur der Generalkonsulate Frankfurt und Hamburgund somit der Status der genannten Büros ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 10:

lnwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die in

-8-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 64

588-

Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden mitdeutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammen?

Antwolt zu Fraqe 10:- Polizei: Die Bundespolizei arbeitet hinsichtlich der Einreise von Soldaten zumZwecke ihrer ärztlichen Versorgung im Bundesgebiet mit dem Verbindungsbüro derUS-streitkräfte in Europa bei der US-Botschaft in Berlin zusammen.

Darüber hinaus arbeitet die Bundespolizei im Rahmen ihrer gefahrenabwehrendenAufgabenwahrnehmung mit der U.S.Customs and Border Protection und der U.S. lm-migration and Customs Enforcement anlassbezogen zusammen.

Ferner findet ein Erfahrungsaustausch in grenzpolizeilichen Belangen für die Flughä-fen US Airbase Ramstein und US Airbase Spangdahlem mit Vertretern von US-Streitkräften statt.

- Zoll: lm Bereich des Zollfahndungsdienstes erfolgt eine anlassbezogene Zusam-menarbeit mit Angestellten der us-Behörden ICE und cBp.

Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bearbeitung von entsprechenden Amtshilfe-ersuchen (2. B. Unterstützungsersuchen, Auskunftsersuchen, Feststellungsersuchenetc.) sowie den sonstigen von den Abkommen A/erträgen abgedeckten Informations-austausch.

lm Rahmen der,,Container Security lnitiative" (CSI) sind Bedienstete des DHS (CBp)in den Häfen Bremerhaven und Hamburg tätig. Sie arbeiten in der US-Risiko-Analysevon Warenverkehren rnit dem Ziel USA. Für den Fall, dass Risikoanalysen zu Erkennt-nissen führen, die aus US-Sicht eine weitergehende Kontrolle der Warensendung(Container) nahelegen, nehmen DHS-Bedienstete Kontakt mit der deutschen Zoll-venryaltung im jeweiligen Hafen auf. Diese überprüft anhand eigener und amerika-nischer Erkenntnisse, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Bejaht dies die deut-sche Zollvenrualtung, erfolgen weitere Kontrollmaßnahmen durch die deutsche Zoll-venryaltung (2. B, Röntgenkontrolle oder öffnen des Containers).

Die Zusammenarbeit im Rahmen der ,,Container Security lntitiative" erfolgt auf Grund-Iage der am 1. August 2002 im Rahmen des Zollunterstützungsvertrages vom 23. Au-gust 1973 unterzeichneten ,,Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit, ein-schließlich der Anwesenheit von US-Zollbeamten in den deutschen Häfen Bremerha-ven und Hamburg". Die Erklärung wurde mit Einsatzbeginn (2003) der DHS-Bedien-steten in den Häfen Bremerhaven und Hamburg umgesetzt.

Frage 1 1:

Inwieweit triffi es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an deutschenHäfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US-sicherheitsbehörden

-9-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 65

59-9-

,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutsche Zöllner doch bitte einmal genauerreinschauen sollten" und ,,entscheiden [... ] welcher Container auf welches Schiff gela-den wird" (www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-reisende-in-deutschland- 1 . 1 820764)?a) Inwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage sind deutscheBehörden angehalten oder verpflichtet, solchen ,,Tipps" von US-Beamtinnen und Be-amten zur Kontrolle von Containern nachzugehen?b) Aufgrund welcher Befugnisse und in welchen Fällen können in der BundesrepublikDeutschland stationierte US-Beamtinnen und -beamte Entscheidungen über die Verla-dung von Containern auf Schiffe treffen?c) lnwieweit sind Empfehlungen von in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenAngehörigen US-Behörden, bestimmte Container nicht zu verladen, für deutsche Be-hörden bindend?

Antulort zu Frage 1 1:

Hierzu wird auf die Ausführungen zur CSI in derAntwort auf Frage 10 venuiesen.

a)

Siehe Antwort auf Frage 10, zweiter Anstrich.

b)

Die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von CSI stationierten US-Beam-tinnen und -beamte können keine Entscheidungen über die Verladung von Containernauf Schiffe treffen.

c)

Siehe Antwort zu b).

Fraoe 12:

ln welchen Fällen ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonUS-Sicherheits- und Strafuerfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschlandzulässig?a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheitsbeamtinnenund -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrecht hoheitliches Handeln an-maßten, und wenn ja, welche?b) Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritter Seite gegenAngehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland der Vor-wurf der Amtsanmaßung erhoben oder deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden?

Antwqrt zu Frage 12:

Nach Attikel VII NATo-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen denPafteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBI. 1961 Il

S. 1190) können die Militärbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika Straf- undDisziplinargerichtsbarkeit über die Personen ausüben, die dem Militärrecht der Verei-

- 10 -

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 66

6010 -

nigten Staaten von Amerika untenruorfen sind. Die amerikanischen MilitärbehördenkÖnnen unter den Voraussetzungen des Artikels 20 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien desNordatlantikvertrags uber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichlich der in der Bun-desrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBI. 1961 ll S. 11g8,1218) Personen vorläufig festnehmen. Nach Artikel 28 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut kann die Militärpolizei der Vereinigten Staaten von Amerika an altge-mein zugänglichen Orten gegen Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges undderen AngehÖrige die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin notwendigenMaßnahmen treffen.

lm Bereich der Strafrechtshilfe ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern von US-strafuerfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zu-lässig, wenn ein auf dem vorgesehenen Geschäftsweg zu übermittelndes Rechts-hilfeersuchen von der zuständigen deutschen Stetle bewilligt worden ist.

a)

Nein. Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) werden beim Gene-ralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht gefuhrt. Zu etwaigen in den Bundes-ländern gefuhrten Strafuerfahren gegen Angehörige von US-sicherheitsbehörden we-gen Amtsanmaßung liegen der Bundesregierung keine lnformationen vor.

b)

lm Zuge des so genannten Sauerlandverfahrens mutmaßten zwei der Beschuldigten,von US-amerikanischen Kräften in Deutschland observiert worden zu sein. Dies konn-te durch die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verantassten Maß-nahmen nicht bestätigt werden.

Frage 13.

Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der Bundesrepublik Deutschlandstationierte Beamtinnen und Beamte von US-sicherheitsbehörden wegen Freiheitsbe-raubung sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchem Ergebnis endeten dieseVerfahren nach ihrer Kenntnis?

Antwort zu Frage 13:Wegen des Vorwurfes der Freiheitsberaubung (§ 239 SIGB) sind oder waren beim Ge-neralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Ermittlungsverfahren gegen in derBundesrepublik Deutschland stationierte Beamte von US-sicherheitsbehörden anhän-gig. Zu etwaigen in den Bundesländern geführten Strafuerfahren gegen Angehörigevon US-Sicherheitsbehörden wegen Freiheitsberaubung liegen der Bundesregierungkeine lnformationen vor.

Frage 14:

Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 67

- 11 -

USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung be-kannt?

a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierungerstellt?b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweilsgenannt?

c) Wie viele deutsche Staatsburger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierungauf derartigen US-Listen?d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA bindend?e) lnwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungenvon Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die ent-sprechende Weisungen oder Empfehlungen von US-Sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht umsetzen wollten?

Antwort zu Fraqe 14:

Das Terrorist Screening Center (TSC) des FBI führt seit 2003 die Terrorist Screening

Database (TSDB), auch bekannt als ,,Terrorist Watch List". Weitere Listen mit Perso-

nendaten, die unter den Bezeichnungen ,,Selectee List" und ,,No FIy List" bekannt sind

werden auf Basis der TSDB generiert und sind eine Teilmenge dieser. Die ,,Selectee

List" umfasst Daten von Personen, die bei Einreise in die USA einem intensiveren

Überprüfungsveffahren unterzogen werden. Die ,,No Fly List" enthält Daten von Perso-

nen, die nicht in zivilen Flugzeugen, die die USA anfliegen bzw. in den USA starten,

befordert werden dürfen. Weiterhin durfen Flugzeuge, die Personen von der ,,No-Fly

List" befördern, den Luftraum der USA nicht uberfliegen (siehe auch die lnformationen

auf den offiziellen Regierungs-\tVebseiten der USA: zum sog. Secure Flight Program:

http://www.tsa.gov/stakeholders/secure-flight-program; speziell zu den genannten Lis-

te n : https ://www. d h s. g ov/ste p- 1 -shou ld-i-u se-d h s-trip#2 sowie

http://www.fbi.gov/about-us/ten-years-after-the-fbi-since-9-1 1 /just-the-facts-1/terrorist-

screening-center-1 ).

a)

AIs Kriterium für die Aufnahme einer Person in die Terrorist Screening Database(TSDB) gilt der hinreichende Verdacht ("reasonable susp,c/o/?"), d.h. ein Sachverhaltführt aufgrund nachvollziehbarer Tatsachen zu der Schlussfolgerung, dass entwederdie Kenntnis oder der Verdacht besteht, dass eine Person an Handlungen beteiligt istoder war, die Terrorismus oder terroristische Aktivitäten darstellen, vorbereiten, unter-stützen oder mit solchen im Zusammenhang stehen.

Die Kriterien zur Aufnahme einer Person auf die ,,Selectee List" bzw. ,,No-Fly List" sindstrenger als der "reason able suspr'crbn" Standard. Der Bundesregierung ist nicht be-kannt, nach welchen Kriterien Personen auf diese Listen aufgenommen werden.

b)

-12-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 68

6212-

Nach den Angaben auf der Webseite des FBI (http://www.fbi.gov/about-us/ten-years-

after-the-fbi-since-9-1 1/just-the-facts-1/terrorist-screening-center,1) standen im Sep-tember 2011 ca. 420.000 Personen auf der Terrorist Watchlist, wobei jedoch zugleichdarauf hingewiesen wird, dass diese Zahl wegen Anpassungen ständig variiert. Aufder No Fly List und der Selectee List stehen - ebenfalls nach den Angaben auf dergenannten Webseite - jeweils 16.000 Personen.

c)

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

d)

Die ,,Selectee List" sowie die ,,No-FIy List" betrifft alle Fluggesellschaften, die die USAanfliegen bzw. in den USA starten, die,,No-Fly List" daruber hinaus auch alle Flug-gesellschaften, die den Luftraum der USA überfliegen.

e)

Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.

Fraqe 15:

Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen an dieUSA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehändigt zu be-kommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Antwort zu Fraqe 15:

Die Bundesregierung und die Bundessicherheitsbehörden haben keine entsprechen-den Anfragen an die US-Behörden gerichtet.

Frage 16:

Wurden im Falle des am 3. März 2008 auf dem Frankfurter Flughafen festgenomme-nen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufnahmen der Videoübenruachung ausge-wertet, um festzustellen, ob und inwieweit in die Festnahme vor Ort Us-Agenten desSecret Service venruickelt waren und ob sich diese der Anmaßung von Hoheitsrechtenschuldig gemacht haben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu Frage 16:

Nein, fur die Prüfung einer Auswertung von Videoaufzeichnungen aus Anlass derFestnahme des Aleksandr S. bestand kein Anlass.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 69

Dokument 2014/0074341

Referat B 3B 3 50011/6#10RefL.: MR Dr. KlothRef": RD'n Wenske

Berlin, den 13.12.2013

Hausruf: 1951

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

über

Herrn Abteilungsleiter B

Herrn SV Abteilungsleiter B

Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine

Buchholz, Annette Groth, Dr. Andrö Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich,

Niema Movassat, Dr. Alexander S, Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel,

Kathrin Vogler, Hälina Wawzyniakund der Fraktion Die Linke vom

02j2.2013 BT-Drucksach e 1 81122

Als Anlage übersende ich den Antwortentwurf zur oben genannten Anfrage an den

Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Die ReferatJe ÖSI13, VI4, 82, Glll haben mitgezeichnet.

BK, AA, BMF, BMJ und BMVBS haben mitgezeichnet.

Dr. Kloth Wenske

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 70

642-

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Christine Buchholz, An-nette Groth,Dr. Andrö Hahn, lnge Höger, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexan-der S. Neu,Kersten Steinke, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniakund der Fraktion der Die Linke

Betreff: Aktivitäten von US-sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

BT-Drucksache 181122

Vorbemerkung der Fraqesteller:

ln Häfen und auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten DutzendeSicherheitsbeamtinnen und Sicherheitsbeamte von US-Behörden, die meist dem US-Heimatschutzministerium (Departement of Homeland Security) angegliedert sind. Offi-ziell dient ihr Einsatz der Terrorismusabwehr und der Bekämpfung schwerer Verbre-chen. ,,Neben CIA und NSA operieren hierzulande rnehr als 50 Mitarbeiter des SecretService, des US-Heimatschutzmlnisteriums, der US-Einwanderungs- und Transport-behörden. Sie genießen diplomatische lmmunität und haben Befugnisse, die denendeutscher Polizisten und Zöllner nahekommen.

Sie entscheiden, wer ins Flugzeug steigen darf, welcher Containerauf welches Schiff geladen wird - und im Zweifel nehmen sie offenbar sogarMe nschen fest. " (www. s ued deutsch e. d e/politik/gehe i mer-krieg-us-beamteueberp ruefen-re isende-i n-deutsch Ia nd- 1 . 1 820764) .

Nach Angaben der Bundesregierung operierten im Jahr 2011 75 Bedienstete desUS-Heimatschutzministeriums und der ihm angegliederten Behörden in derBundesrepublik Deutschland, von denen 50 Diplomatenstatus besaßen (Bundestags-drucksache 17/6654).

In den Häfen von Hamburg und Bremerhaven sind Beamtinnen und Beamte desUS- H ei m atschutzm i nisteri ums station iert, d ie den d eutschen Zoll offenbar aufg ru ndgeheimdienstlicher Erkenntnisse auf Schiffscontainer hinweisen, die untersuchtwerden sollen. An deutschen Flughäfen entscheiden US-Beamte anhandvon schwarzen Listen von US-Behörden, wer seine Reise in die USA antretendarf. Die No Fly, Selectee List und Terrorist Watchlist umfassen nach lnformationender ,,Süddeutschen Zeitung" fast eine Million Namen, Die Kriterien für das Zustande-kommen dieser Listen sind auch den Fluggesellschaften nicht bekannt, die den Emp-fehlungen der US-Beamte für eine Boarding-Venrueigerung in der Regel folgen, da sieandernfalls Sanktionen durch die USA befürchten.Identifizieren können die US-Behörden unenuünschte Reisende durch den

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 71

653-

Direkten Zugriff auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften.

Beamte des Secret Service erklärten IautAugenzeugen am 3. März 2008 auf demFrankfurter Flughafen dem aus Tallin kommenden estnischen Staatsbürger

A. S. am Gate zu einem Urlaubsflug nach Bali, er sei festgenommen. Anschließendnahm die zugezogene Bundespolizei den in den USA wegen Kreditkartenbetrugesgesuchten Hacker mit dem Pseudonym ,,Jonny Hell" regulär fest. Zu diesem ZeitpunktIag kein internationaler Haftbefehl gegen A. S. vor, ein USHaftbefehl wurde erst einigeTage später nachgeliefert,,Ein Aufgriff durch Mitarbeiter von ausländischen Stellenfand nicht statt", leugnete das Bundesministerium des Innern auf Pressenachfragenanschließend die Beteiligung des Secret Service an A. S. Festnahme. Obwohl seineFestnahme rechtsstaatlich zweifelhaft war, wurde A. S. an die USA ausgeliefert, unddort im Jahr 2012 zu sieben Jahren Haft verurteilt (www.spiegel.de/spiegel/a-

562961 ,html; www.sue_ddeutsche.de/politik/geheimer-krieq-us-beamte-ueberpruefen-

reisende-indeutschland-1 . 1 820764).

Frage 1:

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den in der,,Süddeutschen Zeitung"genannten Aktivitäten von Beamtinnen und Beamten von US-Sicherheitsbehördenin der Bundesrepublik Deutschland?

Antwort,zu Frage 1 :

- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Flughäfen/Late GateChecks:

Die US-amerikanischen Luftsicherheitsvorschriften verpflichten die Luftfahrtun-ternehmen, die Fluggäste vor däm Einsteigen zu befragen (2.8. ob sich das Ge-päck permanent in der Obhut der Reisenden befand). Mit diesen Befragungen ha-ben die Fluggesellschaften, zB United Airlines am Flughafen Hamburg, teilweiseSicherheitsunternehmen beauftragt. Sollten sich im Verlaufe der Befragung sicher-heitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird die Bundespolizei unterrichtet.

Bedienstete der U.S. Customs and Border Protection (CBP) im Geschäftsbereichdes Department of Homeland Security (DHS) beraten am Flughafen in Frankfurtam Main die in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen. Im übrigen wird aufdie Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 4 und 4a der Kleinen Anfrageder Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 17/6654) verwiesen.

- Präsenz von Mitarbeitern von US-Behörden an deutschen Häfen (2.8. Hafen Ham-burg):Siehe unten Antwort auf Frage 10.

- Fall Aleksandr S.:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 72

66

t

.4-

Auf die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI auf die schrift-lichen Fragen von Herrn MdB Ströbele (Bundestagsdrucksachen 1619917 und16110006) und Frau MdB Mihalic (Plenarprotokoll 18/3) wird venruiesen.

- PNR-Abkommen mit den USAAlüeiterleitung an NSA.

Die Nutzung von Passagierdaten von Flügen in die USA und aus den USA ist imPassagierdatenabkommen zwischen der EU und den USA von 201 1 geregelt. Die-ses verpflichtet die Fluggesellschaften, dem Department of Homeland Security beiUSA-Flügen Zugang zu Passagierdaten zu gewähren. Das Abkommen enthälthierzu zahlreiche Datenschutzvorkehrungen. Die USA sind auch dazu berechtigt,diese Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Abkommens an andere US-BehÖrden weiterzuleiten. Siehe auch Antwort auf Frage 39 der Kleinen Anfrage derFraktion Die Linke vom 12.11 .2018, BT-Drucksache 1B/40.

Fraqe 2:

Wie viele Beamtinnen und Beamte der folgenden US-Behörden operierennach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen FIughäfen und Häfena) Department of Homeland Security (DHS) insgesamt,b) Customs and Border Protection (CBP),c) Secret Service (USSS),d) lmmigration and Customs Enforcement (lCE),e) Transportation Security Administration (TSA),f) Coast Guard (USGC),g) Citizenship and lmmigration Service (USCIS),h) Office of Policy,i) Federal Emergency Management Agency (FEMA),j) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC),k) National Protection and Programs Directorate (NppD),l) Office of Policy, oderm) sonstige (bitte benennen)?

Antwort zu Fraqe 2:Beim Auswärtigen Amt sind folgende Mitarbeiter der genannten amerikanischen Be-hörden gemeldet:

a)

b)

c)

d)

e)f)

s)h)

Department of Homeland Security (DHS).17 Mitarbeiter, davon 1 Diplomat, Restvenrualtungstechnisches Personal (VTP)customs and Border Protection (cBP): G Mitarbeiter, alle wpSecret Service (USSS): 3 Mitarbeiter, alle VTplmmigration and Customs Enforcement (lCE): 7, alle VTpTransport security Administration: 23, davon 1 Diplomat, Rest V1pCoast Guard (USCG): keine gemeldetCitizenship and lmmigration Service (USCIS): 3, alle WpOffice of Policy: keine gemeldet

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 73

675-

i) Federal Emergency Management Agency (FEMA): keine gemeldetj) Federal Law Enforcement Training Center (FLETC): keine gemeldetk) National Protection and Programs Directorate (NPPD): keine gemeldetl) Office of Policy: s. Buchst. h: keine gemeldetm) Sonstige.

Drug Enforcement Agency (DEA): 4, alle VTPFederal Aviation Agency (FAA): 15, alle VTPNational Geospatial Agency (GSA). 1, VTP

Ob bzw. welche dieser Bediensteten an Flughäfen oder Häfen tätig sind, ist nicht be-kannt. Bekannt ist, dass mehrere CBP-Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen tätig sind.

Fraqe.3:Wie viele dieser US-Beamtinnen und Beamten verfügen nach Kenntnis der Bundesre-gierung uber diplomatische lmmunität?

Antwort zu Fraqe 3:

Die zur Diplomatenliste angemeldeten amerikanischen Beamtinnen und Beamten (sie-he oben Frage 2) genießen volle Immunität nach den Vorschriften des Wiener über-einkommens über Diplomatische Beziehungen (WÜD). Die an der amerikanischenBotschaft als venryaltungstechnisches Personal angemeldeten Beamtinnen und Beam-ten genießen gem. Art. 37 Abs. 2 WÜD sog. ,,Amtsimmunität", d.h. auch ihre nur in mit-telbarem Zusammenhang zu Diensthandlungen stehenden Handlungen sind durch diein Art. 31 Abs. 1 WÜD genannte lmmunität von der Zivil- und Venrualtungsgerichtsbar-keit des Empfangsstaates ausgeschlossen. Fur Konsularbeamte und an den Konsula-ten als venrvaltungstechnisches Personal angemeldete Beamtinnen und Beamten gel-ten die Vorschriften des Wiener Übereinkommens uber Konsularische BeziehungenWÜK). Sie genießen gem. Art. 43 WÜK ebenfalls sog. Amtsimmunität.

Frage 4:Auf welcher rechtlichen Grundlage und aufgrund welcher internationalen Abkommensind Beamtinnen und Beamte des Secret Service, des Heimatschutzministeriums, derEinwanderungsbehörde und der Transportbehörde der USA nach Kenntnis der Bun-desregierung in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?

Antwort zu Frage 4:Völkerrechtliche Grundlagen sind die Wiener Übereinkommen über Diplomatische undKonsularische Beziehungen WÜD, WÜK), soweit die Beamten und Mitarbeiter an einediplomatische oder konsularische Vertretung entsandt werden. Gemäß Art. 7 WüDkann der Entsendestaat die Mitglieder des Personals seiner Mission grundsätzlichnach freiem Ermessen ernennen; nur bei Militär-, Marine- und Luftattach6s kann derEmpfangsstaat verlangen, dass ihm ihre Namen vorher zwecks Zustimmung mitgeteiltwerden. Die Mitarbeiter der genannten amerikanischen Behörden sind als Mitarbeiterder amerikanischen Botschaft in Berlin, des amerikanischen Generalkonsulats Frank-

-6-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 74

furt am Main und des amerikanischen Generalkonsulats Hamburg angemeldet.

Frage 5:

Über welche Befugnisse verfügen die genannten US-Beamtinnen und Beamten vonus-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland?

Antwoil zu Fraqe 5:

Zur Ausübung von hoheitlichen Befugnissen durch US-Beamtinnen und Beamten vonUS-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland siehe Antwort auf Frage12. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.

Frage 6:

Welche wann und zwischen wem geschlossenen Verträge und Abkommen regelndie Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationierten Bedienstetenvon US-Sicherheitsbehörden und deutschen Behörden?

Antwort zu Frage 6:

Das zum Geschäftsbereich des BMF gehörende Zollkriminalamt arbeitet anlassbe-zogen mit Angestellten der US-Behörden IGE und CBP zusammen. Die Zusammen-arbeit erfolgt auf der Grundlage des bilateralen Vertrages zwischen der Bundesrepub-lik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika uber die gegenseitige Un-terstÜtzung ihrer Zollvenualtungen vom 23.8.1973, des Abkommens zwischen der Eu-ropäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusam-menarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich vom 28.5.1997 sowie des Ab-kommens vom 28.5.1997 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USAüber Grundstoffe und chemische Stoffe, die häufig für die unerlaubte Herstellung vonSuchtstoffen oder psychotropen Substanzen verwenden werden.

Speziell fur Häfen und Flughäfen gibt es keine völkerrechtlichen Verträge und Abkom-men zur Zusammenarbeit zwischen den in Deutschland stationieften Bedienstetenvon US-Sicherheitsbehörden und deutschen Behörden.

Fraqe 7:

ln welchem Ausmaß kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass Angehö-rige von US-Behörden an deutschen Flughäfena) die Fluggesellschaften auffordern, bestimmte Passagiere nicht zu befördern,b) die Bundespolizei verständigen, um ihnen Hinweise auf aus ihrer Sicht verdächtigeReisende zu geben?

a)

No-board-Empfehlungen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen den Fluglinien undUS-BehÖrden. Der Bundesregierung sind hierzu keine konkreten Einzelheiten bekannt(vgl.Antwotl auf Frage 10 der Kl. Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drucksache1716654).

-7 -

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 75

69-7 -

b)

Die Anzahl derartiger Hinweise wird durch die Bundespolizei statistisch nicht erfasst.

Frage 8:

Wie vielen Passagieren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit2001 die BefÖrderung aufgrund von Hinweisen der US-Behörden verweigert, und wieviele wurden aufgrund von lnformationen der US-Behörden an Flughäfen von derBundespolizei festgenom men?

Antwort zu. Frage 8:Ob Festnahmen der Bundespolizei Hinweise jedweder Art vorangegangen sind, wirdstatistisch nicht erfasst. lm übrigen siehe Antwort auf Frage 7.a).

Fraoe 9:

Welche Dienststellen, Stützpunkte und Büros der genannten US-Behörden existierennach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort undBezeichnung angeben)?a) An welchen zivilen Häfen und auf welchen Flughäfen der Bundesrepublik Deutsch-land bestehen Buros oder Stützpunkte von welchen US-sicherheitsbehörden unterwelcher Bezeichnung?b) ln welchen diplomatischen Einrichtungen der USA beflnden sich Dienststellen die-ser Behörden?c) Über welchen rechtlichen Status verfügen diese Büros jeweils?

Antyvort zu Fraoe g:

a)

Die am Flughafen Frankfurt (siehe Antwort auf Frage 1) und die an den Häfen Ham-burg und Bremerhaven (siehe Antwort auf Frage 10) tätigen CBP-Mitarbeiter sind alsGeneralkonsulats-Mitarbeiter angemeldet und nutzen jeweils Büros für den FlughafenFrankfurt sowie für die Häfen Hamburg und Bremerhaven.

b)

Neben der Botschaft in Berlin sind Mitarbeiter der in Frage 2 genannten US-Behördenin den US-Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt gemeldet.

c)Der Rechtsstatus der genannten CBP-Mitarbeiter richtet sich nach dem WüD und demWÜK. Die innerorganisatorische Struktur der Generalkonsulate Frankfurt und Hamburgund somit der Status der genannten Büros ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Fraqe 10:

Inwieweit und in welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die in

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 76

70-8-

Deutschland stationierten Beamtinnen und Beamten der genannten Behörden mitdeutschen Behörden wie Polizei und Zoll zusammen?

Antwort zu Frage 1-0:

- Polizei: Die Bundespolizei arbeitet hinsichtlich der Einreise von Soldaten zumZwecke ihrer ärztlichen Versorgung im Bundesgebiet mit dem Verbindungsbüro derUS-Streitkräfte in Europa bei der US-Botschaft in Berlin zusammen.

Darüber hinaus arbeitet die Bundespolizei im Rahmen ihrer gefahrenabwehrendenAufgabenwahrnehmung mit der U.S.Customs and Border Protection und der U.S. lm-migration and Customs Enforcement anlassbezogen zusammen.

Ferner findet ein Erfahrungsaustausch in grenzpolizeilichen Belangen für die FIughä-fen US Airbase Ramstein und US Airbase Spangdahlem mit Vertretern von US-Streitkräften statt.

- Zoll: lm Bereich des Zollfahndungsdienstes erfolgt eine anlassbezogene Zusam-menarbeit mit Angestellten der US-Behörden ICE und CBp.

Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bearbeitung von entsprechenden Amtshilfe-ersuchen (2. B. Unterstützungsersuchen, Auskunftsersuchen, Feststellungsersuchenetc.) sowie den sonstigen von den Abkommen A/erträgen abgedeckten lnformations-austausch.

lm Rahmen der,,Container Security lnitiative" (CSl) sind Bedienstete des DHS (CBp)in den Häfen Bremerhaven und Hamburg tätig. Sie arbeiten in der US-Risiko-Analysevon Warenverkehren mit dem Ziel USA. Für den Fall, dass Risikoanalysen zu Erkennt-nissen führen, die aus US-Sicht eine weitergehende Kontrolle der Warensendung(Container) nahelegen, nehmen DHS-Bedienstete Kontakt mit der deutschen Zoll-verwaltung im jeweiligen Hafen auf. Diese überprüft anhand eigener und amerika-nischer Erkenntnisse, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Bejaht dies die deut-sche Zollvenrvaltung, erfolgen weitere Kontrollmaßnahmen durch die deutsche Zoll-venryaltung (2. B. Röntgenkontrolle oder öffnen des Containers).

Die Zusammenarbeit im Rahmen der ,,Container Securi§ lntitiative" erfolgt auf Grund-Iage der am 1. August 2002 im Rahmen des Zollunterstützungsvertrages vom 23. Au-gust 1973 unterzeichneten ,,Grundsatzerklärung über die Zusammenarbeit, ein-schließlich der Anwesenheit von US-Zollbeamten in den deutschen Häfen Bremerha-ven und Hamburg". Die Erklärung wurde mit Einsatzbeginn (2003) der DHS-Bedien-steten in den Häfen Bremerhaven und Hamburg umgesetzt.

Fraqe 1 1:

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an deutschenHäfen stationierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von US-sicherheitsbehörden

-9-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 77

71,9-

,,Tipps gäben, in welche Schiffscontainer deutsche Zöllner doch bitte einmal genauerreinschauen sollten" und ,,entscheiden [...]welcher Container auf welches Schiff gela-den wird" (un/rnrv.sueddeutsche.de/politik/geheimer-krieg-us-beamte-ueberpruefen-re isende-i n-deutsch la nd -1 .1 820764) ?a) lnwieweit und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage sind deutscheBehörden angehalten oder verpflichtet, solchen ,,Tipps" von US-Beamtinnen und Be-amten zur Kontrolle von Containern nachzugehen?b) Aufgrund welcher Befugnisse und in welchen Fällen können in der BundesrepublikDeutschland stationierte US-Beamtinnen und -beamte Entscheidungen über die Verla-dung von Containern auf Schiffe treffen?c) lnwieweit sind Empfehlungen von in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenAngehörigen US-Behörden, bestimmte Container nicht zu verladen, für deutsche Be-hörden bindend?

Antwort zu Fraqe 1 1:

Hierzu wird auf die Ausführungen zur CSI in der Antwort auf Frage 10 venrviesen.

a)Siehe Antwort auf Frage 10, zweiter Anstrich.

b)

Die in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von CSI stationierten US-Beam-tinnen und -beamte können keine Entscheidungen uber die Verladung von Containernauf Schiffe treffen.

c)

Siehe Antwort zu b).

Fraqe 12:

ln welchen Fällen ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vonUS-Sicherheits- und Strafuertolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschlandzulässig?a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich US-sicherheitsbeamtinnenund -beamte in der Bundesrepublik Deutschland zu Unrecht hoheitliches Handeln an-maßten, und wenn ja, welche?b) lnwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von dritter Seite gegenAngehörige von US-Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland der Vor-wut'f der Amtsanmaßung erhoben oder deswegen Ermittlungen eingeleitet wurden?

Antwgrt zu Frage 12:

Nach Artikel VII NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen denParteien des Nordatlantikveftrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBI. 1961 llS. 1 190) können die Militärbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika Straf- undDisziplinargerichtsbarkeit über die Personen ausüben, die dem Militärrecht der Verei-

- 10 -

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 78

7210 -

nigten Staaten von Amerika unterworfen sind. Die amerikanischen Militärbehördenkönnen unter den Voraussetzungen des Artikels 20 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien desNordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bun-desrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBI. 1961 ll S. 1183,1218) Personen vorläufig festnehmen. Nach Artikel 28 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut kann die Militärpolizei der Vereinigten Staaten von Amerika an allge-mein zugänglichen Orten gegen Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges undderen Angehörige die zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin notwendigenMaßnahmen treffen.

lm Bereich der Strafrechtshilfe ist hoheitliches Handeln von Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern von US-Strafuerfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland zu-lässig, wenn ein auf dem vorgesehenen Geschäftsweg zu übermiffetndes Rechts-hilfeersuchen von der zuständigen deutschen Stelle bewilligt worden ist.

a)

Nein. Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung (§ 132 SIGB) werden beim Gene-ralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nicht geführt. Zu etwaigen in den Bundesländern gefuhrten Strafuerfahren gegen Angehörige von US-Sicherheitsbehörden we-gen Amtsanmaßung liegen der Bundesregierung keine lnformationen vor.

b)

lm Zuge des so genannten Sauerlandverfahrens mutmaßten zwei der Beschuldigten,von US-amerikanischen Kräften in Deutschland observiert worden zu sein. Dies konn-te durch die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof veranlassten Maß-nahmen nicht bestätigt werden.

Fjaqe 13:

Wie viele und welche Ermittlungsverfahren gegen in der Bundesrepublik Deutschlandstationierte Beamtinnen und Beamte von US-sicherheitsbehörden wegen Freiheitsbe-raubung sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchem Ergebnis endeten dieseVerfahren nach ihrer Kenntnis?

Antwort zu Fraqe 1LWegen des Vorwurfes der Freiheitsberaubung (§ 239 SIGB) sind oder waren beim Ge-neralbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Ermittlungsverfahren gegen in derBundesrepublik Deutschland stationierte Beamte von US-sicherheitsbehörden anhän-gig. Zu etwaigen in den Bundesländern geführten Strafuerfahren gegen Angehörigevon US-Sicherheitsbehörden wegen Freiheitsberaubung liegen der Bundesregierungkeine Informationen vor.

Fraoe. 14:

Welche Listen von US-Sicherheitsbehörden mit Personen, denen eine Einreise in die

-11 -

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 79

I

11 -

USA verboten oder nur unter Auflagen gestattet wird, sind der Bundesregierung be-kannt?a) Nach welchen Kriterien werden diese Listen nach Kenntnis der Bundesregierungerstellt?b) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Listen jeweilsgenannt?

c) Wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierungauf derartigen US-Listen?d) Inwieweit sind diese Listen für Fluggesellschaften außerhalb der USA bindend?e) lnwieweit sind der Bundesregierung Fälle von Sanktionen oder Sanktionsdrohungenvon Seiten der US-Behörden gegen Fluggesellschaften bekannt geworden, die ent-sprechende Weisungen oder Empfehlungen von US-sicherheitsbeamtinnen und -beamten für Flugverbote nicht umsetzen wollten?

Antwort zu Fraqe 14:

Das Terrorist Screening Center (TSC) des FBI führt seit 2003 die Terrorist ScreeningDatabase (TSDB), auch bekannt als,,TerroristWatch List". Weitere Listen mit perso-

nendaten, die unterden Bezeichnungen ,,selectee List" und,,No Fly List" bekannt sind,werden auf Basis der TSDB generiert und sind eine Teilmenge dieser. Die ,,SelecteeList" umfasst Daten von Personen, die bei Einreise in die USA einem intensiverenÜberprUfungsverfahren unterzogen werden. Die ,,No Fly List" enthält Daten von Perso-nen, die nicht in zivilen Flugzeugen, die die USA anfliegen bzw. in den USA starten,befordeft werden dürfen. Weiterhin dürfen Flugzeuge, die Personen von der ,,No-FlyList" befördern, den Luftraum der USA nicht über"fliegen (siehe auch die lnformationenauf den offiziellen Regierungs-Webseiten der USA: zum sog. Secure Flight program:

http://wv,rw.tsa.gov/stakeholders/secure-flight-program; speziell zu den genannten Lis-te n : https ://v,lww. d hs. qov/ste p- 1 -sh ou ld-i-u se-d hs-tri p#2 sowiehttp://www.fbi.gov/about-us/ten-years-after-the-fbi-since-9-1 1/just-the-facts-1/terrorist-screening-center-1).

a)

AIs Kriterium für die Aufnahme einer Person in die Terrorist Screening Database(TSDB) gilt der hinreichende Verdacht ("reaso nable susprcion"), d.h. ein Sachverhaltführt aufgrund nachvollziehbarer Tatsachen zu der Schlussfolgerung, dass entwederdie Kenntnis oder derVerdacht besteht, dass eine Person an Handlungen beteiligt istoder war, die Terrorismus oder terroristische Aktivitäten darstellen, vorbereiten, unter-stützen oder mit solchen im Zusammenhang stehen.

Die Kriterien zur Aufnahme einer Person auf die ,,selectee List" bzw. ,,No-FIy List" sindstrenger als der "reasonable susprbrbn" Standard. Der Bundesregierung ist nicht be-kannt, nach welchen Kriterien Personen auf diese Listen aufgenommen werden.

b)

-12-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 80

e

't4- 12-

Nach den Angaben auf der Webseite des FBI (http://www.fbi.gov/about-usften-years-

after-the-fui-since-9-1 1/just-the-facts-1/bnorist-screening-center-1) standen im Sep-

tember 201 1 ca. 420.000 Personen auf der Terrorist Watchlist, wobei jedoch zugleich

darauf hingewiesen wird, dass diese Zahl wegen Anpassungen sEndig variiert. Auf

der No Fly List und der SelecEe List stehen - ebenfalls nach den Angaben auf dergenannbn Webseite - jeweils 16.000 Personen.

c)

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

d)

Die "Selectee Lisf' sowie die "No-Fly

Lisf betrifft alle Fluggesellschaften, die die USA

anfliegen bar. in den USA starten, die "No-Fly List" darüber hinaus auch alle Flug-

gesellschaften, die den Luftraum der USA überfliegen.

e)

Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.

Fraqe 15:

Gab es von Seiten der Bundesregierung oder deutscher Behörden Anfragen an dieUSA, um Einblick in diese Listen zu nehmen oder diese Listen ausgehändigt zu be-kommen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Antwort zu Fraoe 15:

Die Bundesregierung und die Bundessicherheitsbehörden haben keine entsprechen-

den Anfragen an die US-Behörden gerichtet.

Fraqe 16:

Wurden im Falle des am 3. Mäz 2008 auf dem Frankfurter Flughafen festgenomme-nen estnischen Staatsbürgers A. S. die Aufnahmen der Videoüberwachung ausge-wertet, um fesEustellen, ob und inwieweit in die Festnahme vor Ort US-Agenten desSecret Service verwickelt waren und ob sich diese der Anmaßung von Hoheitsrechtenschuldig gemacht haben, und wenh ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu Fraqe 16:

Nein, tir die Prüfung einer Auswertung von Videoaufzeichnungen aus Anlass derFestnahme des Aleksandr S. bestand kein Anlass.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 81

75

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074350

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2OL4 09:39RegOeSll3WG: KORREKTUR! Mündliche Frage (Nr: 11/55), ZuweisungZuweis_M.doc; Korte 55 und 56.pdf

----Ursprüngliche Nachricht---Von: Beier, SabineGesendet: Dienstag, 26. November 2013 1L:10An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3_; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: KORREKTUR! Mündliche Frage (Nr: 11/55), Zuweisung

---U rsprüngliche N ach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Dienstag, 26. November 2013 1l-:09An: OESI13_

Cc: ALOES-; StabOESll_; Presse_; StFritsche; PStSchröder_; PStBergner_; StRogatl-Grothe_Betreff: KORREKTUR! Mündtiche Frage (Nr: 1L/55), Zuweisung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Korrektur einer Mündlichen Frage:

Hier erneut die Mündliche Frage 7U55, die LU56 wird von 04 bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des I nnernLeitungsstabKa bi nett- u nd Pa rlamenta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; KabParl@ bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 82

Kabinett- u nd Parlamentsreferat

Referat OESll3

Abtei lungsleiter/i n O ESStab OESII

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

4u!'.Unterrichtung

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. $chröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

t

Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneten Jan Kofte, DIE LINKE.vom 25. November 2013(Monat November 2013, Nummer 55)Fragestunde am 28.11 .2013

Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeufschen Zeitung vom 20.11 .2013 über die"Hauptstelle für Befragungswesen" (HBW, die dem Kanzleramt untersteht und dem Bundes-nachrichtendienst (BND) zugeordnef rsfl bestätigen, wonach B/VA US- und brifrsche Ge-heimdiensfe ein gemeinsames Programm betreiben. bei dem die beteiligten Dienste imRahmen der Arbeit der HBW, in der heute jährlich 500 bis 1000 Vo4gesp räche und anschlie-ßend 50 b/s 140 hbnsiugespräche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische oderamerikanische Geheimdienst-Leute sogar alleine, ohne deutsche Begleiter, durchgeführtwürden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen, dass die so gewonnenen Erkenntnrssebeim Einsatz von Kampfdrohnen durch das US- Militär Verwendung finden?

Die o. g. Mündliche/n Frage/n ubersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMWi und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des BMWi und AAoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

lch bitter im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressofts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.

I für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.I den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4

Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stetlung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.

I zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwoilentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

zuzuleiten,

Im AuftragBollmann

Dienstaq. 26, November 2013. 15;00 Uhr

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 83

25-NUU-2813 1E:33 PD 1 31 FRX 3EEE7 3EEE7 1rYl= zr

EingangBundeskunzleramt25.11.2013 Jan Korte ultt lt.illrF,

]il!!n!|"{ drr Dsr.tush+n Bundrshs*gft0tglEd deE tn nEfi äuscchuqaes

2 5- 11. 70'13 0 I :5 3

Esndrrhrur ' .

Ftats rEr Repubüt( I1l011Errlln

E (ttrolzaz*irrorg t0301zE7*7EEolEI prr lortqtuncrIlrg,dr

rrum.Jtn*CnOdr

Irtthll$stehüro '

Klpinr UYllhslnrrr. EboF+06 Ermhuq

E (Elt?ll EezBgBg (s$71I E22EEElitr trn,toflr(I|rlürJtüürhErdE

Berlin, E5; Novemher 2013Betrefri M{rodlichs Frqgeu fftr di* FrqHürtrrnde Et. 1 r.eol B

ElI IIBIUAI

i{Iüffi die Eundesregierung den Eericht der §üddeutschen Zeifung voü e0.1r.z01gülmr die 'Haupffiella für EefragunEswq$Err' (HEIII, d,ig dern l(anrlaramt unterstehtund dern Bundesnechrichtendienst rugaotdret ist, bastätigerrr wprEgh gffi; US- .+.**'und britische Geheimdiantte ein gemeinsanes Prograrnu. bstreibeu, bpi,dem diebetailigten DienstE im Balrsren dar A"rbait der IIEW, in der haute jälultch 5gu bi'1000 Vorgespräche und anschließend sE bis rgo lntensivgerpräche mitFlüchtlirrgen, darunter mancha dr:rch britische o der amarikaoische Geheim d.ienst-Leute EoEBr allaine, olrne deutsehs Eegleiter, dtuchgefültt wtirden. und rrrenn ja,wie kanIr sie au$sühließen, dass dis ss gBwtrtrIrEnen Erhauntniss8 bsim Einsatsvou Kampfdrohnon durch das us-Militär verr,rrBudung findent BMt

' (BKAmt)Wsr entschued jetrreils, dsss die U§,Eeratffifirma GSC mit ihren deutrchauTochtergesellschaften Bundeseufiräge im Eahmen der tl*Vurhaben De-h{ail, npä,

It,

§d

fuilft]an l(orta

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 84

Kabinett- u nd Parlamentsreferat 78Dokument 201410074351

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

Referat OES|lS

nachrichtlichAbtei lu ngsleite r/in OESStab OESII

Zur Unterrichtunq

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneten Jan Korte, DIE LINKE.vom 25. November 2013(Monat November 2013, Nummer 55)Fragestunde am 28. 1 1 .201 3

Kann die Bundesregierung den Bericht der Sudde utschen Zeitung vom 20.1 I .2013 über die"Hauptstelle für Befragungsweser?" (HBW, die dem Kanzleramt untersteht und dem Bundes-nachrichtendienst (BND) zugeordnef isl bestätigen, wonach BND, US- und britische Ge-heimdiensfe ein gemeinsames Programm betreiben. bei dem die beteiligten Dienste imRahmen der Arbeit der HBW, in der heute jährlich 500 bis 1000 Uorgesp räche und anschtie-ßend 50 b/s 100 lntensirzgesp räche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische oderamerikanische Geheimdrensf-Leute sogar alleine, ohne deutsche Begteiter, durchgeführtwürden, und wenn ja, wie kann sie ausschließen, dass dle so gewonnenen Erkenntnrssebeim Einsatz von Kampfdrohnen durch das US- Militär Verwendung frnden?

Die o. g. Mündliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMWI und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit dle Beteiligungserfordernis des BMWI und AAoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

Ich bitter im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht uber die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate u n mittelbar anzusch rei be n.

. fur das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.

. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.

. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

zuzuleiten.

lm AuftragBollmann

Djenstag. 26. November 2013. 15:00 Uhr

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 85

25-NBU-2813 1E:33 PD 1 31 FHX 3EEE7=EEE? . =.r.li?}s_

Dokument 201410074353

EingangBundeskanzleramt25.11.2013 Jan Korte ütt: l///trf;

IttltgmA üa Ecüetun BunüasrsgälIr/i[glEd dsa I n nenausgtrh ueg es

via Fax: t0007

at EingPng:

25. 11. 10130953

a

Eundrhrm ' .

Flatr rler Resubot( 1

1l0ll E+lln

E (orolrer*irrorg (030)e27*7s2Drtrl pnroru@,ffrrEll,d+

rtutY#nfgm,dr

Ittbhltrulllbüro'Kleinr Ytfllhtlnütf. Zb0F{0fi Etmbug'

E (Bll71)EEzBsBg (Eß471)BUe0gEl\

'rJ Jün,InflüEEliulttällqldr

Berlir, ZE,' Novernber 2013

i{

Eetre#r Mtirdlicha Pregen fftr dft FraBeatuude Eü.lt.EorB

Thillal

1. Kffr üie Eundesregieru-ug deu Eericht der §üddeutschen Eeitung voü 20.1r.2018ütrer die'Hauptrtellu für Eefragungsws$ptr' (IIEW;, dig dem l(nrzlpramt uuter$tohtund dem Brrndesnachrichtendienat rugaorduet ist, bestätigenl wonsrU gtID-,-US-

r:nd briti$thB Gehelmdienete Ein gerrreinsames hograrnm. bsgeiheu, hpi,dem diebetailigten Dienstä im Bahmen dar Arbeit der [IBW, in dar hnute jüilultch 800 btt1000 Vorgespräche und anschlieEend s0 bis rgo lntensivgespräche mitFliichtliqHen, daruntsr H.anuhs dr:rch hritische oder amsrikuischa Geheimdienst-Laute EoEBr ellaine. ohne deutsche Bqleiter, dtuchgefäIut wlirden, uud wenn ia,wie kenn sie ausschliesen, dass die so geurouneneu Erkeantnissr bEim Einsatzvou Kampfdrohnen durch das us-IvIilitär verq,endung ändeu? BMt

t, wsrr pntschied jaureils, daes die u§-Earatffifirme csc mit ihren deutachen (BKAmt)

Toclrtergesellschaften Bundeseufoäge im Ra.hmen der lT-Vorhaben De-Mail, npa,ePa, Quellcadeprtifung Staatetrojaner, Natiouales Waffenregister, E-Govemment,E{anichtsakte r:nd E-Strnfr agistsr erhia$lrund tuie wurde jeweils si chergestellt,da*s der Aufuagnehmer bai der Vartragterfiillung Eur I{euntnis erlsrgtevertrauliche Daten nichr an Dritte r,rreiter leitet?

s BMI

, (BMW|). (AA)

fuilk

§[

]an Korte

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 86

80

Von:Gesendet:An:Betreff:

wachtigkeit:

Dokument 201410074382

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 701,4 09:39RegOeSll3

WG: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdBKeckeritz)

Hoch

-----U rsprü ngl iche N a chricht----Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 O7,48An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, Sinan

Betreff: WG: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdB Keckeritz)Wichtigkeit: Hoch

---U rsprü ngliche Nach richt----Von: O4_

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 17:56An: OESIll-; OES|13_

Cc: Papenkort, Katja, Dr.Betreff: AW: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdB Keckeritz)Wichtigkeit: Hoch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hinsichtlich des Frageteils der Frage des Abgeordneten Kekeritz - betreffend vergaberechtlicheKonsequenzen zu CSC - kann O4 folgende Formulierung beisteuern:

Soweit einer Vergabestelle Hinweise darauf bekannt werden, dass ein bietendes Unternehmenunzuverlässig im Sinne des Vergaberechts sein könnte, wird sie ihnen nachgehen und in dem Fall, dasssich die Hinweise bestätigen, das Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt einem - ab gewissen Schwellenwerten durch das Recht derEuropäischen Union vorgegebenen - streng reglementierten Verfahren,. das seitens des Bundeseinzuhalten ist. Das nationale Vergaberecht baut auf diesen europarechtlichen Vorgaben auf. Es

garantiert zum Beispiel allen potentiellen Bewerbern einen freien Zugang zu den Beschaffungsmärktender öffentlichen Hand und sieht Transparenz, insbesondere eine Veröffentlichung der Ausschreibung undeine Dokumentation des Verfahrens, vor. Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige und

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 87

81

zuverlässige Bieter vergeben werden. Diese so genannte Eignung des Bieters muss zum Zeitpunkt derAngebotsprüfung gegeben sein. DerAusschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach denvergaberechtlichen Regelungen nur zulässig, wenn der Auftraggeber belastbare Anhaltspunkte dafür hat,dass der Bleter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Fachkunde hat oder er nicht leistungsfähigsein wird, um den Auftrag durchzuführen. Zum Nachweis der Eignung eines Bieters darf dieauftraggebende öffentliche Stelle nur die Vorlage solcher Unterlagen und Angaben verlangen, die durchden Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind, also mit ihm in einem Zusammenhang stehen. Dieentsprechenden Nachweise sind vom Bieter grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen vorzulegen. DieForderung von Nachweisen, die über diese Eigenerklärungen hinausgehen, muss in der Dokumentationdes Vergabeverfah rens ausd rückl ich begründet werden.

Es darf gern sinngemäß gekürzt werden.

Erkenntnisse zur Beteiligung von CSC im in der Frage gestellten Sinne liegen hier - also bei der AbteilungO sowie beim Beschaffungsamt des BMI - nicht vor.

Mehr können wir bei der Beantwortung nicht beitragen.

lch bitte ÖS tl g um Mitteilung, ob die Beantwortung der Fragen des Abg. Kekeritz von dort - wie nachdortigen Angaben gegenüber KabParl erklärt - übernommen wird.

Mit freundlichen GrüßenDr. Oliver Maor

Referat O 4Bundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101 D, 10559 BerlinTelefon: 030 18 681-1850 oder 0228 99 68i.-1850E-Mail: oliver.maor@ bmi.bund.delnternet: www.bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 88

82

o

Von: Papenkort, Katja, Dr.

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 74:26

An: OES|l3_; OESI3AG_; O4_; AA Wendel, Philipp; '[email protected]'Betreff: Maor Bog Eilt sehr: Mündliche Frage (Nr: 11/13), Zuweisung (MdB Keckeritz)Wichtigkeit: Hoch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Hintergrund von gegenwärtig sieben mündlichen Fragen für die Fragestunde am 28. November2013 zum Thema ,,Geheimer Krieg" wurden die Referate ÖS ll 1 und ÖS tl g um Gesamtkoordinierunggebeten. KabParl BMI ist diesbezüglich informiert und hat eine Neuzuweisung vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass bei mündlichen Fragen mit lnformationen, durch die das Staatswohl berührt ist,etwa weil die Antwort Einzelheiten der Methodik bekannt machen würde (bei Kleinen Anfragen würdedie Antwort egf. eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden)wie folgt zu verfahren ist: Es darf darauf verwiesen werden, dass die Antwort aus Gründen des

Staatswohls geheimhaltungsbedürftig ist (2.8. weil die Antwort Methoden nachrichtendienstlicher Arbeitoffenlegen würde). Soweit auf Antworten in früheren Kleinen Anfrage u.a. verwiesen werden soll, bietetsich z.B. an, wiefolgt zu antworten:,,kurzes Stichwort, worum es geht, und dann,,lm Übrigen hat dieBundesregierung darauf bereits geantwortet, Dies können Sie in BT-Drs. (...) nachlesen." Falls zu einemThema das PKGr in der Vergangenheit bereits befasst war, gilt entsprechendes: ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung insoweit bereits das PKGr informiert."

Soweit erforderlich, bitte ich um Weiterleitung der Frage an weitere betroffene Referate.

Wir bitten Sie um Zulieferung lhrer Beiträge bis **Montag 25.11.2013, 12 Uhr*+ an dieReferatspostfächer öS tt f und ÖS 1l 3. Fristverlängerung kann leider nicht gewährt werden.

Außerdem bitten wir- wie bei der Beantwortung von mündlichen Fragen generell vorgesehen - umZusammenstellung weiterer Fragen (und entsprechender Antworten), die die Abgeordneten imZusammenfuang mit dieser Frage stellen könnten.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument **zwei Fragen bzw. zwei Seitent+ enthält (AA: Frage 14).

Vielen Dank.

t

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 89

83

Beste Grüße

Katja Papenkort

Dr. Katja Papenkort

BMl, Referat ÖS il t

Tel.:0049 30 18681 2327

Fax:0049 30 18681 52327

E-Ma i I : Katja.Pa pen [email protected]

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 90

84

Dokument 701410074386

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 20L4 09:40An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/L2) des MdB Nouripour; hier: Antwortbeitrag

des BMVg - Fehlanzeige

Wichtigkeit: Hoch

----U rsprüngliche Nachricht---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 14:16An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OES]13_

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/12) des MdB Nouripour; hier: Antwortbeitrag des BMVg -

FehlanzeigeWichtigkeit: Hoch

-----U rsprün gliche N ach richt----Von : Matthias3 Koch @ BMVg. B U N D. DE [mailto: Matthias3 Koch @ BMVg. B U N D. DE]

Gesendet: Montag, 25. November 2013 73:47An: OESlll-; OESll3_; Papenkort, Katja, Dr.Cc: BMVG Hermsdörfer, Willibald; BMVG Schulte, Guido; BMVG BMVg Recht I l-; BMVG BMVg Recht l4;BMVG BMVg ParlKab; BMVG Krüger, Dennis; BMVG BMVg Recht ll Vorz; BMVG BMVg Recht; BMVG

Rieckmann, Gustav; BMVG Hoburg, Nils

Betreff: Mündliche Frage (Nr: 1L/12) des MdB Nouripour; hier: Antwortbeitrag des BMVg - FehlanzeigeWichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,

der MAD hat die Firma CSC in der Vergangenheit weder mit Dienst- oder Sachleistungen beauftragt nochfand ansonsten eine Zusammenarbeit zwischen der Firma CSC und dem MAD statt.lnsofern meld'et das BMVg auf die Fragestellung des MdB Nouripour "Fehlanzeige".

Mit freundlichen GrüßenIm AuftragM, Koch

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 91

e Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U16), Zuweisung (MdB Mihalic)

---U rsprü ngliche N achricht----Von: Beier, Sabine

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 O7:23

An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1L/16), Zuweisung

m.d.B.u.Ü.

MfGSabine Beier

ösns

t ---ursPrüngliche Nachricht---Von: OESIlll_Gesendet: Donnerstag,2L. November 20L3 16:26

An: OESl13_

Cc: OESllll_Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/15), Zuweisung

Angesichts des Bezugs auf die Berichtsserie von SZ und NDR ,,Geheimer Krieg" gehe ich von lhrerFeder-führung aus.

Die Frage ist natürlich zu verneinen. Da die betreffende Berichterstattung von hier aus nicht systematischverfolgt und ausgewertet worden ist, kann zur näheren Auseinandersetzung mit diesen Berichten vonhier aus jedoch nichts beigetragen werden.

Mit freundlichen GrüßenDietmar Marscholleck

85

Dokument 201410074392

Von: Keske, lvonne'

Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 09:40

An: RegoeSll3

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11-115), Zuweisung (MdB Mihalic)

Anlagen; Zuweis_M.doc; Mihalic L5 und 16.pdf; HAGR_05_BL_08_NEU Mündliche undSchriftliche Fragen.pdf

----U rsprü ngli che Na chricht----Von: Schulte, GunnarGesendet: Freitag, 22. November 2013 10:50

An: Papenkort, Katja, Dr.; Breitkreutz, Katharina

Cc: OES!l3

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 92

86

o

Bundesministerium däs lnnern, Referat ÖS lll fTelefon: (030) 18 681-1952.Mobil: 0L75 5747486e-mail: OESI [email protected]

Von: Zeidler, Angela

Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:17An:OESlllL_Cc:ALOES; UALOESIII_; Presse_; PStBergner_; StFritsche_; StRogall-Grothe; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 1U16), Zuweisung

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des InnernLeitungsstabKabi nett- und Pa rlamenta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: angela,[email protected]; [email protected]

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 93

Kabinett- und Parlaments referat

Referat OES|lll

nachrichtlichAbteilungsleiter OESUnterabteilungsleiterin OESI I I

Berlin, den 23. Mai ZO14 87

Hausruf: 10S4

Zur Unterrichtunq

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten lrene Mihalic, Bundnis gg/Die Grünenvom 20. November 2015(Monat November 2013, Nummer 16)Fragestunde am 28.1 1 .2013

Siehf die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung unddes NDR zum Thema "Geheimer Krieg - Wie von Deutschtand aus der Kampf g*ge[ d*,Terror gesfeuert wird", Bedarf für eine Evaluierung bzw. Überprtifung der Rec itgiunAtagenbei der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deufscher Srche rhiitsbehörden auf bindes-re pu b I ikan i sche m H o heitsge b iet?Die o. g. MÜndliche Frage übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und Bl(Amt zur Kenntnisnahme zügelei-tet.lch bitte Sie, in eigenerZuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und Bt(Amtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

lch bitte. im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.

. fur das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von Kabparl

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dienstaq. 26. November 2018.-J2:00 Uhr

zuzuleiten.

lm AuftragBollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 94

21-NDU-2813 I4147 PD 1 31 FHX 3EEE7 3-A4/W

Irpne Mihalic r i u' roftrtMrtglied des Deufschen Bundertages

lturrs Ulhsllc,l{dEPIatr der Repubtik 1

11011 Berlin

Teltfon: *48 30 tt7-rurrEFax: +49 30 EU7+EO?EEma i k irena.nf hall@bu rdestag. dc

Bsrlin, UO,I1JB13

88

EingangBundeskunzlerfimt27.17.2013

lt$n* trlhrlc, r{dB, PhH flsr ftclrubtlt f . i

Ref€rat PD IFax;30807

o lllilndliche Fragen fllr dia Fregesturrde am rE,ll.Iüls

Sehr geOhrle Darnen und Herren,

anbei schicte ich lhrren ti:r die Fragestunde arn äB"l1.2813 zwei rniindthhe Fregen:

f ' Jeut welcher Tatsachen* und Rechtsgrundlage erfolgte dle ln der Anhyort der Bundesregierurrg

/t 1o1 10. Juli ä00& auf die schriftlEhe Frage Hr. 17 ET*Dr§, 1E/1008 beschriobshs Bäfrägurq desi r Esten A.S- durch die Eundespolkei bis zum Eintreffen der Anordnung üer Festnarrrffi derGenaratsteatsanwaltschafl?:f BMI

(BMJ)e.lSietrt die Elundesrögisrung pufgrund der Berichteretattung der §gddeutpchen Zeitung und des

,/ü

NDE zum Therna "Gaheirner HrieE - Wie vonNutt uum Therna 'Gahelmer KrieE - Wie von DEutechland äus der Kampf gegen den Tanorgesteuert urird", Bedarf für eine EusluierungffÜUerprtifurugkJ der Rectrtsgrundtagen bei derIusammenarbeit U§-amerikenischer und der.rtscher Shherheitsbehöden äufhundesrepublilranischem HoheitsgeUiet{

BMIBMI(AA)(BMVs)(BKAmt)

Mit freundlichen Griißen

I //{15

il Ätot.

u5üru* #,tr;

1. 11.2013 0 8;l 5

hene Mihalic MdB

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 95

89

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I

Hausanordnung

Beantwoftung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts

Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 der

Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord*

nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-

ordnung.

Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung

,,Veffassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragen

durch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.

Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sich

nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und Kleiner

Anfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 7.

1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen

Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach

§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.

1 .1 Zuständigkeit

Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-

beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.

Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwortung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation

das Referat O 1).

Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMI

einzubeziehen sind, koordiniert das Organisationsreferat (Referat ZZ) die Beiträge für alle

betroffenen Geschäftsberei chsbehörde n.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 96

90

-2-

1.2 Abfassung..Fusätzliche lnformationen. Fristen, Erreichbarkeiten

Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf das

Grundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.

Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,

sind den Antwortentwürfen zur Information der im Haus Beteiligten zusätzliche lnforma-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-

liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für Antwoften auf frühere Fragen, die mit '

der aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.

Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Antagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-

ten Termine sind einzuhalten.

Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-

ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.

1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqen

Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.

2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen

Antwortentwürfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlaqe 1 (Dokumentvorlage

,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantworlung der Frage

verwendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).

' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Verwen-dung von Paafformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsforrn umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 97

91

a

-3-

Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.

Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blattbeizufügen.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen

Antwortentwürfe sind nach dem Muster Anlaqe 2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.

5 Weitere Behandlung erteilter Antworten

5.1 Mündliche Fraoen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antwort. Die federführende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf efteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.

5.2 Schriftliche Fraqen

Das Referat KabParl übersendet der fedefführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwort veröffentlicht wurde.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 98

92

Referat

(Geschä ftszeiche n a ngeben)Refl:Ref:Sb:BSB:

am

Frage Nr.

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

F[aqestunde im Deutschen Bllndestaq

Abg.:

Fraktion:

Herrn/Frau PSUPStn [NameJ

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

Herrn/Frau AL/ALn

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn/Frau SUStn [Name]

vorgelegt.

Das/die ReferaUe.... .,... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)...

haben mitgezeichnet.

(Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 99

g3

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g

Fraqe:

Antwort:

Fraqe

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 100

94

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

M öq I i che Zu satzfrao e-n :

Zusatzfrage 1

Antwoil:

Zusatzfrage 2

t Antwort.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 101

95

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g

H i nterg ru nd i nformation/Sachdarste llu nq :

o

4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 102

96

Referat

(G e sch äftszeiche n a nge be n )Refl:Ref:Sb:BSB:

1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. ... )

Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqe(n)1.2.3.4.

Antwort(en)

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

2. Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts) .

wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.

3. Herrn/Frau AL/ALn

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

mit der Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

(Referafs leiterlin) (Bearbeiterlin)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 103

Kabinett- und ParlamentsreferatDokument 201 4 /00'1 4393

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

97

Referat OESllll

nachric[tlichAbteilungsleiter OESU nterabteilungsleiterin OESI I I

Zur Unterrichtung

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten lrene Mihalic, Bundnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 16)Fragestunde am 28.11 .201 3

S,ehf die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung unddes NDR zum Thema "Geheimer Krieg - Wie von Deutschland aus der Kampf gegen denTerror gesfeuett wird", Bedar-f für eine Evaluierung bzw. Überprufung der Rechtgrundlagenbei der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Srbherheitsbehörden auf bundes-rep u b I i kanische m H o h eitsge b iet?Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BP(Amt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und Bl(Amtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

lch bitter im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sotts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unm ittelbar anzuschreiben.

. für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.r den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4

Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.

r zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwoftentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteitungsleiter - bis spätestens

Dienstaq. 26. November 2013r12:00 Uhr

zuzuleiten"

tm AuftragBollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 104

?1-NEU-2813 t4:4? PD 1 31 FHH SAAA? S. E4l8998

Dokument 201410074394

Eingangßundeskanzleramt2 7.1 1.2013

tnßm ttlhtIc, l{d§. Plote dgr EGFHä,)I t. t

Referat PD 1Faxl 30007

lrcne [iihatic r t u- ,oftrZMrtglied des Deutschen Bundestages

lrcffi illhrllc,lüdBPIatr der Repubtik 1

11011tsedin

Talofon: *40 30 2EZ-rHr7SFär +49 $0 2UI-IEOZHEmail: [email protected]

Eedin, ?0.11.20i9

Hliindliche Fragen ftlr dic Frege*turrde arn !E,ll,zulg

Sehr Eeshrte fJamen und Herron,

anbeischicke ich lhne* filr die Fragestunde am 2B-lf .t01E ewei rn[indlhhe Fragen:

f . Jnut lalctrl Tatsachen- und Rachtsgrundlage erfolgte üle ln der Ant+vurt der Bundesregierurgvom 10. Juli 2008 auf die schriftliche Frege Hr. 17 ET-Ers, 1E/1008 beschriebene Bsfragung desEsten A-S- durch die Bundespollzei bb zum Eintreffen der Anordnung üer Festnahms derG e ne ra I stra atsa n ua ltschafr ?rl BMI

(BMJ)z.lsietrt die Hunde§regisrunE pufgrund der Eerichler:stafiung der §llddeutpchen zeitung und des

NDE zum Thema -Geheimsr Kriog - Wie uon DEutschland aus der Kampf gegen den Tenorgesteuert wird", riedarf fÜr eine ErrEluierungffÜUerprüfunghf der Rectrtsgrundlagen bei derZusammenarbeit US-emerikenischer und deuscher §hharheitsbalrürüen aufbundesrepublitunischern Hoheitsgeb,*,?

BMI

/r/ _j 8, lffifr,/ J (BKAmt)

Mit freundlichen Griissn

üru* #rilr;tl Ä tu.u5

/r

l6

1. 112013 0 B:l 5

hene Mihrlic MdE

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 105

g9

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument ?01410074416

Keske, IvonneDonnerstag, L3. Februar 201.4 09:40RegoeSll3

WG: Mündliche Frage (Nr: 11/16), ZuweisungZuweis-M.doc; Mihalic 15 und 16.pdf; HAGR_05_BL_08_NEU Mündliche undSch rift liche Fragen.pdf

-..--U rsprü ngliche Nachricht:--Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 07:23An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/15), Zuweisung

m.d.B.u.Ü.

MfGSabine Beierösng

-----U rsprüngliche N ach richt---Von: OESIIIl_Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 L6,,26

An: OESl13_

Cc: OES|lll_Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/16), Zuweisung

Angesichts des Bezugs auf die Berichtsserie von SZ und NDR ,,Geheimer Krieg" gehe ich von threrFederführung aus.

Die Frage ist natürlich zu verneinen. Da die betreffende Berichterstattung von hier aus nicht systematischverfolgt und ausgewertet worden ist, kann zur näheren Auseinandersetzung mit diesen Berichten vonhier aus jedoch nichts beigetragen werden.

Mit freundlichen GrüßenDietmar Marscholleck

Bundesministerium.des lnnern, Referat ÖS ttt 1Telefon: (030) L8 681-1952Mobil: 0175 5747486e-mail: OESIlll@ bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 106

100

Von: Zeidler, Angela

Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:17An: OES|lll_Cc: ALOES-; UALOESIII_; Presse_; PStBergner_; StFritsche_; StRogall-Grothe; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/16), Zuweisung

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa binett- u nd Pa rlamenta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.:030-18681-51118E-Mail: [email protected]; [email protected]

I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 107

Kabinett- u nd Parlamentsreferat

Referat OESIlll

nachrichtlichAbteilungsleiter OESUnterabteilungsleiterin OES I I I

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

Zur Unterrichtunq

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

I

Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten Irene Mihalic, Bündnis gO/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 16)Fragestunde am 28.11 .2013

Siehf die Bundesregierung aufgrund der Berichterstattung der Südde utschen Zeitung unddes NDR zum Thema "Geheimer Krieg - Wie von Deutschland aus der Kampf gegen denTerror gesfeuert wird", Bedarf für eine Evaluierung bzw. Überprufung der Rechtgrundtagenbei der Zusammenarbeit US-arne rikanischer und deutscher Sr'cherherfsbe hörden auf bundes-re p u b I i kan iscfi e m H o h e itsg e b i et?Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BKAmt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungseffordernis des AA, BMVg und BKAmtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

lch bitter im Rahmen Ihrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht uber die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.

. für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.

. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.

r zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dignstaq, 26. November 2013, 12:00 Uhr

zuzuleiten.

lm AuftragBollmann

I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 108

21-NOU-2413 14:4? PD 1 31 FHX 3EEE7 S. E4/89102

EingungBundeskanzleramt2I.I1.2013

lr$m lflhrtr, qdEr FloE dqrRc$$,tr t. r

ßeferat PD tFaxl 30007

lrene Mitralic r & u- roftrtMitglied des Deutschen Bundestages

lrerrü illhultc, HdBPlaE der Republk 1

1I011 Esrlin

Telefon: *48 30 IZT-IHEIFsr: +49 30 EU7-IH}IBEmaih irena^mihall@burdeilffi .du

Berlin, 80,11.1013

tL

/)

illilndliche Fragen fllr dia Fruge*turrde am ?t,ll.ZOls

Sehr gethrta lJarnen und Herron,

anbei schicke ich lhrren frlr die Fragestunde am 2B,l t.e013 zwei rfllindlhhe Fragen:

f . lnut welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolgte üle ln der Ant*ort der Eundesregierurgvottt 1U. Juli ?008 auf die schrifrliche Frag* Hr. 17 ET.Dr§. 1EIf 006 beschn'sberc Bgfrägung desEsten A'§- durch die Bundespotlzei bis zum Eintreffen der Änordnung üer Fegtnahme derGenaratstaätsanwsltschaft?rf BMI

(BMJ)

Z' lSiefrt die BundesräEierung aufgrund der Eerichterstattung der §üddeutpchen Zeitung und desNDE äurn Thema "GBheirfier Krieg - Wie uon DEutschlanrl aus der l(ampf geggn den Tenorgesteuert wird", tiedarf für eine Erraluierung{iUUerprffunghl der RecStsgrund}agen bei deräusammenarbeit U$+merikenischer Und deutscher Shherheitsbehörden aufbundesrepuhlilcanischem Hoheitsgeb'*t{

BMt

/{/ I n, [ffi1r,/ J (BKAmt)

Mit freundliche n Grüißen

üru* {#,tr;f7 itu.u5

t6

t

1. 112013 0 fl;l 5

hene Mihalic MdE

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 109

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I

HausLnordnung

Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts

Das Verfahren bei der Beantwoüung mündlicher und schriftlicher Fragen regetn § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und furdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ord nu ng.

Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung partamentarischer Fragendurch die Bundesregierunsl" vom 19. November 2009 ist zu beachten.

Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe S Blatt 7.

1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen

Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach

§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.

1.1 Zuständiqkeit

Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabPar!) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.

Bei Fragen, die eine ressottübergreifende Beantwortung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisationdas Referat O 1).

Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordiniert das Organisationsreferat (Referat Z2) die Beiträge für allebetroffenen Geschäftsbereichsbehörden .

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 110

104

-2-

o

1.2 Abfassunq. zusätzliche lnformationen. Fristen. Frreichbarkeiten

Die Antwoden sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf das

Grundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.

Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,

sind den Antwoilentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf.auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für Antworten auf frühere Fragen, die mit

der aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.

Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-

ten Termine sind einzuhalten.

Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.

1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqen

Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundesk anz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.

2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen

Antwortentwürfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlase 1 (Dokumentvorlage

,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage

venarendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).

' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Venruen-dung von Paarformen vezichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 111

105

-3-

Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (,Anjgg!_), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.

Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blattbeizufügen.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

3 Besonderhelten bei Schrlftlichen Fragen

Antwortentwürfe sind nach dem Muster S!39! (Dokumentuorlage ,schriftliche Frage.im Register,BMl'Kabinetf) zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

4 Besonderhelten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

Fragen der für den Einzelplan Q6 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.

5 Weitere Behandlung erteilter Antworten

5.1 Mündliche Fraqen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antworl. Die federführende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.

5.2 Schriftliche Fraoen

Das Referat KabParl ubersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwoil veröffentlicht wurde.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 112

106

Referat

g

(Geschä ftsze iche n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:

am

Frage Nr.

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqestunde im Deutschen ElJndestao

Abg.:

Fraktion:

Herrn/Frau PSUPStn [Name]

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

Herrn/Frau AL/ALn

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn/Frau SUStn [Name]

vorgelegt.

Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorls),.

haben mitgezeichnet.

(Referatsleiter/in) (Bearbeiterlin)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 113

107

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g

Frage:

Antwort:

Frage

Antwort:

t Fraqe:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 114

108

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g

I

Mög I iche Zusatzfraqen :

Zusatzfrage 1

Antwort:

Zusatzfrage 2

Antwort.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 115

109

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

H i nterq ru nd i nformation/$ach da!'stg I I u ryIi

4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 116

Referat

(Geschä ftszeichen angeben)Refl:Ref:Sb:BSB:

1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvorfl

Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe 5 Btatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqe(n)1.2.J-

4.

Antwoil(en)

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

I 2.

3.

Das/dieReferaVe.........imBMIsindbeteiligtworden.(Ressor1s)...wurden beteiligUhaben m itgezeichnet.

Herrn/Frau AL/ALn

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

mit der Bitte um Billigung.

Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

4.

(Referafs Ieiterlin) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 117

111

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074472

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 20L410:14RegOeSll3WG: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung (MdB Brugger)Zuweis-M.doc; Brugger 17.pdf; HAGR-05-BL- 0B NEU Mündriche undSchriftliche Fragen. pdf

--:U rsprüngliche Nach richt----Von:Schulte, GunnarGesendet: Freitag, 22. November 2013 10:49An: Papenkort, Katja, Dr.; Breitkreutz, KatharinaCc: OESl13_

Betreff: \rVG: Mündliche Frage (Nr: 11./17), Zuweisung (MdB Brugger)

----U rsprüngliche N achricht----Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 07:ZG

An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESI!3_

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung

----U rsprüngliche N ach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 2J., November 2013 16:34An: OES|l3_

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: L1/17), Zuweisung

Für Sie z.Kn.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa binett- und Pa rlam enta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; KabParl@ bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 118

112

o

Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 21. November 2013 15:52An: 82_Cc: ALB-; SVALB_; Presse-; PStBergner_; StFritsche; StRogall-Grothe_; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKabi nett- und Pa rlamenta ngelegen heitenAIt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.:030-18681-51118E-Mail: [email protected]; [email protected]

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 119

Kabinett- und Parlaments referat

Referat Bz

nachrichtlichAbteilungsleiter BSV/Abteilungsleiter B

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

Zur Unterrichtung

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

113

Betr.. Mündliche Frage der Abgeordneten Anieszka Brugger, Bundnis gg/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 17)Fragestunde am 28.11 .2013

lnwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen - vgt. Süddeufsche Zeitung vom 18. No-vember 2013, "Deutschland - der Freund und Hetfer" S. 6 und Fuchs/Goetz-"Geheimer Krieg,,S- 272 - Retsende von amerikanischen Potizistinnen und Speziatagentinnen durchsucht, belfragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechfsgru ndlage geschie ht dies auf deut-schem Hoheitsgebiet?Die o. g- Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BKAmt zur Kenntnisnahme zügelei-tet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und BKAmtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

lch bitte. im Rahmen lhrerAntwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben. \

. fÜr das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von Kabparl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dienstaq, 26. Ngvember 201S. 12:00 Uhr

zuzuleiten.

lm Auftrag

Bollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 120

21-NUU-2P1S__1_1|4I_ PD 1 31 Ftrx 3saa7

Eingangßundeskanzleyumt21.7 1.2013

Äprlesrka Erugger MdE' Flate der Repubtik , ' l,*, ,,,r,,r,

_3g3gr *.s,85./Ee*114

Agnierrlratrugger t iti .t*/ {iZ-

Mitglied des Dertschm Bundssrrges

Etdiner EürosPlatr der Repuhlikruolr ErrlinTelefon: ü30 rlrflIroFax: olc rrrrfirgfE-M ail: ogni*zka.bruggergbundestr g.de

WaüItrrrirhirrrRosen*traße 198E:,u Raven*hurgTrlefon: o?sr IFgIgSdF,r* o75r 3F$3gdIE- Mril : a6nierzka,hru5EEr@r'yk.bundefi eg.de

Ber{in, den zo.u:org

fiMündliche Frage zur nächsten Fragerhrnde:

Inwiefern trifft es Eu, dass an deutschen Grenzen - vgl. Süddeutsche Zeirung vorn rffi,"[ss6rhhüd - der Frzurrd und Helfer" S. 6 rrnd Fuchs/Goetz "Geheimer Krieg" §, zr7 - Reisende.

von arnerikanischen Polizistlnnen und Spezialagentlunen durrhzucht, befragt und fustgehaltenwerderl und auf welcher Hechtsgrundlage geschieht dies auf deutschem Hoheitsgehiet?Lr

fu.*n4*B\ffifl

BMI(AA}(BMVs)(BKAmt)

r\gniruzka Fpugger

Lfrl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 121

115

J,,

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I

Hausanordnunq

Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischeriFragerechts

Das Verfahren bei der Beantwoilung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 10S derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ordnung.

Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.

Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe S Blatt 7.

Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen

MÜndliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach

§ 105 GO-BT ribermittelten Fragen.

Zuständiskeit

Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.

Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwofiung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge alter Ressorts, die die ressortubergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisationdas Referat O 1).

Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordinierl das Organisationsreferat (Referat Z2) die Beiträge für allebetroffenen Geschäftsbereichsbehörden.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 122

t

1.2 Abfassunq. zusätzliche lnformationen. Fristen, Frreichbarkeiten

Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf dasGrundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.

Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,sind den Antwor.tentwÜrfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen, Wird auf gesetz-liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf.auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für Antworten auf frühere Fragen, die mitder aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.

Die AntwortentwÜrfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Antagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-ten Termine sind einzuhalten.

Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-ner Antwott durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.

1 .3 Antworten zu politisch bedeutsamen fraoen

Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.

2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen

AntwortentwÜr'fe (fur die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlaqe t (Dokumentvorlage,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech- ,

zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage

venruendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und fur die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).

' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Verwen-dung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibtiche und männti-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 123

117

-3-

Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.

Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blattbeizufügen.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen

Antworlentwürfe sind nach dem Muster Anlaqe 2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMI-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien frir dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

4 Besonderheiten bei an das Haushalt§referat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.

5 Weitere Behandlung erteilter Antworten

5.1 Mundliche Fragen

Das Referat KabParl übersendet der federfuhrenden Organisationseinheit das plenarpro-

tokoll mit der dem Fragesteller eileilten Antwort. Die federfrihrende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.

5.2 Schriftliche Fragen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwort veröffenilicht wurde.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 124

118

Referat

(Geschä ftszeiche n a nge ben)Refl:Ref:Sb:BSB:

am

Frage Nr.

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqestunde im Deutschen Bundestag

Abg-:

Fraktion:

Herrn/Frau PSUPStn [Name]

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SVISVn AL/ALn

Herrn/Frau AL/ALn

Referat Kabi nett- u nd Parlamentsan gelegen heiten

Herrn/Frau SUStn [Name]

vorgelegt.

Das/die ReferaUe... . ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)

haben mitgezeichnet.

(Referafs leiterlin) (Bearbeiterlin)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 125

119

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Fraqe:

Antwort:

Antwoft:

O Frase:

. Antwort:

2

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 126

120

M ö q I i c h e Z u s atzf rq g eJ.!"*

Zusatzfrage 1

Antwort:

Zusatzfrage 2

Antwort.

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 127

121

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt g

H! nterq ru nd i nformation/Sachdarstel I u n g :

4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 128

122

Referat

(Geschä ftsze i ch e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSBr

1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. .... )

Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g

Berlin,'den

Hausruf:

o

Frage(n)1.2.J.4.

e

Antwort(en)

Zu1

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

2. Das/die ReferaUe,... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.

3. Herrn/Frau AL/ALn

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

mit der Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

(Referatsleiter/in) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 129

Kabi nett- u nd Parlaments referat 123Dokument 201410074473

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

Referat

nachrichtlichAbteilungsleiter BSV/Abteilungsleiter B

Zur Unterrichtung

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

I

Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten Anieszka Brugger, Bündnis gg/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 17)Fragestunde am 28.11 .2013

lnwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen - vgl. Süddeufsche Zeitung vom 15. No-vember 2013, "Deutschland - der Freund und Helfer" S. 6 und FuchslGoetz "Geheimer Krieg',S. 217 - Reisende von amerikanischen Polizistinnen und Speziatagentinnen durchsu cht, be-fragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechtsgrundtage geschieht dies auf deut-schem Hoheitsgebiet?Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BKAmt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.lch bitte Sie, in eigenerZuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und BKAmtoder auch anderer Ressorts zu prüfen.

lch bitte. im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und wetche Res-

sotls beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit mög!ich die jeweils zuständigen Re-fe rate u nm ittelba r anzuschreiben.

I für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.t den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4

Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

DienstFg. 26. November 2013. 12:00 Uhr

zuzu leiten.

lm Auftrag

Bollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 130

21-Nou-28_13_-11'41_ PD 1 31 FFX sEEE? S. E5/89{rsr, ** 1 24

.{snieukannrsgrr r iti -t,}/ {iZ.

Mitglied des Dnrtschm Eundcstages

Etdinet BiirorPlatz der Republikruolr EerlinTtlefon: üIoilra5rpFa* o1o rerrtrrE:S-Mail : agniesaka.bruggergbundestr g.de

tfatllrdrhürq:Rosenstraße 39SEeu H+renfburgTelefon: szsr FFpgFdfiFar: ry5t SF9S9EIE-Meil : aEfi irrzka,brugEer@rrk,bundefiag.de

Eer{in, den zo.u-lor3

Dokument 2014/0074474

EingangBundeskunzleramt21.11.2013

Äprleszkl Erugger MdE' Plntr, der Rryublik r rrou Bnrlin

fu"*n4*B\ffiflo Ägnieszka Brygger

rtMündliche Erage zur nächsten Frageshrnde:

Inr+iefern trifft es zu, dass an deursclrcn Grenuen - vgl. Süddeutsche Zeinrng vorn l{fud'"Deutschlartd - der Freund und Helfer" S. 6 rrnd Fuchs/Goetz "Geheimer lftieg" S, zr? - Reisende.von amerikanischen Polizistlnnen und Spezialagentlunen durehzucht, hefragt und ftstgehaltenwerderl und auf urelcher Rechtsgrundlage geschieht dies auf deutschem Hoheitsgebiet?tr

BMI.(AA)(BMVg)(BKAmt)

Ltrl

1. 11. ?013 0 fi:l E

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 131

125

Dokument 201410074499

Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:14An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/17), ZuweisungAnlagen: Zuweis_M.doc; Brugger 17.pdf; HAGR_05_BL_08_NEU Mündliche und

Schriftliche Fragen.pdf

;;; I ;'i::,'f. ;,X".

* "

n ri c h t---

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 O7:ZE

An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_

e Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U17), Zuweisung

-----U rsprü ngl iche N ach richt---Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:34An: OESl13_

Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: L1/17), Zuweisung

Für Sie z.Kn.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKabi nett- und Pa rlamenta ngel egen heitenAlt-Moabit 101 D; L0559 BerlinTel.:030-18681-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; KabParl@ bmi.bund.de

Von: Zeidler, AngelaGesendet: Donnerstag, 21. November 2013 15:52An: 82_Cc: ALB-; SVALB-; Presse-; PStBergner_; StFritsche_; StRogall-Grothe_; PStSchröder_; LS_Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/17), Zuweisung

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 132

126

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKabinett- u nd Pa rlamentangelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51118E-Mail: [email protected]; [email protected],de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 133

127Kabinett- u nd Parlaments referat

Referat 82

nachriclfllichAbteilungsleiter BSV/Abteilungsleiter B

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

Zur Unterrichtunq

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

l,

Betr.: Mündliche Frage der Abgeordneten Anieszka Brugger, Bündnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 17)Fragestunde am 28.11 .2013

lnwiefern trifft es zu, dass an deutschen Grenzen - vgt. Süddeufsche Zeitung vom 75. No-vember 2013, "Deutschland - der Freund und Helfer" S. 6 und Fuchs/Goetz "Geheimer Krieg"S. 217 - Retsende von amerikanischen Polizistinnen und Spezialagentinnen durchsucht, be-fragt und festgehalten werden, und auf welcher Rechfsgrundlage geschie ht dies auf deut-schem Hoheitsgebiet?Die o. g. Mündliche Frage ubersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVg und BI(Amt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVg und Bl(Amtoder auch anderer Ressorts zu prufen.

Ich bitte. im Rahmen lhrer Antworl mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate u nm itte I ba r anzuschreiben.

. fur das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.

. den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen fur mögliche Zusatzfragen beizufugen.

. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dienstag.25. November 2013. 12:00 Uhr

zuzuleiten.

Im Auftrag

Bollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 134

21-Nou_-2913__1_1'43- PD 1_I1_ FHX SEEE?

Mündliehe Frage zur nächsten Fragestunde:

d?Inwieferntriffre5uu,dassandeursc1renGrenzen.vg[.5üddeuEclreZeirrrrrgvomrffiJ* "Deutschland - der Freurrd und Helfer" S. 6 rrnd Fuchs/Goerz nGeheimer Ifuiefl S, zr7 - Reisende

von amerilcanischen Poltzistlnnen und Spezialagentlunen durchsucht, hefragt und ftstgehaltenwerdefurnd auf welcher Hechtsgrundlage geschieht dies aufdeutschem Hoheitsgebiet?

EingangBundeskünzlerfrmt27.11.2013

Ägnlesuh Drugr MrlE' Plata dsr Rrpublik r uou Brlrlin

fu"*n4*B\5flÄgniesuka Bpugger

BTT'II

(AA}(BMVg)(BKAmt)

Ltrl

Hv Eb. ,3.9_EE? s.B5,/Erg_u rt ult -*1 2 g

Agnieerkanrugger r iti 'tu/ {rZ

Mitglied des Deltschcn Bundsstager

Etditet EürarPlatz dcr Republikru+lr EerlinTelefon: üjo rtrflI7trFax: o3o zt776rg5S-Mail: ognicszk*.bruggergbundesrrg.de

WahlheisLriro:Rosenstraüe 3988r,u RaverrghurfiTEIefon: szsr rsglgddFar c75t35$]p6?E-Mril : aßüierzki.hruEer@rrk,bundefiag.de

Berlin, den zo.g-:or3

1" 11. ?013 0 fl 11 E

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 135

129

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I

Hausanordnung

Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts

Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ordnung.

Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung

,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.

Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 BIatt 7.

1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen

Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach

§ 105 GO-BT ubermittelten Fragen.

1.1 Zuständigkeit

Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.

Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwoftung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation

das Referat O 1).

Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordinierl das Organisationsreferat (Referat ZZ) die Beiträge für allebetroffenen Geschäftsbereichsbehörden.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 136

130

-2-

1.2 Abfassunq, zusätzliche lnformationen. Fristen. Erreichbarkeiten

Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf dasGrundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.

Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,sind den Antwortentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche lnforma-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-Iiche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufiigen. Dies gilt auch furAntworten auf frrihere Fragen, die mitder aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.

Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-ten Termine sind einzuhalten.

Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Efteilung ei-ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwortungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.

1.3 Antworten zu politisch bedeulsamen Fragen

Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.

2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen

AntwortentwÜrfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlage J (Dokumentvorlage

,,Fragestunde" im Register ,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage

venruendet werden kann (vgl. Nr. 1 2 der Richtlinien für die Fragestunde und fur die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).

' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Fotgenden auf die Verwen-dung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.

Stand: 14, Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 137

131

-3-

Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf dem

Deckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Frage

wird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksache

eingesetzt.

Vorschläge für die Beantwofiung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesonderten Blatt

beizufügen.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwud dem Referat KabParl

zusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen

Antwortentwürfe sind nach dem Muster Anlqge_2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"

im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien fur die

Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParl

zusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

4 Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusses

werden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.

O 5 Weitere Behandlung erteilter Antworten

5.1 Mündliche Fraoen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-

tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antwort. Die federfuhrende Organisationseinheit

überprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind dem

Referat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.

5.2 Schriftliche Fraqen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-

tagsdrucksache, in der die Antwort veröffentlicht wurde.

Stand 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 138

132

Referat

(Geschä ftszei ch e n a nge ben )Refl:Ref:Sb:BSB:

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S BIatt g

Berlin, den

Hausruf;

am

Frage Nr.

Herrn/Frau PSUPSIn [Name]

uber

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

Herrn/Frau AL/ALn

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn/Frau SUStn [Name]

vorgelegt.

Das/die ReferaUe....

haben mitgezeichnet.

Fragestunde im Deutschen Bundestaq

Abg.:

Fraktion:

(Referatsleiter/in) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 139

133

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

I Fraqe:

Frage:

Antwort:

Frage

Antworl:

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 140

134

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt g

Möq I ichg Zusatzfraqen :

Zusatzfrage 1

Antwort:

Zusatzfrage 2

O Antworr.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 141

135

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

H i nterqru nd i nformation/Sachdarstel I u ns :

4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 142

Referat

j..:..-

(Geschä ftsze i ch e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:

1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom

136

Anlage ?zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqe(n)1.

2.J.

4.

Antwoft(en)

Zu1

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

2. Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts) .

t wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.

3, Herrn/Frau AL/ALn

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

mit der Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

(Referafs leiterlin) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 143

137

l.

Dokument 2014/0074507

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:15An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)

-*-U rsprüngliche Nachricht----Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 A7:44An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, SihanBetreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)

m.d.B.u.Ü.

MfGSabine Beierösrr E

-----U rsprü nglich e N ach richt----Von : Klostermeyer, Ka rin [mailto :Kari n. K]ostermeyer@ bk. bu nd.de]Gesendet: Freitag, 22. November 2013 76:27An: OESll3_; OESIll_Cc: a16; BK Schäper, Hans-Jörg; ref603Betreff: AW: Mündtiche Frage (Nr: 11/23,24),Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

würden Sie bitte den ersten Aufschlag hinsichtlich eines Antwortentwurfs machen? Der BND hat imVorga ng kei ne Zustä ndigkeit.Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Karin KlostermeyerBundeskanzleramtReferat 603

Tel.: (030) 18400 - 2631E-Mail: [email protected] i I : karin.kloste rmeyer@ bk. bu nd,de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 144

138

t

Von: [email protected] [mailto:[email protected]]Gesendet: Freitag, 22. November 2013 L4:2!An: [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; ref603Cc: [email protected]; [email protected]; [email protected];U I ri ke. Sc h a efe r@ b m i. b u n d. de; O ESI 1 @ b m i. b u n d. d e

Betreff: AW: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Hintergrund von gegenwärtig sieben parlamentarischen Anfragen zum Thema ,,Geheimer Krieg"wurden die Referate ÖS ll l und ÖS ll : um Gesamtkoordinierunggebeten. KabParl BMI ist diesbezüglichinformiert und hat eine Neuzuweisung vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass bei mündlichen Fragen mit lnformationen, durch die das Staatswohl berührt ist,etwa weil die Antwort Einzelheiten der Methodik bekannt machen würde (bei Kleinen Anfragen würdedie Antwort ggf. eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden]wie folgt zu verfahren ist: Es darf darauf verwiesen werden, dass die Antwort aus Gründen des

Staatswohls geheimhaltungsbedürftig ist (2.8. weil die Antwort Methoden nachrichtendienstlicher Arbeitoffenlegen würde). Soweit auf Antworten in früheren Kleinen Anfrage u.a. verwiesen werden soll, bietetsich z.B. an, wie folgt zu antworten: ,,kurzes Stichwort, worum es geht, und dann ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung darauf bereits geantwortet. Dies können Sie in BT-Drs. (...) nachlesen." Falls zu einemThema das PKGr in der Vergangenheit bereits befasst war, gilt entsprechendes: ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung insoweit bereits das PKGr informiert."

Wir bitten Sie um Zulieferung lhrer Beiträge bis **Montag 25.11.2013, 12 Uhrt* an die ReferatsfächerÖS tt f und öS ll 3. Fristverlängerung kann leider nicht gewährt werden.

Da von hier auch die Vorbereitung des Herrn PSt S auf die Fragestunde im Bundestag erfolgt bitten wir -wie bei der Beantwortung von mündlichen Fragen generell vorgesehen - um Zusammenstellung weitererFragen (und entsprechender Antworten), die die Abgeordneten im Zusammenhang mit dieser Fragestellen könnten.

Fragen

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 145

139

23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihr offiziellgemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, siehe Antwort der Bundesregierung aufdie kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. f7l L4739 vom 12. September 2013) gegenüberden Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkretelnformationslage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinatorveranlasst, in derletzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber-Überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften des Bundesamtes fürVerfassungsschutz zuveranlassen?

24. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßlichen Abhöranlagenauf den Dächern der Botschaften der USA Großbritanniens und Russlands, zwischenzeitlich veranlasst,um die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutschelnteressen konkret zu beheben, und seit wann wusste die Bundesregierung bzw. derGeheimdienstkoordinator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 19. November 2013)?

Vielen Dank

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

Gunnar Schulte

Referat ÖS lt g (Ausländerterrorismus und -extremismus)

Bundesministerium des Innern

Alt-Mobit 101 D, 10559 Berlin

Telefon: 030 18 581- 2207

Fax:030 18 681 52207

e-Mail : OESI l3€lbmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 146

140

----Ursprü ngliche N ach richt---Von: Beier, Sabine

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 11:18

An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24), ZuweisungWichtigkeit: Hoch

---U rsprüngliche N achricht--*

Von: Schäfer, Ulrike

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 10:59

An: OESll3_; OESlll3_; Müller, Karin

Cc: Jergl, Johann

Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung

Wichtigkeit: Hoch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für lhre Zuarbeiten unmittelbar in den beigefügten Antwortentwurf bis spätestens Montag (25.11".), 14

Uhr wäre ich dankbar.

Reg ÖS I 3 bitte z.Vg. und Az. übermitteln.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 147

141

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

Ulrike Schäfer

Referat Ös t r

Bundesministerium des lnnern

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Telefon: 030 18 581-1702

Fax:030 18 681-5-t70z

E-Mail: [email protected] <mailto:[email protected]>

I nte rn et: www. b m i. b u n d. d e <http ://www. b m i. b u n d. d e >

Von: Zons, Gisela

Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:59

An:OESI3AG_

Cc: ALOES; UALOESI_; Presse_; StFritsche_; PStSchröder_; PStBergner_; StRogall-Grothe_; OESll3_;oESilt1_

Betreff: Mündliche Frage (Nr: 1L/23,24), Zuweisung

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 148

142

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Zons

Bundesministerium des lnnern

Stab Leitungsbereich

Kabinett- und Pa rlamentsreferat

AIt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Tel.:030 18 681-1437

Fax: 030 18 681-1019

E-Mai[: KabParl@ bmi.bund.de <mailto:[email protected]>

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 149

143

Von:Gesendet:.An:

Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074528

Keske, IvonneDonnerstag, 13. Februar 20L4 10:15RegOeSll3WG: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24l,Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)L3112s_Antwortentwur-f.docx; Zuweis_M.DOC; Notz 23 und 24.pdf;HAGR_05_8L08_NEU Mündliche und Schriftliche Fragen.pdf

----U rsprüngliche N ach richt---Von: Beier, SabineGesendet: Dienstag, 26. November 2013 O7:7L

An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)

----U rsprüngliche N ach richt----Von: OES|ll3_

Gesendet: Montag, 25. November 2013 16:50An: OESlt3_; RegOeSll13; OESlll_Cc: UALOESIII_; Akmann, Torsten; PGNSA; Mende, Boris, Dr.Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24),Zuweisung (MdB Dr. v, NOTZ)

ösllr 3-s4oo2l4#z

Nachfolgend der erbetene Antwortbeitrag:

Zu Frage 23 und 24:

Auf die sich aus der Natur der Sache ergebende erhöhte Gefahr einer Ausspähung mobilerKommunikation im Regierungsviertel Berlins haben die Sicherheitsbehörden regelmäßig sensibilisierendhingewiesen. Dementsprechend werden einzelne Liegenschaften bestimmter ausländischer Staaten vomBfV im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Spionageabwehr bereits seit Längerem routinemäßigoder anlassbezogen aus der Luft begutachtet. Die im Rahmen derartiger Flüge festgestellten verdecktenAufbauten lassen jedoch nicht zwangsläufig auf das Vorhandensein von SIGINT-Technik schließen. DieBundesregierung steht in engem Kontakt mit ihren Partnern, um die gegen US-amerikanische undbritische Nachrichtendienste erhobenen Vorwürfe einzuordnen und aufzuklären. Das für die Kontrolleder Nachrichtendienste zuständige Parlamentarische Gremium wird hierüber regelmäßig unterrichtet.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 150

144

Mit freundlichen GrüßenIm AuftragTorsten Hase

Bundesministerium des lnnernReferat ÖS il g

11014 BerlinTel : 030-18681-1485 Fax: 030-18681-51485Mail: [email protected]

Von: OESI13_

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 t4:2LAn: OESI3AG_; PGNSA; OESlllL_; OESlll3_; [email protected]: OESII3_; Breitkreutz, Katharina; Papenkort, Katja, Dr.; Schäfer, Ulrike; OESIlBetreff: AW: Mündliche Frage (Nr: 1U23,24),Tuweisung (MdB Dr. v. NOTZ)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Hintergrund von gegenwärtig sieben parlamentarischen Anfragen zum Thema,,Geheimer Krieg"wurden die Referate ÖS ll 1 und OS ll 3 um Gesamtkoordinierung gebeten. KabParl BMI ist diesbezüglichinformiert und hat eine Neuzuweisung vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass bei mündlichen Fragen mit Informationen, durch die das Staatswohl berührt ist,etwa weil die Antwort Einzelheiten der Methodik bekannt machen würde (bei Kleinen Anfragen würdedie Antwort ggf. eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt werden)wie folgt zu verfahren ist: Es darf darauf verwiesen werden, dass die Antwort aus Gründen desStaatswohls geheimhaltungsbedürftig ist (2.8. weil die Antwort Methoden nachrichtendienstlicher Arbeitoffenlegen würde). Soweit auf Antworten in früheren Kleinen Anfrage u.a. verwiesen werden soll, bietetsich z.B. an, wie folgt zu antworten:,,kurzes Stichwort, worum es geht, und dann ,,lm übrigen hat dieBundesregierung darauf bereits geantwortet. Dies können Sie in BT-Drs. (...) nachtesen." Falls zu einemThema das PKGr in der Vergangenheit bereits befasst war, gilt entsprechendes: ,,lm Übrigen hat dieBundesregierung insoweit bereits das PKGr informiert."

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 151

145

Wir bitten Sie um Zulieferung lhrer Beiträge bis *+Montag 25.11.201.3, l-2 Uhr** an die ReferatsfächerÖs tt r und Ös ll 3. Fristverlängerung kann leider nicht gewährt werden.

Da von hierauch die Vorbereitung des Herrn PStS auf die Fragestunde im Bundestag erfolgt bitten wir-wie bei der Beantwortung von mündlichen Fragen generell vorgesehen - um Zusammenstellung weitererFragen (und entsprechender Antworten), die die Abgeordneten im Zusammenhang mit dieser Fragestellen könnten.

Fragen

23. Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihr offiziellgemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, siehe Antwort der Bundesregierung aufdie kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. 771 14739 vom 12. September 2013) gegenüberden Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkretelnformationslage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in derletzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom 9. September 2013) einen Hubschrauber-ÜUerflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutz zuveranlassen?

24. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßtichen Abhöranlagenauf den Dächern der Botschaften der USA, Großbritanniens und Russlands, zwischenzeittich veranlasst,um die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutscheInteressen konkret zu beheben, und seit wann wusste die Bundesregierung bzw. derGeheimdienstkoordinator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 1g. November 2013)?

Vielen Dank

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 152

146

Gunnar Schulte

Referat ÖS tl g (Ausländerterrorismus und -extremismus)

Bundesministerium des lnnern

Alt-Mobit 101 D, 10559 Berlin

Telefon: 030 18 681- 2207

Fax: 030 18 681 5 2207

O' e-Mail: [email protected]

---Ursprüngl iche N achricht--:Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 L1:18An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan

Betreff: WG : M ü nd liche Frage ( N r: 1 1-/23,24), Tuweisu ngWichtigkeit: Hoch

---:U rsprü ngl iche N achricht---

Von: Schäfer, Ulrike

Gesendet: Freitag, 22. November 2013 10:59

An: OES!l3_; OESIll3_; Müller, Karin

Cc: Jergl, Johann

Betreff: Mündliche Frage (Nr: 11/23,24), Zuweisung

Wichtigkeit: Hoch

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 153

147

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für lhre Zuarbeiten unmittelbar in den beigefügten Antwortentwurf bis spätestens Montag (25.11.), 14Uhr wäre ich dankbar.

O Reg ös ts bitre z.Vg. und Az. übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

Ulrike Schäfer

Referat ÖS t r

Bundesministerium des lnnern

Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Telefon: 030 18 681-1702

Fax: 030 18 581-5-7702

E-Mail: [email protected] <mailto:[email protected]>

I nternet: www.bmi. bund.de <http://www. bmi. bu nd.de>

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 154

148

Von: Zons, Gisela

Gesendet: Donnerstag, 21. November 2013 16:59

An:OESI3AG_

Cc: ALOES-; UALOESI_; Presse-; StFritsche; PStSchröder_; PStBergner_; StRogall-Grothe_; OESll3;oESilr1_

Betreff: M ündliche Frage (Nr: LU23,241, Tuweisung

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Zons

Bundesministerium des lnnern

Stab Leitungsbereich

Kabinett- u nd Pa rlamentsreferat

AIt-Moabit 101 D, 10559 Berlin

Tel.:030 18 681-1437

Fax: 030 18 681-1019

E-Mail: Ka bParl@ bmi.bund.de <mailto:[email protected]>

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 155

149

l

Arbeitsgruppe Ös I s Berrin, den 22. November 2013ÖSl3 Hausruf:1767

AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JerglSb.: OAR'n Schäfer

Fraggstunde im Deutschen Bundestaq

am 28. November 2013 Abg.: Dr. Kontantin von NofzFrage Nr. 23,24 Bündnis g0/Die Grunen-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder

uber

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Ka bi nett- u nd Pa rla mentsan gelegen heiten

Herrn Abteilungsleiter öS

Herrn Unterabteilungsleiter öS I

vorgelegt.

Das/die ReferaUe ... im BMI isUsind beteiligt worden. (Ressofts) ... wurden betei-

ligUhaben mitgezeichnet.

Weinbrenner Jergl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 156

150

o

Frage 23:

Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich derihr offiziell gemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (S21, sieheAntwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. 171 14739 vom 12" September 2013) gegenüber den Zahlen der SuddeutschenZeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete lnformations-lage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in derIetzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom g" September 2013) einenHubschrauber-Überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften desBundesamtes für Verfassungsschutz zu veranlassen?

Antwort:

Frase 24:

Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßli-chen Abhöranlagen auf den Dächern der Botschaften der USA, Großbritanniens undRusslands, zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen ausgehendenGefahren für die nati-onale Sicherheit sowie bundesdeutsche lnteressen konkret zubeheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordi-nator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 19. November 2013)?Die o. g. Mundliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um übernahme der Be-antwortung.

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 157

151-2-

Möq Iiche Zusatzfraqen :

Zusatzfrage . .. :

Antwort:

Zusatzfrage ... :

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 158

152-3-

H interq rU nd inform ati on/Sach darstel I u n q :

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 159

153Kabinett- u nd Parlaments referat

AGÖSI3

nachrichtlich

Abteilungsleiter ÖS

Unterabteilungsleiter öS I

ÖS II 3, ÖS III

Berlin, den 23. Mai 2014

Hausruf: 1054

Zur Unterrichtung

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

Betr.: Mündliche Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin v. Notz, Bündnis gg/Die Grünenvom 21 . November 2013

(Monat November 2013, Nummern 23,24)

Fragestunde am 28.11.201 3

1 . Wie erklärt st'ch die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichtlich der ihroffiziell gemeldefen Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsu/afs (521 , slehe Antwort derBundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BI-Drs. 17/ 1473g vom12. September 2013) gegenüber den Zahlen der Sridde utschen Zeitung vom 1g. November2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete lnformationslage hatte die Bundesregierung bzw.den Geheimdienstkoordinator veranlassl In der letzten Augustwoche (Bericht FrankfurterRundsch au vom g. Sepfe mber 2013) einen Hubschrauber-Überftug über das Ge/ände desGeneralkonsu/afs mit Kräften des Bundesamfes für Verfassungsschutz zu veranlassen?

2. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Befrerbens von mutmaßtichenAbhöranlagen auf den Dächern der Bofschaften der USA , Großbritanniens und Russ/ands,zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nati-onale SicherhetT sourie bundesdeutsche /nferessen konkret zu beheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordinator konkret von diesen Anlagen (Zeitonline vom 19. November 2013)?

Die o. g. Mündliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVBS, BKAmt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.

lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVBS, Bp(Amtoder auch anderer Ressorts zu prufen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 160

154

lch bitte

. im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die ZentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-

ferate unmittelbar anzuschreiben.. ffIr das Antwortschreiben die Dokumenfuorlage ,,Fragestunde' zu verurenden.

. den Antwortentwurf so kuz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kuz gefasste Sachdar-

stellung und Hintergrundinformationen für mögliche ZusaEfragen beizufügen.. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurß per E-

Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurß (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.

Abteilungsleiter - bis spätestens

Piens.tgq. ?F. November 2013. 12..00 Uhr

zuzuleiten.

lm Auftrag

Bollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 161

21-N0U-2813 15:58 PD 1 31 FPX 3AEE7

ilFFr. Konstentin v. Notz, MdE ,,? i' oo /t;t

M ltgll ed dss Dcutsthün Eundestages

s.81./85155

Eingangßundeskanzlerumt2 7.17.2013

0r, XOrtf tä$tin v. Notr. lvldE ' PlaU flsr EsptJ§llk I . ll0I I Eedkt

tariatEingangl

? l. 11"2U1308:1 E

Doultthtt Eun&sfagFktr dtr ßepuHn ttf0ll Srrlln

Irlcobfeker.t{er.sFaum lS{}Telefon 030 / I 17- r zl tAFar or0/I17-?6EtX,E-[Hllk hElr§täntin.natrFbundertad_d+

ttrlrhttrehiäarHstrllle I . 11479 MllllnE'Mtlh f,anfitnth,norrEr§k.bsndEEtlEde

o'

7?#J

fr,1

,w v" lt/fu { dr+

tr ?,h

I0. November ?013

Mündlinhe Fragen ftii die nächste Fragestunde

Wie erklän siqh die Eundesregierung die erheblichen Abweichungen hinslchtlich der ihr offiriellgemetde-ten Beschäftigtenzahlen des U5{eneralkonsulat§ (5?1, siehe Antwort der Bunderreglerung auf diekleine Anfrage des Abgeordneten von Notr E[-Drs. 1il14739 usm 1?.09,2019]gegenüber den Zahlender Süddeutschen zeitung upm tg. ruovemher 2013 (900 Mitarbeiter[nd welche konkrete L ) tInforrnarionslage hatte die Eundesreglerung bzw. den GehEimdienstkoordlnatsr uerantasst,,in der BMI

' fletEten Augustwoche (Eericht Franhfurter Rundschau yom 9. Septembef ?0151 äinen Huhschrauher- (AA)

üherflug über das f{celänu$-nrt Kräften des Eundesamte$ fur verfaesurtgsschutr ru veranlassen? [E[XHiiWas hat dle Eurrdesregierung nach Bakannnperden des Betreibens uon mutmaßlichen Ahhöranlagen aufden Däthern der Botschaften der uSA, Großbritanniens und Rusrlands rwischenueitlich veranlasst, um

die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherhelt sowie hundesdeuEche lrrte-ressen konkret zu behebeCy^O selt wann wusste die Eundesregierung bzw. der GehEirndienstkoordina-

tor konkretvon h.tuf#o.hälc{ Anlagen (Zeit ontine uom 19. Nouember 2013i?I --.r.-..-r-' H dle.ft n

r74BMI(AA}{BKAmt}

f *o I t * t ltl,+.., ,,**.*- .; l.lIt,

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 162

156

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I

Hausanordnunq

Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen von lUlitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts

Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-

ord n u ng.

Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung

,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.

Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sich

nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantwortung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 7.

1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwortung mündlicher und schriftlicherFragen

Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach

§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.

1 .1 Zuständiqkeit

Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-

beitung zugewiesen, leitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwoftung zu,

Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwoftung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressorlübergreifende Zuständigkeit fürden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation

das Referat O 1).

Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMI

einzubeziehen sind, koordinieft das Organisationsreferat (Referat Z l2) die Beiträge für al-

le betroffene n Geschäftsbereichsbehörden.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 163

157

-2-

1.2 Abfassunq, zusätzliche lnformationen. Fristen. Errg.ichbarkeiten

Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf das

Grundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.

Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,

sind den Antwortentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-

liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch fürAntworten auf frühere Fragen, die mit

der aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.

Die Antwortentwürfe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch den

Abteilungsleiter und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetzten

Termine sind einzuhalten.

Nachdem Antworlentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteilung ei-

ner Antwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwoilungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, um Rückfragen beantworten zu können.

1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqen

Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-Ieramt sind Antwortentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.

2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen

Antwortentwurfe (für die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlage 1 (Dokumentvorlage

,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage

venruendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).

Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlaqe 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 164

158

-J-

Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesondeilen Blattbeizufügen.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen

Antwot'tentwÜrfe sind nach dem Muster Anlage 2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMl-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richflinien für die.Fragestunde

und frir die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat Kabparlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

4 Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unrnittelbar vom Referat Z I S beantwortet.

5 Weitere Behandlung eileilter Antwoften

5.1 Mündliche Fraoen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antwort. Die federführende OrganisationseinheitÜberprüft die Antwort insbesondere auf erleilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuteiten, das das Weitere veranlasst.

5.2 Schriftljche Fraqen

Das Referat KabParl übersendet der federfuhrenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwort veröffenilicht wurde.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 165

159

Referat

(Geschä ftsze i ch e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:

am

Frage Nr.

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt g

Bdrlin, den

Hausruf:

Fragestunde im Deutschen Bundestaq

Abg-:

Fraktion:

oHerrn/Frau PSUPStn [Name]

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

Herrn/Frau AL/ALn

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn/Frau SUStn [Name]

vorgelegt.

Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)

haben mitgezeichnet.

(Referats leiter/in) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 166

160

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Fraqe:

Antwort:

Frage

Antworl:

I Fraoe.

Antwort.

2

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 167

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I

161

Möql iqhe Zusatzfraqen :

Zusatzfrage 1

Antwort:

Zusatzfrage 2

Antwort.

2L,

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 168

162

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Btatt g

H i nterq ru nd information/SachdarFte !lu n q :

I

t

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 169

Referat

(G e sch äftszeich e n a nge be n)Refl:Ref:Sb:BSB:

1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordnetenvom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. . . ... )

163

Anlage 2 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I '

Berlin, den

Hausruf:

Fraoe(n)1.2.3.4.

Antwort(en)

Zu1

Zu 2.

Zu 3.

Zu4

2. Das/die Referat/e,.,. ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.

3. Herrn/Frau AUALn

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

mit der Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

(Referafs leiterlin) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 170

164Dokument 201410074529

Arbeitsgruppe ÖS I e Berlin, den 22. November 2013

ÖSl3 Hausruf. 1767AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JerglSb.: OAR'n Schäfer

Fraqestunde im Deutschen Bundestag

am 28. November 2013 Abg.: Dr. Kontantin von Nofz

Frage Nr. 23,24 Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder

über

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn Abteilungsleiter ÖS

Herrn Unterabteilungsleiter ÖS I

vorgelegt.

Das/die ReferaUe... im BMI isUsind beteiligt worden. (Ressorts) ... wurden betei-

I igtlhaben m itgezei chnet.

Weinbrenner Jergl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 171

165

Fraqe 23:

Wie erklärt sich die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichlich derihr offiziell gemeldeten Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsulats (521, sieheAntwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BT-Drs. 171 14739 vom 12. September 2013) gegenuber den Zahlen der SüddeutschenZeitung vom 19. November 2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete lnformations-lage hatte die Bundesregierung bzw. den Geheimdienstkoordinator veranlasst, in derletzten Augustwoche (Bericht Frankfurter Rundschau vom g. September 2013) einenHubschrauber-Überflug über das Gelände des Generalkonsulats mit Kräften desBundesamtes für Verfassungsschutz zu veranlassen?

Antwgrt:

Fraqe 24:

Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Betreibens von mutmaßli-chen AbhÖranlagen auf den Dächern der Botschaften der USA, Großbr,itanniens undRusslands, zwischenzeitlich veranlasst, um die von diesen Anlagen ausgehendenGefahren für die nati-onale Sicherheit sowie bundesdeutsche lnteressen konkret zubeheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordi-nator konkret von diesen Anlagen (Zeit online vom 19. November 2013)?Die o. g. Mündliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um übernahme der Be-antwortung.

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 172

166-2-

Möq I iche Zusatzfragen :

Zusatzfrage ... :

Antworl:

Zusatzfrage ... :

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 173

167-3-

H i nterg ru nC information/Sach da rstell u nq :

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 174

Kabinett- und Parlamentsreferat 168Dokument 2014/0074530

Berlin, den 23. Mai 2014

Hausruf: 1054

AGÖSI3

nachrichtlich

Abteilungsleiter öSUnterabteilungsleiter öS I

Ösil3,ösill

Zur Unterrichtung

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

oBetr.: MÜndliche Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin v. Notz, Bündnis gp/Die Grünen

vom 21. November 2018(Monat November 2013, Nummern ZB,Z4)

Fragestunde am 28.11 .201 3

1. Wie erklärt srch die Bundesregierung die erheblichen Abweichungen hinsichttich der ihroffiziell gemeldefen Beschäftigtenzahlen des US-Generalkonsu/afs (521 , siehe Antwort derBundesregierung auf die kleine Anfrage des Abgeordneten von Notz BI-Drs. lTl i4TSg vom12. September 2013) gegenüber den Zahlen der Süddeutschen Zeitung vom 19. November2013 (900 Mitarbeiter, und welche konkrete tnfarmationslage hatte die Bundesregierung bzw.den Geheimdienstkoordinator veranlassl In der letzten Augustwoche (Bericht FrankfurterRundschau vom g. Sepfember 2013) einen Hubschrauber-Übertlug über das Ge/ände desGeneralkonsu/afs mit Kräften des Bundesamfes für Verfassungsschutz ztl veranlassen?

2. Was hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Befreibens von mutmaßlichenAbhöranlagen auf den Dächern der Botschaften der uSA, Großbritanniens und Rus.s/andgzwischenzeitlich veranlasst, Ltm die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nati-onale StcherherT sorlrie bundesdeufsche /nferessen konkret zu beheben, und seit wann wuss-te die Bundesregierung bzw. der Geheimdienstkoordinator konkret yon diesen Anlagen (Zeitonline vom 19. November 2013)?

Die o. g. Mundliche/n Frage/n übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem AA, BMVBS, Bl(Amt zur Kenntnisnahme zugelei-tet.

lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des AA, BMVBS, Bl(Amtoder auch anderer Ressorts zu prufen.

I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 175

169

lch bitte

. im Rahmen lhrer Antwort mir miEuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-Erate unmittelbar anzuschreiben.

r für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,Fragestunde" zu venarenden.o den Antwortentwurf so kuz wie möglich abzufassen (nicht über eine halbe DIN A4

Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kuz gefasste Sachdar-stelluig und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.

o zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dienstaq. 26. November 2013. 12.00 Uhr

zuzuleiten.

lm Auftrag

Bollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 176

21-NOU-8813 15:59 PD 1 31 FHX SEEE?

Dokum

S. EI/ES170

74532

EingangBundeskanzlerumt2 7.11.2013

Dr. Konstantin v. Notz, MdE ,li' ,r/f;tMltglled das fcutsrhün Eundmtages

Eingangl

2 1. li. ?U13 0 ff:1 t

D/. Ipnttäntin v. l{otr. MdB r PlaE der Rrpubllk I r Il0I I Eedtnftultrhf EundefrgFktr drr ßcpuHtt tll0ll Bprlln

trkobf,aker-l{srrFaum l,6tt9Telefon 030/1zT-7trz?Far 0s0/tI7-YEtttE-Mrll:kEnstäntiF,notrElbundesta6.d*

UtrahllrehM+rlrtstrllle S . 23879 MüllnE,M+l,i fonstä[email protected]?rh

e

20. November ?013

Ittlündlidre ragen ffii dic rächste ftagEstunde

? ? We e*l5rt riEh die 8unde5pggl.,rrt 6ie erhebltdreh Ah.,eichunEen hinslchtlich der ihr ofBrlBll EEmetde-

-:" ten BcschäftiEtenzahlen des us4pneEtkonaulats (52L siehp AntwDrt der BunderieE erqiE äuf dieklclne Anfrä8e des AbEeodneten von N olt gT-Dts.7?1].4739 wm 12.09.20111Eetenüber deh zehlEnder SoddcuEchen ze[tung vom lr. Novrmber zo13 lsoo uita.teiterfund uelche konkrete L )hformäaionsla8e hafü die EunderrEEterung buw. d€n Gcheimdienstkoordtnator veöntäsrt..i6 dEr BMtleEten AuEustwoche (Bßricht Franklurtär Rundrdtau eom 9, §eptember ?0lgl einen HubsEhraubcr- (AA)

Üherflug üher das fifceländfl",t Kräften des Bundesamtes für verfassurrgsschutr ru verantassen? [BHXf,?i

It tJ Wes hat dle BundesregierunE näch üekannmerden des Betreibens von mutmaßlichen Abhöranlagen auftt' t den Dächern der Botschaften der uSA, Großbritahniens und Hussl;rnds rwischenreitlich veranlasst, um

die von diesen Anlagen ausgehenden §efahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutsche Inte-ressEn kontret zu behebeCl,nO seit $,älln wusste die Eundesregierung bzw. der GehEirndienstkoordina-tor konkret von hlrtrf,-s"härle{ Anlagen lZeit onfine uom 15. November 20rB]?I -.r - ..-E

H d,,edt n

Fv /t/*

BMI(AA}(BKAmt)

f dr.l (f *of, t * #1,g"...,-*' ,il.fi

n4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 177

171

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074565

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2014 10:15RegoeSll3WG: Mündliche Frage (Nr: 11/37), ZuweisungZuweis-M.doc; Koenigs 37.pdf; HAGR_05_BL_08_ NEU Mündriche undSch rift Iiche Fragen.pdf

---Ursprü ngliche Na ch richt-*--Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25, November 2013 10:21An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3_; Selen, Sinan; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: Mündliche Frage (Nr: 11/37), Zuweisung

m.d.B.u.Ü.

MfG

Sabine Beierösrr E

-:-U rsprü ngl iche N ach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Montag, 25. November 2013 10:15An: OES|13_

Cc: ALOES_; Presse_; StFritsche_; PStSchröder_; PstBergner_; StRogall-Grothe_; staboEsllBetreff: Mündliche Frage (Nr: 11/37), Zuweisung

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa binett- und Pa rla mentangelegen heitenAIt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.; 030 - 1-8 6 81-51118E-Mail : a ngela.zeidler@ bmi.bund.de; [email protected]

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 178

Kabinett- u nd Parlamentsreferat

Referat OES ll 3

nachrichtlichAbteilungsleiter OESStab OES Il

Berlin, den 23. Mai 2014Hausruf: 1054

Zur Unterrichtunq

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

172

Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneter Tom Koenigs, Bündnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 37)Fragestunde am 28.1 1.2013

Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit Firmen bzw. deren Tochter-firmen, die mutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im ln- und Ausland beteitigt waren(Eetsptel: Entführung und Rückführung des deutschen Sfaafsbrirgers Khaled el Masri) oderrechtswidrig Daten deutscher Sfaafsb ürger an ausländische Dienste übermittel haben, künf-tig von öffentlichen Aufträgen in Deutschland ausgeschlossen werden?

Die o. g. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMWi und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.Ich bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des BMWi und AAoder auch anderer Ressorts zu prufen.

lch bitteo im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligtwaren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht uber die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondern soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate un mittel bar anzusch reiben.

r für das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,,Fragestunde" zu verwenden.r den Antwortentwurf so kurz wie möglich abzufassen (nicht uber eine halbe DIN A4

Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche Zusatzfragen beizufügen.

. zur Geschäftserleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurfs (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dienstag. 26. November 2013. 15:00 -Uhr

zuzuleiten.

lm AuftragBollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 179

22-NUU-2813 15:E? PD 1 31 FRX 3EEE7 5.81,/Ea173

Tom KoenigsMiqlied d *t o*lfglgn_Eqn tr-Egätes .-/-- üUitdfüilgo/oi= Crü1eA- ----

_F_L-'-'*"-'

Eerlinplata der Republtk 1

11011BerlinTel.:010-Ir7 73335

Fax: 03tl-ll7 76147

Mai l: tom.kserr!ßgiPEHndE§lAg.dg

wahlkrthhllrp '

liehtgstraße 83

3s39I GiellenTel-: {164I-EBEB 1177

Fax: üE4X-EEGB l17gMall: tom.ks.e.uiEE4wtslunde s

t/ -. IV /tti{**'ofJ *Fu-

EingangBundeskanz,leramt2 5.11.2013

fur,, {,FU-tTom Kotnlgs

dt tti'rnr

Berlin, I0.11.3013

l,lündltrhe Frage für die nächste Fragesturrde

$Ielcfre schri11q-1.jrd die Bundesreglerung unternehmen, darnit Flrmen bzw- dEren Toch-

-t.1 tr#i,'fr*,;,-#fi rqens.nenrechuüerretrüngen im ln- und Ausland hetettigtwaren (nei-tJ-J / s,iel: Entfilhrung und Rürkführung des deutschert StaatsbÜrgers Khaled el Masrl} oder

rechtsvrridrlg Datän deutschEr Staa{sbürBer En,ausländische Dienste tihermifielt haben'

kiinfriguon-öftentlighenAuftriigeninDeutschlandausgesrhlussgrtwetdenl

BMI(BMWi)(AA}

t

Hulauentssehetariat 1Eingsrtg: I

21. 11.2013ü8:l 5 I

i

GESHF1T EITEN B3

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 180

17 4

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Gruppe 5 Blatt I

Hausanordnung

Beantwoftung mündlicher und schriftlicher Fragen von Mitgliedern des DeutschenBundestages im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts

Das Verfahren bei der Beantwortung mündlicher und schriftlicher Fragen regeln § 105 derGeschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), die Richtlinien für die Fragestunde und fürdie schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT), § 29 der Gemeinsamen Geschäftsord-nung der Bundesministerien (GGO) und die folgenden Bestimmungen dieser Hausan-ordn u ng.

Die vom BMI und vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Handreichung

,,Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Fragendurch die Bundesregierung" vom 19. November 2009 ist zu beachten.

Die Behandlung sonstiger Fragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages richtet sichnach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 6, die Beantworlung Großer und KleinerAnfragen nach der Hausanordnung Gruppe 5 Blatt 7.

1 Gemeinsame Regelungen für die Beantwoftung mündlicher und schriftlicherFragen

Mündliche und schriftliche Fragen im Sinne dieser Hausanordnung sind ausschließlichdie der Bundesregierung vom Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages nach

§ 105 GO-BT übermittelten Fragen.

1 .1 Zuständiokeit

Werden solche Fragen vom Bundeskanzleramt dem BMI zur federführenden Bear-

beitung zugewiesen, Ieitet sie das Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten(Referat KabParl) der zuständigen Organisationseinheit zur Beantwortung zu.

Bei Fragen, die eine ressortübergreifende Beantwortung erfordern, koordiniert die Organi-sationseinheit die Beiträge aller Ressorts, die die ressortribergreifende Zuständigkeit furden Fragegegenstand inne hat (2. B. in Angelegenheiten der Venrualtungsorganisation

das Referat O 1).

Bei Fragen, für deren Beantwortung auch mehrere Geschäftsbereichsbehörden des BMIeinzubeziehen sind, koordiniert das Organisationsreferat (Referat Z2l die Beiträge für alle

betroffenen Geschäftsberei chsbehörden.

14. Dezember 201 0

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 181

175

-2-

1.2 Abfassunq. zusätzliche Informationen, Fristen. Erreichbarltgiten

Die Antworten sind in direkter Rede ohne Höflichkeitsformeln abzufassen. Sie sind auf dasGrundsätzliche zu beschränken und so kurz und prägnant wie möglich zu halten.

Soweit aus Frage und Antwort der Sachzusammenhang nicht ausreichend ersichtlich ist,sind den Antwortentwürfen zur lnformation der im Haus Beteiligten zusätzliche Informa-tionen oder eine kurze Stellungnahme auf gesondertem Blatt beizufügen. Wird auf gesetz-liche Vorschriften oder sonstige Vorgänge Bezug genommen, sind diese - ggf. auszugs-weise - als Anlagen beizufügen. Dies gilt auch fürAntworten auf frühere Fragen, die mitder aktuellen Frage in Zusammenhang gebracht werden können.

Die Antwortentwüffe sind dem Referat KabParl fristgerecht nach Abzeichnung durch denAbteilungsleiterl und zusätzlich mit allen Anlagen auch per E-Mail zuzuleiten. Die gesetz-ten Termine sind einzuhalten.

Nachdem Antwortentwürfe auf den Dienstweg gegeben wurden, muss bis zur Erteitung ei-nerAntwort durch Absendung an den Fragesteller bzw. bis zur mündlichen Beantwoilungin der Fragestunde ein Ansprechpartner in der federführenden Organisationseinheit er-reichbar sein, uffi Rückfragen beantwoilen zu können.

1.3 Antworten zu politisch bedeutsamen Fraqerl

Vor Einleitung einer Abstimmung mit anderen Bundesministerien und dem Bundeskanz-leramt sind Antworlentwürfe zu politisch bedeutsamen Fragen zunächst der Hausleitungüber das Referat KabParl vorzulegen.

2 Besonderheiten bei Mündlichen Fragen

Antwortentwürfe (fur die Fragestunde) sind nach den Mustern Anlaqe 1 (Dokumentvorlage

,,Fragestunde" im Register,,BMl-Kabinett") zu ferligen. Ergänzend ist jeweils ein Sprech-zettel zu erstellen, der auch für eine eventuelle schriftliche Beantwortung der Frage

verwendet werden kann (vgl. Nr. 12 der Richtlinien für die Fragestunde und für die schrift-lichen Einzelfragen - Anlage 4 GO-BT).

' Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird hier und im Folgenden auf die Venruen-dung von Paarformen verzichtet. Stattdessen wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd ver-wendet (generisches Maskulinum). Diese Bezeichnungsform umfasst gleichermaßen weibliche und männli-che Personen, die damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen sind.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 182

176

-3-

Die Zeichnung durch den Leiter der zuständigen Organisationseinheit erfolgt auf demDeckblatt (Anlage 1), das Vorlagevermerk für die Hausleitung ist. Die Nummer der Fragewird nachträglich vom Referat KabParl in Anlehnung an die jeweilige BT-Drucksacheeingesetzt.

Vorschläge für die Beantwortung möglicher Zusatzfragen sind auf einem gesondeflen Blattbeizufügen.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

3 Besonderheiten bei Schriftlichen Fragen

Antwortentwürfe sind nach dem Muster Anlaqe,2 (Dokumentvorlage ,,Schriftliche Frage"im Register,,BMI-Kabinett") zu fertigen. Die Wochenfrist nach Nr. 14 der Richtlinien für dieFragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 4 GO-BT) ist einzuhalten.

Nach Abzeichnung durch den Abteilungsleiter ist der Antwortentwurf dem Referat KabParlzusätzlich auch per E-Mail zuzuleiten. Das Referat KabParl veranlasst das Weitere

4 Besonderheiten bei an das Haushaltsreferat gerichteten Fragen von denBerichterstattern des Haushaltsausschusses iles Deutschen Bundestages

Fragen der für den Einzelplan 06 zuständigen Berichterstatter des Haushaltsausschusseswerden unmittelbar vom Referat Z 5 beantwortet.

O 5 Weitere Behandlung erteilter Antworten

5.1 Mündliche Fraqen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit das Plenarpro-tokoll mit der dem Fragesteller erteilten Antworl. Die federführende Organisationseinheitüberprüft die Antwort insbesondere auf erteilte Zusagen. Stellungnahmen hierzu sind demReferat KabParl auf dem Dienstweg zuzuleiten, das das Weitere veranlasst.

5.2 Schriftliche Fraqen

Das Referat KabParl übersendet der federführenden Organisationseinheit die Bundes-tagsdrucksache, in der die Antwofi veröffentlicht wurde.

Stand: 14. Dezember 2010

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 183

177

Referat

(Geschä ftszeiche n a ngebe n)Refl:Ref:Sb:BSB:

am

Frage Nr.

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe S Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqestunde im Deutschen Bundestaq

Abg.:

Fraktion:

Herrn/Frau PSUPSIn [Name]

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

Herrn/Frau AL/ALn

Referat Kabi nett- u nd Parla mentsan gel egen heiten

Herrn/Frau SUStn [Name]

vorgelegt.

Das/die ReferaUe,.. . ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)..

haben mitgezeichnet.

(Referatsleiter/in) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 184

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Frage

Antwort:

Fraqe:

Antwqd;

2

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 185

179

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Möq I iche Zusatzfraoen :

Zusatzfrage 1

Antwort:

Zusatzfrage 2

Antwort.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 186

180

Anlage 1 zur Hausanordnung Gruppe E Blatt g

H i nterq ru nd i nfqrmation/Sach darstel I u n q :

4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 187

181

Referat

(Gescfi ä ftsze ich e n a nge ben)Refl:Ref:Sb:BSB:

1. Schriftliche Frage(n) des Abgeordneten ..vom(Monat ... 20xx, Arbeits-Nr. ....... )

Anlage 2zur Hausanordnung Gruppe 5 Blatt I

Berlin, den

Hausruf:

Fraqe(n)1.

2.

4.

Antwofi(en)

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

2. Das/die ReferaUe.... ..... im BMI sind beteiligt worden. (Ressorts)

O wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.

3. Herrn/Frau AL/ALn

über

Herrn/Frau UAL/UALn bzw.

Herrn/Frau SV/SVn AL/ALn

mit der Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

(Referafs leiter/in) (Bearbeiter/in)

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 188

Ka bi nett- u nd Parlaments referat Berlin, den 23. Mai 2014 1 82

Hausruf: 1054Dokument 2014/0074566

Referat OES ll 3

nachrichtlichAbteilungsleiter OESStab OES ll

Zur Unterrichtunq

HerrnMinisterHerrn PSt Dr. BergnerHerrn PSt Dr. SchröderFrau Stn Rogall-GrotheHerrn St FritschePressereferat

o

Betr.: Mündliche Frage des Abgeordneter Tom Koenigs, Bündnis g0/Die Grünenvom 20. November 2013(Monat November 2013, Nummer 37)Fragestunde am 28.1 1.2013

welche schrifte wid die Bundesregierung untemehmen, damit Firmen bzw. deren Tochter-firmen, die mutmaßlich an Menschenrechtsverletzungen im tn- und Ausland beteitigt waren(Beispiel: Entführung und RückFührung des deutschen staatsbürgers Khaled et Masri) oderrechtswidrig Daten deutscher Staatsbüryer an ausländische Dienste übermittet haben, künf-tig von ötrentlichen Aufuägen in Deutschland ausgesch/ossen werden?

P!" g. S. Mündliche Frage übersende ich mit der Bitte um übernahme der Beantwortung.Die Fragen wurden gleichzeitig auch dem BMW| und AA zur Kenntnisnahme zugeleitet.lch bitte Sie, in eigener Zuständigkeit die Beteiligungserfordernis des BMW| und AAoder auch anderer Ressorß zu prüfen.

lch bitteo im Rahmen lhrer Antwort mir mitzuteilen, welche Referate im Hause und welche Res-

sorts beteiligt waren. BK bittet, die Ressorts nach Möglichkeit nicht über die zentralenPosteingangsstellen zu beteiligen, sondem soweit möglich die jeweils zuständigen Re-ferate unmittelbar anzuschreiben.

. f[]r das Antwortschreiben die Dokumentvorlage ,Fragestunde,, zu venuenden.o den Antwortentwurf so kuz wie möglich abzufiassen (nicht über eine halbe DIN A4Seite je Frage) sowie dem Antwortentwurf eine umfassende, kurz gefasste Sachdar-stellung und Hintergrundinformationen für mögliche ZusaEfragen beizufügen.. zur Geschäfberleichterung um zusätzliche Übersendung des Antwortentwurfs per E-Mail an das Referatspostfach von KabParl.

Den abgestimmten Antwortentwurß (vierfach) bitte ich, mir nach - Abzeichnung durch o. a.Abteilungsleiter - bis spätestens

Dienstaq. 26. November 2013. l5:00 Uhr

zuzuleiten.

lm AuftragBollmann

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 189

22-N[U-2813 15:B? PD 1 31 FHX SEEE?

Dokument 20 I 4 / 007,45 67

BMI(BMWi)(AA}

SEEE? S,.rtr% B

EerIinPleta der Bepubltk 1

ll0l1BerlinTel.: S30-lZ7 73335

Ftx; 030-217 76l+7Mai I : lom.knerrEt$IEEHEdE§lE&![s

Wahltrthhilro '

Liebtgstraße EB

t539I6ießenTel-: U64I-EBEB 1177

Fax:064X,-Et68 tI79M a ll ; to rn. kqeniEE@wt&und e stalde

V' /t*i:/t*-o4?* +fi

Tom KoenigsMimlied des Deutschen Bundestätes-_---

---'Hüitdfü-igo/rie 6rünen --'\---.-

-Eingangßundeskunzlerümt2 5.11.2013

ful.,'W*-tTom l(ornlgs

dt it[mr

Berlin, I0.11.U013

I'lünullrhe Fmge für die nächste Fragertufide

tyelche lchritle wird die Bundesreglerung untemehmen, darnit, Flrmen baw- deren.Toch-

t1. terfirmen. diQ6[ Flensrhenrechtsüerletrüngen im In- und Ausland büelliEt warEn (eei-(-fJ , sFiel: Entfilfrrirng unrl Rürkführung des deutschert Staatshürgers Khaled el Masrl) oder

rechtswidrlg Datän deutscher Staatsbürger an augländisrhe Dlenste tlbermittelt haben.

künftig von tiffentlichen Aufträgen in Deutschland ausgeschlussen werdenl

Harlsnnents sehetarl Bt I

? 1. 11.2[13[8:1 5

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 190

184

Dokument 201410074590

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:15An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage 14 MdB Kekeritz: AFRICOMAnlagen: 737L22 MF Kekeritz Africom.doc

-----U rsp rü n gliche N ach richt-:--Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 L4:20An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Papenkort, Katja, Dr.; Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Frage 14 MdB Kekeritz: AFRTCOM

----U rsprü ngliche Nachricht----Von: 200-4 Wendel, Philipp Imailto:[email protected]]Gesendet: Montag, 25. November 2013 t4:72An: BMVG Spendlinger, Christof; BMVG Krüger, Dennis; OESlll_; OESl13_

Cc: BK Nell, Christian; AA Botzet, Klaus; AA Laroque, Susanne; AA Rau, HannahBetreff: Mündliche Frage L4 MdB Kekeritz: AFRICOM

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

AA bittet BMVg und BMI bis heute DS um Mitzeichnung der beiliegenden Antwort auf die mündlicheFrage Nr. 14 von MdB Kekeritz.

O vielen Dank!

Philipp Wendel

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 191

185

Wahrnehmung durch Staatsmin i sterin Comelia Pieper

Frage Nr. 14

MdB Uwe Kekeritz

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage:

I . Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die am l5.I 1.2013 erschienene

Publilmtion der Journalisten Christian Fuchs und John Goetz, S 30-36, nicht mit der

2007 getroffinen Entscheidung über die Ansiedlung des Us-Afrit{nkommandos

(AFRICOM) in Deutschland befasst (bitte mit jeweiliger Begründung) und welche

Mitglieder der Bundesregierung (einschlieJilich Staatsselvetrirlnnen) haben diese

Ent s c he i dung ge t roffe n?

Antworl:

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 0S. Juni2013 über den Vorgang unterrichtet.

Bis zur Einriehtung des regionalen amerikanischen MilitärkommandosAFRICOM im Jahr 2007 war das in Stuttgart angesiedelte amerikanischeMilitärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen

Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische Regierung

hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre organisatorischeMaßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus EUCOM herauszulösen, einneues, für Afrika zuständiges regionales Militärkommando AFRICOM zuschaffen und bis auf weiteres ebenfalls in Stuttgart anzusiedeln. Für

Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vor altem, dass so vorhandenelnfrastruktur genutzt werden konnte.

Die damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesmin isteri um

der Verteidigung) sah im Januar 20OT keinen Anlass, die Zustimmung zurvorübergehenden Einrichtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 192

verTveigern. Gleichfalls sah die Bundesregierung aus den vorgenannten

Gründen keinen Anlass, den Deutschen Bundestag mit dieser

Entscheidung, die sie im Rahmen der exekutiven Eigenverantwortunggetroffen hat, zu befassen.

Von der geplanten Verlegung von AFRIGOM in ein afrikanisches Land hatPräsident Obama am 05.02.2013 Abstand genommen.

o

o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 193

187

Grundsäfzliches/

Ällqemeines:

- Grundsritzliche

Politik der BReg. zum

Thema

- Politikziele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punlde, die ggü. dem

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

u,erden sollen

I Das United States Africa Command (AFRIGOM) in Stuttgart t'stI

I eines von sechs regionalen Hauptquartieren des u$-I

I verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRIGOM ist

I

ldie Koordinierung der Aktivitäten des US-

Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und

Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRlcoM begann im oktober 2002 unter derAgide von u.s. EUcoM, ärn 1. oktober 2008 wurde es dann

als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt dezeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

Deutsche lUledien berichten seit Mai 2019, US-

Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somaliawürden teilweise vom Afrika-Kommando der Us-Streitkräfte

in stuttgart und vom Air and space operation Genter (Aoc)der US-Luftstreitkräfte am Stützpunkt Ramstein (Rheinland-

Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-

Stützpunkt in Ramstein installierte satcom-Anlage soll lautSZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.

erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur

brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen

keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-I

streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten I

I

oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der I

NATO in Europa (SACEUR) und oberkommandierende der I

us-Truppen in Europa (usEUcoM), General Breedrove, I

bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US- |

I

Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze I

weder geflogen noch befehligt werden. I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 194

188

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

l) Warum wurde der

Deutsche Bundestag

nicht beteiligt?

Die Entscheidung wurde durch die Bundesregierung im

Rahmen ihrer exekutiven Entscheidungsbefugnis getroffen.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

2) Wer in der

Bundesregierung hat

2407 die

Entscheidung

getroffen?

Befasst waren im Auswärtigen Amt der damalige

Bundesminister des Auswärtigen, Frank-walter Steinmeier,

sowie im Bundesministerium der Verteidigung der

Staatssekretär xx.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

j) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die Tdtigkßit von

AFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist mit der

amerikanischen Regierung zu ihren weiteren planungen fürAFRICOM im Gespräch.

Möslichb

Zusatzfraqe/n:

Antworl:

4).Warum wurde die

Haltung afrikanischer

Staaten nicht in die

Entscheidung

einbezogen?

Afrikanische Staaten wurden im Zeitablauf erst nach derEntscheidung der Bundesregierung zur vorläufigen

Einrichtung von AFRlcoM durch die usA angefragt. Die

entsprechende Haltung anderer Staaten zu dieser Thematik

kommentiert die Bundesregierung nicht.

Möeliche Antwort:

Zu e/n:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 195

189

5) Woher weifi die

Bundesregientfig,

dass vor 2007

EUCOMIür Afrikazusttindig war?

Die amerikanische Regierung hat die Bundesregierung im

Rahmen ihrer Anfrage vom 1s. Januar 200r hierüber

unterrichtet.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 196

190Dokument 2014/ü074591

Wahrnehm un g durch Staatsmini sterin Cornel i a Pi eper

Frage Nr. 14

MdB Uwe KekeritzFraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage:

I . Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die am I 5. I I .201 3 erschienene

Publikation der Journalisten Christian Fuchs und John Goetz,,9 -10--fd, nicht mit der

2007 getroffinen Entscheidung über die Ansiedlung des Us-Afritffikommandos

(AFRICOM in Deutschland befasst (bitte mit jeweiliger Begründung) und welche

Mitglieder der Bundesregierung (einschlieJllich Staatsselwetrirlnnen) haben diese

.Ent s c h e i dung ge troffi n?

Antwort.

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 0S. Juni2013 über den Vorgang unterrichtet.

Bis zu r Einrichtung des regionalen amerikanischen tVlilitärkommandos

AFRIGOM im Jahr 2A07 war das in Stuttgart angesiedelte amerikanischeMilitärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen

Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische Regierung

hat die Bundesregierung am 15.01 .2OOl über ihre organisatorischeMaßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus EUCOM herauszulösen, einneues, für Afrika zuständiges regionales Militärkommando AFRICOM zu

schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in Stuttgart anzusiedeln. FürStuttgaft sprach aus amerikanischer Sicht vor allem, dass so vorhandenelnfrastruktur genutzt werden kon nte.

D ie damal ige Bu nd'esreg ieru ng (Auswärtiges Amt u nd B undesm i n isteri um

der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurvorübergehenden Einrichtung von AFRIGOM auf dieser Grundlage zu

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 197

191

verWeigern.GIeichfallssahdieBundesregierungaus@Gründen keinen Anlass, den Deutschen Bundestag mit dieserEntscheidung, die sie im Rahmen der exekutiven Eigenverantwortunggetroffen hat, zu befassen.

Von der geplanten Verlegung von AFRICOM in ein afrikanisches Land hatPräsident obama am 05.02.2013 Abstand genommen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 198

192

Gru ndsätzlichesJ

Allgemeines:

- Grundsritzliche

Politik der BReg. zum

Thema

- Politikziele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punlde, die ggü. dem

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

werden sollen

Das United States Africa Comma

eines von sechs regionalen Hauptquartieren des us-verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM istdie Koordinierung der Aktivitäten des US-

verteidigungsministeriums und anderer us-Ministerien undBehörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRICOM begann im Oktobe r Z00T unter derAgide von u.s. EucoM, ärn 1. oktober 200g wurde es dannals eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcolulverfügt derzeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwazur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.Deutsche Medien berichten seit Mai 2013, US-

Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somaliawürden teilweise vom Afrika-Kommando der us-streitkräftein stuttgart und vom Air and $pace operation Genter (Aoc)der us-Luftstreitkräfte am stützpunkt Ramstein (Rheinland-Pfalz) aus geplant und unterstützt, Eine auf dem us-stützpunkt in Ramstein insta[ierte satcom-Anlage so]l lautsZ die us-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.erleichtern", indem sie Daten, die pilot und operateurbrauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegenkeine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von us-streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplantenoder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende derNAT0 in Europa (SACEUR) und oberkommandierende derus-Truppen in Europa (usEUGolu), General Breedlove,bestätigte gegenüber stsin Haber, dass vom us-Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohnenei nsätzeweder geflogen noch befehligt werden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 199

193

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

l) Warumwurde der

Deutsche Bundestag

nicht beteiligt?

Die Entscheidung wurde durch die Bundesregierung im

Rahmen ihrer exekutiven Entscheidungsbefugnis getroffen.

Mösliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

2) Wer in der

Bundesregierung hat

2007 die

Entscheidung

getroffen?

Befasst waren im Auswärtigen Amt der damalige

Bundesminister des Auswärtigen, Frank-walter steinmeier,

sowie im Bundesministerium der Verteidigung der

Staatssekretär xx.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort.

j) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die TAfiglwit von

AFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist mit der

amerikanischen Regierung zu ihren weiteren planungen fürAFRICOM im Gespräch.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

4).Warunt wurde die

Haltung af iknnischer

Staaten nicht in die

Entscheidung

einbezogen?

Afrikanische staaten wurden im Zeitablauf erst nach der

E ntscheid u n g der B u n des reg ieru n g zu r vo rlä ufi gen

Einrichtung von AFRlcoM durch die usA angefragt. Die

entsprechende Haltung anderer staaten zu dieser Thematik

kommentiert die Bundesregierung nicht.

Mösliche Antwort:

Zusatz

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 200

194

5) Woher weiJ| die

Bundesregierung,

dass vor 2007

EUCOMJür Afrikazustcindig war?

Die amerikanische Regierung hat die Bunuesregierung im

Rahmen ihrer Anfrage vom 15. Januar 2007 hierüberunterrichtet.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 201

195

o

Dokument 2014/0074605

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:16An: Reg0eSll3Betreff: WG: Mündliche Frage 57 MdB Hänsel (gezielte Tötungen)Anlagen: Fragestunde 57_MdB Hänsel.docx

*--U rsprüngliche Nach richt----Von : 200-4 Wen del, Phi Iipp Ima i lto :200-4@a uswaertiges-a mt.de]Gesendet: Montag, 25. November 2013 L7:tLAn: Schulte, GunnarBetreff: WG: Mündliche Frage 57 MdB Hänsel (gezielte Tötungen)

---U rsprüngliche Nach richt----Von: 200-4 Wendel, PhilippGesendet: Montag, 25. November 2013 17:08An : [email protected]'Betreff: WG: Mündliche Frage 57 MdB Hänsel (gezielte Tötungen)

Lieber Herr Schulte,

AA zeichnet mit und regt an, die folgende Zusatzfrage aufzunehmen:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit gezielter Tötungen?

ob eine sog. "gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht, lässt sich nicht allgemein beantworten,sondern kann nur im Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt werden.

Beste GrüßePhilipp Wendel

----U rsprü ngliche N achricht---Von : BM I Poststel le. Posta usga n gAM 1 @ bmi.bu n d. de

[ma ilto : B M I Poststel le. Posta usga ngAM 1 @ hm i. bund.de]Gesendet: Montag, 25. November 2013 l-5:20An : Poststel le@ bk.bund,de; Poststel le des AA; poststel [e@ BMvg. BU N D. DEBetreff: EILT SEHR: Mündliche Frage (Nr: 11/57 MdB Hänsel)

m.d.B. um Weiterleitung im BK-Amt an Referat 604 und im BMVg an Kabinetty'Parlamentsreferat

BUNDESMINISTERIUM DES I NNERN

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 202

196

- Referat ös tt s -ösus-szooo/28#s2s.11_.2013

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Hintergrund folgender Anfrage der Abgeordneten Hänselbitten wir lhre Häuser umMitzeichnung anliegender Vorlage bis zum HEUTE DTENSTSCHLUSS.

Bestätigt die Bundesregierung Berichte von NDR und Süddeutscher Zeitung vom 14.11.2013, wonachdeutsche Sicherheitsbehörden, Geheimdienste oder Bundeswehr Personendaten erfasst undweitergegeben haben, die zu gezielten Tötungen von Personen durch US-Drohnen verwendet wurdenund werden?

<<Fragestunde 57_MdB Hä nsel.docx>><<Hänsel 57 und 58.pdf>>Bitte übermitteln Sie lhre Rückmeldung bis heute,25.L1.2013 DS, an das Bundesinnenministerium,Referatspostfach OESI l3 @bmi, bund.de .

Vielen Dank!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Schulte

Referat ÖS tt S (Ausländerterrorismus und -extremismus) Bundesministerium des Innern AIt-Mobit 101 D,10559 Berlin

Telefon:030 18 581 - 2207Fax: 030 18 681 5 2207e-Mail: OESI13 @bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 203

197

Referat ÖS ll S

OSII 3RefL.: MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:

Berlin, den 25. November 2013Hausruf . 2207

Fragestunde im Deutschen Bundestaq

am 28. November 2013 Abg.: Hänsel

Frage Nr. 57 Die Linke-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder

übeI

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn Abteilungsleiter Kaller

Herrn Unterabteilungsleiter Engelke

vorgelegt.

BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiliguhaben mitgezeichnet.

Selen Schulte

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 204

198

Fraqe:

Bestätigt die Bundesregierung Berichte von NDR und Süddeufscher Zeitung vom14,1 1 .2013, wonach deufsch e Sicherheitsbehörden, Geheimdiensfe oder Bundes-wehr Personendaten edassf und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen venilendet wurden und werden?

Antwort:

Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern erfolgt nach den hierfur vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Informatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets - dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese lnformationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zweckenubermitteltwerden. Hierzu ist das Bl(A gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (BKAG) und das Bundesamt fur Verfassungsschutz (BfV) gemäß

§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gilt fur den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG) Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der Informationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck vennrendet werden durfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine Informationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.

Das Thema ,,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war daruber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 1 7113381 und 1718088.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 205

-2-

Möq I iche Zusatzfrage n.

Zusatzfrage 1:

Antwort:

Zusatzfrage 2:

Antwort:

199MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 206

200-3-

H interq ru nd i nformati oq/Sach darstel I u n g :

NDR und SZ starteten am 1"5. November 20L3 eine Veröffenflichungsserie. Das vor zwei Jah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von US-Geheimdiensten und UgMiliftirauf deutschem Boden (r.B.des Regionalkommandos der UlArmee für Afrika AFRICOM)sowie durch UlSicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthrillungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage von

John Götz, ]ournalist des NDR, nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soll ein Themenabend

in der ARD am 28. November 2013 sein.

Weiterhin stehe gemäß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die US-Seite habe von Deutschland aus Enfftifuung und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenorunen worden. Weiterhin ieienAsylbewerber ausgeforscht wordery um u.a. Lrformationen zur Bestirnmung von Drohnen-Zielen zu erhalten.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 207

201Dokument 2ü14/00?4606

Referat OS II 3

Ösil3RefL.: MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:

Fragestunde im Deutschqn Bundestqq

am 28. November 2013 Abg.: HänselFrage Nr. 57 Die Linke-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder

uber

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn Abteilungsleiter Kaller

Herrn Unterabteilungsleiter Engelke

vorgelegt.

BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiliguhaben mitgezeichnet.

Selen Schulte

Berlin, den 25. November 2013Hausruf: 2207

t

t

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 208

202

Fraqe:

Besfäfrgt die Bundesregierung Berichte von /VDR und SüddeutscherZeitung vom

14.11 .2013, wonach deutsche Sicherheifsäefrö rden, Geheimdrensfe oder Bundes-wehr Personendaten edassf und iueitergegeben haben, die zu gezietten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen verwendet wurden und werden?

Antwort:

Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Informatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets - dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese lnformationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zweckenubermitteltwerden. Hierzu ist das BKA gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (BI(AG) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gemäß

§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gift für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2

Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der lnformationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck venrvendet werden dürfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.

Das Thema ,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war darüber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 17t13381 und 1718088.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 209

Zusatzfrage 1 :

Antworl:

Zusatzfrage 2:

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 210

204

o

-3-

H interq ru [{ information/Sac hdarstel I unq :

NDR und SZ starteten am 15. November 20L3 eine Veröffentlichungsserie. Das vor zwei Jah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von US-Geheimdiensten und US-Militarauf deutschem Boden (r.8. des Regionalkommandos der USArmee für Afrika AFRICOM)sowie durch UlSicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthüllungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage von

Iohn Götz, Journalist des NDR, nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soll ein Themenabend

in der ARD am 28. November 2013 sein.

Weiterhin stehe gemäß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die U$Seite habe von Deutschland aus Entftihr*g und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenofiunen worden. Weiterhin seienAsylbewerber ausgeforscht wordery um u.a. Informationen zur Bestimmung von Drohnen-Zielen zu erhalten.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 211

205

Dokument 201410074624

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, L3. Februar 2014 L0:16An: RegoeSll3Betreff: WG: Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Bündnis 90/Die

Grünen

Von: Selen, SinanGesendetl Montag, 25. November 2013 19:20An: Schäfer, Ulrike; OESI3AG_cc: schulte, Gunnar; Papenkoft, Katja, Dr.; Breitkreutz, Katharina; QESII3_Betreff: WG: Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen

ÖSllg zeichnet mit.

Mit freundlichen Grüßen,

Sinan Selenösrrg

Vonr Schäfer, UlrikeGesendeh Montag, 25. November 2013 14:13An: BK Kleidt, Christian; '[email protected]'; BMVG BMVg parlKab; BMVG Koch, Matthias; AA Wendel,Philipp; AA wendel, Philipp; o4_; Papenkoft, Katja, Dr.; OESII3_; schulte, GunnarCc: PGNSA; Andrle, Josef; Presse_; IT6_Betreff: Mündliche Frage des Abgeordneten Uwe KekeriE, Bündnis 90/Die Grünen

ösrg-szooo/r+g

I Beigefügten Antwortentwurf übersende ich mit der Bitte um Mitzeichnung bis heute (25.11.) DS.

Hinweis für O4, Pressereferat:lm Vorfeld der Veröffentlichung des in Rede stehenden Buches hat der Journalist Herr Fuchs eineAnfrage an das Referat Presse/BMl zur Thematik gestellt (lT 6-77007 /7#37,2. August 2013), in die der lT-Stab eingebunden war. Die abschließende Beantwortung übernahm Referat O 4. lT 6 hat daher eineBeteiligung des Referates O 4 und eine nachrichtliche Beteiligung des Pressereferates angeregt.

Mit freundlichen GrüßenIm AuftnagUlnike Schäfer

tffi,-EI

IFflE@:@

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 212

206

Referat ÖS I 1

Bundesministerium des InnernAlt-Moabit tA7 D, 10559 BerlinTelefon:. O3O 18 681-1702Fax: 030 18 68L-5-t7äzE -MaiI : Ul nike. Schaefen@bmi . bund . deIntennet: www. bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 213

207

Arbeitsgruppe ÖS I S

Ös I 3 - 52000/1#9AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JergtSb.: OAR'n Schäfer

Berlin, den 25. November 2013Hausruf . 1767

Fragestunde im Deutschen Bundestao

am 02. November 2013 Abg.: Uwe KekeritzFrage Nr. 13 Bündnis g0/Die Grünen-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Schröder

- über

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenhelten

Herrn Abteilungsleiter öS

Herrn Unterabteilungsleiter OS I

vorgelegt.

Die Referate ÖS ll 3, IT 6, O 4 und Presse im BMI sind beteiligt worden. AA, BMVg

und Bl(Amt haben mitgezeichnet.

Weinbrenner Jergl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 214

208-2-

Frage:lst der Bundesregierung bekannt, dass, wie in der am 15. Navember Z0lS erschie-nen Publikation "Geheimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchs und John Gaetzauf den Seifen 2A6-212 dargestellt, der 2003 von der CtA entführte deufsc6e Sfaafs-bürger Khaled El-Masri in einem von der Camputer Sciences Corp oration (CSC) be-reifgesfellten Flugzeug uerschleppt und gefoltert wurde, und welche Konsequenzenwird sre aus diesen Vonvürten für ihre Auftragsve4gabepraxrs an die CSC u'nd derenTochteru nterne h m en zieh e n ?

Antwort:

Die Bundesregierung hat ihre Kenntnisse über die Vorgänge im Zusammenhang mit

der Entführung von Khaled el-Masri im diesbezuglichen ersten Untersuchungsaus-

schuss der 16. Wahlperiode dargelegt. Die Rolle der Firma CSC als Dienstleister fürdie Anmietung von Flugzeugen und Durchführung von Reisekostenabrechnungen

der Central lntelligence Agency - CIA war der Bundesregierung bis zu den Presse-

veröffentlichungen nicht bekannt.

Die Firma CSC (bzw. die Tochterfirmen CSC Deutschland Consulting GmbH, CSC

Deutschland Services GmbH, CSC Deutschland Solutions GmbH, CSC Technologies

Deutschland GmbH, CSC Ploenzke AG) ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis-

her in Deutschland nur im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen in Erscheinung

getreten.

Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. CSC Deutschtand

in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertrautichkeitsauflagen verstoßen hat.

Es bestehen insbesondere auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass CSC Deutsch-

Iand als selbstständige Gesellschaft vertrauliche lnformationen an die amerikanische

CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können.

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug

auf die Firma CSC zu ändern. tnsbesondere sieht sie keine rechtliche Handhabe fürden Ausschluss der Fa. CSC aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffent-

licher Aufträge.

Möqliche Nachfrage.

Welche Möglichkeiten gibt es zum Aussch/uss erner Firma aus dem Vergabe-

verfahren?

Der Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach den vergabe-

rechtlichen Regelungen nur zulässig, wenn der Auftraggeber belastbare Anhalts-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 215

209-3-

punkte dafür hat, dass der Bieter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Fach-

kunde hat oder er nicht Ieistungsfähig sein wird, uffi den Auftrag durchzuführen. Zum

Nachweis der Eignung eines Bieters darf die auftraggebende öffentliche Stelle nur

die Vorlage solcher Unterlagen und Angaben verlangen, die durch den Auftragsge-

genstand gerechtfertigt sind, also mit ihm in einem Zusammenhang stehen" Die ent-

sprechenden Nachweise sind vom Bieter grundsätzlich in Form von Eigenerklärun-

gen vorzulegen. Die Forderung von Nachweisen, die über diese Eigenerklärungen

hinausgehen, muss in der Dokumentation des Vergabeverfahrens ausdrücklich be-

grundet werden.

Mösliche Nachfrqqe:

Wie stellt die Bundesregierung siche1 dass nicht über CSC Daten aus sensrb-

len Netzen an US-Diensfe ge/a ngen könnten?

Der Sicherstellung der Verlraulichkeit und lntegrität der sensiblen Datenbanken und

Netze beim Einsatz externer Dienstleister dienen im Wesentlichen vier Maßnahmen.

1. Mitarbeiter(innen) der Fa. CSC, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig

oder mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut werden, müssen sich wie

auch Mitarbeiter aller anderer Firmen vor dem Einsatz überprUfungen nach

dem sicherheitsuberprüfungsgesetz (süG) unterziehen.

2. Firmen, welche im Rahmen ihrer Aufträge mit sicherheitsrelevanten Informa-

tionen umgehen, müssen unter der Geheimschutzbetreuung des BMWI ste-

hen.

3. Bestandteil der Vertragsbeziehungen sind entsprechende Nutzungs- und

Übermittlungsverbote für die erlangten Informationen außerhalb des Ver-

tragsgegenstandes.

4. Es wird für jeden Einzelfall festgelegt, ob die jeweilige Dienstteistung am Fir-

mensitz erbracht werden kann oder aus Sicherheitsgründen die Dienstteis-

tung nur in den Räumen des Auftraggebers und ggf. auch nur im Beisein von

Mitarbeitern des Auftraggebers erbracht werden kann.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 216

210Dokument 201410074626

Arbeitsgruppe ÖS I S

Ös r 3 - 52000./1#9AGL.: MR WeinberennerRef.: ORR JerglSb.: OAR'n Schäfer

Berlin, den 25. November 2013Hausruf: 1767

Fragestunde im Deutschen Bundestag

am 02. November 2013 Abg.: Uwe KekeritzFrage Nr. 13 Bündnis g0/Die Grünen-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Schröder

über

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn Abteilungsleiter öS

Herrn Unterabteilungsleiter öS I

vorgelegt.

Die Referate ÖS ll 3, lT 6, O 4 und Presse im BMI sind beteiligt worden. AA, BMVg

und BKAmt haben mitgezeichnet.

Weinbrenner Jergl

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 217

211-2-

Fr.aE'lst der Bundesregierung bekannL dass, wie in der am I 5. November 2013 erschie-nen Publikation "Geheimer Krieg" der Journalisfen Chnstian Fuchs und John Goetzauf den Seifen 206-212 da4gesfe llt, der 2003 von der CIA entführte deufsche Sfaafs-bürger Khaled El-Masri in einem von der Computer Sciences Corp oration (CSC/ be-reifgesfeltten Flugzeug verschleppt und gefoftert wurde, und welche Konsequenzenwird st'e aus dtesen Vorwürfen für ihre Auftraosverga bepraxis an die CSC und derenToch te ru ntern e h me n zie h e n ?

Antwort:

Die Bundesregierung hat ihre Kenntnisse über die Vorgänge im Zusammenhang mit

der Entführung von Khaled el-Masri im diesbezüglichen ersten Untersuchungsaus-

schuss der 16. Wahlperiode dargelegt. Die Rolle der Firma CSC als Dienstleister für

die Anmietung von Flugzeugen und Durchfuhrung von Reisekostenabrechnungen

der Central Intelligence Agency - CIA war der Bundesregierung bis zu den Presse-

veröffentlichungen nicht bekannt.

Die Firma CSC (bzw. die Tochterfirmen CSC Deutschland Consulting GmbH, CSC

Deutschland Services GmbH, CSC Deutschland Solutions GmbH, CSC Technologies

Deutschland GmbH, CSC Ploenzke AG) ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis-

her in Deutschland nur im Zusammenhang mit lT-Dienstleistungen in Erscheinung

getreten.

Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fa. CSC Deutschland

in irgendeiner Weise gegen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsauflagen verstoßen hat.

Es bestehen insbesondere auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass CSC Deutsch-

land als selbstständige Gesellschaft vertrauliche Informationen an die amerikanische

CSC weitergegeben hat, die von dort aus in andere Hände gelangt sein können.

Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, ihre Auftragsvergabepraxis in Bezug

auf die Firma CSC zu ändern. lnsbesondere sieht sie keine rechtliche Handhabe für

den Ausschluss der Fa. CSC aus dem reglementierten Verfahren zur Vergabe öffent-

licher Aufträge.

Möqliche Nachfrase:

Welche Möglichkeiten gibf es zum Aussch/uss erner Firma aus dem Vergabe-

verfahren?

Der Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder Eignung ist nach den vergabe-

rechtlichen Regelungen nur zulässig, wenn der Auftraggeber belastbare Anhalts-

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 218

212-3-

punkte dafur hat, dass der Bieter nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Fach-

kunde hat oder er nicht leistungsfähig sein wird, uffi den Auftrag durchzuführen. Zum

Nachweis der Eignung eines Bieters darf die auftraggebende öffentliche Stelle nur

die Vorlage solcher Unterlagen und Angaben verlangen, die durch den Auftragsge-

genstand gerechtfertigt sind, also mit ihm in einem Zusammenhang stehen. Die ent-

sprechenden Nachweise sind vom Bieter grundsätzlich in Form von Eigenerklärun-

gen vorzulegen. Die Forderung von Nachweisen, die über diese Eigenerklärungen

hinausgehen, muss in der Dokumentation des Vergabeverfahrens ausdrücklich be-

grundet werden.

Möoliche Nachfrage:

Wie stellt die Bundesregrerung sicher, dass nicht über CSC Daten aus sensib-

len Netzen an US-Diensfe ge/a ngen konnten?

Der Sicherstellung der Vertraulichkeit und lntegrität der sensiblen Datenbanken und

Netze beim Einsatz externer Dienstleister dienen im Wesentlichen vier Maßnahmen:

1. Mitarbeiter(innen) der Fa. CSC, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig

oder mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut werden, müssen sich wie

auch Mitarbeiter aller anderer Firmen vor dem Einsatz überprUfungen nach

dem sicherheitsuberprüfungsgesetz (süG) unterziehen.

2. Firmen, welche im Rahmen ihrer Aufträge mit sicherheitsrelevanten Informa-

tionen umgehen, müssen unter der Geheimschutzbetreuung des BMWi ste-

hen.

3. Bestandteil der Vertragsbeziehungen sind entsprechende Nutzungs- und

Übermittlungsverbote für die erlangten lnformationen außerhalb des Ver-

tragsgegenstandes.

4. Es wird für jeden Einzelfall festgelegt, ob die jeweilige Dienstleistung am Fir-

mensitz erbracht werden kann oder aus Sicherheitsgründen die Dienstleis-

tung nur in den Räumen des Auftraggebers und ggf. auch nur im Beisein von

Mitarbeitern des Auftraggebers erbracht werden kann.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 219

213

Dokument 201410074648

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:16An: RegOeSll3Betreff: WG: mündliche Frage Koenigs 37Anlagen: Koenigs 37.pdf

Wichtigkeit: Hoch

-----U rsprü ngliche Nachricht----Von: Beier, SabineGesendet: Dienstag, 26. November 2013 08:32An: Breitkreutz, Katharina; Schulte, GunnarCc: OESll3_; Selen, SinanBetreff: WG: mündliche Frage Koenigs 37Wichtigkeit: Hoch

-----U rsprüngliche Nach richt----Von: Schnürch, JohannesGesendet: Dienstag, 26. November 2013 08:32An: OESl13_

Betreff: WG: mündliche Frage Koenigs 37Wichtigkeit: Hoch

Übersandt zur Kenntnis.

BMWi hat die Feder-führung übernommen.

Mit freundlichen GrüßenJohannes SchnürchBundesministerium des lnnernLeitungsstabKabinett- und Parlamentsangelegenheiten Tel. 030 / 39B1-105SFax: 030 / 3981 L019E-Mail : KabParl@ bmi.bund.de

Von: BK Meißner, WernerGesendet: Montag, 25. November 2013 IS:27An: BMWI BUERO-PRKR; BMWI wittchen, Norman; BMwr schöler, Mandy

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 220

21 4

Cc: Zeidler, Angela; KabParl_; Bol[mann, Dirk; Schnürch, Johannes; BK Schmidt, Matthias; BK Behm,Hannelore; AA Klein, Franziska Ursula; BK Grabo, Britta; AA Prange, Tim; BK Steinberg, Mechthild; BKTerzoglou, JouliaBetreff: mündliche Frage Koenigs 37

Neuzuweisung wegen ubernahme der Federführung durch das BMWi

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 221

2a-NOU-2813 15:A? PD 1. 31 FHX SEEB? SEEE?

EertinPlät[ der Repuhllk I11011BertfnTel.;030-IZ7 73335

Ftx: 030-lZ7 76t47M ai l: to m.koerriEglPEHndg§lgg.ds

Wahltrtlrhilrp '

Liebtgstraßr 83

3539u GiellenTel-:0841-6BEB 1177

Fa* ü641-EEGB I17gM a tl : to rn. koeni{+4urI&udertrE&

t.,' -, IV /*Ä{**.oft #i

s,@7/w.215

Tom KoenigsMitelied des Deutschen Bundestätes-J- F

/--'füi1df,iE-go/ui= 6rünen l=--4

EingangBundeskanzlerümt25.11.2013

,fo*- tt{,u"tTom Kotnlgs

i t i,rr,

Berlin, U 0.11.ItlL3

I,tändlirhe Frage für die rrflchste FragertuEde

welche §chrittqwird die Bundesreglerung unternehmen, darnit Firmen bzur. deren.Tnqh-

-t1 t.;i;;rrt diff6[ r-lensrhenrechtsv-erletrünEen im ln- und Aqsland bstel{igt wtrEn (aei-

t t ,pirr: Entfi1hri.,ng und Rückführung des deutsrhert Staauhürgers l(haled el Masrt) oder

rerhtswirlrlg Datän deutscher Staaisbürger an ausländisrhe Dienste tlbermittelt haben.

künftig ustiöffentlichen Auftrit gEn ifl DEutsrhländ ausgesrhlsssgn werdenl

BMWi(BMU(AA)

Effie*sselretariat 1Eingarrg: I

?1. 11"?0130fl:l 5

GESHI.IT EITEN B3

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 222

22-NOU-2813 15:E? PD 1 31 FtrX SEEE? 3EEE?

EerlinPläte der Republk r11011BerlinTel.:0I0-IU7 73335

Fax: 030-127 75147

M ai h !p m. koEtr[§EEHECEElEtE

WahlhtkhilrpLiebtgstraße BB

ts519e Gießen

Tel-:06t11-EBEE 1177

Fa* ü541-Et6E l17gM all : tp rn.ku.euißE 4Ä,ts!ul+

Dokument 2014/0474650

Tom Koenigs

EingungBundeskanzleramt25.11.2013

V' /roi:/t*.*n?* #r-

Mitsried do oryElgl4-esls.es _--'uuitdfüt._90/Bie 6rünen -_-

-/-

--r-1-rt-L.ra.'-r'-'

Bertin, 20.1I.I013

},1ündllrhe Ftagt fiir die nächste Fragesuilde

uyelche s,chritte_wird die Bundesreglerung untErnehmen, darnit Flrmen bew. dEren Toch-

"] "#i;ä;',';'iffi'henschenrecntsüeiletrüneen im In- und Ausland hetelligtwaren (nei-

J / spiel: Entfilhrung und Rürkrührung des deutscherr §tafrtsbüIgers Hhalad el Masrl) 0der

rechtsrsidrlg Datefl deutscher staalsbürger än,ausländisrhe Dienste Libermittelt haben'

rrünnig uo,iäffenilichen Aufträgen in DiutschIand ausgesrhlsssfln wetdenl

fut, {rl*"t

BMWi(BMl)(AA)

Tom t(oenlgs

S. E1l82216

ffiatflingang:

2 1. 11.2[13 0 8:1 5

CESHHT ffiITEN B5

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 223

217

Dokument 201410074659

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 1.0:16

An: RegOeSll3

Betreff: WG: Mündliche Frage Nr. 58 MdB HänselAFRICOMAnlagen: 131125 MF HänselAfricom.doc

Wichtigkeit: Hoch

----U rsprü ngliche N ach richt---Von: Beier, Sabine

Gesendet: Dienstag, 26. November 2013 09:46An: Selen, Sinan; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_

Betreff: WG: Mündliche Frage Nr. 58 MdB Hänsel AFRICOM

Wichtigkeit: Hoch

----U rsprüngliche N ach richt---Von:AA Wendel, PhilippGesendet: Dienstag, 26. November 2013 09:41An: BMVG Krüger, Dennis; OES|l3_; OESlll_Betreff: Mündliche Frage Nr.58 MdB Hänsel AFRICOM

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

AA hat den beigefügten Antwortentwurf auf die mündliche Frage Nr. 58 von MdB Hänse! erstellt undbittet um Mitzeichnung bis heute, 11:00 Uhr,

MdB um Verständnis für die kurze Fristsetzung und besten Grüßen

Philipp Wendel

Dr. Philipp Wendel, LL.M.

Referent / Desk Officer

Referat 200 - USA und Kanada

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 224

218

Office forthe United States and Canada

Auswärtiges Amt / German Foreign Office

+49(30)1817-2809

200-4@ a uswaertiges-a mt.de

O.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 225

219

Wahmehmun g durch Staatsm ini sterin C ornel ia Pieper

Frage Nr. 58

MdB Heike Hänsel

Fraktion Die Linke

Frage:

l. In welcher Weise gedenht die Bundesregierung, den bereits mehrfach gemachten

Anschuldigungen von ,^/DR und Süddeutsche Zeitung nachzugehen (zuletzt üm

I4.I I .201 3), dass vom Africom Stuttgart und der LIS-Base Ramstein üus US-

Drohneneinsätze zur gezielten Tötung von Menschen in Äfrika, z.B. Somali und dem

Nahen Osten, gesteuert und lwordiniert werden?

Antwoß

Eigene gesicherte Erkenntnisse zu von Us-streitkräften in der

Bundesrepublik Deutschland angeblich geplanten oder geführten

entsprechenden Drohneneinsätzen liegen der Bundesregierung nicht vor.Die Bundesregierung steht jedoch auch hierzu mit den US-amerikanischen

Partnern in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog. So hat deramerikanische Außenminister John Kerry am 31. Mai zOi3 dem

Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, versichert, dassjedwedes Handeln der Vereinigten $taaten von Amerika, auch von

deutschem Staatsgebiet aus, streng nach den Regeln des Rechts erfolgt. lmNachgang zum Deutschlandbesuch von US-Präsident Barack Obama

bestätigte die amerikanische Regierung, dass von US-Einrichtungen in

Deutsch land bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen noch befeh ligtwerden

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 226

2?0

GrundsäEliches/

Allgemeines:

- Grundsritzliche

Politik der BReg. zum

Thema

- Politikziele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punlde, die ggü. dent

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

werden sollen

Das United States Africa Command (AFRlcoM) in Stuttgart isteines von sechs regionalen Hauptquartieren des us-Verteidigungsministeriums (DoD), Auftrag von AFRICOM istd ie Koordinierung der Aktivitäten des US-

Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und

Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRlcoM begann im Oktober 2002 unter derAgide von u.s. EUC0M, äffi 1. oktober 2008 wurde es dann

als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt derzeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

Deutsche Medien berichten seit Mai ZO1S, US-

Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in Somalia

würden teilweise von AFRlcoM in Stuttgart und vom Air and

space operation Genter (Aoc) der us-Luftstreitkräfte am

stützpunkt Ramstein (Rheinland-Pfalz) aus geplant und

unterstützt. Eine auf dem Us-Stützpunkt in Ramstein

installierte Satcom-Anlage solt laut Süddeutscher Zeitung die

us-Drohnenangriffe,,erst möglich machen bzw. erleichtern",indem sie Daten, die Pilot und operateur brauchen, in

Echtzeit übermittelt.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik

Deutschland geplanten oder geführten Einsätzen vor.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 227

221

Miieliche

ZusatzfrasgfiEAntwort:

I) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die Tailgkeit von

AFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung ist mit den US-amerikanischen Partnern

in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog, der

auch die Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM einschließt.

Möqliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

2).Erfllgen von

Deutschland aus

extralegale gezielte

Tötungen durch US-

Streitlrräfte?

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Kenntnisse zu von Us-Stützpunkten in Deutschland

angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen

vor. Die amerikanischen Streitkräfte haben gegenüber der

Bundesregierung bestätigt, dass von US-Einrichtungen in

Deutschland bewaffnete Drohneneinsätze weder geflogen

noch befehligt werden.

Mösli,chS

Zusatzfrage/n:

Antwort:

3) Wie beurteilt die

Bundesregierung die

RechtmrilSigkeit

gezielter Tötungen?

Ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht,

lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 228

222Dokument 2ü14/0074660

Wahrnehmun g durch Staatsm ini sterin C ornelia Pieper

Frage Nr. 58

MdB Heike Hänsel

Fraktion Die Linke

Fraqe:

I. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, den bereits mehrfach gemachten

Anschuldigungen von NDR und Süddeutsche Zeitung nachzugehen (zuletzt am

I4.l I.2AIil, dass vonx Africom Stuttgart und der US-Base Rarustein aus U.g-

Drohneneinsätze zur gezielten Tötung von Menschen in Afrika, z.B. Somali und dem

Nahen Osten, gesteuert und lwordiniert werden?

Antwort:

Eigene gesicherte Erkenntnisse zu von US-streitkräften in der

Bundesrepublik Deutschland angeblich geplanten oder geführten

entsprechenden Drohneneinsätzen tiegen der Bundesregierung n icht vor.Die Bundesregierung steht jedoch auch hiezu mit den US-amerikanischen

Partnern in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog. So hat deramerikanische Außenminister John Kerry am 31. Mai 2013 dem

Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, versichert, dassjedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von Amerika, auch von

deutschem Staatsgebiet aus, streng nach den Regeln des Rechts erfolgt. lmNachgang zum Deutschlandbesuch von US-Präsident Barack Obama

bestätigte die amerikanische Regierung, dass von US-Einrichtungen in

Deutschland bewaffnete Drohnenei nsätze weder geflogen noch befehligtwerden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 229

223

Grundsätzliches/

AllseTneines:

- Grundsritzliche

Politik der BReg. zum

Thema

- Politilaiele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punlde, die ggü. dem

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

werden sollen

Das United States Africa Gommand (AFRlGo@eines von sechs regionalen Hauptquartieren des us-Verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM istdie Koordinierung der Aktivitäten des us-Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und

Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober zool unter derAgide von u.s. EUGOM, ärm 1. oktober z00B wurde es dann

als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt dezeit üher insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

Deutsche Medien berichten seit Mai 2019, us-Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in Somalia

würden teilweise von AFRICOM in Stuttgart und vom Air and

space operation Center (Aoc) der US-Luftstreitkräfte am

Stützpunkt Ramstein (Rheinland-Pfalz) aus geplant und

unterstützt. Eine auf dem us-Stützpunkt in Ramstein

installierte Satcom-Anlage soll laut Süddeutscher Zeitung die

uS-Drohnenangriffe,,erst möglich machen bzw. erleichtern,,,

indem sie Daten, die Pilot und operateur brauchen, in

EchEeit übermittelt.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Erkenntnisse zu von US-Streitkräften in der Bundesrepublik

Deutschland geplanten oder geführten Einsätzen vor.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 230

224

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

I) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die Ttitigkeit von

AFHICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung ist mit den US-amerikanischen Partnern

in einem kontinuierlichen und vertrauensvollen Dialog, der

auch die Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM einschließt.

Möelichs

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

2).Erfllgen von

Deutschland aus

extralegale gezielte

Tötangen durch US-

Streitlcräfte?

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Kenntnisse zu von US-Stützpunkten in Deutschland

angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen

vor. Die amerikanischen streitkräfte haben gegenüber der

Bundesregierung bestätigt, dass von us-Einrichtungen in

Deutschland bewaffnete DrohneneinsäEe weder geflogen

noch befehligt werden.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

3) Wie beurteilt die

Bundesregierung die

RecfumaJiigkeit

gezielter Tötungen?

Ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht,

lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur im

Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 231

225

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074675

Keske, IvonneDonnerstag, 13. Februar 2014 10:16RegOeSll3WG: Mündliche Fragen; Fragestunde 28.11.20L3Beck 10 und 11.pdf; Nouripour 12.pdf; Kekeritz 13 und 14.pdf; Mihalic 15 und15.pdf; Brugger 17.pdf; Göring-Eckardt 18.pdf; Notz 23 und 24.pdf; Göring-Eckardt 25.pdf; Amtsberg 28 und 29.pdf

----U rsprü ngliche N achricht---

Von: Beier, SabineGesendet: Freitag, 22. November 2013 14:08An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3j Selen, SinanBetreff: WG: Mündliche Fragen; Fragestunde 28,11.2013

-..--U rsprüngliche N a ch richt----

Von: Zeidler, AngelaGesendet: Freitag, 22. November 20L3 14:05An: OESl13_

Cc: Ml4-; OESllll_; Q4*;82-; OESI3AG_; Baum, Michael, Dr.; Bollmann, Dirk; Schnürch, JohannesBetreff: Mündliche Fragen; Fragestunde 28.11.2013

Anbei alle Mündlichen Fragen betreffend,,Geheimer Krieg".

Frist für die Erstellung derAntwortentwürfe, Dienstag, 26. November 2013; 15:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstabKa bi nett- und Pa rla menta ngelegen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.: 030 - 18 6 81-1118Fax.:030-18681-51118

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 232

2?E

E-Mail: [email protected]; Ka [email protected]

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 233

21-NüU-2813 11:12 PD 1 31. FHX 3EEE? s. a2l83227

$#r,

t,fÜ

-Lt

r irrt 14 Eei't'q

bps,Jtie

t^rd. \tl,ri\ l-JÜH.

if. *

Volker Beck , Ei *alrtMitglied des Deutschen Bundestages

Vnlker ßenk Mdß . Illatr. rl$tr-ßslr,u}lih 1 - lttlll*[§Ili.l

II

? 0,1l' 2013 1 5:l 4

EingangBundeskunzleramt21.11.2013

\

[Volkcr Beck, MrIB)

rEAl a \!aa_ \t_\nä^

Miindliche Ff_aBe an rlie Bundesregierirnt fü* die Fragestunde am 1l8.t1.z0131;

Wie werde. n Asylbewerberirrnnn und Abylhewcrber hei[Bcfragungen durch britische undamerilcanische Geheimdienstmitarheiterinnen und -mitarbeiter irr dcr llauptstelle ltirBelnrgurrgswcsen uber die ldentität, den Auftrag rrnd die Absichtcn die.terGchcimdienstmitarbeiterinnerr nnd -mitarhcitcr aufgekltirtJunO wie wird gewütrrleistel, dass

dsn befragten Personen und ihren Angehörigen in den FleiEunftsstaaten keine Nachteile aus

den preisgegebenen Infbrmationen erwachsen? BMt

{BKAmt}(AA)

Mit freundlichen Grüßen,

T Crr* rJpr Snr,td'Er,') t''fr'"#'-

Euulssl.flEFustunschrifllPlatz der Itepublik IllfJlt llerlinTel: [030] zz7^71$tlFax: [030] 227-798fi0Brnuil: volker.hock@hrrrrdestag. deHatunnsr:hrift:Dorotheenstraße 101

10117 Ecrlirl

I,!fllrlkreisEtrertplatz zr.5066ü KölnTel: [0ä21) 7201455F'+x: lo?E 1l ;tzggfi r:la

Inlr:rnatvolkerbeck.rlotwittnr.com/Vnlker-Bmkfaccbook. cortt/Yol kerü eckM dtl

Eerliu, llt).l1.2013rtll

rit- r r-T i+7ä?-Al-Ihl-r. 7

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 234

21-N0U-2813 11;12EE N3II35ThH5E[

PD 1 31 FHX 3AEE7 saafr?

BrrnrlltstaePostanschrift:'Plntz rler lkpublik r11tl11 Eerlin

5. E3/83228

Volker BErk ,,tu' ?{fr,iMttglied des Deutschen Bundestages

Volkct irrlr.h MdH -" Hlatz dor ltqp,rthlik t - rl0:t B+rllrr

Mtindlichc Fraffi an die Bunrlesr.egierung [tir die Frageslunde am e8.I1,2013

f.r,f*-+-h.-fi-htliche[-Grundlas]ftnnguffielche auslänrlischen Gehe imdienstd-AsylbewcrbeiTnnen und Asytbewe'rEer in dtä itauptstelle t'ur Bcti'agungsrves,{-und welcheErkenntnisse hat die Bundesregierung darriber, oh diese Inftrrrnationen auch in rtas

EingungBundeskanzlerümt27.7 r.2013

fu*H(Volker Beck, MdB)

Zielerfassun gssystern der au sl ändi schen Di enstc uinll ieflen?

Mit frer:ndlichen Grüßen,

.n

t" nh,

Tel: f03ü) Xe?-?1511Ftrx: {fi30) u27.7SllB0Emai]: volker.beck€trundestag. deHausenschrift:Dür'utlteenstrulle t 01

1nl17 Ecrlin

ItnhlkruuH:er'tplatz 2350668 KölnTel: [0211] 72ü1456Fax; [02f,1] 37996738

hlFrrretvolkerbeck,dutwi tt er.com/Volker-Ileckfaeehook.com/VolkerH eckMdE

Berlirr, e0.11.20138P

U

*LlrI

TS

BMI(BKAmt)(AA)

4

f,.,,]

H5

LeTn ( ii4ft-f ,,,1 ilu,rr*i

Parlam ents s ehret'ff naüEi$gslxg:

I [ 11. ?013 1 5:1 4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 235

1_ 11_ FFli_ 3_EqEf S.81,/Ag** 229

Omid Nouripour MdE

IrIündliche Frage zrrr nächsten Fragestrrnde

Bundestagsbüro

Plata dsr Hupublik 1

11011 Eerlin

Fon 030 22T rlEzlFrx 030 ?27 ?ä6Zq

Mnilsfirid. nourlp uur@hr:nduetq. de

Borlin. tCI.11.e018

7dLot

h ??o

IJInwi efern,*urd en v on )*t rc he,t Hachri ohtgßd i cn St car wit dtm Fun de§ -

nactuichtcndienst, dem BuuOesamt für Vcrfe+surrgsschutz sdef, dem Mititiiri-schefi Abschinudicnst Aulträge an das US*amerikanischc UntEmehrneir

Computer §cienccs Corporati pn (CSC) vergebeflrrnd welchen Gegerrstsnd

hatte,tr diese j eweils?BMI(BMVg)

{ü vJ

(BKAmt)

lJ wrr

Ifrruwry,nouripour.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 236

21-NOU-2813 14:47 PD 1 31 FHX 3EEE7

Uwe KekeritzMitgl iod dee Deutscheu BundestagesEuodort*s.{i*qgliyi:flr|r:.*"E==

EingangBundeskanzlerümt21.11.2013

=.r.z/EE230

Platr der Republik rtl0lf EerlirrTels[Err; ++g 3G 277-7714flFpr': +llB 30 EZZ-780{6Me{l; UrrnlGkerift$lnrudurtng.dc

t?/-)

Uwu Kskrrits MdE, Flnu uor f,tprrblih L t lol I BErlLt

Berlin, 20. Nouember 7ü13

Mündtiche Frage für die nächste Fragestunde

^..-rlst der Bundesregierung bekannt, dass, wie in der am I5.11.2013 erschiEnen Puhlikation,,Geheimer Krieg" der Journalisten Christian Fuchs und John Eoetz auf den Seiten 206-212 dar6estellt, der ZHIS von der CIA entführte deutsche Staatsbürger Khaled El-Masri in

einem uon der Computer Sciences Corporation (CSEI bereitgestellten Flugeeug uer*

schleppt und Eefpltert wurdfurd welche l(onsequenztrn wird rie aus diesen Vsrwürfenfür ihre Auttragwergabepraxis an die f,SC und deren TochterunternEhmen eiehen?

BMI(AA) I(BMVg) L fr ,(BKAmt) /

Uwe (ekeritz

nrffiäutseekretariatHinganEl

r 1, 11.20130t

Scilt'l vnrr I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 237

21-N0U-28r.3 t"At 47 PD 1 31 FHX SEEE?

Uqrt 'futrrltz

MdB, f lrrrr ünt Erpublih 1. 1l tlt I Elflin

Eiugang:

2 1. 11.2ü13 tI E :1 6

Uwe Kel(eritxMitglied des Deutscher EutrdsstagesHur rl ort :16 $rktl

"e ryd1l r:g- [TUf .:-Eingung

S. Es/AB231

Flatz der Ropubllt llrttl BnrlirrTslotoE: +{9 00 147 -771+E

Fnx: +49 30 lU7-7ß346h{al[: Uwe.lftlcerltztsbundq;hg.dc

ßundeskanzlerfimt27.1 1.2013

t- Berlln, 20. November 1013

Mündllche FraEe für dle nächste Fragertunde

Warum wurde der Eeutsche Bundestag, vgl, die am fS,fiHr3 erschienen Publikation,,Ge-

heirner Rrieg" dgr Journalisten Chrlstien Fuchs und John §oeta, 5. 30-36, nicht mit der UOOT

getroffenen Entscheidung uher die Ansiedlung des U§-Afrikikornmandos [ÄFRICOM] in

DEU15Ehlend üefassfuind welche Mitglieder der Bundesregierung (elnschließllch Staatssekre-

rärtnnen) haben dieie Entscheidung @ Cetroffenf

J.vr

,9u,^

BMI(AA}(BMVs)(BKAmt)

/q

L{ d'r/-# jw o, (f u *

Uwe Kekeritz **.d#, d*rord,r,.#f-#

lhitr: ll wrrr I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 238

21-t{0u-2813 L4:47 PD 1 31 FAX 3EEA7 S.84,/89232

EingangBundeskanzleyamt21.11.2013

llhn* }IrhrtE, Ud6, phlr dsrRapHärlr t. .t

ßeferat PII lFan 30007

lrene Mihnlic r i u- ,oftrlMrtglied des Deutschen Bundestages

lrsfiü Mlhallc, ildaPlatr der Republik 1

1;011 Esrlin

Ttltfon: *4H 30 IZT-TS0T1Far: +49 30 2UI-7EO7BEmaik [email protected]

Berlin, 80.11.20?g

/f

illilndliche Fragen fllr dia Frage*tunde am ?E.il.E0lI

Sehr geohrte lJamen und Herren,

anhel sehicte ich lhrren fur die Frsgestunde ern äB.i t.ä0r g zr*rei mlindlkhe Fragen:

f . Jnut welclter Tatsachen* und Rechtsgrundlage erfolgte rlle ln der Antwort der Bundesregierurrgvom 10. Juli 2008 aul die sehriftliche Frege Nr. 17 ET-Drs. 1E/r008 beschrishene Befragung desEsten A'S- durch die Bundespollrei bis zum Eintreffen der Anordnung üer Fegtnahrre derGenemlstaatsanwaltschaft?:f BMt

(BMJ)Z' lSietrt die EundesreEierung aufgrund der Eerichterstattung der Süddeutgchen Eeitung und düs

NDR zum Thernä "ßPheirner KrieE - Wie von DEutschlend eus der l(ampf geggn den Tenorgesteuert wird", f*edärf fÜr eine EvpluierungflfiJnerprffunghJ der RecFrtsgrundtagen bei derEusammenarb6it U$-amerikanischer und deutssher Sicherfieitsbehörden aufbundesrepublikanischem HoheitsgeUiet?]

BMt

/t/ 1 n, lffifr'/ J (BKAmt)

Mit freundlichen Griißsn

üru* #,ilr;n Äru.

u5

t6

1. 11.2013 [ 8:1 5

hene Mihalic MdB

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 239

21-NUU_-2F_13-_1_1=41_ PD 1 31 FHX 3EEE7

EingangBundeskunzlerumt2 7. I 1.201 3

Ägnlesrkl Eruggr MrlE'Flntr. der Rryublik r usu Btzlin

AsnierkaErugger t f ti' 'lü/ fi'l.

Mitglied des Deurschen BundsstEges

BtilinerBihorPleu der Repuhlikr+otr EerlinTelefon: (Borl7flIEEFLt: o1u 11776rg5S-Mail: ogniwrka.brugfi er@bHndesrr g.de

whttheirhüro:Roeenstral3e 39EEru Ratren*burgTelefon: szsr IFp3g66Far: o75135g3g67

E-Mril: egü[email protected]

Berlin, den zs.4rorg

s. a5/49urs4,** 2gg

/{7

Mündliehe Fragr rr:r närhsten Fragushrnde:

InwieferntriffteSzuJdassandeutsc1renGrenren-vgl'SüddeutscIreZeirr,rrrgvoIn,ffi,"DeutschLarrd - der Frzurrd und Helfer'S. 6 rrnd Fuchs/Goerz "Geheimer Krieg" S. zr7 - Reisende.von amerikanischen Polizisrlnnen und Speaialagentlunen durchsucht, hefragt und frstgehaltenwerderl und auf welcher Eechtsgrundlage geschiehr dies auf deutschem Hoheitsgebiet?tr

BMI'(AA}(BMVs)(BKAmt)

Ägnieszka Erugger

LfrtÄ*"*fr**Brt+sa.eril *B\ffi

1. 11, ?013 U I rt 6

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 240

?1-NOU-2813 t4t4? PD 1 31 FHX 3EEE? 5.Ei6/43234

Eingungßundeskanzleramt2 7. I 7.201 3

Katrin Göring-Eekardt fiildEVorsltr*p.lfle d Er EE qdEE[aEstc*l+'vqn€u NDNI S g0mrE]GiEÜ$gffl

t- _Fp

ltafh si?iFd€gerttHtdB . Plakrler RgIUhIXIJIEII BgfthDsuhchEr BundesbgPlak dur EepuHik 1 I 11011 Beriin

B (0301227-71s!BE (g$!227*78275EI kautn.go*insocltärdt@ULndestag-de

ffiiEingautr, i

2 1. 11?013 0 8:1 $ III

/ffi-t

$r,,,4

Borlin, 2ll. NovemhEr 2ü1 3

ItJlündliche FragE tur näehsten Fragestunde

_ Sind hei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbev.rerbern durch ausländische

fi Fianste in Deutsctrland permanent auch dautEche EEamtinnen und Beamte anwesenü-rrnd

sind die dautschen Beamtinntsn und Heamten gehalten, bei der Eefragung hEttJ. im Hinblick

auf die mögliche Weitervennrertung der hierbei gewonnen lnformationen auf die Einhaltung

deutschen Rachts zu achten? BMI(BKAmt)

!,*q'äc-fKätrin GörLtffi*ardt

Ld,

FFFAhdI FF T IFFT I 'A?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 241

21-NOU-2813 15:58

Eirugung

PD 1 31 FHX SEEE?

TF5.81"/85

235

Bundeskanzleramt2 7, I 1.201 3

Dr' l(onstentin v' Notz. MdE 'ti'r'/d'tM lt glted des Dcutsthcn Eu ndrstages

Eiugang:

? l. 11. 2ü13 ü ff:1 t

??dP\-,

0r. Ignttrnün v. lrlotr. MdE r Flatr der H.spubilt I . UoI I Eerttrr füulrch*r EundeslatrFlsbdtrmpuHtttlülIFtrlln

lrkohf,etser.tlsqFaum lSlSTelefon 030/trr-rztI?Fax 0s0/I 17-7 6ä?IE-Mrll: lEnrtäntin.nstrEbundestag.de

WrhltrtlrM+rlrt*trElle I . 11879 MüllnE,M+lh [dnstärtift-nffirEtwk.trsnEle5tEE-de

?0. November 2ü13

Mündliche Fraßen ftii die nEchste Fragestunde

Wie erklärt siEh die Hundesregierung die erhebltchen Abweichungeft hinsichtlich der ihr offiztellgemetde-ten Beschäftigtenrahlen des U§{eneralkonsulats (5?1, siehe Antwoft der EurrdesreglErung auf diekleine Anfrage des Ähgeordneten von NEtr E]-Drs. 1il14739 vom 1I.09,2013I gegenttber den Zahlender SÜddeutsthen Zeitung vom Ig. November 2013 (tr: *itarbeiterfund welche konkrete t-) tlnformeil0rrslage hatte die EundesreglerunB brur. den Geheimdienstkoordlnator veranlasst,,in der BMIIeEten Augustwoche (Bericht f rankfurtgr Rundschau taom g, §eptember ?0IE! tinen Hubschrauber- (AA)

Überflug üher das ffieHndf*n Kräften des Bunderamtes für verfaEsurrgsschur{ Eu veranlassen? fBffXf,?i

Wäs hat dle BundesreEierung nach tekanntrrerden des Betreihens uon mutmaßtichen Abhöranlagen a.uf

den Dfuhern der Botschaften der USA, Größbritanniens und RussJands rwischenreitlich veranlasst, umdie von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie hundesdeutsche lnte-ressen konkret zu behebeCf nO seit wa.nn wusste die Eundesregierung bew. der GehEirndienstkoordina-tor konkret von h*trf,-r.häd"4 Anlagen [Zeit online uhm 19. November 20t3f?I -- -'---I '+--- 'rvL'GYagfr

fr,ligftnBMI(AA}(BKAmt)

f dr+ ,f

n*or t e t$ru.,r*,,'.;;i,y',;

fitl

il 4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 242

21-NOU-2813 15:58 PD 1_I_1-FF}1_39EEI

EingangBundeskanzleramt27.11.2013

SEEE? S.E2l85üurLU lJ-t)E-t *" 2 3 6

Kstrin Göring-Eckardt MdEVortlEarflBU@uon BUD,IOI{IS gtlID}E GRUruEru 'L,-

auentgeekretariflt iEingang:

ä 1, 11,2013ü8:1 E

KF,üJtt,.Gülmfttsrst MdB,: Platrder Rsnrbllk 1 ._t1011 Berlln

!*q-rd-fKatrin Göritiffickardt

Dürrsdtor BuncnmgPlph dr Rqu-blx I I 11011 Beriln

E türDl?g7- 71s28d (osol ?zr -7p7sE kahh.gtrtrInsi'[email protected]

i

Berlln, ä0. Novemher 2E1B

Itlündllche FragE zur nächsten Fragertunde

o i' Hält die Eunderegierung es für rechtlich urlässlg, das$ Drittstaaten lnformationen,in

dio sie aus einer näGhrichtendienstlhhen tsefragung von Asylbew.erberinnen und

Asylbewerber in Deutschland gewonnen haben, spätef gezieh für Tötungsbefehle

nutzen?

{r-BMI(BKAmt)

fr. i'{.4' *l* endr-r.& l,+ g.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 243

21-NOU-2813 15:59 PD 1_ I:1_ FFT_ 33qEl-3*89_"0J *-s_.PyE5" 237

Luise Amt+be r,! llii to/6'ntMitglied das Drutscnen Bundartages

Deutscher Bundnstag

Berlin, den 20.1I.2U14

Mündliche Fragen

1) Wie getangt dle Hauptstetle flir Befragungswesen (HBW) an dk+ Personal- undKontaHJaten der hefradl*n Asylbewerbetnnen und Abylberrverhfund, T tin weluhm Form erklären von der Hauptstelle fiir Befragungswesun Befrsgte R",rihre tsereitwilligkeit, für slne Befragung zur Verfügung eu stehen {siehe SZ vom Giämtt20.1r.2013)?

2) Geschieht diese Erklärung im Rahmefi v$n Gesprächen, welche dieBefragten als relevant ansehen für die Entscheidilng über ihr Asyl- _- -.Gesuähz BMI

(BKAmt)

Eingangßundeskanzleramt2 7.11.2013

B*.lin

Plate dar Rapuhtlk {11011 Bnrlin,E [030] ZeI * r30s3

q luiEB,äFrtEbErg@bundestag,de

Wahlkrsis

JungrlränfistraBe 50?410s Hiel'B (0431I578552r: [email protected]

JT

;q

1. 11. 2013 0 I rl ?

rA,Fv*

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 244

Volker ffeck MtlR . .lr-Jflllld$l-Enllrtrtik t lItlll*l]g!iu

II

3 0,11' 2013 1 5 :l 4

Eingang , (tf ?4 tßundeskanzleramt \r h2 7.17.2013

Mündlithe-Ff-aEe an rlie Bundesregierirrrg für. die Frageslunde am 1lfi.11.2ü13Jl

Wie wrrd.err Asylbewerberinnen und Asylhewerber bei[Befiagungcn durch hritische untlamerilcanische Geheimdienstrritarheiterirrnen uncl -mitarbeiter irr cler llauptstelle ftirBetragungs$/csen tiber die ldentitäto dcn Auftrag und die Ähsichtcn dicserGchcimdlcnstmitarbeitcrinnefl und -rnitarheit+iaufgektlirtJund w'ie wird gewithrleistet, dass

den befragten Personen und ihren Angehcirigen in clen HeiEunftsstaaten keine tlachteile ausden preisgegebenerr Informationen erwachserr?

BMI(BKAmt)(AA}

Mit freundlichen Grülien,

r irtt 14 Eei'it,A uld' \rfl'rd\ t'JÜH'

bps.li€kir[Vnlkcr Beck, Mr]E)

t Cr*, rJpr t\tra{d.{*,'i g't t:+J"-

S. EZl83238

21-t.tuu-2813 11: 12 PD 1 31 FRX 3AEA7

Dokument 201410074676

Volker BECk , ii ralraMitglied des Deutschen Eundestages

gutrd#slflSFustunschriftlPletz der ltepublik I1101 1 EerlinTel: (0301 zz7-77itlFax: (oro] zzr-TgE,fi}Ernail: volksr.t eck@hrrndestag. dr:Hattcanschrift:Dqrotheenstraße 101lü117 Berlin

WalrlkrcisEburtlrlatz 23.s066ü KöIrrTel: (0221) 720145SIrax: (oez t) it zgsrlrgt

Inl+rnotvolksfueck,detwi ttor.com/Volker-Emkfaccirook, curtt/Yolkerli eckM dB

Berlitr,20.1L.2013rrP

'Lt

rEfrla \a+_fi \r_\t_äÄ r"r- rr-T (+7fi?-^nhl_t?::'

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 245

21-N0U-2813 11:12EB N3.II=SIhNJsEil

PD 1 31 Ff;X 3gE@7 3EAE7 5.83./83239

B+n+!rrt+ePostarrschri[t; '

Flatz der l{opuhlik Illtj11 Berlinthlr t030) 217-77X11Fttx; {{lx0) 2?7-71}ll80Ernail: volker.beckBhundestag. deHausanschrift:Dorulheenstraße 1ü1

10117 Bcrlirr

IltnhlkruuHirertplatz 2350668 KölnTel: [ü221J 72ü1455Fsxr [02ä1] 37ssE73E

I+JFrrrelvolkc'rbeck.det wi tt Hr.com/Vo I ker-.ileckfacehook.cam /VolkerB BckMdB

Eeriin, 20.11.2013Ep

ffi H,.1',[: i I f,l*-;;L' *!ii*,.s r as B s

Zie lerfassun gssystem der au sl äildischen D ienstc ui nll ief}en?

Mit frer:ndlichen Grüßen,

oU

*L1

lr f.S*.+-h.-Ecntti*r,*[-brundhsJ[*f*g*il+elche ausländischun üeheimdiensrd-hsylhewrrberTnnen und AsytbewdrE'er in d# itauptstelte tur Bethgungs*ves,{Iund welche

Erkenntnissc hat die Bundesregierung darriber, oh diese Infortnationen auch in das

T$

BMI(BKAmt)(AA}

4 \-_f,,,,J

H5

Le

#mH(Volker Eeck, MdBl

f rr t i;#t-f ,,. 1 ururre,\,

ün 71,.-

voikflLtlßqh-I4d}| - PIHtz dörHsF,u,hlik I ' 1loll ßr,X[n

EingungBundeskanzleramt27.7 7.2013

Mündlichr Fraffi an dic ßunrlesregierung flir die Frageslunrle am ä8.I I,2013

Parlau enug §eEre üsrIaEEingatg:

2 [. tl. ?013 'l 5 :1 /+

GESHI''ITSEITEN E3

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 246

5.81,/gEv'e*' vv 240

Dokument 201 4100.7 467 7

Omid Nouripour MdE ,l ,, :i'i.:S'§].'arhuitsp"ti§sjhgs@ql_l übmr-or:: iur Venel diSung*tstüitchrus

.r B-tnrurulsilon:E crltll..JElt--> i": 'U-;-::--j- =i lrt.'irx'E'rr-- EingAng

Bundeskanzleramt

Frnrrd NarrrfiuuMrtß Jlilir.drr H,,trrblrlq t rtuLr rtutl.n 2 I' I I' 2 0 1 3

: i."

Bundestegsbüro

Platz der Ropublik I11011 Barlin

Fon 03ü 227 71821Far 030 ?27 76fi?4

Msileffiid. nouripuur@bundo*tag. ds

Borlin. t0.11.?013

7dLot

Tfiililt'Tv. nurrri p o ur. d e

Y*

IJInwiefem wurden von]"utsshe.r Nac,trriuhtsndicn ttcet wis dun Bundes-naahrich.t{fldimst, t*oigt'nee§amt für vcrfe+zurrgsschuta o*er deu lvIilitäri'scheß Abschinudi,mrst Aufträge an das US-amerikanisshc Unternehmem

Computer S citnccs Corporati on (CSC) vergebef,rrnd u,elchsn Gegenstnnd

Flündlirhe Frege rrrr nächsten Fragestunde

hattm dicse jeweils?

/ riF

Ü**{ ltlry-BMI(BMVg)(BKAmt)

Eingnng:

t 11. ?0'13 0 I :l 5

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 247

21-N0U-2813 14:4? PD 1 3T FHX 3AEE7 S. E2l85-- 241Dokument 201410074678

Uwo HekeritzMitgliad dee Deutscheu EundestagesEuodcrrr,s*trnl4iqt'SE-rüu:fl f:_f:""g==

EingnngBundeskunzleramt2 7. I 1.201 3

I.Ir,rrs HohriE MdE, FInu utrßtprrblih l, ,tBt I Earllr

Berlin, 20. Hsvember ?013

Mündliche Frage für die näshste Fragestunde/4r-r'

lst der Bundesregierung hekannt, dass, urie in'der am 15.11.e013 erschienEn Publilcation,,Geheimer l(rieg" der Journallsten Christian Fuchs und John Goetz auf den Seiten eOE-

212 dargesrellt, der I0tl3 von der CIA entführte deutsche Staatshürger Khaled El-Masri in

einem von der Computer Sciences Corporation (ESEI bereitgestellterr Flugzeug ver-

schleppt und Eefsltert wurdfu.d welehe KonsequenzEn wird sie aus diesen Vorwürfenfiir ihre Auftragwergabepraxis an die CSC und deren TschterunternEhmen ziehen?

Plata dffi Republilc r11n11 BerlinTslefoü; +{$ 3ü tä7-778+flFp*:; +4S 3E BI7.7B3{6MalL Uw+ttekerit#lnrudustng.de

/3

BMI(AA) I(BMVs) L # ,(BKAmt) |

I Uwe Kekeritz

arffietrtsEekretsrirtHinga*El:

? 1. 11, 2013 0 t

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 248

a1-NOU-2813 L4247

Uwe Kekeritz

PD 1 31 FHH 3EEE7

Urue KekeritrMitglied des Deutschen Buudestagesuuu rl o» t rs üEkr,re

T1r11: t3l{g@=*EingangBundeskanzlerumt27.11.2013

Ur+n l(nkdtz MdS, Ilrr tr d ttt &tpUbl ih :,. r r ar r Brrlan

Berlln, lü- November 20tI

Mündlithe Frage für dle nächste Fragertunde

-JI tt Warum wurde der Deutsche Bundestag, vgl. die arn 15"11-2013 erschienen Puhlikation ,,Ge-

/' ' heimer l(rieg" dgr Journalisten Chrlstlen Fuchs und John Goeta, 5, 30-35, nicht mit der I0OI

BetroffEnen Entscheidung üEer die Ansiedlung des US-Afrikakomrnandos [AFRICüM] in

D€utsEhlend befass{,,pnd welche Mitglieder der Bundesregierung [elnschließlich Staatssekre-

tärlnnen! haben diese Entscheidung @ Setroffen I

5.83,/Eg** 242

Plntz der RopubliE Itlütl EmlirrTslelhtlH +{9 30 2l,7-77146

Fnt +49 30 lE/-7ß34öMaI[: Uwe.l(f,lcerlrrtsbuntlq;lsU. d*

l',,-

Bt\4t(AA)(BMVg)(BKAmt)

J,ir. t

dL { {lf* }url ,fn-

a* #flE *dsrr rd'*o#.rf #

Eiingung;

2 1. lt. !U13 fl E:1 E

lieilr: ll rtrrr 1

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 249

2I-NOU-EE13 L4=47 PD 1 31 FHX SEEE? 5. A4IEE

243Dokument 2014/0074679

EingungBundeskanzlerumt21.11.2013

lffint HlhtEC, rld6, FhE d0rEcpl#t|t l. i

Referat PD I t

Faxl 30007

lrene Mihatic r i u' ,o/t;tMrtglied des Deutschen Bundesteges

Irenf [tlhsllc, tfdBPIaE, rler Republih 1

I 101 1 Bsrlin

Tsltfon: *48 lü 22?-?T{rrDFer: +49 30 2Zf-7EOfflEmaik [email protected]

Bedin, 20.11,2013

Sicherneitsbelrörüefl auf

BMI(AA}(BMVg)(BKAmt)

o' Itllilndliche Fragen fllr dia Frage*tunde am ?E,ll.ZOis

Sehr geehrte Darrren und Herren,

anheischicke ich lhrren fur die l=ragestunde am ä8.11.ä013 zwei rntindlhhe Fnagen:

f ' lnut welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage erfolgte üle ln der Antrrvort der Bundesregierurrg

/.)vottt 10. Juli 2008 aul die schriftliche Frege Hr. 17 ET*Dr&. 1E/f OoE beschn'ebens Bofragung desEsten A'S- durch die Bundespollzei his zum Eintreffen der Anordnuns der Fegtnahme derGeneralstaätsanwaltschaft?:f BMI

(BMJ)

a' lSietrt die Bundesregierung aufgrund der Eerichter:stättung der §üddeutechen Zeitung und desNDR zurn Thema 'GBheimer Krieg - Wie von Deutschlend aus der Kampf gegen den Tenorgesteuert wird", tiedarf fÜr eine EvuluierungflJnerprüfungll der Rechtsgrundlagen bei derl6 Eusammenarbgit us-amerikanischer und deutscherbund esrepub lilran isch em HoheitsgeUiet{

Mit freundlichen Grlißen

üru* Hr{-t

//{}5n Ätu.

u5

1. 11. 2013 [ I ;1

hene Mihaliu MdE

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 250

21-N0U-2813 14:4? PD 1 31 FHX 5EEE7

Dokument 2014/0074680

ff:f;:fr.nzteramt #2 1.1 1.201 3

Äptlrsrkr Bruger MrlE' Plnm der Eepublik r rrsu Bsrlin

5. ESIEE** 244

.rrgniemka Brugger r !? i 't u/ {r'1.

Mitglied des Dnrtrchm Bun{ertager

Etditet BürorPlatz der Hepublilcrtrorr FerlinTelefsn: ryo r:rflI7trFffi: ols r.ep6rg5E-M ail : ogniesrka.bruggergbundesta g.de

Watllscirtr{rsrRosenstralle 3988lrr Raven*hurgTrlefon:oz5r FF9t966F,r* o75r 15g196?E- Mril : egnierzka.[[email protected]*tag.de

Eerlin, den es.+zor3

fiF(ündliche Frage rur uärhsten Fragestrrnde:

Inwiefern trifü es Eu, dass an deutschen Grenzen - vgl. Süddeutsche Zetnurg uo* ,#t1"Deutschland - der Freund und Helfer" S. 6 rmd Fuchs/Goerz "Geheimer Krieg" S, zr7 - Reisende.

von arnerikanischen Polizistlnnen und §pezialagentlunen durchsucht, hefragt und frstgehaltenwerderf und auf welcher ftechtsgrundlage geschisht dies auf deutschem Hoheitsgebiet?U

BMI.(AA}(BMvg)(BKAmt)

Ltrl

fu"sfl*B\ffiflÄgnieszka Erugger

ffii Hingangl

? 1. 11, ?ü13 0 fi:t E

3;??/+

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 251

21-NOU-a813 t4=4? PD 1 31 FRX 3EEE? 5. EE/85245

Dokument 2014i0074681

EingungBundeskanzlerfin t2I.I1.2013

Katrin Göring-Eckerdt MdEVoreltr_plfle +icr eertsgilaEE{räiilrBg}wfrEu N0 Nr § m/uEjifilJllEffl

L\---€1

Htdil§ödFd-Eflsadt I4E i-Plah der E@

Berlin, 20. FhvemhEr 20r3

Mündliche FragE tur nächttpn Fragestunde

Sind bei den Eefragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durdr ausländische

trienste in Deutsdrland permanent aush deutsche Eeamtinnen und Beamte Enwesgnü-uoU

sind die deutschen Eeamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befrägurq hEl#. im Hinblick

Buf die mögliche Weitervenruertung der hierbei gewonnen lnformationen auf die Einhaltung

deutschen Rechts zu achten? BMI(BKAmt)

)/,*qfd-fKätrin corL{gffickardt

DsstsctrEr EundesbgPlae qr EepuHik I I 110r I E€rlin

ts (030122r*71sEBE (0,F0!?27*78175E katrh.gosrinf,-üd€dt@üundestagde

Jf Ld,

FF I ''FI.I

fEE

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 252

21_N[U_2813 15:58 PD 1 31 FtrX 3EEE7

D"k*tlF746sz3EAg7 S. E1/E5

246

trcultcltif EundesfugPlch dcr [cpuUlt Ill0ll Brrlln

Jrlrob.f,aker-HerrEaum 1,6{9Telafon 030 / I rr-r zl teFar 010/It7-76EZzE-Mlll: *[email protected]

ttlrahltreh

Eingangßundeskanzlerumt2I.I1.2013

Dr. XortltänLinv.l{otr.lddBr Plae{erHgprJUlk I r ll0II gerlirr

/Dr' Konstantin v' Notu, MdE

"l i ro {d't

MltEIted das Dcutsthün Eundestages

Eingangl

? l. 1[ 2ü13 0 ü:1 t

f?: M*rt*stmßeB . ZiB?9 Mtiltn

#

'{4h E'M+ll; ronttä''tin-nutrpwk.bundeseg-de

20. November 7013

MindliEäe FreIen ftii die nächste Fre8Estundc

l.? Wie erldärt §iEh die BundesreBierung dir erhEbtlclren AbweichunBen hinrichtlicl der ihr omziellgeimetd.-

--:" ten EqrEhäftigeozshlen des Us{pneralkonsulats (52:, siehe Antwort der BundäsiegleruäE Buf dieklelne AnfräBc des AbgeordnEten von Nott sT-Drs, U/r4739 vom 12.0920ß) EeBEnttber deh zahlerder süddeutschrn zeitunE vom 19. Noyember zo13 (9oo MitaröeitErbnd r,relche konkrete L ) ,hforlnä Ön5laEe hafü dle EundesrEElerußg brw. den Geheimdienstkoordtnator vE!.äntassf,.in der BMt 'leEten AuEustwoche (Bericht Frankfu4er Rundschau vsm B, SeErembEr zügt einen Hutschrauüer- (AA)

Überflrg uuer aas f(eeländ['mk Kräften des Eundrämte$ fur vedä§BungEschutr zu vennlirsEn? IEHf,?

t tt Wäs hlt db BundesrPEierung näch Bekanfttruärden des BEtrpibrnJ üon hutmäßltchcn Abh6renlagen aufÜ l den Oächem de? BoBchaften der us[ Größbrltänniens uhd Errsshnds zwischcnleitlich Granlassq um

die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren für die nationale Sicherheit sowie bundesdeutsche lnte-ressen konkret zu behebeCynO seit wenn wusste die Eunde$regierung bzw. dFr Gehgirndienstkotrrdinä- -Ltor konkret von h-trf,#e.häde{ Anlagen (Ieit ontine uöm 19. tlsuember 20IB}?I -.r.-...-E-'

H dieftn

,w v. /t/d-BMI(AA}(BKAmt)

f dr.l f w*c / rr ff^l-* u..r*.*- ..1 y'JI(

n4

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 253

21-N0U-2813 15:58 PD 1_I_1-F8i!_3gEEl

Dokument 2014/0074683

Eingangßundeskunz,lerfimt2I.I1.2013

S, E2l85*t.l'tt-r "" 247

Katrin Gäri ng-Eckardt lrldEVonlEerü e rtar Emdff,hnlhk$gq_"sn eüH Biflfguor s qrüEEu--.>L --*---

'laroeutssehetsliat iEingangr

21.f|, 1013fl8:1 E

K.ä.üJryö&'ln*§ctgr{t MdE,: Pletr der Reouhllk 1_. 110,l1 Beilh

!*q-fdnf-Katrin Göriligffickardt

,f,+-L-Y ta fu

Dnusfisr BunUeatagPlpk dr Rcpgtur I I 1101,1 Berttn

{f (0501?e7- 71828eü 1o.to1Ear;7sä75F kqFtn.Ep€rlnSi.ed€rdt&burdmb6.da

iBerlln, 20. November 201 3

Mündllehe Frage zur nächsten Fragestunds

4 t- Hält die Eunderegiarung es für rechtlich arlässlg, das$ Dritlstsaten lnformationen,iJ" die sie äus einer nllchrichtendienstlichen tsefragung vun Asylbewerberinnen und

Asylbewerber in Deutschland geruennen haben, spätef gezielt für Tötungsbefehle

nutzen? BMI(BKAmt)

{ f* /r.;'fd'&*.o6.-F{r tns,

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 254

21-NDU-2813 15:58 PD 1_ _3-1- Fl).(-.3.grqBf s.a4/a5u'u4' * 249

Luise Arntshe rg tfu.i tu/6r?Mitgliod das Erutscnen Bundestages

Dokument 20 I 4 / 007 4684.

Eingungßundeskanzleramt2 7.11.2013

B*rtin

Plata der Ropubllk 1

11011 Barlin,s (030) zzr - 730s3rr. (030) 227 - 7G051(1 Ui§ä,ämtgb€rE@bund estag,de

Wahlkrtis

Jungmannstraße E0?4105

'{et'B (04311518552t= oslkueste@lulge-amtsberg,de

Deutscher Bundestag

JT

Berlin, den u0.1I.2013

Mündliche Fragen

1) Wie gelangt dle Hauptrtetle flir Befragungswesen (HBW) an die Fersonal- undKontaHJaten der belragtun Asylber,verberinnan und AiylbewerbefTrnd_ tr tin welcher Form erltlären von der Haupßtelle ftir Befragungsrruesdn Befragte Rn I

ihre Bereitwilligkeit, für elne Befragung zur Verfügung eu stehen {siehe SZ vom öiä*tlzu.1f .2013)?

2l Geschielrt diese Erklärung im Rahmefi vän Gesprächen, welche dieBefragten als relevant ansehen für die Entssheidung Über ihr Asyl- _--.Gesuct'tZ

- BMI(BKAmt)

1ürt/

2 1.11.?01308:17

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 255

249

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074734

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2A74 !O:L7RegOeSll3

WG: Mündliche Fragen 26,27 MdB Brantner13]-122 MF Brantner Africom MZ.doc

-----Ursprü ngliche N achricht---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 14:44An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, Sinan; Papenkom, Katja, Dr.Betreff: wG: Mündliche Fragen 26,27 MdB Brantner

----U rsprüngliche Nach richt----Von: AA Wendel, PhilippGesendet: Montag, 25. November 2013 14:35An:oESl13-; oESlll-; BMVG spendlinger, christof; BMVG Krüger, Denniscc: AA Botzet, Klaus; AA Rau, Hannah; AA Laroque, susanne; AA Jarasch, FrankBetreff: Mündliche Fragen 26,27 MdB Brantner

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das AA bittet BMI und BMVg bis heute Dienstschluss um Mitzeichnung der Beantwortung derMündlichen Fragen 26 und 27 von MdB Brantner (siehe Anhang).

Beste Grüße

Philipp Wendel

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 256

250

Wahrnehmun g durch Staatsm inisterin Cornel i a Pieper

Frage Nr. 26, 27

MdB Franziska BrantnerFraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage:

1.

oWie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Widerspruch, dass sie

offinsichtlich einerseits die Mitwirkung aruerilmnischer Behr;rden ttn völfteryechtlich

und menschenrechtlich höchst fragwürdigen Aktivitciten von deutschem Stüütsgebiet

üus - etwa extralegalen, gezielten Tr)tungen * zukisst, wie sie vom,^/DÄ und der SZ

dolrumentiert werden (www.geheimerlvieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien

oder Äg,,ptenfiir sich in Änspruch nimnrt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von

D e m o lcr at i e un d Mens c he nr e c ht e n aufzut r e t e n?

Mit welcher Begründung wrü die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier

AFRICOM in Stuttgart zuzustintnlen, obwohl alle afrilmnischen Stüaten nüt

Ausnahnte Liberias - die Beherbergung AFRICOMs mit der Begründung ablehnten,

nicht in den Anti-Teryor-Krieg der USA hineingezogetl zu werden?

2.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 257

251

Antwort:

1, Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von

Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von lhnen genannten

Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen

Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehörigen

der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,

deutsches Recht zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin aufdie Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die

Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 2013

umfassend über AFRICOM informiert. .

2, Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 05.

Juni 2013 über den Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des

regionalen amerikanischen lUlilitärkommandos AFRIGOM im Jahr 2007

war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische

Militärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen

Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische

Regierung hat die Bundesregierung am 1s.01.2002 über ihre

organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus

EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales

Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in

Stuttgart anzusiedeln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene lnfrastruktur genutzt werden konnte. Die

damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium

der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRlcoM auf dieser Grundlage zu verweigern.Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtungangefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten

kommentiert die Bundesregierung nicht.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 258

252

t

Grundsätzliches/

Allqemeines:

- Grundscitzliche

Politik der BReg. zum

Thema

- Politikziele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punkte, die ggü. dem

Bundestag zum

Äusdruck gebracht

werden sollen

Das United States Africa Command (AFRlcoM) in Stuttgart isteines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-

verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRIGOM ist

die Koordinierung der Aktivitäten des US-

Verteidigungsministeriums und anderer U$-Ministerien und

Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober 2007 unter der

Agide von U.S. EUCOM, äffi 1. Oktober 2008 wurde es dann

als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRIGOM

verfügt derueit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

Deutsche Medien berichten seit Mai 2013, US-

Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia

würden teilweise vom Afrika-Kommando der US-streitkräfte

in Stuttgart und vom Air and Space Operation Center (AOC)

der us-Luftstreitkräfte am stützpunkt Ramstein (Rheinland-

Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-

Stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut

SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.

erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur

brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen

keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-

Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten

oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der

NATO in Europa (SAGEUR) und Oberkommandierende der

US-Truppen in Europa (USEUCOM), General Breedlove,

bestätigte gegenüber StSin Habern dass vom US-

Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze

weder geflogen noch befehligt werden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 259

253

MöslicheZusatzfrage/n:

Antwort:

1) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die TAfigkeit von

AFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den

weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRIGOM mit dieser im Gespräch.

Mösliche

Zusat?ffase/n:

Antworl:

2). Erfolgen von

Deutschland aus

extt alegale gezielte

Tötungen durch US-

Streitlvrifte?

Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigen.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Kenntnisse zu von Us-Stützpunkten in Deutschland

angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen

vor.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort;

3) Wie beurteilt die

Bundesregierung die

Rechtnüt|igkeit

gezielter Tötungen?.

Ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem Völkerrecht entspricht,

lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur im

Einzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt

werden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 260

254Dokument 2014/0074735

Wahmehmun g durch Staatsm inisterin C ornel ia P ieper

Frage Nr.261 27

MdB Franziska Brantnertr'raktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage:

I.

2.

Wie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Widerspruch, dass sie

offensichtlich einerseits die Mtwirlamg amerilmnischer Beharden ün völkercechttich

und menschenrechtlich höchst fragwürdigen Aktivitriten von deutscheru Staatsgebiet

üus - etwa extralegalen, gezielten Tötungen - zulässt, wie sie vom NDR und der SZ

dokumentiert werden (www.geheimerlvieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien

oder Ägptenfiir sich in Anspruch nimntt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von

D e nto lrr at i e und Me ns c he nr e c ht e n aufz utr e t e n?

Mit welcher Begründung wür die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier

AFRICOM in Stuttgart zuzustintmen, obwohl alle afrikanischen Staaten mit

Äusnahme Liberias - die Beherbergung AFRICOMs mit der Begründung ablehnten,

nicht in den Anti-Terror-Krieg der USA hineingezogen zu werden?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 261

255

Antwort:

1. Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von

Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von lhnen genannten

Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen

Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehörigen

der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,

deutsches Recht'zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin aufdie Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die

Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 2013

umfassend über AFRICOM informiert. .

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 0S.

Juni 2013 über den Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des

regionalen amerikanischen Militärkommandos AFRIGOM im Jahr ZAOT

war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische

Militärkommando EUGOM in der damaligen amerikanischen

Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische

Regierung hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre

organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus

EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales

Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in

Stuttgart anzusiedeln, Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene Infrastruktur genutzt werden konnte. Die

damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium

der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu verweigern.

Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtung

angefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten

kommentiert die Bundesregierung nicht.

2.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 262

256

Grundsätzliches/

Allsemeinesi

- Grundsritzliche

Politik der BReg. zunt

Therua

- Politikziele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punkte, die ggü. dent

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

werden sollen

I Das United States Africa Command (AFRICOIU) in Stuttgart istI

I eines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-I

I verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM ist

I

ldie Koordinierung der Aktivitäten des US-

I v*n*iaigungsministeriums und anderer us-Ministerien und

| **norren in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). DieI

lAufstellung von AFRICOM begann im oktober 2002 unter der

I Agide von u.s. EUcoM, ärn 1. oktober 2008 wurde es dannI

lals eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMI

I verfügt derzeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

I

lzur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

I Deutsche Medien berichten seit Mai 2019, US-

I oronnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia

I wuroen teilweise vom Afrika-Kommando der US-streitkräfteI

I in stuttgart und vom Air and space operation center (Aoc)der uS-Luftstreitkräfte am Stützpunkt Ramstein (Rheintand-

Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-

Stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut

SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.

erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur

hrauchen, in EchEeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen

keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von us- |

I

Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten I

oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der I

NATO in Europa (SACEUR) und oberkommandierende der I

us-Truppen in Europa (usEUCoM), General Breedrove, I

bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US- |

Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete DrohneneinsäEe I

weder geflogen noch befehligt werden. I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 263

251

Möslichg

4usatzfrage/ni

Antwort:

l) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die Tailgkeit von

AFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den

weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM mit dieser im Gespräch.

Möqliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

2).Edolgen von

Deutschland aus

extralegale gezielte

Tötungen durch {JS-

Streitlffdrte?

Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigenDer Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Kenntnisse zu von U$-Stützpunkten in Deutschland

angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen

vor.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

3) Wie beurteilt die

Bundesregierung die

RecfumalSigkeit

gezielter Tötungen?.

ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem völkerrecht entspricht,

lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 264

258

Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Dokument 201410074741

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 201410:17RegOeSll3

wG: mündliche Fragen 28 und zg der Ahg.Amtsberg; hier: sprechzettel131125_AE mdl Frage 28 MdB Amtsberg.doc; 1311zsJE mdl Frage29 MdB Amtsberg.doc; t3tL22 MF Brantner Africom MZ.Doc;Fragestunde 57_Md B Hänsel.docx

o

Von: Selen, SinanGesendefi Montag, 25. November 2013 19:33An: BK K[ostermeyer, KarinCc:'[email protected]'; OESII3_; Papenkort, Katja, Dr.; Schulte, Gunnar; BreitkreuE, Katharina; BKKarl, AlbertBetreff: WG: mündliche Fragen 28 und 29 der Abg. Amtsberg; hier: Sprechzettel

Liebe Frau Klostermeyer,die Antwortentwür-fe zu dem Fragen 28 und 29 (MdB Amtsberg) zeichnen wir mit.

Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 10, 11 und 25 mit teilweise ähnlichen Fragestellungen lege ichdie bisherigen Antwortentwürfe des AA (26, 27, Brantner) sowie des BMI (57; Hänsel, Iiegt lhnen zurMitzeichnung vor) bei.

Mit freundlichen Grüßen,

Sinan SelenMinisterialratSta b Terrorism usbekäm pfungI nternati ona ler Terrorism us

Bundesministerium des lnnernAlt Moabit 101D, 10559 Berlin

Tel:030 - 18 681 1559 / Fax:030 - 18 681 5 1569Mail: Sirian.Sqlen @ bmi.bund.de

Von : Kl ostermeyer, Ka ri n I ma i lto :Ea ri n, Klostermever@ bk. bu nd, de]GesendeE Montag, 25. November 2013 18:1gAn: OESII3_; Selen, SinanCc: ref603Betreff: mündliche Fragen 28 und 29 der Abg, Amtsberg; hier: Sprechzettel

Liebe Kolleginnen und Koilegen,

beigefügte Sprechzettel zu den mündlichen Fragen 28 und 29 der Abgeordneten Amtsberg werden mitder Bitte um Ergänzung bzw. Mitzeichnung übersandt.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 265

259

Für eine Rückäußerung bis morgen, 26. November 2013, 11.00 Uhr, wären wir dankbar.

M it freundlichen Grü ßenlm Auftrag

Karin KlostermeyerBundeskanzleramtReferat 603

Tel.: (030) 18400 - 2631E-Mail: [email protected]: karin. klostermever@bk. bund. de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 266

260

Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer

t

Frage Nr. 28

MdB Luise Amtsberg

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Wie gelangt die Hauptstelle fiir Befragungswesen (HBW) an die Personal- und Kontaktdaten

der befragten Äsylbewerberinnen und Asylbewerber und in welcher Form ergären von der

Hauptstetle fiir Befragungswesen Befragte ihre Bereit-willigtceit, fiir eine Befragung zur

Veffigung zu stehen (siehe SZ vom 20.1 I .201 3)?

Antwort:

Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt fur Migration

und Fluchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) übermittelt.

Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch mit

der HBW

a) auf freiwilliger Basis stattfindet

b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren

Verweigerung mit sich bringt

c) ohne Relevanzfür die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit des

BAMF liegt.

Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 267

261

Mösliche

Zus4tzfrage/n:

Antwort:

Wann wurde die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

ein*erichtet?

Die FIBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.

Mösliche

Zusatzfrageln:

Antwort:

Wem untersteht die

HBW?

Die HBW ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort.

Wsrum etfolgte

aktuell eine

Offenlegung der

BND-Zugehörigkeit

der HBW?

Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdurch die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zu

entziehen..

Mösliche

4Fsatzfrage/nl

Antwort:

Wie viele

Mitarbeiterinnen und

Mitorbeiter sind in

der HBW beschaftist?

Bei der HBW sind mit Stand Oktober 2013 knapp 40 Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letzten

Jahren reduziert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 268

262

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnutrg ttHBW"durchgffihrt?

Warum erfolgen die

Befragungen nicht

offin, d.h. unter Hin-

weis auf den BND?

Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HB W-Dienstausweis aus.

Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falle ihrerRückkehr in deren Heimatländer.

MöslicheZusatzfragg/n:

Antwotti

Nach welchen

Kriterien wählt die

Hauptstelle für

Befragungswesen ihre

Zielpersonen aus?

Die HBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie asytUew*iUo

und Asylbewerberinnen aus osteuropäischen Ländern, Krisengebieten

oder staaten, denen eine besondere Bedeufung in außen- und

sicherheitspolitischen Fragen zukommt.

Die Befragten müssen volljährig sein.

Die Befragung ist freiwillig.

Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Müeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Wo ist die

Zusammenarbeit

zwischen HBV/ und

BAMF konkretisiert?

Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der,,Dienstun*eisurrg Asyl" des

BAMF'.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 269

263

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobiltelefonnummern

aus dem

Befragungsaufkommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Auf welcher

Rechtsgrundlage

geschieht dies?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind fi.ir eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet

D ie Übermiulun gspraxi s von G sM-Mob il funknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

l7ll338l oderauch BT Drs. 17lS08S)

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/ni

Antwort:

Auf welcher

Grundlage erfolgt die

Datenübermittlung

zwischen BAMF und

HBW?

Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § I Abs. I und 3

BND-Gesetz.

Mösliche

ZusatzfTage/n:

Antwort:

Wie viele

Asylbewerber hat die

Hauptstelle

schätzungsweise seit

ihrer Gründung

befragt?

Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschunge.r gernriß

dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 270

264

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Itlachfluchtgründe

geschaffen?

Werden Asylbewerber

mit dem Versprechen

auf einen gesicherten

Asylstatus,, belohnt " ?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einerpos itiven Gewährungsprogno se, um Nachfl uchtgrün de zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelocktoder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen ftir die zu befragende

Person hat.

Möglighe

Zusatzfragg./n:

Antwort.

Hat eine

Verweigerung der

Kooperation Einfluss

auf die Entscheidung

im Asylverfahren?

Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfolgen unabhängig vom

Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss

auf die Entscheidung im Asylverfahren.

Eine Hilfestellung oder Belohnung ftir Asylbewerber als Gegenleistung

flir die Kooperation erfolgt nicht.

Zu weiteren Details ist a.ngesichts de,r Geheimhaltunssbedürftiskeit auf dieUnterrichtung in den narlamentarischen Gremien wie dem PKGr hinzuweisen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 271

265

Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer

t

Frage Nr- 29

MdB Luise Amtsberg

X'raktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Geschieht diese ErHrirung im Rahnxen von Gesprrichen, welche die Befragten als relevant

ansehenftir die Entscheidung über ihr Asyl-Gesuch?

Antwort:

Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz fur die

Asylentscheidung ist.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 272

266

Mösliche

Zusatzfragel\:

Antwort:

Wann wurde die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

eingerichtet?

Die HBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.

Mösliche

Zgsatzfraqe/n:

Antwort:

Wem untersteht die

HBW?

Die HBW ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet.

Möeliche

Zusatzfrage/+:

Antworl.

Warum erfolgte

aktuell eine

Offenlegung der

BND-Zugehortgkeit

der HBW

Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdurch die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zu

entziehen..

Mösliche

Zusatzfrage./n:

Antwort:

Wie viele

Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sind in

der HBW beschafiist?

Bei der HBW sind mit Stand Oktober 2013 k app 40 Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter beschäftigI. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letzten

Jahren reduziert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 273

267

t

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwo!!i

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnuh§ ,,HBW"durchgefihrt?

Warum erfolgen die

Befragungen nicht

offin, d.h. unter Hin-

weis auf den BND?

Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HB W-Dienstausweis aus.

Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falte ihrerRückkehr in deren Heimatländer.

Möqliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Nach welchen

Kriterien wählt die

Hauptstelle ftirBefragungswesen ihre

Zielpersonen aus?

Die HBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie Asylbewerber

und Asylbewerberinnen aus osteuropäischen Ländern, Krisengebieten

oder Staaten, denen eine besondere Bedeutung in außen- und

sicherheitspolitischen Fragen zukommt.

Die Befragten müssen volljährig sein.

Die Befragung ist freiwillig.

Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Möslie.he

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Wo ist die

Zusammenarbeit

zwischen HBW und

BAMF konkretisiert?

Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der,,Dienstanweisullg Asyl" des

BAMF.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 274

268

Mösliche

Zusttzfragelnt

Antwort:

Werden

Mobiltelefonnummern

aus dem

Befragungsaufkommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Auf welcher

Rechtsgrundlage

geschieht dies?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese [nformationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

Di e Übermittlun g spraxi s von G SM-Mobi I funknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, wffi bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.

I

I

Mögliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

Auf welcher

Grundlage erfolgt die

Datenübermittlung

zwischen BAMF und

HBW?

Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § I Abs. 1 und 3

BND-Gesetz.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Wie viele

Asylbewerber hat die

Hauptstelle

schätzungsweise seit

ihrer Gründung

befragt?

Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschungen gemäß

dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 275

269

Mösliche

Zusatzfrageln:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffen?

Werden Asylbewerber

mit deru Versprechen

auf einen gesicherten

Asylstatus,, belohnt " ?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po sitiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende

Person hat.

Mösliche

Zasalzfrageln:

Antwort:

Hat eine

Verweigerung der

Kooperation Einfluss

auf die Entscheidung

im Asylverfahren?

Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfolgen unabhang,g vom

Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss

auf die Entscheidung im Asylverfahren.

Eine Hilfestellung oder Belohnung flir Asylbewerber als Gegenleistung

für die Kooperation erfolgt nicht.

Zu weiteren Details ist aneesichts dqr Geheilrlhaltunesbedürftigkeit auf dieUnterrichtung in den parlamentarischen Gremien wie dem PKGr hinzu.weisen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 276

270

Wahrnehmun g durch Staatsm ini sterin Corneli a Pieper

Frage l1r. 261 27

MdB f,'ranziska BrantnerFraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage:

L l[tie begegnet die Bundesregierung dem möglichen Widerspruch, dass sie

offensichtlich einerseits die Minvirkung ünxerilmnischer Behörden afi völkeruechttich

und menschenrechtlich hachst fragwürdigen Aktivitriten von deutschem Staatsgebiet

aus - etwa extralegalen, gezielten Tötungen - zulässt, wie sie vom NDR und der SZ

dolatmentiert werden (www.geheimerlrieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien

oder Ägpten fiir sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher Makler bei der Förderung von

D e mo h' at i e und Me ns c h e nre c ht en aufzutre t e n?

2. Mit welcher Begründung war die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier

ÄFNCOM in Stuttgart zuzustimmen, obwohl all.e afriknnischen Stüüten ruit

Ausnahnte Liberias - die Beherbergung ÄFNCOMs ntit der Begründung ablehnten,

nicht in den Anti-Teruor-Krieg der USA hineingezogen zu werden?

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 277

?71

Antwo4,

1. Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von

Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von lhnen genannten

Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen

Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch, Die Angehörigen

der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,

deutsches Recht zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin auf

die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die

Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 2013

umfassend über AFRICOM informiert. .

Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 05.

Juni 2013 über Aen Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des

regionalen amerikanischen Militärkommandos AFRIGOM im Jahr 2OAT

war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische

Militärkommando EUcoM in der damaligen amerikanischen

$treitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische

Regierung hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre

organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus

EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales

Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in

$tuttgart anzusiedeln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene lnfrastruktur genuEt werden konnte. Die

damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium

der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRlcoM ayf dieser Grundlage zu verweigern.

Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtung

angefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten

kommentiert die Bundesregierung nicht.

2.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 278

272

Grundsätzliches/

Allgqmeines:

- Grundsritzliche

Politik der BReg. zunt

Thema

- Politilviele

- allgerueine Sprach-

regelung

- PunHe, die ggü. dem

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

werden sollen

Das United States Africa Command (AFRICOM) in Stuttgart isteines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-

Verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFR|Colul ist

die Koordinierung der Aktivitäten des US-

Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und

Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober 2007 unter der

Agide von U.S. EUCOM, äffi 1. Oktober 2008 wurde es dann

als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRIGOM

verfügt dezeit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

Deutsche Medien berichten seit Mai 2013, US-

Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia

würden teilweise vom Afrika-Kommando der US-streitkräfte

in stuttgart und vom Air and space operation center (Aoc)der US-Luftstreitkräfte am Stützpunkt Ramstein (Rheinland-

Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-

stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut

SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.

erleichtern", indem sie Daten, die Pilot und Operateur

brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen

keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-

$treitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten

oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende der

NATO in Europa (SAGEUR) und oberkommandierende der

U$-Truppen in Europa (USEUCOM), General Breedlove,

bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US-

Luftwaffe nstützpu n kt Ramstei n bewaffnete Dro h nenei nsätze

weder geflogen noch befehligt werden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 279

273

Möeliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

I) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die Tafigkeit von

ÄFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den

weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM mit dieser im Gespräch.

Möeliche

ZusatzfraEe/n:

Antwort.

2).Erfolgen von

Deutschland aus

extral.egale gezielte

Tötungen durch US-

Streitkrtifte?

Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigen.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Kenntnisse zu von Us-Stützpunkten in Deutschland

angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen

vor.

Mösliche

Zusatzfrage/n_i

Antwort:

3) Wie beurteilt die

Bundesregierung die

RecfumalSigkeit

gezielter Tötungen?.

ob eine sog. ,,gezielte Tötung" dem völkerrecht entspriih[lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteilt

werden

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 280

274

Referat öS lt sösusRefL.: MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:

Berlin, den 25. November 2013

Hausruf . 22OT

Fnagestunde im DeutschFn Bundestaq

am 28. November 2013 Abg.: Hänsel

Frage Nr. 57 Die Linke-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder

uber

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn Abteilungsleiter Kaller

Herrn Unterabteilungsleiter Engelke

vorgelegt.

BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiligUhaben mitgezeichnet.

Selen Schulte

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 281

275

Fraqe:

Bestätigt die Bundesregierung Berichte von /VDR und Süddeutscher Zeitung vom14.11.2013, wonach deutsche Srcl'rerheitsbehörden, Geheimdiensfe oder Bundes-wehr Personendaten erfassf und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen verwendet wurden und werden?

Antwort:

Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern erfolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung lnformatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets - dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese Informationen nur zu polizeilichen bzw. nachrlchtendienstlichen Zweckenübermittelt werden. Hierzu ist das B1(A gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (BI(AG) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BM gemäß

§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesveffassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der lnformationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck venryendet werden dürfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.

Das Thema ,,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war darüber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 17t13381 und 1718088.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 282

276-2-

M ög I iche Zusatzfragen:

Zusatzfrage 1 :

Antwort:

Zusatzfrage 2.

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 283

277-3-

H i nterq ru nd i nformati o n/Sachda rstel I u nq :

NDR und SZ starteten am L5. lrTovember 2013 eine Veröffentlichungsserie. Das vor zwei Jah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von UlGeheimdiensten und US-Mititarauf deutschem Boden (r.8. des Regionalkommandos der USArmee für Afrika AFRICOM)sowie durch U$Sicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthüllungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage von

Iohn Götz, Joumalist des NDR, nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soIl ein Themenabend

in der ARD am 28. November 2013 sein.

Weiterhin stehe gemäiß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die US-Seite habe von Deutschland aus Entftihrung und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenonunen worden. Weiterhin seienAsylbewerber ausgeforscht wordery um u.a. Informationen zur Bestimmung von Drohnen-Zielen zu erhalten.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 284

278Dokument 2A]410074742

Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer

Frage Nr. 28

MdB Luise Amtsberg

Fraktion Bündnis 9Ofl)ie Grünen

Fragg:

Wie gelangt die Hauptstelle "f", Brfragungswesen (HBPü an die Personal- und Kontalildaten

der befragten Äsylbewerberinnen und Asylbewerber und in welcher Form erHüren von der

Hauptstelle fiir Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, fir eine Befragung zur

Veffigung zu stehen (siehe SZ vom 20.1 I .201 3)?

Antworl:

Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt fur Migration

und Fluchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) übermittelt.

Bei jeder BefragLlng werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch mit

der HBW

a) auf freiwilliger Basis statffindet

b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren

Venrveigerung mit sich bringt

c) ohne Relevanzfür die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit des

BAMF liegt.

Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 285

279

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Wann wurde die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

eingerichtet?

Die HBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Wem untersteltt die

HBW?

Die HB W ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienst zugeordnet.

Mösliche

Zusatzfrage/n:Antwort:

Warum erfolgte

aktuell eine

Offinlegung der

BND-Zugehr;rigkeit

der HBW?

Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdursh die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zuentziehen..

Mösliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

Wie viele

Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sind in

der HBW beschriftist?

Bei der HBW sind mit Stand Oktober 2013 k ,upp 40 Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letztenJahren reduziert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 286

280

t

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnu,ng ,,HBW"durchgeführt?

Waruru erfolgen die

Befragungen nicht

offin, d.h. unter Hin-

weis auf den BND?

Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falle ihrer

Rückkehr in deren Heimatländer.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Nach welchen

Kriterien wiihlt die

Hauptstelle flirBefragungswesen ihre

Zielpersonen aus?

Die HBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie Asylbewerber

und Asylbewerb erinnen aus osteuropäischen Ländern, Kri sen geb ieten

oder Staaten, denen eine besondere Bedeutung in außen- und

sicherheitspolitischen Fragen zukommt.

Die Befragten müssen volljährig sein.

Die Befragung ist freiwillig.

Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Mösliche

Zusatz,f{geln:Antwort:

Wo ist die

Zusammenarbeit

zwischen HBW und

BAMF konkretisiert?

Die Zusammenarbeit ist konl<retisiert in der,,Dienstanweisung Asyl" des

BAMF.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 287

281

Möeliche

Zusatzfrflse/ni

Antwort:

Werden

Mobiltelefonnummern

aus dem

Befragungsaufkommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Auf welcher

Rechtsgrundlage

geschieht dies?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

Di e Überm ittlungspraxi s von G SM-Mobi lfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl.z.B. BT Drs.

17113381 oder auch BT Drs. l718088).

Der Informationsaustausch zwischen dem BI.ID und ausländischen

Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.

e

Mösliche

Zusatzfrage/qi

Antwort:

Auf welcher

Grundlage erfolgt die

Datenübermittlung

zwischen BAMF und

HBW?

Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § I Abs. I und 3

BND-Gesetz.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Wie viele

Asylbewerber hat die

Hauptstelle

schätzungsweise seit

ihrer Gründung

befragt?

Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschungen gemäß

dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 288

28?,

Möeliche

Zusafzfrage/n:

Antwort:

Werden

Naclfluchtgründe

geschaffin?

Werden Asylbewerber

nzit dem Versprechen

auf einen gesicherten

Asylstatus,, belohnt " ?

Die HBW befragt in Ahstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po sitiven Gewährun gsprognose, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der IIBWweder positive noch negative Auswirkungen fiir die zu befragende

Person hat.

Mösliche

Zu$atzfrage/n:

Antwort:

Hat eine

Verweigerung der

Kooperation Einfluss

auf die Entscheidung

im Asylverfahren?

Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfotgen unabhängig vom

Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss

auf die Entscheidung im Asylverfahren.

Eine Hilfestellung oder Belohnung für Asylbewerber als Gegenleistung

flir die Kooperation erfolgt nicht.

Z.u weiteren Details ist 4lrsesichts de,r Geheimhaltulgsbedürftiskeit e.uf dieUnterrichtung.in den parlamentarischen Gremien wie dem PKGr hinzuweisen,

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 289

283Dokument 2014/0074743

,,.,.,.,,,:,Fragectundeimbeütschän.Bundestigu*zs.rl.2013l...

Wahrnehmung durch Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer

f,'rage Nr. 29

MdB Luise Amtsberg

Fraktion Bündnis 90/Ilie Grünen

Frage:

Geschieht diese Erkkirung im Rahmen von Gesprcichen, welche die Befragten als relevant

ansehenfiir die Entscheidung über ihr Äsyl-Gesuch?

Antwort:

Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz für die

Asylentscheidung ist.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 290

284

Mögliche

ZusatzfragelnlAntwort:

Wann wurde die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

eingerichtet?

Die HBW wurde im Jahr 1958 eingerichtet.

Möqliche

Zusatzfrage/n:.

Antwort:

Wem untersteht die

HBW?

Die HBW ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienr, ,rg*o.d*,

MöslicheZusafzf,r+ee/n:

Antwort:

Warum edolgte

aktuell eine

Offenlegung der

BND-Zugehörigfuit

der HBW?

Die Bundesregierung hat sich entschlossen, Spekulationen um die HBWdurch die offenlegung der Zugehörigkeit zum BND die Grundlage zuentziehen..

Möeliche

Zusatzfrage/n:Antwort:

Wie viele

Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sind in

der HBW beschriftist?

Bei der HBW sind mit Stand oktober 2013 knapp 40 Mirarb.ir"rin*und Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl wurde in den letztenJahren reduziert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 291

285

Möqliche

Zusatzfragelnz

Antworl:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnufig ,, HBW"

durchgefihrt?

Warum erfolgen die

Befragungen nichi

offin, d.h. unter Hin-

weis auf den BND?

Ja. Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

FlBW-Dienstausweis aus.

Diese Maßnahme dient zum Schutz der Befragten, z.B. im Falle ihrerRückkehr in deren Heimatländer.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Nach welchen

Kriterien wählt die

Hauptstelle fi.ir

Befragungswesen ihre

Zielpersonen aus?

Die FIBW befragt Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie asytUewerber

und Asylbewerberinn en aus o steuropäi schen Ländern, Krisen geb i eten

oder staaten, denen eine besondere Bedeufung in außen- und

sicherheitspolitischen Fragen zukommt.

Die Befragten müssen volljährig sein.

Die Befragung ist freiwillig.

Die Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antworl.

Wo ist die

Zusammenarbeit

zwischen HBW und

BAMF konkretisiert?

Die Zusammenarbeit ist konkretisiert in der,,Dienstanweisung asyt" Oes

BAMF.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 292

286

Möeli_che

Zusatzfrage/nj

Antwort:

Werden

Mobiltelefonnummern

aus dem

Befragungsaufkommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Auf welcher

Rechtsgrundlage

geschieht dies?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummem inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.

D ie Übermittlun gspraxi s von G sM-Mob i I funknumm ern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.17113381 oder auch BT Drs. l718088).

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzlrage/n:Antworl:

Auf welcher

Grundlage erfolgt die

Datenübermittlung

zwischen BAMF und

HBW?

Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage des § 8 Absl und 3

BND-Gesetz.

Mösliche

Zu+fltzfrase/n:Antwort.

Wie viele

Asylbewerber hat die

Hauptstelle

schätzungsweise seit

ihrer Gründung

befragt?

Eine solche Schätzangabe ist in Folge von Daten-Löschungen gernrin

dem Bundesdatenschutzgesetz nicht möglich.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 293

287

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffen?

Werden Asylbewerber

ntit dem Versprechen

auf einen gesicherten

Asylstatus,, belohnt " ?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende

Person hat.

M(isliche

Zusatzfrageln:

Antwort:

Hat eine

Verweigerung der

Kooperation Einfluss

auf die Entssheidung

im Asylverfahren?

Die Befragungen finden freiwillig statt. Sie erfolgen unabhängig vom

Asylverfahren. Eine Verweigerung der Kooperation hat keinen Einfluss

auf die Entscheidung im Asylverfahren.

Eine Hilfestellung oder Belohnung flir Asylbewerber als Gegenleistung

für die Kooperation erfolgt nicht.

o

Zu weiteren Petails ist angesichts dqr Geheimhaltunssbedürftiekeit auf dieUnterrichtung in den parlamentarischen Gremien wie.dem pKGr hinzuweisen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 294

288Dokument 2014/0074745

Wahrnehmun g durch Staatsm in i sterin Cornelia Pieper

Frage Nr.26,27MdB F ranziska BrantnerFraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Frage!

T. Wie begegnet d.ie Bundesregierung deru. möglichen Widerspruch, dass sie

offinsichtlich einerseits die Mitwirkung amerikanischer Behörden an völkeryechtlich

und menschenrechtlich hAchst fragwürdigen Aldivitriten von deutschem Staatsgebiet

üus - etwa extralegalen, gezielten Tötungen - zulcisst, utie sie vom NDR und der SZ

dokumentiert werden (www.geheimerlcrieg.de), andererseits aber in Libyen, Tunesien

oder Äg,,pten fir sich in Anspruch nimmt, als ehrlicher MaHer bei der Förderung von

Demo lvat i e und Mens chenrechte n aufzutre ten?

Mit welcher Begründung. war die Bundesregierung bereit, dem Hauptquartier

AFilICOM in Stuttgart zuzustimnxen, obwohl all.e afiitranischen Staaten mit

Ausnahme Liberias - die Beherbergutng AFRICOMs mit der Beg,ündung ablehnten,

nicht in den Anti-Terror-Krieg der USA hineingezogefl zu werden?

o

2.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 295

289

AntWprt:

1. Zwischen dem Eintreten der Bundesregierung zur Förderung von

Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in den von Ihnen genannten

Ländern wie auch weltweit und den Aktivitäten der amerikanischen

Streitkräfte in Deutschland besteht kein Widerspruch. Die Angehörigen

der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland sind verpflichtet,

deutsches Recht zu achten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin aufdie Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen achten. Die

Bundesregierung hat den Auswärtigen Ausschuss am 05. Juni 201S

umfassend über AFRICOM informiert. .

2. Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 05.

Juni 2013 über den Vorgang unterrichtet. Bis zur Einrichtung des

regionalen amerikanischen Militärkommandos AFRICOM im Jahr ZOOT

war das ebenfalls in Stuttgart angesiedelte amerikanische

Militärkommando EUCOM in der damaligen amerikanischen

Streitkräftestruktur auch für Afrika zuständig. Die amerikanische

Regierung hat die Bundesregierung am 15.01.2007 über ihre

organisatorische Maßnahme unterrichtet, diese Zuständigkeit aus

EUCOM herauszulösen, ein neues, für Afrika zuständiges regionales

Militärkommando AFRICOM zu schaffen und bis auf weiteres ebenfalls in

Stuttgart anzusiedeln. Für Stuttgart sprach aus amerikanischer Sicht vorallem, dass so vorhandene lnfrastruktur genutzt werden konnte. Die

damalige Bundesregierung (Auswärtiges Amt und Bundesministerium

der Verteidigung) sah im Januar 2007 keinen Anlass, die Zustimmung zurEinrichtung von AFRICOM auf dieser Grundlage zu verweigern.

Verschiedene afrikanische Länder sind von den USA im Zeitablauf erstnach der Zustimmung Deutschlands zur vorübergehenden Einrichtungangefragt worden. Diesbezügliche Entscheidungen anderer Staaten

kommentiert die Bundesregierung nicht.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 296

290

Grundsätzliches/

Allgemeines:

- Grundsätzliche

Politik der BReg. zunt

Thema

- Politiluiele

- allgemeine Sprach-

regelung

- Punhe, die ggü. dem

Bundestag zum

Ausdruck gebracht

werden sollen

Das United States Africa Gommand (AFRIGOM) in Stuttgnrt ist

eines von sechs regionalen Hauptquartieren des US-

Verteidigungsministeriums (DoD). Auftrag von AFRlcoM istdie Koordinierung der Aktivitäten des US-

Verteidigungsministeriums und anderer US-Ministerien und

Behörden in Afrika (mit Ausnahme Agyptens). Die

Aufstellung von AFRIGOM begann im oktober 2007 unter derAgide von u.s. EUcoM, äffi 1. oktober 2008 wurde es dann

als eigenständiges Kommando in Dienst gestellt. AFRlcoMverfügt derueit über insgesamt 2.000 Dienstposten, die etwa

zur Hälfte militärisch bzw. zivil besetzt sind.

Deutsche Medien berichten seit Mai 2019, US-

Drohnenangriffe auf mutmaßliche Terroristen in somalia

würden teilweise vom Afrika-Kommando der US-Streitkräfte

in stuttgart und vom Air and space operation center (Aoc)der US-Luftstreitkräfte am stützpunkt Ramstein (Rheinland-

Pfalz) aus geplant und unterstützt. Eine auf dem US-

Stützpunkt in Ramstein installierte Satcom-Anlage soll laut

SZ die US-Drohnenangriffe ,,erst möglich machen bzw.

erleichtern'n, indem sie Daten, die Pilot und Operateur

brauchen, in Echtzeit übermittelt. Der Bundesregierung liegen

keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zu von US-

streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland geplanten

oder geführten Einsätzen vor. Der oberkommandierende derNATO in Europa (sAGEUR) und oberkommandierende der

US-Truppen in Europa (USEUCOM), General Breedlove,

bestätigte gegenüber StSin Haber, dass vom US- ]

I

Luftwaffenstützpunkt Ramstein bewaffnete Drohneneinsätze I

weder geflogen noch befehligt werden. I

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 297

291

Möslichg

Zusatzfrage/n!

Antwort.

I) Wie beurteilt die

Bundesregierung

heute die Ttitiglwit von

AFRICOM in

Deutschland

Die Bundesregierung prüft diese Frage und ist zu den

weiteren Planungen der amerikanischen Regierung fürAFRICOM mit dieser im Gespräch.

Mögliche

Zusatzfrage/n:

2).Erfllgen von

Deutschland aus

extralegale gezielte

Tötungen durch US-

Streitlvafte?

Die Bundesregierung kann diese Behauptung nicht betätigen.

Der Bundesregierung liegen keine eigenen gesicherten

Kenntnisse zu von US-Stützpunkten in Deutschland

angeblich geplanten oder geführten Einsätzen von Drohnen

vor.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort.

3) Wie beurteilt die

Bundesregierung die

RechtmälSigkeit

gezielter Tötungen?.

ob eine sog. ,,gezielte Tötung'n dem völkerrecht entspricht,

lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur imEinzelfall bei Kenntnis aller relevanten Tatsachen beurteiltwerden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 298

?92Dokument 201410074746

Referat OS Il 3

ÖSII 3RefL.. MinR SelenRef.: RR Schultesb.:BSb.:

Berlin, den 25. November 2013

Hausruf: 2207

Fragestunde im Deutschen Bundestao

am 28. November 201 3 Abg.: HänselFrage Nr. 57 Die Linke-Fraktion

Herrn Parl. Staatssekretär Dr. Schröder

uber

Herrn Staatssekretär Fritsche

Referat Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten

Herrn Abteilungsleiter Kaller

Herrn Unterabteilungsleiter Engelke

vorgelegt.

BK-Amt, AA und BMVg wurden beteiliguhaben mitgezeichnet.

Selen Schulte

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 299

293

Frage:

Bestätigt die Bundesregierung Berichte von ruDR und Süddeutscher Zeitung vom14,1 1 .2013, wonach deufsch e Sicherheifsbehö rden, Geheimdiensfe oder Bundes-wehr Personendaten erfassf und weitergegeben haben, die zu gezielten Tötungenvon Personen durch US-Drohnen verwendet wurden und werden?

Antwort:

Der Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes mit internationalenPartnern effolgt nach den hierfür vorgesehenen Übermittlungsbestimmungen. Soweitdie Bundesicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung lnformatio-nen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, werden diese stets = dendatenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragend - mit dem Hinweis versehen,dass diese lnformationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zweckenubermitteltwerden. Hierzu ist das Bt(A gemäß § 14 Absatz 7 Satz 3 des Bundeskri-minalamtgesetzes (B[(AG) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gemäß

§19 Absatz 3 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) verpflich-tet; entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst (BND) gemäß § g Absatz 2Satz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes (BNDG). Diese Normen schreiben denjeweiligen Behörden vor, den Empfänger der lnformationen darauf hinzuweisen, dassdie übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden durfen, zu dem sie ihmübermittelt wurden.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen wei-ter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden können.

Das Theffiä ,Drohneneinsätze" fremder Staaten in Krisenregionen war darüber hin-aus bereits Gegenstand einer Vielzahl von parlamentarischen Unterrichtungen, sou.a. bei den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der FraktionDIE LINKE in den Bundestagsdrucksachen 17113381 und 1718088.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 300

294-t-

t

Möq I iche Zusatzfraqen:

Zusatzfrage 1 :

Antwort:

Zusatzfrage 2:

Antwort:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 301

295-3-

I

H i nterq ru nd i nformation/Sachda rstel I u n g :

NDR und SZ starteten am l-5. November 20L3 eine Veröffentlichungsserie. Das vor zwei ]ah-ren begonnene Projekt beleuchte u.a. Aktivitäten von US-Geheimdiensten und UpMilitarauf deutschem Boden (2.8. des Regionalkommandos der UlArmee fiir Afrika AFRICOM)sowie durch ll$sicherheitsbehörden finanzierte Forschungsvorhaben in Deutschland. Di-rekte Verbindungen zu den Enthüllungen von Edward Snowden gebe es nach Aussage vonIohn Götz, ]ournalist des ND& nicht. Höhepunkt der Recherchearbeit soll ein Themenabendin der ARD am 28. November 2013 sein.

Weiterhin stehe gemäß einer weiteren Presseveröffentlich*g der Vorwurf im Raum, die Il$Seite habe von Deutschland aus Entführung und Folter im Kampf gegen Terrorismus organi-siert. So seien auf deutschen Flughäfen Verdächtige festgenorunen worden. Weiterhin ieienAsylbewerber ausgeforscht worden, um u.a. Informationen zur Bestimmung von Drohnen-Zie1en zu erhalten.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 302

. 296

o

Dokument 201410074788

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:L7An: RegOeSll3Betreff: WG: mündliche Fragen Korte 55Anlagen: Korte 55 und 56.pdf

----Ursprü ngl iche N ach richt---Von: Beier, SabineGesendet: Montag, 25. November 2013 11:10An: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESIl3_; Selen, Sinan; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: mündliche Fragen Korte 55

-..--U rsprüngliche Nach richt----Von: Zeidler, AngelaGesendet: Montag, 25. November 2013 11:05An: OESll3_; M14_

Betreff: mündliche Fragen Korte 55

Die beigefügte Mündliche Frage 55 wurde vom Bundeskanzleramt dem BKAmt zur federführendenBea rbeitung zugewiesen.Um Wahrnehmung der Beteiligung gegenüber dem federführenden Ressort wird gebeten. BeiZulieferung durch BMI sollte das federführende Ressort in jedem Fall gebeten werden, die Endfassungder Antwort vor Versendung threm Referat nochmals vorzulegen. Sofern die Einlegung einesLeitungsvorbehalts erfolgen soll, bitte ich um Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Angela Zeidler

Bundesministerium des lnnernLeitungsstab

Kabi nett- und Pa rla m enta ngel egen heitenAlt-Moabit 101 D; 10559 BerlinTel.:030-18681-1118Fax.: 030 - 18 6 81-51L18E-Mail: [email protected]; Kabpa rl@ bmi.bund.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 303

25-NDU-2813 1E:33 PD 1 31 FPX SEAA?

EingangBundeskanzleramt25.11.2013

SEEE? S.E3/85

: -+€+-

Jan Korte rrtft: #li,{P:,l{ff!:hq dar Esr.tctr+n Bundestgsä$Mltglled dea tnnenauslchuqses

PD r * Ferla-mentssekret

viq far t00üz

at r;.llff,itr+E '

25. 11.?ü130953

Eundrhrn , ,

Ftatr rlar Reputsfl( I110l1Ecilln

g (oaolz?r*irlurg (ooolzzr*IezorEI Fn.ronr@rn*üsd+

um.lanlmadr

trtahlltrstabüro 'Klai6 vgl*tlmür, ?E0E{08 Ermburg'

E (e3{?11 EEZBEBg Fa4?rlBaäEsElE f n, iortrüur-EurüütlrErdE

Berlin, ?8,' November Z01s

{f

Betrefri Mtiudlicha Fregeu für dfu Fr4goatrrnde Es.1l,z,o1s

Themar

x. Ifu-ufl die Bundesregierung deu Bericht dsr §üddeutschen Zeihrag vorü. E0.rr,z013über die 'Hauptutells frir Befragunggwg$str' (IIBWJ, d,iE darn lr.nnrlaramt unterstohtuud dem Br:ndesnachrichtendienst rugaordaet ist, bestätigen, r,uonetrh gffi;'US-und britische Geheimdianste tln gemeinsames hogrararn betreibeu, h6i,dem diebeteiligtan DiEnstE im Ralrmen der Arbeit der FIHW, in der heute jährltch E0ü htE1000 Vorgespräche und arrschließend s0 his rgo Intensivgespräche miiFlüchtlingen, darunter m,ancht dr:rch britisrhe oder amer-i}*ar,ische Geheimdienst-Laute Eogar alloine, ohne deutschr Eagleiter, dtuchgefükt würden. und urenn ja,wie kann sia ausschließen, dass die ss gewounanen Erkeuntnissg bsim Eirrsatsvou Kampfdrohnen durch das us,Milirär versrren*ung find,eu? BKAmt

7, Wsr entscb,red jennreils, dsss dre U§-Eeratsrfirma CSC mit ihren deutrchru (BMl)

Touhtergasellschaften Bundesaufträge im Ra.hmen der lT-Vorhaben De-h{ail, nFa.ePa, QueI Ic odaprti{un g Sta atrtroj aner, Natioua les Waffeuregister, E-Government,E4urichtsakta r:nd E-SEafragistsr arhia(und r.trls wurde jeweils sichergestel]t,dars der Auffragnehmet bei der vartragfrfri[ung Eur Kerultnis erlqngtevertraulictre Datefi nichr an Dritte weiter leitet? - BMI

(BMWi)(AA}

fuilk

l,§[

Jan l(ortu

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 304

25-N0U-2813 1E:33 PD 1 31 FHH SEEE? 3EEE? S.E3/85

:4I

Dokument 2014/0074789

EingangBundeskanzleramt25.11.2013 Jan Korte rrttt l.//fi{P:,

It{Igl!6U dtr Errrcehtn Bundarregärft0tgiled tuE tn nEnäu+chuqsEs

PD r * Parla-urentssrkret

via Far 300UI

at Eingang:

? 111. 7il13 0I :5 3

EundrrhrurFhtrrlsr Renutsfll( I11011Errlln

g (oaoltal-irrorg (030)22?*78201EI Fn ronrouunc.üe,6+

rrur*.Jrr*mr,dr

Fähl[rulahüro'l{lainr l'UllhililtÜtr, 2bDF{06 Btmburg'

ts (03r?11ErzsBBel (0347r) 8eäBg8lE pn,tonrüru-EuuorlrsLdE

Berlin, E,L'Novemhtr .z nls

i{

Eetrefü Mtindlichn Frageu fitr die Frqgertunde E0,1r,eo1B

Thaual

1' HEffi üie Eundasregieru-ug den Eerirht der §üddeutschen Zeihrng vorr u0.rr.z01Büher die'Flaupbtella frir EefragunBsw€sgn' (HBWJ, diE dern l(nnrlaramt unterstuhtund dern Brrndenuachrichtendienst augeorduet ist, bestätigen, woneuh E[TD-;]JS--r:nd britischa Geheimdianste ein gemeirusmes hograrnrn begeibeu, bgi,dem diebeteiligten DiEnste im Reluren dar Arbeit der [IEW, in dar heute jäIultch E0ü biE1000 Vorgespriiche und ansshlieEend s0 bis ruo Inteusivgespräche miiFlüchtli4gen, darunter ro.alche druch britische oder amer-ikanischa Geheimd.ienst-Leute E0EBE allsiue. ohna deutsche Eegleiter, dtuchgeführt wtirden, uud vtrenn in,wie kann sie ausschließen, dasr die so gewounenes Erknuntnisss beim Eirrsatzvon Kampfdrohnau durch das us-Militär verwendung find,en? BKAmt

1., Wer entschied jeweils, dass die Us-Eeratgrfima CSC mit ihren d,autachen (BMU

Tochtergasellschaften Bund,esauffräge im Ralmen der lT-Vorhaben De-h{ail, nFa.ePa, Quellcodeprti{ung Staatstroianer, Natiouales Waffeuregister, E-Gsver'rü.errt,E{trichtsakta r:ld E- Strs fr agistsr arhielllund vrrie wurde jeweils sichergestellt,dass der Aufoagnehrner bei der VertragilrfiiUung aur Kenntnis erlqrstevertrauliche Daten nieht an Dritte rryeiter leitet? BMI

, (BMWI). IAA)

fuLtu

t§d

l_r

Jan Korto

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 305

299

Dokument 2014/0074803

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 L0:17An; RegoeSll3Betreff: WG: RegPk 20,1L.

Vonr Selen, SinanGesendeH Dienstag,26. November 2013 16:23An: Papenkoft, Katja, Dr.; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3-Betreff: WG: RegPk 20.11.

L, zK, nehmen wir mit in die RS

Mit freundlichen Grüßen,

Sinan Selen

ösrr=

Von: Teschke, JensGesendefi Dienstag, 26. November 2013 16:17An: Selen, SinanBetreff: RegPk 20.11.

Lieber Herr Selen ,

nachstehend die entsprechende Sequenz aus dem RegPk-Protokoll vom 20.11. in der ich nach der HBWbefragt wurde; dazu dann noch einen Mail-Wechsel zwischen Hrn.-on der SZ und mir unddem BPA. lch warfälschlicherweise davon ausgegangen, dasses bereits in der UrsprungsantwortdesBPAanH,nÜigeheißenhatte,dasseseineorganisatorischeZuordnungderHBWzumBNDgibt.

Reg-Pk: 20.11.13:

FRAGE nAAruZi Eine Frage an das Jnnenministerium: Es gibt heute Berichte- unter anderem von der,,Süddeutschen Zeitung" -, dass Asylbewerber und Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Deutschland,,debrieft" werden, unter anderem mit dem Ziel, geheimdienstlich relevante lnformationen zubekommen, und dass für diese Asylbewerber und Flüchtlinge auch nicht erkennbar ist, dass da zum Teilbefreundete Dienste mit am Tisch sitzen, Könnten Sie uns da einmaJ bitte ins Bitd setzen?

TESCHKE: Herr Mänz, dazu kann ich lhnen sagen, dass das natürlich keine neuen Berichte sind, sondernbereits mehrfach darüber geschrieben wurde, auch schon 2009 in der ,,TA7" oder in der ,,FrankfurterRundschau" - die,,Süddeutsche" hat da also nichts spektakulär Neues herausgefunden.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 306

300

Grundsätzlich gilt, dass die Hauptstelle für Befragungswesen dem Bundesnachrichtendienst zuzuordnenist und ihre Arbeit daher einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. lnsofern kann ich lhnen wenig Neuesdazu sagen. Vielleicht so viel: Diese Befragungen durch die Hauptstelle für Befragungswesen erfolgen aufausdrücklich freiwilliger Basis. Niemand von den Asylbewerbern wird also gezwungen, dort Auskunft zugeben.

FRAGE CHILAS: Hat das Betragen der Befragten Auswirkungen auf ihren Status? Hat es einen Einfluss aufihren verbleib hier in Deutschland, ob sie sich willig zeigen oder nicht?

TESCHKE: Nein, auch da kann ich Sie also beruhigen. Wie gesagt, die Befragungen erfolgen vonseiten derAsylbewerber freiwillig, und sie sind unabhängig vom Asylverfahren. Die Kooperation hat keinerleiAuswirkungen auf den Asylstatus oder auf die Asylerteilung.

FRAGE VtAtUZ: Unabhängig davon, ob die Medienberichte jetzt alt oder neu sind: Die,,Süddeutsche,,schreibt unter anderem, die geheimdienstlichen Partnerorganisationen würden unter anderem alsPraktikanten vorgestellt. Können Sie uns erklären, dass jeweils sichergestellt ist, dass diejenigen, die damit dem betroffenen Personenkreis sprechen, sich auch jeweils korrekt ausweisen?

TESCHKE: Die Mitarbeiter - so viel kann ich noch sagen - dieser Hauptstelle für Befragungswesen weisensich mit ihrem Personalausweis und ihrem Dienstausweis aus. lnsofern geht klar hervor, wo siezuzuordnen sind, und sie geben sich nicht als Praktikanten aus.

FRAGE KNABE: Haben Sie Zahlen darüber, wie viele der befragten Asylbewerber der Befragungzustimmen und wie viele die Befragung verweigern?

TESCHKE: lch würde Sie in diesem Zusammenhang gerne auf eine (Antwort auf eine) Kleine Anfrageverweisen, in der unter anderem dazu Zahlen aufgelistet sind. Die liegen mir jetzt nicht vor, ich habe jetztkeine Zahlen, die erklären, wie viele zustimmen und wie viele nicht. Es gibt jedenfalls diese KleineAnfrage, da könnten Sie noch einmal nachgucken.

STS SEIBERT: Das ist die BundestagsdrucksachetT/LtS9j.

VORS. DR. MAYNTZ: Haben Sie auch die Zahlen da schon stehen?

STS SEIBERT: Nein, aber da kann man ja nachlesen

FRAGE JORDANS: Herr Teschke, haben die Befragten, wenn die Befragung durchgeführt wird,i rgendeinen Rechtsbeistand dabei?

TESCHKE: Den Asylbewerbern steht es frei, sich durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Vertreten? Das heißt, der Rechtsbeistand wird statt des Asylbewerbersbefragt? Oder ist der Rechtsbeistand bei der Befragung dabei?

TESCHKE: Der kann dabei sein. Sie können aber auch sagen: Das soll mein Anwalt erk!ären.

Briefwechsel SZl BMI / BpA:

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 307

301

Sehr geehrten Herr

-,

in diesem Teilaspekt gab es im Sinne der Vorbemerkung unsenen Antwortenzwischenzeitlich eine neue Einschätzung,

Falls Sie eine Quel1e bnauchen, dann bitte "ein Regierungssprechen".

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Ivo Steinbach

Chef vom DienstPnesse- und Informationsamt den Bundesregierung

Donotheenstraße 84, IOLLT BenlinTelefon: 030 18 272-293ACvD-MobiI: A77! 9781111Fax: OiA 18 1A 272-2A3@E -Mail: cvd(äbpa. bund.-dgfnternet : cvd . bundes regierung. de

-Unsprüngliche Nachricht- -- --von:-tGesendet: Donnerstag, 21.-. Novemben ZOL3 12:51An : ' Jens . Teschke@bmi . bund . de 'Cc: Chef vom Dienstl Schultz, TanjevBetneff: AW: Hauptstelle fün Befragungswesen.Wichtigkeit: Hoch

sehr geehnter Hern Teschke, sehr geehrte Damen und Herren,

vieLen Dank fün diese KIanstellung - die mich offen gesagt etwas überrascht.

Das BPA/BK hatte nämlich auf unsere Anfnage zun organisatorischen unddienstnechtlichen Angliederung wie folgt geantwortet:

Antwort:Die HBI^J wunde im lahn L958 dunch unvenöffentlichten 0rganisationsakt derBundesnegierung eingerichtet. Bei den HBhJ sind mit Stand Oktoben 2013 knapp 40I'4itarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hinsichtlich den ZahI den beiragtenAsylbewerber wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfnage der FraktionBÜNDNIS IT.DIE GRÜNEN vom 21 .1,1..2072 (Bundestagsdrucksache filltSgt) venwiesen.

Von einer onganisatonischen Zuondnung zum BND war leider nicht die Rede... KönnenSie oder das BPA (in CC) erklärenr warum dieser Satz in den Antwont (l.November241-3, 18.08 Uhr) an die SZ fehlte?

t'4it freundlichen Gnüßen

-

Süddeutsche Zeitung GmbH

Investigative RechercheHultschinen Straße 8

ueddeuts

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 308

302

DE 81677 München

leI. : {Mobil:E-Mail:Twitter:Skype:

Sitz den Gesellschaft: MünchenEingetragen beim Amtsgericht München unten: HRB 7331SGeschäftsführer: Dr. Det1ef Haaks, Dp. Richard Rebmann, Dp. KarI UlnichUSt-IdNn. : DE 8L11583L0

-Ursprüngliche Nachnichtvon : I ens. Teschke(0bmi. bund . de [mailto : ]ens . Teschke@bmi. bund . de lGesendet: Mittwoch, ?:0. Novemben 2Ot3 18:S0An:Betreff : Atrl: Hauptstelle fün Befnagungswesen.

Sehn geehrter Hennf-Ich habe mich in meinen Ausführungen an das gehalten, h,as das BPA/BK auf IhneAnfrage mitgeteilt hat. Dort hieß es:

"Antwort:

Die HBld wunde im lahr L958 durch unvenöffentlichten 0rganisationsakt derBundesnegienung eingerichtet. Sie ist organisatorisch dem Bundesnachrichtendienstzugeordnet. "

In diesem Sinne ist mein Zitat gemeint gewesen und zu venstehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Teschke

Gesendet von meinem BlackBerny 1O-Smar^tphone.Von:-Gesendet: Mittwoch, 20. Novemben ZO1-3 17:OgAn: Teschke, JensCc:TBetneff: Hauptstelle für Befragungswesen.

Sehr geehnter Herr Teschke,

Sie wurden heute zitiert, in der Regierungs-PK gesagt zu haben: "Gnundsätzlichgilt, dass diese Flauptstelle dem Bundesnachrichtendienst zuzuondnen ist..'

Ist dieses Zitat korrekt wiedengegeben? oden handelt es sich um einenVersprechen?

+49 89-Ir

eutsche. de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 309

303

Ich wünde mich freuen,antworten könnten.

Besten Dank im Voraus

t

Süddeutsche Zeitung GmbH

Investigative RechencheHultschiner Straße IDE 8L677 München

TeI.: +49 89-l-Mobil:DE-Mail:Twitten:Skype:-

Sitz der Gesellschaft: MünchenEingetnagen beim Amtsgenicht München unter: HRB

Geschäftsfühnen: Dr. Detlef Haaks, DF. RichandUSt-IdNr.: DE 811158314

wenn Sie mir bis morgen, Donnenstag, 21.11., 15 Uhr,

73375Rebmann, Dr, Kanl Ulrich

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 310

304

o

Dokument 2014/0074813

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 L0:19An: RegOeSlt3Betreff: WG; StF Vorlage CSC

Anlagen: StF CSC -04.doc; 13-L2-05_csc_antwort_stellungnahme.pdf

----U rsprüngl iche Nachricht--*Von: Breitkreutz, KatharinaGesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 15:43An: Schulte, GunnarBetreff: WG: StF Vorlage CSC

Auch Dir zK.

----Ursprü ngliche N achricht----,Von: Beier, SabineGesendet: Mittwoch, LL. Dezember 2013 15:25An: Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Koch, Jens; Rexin, Christina; Selen, SinanBetreff: WG: StF Vorlage CSC

---.-Ursprüngliche N achricht---Von: Taube, MatthiasGesendet: Mittwoch, 1L. Dezember 2013 15:23An: OESlll2_; OESl13_

Cc: Andrle, Josef; Jergl, Johann; Matthey, SusanneBetreff: StF Vorlage CSC

Liebe Kollegen,

als Anlage die Endfassung der Vorlage zu CSC.

Mit freundlichen Grüßen / kind regardsMatthias Taube

Bundesministerium des lnnern / Federal Ministry of the lnterior Arbeitsgruppe / Division öS t S (policeinformation system) Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel. +49 30 18681-1981 Handy +4g L75 57474ggFax +49 30 1868L-5198i"E-Mail; M [email protected] nga ng Arbeitsgruppe: oesi3ag@ bm i. b und. de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 311

305

Arbeitsgruppe

Ösr3-17102/2#1AGM: MinR TaubeRef.. ORR Andrle

1) Herrn St Fritsche

über

Herrn AL öS

Herrn UAL ÖS I

VS -Nur für den Dienstgebrauch

Berlin, den 11. Dezember2013

Hausruf . 1TO4

C :\Doku mente u nd E i nstell u ngen\Ta u beM\Lo ka leEinstellungen\Temporary lntemet Fi-les\Content.Outlook\SsUE1 GLP\SIF CSC -04.doc

Abdruck:

Herrn PSt S

Herrn lT D

O4, IT6

Betr.:

Anlaoe:

1.

Die Referate ÖS tll 2 und öS ll 3 haben mitgezeichnet.

Vonryürfe gegen CSC

1

Votum

Kenntnisnahme der Stellungnahme der Fa. Computer Sciences Corporati-

on (CSC) zu den Vorwürfen in den Medien sowie der Auftragsbeziehun-

gen von BKA und BfV zu CSC.

Sachverhalt

Nach Darstellung von Süddeutsche Zeitung und NDR sowie des Buches

,,Geheimer Krieg" von John Goetz, Christian Fuchs soll die Firma csczwischen 2003 und 2006 selbst oder durch Tochtergesellschaften an Ent-

fuhrungsflügen der ClA, den sogenannten Renditions, beteiligt gewesen

sein. Der 2003 von der CIA entführte deutsche Staatsangehörige Khaled

el-Masri soll in einem von der CSC bereitgestellten Flugzeug verschleppt

worden sein. CSC sei zudem einer der wichtigsten Partner der amerikani-

schen Nachrichtendienste und unter anderem an der Entwicklung von

Spähprogrammen für die NSA beteiligt gewesen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 312

306

-2-VS -Nur für den Dienstgebrauch

lndirekt wird unterstellt, dass durch Aufträge für deutsche Sicherheitsbe-

hörden die CSC Deutschland Solutions GmbH an vertrauliche lnformatio-

nen gelangt sei. Dass diese lnformationen an die US- Muttergesellschaft

und damit auch an die NSAweitergeben wurden, wird nicht explizit be-

hauptet.

Nur mit der CSC Deutschland Solutions GmbH besteht ein Rahmenvertrag

,,lT - Dienstleistungen im BKA". Das BfV hat die CSC Deutschland Soluti-

ons GmbH mit dem projektbegleitenden externen Controlling im Projekt

NADIS-neu beauftragt. Mit deren US-Muttergesellschaft CSC haben Bt(A

und BfV keine geschäftlichen Beziehungen.

Die CSC Deutschland Solutions GmbH ist eine 100 % Tochter der CSC

(Computer Sciences Corporation). Die CSC Deutschland Solutions GmbH

ist im Jahre 1995 durch Übernahme von 75olo der PLOENZKE AG mitSitz

in Wiesbaden entstanden (CSC PLOENZKE AG). lm Jahre 2000 wurde

der Anteil von CSC auf 100 % erhöht und 2006 die Rechtsform in eine

GmbH geändert.

In einer Antwort auf ein Schreiben des BMI nimmt die Fa. CSC Deutsch-

land Solutions GmbH zu den Vorwürfen Stellung. Die Firma CSC North

American Pubtic Sector (NPS) sei ein eigenständiger Geschäftsbereich mit

Sitz in den USA. CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen seien

für das Geschäft mit US-Behörden zuständig. Die US-Gesetzgebung bzw.

vertrag Iiche Vertraulichkeitsvereinbarungen verbieten es dem Bereich

CSC NPS, zu diesen Verträgen öffentlich Stellung zu nehmen. Teilweise

sei sogar die Existenz von Verträgen als geheimhaltungsbedürftig einge-

stuft. Die deutschen CSC Gesellschaften operieren personell und organi-

satorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS, wobei wechselseitig kein

Einblick in die Vefträge und Tätigkeiten bestünde.

Ausdrücklich wird bestätigt, dass keine deufsche CSC Einheit und kein in

Deutschland angestellter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entfuhrungs-

flüge/Rendition Flights involviert war. Die CSC Deufscfr tand Solutions

GmbH steht in keiner vertraglichen Beziehung zu der US-Regierung, ins-

besondere nicht zu NSA, FBI und CIA.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 313

307

2

VS -Nur für O*,',"Oi*nstgebrauch

Auch habe keiner der Mitarbeiter in der CSC Deutschtand Sotutions

GmbH Informationen an Dritte, besonders an Mitarbeiter von CSC in den

USA, geschweige denn an solche von NSA, FBI oder CIA, weitergegeben,

lm Übrigen wird bestätigt, dass zu keinem Zeitpunkt der Vertragsbezie-

hungen zum BKA Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten be-

stand oder besteht.

Am 1 1.12.2013 fand ein Gespräch von P-BI'(A Ziercke mit Herrn !E

-(Vorstandsvorsitzender

der CSC Deutschland Solutions GmbH)

statt, an dem auch BMI teilgenommen hat. CSC beabsichtige derzeit keine

offensive Pressearbeit oder juristische Auseinandersetzung in dieser Fra-

ge, damit dieses Thema nicht ständig erneut Gegenstand der Berichter-

stattung ist. Allerdings wird CSC uns gegenüber detailliert zu den einzel-

nen Vonuürfen Stellung nehmen. CSC hat angeboten, neben den Termin

bei St'in Rogall-Grothe am 16.01.2013 auch lhnen gegenüber in einem

Gespräch die Vorwürfe zu erörtern.

3. Stellu ng nahme

Die von CSC Deutschland vorgebrachte strikte Trennung von ihrer Mut-

tergesellschaft ist nachvollziehbar, da CSC Deutschland historisch aus der

PLOENZKE AG hervorgegangen ist und somit wahrscheinlich immer noch

als weitgehend selbstständiger Bereich im Konzern handelt.

Die CSC-Mitarbeiter im Bt(A und im BfV hatten nur Zugriff auf die Test-

und Entwicklungsumgebung. ln diesen Bereichen befinden sich lediglich

Testdatensätze und keine echten polizeilichen bzw. nachrichtendienstli-

chen Daten. Allerdings Iässt sich der konzerninterne Informationsfluss

kaum beurteilen, da beispielsweise Emails der Mitarbeiter von CSC

Deutschland leicht ohne das Wissen der Mitarbeiter durch die CSC Mut-

tergesellschaft abgegriffen worden sein könnten.

Taube Andrle

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 314

308

CSC Deutschland Solutions GmbH lPostfach 1933 [65009 lMesbaden

Matthias TaubeBundesministerium des lnnernAlt-Moabit 101 D10559 Berlin

E-Mailfficsc,com

5. Dezember 2013

Vorwüde gegen GSC

Sehr geehrter Hen Taube,

in vorgenannter Angelegenheit nehme ich auf lhr Schreiben vom 2" Dezember 2013 Bezug und möchtelhre Fragen gerne wie fotgt beantworten.

CSC's North American Public Sector (NPS), ist ein eigenständiger Geschäftsbereich mit Sifa in den USA.CSC 's NPS erbringt seit tlber 50 Jahren für verschiedene US-Behörden und Ministerien eine weiteBandbreite an lT Dienstlelstungen.

Seit Jahzehnten haben CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen teils der Geheimhaltungunterfallende, teils nicht der Geheimhaltung unterfallende Verträge abgeschlossen, an derenBestimmungen sie sich hatten müssen und die sie binden. Die US-Gesetzgebung bzw. vertraglicheVertraulichkeitsverelnbarungen verbieten es dem Bereich CSC NPS, zu diesen Verträgen öffen$ichStellung zu nehmen. ln einigen Fällen darf CSC NPS nicht einmal bestätigen, ob es bei einer bestinrmtenUS-Behörde unter Vertrag steht, weil selbst die Existenz dieses Vertrages als geheim eingestuft ist.Vergleichbare Einschränkungen gelten auch für andere Vertragspartner des öffentlichen Sektors in denUSA und anderen Ländern wie auch der Bundesrepublik Deutschland.

Es ist CSC's unverrückbarer Geschäftsgrundsatz, dass alle geschäftlichen Handlungen in striktemEinklang mit den Gesetzen der Vereinigten Staaten sowie denen aller anderen Länder, in denen CSCtätig ist, zu stehen haben. Darüber hinaus bekennt sich CSG zu unternehmerischer Verantwortung,Unternehmensethik und Compliance-Programmen nach aktuetlsten Standards, um unsere Historieununterbrochener lntegrität forhuseEen. Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Ethik undUnternehmensaktivitäten und halten uns - wie es unsere Untemehmenspolitik verlangt - jederzeit an dieGeseEe aller Länder, in denen wir tätig sind.

Die deutschen CSC Gesellschaften, insbesondere die CSC Deutschland Solutions GmbH, CSCDeutschland Consulting GmbH, CSC Deutschland Services GmbH und CSC Deutschland Akadem[eGmbH, operieren personell und organisatorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS. Wir haben dabeiin Deutschland keinen Einblick in die Verträge und Tätigkeiten unserer North American Public SectorOrganisation mit der U$-Regierung, ebenso wie CSt NPS keinen Einblick in die Verträge undTätigkeiten der deutschen CSC Geschäftsbereiche, insbesondere nicht in den Bereich Public Sector hat.

CSC Deutschland Solutions GmbHAbraharn-Lincoln-Park t lOStgg wiesbaden lGe"manyITelefon: +49.611.142.01fax: +49.611.142.22000Jwww.csc.com/deSitz der Gesellschaft ist lMesbaden, Register-Gericht Wesbaden. HRB 22374Aufsichtsrat tMftam L. Decke[ran (Vorsilzender), Thomas l{rchhofi(Stellwrtr. Vorsi@nder), Joanne Mason (Stellvert". VorsfuendegGeschäfrsfrlhrung: Claus Scfiünemann (Vorsieendeg. Thomas Nebe, Petersdrmidt

Bankverbindungen:Commerzbank Wiesbaden, Konto 1 123 7 49 00 (BLZ 51ü 800 60) ! Deutscfre Bank Wesbaden, Konto 33 443 g00 (BLZ S 1 0 200 21 )

Ihr Ansprechpartner:

Telefon: +49.611.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 315

309Seite 2 von 2

t

Der CSC Deuischland Solutions GmbH liegen ebenso wenig wie den anderen deutschenCSC Einheiten - auch aufgrund der vorstehend enroähnten US-Gesetzgebung und bestehenderVertraulichkeitsverpflichtungen von üSC's NPS - keine weitergehenden lnfoimationen zu den Vorwürfengegenttber unserer Muttergesellschaft Computer Sciences Corporation in den USA oder derenTochtergesellschaften im Hinbtick auf eine angebtiche Beteiligung än dern "Extraordinary RenditionProgram" der CIA vor.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass, anders als von lhnen dargesteltt, nicht einmal im Buch"Geheimer Krieg" der Vonruud erhoben wird, dass CSC seit 10 Jahren selbst oder durchTochtergesellschaften an Entführungsflügen der CIA , den sog. Renditions beteitigt gewesen sein soll.Die Herren GoeE und Fuchs behaupten auf Seite 197, dass dies im Zeitraum 2008 nis ZOO6 (später aufder Homepage der Süddeutschen Zeitung auf 2005 korrigiert) der Fall gewesen sein soll.

lch bestätige lhnen geme auch ausdrücklich, dass keine deutsche CSC Einheit und kein in Deutschlandangestetlter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entführungsflüge/Rendition Flights involviert war" DieCSC Deutschland Solutions GmbH steht in keiner vertragllchen Beziehung zu der Ug-Regierung,insbesondere nicht zu NSA, FBI und ClA.

Die CSC Deutsch[and Sotutions GmbH hande]t dabei stets im Einklang mit unserem Geschäftsgrundsatz,alle unsere Geschäftshandlungen in striktem Einklang mit den lokalen deutschen Gesependurchzufuhren.

Selbstverständtich hat auch keiner unserer Mitarbeiter in der CSC Deutschiand Solutions GrnbHlnformationen, insbesondere personenbezogene Daten, unter Vertetzung der Verpftichtungen aus § ZZdes Rahmenvedrages und derVereinbarunq zurAuftragsdatenverarbeitung nach § 11 BD-SG, an drjtte,besonders an Mitarbeiter von CSC in den USA, geschweige denn an solche von N-SA, FBI oder ClA,weitergegeben.

Nach den mir erteilten Auskünften meiner Mitarbeiterlnnen kann ich ftlr den Bereich Bl(A lNpüL inWiesbaden und Berlin im Übrigen bestätigen, dass wirzu keinem ZeitpunktZugriff auf Live-Daten habenoder hatten. Die entsprechenden Test- und Preproduktions-Stages, auf denen wir uns bewegen,enthalten lediglich anonymisierte Daten.

Im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten in München haben wir für die dort arbeitendenItlitarbeiterlnnen zusäEliche Vereinbarungen etabliert, die jegliche Kommunikation außerhalb des vor Ortarbeitenden Projektteams untersagen. Diese Maßnahme haben wir u.a. zurn Sclrufze der lp desSofiware Herstellers vorgenommen. Mit Live-Daten haben die Kolleglnnen aber ebenfatts in keinsterWeise zu tun.

Für unsere Aktivitäten in Meckenheim kann ich thnen mittei[en, dass wir hier zvvar an der Entwicklungeiner Software beteiligt slnd, diese sich jedoch noch nicht im Einsak beflndet und für die von daher riocnüberhaupt keine Live-Daten existieren, auf die unsere Mitarbeiterlnnen zugreifen könnten.

sofern sie noch weitere Rückfragen haben sollten, stehen ich bzw, meinJ(ollege Dr.

-l

lhnenjederzeit gerne, genauso wie für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung. J

Mit freundlichen Grüßen

Solutions GmbH

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 316

310

vs -N u r?üIä;fi äi3'f3iä'Jt., "r,

Arbeitsgruppe Berlin, den 11. Dezember2O13

ÖSl3-171O212#1 Hausruf: 1794AGM: MinR TaubeRef.: ORR Andrle

C : \ U se rs\kes ke i \Ap p D a ta \Lo ca I \Te m p\3\WG_ S tFVorlage CSC (1.1).doc

1) Herrn St Fritsche

ubel

Herrn AL öS

Herrn UAL ÖS I

Abdruck:

Herrn PSt S

Herrn lT D

o4, lT6

Die Referate ÖS ttl 2 und ÖS lt 3 haben mitgezeichnet.

Betr.: Vonruürfe gegen CSC

Anlage: 1

1. Votum

Kenntnisnahme der Stellungnahme der Fa. Computer Sciences Corporati-

on (CSC) zu den Vorwürfen in den Medien sowie der Auftragsbeziehun-

gen von Bl(A und BfV zu CSC.

O 2. Sachverhalt

Nach Darstellung von Süddeutsche Zeitung und NDR sowie des Buches

,,Geheimer Krieg" von John Goetz, Christian Fuchs soll die Firma ?SC

zwischen 2003 und 2006 setbst oder durch Tochtergesellschaften an Ent-

führungsflügen der ClA, den sogenannten Renditions, beteiligt gewesen

sein. Der 2003 von der CIA entführte deutsche Staatsangehörige Khaled

el-Masri soll in einem von der CSC bereitgestellten Flugzeug verschteppt

worden sein. CSC sei zudem einer der wichtigsten Partner der amerikani-

schen Nachrichtendienste und unter anderem an der Entwicklung von

Spähprogrammen für die NSA beteillgt gewesen.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 317

311

-2-VS -Nur für den Dienstgebrauch

lndirekt wird unterstellt, dass durch Aufträge für deutsche Sicherheitsbe-

hörden die CSC Deutschland Solutions GmbH an vertrauliche Informatio-

nen gelangt sei. Dass diese Informationen an die US- Muttergesellschaft

und damit auch an die NSA weitergeben wurden, wird nicht explizit be-

hauptet.

Nur mit der CSC Deutschland Solutions GmbH besteht ein Rahmenvertrag

,,lT - Dienstleistungen im Bl(A". Das BfV hat die CSC Deutschland Soluti-

ons GmbH mit dem projektbegleitenden externen Controlling im Projekt

NADIS-neu beauftragt. Mit deren US-Muttergesellschaft CSC haben BKA

und BfV keine geschäftlichen Beziehungen.

Die CSC Deutschland Solutions GmbH ist eine 100 % Tochter der CSC

(Computer Sciences Corporation). Die CSC Deutschland Solutions GmbH

ist im Jahre 1995 durch Übernahme von 75 % der PLOENZKE AG mit Sitz

in Wiesbaden entstanden (CSC PLOENZKE AG). lm Jahre 2000 wurde

der Anteil von CSC auf 100 % erhöht und 2006 die Rechtsform in eine

GmbH geändeft.

ln einer Antwort auf ein Schreiben des BMI nimmt die Fa. CSC Deutsch-

land Solutions GmbH zu den Vorurürfen Stellung. Die Firma CSC North

American Public Sector (NPS) sei ein eigenständiger Geschäftsbereich mit

Sitz in den USA. CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen seien

für das Geschäft mit US-Behörden zuständig. Die US-Gesetzgebung bzw.

vertragliche Vertraulichkeltsvereinbarungen verbieten es dem Bereich

CSC NPS, zu diesen Verträgen öffentlich Stellung zu nehmen. Teilweise

sei sogar die Existenz von Verträgen als geheimhaltungsbedürftig einge-

stuft. Die deutschen CSC Gesellschaften operieren personell und organi-

satorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS, wobei wechselseitig kein

Einblick in die Verträge und Tätigkeiten bestunde.

Ausdrucklich wird bestätigt, dass keine deufsche CSC Einheit und kein in

Deutschland angestellter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entführungs-

flüge/Rendition Flights involviert war. Die CSC Deufsch tand Solutions

GmbH steht in keiner vertraglichen Beziehung zu der US-Regierung, ins-

besondere nicht zu NSA, FBI und ClA.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 318

312

3.

-3-VS -Nur für den Dienstgebrauch

Auch habe keiner der Mitarbeiter in der CSC Deutschland Solutions

GmbH lnformationen an Dritte, besonders an Mitarbeiter von CSC in den

USA, geschweige denn an solche von NSA, FBI oder CIA, weitergegeben.

lm Übrigen wird bestätigt, dass zu keinem Zeitpunkt der Vertragsbezie-

hungen zum BKA Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten be-

stand oder besteht.

Am 1 1.1?.2013 fand ein Gespräch von P-BI(A Ziercke mit HerrnJl!-(Vorstandsvorsitzender der CSC Deutschland Solutions GmbH)

statt, an dem auch BMI teilgenommen hat. CSC beabsichtige derzeit keine

offensive Pressearbeit oder juristische Auseinandersetzung in dieser Fra-

ge, damit dieses Thema nicht ständig erneut Gegenstand der Berichter-

stattung ist. Allerdings wird CSC uns gegenüber detailliert zu den einzel-

nen Vonryurfen Stellung nehmen. CSC hat angeboten, neben den Termin

bei St'in Rogall-Grothe am 16.01 .2013 auch lhnen gegenüber in einem

Gespräch die Vonruürfe zu erörtern.

Stellu ngnahme

Die von CSC Deutschland vorgebrachte strikte Trennung von ihrer Mut-

tergesellschaft ist nachvollziehbar, da CSC Deutschland historisch aus der

PLOENZKE AG hervorgegangen ist und somit wahrscheinlich immer noch

als weitgehend selbstständiger Bereich im Konzern handelt.

Die CSC-Mitarbeiter im BKA und im BfV hatten nur Zugriff auf die Test-

und Entwicklungsumgebung. In diesen Bereichen befinden sich Iediglich

Testdatensätze und keine echten polizeilichen bzw. nachrichtendienstli-

chen Daten. Allerdings lässt sich der konzerninterne Informationsfluss

kaum beurteilen, da beispielsweise Emails der Mitarbeiter von CSC

Deutschland leicht ohne das Wissen der Mitarbeiter durch die CSC Mut-

tergesellschaft abgegriffen worden sein könnten.

Taube Andrle

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 319

313

I

Dokument 2014/0074815

CSC Drutschland §olutions GmbHlPostfach 1Sffi l6s0cg Wiesipden

Matthias TaubeBu ndesministerium des lnnernAlt-Moabit 101 n105SS Berlin

5. Dezember 2ü13

Vorwürfe gegen CSC

Sehr geehrter Herr Taube,

in vorgenannter Angelegenheit nehme ich auf lhr Schreiben vom 2. Dezember 2013 Bezug und m6chtelhre Fragen gärne wie folgt beantworten.

CSC's Notth American Public Sector (NFS), ist ein eigenständiger Geschäftsbereich n:it Sitz in den USA.CSt 's NPS erbringt seit tlber 50 Jahren fttr verschiedene U§-Behörden und Ministerien eine weiteBandbreite an lT ilienstleistungen.

Seit Jahrzehnten lraben CSC's NPS und dessen Vorgänger-Organisationen teils der Geheirnhaltungunterfallende, teils nicht der Geheimhaltung unterfallende Verträge abgeschlossen, an derenBestimmungen sie sich halten müssen und die sie binden. Die Us-GeseEgebung h,zw. vertraglicheVertraulichkeitsvereinbarungen verbieten es dem Bereich CSC NPS, zu diesen Verträgen öffJnfiichStellung zu nehmen. tn einigen Fällen darf CSC NPS nicfrt einmal bestätigen, ob es bä einer bestimmtenU$-BehÖrde unter Vertrag steht, weil selbst die Existene dieses Veftrages als geheim eingestuft ist.Vergleichbare Einschränkungen gelten auch für andere Vertragspar'rner des öffentlichen §ektors in denu,sA und anderen Ländern wie auch der Bundesrepublik Deutschland-

Es ist CSC's unverrückbarer Geschäftsgrundsatz, dass alle geschäftlichen Handlungen in striktemHinklang mit den GeseEen der Vereiniglen Staaten sowie dänen aller anderen L*nd'er. in denen CSCtätig isl zu stehen haben. Daniber hinaus bekennt sich CSC zu untemehmerischer Verantwortung,Unternehmensethik und Compliance-Programmen nach aktuellsten Standards, urn unsere Historieununterbrochener Integrität forteusetzen. Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Ethik undUnternehmensaktivitäten und halten uns - wie es unsere Untemehmenspolitik verlangt - jederzeit an dieGeseEe aller Länder, in denen wir tätig sind.

Die deutschen GSC Gesellschaften, inshesondere die ü$C Deutsc,hland Solutions GmbH, CSCDeutsclrland tonsulting Gmbl{, CSC Deutschland Services GmbH und CSC Deutschland AkademieGmbH, operieren personell und organisatorisch vollkommen getrennt von CSC's NPS. Wir haben dabeiin Deutschland keinen Einblick in die Verträge und Tätigkeiten unserer North American public SectorOrganisation rnit der US-Regierung- ebenso wie C§C NP§ keinen Einblick in die Verträge undTätigkeiten der deutschen CSC Geschäftsbereiche, insbesondere nicht in den Bereich Cublic Sector hat.

t§t Deutschland Solutions GmhHAbraham-Lincotn-Park r lOstgS Wiesbaden lCermanyiTelefon: +4s.S1t-142.01 Far +4g.611.14A.22ü00lwww.csc.com/desitz der Geselischäft istl{iesbaden, Register-Gericht wiesbaden, HRE 22374Aufsichisrät 14ßlhm L Declekrpn (Vorsilzender),Thomas lffiihoff istetheilr. VomiEerderJ.Joanne Lrlasu.r iste*!Est". VorsiEender)Geschäftsfrrhrung: clars scfrünemann (vonsitzenrier), Thornas l'.lebe, Pder sdrmrdt

BanhverbindungBn:conrmerzbank t/üiesbaden. Konto 1 1ffi ?49 00 (BLZ 510 800 6o; I oeutsctre Bank lAiiesbaden. Konto 33 443 300 (BLz 510 700 21)

lhr Ansprechpartner.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 320

314

t

Seite 2 vsn 2

Der CSC Deutschland Solutions GmbH liegen ebenso wenig wie den anderen deutschenCSC Einheiten * auch aufgrund der vorstehend erwähnten US-GeseEgebung und bestehenderVertraulichkeitsverpflichtungen von CSC's NPS - keine weltergehenden lnformationen zu den Vonrvürfengegenttber unserer Muttergesellschaft Cornputer Sciences Corporation in den USA oder derenTochtergesellschaften im Hinblick auf eine angebtiche Beteiligung an d*m "Extraordinary RenditionProgram" der CIA vor.

Ergänzend möchte ich anmerken, dass, anders als von lhnen dargestellt, nichteinmal im Buch,"Geheimer Krieg" der Vonryur-f erhoben wird, dass CSC seit 10 Jahren selbst oder durchTochtergeseilschaften an Entführungsflügen der CIA , den sog. Renditions beteiligt gewesen sein soll.Die Herren GoeE und Fuchs behaupten auf Seite 197, dass dies im Zeitraum 2003 bis 2006 (später aufder Homepage der Süddeutschen Zeitung auf 2005 korrigiert) der Fall gewesen sein soll.

lch bestätige lhnen gerne auch ausdrücklich, dass keine deutsche CSC Einheit und kein in Deutschlandangestellter CSC-Mitarbeiter in angebliche CIA Entführungsflrlge/Rendition Flights involvierl war. DieCSC Deutschland Solutions GmbH steht in keiner vertraglichen ßeziehung zu der U§-Regierung,insbesondere nicht zu NSA, FBI und ClA.

Die GSC Deutschland Solutions GmbH handelt dabei stets im Einklang mit unserem Geschäftsgrundsatz,alle unsere Geschäftshandlungen in striktem Einklang mit den lokalen deutschen GeseEendurchzufrihren.

$elbstverständlich hat auch keiner unserer Mitarbeiter in der CSC Deutschland Solutions GmbHInformationen, insbesondere personenbezogene Daten, unter Verletzung der Verpftichtungen aus § 22des Rahmenvertrages und der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG, an Dritte,besonders an Mitarbeiter von G§C in den USA, geschweige denn an solche von NSA, FBt oder ClA,weitergegeben,

Nach den mir erteilten Auskünften meiner Mitarbeiterlnnen kann ich fur den Bereich Bl(A INPOL inWesbaden und Berlin im Ührigen bestätigen, dass wir zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Live-Daten habenoder hatten. Die entsprechenden Test- und Preproduktions-Stages, auf denen wir uns bewegen,enthalten lediglich anonymisierte Daten-

Jm Zusammenhang mit unseren Aktivitäten in München haben wir für die dort arbeitendenMitarbeiterlnnen zusätzliche Vereinbarungen etabliert, die jegliche Kommunikation außerhalb des vor Ortarbeitenden Projektteams untersagen. Diese Maßnahme haben wir u.a. zum Schufee der lp desSoftware Hersteliers vorgenommen. Mit Live-Daten haben die Kolleglnnen aber ebenfalts in keinsterWeise zu tun,

Für unsere Aktivitäten in Meckenheim kann ich lhnen mitteilen, dass wir hier zwat an der Entwicklungeiner Software beteiligt sind, diese sich jedoch noch nicht im Einsatz befindet und für die von daher nochüberhaupt keine Live-Daten existieren, auf die unsere Mitarbeiterlnnen zugreifen kör'rnten.

Sofern Sie noch weitere Rückfragen haben soilten, stehen ich bzw. mein Kollege Drf, lhnenjederzeit gerne, genauso wie fur ein persönliches Gespräch, zur Vedügung.

Mit freundlichen Grußen

§olutions GmbH

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 321

315

Von:Gesendet:An:Betreff:

Dokument 2AI4/0074877

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 2074 L0:18RegOeSll3

WG: Transfer : Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI

-:--U rsprüngliche N achricht-^--Von: Beier, SabineGesendet: Mittwoch, T-1. November 2013 13:4gAn: Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Selen, Sinan; Papenkort, Katja, Dr.Betreff: WG: Transfer: Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI

---U rsprüngliche N ach richt----Von : tra nsfer@ bnd. bund.de Imai lto:tra nsfer@ bnd. bund.de]Gesendet: Mittwoch,27. November 2013 12:20An: PStSchröder_

Cc: OESI l3_; [email protected]: WG: Transfer : Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI

Mit freundlichen Grüßen

lT-Leitstand

----Weitergeleitet von transfer IVBB-BND-BlZ/BIZDOM am 1,Ll27l2Aß 12:18 ---

An : <tra nsfer@ bnd.bu nd.de>Von : Tra nsfer<tra nsfer@ bnd.bund.de>Datum: 7U2712073 LZ:!ZBetreff: Transfer : Bitte um sofortige Weiterleitung an das BMI

An denPa rlamenta rischen Staatssekretärbeim Bundesminister des lnnernHerrn Dr. Ole Schröder

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 322

316

per E-Mail

Betr.: Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28.11.20j.3hier: Zulieferung des BundesnachrichtendienstesBezug: 1.) Besprechung im Bundesministerium des lnnern vom 26.1i..20132.) Mail BNDilvom 26.11.2013

Sehr geeh rter Herr Sta atssekretär,

im Nachgang zur gestrigen E-Mail darf ich lhnen im Auftrag von HerrnPräsidenten Schindler noch eine ErgänzunB zum Antwortentwurf zur Frage 3des Abg. Korte übermitteln. Dort soll ein Einschub hinter dem zweitenAbsatz - hier in blau markiert - gemacht werden:

Zu Frage 3 des Abg. Korte:

Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) ist eine demBundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelle. Sie ist keine neueEinrichtung, sondern existiert bereits seit 1958. Die HBW führt Befragungendurch, um Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren.Dies entspricht dem Auftrag des BND (§ f AUs. 2 BND-Gesetz), Erkenntnisseüber das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischerBedeutung sind. Es ist das legitime Recht eines jeden souveränen Staates,Personen sicherheitlich zu befragen, die in diesem Land einen Aufenthaltbegehren. Solche Befragungen, die allesamt auf freiwitliger Basis erfolgen,entsprechen auch dem Grundsatz nach § 2 Abs. 4 BND-Gesetz, wonach der BNDvon mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen hat, die denBetroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Dazu gehört auch,dass die Befragungen stets unter der Legende HBW stattfinden.

Seit dem Bestehen der HBW sind an den Befragungen allierte Partnerdienstebeteiligt. Es handelt sich dabei um ein koordiniertes Befragungssystem aufder Grundlage des BND-Gesetzes und entsprechender bilateralerVereinbarungen, die der BND mit dem jeweiligen Partnerdienst getroffen hat.Aufgrund des über Jahrzehnte praktizierten koordinierten Befragungssystemsfanden auch Befragungen durch Befrager der allierten Partnerdienste ohnedeutsche Begleiter stafi. Die allierten Befrager unterstehen dabei fachlichdem deutschen Dienststellenleiter; d.h., solche Befragungen erfolgten unterorganisatorischer und inhaltlicher Aufsicht des BND im vor- und Nachgang.

Die Befragungsergebnisse der allierten Befrager werden im Meldungssystemdes BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erst nach derFreigabe erfolgt die Übermittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz an denallierten Partnerdienst. Die an die Partner weiterzugebenden Meldungen

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 323

317

werden bei Bedar-f bereinigt (im Hinblick auf Datenschutzgründe ,

Nichtweitergabe möglicher militärisch nutzbarer Daten). Es gelangen ca. 60% der im Befragungswesen erhobenen Meldungen im Weitergabeverbund an diePartnerdienste. Ein hoher Prozentsatz der Befra-Meldungen sind aufDokumentenmeldungen zurückzuführen (2.8. von ausländischen Pässen, Urkundenusw.), die aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Ferner könnenSperren im nationalen lnteresse oder Sperrvermerke der Auswertung Anlassbieten, von einer weiterleitung an die Partnerdienste abzusehen.

Zielsetzung der Befragungen war und ist zu keiner Zeit die Gewinnung vonlnformationen zu r Vorbereitu ng von D roh nenei nsätzen. Viel meh r sollenErkenntnisse über wirtschaftliche, politische und militärische Strukturender Herkunftsregionen gewonnen werden, die von außen- undsicherheitspolitischer Bedeutung sind und daher dem Aufklärungsauftrag desBND Rechnung tragen. Selbstverständlich kann nicht ausgeschlossen werden,dass solche Informationen auch zum militärischen Lagebitd der alliertenPartnerdienste beitragen können. Diese grundsätzliche Thematik ist bereitsseit längerem mehrfach hier im Parlament Gegenstand ausführlicherDiskussionen gewesen. lch darf an dieser Stelle daher auf die Beantwortungzahlreicher Parlamentarischer Anfragen und die Beratungen imParlamentarischen Kontrollgremium verweisen, wonach die Weitergabe vonGSM-Mobi lfunkdaten für ei ne konkrete Zielerfassu ng n icht hi nreich endpräzise ist. Wie Sie wissen, hat der Generalbundesanwalt auf entsprechendeStrafanzeigen gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamtes wegen derWeiterga be von GSM-Mo bi lfun kdaten sei nerzeit ei nen Anfangsverd achtverneint. lch kann daher nicht erkennen, was die Debatte über dasBefragungswesen noch wesentlich zu dieser alten Diskussion beitragenkönnte.

Lassen sie mich zu guter Letzt darauf hinweisen, dass die HBW vom BNDbereits seit längerem einer Effizienzkontrolle unterzogen wurde, in derenRahmen die personelle Ausstattung der HBW schrittweise reduziert wurde undwird. Angestrebt wird dabei die organisatorische Auflösung der HBW mit demZiel, die Befragungen direkt in den Krisenregionen im Ausland zuintensivieren.

Ergänzend zu den mir hier möglichen Ausführungen werde ich mit Rücksichtauf die schutzbedürftige nachrichtendienstliche Tätigkeit nochweitergehende ErläuterunEen zur HBW in der Geheimschutzstelle des DeutschenBundestages zu lhrer Einsichtnahme hinterlegen lassen.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

or.IJ

o'.ffi

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 324

318

Bu ndes na ch richten d ienstLeitungsstab

Tel.:030/54717tMail : leitu ng-grundsatz@bnd. bu nd.de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 325

319

Von:Gesendet:An;Betreff:

Wichtigkeit:

Dokument 2014/0074888

Keske, lvonneDonnerstag, 13. Februar 20t410:18RegOeSll3

wG: Transfer: Bitte um sofortige weiterleitung an das BMI

Hoch

Von: Selen, SinanGesendet: Mittwoch,27. November 2013 12:30An: Kucrynski, Alexandra; Breitkreutz, KatharinaCc: OESII3_; Schulte, Gunnar; Papenkoil, Ka§'a, Dr,Betreff: wG: Transfer : Bitte um sofortige weiterleitung an das BMIWichtigkeit: Hoch

Folgender ergänzender Beitrag ist uns soeben zugegangen (3. Absatz). BK Amt wird auf Grundlage desDokuments einen erneuten und aktualisierten Beitrag zu Frage 3 übermitteln. Dieser wird durch unsKa bPa rl bereitgestel lt,

Ein weiteres - zur Hinterlegung in der Geheimschutzstelle vorgesehenes - Dokument des BND (VS-G)geht uns alsbald zul

Mit freundlichen Grüßen,

Sinan Selen

ösrrs

Von: tra nsfer@bnd. bund.de [ma i lto :tra nsfer@bnd. bund.de]Gesendeil Mittwoch, 27. November 2013 12:20An: PStSchröder_Cc: OESII3_; [email protected],deBetreff: wG: Transfer : Bitte um sofortige weiterreitung an das BIYI

Mit freundlichen Grüßen

IT-Leitstand

-----Weitergeleitet von transfer IVBB-BND-BIZ/BIZDOM am 1 l/?l lZOt3 12: 1B

An: <transfer@bnd,bunVon: Transfer<tra nsfe r@ b n d, bu nDatum: L1/27 /2013 12:12Betreff: Transfer : Bitte um sofortige weiterleitung an das BMI

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 326

320

An denParlamentarischen Staat ssekretärheim Bundesminister des fnnernHerrn Dr. OIe Schröderper E-Mail

Betr. : Fragestunde im Deutschen Bundestag am Za .11 .2013hier: zul-ieferung des BundesnachrichtendienstesBezug: 1. ) Besprechung im Bundesministerium des Innern vom26.11 .20132.) Mail- BND/- vöm 26.t1 .2013

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

im Nachgang zur gestrigen E-Mail darf ich Ihnen im Auftrag vonHerrnPräsidenten Schindler noch eine Ergänzung zum Antwortentwurf zurFrage 3

des Abq. Korte übermitt.eln. Dort soll- ein Einschub hinter demzwe i tenAbs at z hier in bl-au markiert gemacht werden:

Zu Frage 3 des Ahg. Korte:

Die Hauptstelre für Befragungs\^/esen (HBv{) ist eine demBundesnachrichtendienst (BND) zugeordnete Dienststelte. Sie istkeine neueEinrichtung, sondern existiert bereits seit 1958. Die HBII{ führtBe fragungendurch, üITt Sicherheitsinteressen der Bundesrepubtik Deutschtandzu, wahren.Dies entspricht dem Auftrag des BND (S 1 Ahs. Z BND-Gesetz),Erkenntni s seüher das Ausland zD gewinnen, die von außen- unds icherheitspol iti scherBedeutung sind. Es ist das legitime Recht eines jeden souveränen

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 327

321

Staates,Personen sicherheitlich zrt befragen, die in diesem Land einenAufentha 1 tbegehren. Solche Bef ragunqen, die all-esamt auf f reiwilligerBasis erfol-getr,entsprechen auch dem Grundsatz nach S 2 Abs. 4 BND-Gesetz,wonach der BNDvon mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zv wählen hat, diedenBetroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Dazugehört auch,dass die Befragungen stets unter der Legende HBVü stattfinden.

Seit dem Bestehen der HqW sind an den Befragungen alliertePartne rdi ens t ebeteiliqt. Es handelt sich dabei um ein koordiniertesBefragungssystem aufder Grundlage des BND-Gesetzes und entsprechender bilateralerVereinbarungen, die der BND mj-t dem j eweiligen PartnerdiensLgetroffen hat,Aufgrund des üher Jahrzehnte praktizierten koordiniertenBe fragunqs s ys temsfanden auch Befragungen durch Befrager der al-l-iertenPartnerdienste ohnedeutsche Begleiter statt. Die allierten Befrager unterstehendabei fach]ichdem deutschen Dienststellenleiter; d. h. / solche Befragungenerfolgten unterorganisatorischer und inhal-t-l-icher Aufsicht des BND im Vor- undNachgang.

Die Befragunqsergebnisse der atl-ierten Befrager werden imMeldungssystemdes BND erfasst und dort einer Freigabeprüfung unterzogen. Erstnach derFreigahe erfolgt die Übermittlung nach § 9 Abs. 2 BND-Gesetz andenallierten Partnerdienst, Die an die Partner weiterzugebendenMe ldungenwerden bei Bedarf bereinigt (im Hinblick auf Datenschutzgründe rNichtweitergahe möglicher militarisch nutzbarer Daten) . Esgelangen ca, 60Z der im Befragungsr/üesen erhobenen Meldungen imWeitergrabeverbund an diePartnerdienste. Ein hoher Prozentsatz der Befra-Meldungen sindaufDokumentenmeldungen zurückzuführen (2.8. von ausländischenPässen, Urkunden

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 328

322

ust^I. ) / die aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden.Ferner könnenSperren im nationalen Interesse oder Sperrvermerke d.erAuswert.ung Anl_assbieten, von einer lrleiterleitung an die partnerdienste abzusehen.

Zielsetzung der Befragungen war und ist zu keiner Zeit dieGewinnung' vonInformationen zur Vorbereitung von Drohneneinsätzen. Vielmehrsol-IenErkenntnisse über wirtschaftliche, politische und mititarischeS t.rukturender Herkunftsregionen gewonnen werden, die von außen- undsicherheitspolitischer Bedeutung sind und daher demAufklärungsauftrag desBND Rechnung tragen. selbstverständrich kann nichtaus geschl-ossen werden,dass solche Informationen auch zum militarischen Lagebild dera1 I ierLenPartnerdienste beitragen können. Diese grundsätzliche Thematikist bereitsseit längerem mehrfach hier im parrament Gegenstandaus führl- i cherDiskussionen gel^/esen. Ich darf an dieser Stei-le daher auf dieBeantwortungrzahlreicher Parlamentarischer Anfragen und die Beratungen j_m

Parlamentarischen Kontrollgremium verweisen, wonach die!üeitergabe vonGSM-Mobilfunkdaten für eine konkrete Zielerfassung nichthinre i chendpräzise ist. V{ie Sie wissen, hat der General-bundesanwal-t aufent sp re chendeStrafanzeigen gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamteswegen derideitergabe von GSM-Mobilfunkdaten seinerzeit einenAn fangsve rda chtverneint. Ich kann daher nicht erkennen, bras die Debatte überdasBefragungswesen noch wesentlich zü dieser alten Dis kuss j-onheitragenkönnte.

Lassen Sie mich zr7 quter Letzt darauf hinweisen, dass die HBI/üVom BNDbereits seit längerem einer Effizienzkontrolle unterzogen wurde,in derenRahmen die personelle Ausstattung der HBill schrittweise reduziertwurde und

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 329

323

wird. Angestrebt wird dabei die organi-satorische AufIösung derHBVü mit demZiel, die Befragungen direkt in den Krisenregionen im Ausland zt)intens ivieren .

Ergänzend zLt den mir hier möglichen Ausführungen werde ich mitRücksicht.auf die schutzbedürftige nachricht.endienstl-iche Tätigkeit nochwei-tergehende Erläuterungen znr HBI/,ü in der Geheimschutzstell-edes DeutschenBundestages zD rhrer Einsichtnahme hinterlegen lassen.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Dr- r-

Dr.Bunde sna chri chtendi ens tLeitungsstabTel-.: 030/541n7-Mai I : Ieitung-gqund.satZGbnd. bund. de

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 330

324

Dokument 201410074942

Von: Keske, IvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:18An: RegoeSll3Betreff: WG: US-Dienststellen in Frankfurt am Main

-----U rsprüngliche Nach richt----Von: Beier, SabineGesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 10:41An : Breitkreutz, KatharinaCc: OESll3_; Schulte, GunnarBetreff: WG: US-Dienststellen in FranHurt am Main

---Ursprü ngliche N ach richt----Von : Hechler, Edu a rd [m ai lto :ed ua rd. h ech ler@stadt-fra n kfu rt.de]Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 L0:36An: OES|llS_

Cc: OESIl3_; AA Wendel, Phitipp; Akman, TarkanBetreff: AW: US-Dienststellen in Frankfurt am Main

Sehr geehrter Herr Dr. Behmenburg,

vielen Dank für lhre rasche und umfassende Antwort.

Mit freundlichen Grüßenl.A.

Eduard Hechler

STADT FRANKFURT AM MAIN-Der Magistrat -

Amt des Oberbürgermeisters - Mayor's Office Referatsleiter lnternationale Angelegenheiten - Directorlnternational Affairs Sandgasse 6 D - 60311 Frankfurt am MainTel: +49 69 212 33240Fax: +49 59 2\7 32968ed ua rd. hech ler@stadt-frankfu rt. dewww.frankfurt.de

----U rsprü ngliche Nachricht----Von: OESI I l3@ bmi.bund.de [mailto:OESI I [email protected]]Gesendet: Dienstag, 10. Dezember 2013 10:20An: Hechler, Eduard

Cc: O ESI I l3 @ bmi. bu nd.de; O ESI I3 @ bmi.bu nd.de; 200-4@ a uswaertiges-amt. deBetreff: US-Dienststellen in Frankfurt am Main

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 331

325

Bundesministerium des lnnernös lrr z -s4oov4#z

Sehr geehrter Herr Hechler,

das Auswärtige Amt hat lhre unten stehende Anfrage an mich abgegeben. Auf Anfragen, die denen derFraktion DIE LINKE in lhrer Stadtverordnetenversammlung entsprechen, antwortet das

Bundesministerium des Innern auf folgender Linie:

"Vorwürfe, wonach die USA Terrorverdächtige auf deutschem Boden entführt und gefoltert hätten,waren bereits in der Vergangenheit Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses des DeutschenBundestages der 16. Wahlperiode. ln diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ergebnisse desAusschusses ( Bu ndesta gsd rucksach e 16/L3400)."

lch empfehle, ferner auf die Zuständigkeit des Bundes für den angesprochenen Fragenkreis zu

verweisen.

Mit freundlichen Grüßenlm AuftragDr. Ben Behmenburg

Referat ÖS tlt 3 - Geheim- und Sabotageschutz; Spionageabwehr; nationale Sicherheitsbehörde

Bundesministerium des I nnern11014 Berlin

Telefon: 030 18 681 1338Fax: 030 18 681 51338

E-Mait: ben.behmenburg@ bmi.bund.deI nte rnet: www.bmi. bund.de

Von : H echler, Ed u a rd [ma i lto :ed ua rd. h ech ler@stadt-fra n kfu rt.de]Gesendet: Freitag, 6. Dezember 2013 10:00An: [email protected]: Akman, Tarkan; Klinkenborg, RalphBetreff: US-DIenststellen in Frankfurt am Main

Sehr geehrte Frau Fellenberg,

wie telefonisch besprochen, sende ich lhnen im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmannanbei die Anfrage der Fraktion "Die Linke" in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfuft amMain.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 332

326

t

Herr Oberbürgermeister hat hierzu in der nächsten Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am

Donnerstag, dem 12.t7.2}t3, für den Magistrat zu antworten.

Wir wären dem Auswärtigen Amt in diesem Zusammenhang dankbar für eine Unterstützung in Form

einer Einschätzung aus Sicht der Bundesregierung bzw. für eine Handreichung im Umgang mit der zur

Diskussion gestel lten Themati k

lhrer geschätzten Antwort sehen wir entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Hechler

STADT FRANKFURT AM MAIN

-Der Magistrat

Amt des Oberbürgermeisters - Mayor's Office

Referatsleiter lnternationale Angelegenheiten - Director lnternationalAffairs Sandgasse 6 D - 60311

Frankfurt am MainTel: +49 69 217 33240

Fax: +49 692L2 32968

ed ua rd. hech ler@stadt-frankfu rt.de

www.f ra n kfu rt. d e < b lo cked : : http ://www.fra n kf u rt. d e/>

o

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 333

321

Dokument 2014/0074950

Von: Keske, lvonneGesendet: Donnerstag, 13. Februar 2014 10:19

An: RegOeSII3

Betreff: WG: Vorbesprechung Fragestunde zum Themenbereich Asyl/ HBW heute18:30 Uhr

Anlagen: 131125-AE mdl Frage 10 (25 neu) MdB Beck.doc; 13L125_AE mdl Frage L1(26 neu) MdB Beck.doc;131125_AE mdl Frage 18 (32 neu) MdB Göring-Eckardt,doc; 131125JE mdl Frage 25 (35 neu) MdB Göring-Eckardt.doc;131125_AE mdl Frage 28 (36 neu) MdB Amtsberg.doc; 131125_AE mdl Frage29 (Frage X neu) MdB Amtsberg.doc; 131125_AE mdl Frage 55 (3 neu) MdBKorte.doc

Wichtigkeit: Hoch

Von: Selen, SinanGesendeh Dienstag,26. November 2013 16:10An: Kuczynski, Alexandra'Cc: OESII3_; Papenkort, Katja, Dr.; Schulte, Gunnar; Breitkreutz, KatharinaBetreff: WG: Vorbesprechung Fragestunde zum Themenbereich Asyl / HBW heute 18:30 UhrWichtigkeitr Hoch

Liebe Frau Kucynski,

anbei die - nicht freigegebenen und sehr vorläufigen - Dokumente vorab zur Kenntnis.... BK nach wie vorin der Abstimmung

Mit freundlichen Grüßen,

Sinan SelenösrrE

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 334

328

ree§tundp im DCutschCn Bund

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. l0 (Frage 25 neu!)

MdB Volker Beck

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Wie werden Äsylbewerberinnen und Asylbewerber bei Befragungen durch britische und

amerilrfrnische Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Hauptslelle fiirBefragungswesen über die ldentitrit, den Auftrag und die Absichten dieser

Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeHart und wie wird gewährleistet, dass

den befragten Personen und ihren Angehörigen in den Herlrunftsstaaten keine Nachteile aus

de n pre i s ge ge b e ne n Informat ia ne n erw achs en?

I

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der Informationsgewinnung neu bewertet werden.

Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen

und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 335

329

Möeliche

Zusatzfrage:/p:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, öffentl icher Beri chterstattun g nicht zu entnehm endem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es flir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Mögliche

Zusatzfr3pln:Antwort:

Werden

Mobilfunlcnummern

aus dent

Befragungsauflwmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlish werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Parbrerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

D ie Übermittlungspraxis von G SM-Mob ilfunknumm ern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl.z.B. BT Drs.

17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgrtinde

gesch.affen? Werden

Asylbewerber nüI denr

Versprechen auf einen

ge s i c he rten A syl st atus

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesicheftem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.

ln keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMF

ist und dass die Zusase oder Ablehnuns eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 336

330

weder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende

Person hat.

Möqliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Möslichg

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnufi ,,HBW"durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBv/-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 337

331

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 11 (Frage 26 neu!)

MdB Volker Beck

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Fraqe:

Auf welcher rechtlichen Grundlage befragen welche ausländischen Geheimdienste

Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Hauptstette fiir Befragungswesen und welche

Erlrenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob diese Informationen auch in das

Z ie I e rfas s un gs sy s t em de r aus kind i s chen D i ens t e e infl ieJi en7

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorisehen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei sol! diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen

und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage. An ausländische öffentliche

Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke

(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 338

332

Möeliche

Zusatzf.rage/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönl ichem, öffentl icher B eri chterstattun g nicht zu entnehmendem

wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es für dieBundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Mögliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobilfunknummern

aus dent

Befragungsauflwmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). ln einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind flir eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.

Die Überm ittlun gspraxis von G SM-Mobi I funknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17113381 oder auch BT Drs. 17lS088).

MQsliche

Zusatzfrage/[iAntwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber nzit dem

Versprechen auf einen

ge s ich.erten Asyl s tatus

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Konta}t wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBWweder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 339

333

Person hat.

MöeligIg

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Inforruationen an

auslrindische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfraqe/n;

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeicltnung ,, HBW"durchgefiihrt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBW-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 340

334

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. l8 (Frage 32 neu!)

MdB Katrin Göring-Eckardt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch ausltindische

Dienste in Deutschland permanent auch deutsche Beamtinnen und Beam.te anwesend und sind

die deutschen Beamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befragung bm,. im Hinblick auf die

mögliche Weitertterwertung der hierbei gewonnenen Informationen auf die Einhaltung

deutschen Rechts zu achten?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Die Befragung durch die HBW und die Weitergabe hierbei gewonnener

Informationen erfolgt auf der Grundlage deutschen Rechts. Bei den

Befragungen, die auf freiwilliger Grundlage erfolgen, sind deutsche

Beamtinnen und Beamte anwesend.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 341

335

Möeliche

Zusatzfrageln:.

Antworl:

Was ist die

Hauptstelle fiir das

Befragungswesen

(HBW)?

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Fltichtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, ö ffentli cher Berichterstaffung nicht zu entnehmendem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fiir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Möeliche

Zusptzfl+se/n:

Antwort.

Werden

Mobiltelefonnunxmern

aus dem

Befragungsauflrommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). [n einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nisht

geeignet.

D ie Übermittlungspraxi s von G SM-Mob il funknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17113381 oder auch BT Drs. 1718088).

Mösliche

Zusfltzfraee/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber mit dent

Versprechen auf

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl u chtgründe zu v erhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 342

336

t

einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMF

Asylstatus ,,belohnt'1? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende

Person hat.

Mösliche

Zusat4[rage/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

auslündische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwisshen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/[:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnung ,, HBW"

durchsefilhrt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 343

337

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 25 (Frage 35 neu!)

MdB Katrin Göring-Eckardt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Hält die Bundesregierung es ftir rechtlich zukissig, dass Drittstaaten Inforntationen, die sie

aus einer nachrichtendienstlichen Befragung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber in

Deutschland gewonnen haben, spriter möglicherweise gezielt fiir Tötungsbefehle nutzen?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits uF ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Der Bundesnachrichtendienst hält sich an Recht und Gesetz und beachtet die

entsprechenden Bestimm u ngen der lnformationsgewinn un g u nd -überm ittlun g.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen

weiter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden

können.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 344

338

M.0eliche

Zusatzfrage/p:

Antwoft:

Was ist die

Hauptstelle fur das

Befragungswesen

(HBW)?

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persön I i chem, öffentlisher Berichterstattung nicht zu entnehmendem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

l',

Msiglicbe

Zusatzfrage/n:

Antwort:

lüerden

Mobiltelefonnummern

aus dent

Befragungsauflrnmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese lnformationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufrger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

l7l13381 oder auch BT Drs. l718088).

Möeliche

Ztsatzfragelnt,

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber mit dent

Versprechen auf

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po sitiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 345

339

einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFAsylstatus ,,belohnt"? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

I weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende

Person hat.

I

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort.

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeiclmr.tnfi ,, HBW"durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 346

340

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

I

Frage Nr. 28 (Frage 36 neu!)

MdB Luise Amtsberg

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Wie gelangt die Hauptstelle fur Befragungswesen (HBlf) an die Personal- und Kontaktdaten

der befragten Asylbewerberinnen und Asylbewerber und in welcher Form erkkiren von der

Hauptstelle fir Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, fiir eine Befragung zur

Verfiigung zu stehen (siehe SZ vom 20.1 1.2013)?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu beweftet werden.

Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt für

Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen

(HBW) übermittelt.

Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gespräch

mit der HBW

a) auf freiwilliger Basis stattfindet

b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren

Verweigerung mit sich bringt

c) ohne Relevanz für die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit

des BAMF liegt.

Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 347

341

h{ösliche

Zusatzfrage/n:

Antwoft:

Was ist die

Hauptstelle firBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, öffentl icher B erichterstatfun g nicht zu entnehmendem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es für die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Mögliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobilfunl*tummern

aus dem

Befragungsauflrommen

gewonnen und an

Pat'tnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet

Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffen? Werden

Asylbewerber mit dent

Versprechen auf einen

ge s icherten Äsyl st atus

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.

ln keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMF

ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 348

342

weder positive noch negative Auswirkungen ftir die zu befragende

Person hat.

Mösliche

Zusatzfraqeln:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der lnformationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befi'agungen noch

irumer unter der

Bezeichnufifi ,,HBW"durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 349

343

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 29 (Frage ?? neu)

MdB Luise Amtsberg

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Geschieht diese Erkkirung im Rahnrcn von Gesprächen, welche die Befragten als relevant

ansehenfär die Entscheidung über ihr Asyl-GesuchT

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.v

Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz

für die Asylentscheidung ist.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 350

344

a

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüshtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sish in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, öffentlicher B erichterstattun g nicht zu entnehmendem

wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

qic! befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Möeliche

Zgsatzfrage/n:

Antwgil:

Werden

Mobilfunknummern

aus dent

Befragungsauflrommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nic,ht

geeignet.

Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).

Möqliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffen? Werden

Asylbewerber nüt dem

Versprechen auf einen

ge sic herten Asyl st atus

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 351

345

weder positive noch negative Auswirkungen fiir die zu befragende

Person hat.

Möslichq

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

Sewonnene

Informationen an

auslrindische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Möeliche

Zusatzfrageln:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnung ,, HBW'"

durchsefiihrt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 352

346

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. OIe Schröder

Frage Nr. 55 (Frage 3 neu!)

MdB Jan Korte

F raktion Die LINKE

Fragej.

Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.11.2013 über die

,, Hauptstelle ft;r Befragungswesen" (HBW), die dem Kanzleramt untersteht und dent

Bundesnachrichtendienst zugeordnet ist, bestdtigen, wonach BND, US- und britische

Geheimdienste ein gemeinsames Programm betreiben, bei dem die beteiligten Dienste im

Rahmen der Ärbeit der HBW, in der heute jrihrtich 500 bis 1000 Vorgesprtiche und

anschliefiend 50 bis 100 Intensivgesprriche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische

oder amerilrnnische Geheimdienst-Leute sogür alleine, ohne deutsche Begleiter, durchgefihrt

würden, und wenn ja, wie knnn sie ausschlieJJen, dsss die so gewonnenen Erkenntnisse beim

Einsatz von Kampfdrohnen durch das US-Militrir Verwendung finden?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle für

Befragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen

und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage. An ausländische öffentliche

Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke

(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 353

347

Mösliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, diesich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, öffentlicher Beri chterstattun g ni cht zu entnehmendem

wissen über ihre Herkunftsländ er at befragen, soweit es fi.ir dieBundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

rlgh lefragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

I

Mösliche

Zusatzfrageln:

Antwort:

Werden

Mobilfunlcnummern

aus dem

Befragungsautlcommen

gewonn.en und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werdediese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GsM-Mobilfunknummern sind flir eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.

Die Übermittlungspraxis von GSM-Mobilfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufigerGegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.17113381 oder auch BT Drs. 17IB0BB).

Mösliche

Zusq.tzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgrände

geschaffin? Werden

Asylbewerber mit dem

Versprechen auf einen

ge s icherten Asyl s t atus

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlichPersonen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einerpo sitiven Gewährun gsprognose, um }rtrachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelocktoder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 354

348

weder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende

Person hat,

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

auslrindische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

imnrcr unter der

Bezeichnung ,,HBW"durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 355

349Dokument 2014/0074951

F iaeC§tunde im DeutSch'en Bundestäi äm '28, 1 1.20 13 :,,. ',,, : . . ...,., ::

Wahrnehmung durch Herm Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 10 (Frage 25 neu!)

MdB Volker Beck

F raktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Wie werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei Befi'agungen durch britische und

amerikanische Geheimdienstruitarbeiterinnen und -mitarbeiter in der Hauptstelle fi)rBefragungswesen über die ldentitrit, den Auftrag und die Absichten dieser

Geheimdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeklcirt und wie wird gewtihrleistet, dass

den befragten Personen und ihren Angeharigen in den Herkunftsstaaten keine Nachteile aus

de n p re i s ge ge b ene n Info rmat ione n erw achs en?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden, Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei sotl diese

Methode der Informationsgewinnung neu bewertet werden.

Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen

und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 356

350

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle firBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, öffentlicher Berichterstattung nicht zu entnehmendem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

l,

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobilfunknummern

aus dent

Befragungsauflrnmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). ln einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

Die Übermiff lungspraxi s von G S M-Mob i lfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17113381 oder auch BT Drs. 17i8088).

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort.

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber mit denr

Versprechen auf einen

ge s icherten Asyl st atus

,,belohnt"?

Die HBW befragI in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po sitiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindern.

ln keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder helohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 357

351

weder positive noch negative Auswirkungen flrr die zu befragende

Person hat.

Möeliche

Zusatzfrqge/n:

Antwo$:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zus+tzfrage/n:

Antworl:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnufig ,,HBW"durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBW-Dienstausweis aus.

t

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 358

3s2Dokument 2ü14/0074954

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Dr. OIe Schröder

Frage Nr. 11 (Frage 26 neu!)

MdB Volker Beck

F raktion Bündnis 90/Die Grünen

Fraep:

Auf welcher rechtlicheru Grundlage befragen welche auslcindischen Geheimdienste

Äsylbewerberinnen und Asylbewerber in der Hauptstelle fiir Befragungswesen und welche

Erlrenrutnisse hat die Bundesregierung darüber, ob diese lffirmationen auch in das

Z i e I e rfas s ung s sy s t e m de r aus kind i s c he n D i e n s t e e infl i eJJ e n?

AntWg(:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits ur11 ca. ein Drittel reduziert worden. Derueit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle für

Befragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen

und Asylbewerber auf freiwilliger Grundlage. An ausländische öffentliche

Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke

(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 359

353

Mösliche

Ztsatzfragelnt

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle firBefragungswesen

Die HBw ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Fltichtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, ö ffentlicher B erichterstaffun g nicht zu entnehmendem

wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es ftir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

,f"1, befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Mösliche

Zusatzfra,ge/n:

Antwoft:

Werden

Mobilfunlcnummern

aus dem

Befragungsauflrnmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern inErfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nichtgeeignet.

Di e Überm ittlungspraxis von G SM-Mobilfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17113381 oder auch BT Drs. 17/8088).

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber mit dem

Versprechen auf einen

gesicherten Asyls tatus

,, bel.ohnt"?

Die HBrü/ befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgrtinde zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird daraufhingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW.gde, positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 360

354

Person hat.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnung ,,HBW"durchsefiihrt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 361

355Dokument 2014ß074955

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. OIe Schröder

Frage Nr. 18 (Frage 32 neu!)

MdB Katrin Göring-Eckardt

F'raktion Bündnis 9Ofl)ie Grünen

Frage:

Sind bei den Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch auskindische

Dienste in Deutschland permanent auch deutsche Beamtinnen und Beamte ünwesend und sind

die deutschen Beamtinnen und Beamten gehalten, bei der Befi'agung bnn. im Hinblick auf die

mögliche Weiteruerwertung der hierbei gewonnenen Informationen auf die Einhaltung

deutschen Rechts zu achten?

Antwoft:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Die Befragung durch die HBW und die Weitergabe hierbei gewonnener

lnformationen erfolgt auf der Grundlage deutschen Rechts. Bei den

Befragungen, die auf freiwilliger Grundlage erfolgen, sind deutsche

Beamtinnen und Beamte anwesend.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 362

356

Möqliche

Zusatzfrageln:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fir das

Befragungswesen

(HBW)?

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, ö ffentlicher Berichterstaffung nicht zu entnehmendem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es frir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobiltelefonnufiünern

aus dem

Befragungsauflwmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). ln einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind fi.ir eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

D ie Überm ittlun gspraxis von G S M-Mob ilfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgI. z.B. BT Drs.

17113381 oder auch BT Drs. 1718088).

Möeliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffen? Werden

Asylbewerber mit dent

Versprechen auf

Die F{BW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po siti ven Gewährun gsprogno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 363

357

e'

einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFAsylstalus ,,belohnt"? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende

Person hat.

Möeliche

ZusFtzfrase/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

auslrindische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

inmrcr unter der

Bezeichnufi{ ,,HBW"durchgeftihrt?

Ia.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 364

358Dokument 201410014956

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 25 (Frage 35 neu!)

MdB Katrin Göring-Eckardt

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Hält die Bundesregierung es fir rechtlich zultissig, dass Drittstaaten Inforntationen, die sie

aus einer nachrichtendienstlichen Befragung von Äsylbewerberinnen und Asylbewerber in

Deutschland gewonnen haben, später möglicherweise gezielt für Tötungsbefehle nutzen?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Der Bundesnachrichtendienst hält sich an Recht und Gesetz und beachtet die

entsprechenden Bestimmungen der lnformationsgewinnung und -ribermittlung.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine lnformationen

weiter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung benutzt werden

können.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 365

359

o

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle ftir das

Befragungswesen

(HBW)?

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, F'lüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönlichem, ö ffentlicher Berichterstattung nicht zu entnehmendem

Wissen über ihre Herkunftsl?inder zu befragen, soweit es für die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwitlig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobiltelefonnumnxern

aus dem

Befragungsauflrnmnten

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fäilen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

D ie Überm ittl un gspraxi s von G S M-Mobil funknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17/13381 oder auch BT Drs. l718088).

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nacffiuchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber mit denr

Versprechen auf

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

positiven Gewährungsprognose, um Nachfluchtgründe zu verhindem.

In keinem Fall hat die HBw Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei iedem Kontakt wird darauf

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 366

360

einen gesicherten I hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFÄsylstatus ,,belohnl"? | ist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

weder positive noch negative Auswirkungen für die zu befragende

Person hat.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Äuf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

imnter unter der

Bezeichnung ,, HBW"

durchgefuhrt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 367

361Dokument 2014/0074958

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ote Schröder

Frage Nr. 28 (Frage 36 neu!)

MdB Luise Amtsberg

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frage:

Wie gelangt die Hauptstelle fiir Befragungswesen (HBW an die Persanal- und Kontaktdaten

der befragten Asylbewerberinnen und Asytbewerber und in welcher Form erklären von der

Hauptstelle fir Befragungswesen Befragte ihre Bereitwilligkeit, für eine Befragung zur

VerJügung zu stehen (siehe SZ vom 20.11.2013)?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Dezeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll dieseMethode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Personendaten aus dem Asylverfahren werden durch das Bundesamt fürMigration und Flüchtlinge (BAMF) an die Hauptstelle für Befragungswesen(HBW) übermittelt.

Bei jeder Befragung werden die Personen darüber belehrt, dass das Gesprächmit der HBW

a) auf freiwilliger Basis stattfindet

b) keine Vor- oder Nachteile bei einer Gesprächsteilnahme bzw. deren

Verweigerung mit sich bringt

c) ohne Relevanz für die Asylentscheidung ist, da dies in der Zuständigkeit

des BAMF liegt.

Diese Belehrung ist vorgeschrieben und wird in jedem Einzelfall dokumentiert.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 368

362

Möqliche

Zusttzfr4ge!nt

An.tryort:

Was ist die

Hauptstelle firBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönl ichem, ö ff,entlicher Berichterstattun g nicht zu entnehmendem

wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es für die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischern lnteresse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. DieBeiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobilfunknumnwn

aus dem

Befragungsauflmmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

Die Übermittlungspraxis von G SM-Mob i lfu nknumm ern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

l7ll338l oder auch BT Drs. 17IS0SS).

Mösliche

Z-usatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Asylbewerber m.it denr

Versprechen auf einen

ge s icherte n Asyl st atus

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po sitiven Gewährun gspro gnose, um N achfl uchtgrtinde zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 369

363

weder positive noch negative Auswirkungen fiir die zu befragende

Person hat.

Mösliche

Zusatzfraqe/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

ausländische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BNID und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden die

Befragungen noch

irumer unter der

Bezeichnufig ,,HBW"'durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBW-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 370

364Dokument 2014/0074963

Wahrnehmung durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 29 (Frage ?? neu)

MdB Luise Ämtsberg

Fraktion Bündnis 90/Ilie Grünen

Frage:

Geschieht diese Erkkirung im Rahmen von Gesprrichen, welche die Befragten als relevant

ansehenfür die Entscheidung über ihr Asyl-Gesuch?

A{rtwort

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Es wird ausdrücklich betont, dass das Gespräch mit der HBW ohne Relevanz

für die Asylentscheidung ist.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 371

365

Möeliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

Die HBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönl ichem, öffentlicher B erichterstattun g nicht zu entnehm endem

Wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem Interesse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

Mobilfunlmummern

aus dem

Befi'agungsauflrnmmen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch Telefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). In einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind fi.ir eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet.

Die Übermittlungspraxis von G S M-Mob i I funknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17/13381 oder auch BT Drs. l718088).

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Werden

NachJluchtgründe

geschaffen? Werden

Asylbewerber mit dem

Versprechen auf einen

ge s icherten Äsyl st atus

,,belohnt"?

Die FIBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesicheftem Asylstatus oder solche mit einer

pos iti ven Gewährun gspro gnose, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Bei jedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der HBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 372

366

weder positive noch negative Auswirkungen ftir die zu befragende

Person hat.

Möeli,ctq

Zusatzfrage/n:

Antwoft:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Befragungen

gewonnene

Informationen an

auslrindische Dienste

weiterge*eben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/ni

Antwort:

Werden die

Befi'agungen noch

itnmer unter der

Bezeichrutng ,, HBW"

durchsefiihrt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

t

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 373

367Dokument 201410074968

Wahrnehmung durch Herm Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder

Frage Nr. 55 (Frage 3 neu!)

MdB Jan Korte

F raktion Die LINKE

Frage:

Kann die Bundesregierung den Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20.1L2013 über die

,,Hauptstelle fir Befragungswesen" (HBW), die deru Kanzleramt untersteht und dent

Bundesnachrichtendienst zugeordnet ist, bestritigen, wonach BND, US- und britische

Geheimdienste ein gemeinsantes Programm betreiben, bei dem die beteiligten Dienste im

Rahmen der Arbeit der HBW, in der heute jrihrlich 500 bis 1000 Vorgesprriche und

anschlielSend 50 bis 100 Intensivgesprtiche mit Flüchtlingen, darunter manche durch britische

oder amerilmnische Geheimdienst-Leute sogar alleine, ohne deutsche Begleiter, durchgffihrt

würden, und wenn ja, wie lmnn sie ausschliefien, dass die so gewonnenen Erkenntnisse beint

Einsatz von Kampfdrohnen durch das US-Militrir Verwendungfinden?

Antwort:

Die HBW unterliegt seit längerem einer Effizienzkontrolle. lm Rahmen dessen

ist sie personell bereits um ca. ein Drittel reduziert worden. Derzeit wird ein

Konzept zur organisatorischen Auflösung der HBW erarbeitet. Dabei soll diese

Methode der lnformationsgewinnung neu bewertet werden.

Die dem Bundesnachrichtendienst organisatorisch zugeordnete Hauptstelle fürBefragungswesen befragt in Abstimmung mit dem BAMF Asylbewerberinnen

und Asylbewerber auf freiwilliger Grundtage. An ausländische öffentliche

Stellen werden nur Daten weitergegeben, die für militärische Zwecke

(Zielerfassung) nicht hinreichend präzise sind.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 374

368

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort:

Was ist die

Hauptstelle fiirBefragungswesen

Die FIBW ist ein organisatorisch dem BND zugeordneter Bereich,

dessen Aufgabe es ist, Flüchtlinge, Aussiedler und Asylbewerber, die

sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen wollen, nach

persönl ichem, ö ffentlicher B erichterstattun g ni cht zu entnehmendem

wissen über ihre Herkunftsländer zu befragen, soweit es fi.ir die

Bundesregierung von außen- bzw. sicherheitspolitischem lnteresse ist.

Die Befragten müssen volljährig sein. Die Befragung ist freiwillig. Die

Beiziehung eines Anwalts ist möglich.

Das Asylverfahren hängt nicht davon ab, ob Asylbewerber bereit sind,

sich befragen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Möelig.hg

Zusatzfrageln:

Antwort:

Werden

Mobilfunlmummern

aus dem

BefragungsauJkommen

gewonnen und an

Partnerdienste

weitergegeben?

Gelegentlich werden bei Befragungen auch relefonnummern in

Erfahrung gebracht (Festnetz und Mobil). [n einzelnen Fällen werde

diese Informationen vom BND an Partnerdienste weitergegeben. GSM-

Mobilfunknummern sind flir eine zielgenaue Lokalisierung nicht

geeignet

Die Übermittlun gspraxi s von G SM-Mob i lfunknummern an

Partnerdienste, mit der das Parlamentarische Kontrollgremium des

Deutschen Bundestages mehrfach befasst wurde, war bereits häufiger

Gegenstand von Anfragen an die Bundesregierung (vgl. z.B. BT Drs.

17ll338l oder auch BT Drs. 1718088).

Möeliche

Zusatqfrage/n:

Antwort:

Werden

Nachfluchtgründe

geschaffin? Werden

Äsylbewerber mit dent

Versprechen auf einen

ge s ic he rt e n Ä syl s t at us

,,belohnt"?

Die HBW befragt in Abstimmung mit dem BAMF fast ausschließlich

Personen mit bereits gesichertem Asylstatus oder solche mit einer

po sitiven Gewährun gspro gno se, um Nachfl uchtgründe zu verhindern.

In keinem Fall hat die HBW Personen mit der Asylgewährung gelockt

oder belohnt. Im Gegenteil: Beijedem Kontakt wird darauf

hingewiesen, dass das Asylverfahren alleinige Angelegenheit des BAMFist und dass die Zusage oder Ablehnung eines Gespräches mit der FIBW

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 375

369

weder positive noch negative Auswirkungen flir die zu befragende

Person hat.

M(ieliche

Zusatzfrage,/n:

Antwort:

Auf welcher

Rechtsgrundlage

werden bei

Brtagungen

gewonnene

Informationen an

auslrindische Dienste

weitergegeben?

Der Informationsaustausch zwischen dem BND und ausländischen

Diensten erfolgt auf

Grundlage des BND-Gesetzes.

Mösliche

Zusatzfrage/n:

Antwort.

Werden die

Befragungen noch

immer unter der

Bezeichnufis ,, HBW"durchseführt?

Ja.

Die Befrager weisen sich ordnungsgemäß mit Personalausweis und

HBw-Dienstausweis aus.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 376

370

Dokument 2014/0112410

Von: OESll3_

Gesendet: Dienstag, 4. März 2Ot4 !1:32

An: OESIllL_; RegOeSll3

Cc: OESII3_; Draband, Jürgen; Juffa, Nicole; Schulte, Gunnar

Betreff: WG: Antwort schr.Frage 2-166 MdB Brantner

ös rr r-s2ooo/28#s

Für Ref. ÖS tt S mitgezeichnet.

Mit freundlichen Grüßen

lm Auftrag

Katharina Breitkreutz

Ref. ÖS tr 3

HR: - 1578

Von: Beier, SabineGesendeE Diensta g, 4. März 2014 10:19An: Juffa, Nicole; BreitkreuE, KatharinaCc: OESII3_Betreff: WG: Antwort schr.Frage 2-166 MdB Brantner

m.d.B.u.Ü. in Zuständigkeit

n4f6Sabine Beierosus

VonI OESIIIl_Gesendet: Dienstag, 4. März 2014 10:03An: [email protected]; MI4_; OESII3_Cc: OESIIIl_Betreff: Antwort schr.Frage 2-166 MdB Brantner

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 377

371

Bundesministerium des Innern

ösur1-1zoo7ts#z

Für anliegenden Antwoftentwurf erbitte ich Ihre Mitzeichnung bis heute 14 Uhr.

-f;;ä ä r---\LHJrr l I Il ':tl t I

ffi@!ffiffi mxEnrnErrryjF&@ffi§@*effi*

M it freundl ichen GrüßenIm AuftragJürgen DrabandBUNDESMINISTERIUT-I DES INN ERNReferat Ös rrr r( Rechts- und Gru ndsatzangelegenheitendes Verfassun gsschutzes)Tel.: 030 18 68l 1450,Fax auf PC: 030 18 581 5 1450e-mail: [email protected]

Denken §fe an die UmwelL Bitte üherlegen Sie, ob Sfe diese E-Mail ausgedruckt benötigen, bevor.Sie den Druck starten!

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 378

372

Referat ÖS tll tÖsllt 1-fia07ß#2

Berlin, den 27.02,2014

Hausruf: 1952/1450

I

RefL.: MR Dietmar MarscholleckSb.: OAR Jürgen Draband

1. Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die

Grünen

vom 26. Februar 2A14

(Monat Februar 2014, Arbeits-Nr. 166)

Fraqe

Welche Sicherheitsbehörden werden über aus der Betragung von syrischen Asylbe-werbern durch das Bundesamt für Migration und FIüchtlinge (BAMF) eventuell ge-

wonnen Erkenntnisse informiert, und wie wird gewährleistet, dass die Weiterleitungsolcher Informationen keine Risiken für die Antragsteller und deren Angehörigen in

Syrien nach sich ziehen?

Antwort

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ubermittelt lnformationen einschließlichpersonenbezogener Daten aus dem Asylverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vor-gaben.

Eine Mitteilung an Sicherheitsbehörden über Daten von Asylbewerbern, die nach den

Bestimmungen des AsylVfG erhoben wurden, kann gem. § I Abs. 3 AsylVfG erfol-gen.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (Bffi können lnformationen, einschließlichpersonenbezogener Daten, auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 a BVerfSchG ubermit-teltwerden, wenn diese den Aufgabenbereich des BfV betreffen und die übermitt-lung erforderlich ist.

Ebenso werden dem Bundesnachrichtendienst (BND) bzw. der Hauptstelle für dasBefragungswesen (HBW) Informationen einschließlich personenbezogener Daten imRahmen des § 8 Abs. 1 S 1, Abs. 3 BND-Gesetz ubermittelt.

Die Übermittlung an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erfolgt gem § 10 Abs.1, Abs. 2 MAD-Gesetz.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 379

373-t-

Weiterhin können auch lnformationen, einschließlich personenbezogener Daten, an

das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden (vgl. Antwort vom 13. Februar 2014auf lhre Frage 2127 vom 6. Februar 2014).

Risiken für die Antragssteller und deren Angehörige im Herkunftsland entstehen

durch die Weiterleitung von Erkenntnissen aus dem Asylverfahren an die nationalen

Behörden durch das BAMF im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht.

2. Ref.603 BK-Amt, Ref. M l4 und ÖS ll 3 haben mitgezeichnet, Ref.416 BAMF

war beteiligt.

e', 3. Herrn Abteilungsleiter ÖS

Über

Frau Unterabteilungsleiterin OS Ill

mit Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

MR Marscholleck OAR Draband

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 380

27-FEE-2814 E9:52

EingangBundeskanzleramt27.02.2014

PD 1 31 FHX SEEE? S. El374

#Dr. Franziska Brantner ,q- i' ? ü/68

IlltgfiBd dBä hrit=trhän Bund*legps

Dr- Fr:amuks Bräntfiär, lldB . Hsr dür Rapublft I r 1t011 Esrlln

?+'ü

oBerlin, den ?8. Fehruar 8014

Sctrrif$iche Frageh an dia EundesrcgieruflS:

Welclre Sicherheitsbehärden werden über aus der Beftragung vün syrischen ftsylbe-

werham durch das Bundesamt für Mfträtion und Flüchtlinge IEAMF] eventuell ge-

wonneng Erkenntnisse informiertr und wie uuird geurährleistet, dass die Weiterleitung

solcher Informationsn keine Risiken fürdie Antragsteller und deren AngehÖrige in

§yrien nach sich zieht?

,Fffit .l+,..'.- il'*;*'

(Dr- Franziska Brantner, MdB)

"t/'rd6

BMI(AA}(lntegr,Beauftr.)

t

Ellrn lm Oeutrchen BundecEgUntprden Lirdtn 50

l l0l l Berllnphune: "{s (0} 3E I E?? IS0BE ' täf + rtg (0} 5t} I ueT 76094

e*mat: [email protected] ' ifitililet hfipllruut ftaräEka.bräntngrßu

EESf;TiT SEITEN B1

2[01 2$1f[1]+il0

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 381

375Dokument 2014/0112432

Referat ÖS lil tÖslll 1-12007t5#2

Berlin, den 27.02.2AM

Hausruf . 195211450

1. Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Bündnis g0/Die

Grunen

vom 26. Februar 2014

(Monat Februar 2014, Arbeits-Nr. 166)

Fraqe

Welche Sicherheitsbehörden werden über aus der Betragung von syrischen Asylbe-werbern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eventuell ge-wonnen Erkenntnisse informiert, und wie wird gewährleistet, dass die Weiterleitungsolcher lnformationen keine Risiken für die Antragsteller und deren Angehörigen in

Syrien nach sich ziehen?

Antwort

Das Bundesamt fur Migration und FIüchtlinge übermittelt lnformationen einschließlichpersonenbezogener Daten aus dem Asylverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vor-gaben.

Eine Mitteilung an Sicherheitsbehörden uber Daten von Asylbewerbern, die nach den

Bestimmungen des AsylVfG erhoben wurden, kann gem. § I Abs. 3 AsylVfG erfol-gen.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BM) können lnformationen, einschließlichpersonenbezogener Daten, auf der Grundlage von § 18 Abs. 1 a BVerfSchG übermit-teltwerden, wenn diese den Aufgabenbereich des BfV betreffen und die übermitt-lung erforderlich ist.

Ebenso werden dem Bundesnachrichtendienst (BND) bzw. der Hauptstelle fur dasBefragungswesen (HBW) lnformationen einschließlich personenbezogener Daten imRahmen des § B Abs. 1 S.1, Abs. 3 BND-Gesetz ubermittelt.

Die Übermittlung an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erfolgt gern. § 10 Abs.1, Abs. 2 MAD-Gesetz.

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 382

I 3. Herrn Abteilungsleiter öS

über

Frau Unterabteilungsleiterin öS ltt

mit Bitte um Billigung.

4. Kabinett- und Parlamentsreferat

zur weiteren Veranlassung vorgelegt

MR Marscholleck

-2-376

Weiterhin können auch lnformationen, einschließlich personenbezogener Daten, andas Bundeskriminalamt (Bt(A) ubermittelt werden (vgl. Antwort vom 13. Februar 2014auf lhre Frage 2127 vom 6. Februar 2O14).

Risiken für die Antragssteller und deren Angehörige im Herkunftsland entstehendurch die Weiterleitung von Erkenntnissen aus dem Asylverfahren an die nationatenBehörden durch das BAMF im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht.

2. Ref.603 BK-Amt, Ref. M l4 und ÖS ll 3 haben mitgezeichnet, Ref.41G BAMF

war beteiligt.

OAR Draband

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 383

27-FEB-2814 E9:5?

EingangBundeskanzleramt27.02.2014

PD 1 31 FFX SEEE?

Dokument 2014/0i 12433

S. El377

Dr. Franziska Erantner ,l i' t o/glZllttgfiEd Uas DEnBtrhen Eutrd*tagas

trr- Franehlca Erailrtaf' lldE . Plaf dar Etrpublk t r 11011 Eslln

lTt

$,rd6

Berlin, dsn ?6- Fehnrar 2014

Sc{rriffiiche Frageh an die Bundesregierung:

Welclre Sicherheitsbehürden werden üher aus der Be#ragung wn syrischen Asylhe-

werbam durch das Eundesamt für Mftrtthn und Fltlchtlinge (BAMF] eventuell ge-

wonnene Erkenntnisse inforrniert, und urie wird garährleistet, dass die Weiterleitung

solcher tnfsrmationen keine Risiken fürdie Antragsteller und deren Angehürige in

Sfien nach sich ziehf?

4tffi;rx'.'- - {.r-:-'

(Dr- Franziska Brantner, MdEl

BMI(AA)(lntegr,Beauftr.)

I

Ellro lm Deutlchrn BundechgUntsrdan Linden 50

1|ill| Bedhphone: *rg (El xo tü? 73ogE ' IEIL + Ilg (0] w t z?7 780s4

e-mäit: [email protected] . intqrrEt http/lm+ur.ftsnarka.blitntngr-Bu

GESftT,TI SEITEN El

2t"01 201[11]fl0

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 384

378YS.H U fr Fü P#fi# EHSTGHS R,qUTH

# ilff§ffitffJä--"t:

h

Fi#Illffil§fl &stdesa,tlw ttrkaemg*arnGa ffielr t* 05 53, üü41§ #frr

j

$./\ l/,1i-. . Uri *{; 1ls

?1H, f*-

hJüüü 1/5 F')

ie{.rs&rdsüfr$T

FS$TAr{Sttffilrr

ilirk Menden

Ähteilur*gulniter 1

42üSS23

Merianstr. 100, §ü7S5 K&lnFoetfäulr 10 0S * , Sü44S Küln

q,,MAIL §oroRr

Hundesminietsrlum dfis lilnerrrllerrn AL 0$*lt ililsablt tt}l D

t,ü§59, Berilln

TEi. +49 {0}tA1-TSa-tIFAA +49 {CI}ee1-7$2--

t'r#Ar{- pcststefl*@hfu ^hund,dethTEffiEr un*v-yerfassungssChUtZ"de

&AEW l(öln_ &{.11.äü13

üfiIntr$

IftEE

HFF! }i:

rftßffitri

ÄT

h{üglith e G eI}ihrdu n g U S-amrriks nircfu *r Einrieh tu ngrn in Dffi tsch Isn d

Klarstel l*fi de Erläutenrn g

e

wt d3r{*d-* ffi

*;{a*s .te*fu,{r;*4r T

F*ttt/ lrt S8-

§elrr geehrter l{err l{.aller,

mit Schr*iben vsst 30.1(}.3ül3 an alle LfV hatte das BfY vsr dem Hint*rgrund dsr ektuellen

Di*knssiontR über Daten*rhehung*n Ssgtn D+utsche durch di* U§A und einer in dirssm flu*

sammenhang nicht ausruschlis$snden Emoti*nalisierung van Teilen der Ber-Slkeru$g änf;e-

r+sl. di* s*,hlqrydf4q:n .H§-**T.ffii$e,Ijl eu rrhöh*n

{§chreiben liegf 'als

Anluge büi}. Um h{issv+rs#indnisse im f,uss.mnrenhmg mit tlles*nr

fthreibsn ausmrräumen * aurh vor dem Hintergrund mehrerer Rückfragen ,seitens des SKA

und d*r LfV Rheinland-Pfalz -, stelil das fffV mit §chreilren l.'snl heutigen Tag gegenüber

BKÄ und allen LfY insor+:eit klsr. dsss keine ßrkenntnis§€ hinsi*htlich einer knnkreten üer

fiihrdung lJ§-amerikanischer Einrichtungen rurd Interessen in Deutschland r,,*rJiegen" Vor

d*m Hintergnrnd der ÄuseinontXersetzungffi mit den NSA-Äbhffirmaßnahmen erscheint eine

ahstrekte Geffihrdung jedoch nicht ausgeschl*ssen, so dass de.rn Bf\,' mit seinem Schreiheil

volrs 3ü.10":ü13 darun gelegen r+rff.r; rein prär',entiu hinsichtlich dieser §itusti*n äu s*nsihili-

{oU,*oll gMtu r ? /tc-**4.g1- n{**.H'-An §{ *

slsrtn.

h{it freundlichen Griiße*

Im Auftrag

fd q*r

{.*rw fl +*4 fiut i,i,iu lrüit d*,f T.;n,{4

frl .^tJ Ilftl -,f.di/,F.* U

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 385

379?

' '# I f,x1:3fffnJlln,,

vs-HUR rtin rlEH DTEHSTGEBRAUcH

IIIsEnEzvo*z (Menden)

e

MAT A BMI-2-3g.pdf, Blatt 386