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Die Mitarbeiterseite der Die Mitarbeiterseite der KODA informiert KODA informiert Änderung der AVO zur Adaption der Regelungen des TV- Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.12.2010 Einschl. Anpassung der Dienstordnung Erzieherinnen

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Page 1: Die Mitarbeiterseite der KODA informiert Änderung der AVO zur Adaption der Regelungen des TV- Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.12.2010 Einschl. Anpassung

Die Mitarbeiterseite der Die Mitarbeiterseite der KODA informiertKODA informiert

Änderung der AVO zur Adaption der Regelungen des TV- Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.12.2010

Einschl. Anpassung der Dienstordnung Erzieherinnen

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UmstellungsterminUmstellungstermin

Umstellungstermin1.12.2010 Grund: Die am Tage der Umstellung (1.11.2008) bereits Beschäftigten befinden sich bis 1.11.2010 noch in einer individuellen Zwischenstufe.

Für Neueinstellungen ab 1.9.2010damit diese nicht nach drei Monaten erneut übergeleitet werden müssen.

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ArbeitszeitArbeitszeit

Für die Beschäftigten die nach TV-SuE System eingruppiert werden, gilt ab 1.12.2010 eine 39 Stunden Woche

(Eine intern viel diskutierte Frage ob eine solche Unterscheidung möglich/nötig ist.)

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LeistungsentgeltLeistungsentgelt

Es gibt im kommunalen Bereich (auch im SuE) nach wie vor die Leistungs- vergütung, also wird für diese Beschäftigten das „Ergänzungsgeld“ wieder eingeführt.

Auszahlung bereits erstmals im Dezember 2010, z.Zt. 15 % eines Monatsgehalts

Bedingung: Beschäftigung im September und Dezember

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Familienpolitische KomponentenFamilienpolitische Komponenten

Reguläre Wochenarbeitszeit 39 StundenMit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigten

ihr 60. Lebensjahr vollenden, 38,5 Stunden.Weitere Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf

Antrag gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 ist nur insoweit möglich, als die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit bei einem Vollbeschäftigten 38,5 Stunden nicht unterschreitet.

Konkret: Die Ermäßigung für Beschäftigte mit Kindern unter 12 bzw. pflegebedürftigen Angehörigen ist hier nur eine halbe Stunde.

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Neue GehaltstabelleNeue Gehaltstabelle

II. Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Teil B Ziffer 8.1 der Anlage 1 zur AVO)

gültig ab 1. September 2010bzw. für übergeleitete Beschäftigte gemäß Artikel VI § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelungdes Entgelts und der Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienstvom ............. (ABl. S. ..........) ab dem 1. Dezember 2010

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6S 18 3.036,00 3.137,20 3.542,00 3.845,60 4.301,00 4.579,30S 17 2.732,40 3.010,70 3.339,60 3.542,00 3.946,80 4.184,62S 16 2.661,56 2.944,92 3.167,56 3.440,80 3.744,40 3.926,56S 15 2.560,36 2.833,60 3.036,00 3.268,76 3.643,20 3.805,12S 14 2.530,00 2.732,40 2.985,40 3.187,80 3.440,80 3.617,90S 13 2.530,00 2.732,40 2.985,40 3.187,80 3.440,80 3.567,30S 12 2.428,80 2.681,80 2.924,68 3.137,20 3.400,32 3.511,64S 11 2.327,60 2.631,20 2.762,76 3.086,60 3.339,60 3.491,40S 10 2.266,88 2.509,76 2.631,20 2.985,40 3.268,76 3.501,52S 9 2.256,76 2.428,80 2.580,60 2.858,90 3.086,60 3.304,18S 8 2.165,68 2.327,60 2.530,00 2.818,42 3.081,54 3.289,00S 7 2.099,90 2.302,30 2.464,22 2.626,14 2.747,58 2.924,68S 6 2.064,48 2.266,88 2.428,80 2.590,72 2.737,46 2.898,37S 5 2.064,48 2.266,88 2.418,68 2.499,64 2.610,96 2.803,24S 4 1.872,20 2.125,20 2.256,76 2.368,08 2.438,92 2.530,00S 3 1.771,00 1.983,52 2.125,20 2.266,88 2.307,36 2.347,84S 2 1.695,10 1.791,24 1.862,08 1.943,04 2.024,00 2.104,96

Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen

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7

Erzieher/in

1800,00

2000,00

2200,00

2400,00

2600,00

2800,00

3000,00

1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40

Berufsjahr

En

tge

lt

BAT(VIb,Vc,VZ)ledig TVöD 2008 (EG6)

TVöD (EG6/8+VZ)

SuE VI

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Veränderte StufenaufstiegeVeränderte Stufenaufstiege

Soweit in der AVO und AVO-ÜberleitungsVO auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht

die Entgeltgruppe der Entgeltgruppe

2 S 2 4 S 3 5 S 4 6 S 5 8 S 6 bis S 8 9 S 9 bis S 14 10 S 15 und S 16 11 S 17 12 S 18.“

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Neue StufenlaufzeitenNeue Stufenlaufzeiten

2Die Beschäftigten erreichen – von Stufe 3 an die jeweils nächste Stufe in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 22 Absatz 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Dienstgeber (Stufenlaufzeit):

Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

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Geänderte Stufenzeiten bei Geänderte Stufenzeiten bei ÜberleitungÜberleitung

(2) 1Die Beschäftigten werden wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit ihrer Entgeltgruppe, in der sie gemäß der Anlage C (VKA) zum TVöD eingruppiert sind, zugeordnet:

bisherige Stufe neue Stufe

und Jahr innerhalb und Jahr der Stufe 1 1 2/1 2/1 2/2 2/2 3/1 2/3 3/2 3/1 3/3 3/2 4/1 3/3 4/2 3/4 4/3 4/1 4/4 4/2 5/1 4/3 5/2 4/4 5/3 5/1 5/4 5/2 5/5 5/3 6/1 5/4 6/2 5/5.

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Geänderte StufenlaufzeitenGeänderte Stufenlaufzeiten

Ein Beispiel:

Wird also jemand, der sich zum Zeitpunkt der Umstellung im ersten Jahr in der Stufe 3 befindet, bei der Überleitung nach SuE in der Stufe 2 – 3. Jahr zugewiesen. D.h. sie kommen erst ein Jahr später in Stufe 3.

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Zwei Vergleichsbeispiele Zwei Vergleichsbeispiele

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Besitzstand bei der ÜberleitungBesitzstand bei der Überleitung

Übersteigt das Vergleichsentgelt das neue Tabellenentgeltgreift Besitzstandbis das Tabellenentgeltdas Vergleichsentgelterreicht bzw. übersteigt

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Gewinner bei der Überleitung Gewinner bei der Überleitung der Vergütung der Vergütung

Ist das Vergleichsentgelt niedriger als das Tabellenentgelt erhält die/der Beschäftigte das entsprechende Tabellenentgelt ihrer/seiner Entgeltgruppe

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Ausgleich für diejenigen, die nach Ausgleich für diejenigen, die nach der Neuregelung mehr verdienen, der Neuregelung mehr verdienen, also durch die spätere Umstellung also durch die spätere Umstellung

Nachteile habenNachteile haben

Individuelle Einmalzahlung für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 31. Oktober 2009 bereits bestanden hat unter bestimmten Bedingungen (sofern sie einer regulären Stufe ihrer Entgeltgruppe zugeordnet werden)

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Der Ausgleich wird so Der Ausgleich wird so ermitteltermittelt

Beschäftigte, deren Entgelt nicht als festes Monatsgehalt gezahlt wird, erhalten keine individuelle Ausgleichszahlung.

Die individuelle Einmalzahlung beträgt das sechsfache der Differenz zwischen dem TabellenentgeltMonat Dezember 2010 und Tabellenentgelt Monat November 2010.

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Der Ausgleich wird so Der Ausgleich wird so ermitteltermittelt

Für MA, die im Nov 2010 oder Dez 2010 keinen Anspruch auf Entgelt haben(z.B. Ende der Lohnfortzahlung, Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes, Elternzeit, Sonderurlaub) ist das fiktive Entgelt dieser beiden Monate maßgebend.

Unterbrechungen ohne Anspruch auf Entgelt in der Zeit vom 01.11.2009 bis 30.11.2010 sind für die Höhe der individuellen Einmalzahlung unschädlich.

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Sonderproblem Herabgruppierung Sonderproblem Herabgruppierung wegen sinkender Kinderzahlenwegen sinkender Kinderzahlen

◦ Protokollerklärung im Bereich Leitungstätigkeit Kita:„Eine Unterschreitung der maßgeblichen je Tag gleichmäßig belegbaren Plätze von nicht mehr als 5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung auf Grund vom Arbeitgeber verantworteter Maßnahmen (z.B. Qualitätsverbesserungen) führt ebenfalls nicht zur Herabgruppierung. Hiervon bleiben organisatorische Maßnahmen infolge demografischer Handlungs- notwendigkeiten unberührt.

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ZweitkraftproblematikZweitkraftproblematik

Die Anmerkung 45 erhält folgende Fassung: Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung,

die nach Anlage 4g zur AVO als Zweitkraft tätig sind, erfüllen das Tätigkeitsmerkmal „Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.“

Die Anmerkung 46 erhält folgende Fassung: Staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger

sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben die nach der Anlage 4g zur AVO als Zweitkraft tätig sind, erfüllen das Tätigkeitsmerkmal „Kinder pfleger innen/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit.“

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Beibehalt der Sonderregelung Beibehalt der Sonderregelung KITA-LeitungenKITA-Leitungen

Leiterinnen und Leiter, die aufgrund Erhöhung der Kinderzahlen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert sind, werden bei Rückgruppierung aufgrund sinkender Kinderzahlen in der niedrigeren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, die sich ergeben hätte, wenn sie die gesamte Tätigkeit in dieser Entgeltgruppe verbracht hätten.“

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Umsetzung der Regelungen zum Umsetzung der Regelungen zum GesundheitsschutzGesundheitsschutz

Der TV SuE hat zusätzliche Regelungen zum Gesundheitsschutz vereinbart, u.a. die Einrichtung „betrieblicher Kommissionen“

Wir hielten das für unseren Bereich nicht für praktikabel.

Wir haben uns darauf verständigt, dass es gemeinsame vom Dienstgeber organisierte Schulungen Dienstgeber/MAV zum Thema Gesundheitsschutz geben wird.

Dort wird u.a. über die bereits bestehenden umfangreichen Bestimmungen zum Unfall- und Gefährdungsschutz hingewiesen und die möglichen Maßnahmen erörtert.

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Anpassung der DienstordnungAnpassung der Dienstordnung

Eine Novellierung der Dienstordnung wurdeschon mehrmals angemahnt, die aktuelleOrdnung stammt aus dem Jahre 1984.Insbesondere war es nun unumgänglich

A) wegen der veränderten Arbeitsweise in KITAs

B) wegen der ZweitkraftproblematikC) wegen des Versuchs die Relation

Vor-/Nachbereitungszeit anzupassen

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ZweitkraftproblematikZweitkraftproblematik

Der SuE kennt lediglich die „pädagogische Fachkraft“

Es war uns wichtig, hier eine Anpassung herzustellen, die auf die veränderte Situation (Team, offene Arbeit) Rücksicht nimmt

Stichwort „equal pay“Abgrenzung zur Tätigkeit der

Kinderpflegerin

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Vor-/NachbereitungszeitVor-/Nachbereitungszeit

Die Anforderungen nicht zuletzt auch an Vor-/Nachbereitung sind in den letzten Jahren angestiegen

Gleichzeitig kommt aus den Kommunen der Finanzdruck die Zeit am Kind auszuweiten (Forderung 5%/95%)

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Vor-/NachbereitungszeitVor-/Nachbereitungszeit

Unsere Grundposition bleibt dass 30%/70% angemessen sind.

Wir haben aber nur eine Chance dies durchzusetzen, wenn wir

a)entweder nachweisen können, dass auch in den Kommunen ähnliches umgesetzt wird, da sich die Refinanzierung eben an der Situation in kommunalen KITAs orientiert

b) genügend politischen Druck ausüben können.

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Weitere ÄnderungenWeitere Änderungen

Bei der Gelegenheit soll die ganze DO auch redaktionell gründlich überarbeitet werden

Z.B. im Bereich Aufsichtsrecht

Anpassung an Gesetzesänderungen

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Außerdem in der KODA aktuellAußerdem in der KODA aktuell

Entgeltordnung PastoralUmsetzung für pastorale Berufsgruppen für die es im TV-L keine entsprechende Regelung gibt

Familienfreundliche AG – Ideen – Materialsammlung.) Aktuell Verhandlung über ergänzende Komponenten:

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Außerdem in der KODA aktuellAußerdem in der KODA aktuell

AVO Allgemein

- Vollzogene Tariferhöhung 1,2% zum März- Wechsel in die jeweilige reguläre Stufe zum 1.11. - Bessere Anerkennung von Stufenlaufzeiten .) Auch bei familiär bedingtem Wechsel.) Auch Vorzeiten bei aneinander gereihten befristeten Arbeitsverhältnissen, wenn Unterbrechung nicht länger als 7 Wochen

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Auch das ist aktuell dranAuch das ist aktuell dran

AltersteilzeitPrüfung des neues TVÖD-Modells

Versorgungsordnung Strukturausgleich AZ - Konten

- Sabbatjahrmodell soll realisiert werden- Sonderurlaub soll einfacher ermöglicht werden

Supervisionsordnung für Religionslehrer

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Weitere Fragen…Weitere Fragen…

Diese Präsentation finden sie in Kürze auf unserer Homepage www.koda-mas-freiburg.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite

Den Sprecher erreichen Sie [email protected]