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Die Mitarbeiterseite der Die Mitarbeiterseite der KODA informiertKODA informiert
Änderung der AVO zur Adaption der Regelungen des TV- Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.12.2010
Einschl. Anpassung der Dienstordnung Erzieherinnen
UmstellungsterminUmstellungstermin
Umstellungstermin1.12.2010 Grund: Die am Tage der Umstellung (1.11.2008) bereits Beschäftigten befinden sich bis 1.11.2010 noch in einer individuellen Zwischenstufe.
Für Neueinstellungen ab 1.9.2010damit diese nicht nach drei Monaten erneut übergeleitet werden müssen.
ArbeitszeitArbeitszeit
Für die Beschäftigten die nach TV-SuE System eingruppiert werden, gilt ab 1.12.2010 eine 39 Stunden Woche
(Eine intern viel diskutierte Frage ob eine solche Unterscheidung möglich/nötig ist.)
LeistungsentgeltLeistungsentgelt
Es gibt im kommunalen Bereich (auch im SuE) nach wie vor die Leistungs- vergütung, also wird für diese Beschäftigten das „Ergänzungsgeld“ wieder eingeführt.
Auszahlung bereits erstmals im Dezember 2010, z.Zt. 15 % eines Monatsgehalts
Bedingung: Beschäftigung im September und Dezember
Familienpolitische KomponentenFamilienpolitische Komponenten
Reguläre Wochenarbeitszeit 39 StundenMit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigten
ihr 60. Lebensjahr vollenden, 38,5 Stunden.Weitere Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf
Antrag gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 ist nur insoweit möglich, als die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit bei einem Vollbeschäftigten 38,5 Stunden nicht unterschreitet.
Konkret: Die Ermäßigung für Beschäftigte mit Kindern unter 12 bzw. pflegebedürftigen Angehörigen ist hier nur eine halbe Stunde.
Neue GehaltstabelleNeue Gehaltstabelle
II. Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Teil B Ziffer 8.1 der Anlage 1 zur AVO)
gültig ab 1. September 2010bzw. für übergeleitete Beschäftigte gemäß Artikel VI § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Neuregelungdes Entgelts und der Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienstvom ............. (ABl. S. ..........) ab dem 1. Dezember 2010
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6S 18 3.036,00 3.137,20 3.542,00 3.845,60 4.301,00 4.579,30S 17 2.732,40 3.010,70 3.339,60 3.542,00 3.946,80 4.184,62S 16 2.661,56 2.944,92 3.167,56 3.440,80 3.744,40 3.926,56S 15 2.560,36 2.833,60 3.036,00 3.268,76 3.643,20 3.805,12S 14 2.530,00 2.732,40 2.985,40 3.187,80 3.440,80 3.617,90S 13 2.530,00 2.732,40 2.985,40 3.187,80 3.440,80 3.567,30S 12 2.428,80 2.681,80 2.924,68 3.137,20 3.400,32 3.511,64S 11 2.327,60 2.631,20 2.762,76 3.086,60 3.339,60 3.491,40S 10 2.266,88 2.509,76 2.631,20 2.985,40 3.268,76 3.501,52S 9 2.256,76 2.428,80 2.580,60 2.858,90 3.086,60 3.304,18S 8 2.165,68 2.327,60 2.530,00 2.818,42 3.081,54 3.289,00S 7 2.099,90 2.302,30 2.464,22 2.626,14 2.747,58 2.924,68S 6 2.064,48 2.266,88 2.428,80 2.590,72 2.737,46 2.898,37S 5 2.064,48 2.266,88 2.418,68 2.499,64 2.610,96 2.803,24S 4 1.872,20 2.125,20 2.256,76 2.368,08 2.438,92 2.530,00S 3 1.771,00 1.983,52 2.125,20 2.266,88 2.307,36 2.347,84S 2 1.695,10 1.791,24 1.862,08 1.943,04 2.024,00 2.104,96
Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen
7
Erzieher/in
1800,00
2000,00
2200,00
2400,00
2600,00
2800,00
3000,00
1 4 7 10 13 16 19 22 25 28 31 34 37 40
Berufsjahr
En
tge
lt
BAT(VIb,Vc,VZ)ledig TVöD 2008 (EG6)
TVöD (EG6/8+VZ)
SuE VI
Veränderte StufenaufstiegeVeränderte Stufenaufstiege
Soweit in der AVO und AVO-ÜberleitungsVO auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht
die Entgeltgruppe der Entgeltgruppe
2 S 2 4 S 3 5 S 4 6 S 5 8 S 6 bis S 8 9 S 9 bis S 14 10 S 15 und S 16 11 S 17 12 S 18.“
Neue StufenlaufzeitenNeue Stufenlaufzeiten
2Die Beschäftigten erreichen – von Stufe 3 an die jeweils nächste Stufe in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 22 Absatz 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Dienstgeber (Stufenlaufzeit):
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Geänderte Stufenzeiten bei Geänderte Stufenzeiten bei ÜberleitungÜberleitung
(2) 1Die Beschäftigten werden wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit ihrer Entgeltgruppe, in der sie gemäß der Anlage C (VKA) zum TVöD eingruppiert sind, zugeordnet:
bisherige Stufe neue Stufe
und Jahr innerhalb und Jahr der Stufe 1 1 2/1 2/1 2/2 2/2 3/1 2/3 3/2 3/1 3/3 3/2 4/1 3/3 4/2 3/4 4/3 4/1 4/4 4/2 5/1 4/3 5/2 4/4 5/3 5/1 5/4 5/2 5/5 5/3 6/1 5/4 6/2 5/5.
Geänderte StufenlaufzeitenGeänderte Stufenlaufzeiten
Ein Beispiel:
Wird also jemand, der sich zum Zeitpunkt der Umstellung im ersten Jahr in der Stufe 3 befindet, bei der Überleitung nach SuE in der Stufe 2 – 3. Jahr zugewiesen. D.h. sie kommen erst ein Jahr später in Stufe 3.
Zwei Vergleichsbeispiele Zwei Vergleichsbeispiele
Besitzstand bei der ÜberleitungBesitzstand bei der Überleitung
Übersteigt das Vergleichsentgelt das neue Tabellenentgeltgreift Besitzstandbis das Tabellenentgeltdas Vergleichsentgelterreicht bzw. übersteigt
Gewinner bei der Überleitung Gewinner bei der Überleitung der Vergütung der Vergütung
Ist das Vergleichsentgelt niedriger als das Tabellenentgelt erhält die/der Beschäftigte das entsprechende Tabellenentgelt ihrer/seiner Entgeltgruppe
Ausgleich für diejenigen, die nach Ausgleich für diejenigen, die nach der Neuregelung mehr verdienen, der Neuregelung mehr verdienen, also durch die spätere Umstellung also durch die spätere Umstellung
Nachteile habenNachteile haben
Individuelle Einmalzahlung für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 31. Oktober 2009 bereits bestanden hat unter bestimmten Bedingungen (sofern sie einer regulären Stufe ihrer Entgeltgruppe zugeordnet werden)
Der Ausgleich wird so Der Ausgleich wird so ermitteltermittelt
Beschäftigte, deren Entgelt nicht als festes Monatsgehalt gezahlt wird, erhalten keine individuelle Ausgleichszahlung.
Die individuelle Einmalzahlung beträgt das sechsfache der Differenz zwischen dem TabellenentgeltMonat Dezember 2010 und Tabellenentgelt Monat November 2010.
Der Ausgleich wird so Der Ausgleich wird so ermitteltermittelt
Für MA, die im Nov 2010 oder Dez 2010 keinen Anspruch auf Entgelt haben(z.B. Ende der Lohnfortzahlung, Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes, Elternzeit, Sonderurlaub) ist das fiktive Entgelt dieser beiden Monate maßgebend.
Unterbrechungen ohne Anspruch auf Entgelt in der Zeit vom 01.11.2009 bis 30.11.2010 sind für die Höhe der individuellen Einmalzahlung unschädlich.
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Sonderproblem Herabgruppierung Sonderproblem Herabgruppierung wegen sinkender Kinderzahlenwegen sinkender Kinderzahlen
◦ Protokollerklärung im Bereich Leitungstätigkeit Kita:„Eine Unterschreitung der maßgeblichen je Tag gleichmäßig belegbaren Plätze von nicht mehr als 5 v.H. führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung auf Grund vom Arbeitgeber verantworteter Maßnahmen (z.B. Qualitätsverbesserungen) führt ebenfalls nicht zur Herabgruppierung. Hiervon bleiben organisatorische Maßnahmen infolge demografischer Handlungs- notwendigkeiten unberührt.
ZweitkraftproblematikZweitkraftproblematik
Die Anmerkung 45 erhält folgende Fassung: Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung,
die nach Anlage 4g zur AVO als Zweitkraft tätig sind, erfüllen das Tätigkeitsmerkmal „Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.“
Die Anmerkung 46 erhält folgende Fassung: Staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger
sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben die nach der Anlage 4g zur AVO als Zweitkraft tätig sind, erfüllen das Tätigkeitsmerkmal „Kinder pfleger innen/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit.“
Beibehalt der Sonderregelung Beibehalt der Sonderregelung KITA-LeitungenKITA-Leitungen
Leiterinnen und Leiter, die aufgrund Erhöhung der Kinderzahlen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert sind, werden bei Rückgruppierung aufgrund sinkender Kinderzahlen in der niedrigeren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, die sich ergeben hätte, wenn sie die gesamte Tätigkeit in dieser Entgeltgruppe verbracht hätten.“
Umsetzung der Regelungen zum Umsetzung der Regelungen zum GesundheitsschutzGesundheitsschutz
Der TV SuE hat zusätzliche Regelungen zum Gesundheitsschutz vereinbart, u.a. die Einrichtung „betrieblicher Kommissionen“
Wir hielten das für unseren Bereich nicht für praktikabel.
Wir haben uns darauf verständigt, dass es gemeinsame vom Dienstgeber organisierte Schulungen Dienstgeber/MAV zum Thema Gesundheitsschutz geben wird.
Dort wird u.a. über die bereits bestehenden umfangreichen Bestimmungen zum Unfall- und Gefährdungsschutz hingewiesen und die möglichen Maßnahmen erörtert.
Anpassung der DienstordnungAnpassung der Dienstordnung
Eine Novellierung der Dienstordnung wurdeschon mehrmals angemahnt, die aktuelleOrdnung stammt aus dem Jahre 1984.Insbesondere war es nun unumgänglich
A) wegen der veränderten Arbeitsweise in KITAs
B) wegen der ZweitkraftproblematikC) wegen des Versuchs die Relation
Vor-/Nachbereitungszeit anzupassen
ZweitkraftproblematikZweitkraftproblematik
Der SuE kennt lediglich die „pädagogische Fachkraft“
Es war uns wichtig, hier eine Anpassung herzustellen, die auf die veränderte Situation (Team, offene Arbeit) Rücksicht nimmt
Stichwort „equal pay“Abgrenzung zur Tätigkeit der
Kinderpflegerin
Vor-/NachbereitungszeitVor-/Nachbereitungszeit
Die Anforderungen nicht zuletzt auch an Vor-/Nachbereitung sind in den letzten Jahren angestiegen
Gleichzeitig kommt aus den Kommunen der Finanzdruck die Zeit am Kind auszuweiten (Forderung 5%/95%)
Vor-/NachbereitungszeitVor-/Nachbereitungszeit
Unsere Grundposition bleibt dass 30%/70% angemessen sind.
Wir haben aber nur eine Chance dies durchzusetzen, wenn wir
a)entweder nachweisen können, dass auch in den Kommunen ähnliches umgesetzt wird, da sich die Refinanzierung eben an der Situation in kommunalen KITAs orientiert
b) genügend politischen Druck ausüben können.
Weitere ÄnderungenWeitere Änderungen
Bei der Gelegenheit soll die ganze DO auch redaktionell gründlich überarbeitet werden
Z.B. im Bereich Aufsichtsrecht
Anpassung an Gesetzesänderungen
Außerdem in der KODA aktuellAußerdem in der KODA aktuell
Entgeltordnung PastoralUmsetzung für pastorale Berufsgruppen für die es im TV-L keine entsprechende Regelung gibt
Familienfreundliche AG – Ideen – Materialsammlung.) Aktuell Verhandlung über ergänzende Komponenten:
Außerdem in der KODA aktuellAußerdem in der KODA aktuell
AVO Allgemein
- Vollzogene Tariferhöhung 1,2% zum März- Wechsel in die jeweilige reguläre Stufe zum 1.11. - Bessere Anerkennung von Stufenlaufzeiten .) Auch bei familiär bedingtem Wechsel.) Auch Vorzeiten bei aneinander gereihten befristeten Arbeitsverhältnissen, wenn Unterbrechung nicht länger als 7 Wochen
Auch das ist aktuell dranAuch das ist aktuell dran
AltersteilzeitPrüfung des neues TVÖD-Modells
Versorgungsordnung Strukturausgleich AZ - Konten
- Sabbatjahrmodell soll realisiert werden- Sonderurlaub soll einfacher ermöglicht werden
Supervisionsordnung für Religionslehrer
Weitere Fragen…Weitere Fragen…
Diese Präsentation finden sie in Kürze auf unserer Homepage www.koda-mas-freiburg.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite
Den Sprecher erreichen Sie [email protected]