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Hafen Grove- REIHERSTIEG Äusserer Schmidtkanal Otto-Brenner-Straße platz platz Schule Sport- Variante "Ausbau" Variante "Verlegung" platz Schule Sport- Sport- Polizei HafenbahnhofHamburgSüd Mülldeponie Georgswerder A 255 A 252 Kornweide Hauptdeich Finkenrieker Veringstraße Berliner Ufer Spandauer Ufer Potsdamer Ufer Rotenhäuser Damm König-Georg-Deich Harburger Chaussee Ernst-August-Deich Niedergeorgswerder Deich RHB HAFEN HAFEN HAFEN HAFEN Schluis- SÜDERELBE LOTSEKANAL WERFTHAFEN SEEHAFEN 1 SEEHAFEN 2 SEEHAFEN 3 HANSAHAFEN SPREEHAFEN TRAVEHAFEN SAALEHAFEN VERINGKANAL REIHERSTIEG REIHERSTIEG HOLSTENKATEN Hövelwettern DIAMANTGRABEN ELLERHOLZHAFEN NEUHÖFER KANAL ÜBERWINTERUNGS- HARBURGER HOLZHAFEN Ässerer Veringkanal ERNST - AUGUST - KANAL HARBURGER HAFENSCHLEUSE SPORT- STEINWERDER Hafenbahn Auf der Höhe Schlenzigstraße Georg-Wilhelm-Straße Buschwerder Hauptdeich Karl-von-Thielen-Brücke gärten Klein- Friedhof Finkenriek Sportplatz Sportplatz Kleingärten Kleingärten Kleingärten M1 B2 W5 B5 L5 M5a KL1 W2b W2a TP4 KL4 TP5 TP2b KL2b TP2a KL2a platz platz platz Schule Schule Sport- Sport- Schule Sport- schule Polizei Rathaus Gewerbe- Friedhof Sportplatz Rathauspark HafenbahnhofHamburgSüd Mülldeponie Georgswerder B1 W1 M2 B4 M3 B3 TP1 TP3 KL3 M5b KL5 Y:\projekte\...\3606\arcview\mxd_dateien\uvs\karte_9_konfliktanalyse_umweld.mxd Legende Biotoptypen / Biotopkomplexe Straßenverkehrsflächen Wälder Gebüsche und Kleingehölze Gewässer Biotope der Sümpfe und Niedermoore (gehölzfrei) Offenbodenbiotope Heiden, Borstgrasrasen, Magerrasen Grünland Biotope landwirtschaftlich genutzter Flächen Ruderale und halbruderale Krautflur Vegetationsbestimmte Habitatstrukturen besiedelter Bereiche Biotopkomplexe der Freizeit- Erholungs-, Grünanlagen Wohnbebauung und sonstige Bebauung Industrie- und Gewerbeflächen Hafen- und Schleusenanlagen Bahnanlagen Ver- und Entsorgungsflächen (Stand Herbst 2008 / Frühjahr 2009) Planung / Varianten mit Wirkzonen Konfliktanalyse Konflikt Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit M Konflikt Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt TP Konflikt Schutzgut Boden B Konflikt Schutzgut Wasser W Sonstiges Versiegelung Baukörper Baufeld Hauptdeichlinie Hafengebietsgrenze Grenze der Untersuchungsgebietes ´ Abschnitt Ernst-August-Kanal Abschnitt Grünanlage Rathauswettern Abschnitt Anschlussstelle Rotenhäuser Straße Abschnitt Wilhelmsburger Park Abschnitt Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd Unterlage 12.1 Umweltverträglichkeitsstudie B 4/75 Verlegung der B 4/75 Wilhelmsburger Reichsstraße einschließlich der Bahnfolgemaßnahmen Karte 9 Maßstab: 1 : 15000 Projekt Nr.: 3606 Plangröße: 590 x 535 Datum: Juli 2010 gezeichnet: Bö, HK bearbeitet: Ki, So geprüft: Konfliktanalye Umwelt Freien und Hansestadt Hamburg im Auftrag der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH DEGES Abschnitt Anschlussstelle Rotenhäuser Straße (Verlegung) Eine Verlegung der B 4/75 nach Osten führt auch in Bezug auf diesen Abschnitt zu wesentlichen Entlastungseffekten und Aufwertungen der Erholungs- und Habitatfunktionen des Stadtteils Rotehaus. Folgende Konflikte ergeben sich jedoch auch entlang der Bahn: Im Bereich der Bahnbrachen insbesondere südlich des Ringlokschuppens kommt es zu Habitatverlusten und Beeinträchtigungen der Insektenfauna (Heuschrecken, Hautflügler) und zum Verlust geschützter Biotope (Trocken- und Magerrasen). Die faunistischen Konflikte sind jedoch nicht artenschutzrechtlich relevant. geringe Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen wegen der überwiegenden Vorbelastung durch die Bahn. Ein Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen ist zwar gegeben, wegen der Lage an der Bahn aber geringer als beim Ausbau. Durch den Rückbau der B 4/75 findet zudem bereits ein funktionaler Ausgleich statt. Die Emissionsquelle wird an den Rand sensibler Bereiche gelegt und Wilhelmsburg insgesamt entlastet. Û Û TP4 Û Û B4 Û Û KL4 Abschnitt Grünanlage Rathauswettern (Ausbau) Ein Ausbau in vorhandener Lage führt hier zu vergleichbar nachhaltig negativen Auswirkungen wie im Wilhelmburger Park. Verlust von Grünstrukturen und Parkanlagen in erheblichem Umfang durch die erforderliche Verbreiterung des gesamten Straßenbauwerks. Auch zukünftig nachhaltige Auswirkungen auf die Erholungsfunktionen durch die betriebsbedingten Wirkungen und die anlagebedingten Zerschneidungswirkungen. Verlust der vorhandenen Gehölz- und Grünstrukturen in angrenzenden Parks und damit Lebensraumverluste bzw. Beeinträchtigungen der Habitateignung z.B. von Gebüschbrütern. Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen durch Verbreiterung. Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche in erheblichem Umfang. Nachhaltige Festlegung einer Emissionsquelle in sensiblen Bereichen. Û Û M3 Û Û TP3 Û Û B3 Û Û KL3 Abschnitt Ernst-August-Kanal vergleichbare Auswirkungen bei einem Ausbau und einer Verlegung, da in jedem Fall eine Querung des Kanals und eine Inanspruchnahme von Grünflächen erforderlich wird. Folgende Konflikte sind im Wesentlichen damit verbunden: Û Û M5a Ausbau: Verlust von Kleingartenanlagen im Bereich Ernst-August-Kanal durch die Verbreiterung. Verlegung: Verlust und Zerschneidung von Kleingartenanlagen und Grünstrukturen, allerdings durch den Rückbau der alten Trasse auch direkter funktionaler Ausgleich durch Freisetzung neuer Flächenpotenziale. Û Û M5b Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen und Habiatfunktionen in vergleichbarem Umfang. Û Û TP5 Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen in vergleichbarem Umfang. Û Û B5 Überbauung des Kanals bei beiden Varianten. Û Û W5 Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche unter Berücksichtigung des Rückbaus in vergleichbarem Umfang. Û Û KL5 potenzielle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Zerschneidungswirkungen ausgehend vom neuen Brückenbauwerk, bei beiden Varianten. Û Û L5 Abschnitt Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd vergleichbare Auswirkungen bei einem Ausbau und einer Verlegung, da in jedem Fall ein Umbau der Anschlussstelle erforderlich wird. Folgende Konflikte sind im Wesentlichen: Verlust von Kleingartenanlagen im Bereich Hauland und Beeinträchtigungen von Fuß- und Radwegeverbindungen in vergleichbarem Umfang. Û Û M1 Û Û TP1 Verlust geschützter Biotope im Bereich der Anschlussstelle und Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen zwischen dem Wilhelmsburger Park und der Süderlebe in vergleichbarem Umfang. Û Û KL1 Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche. Überbauung bzw. Verlegung der südlichen Wilhelmsburger Wettern. Û Û W1 Û Û B1 Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen odenfunktionen in vergleichbarem Umfang. Konflikt Schutzgut Landschaft L Abschnittseinteilung zur Differenzierung der entscheidungserheblichen Konflikte (Erläuterungen siehe Textfenster im Kartenausschnitt) Konflikt Schutzgut Klima und Luft L K Abschnitt Wilhelmsburger Park Ein Ausbau in vorhandener Lage führt zu insgesamt erheblichen und nachhaltig negativen Auswirkungen auf den Wilhelmburger Park während eine Verlegung der B 4/75 an den östlichen Rand des Parks zu wesentlichen Entlastungseffekten und Aufwertungen der Erholungs- und Habitatfunktionen im gesamtenWilhelmsburger Park führt. Das Konfliktpotenzial ist tw. differenziert zu betrachten: Ausbau: Verlust von Grünstrukturen und Parkanlagen in erheblichem Umfang durch die erforderliche Verbreiterung des gesamten Straßenbauwerks. Auch zukünftig nachhaltige Auswirkungen auf die Erholungsfunktionen durch die betriebsbedingten Wirkungen und die anlagebedingten Zerschneidungswirkungen. Verlegung: Aufgrund der Lage an der Bahn kommt es nicht zu erheblichen Verlusten von Grünstrukturen und Parkanlagen oder zu neuen Zerschneidungswirkungen. Stattdessen werden durch den Rückbau der B 4/75 im Wilhelmsburger Park erhebliche Flächenpotenziale freigesetzt, Zerschneidungswirkungen aufgehoben und die Erholungsfunktionen insgesamt sehr deutlich aufwertet. Zudem wird bei einer Verlegung die Gesamtlärmsituation verbessert. Bei der Verlegung gibt es daher keinen Konflikt. Û Û TP2a Û Û TP2b Û Û B2 Û Û W2a Û Û W2b Û Û KL2a Û Û KL2b Û Û M2 Ausbau: Verlust der vorhandenen Gehölz- und Grünstrukturen im Wilhelmsburger Park und damit Lebensraumverluste bzw. Beeinträchtigungen der Habitateignung z.B. von Gebüschbrütern. Manifestierung von Zerschneidungs- wirkungen und Funktionsbeeinträchtigungen im Wilhelmsburger Park. Verlegung: Im Bereich der Feuchtbrachen im südlichen Abschnitt kommt es zu artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf dortvorkommende Brutvögel (Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Kuckuck) und zu Habitatverlusten und Beeinträchtigungen für Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Die faunistischen Konflikte sind in diesem Abschnitt umfangreicher als bei einem Ausbau. Zudem geht damit ein relativ großes, geschütztes Biotop verloren. Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen bei beiden Varianten in vergleichbarem Umfang. Ausbau: Durch die Verbreiterung von Querungsbauwerken stärke Zerschneidungswirkungen zwischen den Gewässern im Park. Verlegung: Ein Stillgewässer geht verloren und die Verrohung der Kuckuckswettern wird verlängert. Ausbau: Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche in erheblichem Umfang. Nachhaltige Festlegung einer Emissionsquelle in sensiblen Bereichen. Verlegung: Der Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen ist wegen der Lage an der Bahn geringer. Durch den Rückbau der B 4/75 findet zudem bereits ein funktionaler Ausgleich statt. Die Emissionsquelle wird an den Rand sensibler Bereiche gelegt und der Wilhelmsburger Park insgesamt entlastet.

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Page 1: D EG S - Hamburg...Em iso nqu elb B r ch . ÛÛ M3 ÛÛ TP3 ÛÛ B3 ÛÛ KL3 Abschnitt Ernst-August-Kanal v er glich baA usw k nm d V , da in jedem Fall eine Querung des Kanals und

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HafenbahnhofHamburgSüd

Mülldeponie Georgswerder

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TP1

TP3

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M5bKL5

Y:\projekte\...\3606\arcview\mxd_dateien\uvs\karte_9_konfliktanalyse_umweld.mxd

LegendeBiotoptypen / Biotopkomplexe

Straßenverkehrsflächen

Wälder

Gebüsche und Kleingehölze

GewässerBiotope der Sümpfe und Niedermoore (gehölzfrei)Offenbodenbiotope

Heiden, Borstgrasrasen, Magerrasen

GrünlandBiotope landwirtschaftlich genutzter FlächenRuderale und halbruderale KrautflurVegetationsbestimmte Habitatstrukturen besiedelter BereicheBiotopkomplexe der Freizeit- Erholungs-, GrünanlagenWohnbebauung und sonstige Bebauung

Industrie- und Gewerbeflächen

Hafen- und Schleusenanlagen

Bahnanlagen

Ver- und Entsorgungsflächen

(Stand Herbst 2008 / Frühjahr 2009)

Planung / Varianten mit Wirkzonen

KonfliktanalyseKonflikt Schutzgut Menschen, menschliche GesundheitM

Konflikt Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische VielfaltTP

Konflikt Schutzgut BodenB

Konflikt Schutzgut WasserW

Sonstiges

Versiegelung

Baukörper

Baufeld

HauptdeichlinieHafengebietsgrenzeGrenze der Untersuchungsgebietes

´

Abschnitt Ernst-August-Kanal

Abschnitt Grünanlage Rathauswettern

Abschnitt Anschlussstelle Rotenhäuser Straße

Abschnitt Wilhelmsburger Park

Abschnitt Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd

Unterlage 12.1Umweltverträglichkeitsstudie B 4/75Verlegung der B 4/75Wilhelmsburger Reichsstraßeeinschließlich der Bahnfolgemaßnahmen

Karte 9

Maßstab: 1 : 15000Projekt Nr.: 3606Plangröße: 590 x 535Datum: Juli 2010gezeichnet: Bö, HKbearbeitet: Ki, So

geprüft:

Konfliktanalye Umwelt

Freien und Hansestadt Hamburgim Auftrag der

Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHDEGES

Abschnitt Anschlussstelle Rotenhäuser Straße (Verlegung)Eine Verlegung der B 4/75 nach Osten führt auch in Bezug auf diesen Abschnitt zu wesentlichen Entlastungseffekten und Aufwertungen der Erholungs- und Habitatfunktionen des Stadtteils Rotehaus. Folgende Konflikte ergeben sich jedoch auch entlang der Bahn:

Im Bereich der Bahnbrachen insbesondere südlich des Ringlokschuppens kommt es zu Habitatverlusten und Beeinträchtigungen der Insektenfauna (Heuschrecken,Hautflügler) und zum Verlust geschützter Biotope (Trocken- und Magerrasen). Die faunistischen Konflikte sind jedoch nicht artenschutzrechtlich relevant.geringe Verlust und Beeinträchtigung von natürlichenBodenfunktionen wegen der überwiegenden Vorbelastung durch die Bahn.Ein Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen ist zwar gegeben, wegen der Lage an der Bahn aber geringer als beim Ausbau. Durch den Rückbau der B 4/75 findet zudem bereits einfunktionaler Ausgleich statt. Die Emissionsquelle wird an den Rand sensibler Bereiche gelegt und Wilhelmsburg insgesamt entlastet.

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Abschnitt Grünanlage Rathauswettern (Ausbau)Ein Ausbau in vorhandener Lage führt hier zu vergleichbarnachhaltig negativen Auswirkungen wie im Wilhelmburger Park.

Verlust von Grünstrukturen und Parkanlagen in erheblichem Umfang durch die erforderliche Verbreiterung des gesamten Straßenbauwerks. Auch zukünftig nachhaltige Auswirkungen auf dieErholungsfunktionen durch die betriebsbedingtenWirkungen und die anlagebedingten Zerschneidungswirkungen. Verlust der vorhandenen Gehölz- und Grünstrukturen inangrenzenden Parks und damit Lebensraumverluste bzw.Beeinträchtigungen der Habitateignung z.B. von Gebüschbrütern.

Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen durch Verbreiterung.

Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischenAusgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche inerheblichem Umfang. Nachhaltige Festlegung einer Emissionsquelle in sensiblen Bereichen.

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Abschnitt Ernst-August-Kanal vergleichbare Auswirkungen bei einem Ausbau und einer Verlegung, da in jedem Fall eine Querung des Kanals und eine Inanspruchnahmevon Grünflächen erforderlich wird. Folgende Konflikte sind imWesentlichen damit verbunden:

ÛÛM5a Ausbau: Verlust von Kleingartenanlagen im Bereich Ernst-August-Kanal durch die Verbreiterung.Verlegung: Verlust und Zerschneidung von Kleingartenanlagen und Grünstrukturen, allerdings durch denRückbau der alten Trasse auch direkter funktionaler Ausgleich durch Freisetzung neuer Flächenpotenziale.

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Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen undHabiatfunktionen in vergleichbarem Umfang.ÛÛTP5

Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen in vergleichbarem Umfang.ÛÛB5

Überbauung des Kanals bei beiden Varianten.ÛÛW5

Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischenAusgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereicheunter Berücksichtigung des Rückbaus in vergleichbarem Umfang.

ÛÛKL5

potenzielle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durchZerschneidungswirkungen ausgehend vom neuenBrückenbauwerk, bei beiden Varianten.

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Abschnitt Anschlussstelle Wilhelmsburg-Südvergleichbare Auswirkungen bei einem Ausbau und einer Verlegung, da in jedem Fall ein Umbau der Anschlussstelle erforderlich wird. Folgende Konflikte sind im Wesentlichen:

Verlust von Kleingartenanlagen im Bereich Hauland undBeeinträchtigungen von Fuß- und Radwegeverbindungen invergleichbarem Umfang.

ÛÛM1

ÛÛTP1 Verlust geschützter Biotope im Bereich der Anschlussstelle und Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen zwischen dem Wilhelmsburger Park und der Süderlebe in vergleichbarem Umfang.

ÛÛKL1 Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischenAusgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche.

Überbauung bzw. Verlegung der südlichen WilhelmsburgerWettern.ÛÛW1

ÛÛB1 Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen odenfunktionen in vergleichbarem Umfang.

Konflikt Schutzgut LandschaftL

Abschnittseinteilung zur Differenzierung der entscheidungserheblichen Konflikte

(Erläuterungen siehe Textfenster im Kartenausschnitt)

Konflikt Schutzgut Klima und LuftLK

Abschnitt Wilhelmsburger ParkEin Ausbau in vorhandener Lage führt zu insgesamt erheblichenund nachhaltig negativen Auswirkungen auf den WilhelmburgerPark während eine Verlegung der B 4/75 an den östlichen Randdes Parks zu wesentlichen Entlastungseffekten und Aufwertungen der Erholungs- und Habitatfunktionen im gesamtenWilhelmsburger Park führt. Das Konfliktpotenzial ist tw. differenziert zu betrachten:

Ausbau: Verlust von Grünstrukturen und Parkanlagen in erheblichem Umfang durch die erforderliche Verbreiterung des gesamten Straßenbauwerks. Auch zukünftig nachhaltigeAuswirkungen auf die Erholungsfunktionen durch diebetriebsbedingten Wirkungen und die anlagebedingtenZerschneidungswirkungen. Verlegung: Aufgrund der Lage an der Bahn kommt es nicht zu erheblichen Verlusten von Grünstrukturen und Parkanlagen oder zu neuen Zerschneidungswirkungen.Stattdessen werden durch denRückbau der B 4/75 im Wilhelmsburger Park erheblicheFlächenpotenziale freigesetzt, Zerschneidungswirkungenaufgehoben und die Erholungsfunktionen insgesamt sehr deutlich aufwertet. Zudem wird bei einer Verlegung dieGesamtlärmsituation verbessert. Bei der Verlegung gibt es daher keinen Konflikt.

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Ausbau: Verlust der vorhandenen Gehölz- und Grünstrukturen im Wilhelmsburger Park und damitLebensraumverluste bzw.Beeinträchtigungen der Habitateignung z.B. von Gebüschbrütern. Manifestierung von Zerschneidungs-wirkungen und Funktionsbeeinträchtigungen im Wilhelmsburger Park.Verlegung: Im Bereich der Feuchtbrachen im südlichen Abschnitt kommt es zu artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf dortvorkommende Brutvögel (Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Kuckuck) und zu Habitatverlusten und Beeinträchtigungen für Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Die faunistischen Konflikte sind in diesem Abschnitt umfangreicher als bei einem Ausbau. Zudem geht damit ein relativ großes, geschütztes Biotop verloren.Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen bei beiden Varianten in vergleichbarem Umfang.Ausbau: Durch die Verbreiterung von Querungsbauwerken stärke Zerschneidungswirkungen zwischen den Gewässern im Park. Verlegung: Ein Stillgewässer geht verloren und die Verrohung der Kuckuckswettern wird verlängert.Ausbau: Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mitlokalklimatischen Ausgleichsfunktionen für angrenzendeSiedlungsbereiche in erheblichem Umfang. Nachhaltige Festlegung einer Emissionsquelle in sensiblen Bereichen.Verlegung: Der Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen ist wegen der Lage an der Bahn geringer. Durch den Rückbau der B 4/75 findet zudem bereits ein funktionaler Ausgleich statt. Die Emissionsquelle wird an den Rand sensibler Bereiche gelegt und der Wilhelmsburger Park insgesamt entlastet.