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Page 1: D EG S - Hamburg...Em iso nqu elb B r ch . ÛÛ M3 ÛÛ TP3 ÛÛ B3 ÛÛ KL3 Abschnitt Ernst-August-Kanal v er glich baA usw k nm d V , da in jedem Fall eine Querung des Kanals und

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Polizei

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Mülldeponie Georgswerder

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Kornweide

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Auf der Höhe

Schlenzigstraße

Georg-Wilhelm-Straße

Buschwerder Hauptdeich

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Mülldeponie Georgswerder

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LegendeBiotoptypen / Biotopkomplexe

Straßenverkehrsflächen

Wälder

Gebüsche und Kleingehölze

GewässerBiotope der Sümpfe und Niedermoore (gehölzfrei)Offenbodenbiotope

Heiden, Borstgrasrasen, Magerrasen

GrünlandBiotope landwirtschaftlich genutzter FlächenRuderale und halbruderale KrautflurVegetationsbestimmte Habitatstrukturen besiedelter BereicheBiotopkomplexe der Freizeit- Erholungs-, GrünanlagenWohnbebauung und sonstige Bebauung

Industrie- und Gewerbeflächen

Hafen- und Schleusenanlagen

Bahnanlagen

Ver- und Entsorgungsflächen

(Stand Herbst 2008 / Frühjahr 2009)

Planung / Varianten mit Wirkzonen

KonfliktanalyseKonflikt Schutzgut Menschen, menschliche GesundheitM

Konflikt Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische VielfaltTP

Konflikt Schutzgut BodenB

Konflikt Schutzgut WasserW

Sonstiges

Versiegelung

Baukörper

Baufeld

HauptdeichlinieHafengebietsgrenzeGrenze der Untersuchungsgebietes

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Abschnitt Ernst-August-Kanal

Abschnitt Grünanlage Rathauswettern

Abschnitt Anschlussstelle Rotenhäuser Straße

Abschnitt Wilhelmsburger Park

Abschnitt Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd

Unterlage 12.1Umweltverträglichkeitsstudie B 4/75Verlegung der B 4/75Wilhelmsburger Reichsstraßeeinschließlich der Bahnfolgemaßnahmen

Karte 9

Maßstab: 1 : 15000Projekt Nr.: 3606Plangröße: 590 x 535Datum: Juli 2010gezeichnet: Bö, HKbearbeitet: Ki, So

geprüft:

Konfliktanalye Umwelt

Freien und Hansestadt Hamburgim Auftrag der

Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHDEGES

Abschnitt Anschlussstelle Rotenhäuser Straße (Verlegung)Eine Verlegung der B 4/75 nach Osten führt auch in Bezug auf diesen Abschnitt zu wesentlichen Entlastungseffekten und Aufwertungen der Erholungs- und Habitatfunktionen des Stadtteils Rotehaus. Folgende Konflikte ergeben sich jedoch auch entlang der Bahn:

Im Bereich der Bahnbrachen insbesondere südlich des Ringlokschuppens kommt es zu Habitatverlusten und Beeinträchtigungen der Insektenfauna (Heuschrecken,Hautflügler) und zum Verlust geschützter Biotope (Trocken- und Magerrasen). Die faunistischen Konflikte sind jedoch nicht artenschutzrechtlich relevant.geringe Verlust und Beeinträchtigung von natürlichenBodenfunktionen wegen der überwiegenden Vorbelastung durch die Bahn.Ein Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen ist zwar gegeben, wegen der Lage an der Bahn aber geringer als beim Ausbau. Durch den Rückbau der B 4/75 findet zudem bereits einfunktionaler Ausgleich statt. Die Emissionsquelle wird an den Rand sensibler Bereiche gelegt und Wilhelmsburg insgesamt entlastet.

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Abschnitt Grünanlage Rathauswettern (Ausbau)Ein Ausbau in vorhandener Lage führt hier zu vergleichbarnachhaltig negativen Auswirkungen wie im Wilhelmburger Park.

Verlust von Grünstrukturen und Parkanlagen in erheblichem Umfang durch die erforderliche Verbreiterung des gesamten Straßenbauwerks. Auch zukünftig nachhaltige Auswirkungen auf dieErholungsfunktionen durch die betriebsbedingtenWirkungen und die anlagebedingten Zerschneidungswirkungen. Verlust der vorhandenen Gehölz- und Grünstrukturen inangrenzenden Parks und damit Lebensraumverluste bzw.Beeinträchtigungen der Habitateignung z.B. von Gebüschbrütern.

Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen durch Verbreiterung.

Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischenAusgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche inerheblichem Umfang. Nachhaltige Festlegung einer Emissionsquelle in sensiblen Bereichen.

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Abschnitt Ernst-August-Kanal vergleichbare Auswirkungen bei einem Ausbau und einer Verlegung, da in jedem Fall eine Querung des Kanals und eine Inanspruchnahmevon Grünflächen erforderlich wird. Folgende Konflikte sind imWesentlichen damit verbunden:

ÛÛM5a Ausbau: Verlust von Kleingartenanlagen im Bereich Ernst-August-Kanal durch die Verbreiterung.Verlegung: Verlust und Zerschneidung von Kleingartenanlagen und Grünstrukturen, allerdings durch denRückbau der alten Trasse auch direkter funktionaler Ausgleich durch Freisetzung neuer Flächenpotenziale.

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Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen undHabiatfunktionen in vergleichbarem Umfang.ÛÛTP5

Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen in vergleichbarem Umfang.ÛÛB5

Überbauung des Kanals bei beiden Varianten.ÛÛW5

Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischenAusgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereicheunter Berücksichtigung des Rückbaus in vergleichbarem Umfang.

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potenzielle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durchZerschneidungswirkungen ausgehend vom neuenBrückenbauwerk, bei beiden Varianten.

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Abschnitt Anschlussstelle Wilhelmsburg-Südvergleichbare Auswirkungen bei einem Ausbau und einer Verlegung, da in jedem Fall ein Umbau der Anschlussstelle erforderlich wird. Folgende Konflikte sind im Wesentlichen:

Verlust von Kleingartenanlagen im Bereich Hauland undBeeinträchtigungen von Fuß- und Radwegeverbindungen invergleichbarem Umfang.

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ÛÛTP1 Verlust geschützter Biotope im Bereich der Anschlussstelle und Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen zwischen dem Wilhelmsburger Park und der Süderlebe in vergleichbarem Umfang.

ÛÛKL1 Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischenAusgleichsfunktionen für angrenzende Siedlungsbereiche.

Überbauung bzw. Verlegung der südlichen WilhelmsburgerWettern.ÛÛW1

ÛÛB1 Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen odenfunktionen in vergleichbarem Umfang.

Konflikt Schutzgut LandschaftL

Abschnittseinteilung zur Differenzierung der entscheidungserheblichen Konflikte

(Erläuterungen siehe Textfenster im Kartenausschnitt)

Konflikt Schutzgut Klima und LuftLK

Abschnitt Wilhelmsburger ParkEin Ausbau in vorhandener Lage führt zu insgesamt erheblichenund nachhaltig negativen Auswirkungen auf den WilhelmburgerPark während eine Verlegung der B 4/75 an den östlichen Randdes Parks zu wesentlichen Entlastungseffekten und Aufwertungen der Erholungs- und Habitatfunktionen im gesamtenWilhelmsburger Park führt. Das Konfliktpotenzial ist tw. differenziert zu betrachten:

Ausbau: Verlust von Grünstrukturen und Parkanlagen in erheblichem Umfang durch die erforderliche Verbreiterung des gesamten Straßenbauwerks. Auch zukünftig nachhaltigeAuswirkungen auf die Erholungsfunktionen durch diebetriebsbedingten Wirkungen und die anlagebedingtenZerschneidungswirkungen. Verlegung: Aufgrund der Lage an der Bahn kommt es nicht zu erheblichen Verlusten von Grünstrukturen und Parkanlagen oder zu neuen Zerschneidungswirkungen.Stattdessen werden durch denRückbau der B 4/75 im Wilhelmsburger Park erheblicheFlächenpotenziale freigesetzt, Zerschneidungswirkungenaufgehoben und die Erholungsfunktionen insgesamt sehr deutlich aufwertet. Zudem wird bei einer Verlegung dieGesamtlärmsituation verbessert. Bei der Verlegung gibt es daher keinen Konflikt.

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Ausbau: Verlust der vorhandenen Gehölz- und Grünstrukturen im Wilhelmsburger Park und damitLebensraumverluste bzw.Beeinträchtigungen der Habitateignung z.B. von Gebüschbrütern. Manifestierung von Zerschneidungs-wirkungen und Funktionsbeeinträchtigungen im Wilhelmsburger Park.Verlegung: Im Bereich der Feuchtbrachen im südlichen Abschnitt kommt es zu artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen auf dortvorkommende Brutvögel (Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Kuckuck) und zu Habitatverlusten und Beeinträchtigungen für Amphibien, Libellen und Heuschrecken. Die faunistischen Konflikte sind in diesem Abschnitt umfangreicher als bei einem Ausbau. Zudem geht damit ein relativ großes, geschütztes Biotop verloren.Verlust und Beeinträchtigung von natürlichen Bodenfunktionen bei beiden Varianten in vergleichbarem Umfang.Ausbau: Durch die Verbreiterung von Querungsbauwerken stärke Zerschneidungswirkungen zwischen den Gewässern im Park. Verlegung: Ein Stillgewässer geht verloren und die Verrohung der Kuckuckswettern wird verlängert.Ausbau: Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mitlokalklimatischen Ausgleichsfunktionen für angrenzendeSiedlungsbereiche in erheblichem Umfang. Nachhaltige Festlegung einer Emissionsquelle in sensiblen Bereichen.Verlegung: Der Verlust siedlungsnaher Grünstrukturen mit lokalklimatischen Ausgleichsfunktionen ist wegen der Lage an der Bahn geringer. Durch den Rückbau der B 4/75 findet zudem bereits ein funktionaler Ausgleich statt. Die Emissionsquelle wird an den Rand sensibler Bereiche gelegt und der Wilhelmsburger Park insgesamt entlastet.

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