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Briefing Apron
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Version: 2.00
Status: Endversion
Ausgabedatum: 30.01.2018
Autor: Engadin Airport AG
Inhaber: Engadin Airport AG
Seiten: 25
Abgrenzung: Begrenzt auf Engadin Airport
Impressum: Die Informationen dieser Publikation dienen dazu, die Sicherheit am
Engadin Airport zu erhöhen. Der gesamte Inhalt dieser Publikation ist
Eigentum der Engadin Airport AG. Die Reproduktion, die über den privaten
Gebrauch herausgeht, bedarf der Zustimmung der Engadin Airport AG.
Index
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Das Briefing dient dazu, auf die wichtigsten Punkte aufmerksam zu machen, welche für eine
sichere und unfallfreie Arbeit auf dem Flugvorfeld zu berücksichtigen sind.
Ziel / Organisatorischer Ablauf
Ablauf:
• Durcharbeiten dieses Briefings
• Absolvierung Test „ Apron“
• Nach erfolgreicher Absolvierung des Tests erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung mit
Testresultat. Sollten Sie beim ersten Test-Durchlauf nicht erfolgreich sein, so können Sie nach
30 Minuten einen zweiten Versuch starten. Ein allfälliger dritter Durchlauf ist erst nach 24
Stunden möglich.
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Allgemeine InformationenAllgemeines:
Der Flughafen Samedan liegt auf 1707 m.ü.M und ist damit der höchstgelegene Flughafen
Europas.
Betriebszeiten
Ganzjährig geöffnet
Sommer: 08.00 – 19.00 Uhr; für Segelflieger bis Sunset
Winter: 08.00 – Nachteinbruch
Grösste Maschinen die in Samedan landen können
Boeing 737 BBJ: Gulfstream G4 / G5 / G550; Bombardier Global Express / usw.
Piste
Länge: 1‘800 m
Breite: 40 m
Infos unter:
www.engadin-airport.ch
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Aufgrund der geltenden Sicherheits- und Zollvorschriften darf das Fluggelände nicht frei betreten
werden! Anlagen innerhalb des Flughafengeländes, die nicht für die Allgemeinheit freigegeben
sind, dürfen nur von Flughafenmitarbeitern und von Mitarbeitern von am Flughafen ansässigen
Firmen oder mit Einwilligung der Flughafenleitung betreten werden. Flughafenmitarbeiter sind
berechtigt, Fehlbare zurechtzuweisen, den Zutritt zu den Analgen zu verweigern bzw. das
Verlassen der Anlagen anzuweisen.
Zu den Anlagen gehören insbesondere:
• das Rollfeld (mit den zum Starten, Landen und Rollen bestimmten Bahnen und Flächen)
• der APRON
• die Betriebsstraßen
• die Luftfahrzeughangars
• die Abfertigungszwecken dienenden Räume und Verkehrsflächen
• die Garagen und Werkstätten
Allgemein
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Übersicht
Amtsplatz
Hangar 1Tower Hangar 3Hangar 2
Helipads
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APRON-Zutritt
Die Zu- und Ausfahrt zum Amtsplatz ist von der Grenzwache definiert und wird kontrolliert.
Die Zufahrt darf somit nur zwischen dem AIS-Handling Büro und dem Pavillon der
Grenzwache und die Ausfahrt zwischen dem Pavillon der Grenzwache und dem Vorfeld
erfolgen. Den Anweisungen der Grenzwache ist Folge zu leisten.
AIS-Handling Grenzwache
Border Police
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APRON
Personen ohne Funkkontakt mit dem Tower oder ohne RWY-Zutrittsberechtigung bewegen
sich ausschliesslich auf dem Areal hinter der roten Linie!
STOP
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Verhalten auf dem APRON
Wir erbringen unsere Dienstleistungen stets
effizient, verantwortungsvoll, freundlich und
gehen auf Kundenwünsche ein.
Wir setzen alles daran, unseren Kunden den
höchstmöglichen Sicherheitsstandard bieten zu
können.
Das Betreten von parkierten Flugzeugen oder
Helikoptern ist, ausser zur Ausübung von
Arbeiten, untersagt. In diesem Fall erfolgt der
Zugang in Absprache mit der Crew.
Fremdes Eigentum, wie Luftfahrzeuge und
Gepäck werden mit Sorgfalt behandelt.
Die Privatsphäre der Kunden wird respektiert
unter Wahrung von absoluter Diskretion.
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Vortritt APRON
Befahren des APRONS:
- Nur mit Fahrberechtigung
gemäss Fahrberechtigungs-
briefing.
- Dritte. nur in Begleitung von
Personen mit Fahrberechtigung
„BEGLEIT“Luftfahrzeuge
haben immer
VORRANG!!!
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Geschwindigkeitsbeschränkungen
APRON
30 km/h im Bereich des APRON und den Abstellflächen
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht für Feuerlösch-,
Sanitäts-, Rettungs-, und Winterdienstfahrzeuge im Einsatz.
40 km/h im übrigen Flugbetriebsbereich.
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APRONALARM:Um die ICAO Richtlinien zu
Erfüllen ist es wichtig, sich bei
Alarm sofort zum Feuerwehrauto
zu Begeben, damit man
spätestens in drei Minuten
Löschmittel am Schadenplatz
abgeben kann.
Beim Fahren mit dem
Feuerwehrauto ist Rücksicht
zunehmen auf rollende
Luftfahrzeuge.
Mitarbeiter von Drittfirmen sollen
ihre Hilfe im C-Büro anbieten.
Die höchste Feuerkategorie für
den Flughafen Samedan ist die
Feuerkategorie 6.
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Sicherheitsabstände Hubschrauber
Abstände zu Hubschraubern mit laufenden Rotoren
davor und seitlich dahinter
Abstand 30 m 30 m
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Abstände zu Hubschraubern bei stehenden Rotoren
davor und seitlich dahinter
Abstand 5 m 5 m
Sicherheitsabstände Hubschrauber
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Sicherheitsabstände Strahl- und Propellerluftfahrzeugen
Abstände zu Flächenflugzeugen bei stehenden
Triebwerken
davor und seitlich dahinter
Abstand 5 m 5 m
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Abstände zu Flächenflugzeugen bei laufenden
Triebwerken
davor und seitlich dahinter
Abstand 10 m 40 m
Sicherheitsabstände Strahl- und Propellerluftfahrzeuge
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Runway / Taxiways
Wer die Berechtigung zum Befahren des RWY und des Taxiways hat, darf sich nur nach den
Weisungen des Towers bewegen und hat insbesondere deren Funkanweisungen sowie
Lichtsignale und Zeichen zu beachten - über deren Bedeutung haben Sie sich zu
unterrichten. (Siehe Briefing Seite 23)
Für Dritte ist das Betreten des Runways oder des Taxiways grundsätzlich verboten!
In Ausnahmefällen ist das Betreten in Begleitung eines dafür berechtigten
Flughafenmitarbeiter gestattet. Auch in diesem Fall muss vorgängig die Freigabe des Towers
vorliegen und ständiger Funkkontakt erstellt sein.
Den Anweisungen des Towers ist unverzüglich Folge zu leisten.
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Runway / Taxiways
Auf den rot schraffierten Flächen ist der Aufenthalt nur nach Freigabe durch den
FISO erlaubt. Die Freigabe richtet sich nach dem Funkbriefing.
Für Dritte: Begleitung durch einen Flugbetriebsmitarbeiter unerlässlich!
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Air TWY niemals ohne
Freigabe vomTower
befahren/betreten!
Meldepflicht
bei Betreten und Verlassen
Helipads
! Achtung !Sommer:
genügend Abstand zum
Segelflugbetrieb.
Winter:
Helipadgelände frei und flach
halten, zur Verhinderung von
Kollisionen mit Heckrotoren.
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Runway / Taxiways
Lichtsignale Fahrzeuge und Fußgänger
Grün blinkend Freigabe erteilt
Rot Stop
Rot blinkend Verlassen Sie sofort die RWY/
TWY
Weiß blinkend Begeben Sie sich zum
Ausgangspunkt zurück
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Sicherheit ist unser höchstes Gebot
Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, alles dazu beizutragen, gefährliche Situationen und
Schäden zu verhindern. Die Grundlage für die Sicherheit am Engadin Airport ist das Safety
Management System SMS. Das SMS ist Bestandteil des Flughafenhandbuches und für alle
Mitarbeiter auf dem Internet einsehbar.
Beobachtungen von Safety relevanten Vorfällen oder persönliche Inputs zur Erhöhung der
Sicherheit sollen laufend mittels Feedback-Formular der Safety Organisation mitgeteilt werden.
Des Weiteren sind im Flughafenhandbuch sämtliche Flughafenbetriebsprozesse mit
„Mitgeltenden Dokumenten“, der Notfallplan und die Zollvorschriften ersichtlich. Damit besteht
jederzeit die Möglichkeit, sämtliche für einen sicheren Flugbetrieb wichtigen Prozesse und
Dokumente zu konsultieren und Änderungs-, Verbesserungs- oder Überarbeitungsanträge
einzubringen.
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Wichtige Rahmenregelungen• Auf dem Gelände herrscht Rauchverbot. Rauchen Sie bitte außerhalb des Geländes.
• Airside bewegen wir uns nur mit Warnweste oder Warnbekleidung und persönlicher Sicherheitsausrüstung.
• Wir machen Externe und Piloten, die sich nicht daran halten auf die Westentragpflicht aufmerksam.
• Jeder einzelne ist für die Sicherheit auf Airside verantwortlich und ermahnt Personen, die sich nicht
an die Sicherheitsregeln halten, diese einzuhalten.
• Gefährliche Ereignisse werden besprochen und mittels Feedbackformular in den SMS Prozess geleitet.
• Vorschläge, Wünsche Anregungen Kritik oder Inputs zur Erhöhung der Sicherheit sollen mittels
Feedback-Formular eingereicht werden. Das Formular findet man auf www.engadin-airport.ch.
• Essen und trinken auf dem Apron ist nicht gestattet.
• Beim Telefonieren bleiben Sie an einem sicheren Ort stehen. (Ablenkung=Gefahr)
• Lose Gegenstände werden sofort eingesammelt.
• Funkfreigabe, Quittierung und Rückmeldung beim Befahren des RWY‘s ist in jedem Fall obligatorisch,
gemäss Funkbriefing.
• Schäden werden sofort einem Safetyofficer gemeldet: (C. Manzoni, M. Binkert, C. Gorfer)
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Notfälle
• Bei Unfällen oder Notsituationen ist der rote Notfallknopf (bei den Hangars) zu betätigen.
• Ein Defibrillator befindet sich im C-Büro
• Sanitätskästen befinden sich in den Hangars und Büros.
• Feuerlöscher befinden sich in allen Hangars, bei der Tankstelle, im Turm und im C-Büro.
• Bei Alarm ist die Funkfrequenz für die Durchgabe des Alarms freizuhalten.
• Bei Alarm verhalten sich die Flughafenmitarbeiter gemäss Notfallplan. Mitarbeiter von Drittfirmen bieten
ihre Hilfe im C-Büro an.
• Bei Füllleckagen ist die Betankung zu unterbrechen, die Schadenstelle abzusichern und Ölbinder zu
streuen. Bei Bedarf ist der Ölwehrstützpunkt St. Moritz aufzubieten.
• Jeder Notfall ist über den Betriebsfunk dem Tower zu melden und gemäss SMS abzuhandeln.
• Im Sinne einer vorbeugenden Massnahme sind auch Vorfälle, die zu einem Notfall führen könnten, mittels
Feedback-Formular zu melden.
.
Der Badge ist persönlich.
Der Verlust des Badges
muss unverzüglich dem
C-Büro oder der Airport
Authority gemeldet
werden.
Nach Beendigung des
Arbeitsverhältnis muss
der Badge im C-Büro
abgegeben werden.
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Die Geschäftsleitung wünscht allen eine
angenehme und unfallfreie Arbeit
im Dienst unserer Kunden!