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Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung 1 Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung Netzarchitektur und Planvorgaben des FTTx-Ortsnetzes im Rahmen der Netzbetriebsausschreibung für die Gemeinde Bermatingen

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Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung

Netzarchitektur und Planvorgaben des FTTx-Ortsnetzes

im Rahmen der Netzbetriebsausschreibung für die

Gemeinde Bermatingen

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Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung

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Inhalt 1. Gegenstand der Ausschreibung ..................................................................................... 3

2. Leistungen des Auftragnehmers ..................................................................................... 4

3. Versorgungsgebiete ......................................................................................................12

3.1. FTTB-Ausbaugebiete ....................................................................................................12

4. Rohrkonzept ..................................................................................................................13

5. Faserkonzept ................................................................................................................15

6. Übergabepunkt an überregionale Infrastrukturen...........................................................16

7. Backbone im Landkreis Bodensee ................................................................................17

8. Kundenpotential ............................................................................................................17

9. Anlagenverzeichnis .......................................................................................................17

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1. Gegenstand der Ausschreibung Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der

Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen

wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb

wurden und werden auf der Gemarkung der Gemeinde Bermatingen Ortsteil Ahausen

Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von

Höchstgeschwindigkeitsnetzen errichtet.

Gegenstand der Ausschreibung ist somit der Betrieb des im Aufbau befindlichen FTTx-

Ortsnetzes (FTTB Gewerbegebiet). Der Ausschreibungsgegenstand wird nachfolgend

präzisiert:

Der Netzbetrieb sowie das eigene Anbieten von Mehrfachdiensten wird nicht von dem

Auftraggeber erbracht, sondern soll auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege

einer Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und an einen privaten Dienstleister vergeben

werden. Der Bieter hat somit als Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Ausschreibung den

Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen Entgelt zur Verfügung

zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist demzufolge die Verpachtung dieses Netzes und

die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter.

Das Nutzungsrecht an diesen passiven Infrastrukturen steht dem Auftragnehmer zu. Im

Übrigen ist die Kommune Eigentümer der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Die passiven

Infrastrukturen werden dem Auftragnehmer gebündelt über den Auftraggeber im Wege der

Pacht überlassen. Der Auftraggeber ist für den jeweiligen Auftragnehmer der alleinige

Vertragspartner für die passiven Infrastrukturen.

Der beabsichtigte Trassenplan ergibt sich aus der Anlage FTTB-Planung Ahausen

Übersicht.

Die in der Anlage Potentialtabelle beigefügte Berechnung für das Ausschreibungsgebiet wurde

auf Basis der aktuellen Ist-Versorgung abgeleitet.

Nähere Details zum Ausschreibungsgegenstand für das Gebiet der Gemeinde Bermatingen

werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.

Es wird klargestellt, dass es sich im Hinblick auf den Trassen- und Zeitplan lediglich um

beabsichtigte Planungen des Auftraggebers handelt (Prognose). Beim angegebenen

Potential handelt es sich um eine geschätzte Prognose, auf deren Eintritt kein Anspruch

besteht. Die Umsetzung ist zwar beabsichtigt, kann jedoch nicht garantiert werden. Der

Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sowohl Trassen- als auch Zeitplan und damit

auch das Potential den etwa geänderten Bedürfnissen vor Ort anzupassen, zu ändern

oder zu erweitern. Die vorliegende Berechnung des Potentials wurde aufgrund der

aktuellen Ist-Versorgung abgeleitet.

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2. Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Leistungspflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist zum Betrieb der gesamten ihm durch den Aufraggeber

überlassenen passiven Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter

Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Die Erstlaufzeit

beträgt 7 Jahre.

Der Vertrag verlängert sich sodann jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien

unter Einhaltung der Vorgaben im Netzbetriebsvertrag rechtzeitig beendet wird. Näheres

regelt der Netzbetriebsvertrag der mit der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe

bekannt gegeben wird und Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist.

Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, die passive („unbeleuchtete“)

Breitbandinfrastruktur, die ihm im Rahmen dieser Ausschreibung zur Nutzung überlassen

wird, durch Installation aktiver Komponenten in Betrieb zu nehmen und gegenüber den

örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen

und Angebote (Telefonie, Internet, IP-TV und Kombiverträge) zu den angebotenen und

dauerhaft zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ferner übernimmt der

Auftragnehmer mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Pflichten wie Wartung;

Unterhaltung, Instandhaltung und Dokumentation und Leitungsauskünfte. Die Einzelheiten

der Überlassung der passiven Breitbandinfrastruktur werden in einem abzuschließenden

Netzbetriebsvertrag der mit der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe mitgeteilt

wird und Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist.

Im Übrigen hat der Auftragnehmer im Rahmen des Netzbetriebes insbesondere

sicherzustellen, dass gegenüber Endkunden Mehrfachdienste in Form von Telefonie,

Internet und bei Bedarf Fernsehen und im Speziellen Dienste für Unternehmen und

Gewerbetreibende erbracht werden. Die Dienste können durch den Auftragnehmer selbst

oder auch durch Dritte erbracht werden. Dies unter Berücksichtigung der im Rahmen

dieser Ausschreibung vom Auftragnehmer zugesicherten Angaben.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über die passive Infrastruktur

erreichbaren Endkunden in den im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Gebieten.

Die Erschließung durch den Auftragnehmer muss spätestens innerhalb von 3 Monaten in

FTTB-Gebieten ab Überlassung der jeweiligen passiven Infrastruktur abgeschlossen sein.

Der AN verpflichtet sich schon in der Planungs-, Bauphase mit dem Bauunternehmen und

dem AN mitzuarbeiten.

2.2 Kollokation

Die gegebenenfalls erforderliche Kollokation zur Versorgung der Endkunden mit

Telekommunikationsdiensten ist Sache des Auftragnehmers.

2.3 Netzbetrieb

Der Auftragnehmer schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des

störungsfreien Betriebs des an ihn durch den Auftraggeber überlassenen passiven

Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Erbringung von Mehrfachdiensten gemäß Ziffer

2.4 durch ihn selbst oder durch (ggf. von ihm beauftragte) Dritte. Hierzu gehört auch die

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Instand- und Unterhaltung, Wartung und Dokumentation und Leitungsauskünfte der ihm

zur Nutzung überlassenen passiven Infrastruktur.

2.4 Erbringung von Mehrfachdiensten

Als Hauptleistungspflicht hat der Auftragnehmer im Rahmen des Netzbetriebs

sicherzustellen, dass durch ihn oder durch Dritte gegenüber Endkunden Mehrfach-dienste

erbracht werden. Mehrfachdienste sind:

Telefonie

Internet

Fernsehen

Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik im Besonderen für Unternehmen und

Gewerbetreibende zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass

Fernsehen optional angeboten wird! Optional anzubieten in diesem Sinne bedeutet,

dass der Fernseh-Verteildienst in den Versorgungsgebieten dieser Ausschreibung

gegenüber Endkunden auf Nachfrage zusätzlich anzubieten und zu erbringen ist,

der Fernseh-Verteildienst aber als Zusatzleistung zu Telefonie und Internet erbracht

wird und nicht nur Endkundenangebote einschließlich des Fernseh-Verteildienstes

(also Triple – Play – Angebote) zur Verfügung stehen.

Wesentliche, nicht verhandelbare Mindestanforderungen bei der Erbringung von

Mehrfachdiensten sind dabei:

Die räumliche und flächendeckende Abdeckung des vom Auftraggeber

vorgegebenen Projektgebietes. Das Projektgebiet ist unter 3. beschrieben. Im

Übrigen siehe Anlage FTTB-Planung Ahausen Übersicht.

Die Sicherstellung des Versorgungsbedarfs in den Versorgungsbereichen gemäß

den jeweiligen Vorgaben im Förderprogramm bzw. im Förderbescheid.

Nach dem Förderbescheid sind nach dem Ende der Maßnahme alle Teilnehmer im

Projektgebiet zuverlässig mit Bandreiten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch zu

versorgen. Daher hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass gegenüber den

Endkunden im Projektgebiet eine entsprechende Versorgung angeboten wird. Im

Übrigen sind die Vorgaben der Förderrichtlinie des Bundes und des

entsprechenden Zuwendungsbescheides in diesem Zusammenhang

einzuhalten.

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Für die in der Asymmetrie bereitgestellten Mehrfachdienste im

Privatkundensegment sind im Übrigen folgende Leistungsmerkmale maßgeblich:

Internetverbindung mit asymmetrischer Übertragungsrate, dynamischer IP-

Adresse und einer Upload-Rate von maximal 40% der Downloadrate

Garantie und Gewährleistung der vertraglich mit den Endkunden vereinbarten

Übertragungsraten. Es ist der Tarif anzugeben, der die geforderte

Übertragungsrate als Mindestwerte beinhaltet, nicht „normalerweise“ oder „bis

zu“ bereitgestellten Übertragungsraten.

Bereitstellung einer Telefonflatrate ins deutsche Festnetz plus Flatrate

Internet (ohne jegliche Begrenzung des Datenvolumens).

Versorgungsqualität von mindestens 99 % des Tages und die Verfügbarkeit

des Netzes zu mindestens 99,5 % des Jahres

Entstörzeit 48 h

Für die in der Symmetrie oder Asymmetrie (SOHO) bereitgestellten

Mehrfachdienste im Geschäftskundensegment sind folgende Leistungsmerkmale

(Service-Level-Agreements) maßgeblich:

permanente, symmetrische oder asymmetrische Internet-Standleitung mit

dynamischer oder fester IP-Adresse (ohne Aufpreis) ohne jegliche

Begrenzung des Datenvolumens (Flatrate). Die Preisangabe beinhaltet eine

direkte Internet-Konnektivität, nicht jedoch die Bereitstellung von

Standleitungen.

Bereitstellung einer Telefonflatrate ins deutsche Festnetz plus Flatrate

Internet. Die Flatrate beinhaltet mindestens 2 VoIP Sprachkanäle als Telefon-

Flatrate mit der Option zur Erweiterung auf bis zu 6 Sprachkanäle

Gewährleistung der vertraglich mit den Endkunden vereinbarten

Übertragungsraten rund um die Uhr (24/7) einschließlich der unmittelbaren

Verpflichtung zur Behebung bei nachgewiesener Unterschreitung zu einem

beliebigen Zeitpunkt

Option zur Verkehrspriorisierung gemäß Dienste Anforderungen (Quality auf

Service). Die Preisangabe beinhaltet die jeweils niedrigste Servicequalität

Bereitstellung fester IP v4-Adressen oder IPv6 Adressen nach Anforderung

des Kunden

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Ständige Überwachung der Funktion des Einzelanschlusses

Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt 99,5 %

Geschäftskundenprodukte (Internetstandleitung) mit asymmetrischer

Übertragungsrate:

Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis freitags 20.00 Uhr)

eingehen, beseitigt der AN die Störung innerhalb von 24 Stunden

(Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Bei

Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags, sonntags oder

an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am

folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen

gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am

folgenden Werktag fortgesetzt. Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung

innerhalb der Entstörungsfrist zumindest so weit beseitigt wird, dass der

Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder

genutzt werden kann. Für symmetrische Dienste im gewerblichen Bereich

beträgt die maximale Entstörungsfrist 12 Stunden beziehungsweise auf Basis

gesonderter SLA-Vereinbarungen auch darunter.

Geschäftskundenprodukte (Internetstandleitung) mit symmetrischer

Übertragungsrate:

24/7-Support Hotline, garantierte Entstörzeit höchstens 12 h an allen Tagen

des Jahres

Der AN hält im Rahmen des Netzbetriebs die Vorgaben der Richtlinie „Förderung

zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom

22.10.2015, 1. Novelle vom 03.07.2018–bzw. in der für das geförderte Projekt

einschlägigen Fassung ein und nimmt erforderlichenfalls (spätestens mit auf

Aufforderung des Auftraggebers) im Bedarfsfall entsprechende Anpassungen im

Rahmen des Netzbetriebs vor. Sofern infolge einer Änderung der Vorgaben oder

im Falle der Inanspruchnahme anderer Förderprogramme eine Erhöhung des

Versorgungsbedarfs oder andere Voraussetzungen vorgegeben wird, erfüllt der

Auftragnehmer diese, soweit dies im Rahmen der ihm durch den Auftraggeber

überlassenen passiven Infrastruktur technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar

ist.

2.5 Pachtzahlungen

Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer jährlichen Pacht verpflichtet. Näheres zum

Pachtmodell wird unter Ziffer 2.9 beschrieben.

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2.6 Open access

Der Auftragnehmer ist zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs

(Open Access) zur passiven Infrastruktur verpflichtet. Der Zugang nach Satz 1 muss dabei im

Einklang mit den Vorgaben nach § 7 NGA – Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für

die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem

schnellen Breitbandausbau stehen.

2.7 Entgelterhebung

Dem Auftragnehmer steht es frei, vom jeweiligen Endkunden ein marktübliches Entgelt für die

Erbringung seiner Dienste auf der Grundlage eines zwischen ihm und dem Endkunden

abzuschließenden Endkundenvertrages zu erheben, wenn er selbst Mehrfachdienste anbietet.

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, des Auftragnehmers im Rahmen dieser

Ausschreibung.

2.8 Wertungskriterien

Die Wertungskriterien werden im Detail mit der Aufforderung zur verbindlichen

Angebotsabgabe mitgeteilt. Sie enthalten neben den Kriterien für die Endkundenpreise

(Versorgungskonzept; Gewichtung 45 %) auch die Pachtkomponenten für die Überlassung

der passiven Infrastruktur (Netzpacht; Gewichtung 55 %). Die Kriterien werden unter den

folgenden Ziffern 2.9 und 2.10 näher beschrieben. Weitere Details sind dann der Anlage

Zuschlagskriterien zu entnehmen, die mit Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe

mitgeteilt wird.

2.9 Netzpacht (wertungsrelevant)

Das Pachtmodell und die wertungsrelevanten Pachtkomponenten (Netzpacht) werden im

Folgenden näher beschrieben.

Ziffer (1.1) Anlage Zuschlagskriterien: Fixpacht für anschließbare Gebäude

Die passive Infrastruktur des Ausschreibungsgegenstandes, für deren Nutzung eine Fixpacht

vom Auftragnehmer zu entrichten ist, beinhaltet ein Mikrorohr mit eingezogener Glasfaser bis

in das jeweils angeschlossene Gebäude (FTTB oder Mikrorohr bis zum APL). Dabei wird nicht

zwischen anschließbaren Privat- und Gewerbekunden unterschieden. Die Dimensionierung

dieser passiven Infrastruktur richtet sich nach der Anzahl der über FTTB erschlossenen

Gebäude und Wohneinheiten.

Ziffer (1.2) Anlage Zuschlagskriterien: Umsatzabhängige Zusatzpacht für

Geschäftskundenanschlüsse

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Zusätzlich zu der unter Ziffer (1.1) beschriebenen Fixpacht ist vom Bieter eine umsatzab-

hängige Pacht in % des erzielten Umsatzes anzubieten, die monatlich für in Betrieb befindliche

Geschäftskundenanschlüsse (abgeschlossene Endkundenverträge, deren Laufzeit begonnen

hat) mit asymmetrischer (beispielsweise SOHO-Produkte) oder symmetrischer

Übertragungsrate sowie open access- und Vorleistungsprodukte aller Art im

Geschäftskundensegment bezahlt wird. Die angebotene umsatzabhängige Pacht

unterscheidet nicht zwischen asymmetrischen Endkundenanschlüssen (vorwiegend SOHO

Produkte) und/oder symmetrische Endkundenanschlüssen (Geschäftskunden). Die

Abgrenzung zu den Privatkundenanschlüsse erfolgt gemäß den Spezifikationen unter Ziffer

2.4.

Die dem (für die Ermittlung der Pachthöhe für Geschäftskundenanschlüsse) relevanten

Umsatz zuzurechnenden Leistungen beinhalten die Bereitstellung der angebotenen

garantierten symmetrischen oder asymmetrischen Übertragungsrate, sowie dazugehöriger

Internet-Konnektivität (Internetzugang und Internetstandleitung) einschließlich dazugehöriger

Serviceleistungen (Überwachung, Hotline, Entstörzeit, etc.) gemäß dem im Endkundenvertrag

vereinbarten Service-Level-Agreement mit dem Endkunden. Darüber hinaus sind die

Einnahmen aus den über den Anschluss angebotenen Telefondiensten, der Bereitstellung des

Internetzugangs mit der vereinbarten Service-Qualität, sowie die Leistungen im

Zusammenhang mit der Bereitstellung von individuellen VPN-Verbindungen (VPN und Multi-

VPN, VLAN, MPLS) oder Standleitungen dem (für die Ermittlung der Pachthöhe) relevanten

Umsatz zuzurechnen. Weiterhin sind Einnahmen von den aus der Vermietung von Dark-Fiber

sowie damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Telekommunikationsdienstleistungen

dem für die Ermittlung der Pachthöhe relevanten Umsatz zuzurechnen.

Einnahmen aus darüberhinausgehenden Telekommunikationsdiensten sind nicht dem Umsatz

zuzurechnen. Diese können beinhalten:

a) Mieteinnahmen für die Bereitstellung von Endgeräten

b) Telefon- und Videokonferenzen, Dienste für kollaboratives Arbeiten

c) LAN-Vernetzung bei dem Endkunden

d) Cloud-Dienste: Online-Speicher/Backup (IaaS), virtuelle Rechen-leistungen und

Plattformen (PaaS), Cloudbasierte Anwendungen (SaaS)

e) Managed IT-Services und Sicherheitsangebote (Antivirus, Firewall, etc.)

f) Web-Hosting (Webpräsenz, Shop-Lösungen)

g) Beratungsleistungen

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Einnahmen aus Dienstleistungen, die gemäß der oben genannten Auflistung a-g nicht dem

Umsatz zuzurechnen sind, müssen in dem Endkundenvertrag separat ausgewiesen und dem

Endkunden separat in Rechnung gestellt werden.

2.10 Versorgungskonzept und Endabnehmerprodoukte (wertungsrelevant)

Die wertungsrelevanten Angaben sind unter Ziffern (2.2a) bis (2.2c) Anlage Zuschlagskriterien

gelistet und werden im Folgenden näher erläutert. Die Details zu den Mindestanforderungen

für die wertungsrelevanten Endkundenpreise (Betriebskonzept) werden unter Ziffer 2.4 näher

ausgeführt.

Erläuterungen zu den Angaben Endabnehmerpreise unter Ziffern (2.2a) bis (2.2c)

Anlage Zuschlagskriterien:

Für die wertungsrelevanten Endabnehmerpreise hat der Bieter den höchsten über die

Vertragslaufzeit monatlich in Rechnung gestellten Endkundenpreis anzugeben. Dieser für die

jeweilige Produktkategorie angebotene Endkundenpreis darf in keinem der 24 Monate nach

Beginn des Netzbetriebs in dem jeweiligen Versorgungsgebiet überschritten werden. Eine

Unterschreitung im Sinne von Einführungsangeboten oder Wechselboni ist jedoch zulässig

und liegt im Ermessen des AN, ist jedoch nicht wertungsrelevant. Das bedeutet, dass

Einführungsangebote oder Wechselangebote innerhalb der ersten 24 Monate bei den

Angaben zu Vorleistungs- und Endabnehmerpreisen im Rahmen der Angebotsabgabe vom

AN nicht einkalkuliert werden können, auch nicht im Sinne eines Mittelwertes über die ersten

24 Monate. Anpassungen der Endkundenpreise nach Ablauf der ersten 24 Monate sind gemäß

den Vorgaben des Netzbetriebsvertrag zulässig.

Zur näheren Erläuterung der anzubietenden Produktkategorien siehe Ziffer 2.4. Insbesondere

wird darauf hingewiesen, dass es sich bei sämtlichen Angaben zu Übertragungsraten um

Mindestwerte handelt, die zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden dürfen. Es ist somit

immer ein Tarif anzugeben, der die geforderte Übertragungsrate als Mindestwert beinhaltet,

nicht „normalerweise“ oder „bis zu“ bereitgestellten Übertragungsraten.

Vom Bieter ebenfalls zwingend anzugebende Einmalzahlungen und Bereitstellungsgebühren

werden bei der Wertung anteilig auf den monatlichen Endabnehmerpreis aufgeschlagen und

die Summe der Wertung zugrunde gelegt. Dabei werden die Einmalzahlungen bei einer

Laufzeit des Endkundenvertrages von bis zu einschließlich 24 Monate gleichmäßig auf die

tatsächliche Laufzeit verteilt (Bsp.: 240 Euro netto Einmalzahlung ÷ 24 Monate Laufzeit =

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monatlicher Endabnehmerpreis erhöht sich um 10 Euro netto). Bei einer unbestimmten oder

längeren Laufzeit als 24 Monate werden Einmalzahlungen unabhängig der tatsächlichen

Laufzeit mit 1/24 auf den monatlichen Endkundenpreis aufgeschlagen. Kosten zur einmaligen

Bereitstellung eines optionalen Endkundenrouters, d.h. wenn der Endkunde zusätzlich einen

Endkundenrouter wünscht, sind bei den Einmalzahlungen nicht zu berücksichtigen. Werden

die Einmalzahlungen und Bereitstellungsgebühren erst bei Vertragslaufzeiten von mehr als 24

Monaten erlassen, so werden diese dennoch gemäß dem beschriebenen

Berechnungsschema verteilt auf die ersten 24 Monate und bei der Wertung entsprechend

berücksichtigt.

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3. Versorgungsgebiete Übergeordnete Strategie von Komm.Pakt.Net in Abstimmung mit seinen Beteiligten ist es,

langfristig (Ziel bis 2034) in allen Regionen glasfaserbasierte Endkundenanschlüsse mit

mindestens 50 Mbit/s (symmetrisch für das Gewerbe und asymmetrisch für private Haushalte)

durch Bau eines kommunalen Höchstgeschwindigkeitsnetzes (FTTB) zu ermöglichen

In den Versorgungsgebieten der Gemeinde Bermatingen wird FTTB-Infrastruktur aufgebaut

(vgl. Übersichtsplan). Eine Fertigstellung ist innerhalb des Jahres 2020 vorgesehen, kann aber

nicht garantiert werden.

Abbildung zeigt das PDF “ Anlage_2_FTTB-Planung_Ahausen_Übersicht_NBA“

3.1. FTTB-Ausbaugebiete In Bermatingen wird ein FTTB-Netz ausgebaut. Das Netz wird als Point-to-Point (P2P)

Glasfasernetz mit mindestens je zwei Singlemode-Fasern von der Netzabschlussdose /

Glasfaserabschlusspunkt (GAP / APL) zu einer zentralen Verteilstation (POP - Point of

Presence oder POP) gebaut bzw. nach Vorgaben der Bundesförderung

Das passive Netz beinhaltet sämtliche Leerrohre einschließlich Glasfasereinzug,

Rohrverbindungen, passive Verteilpunkte (Muffen, GF-KVz, POP) sowie den passiven

Netzabschluss in jedem Gebäude, soweit dieser errichtet ist.

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Der AN ist verpflichtet, bei allen vorbereitendenden Maßnahmen zur Netzinbetriebnahme / -

ausbau mitzuwirken. Sämtliche fehlende, aktive, Komponenten, die zur Bereitstellung der

Telekommunikationsdienstleistungen dienen, werden seitens des AN bereitgestellt. Dies

beinhaltet das dafür erforderliche Montagematerial (Racks im POP, Einbaurahmen im

Multifunktionsgehäuse, Kabel, etc.). Klimatisierung ist Aufgabe des AN.

Die Versorgung ist über ein Multifunktionsgehäuse 18 als Mini-PoP in der Heiligenbergstraße

2 am Rathaus vorgesehen. Dieser POP wird über eine Trasse von Osten am Ortsausgang in

der Gehrenbergstraße angefahren und durch den Anschluss ans Glasfasernetz der NetCom

BW GmbH oder über einen Anschluss befindet sich im Bereich der Ziegeleistraße, der von

der Teledata versorgt wird.

Der Auftraggeber stellt ein passives Glasfasernetz bereit, welches die entsprechende MFG /

Mini-POP Standorte und Gf-APL gemäß Anlage FTTB-Planung Ahausen Übersicht

anbindet.

Die Trassenführung des Backbones orientiert sich zum einen an den Zugangspunkten und

zum anderen an der möglichst wirtschaftlichen Bauausführung. Hierzu zählen zum einen die

Synergienutzung durch Mitverlegung bei erhobenen und geeigneten Baumaßnahmen und

zum anderen die Verlegung in unversiegelten Oberflächen. Fremdanlagen (u.a. Telekom-

Infrastruktur) werden für die straßenseitengenaue Festlegung der Trassen berücksichtigt, um

wirtschaftliche Verlegemethoden zu ermöglichen. Die Trassenführung orientiert sich zudem

an öffentlichen Wegen und bestehenden Grunddienstbarkeiten.

4. Rohrkonzept Grundsätzlich werden Leerrohrverbände der Typen 4x20/15 und 7x12/8 alternativ 12x12/8

oder ähnliches verwendet. Die Anbindung der Technikstandorte (MFG und Mini-POP) erfolgt

über Leerrohrverbände des Typs 4x20/15. Dieser Typ wird auch für die Anbindung der

passiven Unterverteiler im FTTB-Bereich verwendet. (gem. Bundesförderung)

Zum Aufbau eines geplanten Landkreis-Backbone-Netzes ist jeweils 1 Rohr des Rohrverbands

4x20/15 im gesamten Netz vorgesehen sowie mind. 2 Faserbündel reserviert ebenfalls sind

25% der Fasern sind für eigene Zwecke entsprechend reserviert.

Von Ortseingang Ziegeleistraße über Gehrenbergstraße bis zum POP am Rathaus stehen

dem Betreiber nur 2 Rohre aus einem 4x20/15 – Verband zur Verfügung (vgl. Abbildungen

unten)

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Abbildungen zeigen den Bereich, in dem nur 2x20/15 zur Verfügung stehen

Im Hausanschlussbereich werden Mehrfach-Leerrohrverbände des Typ 10/6 oder 12/8

verwendet, welche ausgehend von den passiven Unterverteilern bis zu den Gebäuden

verlaufen. Dabei erhält jedes Gebäude (Anschluss) ein einzelnes Rohr 1x10/6 oder 1x12/8.

Weiterhin gelten die Vorschriften aus der jeweils aktuellen Version des FTTx-Handbuchs von

Komm.Pakt.Net nebst dazugehörigen Materialkonzept (Anlage 3 und 4) und das Material

konzept des Bundes

5. Faserkonzept Gemäß Fördervorgaben sind für die Anbindung der Gf-Verteiler sind Kabel mit in der Regel

288 Fasern vorgesehen. Diese Kabel werden auch für die Versorgung der passiven

Unterverteiler im FTTB-Bereich verwendet. Von den passiven Unterverteilern bis zum Gf-APL

werden Kabel mit 12 Fasern verwendet sowie das Materialkonzept des Bundes.

Weiterhin gelten die Vorschriften aus der jeweils aktuellen Version des FTTx-Handbuchs von

Komm.Pakt.Net nebst dazugehörigen Faserkonzept (Anlage 3 und 5) sowie das

Materialkonzept des Bundes.

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6. Übergabepunkt an überregionale Infrastrukturen Es ist geplant, das gesamte Netz der Gemeinde Bermatingen / Ortsteil Ahausen GWG

Hofäcker und GWG Im Sinn aus Gründen der Redundanz an zwei Übergabepunkten zu

überregionaler Infrastruktur anzubinden. Ein Übergabepunkt befindet sich am Ortsausgang im

Osten in der Gehrenbergstraße, der andere soll an eine Rohrtrasse im Bereich der

Ziegeleistraße geschehen.

Abbildung zeigt den Anschlusspunkt am Ortsausgang im Osten in der Gehrenbergstraße

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Abbildung zeigt den Anschlusspunkt in der Ziegeleistraße

7. Backbone im Landkreis Bodensee Für den eventuellen Aufbau eines Landkreis-Backbones im Landkreis Bodensee ist

vorgesehen unter anderem bestehende oder geplante kommunale Leerrohrinfrastruktur zu

nutzen. Daher werden im gesamten Netz der Gemeinde Bermatingen ein Rohre (1x20/15) für

den Landkreis reserviert.

8. Kundenpotential Im Gewerbegebiet Hofäcker in Bermatingen befinden sich ca. 20 Gewerbebetriebe. Hierzu

wird auf die Anlage 1 Potentialtabelle verwiesen.

9. Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Potentialtabelle (Anlage1_Potentialtabelle.xlsx)

Anlage 2: FTTB-Planung Ahausen Übersicht

Anlage 3: FTTx-Handbuch von Komm.Pakt.Net Version 1.0.5 (wird im Zuge der Aufforderung

zur verbindlichen Angebotsabgabe vorgelegt)

Anlage 4: Materialkonzept von Komm.Pakt.Net Version 2.7.2 (wird im Zuge der Aufforderung

zur verbindlichen Angebotsabgabe vorgelegt)

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Anlage 5: Faserkonzept von Komm.Pakt.Net Version 1.4 (wird im Zuge der verbindlichen

Angebotsabgabe vorgelegt)