die.bavexperten.in/Österreich die clevere abfertigungsvorsorge aus sicht kleiner unternehmen
Post on 05-Apr-2015
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Die.BAVExperten.in/Österreich
Die „Clevere Abfertigungsvorsorge“aus Sicht kleiner Unternehmen
Die.BAVExperten.in/Österreich
4200038000
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86000
58000
0
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30000
40000
50000
60000
70000
80000
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2007 2010 2013 2016 2019 2022 2025 2028 2031 2034
Abfertigungen
Die.BAVExperten.in/Österreich
Ausgangslage:
- Das alte System stammt aus dem Jahre 1921
- Stufenmodell von 2/12 bis 12/12
- Einmalige Kapitalleistung
- Sonderregelungen bei Tod und Mutterschaft
§ 23 AngG / § 2 ArbAbfG
Die.BAVExperten.in/Österreich
Dienstjahre Jahreszwölftel
3 2
5 3
10 4
15 6
20 9
25 12
Die.BAVExperten.in/Österreich
Die VorsorgeAnspruch
RSt. 45%
WP 22,5%
ev. RD VS
< 50 Jahre > 50 Jahre
RSt. 60%
Anspruch
WP 30%
ev. RD VS
Die.BAVExperten.in/Österreich5 Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge:
Fortsetzungdes bisherigen
Systems
RST mit100%
Abfertigungs-Rückdeckung
Auslagerungin eineDirekt-
versicherung
„Einfrieren“ der Altansprüche
und Beitrags-zahlung in MVK
Übertragungin eineMVK
RST-Bildung
RST ins EK
RST-Bildung
RST ins EK
Die.BAVExperten.in/Österreich
Fortsetzung des bisherigen Modells mit Rückstellung
• Wie?
– Rückstellungsbildung nach § 14 EStG wie bisher
• Folgen:
– Höchstausmaß der RST-Bildung:
2002: 47,5%ab 2003: 45,0 %
– 60% für jene MA, die 50. Lebensjahr zum Bilanzstichtag vollendet haben
– Verpflichtung zur Wertpapierdeckung entfällt innerhalb von 5 Jahren
Die.BAVExperten.in/Österreich
ABFERTIGUNG Alt -Auswirkungen
Entfall der vorgeschriebenen WP-Deckung
ab 2003:
- im 1. Jahr auf 40 %
- im 2. Jahr auf 30 %
- im 3. Jahr auf 20 %
- im 4. Jahr auf 10 %
des am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen Rückstellungsbetrages
Die.BAVExperten.in/Österreich
ABFERTIGUNG Alt -Auswirkungen
Folgen:
• Geringere vorzeitige Steuerersparnis durch geringere Rückstellung• Geringere Liquiditätsvorsorge durch keine oder geringere WP – Deckung• Volle Steuerabsetzbarkeit von Gewinnsituation im Auszahlungsjahr
abhängig• Relativ hoher Finanzierungsanteil aus dem Cash
Die.BAVExperten.in/Österreich
100,0% 95,7% 99,8% 97,5% 91,2%81,4%
0,0%
20,0%
40,0%
60,0%
80,0%
100,0%
120,0%
140,0%
Fortsetzung des bisherigen SystemsRückstellung mit 100 % Abf.-Rückdeckungsvers.Übertragung ins EigenkapitalÜbertragung in eine MitarbeitervorsorgekasseEinfrieren der bestehende Abf. und Beitragszahlung MVKAuslagerung in eine Direktversicherung
Mann 35 Jahre, bisher 12 Dienstjahre, Pensionsalter 62 Jahre, Bruttogehalt: € 20.000,-- p.a. , jährliche Gehaltssteigerung im Schnitt 2 %:
Kostenvergleich der einzelnen Varianten
Die.BAVExperten.in/Österreich
Abfertigung Alt / Abfertigung NeuWelche Entscheidungen sind noch zu treffen?
Entscheidungsart
Wahl der Mitarbeitervorsorgekasse
zu treffende Entscheidungen für das Altsystem
Fortsetzung des bisherigen Systems?
Rückstellungsbildung ?
Rückstellung ins Eigenkapital ?
Rückstellung mit 100% Abfertigungsrückdeckung ?
Auslagerung in eine Direktversicherung ?
"Einfrieren" der Altansprüche und Beitragszahlung in die MVK ?
Übertragung der Anwartschaften in die MVK?
2003 / später2003 / später
nur 2002 oder 20032002 / später2002 / später
betroffener Zeithorizont
2002
Die.BAVExperten.in/Österreich
Zusammenfassung
• Über 95% der DN mit alten Abfertigungsansprüchen sind noch im alten System
• Rückstellungen konnten nur 2002/2003 aufgelöst werden• Wer in der Rückstellung blieb, kann nur mehr 45% steuerlich wirksam
rückstellen• Wertpapierdeckung nicht mehr erforderlich• Zunehmend Finanzierungsprobleme bei den Abfertigungszahlungen• Hohe Belastungen in fernen, wirtschaftlich nicht abschätzbaren Zeiten• Vorsorge bei Zeiten ist ein Gebot der Stunde
Die.BAVExperten.in/Österreich
4200038000
74000
50000
86000
58000
-20000
-10000
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20000
30000
40000
50000
60000
70000
80000
90000
2007 2010 2013 2016 2019 2022 2025 2028 2031 2034
Abfertigungen
Ansparprämien
So....
oder so...?
Die.BAVExperten.in/Österreich
Welche Probleme bestehen rund um die Abfertigung Alt speziell in kleineren
Unternehmen?
Die.BAVExperten.in/Österreich
Situation 1
Ein(e) noch (sehr) junge(r) Unternehmer(in)!
Die.BAVExperten.in/Österreich
Heute
A
B
C
F
E
Tod-U PA-UBU-U
D
?
?
?
Die.BAVExperten.in/Österreich
Mögliche Probleme:
• Wie ist die wirtschaftliche Situation in Jahren mit Abfertigungszahlungen?
• Ist das notwendige Kapital für die Abfertigungen vorhanden?
• Sind Gewinne in Höhe der Abfertigungszahlungen vorhanden?
• Was ist bei eventueller ungeplanter Veräußerung/Schließung
Die.BAVExperten.in/Österreich
Situation 2
Ein(e) schon etwas erfahrene(r) Unternehmer(in)!
Die.BAVExperten.in/Österreich
Heute
A
B
C
F
E
Tod-U PA-UBU-U
D
Die.BAVExperten.in/Österreich
Noch eine Frage:
Sagen Sie, kennen Sie das AVRAG?
Die.BAVExperten.in/Österreich
• .........., haften gem. § 6 AVRAG für Verpflichtungen aus einem Dienstverhältnis zum Veräußerer, die vor dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges begründet wurden, der Veräußerer und der Erwerber zur ungeteilten Hand, .........
• Für den Veräußerer ist eine Haftungsbeschränkung hinsichtlich Abfertigungen und Pensionsansprüche, die nach Betriebsüber-gang fällig werden, vorgesehen. Danach haftet der Veräußerer für Abfertigungen nur mit jenem Betrag, der dem fiktiven Abfertigungsanspruch im Zeitpunkt des Betriebsüberganges entspricht, d.h. den er zu zahlen gehabt hätte, wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges beendet worden wäre.
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz - AVRAG :
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