aktive arbeitsmarktpolitik 1. modelle zur lohn- und einkommenssubventionierung (kombilohn)...
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Aktive ArbeitsmarktpolitikAktive Arbeitsmarktpolitik
1. Modelle zur Lohn- und Einkommenssubventionierung (Kombilohn)
Literatur: Primär:
- Franz (1999): Arbeitsmarktökonomik, Kapitel 2- Schneider et. al. (2002a): „Beschäftigungspotentiale einer dualen Förderstrategie im Niedriglohnbereich,“ IZA Research Report No. 5, Kapitel 4+5.
Sekundär:- Bonin, Kempe, Schneider (2002): Kombilohn oder Workfare? Zur Wirksamkeit zweier arbeitsmarktpolitischer Strategien, IZA DP No. 587.- Schneider et al. (2002b): Anreizwirkungen der Sozialhilfe auf das Arbeitsangebot im Niedriglohnbereich, Kapitel 6.
Aktive ArbeitsmarktpolitikAktive Arbeitsmarktpolitik
1. Kombilohn
Hohe Arbeitslosigkeit Geringqualifizierter.
Lösungsvorschlag: Kombinierung niedriger Erwerbseinkommen mit Modellen der Lohn- und Einkommenssubventionierung (Kombilöhne).
Ausgehend von Vorschlägen der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Anrechnungsregelungen in der Sozialhilfe hat sich die Diskussion um diese Modelle beschleunigt. Inzwischen liegt eine grosse Anzahl verschiedener Modelle vor.
Grundlegende Annahme: Arbeitslosigkeit ist zu einem wesentlichen Teil angebotsbedingt. Die am Arbeitsmarkt erzielbaren Löhne sind für viele Geringqualifizierte so niedrig, dass ihr Reservationslohn, der u.a. vom Niveau der Sozialtransfers bestimmt wird, darüber liegt („freiwillige“ Arbeitslosigkeit).
Lösung: Lohnzuschläge bei Erwerbstätigkeit, um den Lohnsatz implizit so weit zu erhöhen, dass er über dem Reservationslohn liegt.
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1.Kombilohn1.1. Lohnabstand gegenüber der Sozialhilfe und Zuverdienstregelungen bei Transferleistungen
Bei einer zu geringen Differenz zwischen den Löhnen der untersten Tarifgruppen und den staatlichen Unterstützungsleistungen besteht nur ein geringer finanzieller Anreiz zur Aufnahme eines Beschäftigungverhältnisses (Lohnabstandsgebot).
Weitere Fehlanreize entstehen im Rahmen der Zuverdienstregelungen in der Sozial- und Arbeitslosenhilfe. (Erzielung von Erwerbseinkommen finanziell kaum attraktiv, da es bis auf geringe Freibeträge zu prohibitiv hohen Transferentzugsraten kommt.)
Produzierendes Gewerbe Einzelhandel Hotel- und Gaststätten
Alleinlebende Ehepaar mit 2 Kindern
Alleinlebende
Ehepaar mit 2
Kindern
Alleinlebende
Ehepaar mit 2 Kindern
Bruttoentgelt 3.065 3.065 2.324 2.324 1.906 1.906
Nettoentgelt 1.970 2.366 1.636 1.830 1.423 1.501
Kindergeld 0 440 0 440 0 440
Wohngeld 0 237 0 308 57 406
verfügbares HH-einkommen
1.970 3.043 1.636 2.578 1.480 2.347
Bedarf an Sozialhilfe
978 2.591 978 2.591 978 2.591
Abstand des verfügbaren HH-einkommens zum Sozialhilfebedarf
in DM/Monat 992 452 658 -13 502 -244
in % 50,4 14,8 40,2 -0,5 33,9 -10,4
Verfügbares Haushaltseinkommen bei durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt und Abstand zur Sozialhilfe (Hilfe zum
Lebensunterhalt) in Ostdeutschland 1998
Quelle: Berechnungen des IWH.
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Anrechnungsregeln in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, 1998Arbeitslosenhilfe
Nettoeinkommen/Monat (in DM)
marginale Anrechnungsquote in %
bis 260 0
bis 520 100
ab 521 Transferleistung entfällt
Sozialhilfe
Nettoeinkommen/Monat (in DM) marginale Anrechnungsquote
in %Alleinstehende Ehepaare mit 2 Kindern
bis 130 bis 130 0
bis 997 bis 997 85
bis 1.238 bis 2.851 100
ab 1.239 ab 2.852 Transferleistung entfällt
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Effektive Grenzbelastung des Bruttoeinkommens für Transferempfänger
Explizite Besteuerung: Steuern/Sozial-beiträge
Implizite Besteuerung: Verringerung oder Wegfall von Transferleistungen
Quelle: IWH
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Quelle: IWH
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1. Kombilohn1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell
Annahmen: Nutzenmaximierende Individuen Insgesamt vorgegebene Zeit T soll zwischen Freizeit F und
Arbeitsstunden H aufgeteilt werden. Lohnsatz W Nicht-Arbeitseinkommen V Konsumausgaben Px mit x = Konsumgüterbündel
Budgetrestriktion:
(1)
Individuelle Nutzenfunktion: (quasi-konkav und stetig differenzierbar)
(2)
VHWxP
)F,x(UU 0,0
F
U
x
U und 0,02
2
2
2
F
U
x
U
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1. Kombilohn1.2. Statisches ArbeitsangebotsmodellMaximierung:
(3)
unter der Bedingung, daß
Bedingungen für ein Maximum:
Wegen x > 0 und gilt:
(4) (5)
(6) (7)
(8) (9a) (9b)
) H T(, x U maxH, x
.0H,0xxPVHW und
0
Px
Ux
0
Px
U 0
WH
U
0H 0
WH
UH
0 xPVHW 0 0 xPVHW
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1.Kombilohn1.2. Statisches ArbeitsangebotsmodellOptimum: Es gilt:
(10) (aus Gleichung (7))
(11)
Daraus lassen sich folgende Optimalbedingungen ableiten:
(12)
Vergleich des Grenznutzenverhältnis aus Freizeit und dem Konsumgüterbündel und dem Reallohn.
0H0WH
U
für
0H0WH
U
für
für und für 0HP
W
x
UF
U
0HP
W
x
UF
U
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„„Freizeit“Freizeit“
KonsumgutKonsumgut
P
W
x
UF
U
P
W
x
UF
U
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1.Kombilohn1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell
Erhöhung des Reallohnes: Einkommens- und Substitutionseffekt:
Slutsky-Gleichung
(13)
Substitutionseffekt: Eindeutig positiv, da Erhöhung von W Konsum von Freizeit wird im Vergleich zur Verwendung als Arbeitszeit teurer Freizeit wird durch Arbeitszeit substituiert.
Einkommenseffekt: negativ, wenn Freizeit kein inferiores Gut, da Erhöhung von W mehr Güter werden nachgefragt (auch Freizeit) Arbeitszeit wird durch Freizeit substituiert.
S
xxHx
effektonsSubstituti
S
effektEinkommens
W
H
|D|
WUPUH
W
H
V
HH
W
H
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Konsumgut
„Freizeit“
Einkommens- und Substitutionseffekt einer Lohnersatzerhöhung
W: AB dreht sich zu A‘BNeuer Optimalpunkt: D‘ mit Freizeit OC‘ und Arbeit C‘T
Substitutionseffekt: C nach C‘‘Einkommenseffekt: C‘‘ nach C‘
Fazit: Lohnerhöhung führt zu Mehrarbeit i.H.v. C‘C.
Allgemein: Effekt einer Lohnsatzerhöhung auf H nicht eindeutig determiniert. Gesamteffekt hängt davon ab, ob Einkommens- oderSubstitutionseffekt dominiert.
Erhöhung von V: H nimmt c.p. eindeutig ab.
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1.2. Statisches ArbeitsangebotsmodellEffekte der Besteuerung/Transferzahlungen:
Konsumgut
„Freizeit“
Budgetrestriktion bei unterschiedlicher Besteuerung
Konstanter Steuersatz
Bruttolohn
„stückweise“ progressiver Steuersatz
durchgehend progressiver Steuersatz
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1.2. Statisches Arbeitsangebotsmodell
Wirkungen des EITC im statischen Arbeitsangebotsmodell
Konsumgut
„Freizeit“
A
TH
Für Personen, deren Nutzenoptimum imBereich HT läge, wenn es kein Ersatzeinkommen(BT) gäbe, wird es durch den Anrechnungssatznutzenoptimal, nicht zu arbeiten.
Kombilohnmodelle:Veränderung der Budgetgerade BCA (bspw. zuBC‘A).
BC
C‘
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1.3. Niedrigeinkommensprogramme in den USA und UK
USA: Earned Income Tax Credit (EITC) UK: Family Credit (FC)
Förderung von erwerbstätigen Personen als Ergänzung zu dem jeweils bestehenden Grundsicherungssystem.
Lohn- bzw. Einkommenssubventionen, die von der Höhe des Arbeitsentgeltes abhängig sind.
Negative Einkommenssteuer, die auf Bezieher geringer Erwerbseinkommen begrenzt ist.
Zuschüsse werden mit der Einkommenssteuerschuld verrechnet oder (falls Subvention > Steuerschuld) direkt ausbezahlt.
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1.3. Niedrigeinkommensprogramme in den USA und UK
Marginale Quote: 70%
40%
Marginale Quote: 21%
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1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland
Nachfragebezogene Subventionen
Angebotsbezogene Subventionen
Anknüpfungspunkt Lohnkosten oder Sozialversicherungsbeiträ
ge
Sozialversicherungsbeiträge
oder Bedarf oder Kinder
Empfänger Unternehmen Beschäftigte
Zielrichtung Reduzierung Arbeitskosten
Erhöhung Arbeitsanreize
Varianten in der praktischen Erprobung
SGI-ModellElmshorner Modell
Nutzung bestehender Lohnkostenzuschüsse für
gering Qualifizierte (NRW)
Mainzer ModellEinstiegsgeld
§18 Absatz 5 BSHGPLUSLohn
Quelle: Weinkopf (2002), Übersicht 2.
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Quelle: Weinkopf (2002), Übersicht 3.
Bundesland Konzept Zielgruppe Förderung Förderzeitraum
(Monate)
Arbeitnehmerseitige Förderung
BW Einstiegsgeld langzeitarbeitslose Sozialhilfebeziehend
e (SB)
Teile des Arbeitsentgelts werden nicht auf
Sozialhilfe angerechnet
12
Bremen Kombilohn
Hessen „Hessischer Kombilohn“
Brandenburg Mainzer Modell gering Verdienende (gV)
Einkommensbeihilfe 36
R-P
NRW §18 Abs. 5 BSHG SB Einkommensbeihilfe 12
AA Duisburg PLUSLohn Arbeitslose (AL) Einkommensbeihilfe 12
Arbeitgeberseitige Förderung
NRW SGB III- bzw. BSHG-Zuschüsse
Gering qualifizierte AL, SB
Zuschüsse an Unternehmen
12-48
Saarland SGI-Modell gV Zuschüsse an Unternehmen
36
Sachsen
S-H Elmshorner Modell Gering qualifizierte AL
Beratung u. Zuschüsse an Unternehmen
12
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1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland
A) Einstiegsgeld für Arbeitslose (Spermann)
- Zielgruppe:langzeitarbeitslose Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher (AL-dauer > 12 Monate)
- Förderung: 1. Stufe: Zielgruppe kann 50% des Erwerbseinkommens behalten, das einen Steuerfreibetrag (1.200 Euro/ Jahr) übersteigt. Damit sinkt die implizite Belastung zusätzlichen Erwerbseinkommens deutlich ab. Einstiegsgeld läuft für einen Alleinlebenden bei einem Bruttoeinkommen von ca. 21.500 Euro/Jahr aus. Laufzeit: 12 Monate.2. Stufe: Der 50%-Zuschuss kann als Darlehen weitergezahlt werden. Laufzeit: unbefristet. (Wann soll Darlehen zurückgezahlt werden?)
- Grössere Anreize als andere Modelle (BDA, BMG); abgegrenzte Zielgruppe; Ersparnisse, wenn Transferempfänger eine Arbeit aufnehmen.
- Wird in verschiedenen Varianten in in acht Städten/Kreisen von BW, in Hessen und in Bremen erprobt.
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1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland
B) § 18 Absatz 5 BSHG
- Zielgruppe:Sozialhilfebezieher
- Förderung: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit kann ein Zuschuss bis zur Höhe des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand und bis zur Dauer von 12 Monaten gewährt werden. Schafft Arbeitsanreize durch eine Ausweitung der geltenden Freibeträge.
- Wird in insbesondere in Köln und Rhein-Sieg-Kreis erprobt.
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1.3. Niedrigeinkommensprogramme in Deutschland
C) Mainzer Modell (Gerster/Deubel)
- Zielgruppe: gering Verdienende - Förderung:
- degressive Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen:bis 630 DM versicherungsfrei; Verdienste von DM 630-1.550 (Euro 790-1.580) werden degressiv bezuschusst; doppelte Grenzen für Ehepaare + Kummulation der Freibeträge in Analogie zum Steuerrecht.- Zuschlag zum regulärem Kindergeld:150 DM/Kind; sinkt mit steigendem HH-einkommen; Mindesteinkommen von 7.650/15.120 DM/Jahr notwendig (Mitnahmeeffekte).
- Wurde zunächst in R-P (Koblenz, Mayen, Montabaur, Neuwied) und Brandenburg (Eberswalde, Neuruppin) erprobt. Seit 1. März 2002 bundesweit.Modifikationen: feste Förderbeträge für Einkommensstufen; Einkommensbereiche: Euro 325-897 (bzw. 1.707 bei Paaren/Alleinerziehenden); befristet auf 36 Monate; Förderung wird nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet.
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1.3. Simulation der Beschäftigungseffekte einer angebotsseitigen Förderung (Schneider et al. 2002a)
Annahme: Flächendeckende Einführung verschiedener Kombilohnmodelle Zielgruppe: Sozialhilfeempfänger + AL; insg. knapp 2 Mio. Personen
(730.000 Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; 1,7 Mio. Arbeitslose).
Methodik: Schätzung einer Nutzenfunktion im Haushaltskontext (Berücksichtigung des Partners).
iji4j3
i2i1ij
XZFreizeit
FreizeitinkommenHaushaltseU
Simulation verschiedener Fördermodelle
(Tabellen und Graphiken werden in der Vorlesung verteilt)
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Neuregelung der Mini-Jobs
Angebotsseite
• Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze• Steuerfreiheit von Nebenverdiensten unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze• Gleitender Einstieg der Sozialversicherungsbeiträge für Nebenverdiener
Nachfrageseite
• Steuerliche Förderung von Haushaltsdienstleistungen• Höhere Pauschalabgaben unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze für
Unternehmen
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-30%
-20%
-10%
0%
10%
20%
30%
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
Monatseinkommen
Arb
eitg
eber
Arb
eitn
ehm
er
Voller Arbeitgeberanteil (20.85%)
Gleitzone (400.01 – 800 €)
Nur für Personen ohne Hauptbeschäftigung!
Voller Arbeit-nehmeranteil
(20.85%)
Reduzierte Pauschalabgabe (12%)
Massive Mitnahmeeffekte
1. Zuvor Beschäftigte mit Einkommen unter 800€IZA-Simulation: 1,35 Mio. Personen
2. Reduktion der Beschäftigung von Beschäftigten oberhalb der FördergrenzenIZA-Simulation: 39,000 Personen
3. Durch Steuerbefreiung deutlicher Wiederanstiegder Zahl der geringfügig Nebenbeschäftigten Umkehrung der Entwicklung nach 1998
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Kein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Simulation der Effekte der
• Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze• Gleitzone
mit IZA-Arbeitsangebotsmodell ergibt:
Rückkehr in Beschäftigung: Frauen 18.000Männer 6.700Gesamt 24.700
Gesamtkosten: 0,98 Mrd. Euro
Kosten je neuBeschäftigtem: 39.900 Euro
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Ohne mithelfende Familienangehörige. GSOEP.
800
1000
1200
1400
1600
1800
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Jahr
1000
Per
son
en
Angebotseinbruch nach Neuregelung
von 1998:
380.000 Personen
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1.4 Fazit
Modellrechnungen und Simulationen zeigen, dass die zu erwartenden zusätzlichen Beschäftigungseffekte bei der flächendeckenden Umsetzung der unterschiedlichen Modelle eher niedrig sein werden. im günstigsten Fall: Anstieg des Arbeitsangebots um 100.000 Personen, aufgrund vermehrter Teilzeitarbeit nimmt jedoch Gesamtarbeitsvolumen ab.
In Abhängigkeit der Definition der Zielgruppe, sind die fiskalische Kosten potentiell extrem hoch. IZA: pro zusätzlichen Arbeitsplatz und Jahr bis zu 45.900 Euro.Lösung: Zielgruppeneinschränkung, aber dann geringere Arbeitsangebotseffekte.
Problem: (i) ein nicht unerheblicher Teil der heute bereits Beschäftigten müsste ebenfalls gefördert werden und (ii) es kommt zu Änderung des Arbeitsangebots.
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1.5 Workfare
Idee: Neugestaltung der Rahmenbedingungen des sozialen Sicherungssystems ohne Absenkung des sozialen Mindesteinkommens
Eingriffe in das Zeitbudget: die Arbeitsanreize der Transferempfänger soll verbessert werden, indem die Transferzahlungen nur als Gegenleistung für Beschäftigung gewährt wird, sofern der Betroffene erwerbsfähig ist.
Ausgestaltung:Jedem transferberechtigten Erwerbslosen wird eine sozial nützliche, öffentliche Beschäftigung angeboten, für die er einen von der Familienzusammensetzung abhängigen Sozialhilfelohn erhält.
Bei gleichem Zeiteinsatz konkurriert „Sozialhilfelohn“ mit Marktlohn drastische Verringerung der Anspruchslöhne.
Marktlohn > Sozialhilfelohn: Geringverdiener werden auf Sozialhilfe verzichten, sobald sich reguläre Beschäftigungsmöglichkeit bietet.
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1.5 Workfare
Zielgruppe: erwerbsfähige Transferempfänger (ca. 376.400 Personen)
Simulation: Schätzung des Marktlohnes der Zielgruppe. Wenn größer Euro 3,50 + Werbungskostenpauschale, dann Aufnahme regulärer Beschäftigung.
Ergebnis: - Arbeitsangebotseffekte: ca. 369.000 Personen (98% der Zielgruppe) würden reguläre Beschäftigung vorziehen.- fiskalische Effekte: Einsparungspotential von 8,3 Mrd. Euro.
Probleme:- gesellschaftliche Widerstände: nicht nur Transferempfänger werden schlechter gestellt, auch Gewerkschaften und bereits Beschäftigte, da durch die Entstehung eines Niedriglohnsektors tendenziell die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer sinkt.- Arbeitsplätze für Geringqualifizierte werden erst mittelfristig in ausreichender Zahl entstehen.