2016 11-10 - csu ake - energiedialog stmin. aigner

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Aktuelle Vorschläge zur Energiewende

des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE)

für den energiepolitischen Dialog

mit StMin. Ilse Aigner

München, den 10. November 2016

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Aktuelle Vorschläge für die Energiewende des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) für den energiepolitischen Dialog mit StMin. Ilse Aigner am 10. November 2016

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1. Forschung und Bildung

Für eine zügige Umsetzung der Energiewende ist ein Ausbau der Förderung

der angewandten Forschung und der Ausbildung von Fachkräften erforderlich.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

Für Bayern:

Förderung von Forschung und Ausbau der Automatisierung der

Verteilnetze, um vor Ort auf schwankende Last und Erzeugung

reagieren zu können.

Runder Forschungstisch zur Bedarfsermittlung an angewandter

Forschung mit den führenden Bayerischen Energieforschungsinstituten

(ZAE, ZET Uni Bayreuth, iisys HS Hof, Energiecampus Nürnberg usw.)

initiieren. Aus der Bedarfsermittlung sollte ein bayerisches Forschungs-

Förderprogramm „Angewandte Energieforschung Bayern“ aufgelegt

werden.

Ausbau von Ausbildungs- und Studienangeboten (z.B. in den

Disziplinen Geothermie, Kältetechnik, Digitalisierung,

Energiespeichersystem).

Bei der Aus- und Weiterentwicklung von Handwerkern, Architekten,

Baufachberufen u.A. die Umsetzung und Anwendung von

Erneuerbaren Energien intensivieren.

Wiedereinführung von Diplomstudiengängen an den Universitäten und

Hochschulen für angewandte Wissenschaften im technischen Bereich

(wie z.B. in Thüringen und Sachsen).

2. Erzeugung, Verteilung, Speicherung

Auch in Zukunft muss Bayern zur Sicherung der Versorgung, der

Wertschöpfung und der Energiepreise (insb. Strompreis) einen

größtmöglichen Teil seines Stroms im Freistaat erzeugen, um von Leitungen

und Importen soweit wie möglich unabhängig zu sein und um eine einheitliche

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Aktuelle Vorschläge für die Energiewende des CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) für den energiepolitischen Dialog mit StMin. Ilse Aigner am 10. November 2016

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Strompreiszone in Deutschland und mit Österreich zu erhalten. Daraus

ergeben sich folgende Forderungen:

Für Bayern:

Standorte der bayerischen Kernkraftwerke für großtechnische Speicher

nutzen.

Netze aller Spannungsebenen (insbesondere Mittel- und

Hochspannungsnetze) verstaatlichen, falls Stromnetze verkauft

werden. Stromnetze sind Infrastruktur und vom Staat zu stellen, analog

zu Straße und Schiene. Das Vorkaufsrecht sollte bei der Öffentlichen

Hand liegen.

Rekommunalisierung von Anlagen zur Energiegewinnung, wenn sich

die Möglichkeit dazu bietet (z.B. Wasserkraft, wenn Konzessionen

auslaufen)

Die Wasserkraft in Bayern soll erhalten bleiben und ausgebaut werden

(von ca. 4.000 vorhandenen Querverbauungen, die genutzt werden

könnten, werden derzeit nur ca. 30 ausgebaut). Die bestehenden

Umweltgesetze für eine stärkere Wasserkraftnutzung müssen auf den

Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden.

Höheren Anteil regenerativer Energie in Bayern erreichen durch

zügigen Ausbau der Windkraft (z.B. motivierende und aufklärende

Kommunikation zur 10H-Regelung und zum EEG2017), Photovoltaik

(z.B. großzügige PV Freiflächenkulisse mit gleichzeitiger

landwirtschaftlicher Nutzung, Förderung von Batteriespeichern),

Geothermie (z.B. Forschungsprojekte/Demonstrationsvorhaben für die

petrothermale Geothermie um, Anpassung der Empfehlungen zur

Geothermie im Leitfaden „Erdwärmesonden in Bayern“ an den Stand

der Technik, Förderung/Übernahme von Bürgschaften für

geothermische Fernwärme), Bioenergie (kleine Hofanlagen fördern),

Wasserkraft (Anpassung von Umweltgesetzen).

Lastspitzenmanagement ausbauen durch Automatisierung der Netze

und Verbrauchsstellen.

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Klimaabkommen von Paris umsetzen (Klimaziele für Bayern anpassen

und Maßnahmen ableiten)

Für den Bund:

Stärkung der Reservekraftwerke in Bayern: Erneut bevorzugt

dezentrale KWK Schwarmstromanlagen (Strom und Wärmenutzung)

als Alternative zu neuen Gas-Reservekraftwerken prüfen.

Betriebsbereitschaft der bestehenden Reservekraftwerke so lange wie

nötig durch eine wirtschaftliche Vergütung erhalten.

Die Wasserkraft braucht eine auskömmliche Vergütung. Es ist zu

prüfen, ob die Wasserkraft künftig einen garantierten Mindestpreis

erhalten sollte.

HGÜ-Trassen nach Bayern so kostengünstig wie möglich realisieren.

Kostentransparenz und Kostenkontrolle verbindlich mit den

Übertragungsnetzbetreibern vereinbaren und durch unabhängige

Gutachter kontrollieren.

Strompreiszone in Deutschland und mit Österreich erhalten.

Fortführung des Einspeisevorranges in künftigen EEG-Novellen.

Fortführung des Einspeisevorranges für Post-EEG-Anlagen so lange

fortführen, bis auch die Schadens- und Entsorgungskosten der fossilen

Energien internalisiert werden.

Zellularen Ansatz und Festlegung von Verantwortungsebenen

realisieren. Technologieneutraler Zubau und Speicherung von

Erneuerbaren Energien sollte im Rahmen dieser

Verantwortungsebenen erfolgen.

Strompreisbremse einführen. Als Optionen bieten sich u.a. an:

Mehrwertsteuer auf 7% absenken, Stromsteuer zurücknehmen,

Industriebefreiungen von Abgaben und Umlagen durch den

Öffentlichen Haushalt finanzieren, Treibhausgasemittierende

Energieträger sowie Brenn- und Treibstoffe stärker belasten,

Investitionsfonds auflegen.

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Dynamisierung der EEG-Umlage und von Netzentgelten mit dem

Spotmakrtpreis bzw. der Netzsituation, um die Sektorkopplung zu

befördern.

Netzentgelte auf alle Verbraucher gleichmäßig umlegen.

Für Europa:

Fairen Preiswettbewerb herstellen: Die Schadens- und Folgekosten der

Kernkraft sowie von fossilen Energien müssen in den kWh-Preis

internalisiert werden.

Bei fossilen Energien muss ein internationaler Co2 Preis (z.B. zunächst

auf G-20 Ebene) eingeführt und der europäische Emissionshandel

zügig reformieren werden.

3. Förderung und Umsetzung in den Kommunen

Die Energiewende in Bayern kann nur gelingen, wenn möglichst viele Bürger,

Kommunen, lokale Stadt- und Gemeindewerke und Unternehmen mitmachen

und Projekte vor Ort umsetzen.

Für Bayern:

Öffentlichkeitswirksames Bekenntnis der Staatsregierung zur

Energiewende und Motivation/Information der lokalen Akteure durch

Kommunikations-/Informationskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit.

Energiewende in den Kommunen umsetzen (Nahwärmenetzte fördern,

Wärmepumpen fördern, Gründung von Kommunalen Versorgern

fördern).

Hürden bei der Teilnahme an Förderprogrammen (z.B. Programm

Bioklima) absenken (z.B. Verringerung der geforderten Vollaststunden

bei Wärmeerzeugern, Belegungsdichte bei Nahwärmeleitungen

absenken, Contractings ermöglichen, etc.).

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4. Transformation des Verkehrssektors

Der Verkehr muss auf klimaneutrale Kraftstoffe umgestellt werden, wofür

neben elektrischem Strom auch Wasserstoff und biogene Energieträger in

Frage kommen. Die Luftreinhaltung besonders in städtischen Bereichen und

entlang der Hauptverkehrsachsen ist zügig zu gewährleisten.

Für Bayern:

Ausbau kombinierter Verkehr, keine weitere Schließung von

Gütertarifpunkten.

Zukunftskonzept Individualverkehr mit Unterscheidung Stadt-Land

erstellen.

Home Offices und Pendlerhäuser fördern, um Verkehr zu vermeiden.

ÖPNV soweit sinnvoll ausbauen, Verkehrsverbund Bayern einführen,

Flat Rates im ÖPNV anbieten etc.

Intelligenten und schadstoffminimierten Verkehr fördern: Park & Ride

ausbauen, Grüne Wellen gewähren, intelligente Parkraumsteuerung

umsetzen, Car-Sharing und Mobility-Sharing initiieren usw.

Schrittweise Einführung von emissionsarmen und emissionsfreien

Verkehrsmittel zuerst in den Städten, dann auf dem Land, am besten

durch freiwillige Selbstverpflichtung.

Für den Bund:

Zukunftskonzept für den Straßengüterverkehr erstellen (Elektrifizierung

Autobahnen, Wasserstoffinfrastruktur prüfen, Ladeinfrastrukturen

schaffen usw.)

Konzept für den Ersatz von Kleinverbrennungsmotoren hin zu

emissionsfreien Fahrzeugen und Maschinen erstellen, wie sie in Mofas,

Gartengeräten, Baumaschinen usw. zum Einsatz kommen.

Überarbeitung des Abgaben- und Besteuerungssystems mit stärkerer

Orientierung am CO2-Ausstoß und Energieverbrauch.

Förderprämien erhöhen und auf Internationales Niveau heben.

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Für Europa:

EU-Grenzwerte für Co2, Feinstäube und Stickoxide kontinuierlich

herabsetzen

Realistische und strenge Kontrollen für Emisssionen einführen.

Quotenregelungen für emisssionarme und -freie Verkehrsmittel prüfen.

5. Zukunft der Energienutzung

Die meisten regenerativen Energien in Bayern (Sonne, Wind, Wasser) lassen

sich sehr effizient in Strom umwandeln. Deswegen sollte elektrischer Strom in

Zukunft die Hauptform bei der Endenergienutzung sein, auch bei der

Beheizung von Gebäuden.

Für Bayern:

Förderung von erneuerbaren Wärmelösungen im Marktanreizprogramm

verstetigen.

MAP-Programm des Bundes zusätzlich durch Mittel des Freistaats

aufstocken: Auf jeden Euro aus dem MAP z.B. 0,5 oder 1 Euro durch

den Freistaat aufstocken.

Förderungen für Fossile Brennstoffe bei Heizungen beenden (in

Bundesprogrammen, im 10.000-Häuser-Programm)

Bei rechtlichen Regulierungen im Wärmesektor Erneuerbare Energien

in den Mittelpunkt stellen, z. B. Heizen mit regenerativ erzeugtem

Strom stärker fördern.

Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in den Kommunen, Parkhäusern,

Bahnhöfen, Flughäfen und auf privaten Stellplätzen fördern.

Weiterentwicklung und Stärkung der Flexibilitätsprämie für

Biomasseanlagen.

Eigenes bayerisches Förderprogramm für kleine Biogas-Hofanlagen bis

75 kW einführen. Finanzierung u.a. durch freie Mittel aus nicht

ausgeschöpften, anderen Förderprogrammen, z.B. aus der

Landwirtschaft.