18.05.2014 christian reuter | [email protected] | stand: märz 2013
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11.04.23 Christian Reuter | [email protected] | www.ihk-trier.de
Stand: März 2013
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Agenda
• Ausgangslage
• Eckwerte
• Ausbildungsinhalte
• Zwischenprüfung
• Abschlussprüfung
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Ausgangssituation
Die Verordnung Weinküfer stammt aus dem Jahr
1982
Neben Wein wurden weitere Weinerzeugnisse wie z.B. Schaumwein, Glühwein oder sonstige Weinmischgetränke kaum oder gar nicht berücksichtigt.
Moderne Verfahren sollen durch offene Formulierungen besser berücksichtigt werden.
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.
2008: 90davon 12 weiblich
2009: 75 davon 9 weiblich
2010: 63davon 12 weiblich
11.04.23 Christian Reuter | [email protected] | www.ihk-trier.deM. Pfeifer, AB 4.3.1
Die Eckwerte für Weinküfer/Weinküferin
1. Berufsbezeichnung: Weinküfer/Weinküferin
• Regelung nach BBIG und nach § 25 HwO
• Zuordnung zu Anlage B, Abschnitt 1(Zulassungsfreie Handwerke),Nr. 30 Weinküfer/Weinküferin
2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre
3. Struktur und Aufbau: Monoberuf(zur Differenzierung ggf. „-oder-“
Formulierungen)
4. Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte mit Gliederung in zwei Abschnitte: vor und nach der
Zwischenprüfung
5. Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
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Wo werden Weintechnologen eingesetzt
Weintechnologen und Weintechnologinnen arbeiten in Winzergenossenschaften, Wein- und Sektkellereien, Weinbaubetrieben und weinwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten. Darüber hinaus sind sie im Wein- und Kellereifachhandel tätig.
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Profil
Herstellen von Wein, Sekt, Schaumwein, Perlwein und Weinmischgetränken
Vermarkten von Wein und sonstiger betrieblicher Erzeugnisse; Beraten von Kunden
Abfüllen, Ausstatten und Verpacken von Weinerzeugnissen
Untersuchen von Proben
Durchführen sensorischer Prüfungen und Bewerten von Ergebnissen
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen
Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
Durchführen von Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken
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Behandeln, Ausbauen, Überwachen
Ausbildungsschwerpunkte sind nicht verordnet. Durch offene Formulierung (z.B. Erzeugnisse) können firmenspezifische Prozesse berücksichtigt werden.
Betriebliche Strukturen
Zur Anpassung an betriebliche Strukturen werden offene Formulierungen verwendet.
Grobstruktur:
Annehmen, Vorbereiten, Verarbeiten, Vergärung
Abfüllen, Etikettieren, Verpacken
Vorstellen, Bewerten, Vermarkten…von Erzeugnissen
… von Trauben, Maische oder Most
Schaumwein/Sekt Wein Weinmischgetränke
…von Erzeugnissen
…von Erzeugnissen
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Inhalte
Abschnitt A
Annehmen von Trauben, Maische, Most und Wein, Verarbeiten von Trauben, Maische und Most, Steuern der alkoholischen Gärung, Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein unter
Anwendung oenologischer Verfahren, Durchführen von Analysen und sensorischen Bewertungen, Abfüllen von Erzeugnissen, Lagern von Erzeugnissen, Verpackungsmaterialien,
Behandlungs- und Betriebsstoffen, Vorstellen und Vermarkten von Erzeugnissen, Informations- und Kommunikationstechniken anwenden,
Kellerbuchführung, Durchführen von Hygienemaßnahmen.
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Integrative Inhalte
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
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Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen Analyse und Behandlung sowie rechtliche Grundlagen und Verfahren statt.
Analyse und Behandlung 120 Minuten (praktisch)
Rechtliche Grundlagen und Verfahren 90 Minuten (schriftlich)
a) Proben ziehenb) Analytische Untersuchung durchführenc) Filtration vorbereitend) Behandlungsstoffe bereitstellene) Erzeugnisse sensorisch prüfen und
beschreiben
Im Rahmen der Arbeitsprobe ist ein situatives Fachgespräch von höchstens 20 Minuten durchzuführen
a) Rechtliche Grundlagen anwenden b) Trauben, Maische und Most verarbeitenc) Mengen ermitteln und berufsbezogene
Berechnungen durchführen
d) Gärprozesse einleiten e) Qualitätsstufen zuordnen f) Vorschriften der Lebensmittelhygiene be-
achten
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Abschlussprüfung
Herstellen eines Weinproduktes
Verkostung und Vermarktung
Kellerwirtschaft Wirtschafts- und Sozialkunde
Arbeitsaufgabe180 Minuten
mit Fachgespräch von höchstens 20 Minuten
Arbeitsprobe 45 Minuten
mit Gesprächssimulation von höchstens 20 Minuten
Schriftlich150 Minuten
Schriftlich60 Minuten
a) Erzeugnisse behandeln und oenologische Verfahren durchführen
b) Süßreservemengen ermitteln und analytische Verfahren anwenden
c) Sterilabfüllungen vorbereiten
d) Erzeugnisse aus Trauben nach gesetzlichen Vorschriften ausstatten
a) Wein sensorisch prüfen und beschreiben
b) Kunden beraten und Erzeugnisse präsentieren
a) Arbeitsabläufe planen
b) Trauben, Maische und Most verarbeiten
c) Wein ausbauen
d) Klärverfahren anwenden
e) Erzeugnisse abfüllen
f) Erzeugnisse lagern und verpacken
g) Verkostungen vorbereiten
h) nach Wahl des Prüflings:
h)a) Wein zu Schaum- und Perlwein verarbeiten
h)b) ein sonstiges Weinerzeugnis verarbeiten
a) allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen
30% 30% 30% 10%
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Bestehensregelung
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“
2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“
3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
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Die neue Verordnung zum Weintechnologe und zur Weintechnologin tritt am 1. August 2013 in Kraft.
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Vielen Dank!