zur verantwortung der sozialen arbeit im dritten reich · 2018-01-12 · forum sozial 4/2016...

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FORUM sozial 4/2016 Schwerpunkt Praxis 19 Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) hat sich in den vergangenen Jahren mit der Profession Soziale Arbeit während der nationalsozialistischen Diktatur befasst. Die Beiträge und Recher- chen verschiedener Mitglieder zeig- ten, dass auch unsere Berufsgruppe der Soziale Arbeit beteiligt war an der Ausgrenzung und Ausmerzung von Hilfebedürftigen, die nicht in das damalige „völkische“ Weltbild passten. Die Mehrheit der in öffentlichen Verwaltungen beschäftigten Fach- kräfte der Profession Soziale Ar- beit, die oft gleichzeitig Mitglieder der NSDAP waren, lassen sich kate- gorisieren von willfährigen Vollzie- her_innen der Naziideologie, die sich aktiv an der Umsetzung der Ausgrenzung und Vernichtung von Hilfebedürftigen beteiligt haben, über Karrieresucher_innen, fach- lich Begeisterten bis zu den Mit- läufer_innen, die sich eingefügt haben. Sie haben sich, wie die große Mehr- heit der Deutschen, „erstaunlich schnell“ mit dem sozialen „Auf- bauwillen einer ‚Volksgemein- schaft’, die sich alles Nachdenk- lich-Kritische vom Leibe hielt und von den Errungenschaften jüdisch- deutscher Geistigkeit nichts mehr wissen wollte“, identifiziert 1 . Vielfach haben sie damit das ihnen entgegengebrachte Vertrauen nicht zur Hilfe genutzt, sondern zur Aus- grenzung und Ausmerzung beige- tragen. Menschen, die Schutz und Unterstützung erwartet haben, wurden von den Angehörigen der Profession im Stich gelassen. So waren die Fachkräfte der Sozialen Arbeit willige Instrumente der Na- tionalsozialisten. Die große Mehrheit der Fürsorge- rinnen und Fürsorger hat nach der Machtergreifung der NSDAP wei- ter ihre Pflicht getan, so als wäre nichts geschehen. Obwohl sie die entsprechenden Gesetze, Erlasse und deren Durchführungsverord- nungen kannten und in offiziellen Ansprachen und Presseinforma- tionen hören und lesen konnten, was für die „Volksschädlinge“ poli- tisch vorgesehen war, haben viele von ihnen nicht die Verbindung zu ihrer Arbeit erkannt bzw. bewusst oder unbewusst nicht sehen wollen. Es ist festzustellen: Ohne die Mit- wirkung dieser Fachkräfte wäre die Durchsetzung der Ausgrenzung und Ausmerzung von Menschen, die unter der nationalsozialisti- schen Diktatur als „unwertes Le- ben“ bzw. als „Volksschädlinge“ bezeichnet wurden, nicht möglich gewesen. Die Folgen ihres fürsor- gerischen Handelns, die auch zum Tod von Betroffenen führten, wur- den von ihnen in vielen Fällen aus- geblendet. Die Mehrheit der Fachkräfte war letztendlich auch überzeugt von der Idee der „Volksgemeinschaft“ und der damit verbundenen posi- tiven Mitarbeit am Volksaufbau. Dies beinhaltete die Überzeugung, Ohne die Mitwirkung dieser Fachkräfte wäre die Durchsetzung der Ausgrenzung und Aus- merzung von „unwer- tem Leben“, von „Volks- schädlingen“ nicht möglich gewesen. Zur Verantwortung der Sozialen Arbeit im Dritten Reich Fachkräfte der Profession Soziale Arbeit haben sich während der Naziherrschaft in Deutschland schuldig gemacht an der Ausgrenzung und Vernichtung von hilfebedürftigen Menschen FUSSNOTE 1 Norbert Frei, Der Führerstaat – Nationalsozialistische Herr- schaft 1933 bis 1945, Verlag C. H. Beck, München 2013, S. 97 Man hüllte sich in Schweigen – Zeitschrift Soziale Berufsarbeit, 1933 Montage: Susanne Zeller, Archiv

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Page 1: Zur Verantwortung der Sozialen Arbeit im Dritten Reich · 2018-01-12 · FORUM sozial 4/2016 Schwerpunkt Praxis 19 Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) hat sich

FORUM sozial 4/2016

Schwerpunkt Praxis 19

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) hat sich in den vergangenen Jahren mit der Profession Soziale Arbeit während der nationalsozialistischen Diktatur befasst. Die Beiträge und Recher-chen verschiedener Mitglieder zeig-ten, dass auch unsere Berufsgruppe der Soziale Arbeit beteiligt war an der Ausgrenzung und Ausmerzung von Hilfebedürftigen, die nicht in das damalige „völkische“ Weltbild passten.

Die Mehrheit der in öffentlichen Verwaltungen beschäftigten Fach-kräfte der Profession Soziale Ar-beit, die oft gleichzeitig Mitglieder der NSDAP waren, lassen sich kate- gorisieren von willfährigen Vollzie-her_innen der Naziideologie, die sich aktiv an der Umsetzung der Ausgrenzung und Vernichtung von Hilfebedürftigen beteiligt haben, über Karrieresucher_innen, fach-lich Begeisterten bis zu den Mit-läufer_innen, die sich eingefügt haben.

Sie haben sich, wie die große Mehr- heit der Deutschen, „erstaunlich schnell“ mit dem sozialen „Auf-bauwillen einer ‚Volksgemein-schaft’, die sich alles Nachdenk-lich-Kritische vom Leibe hielt und von den Errungenschaften jüdisch-deutscher Geistigkeit nichts mehr wissen wollte“, identifiziert1.

Vielfach haben sie damit das ihnen entgegengebrachte Vertrauen nicht zur Hilfe genutzt, sondern zur Aus-grenzung und Ausmerzung beige-tragen. Menschen, die Schutz und Unterstützung erwartet haben, wurden von den Angehörigen der Profession im Stich gelassen. So waren die Fachkräfte der Sozialen Arbeit willige Instrumente der Na- tionalsozialisten. Die große Mehrheit der Fürsorge-rinnen und Fürsorger hat nach der Machtergreifung der NSDAP wei-ter ihre Pflicht getan, so als wäre nichts geschehen. obwohl sie die entsprechenden Gesetze, Erlasse und deren Durchführungsverord-

nungen kannten und in offiziellen Ansprachen und Presseinforma-tionen hören und lesen konnten, was für die „Volksschädlinge“ poli- tisch vorgesehen war, haben viele von ihnen nicht die Verbindung zu ihrer Arbeit erkannt bzw. bewusst oder unbewusst nicht sehen wollen. Es ist festzustellen: ohne die Mit-wirkung dieser Fachkräfte wäre die Durchsetzung der Ausgrenzung und Ausmerzung von Menschen, die unter der nationalsozialisti-schen Diktatur als „unwertes Le-ben“ bzw. als „Volksschädlinge“ bezeichnet wurden, nicht möglich gewesen. Die Folgen ihres fürsor- gerischen Handelns, die auch zum Tod von Betroffenen führten, wur-den von ihnen in vielen Fällen aus- geblendet.

Die Mehrheit der Fachkräfte war letztendlich auch überzeugt von der Idee der „Volksgemeinschaft“ und der damit verbundenen posi-tiven Mitarbeit am Volksaufbau. Dies beinhaltete die Überzeugung,

ohne die Mitwirkung

dieser Fachkräfte wäre

die Durchsetzung der

Ausgrenzung und Aus-

merzung von „unwer-

tem Leben“, von „Volks-

schädlingen“ nicht

möglich gewesen.

Zur Verantwortung der Sozialen Arbeit im Dritten Reich

Fachkräfte der Profession Soziale Arbeit haben sich während der Naziherrschaft in Deutschland schuldig gemacht an der Ausgrenzung und Vernichtung von hilfebedürftigen Menschen

FUSSNoTE1 Norbert Frei, Der Führerstaat – Nationalsozialistische Herr- schaft 1933 bis 1945, Verlag C. H. Beck, München 2013, S. 97

Man hüllte sich in Schweigen – Zeitschrift Soziale Berufsarbeit, 1933 Montage: Susanne Zeller, Archiv

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mit Sanktionen und Einweisungen, auch in KZs oder in Jugend-KZs (Schutzlager/Jugendschutzlager) die als „Volksschädlinge“ definier-ten Hilfebedürftigen wieder zu „nützlichen Gliedern der Volksge-meinschaft“ zu machen.

Die Mitarbeit unserer Berufsgrup-pe der Sozialen Arbeit im national-sozialistischem Regime hat viele Ursachen, u. a. das obrigkeitsden-ken, mangelnde Zivilcourage, blin-de Überzeugung, die Angst vor dem Karrierebruch, die Angst vor Ar-beitslosigkeit, aber auch die Aus-sicht auf eine Berufskarriere sowie das Ausblenden politischer Zusam- menhänge. Zur Einordnung der Haltung der Fürsorger_innen und Wohlfahrtspfleger_innen ist auch das Anknüpfen und Aufgreifen fachlicher Traditionslinien seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bis zu den Nationalsozialisten zu beach-ten. Den Nationalsozialisten gelang es mit der Betonung des Volksauf-baus, der Volksgemeinschaft und dem Schlagwort „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ eine fast nahtlose Anknüpfung an die Argumentation der Berufsverbände der Sozialen Arbeit, die sich seit Anfang des 20. Jahrhundert gegründet hatten. Die Argumentation der Berufsver-bände stellt die inhaltliche Ent-wicklung der Wohlfahrtspflege und den Dienst am Volksganzen in den Vordergrund.Ein breiter Widerstand gegen diese Instrumentalisierung, gegen diese Politik gab es in der Berufsgruppe der Sozialen Arbeit nicht, sondern stattdessen eine bereitwillige Pflichterfüllung. Nur sehr wenige Kolleg_innen haben überhaupt ak-tiv Widerstand geleistet.

Erinnert sei in diesem Zusammen-hang an die jüdischen und politisch in opposition zur NSDAP stehen-den Berufskolleg_innen, die von Verfolgung, Flucht, Emigration und Deportation betroffen waren. Wir gedenken der zahlreichen op-fer, die mit Hilfe der Fürsorge ver-folgt, misshandelt, ausgesondert und getötet wurden.Wir bitten um Entschuldigung, dass die Berufsgruppe der Sozialen Arbeit so unkritisch die Ideologie

des Nationalsozialismus umzuset-zen half.

Wir bitten um Entschuldigung, dass sie ihren eigentlichen Auftrag vernachlässigt hat und sich nicht für den Schutz und die Rechte der Hilfebedürftigen eingesetzt hat.

Wir gedenken der noch lebenden und der bereits verstorbenen opfer sowie ihrer Nachkommen und bit-ten sie um Verzeihung.

Eine Entschuldigung und Bitte um Verzeihung der opfer greift zu kurz. Vielmehr muss die Profession da- raus lernen. Die opfer fordern uns heraus, das Berufshandeln immer wieder ethisch zu reflektieren.

Am Verhalten der Kolleginnen und Kollegen während der Nationalsozi- alistischen Diktatur wird deutlich, wie gefährlich es ist, wenn Fach-kräfte Vorurteile übernehmen, un-kritisch Ideologien folgen, unreflek- tiert aus der Befindlichkeit heraus handeln und sich unkritisch einem politischen Mainstream überlassen. n

Erklärung der Bundesdelegierten-versammlung des DBSH

am 9. September 2016 in Berlin

Literaturliste PrimärliteraturAltgelt, I. (1936): Frauenarbeit in der NS-Volkswohlfahrt. In: Soziale Arbeit, Bei- lage zu „Deutschlands Freie Berufe“, Folge 5, S. 65–67.

Bernsee, H. (1936): Entwicklung und Auf-bau der NS-Volkswohlfahrt. In: Sozia-le Arbeit, Beilage zu „Deutschlands Freie Berufe“, Fachliches Schulungsblatt der Deutschen Arbeitsfront, Januar 1936, S. 2–3.

Die Verbandstagung in Sulza, Pfingsten 1933 (1933). In: Mitteilungen des Deut-schen Verbandes der Sozialbeamtinnen, 15. Jg., Juni 1933, S. 2–5.

von Harpe, M. (1940): Einsatz der außen- fürsorgerischen Kräfte im Krieg. In: Nachrichtendienst deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, S. 2–3.

Maas, G. (1938): Gesundheitsfürsorge im Dritten Reich. In: Soziale Arbeit, Beilage zu Deutschlands Freie Berufe, Fachliches Schulungsblatt der Deutschen Arbeits-front, 11, S. 171–173.

Maas, G. (1939): Gesundheitsfürsorge im Dritten Reich, Die Zusammenarbeit der Gesundheitsämter mit anderen Dienststellen. In: Soziale Arbeit, Beilage zu Deutschlands Freie Berufe, Fachliches Schulungsblatt der Deutschen Arbeits-front 5, S. 73–76.

Maas, G. (1939a): Gesundheitsfürsorge im Dritten Reich, II. Erb- und Rassenpfle-ge (Fortsetzung). In: Soziale Arbeit, Bei-lage zu Deutschlands Freie Berufe, Fach-liches Schulungsblatt der Deutschen Ar-beitsfront 1, S. 11–13.

Maas, G. (1943): Die Kinderzahl in Ehen mit und ohne Ehestandsdarlehn, Inaugu-ral-Dissertation zur Erlangung des Dok-torgrades, genehmigt von der Mathe-matisch-Naturwissenschaftlichen Fakul-tät der Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin, einschließlich ihres Lebenslaufs.

Paulini, Ch. (2017): Gerade die Fürsor-gerin ist zur Mitarbeit am Volksaufbau berufen. Zur Beteiligung von Sozial- arbeiterinnen am Nationalsozialismus am Beispiel der Entwicklung der Berufs-verbände. In: Amthor, Ralph-Christian, Soziale Arbeit im Widerstand, Fragen, Er-kenntnisse und Reflexion zum National-sozialismus, S. 58–74.

Pißel, A. (1935): Die neuen Aufgaben der Volkspflege. In: Soziale Berufsarbeit, 15. Jg., 2. Heft, S. 21–23.

von der Wense, I. (1939): Die Volkspflege-rin als Volkserzieherin. In: Soziale Arbeit, Beilage zu Deutschlands Freie Berufe, Fachliches Schulungsblatt der Deutschen Arbeitsfront, Folge 7, S. 19 –21.

Sekundärliteratur Blaschke, O. (2014): Die Kirchen und der Nationalsozialismus, Stuttgart, Reclam.

Deutscher Berufsverband für Soziale Ar-beit (DBSH): Soziale Arbeit im Faschis- mus, FoRUM sozial, Ausgaben 3 und 4/ 2013, Berlin.

Doetz, S. (2010): Alltag und Praxis der Zwangssterilisation. Die Berliner Univer-sitätsfrauenklinik unter Walter Stoeckel 1942-1944, Berlin, Bebra Wissenschaft.

Eine Entschuldigung

und Bitte um Verzei-

hung der opfer greift

zu kurz. Vielmehr muss

die Profession daraus

lernen.

2020 Schwerpunkt

Spardorfer Straße 32, Berlin: Braune SchwesternFoto: Archiv des Waldkrankenhauses Erlangen, wikipedia

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FORUM sozial 4/2016

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Zum Tod von Friederike Wieking. In: Deut-scher Berufsverband der Sozialarbeite-rinnen e.V. Düsseldorf, Mitteilungsblatt, 1958, Nr. 45, S. 14.

Wemmer, F. (2014): Die völkische ord-nung von Armut, Kommunale Sozial- politik im nationalsozialistischen Mün-chen, Göttingen, Wallstein.

Reihe Widerstand in der Sozialen Arbeit: http://www.dzi.de/dzi-institut/verlag/ soziale-arbeit/reihe-widerstand-in-der- sozialen-arbeit/

Begleitheft zur Ausstellung 1995, Änne Meier: „Ich wusste, dass ich das Kreuz mittrage“, ein Beispiel von Wiederstand und Verfolgung während der NS-Zeit, Hrsg. Adolf-Bender-Zentrum, St. Wendel.

Bourmer, M., (2012): Berufliche Identi-tät in der Sozialen Arbeit, Bildungstheo-retische Interpretationen autobiographi-scher Quellen, Bad Heilbronn, Verlag Ju-lius Klinkhardt.

Schnurr, S., (1997): Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine Fallstudie zur sozialpädagogischen Bewegung im Über-gang zum NS-Staat, Weinheim u. Mün-chen, Juventa Verlag.

Praxis 21

Das Holocaust-Mahnmal in Berlin Foto: Wilfried Nodes

Ausstellungsbild im Holocaust-Mahnmal in Berlin Foto: Wilfried Nodes