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Zukunftsfähigkeit von Unternehmen
Mitarbeiterbindung und -gewinnung
finanzielle unternehmerische Freiheit
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Manfred Baier Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Geschäftsführer
Partner F.E.L.S Rechtsanwälte, Steuerberater GbR
Vorstand Unterstützungskassen
Vorstand Bundesverband pauschal dotierter Unterstützungskasse e.V.
F.E.L.S Penstreuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marthastrasse 16
90482 Nürnberg
Telefon 09 11 / 3 76 57 – 100
Telefax: 09 11 / 3 76 57 – 199
RPF I e.V., RPF II für den Mittelstand e.V.,
RPF III Pecunia frei dotierte Unterstützungskasse e. V.,
Canada Life Europe Unterstützungskasse e. V.,
Hessische Gruppenunterstützungskasse für KMU e. V.,
Hum II Hanseatische Unterstützungskasse für
mittelständische Unternehmen e. V.
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Zukunftsfähigkeit von Unternehmern
-Human Ressource
• Mitarbeiterbindung
• Fachkräftegewinnung
• Image
• Identifikation
• CSR
Finanzielle unternehmerische Freiheit
• Liquidität
• Liquiditätsreserven
• Bankenunabhängigkeit
• Alternative Mittelherkunft
• Verminderter Mittelabfluss
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Warum sind diese strategischen
Ziele so aktuell?
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Wirtschaftliches Umfeld
Banken
Restriktive Kreditpolitik fördert Wunsch nach Innenfinanzierung
Versicherungen
Intransparente, schlechte Leistungen
Staatsanleihen statt Realwerte
Unflexibilität von Versicherungsprodukten
Unternehmen
Mitarbeiterbindung und Fachkräfte-Gewinnung wird wichtiger
Bestandssicherheit des Unternehmens in Krisenzeiten entscheidend
bAV als Pflichterfüllung - fehlende Nutzung von
betriebswirtschaftlichen, personalpolitischen und steuerlichen
Effekten
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Pauschaldotierte Unterstützungskasse
als Lösungsweg
ältester Durchführungsweg in Deutschland
Einfach und genial in der Wirkweise
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Versicherung vs. Unterstützungskasse /
Unternehmenskasse bAV als kostenintensive Versicherungslösung
Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung
100 € Bis zu
200 €
0,00 €
bAV als gewinnorientierte Kapitalmarktlösung
Arbeitgeber
Firmeneigene Unternehmens-
kasse („eigene Bank“) Arbeitnehmer
100 € Ab
400 €
Ab 100 €
+ weitere Vorteile wie
Steuerersparnisse
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Arbeitgeberfinanzierte bAV
war früher Standard
Wandel immer mehr zu Arbeitnehmerfinanzierten System
Arbeitnehmerfinanzierte Systeme als Schlüssel zu
betriebswirtschaftlicher Gestaltung
Höhere Liquidität durch Entgeltumwandlung aus Gehalt
+ SV
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Entgeltumwandlung kann betriebswirtschaftlich
auch anders genutzt werden als:
Eine Chance
ein langfristiges Darlehen der Mitarbeiter
ein günstiges Darlehen
ein sicherheitenfreies Darlehen
ein Weg zu Krediten ohne Banken und Basel II + III
der einfachste und beste Weg der Mitarbeiterbindung
Vorteil für den Unternehmer, das Unternehmen und den Arbeitsplatz
betriebswirtschaftliches Gestaltungsinstrument
Liquiditätsgewinne 1.500 € - 2.500 € pro Jahr und Mitarbeiter
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Günstiges, langfristiges, sicherheitenfreies Darlehen
Chance für Arbitragemöglichkeiten
Wachstum + Investition
Bankenunabhängigkeit
Aus Arbeitgebersicht
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Sparbuchfunktion
Verzinsung vom ersten Euro an
Tendenziell höherer Zins
Garantie auf Umwandlung und Zins
Schutz für Arbeitnehmer durch PSV
i.d.R. Förderung durch Arbeitgeber
Flexible Umwandlung
Aus Arbeitnehmersicht
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Ausfinanzierung
Beispiel
I--l—l—l—l—l-----l--------------l-----------------l----------------l
30 35 37 47 57 67
2,5 T € 14,4 T €20,0 T € 38,9 T € 72,9 T € 159,4 T €
30 Jahre
ArbG finanziert
100.000 €
Mitarbeiter
Zusage:
Kapitalzusage
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Einsatzmöglichkeiten
Entgeltumwandlung
Alternative Form der Mitarbeiterbeteiligung
bAV statt Gehaltserhöhung
Mischfinanzierte Systeme
Rentnerauslagerung
Minijob Rente
GGF Ausfinanzierung
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Eckpunkte eines Beispielfalls -
bAV statt Gehaltserhöhung
Unternehmen: 20 Mitarbeiter
Durchschnittsalter: 35 Jahre
ArbG-Zusage*: bAV statt Gehaltserhöhung
Versorgungsart: Rente
Zusage berechnet mit: 3,5 % Zins
Fiktive Gehaltserhöhung 84 € je Monat / Mitarbeiter
Renten 300 € - 800 € pro Monat
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Weitere Annahmen
keine Fluktuation
(Fluktuation würde Ergebnisse verbessern)
kein Ersatz von Mitarbeitern, die in Ruhestand gehen
(aussterbendes Versorgungswerk)
Lebenserwartung 86 Jahre
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Ergebnis: Positive Liquidität (nach allen Kosten)
Jahr T €
01 -3
02 26
03 27
04 28
05 29
06 29
07 21
08 21
09 22
10 23
Summe 223 T €
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Ergebnisse:
Anlage der positiven Liquidität zu 4,5 % führt nach hypothetischen
letztversterben zu 2.864 T €
Anlage der positiven Liquidität zu 6 % führt nach hypothetischen
letztversterben zu 7.336 T €
Dies bedeutet:
Kein Aufwand des ArbG über 84 € hinaus
Alle Kosten, Gebühren, PSV werden daraus bezahlt
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Mischfinanziertes Modell
Unternehmen: 24 Mitarbeiter
Durchschnittsalter: 38,58 Jahre
ArbG-Zusage*: Mischfinanzierung
Versorgungsart: Rente
Zusage berechnet mit: 3,25 % Zins
* Hinweis: 100 % Arbeitgeber-Zuschuss aus Entgeltumwandlung
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Ergebnis:
Jahr T €
01 13
02 42
03 44
04 45
05 47
06 48
07 37
08 31
09 30
10 30
Summe 367 T €
Positive Liquidität (nach allen Kosten
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Kernkompetenz F.E.L.S
Erfahrung in der Verwaltung seit 1999
Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte im eigenen Haus
Unterschiedliche maßgeschneiderte Konzepte
Personenunabhängigkeit; jede Position doppelt besetzt
Umfangreiche Unterstützung
Telefonisch erreichbares Back-Office aus RA/StB/WP/Dipl-Kfm.
Mehr als 1000 Unternehmen
Flexibilität und Kompetenz
Für Sie:
Rechtssicherheit, Administration, Controlling
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Fazit
Offene Türen für vielfältige
Gestaltungsmöglichkeiten
Zukunftsthema
Aktive, langfristige Liquiditätsgestaltung
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Weitere Infos
www.FELS-bAV.de
www.RPF-III.de
www.LiquiFlex.de
www.APUK.de
www.BV-PDUK.de
Xing – Gruppe: pauschaldotierte U-Kasse
YouTube Suche: pauschaldotierte U-Kasse
oder auch: youtube.com/FELS24TV
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
F.E.L.S Rechtsanwälte,
Steuerberater GbR
ApUK - Arbeitskreis für
Pauschaldotierte UK
F.E.L.S Institut für moderne
Vergütungssysteme und betriebliche
Altersversorgung GmbH
F.E.L.S Penstreuhand GmbH
Wirtschaftsprufungsgesellschaft
Nutzen Sie Ihre Chancen
- TUN -
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Auslagerung
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Auslagerung
Unterschiedliche Gründe
Aufnahme von
Gesellschaftern
Internationalisierung
Verkauf Nachfolge-
planung
Ausfinanzierung
der Rente
Insolvenzsicherung
ohne Zusatzkosten
Rating
Auslagerung der
Administration
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Neuer Bewertungsansatz für Pensionsverpflichtungen
Einbezug zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen
Bewertung der (Pensions-) Rückstellungen
„in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages“ (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB-E)
Begriff „Erfüllungsbetrag“ erfordert explizite Berücksichtigung von
Trendannahmen bei der Bewertung
Diskontierung mit „Marktzinssatz“
Marktzinssatz ist als Durchschnittswert der vergangenen sieben (7) Jahre
zu ermitteln
Eigene Rechtsverordnung
Veröffentlichung durch Deutsche Bundesbank
Höhe ca. 5 %
Steuerliche Unbeachtlichkeit wegen Bewertungsvorbehalt
in § 6a EStG
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Problem
in der Regel
Ausfinanzierung
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GGF
Problematik Bilanzsprungrisiko
Pensionszusage / Direktzusage
muss vor der Auslagerung rechtswirksam bestehen
Einzelvertrag
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Versorgungsordnung
für die Wirksamkeit ist steuerrechtlich aber in jedem Fall
Schriftform erforderlich
muss vor der Auslagerung rechtssicher bestehen
ansonsten würde je nach Methodik der Auslagerung
eine neue Zusage erteilt !
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Definition
Eine Direktzusage (oder Pensions- bzw. Versorgungszusage)
ist eine Zusage
des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer,
ihm eine (betriebliche) Altersversorgung in Form
einer lebenslänglichen Rente und/oder eines einmaligen Kapitals
ggf. auch bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall
aus eigenen Mitteln zu gewähren.
Tritt der Versorgungsfall ein,
ist der Arbeitgeber direkt / unmittelbar
gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. den Hinterbliebenen
zur Leistung verpflichtet.
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Pensionsrückstellungen (II)
Durch die Bildung einer Pensionsrückstellung (§ 6a EStG) kann der
Aufwand aus der Zusage einer Altersversorgung bereits während der
Anwartschaftszeit sukzessive bilanziell beim Arbeitgeber erfasst
werden
gewinnmindernde Rückstellung
Eine zur Rückstellungsbildung berechtigende Direktzusage kann erteilt
werden durch
Einzelarbeitsvertrag,
Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung oder
über Versorgungsordnung zugesagt werden.
Für die steuerliche Wirksamkeit ist aber in jedem Fall Schriftform
vorgeschrieben
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Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen aus
einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse
Beispielfall
Ausgangssituation: laufende Rente aus Direktzusage
Rentner, geb. am 03.06.1942;
monatliche Altersrente in Höhe von EUR 618,20;
Erhöhung der Rente gem. § 16 Abs. 1 BetrAVG;
Anspruch auf Witwenrente in Höhe von 60%;
Ehefrau geb. am 07.05.1940
Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 in Höhe von:
EUR 81.127,00
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