wwe eei iittteer rrbbbiillldddu uunnnggg zzzuurr … · widerspruchbegründung, ablehnung...

16
02.06.2016 1 W We e i i t t e e r r b b i i l l d d u u n n g g z z u u r r Verantwortlichen Pflegefachkraft f f ü ü r r s s t t a a t t i i o o n n ä ä r r e e , , t t e e i i l l s s t t a a t t i i o o n n ä ä r r e e u u n n d d a a m m b b u u l l a a n n t t e e E E i i n n r r i i c c h h t t u u n n g g e e n n d d e e r r A A l l t t e e n n h h i i l l f f e e Caritas Bildungswerk Ahaus Wesheimstraße 41 D - 48683 Ahaus-Wessum : 025 61 / 93 62 25 : 025 61 / 93 62 40 : [email protected] : www.caritas-bildungswerk.de

Upload: tranhanh

Post on 18-Sep-2018

214 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

02.06.2016 1

WWWeeeiiittteeerrrbbbiiilllddduuunnnggg zzzuuurrr

VVeerraannttwwoorrttlliicchheenn PPfflleeggeeffaacchhkkrraafftt fffüüürrr ssstttaaatttiiiooonnnääärrreee,,, ttteeeiiilllssstttaaatttiiiooonnnääärrreee uuunnnddd aaammmbbbuuulllaaannnttteee

EEEiiinnnrrriiiccchhhtttuuunnngggeeennn dddeeerrr AAAlllttteeennnhhhiiilllfffeee

Caritas Bildungswerk Ahaus

Wesheimstraße 41

D - 48683 Ahaus-Wessum

: 025 61 / 93 62 25

: 025 61 / 93 62 40

: [email protected]

: www.caritas-bildungswerk.de

02.06.2016 2

Inhaltsverzeichnis

1. Gedanken zu Berufsbild und Zielsetzung

1.1 Zielgruppe und Zielsetzung der Weiterbildung 3

1.2 Das Berufsbild der Verantwortlichen Pflegefachkraft 3

1.3 Konzeptionelle und didaktische Überlegungen 4

2. Aufbau und Beschreibung der Weiterbildung

2.1 Inhaltliche Schwerpunkte 5

2.2 Anforderungen innerhalb der Weiterbildung 11

2.3 Abschluss und Bewertungskriterien 11

2.4 Bedeutung der Bewertung 12

02.06.2016 3

1. Gedanken zu Berufsbild und Zielsetzung

1.1 Zielgruppe und Zielsetzung der Weiterbildung

Das Caritas Bildungswerk Ahaus bietet eine berufsbegleitende Weiterbildung zur

Verantwortlichen Pflegefachkraft für die stationäre, teilstationäre und ambulante

Einrichtungen der Altenhilfe an, die sich an den rechtlichen Vorgaben nach SGB XI § §71

orientiert und sowohl gegenwärtige als auch zukünftige Anforderungen an diese Position

berücksichtigt.

Die Weiterbildung richtet sich an staatlich anerkannte Altenpfleger/innen und Gesundheits-

und Krankenpfleger/innen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Altenhilfe. Die

Maßnahme ist geeignet für Teilnehmer/innen, die bereits die Position einer

Pflegedienstleitung oder Wohnbereichsleitung bekleiden und solche, die sich auf diese

Aufgabe vorbereiten möchten.

Anspruchsvollere Kunden und Angehörige, starker Wettbewerb, steigende

Qualitätsanforderungen, ein zunehmend schwierigerer Fachkräfte-Arbeitsmarkt und nicht

zuletzt politisch-gesetzliche Entwicklungen fordern von den Führungskräften ein hohes

Qualifikationsniveau. In der Weiterbildung werden die Grundqualifikationen für dieses breite

Aufgabenspektrum vermittelt.

Die Weiterbildung soll die Teilnehmenden bereits während der Weiterbildung in ihrer

praktischen Arbeit unterstützen. Um das zu erreichen, werden die Inhalte der

Lernveranstaltung und der Lernsituationen auf die Erfahrungsgrundlage der Teilnehmer

abgestimmt. Praktisch bedeutet dies, dass Wissen, Kompetenzen und Ideen der

Teilnehmenden in den Unterricht einbezogen und weiterentwickelt werden.

1.2 Das Berufsbild der Verantwortlichen Pflegefachkraft

Viele Fäden laufen in der Funktion der Verantwortlichen Pflegefachkraft zusammen; dabei

werden an ihre Leitungskompetenz sehr hohe Anforderungen gestellt.

Verantwortungsbereiche wie Qualitätssicherung, Entwicklung von neuen Pflegekonzepten,

Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen, die Zufriedenheit der Kunden und

ihrer Angehörigen und nicht zuletzt die Mitverantwortung bei der Gesamtbetriebsführung

02.06.2016 4

müssen bewältigt und umgesetzt werden. Die Pflegedienstleitung steuert die

Organisationsentwicklung und Kommunikationsstruktur und ist zunehmend im Projekt- und

Prozessmanagement gefordert.

Die Fähigkeit hier adäquat zu agieren, setzt die Definition und Beschreibung

• klarer Zuständigkeitsbereiche,

• Leistungszufriedenheit und Arbeitszufriedenheit von Mitarbeitern,

• transparente Kommunikationsstrukturen,

• individuelle Entscheidungskompetenzen und

• Kompetenzen bei der Personalführung

voraus.

Die Dauer und Zielsetzung der Weiterbildung sowie der Abschluss der Maßnahme

entsprechen den Qualitätsrichtlinien der Pflegeversicherung (vgl. § §71 SGB XI) und dem

Pflegegesetz GEPA des Landes NRW. Vom Umfang und Qualität geht die Maßnahme sogar

deutlich über diese Anforderungen hinaus. Das bezieht sich sowohl auf die Dauer der

Weiterbildung als auch auf die Ausrichtung. Angestrebt wird ein modernes Berufsbild der

Verantwortlichen Pflegefachkraft, das sich auf ein Management stützt, welches die

Widersprüche von helfen, pflegen und betreuen im Spannungsfeld betriebswirtschaftlicher

und juristischer Vorgaben aufhebt.

1.3 Konzeptionelle und didaktische Überlegungen

Wir gehen davon aus, dass sich die Altenpflegeeinrichtungen über die Qualität ihrer

Tätigkeiten definieren. Damit aber Qualität keine zufällige Größe ist, bedarf es einer

konzeptionellen Arbeitsweise und eines Qualitätsmanagements, das sich im Handeln aller an

der Pflege beteiligten Kräfte widerspiegelt. Die Weiterbildung wird hierzu sowohl

Qualitätssicherungsmethoden, Methoden des Personalmanagements und

betriebswirtschaftliche Grundlagen vermitteln, als auch das notwendige Führungsverhalten

der Teilnehmer fördern. Alle Aspekte werden auf die Arbeitsbereiche der Verantwortlichen

Pflegefachkraft fokussiert, mit den relevanten Handlungsbereichen vorgestellt, eingeübt und

abgefragt.

02.06.2016 5

Qualität in der Altenpflege entsteht durch die Reflexion von Pflegesituationen. Die

Konzeptionisierung des Handelns von Pflegekräften führt zu einem intersubjektiven, d.h. für

andere nachvollziehbaren Pflegemanagement, das gesetzlichen und ethischen Maximen

entsprechen muss.

Qualität entsteht innerhalb der Weiterbildung hierbei in dem Maße, indem es möglich ist, die

Kompetenzen der Teilnehmer hinsichtlich

• der Selbststeuerung,

• der Dialogfähigkeit,

• der Rückmeldungsmentalität,

• der Selbstständigkeit und

• der Lern- und Konfliktfähigkeit

zu fördern.

Darüber hinaus bedarf es zusätzlicher und eher klassischer Eigenschaften: Ohne die

emphatische Kompetenz der Pflege-/Wohnbereichsleitung, sich in Pflegebedürftige und deren

Lebenssituation hineinzudenken sowie die Bedürfnisse und Erwartungen nachzufühlen, wird

eine noch so perfekte Kundenorientierung und ein Qualitätsmanagement auf der Strecke

bleiben.

2. Aufbau und Beschreibung der Weiterbildung

2.1 Inhaltliche Schwerpunkte

Zur Aufgabe der Verantwortlichen Pflegefachkraft gehört die gesamte

Pflegeprozesssteuerung innerhalb einer Einrichtung. Hierzu leisten verschiedene

Handlungsbereiche unterschiedliche Beiträge. Für die Steuerung der Pflege sind fachliche und

soziale Kompetenzen von Bedeutung, die durch eine die Persönlichkeitsentwicklung der

Teilnehmer/innen fördernde Wissens- und Erfahrungsvermittlung erlangt werden.

Angestrebt wird damit eine Weiterbildung, die auf die Qualität von Pflege in den

verschiedenen Handlungsbereichen der Pflege-/Wohnbereichsleitung ausgerichtet ist.

02.06.2016 6

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 720Stunden.Diese lassen sich in folgende Module

aufgliedern:

01.

Thema/Modul

Informationen zur Weiterbildung

UStd

Ca. 30

einschließlich Kennenlernen, Einführung in das Kurskonzept, Kursorganisation,

Methodik und Technik des Lernens, Zertifikatsübergabe

1-2 Exkursionstage

02. Thema/Modul

Führen und Leiten

UStd

Ca. 180

Management und

Personalführung

Betriebsführung und

Qualitätsentwicklung

Recht und

Wirtschaftlichkeit

Konzeption der Einrichtung

und Öffentlichkeitsarbeit

Weiterbildung zur Verantwortlichen

Pflegefachkraft

02.06.2016 7

• Das eigene Rollenverständnis im beruflichen Kontext (u.a. anhand

Stellenbeschreibungen)

• Extern stattfindendes Seminar:

o Team und Führung, Gruppenstrukturen und Gruppenprozesse

o Erarbeitung und Vereinbarung von Zielen, Zielkontrolle,

Bewertung und Beurteilungen

o Delegieren und Kooperieren, Unterstützen und Lenken

o Führungsstile und Führungsgrundsätze

o Motivation und Arbeitszufriedenheit

o Eigene Erlebnisverarbeitung: Umgang mit Stress, Aggression,

Frustration, Burnout

o Zeitmanagement: mit Störfaktoren, Zeitfressern und

Fluchtstrategien umgehen

• Changemanagement

• Konfliktmanagement

• Projektmanagement als Führungsaufgabe (Begleitung im Rahmen der

Weiterbildungsabschnitte) einschließlich Workshop, der außerhalb der

Weiterbildungsabschnitte stattfindet

• Facharbeit zu einem gerontologischen Thema plus Präsentation im

bestehenden Kurs (46 Stunden außerhalb der Weiterbildung)

03. Thema/Modul

Mitarbeitergespräche, Mitarbeiter coachen und qualifizieren

UStd

Ca. 90

• Grundlagen der Gesprächsführung/Kommunikation in der

Leitungsfunktion

• Gespräche mit Mitarbeitern, Kritik im Einzelgespräch und im Team

• Team- und Gruppengespräche, Leitungsrolle, Verantwortung und

Delegation

• Konflikte in der Leitungsrolle, nonverbale Kommunikation,

Teamkonflikte

• Beurteilungsgespräche, Kritikgespräche, Zielvereinbarungsgespräche

02.06.2016 8

• Prospektive Fortbildungsplanung(Ermittlung des Fortbildungsbedarfs bei

PflegemitarbeiterInnen), Instrumente zur Ermittlung z.B. im Sinne des

PDCA Zyklus:

Bedarfsabfrage bei Mitarbeitern

Auswertung von Pflegevisiten

Auswertung von Mitarbeiter-überprüfungen (Pflegeassistenten durch

PFK) Auswertung von Qualitätsprüfberichten

• Weiterbildungskonzept

• Vorbereitung und Durchführung einer innerbetrieblichen

Weiterbildung in der eigenen Einrichtung (Begleitung im Rahmen der

Weiterbildungsabschnitte einschließlich Kolloquium im Kurs)

• Rechtliche Aspekte der Mitarbeiterbeurteilung: Arbeitsvertrag, Zeugnisse

interpretieren und schreiben, Personalakte, Aktennotiz, Ermahnung,

Abmahnung

• Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Handlungskonzept zum Umgang mit

psychischen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

04. Thema/Modul

Rechtliche Grundlagen

UStd

Ca. 30

02.06.2016 9

• Heimrecht (GEPA); Rahmenprüfkatalog (Heimaufsicht); Externe

Qualitätsprüfung durch Heimaufsicht (Vorbereitung, Durchführung,

Ergebnisse und Nachbereitung)

• Bundesdatenschutzgesetz u. Schweigepflicht

• Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Anforderungen der

Berufsgenossenschaft, Versicherungen (ambulant und stationär)

• Haftungsrecht

o zivilrechtliche Aspekte(Schadensersatz) und strafrechtliche

Aspekte (vorsätzlich, fahrlässig, durch Unterlassen), Delegation

ärztlicher Tätigkeiten, Pflegehilfskräfte (materielle Qualifikation),

Überlastung/Personalmangel, Nachweis durch

Pflegedokumentation, Vermeidung durch Pflegestandards,

Risikoassessments, Fortbildung, …

o Risikomanagement

o Umgang mit amtlichen und juristischen Beschwerden,

Schriftverkehr mit Behörden

o Das neueste aus dem Hygienebereich: u.a. MRSA, Eurosafety,

Medizinproduktegesetz, Medizinprodukte-Vertreiberverordnung,

Infektionsschutzgesetz, Arzneimittelrecht…

o Pflegesachmittel und Geräte als Ausstattung in einem Pflegedienst

▪ Ausstattung des Fahrzeugs

▪ Ausnahmegenehmigung für das Parken

• Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,

Patientenverfügung

o Aufgabenkreis eines Betreuers an den Schnittstellen:

Pflegeeinrichtung, Tagespflege, Ambulante Pflege

o Ethische Aspekte (Selbstbestimmung, Palliativversorgung ….)

• Verfahrenspfleger, Freiheitentziehende Maßnahmen (Werdenfelser Weg),

Konzept zur Vermeidung von FEM; Konzept zum Gewaltschutz

05. Thema/Modul

Betriebsorganisation und Personalmanagement in der Einrichtungen der

Altenhilfe

UStd.

Ca. 100

02.06.2016 10

• Unternehmensleitbild (Pflegeleitbild)

• Rechtsformen, Trägerstrukturen

Organigramme, Stellenbeschreibungen, Stellenplan, Fachkraftquote in

der stationären Pflege

• Betriebsorganisation und Personalmanagement in der stationären Pflege:

o Arbeitsabläufe gestalten

o Personalbemessung und Einsatzplanung (Überlastungsanzeigen),

Risikomanagement

o (nettozeitorientierte) Dienstplangestaltung u.a. unter

Berücksichtigung arbeitszeitlicher Grundlagen (Mutterschutz,

Jugendarbeitsschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Urlaub)

• Alternative Arbeitszeitmodelle in der Praxis

• Organigramme, Stellenbeschreibungen, Stellenplan, Fachkraftquote in

der ambulanten Pflege; konzeptionelle Schwerpunkte und die

dazugehörige personelle Ausstattung

o Intensivpflege

o Palliativpflege

o Ambulante psychiatrische Pflege

o Schnittstellenmanagement

• Arbeitsabläufe gestalten in der ambulanten Pflege

o Mögliche Arbeitszeitmodelle (Teildienste und daraus

resultierende Erhöhung des Urlaubsanspruches)

o Tourenplanung u.a. unter Berücksichtigung arbeitszeitlicher

Grundlagen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz, Elternzeit,

Pflegezeit, Urlaub), arbeitsrechtliche Besonderheiten in der

ambulanten Pflege, Risikomanagement: allgemeine

Erläuterungen, Risikofaktoren, Kennzahlenbildung,

Steuerungsvorschläge

o Effiziente Personaleinsatzplanung: Voraussetzungen,

Darstellung der Datengrundlagen,

Bruttoarbeitszeit/Nettoarbeitszeit, Durchführung der

Kostenkalkulationen, Ermittlungsmethoden für zeitliche

Durchschnittswerte der Leistungserbringung,

Tourenzusammenstellung, Umsetzung in den

Mitarbeitertourenplan, Erfordernisse an die Vertragsgestaltung,

Einflussmöglichkeiten der Personaleinsatzplanung,

o Pflegemodell und daraus folgende Pflegeprozessplanung

o Besonderheiten in der Pflege und Versorgung im häuslichen

Bereich

• Kommunikationsstrukturen in der Altenhilfe: Dienstübergabegespräche,

Teamsitzung, Qualitätszirkel, Fallbesprechungen)

• Personalgewinnung, Personalentwicklung, Einstellungsverfahren

Beschäftigungsumfänge (sozialversicherungspflichtig, geringfügig

Beschäftigte, Honorarkräfte, Personalleasing)

02.06.2016 11

• Einarbeitung neuer Mitarbeiter in die ambulante und stationäre Pflege,

Einarbeitungskonzepte

• Kenntnisse über sie schulische und praktische Ausbildung von

Altenpflegekräften

06. Thema/Modul

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

UStd.

Ca. 80

• Gesetzliche Grundlagen der Finanzierung: Pflegeversicherungsgesetz

(SGB XI), Krankenpflegeversicherungsgesetz (SGB V, Bundes-

Sozialhilfe-Gesetz (BSGH)

• Pflegegrade, Pflegekosten, Pflegesätze

• Pflege-Neuausrichtungsgesetz,

• PflegestärkungsgesetzeI, II, Blick auf III,

• Ansprüche und Leistungen, die sich für Pflegebedürftige aus dem SGB XI

ergeben

• Finanzierung eines Heimplatzes, Pflegesatz- und

Investionskostenverhandlungen

• Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens

o Externes Rechnungswesen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)

4

o Internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung) 4

o Risikomanagement, Auslastung und Wirtschaftlichkeit 4

o Investitionen und Investitionsfinanzierung 2

o Personalkosten und Stundensätze 2

o Wirtschaftsplanung und Controlling/Kennzahlen 4

o Grundlagen Tabellenkalkulation 8

o Planspiel Stationäre Pflege 4

o Planspiel Ambulante Pflege 4

• Aufbau und Finanzierung einer Tagespflegeeinrichtung

o Betriebsorganisation

o Versorgungsvertrag

o Mitarbeiterstruktur

o Finanzierung und Leistungsspektrum

o Kooperierende Dienste

o Belegungsmodalitäten

o Vernetzung

• Pflegestufen- bzw. Einstufungsmanagement: Neues

Begutachtungsassessment, Durchführung eines Widerspruchverfahrens:

Widerspruchbegründung, Ablehnung Widerspruch

07. Thema/Modul

Qualitätsmanagement

UStd

Ca. 55

02.06.2016 12

Grundlagen des Qualitätsmanagements

• Struktur Prozess und Ergebnisqualität

• QM Aufgaben, Ziele, Motive zur Einführung

• DIN ISO 9001:2015

• PDCA

• KVP

• Begriff aus ISO klären: interessierte Partei, Kunde, Qualität unserer

Dienstleistung

• Arten von Managementsysteme

• Normen

• Risikomanagement

• Risikobasiertes denken

• Risiko und Chancen im Bereich von QM

• Qualitätsmanagement und Recht

• Prozesse und Prozessmodelle

• Ursachenanalyse

• Tools: Q7 M7, Pareto, Ishikawa, Kano, FMEA, Poka Yoke

• Praktische Tipps zur Umsetzung, Checklisten

• Pflegetransparenzvereinbarung, Externe Qualitätsprüfung durch MDK

(Vorbereitung, Durchführung, Ergebnisse und Nachbereitung von

Qualitätsprüfungen), Begutachtungsrichtlinien (MDK)

• Sicherstellung des Pflegeprozesses: Pflegeprozesssteuerung,

Pflegeplanung, entbürokratisierte Pflegedokumentation (SIS)

• Pflegevisite, Pflegecontrolling

• Risikomanagement: Implementierung der Expertenstandards in der

Einrichtung

08. Thema/Modul

Öffentlichkeitsarbeit

UStd.

Ca. 30

02.06.2016 13

• Kontakte zu Angehörigen, Situation der Angehörigen, Einbindung von

Angehörigen, Beschwerdemanagement

• Beratungsgespräche führen, Gesprächsführung mit Bewohnern, Patienten

und Angehörigen

• Stationäre und teilstationäre Pflege

o Beratungsgespräche führen

o Kundengespräche über Pflegeangebot und Kosten

o Weitere Öffentlichkeitsarbeit

• Ambulante Pflege

o Beratungsgespräche führen

o Kundengespräche über Pflegeangebot und Kosten

o Casemanagement

o Weitere Öffentlichkeitsarbeit

• Präsentationstechniken

Kolloquium (15% der Note)

UStd. 8

Gesamtstunden der Weiterbildung innerhalb der Kursabschnitte

(einschließlich Kolloquium)

UStd. 520

Projektarbeit mit theoretischem Hintergrundwissen (Planung, Durchführung,

Beschreibung und Vorstellung eine Projektes in der eigenen Einrichtung),

Workshop, Projektgruppentreffen (25% der Note)

Std. 90

Hausarbeit

1. Erstellung eines Dienstplanes für eine stationäre Einrichtung (10% der

Note)

Std. 10

Schriftliche Tests: Vorbereitung Selbststudium

1. Betriebsorganisation und Personalmanagement in der stationären Pflege

(10% der Note)

2. Betriebsorganisation und Personalmanagement in der ambulanten Pflege

(10% der Note)

3. Grundlagen des Qualitätsmanagements

(10% der Note)

4. Grundbegriffe des Betrieblichen Rechnungswesens

(10% der Note)

Std. 70

Vorbereitung und Durchführung einer innerbetrieblichen

Fortbildungsveranstaltung (10% der Note)

Std. 30

Gesamt

Std. 720

2.2 Anforderungen innerhalb der Weiterbildung

02.06.2016 14

Das Konzept der berufsbegleitenden Weiterbildung beruht auf einem kontinuierlichen

Austausch von Theorie und Praxis. Hierzu ist eine aktive Teilnahme der/ Teilnehmers/in

unabdingbar.

Durch diesen Austausch ergeben sich Möglichkeiten der Veränderung/Verbesserung von Ist-

Zuständen in den Einrichtungen, die durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der

Teilnehmer entstehen und während der Dauer der Weiterbildung genutzt werden sollen.

Dieses geschieht sowohl im Rahmen der Vermittlung der Inhalte sowie bei der

kontinuierlichen Betreuung des in der eigenen Einrichtung durchzuführenden Projektes und

der Verschriftlichung desselben durch die Kursleitungen. Hierdurch entsteht eine besondere

Praxisnähe der Weiterbildung.

Zum Abschluss der Weiterbildung werden die Projekte von jedem Teilnehmer im Rahmen

eines Abschlusskolloquiums präsentiert. Hiermit soll die Fähigkeit geschult werden,

erworbenes Wissen schwerpunktmäßig zu erarbeiten und in die tägliche Praxis einzubringen.

2.3 Abschluss und Bewertungskriterien

Voraussetzung für die Zertifizierung und den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme sind die

erfolgreiche Teilnahme an den Tests zur Wissensüberprüfung, die Durchführung der

innerbetrieblichen Weiterbildung, die Erstellung eines Dienstplanes und die Durchführung

eines Projektes in der eigenen Einrichtung sowie die schriftliche Ausarbeitung und die

Präsentation des Projektes im Rahmen des Kolloquiums.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer/innen ein ausführliches Zertifikat, das

die Lehrgangsinhalte, den Stundenumfang und die Bewertung der erbrachten Leistungen in

Form einer gewichteten Gesamtnote enthält.

Das Zertifikat der Caritas Bildungswerk GmbH Ahaus gibt durch den Inhaltsnachweis der

belegten Unterrichtseinheiten das erworbene Fachwissen des Teilnehmers in Form der

Benotung wieder.

Die zur Benotung führenden Leistungsmerkmale sind dem Teilnehmer bekannt; die von ihm

erbrachten Leistungen werden individuell begründet und belegt. Vor der Zertifizierung

02.06.2016 15

werden die Leistungen mit jedem Teilnehmer in einem Einzelgespräch besprochen und die

Note festgelegt.

Die Beurteilung wird anhand seiner Leistungen und im Vergleich mit anderen

Kursteilnehmern, anderen gleichartigen Kursen und anderen Ausarbeitungen fachpraktischer

und pflegewissenschaftlicher Themen vorgenommen.

Unterbrechungen und Fehlzeiten können in zwingenden Fällen und in begrenztem Ausmaß

anerkannt werden, wenn dadurch das Erreichen des Lehrgangszieles nicht gefährdet ist.

Die Entscheidung über die Anerkennung von Fehlzeiten trifft die Lehrgangsleitung.

2.4 Bedeutungen der Bewertung:

• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit sehr großem Erfolg teilgenommen:

(entspricht der Note 1.0-1.4)

Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen den

Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße.

• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit großem Erfolg teilgenommen:

(entspricht der Note 1.4-2.4)

Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen den

Anforderungen in besonderem Maße.

• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung mit Erfolg teilgenommen:

(entspricht der Note 2,5-3.4)

Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen voll den

Anforderungen.

02.06.2016 16

• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung teilgenommen:

(entspricht der Note 3,5-4,4)

Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale weisen Mängel auf. Es

ist jedoch erkennbar, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind.

• Der Teilnehmer hat an der Weiterbildung ohne Zertifikat mit einer

Teilnahmebescheinigung teilgenommen:

(entspricht der Note 4.5-6.0 oder bei nichterbrachten Einzelleistungen)

Die durch den Teilnehmer vertretenen fachlichen Leistungsmerkmale entsprechen nicht den

Anforderungen. Die Grundkenntnisse sind lückenhaft und in absehbarer Zeit nicht zu

beheben.