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7/21/2019 UN 2000-01 Teil 1 D http://slidepdf.com/reader/full/un-2000-01-teil-1-d 1/8 Fortsetzung Seite 2 bis 8 KRUPP UHDE-NORM   Vessels and equipment; Pressure vessels; Technical delivery conditions Ersatz für 93-12   2.1 Zulässige Spannungen.......................................................................................................................................... 1 2.2 Festigkeitsnachweis ............................................................................................................................................. 2 2.3 Auslenkung........................................................................................................................................................... 2 3.1 Zeichnungen und technische Unterlagen .............................................................................................................. 2 3.2 Zuschläge zu Wanddicken .................................................................................................................................... 2 3.3 Werkstoffe ............................................................................................................................................................ 3 3.4 Ausführungsbedingungen...................................................................................................................................... 3 4.1 Allgemeines........................................................................................................................................................... 6 4.2 Schweißen............................................................................................................................................................. 6 4.3 Anstrich ................................................................................................................................................................. 6 6.1 Durchstrahlungs- und Ultraschallprüfung .............................................................................................................. 7 6.2 Prüfung der Anschlußnaht Standzarge / Apparat .................................................................................................. 7 6.3 Prüfung von Verstärkungsringen........................................................................................................................... 7 6.4 Wasserdruckprobe ................................................................................................................................................ 7 6.5 Abnahme ............................................................................................................................................................... 7 6.6 Abnahmedokumentation........................................................................................................................................ 7 Diese Krupp Uhde-Norm ist für Druckbehälter und Apparate einschließlich Zubehörteile aus metallischen Werkstoffen anzuwenden. Sie beschreibt Anforderungen, die bei der internen Auslegung bei Krupp Uhde und - wenn in der technischen Spezifikation zitiert - beim Hersteller zu berücksichtigen sind. Diese Krupp Uhde-Norm entbindet den Anwender nicht von der Berücksichtigung der Festlegungen in den spezifizierten Gesetzen, Regelwerken und Normen. Zum Lieferumfang gehören die kompletten Behälter bzw. Apparate gemäß Spezifikation einschließlich aller Einbauten, Schrauben, Dichtungen und Blinddeckel sowie der Grundanstrich nach der Anstrichspezifikation. Widersprechen die Anforderungen dieser Krupp Uhde-Norm den in der technischen Spezifikation genannten, so ist die technische Spezifikation maßgebend. Die zulässigen Zugspannungen der Werkstoffe gibt das Regelwerk an. Die zulässige Druckspannung in Längsrichtung des Apparates (Spannung aus Gewicht, Windmoment usw.) darf den kleineren der zwei folgenden Werte nicht überschreiten: a) Zulässige Zugspannung b) Zulässige Druckspannung aus Beulsicherheitsnachweis nach DIN 18 800 Teil 4 mit Windlasten gemäß AD-Merkblatt S 3/0 Abschnitt 4.1.4.6 oder nach ASME-Code, Sec. VIII, Div. 1 Paragraph UG-23 (b) (2). Datum Erstellt Datum Geprüft Datum Freigegeben

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Fortsetzung Seite 2 bis 8

KRUPP UHDE-NORM  

Vessels and equipment; Pressure vessels; Technical delivery conditions Ersatz für 93-12

 

2.1 Zulässige Spannungen....... ................................... ................................... ............................................................. 12.2 Festigkeitsnachweis .............................................................................................................................................. 22.3 Auslenkung............................................................................................................................................................ 2

3.1 Zeichnungen und technische Unterlagen .............................................................................................................. 23.2 Zuschläge zu Wanddicken .................................................................................................................................... 23.3 Werkstoffe ............................................................................................................................................................. 33.4 Ausführungsbedingungen...................................................................................................................................... 3

4.1 Allgemeines........................................................................................................................................................... 64.2 Schweißen............................................................................................................................................................. 6

4.3 Anstrich ................................................................................................................................................................. 6

6.1 Durchstrahlungs- und Ultraschallprüfung .............................................................................................................. 76.2 Prüfung der Anschlußnaht Standzarge / Apparat .................................................................................................. 76.3 Prüfung von Verstärkungsringen........................................................................................................................... 76.4 Wasserdruckprobe ................................................................................................................................................ 76.5 Abnahme............................................................................................................................................................... 76.6 Abnahmedokumentation........................................................................................................................................ 7

Diese Krupp Uhde-Norm ist für Druckbehälter und Apparate einschließlich Zubehörteile aus metallischenWerkstoffen anzuwenden.

Sie beschreibt Anforderungen, die bei der internen Auslegung bei Krupp Uhde und - wenn in der technischenSpezifikation zitiert - beim Hersteller zu berücksichtigen sind.

Diese Krupp Uhde-Norm entbindet den Anwender nicht von der Berücksichtigung der Festlegungen in denspezifizierten Gesetzen, Regelwerken und Normen.

Zum Lieferumfang gehören die kompletten Behälter bzw. Apparate gemäß Spezifikation einschließlich allerEinbauten, Schrauben, Dichtungen und Blinddeckel sowie der Grundanstrich nach der Anstrichspezifikation.

Widersprechen die Anforderungen dieser Krupp Uhde-Norm den in der technischen Spezifikation genannten,so ist die technische Spezifikation maßgebend.

Die zulässigen Zugspannungen der Werkstoffe gibt das Regelwerk an.

Die zulässige Druckspannung in Längsrichtung des Apparates (Spannung aus Gewicht, Windmoment usw.)darf den kleineren der zwei folgenden Werte nicht überschreiten:

a) Zulässige Zugspannung

b) Zulässige Druckspannung aus Beulsicherheitsnachweis nachDIN 18 800 Teil 4 mit Windlasten gemäß AD-Merkblatt S 3/0 Abschnitt 4.1.4.6 oder nach

ASME-Code, Sec. VIII, Div. 1 Paragraph UG-23 (b) (2).

Datum Erstellt Datum Geprüft Datum Freigegeben

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Seite 2 UN 2000-01 Teil 1

Die zulässige Spannung für Ankerschrauben beträgt 110 N/mm². Im Belastungsfall Montage- bzw. Reparatur-zustand mit Einrüstung, ist eine Spannung von 150 N/mm2 zulässig.

Die zulässige Betonpressung unter dem Fußring beträgt 8,3 N/mm².

Zusätzlich zu den Wanddickenberechnungen sind vom Hersteller folgende Festigkeitsnachweise für den kor-

rodierten Zustand durchzuführen:• 

Gewicht: Gewicht des leeren Apparates ohne spätere Einbauten. Bei Wärmeaustauschern einschließlichGewicht des Rohrbündels.Momente: Windmomente für Apparat einschließlich Anbauten, plus Momente aus exzentrischen Belastun-gen, plus Windmoment aus Einrüstung.

•  Gewicht: Leergewicht plus Gewicht aller Einbauten, Anbauten, Dämmung und Füllungen.Momente: Windmomente für Apparate einschließlich aller Anbauten, plus Moment aus exzentrischen Be-lastungen, plus sonstiger Momente (z.B. Stutzenlasten). Ist eine Erdbebenberechnung vorgeschrieben, soist das größere von Windmoment oder Erdbebenmoment einzusetzen, wenn örtliche Vorschriften nichtsabweichendes fordern.

•  Gewicht: Leergewicht plus Gewicht aller Einbauten, Anbauten, Dämmung und der Wasserfüllung.Momente: Windmomente für Apparate einschließlich aller Anbauten plus Momente aus exzentrischen Be-lastungen.

Die Wirkung von angreifenden Kräften an Stutzen oder Halterungen sowie von Momenten auf die Apparate-wand ist nach BS 5500 oder Wichmann, Hopper, Mershon: "Local stresses in spherical and cylindrical shellsdue to external loadings", veröffentlicht im WRC Bulletin 107, zu überprüfen.

Tragpratzen sind so auszulegen, daß die maximale Belastung (Betriebsgewicht oder Gewicht mit Wasserfül-lung, Windmoment usw.) von der halben Anzahl der Tragpratzen, mindestens jedoch 2 Stück, aufgenommenwerden kann.

Ein Nachweis, daß Kolonnen und stehende Apparate im liegenden Zustand zwecks Montage an einem Endeangehoben werden können, ist erforderlich. Belastungsangaben sind dem Hersteller von der Krupp UhdeGmbH vorzugeben.

Eine ausreichende Steifigkeit des Apparates für den Transport ist nachzuweisen.

Die zulässige Druckspannung nach Abschnitt 2.1 gilt auch für Unterstützungen (Standzargen) von stehendenApparaten und ist sinngemäß auch für die Wasserdruckprüfung in Betriebslage anzuwenden.

Wenn nicht anders angegeben, ist für die Windlast der Zuschlagfaktor FB für Bühnen, Leitern, Rohrleitungenund Dämmung nach dem Krupp Uhde-Formblatt UF 2000-26 zu ermitteln.

Bei liegenden Apparaten mit 2 Tragsätteln ist eine Steifigkeitsberechnung für den Mantel durchzuführen. An-

erkannte Rechenmethoden sind z.B. Zick, L.P., "Stresses in large horizontal cylindrical pressure vessels ontwo saddle supports", veröffentlicht im Welding journal (N.Y.), Res. Suppl., 1971 oder BS 5500 App. G.

Wenn in der technischen Spezifikation gefordert, ist die Auslenkung durch Wind bei Kolonnen und stehendenApparaten nachzuweisen und darf den in der technischen Spezifikation angegebenen Wert nicht überschrei-ten.

Zeichnungen sind gemäß Krupp Uhde-Norm UN V401-01 Teil 1 auszuführen. Auf allen Zeichnungen ist fürMaße und Gewichte das metrische System anzuwenden. Herstellerzeichnungen müssen in Form und Inhaltden Angaben nach Krupp Uhde-Norm UN 2000-10 Teil 1 entsprechen.

Wanddickenzuschlag: Dieser Zuschlag berücksichtigt die nach den Liefer- bzw. Maßnormen zulässigen Mi-nustoleranzen bei Blechen und Rohren sowie die durch den Herstellungsgang bedingten Wanddickenminde-rungen (z.B. bei gegossenen oder tiefgezogenen Bauteilen).

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UN 2000-01 Teil 1 Seite 3

Abnutzungszuschlag (Korrosionszuschlag): Dieser Zuschlag ist für alle vom Medium berührten Teile zu be-rücksichtigen. Er ist im Konstruktionsdatenblatt aufgeführt.

Apparate, die aus mehreren voneinander getrennten Kammern bestehen, erhalten den Abnutzungszuschlagauf beiden Seiten der Trennwände.

Ausbaubare Innenteile aus nicht korrosionsbeständigem Werkstoff erhalten den gleichen Abnutzungszuschlag

wie der Apparat, jedoch nur auf einer Seite. Eingeschweißte Innenteile erhalten den Abnutzungszuschlag auf jeder vom Medium berührten Seite.

Apparate und Apparateinnenteile aus korrosionsbeständigem Werkstoff erhalten keinen Abnutzungszuschlag.Ist mit Erosion o.ä. zu rechnen, ist der Abnutzungszuschlag zu berücksichtigen.

Plattierungen und Auskleidungen aus korrosionsbeständigem Werkstoff gelten als Abnutzungszuschlag. Dasgilt nicht für galvanische Überzüge. Kunststoffüberzüge dürfen nur nach Zustimmung der Krupp Uhde GmbHals Abnutzungszuschlag berücksichtigt werden.

Weitere Wanddickenzuschläge wie z.B. Ausmauerungszuschlag, Außendruckzuschlag, sind nach den jeweili-gen Erfordernissen zu berücksichtigen.

Die Wanddicke der Stutzenrohre darf nicht kleiner sein als die für die Betriebsbedingungen und Belastungen er-rechnete Dicke plus Abnutzungszuschlag. Außerdem darf die Wanddicke nicht kleiner sein als das kleinere von:

a) Normalwanddicke des nahtlosen Stutzenrohres plus Abnutzungszuschlag. Bei Mannlöchern und Handlö-chern Flanschansatzdicke des Normflansches plus Abnutzungszuschlag.

b) Ausgeführte Wanddicke des Mantels oder Bodens, in den der Stutzen eingeschweißt ist.

Alle Werkstoffe für druckbeanspruchte Bauteile und für Teile, die mit druckbeanspruchten Bauteilen ver-schweißt werden, sind mit Werkstoffbescheinigungen bzw. -prüfzeugnissen entsprechend dem geltendenRegelwerk zu liefern.

Für Mäntel, Böden und Verstärkungen sind nur beruhigt vergossene Stähle zu verwenden, wenn nicht aus-

drücklich unberuhigter Stahl zugelassen ist.Mechanisch beanspruchte Anschweißteile an Apparaten, die auf Grund wasserstoffhaltiger Medien aus Mo-oder Cr-Mo-Stählen hergestellt werden, sind aus dem gleichen Werkstoff oder einem anderen druckwasser-stoffbeständigen Stahl zu fertigen. Bei der Werkstoffauswahl ist die API 941 'Steels for Hydrogen Service atElevated Temperatures and Pressures in Petroleum Refineries and Petrochemical Plants' zu beachten.

Bei Apparaten für Natronlauge sind die Anwendungsgrenzen für C-Stahl bei Betrieb mit Natronlauge zu be-rücksichtigen. Siehe Krupp Uhde-Norm UN V462-01 Teil 1.

Die Werkstoffauswahl ist unter Berücksichtigung der einwandfreien Verschweißbarkeit zu treffen.

Als gewölbte Böden sind vorzugsweise einteilige Korbbogenböden zu verwenden. Bei rechnerisch erforderli-chen Wanddicken über 20 mm sind in jedem Fall Korbbogenböden bzw. Ellipsenböden 2:1 oder Halbkugel-böden zu verwenden.

Bei konischen Reduzierschüssen darf der Kegelöffnungswinkel 60 Grad nicht überschreiten.

Die Ausschnittsverstärkungen sind vorzugsweise als rohrförmige Verstärkungen auszuführen. Das gilt beson-ders für hochfeste Werkstoffe und rechnerisch erforderliche Wanddicken über 20 mm. Bei gewölbten Bödenhat der Stutzen- bzw. Verstärkungsrand innerhalb der Kugelkalotte zu liegen.

Der Abstand der Stutzen- oder Verstärkungsringschweißnaht von einer Längs- oder Rundnaht des Apparates

beträgt 3 x Mantelwanddicke, jedoch mindestens 50 mm. Läßt sich dieser Abstand nicht einhalten, so sind dieNähte so anzuordnen, daß die Mantelnaht durch den Stutzen ganz unterbrochen wird. Diese Ausführung istnur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Krupp Uhde GmbH. In diesenFällen sind nach der Druckprobe diese Bereiche einer Oberflächenrissprüfung zu unterziehen.

Die Verstärkungen aus Blech sind aus dem gleichen Werkstoff wie der Mantel herzustellen und mit einemPrüfloch R

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Seite 4 UN 2000-01 Teil 1

Die Schweißverbindung Stutzen / Mantel ist nach Krupp Uhde-Norm UN V416-01 Teil 1 auszuführen. Hoch-beanspruchte Stutzen und Stutzen mit Zusatzbeanspruchung wie z.B. Temperaturwechsel-, Thermoschock-,Wechsel- oder Schwellbeanspruchung, sind mit voller Durchdringungsschweißung einzuschweißen. Die In-nenkante des Stutzenrohres bzw. der Öffnung ist mit einem ca. 3 mm Radius abzurunden, jedoch hat beiMantelwanddicken über 50 mm der Radius dem kleineren Wert von

a) ¼ der Mantelwanddicke

b) 19 mmzu entsprechen.

Für alle Stutzen aus C-Stahl sind geschmiedete Vorschweißflansche zu verwenden. Die Flanschinnenboh-rung muß gleich dem Innendurchmesser des Stutzenrohres sein.

Die Flanschansatzdicke bei Vorschweißflanschen darf nicht kleiner sein als die erforderliche Mindestwanddi-cke des Stutzenrohres. Ist diese Wanddicke kleiner als die in der Flanschnorm angegebene Ansatzdicke, soist für den Flansch ein Festigkeitsnachweis zu erbringen.

Folgende Stutzenlängen sind vorzusehen:

Tabelle 1  

≥ DN 50 < DN 50

≤  ≤ ≤  ≤ 

≤ 100 200 250 300≥125 ≤ 250

200

≥300 250250 300 350

1) Anschweißenden erhalten die gleiche Länge wie Stutzen mit Flanschen.

Um Verschmutzungen zu vermeiden, müssen Stutzen für Standregler und Standgläser, die an der Unterseitevon Apparaten angebracht sind, 50 mm in den Apparat hineinragen.

Stutzen für Entleerungen dürfen nicht in den Apparat hineinragen.

Stutzenrohre sind mind. DN 50, bei kleineren Anschlüssen mit Reduzierung auf den entsprechendenFlanschanschluss auszuführen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Krupp Uhde GmbH.

Die Schraubenlöcher der Flansche müssen beiderseits der Flanschachsen liegen. Die Flanschachsen müs-sen mit den Hauptachsen des Apparates übereinstimmen oder parallel zu ihnen liegen.

Gewindemuffen sind nicht zulässig.

Stutzenrohre sind aus nahtlosen oder aus längsnahtgeschweißten Rohren mit Schweißfaktor 1,0 herzustellen.

Bei inneren drucklosen Rohrleitungen können Blechflansche verwendet werden, die jedoch Anschlußmaßevon Norm-Flanschen haben sollen.

Wenn in Apparaten das untere Mannloch 1200 mm oder mehr über der Tangentenlinie oder einem Fußauftrittliegt, sind im Inneren des Apparates Leitersprossen und innen über dem Mannloch eine Haltesprosse anzu-bringen. Ausführung siehe Krupp Uhde-Norm UN 2000-08.

Für alle Mannlöcher aus C-Stahl sind geschmiedete Vorschweißflansche zu verwenden. Für Handlöcher sind

auch Blockflansche zulässig. Andere Flanschausführungen sind nur mit Zustimmung der Krupp Uhde GmbHzulässig.

Der Mannlochdeckel ist mit einem Schwenkarm oder bei Kältedämmung mit einem Scharnier zu versehen.Siehe Krupp Uhde-Norm UN 2000-11 Teil 1 bzw. Krupp Uhde-Norm UN 2000-04.

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Werden Membran- oder Schweißringdichtungen verwendet, müssen diese austauschbar sein, ohne daß eineWärmenachbehandlung der Flansche erforderlich ist. Ausführung z.B. durch Pufferschweißung.

Falls in der Spezifikation nicht anders verlangt, können für äußere Verbindungen Sechskantschrauben ver-wendet werden, wenn der Druck < 40 bar, die Temperatur < 300°C und der Gewindedurchmesser < 30 mmist. In allen anderen Fällen sind Schraubenbolzen mit zwei Muttern zu verwenden. Für innere, drucklose Ver-

bindungen können Sechskantschrauben verwendet werden.

Die Anzugsmomente von drucktragenden Schraubenverbindungen sind vom Hersteller anzugeben.

Bei stehenden Apparaten sind für die genaue Lage der Ankerschrauben in der Standzarge 2 Fußringschablo-nen anzufertigen. Eine soll zur Erstellung des Behälterfundamentes frühzeitig zur Baustelle gesendet werden.Die zweite Schablone verbleibt im Herstellerwerk. Die Schablonen sind aus etwa 5 mm dickem Blech anzu-fertigen und für den Transport entsprechend zu versteifen.

Bei einem äußeren Durchmesser > 2000 mm sind die Schablonen geteilt auszuführen. Die Hälften sind mitPaßschrauben zu verbinden.

Die Oberseiten der Schablonen sind wie folgt mit weißer Ölfarbe und mit Schlagbuchstaben zu beschriften:•  0° / 90° / 180° / 270°

•  bei 0° zusätzlich "Nord"

•  "KRUPP UHDE-Bestellnummer"

•  "Apparatenummer"

•  "oben".

Standzargen sind nach Krupp Uhde-Norm UN 2000-05 Teil 4, Stützen nach Teil 5 auszuführen.

Liegende Apparate sind mit Sätteln auszurüsten. Die Sättel sind je nach Betriebstemperatur wie folgt auszu-

führen: > 120°C Stahlsättel5 bis 120°C Stahlsättel oder Betonsättel mit Korrosionsschutzblech mind. 6 mm dick

< 5°C Stahlsättel

Stahlsättel für liegende Apparate siehe Krupp Uhde-Norm UN 2000-05 Teil 1 und Krupp Uhde-NormUN 2000-15.

Für das Aufstellen der Apparate auf der Baustelle sind Montageclips nach Krupp Uhde-Norm UN 2000-07 Teil 1vorzusehen. Es ist darauf zu achten, daß bei Kolonnen und stehenden Apparaten die Montageclips so angeord-net sind, daß der beim Transport liegende Apparat angehoben werden kann. Bei mehrteilig gelieferten Appara-ten sind für die einzelnen Teile die erforderlichen Montageclips, Verklammerungen usw. zwischen der Montage-

firma und der Krupp Uhde GmbH abzustimmen. Unterstützungen für Einbauten und Innenteile wie Tragroste, Wirbelbrecher, innere Verteilerrohre usw. undalle angeschweißten Halterungen sind vom Apparatehersteller mitzuliefern. Bei der Auslegung von Tragrostenist der Druckverlust zusätzlich als Belastung zu berücksichtigen.

Die Verwendung von Schraubensicherungen bei Einbauteilen ist zwischen dem Hersteller und der Krupp Uh-de GmbH zu vereinbaren.

Tabelle 2. 

 

Trennbleche, Ablaufbleche, Weh-re, Abzugstassen, Klammern usw.

2 mm

Blechträger, Tragroste2 mm

Unterstützungen aus Profilstahl 3 mm3 mm

Schrauben M 10 M 10

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Tabelle 3.  

 

   

 

≤ 900 40

> 900 ≤ 1700 50

> 1700 ≤ 2600 60> 2600 ≤ 3600 70

≤ 4700 80

> 4700 90

Seitlicher Ablauf:

2,5 bis 3 x Tragringbreite,Mittlerer Ablauf: 2,5 x Trag-

ringbreite

6 mm 2 x Korrosionszu-schlag

Werden vom Bodenhersteller andere Abmessungen gefordert, sind diese maßgebend.

Alle Einbauten müssen durch die Mannlöcher ein- und ausbaubar sein und dürfen den freien Durchgangdurch die Einstiegsöffnungen nicht behindern.

Falls nicht anders angegeben, sind alle Innenteile eingebaut mitzuliefern.

Innenteile wie Tragringe, Streben, Stege, Auflagerungen usw. sind beidseitig mit durchlaufender Kehlnaht anden Apparatemantel oder Boden zu schweißen. Wenn das Teil nur von einer Seite geschweißt werden kannoder bei einem Wasserstoff-Partialdruck > 7 bar, muß die Naht voll durchgeschweißt werden. Fest einge-schweißte Fraktionierböden, Umlenkbleche und Trennbleche sind bei Apparatedurchmessern über 1000 mmmit einer Krempe zu versehen und mit durchlaufender Kehlnaht an den Apparat zu schweißen. Die Höhe derKrempe muß das Vierfache der Blechdicke, aber mindestens 50 mm betragen und auf 75 Grad abgekantetsein. Der Abkantwinkel ist so festzulegen, daß ein Maximum der Kehlnähte beidseitig geschweißt werdenkann. Innere Verteilerrohre sind mit Flanschverbindungen zu versehen.

An stehenden Apparaten mit Dämmung sind Halterungen nach Krupp Uhde-Norm UN 2000-06 Teil 1 vorzu-sehen.

An Apparaten sind Erdungsanschlüsse nach Krupp Uhde-Norm UN 7061-02 Teil 1 vorzusehen.

Mantelbleche sind so zu dimensionieren, daß der Apparat mit einem Minimum an Schweißnähten gefertigtwerden kann. Der Abstand von Rundnähten zu Unterstützungsringen für Fraktionierböden o.ä. beträgt min-destens 100 mm. Bearbeitung der Schweißkanten siehe Krupp Uhde-Norm UN V416-01 Teil 1.

Mantelschüsse sind entsprechend dem tatsächlichen Durchmesser der Böden zu walzen.

Bei Schüssen ungleicher Wanddicke sind bei Apparaten mit entfernbaren inneren Teilen (z.B. Fraktionierbö-

den) die Innendurchmesser gleich. Das dickere Blech wird auf der Außenseite des Apparates mit einer Nei-gung 1:4 abgeschrägt.

Maßtoleranzen siehe Krupp Uhde-Norm UN 2000-02 Teil 1.

Schweißungen einschließlich Prüfung, Wärmenachbehandlung und Oberflächennachbehandlung siehe KruppUhde-Norm UN V416-01 Teil 1 bzw. UN V416-03 Teil 1.

Art und Umfang ist der geltenden Anstrichspezifikation zu entnehmen.

Alle Apparate müssen mit einem Fabrikschild nach Krupp Uhde-Norm UN 2000-09 Teil 1 versehen sein.

Wenn nicht anders angegeben, ist bei stehenden Apparaten das Fabrikschild über dem untersten Mannlochund bei liegenden in Höhe der Mittelachse anzubringen.

Bestellnummer, Apparatenummer und Gewicht sind mit wetterfester weißer Farbe in Blockbuchstaben von

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300 mm Höhe unter Beachtung der Transportlage an gut sichtbarer Stelle des Apparates aufzubringen.

Bei mehrteiligen Apparaten sowie deren Einbauteile ist jedes Teil einzeln zum Zweck der Zuordnung undMontage zu kennzeichnen.

Für Schweißqualifikationen siehe auch Krupp Uhde-Norm UN V416-01 Teil 1.

Wo stichprobenweise Durchstrahlungs- und / oder Ultraschallprüfung gefordert wird, muß mindestens eineAufnahme pro Schweißnaht und Schweißer unter Einschluß aller Stoßstellen ausgeführt werden. ZusätzlicheKontrollprüfungen können vom Krupp Uhde-Abnahmebeauftragten in begründeten Ausnahmefällen verlangtwerden.

 Bei stehenden Apparaten mit einem Verhältnis Höhe zu Durchmesser > 18 ist die Schweißnahtvorbereitungder Naht zwischen Standzarge und Apparat vor dem Schweißen vom Krupp Uhde-Abnahmebeauftragten zuprüfen. Die Wurzelschweißung und die fertige Schweißnaht sind durch Magnetpulverprüfung auf Rißfreiheit zuuntersuchen. Bei austenitischen Werkstoffen ist die Farbeindringprüfung anzuwenden.

Alle Verstärkungsringe von Öffnungen sind mit Schaumbilder und Luft von ca. 0,5 bar Überdruck auf Dichtheitzu prüfen. Prüfdruck 0,2 bis 0,3 bar beginnend. Nach der Prüfung sind die Prüflöcher bei Apparaten mit einerBetriebstemperatur über 150°C mit Fettpaste oder Wachs zu verschließen, unter 150°C sind zusätzlich Ge-windestopfen zulässig.

Alle Apparate sind einer Wasserdruckprobe zu unterziehen. Abweichungen, z.B. Luftdruckprüfung, sind nurmit besonderer Zustimmung der Krupp Uhde GmbH zulässig.

Bei der Wasserdruckprobe ist der Druck für eine Zeit von 2 Stunden pro 25 mm Wanddicke zu halten, wobeidie Mindestzeit 2 Stunden und die Höchstzeit 5 Stunden beträgt.

Die Höhe des Prüfdruckes ist aus dem Regelwerk zu ermitteln. Der Prüfdruck wird für die Betriebslage desApparates, gemessen am höchsten Punkt, ermittelt.

Rohrkappen an Stutzen für Schweißanschlüsse sind vom Hersteller vor dem Versand abzutrennen und essind neue Schweißfasen anzuarbeiten.

Bei ausgekleideten Apparaten (z.B. Gummierung, Ausmauerung) hat vor dem Anbringen der Auskleidungeine Wasserdruckprobe zu erfolgen.

Bei Apparaten ganz oder teilweise aus austenitischem Stahl oder mit einer austenitischen Auskleidung isthinsichtlich des zulässigen Chloridgehalts bei der Druckprobe die Krupp Uhde-Norm UN V416-04 Teil 1 zuberücksichtigen.

Die Prüftemperatur beträgt mind. 16°C. Bei dickwandigen oder aus sprödbruchanfälligem Werkstoff herge-stellten Apparaten kann es erforderlich sein, höhere Temperaturen anzuwenden. Bei Prüftemperaturen unter16°C hat der Hersteller unter Angabe der Gründe und Nachweis der Kerbschlagzähigkeit bei der Prüftempe-ratur von Krupp Uhde die Zustimmung einzuholen. In diesem Fall trägt der Hersteller die Verantwortung fürdie Wahl der Prüftemperatur. Nach der letzten Wasserdruckprobe sind alle Anschlüsse zu öffnen, der Apparatsorgfältig zu reinigen und zu trocknen und wieder zu verschließen.

Apparate, die nach dieser Krupp Uhde-Norm ausgelegt und hergestellt werden, sind durch Krupp Uhde und / oderdessen Kunden sowie erforderlichenfalls der zuständigen Abnahmegesellschaften abzunehmen. Der Abnahme-umfang ist in den Abnahmedatenblättern (IDS) festgelegt und in die Bau- und Prüffolgepläne des Herstellers zu

übernehmen. Die Abnahmedokumentation muß dem Regelwerk bzw. den Angaben in der technischen Spezifikation oderder Bestellung entsprechen.

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Seite 8 UN 2000-01 Teil 1

Es sind die entsprechenden Krupp Uhde - Versand- und Verpackungsvorschriften zu beachten. Es ist daraufzu achten, daß die Montageclips in den horizontalen Achsen liegen

Krupp Uhde-Standards:UN V401-01 Teil 1 Technische Zeichnungen; Ausführungsregeln; Allgemeine AnforderungenUN V416-01 Teil 1 Schweißtechnik; Ausführung von Schweißverbindungen für Behälter und Apparate;

AnforderungenUN V416-03 Teil 1 Behälter und Apparate; Oberflächenbehandlung von nichtrostenden, austenitischen

Stählen nach dem SchweißenUN V416-04 Teil 1 Wasserqualität für Druckproben und Spülungen von Apparaten, Rohrleitungen und

sonstigen KomponentenUN V462-01 Teil 1 Behälter und Apparate; Anwendungsgrenzen für C-Stahl bei Betrieb mit NatronlaugeUN 2000-02 Teil 1 Behälter und Apparate; Maßtoleranzen für Apparate aus StahlUN 2000-04 Behälter und Apparate; Mannlochdeckel mit ScharnierUN 2000-05 Teil 1 Behälter und Apparate; Tragsättel für liegende Apparate aus Stahl

UN 2000-05 Teil 4 Behälter und Apparate; Unterstützungen für stehende Apparate aus Stahl; StandzargenUN 2000-05 Teil 5 Behälter und Apparate; Unterstützungen für stehende Apparate aus Stahl; StützenUN 2000-06 Teil 1 Behälter und Apparate; Halterungen für Dämmung an stehenden Apparaten aus StahlUN 2000-07 Teil 1 Behälter und Apparate; Montageclips für Behälter aus StahlUN 2000-08 Behälter und Apparate; Einbauten; Wirbelbrecher, Zuflussumlenkungen und Leiter-

sprossenUN 2000-09 Teil 1 Behälter und Apparate; Fabrikschild für Behälter und ApparateUN 2000-10 Teil 1 Behälter und Apparate; Schriftfelder für Hersteller-ZeichnungenUN 2000-11 Teil 1 Behälter und Apparate; Schwenkvorrichtung für MannlochverschlüsseUN 2000-15 Behälter und Apparate; Befestigungsplatten für Apparate in StahlkonstruktionenUN 7061-02 Teil 1 Erdungsanschlüsse für Behälter und ApparateUhde-Formblätter:UF 2000-26 Behälter und Apparate; Ermittlung des Zuschlagsfaktors FB  zur Errechnung der Mo-

mente aus Wind u.a.DIN-Normen:DIN 18800 Teil 4 Stahlbau; Stabilitätsfälle; Schalenbeulenandere Standards:AD-Merkblatt S 3/0 Allgemeiner Standsicherheitsnachweis für Druckbehälter; GrundsätzeAPI Publication 941 Steels for Hydrogen Service at Elevated Temperatures and Pressures in Petroleum

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