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TVÖD - 7. März 2005 (FB 6) 1
TVöDNeugestaltung des
Tarifrechts im öffentlichen Dienst
Abschluss Potsdam vom 9. Februar 2005
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Wichtige Daten:
7. - 9. Februar 2005: Potsdam
1. Oktober 2005: Einführung neues Tarifrecht!
31. Dezember 2005: Stichtag für Bestand Kinderanteil
bis 2007 Erarbeitung Entgeltordnung
bis 31. Dezember 2007: Laufzeit Tarifvertrag(und Ost-Angleichung 100 %!)
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Potsdamer Ergebnisse1. Einmalzahlung
(Nicht: VKA-Ost!) - Ost: 100 %2005: 300 Euro: April - Juli - Oktober je 100 €
2006: 300 Euro: April - Juli je 150 € 2007: 300 Euro: April - Juli je 150 €
Auszubildene zum 1. Juli 2005/06/07 je 100 €
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Potsdamer Ergebnisse2. Arbeitszeit
Bund:39 Stunden
(einheitlich Ost - West) VKA:
38,5 (West) bzw. 40 (Ost) Stundenaber: Verlängerungsoption
(„Öffnungsklausel“) durch lbz. TV auf bis zu 40 h
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Potsdamer Ergebnisse
zu 2. Arbeitszeit
Meistbegünstigungsklausel:
Abweichung in Arbeitszeit, Sonderzahlung oder Entgelt ist
Angebot an VKA und Bund!
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Potsdamer Ergebnisse
3. Angleichung Ostnur VKA Ost:
mind. 94 Prozent ab 1. Juli 2005 mind. 95,5 Prozent ab 1. Juli 2006 mind. 97 Prozent ab 1. Juli 2007
Bund:39 Stunden
(einheitlich Ost - West)
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Potsdamer Ergebnisse4. Leistungsbezogene
Bezahlung
- ab 2007: 1 Prozentder Jahresentgeltsumme des
Vorjahres der Tarifbeschäftigtensteigend auf 8 Prozent- Hemmen und Beschleunigen der
Stufenaufstiege ab Stufe 4
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Einführung und Finanzierung leistungsorientierter Entgeltbestandteile
- keine Variabilität der Tabellen- von daher „on top“ der zukünftigen Tabellenwerte- Rahmenregelung- Ausgestaltung: Betriebsvereinbarung oder
einvernehmliche Dienstvereinbarung (sonst TV)
Finanzierung- aus Lohn-/Vergütungsrunden- Rückflüsse aus Besitzständen (Ausscheiden
bis 2010: 1/4 im Westen - 1/3 im Osten!)- strukturelle Veränderungen heutiger
Entgeltbestandteile
2008: Gespräche über Effizienzgewinne!
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Einführung und Finanzierung leistungsorientierter Entgeltbestandteile
Zielgröße: 8% der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten
Einstieg: 2007 mit 1% Finanzierung:
Speisung aus strukturellen Veränderungen derzeitiger Entgeltbestandteile (derzeitige Verstän-digung zur Anschubfinanzierung)Anteil aus auslaufenden Besitzständen in pauschalierter Form
Erklärung ver.di: ver.di versteht unter „auslaufenden Besitzständen“ frei werdende Mittel durch Ausscheiden von Beschäftigten- im Rahmen zukünftiger TarifrundenPflicht zur Ausschüttung!
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Potsdamer Ergebnisse5. Jahressonderzahlung
- 2005/2006: Urlaubsgeld und Zuwendung unverändert- „tariftechnischer“ Weg der“ Absicherung
Urlaubsgeld 2005 für Neubeschäftigte Bund noch offen
ab 2007: dynamisch 90 Prozent für E 1 - E 8 80 Prozent für E 9 - E 12 60 Prozent für E 13 - E 15
Bemessungsgrundlage (Ost: 75 %)noch festzulegen
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Potsdamer Ergebnisse6. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall- einheitlich
Krankengeldzuschuß- längstens 39 Wochen
(bisher 26)Angestellte West (bisher § 71 BAT):Differenz zwischen Nettourlaubsentgelt und Nettokrankengeld
sonst: zu Bruttokrankengeld (wie bisher)
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Potsdamer Ergebnisse
7. Unkündbarkeitunverändert
Befristete (SR 2 y):unverändert
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Potsdamer Ergebnisse
8. Beschäftigungssicherung
TV Soz Abs (Soziale Arbeitszeitgestaltung Ost)
wird bis 2009 verlängert
Beschäftigungssicherungist noch auszuverhandeln
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Gründe für TVöD in den Ländern- Einkommensentwicklung - 300 €- Einheitlichkeit Tarifrecht ÖD erhalten- Verhinderung Arbeitszeitverlängerung- Angleichungsschritte Ost
alternativlos:Nichtübernahme ist völliger Stillstand
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Beendigung von Arbeitsverhältnissen(wie TVV)
Kündigungsfrist für Beschäftigte grundsätzlich 1 Monat zum Monatsende. Innerhalb der ersten 6 Monate kann abweichend eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart werden.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr auf 6 Wochen,mind. 5 Jahre auf 3 Monate,mind. 8 Jahre auf 4 Monate,mind. 10 Jahre auf 5 Monate,mind. 12 Jahre auf 6 Monate,mind. 15 Jahre auf 7 Monatezum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Urlaub 26 - 29 (ab 30 J.) - 30 (ab 40. J.) Arbeitstage
Freistellung
jetzt 8 ArbeitstageErweiterung um Landesfachbereichsvorstände
Jubiläumszuwendung
350 € (25 Jahre) - 500 € (40 Jahre)Mindestregelung mit betrieblicher Öffnungsklausel
Reisezeiten bei Dienstreisennichtanrechenbare Reisezeiten werden auf Antrag zu 25 Prozent angerechnet, wenn sie 15 Stunden im Monat überschreiten.
Ausschlussfrist (Ansprüche verfallen 6 Monate nach Fälligkeit)
Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung
(Verfahren und klare Begriffsdefinition)
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Probezeit(6 Monate, es sei denn, es ist eine kürzere Zeit vereinbart; übernommene Azubi´s keine)
Qualifizierung (Erhaltungsqualifizierung, Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung für eine andere Tätigkeit – Umschulung, Wiedereinstiegsqualifizierung)
Führung auf Probe ab E 10 (befristetes Arbeitsverhältnis mit Möglichkeit der höchstens zweimaligen Verlängerung bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren)
Führung auf Zeit ab E 10 (vorrübergehende Übertragung bis zu 4 Jahren)
Ab E 10 höchstens zweimalige Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 8 JahrenAb E 13 höchstens dreimalige Verlängerung bis zur Gesamtdauer von 12 Jahren Aufschlag: 75 Prozent der stufengleichen Differenz zur nächsten Entgeltgruppe
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2. Arbeitszeit
Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V)
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Faktorisierung und Höhe der Zuschläge
Überstunden: E 1 - E 9 30 Prozent E 10 - E 15 15 Prozent
Nacht 20 Prozent (21 h - 6 h) Samstag 20 Prozent (13 - 21 h - wie im TVV) Sonntag 25 Prozent Feiertage 35 Prozent 24./31. 12. 35 Prozent (ab 6 Uhr) Schichtzulage I 40 € (o,24 € je Stunde) Schichtzulage II 105 € (o,63 € je Stunde)
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-Definition Arbeitszeit –
Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage vermindert.- Neu für Schicht und Wechselschicht!(Abzugs- statt Freigewährungsprinzip)
Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr
Nachtarbeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr Pausen in Wechselschicht sind Arbeitszeit.
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Arbeitszeitkonten I – können durch Betriebs- oder (einvernehmliche) Dienstvereinbarung eingerichtet werden.
(einvernehmlich: unter Ausschaltung der Einigungsstelle) müssen eingerichtet werden, bei:
Arbeitszeitkorridor(zuschlagsfrei bis zu 45 Stunden)
oder -Rahmenzeit(zuschlagsfrei bis zu 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr)
Langzeitkonten unter Beteiligung BR/PR möglich
Insolvenzsicherung
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- Arbeitszeitkonten II – Auf ein Arbeitszeitkonto können gebucht werden: 1. Zeitguthaben oder –schuld nach Ablauf des
Ausgleichszeitraums; 2 Überstunden; 3. in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge; 4. sonstige Kontingente, sofern über Dienst-
oder Betriebsvereinbarung geregelt
ArbeitnehmerIn entscheidet, welche Zeiten auf Konto gebucht werden. Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf Arbeitszeitkonto!
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•Arbeitszeit Schul-/Hausmeister
- verlängerte Arbeitszeit bei Bereitschaftszeitin nicht unerheblichem Umfang (20 - 25 %)
- „Voll“-Arbeitszeit + Bereitschaftszeit durchschnittlich höchstens 48 h/Woche
- „Voll“-Arbeitszeit + halbe Bereitschaftszeit= 38,5 bzw. 40 h/Wochehöchstens: West: 29 „Voll“ + 19 „Bereitschaft“ Ost: 32 „Voll“ + 16 „Bereitschaft“
- Bereitschaftszeit nur, wenn regelm. keine
Vollarbeit anfällt- Einbeziehung anderer Tätigkeiten (z. B.
Rettungswachen etc.) noch offenÜberprüfung abweichender Regelungen bis Ende 2005
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3. Ergebnisse Eingruppierungdiskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht
bundeseinheitliche Regelung mit unmittelbar eingruppierenden Beispielen und Ferner-Gruppen, die auch ohne weitere Ausgestaltung eingruppierend ist
ergänzbar durch sparten- bzw. landesbezirkliche Ausgestaltung
15 Entgeltgruppen
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Ergebnisse Eck-Eingruppierungen („Qualifikationsebenen“)
E 1 – E 4: un-/angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter „3-jährig“
ab E 5:„3-jährige“ Ausbildung
ab E 9:Fachhochschulabschluss/Bachelor
ab E 13: wissenschaftl. Hochschulabschluss
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Ergebnisse Eck-Eingruppierung („E 5“) Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung
1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen.(Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen
Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.)sowie
2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Protokollerklärung zu Ziffer 1:Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. Überprüfung anderer schulischer und sonstiger Ausbildungen/AbschlüsseAnerkennung „Ost“-Abschlüsse
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Ergebnisse Eingruppierung E 1
- Einfachste Tätigkeiten
- Stufe 2 1.286 € (7,68 €/Std.)
5. J. 1310 € - 9. J.: 1340 € - 13. J.: 1368 €
- Stufe 6 1.440 € (8,60 €/Std. - nach 16.J.)
- 1.394 € bez. auf „Lebenserwerb“
- Überführung (auch Lg 1/ X) mind. in E 2/Stufe 2
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„Tendenzbeschluss“Abweichung für von Outsourcing
bedrohte Bereiche: nur für an-/ungelernte Tätigkeiten
der E 1 - 4 landesbezirklicher Rahmen „Freischaltung“ durch
Anwendungsvereinbarung untere Grenze im Rahmen der Spannbreite
der E 1 (1.286 € - 1.440 €)
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Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach 1 Monat:
rückwirkend für Übertragungszeitraum
„Arbeiter-Regelung“:- 3 Tage - zunächst unverändert- dann durch TV: Liste der entspr. Tätigkeiten
Vorarbeiter/Vorhandwerker:
Absicherung bzw. Entgeltgruppe höher
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Offene Fragen zur Eingruppierung
Heraushebungen z.B. zwischen E 5 bis E 9
(heute Regelung über Bewährungsaufstiege)
Neue Definition muss über 5 Entgeltstufen gehen, d.h. Heraushebungsmerkmale müssen abgrenzbar und erfüllbar sein
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ver.di Vorschlag: Baukastensystem mit verschiedenen Heraushebungsmerkmalen - Zusätzliche Kenntnisse und FertigkeitenZusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten- - KomplexitätKomplexität- - VerantwortungVerantwortung- - Soziale KompetenzSoziale Kompetenz- - Planen und OrganisierenPlanen und Organisieren- - BelastungenBelastungen--> --> Durchgängig von E 5 bis E 10!! Arbeitgeber:E 6 „schwierig“E 7 Höhere Schwierigkeit oder höhere VerantwortungE 8 Hohe Schwierigkeit und hohe VerantwortungE 9 --- (nicht vorgesehen)
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Übergangsregelung zur Eingruppierung beide Modelle „könnten“ für eine Fortentwicklung
geeignet sein - Berechenbarkeit und Praktikabilität ist nach Weiterent-
wicklung zu erproben Deshalb:- im Rahmen einer In-Kraft-Setzung des TVöD
bis zum Vorliegen einer neu verhandelten Entgeltordnung die bisherige Eingruppierungs- bzw. Einreihungssystematik beibehalten
- Die Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung
bis zum 31.12.2006 abschließen.
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Grundentgelt
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
(ein Jahr) (zwei Jahre) (drei Jahre) (4 Jahre) (5 Jahre) nach 15 Jahren
15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 5.030 1,1a
14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 4.610 1
13 2.817 3.130 3.300 3.630 4.090 4280 1
12 2.520 2.800 3.200 3.550 4.000 4.200 1
11 2.430 2.700 2.900 3.200 3.635 3.835 1
10 2.340 2.600 2.800 3.000 3.380 3.470 1
9 2.061 2.290 2.410 2.730 2a/2b 2.980 2c 3.180 1
8 1.926 2.140 2.240 2.330 2.430 2.4937 1.800 2.000 2.130 2.230 2.305 2.3756 1.764 1.960 2.060 2.155 2.220 2.2855 1.688 1.875 1.970 2.065 2.135 2.1854 1.602 1.780 1.900 1.970 2.040 2.0813 1.575 1.750 1.800 1.880 1.940 3 1.9952 1.449 1.610 1.660 1.710 1.820 4 1.9351 je 4 Jahre 1.286 1.310 1.340 1.368 1.440
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Zuordnungen Überblick Tabellenzuordnung
EG 1 ...... Keine Zuweisung aus jetzigen VGEG 2 ...... X, IX, IX a 1/1aEG 2a..... 1/2/2a 2/2aEG 3 ...... VIII 2/3/3a 3/3aEG 4 ...... 3/4/4a 4/4a EG 5 ...... VII (einschl. Aufsteiger aus VIII) 4/5/5a 5/5a EG 6 ...... VIb (einschl. Aufsteiger aus VII) 5/6/6a 6/6aEG 7 ...... 6/7/7a 7/7aEG 8 ...... Vc (einschl. Aufsteiger aus VI b) 7/8/8a 8/8aEG 9 ...... Vb und IV b (einschl. Aufst. Vc bzw. V b) 9EG 10 .... IV b/IV a EG 11 .... IV a/III und III Unterscheide:EG 12 .... III/II Überführung aus Vergütungsgruppen (direkt)EG 13 .... II oderEG 14 .... II/Ib aus „Laufbahnen“ (Aufstiegs“ketten“)EG 15 .... Ib/Ia, Ia
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Zuordnungen (Beispiele)
E 5- 4 mit Aufstieg nach 5/5a- 5 mit Aufstieg nach 5a- vorhandene Aufsteiger in 5 und 5a- VII (Aufsteiger aus VIII und originäre VII)- 3-jährig ausgebildete VIII-er kommen nach E 5
bei Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung- (Aufstieg 4 nach 4a nicht erfaßt!)
E 7- Lgr. 6 mit Aufstieg nach 7/7a- Lgr. 7 mit Aufstieg nach 7a- vorhandene Aufsteiger in 7 und 7a- (keine Überführung Angestellte!)
E 8Lgr. 7 mit Aufstieg nach 8/8a
- Lgr. 8 mit Aufstieg nach 8a- vorhandene Aufsteiger in 8 und 8 a- V c (alle Aufsteiger und originäre V c)
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Stufe 3
Individuelle Zwischenstufe
Entgelte zwischen Stufen 3
und 4
Stufe 4
Stufe 5
Individuelle Zwischenstufe
Entgelte zwischen Stufen 5 und 6
Individuelle Zwischenstufe
Entgelte zwischen Stufen 4 und 5
Individuelle Endstufe
Entgelte höher als
die Stufe 6
Stufe 6
Nach 2 Jahren
Nach 2 Jahren
Nach 2 Jahren
Nach 3 Jahren
Nach 4 Jahren
Nach 5 Jahren
Erste Stufensteigerung nach Überleitung
Reguläre Stufensteigerungen
Überführungen (ab Stufe 3)
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Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Individuelle Zwischenstufe
Keine Zuord-nung
Alle Entgelte
unter dem Betrag Stufe 2 liegen
Alte Entgelte niedriger oder
gleich mit (Stufe 2 + 50%
Differenz zu Stufe 3) sind
Alte Entgelte höher als (Stufe 2
+ 50% Differenz zu Stufe 3) sind
Nach 2 Jahren
Überführungen (Stufen 1 - 3)
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Überführung Angestellte - betragsmäßige Absicherung in einer Zwischenstufe- mindestens Stufe 2 (E 5 - mindestens 1875 €)- auch oberhalb Stufe 6 (also: kein Verlust!) - künftige Entwicklungen entsprechend neuem
Tarifrecht- mind. zur Hälfte durchlaufener Bewährungsaufstieg: zum Aufstiegszeitpunkt entsprechende Überführung- auch bei doppeltem Bewährungsaufstieg (Ges.zeit)- Vergütungsgruppenzulagen getrennt gesichert
- Verheirateten-Anteil in der betragsmäßigen Absicherung
- bei Absicherungs-Betrag näher an Stufe 3:unmittelbare Überführung in Stufe 3
- für Verheiratetenzuschlag in höheren Stufen ggf. Sicherungsbetrag
- Kinderanteil/Sozialzuschlag solange Anspruch- keine Sicherung nicht erreichter Lebensaltersstufen!
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Lohngruppe 5/6/6a E 6 Verlauf “Alt” Verlauf “Neu”
1 Stufe 1 1.902,83 € Stufe 1 1.764 €2 Stufe 1 1.902,83 € Stufe 2 1.960 €3 Stufe 2 1.933,27 € Stufe 2 1.960 €4 Stufe 2 2.020,27 € Stufe 3 2.060 €5 Stufe 3 2.052,59 € Stufe 3 2.060 €6 Stufe 3 2.052,59 € Stufe 3 2.060 €7 Stufe 4 2.085,44 € Stufe 4 2.155 €8 Stufe 4 2.132,35 € Stufe 4 2.155 €9 Stufe 5 2.166,49 € Stufe 4 2.155 €10 Stufe 5 2.166,49 € Stufe 4 2.155 €
Zwischenstufe 2.166,49 € 11 Stufe 6 2.201,14 € Stufe 5 2.220 €12 Stufe 6 2.201,14 € Stufe 5 2.220 €13 Stufe 7 2.236,35 € Stufe 5 2.220 €14 Stufe 7 2.236,35 € Stufe 5 2.220 €15 Stufe 8 2.272,14 € Stufe 5 2.220 €
Zwischenstufe 2.236,35 €Zwischenstufe 2.272,14 €
16 Stufe 8 u. weiter 2.272,14 € Stufe 6 2.285 €
Überführung Arbeiter/innen
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Negativkatalog - nur konkret benannte
Tarifregelungen werden abgelöst:z. B.- Lohn- und Gehalts-TV- Zulagen-TV § 1 („Allgemeine Zulage“)- BAT/-O § 1 - x /BMT-G/-O ... MtArb
In Kraft bleiben:
- weitere Zulagenregelungen- Vergütungsgruppen-Zulagen
(ggf. bei Entgeltordnung zu regeln)- Zusatzversorgung ...- Altersteilzeit ...
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(5.) Was muss noch geregelt werden? .... Viel Arbeit bis Oktober .....RedaktionEingruppierung/EntgeltordnungKr-EinarbeitungKr-ÜberleitungNot-/Härtefallregelung...
TVÖD - 7. März 2005 (FB 6) 42
Konkrete Verbesserungen durch TVöD:- Gleichstellung „Sonstiger“- heraus aus der Ecke der „Nichtleister“- keine Kappungsgrenze Arbeitszeitkonto- kein Konto-Abbau bei Krankheit- 39 Wochen Krankengeldzuschuß- bezahlte Wechselschichtpause- klarere Hausmeister-Arbeitszeit- Vertretung nach 1 Monat rückwirkend- Weihnachtsgeld dynamisch- Nacht/Sa-Zuschlag prozentual/dynamisch
TVÖD - 7. März 2005 (FB 6) 43
Gründe für TVöD in den Ländern- Einkommensentwicklung - 300 €- Einheitlichkeit Tarifrecht ÖD erhalten- Verhinderung Arbeitszeitverlängerung- Angleichungsschritte Ost
alternativlos:Nichtübernahme ist völliger Stillstand!