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Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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Page 1: Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Page 2: Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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Kurzer ÜberblickWarum eine Neugestaltung des

Tarifrechts öD?

Wie geht der Prozess Neugestaltung Tarifrecht öD weiter?

Aktueller Stand des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts

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Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst Anforderungen an das Tarifrecht haben sich

erheblich verändert Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer

marktwirtschaftlichen Konkurrenz Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind

geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen

unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen

Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden

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Vorgeschichte der Neugestaltung öD

1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer

„Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes

04/2002 Beschluss der BTK

„Abschluss Prozessvereinbarung“ 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde

„Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)”

05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts

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Ziele der Neugestaltung

Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost;

diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere

Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche

Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in

Tarifauseinandersetzungen

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Neugestaltung Tarifrecht Öffentlicher Dienst

„Krisen“ im Prozess 19. Mai 2003 Interview der Vorsitzenden der TdL

Verlassen der Verhandlungsgemeinschaft von Bund/ Ländern/ Kommunen; nur noch „situative Zweckbündnisse“ Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge

17. Juni 2003 - die Mitgliederversammlung der TdL beschließt die Kündigung der Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge

09. Juli 2003 - Sitzung der BundestarifkommissionFortsetzung des Prozesses

Februar 2004TdL fordert von ver.di bis März 2004 ein Verhandlungsfähiges Angebot, insbesondere Im Hinblick auf eine Angleichung West-Ost

TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt.

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Was ist die aktuelle Situation in den Ländern und bei der TdL?

TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt.

ver.di hat Wiederinkraftsetzung bis zum 30. April 2004 der Arbeitszeitbestimmungen und TV Zuwendung und Urlaubsgeld gefordert.

TdL hat am 30. April 2004 Verhandlungsbereitschaft„ohne Vorbedingungen und Tabus“ erklärt.

Verhandlungen waren am 12. Mai 2004.– ver.di hat Wiederinkraftsetzung gefordert.– TdL hat keine Bereitschaft erklärt.

ver.di hat Scheitern erklärt und beendet die Verhandlungen mit der TdL

Daraus folgt:

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Wie läuft der Prozess nach dem Ausscheiden der TdL weiter?

Gespräche finden in einer erweiterten Lenkungsgruppe statt– Vertreten in der Lenkungsgruppe sind nur noch Bund,

VKA und ver.di– Lenkungsgruppe wurde um ehrenamtliche Kolleginnen

und Kollegen aus den Projektgruppen erweitert– Projektgruppen bleiben bestehen, tagen je nach

Verhandlungsstand in der Lenkungsgruppe

Verhandlungen zur „EU-Arbeitszeitrichtlinie“ (Bereitschaftsdienst) finden unabhängig davon statt

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Erste Lenkungsgruppensitzung

Bund und VKA bedauern, dass TdL nicht weiter an Gesprächen teilnehmen darf

– ver.di wird aufgefordert die Entscheidung zu revidieren ver.di bedauert die Entscheidung der TdL

– Rückkehr der TdL bei Wiedereinsetzen der gekündigten Tarifverträge Zuwendung, Urlaubsgeld und Arbeitszeitvorschriften

Lenkungsgruppe wird ab sofort im engen Rhythmus tagen Wesentliche Eckpunkte sollen bis September geklärt sein

– Dazu zählen:Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt/leistungsorientierte Vergütung, Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen

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Ausgangslage - Arbeitszeit In der Projektgruppe A2 in wesentlichen Punkten

keine Einigung Arbeitgeber fordern für die Arbeitszeit

einen TV-V „light“– Regelungen des TV-V sollen in wesentlichen

Punkten verschlechtert werden Strittige Punkte waren insbesondere

– Arbeitszeitkorridor– Arbeitszeitkonto– Ausgleichszeitraum für Überstunden– Definition Nachtschicht

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Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Grundsätzlich -

Grundlage sind Arbeitszeitregelungen des TV-V (§§ 8-11 TV-V)

– Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste werden im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie verhandelt

– Faktorisierung und Höhe der Zuschläge werden im Rahmen Entgelt vereinbart

– Arbeitszeitvolumen ist nicht Gegenstand des Neugestaltungsprozesses

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Ergebnis der Verhandlungen zur Arbeitszeit - Definition Arbeitszeit -

Arbeitszeit wird für alle um gesetzliche Feiertage

vermindert.

– Neu für Schicht und Wechselschicht!

Ausgleichszeitraum grds. bis zu einem Jahr

Bei Wechselschichtarbeit werden die Pausen in

die Arbeitszeit eingerechnet.

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Bewertung der Ergebnisse Arbeitszeit Verbesserungen im Detail zu den Regelungen

des TV-V – z.B. Dienstvereinbarung

Arbeitsunfähigkeit bei Zeitausgleich aus Konto tariflich geregelt

Für ArbeiterInnen Verschlechterung bei dem Überstundenbegriff / Ausgleichszeitraum

Verbesserungen für von Schicht- und Wechselschicht betroffene Beschäftigte

Überprüfung in den B-Gruppen

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EingruppierungForderungen von ver.di

Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht

– EU-konform,

– Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen,

– Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren,

– einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten)

– Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein)

– Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen

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Ergebnisse Eingruppierung

diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht

bundeseinheitliche Regelung die auch ohne weitere

Ausgestaltung eingruppierend ist

Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege entfallen

15 Entgeltgruppen

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Ergebnisse Eingruppierung Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung

1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen.

(Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.)

sowie

2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Protokollerklärung zu Ziffer 1:

Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt.

Page 18: Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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Ergebnisse Eingruppierung

Qualifikationsebenen werden übereinstimmend

festgehalten

– Unterhalb der Eckeingruppierung bestehen

weitere Entgeltgruppen

– Fachhochschulabschluss

– Abschluss an einer wissenschaftlichen

Hochschule

Page 19: Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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Struktur der Eingruppierung

Tabellenstruktur

Entgeltgruppe Ausbildungsniveauoder

Grundentgelt Entwicklungsstufen

entsprechende Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

Tätigkeit BerufseinsteigerInnen Nach 1 Jahr* nach .. Jahren Nach .. Jahren nach .. Jahren nach .. Jahren

15

14

13 Hochschulabschluß

12

11

10

9 FH-Abschluss

8

7

6

5 3-Jährige Ausbildung

4

3

2

1

* spätestens

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Welche Ergebnisse gibt es sonst noch Allgemeiner Teil

– Mantel• Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine

kürzere Zeit vereinbart)• Personalakten (Recht auf Einsicht)• Nebentätigkeit (Anzeige beim AG)• Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis,

vorläufiges Zeugnis)• Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung• Personalgestellung• Qualifizierung• Arbeitszeit• Führung auf Probe• Führung auf Zeit

Page 21: Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

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Was muss noch geregelt werden?

Mantel

– Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

– Beendigung von Arbeitsverhältnissen

– Notlagen- / Härtefallregelungen

– Arbeitsbefreiung/ Urlaub

– Regelungen für Auszubildende

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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend24

Entgelt / Leistung

Vergütungsstruktur

Entgeltbestandteile

Sonderzahlungen

Leistungs-/ und Ertragsorientierung

– Finanzierung

– Rahmenregelung

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ver.di Bundesverwaltung - Bereich Jugend25

Verhandlungsstand Auszubildende Erste Gespräche über Neugestaltung Ausbildungs-TV

wurden geführt

Ziel von ver.di:– Einheitliche Ausbildungsregelungen für alle Berufe– Einführung einer Ausbildungsquote ( 7 %)– Verbesserte Anrechnung Berufsschulzeiten– Einheitliche Bildungsurlaubsregelung– Verbindliche Übernahmeregelungen

– Diskussion: Prozentuale Ausbildungsvergütung an Ecklohngruppe orientiert

Arbeitgeber blockieren die Verhandlungen

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Nächste SchritteWeitere Termine wichtige Termine:

15.- 17. September (Berlin) Entgelt/leistungsorientierte VergütungEIngruppierung

30. September - 1. Oktober (Köln)Entgeltfortzahlung/“Unkündbarkeit“/Befristungen

24. September Verhandlungskommission ver.di

30. September Mitgliederversammlung VKA

20.-23. OktoberBundestarifkommission

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Was ist noch wichtig?

Tarifrunde 2005– Forderungsaufstellung: Dezember 2004– Laufzeit bis 31. Januar 2005

Ausgangslage– Schlechte Wirtschaftsdaten– Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern– Arbeitgeber werden Verlängerte Arbeitszeiten fordern– Risiko: Vermischung Neugestaltung und Tarifrunde

Das bedeutet– Frühzeitige Informationen sind notwendig– Arbeitskampffähigkeit herstellen

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Es gibt viel zu tun:

Bringt Euch Ein!

Ach ja, und „Danke schön!“ für´s lange Zuhören...