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Studien aus dem Deutschen evang. Institut für Altertumswissenschaft in Jerusalem. 40. Das Krongut der israelitischen Könige und seine Verwaltung Author(s): Martin Noth Source: Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins (1878-1945), Bd. 50, H. 3 (1927), pp. 211- 244 Published by: Deutscher Verein zur Erforschung Palästinas Stable URL: http://www.jstor.org/stable/27929666 . Accessed: 28/10/2014 13:37 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Deutscher Verein zur Erforschung Palästinas is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins (1878-1945). http://www.jstor.org This content downloaded from 198.50.231.13 on Tue, 28 Oct 2014 13:37:22 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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Studien aus dem Deutschen evang. Institut für Altertumswissenschaft in Jerusalem. 40. DasKrongut der israelitischen Könige und seine VerwaltungAuthor(s): Martin NothSource: Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins (1878-1945), Bd. 50, H. 3 (1927), pp. 211-244Published by: Deutscher Verein zur Erforschung PalästinasStable URL: http://www.jstor.org/stable/27929666 .

Accessed: 28/10/2014 13:37

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Die Ausgrabung von Sichern. 211

n?rdlich vom Dorfe Balata gestattete mir, in ihm zwei Probe

grabungen vorzunehmen. Beide ergaben, da? wir uns dort immer noch innerhalb des kanaan?ischen Stadtgebietes be

fanden, so da? es ? die Grabung auf der Tenne des Blinden hat ja dasselbe Resultat ergeben

? leider immer gewisser wird, da? das s?dliche Altsichem noch ein betr?chtliches St?ck in das heutige Dorf hineinragt und die alte Stadtmauer in der n?chsten N?he der Quelle l?uft.

Im ?brigen besteht jetzt der Plan, das kanaan?ische T?menos zun?chst noch restlos auszugraben, dann aber, wie schon im Anfang gesagt, die ganze Unterstadt in gro?em Zusammenhange schichtweise aufzudecken. Eine Feldbahn mit acht Kippwagen und 300 m Schienen ist zu diesem Zwecke bereits, dank der G?te der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, angeschafft.

Studien aus dem Deutschen evang. Institut f?r Altertumswissenschaft in Jerusalem.

40.

Das Krongut der israelitischen K?nige und seine Verwaltung.

Von Lic. theol. Martin Noth in Greifswald.

1. Die alttestameutlichen Nachrichten. Der Besitz an Grund und Boden bildete in Altisrael

die Grundlage des wirtschaftlichen und staatlichen Lebens. Nur Aver Grundbesitzer war, galt als Vollisraelit; nur er hatte das Recht, aber auch die Pflicht, im Heerbanne mit auszu ziehen und an Israels Volkskriegen mit teilzunehmen. Darum war es f?r jeden eine wichtige Angelegenheit und zugleich eine Ehrensache, seinen Landbesitz, den er von seinen V?tern ererbt hatte, in der Hand zu behalten und nicht ohne zwingende Not zu ver?u?ern. ?Jahve beh?te mich davor, da? ich das Erbe meiner V?ter dir gebe", erwidert Naboth entr?stet dem

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212 M. Noth,

Ahab (1. K?n. 21,3). Auch das gro?e Ganze hatte ein Interesse

daran, da? die bestehenden Besitz Verh?ltnisse erhalten blieben, da? nicht etwa der Grund und Boden sich, wie es mit der Zeit allerdings geschah (Jes. 5,8), in den H?nden weniger Gro?grundbesitzer sammelte; denn dadurch mu?te sich die Zahl der wehrf?higen, vollberechtigten Israeliten immer mehr

verringern. Dieses Interesse kommt noch, wenn auch mit anderer Begr?ndung, in der, freilich ideologischen, Jobeljahrs gesetzgebung der Priesterschrift (Lev. 25) zum Ausdruck, in den Bestimmungen, da? in jedem 50. Jahre aller ver?u?erte Besitz in die H?nde des urspr?nglichen Eigent?mers zur?ck kehren solle1. Mu?te ein Israelit, durch Armut oder dergl. gezwungen, seinen Grundbesitz aufgeben, so sollte dieser dann

wenigstens m?glichst in seiner Familie bleiben. In diesem Falle hatte der n?chste Verwandte das Recht und die Pflicht, diesen Grundbesitz f?r sich zu erwerben und zu ?bernehmen2.

Es ist nach alledem fast selbstverst?ndlich, da? auch die israelitischen K?nige Grundbesitzer waren. Doch mu?te sich dieser k?nigliche Grundbesitz in verschiedener Hinsicht von dem des gew?hnlichen Israeliten unterscheiden; auch in dieser

Beziehung gab es ein besonderes ?K?nigsrecht" (l.Sam. 8,9.11: mischpaf liani-melek). Die rechtliche Stellung dieses Grund besitzes war entsprechend der besonderen Stellung seines Besitzers eine besondere; er war nicht mehr so sehr pers?n licher Besitz des K?nigs bzw. seiner Familie, vielmehr geh?rte er zum K?nigtum als solchem, er war Kr on g ut. Das hatte besonders da, wo, wie es im nordisraelitischen K?nigreiche der Fall war, ?fters Dynastie Wechsel eintrat, wichtige Kon

1) Charakteristisch ist, da? Lev. 25,30 der Besitz von H?usern in der Stadt ausdr?cklich von dieser Bestimmung ausgenommen wird. Dieser konnte eben nicht dieselbe volkswirtschaftliche Bedeutung f?r sich in An

spruch nehmen wie der Landbesitz. Gerade an diesem Punkt wird es

deutlich, wie in der priesterlichen Gesetzgebung offenbar viel ?ltere national?konomische Traditionen noch fortleben, von ihr umgestaltet und in ihr System aufgenommen worden sind.

2) Vgl. Jer. 32,7 ff. ; Lev. 25,25. ?

M?glicherweise verdankt auch das Institut der Leviratsehe nicht, wie man gern annimmt, dem Interesse am Totenkult seine Entstehung, sondern geh?rt in den hiesigen Zusammenhang, insofern es dazu diente, das Aussterben grundbesitzender Familien zu ver hindern und so die bestehenden Besitz Verh?ltnisse zu erhalten.

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 213

Sequenzen. Der k?nigliche Besitz blieb nicht, wenn eine

Dynastie abgesetzt wurde, in den H?nden dieser Familie oder dieses Geschlechtes ? selbst wo eine K?nigsfamilie ganz und gar ausgerottet wurde, gab es doch noch n?here oler fernere Verwandte, die ihn h?tten ?bernehmen k?nnen ?, sondern ging als Krongut auf die nun auf den Thron kommende

Dynastie ?ber. So finden wir z.B. David im Besitze der G?ter Sauls (2. Sam. 9, 7; 12,8).

? Die K?nige hatten nun das sehr nat?rliche Bestreben, ihren Grundbesitz, der die Grundlage ihres Reichtums und auch ihrer Macht bildete, immer mehr zu erweitern. Dazu hatten sie einmal nat?rlich wie jeder andere die M?glichkeit des Zukaufs. So erwirbt David um 50 Sekel die Tenne Arawnas (2. Sam. 24,24), auf der dann

sp?ter sein Nachfolger den k?niglichen Palast und das Staats

heiligtum von Jerusalem errichtet. Ebenso kauft Omri den

H?gel von Samaria (1. K?n. 16,24), um sich hier eine neue

Hauptstadt zu erbauen, und auch Ah ab bietet dem Naboth eine Summe Geldes als Kaufpreis f?r seinen Weinberg an. ?

Nun standen aber den K?nigen neben diesem gew?hnlichen, privatrechtlichen noch besondere, auf ihrer k?niglichen Stellung beruhende Mittel zur Vergr??erung ihres Grundbesitzes zu Gebote. Oft brachte ein Dynastiewechsel eine Vermehrung des Krongutes mit sich. Zu dem, was als bisheriger k?nig licher Besitz in die H?nde der neu zur Regierung kommenden Dynastie ?berging, kam nun noch deren eigener Familien besitz, und man wird schwerlich, wenigstens auf die Datier, zwischen beiden streng geschieden haben, war ja doch beides in gleicher Weise nun Besitz der herrschenden Dynastie, und wenn diese durch eine neue in der Regierung abgel?st wurde, ging beides, zu einer Einheit verschmolzen, als Krongut in deren Besitz ?ber. Au?erdem fielen dem K?nig die Besitzungen gewisser gerichtlich verurteilter Personen zu. Das zeigt vor allem die Geschichte von Naboths Weinberg (1. K?n. 21, iff.). Die K?nigin Isebel wei? diesen Weinberg, den Naboth nicht gutwillig dem K?nig verkaufen oder gegen einen anderen eintauschen will, dadurch in k?niglichen Besitz zu bringen, da? sie eine Verurteilung Naboths wegen Gottes- und K?nigs verfluchung herbeif?hrt, und nachdem das gegl?ckt ist, f?llt Naboths Besitztum ohne weiteres dem K?nig zu. Eine solche

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214 M. Noth,

Konfiskation wird nicht den Besitz eines jeden gerichtlich zum Tode Verurteilten betroffen haben, sie wird nur da stattgefunden habeu, avo es sich, wie im Falle Naboths, um eine Verurteilung wegen ?ffentlich-politischer Vergehen handelte. Ebenso scheint der Grundbesitz Landesfl?chtiger dem Fiskus bzw. dem K?nigs gut anheimgefallen zu sein. Das l??t sich, wie mir scheint, aus 2. K?n. 8,1?6 folgern. Nach dieser Stelle wird, anscheinend in einem Ausnahmefalle einem Weibe, das sich sieben Jahre

lang im Philisterlande aufgehalten hatte, vom K?nig ihr Besitztum zur?ckerstattet, und zwar wird davon in einer Weise berichtet, da? man annehmen mu?, da? dieses Besitz

tum, als jenes Weib das Land Israel verlie?, in die H?nde des K?nigs gefallen war2. Dieses den beiden zuletzt genannten F?llen zugrunde liegende Konfiskationsrecht wird eine immer flie?ende Quelle der Erweiterung des Krongutes gewesen sein, und das wird auch der besonders im Auge gehabt haben, der auf Grund sp?terer schlimmer Erfahrungen den Samuel zur

Warnung des Volkes, das einen K?nig begehrt, das K?nigs recht verk?nden l??t und ihm dabei die Worte in den Mund

legt: ?Eure besten Felder, Weinberge und ?lbaumg?rten wird er (der K?nig) nehmen" (1. Sam. 8,14) 3.

J) Der K?nig beugt sich hier nur der Autorit?t de3 Elisa, der den Rat zur Flucht ins Philisterland gegeben hatte. Die ganze Geschichte hat als eine der Elisageschichten doch offenbar den Zweck, eine besondere Tat des Elisa zu berichten. Diese besteht hier darin, da? das Ansehen Elisas eine Ausnahme bewirkt von dem, was sonst geltendes Recht ist.

2) Handelte es sich darum, da? das Eigentum dieses Weibes w?hrend ihrer Abwesenheit von irgend einer dritten Person widerrechtlich angeeignet worden w?re und da? der K?nig nun als oberster Richter die R?ckgabe durchsetzt, so m??te das in V. G irgendwie ausgedr?ckt sein. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr ist alles damit erledigt, da? der K?nig einen seiner Beamten damit beauftragt, dem Weibe sein Eigentum zur?ckzu erstatten. ? Wenn dabei nicht nur der Grund und Boden selbst, sondern auch seine Ertr?gnisse w?hrend der sieben Jahre der Abwesenheit zur?ck

gegeben werden sollen, so kann das nur so zu verstehen sein, da? diese durch ein entsprechendes Quantum aus den k?niglichen Vorratskammern ersetzt werden sollen.

3) Etwas anderes als das oben Angef?hrte ist es, wenn 1. Sam. 27,6 gesagt wird, da? Achis, der K?nig von Gatb, dem David die Stadt Ziklag gab und da? darum Ziklag daun den K?nigen von Juda geh?rte, und wenn David mit seinen Mannen Jerusalem erobert und es zur ?Stadt Davids" (2. Sam. 5, 9) macht. Hier handelt es sich nicht um ein unmittel

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 215

Was machte nun der K?nig mit diesem seinem Grund besitz? Teilweise behielt er ihn nicht selbst, sondern vergab ihn, wie es schon in dem dem Samuel in den Mund gelegten ?K?nigsrecht" hei?t (1. Sam. 8,14), an seine Knechte, an seine

Minister und Beamten; er belehnte sie damit, gab ihnen als

Entgelt f?r ihre Dienste zu ihrem Unterhalt Land zu Lehen So h?lt Saul 1. Sam. 22, 7 seinen (benjaminitischen) W?rden

tr?gern vor: ?Wird denn auch der Sohn Isais euch allen Felder und Weinberge geben (wie ich es getan habe)"2?" In diesen

Zusammenhang wird es unter staatsrechtlichem Gesichtspunkt auch geh?ren, wenn David die an ihn gefallenen G?ter Sauls dem einzig noch lebenden Nachkommen Sauls, Meribaal, ?ber l??t (2. Sam. 9, 7 ff.). Diese G?ter gehen keinesAvegs un wider

bares Eigentumsrecht der jud?ischen K?nige am Grund und Boden dieser eroberten St?dte, wie schon daraus hervorgeht, da? David dem Jebusiter Arawna in Jerusalem seine Tenne abkaufen mu?, sondern um unmittel bare Herrschaft Davids und seiner Dynastie ?ber diese St?dte, unabh?ngig; von der Herrschaft ?ber das Reich Juda. Die Bewohner von Ziklag bleiben ebenso wie die Jebusiter in Jerusalem in ihren Eigentumsrechten unangetastet. Der Grund und Boden in Jerusalem, auf dem David seine Burg erbaut, wird ihm zugefallen sein als dem Rechtsnachfolger der jebusitischen Stadt

k?nige, deren Eigentum er gewesen war.

*) Man darf diese dem mittelalterlichen Staatsrecht entnommenen Ausdr?cke hier getrost verwenden, denn die wirtschaftlichen und sozialen Verh?ltnisse der israelitischen K?nigszeit sind denen Deutschlands in fr?h mittelalterlicher Zeit in vieler Hinsicht nahe verwandt. Das gilt sowohl im allgemeinen f?r die Bedeutung des Grundbesitzes in volkswirtschaft licher, sozialer und politischer Beziehung wie auch im besonderen f?r das

Krongut, seinen Ursprung, seine Verwendung und Verwaltung. Vgl. f?r die fr?h-mittelalterlichen Verh?ltnisse besonders A. Dopsch, Die Wirt

schaftseutwicklung der Karolingerzeit, l.Teil, 1912; A.Eggers, Der k?nig liche Grundbesitz im 10. und beginnenden 11. Jahrb., 1909, und M.Summing, Das deutsche K?nigsgut im 11. und 12. Jahrb., 1922.

2) Es ist immerhin m?glich, da? diese Stelle ein Anachronismus ist, da? hier der biblische Erz?hler die Verh?ltnisse seiner Zeit in die Zeit Sauls zur?cktr?gt. Denn da? Saul bereits wie die sp?teren K?nige mit Landbesitz belehnte Minister gehabt habe, ist nach dem, was wir sonst ?ber seine Regierung wissen, nicht sehr wahrscheinlich. Auch wird er selbst an Grundbesitz nicht viel mehr besessen haben als das, Avas er von

seinen V?tern ererbt hatte, und davon konnte er schwerlich noch eine Reihe anderer M?nner mit Feldern und Weinbergen bedenken. Jedenfalls aber ist die angef?hrte Stelle f?r die Verh?ltnisse einer etwas sp?teren Zeit beweisend.

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ruflich in den Besitz Meribaals ?ber. David selbst bestellt von sich aus einen alten Diener Sauls, Ziba, zum Verwalter dieser G?ter, und sowie er h?rt, da? Meribaal nach seiner Flucht aus Jerusalem in das Lager seiner Gegner ?ber

gegangen ist, entzieht er sie diesem wieder und belehnt damit den Ziba (2. Sam. 16,4), und als schlie?lich Meribaal sich ihm wieder dem?tig unterwirft, teilt er das Erbe Sauls zwischen Meribaal und Ziba (2. Sam. 19,30). Man sieht, der Grundbesitz Sauls steht seinem Nachfolger im K?nigtum zur freien Verf?gung. Er vergibt ihn als Lehen an Leute, die er aus irgend einem Grunde ehren oder belohnen will; er zieht dieses Lehen wieder zur?ck, wenn der betreffende

Lehenstr?ger die von ihm zu fordernde Plicht der Treue

gegen?ber seinem Lehensherrn verletzt1. Aber der K?nig vergab nat?rlich keineswegs das gesamte

Krongut als Lehen an seine Vasallen. Andere Teile davon behielt er in eigener Verwaltung; brauchte er doch f?r seinen und seines Hofes Unterhalt eine Menge Naturalien, die er zun?chst aus eigenen Besitzungen zu beschaffen gesucht haben wird. So l??t der biblische Erz?hler schon Samuel die Israeliten, die einen K?nig begehren, darauf hinweisen, da? der K?nig ihre S?hne nehmen wird, damit sie sein Ackerland pfl?gen und seine Ernte einbringen (1. Sam. 8,12). Sp?terhin h?ren wir nur noch einmal von in eigener k?niglicher Verwaltung befindlichem Krongute: K?nig Ahab besitzt in oder bei seiner Nebenresidenz Jesreel Weinberge und Fruchtg?rten2.

1) Da? es sich bei der Zur?cknahme der dem Meribaal ?berlassenen G?ter Sauls nicht etwa, wie man vermuten k?nnte, um den Heimfall des Grundbesitzes politischer Verbrecher an den Fiskus handelt, geht daraus

hervor, da? Meribaal nicht, wie es in diesem Falle n?tig gewesen w?re, als politischer Verbrecher verurteilt worden war; sodann daraus, da? David

ja keineswegs den Grundbesitz aller zu Absalom abgefallenen Israeliten

enteignen konnte. Es handelt sich im Falle Meribaals vielmehr um die

Zur?ckziehung eines vergebenen Lehens.

2) Er bietet dem Naboth f?r dessen Weinberg als Tauschobjekt einen

eigenen Weinberg an (1. K?n. 21, 2), und er will aus dem Weinberg Naboths einen Fruchtgarten machen. ? R. Dussaud (Syria 6, 1925, S. 318 Anm. 1) sucht ?saboths Weinberg in Samaria neben dem dortigen K?nigspalast. Sein Hauptargument, die Vergleichung von 1. K?n. 21,19 mit 22,37f., ist

allerdings hinf?llig, denn in 1. K?n. 21,19 handelt es sich gar nicht um den

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Das Krongut der Israel. Konige und seine Verwaltung: 217

Die Verwaltung dieser k?niglichen G?ter unterstand einem

Oberbeamten, der im A. T. cal hab-bajit genannt wird, Vor steher des Hausgutes, der eigenen Besitzungen des K?nigs. Man kann diesen Amtstitel im Deutschen am besten mit K?mmerer wiedergeben. Der camerarius hatte im fr?hen Mittelalter ?hnliche Funktionen; ihm unterstand die camera

(r= bdjit), d. h. das Krongut Ein solcher K?mmerer findet sich zuerst unter den Oberbeamten Salomos (1. K?n. 4, 6), sp?terhin finden wir diese Beamten sowohl im israelitischen

(1. K?n. 16, 9; 18, 3 u. ?.) wie im jud?ischen K?nigreich (2. K?n. 18,18 u. ?.).

Nun reichten aber die Ertr?gnisse des in k?niglicher Verwaltung stehenden Krongutes zum Unterhalt des k?nig lichen Hofes nicht aus. Darum f?hrte wohl Salomo ein

System von regelm??igen Naturalabgaben der israelitischen Grundbesitzer an den k?niglichen Hof ein und teilte zu diesem Zwecke das gesamte israelitische Reichsgebiet in zw?lf Gaue ein, an deren Spitze je ein k?niglicher \rogt stand. Jeder dieser Gaue hatte f?r einen Monat im Jahre f?r den Unterhalt des k?niglichen Hofes zu sorgen (1. K?n.

4,7ff.)2. Die V?gte mit ihren Gauen unterstanden einem Oberbeamten am k?niglichen Hofe, dem "al han-nis?ab?m, Nach 1. K?n. 5,2 ff.3 bestanden die Naturalabgaben in Er

tr?gnissen des Ackerbaues im engeren Sinne und der Vieh zucht. Es werden verschiedene Arten von Mehl und einige

Ort von Naboths Weinberg, sondern um den Ort seiner Steinigung, und diese fand zweifellos in Jesreel statt; denn der ?Jesreelit" Naboth wird von den Altesten ?seiner Stadt1* verurteilt und von den Leuten ?seiner Stadt" gesteinigt. 1. K?n. 22,38 ist eine sp?tere fehlerhafte Zutat. 2. K?n. 9, 25 f. wird nun Naboths Weinberg offenbar in Jesreel gesucht, ebenso 1. K?n. 21, , wo ?scker bejizr**el sich nicht auf Naboth, sondern auf den Weinberg bezieht. Dann mu? ?schcr besch?mer?n in l.K?n. 21, is, das den Ort angeben will, wo Ahab zu finden ist, Glosse sein; es st??t sich auch syntaktisch mit dem folgenden durch hinne eingeleiteten Satze.

') Vgl. Dopsch a. a. 0. S. 148 f.

2) Vgl. dazu Alt, Israels Gaue unter Salomo, Beitr. zur Wiss. vom A. T. 13 (1913), S. Iff.

3) Der Text ist hier zweifellos nicht in Ordnung. GBL scheiden, wohl mit Recht, 4 20; 5,1. 5. g als sekund?r aus (auch , 4 ist Zusatz) und stellen 5, 7. 8 vor 5, 2. 3. Sicher ist, da? 5, 2. 3. 7. 8 zu 4, 7?19 geh?ren. Die

beste Ordnung w?re 4,7-19; ?, 7. 2. 3. 8.

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218 H. Notn,

Kategorien von Schlachtvieh aufgef?hrt. Dazu kommt noch Gerste und Stroh f?r die am k?niglichen Hof unterhaltenen Pferde. ? Au?erdem hatte der K?nig vielleicht das Recht der ersten Mahd der Wiesen. Von einer solchen K?nigsmahd ist Am. 7,1 die Rede1. Auch der Erz?hlung 1. K?n. 18, 3 ff., da? Ahab mit seinem K?mmerer Obadja auszieht, um an einer

Quelle oder einem Wasserlauf in einer Zeit gro?er D?rre noch etwas Gras f?r die vom K?nig unterhaltenen Pferde und Maul esel zu finden, mag das Recht des K?nigs auf die erste Mahd der Wiesen zugrunde liegen. Die Rolle, die der K?mmerer

Obadja in dieser Erz?hlung spielt, weist zugleich darauf hin, da? dieser Beamte nat?rlich nicht nur f?r das in unmittelbarer

k?niglicher Verwaltung stehende Krongut kompetent war, sondern auch f?r das, was an Naturalabgaben am k?niglichen Hofe eingegangen war. Anderseits wird sich die Aufgabe der

V?gte nicht auf die Eintreibung und ordnungsgem??e Ablieferung der Naturalabgaben beschr?nkt haben. In diesem Falle w?re das Nebeneinander der beiden Oberbeamten cal hab-bajit und a han

ni???b?m schwer verst?ndlich. Die V?gte h?tten dann dem ersteren unterstellt sein m?ssen. Sie werden vielmehr k?nig liche Verwaltungsbeamte in einem allgemeineren Sinne gewesen sein. Das geht auch daraus hervor, da? Unterbeamt e dieser V?gte zur Aufsicht bei den Tempelbauarbeiten herangezogen werden2.

Der Unterhalt des k?niglichen Hofes war also, soviel wir aus dem A. T. ersehen k?nnen, im alten Israel in der Weise

geregelt, da? die notwendigen Quanten an Ertr?gnissen des Ackerbaues und der Viehzucht, wenigstens seit Salomo, durch die Naturalabgaben der grundbesitzenden Be

v?lkerung aufgebracht wurden, w?hrend der Bedarf an ?l und Wein im allgemeinen aus den eigenen k?niglichen Besitzungen gedeckt wurde. Diese Feststellung schon

*) Man wird das Wort glz nach dem Zusammenhang hier nicht wie . B. Dtn. 18, 4 im Sinne von Schafschur, sondern wie Ps. 72,6 im Sinne

von Mahd der Wiesen verstehen m?ssen. Da? die fraglichen Worte in Am. 7, wahrscheinlich zu einer Glosse geh?ren, hat hier nichts zu besagen.

2) Man kann diese 1. K?n. 5, 30; 9,23 erw?hnten niss?btm schwerlich von den 1. K?n. 4,7ff. erw?hnten trennen, denn niss?btm war, wie die

Bezeichnung des Oberbeamten *al han-niss?btm zeigt, ein genau bestimmter Beamten ti tel. Der Rebensatz in l.K?n. 5,3o; 9,23: ?Die ?ber die Arbeit

gesetzt waren" bezieht sich gewi? auf die s?rhn und nicht auf die niss?btm.

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Das Krongut der Israel. K?nige und seine Verwaltung: 219

jetzt machen zu k?nnen, wird f?r das folgende nicht ohne

Bedeutung sein. Immerhin zeigt es sich, da? sich nur in ganz groben

Umrissen ein Bild von den Besitzverh?ltnissen der Herrscher im alten Israel aus dem A. T. gewinnen l??t. Nun greifen hier aber die im Sommer 1910 bei den Ausgrabungen auf dem H?gel von sebastie, dem alten Samaria, in den Ruinen des Palastes der israelitischen K?nige gefundenen und wahr scheinlich aus der Zeit des K?nigs Ahab stammenden Ostraka1 in bedeutsamer Weise ein.

2. Die samarischen Ostraka. Freilich hat man bisher allgemein diese Ostraka in einer

Weise gedeutet, da? sie mit dem k?niglichen Krongut nichts zu tun h?tten. Man versteht sie als Begleitschreiben zu an den Hof abgelieferten Naturalabgaben der israelitischen Grundbesitzer. Diese Deutung lag nahe, da wir ja aus 1. K?n. 4,7ff. wissen, da? die israelitischen K?nige solche

Naturalabgaben empfingen; und da der Text der Ostraka in einer Art Telegrammstil geschrieben ist, da gerade das

Wichtigste und f?r uns Interessanteste, n?mlich eine Aus kunft dar?ber, zu welcher wirtschaftlichen oder staatlichen Institution sie in Beziehung standen, auf den Ostraka nicht ausdr?cklich ausgesprochen ist, weil es f?r die, f?r die sie bestimmt waren, selbstverst?ndlich war, sondern von uns zwischen den Zeilen gelesen werden mu?, so scheint es auf den ersten Blick, als ob sich gegen diese Deutung der Ostraka nichts Entscheidendes einwenden lie?e. Doch d?rfte sie einer

genauen Pr?fung nicht standhalten.

l) Nachzeichnungen von ihnen finden sich in dem offiziellen Aus

grabungsbericht (Harvard Excavations at Samaria bj' G. A. Reisneu. C. S. Fisher, D. G. Lyon, Cambridge Mass., 1920) im 1. Band auf S. 239 ?243. Der Text der Ostraka ist durch Gressmann in ZAW, N. F. 2 (1925) S. 148f. bequem zug?nglich gemacht worden. ? Es sei ?brigens gleich im voraus bemerkt,, da? ich die Ostraka Nr. G2 und G3 nur f?r eine

Schreib?bung auf Grund der anderen Ostraka halte. Das zeigen schon die ganz ungef?gen, ungeschickt geschriebenen Buchstaben. Das Zahlzeichen in Nr G3 (s. u.) ist ganz unverst?ndlich und wohl nur ein mi?ratener Schreibversuch. Auch bei Nr. 52. 59 ? 01 wird es nicht anders sein, wie schon aus der Schrift hervorgeht; in Nr. 59 und 61 findet sich au?erdem

ganz gegen alle Regel die Datierung erst in der zweiten Zeile.

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220 M. Noti,

Der Text der Ostraka beginnt regelm??ig mit einer Jahres

angabe, die sich gewi? auf die Regierungsjahre eines K?nigs bezieht, wenn auch sein Name nicht genannt ist1. Sodann enthalten sie in verschiedener Reihenfolge einen mit der

Pr?position min verbundenen Ortsnamen2 und einen oder mehrere Personennamen, von denen einer stets mit der

Pr?position Ie verbunden ist, w?hrend der zweite, soweit ?ber

haupt ein solcher yorhanden ist, in der Regel ohne Pr?position steht3. Eine Reihe Ostraka tragen dann noch den Vermerk: ein Schlauch alten Weines bzw. gereinigten4 ?les. Aus dem

v) Doch ist es h?chst wahrscheinlich, da? es sich um den K?nig Ahab handelt. Die Ostraka fanden sich auf dem Niveau der mittleren der drei ?bereinander liegenden Schichten des israelitischen K?nigspalastes, die die Ausgr?ber vermutungsweise auf die Baut?tigkeit der K?nige Omri, Ahab und Jehu zur?ckf?hrten. Dazu pa?t gut, da? zusammen mit den Ostraka eine Alabaster vase gefunden wurde, die den in Hieroglyphen ge schriebenen Namen des Pharao Osorkon II. (874?863), des Zeitgenossen Ahabs auf dem ?gyptischen Throne, trug. Aber selbst wenn Ahab nicht der betreffende K?nig sein sollte, w?re der Spielraum f?r die Datierung der Ostraka nicht zu gro?. Der terminus a quo ist jedenfalls die Zeit

Omris, der die Stadt Samaria ?berhaupt erst erbaut hat, und zwar genauer, da die Ostraka nach dem 9., 10. und 15. Jahre (dar?ber s. u.) eines K?nigs datiert sind, die Regierungszeit des ersten israelitischen K?nigs nach Omri, der mindestens 15 Jahre regiert hat, d.h. Ahabs, der terminus ad quem .

die des letzten, d. h. Jerobeams IL (vgl. Kittel, Gesch. d. V. Isr. II6 S.214); sie stammen,also jedenfalls aus der Zeit zwischen ca. 860 und ca. 770. Doch besteht, wie gesagt, die gr??te Wahrscheinlichkeit f?r die Zeit Ahabs.

*) ?ber Nr. 53?55 s. u.

8) Nur auf Nr. 3 und 13 hat er ebenfalls die Pr?position fc.

4) Man pflegt allerdings jetzt meist die Worte schmn rh$ mit Bade oder Salb?l zu ?bersetzen (so Gressmann ZAW, N. F. 2, 1925, S. 149; Jirku, OLZ 28, 1925, Sp. 275; Dussaud, Syria 7, 1926, S. 25), fa?t also

rh$ als deverbales Nomen (?l des Badens) oder als part. act. (?l des

Badenden). Dem steht entgegen, da? man das ?l nicht zum Baden, sondern erst nach dem Baden brauchte. Au?erdem sollte man entsprechend dem ?alten Wein" weniger eine Zweckbestimmung als vielmehr eine

Qualit?tsbezeichnung erwarten. Daher liegt es am n?chsten, rh$ als

part. pass, zu fassen und zu ?bersetzen: gereinigtes ?l. Da? das tat s?chlich die richtige ?bersetzung ist, zeigt eine ?gyptische Amphoren inschrift aus Teil el-Am?rna (vgl. Griffith bei Fl. Petrke, Teil el Amarna S. 32ff. Nr. 32), wo davon die Rede ist, da? ?l zum Tempel des A ton gebracht

* wird, das gereinigt ist (?wlb) von X. Der Ausdruck

k?nnte daraus erkl?rt werden, da? man, wenn man besonders reines ?l haben wollte, das aus den Oliven ausgepre?te ?l zun?chst noch eine Weile

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 221

Umst?nde, da? alle diese Ostraka im K?nigspalast gefunden worden sind und da? sie andrerseits einen bestimmten Ort au?erhalb Samar?as als Ort ihrer Herkunft angeben, sowie aus den Worten: ?ein Schlauch ?les bzw. Weines" ergibt sich nun jedenfalls so viel, da? es sich um Begleitschreiben zu Lieferungen von ?l und Wein aus dem Lande Israel an den Hof von Samaria handelt. Vergleicht man weiter hin die mit der Pr?position Ie verbundenen Personennamen mit der Tatsache, da? die Ostraka im k?niglichen Palaste aufbewahrt wurden, so ist daraus zu schlie?en, da? die in dieser Verbindung genannten Personen k?nigliche Beamte waren, die in irgend einer Weise die f?r den k?niglichen Hof bestimmten Lieferungen entgegennahmen.

Um nun ?ber diese ganz allgemeinen Feststellungen hinaus zu bestimmteren Resultaten zu gelangen, empfiehlt es sich, zun?chst einmal die auf den Ostraka genannten Ortsnamen ins Auge zu fassen. Sie sind leider nur zu einem verh?ltnis m??ig sehr geringen Teile sicher zu identifizieren. Das liegt z. T. daran, da? wir in der Topographie des samarischen Ge

birges infolge der D?rftigkeit der biblischen Nachrichten und des Fehlens anderweitiger Zeugnisse im Vergleich zu anderen

Gegenden Pal?stinas noch recht weit zur?ck sind. Auch fehlt noch eine genaue arch?ologische Untersuchung dieses Gebietes, die die Grundlage f?r eine sichere Lokalisierung der in den Ostraka auftretenden Ortsnamen bilden k?nnte. Abel1 und Albright * haben eine Eeihe von Identifikationen vorgeschlagen3. stehen lie?, damit sich alle Unreinigkeiten zn Boden setzten. Das ?l, das man dann oben absch?pfen konnte, konnte man wohl ?gereinigtes ?l" nennen. Dussaud (a. a. 0. S. 25) zieht, obwohl es zu seiner eigenen Deutung des Ausdrucks nicht stimmt, das e a . . . a a bei Josbphus Vita 13 heran; doch zu Unrecht, denn dort steht a a im Sinne von kultisch rein : die Juden von C?sarea Philippi fordern ?reines ?l", ' a a e a a a a?a .

Rev. bibi., . S. 8 (1911) S. 290?293. ?) JP0S 5 (1925) S. 38 f. 8) Auch Dussaud, Samarie du temps d'Achab. 5. Les renseignements

g?ographiques (Syria 7, 1926, S. 9?23) hat sich neuerdings mit den geo graphischen Namen der Ostraka besch?ftigt; dabei fu?t er teilweise auf Abel. Den Aufsatz von Albright kennt er nicht. Wo er ?ber Abel hinaus eigene Vorschl?ge macht, handelt es sich meist um so wilde, geo graphisch und phonetisch oft in gleicher Weise unm?gliche Kombinationen,

Zeitechr. d. Pal.-Ver. 60 (1987). ?Q

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222 M. Noth,

s/cm (Nr. 44) ist nat?rlich das alte Sichern, jetzt tell balata, 11 km1 s?d?stlich von Samaria, jst (Nr. 9. IO. 19) wird in dem jetzigen jastd^ 8 km ?stlich von Samaria, zu suchen sein. gb['] (Nr. 8) ist sicher identisch mit dem 6 km n?rdlich von Samaria gelegenen Dorfe dscheba\ wenn freilich auch von der Wurzel gV gebildete Ortsnamen im alten Israel ziemlich h?ufig vorkamen. k$h (Nr. 4?7) d?rfte nicht in dem Dorfe k?stn ed-dschebel, s?dlich von Samaria, zu suchen

sein, sondern in der unmittelbar westlich von Samaria liegenden chirbet k?$tn (ku?ln es-said)0. F?r fart (Nr. 15. 18) bieten sich die modernen Namen ?a??ret el-fiafab, 7,5 km s?d?stlich von

Samaria, und caslret el-kibl?je, 10 km s?dlich von Samaria zum

Vergleich an; doch da auch der Name hsrt ?fters vorgekommen sein kann, und vor allem, da er nicht einmal ein eigentliches Dorf zu bezeichnen braucht, sondern nur eine Gruppe von

?H?fen", die mitsamt ihrem Namen leicht v?llig verschwinden

konnte, ohne eine Spur zu hinterlassen, so wird man hier schwerlich eine sichere Identifikation vornehmen k?nnen. Die

Gleichsetzung von *sh (Nr. 2.17) mit zaw?ta, 5 km s?d?stlich von

Samaria, ist lautlich nicht ohne Bedenken, empfiehlt sich aber

trotzdem, da man k?h, 'zh und h$rt in gegenseitiger N?he suchen m?chte*. Zu htl (Nr. 20. 53. 54) l??t sich der Ortsname tili, 8,5 km s?dlich von Samaria, vergleichen, obwohl ja auch dieses

Wort als Appellativum mehrfach als Ortsname gebraucht worden sein kann5.

da? sie nicht erw?hnt, geschweige denn widerlegt zu werden verdienen. ? Ich lasse im folgenden die Ortsnamen, die in Nr. 22 ? 29. 42. 45. 47. 48 nur zur Bezeichnung der Herkunft einiger in den Ostraka auftretenden^ Personen zu dienen scheinen, zun?chst au?er Betracht.

*) Die Eilometerzahlen gehen die Entfernung in der Luftlinie an.

2) Zum ?bergang eines urspr?nglichen t in arabisches d vgl. Kamppf

meyer, ZDPV 15 (1892) S. 91.

8) Der Name lautet k???n, nicht k?$m (so JB 2 S. 36), wie mir Prof. Alt auf Grund einer Erkundigung an Ort und Stelle freundlich mitteilte.

*) Dar?ber s. u. S. 229. Aus diesem Grunde empfiehlt sich auch die

Gleichsetzung von h$rt mit *a$iret el-Jiafab, wo in der Tat eine antike

Ortslage sich findet (Alt brieflich). 5) M?glich ist noch die Zusammenstellung von Sftn (Nr. 12) mit S?fe,

9 km westlich von Samaria. F?r 3-t pr'n (Nr. 14) hat Albright a. a. 0. chirbet bit far im w?di f?r*a, 4 km s?dlich von teil far'a, vorgeschlagen.

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 223

In einer Reihe von Ostraka begegnen nun statt gew?hn licher Ortsnamen, wie es die bisher aufgez?hlten Namen

waren, andere Namen, die aus der biblischen Genealogie des Stammes Manasse (Num. 26,29ff.; Jos. 17,iff.; 1. Chr. 7,Uff.) bekannt sind, die also, wie der Zusammenhang zeigt, in dem sie im A. T. vorkommen, zun?chst Sippennamen waren und erst sekund?r zu Ortsnamen wurden, in dem sie nicht nur bestimmte Sippen, sondern auch die von diesen bewohnten Gebiete bezeichneten. In diesem letzteren Sinne sind sie auf den Ostraka gebraucht. Es handelt sich um die Namen Abieser

(Nr. 13. 28), Helek (Nr. 22?27), Semida (Nr. 3. .29?40), Noa

(Nr. 50) und Hogla (Nr. 45. 47). Diese Namen lassen sich zun?chst nicht genau lokalisieren; es l??t sich nur sagen, da? sie innerhalb des Stammesgebietes von Manasse zu suchen sind. Nur f?r Abieser haben wir einen Anhaltspunkt. Aus den

Gideongeschichten geht hervor, da? der Mittelpunkt der Sippe Abieser, der Gideon entstammte, der Ort Ophra war, den man seit Budde in teil f?r'a, 15 km ?stlich von Samaria, zu suchen pflegt.

So unsicher die Einzelheiten hier noch sind, soviel ist doch jedenfalls deutlich, da? alle Orte, soweit sie mit einiger Sicherheit identifiziert werden k?nnen, in gro?er N?he der

Hauptstadt Samaria liegen. Der Raum, ?ber den sie verstreut sind, ist ziemlich klein. Das w?re sehr ver

wunderlich, wenn es sich in den Ostraka wirklich um

Naturalabgaben der Gesamtbev?lkerung des Reiches Israel, um

Steuerzahlungen handelte. Zwar da? Orte aus dem ganzen Reiche Israel vertreten sein m??ten, brauchte man auch in diesem Falle nicht zu fordern. Denn nach 1. K?n. 4,7 ff. lie?e sich die Sache wohl so denken, da? die Naturalabgaben innerhalb eines jeden der zw?lf Gaue in seinem Verwaltungs zentrum, evtl. mit den erforderlichen Begleitschreiben, ge sammelt und dann von dort im ganzen, ohne diese Begleit

?ber b'rjtn (Nr. 1), wof?r auch die Lesung p'rjm m?glich ist, und sfa (Nr. 16) l??t sich zun?chst garnichts sagen, ebenso ?ber ?rk (Nr. 42. 48), denn da man nach der Zeichnung ?rk und nicht ?rr (so Lyon, Hary. TheoLRev. 4, 1911, S. 136ff.) lesen mu?, f?llt die Identifikation mit d&r

8er?r, 7,5 km westlich von Samaria, die Abel a. a. 0. auf Grund der Lesung ?rr vorgeschlagen hat, dahin.

16*

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224 M. Noth,

schreiben, an den Hof von Samaria gesandt wurden, w?hrend unmittelbar nach Samaria, das, seitdem es Residenz war, auch zum Sitze des Vogtes f?r den Gau ?Gebirge Ephraim" (l. K?n. 4,8) geworden sein d?rfte, nur die Lieferungen aus diesem Gau mit ihren Begleitschreiben gesandt wurden, die dann in unseren Ostraka vorliegen k?nnten. Aber dann m??te man doch wenigstens fordern, da? der Gau des Ge

birges Ephraim in den Ortsnamen der Ostraka mit ann?hernd allen seinen Teilen vertreten w?re. Und selbst wenn man mit der M?glichkeit rechnen wollte, da? nach Salomo, etwa weil der das benjaminitische Stammesgebiet umfassende Gau dem Reiche Israel verloren ging, zur Aufrechterhaltung der Zw?lfzahl der gro?e Gau des Gebirges Ephraim geteilt wurde

(etwa in die Stammesgebiete von Ephraim und Manasse), so w?re damit f?r unsere Frage nichts gewonnen. Denn die

wenigen, meist allem Anschein nach recht unbedeutenden D?rfer in gr??erer oder geringerer N?he der Hauptstadt Samaria, die wir auf den Ostraka erw?hnt finden, k?nnen keinesfalls das Gebiet eines israelitischen Gaues umschreiben, und die Zahl unserer Ostraka ist immerhin doch zu gro?, als da? man annehmen k?nnte, der uns erhaltene Teil der Ostraka enthalte zuf?llig nur Ortsnamen aus der N?he von Samaria.

Dazu kommt noch ein anderes, was gegen die Verbindung der Ostraka mit dem Abgabenwesen spricht. Wir h?ren, soweit das auf den Ostraka ?berhaupt erw?hnt wird, nur

davon, da? Wein und ?l nach Samaria gebracht werden, und unter diesen Umst?nden ist es geboten, auch da, wo der Gegenstand der Lieferung nicht ausdr?cklich genannt ist, ebenfalls an ?l- bzw. Weinlieferungen zu denken. Nun sahen wir aber bereits oben, da? nach 1. K?n. 5,2 ff. die an den Hof zu leistenden Abgaben der Gaue in Produkten der Feldwirt schaft und Viehzucht bestanden, w?hrend gerade Wein und ?l nicht mit genannt waren.

Aus diesen Gr?nden mu? eine andere als die allgemein ?bliche Erkl?rung der samarischen Ostraka gesucht werden, und so m?chte ich, gest?tzt auf eine analoge Erscheinung in ?gypten, eine solche vorschlagen. Wir besitzen ans ?gypten eine Menge von Amphoren mit hieratischen Auf

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 225

Schriften, die einen ?hnlichen Inhalt haben wie der Text unserer Ostraka. Sie sind gefunden worden teils in Teil el

Amarna, in verschiedenen R?umen des Palastes Amenophis' IV. und seiner Nachfolger1, teils im Ramesseum des alten Theben5. Auch in ihnen handelt es sich vornehmlich um Lieferungen von Wein und ?l an den k?niglichen Hof. Nur ganz ver einzelt kommen auch andere Dinge vor wie Honig, Fleisch oder Fett. Diese Aufschriften sind nun nach einem ganz ?hnlichen Schema abgefa?t wie der Text unserer Ostraka. Zuerst kommt das Datum, und zwar ebenfalls nach den

Regierungsjahren eines nicht genannten K?nigs. Sodann wird das Objekt der Lieferung bezeichnet, bei Weinlieferungen wird dabei in der Regel genau die Weinsorte angegeben, die der

Krug enth?lt3. Darauf folgt eine sehr genaue Angabe ?ber die Herkunft der Lieferung, und den Schlu? bildet als eine Art Unterschrift der Name eines Mannes, der sich selbst

regelm??ig als hrj kirn, als ?Vorsteher des Weinberges bzw.

Fruchtgartens" bezeichnet.

Folgende Beispiele f?r die in Frage kommenden Texte in deutscher ?bersetzung m?gen die Verwandtschaft zwischen den ?gyptischen Amphoreninschriften und den samarischen Ostraka vollends deutlich machen.

Auf einer der im Ramesseum gefundenen Amphoren lesen wir folgenden Text4:

0 Vgl. Tell el-Amarna by W. M. Flinders Petri?, S. 32 ff.: The

jar inscriptions by F. Griffith und The City of Akhenaten, Excavations of 1921 and 1922 at El-Amarna by T. Eric Pebt and C. Leonard

Woolley, Part I, Plate 54.

*) Vgl. Hieratic Ostraca and Papyri found by J. E. Quibell in the Ramesseum 1895? 96, edited by W. Spiegelberg; Egyptian Research

Account, Extra Volume 1898 (der Titel wirkt irref?hrend; es handeilt sich bei den f?r uns in Betracht kommenden St?cken nicht um Ostraka, sondern um Kr?ge mit Aufschriften); dazu W. Spiegelberg, Bemerkungen zu den hieratischen Amphorenaufschriften des Ramesseums, ?gypt. Zeitschr. 58 (1923) S. 25 ?36.

*) Solcher Weinsorten werden im alten Kulturlande ?gypten sehr viele unterschieden, w?hrend in unseren Ostraka das Wort jajin au?er durch das allgemein lobende Pr?dikat j?sch?n niemals noch n?her be stimmt wird.

4) Hieratic Papyri and Ostraca ed. by W. Spiegelberg Tafel XIX Nr. 139.

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226 M. Noth,

Jahr 3. Wein vom 3. Tage1 vom Weinberg des Toten

tempels des Siptah im Hanse des Amon2 geh?rend zum

Bezirk des Atum. Vorsteher des Weinbergs: In. n]. n],

Ostrakon Nr. 9 lautet: Im 9. Jahre aus Jasit an Ahinoam ein Schlauch alten Weines.

Ostrakon Nr. 32 lautet: Im 15. Jahre aus Semida an Heles.

Ahima.

Die ?gyptischen Krugaufschriften lassen dar?ber keinen

Zweifel, wie schon die Beamtenbezeichnung fyrj Bm zeigt, da? es sich um in k?niglichem Besitz befindliche, von

k?niglichen Beamten verwaltete Weinberge oder Frucht

g?rten handelt, die regelm??ig ihren Ertrag mit einem auf die Kr?ge, die den Wein oder das ?l enthielten, selbst auf

geschriebenen Begleitschreiben an den Hof ablieferten. In demselben Sinne mu? man, wie mir scheint, auch

unsere Ostraka erkl?ren: es sind Begleitschreiben zur

Ablieferung der Ertr?ge des in eigener k?niglicher Verwaltung befindlichen Krongutes3. Da? in ihnen

*) Diese Bemerkung, die sich, mit wechselnden Zahlen, in den ?gyp tischen Inschriften sehr h?ufig findet, ist nicht ganz durchsichtig, zumal nie ein Monatsname dabei steht. Offenbar soll sie den Wein irgendwie charakterisieren; vgl. Spiegelberg a. a. 0.

2) Das soll wohl bedeuten: zum Besitz des Amon, des ?gyptischen Beichsgottes, geh?rig; vgl. Spiegelberg a.a.O. Die ?brigen Angaben dienen offenbar zur genauen Beschreibung der Lage des fraglichen

Weinberges. 8) Die Ostraka Nr. 53 und 54, in denen von Wein vom kerem hat-t?i

die Bede ist, sind ?berhaupt nicht zu erkl?ren, wenn man nicht annimmt, da? es sich um Lieferungen aus k?niglichen Besitzungen handelt. Darum hat man diese Ostraka, aber auch nur sie, gelegentlich bereits in diesem Sinne gedeutet (Lyon a. a. 0. S. 139). Handelte es sich hier um zu leistende

Abgaben, dann m??te der Name des Steuerzahlers oder wenigstens die Ort

schaft, aus der die Abgabe stammt, genannt sein, aber nicht ein bestimmter

Weinberg, dessen Angabe in diesem Falle f?r den k?niglichen Hof, f?r den das Begleitschreiben doch bestimmt war, ganz ohne Belang gewesen w?re. Diese hat nur Sinn, wenn der genannte Weinberg k?niglicher Besitz war. Genau das gleiche gilt von Nr. 55. Hier wird als Herkunft der

Sendung krm jhwlj angegeben. Das k?nnte auf den ersten Blick so aus sehen , als handelte es sich um eine von einem gewissen jhwHj geleistete Abgabe. Aber warum steht denn das ganz ?berfl?ssige krm dabei? Auch dieser Ausdruck wird nur verst?ndlich, wenn ein k?niglicher Weinberg

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Das Krongut der israel K?nige und seine Verwaltung. 227

nur von Wein und ?l die Rede ist, pa?t vorz?glich zu dem, was wir oben aus den alttestamentlichen Nachrichten ?ber das Krongut feststellen konnten. Wurde der Bedarf des k?nig lichen Hofes an Produkten der Feldwirtschaft und Viehzucht vornehmlich durch die von ganz Israel zu leistenden Natural

abgaben gedeckt, so fl?ssen, wie wir sahen, die f?r den Unter halt des Hofes n?tigen Quanten von Wein und ?l nicht aus dieser Quelle, sie wurden aus dem k?niglichen Grundbesitz

gewonnen. Fanden wir doch gerade Ahab, aus dessen

Regierungszeit aller Wahrscheinlichkeit nach unsere Ostraka

stammen, im Besitze von Weinbergen und Fruchtg?rten. Nun erkl?rt sich auch die Tatsache, da? die auf den

Ostraka genannten Orte alle in der n?heren oder ferneren

Umgebung der Hauptstadt Samaria liegen. Denn die K?nige werden nat?rlich das Bestreben gehabt haben, ihren pers?n lichen Besitz m?glichst in der N?he ihrer Hauptstadt zu konzentrieren. Zwar brachte es die Art, wie das Krongut zusammenkam und sich erweiterte, mit sich, da? es ein S treu besitz war, ganz ?hnlich, wie es mit dem Krongut der deutschen

K?nige der karolingischen und der folgenden Zeit der Fall war. Doch hatten die israelitischen K?nige, die anders als jene deutschen K?nige eine feste Haupt- und Residenzstadt besa?en, mancherlei Mittel zur Verf?gung, ihren Besitz um diese ihre

Hauptstadt herum zu gruppieren. Weniger g?nstig gelegene Besitzungen konnten sie als Lehen an ihre Beamten und Freunde vergeben, w?hrend sie unter den ihnen zufallenden Grundst?cken diejenigen, die in der N?he ihrer Hauptstadt lagen, gewi? gern f?r sich behalten haben werden. Au?er dem konnten sie durch Tausch ihren Grundbesitz in der N?he ihrer Hauptstadt abzurunden versuchen. Begehrt doch Ahab Naboths Weinberg aus dem Grunde, weil er neben seinem Palast in Jesreel liegt; als Tauschobjekt bietet er

bezeichnet werden soll. jhwclj k?nnte dann der Name des k?niglichen Beamten sein, der den Weinberg verwaltete, des nhrj k]mu. Wahrschein licher aber ist es der Name des ehemaligen Besitzers, ans dessen H?nden der Weinberg in k?niglichen Besitz ?bergegangen war. Wird doch auch noch 2. K?n. 9,21. 25 der konfiszierte Weinberg des Naboth lange nach dem Tode dieses seines ehemaligen Besitzers chelkat nabot bzw. chelkat ?edz n?bot genannt.

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228 M. Notb,

Naboth daf?r einen, wie er sagt, besseren, aber offenbar f?r ihn ung?nstiger gelegenen Weinberg an.

So hatten also die israelitischen K?nige um ihre Haupt stadt herum einen, wenn auch keineswegs zusammenh?ngenden, Besitz an Weinbergen und Baumg?rten, deren Ertr?gnisse regelm??ig mit einem Begleitschreiben an den k?niglichen Hof abgeschickt wurden. Da? wir in den samarischen Ostraka nichts von den im A. T. bezeugten Besitzungen der israelitischen K?nige in und bei ihrer Nebenresidenz Jesreel

h?ren, ist leicht begreiflich. Denn selbstverst?ndlich gingen die Lieferungen der dortigen Besitzungen nicht nach Samaria, sondern nach Jesreel f?r den Bedarf der dortigen Hofhaltung, und wer wei?, ob nicht die Tr?mmer von Jesreel ?hnliche Ostraka bergen wie die, die aus den Ruinen des alten Samaria ans Licht gekommen sind.

Ist diese Deutung der samarischen Ostraka richtig, dann bezeichnen die ohne Pr?position am Ende stehenden Namen, ganz wie in den ?gyptischen Krugaufschriften, den Absender, d. h. den k?niglichen Winzer, der den betreffenden Wein

berg verwaltete, m?glicherweise auch einen P?chter, dem gegen Abgabe eines bestimmten, in einem Teile des Ertrages bestehenden Pachtzinses dieser Weinberg ?berlassen war. Da? es sich dabei um eine Art Unterschrift handelt, die nicht unmittelbar zum eigentlichen Texte geh?rt, zeigt auch der

Umstand, da? mit diesem Namen regelm??ig eine neue Zeile begonnen wird *, auch wenn in der vorangehenden Zeile noch reichlich Platz vorhanden ist. Nur in Nr. 3 ist das nicht der Fall, aber auch da ist der Name am Schlu? durch einen sehr deutlichen Zwischenraum von dem vorangehenden Texte ge trennt2. Dem Namen des Winzers folgt oft noch der Name seines Vaters, und zwar regelm??ig, wie es auch auf alt hebr?ischen Siegeln oft der Fall ist, ohne dazwischengesetztes ben*. Zuweilen steht hinter dem Namen des Winzers bzw.

*) So in Nr. 22 ?39. 42. 45 - 48. 50. *) Nur in Nr. 3 und 13 steht auch vor diesem Namen ein Man

mu? das dann verstehen etwa in dem Sinne: (aus dem) dem unterstellten (Weinberge) oder: dem als Erledigung seiner Verpflichtung anzurechnen.

8) Nr. 50 hat als Winzerunterschrift xbdjw Vbjw. Man k?nnte mit Jirku (a. a. 0. Sp. 277) Vbjw als Namen des Vaters betrachten; aber dieser

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Das Krongut der isfael. K?nige und seine Verwaltung. 229

seines Vaters noch ein mit der Pr?position min verbundener

Ortsname, der auf den ersten Blick die Heimat des Winzers

anzugeben scheint1.

Au?er dem Namen des Winzers findet sich auf fast allen

Ostraka, mit Ausnahme nur von Nr. 53?55, noch ein anderer

Personenname, und zwar durchweg mit der Pr?position Ie ver bunden. Da dieses Ie schwerlich etwas anderes als den

Empf?nger der Sendung bezeichnen kann, mu? es sich hier um k?nigliche Beamte handeln, die, dem K?mmerer ?al hab

bajit) untergeordnet, in der Verwaltung des Krongutes t?tig waren und an die die Winzer bzw. P?chter der k?niglichen Weinberge ihre Lieferungen mitsamt dem dazu geh?rigen Begleitschreiben abschickten. Aus unseren Ostraka ergibt sich, da? jeder dieser Beamten einen bestimmten, ab gegrenzten Bezirk unter sich hatte, innerhalb dessen Grenzen er f?r alle dort liegenden k?niglichen G?ter zu

st?ndig war; denn wir finden, da? die Wein- und ?llieferungen aus einander nahe liegenden k?niglichen G?tern an den gleichen Beamten erfolgen. So schicken die Winzer von gV und jst, d. h. von zwei 6 km von einander entfernt am u?di aba kesl?n liegenden Orten, ihre Ertr?gnisse an einen Beamten mit Namen Ahinoam (Nr. 8?10. 19). Die Winzer von k?h, 'zh, sk und h?rt haben als gemeinsamen Vorgesetzten einen gewissen Gadjau. Identifizierten wir mit Recht ksh mit chirbet kiis?n es-sahl, yzh mit zaw?ta und fysrt mit 'astret el-itatab2, so hatte Gadjau die Gegenden unmittelbar westlich, s?dlich und s?d

Name w?re ohne Analogie und ganz unverst?ndlich. Man mu? wohl das l von dem Namen trennen und ?bersetzen: Obadja, zugeh?rig zu Abia.

Das durch Ie ausgedr?ckte Verh?ltnis k?nnte etwa das von Herrn und ehemaligem Sklaven sein, der nun vom K?nige als Winzer in seine Dienste ?bernommen worden w?re. Oder, wenn man sich den k?niglichen Wein berg verpachtet denkt, k?nnte Abia der eigentliche P?chter sein, der diesen Weinberg durch einen seiner Sklaven, mit Namen Obadja, verwalten lie?; dieser unterzeichnete denn auch das die Ablieferung des Pachtzinses be gleitende Schreiben. Ein Sklave geh?rte ja auch zu den Leuten die ?keinen Vater haben" (vgl. 1. Sam. 10,12), die man also wohl auch nicht durch Zusetzung des Vaternamens, sondern etwa durch den Namen ihres Herrn von anderen gleichnamigen Leuten unterschied.

>) Doch s. u. S. 232 f.

2) Eine Identifikation von sk ist bisher noch nicht gelungen.

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230 M. Noth,

?stlich von Samaria oder, mit anderen Worten, das Gebiet der rechten Nebent?ler des w?di n?blus unter sich.

Da die an diese Beamten adressierten Ostraka alle im

K?nigspalast in Samaria gefunden worden sind, liegt es zun?chst nahe, zu vermuten, da? diese Beamten in der

Hauptstadt ihren Wohnsitz hatten. Es ist aber nicht wahr

scheinlich, da? au?er dem K?mmerer, der als oberste Instanz in der Verwaltung des k?niglichen Grundbesitzes zweifellos in Samaria selbst residierte, auch noch die vielen kleinen

Unterbeamten, die die k?niglichen G?ter in bestimmten, ziemlich eng begrenzten Bezirken unter sich hatten, alle in der Hauptstadt versammelt waren. Sie werden in ihren Bezirken selbst zu suchen sein. Dort hatten sie die Bewirt

schaftung der k?niglichen G?ter zu ?berwachen. An sie wurden die Ertr?gnisse dieser G?ter von den Winzern zun?chst abgeliefert, und sie schickten dann alles, was aus ihrem Bezirk eingekommen war, zusammen mit den an .sie adressierten Begleitschreiben an den k?niglichen Hof, wo die

Begleitschreiben unter den Akten der k?niglichen Kronguts verwaltung aufbewahrt wurden.

3. Die k?nigliche Krongntsverwaltnng nnd die allgemeine Landesverwaltung.

An den sam arischen Ostraka lassen sich nun noch einige merkw?rdige und interessante Beobachtungen machen. Es besteht n?mlich ein deutlicher Unterschied zwischen den

Ostraka, die aus dem 9.J und 10.2 Jahre, und denen, die aus dem .3 Jahre stammen. ? 1. Die Ostraka aus dem 9. und 10. Jahre haben stets die Bemerkung: ein Schlauch alten

Weines bzw. gereinigten ?les4. Auf den Ostraka aus dem 15. Jahre fehlt sie regelm??ig.

? 2. Die Ostraka aus dem 9. und 10. Jahre haben bei der Angabe der Herkunft der Lieferungen ganz andere Ortsbezeichnungen als die ans

*) Nr. 4?6. 8?10. 12. 14.

2) Nr. 1-3. 13. 16?21. 51. 53?55. 3) Nr. 22?24. 27-35. 37?39. 42. 44?48. 50. 56. 58. ? Zu den

Zahlzeichen auf den Ostraka vgl. den Exkurs am Ende.

*) Eine Ausnahme macht nur Nr. 2 (aus dem 10. Jahre), wo dieser Vermerk fehlt.

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 231

dem 15. Jahre. Und zwar nennen die Ostraka aus dem 9. und 10. Jahre wirkliche Ortsnamen, die, wenigstens teil

weise, mehr oder weniger sicher mit heute noch bestehenden D?rfern oder Ruinenst?tten zu identifizieren sitid: gb\ jst, ksh, 'zh, hsrt, htl, sftn, sk; auch Vrjm und ttl werden f?r das 10. Jahr genannt. Im 15. Jahre dagegen finden wir an ihrer Stelle die aus der biblischen Genealogie des Stammes Manasse bekannten Sippennamen1 Abieser, Helek, Semida, Noa und Hogla. Auch Sichern, obwohl wirklicher Ortsname, tritt im 15. Jahre auf, aber dieser Name kommt ja auch in der Genealogie von Manasse vor. Ausnahmen machen nur Nr. 42 und 48, wo srk f?r das 15. Jahr erw?hnt wird, das in der Genealogie von Manasse fehlt, aber ja auch als wirklicher Ortsname nicht zu erweisen ist, andrerseits Nr. 13, das Abieser bereits im 10. Jahre nennt, w?hrend in Nr. 28 Abieser regel recht mit dem 15. Jahre verbunden ist, und Nr. 3, wo Semida bereits im 10. Jahre auftritt, w?hrend es sonst stets (Nr. 29 ?

40) zum 15. Jahre geh?rt. ? 3. In den Ostraka aus dem

9. und 10. Jahre fehlt der Name des Winzers, w?hrend er in denen aus dem 15. Jahre regelm??ig steht. Abweichungen von dieser Regel finden wir wieder nur bei den beiden Ostraka Nr. 3 und 13, wo sich die Winzerunterschrift bereits im 10. Jahre findet, wo ja aber auch schon Sippennamen statt der eigentlich zu erwartenden Ortsnamen genannt waren (vgl. unter 2.), andrerseits die beiden aus dem 10. Jahre stammenden Ostraka Nr. 1 und 2, die ?berhaupt von dem gew?hnlichen Schema abweichen, indem sie am Schlu? eine ganze Reihe von Personennamen enthalten.

Zusammenfassend k?nnen wir also feststellen, da? der Text der Ostraka im 9. und ?0. Jahre nach einem anderen Formular abgefa?t wurde als im 15. Jahre. Im 9. und 10. Jahre

*) Dussaud a. a. 0. S. 9 erkl?rt auch diese Namen ohne weiteres f?r Namen von Ortschaften, die er nun an bestimmten Punkten zu lokalisieren versucht. Das ist zun?chst eine Vergewaltigung der Liste von Num. 26, die, obwohl sie einige Namen alter kanaan?ischer Stadtstaaten wie Sichern enth?lt, eine Liste israelitischer Sippen sein will und auch zum gro?en Teile Namen bietet, die, wie . B. Abieser, deutlich Sippen-, nicht Orts namen sind. Da? auch unsere Ostraka keineswegs dazu zwingen, sie als Namen einzelner Ortschaften aufzufassen, da? sie im Gegenteil diese Auf fassung gerade verbieten, wird unten gezeigt werden.

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232 M. Noth,

wird au?er dem Adressaten, d. h. dem mit der Verwaltung der

k?niglichen G?ter in einem bestimmten Bezirke betrauten

k?niglichen- Beamten, der mit Ausnahme nur der Ostraka Nr. 53?55 auf allen Ostraka genannt ist, nur noch genau der Ort angegeben, in dem oder auf dessen Flur die k?nigliche Besitzung lag, aus der die Lieferung stammte, und hinzugef?gt wird noch ein Vermerk ?ber den Gegenstand der Lieferung (ein Schlauch alten Weines bzw. gereinigten ?les)1. Die Ostraka aus dem 15. Jahre nennen au?er dem Adressaten zun?chst zur Bezeichnung der Herkunft der Lieferung einen

Sippennamen. Die nat?rlichste Erkl?rung dieser Erscheinung ist doch offenbar die, da? hier das von der genannten Sippe besiedelte Gebiet gemeint ist, da? also im 15. Jahre auf den Ostraka nicht ein einzelner bestimmter Ort, sondern ein

gr??erer oder kleinerer Bezirk zur Angabe der Herkunft der

Lieferungen dient. Zum Schl?sse gibt dann der Winzer oder P?chter der k?niglichen Besitzung seine Unterschrift. Ein Vermerk ?ber den Gegenstand der Lieferung fehlt hier2. ?

Die aus dem 10. Jahre stammenden Ostraka Nr. 3 und 13 sind im wesentlichen schon nach dem im 15. Jahre ?blichen Formular abgefa?t. Mit den fr?heren Ostraka haben sie nur

gemeinsam, da? sie die Bemerkung ?ein Schlauch alten Weines" enthalten. Eine Ausnahme von den anderen Ostraka machen sie auch insofern, als auf ihnen der Winzername mit der

Pr?position Ie verbunden ist. Wir bemerkten schon, da? die Winzerunterschriften3

hinter dem Namen des Winzers bzw. seines Vaters oft noch einen mit min zusammengesetzten Ortsnamen nennen, der die Heimat des betr. Winzers anzugeben scheint. Nun f?llt auf, da? unter diesen Ortsnamen mit Vorliebe solche auftreten, die auf den aus dem 9. und 10. Jahre stammenden Ostraka die Herkunft der Wein- bzw. ?llieferungen angaben, also die Lage k?niglicher G?ter bezeichneten. So finden wir hinter den Winzernamen in Nr. 22 ? 26 fort (vgl. Nr. 15. 18), in Nr. 29 sk (vgl. Nr. 16), in Nr. 45. 47 jst (vgl. Nr. 9. 10. 19), in Nr. 13 ttl (vgl. Nr. 21). Besonders merkw?rdig ist es nun,

0 Vgl. das oben S. 226 ?bersetzte Ostrakon Nr. 9.

2) Vgl. das oben S. 226 ?bersetzte Ostrakon Nr. 32.

3) Sie stammen, wie wir sehen, fast alle aus dem 15. Jahre.

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 233

da? unter den aus Helek stammenden Ostraka (Nr. 22?27), abgesehen von Nr. 27, wo sich am Schlu? ?berhaupt kein zweiter Ortsname findet, durchweg fysrt hinter dem Winzer namen steht, obwohl auf jedem dieser Ostraka ein anderer Winzername genannt ist. Diese Tatsache schlie?t es m. E

v?llig aus, da? mit diesen Ortsnamen die Herkunft der Winzer bezeichnet werden soll; man k?nnte ja auch den Zweck einer solchen Angabe auf den Ostraka schwer einsehen. Bedenkt man nun, da? aus den Ostraka aus dem 9. und 10. Jahre hsrt als Ort k?niglicher Besitzungen bekannt ist, so wird man zu dem Schlu? gedr?ngt, da? es sich bei den im Zusammenhang mit den Winzerunterschriften auftretenden Ortsnamen um die

Angabe der Lage des von dem betr. Winzer ver walteten k?niglichen Weinberges handelt. Dasselbe

zeigt ein Vergleich von Nr. 21 mit Nr. 13. Nach dem ersteren Ostrakon erh?lt der Beamte Schemarjau eine Lieferung aus

ttl, nach dem letzteren derselbe Schemarjau eine Lieferung aus Abieser, wobei aber hinter dem Winzernamen noch die

Bemerkung steht: aus ttl. ttl gibt also offensichtlich auch im zweiten Falle nicht die Herkunft des Winzers, sondern die Lage einer k?niglichen Besitzung an, die dem Beamten Schemarjau unterstand. ? So haben wir denn die merkw?rdige Tatsache vor uns, da? die im 9. und 10. Jahre vorkommenden Ortsnamen zur Bezeichnung k?niglicher Besitzungen, die auf den Ostraka aus dem 15. Jahre scheinbar durch ganz andere, und zwar durch als Ortsbezeichnungen dienende Sippennamen, die aber nicht einzelne bestimmte D?rfer, sondern ganze Be zirke angaben, verdr?ngt worden sind, doch ganz am Ende im Zusammenhang mit den Namensunterschriften der Winzer wieder auftreten. In diesen Ostraka wird also zur Bezeichnung der Herkunft einer Lieferung zuerst ein gr??erer Bezirk genannt und dann erst am Schlu? noch der Name des Ortes hinzugef?gt, auf dessen Flur die betr. k?nigliche Be sitzung lag. Allerdings fehlt diese letztere Ortsangabe hinter dem Namen des Winzers gelegentlich; konnte man ja doch am k?niglichen Hofe schon aus dem Namen des Winzers ersehen, um welche k?nigliche Besitzung es sich handelte.

Die Erkenntnis, da? es sich bei den hinter den Winzer namen genannten Ortsnamen um D?rfer handelt, die inner

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234 M. Noth,

halb der auf denselben Ostraka meist durch Sippennamen bezeichneten Bezirke liegen, ist zun?chst insofern von Be

deutung, als sie noch einige weitere Schritte in der Lokalisierung der einzelnen Namen erm?glicht1.

Nach Nr. 21 erh?lt der Beamte Schemarjau aus ttl einen Schlauch ?l, nach Nr. 13 wird an denselben Schemarjau ein Schlauch Wein gesandt von einem Winzer, dessen Name nicht erhalten ist, der aber am Ende als Ort seines Weinberges ebenfalls ttl angibt und als Bezirk, in dem dieser lag, Abieser. Der Weinberg von ttl lag also in dem wohl am Oberlauf des w?di f?r'a um teil fWa (= Ophra) herum zu lokalisierenden Bezirk Abieser2. Da derselbe Schemarjau aber nach Nr. 1 und 14 auch die Weinberge von Vrjm und y-t pr'n unter sich

hatte, so werden auch diese Orte in derselben Gegend zu suchen sein3. Da schlie?lich nach Nr. 28 ein gewisser Baala aus 'Imtn eine Lieferung an den Hof macht und als Herkunft dieser Lieferung Abieser angibt, so mu? nach Analogie der anderen Ostraka yhntn der Ort des von Baala verwalteten

Weinberges sein4 und ebenfalls im Bezirk Abieser liegen5. Die aus Helek stammenden Ostraka (Nr. 22?27) haben

mit Ausnahme von Nr. 27 hinter dem Winzernamen den Vermerk: aus fart Daraus geht hervor, da? der Ort fart im Bezirk Helek lag. Haben wir oben fart richtig mit 'astret el-fyafab identifiziert, so lag der Bezirk Helek un mittelbar westlich bzw. s?dwestlich des Bezirkes Abieser. Daf?r k?nnte auch sprechen, da? in Num. 26 und Jos. 17 Abieser und Helek unmittelbar nebeneinander genannt werden.

N?rdlich davon mu? der Bezirk Hogla gelegen haben, da nach Nr. 45 und 47 die k?nigliche Besitzung von jft (vgl. Nr. 9. 10. 19) zu diesem Bezirke geh?rte.

*) Zum folgenden vgl. die auf S. 235 beigegebene Kartenskizze.

2) Zu der freilich nicht ganz sicheren Lokalisierung Ophras, der Heimat des der Sippe Abieser angeh?renden Gideon, in teil f?rca vgl. Budde, Buch der Richter S. 54.

3) Das spricht f?r die von Albright vorgeschlagene Identifikation von *-t p^n mit chirbet bU far.

4) Er kommt allerdings unter den im 9. und 10. Jahre erw?hnten

Weinbergsorten nicht vor.

5) Er ist dann also nicht mit Albright in dem 9 km s?dlich von Samaria gelegenen am?txn zu suchen.

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jschb o

Schvk

ut o

Ks h

Samar?a

oOphra

S k ?frrt l?r)m

Hmtn.

S i che m O

Die Verwaltungsbezirke der israelitischen Krong?ter.

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236 M. Noth,

Im S?den an diese Gruppe schlo? sich die Stadt bzw. der Bezirk1 Sichern an (Nr. 44).

F?r die Lage der ?brigen Bezirke lassen sich so sichere Schl?sse nicht ziehen. Wenn in Nr. 29 Semida, wie wahr

scheinlich, richtig erg?nzt ist, so geht daraus hervor, da? der Ort sk im Bezirk Semida lag. Da aber sk, wie sich aus einem Vergleich von Nr. 16 mit Nr. 4?7. 2. 17 ergab (s. o. S. 229f.), wahrscheinlich in der Gegend s?dlich von Samaria

gelegen hat, so d?rfte auch der Bezirk Semida dort zu suchen sein, also etwa westlich an den Bezirk Helek sich

angeschlossen haben.

?ber die Lage des Bezirkes srk mit den beiden Orten

jsb und csrt (Nr. 42. 48) ist noch weniger Sicherheit zu ge winnen. Sollte Albright mit seiner Identifikation von jsb mit kefr stb, 4 km n?rdlich von tal kernt, Recht haben, dann m??te dieser Bezirk ganz am Rande des Gebirges nach der K?stenebene zu n?rdlich des Unterlaufs des wadi n?blus

gelegen haben.

Gar nichts auszumachen ist ?ber die Lage des Bezirkes Noa (Nr. 50).

Es mu? nun der Versuch gemacht werden, den Unter schied im Formular zwischen den fr?heren und den

sp?teren Ostraka, den wir oben konstatierten, zu erkl?ren. Denn die Zahl der aufgefundenen Ostraka ist zu gro?, als da? man es lediglich f?r einen Zufall halten k?nnte, da? uns aus dem 9. und 10. Jahr fast nur Ostraka nach dem einen und aus dem 15. Jahr nur solche nach dem anderen Formular bekannt sind. Auch wird man kaum annehmen d?rfen, da? der Unterschied nur formale Bedeutung habe. Denn es ist

festzustellen, da? das Formular der aus dem 15. Jahre stammenden Ostraka im Grunde einen Widerspruch in sich enth?lt. Die Angabe des Bezirkes, aus dem eine Lieferung stammte, war f?r den Beamten, an den sie zun?chst geschickt wurde und an den das Begleitschreiben adressiert war, ganz ?berfl?ssig, wenn er doch selbst in diesem Bezirk wohnte. Sie war nur von Bedeutung f?r die zentrale Krongutverwaltung in Samaria, an die die Lieferungen mitsamt den Begleitschreiben

0 Dazu s.u. S. 237 f.

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Das Krongut der israeL K?nige und seine Verwaltung. 237

von den Unterbeamten im Lande weitergeleitet wurden. Wir

m?ssen also wohl die auf den Ostraka des 15. Jahres allgemeine Angabe der Bezirke auf einen Befehl der zentralen Krongut verwaltung in Samaria zur?ckf?hren, in deren Archiv die Ostraka aufbewahrt wurden. Dadurch, da? man neben der neuen Angabe der Bezirke, die f?r die Zentralstelle bestimmt

war, nun aber in Bezug auf den Adressaten das alte Formular

beibehielt, kam die oben hervorgehobene Inkonsequenz in den Text der Ostraka.

Wenn nun also die Angabe dieser Bezirke f?r die Kron

gutverwaltung so wichtig wurde, da? sie im 15. Jahre durchweg an die Stelle der fr?her genannten Ortsnamen, die die Lage der einzelnen k?niglichen Besitzungen viel genauer bestimmten, trat, da? diese letzteren Ortsnamen nun nur noch am Ende im Zusammenhang mit den Winzernamen, aber auch da

keineswegs ?berall, genannt wurden, so l??t sich der Schlu? kaum umgehen, da? diese Bezirke irgend eine offizielle

Bedeutung hatten, da? sie eine Rolle in der Landes

verwaltung spielten. Mit aller Zur?ckhaltung sei daher zur

Erkl?rung der Tatbest?nde, wie sie unsere Ostraka darbieten, die Vermutung ausgesprochen, da? zwischen dem 10. und dem 15. Jahre wohl des K?nigs Ahab im Reiche Israel eine nene

Einteilung in verh?ltnism??ig kleine Verwaltungsbezirke vor

genommen wurde, die ihren Einflu? nun auch in der Formel

sprache der k?niglichen Krongutverwaltung geltend macht1. ? Die Namen dieser Verwaltungsbezirke zeigen, da? diese neue Einteilung nach historisch-geographischen Gesichts

punkten erfolgte, d. h. da? ein solcher Verwaltungsbezirk sich im wesentlichen mit dem Ansiedlungsgebiet einer be stimmten Sippe deckte, deren Namen er nun bekam. Und wie bei der gro?en Gaueinteilung des Reiches Israel unter Salomo2 die Grenzen zwischen israelitischem Ansiedlungs gebiet nnd dem Gebiet der ehemaligen kanaan?ischen Stadt staaten wohl gewahrt wurden, so auch hier. Der alte kana an?ische Stadtstaat Sichern bildete neben den Sippengebieten

*) Es besteht nat?rlich auch die M?glichkeit, da? die vermutete

Verwaltungseinteilung schon l?nger bestand und erst zwischen dem 10. und 15. Jahre Ahabs in das Formular der Ostraka eindrang.

*) VgL Alt a. a. 0. ZeiUchr. d. Pal.-Ver. 60 (1W7). 17

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238 M. Noth,

einen Verwaltungsbezirk f?r sich Man ist versucht, in den f?r die Zeit Ahabs erw?hnten m'd?n?t* unsere Verwaltungs bezirke zu erblicken, wenn sich das nat?rlich auch nicht beweisen l??t. ? Wie sich diese neue Verwaltungseinteilung zu der ?lteren Gaueinteilung verhielt3, ob es sich nur um eine Untereinteilung zu dieser handelte oder ob diese durch die neue Einteilung ersetzt wrurde, l??t sich mit dem uns zu Gebote stehenden Material nicht entscheiden.

Da? bereits drei Ostraka aus dem 10. Jahre (Nr. 3.13. 51) das neue, im 15. Jahre ?bliche Formular anwenden, kann sich daraus erkl?ren, da? die angenommene Verwaltungsreform allm?hlich durchgef?hrt wurde und da? sich an einigen Orten bereits im 10. Jahre Wirkungen von ihr geltend machten, oder aber ? und das ist wohl das wahrscheinlichere ? daraus, da? die Neuerung im Laufe des 10. Jahres eingef?hrt wurde und da? dann also die drei zuletzt genannten Ostraka aus dem Ende des 10. Jahres, nachdem das geschehen war, stammen, die anderen dagegen aus fr?heren Monaten dieses Jahres. Zu beachten ist, da? die Ostraka des 9. Jahres alle nach dem ?lteren Formular abgefa?t sind.

Nun hat die neue Einteilung des Reiches Israel in

Distrikte4, die in den Ostraka bei den Ortsangaben der

k?niglichen G?ter eine gro?e Rolle spielen, offenbar im

?brigen auf die Krongutverwaltung keinen Einflu? ausge?bt. Wir sahen, da? bereits in den Jahren 9 und 10 der in einzelnen, verstreut liegenden G?tern bestehende k?nigliche Besitz nach bestimmten Bezirken eingeteilt war, die je einen Beamten an ihrer Spitze hatten. Gadjau nahm die aus ksh, 3zh, sk und

fysrt kommenden Lieferungen entgegen (Nr. 2. 4?7. 16?18), Schemarjau die aus ttl, Vrjm und 5-< pr'n (Nr. 1. 14. 21), Ahinoam die aus j?t und gV (Nr. 8?10. 19), Baalsamar die aus ?ftn (Nr. 12). Nachdem nun die neue, auf historisch ge

x) Vgl. Ostrakon Nr. 44 und Num. 26,31; Jos. 17,2. *) 1. K?n. 20, u. 15.17.19 werden ??r? hamm*d?n?t erw?hnt.

8) Da? die ??r? hamm*?m?t in 1. K?n. 20 mit den ni???b?m Salomos identisch seien, wie Eissfeldt in Kautzsch 4 z. St. zu vermuten scheint, ist wegen der Verschiedenheit der Titel unwahrscheinlich.

4) Aus praktischen Gr?nden verwende ich im folgenden diesen Aus druck zur Bezeichnung der Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung.

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Das Krongut der israeL K?nige und seine Verwaltung. 239

wordenen Siedlungsverh?ltnissen aufgebaute Distrikteinteilung vorgenommen worden war, wurden die bisherigen Bezirks

grenzen der Krongutverwaltung offenbar im wesentlichen weiter bestehen . gelassen ohne R?cksicht darauf, da? die Grenzlinien beider Einteilungen sich vielfach ?berschnitten Das geht daraus hervor, da? einerseits Lieferungen aus dem selben Distrikt oft an verschiedene Beamte gehen, andrerseits derselbe Beamte zuweilen Lieferungen aus verschiedenen Distrikten erh?lt2. So erh?lt im Jahre 15, wie es nach Nr. 3 bereits im Jahre 10 der Fall war, der Beamte Ahima

Lieferungen aus dem Distrikte Semida (Nr. 36?39). Daneben schicken andere Winzer des Distriktes Semida ihre Lieferungen noch an vier andere Beamte (I. Nr. 30. 32 ? 35; II. Nr. 31; III. Nr. 40; IV. Nr. 29). Der in Nr. 29 genannte Isa, Sohn des Ahimelech, zu dessen Bezirk also ein Teil des Distriktes Semida geh?rte, bekam aber auch Lieferungen aus den Distrikten Helek und Abieser (Nr. 22?28). Sein Bezirk umfa?te also auch teilweise diese Distrikte. Das macht keine

Schwierigkeit, da wir oben feststellten, da? der Distrikt Helek sich westlich und s?dwestlich an den Distrikt Abieser anschlo? und da? der Distrikt Semida aller Wahrscheinlichkeit nach westlich an den Distrikt Helek grenzte3. Isa hatte also einen zusammenh?ngenden Bezirk unter sich, dessen Grenzen nur nicht mit den Distriktgrenzen zusammenfielen4. ? Hanan, Sohn des aar a, empf?ngt die Lieferungen aus dem Distrikt

Hogla (Nr. 45?47)5, Jedajau solche aus dem Distrikt srk

*) Eine analoge Erscheinung findet sich in Deutschland im Mittelalter. Auch hier geh?rte ein k?niglicher fiscus, dessen Lage ebenfalls nach dem Gau oder der Grafschaft bezeichnet zu werden pflegte, in der er lag, oft dem Gebiete mehrerer Grafschaften an (vgl. Dopsch a. a. 0. S. 143f.; Eggbrs a. a. 0. S. 119).

*) Aus Ver?nderungen in der Besetzung der Beamtenstellen ist diese Tatsache nicht zu erkl?ren, da es sich immer um dasselbe 15. Jahr handelt.

?) Dieser Tatbestand ist zugleich ein Hinweis darauf, da? die obige Vermutung ?ber die Lage des Distriktes Semida richtig war.

*) Er war also wohl der Nachfolger des Gadjau, der im 9. und 10. Jahre ksh, yzh, sk und hsrt unter sich hatte.

*) Er war also wohl der Nachfolger des Ahinoam, der im 9. und 10. Jahre jet und gbc unter sich hatte.

17*

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240 M. Not?t,

(Nr. 42. 48), Gamar solche aus dem Distrikt Noa (Nr. 50); dazu ist nichts weiter zu bemerken1.

Die Ostraka Nr. 1 und 2 unterscheiden sich von allen

?brigen dadurch, da? sie am Ende statt eines eine ganze Reihe von Namen enthalten (in Nr. 1: 5; in Nr. 2: 4). Das erkl?rt sich wohl einfach daraus, da? es an den betr. Orten

(in Nr. 1: Vrjm\ in Nr. 2: **h) mehrere k?nigliche G?ter gab, deren Verwalter ihre Ertr?ge zusammen und mit einem

gemeinsamen Begleitschreiben ablieferten. ?berblicken wir zum Schlu? noch einmal die Lage der

in unseren Ostraka vorkommenden k?niglichen G?ter, so f?llt

auf, da? au?er dem Distrikt Semida und den Orten k?h, *zh und skj die wohl alle in unmittelbarer N?he, und zwar im

allgemeinen s?dlich der Hauptstadt Samaria zu suchen sind

(zusammen 20 mal in den Ostraka), die weiter ?stlich liegenden Distrikte Abieser, Helek und Hogla mit den Orten til, Vrjm, y-t pSn, fort und j?t besonders stark in den Ostraka vertreten sind (zusammen 18 mal). Das k?nnte daraus zu erkl?ren sein, da? die Vorg?ngerin von Samar?a als Hauptstadt des Reiches Israel seit Jerobeam I. Thirza gewesen war (1. K?n. 14,17), das m?glicherweise mit pxll?za, 8 km ?stlich von Samaria, zu identifizieren ist2. Nun liegt aber teil far'a (Abieser) nur 5 km, Ka?%ret el-bafab (Helek) nur 4 km und ja$id (Hogla) nur 3,5 km von fallussa entfernt.. Die dortigen Besitzungen k?nnten also Omri und Ahab von ihren in Thirza residierenden

Vorg?ngern fiberkommen haben.

Exkurs ?ber die Zahlzeichen auf den Ostraka. Der Text aller Ostraka beginnt, wie schon bemerkt, mit

einer Datierung nach Regierungsjahren eines ungenannten K?nigs. Die Jahreszahlen sind dabei teils mit Buchstaben

ausgeschrieben, und zwar handelt es sich in diesem Falle

*) Die Bezirke der einzelnen Beamten k?nnen von sehr verschiedener Gr??e gewesen sein. In einer Gegend, wo es sehr viel k?nigliche Besitzungen gab, wird ein solcher Bezirk ein viel kleineres Gebiet umfa?t haben als in anderen Gegenden.

s) Vgl. Dalman, PJB 8 (1912) S. 29 f. (Doch kommt nach einer m?ndlichen Mitteilung von Prof. Alt (all?za schwerlich als alte Ortslage in Betracht)

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Das Krongut der israel. K?nige und seine Verwaltung. 241

immer um die Zahlen 9 und 10, teilweise sind sie mit Ziffern

wiedergegeben; im letzteren Falle haben wir es immer nur mit ein und derselben Zahl zu tun, die regelm??ig durch zwei

verschiedene, nebeneinander gesetzte Zeichen von der Form A wiedergegeben wird1. Die Zeichen haben verschiedene

Deutungen erfahren, die allerdings meist mehr erraten als

begr?ndet waren. Es wird sich daher lohnen, der Sache noch einmal genauer nachzugehen.

Die samarischen Ostraka sind der ?lteste und f?r die alt israelitische Zeit zugleich der bisher einzige Beleg f?r die

Verwendung von Zahlzeichen bei den Israeliten. In der Siloahinschrift werden die Zahlen ebenso wie in der Mesa inschrift mit Buchstaben ausgeschrieben. Ziffern begegnen uns erst wieder bei den Juden von Elephantine, und hier ist es das bei den Ph?niziern ?bliche System der Zahl

zeichen, das angewandt wird: die Einer werden durch die

entsprechende Anzahl nebeneinander stehender senkrechter

Striche, die in Gruppen zu je drei zusammengeordnet werden, bezeichnet; die Zahl 10 wird durch einen mehr oder weniger gekr?mmten wagerechten Strich dargestellt, die Zahl 20 durch zwei schr?g untereinander gesetzte und mit einander ver bundene Zehnen. Das Zeichen f?r 100 gleicht etwa dem f?r 10 mit einem darunter gesetzten Punkt. Sp?ter, zur Zeit

Christi, wandten die Juden das aram?ische Zahlsystem an, das sich dadurch auszeichnete und von dem ph?nizischen unter

schied, da? es ein besonderes Zeichen f?r die Zahl 5 besa?2. Ein solches' Zeichen findet sich zuerst in der aus dem Jahre 680 v. Chr. stammenden, in Ninive gefundenen aram?ischen Inschrift CIS II 17, wo es etwa die Form eines s hat. Dieses Zeichen f?r 5 wird dann fast durchweg angewandt in den palmyrenischen und in etwas abgewandelter Gestalt in den nabat?ischen In schriften3. Dieser nabat?ischen F?nf ?hnelte dann auch die

F?nf, die, wie erw?hnt, sp?ter bei den Juden in Gebrauch war. Belege daf?r sind die hebr?ischen Graffiti auf der

*) Zu Ostrakon Nr. 63 s. o. S. 219 Aqu?. 1.

') Die ?brigen Zeichen stimmen im allgemeinen mit den ph?nizischen ?berein.

8) Vgl. LiDZBARSti, Handbuch der nordsem. Epigr. S. 199 und Schrifttafel.

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242 M. Noth,

Innenseite der Deckel von Ossuarien aus dem 1. nachchrist lichen Jahrhundert, die in einer Katakombe auf dem ?lberg gefunden worden sind ? Die auf den samarischen Ostraka

angewandten Zahlzeichen nun geh?ren keinem der eben ge nannten Systeme an. Woher stammen sie und welche Zahlen bezeichnen sie? ? Es kann nun, wie ich glaube, gar keinem Zweifel unterliegen, da? sie aus ?gypten stammen. Denn das rechts stehende Zeichen ( ) ist identisch mit dem hieratischen Reichen f?r 102. Eine Zusammensetzung mit 10 ist an den betr. Stellen der Ostraka auch durchaus zu er warten. Da die einfachen Zahlen 9 und 10, wie wir sahen, mit Buchstaben geschrieben werden, liegt es von vornherein

nahe, zu vermuten, da? es sich dort, wo an Stelle der Buch staben Zahlzeichen eintreten, um zusammengesetzte Zahlen

handelt, deren Ausschreibung in Buchstaben man sich sparen wollte3. Nun l?ge es am n?chsten, neben 9 und 10 in der

zusammengesetzten Ziffer eine 11 zu sehen. Dann m??te also das links stehende Zeichen (1) eine Eins darstellen4. Das anzunehmen w?rde sich auch aus dem Grunde empfehlen, weil bei den Ph?niziern und bei den Juden von Elephantine unter den niedrigeren Zahlen ? und nur um solche kann es sich doch hier bei der Z?hlung der Regierungsjahre eines

K?nigs handeln ? au?er der Zehn nur noch die Eins ein besonderes Zeichen besa?, und es k?nnte merkw?rdig er

0 Vgl. P. G. Orfali, Rev. bibi. 32 (1923) S. 253 ?260; Dussaud, Syria* (1923) S. 241?249; dazu Lidzbarski, Nachr. d. K?nigl. GeseUsch. d. Wiss. zu G?ttingen, phiL-hist. Kl. 1923, Heft 2, S. 104 f.

2) Vgl. moellbr, Hieratische Pal?ographie I S. 60; II S.56; III S.60.

3) Jirku (OLZ28 [1925] Sp. 274) zieht allerdings, doch zu Unrecht, gerade den entgegengesetzten Schlu?, da? n?mlich, da die in Buchstaben

geschriebenen Zahlen 9 und 10 sind, auch die Ziffern 9 und 10 bezeichnen m??ten. Aber abgesehen davon, da? in diesem Falle der Wechsel zwischen

ausgeschriebenen Zahlen und Ziffern keine Erkl?rung f?nde, wird Jirku s Annahme schon dadurch widerlegt, da? der im vorangehenden nach

gewiesene Unterschied zwischen den aus dem 9. und 10. Jahre stammenden Ostraka und denen, die die mit den in Frage stehenden Ziffern geschriebene Jahreszahl tragen, ein zeitliches Nacheinander beider Gruppen fordert. ?

Im ?brigen entbehren Jirku s Vorschl?ge zur Deutung der Zahlzeichen

jeder Begr?ndung. 4) So zuerst Lyon, Harv. Theol. Rev. 4 (1911) S. 136 ff. und jetzt auch

Dussaud, Syria 7 (1926) S. 24.

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Das Krongut* der israel. K?nige und seine Verwaltung. 243

scheinen, da? man in fr?herer Zeit eine gr??ere Auswahl in Zahlzeichen besessen haben sollte als in sp?terer Zeit. Hatte man sp?ter gesonderte Zeichen nur f?r Eins und Zehn, so m?chte es f?r wahrscheinlich zu halten sein, da? man niemals ?ber eine gr??ere Auswahl verf?gt hatte. Diese Erw?gungen k?nnten in der Tat nahe legen, zwei verschiedene nebenein ander stehende Zahlzeichen, die eine kleinere Zahl bezeichnen

m?ssen, als 1 und 10 zu deuten. ? Nun wird aber die Eins sowohl im ?gyptischen (Hieratischen) wie im Ph?nizischen, Aram?ischen und Akkadischen durch einen senkrechten Strich

dargestellt. Auf den samarischen Ostraka h?tte dieser dann noch einen Fortsatz nach links erhalten. Doch dieser wage rechte Strich an dem f?r Eins in Betracht kommenden Zeichen tritt zu regelm??ig auf und ist oft zu lang, als da? man ihn als ein zuf?lliges und entbehrliches Anh?ngsel an den senk rechten Strich betrachten k?nnte. Da sich nun f?r die Zehn die Herkunft aus der hieratischen Schrift zeigen lie?, so sind auch f?r die Deutung dieses Zeichens zun?chst die hieratischen Zahlzeichen heranzuziehen; und da ist denn festzustellen, da? es ganz au?erordentlich dem seit der Zeit Amenophis' III. auf kommenden hieratischen Zeichen f?r 5 ?hnelt1. Es l??t sich nach alledem kaum noch bezweifeln, da? die in Ziffern ge schriebene Zahl auf den Ostraka eine 15 ist2, wie es die amerikanischen Ausgr?ber und in ihrem Gefolge die meisten anderen annehmen.

Es ist sehr bedeutsam, da? da, wo wir zum ersten Male Zahlzeichen in Israel antreffen, es ?gyptische Zeichen sind, die gebraucht werden. Diese Tatsache ist ein interessanter

Beitrag zu dem Kapitel des ?gyptischen Kulturein flusses in Pal?stina. ?

Sp?ter wurde dann in Israel dieses ?gyptische Zahlsystem unter dem Einfl?sse der

ph?nizischen Kultur zugunsten des ph?nizischen, das kein

*) VgL MoELLER, ffieratische Pal?ographie II S. 55; S. 59.

*) Da? die Deutung des Zahlzeichens als 15 und nicht als 11 richtig ist, kann auch noch durch einen Hinweis, darauf gest?tzt werden, da? wir auf den Ostraka im 15. Jahre mit Ausnahme von Ahima (Nr. 3. 36? 39) durchweg andere Beamte an der Spitze der Bezirke der Krongutverwaltung finden als im 9. und 10. Jahre. Es werden also zwischen beiden Gruppen von Ostraka wohl einige Jahre liegen.

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244 8. Krause,

besonderes Zeichen f?r 5 besa?, aufgegeben, wenn anders ein R?ckschlu? aus den Papyri von Elephantine auf die Verh?ltnisse in Pal?stina erlaubt ist. Schlie?lich ?bernahm man dann mit der aram?ischen Sprache und Schrift auch das aram?ische Zahlsystem und damit wieder ein eigenes Zeichen f?r 5.

Zur Kenntnis der Heuschrecken in Pal?stina. Von Prof. Dr. S. Krause in Wien.

Ich kann dem Wunsche des Herrn Prof. L. K?hler in dieser Ztschr. (ZDPV 49 S. 328?333) insofern nachkommen, als ich zu seinen Ausf?hrungen einige Aufschl?sse bzw. Er

g?nzungen geben kann. Diese sind aus der rabbinischen Literatur genommen, die ja vielen Fachgenossen in der Arbeit f?r Pal?stina noch immer nicht gegenw?rtig oder unerreichbar zu sein scheint.

1. In Mischna und Talmud treten eine Menge neuer Heuschreckennamen auf, die man bei J. Lewtsohn, Die Zoo

logie des Talmud (1858) S. 286?297 bequem nachlesen kann1. Was aber die E?barkeit und die tats?chliche Verwendung als

Speise anlangt, so verweise ich auf meine Talmudische Arch?o

logie (1910) I S. 112 f. Diese Sache hat ja wegen Matth. 3,4 a e eine gewisse Wichtigkeit. Ich erg?nze meine An

gaben mit einem merkw?rdigen Satze aus dem Midrasch

(Genesis Rabba 67,2 p. 755 ed. Theodor), wonach der Erz vater Isaak behauptet, er kenne den Geschmack des Brotes, den des Fleisches, den der Fische, den der Heuschrecken

(ch?g?btm), kurz: den aller Leckerbissen auf der Welt ?

wonach doch Heuschrecken eine sehr gew?hnliche und sehr

gesch?tzte Speise sein m?ssen.

*) Lewysohn gilt zwar in sprachlicher und sachlicher Beziehung nicht als verl??lich, aber vorderhand haben wir nichts Besseres, und

wenigstens das Nachrichtenmaterial aus dem Talmud ist bei ihm gut gesammelt.

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