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Steckbrief zum Projekt
380-KV-NETZVERSTÄRKUNGWEINHEIM – KARLSRUHE
STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE 2 / 8
1.0 PROJEKTBESCHREIBUNG
Im Rahmen des Netzausbaus für die Energiewende plant die TransnetBW, auf dem ca. 73 Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim und Karlsruhe eine bestehende 220-Kilovolt (kV)-Freileitung zu verstärken und auf 380 kV umzustellen. Zusätzlich werden auch die Umspannwerke Weinheim, Großkraftwerk Mannheim (GKM), Altlußheim und Karlsruhe-Dax-landen auf 380 kV umgebaut. Die Maßnahme ist Teil einer länderüber-greifenden Netzverstärkung zwischen Urberach, südlich von Frankfurt am Main, und Karlsruhe, die TransnetBW gemeinsam mit dem Projektpartner Amprion plant. Amprion ist für den Abschnitt von Urberach bis Weinheim verantwortlich.
Mit der Netzverstärkung auf 380 kV wird das Übertragungsnetz in der Region noch leistungsfähiger gemacht. So können Überlastungen, die bereits heute auftreten, künftig vermieden werden. Damit sichern die Übertragungsnetzbetreiber die Versorgung in Baden-Württemberg auch in Zukunft. TransnetBW beabsichtigt, die Maßnahme weitestgehend in bestehender Trasse durchzuführen und dadurch Eingriffe in die Natur und die Land-schaft so weit als möglich zu minimieren. Dies geschieht nach dem NOVA-Prinzip (siehe Seite 4). Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird, legt die Bundesnetzagentur in den Genehmigungsverfahren – der Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren – fest. Sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde für alle Vorhaben aus dem Bundes-bedarfsplan, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen. Das Verfahren, das im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für die-se Projekte vorgesehen ist, heißt Bundesfachplanung. Das NABEG enthält zahlreiche Regelungen, die einen zügigen Netzausbau ermöglichen.
STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE 2 / 8
1.0 PROJEKTBESCHREIBUNG
Im Rahmen des Netzausbaus für die Energiewende plant die TransnetBW auf dem ca. 80 Kilometer langen Abschnitt zwischen Weinheim und Karlsruhe eine bestehende 220-kV-Freileitung zu verstärken und auf 380 Kilovolt (kV) umzustellen. Zusätzlich werden auch die Umspannwerke Weinheim, Großkraftwerk Mannheim (GKM), Altlußheim und Karlsruhe- Daxlanden auf 380 kV umgebaut. Die Maßnahme ist Teil einer länderüber-greifend Netzverstärkung zwischen Urberach südlich von Frankfurt am Main, und Karlsruhe, die TransnetBW gemeinsam mit dem Projektpartner Amprion plant. Amprion ist für den Abschnitt von Urberach, bis Weinheim verantwortlich.
Mit der Netzverstärkung auf 380 kV wird das Übertragungsnetz in der Region noch leistungsfähiger gemacht. So können Überlastungen, die bereits heute auftreten, künftig vermieden werden. Damit sichern die Übertragungsnetzbetreiber die Versorgung in Baden-Württemberg auch in Zukunft. TransnetBW beabsichtigt, die Maßnahme weitestgehend in bestehender Trasse durchzuführen und dadurch Eingriffe in die Natur und die Land-schaft so weit als möglich zu minimieren. Dies geschieht nach dem NOVA-Prinzip (siehe Seite 4). Wie genau die Netzverstärkung realisiert wird, legt die Bundesnetzagentur in den Genehmigungsverfahren – der Bundesfachplanung und dem Planfeststellungsverfahren – fest. Sie ist die zuständige Genehmigungsbehörde für alle Vorhaben aus dem Bundes-bedarfsplan, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen. Das Verfahren, das im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für die-se Projekte vorgesehen ist, heißt Bundesfachplanung. Das NABEG enthält zahlreiche Regelungen, die einen zügigen Netzausbau ermöglichen.
TenneTTenneTAmprion
Amprion
Amprion
Tübingen
UW Wendlingen
Freiburg
Karlsruhe
Pforzheim
UW Birkenfeld
UW Eichstetten
UW Daxlanden
GKM
Ötisheim
UW Pulverdingen
Stalldorf
Tauberbischofsheim
Ulm
Stuttgart
Heilbronn
Elpersheim
Königshofen
UW Kupferzell
UW Großgartach
UW Weinheim
Philippsburg
Heidelberg
Mannheim
Konstanz
Amprion
VKW
SwissgridSwissgrid
RTE
ULTRANETGemeinschaftsprojekt TransnetBW und Amprion/ OSTERATH – PHILIPPSBURG
LEITUNGSNEUBAUBIRKENFELD – PKT. ÖTISHEIM
380-KV-NETZVERSTÄRKUNG DAXLANDEN – EICHSTETTEN
380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM – KARLSRUHE/ UW WEINHEIM - UW DAXLANDEN NEUBAU UMSPANNWERK STALLDORF
INKLUSIVE NETZVERSTÄRKUNG MAIN – TAUBER
SUEDLINKGemeinschaftsprojekt TransnetBW und TenneT/ WILSTER – RAUM GRAFENRHEINFELD/ BRUNSBÜTTEL – GROSSGARTACH
Baden-Württemberg
Übergang zu angrenzender Regelzone
Bestehende 220/380-kV-Leitung TransnetBW
Bestehende 110-kV-Leitung Netze BW
Bestehendes Umspannwerk (UW)
Neues Umspannwerk
Netzausbau
Netzverstärkung
Orte in Baden-Württemberg
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STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE 3 / 8STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE 3 / 8
380-kV-Netzverstärkung Weinheim-Karlsruhe
Bestandsleitung dicht an der Wohnbebauung bzw. Überspannung
ULTRANET
Umspannwerk
Bestehende Leitungen
Gemeindegrenzen
Wohnbebauung
Städte/Ortschaften
Staatsgrenze
Waghäusel
Neulußheim
Rußheim
Dettenheim
Linkenheim-Hochstetten
Eggenstein-Leopoldshafen
Germersheim
Altlußheim
Speyer Hockenheim
Schwetzingen
Brühl
Ketsch
Eppelheim
Mannheim
Karlsruhe
Weinheim
Ilvesheim
Heddesheim
Viernheim
Philippsburg
Oberhausen-Rheinhausen
UW Weinheim
UW Altlußheim
UW Philippsburg
UW Daxlanden
UW GKM
/ Südlicher Teil der Maßnahme Nr. 19 im Bundesbedarfsplangesetz: Urberach – Pfungstadt – Weinheim – Altlußheim – Daxlanden, einem Gemeinschaftsprojekt von TransnetBW und Amprion
/ Netzverstärkung von 220 auf 380 kV/ Streckenlänge in Baden-Württemberg: rund 80 Kilometer/ voraussichtliche Inbetriebnahme: 2022/ Genehmigungsbehörde: Bundesnetzagentur
Auf einen Blick
ÜBERSICHT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM – KARLSRUHE
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/ Südlicher Teil der Maßnahme Nr. 19 im Bundesbedarfsplangesetz: Urberach – Pfungstadt – Weinheim – Altlußheim – Daxlanden, einem Gemeinschaftsprojekt von TransnetBW und Amprion
/ Netzverstärkung von 220 auf 380 kV/ Streckenlänge in Baden-Württemberg: ca. 73 Kilometer/ voraussichtliche Inbetriebnahme: 2022/ Genehmigungsbehörde: Bundesnetzagentur
Auf einen Blick
ÜBERSICHT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM – KARLSRUHE
STECKBRIEF ZUM PROJEKT: 380-KV-NETZVERSTÄRKUNG WEINHEIM - KARLSRUHE 4 / 8
2.0 NOTWENDIGKEIT UND GESETZLICHER HINTERGRUND
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW gemäß § 11 Energie-wirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, in ihrem Verantwortungsgebiet ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbaubedarf wird im Netzentwicklungsplan (NEP)-Prozess regelmäßig ermittelt. Der NEP führt alle Maßnahmen im deutschen Übertragungs-netz auf, die auf Grundlage der erforderlichen Prognose für Verbrauch und Erzeugung (Szenariorahmen) in den kommenden zehn Jahren von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt wurden. Die Netzverstärkung zwischen Urberach und Karlsruhe ist seit 2012 jedes Jahr als erforderliche Maßnahme im NEP Strom unter dem Projektnamen P47 (Maßnahmen M31-M34) ermittelt und von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. Zusätzlich wurde der vordringliche Bedarf des Projekts 2013 und 2015 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) als Vorhaben Nr. 19 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die TransnetBW ist damit gesetzlich zur Umsetzung des Projekts verpflichtet.
Die Netzverstärkung ist erforderlich, weil die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Frankfurt und Karlsruhe als Gesamtvorhaben heute eine wichti-ge Transportfunktion in Nord-Süd-Richtung erfüllt. Die Netzverstärkung ermöglicht, Überlastungen zu vermeiden, die im Zuge der Energiewende in Südwestdeutschland zu erwarten sind. Sie stärkt somit die Versorgungs-sicherheit. Daneben ermöglicht die Netzverstärkung auch eine bessere Steuerung des Großkraftwerks Mannheim.
Szenariorahmen Netzentwicklungsplan Bundesbedarfsplan
NETZPLANUNG
NOVA-Prinzip: Die Abkürzung NOVA steht für Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Das bedeutet, dass zunächst versucht wird, den bestehenden Betrieb von Leitungen zu optimieren. Reicht dies als Maßnahme nicht aus, werden Ver-stärkungsmöglichkeiten geprüft. Erst wenn auch eine Verstärkung nicht mehr ausreicht, werden Netzneubau-Maßnahmen in Betracht gezogen.
Da eine Netzoptimierung der Leitung zwischen Weinheim und Karlsruhe aufgrund der ohnehin schon hohen Belastung nicht möglich ist, soll die bestehende Trasse verstärkt werden. Die Leitung muss dazu auf eine höhere Spannungsebene von 220 auf 380 kV umgerüstet werden.
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3.0 GENEHMIGUNGSVERFAHREN UND ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG
Wie jedes Netzbauprojekt durchläuft auch die 380-kV-Netzverstärkung Urberach–Weinheim–Karlsruhe ein umfangreiches Genehmigungsver-fahren in mehreren Schritten, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Im Laufe dieses mehrere Jahre dauernden Genehmigungsprozesses wird sichergestellt, dass alle für das Projekt wichtigen Themen berücksichtigt werden. Die Netzverstärkung ist eine länderübergreifende Maßnahme – sie wird deshalb im Rahmen einer Bundesfachplanung und eines anschließenden Planfestellungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Der TransnetBW ist es dabei wichtig, bereits in der Vorplanungphase noch vor Start der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, mit der Politik, den Behörden, den Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie mit den Bürgern in Dialog zu treten, um Hinweise bereits in dieser Phase aufzunehmen und zu prüfen.
Die Vorplanungsphase Voraussetzung für den Start des Verfahrens ist eine umfassende Vorplanung.
Ziel dieser Vorplanung ist die Erarbeitung eines Trassenkorridorvorschlags. Ein Trassenkorridor bezeichnet einen 1.000 Meter breiten Streifen, in dem die Trasse verlaufen soll. Bei der Auswahl des Korridors berücksichtigt TransnetBW nicht nur technische und wirtschaftliche Aspekte, sondern auch Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaftsbild. Bereits in dieser Phase bezieht TransnetBW die Öffentlichkeit ein, um Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung für einen Trassenkorridorvorschlag und seine möglichen Alternativen aufzunehmen. Nach Abschluss aller Vor-untersuchungen stellt TransnetBW einen Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur. In diesem Antrag schlägt TransnetBW einen Korridorverlauf vor und stellt mögliche Alternativen dar.
NETZPLANUNG VORPLANUNGSPHASE ÖFFENTLICH-RECHTLICHESGENEHMIGUNGSVERFAHREN
BAU BETRIEB
TransnetBWTransnetBWTransnetBWTransnetBW BNetzA mit Bundesfachplanungund Planfeststellung
Kontinuierlicher DialogPROJEKTSTAND
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Erster Genehmigungsschritt: Die Bundesfachplanung Aufgabe der Bundesnetzagentur in der Bundesfachplanung ist das Aus-
richten einer öffentlichen Antragskonferenz. Hierzu lädt sie Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange ein. Darüber hinaus kann auch jeder interessierte Bürger teilnehmen. Bei der Konferenz werden Informationen zur Raum- und Umweltverträglichkeit des Trassenkorridorvorschlags und zu dessen Alternativen gesammelt. Im Ergebnis wird nach der Antrags-konferenz in einem Untersuchungsrahmen festgelegt, welche Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss. Im Austausch mit Behörden, Vereinigungen und Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Im Rahmen der Bundesfachplanung wird eine strategische Umwelt -prüfung durchgeführt, die zusammen mit den kompletten Antrags-unterlagen öffentlich ausgelegt wird. Hierzu kann jeder Stellung nehmen. Die Bundesnetzagentur prüft alle eingehenden Stellungnahmen und behandelt sie im Rahmen eines Erörterungstermins mit den Einwendern, Behörden, Vereinigungen und dem Vorhabenträger. Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur für einen konkreten Trassenkorridor. Die Behörde wägt dafür alle vorgebrachten Argumente ab. Der zum Abschluss der Bundesfachplanung festgelegte Trassenkorridor ist verbindlich für das anschließende Planfeststellungsverfahren und wird in den Bundes-netzplan aufgenommen.
Zweiter Genehmigungsschritt: Das Planfeststellungsverfahren Das Planfeststellungsverfahren schließt an die Bundesfachplanung an,
indem der ermittelte Trassenkorridor hier weiter präzisiert wird, damit die konkrete Planung der Netzverstärkung anschließend umgesetzt werden kann. Wie die Bundesfachplanung wird auch das Planfeststellungsverfahren auf Antrag der TransnetBW als Vorhabenträger eröffnet. Die einzelnen Schritte im Verfahren sind dabei der Bundesfachplanung ähnlich. So erfolgt auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Den Abschluss bildet die konkrete Genehmi-gung des Vorhabens.
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4.0 DIALOG
Der Dialog mit der Öffentlichkeit ist ein zentraler Baustein der Planung und Umsetzung von Netzbaumaßnahmen der TransnetBW. Wir beginnen mit diesem Dialog bereits in der Vorplanungsphase und damit deutlich vor den offiziellen Genehmigungsverfahren. Dabei ermöglichen wir allen, die sich für das Projekt interessieren, sich in den Prozess einzubringen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder informieren Sie sich auf unserer Internetseite über die 380-kV-Netzverstärkung Weinheim – Karlsruhe. Ihr Kontakt bei TransnetBW: DIALOG Netzbau Maria Dehmer Projektsprecherin Hotline + 49 800 380470-1 [email protected]
TransnetBW GmbHDIALOG NetzbauPariser PlatzOsloer Str. 15 –1770173 Stuttgart
Hotline + 49 800 [email protected]
transnetbw.de
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